»Auschwitz – das war die Hölle!« Diese einem ehemaligen Auschwitz-Häftling zugeschriebene Äußerung kennzeichnet bei aller Subjektivität gewiß nur unvollkommen die Gedanken und Gefühle, die mit dem Begriff »Auschwitz« heutzutage gemeinhin verbunden werden. »Auschwitz« – so heißt es – bedeutet mehr als tausendfaches Häftlingselend, wie es in allen Konzentrationslagern, die es bekanntlich nicht nur in Deutschland gab und gibt, zu finden war und ist. »Auschwitz« – das ist zum Inbegriff für »millionenfachen Mord an Juden« aus fast allen Ländern Europas geworden. Jedermann »weiß« das, zumindest sollte er keine Zweifel daran äußern oder gar gegenteilige Erfahrungen mitteilen. Ein derart ketzerisches Verhalten könnte sich nämlich existenzvernichtend für ihn auswirken. Denn »Auschwitz« darf nach dem Willen der Herrschenden nicht anders gesehen werden. –
Genau das aber ist es, was stutzig machen sollte. Die Wahrheit bedarf nicht des Zwanges, um als solche erkannt zu werden. Sie gewinnt ihre Überzeugungskraft aber auch nicht aus der bloßen Behauptung und deren ständiger Wiederholung. Vielmehr müssen nur ihre Grundlagen erkennbar und mit dem gesunden Menschenverstand erfaßbar sein – dann setzt sie sich ganz von selbst durch.
Was liegt also näher, als einmal die Grundlagen für die Behauptung, »Auschwitz« sei die Stätte des größten und grausamsten Judenmordes der Menschheitsgeschichte gewesen, sichtbar zu machen? Fast jeder kennt ja die zum Tabu gewordene Behauptung, weiß aber gewöhnlich nicht, worauf sie sich gründet. Das konnte ich selbst bei jenen Richtern feststellen, die mir vor einigen Jahren für meinen in der Monatsschrift »Nation Europa« (Heft 10/1973) veröffentlichten Augenzeugenbericht über das Stammlager Auschwitz eine unverhältnismäßig harte »Strafe« zudiktierten, weil dieser nicht in das der Öffentlichkeit vorgestellte Auschwitz-Bild paßte.
Es lag mir damals übrigens durchaus fern, mit meinem Bericht die angebliche Judenvernichtung als solche in Frage zu stellen. Er war hierfür schon seinem Inhalt nach auch nur bedingt geeignet. Die Reaktion dar-
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Vorauszuschicken ist, daß »Auschwitz« entgegen allen landläufigen Vorstellungen kein einheitliches Lager unter zentraler Leitung war. Es bestand vielmehr aus einer Vielzahl von Einzellagern unterschiedlichster Größe mit teilweise weitgehender organisatorischer Selbstständigkeit. Das eigentliche Lager Auschwitz – das sog. Stammlager, auch Auschwitz I genannt – lag etwa 2 km südlich der Kleinstadt Auschwitz in Oberschlesien. Das Zentrum der angeblichen Judenvernichtung soll sich allerdings nicht hier, sondern in dem ungefähr 3 km westlich der Stadt Auschwitz gelegenen Lager Birkenau – heute auch als Auschwitz II bekannt – befunden haben. Daneben gab es in der Auschwitz-Region noch eine ganze Reihe weiterer Lager, zum Teil mit Spezialaufgaben, wie das landwirtschaftlichen Versuchszwecken dienende Lager Raisko oder das für die Buna-Produktion eingerichtete Lager Monowitz. Sie alle standen nur in mehr oder weniger losem Zusammenhang mit dem Stammlager. Man wird es daher kaum als korrekt bezeichnen können, »Auschwitz« schlechthin als ein »Vernichtungslager« darzustellen, wie dies häufig – vielleicht aus Unkenntnis – geschieht. Im wesentlichen handelte es sich um ein Netz von Arbeitslagern für die Kriegswirtschaftsbetriebe des ostoberschlesischen Industriegebiets. Das im Mittelpunkt der Berichte über die »Judenvernichtung« stehende Lager Birkenau (Auschwitz II) diente vor allem der Zusammenfassung bestimmter Häftlingsgruppen – so der Zigeuner oder von Frauen mit Kindern – sowie der Aufnahme von Dauerkranken und aus sonstigen Gründen Arbeitsunfähigen, teilweise aber auch als Durchgangslager und anfänglich sogar als Kriegsgefangenenlager. Hier soll es seit dem Frühjahr 1943 mehrere Krematorien – angeblich mit »Gaskammern« zur »Judenvernichtung« – gegeben haben, während das ursprüngliche Lagerkrematorium im Stammlager Auschwitz im Juli 1943 stillgelegt worden war.
Die angebliche Judenvernichtungsfunktion des Lagers Birkenau ist der eigentliche Gegenstand dieser Untersuchung. Sie kann und soll mit-
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hin kein vollständiges Bild von »Auschwitz« geben. Das schließen schon meine begrenzten Möglichkeiten aus. Die Arbeit erhebt auch keinen Anspruch darauf, Geschichtsschau im Sinne Rankes zu sein, also zu zeigen, wie es denn nun in »Auschwitz« wirklich war. Vielmehr will sie nur die vorgelegten Beweise für die angebliche »Todesfabrik Auschwitz« vorstellen, prüfen und nach objektiven Maßstäben bewerten.
Das Institut für Zeitgeschichte in München hat eine von mir erbetene Unterstützung leider nicht gewährt. Der Briefwechsel mit diesem Institut erscheint mir jedoch so aufschlußreich, daß ich ihn dem Leser nicht vorenthalten möchte (siehe Anhang I). Auch in einschlägige Prozeßakten erhielt ich keine Einsicht (siehe Anhang II und Anhang III), und ich mußte mich insoweit daher auf die entsprechenden Prozeßdokumentationen verlassen, soweit es sie gab.
Mir ist selbstverständlich bewußt, daß nicht »Auschwitz« allein mit der angeblichen Judenvernichtung in Verbindung gebracht wird. Es nimmt in diesem Rahmen jedoch – qualitativ und quantitativ – eine so überragende Stellung ein, daß nach meiner Überzeugung mit der »Todesfabrik Auschwitz« die These von der »planmäßigen Judenvernichtung«, als solche steht oder fällt. Das rechtfertigt unter anderem die Beschränkung auf dieses Thema.
Zu bemerken bleibt, daß dies nicht die Arbeit eines Historikers, sondern eines zeitgeschichtlich interessierten Juristen ist. Die Beachtung wissenschaftlicher Grundsätze war für mich selbstverständlich. Es war auch nicht meine Absicht, zu polemisieren, sondern nur eine nüchterne Bestandsaufnahme zu machen und daraus die Folgerungen zu ziehen. Sollte an einigen Stellen der Arbeit ein anderer Eindruck entstehen, so möge der Leser sich fragen, ob das nicht zwangsläufig in der Natur der Sache liegt.
Hamburg, im Dezember 1978
Dr. jur. Wilhelm Stäglich
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