Kirchliche Proteste gegen die Euthanasie
Clemens August Graf von Galen, Bischof von Münster, predigte am Sonntag, den 3. August 1941, in der St.-Lamberti-Kirche in Münster:
"Allgemein herrscht der an Sicherheit grenzende Verdacht, daß diese zahlreichen unerwarteten Todesfälle von Geisteskranken nicht von selbst eintreten, sondern absichtlich herbeigeführt werden, daß man dabei jener Lehre folgt, die behauptet, man dürfe sogenanntes 'lebensunwertes Leben' vernichten, also unschuldige Menschen töten, wenn man meint, ihr Leben sei für Volk und Staat nichts mehr wert. Eine furchtbare Lehre, die die Ermordung Unschuldiger rechtfertigen will, die die gewaltsame Tötung der nicht mehr arbeitsfähigen Invaliden, Krüppel, unheilbar Kranken, Altersschwachen freigibt.
Demgegenüber erklären die deutschen Bischöfe: Nie, unter keinen Umständen, darf der Mensch außerhalb des Krieges und der gerechten Notwehr einen Unschuldigen töten. Deutsche Männer und Frauen! Noch hat Gesetzeskraft § 211 des Reichsstrafgesetzbuches, der bestimmt: 'Wer vorsätzlich einen Menschen tötet, wird, wenn er die Tötung mit Überlegung ausgeführt hat, wegen Mordes mit dem Tode bestraft' Wenn man den Grundsatz aufstellt und anwendet, daß man den unproduktiven Menschen töten darf, dann wehe uns allen, wenn wir alt und altersschwach werden! Wenn man die unproduktiven Menschen töten darf, dann wehe den Invaliden, die im Produktionsprozeß ihre Kraft, ihre gesunden Knochen eingesetzt, geopfert und eingebüßt haben! Wenn man die unproduktiven Menschen gewaltsam beseitigen darf, dann wehe unseren braven Soldaten, die als Schwerkriegsverletzte, als Krüppel, als Invalide in die Heimat zurückkehren."
Der Bischof von Limburg, Dr. Hilfrich, schrieb am 13. August 1941 an den Reichsminister für Justiz u. a.:
"Etwa 8 Kilometer von Limburg entfernt ist in dem Städtchen Hadamar eine Anstalt, in der nach allgemeiner Überzeugung Euthanasie seit Monaten planmäßig vollzogen wird öfter in der Woche kommen Autobusse mit einer größeren Anzahl solcher Opfer in Hadamar an. Schulkinder der Umgebung kennen diese Wagen und reden: 'Da kommt wieder die Mordkiste ' Kinder beschimpfen einander mit Äußerungen: 'Du bist nicht recht gescheit, du kommst nach Hadamar in den Backofen ' Bei alten Leuten hört man die Worte: 'Ja in kein staatliches Krankenhaus!'"
Die Einstellung der Euthanasie-Aktion
Die Erregung in der Öffentlichkeit über die Euthanasieaktion führte schließlich zu deren Einstellung.
Im Dezember 1940 schrieb Himmler an den Stabsleiter im Amte Bouhlers, Viktor Brack:
"Wie ich höre, ist auf der Alb wegen der Anstalt Grafeneck eine große Erregung. Die Bevölkerung kennt das graue Auto der SS und glaubt zu wissen, was sich in dem dauernd rauchenden Krematorium abspielt.
Was dort geschieht, ist ein Geheimnis und ist es doch nicht mehr. Somit ist die schlimmste Stimmung ausgebrochen und es bleibt meines Erachtens nur übrig, an dieser Stelle die Verwendung der Anstalt einzustellen und allenfalls in einer klugen und vernünftigen Weise aufklärend zu wirken, indem man gerade in der dortigen Gegend Filme über Erb- und Geisteskranke laufen läßt. Ich darf Sie um eine Mitteilung bitten, wie dieses schwierige Problem gelöst wurde."
Kurz nach dem Protest der Bischöfe, im August 1941, wurde die Euthanasieaktion eingestellt.
Lange nach Einstellung der Euthanasieaktion in Deutschland schrieb der bedeutende Nervenarzt Dr. Bumke in seinem "Lehrbuch der Geisteskrankheiten" (München 1944):
"Wir dürfen damit rechnen, daß in Deutschland etwa 270.000 Geisteskranke in Irrenanstalten verpflegt werden. Dabei sind noch nicht alle Schwachsinnigen mitgerechnet, die allein (weitere) 230.000 Plätze beanspruchen Es ist also klar, daß die Aufgabe des Staates nicht nur darin besteht, geisteskrank gewordene Menschen zu verpflegen. Sie ist aber auch nicht damit erschöpft, daß die Behörden die Geisteskranken selbst und andere Menschen vor den Folgen dieser Krankheit zu schützen versuchen; der heutige Staat will die Geisteskrankheiten, die wir Ärzte nicht heilen können, für die Zukunft verhindern. Dadurch würde nicht nur unendliches Leid für den Kranken und seine Familie vermieden , sondern außerdem noch die gefährlichen und schädlichen Einflüsse beseitigt werden, die gerade von den Psychopathen ausgehen, die nicht dauernd in Irrenanstalten verwahrt werden können. Es sei in diesem Zusammenhang nicht bloß an Verbrechen, sondern auch an die Einflüsse erinnert, die seelisch abartige Menschen zu allen Zeiten durch Wort und Schrift auf politische und kulturelle Entwicklungen ausgeübt haben."
Daß die Anstrengungen dieser Zeit mißlangen, lag am Mißverständnis der Zeit, an der Verfehltheit der durch Verhältnisse der Zeit aufgenötigten Wege und gebrauchten Mittel, an der fehlenden Wahrheit, an der fehlenden Mitwirkung der breiten Öffentlichkeit aus Unkenntnis und Fehlkenntnis des erstrebten Zieles und schließlich an der Verlogenheit und Verkrampftheit der sogenannten menschlichen "Güte".
Die Folge war der Opfertod und das Leid von Millionen; Millionen von Menschen zahlten und zahlen heute noch durch schwerstes materielles und seelisches Leid und durch schwere finanzielle Leistungen für die verhinderte sinnvolle Euthanasie zur rechten Zeit, durch die Verhinderung der notwendigen Schutzmaßnahmen gegen die verheerenden Folgen der vernunftwidrig "geschützten" Erbheiten, Erbkrankheiten und Erbkranken.
Die Euthanasierung mißgebildeter und idiotischer Kinder
Während die Euthanasierung unheilbar Geisteskranker Mitte 1941 abgestoppt wurde, wurde die Euthanasierung krüppelhafter und idiotischer Kinder in verschiedenen Anstalten wie Eichberg, Görden, Idstein und Kantenhof bis Kriegsende weitergeführt. Danach wurde sie auch von den Amerikanern weitergeführt. Zum Unterschied vom Vorgange bei Erwachsenen erfolgte die Euthanasierung von Kindern auf Grund von Ermächtigungen bzw. der Einverständniserklärung der Eltern.
Die Zahl der erfolgten Euthanasierungen
Die Zahl der bis zur Einstellung der Euthanasierung durchgeführten Euthanasierungen schätzt der Leiter dieser Aktion, Prof. Dr. Karl Brandt, auf etwa 60.000. Insgesamt belief sich die Zahl der Geisteskranken und Schwachsinnigen in Deutschland auf etwa 3 Millionen. Davon standen 600.000 in fortlaufender ärztlicher Behandlung, während etwa 250.000 stationär Kranke waren. Von den letzteren stellten allein 60 bis 80 Prozent die Schizophrenen dar.
Das Schwurgericht Düsseldorf schätzt die Zahl der Euthanasierten auf über 100.000 (Urteile gegen Prof. Dr. Walter Creutz und Prof. Dr. Pohlisch und Prof. Dr. Panse).
Die Euthanasierungen in den KZ
Die Durchführung der Euthanasierung unheilbar geisteskranker KZ-Häftlinge war an die gleichen strengen Vorschriften gebunden. Nur eine Ärztekommission konnte darüber entscheiden. Der Unterschied war nur der, daß die Euthanasie außerhalb der KZ im Herbst 1941 endgültig abgestoppt, in den KZ aber weiter durchgeführt wurde.
Aus dem Erlasse des Inspektors der KZ vom 10. Dezember 1941:
"An alle Lagerkommandanten der KZ Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Auschwitz, Flossenbürg, Groß-Rosen, Neuengamme, Niederhagen.
in der nächsten Zeit wird die Ärztekommission die vorgenannten KZ zur Ausmusterung von Häftlingen aufsuchen
(die Meldebogen sind als Vorarbeit auszufüllen). Die Frage 'körperlich unheilbare Leiden' ist nach Möglichkeit nicht nur mit Ja oder Nein, sondern mit kurzer Angabe der Diagnose zu beantworten Sämtliche vorhandenen Akten und Krankenblätter sind der Kommission zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen Nach Abschluß der Untersuchungen ist Bericht zu erstatten: dabei ist die Zahl der Sonderbehandlung '14 f 13' zugeführten Häftlinge zu melden. Der genaue Zeitpunkt des Eintreffens der Ärztekommission wird rechtzeitig bekanntgegeben."
Noch am 7. März 1943 ordnete Himmler neuerlich ausdrücklich an, daß nur solche Häftlinge euthanasiert werden dürften, die durch eigene psychiatrische Kommissionen ärztlich als geisteskrank erklärt worden waren. Arbeitsunfähige sind ausdrücklich von der Euthanasierung ausgenommen.
"An die Lagerkommandanten der KZ Da., Sah., Bu., Mau., Neu., Au., Gr.-R., Natz., Stu., Rav.-Ri., Herz.-Lubl. und Bergen-Belsen
Der Reichsführer SS hat entschieden, daß in Zukunft nur noch geisteskranke Häftlinge durch die hierfür bestimmten Ärztekommissionen . . ausgemustert werden dürfen.
Alle übrigen arbeitsunfähigen Häftlinge (Tuberkulosekranke, bettlägerige Krüppel usw.) sind grundsätzlich von dieser Aktion auszunehmen. Bettlägerige Häftlinge sollen zu einer entsprechenden Arbeit, die sie auch im Bett verrichten können, herangezogen werden.
Der Befehl des Reichsführers SS ist in Zukunft genauestens zu beachten Datum: 27. April 1943."
Soweit anfangs Euthanasierungen von Häftlingen durch Vergasung vorgenommen wurden, geschah dies niemals in den KZ. Die Häftlinge wurden in die hiefür eingerichteten Anstalten gebracht. Mit der Errichtung von KZ außerhalb Deutschlands erwiesen sich die Transporte dieser Geisteskranken als zu umständlich. Man ging dazu über, das für die Euthanasierung durch Vergasung geschulte Personal vorübergehend in einzelne KZ zu entsenden. Dabei ist festzuhalten, daß die Vergasungseinrichtungen in der Regel nur Einzelvergasungen ermöglichten. Die gleichzeitige Vergasung war in jedem Falle auf eine ganz geringe Anzahl von Personen beschränkt. Gleichzeitige Massenvergasungen - die Lügenpropaganda spricht von vielen Hunderten, ja Tausenden in einem Raum - gab es nicht; sie waren allein schon technisch gar nicht möglich und durchführbar.
Sicher ist, daß es ab Ende 1942 überhaupt keine Euthanasievergasungen mehr gab. Auch in den KZ erfolgten die Euthanasierungen nur mehr durch "Abspritzen", d. h. durch Injektion rasch und völlig schmerzlos wirkender Mittel.
Die Hetzpropaganda versucht glauben zu machen, daß die Euthanasierung kranker Häftlinge erfolgte, ohne daß die Unheilbarkeit mit genügender Sorgfalt untersucht wurde.
Viktor Brack sagte dazu im Ärzteprozeß (Prot. Seite 7645 f.):
" Im Sommer 1941 wurde mir mitgeteilt, daß Himmler beabsichtige, die Schwerstkranken in den KZ auf ihren Gesamtzustand sowohl körperlich als auch psychisch-geistig untersuchen zu lassen
Himmler bat, ihm neutrale Ärzte zur Verfügung zu stellen, da er in die Fachkenntnisse der Lagerärzte nicht genügend Vertrauen habe Ich erhielt den Auftrag, daß erfahrene Psychiater abgestellt würden, um die Häftlinge in den KZ zu untersuchen "
Abgesehen davon, daß in den KZ nicht nur Juden, sondern zum allerwenigsten Juden euthanasiert wurden, gab es überhaupt niemals Masseneuthanasierungen. Die Abspritzungen in den KZ fanden auch nicht entfernt in den Ausmaßen statt, wie die infame Lügenpropaganda der Welt einreden will. Euthanasiert wurden nur Todeskandidaten, aber nicht Kranke bloß wegen ihrer Arbeitsunfähigkeit. Es mögen natürlich vereinzelt Mißbräuche vorgekommen sein. Vor allem benützten die Häftlingsfunktionäre selbst die Möglichkeit, auf Grund ihrer Stellung politische und persönliche Feinde auf diese Art - Mord durch Abspritzen - zu beseitigen. Ebenso aufschlußreich wie grauenhaft ist, was Rassinier über das KZ Dora berichtet:
(Seite 119/120): "In Dora gab es eine ganze Kompanie deutscher, polnischer, tschechischer oder russischer Pfleger, die von ihrer Arbeit natürlich nichts verstanden. In Dora gab es keinen Meerschweinchenblock und Abspritzungen fanden nicht statt. IM ALLGEMEINEN WURDEN ABSPRITZUNGEN IN ALLEN LAGERN NICHT BEI GEWÖHNLICHEN HÄFTLINGEN ANGEWENDET, SONDERN VON DEN RIVALISIERENDEN HÄFTLINGSSTÄMMEN GEGENEINANDER: Die Grünen (Kriminellen) gebrauchten diese Mittel, um sich auf geschmeidige Art von den Roten zu befreien, um sich gegenseitig von der Macht zu verdrängen bzw. an der Erlangung der Macht zu hindern."
Es mag vielleicht den einen oder anderen Arzt gegeben haben, der seine Machtbefugnis leichtfertig anwendete und mißbrauchte. Diese leichtfertige mißbräuchliche Anwendung fand aber nicht die nachträgliche Zustimmung der verantwortlichen Stellen. Wer bei leichtfertiger Tötung von Häftlingen ertappt wurde, hatte selbst mit der Todesstrafe zu rechnen. So wurde 1944 ein Prozeß gegen den SS-Arzt Hoven eröffnet. Hoven hatte im Dienste von anderen sowohl Häftlinge wie SS-Leute abgespritzt.
Der ehemalige SS-Untersuchungsrichter Dr. jur. Konrad Morgen, der in den Jahren 1943 und 1944 mit der Aufklärung von Verbrechen in KZ beauftragt war, sagte im Ärzteprozeß aus (Doc. Karl Brandt. 20):
"Da ich bei meinen Nachforschungen eine als Euthanasie bezeichnete, vor langer Zeit erfolgte Tötungsaktion von körperschwachen Alten und unheilbaren Kranken in den KZ habe feststellen können, die möglicherweise mit '14 f 13' bezeichnet worden ist und bei der offenbar zum Teil in ärztlich unverantwortlicher Weise, zum anderen Teil in ausgesprochen krimineller Mordabsicht gehandelt worden ist, habe ich deshalb sowohl mit dem Reichsarzt SS Dr. Grawitz und mit Prof. Dr. Heyde Rücksprache genommen. Bereits bei meinen ersten Andeutungen sprang Grawitz entsetzt auf und sagte, er wisse das. Aber es möge kein Wort mehr darüber verloren werden, nachdem dies von ihm schon abgestellt sei. Ähnlich peinlich berührt war Prof. Dr. Heyde. (Dr. Hoven stand damals unter Anklage wegen Mordverdacht.) Grawitz und Heyde hatten wohl selbst das Gefühl, daß die unteren Organe ihnen aus der Hand geglitten waren. Die Erinnerung daran durch mich war für sie außerordentlich unbequem "
Der verwaltungstechnische Vorgang bei der Auswahl zur Euthanasie
Es wurde eine Organisation T4 geschaffen (so genannt nach ihrem Sitze Berlin, Tiergartenstraße 4).
Sie wirkte in drei Deckorganisationen:
1. Die "Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten". Sie ermittelte durch Fragebogen in den Heil- und Pflegeanstalten den Kreis der für eine Euthanasie in Betracht kommenden Personen.
2. Die "Gemeinnützige Stiftung für Anstaltspflege". Sie besorgte die Finanzierung der Aktion und die Besoldung der Sterbegehilfen. (Dieser Stab bestand aus: 3 medizinischen Obergutachtern, 34 medizinischen Gutachtern und Vollstreckungsärzten, 23 Verwaltungsbeamten, 24 Sekretärinnen und Bürokräften, 12 Transporteuren, 15 Registratoren und drei Chemikern.
3. Die "Gemeinnützige Kranken-Transport G. m. b. H.". Sie besorgte den Transport der zur Euthanasie Bestimmten.
Die Zustimmung der Angehörigen zur Euthanasie wurde nicht eingeholt.
Nach erfolgter Euthanasie erhielten die Angehörigen die Todesnachricht. Hier ein Beispiel für eine solche Benachrichtigung:
LANDES-HEIL- UND PFLEGEANSTALT SONNENSTEIN
G.-D 62 63 |
Sonnenstein, den 18. Oktober 1940. |
Gesch. Z. 3484
Herrn
Bürgermeister a. D..............................
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Zu unserem großen Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, daß Ihr Bruder, Herr .................... der vor kurzem auf ministerielle Anordnung in unsere Anstalt verlegt wurde, am 17. Oktober 1940 unerwartet an Thrombose und Lungenembolie verstorben ist.
Bei der Art seines unheilbaren Leidens ist sein Tod nur als eine Erlösung für ihn zu betrachten. Möge Ihnen diese Gewißheit zum Troste gereichen.
Infolge der hier herrschenden Seuchengefahr (es befinden sich in der hiesigen Anstalt schwer seuchenkranke Patienten, die aus westlichen Reichsgebieten nach hier verlegt worden sind) waren wir auf polizeiliche Anordnung hin gezwungen, den Verstorbenen sofort einäschern zu lassen.
Sollten Sie den Wunsch haben, die Urne mit den sterblichen Überresten ihres entschlafenen Bruders auf einem bestimmten Friedhof beisetzen zu lassen, so bitten wir um eine diesbezügliche Mitteilung unter Beifügung einer Einverständniserklärung der betreffenden Friedhofsverwaltung. Die Überführung der Urne wird von uns gebührenfrei erfolgen. Sollten wir innerhalb von 14 Tagen keine Nachricht von Ihnen erhalten, werden wir die Urne anderweitig beisetzen lassen.
Zwei Sterbeurkunden, die Sie für die Vorlegung bei Behörden sorgfältig aufbewahren wollen, fügen wir bei."
Muster eines Fragebogens, der die Grundlage für die Entscheidung der Ärztekommission bildete, ob eine Euthanasie zulässig sei oder nicht.
Meldebogen 1.
laufende Nr. ............................... |
Name der Anstalt: in |
Vor- und Zuname des Patienten: |
Geburtsdatum: Ort: Kreis: |
Letzter Wohnort: Kreis: |
Ledig, verh., verw. oder geschieden: Konf.: |
Rasse: [1] Staatsangeh.: |
Anschrift der nächsten Angehörigen: |
Regelmäßig Besuch und von wem (Anschrift): |
Vormund oder Pfleger (Name und Anschrift): |
Kostenträger: Seit wann in dortiger Anstalt: |
In anderen Anstalten gewesen, wo und wie lange: |
Seit wann krank: Woher und wann eingeliefert: |
Zwilling: ja - nein Geisteskranke Blutsverwandte: |
Diagnose: |
Hauptsymptome: |
Vorwiegend bettlägerig? ja - nein Sehr unruhig? ja -nein |
In festem Haus? ja-nein Körperlich unheilbares Leiden:.ja-nein |
Kriegsbeschädigt: ja - nein |
Bei Schizophrenie: Frischfall: Endzustand: |
gutremittierend |
Bei Schwachsinn: debil imbezil Idiot |
Bei Epilepsie: psych. verändert |
durchschnittliche Häufigkeit der Anfälle: |
Bei senilen Erkrankungen: stärker verwirrt Unsauber |
Therapie (Insulin, Cardiazol, Malaria, Salvarsan usw.) |
Dauererfolg: ja - nein |
Eingewiesen auf Grund Par. 51, Par. 42 b StrGB usw |
Delikt: Siehe umseitig; frühere Straftaten; siehe umseitig; Art der Beschäftigung: (Genaueste Bezeichung der Arbeit und der Arbeitsleistung, z. B. Feldarbeit, leistet nicht viel - Schlosser, guter Facharbeiter. Keine unbestimmten Angaben wie Hausarbeit, sondern eindeutig: Zimmerreinigung usw. Auch immer angeben, ob dauernd, häufig oder nur zeitweise beschäftigt) |
Ist mit Entlassung demnächst zu rechnen: |
Bemerkungen: |
Dieser Raum ist freizulassen |
Ort, Datum |
(Unterschrift des ärztlichen Leiters oder seines Vertreters) |
Jeder Fragebogen war von einem Merkblatt begleitet:
Merkblatt
Bei Ausfüllung der Fragebogen zu beachten.
Zu melden sind sämtliche Patienten, die
1. an nachstehenden Krankheiten leiden und in den Anstaltsbetrieben nicht oder nur mit mechanischen Arbeiten (Zupfen u. ä.) zu beschäftigen sind: Schizophrenie. - Epilepsie (wenn exogen Kriegsdienstbeschädigung oder andere Ursachen angeben). - Senile Erkrankungen. - Therapie - refraktäre Paralyse u. a. Lues-Erkrankungen. - Schwachsinn jeder Ursache. - Encephalitis. - Huntington u. a. neurologische Endzustände oder
2. sich seit mindestens 5 Jahren dauernd in der Anstalt befinden;
3. als kriminelle Geisteskranke verwahrt sind oder
4. nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder nicht deutschen oder artverwandten Blutes sind unter Angabe von Rasse und Staatsangehörigkeit.
Als Stichtag gilt der
Erläuterungen
Die Diagnose ist möglichst genau auszufüllen. Bei traumatisch bedingten Krankheitszuständen ist auch anzugeben, was für ein Trauma vorgelegen hat.
Unter "genauer Angabe der Beschäftigung" ist die Arbeitsleistung anzugeben, die der Kranke in der Anstalt verrichtet. Bei Kranken, deren Arbeit als "gut" oder sehr gut" bezeichnet wird, soll auch ersichtlich sein, warum eine Entlassung nicht in Frage kommt. Sofern Patienten höherer Verpflegsklasse usw. keine Arbeit verrichten, obwohl sie dazu in der Lage wären, ist dies besonders zu vemerken.
Bei Kranken, die aus dem Räumungsgebiet in die dortige Anstalt verbracht wurden, ist hinter dem Namen ein (V) zu setzen
Für die nach der Sichtung neu anfallenden Fälle zu meldender Kranker in Ihrer Anstalt sind gleichfalls Meldebogen auszufüllen und mir jeweils zum 1. 2. (Stichtag 1. 1.) bzw. zum 1. 8. (Stichtag 1. 7.) jedes Jahres gesammelt zu übersenden."
Die Euthanasierungen wurden weder in den KZ noch in den Irrenanstalten durchgeführt. Für ihre Durchführung war eine feste Anzahl von besonderen Anstalten bestimmt. Nach sorgfältiger Überprüfung wurden die zur Euthanasie bestimmten Fälle in eine dieser Anstalten gebracht. Dort wurde dann die Euthanasie vorgenommen.
Die Anstalten waren:
Die Zustimmung der Eltern zur Euthanasierung Ergebnis einer Umfrage
Der Gedanke, die Euthanasie von der Zustimmung der Eltern abhängig zu machen, kann zu keinem Ergebnis führen.
Der Direktor des "Katharinenhofes", der sächsischen Landespflegeanstalt für schwachsinnige Kinder (siehe seine Schrift: "Das Problem der Abkürzung des lebensunwerten Lebens", 1920) befragte die Eltern von 200 seiner Anstaltskinder:
"Würden Sie auf jeden Fall in eine schmerzlose Abkürzung des Lebens Ihres Kindes einwilligen, nachdem durch Sachverständige festgestellt ist, daß es unheilbar blöd ist?"
Das Ergebnis der Anfrage war: 119 (59,9 Prozent) ja; 43 (21,5 Prozent) Nein. Der Rest gab keine Antwort.
Die Eltern, die für die Euthanasie waren, gaben folgende Begründungen:
Aus den Briefen der Eltern, die gegen die Euthanasie waren:
"Ich gebe auf keinen Fall zu, daß man etwas gegen das Leben meines Sohnes unternimmt. Er hat genau so viel Berechtigung zum Leben wie jeder andere Mensch und ich würde nie vor meinem Gewissen Ruhe finden."
"Sollte ein natürlicher Tod ihn erlösen, so würde es mir eine Beruhigung sein. Aber zu solchen Sachen nicht."
"Ihr Schreiben hat mich sehr befremdet. In keinem Falle werde ich einwilligen, da ich den Tod meines Kindes nicht auf dem Gewissen haben will. Ihr Rundschreiben wird auch bei anderen Eltern keinen Erfolg haben; ich kann nicht glauben, daß es solche lieb- und gefühllose Eltern geben kann."
"Ich hätte keine ruhige Stunde mehr im Leben."
Der Vater eines Kindes mit einem riesigen Wasserkopf gab keine Antwort, sondern holte sein Kind einfach aus der Anstalt ab.
Der Euthanasieprozeß in Limburg
Die ganze Absurdität des Limburger Prozesses würde mit einem Schlage offenbar werden, wenn man der Öffentlichkeit ein Album mit den Bildern der Euthanasierten vorlegte: dabei bedürfte es nicht einmal der Beilage der ärztlichen Gutachten, um die Monstrosität der "Mordbeschuldigung" wegen Sterbehilfe für diese Monstren aufzuzeigen.
Wenn man die wirkliche Meinung der Öffentlichkeit über die Euthanasie erkunden will, müßte man die Meinungsumfrage so formulieren:
"Sind Sie der Meinung, daß es besser ist, Kleinkinder, die in Wahrheit nichts als ein lebendes Stück Fleisch ohne Seele sind, Lebewesen, die keiner menschlichen Regung fähig sind, die nichts Menschliches an sich haben, durch schmerzlosen Gnadentod zu erlösen, statt sie jahrzehntelang in Heil- und Pflegeanstalten nicht leben, sondern stumpf und seelenlos dahinvegetieren zu lassen, sich, ihren Angehörigen und ihrer ganzen Umgebung zur schweren Last?"
Würden diese Fragebogen noch begleitet sein durch die furchtbaren, Furcht und Ekel erregenden Bilder dieser Mißgeburten, dieser oft unsäglich scheußlichen Monstren, dann kann wohl kein Zweifel darüber bestehen, welches Ergebnis eine solche Umfrage hätte.
Die Beschuldigung, die hochangesehenen Ärzte, die mit ihrem placet über die Zulässigkeit der Euthanasie entschieden, wären leichtfertig und gewissenlos, sittlich verantwortungslos und bedenkenlos vorgegangen, erscheint mir infam und niederträchtig. Man mag diese Ärzte wegen Übertretung bestehender Gesetze verurteilen; aber nie und nimmer wegen niedriger Gesinnung.[2]
Es besteht kein begründeter Zweifel, daß nur unheilbare Fälle euthanasiert wurden, bei denen auch nicht die entfernteste Möglichkeit bestand, daß die Entwicklung der Medizin doch noch einmal Heilung bringen könnte. Oft waren die Euthanasierten Monstren, die wenig oder überhaupt nichts Menschliches mehr an sich hatten.
Der Euthanasieprozeß in München
Es ist durchaus zu mißbilligen, daß die Staatsanwaltschaft versucht, diesen reinen Euthanasieprozeß, der mehr als 20 Jahre verspätet stattfindet, mit allen Mitteln zu einem reinen Mordprozeß zu stempeln. Die Tätigkeit der Schwestern wird nicht als "Sterbehilfe" zur Abkürzung der Leiden der unheilbar Kranken anerkannt, sondern als reiner Mord hingestellt.
Im Eröffnungsbeschluß des Gerichtes heißt es:
"Das Motiv für die Tötung der Geisteskranken war nicht etwa das Bestreben, die Leiden der Kranken abzukürzen. Sie betrachteten vielmehr die Kranken entsprechend der nationalsozialistischen Weltanschauung als für die Volksgemeinschaft nutzlose Kreaturen, durch deren Beseitigung die Aufwendungen für Unterbringung, Verpflegung und Fürsorge eingespart und die Kriegswirtschaft entlastet werden sollte."
In der Voruntersuchung wurde in fast allen Fällen versucht, die Schwestern nicht auf Euthanasie, sondern darauf festzulegen, gemordet zu haben, nicht etwa im Bestreben, "die Leiden der Kranken abzukürzen", sondern in der Absicht, entsprechend der nationalsozialistischen Weltanschauung als für die Volksgemeinschaft nutzlose Kreaturen umgebracht zu haben". Die Angeklagte Erdmann aber, als sie sagte, sie habe "die Tötungen für eine Wohltat und für angebracht gehalten", unter Druck gesetzt.
"Der Beamte schrie mich während der Vernehmung an: 'Ich bringe Sie in Beugungshaft, wenn Sie das und das nicht sagen!'"
Alle ehemaligen Vorgesetzten, deren Befehl die Schwestern unterstanden, sind verstorben, sind heute, nach mehr als 20 Jahren, alle tot.
Die Angeklagten wiesen darauf hin, daß man gesehen haben müsse, welcher Art die Geisteskranken waren, die von den Ärzten zur Tötung ausgewählt wurden. Sie aßen die eigenen Exkremente.
Die Lüge von der "Tötung der Arbeitsunfähigen"
Zu der infamen Lüge, daß nach periodisch stattfindenden "Auslesen" die arbeitsunfähigen KZler in die Gaskammern geschickt (oder abgespritzt) wurden, schreibt Rassinier (S. 190 f.):
"Ein Unternehmen, das in allen Lagern regelmäßig wiederkehrend unter dem Namen 'Auslese' durchgeführt wurde, hat in der Öffentlichkeit nicht wenig zur Verbreitung der Meinung über die Vergasung beigetragen. Eines Tages kam der Befehl, die Listen aller Kranken, die für längere Zeit oder dauernd arbeitsunfähig galten, aufzustellen und diese in einem besonderen Block zusammenzulegen. Dann kamen Lastwagen oder eine Reihe von Waggons - man verlud sie und sie fuhren mit einer unbekannten Bestimmung weg. Im KZ ging alsdann das Gerücht, sie seien geradewegs in die Gaskammern geschickt worden, und mit grausamem Spott nannte man diese Transporte 'Himmelskommandos', was bedeuten sollte, sie seien aus Leuten zusammengesetzt, die in den Himmel geschickt werden sollten. Natürlich versuchten alle Kranken, diesem Schicksal zu entgehen.
Ich habe im KZ Dora zwei oder drei solcher 'Auslesen' gesehen. Einer von ihnen bin ich selbst gerade noch entgangen In Birkenau - einem der größten Arbeitslager - war die Zahl der Arbeitsunfähigen beträchtlich. (Aber auch dort - dem angeblichen Millionen-Vergasungslager - wurden die Arbeitsunfähigen nicht vergast, sondern auch dort in Transporten zusammengestellt und weggeschickt. Es wäre doch überhaupt unverständlich, die großen Massen der Arbeitsunfähigen bloß zum Töten aus einem angeblichen Millionen-Vernichtungslager erst in ein anderes Lager zu schicken. Sie wurden eben nicht getötet, sondern aus reinen Arbeitslagern, wie es Dora oder Auschwitz-Birkenau waren, schob man die Arbeitsunfähigen eben ab. Anm. d. A.)
Hier in Auschwitz-Birkenau fand auch die Auslese erst statt, wenn die Lastwagen oder die Eisenbahnwaggons ankamen Die Häftlinge suchten ihr mit allen Mitteln zu entgehen und so konnte man richtige Szenen einer allgemeinen Menschenjagd miterleben. Nach jeder 'Auslese' hatten die Zurückgebliebenen das Gefühl, der Gaskammer einstweilen entronnen zu sein.
Zu der Behauptung, daß die abtransportierten Arbeitsunfähigen in die Gaskammern geschickt wurden, möchte ich ein persönliches Erlebnis berichten:
Bei der Durchführung jener 'Auslese', der ich im KZ Dora entgehen konnte, hatte einer meiner Kameraden nicht das gleiche Glück wie ich. Ich sah ihn (mit den anderen Arbeitsunfähigen) mitgehen und bedauerte ihn sehr. Im Jahre 1946 glaubte ich immer noch, er sei mit dem gesamten Transport Arbeitsunfähiger, an dem er teilnahm, den Vergasungstod gestorben Im September desselben Jahres trat er zu meinem Erstaunen bei mir ein Als ich ihm sagte, welche Gedanken ich mir über sein Los gemacht hatte, erzählte er mir, der Transport der Arbeitsunfähigen sei nicht nach einer Gaskammer, sondern in das KZ Bergen-Belsen geleitet worden, dessen besondere Aufgabe sichtlich darin bestand, die Arbeitsunfähigen aller Lager zur Genesung aufzunehmen. (Tatsächlich liefen in BergenBelsen aus ganz Deutschland Transporte Arbeitsunfähiger zusammen.) Übrigens hatte ich schon früher auch einen Tschechen getroffen, der unter den gleichen Umständen von Auschwitz-Birkenau (also dem Millionen-Vergasungslager) zurückgekommen war.
Der KZ-Inspekteur R. H ö s s erklärte im Wilhelmstraßen-Prozeß in Nürnberg ausdrücklich:
"Es war nicht so, daß man darauf ausging, möglichst viel Tote zu haben oder Häftlinge zu vernichten, sondern es kam dem Reichsführer (Himmler) immer wieder darauf an, möglichst jede Hand für die Rüstung einsetzen zu können." (IMT Wilhelmstraßen-Prozeß. XI- S. 446.)
Erlaß des Inspekteurs der KZ vom 12. Februar 1942 an alle Lagerkommandanten:
"Von allen Lagern werden bei mir Häftlinge angefordert, da die Kommandanten nicht mehr wissen, wie sie mit den bei ihnen einsitzenden Häftlingen den an sie in ständig steigendem Maße gestellten Ansprüchen hinsichtlich des Arbeitseinsatzes genügen sollen. Während die Gesamthäftlingszahl im ganzen und großen gleich geblieben ist, sind die vom Reichsführer SS gestellten Aufgaben um ein Vielfaches gestiegen.
Es ist daher notwendig, die Anzahl der Häftlinge, die innerhalb der Lager beschäftigt werden, ganz bedeutend herabzusetzen, um Häftlinge für diese Aufgaben und den steigenden Arbeitseinsatz frei zu bekommen.
Ich bitte die Lagerkommandanten, persönlich unter Zuziehung des Schutzhaft-Lagerführers und des Schutzhaft-Lagerführers 'E' eine Aussiebung innerhalb des Lagers vorzunehmen und alle Häftlinge, die nicht unbedingt zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Konzentrationslager benötigt werden, für den Arbeitseinsatz freizustellen "
Die Notwendigkeit des Arbeitseinsatzes der KZ-Häftlinge führte dazu, daß die Inspektion der KZ dem Wirtschaftsamte unterstellt wurde. In dem diesbezüglichen Berichte des SS-Obergruppenführers General Pohl heißt es (vom 30. April 1942):
"1. Der Krieg hat eine sichtbare Strukturänderung der Konzentrationslager gebracht und ihre Aufgaben hinsichtlich des Häftlingseinsatzes grundlegend geändert.
Die Verwahrung von Häftlingen nur aus Sicherheits-, erzieherischen oder vorbeugenden Gründen allein steht nicht mehr im Vordergrund. Das Schwergewicht hat sich nach der wirtschaftlichen Seite hin verlagert. Die Mobilisierung aller Häftlingsarbeitskräfte zunächst für Kriegsaufgaben (Rüstungssteigerung) und später für Friedensaufgaben schiebt sich immer mehr in den Vordergrund.
2. Aus dieser Erkenntnis ergeben sich die notwendigen Maßnahmen, welche eine allmähliche Überführung der Konzentrationslager aus ihrer früheren einseitigen politischen Form in eine den wirtschaftlichen Aufgaben entsprechende Organisation erfordern "
Es ist eine infame Hetzlüge, daß alle arbeitsunfähigen Juden euthanasiert wurden. Selbst Reitlinger ("Die Endlösung" S. 132) muß zugestehen:
"Durch zwei Jahre war nur ein Bruchteil der Insassen von Birkenau überhaupt beschäftigt gewesen. Eine Liste der Beschäftigten für den 11. Mai 1944, zu welcher Zeit das Männerlager in Birkenau 17.589 Insassen hatte, zeigt, daß nur 6269 von ihnen
arbeiteten 11.311 arbeiteten überhaupt nicht und waren im Verzeichnis als ,arbeitsunfähig, oder nicht beschäftigbar, bezeichnet "
Die Hetzpropaganda und der amerikanische Gerichtshof vertraten den Standpunkt, daß die Deutschen die Euthanasie als Vorwand mißbrauchten, um Deutschland nicht nur von unnützen Essern, sondern auch von politischen Gegnern, Juden, Kriegsgefangenen usw. zu befreien. Diese infame Lüge weist Victor Brack im Ärzteprozeß entschieden zurück (Prot. S 7632 F.):
"Die Anklagebehörde hat die Euthanasie als Vorstufe zum Völkermord bezeichnet daß die Führung Deutschlands schon vor Beginn des Krieges die Absicht hatte, die Einrichtungen der Euthanasie zu einem brauchbaren Instrument gegenüber allen wirklichen und vermeintlichen Feinden Deutschlands im Rahmen eines angeblich durchzuführenden Euthanasieprogramms zu machen. Diese Annahme ist bestimmt verfehlt als hätte auch nur der Gedanke aufkommen können, zunächst das deutsche Volk von unnützen Essern zu befreien, um dann im weiteren Verlaufe auch die inneren und äußeren Feinde Deutschlands unter dem Deckmantel der Euthanasie zu vernichten "
Man hat es sogar abgelehnt, die 35.000 mit unheilbarer, offener Tuberkulose behafteten Polen, die eine immense und tödliche Ansteckungsgefahr bedeuteten, zu euthanasieren, obwohl diese Aktion vertretbar gewesen wäre.
[1] Deutschen oder artverwandten Blutes deutschblütig, Jude, jüdischer Mischling 1. oder II. Grades, Neger [Mischling], Zigeuner [Mischling] usw.)
[2] Vier Angeklagte gab es in diesem Prozeß:
Prof. Dr. Werner Heyde (65) war nach jahrelanger qualvoller Haft der seelischen Belastung dieses Prozesses nicht mehr gewachsen. Er hatte wohl auch allen Anlaß zu glauben, daß er von diesem Gericht eher Rache als Recht zu erwarten habe und daß - so oder so - seine Existenz auf jeden Fall vernichtet war; so mag dieser überaus Bedauernswerte nach qualvollen Seelenkämpfen sich entschlossen haben, sich in seinem Alter nicht mehr länger zwecklos der seelischen Tortur der Verhöre und der Verhandlung auszusetzen, sondern lieber Schluß zu machen. Sein großer Ekel, seine tiefe Verachtung für dieses haßtriefende Menschengewürm, das ihn zu Tode quälte, um des Quälens und der Rache willen, ist nur zu verständlich.
Ein zweiter Angeklagter, Alfred Tillmann, fiel vom 8. Stockwerk eines Hochhauses in Köhn zu Tode. Die ersten Nachrichten von dieser Tragödie erklärten, daß die näheren Umstände dieses Todes keineswegs geklärt seien. Trotzdem war danach von keiner Untersuchung die Rede; es wurde Selbstmord behauptet.
Der dritte Angeklagte, Rechtsanwalt Dr. Bernhard Bohn, flüchtete im August 1961 nach Argentinien und soll von dort ausgeliefert werden.
Der vierte Angeklagte, Dr. Hans Hefelmann, steht vor Gericht.
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