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Die Krematorien von Auschwitz-Birkenau

CARLO MATTOGNO UND FRANCO DEANA


0. Einleitung

Wenn während des Zweiten Weltkriegs im Lager Auschwitz-Birkenau eine ungeheuerliche Ausrottung von vielen hunderttausend Menschen in Gaskammern stattgefunden hat und wenn die Leichen der Opfer in den Einäscherungsanlagen jenes Lagers verbrannt worden sind, dann ist die Tatwaffe nicht nur die Gaskammer, sondern auch der Verbrennungsofen.

Die »Augenzeugen« wollten uns einreden, die Krematoriumsöfen von Auschwitz-Birkenau seien von den Naturgesetzen unabhängige, teuflische Werkzeuge gewesen[1] und nicht gewöhnliche, sämtlichen für derartige Installationen gültigen chemisch-physikalischen und wärmetechnischen Gesetzen unterworfene Einäscherungsanlagen. Die Historiker entschlossen sich, den Zeugen blindlings zu vertrauen, und ließen sich deshalb zu völlig abwegigen Aussagen hinreißen.[2]

Jean-Claude Pressac ist abgesehen von den Revisionisten der einzige Forscher, der von der technischen Seite her an das geschichtliche Problem der Leichenverbrennung in Auschwitz-Birkenau herangetreten ist. In seiner Arbeit Auschwitz: Technique and Operation of the Gas Chambers[3] kommt er zu den folgenden Schlußfolgerungen:

Für Pressac betrug die Gesamtkapazität der Krematorien von Auschwitz I und Auschwitz-Birkenau demnach 3.540 Einäscherungen täglich. Diese Ziffer entbehrt technisch gesehen jeder Grundlage.[8]

Bei den Revisionisten hat sich speziell Fred A. Leuchter in seinem berühmten Report[9] der Frage nach den Leichenverbrennungen angenommen. Indem er sich hauptsächlich auf die Aussagen von Ivan Lagacé, dem Leiter und Operator des Krematorums von Bow Valley im kanadischen Calgary[10] stützte, kam Leuchter auf eine faktische Gesamtverbrennungskapazität der Krematorien von Auschwitz I und Birkenau von 156 Leichen pro Tag. Diese Zahl liegt weit unter der tatsächlich möglichen.

Pressac und Leuchter gelangen zu Schlußfolgerungen, die einander diametral entgegengesetzt, aber gleichermaßen unfundiert sind, weil es über die grundsätzliche Frage der Einäscherungsöfen von Auschwitz und Birkenau noch keine seriöse wissenschaftliche Arbeit gibt, weder seitens der orthodoxen Historiker noch seitens der Revisionisten. Wir haben die Absicht, diese empfindliche Lücke zu schließen.

Die hier vorgelegte Studie stellt die Kurzfassung einer sehr viel umfangreicheren Arbeit dar, die auf jahrelanger intensiver Forschung fußt. Dabei hat uns der tragischerweise 1991 verstorbene Dipl.-Ing. H.O.N., Danzig, unschätzbare Hilfe geleistet.[11]

1. Die neuzeitliche Kremierung

1.1. Die Technologie der Krematoriumsöfen bis zum Ersten Weltkrieg

Schon über tausend Jahre vor Homer wurde die Einäscherung von Leichen in Europa praktiziert.[12] Dieser Brauch wurde bis zum Jahre 785 n. Chr. fortgesetzt, als er von Karl dem Großen im Dekret von Paderborn bei Todesstrafe untersagt wurde.[13] In den darauffolgenden Jahrhunderten verschwand die Feuerbestattung im christlichen Europa vollständig.

Die Idee der Kremierung fand während der Französischen Revolution wieder Anklang, doch erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts setzte sie sich allmählich durch.[14] Ernsthaft eingesetzt hat die Bewegung zugunsten der Feuerbestattung erst im Jahre 1849, als der Philologe Jakob Grimm an der Akademie der Wissenschaften zu Berlin einen denkwürdigen Vortrag »über das Verbrennen der Leichen« hielt.[15] Der Gedanke wurde sogleich von eifrigen Pionieren aufgegriffen und begeistert propagiert.[16] Die erste Leicheneinäscherung in einem Krematoriumsofen fand in Europa am 9. Oktober 1874 in einem von F. Siemens provisorisch entworfenen Ofen in Dresden statt. Nach einigen Feuerbestattungen wurden diese experimentellen Kremierungen von der sächsischen Regierung verboten.[17] Das erste europäische Krematorium wurde 1875 in Mailand errichtet, ein Jahr nach der rechtlichen Anerkennung dieser Bestattungsart.[18]

Diese ersten Kremierungsapparate in den 70er Jahren des vorgen Jahrhunderts arbeiteten noch sehr unzuverlässig und kostspielig, so daß sie in der Regel nach wenigen Kremierungen wieder abgebaut wurden. Bei der anfangs zumeist verwendete indirekte Feuerung, bei der lediglich erhitzte Luft, jedoch keine Flammgase die Leiche erreichten, dauerte die Einäscherung einer Leiche zumeist 5 bis 6 Stunden.[19] Schnell setzten sich jedoch modernere Öfen durch, die für die Einäscherung mit direkter Kremierung nurmehr eine bis zwei Stunden benötigten. Bei diese Öfen wurde der Leichnam unmittelbar den Flammen ausgesetzt, welche entweder durch die Verbrennung des Brennstoffs oder durch die Verbrennung der im Gasgenerator produzierten Brenngase erzeugt wurden. Es gab freilich auch Öfen, die die Grundsätze der direkten Kremierung durch die Flammen und der indirekten Kremierung durch erhitzte Luft vereinigten.

Ein von Friedrich Siemens erdachte Prinzip führte den Vorgang der gänzlich indirekten Verbrennung durch erhitzte Luft ein; es dominierte in Deutschland bis 1924 unangefochten. Diese neue Prozedur bestand darin, daß die Kremierung mittels in einem Regenerator oder Regenerator auf 1.000 °C erhitzter Luft vollzogen wurde.[20] Eine Kremierung dauerte darin im Schnitt 135 Minuten; für die erste Einäscherung waren 1.500 kg Braunkohle vonnöten, für die nachfolgenden schrittweise auf 250 bis 300 kg abnehmend.[21]

Der schwedische Klingenstierna-Ofen stellte eine entscheidende Verbesserung des Siemens-Ofens dar. Er wies eine Hauptfeuerung und eine Hilfsfeuerung auf, die in erster Linie zur Nachverbrennung der Rauchgase diente; die Verbrennungsluft wurde in einem aus Metallröhren bestehenden Rekupterator erhitzt (Wärmetauscher vom Ofengas zum Verbrennungsgas); die Leiche wurde in den Verbrennungsraum auf einem kleinen Karren eingeführt, der während der ganzen Kremierungsdauer dort blieb. In Deutschland wurde dieses System von E. Dorovius perfektioniert und von der Firma Gebrüder Beck in Offenbach erbaut. Die ersten Modelle - in den Krematorien von Heidelberg (1891) und Jena (1898) installiert - hatten noch den Leicheneinführungskarren, doch bereits im Modell von 1899 (Krematorium von Offenbach) wurde der Karren abgeschafft, und der Verbrennungsraum wurde mit einem Rost aus Schamotteroststäben ersetzt, unter dem zwei trichterförmig geneigte Flächen angebracht wurden, welche die Asche in den Aschenraum leiteten.[22] Nach und nach wurde dieser Rekuperatorentypus durch einen mit Schamottemauerwerk ersetzt, und der Ofen erhielt die typische Struktur der deutschen Kremierungsöfen mit koksbeheiztem Gasgenerator.

Der Ofen war zweistöckig: Gasgenerator und Rekuperator befanden sich im Keller, der Verbrennungsraum lag im ersten Stock. Die Verbrennungsprodukte der Leiche gelangten in den Aschenraum, die gasförmigen Teile davon von da aus in die Seitenkanäle des Rekuperators und durch diese abwärts in den Rauchkanal, von wo aus sie in den Schornstein aufstiegen. Der Rekuperator bestand aus einer feuerfesten Masse, durch welche drei Kanäle liefen: durch die Seitenkanäle liefen die Ofengase in absteigender Richtung, wobei sie einen Teil ihrer Hitze an das Schamottemauerwerk abgaben und es so erhitzten; durch den mittleren Kanal stieg die Frischluft zu der Leiche auf, wobei sie sich erhitzte. Die Frischluft gelangte durch eine im unteren Teil des Ofens gelegene Öffnung in den Rekuperator. Die Überreste der Leiche fielen durch die Schamotteroststäbe auf die Aschenschräge, wo man sie mit einem Schabeeisen in eine Pfanne brachte, welche dann durch die Luke des Aschenraums entnommen wurde.[23] Die erste Kremierung erforderte ca. 325 kg Koks, inklusive des für die Vorwärmung des Ofens benötigten, die darauffolgende 175 - 150 kg. Eine Kremierung dauerte zwei Stunden.[24]

Dieser Typus repräsentierte in seiner grundsätzlichen Struktur jenes Modell des Krematoriumsofens mit koksbeheiztem Gaserzeuger, aus dem sich alle bis zu den dreißiger Jahren in Deutschland gebauten Öfen dieses Typs entwickelt haben.[25]

1.2. Die technischen Fortschritte und Entwicklungen der Zwischenkriegszeit

Nach dem Ersten Weltkriegs und dem Versailler Diktatfrieden, der Deutschland zur Abtretung kohlenreicher Gebiete sowie zu Kohlenlieferungen an die Siegermächte nötigte, sah sich das Land gezwungen, die ihm verbliebenen Kohlenvorräte so vollständig wie möglich zu nutzen. Aus diesen Gründen bemühte sich die deutsche Industrie, alle Einrichtungen, welche Kohle und Kohleprodukte verbrauchten, wärmetechnisch so umzugestalten, daß ein größtmöglicher Ertrag erreicht wurde.

Die Notwendigkeit eines haushälterischen Umgangs mit Kohle drängte sich auch auf dem Gebiet der Krematoriumsöfen auf. Infolgedessen wurde 1924 ein preußisches Gesetz vom 14. September 1911 abgeändert, das bisher aus ästethischen Gründen lediglich die vollkommen indirekte, somit aber auch zeit- und brennstoffaufwendige Verbrennung der Leiche erlaubte.[26] Begleitet wurde die Debatte um diese Änderung von zum Teil heftigem Streit unter den Kremierungsfachleuten über die Frage, welche der beiden Methoden die wirtschaftlichere sei.[27] Diese Frage konnte nur mit wissenschaftlichen Kremierungsexperimenten gelöst werden. Die bedeutsamsten Experimente dieser Periode wurden zwischen 1926 und 1927 im Krematorium von Dessau von Ingenieur Richard Kessler durchgeführt, der darüber eine ausführliche wissenschaftliche Abhandlung verfaßte.[28] Den Ergebnissen dieser Versuche werden wir uns im folgenden zuwenden.

Die Konstruktionsweise der neuen Öfen berücksichtigten die von Ingenieur R. Kessler bei seinen Versuchen entdeckten entscheidenden Faktoren für eine optimale Nutzung der Verbrennungswärme, und als Folge davon stieg der Wirkungsgrad der Öfen erheblich. Von den wichtigsten technischen Innovationen jener Periode sind zu erwähnen: die Reduktion der horizontalen Sektion des Gasgenerators; effizientere Rekuperatoren; Installierung eines Nachverbrennungsrostes; ein Luftzuführungssystem zur Ermöglichung einer rationaleren Nachverbrennung; die Installation passender Meßgeräte.[29]

Zu Beginn der dreißiger Jahre hatten die koksbeheizten Öfen mit Gasgenerator den Höhepunkt der technischen Perfektion erreicht, doch gleichzeitig begann ihr unerbittlicher Niedergang, da sie von bedeutend ökonomischeren Heizungssystemen, vor allem solchen mit Gas und Strom, nach und nach verdrängt wurden. Die bestehenden Koksöfen wurden von nun an entweder abgerissen[30] oder zur Anpassung an die Gasheizung umstrukturiert.[31] Die neuen Heizungssysteme bedingten zusätzliche Studien über die Struktur der Öfen sowie über das Phänomen der Kremierung, die in bedeutsamen technischen Artikeln ihren Widerhall fanden.[32]

Obschon das erste deutsche Krematorium schon 1878 errichtet worden war, wurde die Kremierung erst im Jahre 1911 rechtlich zugelassen, und es dauerte bis in die dreißiger Jahre, ehe eine organische Gesetzgebung zu dieser Frage erschien. Das erste wirkliche und vollständige »Gesetz über die Feuerbestattung« wurde am 15. Mai 1934 verabschiedet. Wenig später folgten spezifische Verordnungen über die Krematoriumsöfen und über den Kremierungsprozeß.[33]

Von der Eröffnung des ersten Krematoriums bis zum Beginn des 2. Weltkriegs stieg die Zahl der Feuerbestattungen in Deutschland geradezu schwindelerregend an, wie aus der folgenden Tabelle ersichtlich ist:[34]

Periode

Anzahl Krematorien

Anzahl Kremierungen

jährliche Kremierungen

1878-1887
1888-1897
1898-1907
1908-1917
1918-1927
1928-1937

1
2
15
51
81
118

496
2.192
12.382
88.687
283.976
628.600

50
219
1.238
8.869
28.398
62.860

1938 wurden in 120 Krematorien 84.634 Kremierungen vorgenommen,[35] 1939 102.022, 1940 108.630, 1941 107.103 und 1942 114.184.[36]

1.3. Die Firma J.A. Topf & Söhne, Erfurt

Auf dem Gebiet der Kremierungsöfen begann die Firma J.A. Topf und Söhne aus Erfurt ihre Aktivitäten zu Beginn des Ersten Weltkriegs und war dabei namentlich ab dem Beginn der zwanziger Jahre erfolgreich.[37] Ihre Anfangsmodelle führten einige Innovationen ein, insbesondere ein System der Muffelheizung von außen.[38] Dies verhinderte das Eindringen der Verbrennungsprodukte in die Muffel, wodurch eine vollkommen indirekte Kremierung gewährleistetet wurde.

Dieser Einäscherungsofen besteht aus dem Koks-Generator, der für sich abgeschlossenen Einäscherungskammer (Muffel), dem darunter angeordneten Kanalsystem (Rekuperator), welches zur Vorwärmung der für die Einäscherung erforderlichen Luft dient, und der Umleitung der Kohlenmonoxidgase um die Muffel.[39]

Die sich im Koks-Generator entwickelnden Koks- oder Holzgase steigen hoch, dringen in den Rekuperator und entweichen durch den Rauchkanal in den Schornstein, wobei sie auf dem ganzen Wege dem Schamottemauerwerk die Wärme abgeben und so den Ofen bis zur Rotglut (1.000 °C) hochheizen. Nach dem Hochheizen wird vor dem Einschub des Sarges im Generatorhals der Schamotteschieber geschlossen, so daß die Gase ihren Weg um die Muffel herum nehmen und so die Muffel von außen glühend erhalten. Es können somit keine Gase mehr in die Muffel hineingelangen. Die zur Einäscherung benötigte Luft arbeitet sich im Rekuperator im Gegenstrom zur Abgasrichtung in den Kanälen empor und tritt hochgradig erhitzt oben in die Muffel ein.

Die gesättigte Verbrennungsluft wird kurz vor dem Austritt aus der Muffel im Rekuperator mit vorgewärmter Luft vermischt, wodurch ein vollständig rauch- und geruchloser Betrieb entsteht. Die Dauer einer Einäscherung beträgt rund 60 - 75 Minuten, je nach der Körpergröße.

Der Topfsche Ofen vereint beide Feuerbestattungsarten, das heißt indirekte als auch direkte Einäscherung. Außerdem sind sowohl alle modernen Gesichtspunkte als auch die der Feuerungstechnik mit berücksichtigt worden. Leichte Bedienung und Übersicht, geringer Brennstoffverbrauch, schnellste Einäscherung, rauch- und geruchloser Betrieb sind die Vorzüge des Ofens.

Der Kokskonsum für die Anheizung des Ofens und die erste Kremierung war von Krematorium zu Krematorium verschieden und schwankte zwischen 160 und 260 kg .[40]

In den zwanziger Jahren wurde die Firma J.A. Topf & Söhne die kommerziell bedeutendste Ofenbaufirma Deutschlands. Von 1922 bis 1927 wurden von 24 in den deutschen Krematorien installierten Öfen nicht weniger als 18 von der Topf errichtet.[41] Anfang der dreißiger Jahre wurde die kommerzielle Vorherrschaft von Topf konsolidiert.[42] Topf & Söhne hatten nun ein sehr fortschrittliches technisches Niveau erreicht. Ihnen kommt das Verdienst zu, 1927 in Dresden den ersten einwandfrei funktionierenden gasbeheizten Krematoriumsofen Deutschlands wie auch den ersten elektrischen Krematoriumsofen des Landes - er wurde 1933 in Erfurt in Betrieb genommen - errichtet zu haben. Ferner zeichnete die Firma auch für wegweisende Kremierungstechnologische Verbesserungen wie den Nachverbrennungsrost und den drehbaren Rost verantwortlich. Obwohl die elektrischen Topf-Öfen in Deutschland konkurrenzlos dastanden, wurde die Vorherrschaft der Firma in jenen Jahren ernstlich durch den neukonzipierten Gasofen des Systems Volckmann-Ludwig bedroht.[43] Die Firma Topf reagierte auf die Konkurrenz seitens des neuen Ofens auf technischem Feld mit der Projektierung des Gasofens Modell 1934.[44] Auf der propagandistischen Ebene reagierte die Firma Topf mit einer herben, von Ingenieur Kurt Prüfer - dem künftigen Entwerfer der Drei- und Achtmuffelöfen von Birkenau - entfesselten Polemik in Form eines höchst aggressiven Artikels,[45] dessen Kritik von R. Kessler jedoch zurückgewiesen wurde.[46]

1.4. Der Koksverbrauch eines Einäscherungsofens mit koksbeheiztem Generator

Der Brennstoffverbrauch eines Einäscherungsofens hängt wesentlich von seiner Bauart, dem Einäscherungsvorgang, der Frequenz der Einäscherungen, der Beschaffenheit der Leichen und dem Ofenbetrieb ab. Deshalb ist es sinnlos, vom Verbrauch eines Krematoriumsofen zu reden, ohne wenigstens die folgenden drei Faktoren in Betracht zu ziehen: Konstruktionssystem des Ofens, Vorgehen bei der Kremierung (direkt oder indirekt) und Häufigkeit der Kremierungen.

Die Prozedur der indirekten Verbrennung ist weitaus aufwendiger als jenes der direkten, erfordert es doch die Erhitzung der gesamten feuerfesten Masse des Rekuperators auf 1.000 °C. Die Frequenz der Kremierungen beeinflußt den Verbrauch sehr erheblich, weil bei den ersten Kremierungen das Schamottemauerwerk des Ofens den Hauptteil der erzeugten Hitze absorbiert. Aus diesem Grund kommt man mit dem geringsten Bedarf aus, wenn sich der Ofen bei Betriebstemperatur in thermischem Gleichgewicht befindet.

Die Wärmebilanz eines Einäscherungsofens mit koksbeheiztem Generator ist ein Problem, das sehr schwer theoretisch gelöst werden kann, weil in der Praxis veränderliche Faktoren eine Rolle spielen, die nicht theoretisch vorherbestimmt werden können und an die der Ofenbetrieb von Fall zu Fall angepaßt werden muß.

In den zwanziger Jahren wurde das Problem von Forschern wie Fichtl[47] und Tilly[48] diskutiert, aber der wichtigste Beitrag zu seiner Lösung ist der Artikel von Wilhelm Heepke »Die neuzeitlichen Leicheneinäscherungsöfen mit Koksfeuerung, deren Wärmebilanz und Brennstoffverbrauch«.[49]

Die von Heepke durchgeführten Berechnungen ergeben, daß der Kokskonsum eines Ofens von mittlerer Größe im thermischen Gleichgewicht 30 kg Koks (plus ein Holzsarg von 40 kg Gewicht) beträgt. Diese Wärmebilanz enthält jedoch Irrtümer in ihrem Ansatz sowie auch in der Berechnung, die an diesen Schlußfolgerungen zweifeln lassen. Berichtigt man diese Irrtümer, so ergibt sich ein Koksverbrauch von 20,5 kg. Dieses Ergebnis verträgt sich gut mit denen der durchgeführten Experimente. Beim Versuch mit Koksfeuerung, ausgeführt von R. Kessler am 5. Januar 1927, ergab sich der folgende Verbrauch an Brennmaterial:

Der auf die 8 Einäscherungen ohne Vorheizung des Ofens bezügliche Koksverbrauch beinhaltet noch die Wärme, die im Schamottemauerwerk des Ofens bis zum Erreichen des thermischen Gleichgewichts absorbiert wird. Eine Berechnung, welche auf dem durch Strahlung und Leitung erlittenen Wärmeverlust beruht, zeigt, daß der Koksverbrauch für jene Kremierung mit einem im thermischen Gleichgewicht befindlichen Ofen ca. 20 kg beträgt.

Dies bestätigt den Wert dieser Berechnungsmethode, die daher auch für die Berechnung der Wärmebilanz der Einäscherungsöfen von Auschwitz-Birkenau angewandt werden kann.

1.5. Die Dauer des Einäscherungsprozesses mit koksbeheiztem Generator

Der Einäscherungsprozeß ist ein physikalisch-chemischer Vorgang, der eine nicht unterschreitbare Mindestdauer beansprucht.[50] Sie hängt im wesentlichen von der chemischen Zusammensetzung des Leichnams ab. Von großer Bedeutung ist seine Eiweissstruktur, wie man in den siebziger Jahren mit besonderen, in England durchgeführten Experimenten bestätigt hat. Infolge seines relativ hohen Stickstoffgehalts, seiner hohen Entzündungstemperatur und der chemischen Umwandlungen, welche die Proteine bei hohen Temperaturen eingehen, besteht eine hochgradige Resistenz gegen Verbrennung, welche zusätzlich durch die Tatsache verstärkt wird, daß die Eiweisssubstanz sozusagen in Körperflüssigkeit eingetaucht ist und nicht früher verbrennen kann, als diese verdunstet ist. Mit anderen Worten: eine Einäscherung, die unter optimalen Bedingungen durchgeführt wird, kann nicht kürzer dauern als die natürliche Zeit, die für den Ablauf des Prozesses notwendig ist. Umgekehrt nimmt die Dauer der Einäscherung natürlich zu, je mehr man sich von der optimalen Bedingung entfernt, sei es durch eine unaufmerksame Bedienung des Ofens, sei es durch ein ungeeignetes Ofenkonstruktionssystem.

Ehe wir die Frage nach der Dauer des Einäscherungsprozesses aufwerfen, müssen wir klarstellen, was wir eigentlich darunter verstehen. Ganz allgemein kann man sagen, daß eine Einäscherung einwandfrei abgeschlossen ist, wenn man die Asche des Leichnams dem Ofen entnommen hat. In einem nicht mit Nachverbrennungsrost ausgerüsteten Ofen läßt sich die Einäscherungszeit als die Zeit definieren, welche zwischen der Einführung des Sargs in die Muffel und dem Überführen der glühenden Asche von der Aschenschräge in den Aschenbehälter vergeht, in dem sie nach und nach völlig zusammenfällt. In einem mit Nachverbrennungsrost ausgestatteten Ofen wie den Generatoröfen Beck und Topf und den Gasöfen Volckmann-Ludwig der dreißiger Jahre bezeichnet man als Abschluß des Einäscherungsvorgangs jenen Zeitpunkt, wo die glühende Asche von der Aschenschräge entfernt oder von der Muffelsohle in den Nachverbrennungsrost geschafft wird.

Obgleich es den von R. Kessler 1932 aufgestellten ethischen Normen widersprach, pflegte man in einigen Krematorien den nächsten Leichnam in die Muffel einzuschieben, während noch die Reste des ersten in der Aschenschräge brannten, so daß sich im selben Ofen gleichzeitig zwei Leichen befanden, wenn auch in verschiedenen Phasen des Einäscherungsprozesses. Dieses Vorgehen war bei Öfen wie jenem des Typs Volckmann-Ludwig von Stuttgart üblich, die mit einem Absperrschieber im Aschenraum ausgerüstet waren.

Wie wir schon angedeutet haben, wurden in den siebziger Jahren in England wissenschaftliche Versuche vorgenommen, um festzustellen, welche Faktoren den Einäscherungsprozeß beeinflussen. Die Ergebnisse wurden auf der Jahrestagung der Cremation Society of Great Britain im Juli 1975 bekanntgegeben. Die Experimente wurden in zwei Serien von Untersuchungen aufgegliedert: eine einleitende im Krematorium Breakspear von Ruislip sowie die Hauptserie im Krematorium Chanterlands von Hull. Die erste Gruppe von Untersuchungsleitern wählte die Faktoren aus, die ihrer Ansicht nach die Dauer des Kremierungsprozesses beeinflussen würden. Der Einfluß technischer Faktoren wurde gleichgeschaltet, indem man für alle Experimente den gleichen Gasofen (Dowson & Mason Twin Reflux Cremator) und den gleichen Heizer einsetzte.[51]

Auf Grundlage dieser Untersuchungen ergab sich, daß die wirklich ausschlaggebenden Faktoren der Kremierungsdauer die Höchsttemperatur des Ofens sowie das Geschlecht des Verstorbenen sind. Die Ergebnisse des Experiments wurden von Statistikern graphisch dargestellt. Einer der Untersucher, Dr. E.W. Jones, kommentiert sie wie folgt:[51]

»Anhand dieser Graphik konnte uns der Statistiker mitteilen - und es erschien uns recht interessant -, daß es einen Maximal - oder besser gesagt Minimalpunkt der Verbrennungszeit gibt, den man unter keinen Umständen unterschreiten kann, und unser Statistiker definierte diesen als eine thermische Barriere, die aufgrund der Beschaffenheit des menschlichen Gewebes nicht unter 63 Minuten liegen kann. Nun gibt es Leue, welche die Mindestzeit mit 60, 59 oder 58 Minuten angeben; dies ist das untere Ende der Skala, und die Optimaltemperatur dieser thermischen Barriere beträgt 800 bis 900 °C.«

Die Graphik zeigt, daß die Dauer, welche der »thermischen Barriere« am nächsten kommt, bei einer Temperatur von 800 °C bei 60 Minuten liegt. Erhöht man die Temperatur auf 1.000 °C, so verlängert sich die Dauer der Einäscherung auf 67 Minuten, und bei 1.100 °C sinkt sie wieder auf 65 Minuten. Bei höheren Temperaturen, die nicht untersucht wurden, dürfte sich die Dauer weiter verkürzen, und bei extrem hohen Temperaturen sinkt sie wahrscheinlich unter die thermische Barriere. Dr. Jones erklärt dazu, daß man, wenn man auf diese Weise die Dauer der Einäscherung auf 20 oder gar 15 Minuten verkürzen möchte, einen mit einer Verbrennungstemperatur von 2.000 °C arbeitenden Ofen konstruieren müßte.51

In Wirklichkeit muß der Kremierungsprozeß zwischen recht präzisen thermischen Grenzen ablaufen. Bei Temperaturen von über 1.100 bis 1.200 °C beobachtet man das Phänomen der Sinterung, d.h. die Knochen des Leichnams und die Ofenschamotte beginnen zu erweichen und miteinander zu verschmelzen, und bei Temperaturen von unter 700 bis 600 °C wird die Leiche lediglich verkohlt.[52] Dr. Jones berichtet dann über eine für uns besonders interessante Beobachtung:[51]

»Unser Statistikerkollege hat einiges an Arbeit geleistet; er untersuchte die Statistiken bezüglich der Krematorien in Deutschland während des letzten Krieges, und es ergab sich, daß die Behörden damals mit einem ähnlichen Problem zu ringen hatten - sie stießen auf eine thermische Barriere. Es gelang ihnen nicht, einen Ofen zu entwerfen, der die reine Einäscherungszeit auf die erwünschte Grenze reduzierte. So begannen wir zu untersuchen, weswegen es diese mit dem menschlichen Gewebe verknüpfte thermische Barriere gibt.«

Wie man feststellen konnte, rührt dieser Faktor daher, daß die Proteine des menschlichen Körpers, wenn man sie auf 800 bis 900 °C erhitzt, einer chemischen Umwandlung unterzogen werden. Sie gehen Dissoziationen und Verbindungen ein, »die nur als eine harte Kruste beschrieben werden können«.[51]

In den Einäscherungsöfen mit koksbeheiztem Generator war die Dauer des Verbrennungsprozesses selbstverständlich länger. Die Angaben über die Dauer des Kremierungsprozesses, die man in der Literatur jener Zeit findet, sind durchaus nicht hieb- und stichfest; in erster Linie, weil beinahe niemals ausdrücklich festgelegt wird, was man unter der »Dauer« der Kremierung versteht, in zweiter Linie, weil man damit rechnen muß, daß die Daten aus Gründen der Konkurrenz oder Propaganda verzerrt wurden.

Als objektiven, nicht anzuzweifelnden Ausgangspunkt nehmen wir deshalb von den technischen Meßgeräten in den Öfen gelieferte Daten. Besonders wichtig ist von diesem Standpunkt aus das Diagramm zu den von R. Kessler am 5. Januar 1927 mit Koks durchgeführten Kremierungen. Hier kann man mit Fug und Recht behaupten, die Einäscherungen seien unter für einen Ofen mit Gasgenerator optimalen Bedingungen durchgeführt worden, und zwar aus folgenden Gründen:

Danach betrug die durchschnittliche Einäscherungszeit eine Stunde und 11 Minuten, die kürzeste betrug l Stunde. Die mittlere Verbrennungstemperatur in der Muffel belief sich auf ca. 870 °C. Wir werden später nochmals darauf zurückkommen. Es ist in diesem Zusammenhang wichtig hervorzuheben, daß sich Ingenieur Kessler des direkten Einäscherungssystems bediente. Zum Vergleich weisen wir auf eine andere Serie von acht Kremierungen hin, die Kessler im gleichen Ofen, aber diesmal mit Briketten, durchführte. Die durchschnittliche Verbrennungsdauer betrug diesmal l Stunde 26 Minuten. Zwei Wochen später hatte dasselbe Experiment mit Gasheizung des Ofens eine mittlere Dauer von 1 Stunde 12 Minuten für jede der acht Kremierungen ergeben.[53]

2. Die Topf-Einäscherungsanlagen von Auschwitz-Birkenau

Vom Ende der dreißiger Jahre an begannen die Firma Topf sowie andere Unternehmen, insbesondere die Firma H. Kori in Berlin und die Didier-Werke (ebenfalls Berlin), Kremierungsöfen für die Konzentrationslager zu entwerfen, die einfacher gebaut waren als die zivilen. Die Firma Topf entwickelte sechs Projekte für Kremierungsöfen dieses Typs, doch von Belang sind für uns lediglich die in den Krematorien von Auschwitz-Birkenau installierten Modelle.

2.1. Der koksbeheizte Topf-Doppelmuffel-Einäscherungsöfen

Soweit uns bekannt ist, hat die Firma Topf vier Öfen dieses Typs errichtet, von denen drei im Krematorium I, dem alten Krema des Stammlagers Auschwitz, und das vierte im Krematorium von Mauthausen eingebaut wurde.

Mit der Errichtung des ersten Ofens von Auschwitz wurde anfang Juli 1940 begonnen. Aus einem Brief der Verwaltung von Auschwitz vom 16. September 1940 geht hervor, daß der Ofen »seit Wochen bereits in Tätigkeit« war.[54] Daher kann man annehmen, daß dieser Ofen gegen Ende Juli 1940 in Betrieb genommen worden ist. Laut J.-C. Pressac wurde er zwischen dem 28. Juni und dem 5. Juli 1940 errichtet, und die erste Kremierung fand am 15. August statt.[55]

Der Kostenvoranschlag für den zweiten Ofen trägt das Datum des 13. Novembers 1940. Die Firma Topf lieferte die einzelnen Bestandteile des Ofens am 20. und 21. Dezember 1940 und am 17. und 21. Januar 1941 nach Auschwitz,[56] so daß er vermutlich im Februar 1941 errichtet worden sein dürfte. J.-C. Pressac behauptet, dieser Ofen sei zwischen dem 20. Januar und dem 22. Februar 1941 erbaut worden.[57]

Der Bau des Fundaments des dritten Ofens begann am 19. November 1941 und wurde am 3. Dezember beendet;[58] darauf wurden die Arbeiten wegen Mangels an feuerfestem Material eingestellt. Die diesezügliche Rechnung der Firma Topf trägt das Datum des 16. Dezembers 1941,[59] wurde aber erst am 22. Mai 1942 abgeschickt, wie aus dem darauf befindlichen Stempel hervorgeht. Deswegen ist dieser Ofen fraglos im Juni 1942 errichtet worden.

Der Ofen von Mauthausen wurde bei der Firma Topf am 16. Oktober 1941 bestellt, aber die SS-Neubauleitung zögerte lange, bevor sie ihn aufstellen ließ. Die Bestandteile des Ofens wurden zwischen dem 6. Februar 1942 und dem 12. Januar 1943 nach Mauthausen versandt,[60] aber der Entschluß, ihn aufzustellen, wurde Ende 1944 gefaßt.[61] Der Ofen wurde im Januar/Februar 1945 errichtet. Dies erklärt die Tatsache, daß er relativ gut erhalten ist.

Die zwei Topf-Doppelmuffel-Einäscherungsöfen, die sich derzeit im Krematorium von Auschwitz befinden, sind in der Nachkriegszeit rekonstruiert worden, aber auf eher ungeschickte Art, wobei die von der SS abmontierten Originalteile der Öfen Verwendung fanden. Die Untersuchung dieser Rekonstruktionen ist daher völlig wertlos, will man den Bau und die Funktion dieses Ofentyps verstehen. Unsere Beschreibung basiert deshalb zur Gänze auf der Untersuchung des Ofens von Mauthausen und auf den Dokumenten, die uns bezüglich der Öfen von Auschwitz und jenes von Mauthausen - sie alle entsprachen demselben Modell - zugänglich sind.[62]

Die Bestandteile des Ofens von Mauthausen sind auch in der Lieferungsliste der Firma Topf vom 12. Januar 1943 aufgeführt.[63] Die Bauweise des Doppelmuffel-Einäscherungsofens ist in der Zeichnung Topf D 57253 abgebildet, die vom 10. Juni 1940 stammt und sich auf den ersten in Auschwitz errichteten Ofen bezieht. Der Ofen ist solid gemauert und mit einer Reihe von schmiedeeisernen Verankerungseisen verschlossen. Die Ausmaße des Ofens von Mauthausen sind praktisch identisch mit jenen der Zeichnung D 57253, die den Massen der Verankerungseisen entsprechen, welche auf der Lieferungsliste der Firma Topf vom 17. Januar 1941 bezüglich des zweiten Ofens von Auschwitz angeführt sind. Der Ofen ist mit zwei Einäscherungskammern oder Muffeln ausgestattet.[64] Der Betrieb dieses Ofens wird in der »Betriebsvorschrift des koksbeheizten Topf-Doppelmuffel-Einäscherungsofens« erklärt.[65]

Das Krematorium von Auschwitz war ursprünglich entsprechend der Zeichnung Topf D 50042 vom 25. September 1941 angelegt, die für die Aufstellung des dritten Ofens angefertigt wurde.[66] Jeder Ofen war mit einer eigenen Druckluftanlage ausgestattet; diese bestand aus einem Druckluftgebläse, das durch einen direkt gekuppelten 1,5 PS-Drehstrom-Motor und eine entsprechende Rohrleitung betrieben wurde. Der Schornstein hatte ursprünglich eine quadratische Fläche von 500 × 500 mm. Die Saugzug-Anlage, die eine Leistung von ca. 4.000 m³/h Rauchgas hatte, bestand aus einem Saugzug-Gebläse, betrieben von einem direkt gekuppelten 3-PS-Drehstrom-Motor, mit einer Drehklappe, die den Saugraum vom Druckraum trennte. Die Funktion dieser Anlage wird in der entsprechenden Betriebsvorschrift der Firma Topf beschrieben.[67]

Das System der Beschickung der Öfen besteht aus der Leichenführungsvorrichtung. Diese umfaßt einen Sargeinführungswagen, der auf besonderen Laufschienen eingeschoben wird, und einem Verschiebwagen, der oberhalb davon läuft.

Am 19. Juli 1943 wurde das Krematorium ausrangiert,[68] und die Öfen wurden daraufhin abgebaut.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs haben die Polen die Öfen eins und zwei wiederaufgebaut und dazu die von der SS abmontierten Originalteile benutzt, von denen sich viele noch im ehemaligen Koksmagazin befanden. Bei der Rekonstruktion der Öfen wurde ausgesprochen geschlampt, so daß sie in der heutigen Bauart funktionsunfähig wären.

2.2. Der koksbeheizte Topf-Dreimuffel-Einäscherungsofen

Dieser Ofen, ebenso wie der Achtmuffel-Ofen, wurde in den letzten Monaten des Jahres 1941 von Ingenieur Prüfer entworfen. Am 22. Oktober 1941 bestellte die Zentralbauleitung von Auschwitz bei der Firma Topf fünf Stück Topf-Dreimuffelöfen mit Druckluftanlage für das neue Krematorium, das die Zentralbauleitung im Stammlager zu errichten plante. Diese Öfen wurden einer nach dem anderen im Krematorium II von Birkenau installiert. Die endgültige Rechnung dafür trägt das Datum des 27. Januar 1943. Der Preis eines einzelnen Ofens betrug 6.378 RM.[69] Die fünf Dreimuffel-Einäscherungsöfen für das Krematorium III wurden von der Zentralbauleitung zuerst am 25. September 1942 telefonisch bestellt, dann am 30. September per Einschreibebrief.[70] Am 28. Oktober sandte die Firma Topf an die Zentralbauleitung die Zeichnung D 59394 für die Errichtung der Öfen in den Krematorien II und III. Diese Zeichnung ist verloren gegangen.[71] Die endgültige Rechnung betreffend die fünf Dreimuffel-Einäscherungsöfen des Krematoriums III von Birkenau trägt das Datum des 27. Mai 1943. Der Preis eines Ofens belief sich auf 7.830 RM.[72]

Die ersten beiden von der Firma Topf gelieferten Dreimuffelöfen gingen im KL Buchenwald in Betrieb, und zwar am 23. August und am 3. Oktober 1942.[73]

Die folgende Beschreibung des Topf-Dreimuffel-Einäscherungsofens basiert auf direkten Untersuchungen der Öfen von Buchenwald und auf den verfügbaren Dokumenten. Drei Photographien aus SS-Quellen bestätigen,[74] daß die in den Krematorien II und III von Birkenau eingerichteten Dreimuffelöfen vom gleichen Modell waren wie jene von Buchenwald; einer von diesen konnte aber auch mit Heizöl geheizt werden.

Was die Bauweise betrifft, besteht der Dreimuffelofen aus einem Ofen mit zwei Muffeln mit je einem Koksgasgenerator unter Hinzufügung einer dritten, zentralen Muffel und anderen technischen Modifikationen, die wir woanders erklärt haben.[11]

Der Ofen ist in eine solide Mauerstruktur mit Armaturen von Schmiedeeisen und Gußeisen eingeschlossen. Das Gewicht des feuerfesten Mauerwerks jedes Ofens betrug ca. 10.400 kg.[75] Wenn man bedenkt, daß das feuerfeste Mauerwerk des Doppelmuffel-Einäscherungsofens Modell Auschwitz ca. 10.000 kg wog, ergibt sich eindeutig, daß der Dreimuffelofen eine ökonomische Anlage war, wie man auch aus dem wesentlich geringeren Preis ableiten kann. Der dritte Doppelmuffelofen von Auschwitz kostete 7.332 RM, einschließlich einer Druckluftanlage und einer Leicheneinführungsvorrichtung mit den entsprechenden Schienen. Die Öfen des Krematoriums II von Birkenau kosteten je 6.378 RM, inklusive einer Druckluftanlage. In Anbetracht der Tatsache, daß für zwei Leicheneinführungsvorrichtungen und die Gleise für fünf Öfen 1.780 RM bezahlt wurden, kostete ein Dreimuffelofen bei gleichem Zubehör tatsächlich weniger als ein Zweimuffelofen. Der Einheitspreis der Öfen für das Krematorium III war hingegen etwas höher, nämlich 7.380 RM (ohne den Einführungswagen), aber immer noch viel günstiger.

Die Krematorien II und III von Birkenau verfügten über einen großen Ofenraum von 30 × 11,24 m Ausmaß. Die fünf Dreimuffel-Einäscherungsöfen waren entlang der Längsachse gelegen. An den Ofenraum schloß sich ein Krematoriumsfügel von 10 × 12 m Größe an, der von einer Trennwand in zwei Teile untergliedert wurde. Der kleinere Teil, zu dem man vom Ofenraum gelangte, war seinerseits wieder in drei Räume unterteilt: zwei Motorräume und ein Raum für eine der drei Saugzuganlagen, mit denen das Krematorium ausgestattet war. Der andere Teil enthielt den Schornstein, die anderen zwei Saugzuganlagen und einen Müllverbrennungsofen, weswegen dieser Raum den Namen Müllverbrennungsofen trug.[76] Die Rauchgase der Öfen wurden mittels einer Saugzuganlage, die in einem anliegenden Raum untergebracht war, angesaugt und mit hoher Geschwindigkeit in den Schornstein geblasen.[77] Im März 1943 erlitten die drei Saugzuggebläse des Krematoriums II ernste Schäden und wurden abmontiert. Als Folge davon wurden die für das Krematorium III vorgesehenen Anlagen nicht installiert.

Im Krematorium III wurde im Gegensatz zum Krematorium II die Gleisanlage zur Beschickung der Öfen nicht eingebaut, vielmehr wurden die Leicheneinführungsvorrichtungen durch Tragen ersetzt.[78] Eine solche Trage - man verwendete sie auch für die Topf-Doppelmuffel-Einäscherungsöfen von Mauthausen und für die Kori-Einäscherungsöfen in anderen Konzentrationslagern - besteht aus zwei parallel verlaufenden Metallrohren von 3 cm Durchmesser und etwa 350 cm Länge. An ihrer - in die Muffel einzuführenden - Vorderseite ist ein 190 cm langes und 38 cm breites, leicht konkaves Metallblech aufgelötet. Die zwei Rohre der Trage sind im gleichen Abstand wie die Führungsrollen an der Ofentür angeschweißt, so daß sie leicht auf ihnen gleiten können. Im März 1943 wurde die Einführung dieses Systems auch für das Krematorium II beschlossen.[79]

Die Bedienung des koksbeheizten Dreimuffelofens ist in der entsprechenden »Betriebsvorschrift des koksbeheizten Topf-Dreimuffel-Einäscherungsofens« der Firma Topf erklärt,[80] welche sich auf jene des Doppelmuffel-Einäscherungsofens stützt. Der einzige wesentliche Unterschied betrifft die Wärmebelastung der Muffeln, die nicht über 1.000 °C (im Doppelmuffelofen: 1.100 °C) erhitzt werden sollen. Dies geht auf die geringere Masse feuerfesten Mauerwerkes einer Muffel dieses Ofentyps (ca. 2.100 kg) im Verhältnis zu dem des Doppelmuffelofens (ca. 3.000 kg) und wahrscheinlich auch auf die Verwendung minderwertiger Materialien zurück.

In Deutschland war die Kremierung in den Konzentrationslagern zu Beginn des Zweiten Weltkriegs durch den »Erlaß über die Durchführung von Einäscherungen im Krematorium des Konzentrationslagers Sachsenhausen« geregelt worden, der am 28. Februar 1940 von Himmler ausgegangen war.[81] Dieser Erlaß entsprach vollkommen den gesetzlichen Bestimmungen, die für die zivilen Krematorien in Kraft waren.[82] Man weiß nicht, ob diese gesetzlichen Vorschriften später modifiziert oder aufgehoben worden sind und/oder ob für in den besetzten Ostgebieten befindlichen Konzentrationslager andere Gesetze galten als im Altreich. Es ist jedenfalls sicher, daß die Topf-Doppel- und Dreimuffel-Einäscherungsöfen nach denselben Normen geplant wurden wie die zivilen Öfen. In den Topf-Kostenanschlägen dieser Öfen wurden auch Sargeinführungswagen oder Sargeinführungsvorrichtungen aufgeführt, was beweist, daß die Einäscherung mit dem Sarg vorgesehen war. Dies wird durch die entsprechenden Betriebsvorschriften bestätigt, in denen empfohlen wird, das Druckluftgebläse sofort nach der Einführung der Leichen in die Muffeln in Gang zu setzen und für ca. 20 Minuten in Betrieb zu lassen. Diese Empfehlung ist ganz auf den Fall zugeschnitten, daß die Leichen mit dem Sarg in den Ofen eingebracht werden, weil die schnelle und intensive Verbrennung des Sarges eine große Luftmenge erfordert. Im Falle einer Einäscherung ohne Sarg ist dies hingegen sinnlos, weil die Zufuhr einer großen Menge kalter Luft in der Phase der Wasserverdunstung der Leichen - ein Prozeß, der dem Ofen eine große Menge Wärme entzieht - den Einäscherungsprozeß nur behindert hätte.

Den Betriebsvorschriften ist auch zu entnehmen, daß die Öfen für die Einäscherung von jeweils einer Leiche in einer Muffel konzipiert waren, da die Leichen ihnen zufolge nacheinander eingeführt werden mußten.

2.3. Der koksbeheizte Topf-Achtmuffel-Einäscherungsofen

Dieser Ofen, dessen Bauart wahrscheinlich in der verlorengegangenen Zeichnung D 59478 der Firma Topf dargestellt wurde,[83] war eine - vermutlich von Ende 1941 stammende - Planung Ingenieur Prüfers. Jedenfalls ist er nach dem Dreimuffelofens konzipiert worden, dessen Zeichnung eine niedrigere Nummer, D 59394, trug.

Am 4. Dezember 1941 bestellte das Hauptamt Haushalt und Bauten in Berlin bei der Firma Topf »4 Stück Doppel-Topf-4 Muffeleinäscherungsöfen« für Mogilew in Rußland, wo sich das Kriegsgefangenendurchgangslager 185 befand.[84] Die Bestellung wurde am 9. Dezember bestätigt, aber nach Mogilew wurde - am 30. Dezember - nur der halbe Ofen (4 Muffeln) geschickt, und der Restteil blieb vorläufig im Lager der Firma Topf. Entsprechend dem Vorschlag, den Ingenieur Prüfer anläßlich seines Besuches in Auschwitz am 19. August 1942 unterbreitet hatte, ordnete das WVHA am 26. August an, daß zwei Öfen der Bestellung für Mogilew nach Auschwitz gesandt werden sollten. Die Zentralbauleitung wartete jedoch zweieinhalb Monate, bevor sie von der Firma Topf ein Angebot für dieses Ofenmodell anforderte. Die Firma Topf sandte dann den entsprechenden Kostenanschlag am 16. November. Der Gesamtpreis von 55.200 RM, 13.800 für jeden Ofen, enthielt einen sechsprozentigen Zuschlag, weil die Firma die Zeichnungen oft abändern und neue Modelle für die Armaturen der Öfen entwerfen mußte.[84]

Die Grundrisse des Krematoriums IV (und spiegelbildlich dazu des Krematoriums V) von Birkenau, die das Fundament und den Vertikalschnitt des »Achtmuffeleinäscherungsofens« zeigen, die 1945 von den Polen aufgenommenen Photographien der Ruinen des Krematoriums V sowie die direkte Besichtigung dieser Ruinen gestatten es uns, den Aufbau dieses Ofenmodells mit ausreichender Genauigkeit zu rekonstruieren.[85]

Der koksbeheizte Topf-Achtmuffel-Einäscherungsofen besteht aus acht Öfen mit je einer Muffel, wie sie in der Zeichnung 58173 der Firma Topf dargestellt sind. Je vier Öfen bilden zusammen zwei Gruppen. Jede Gruppe besteht aus zwei Ofenpaaren, die spiegelbildlich aufgestellt sind, so daß jedes Paar die beiden Hinterwände sowie die zwei zentralen Wände der Muffel gemeinsam hat. Die beiden Ofengruppen sind durch vier Generatoren miteinander verbunden und nach demselben System paarweise zusammengestellt, so daß sie einen einzigen Ofen mit acht Muffeln bilden, der in der diesbezüglichen Rechnung wegen seiner Größe (die Fläche der Basis beträgt ca. 32 m²) »Großraumeinäscherungsofen« genannt wird.

Der Ofen ist in eine solide Mauerstruktur eingeschlossen, die eine Reihe von Verankerungseisen aufweist. Diese sind auf den polnischen Photographien von 1945 deutlich sichtbar und noch heute in den Ruinen dieses Krematoriums vorhanden.

Die Feuerungsroste waren auch zur Verbrennung von Holz vorgesehen, wie man der Rechnung der Firma Topf vom 5. April 1943 entnehmen kann, die von einer »Holzfeuerung« spricht. Die Vorrichtung zur Einführung der Leichen bestand aus einer Leichentrage wie der in den Krematorien II und III verwendeten; sie war auf zwei Rollen vereinfachter Bauart mit Bolzen am Ankereisen unter dem Muffelabsperrschieber angebracht.

Der Ofen war wahrscheinlich nicht mit Druckluftanlagen ausgestattet, denn diese werden in der Rechnung vom 5. April 1943 nicht erwähnt. Die Schornsteine waren ohne Saugzuganlagen vorgesehen. Das Grundelement des Topf-Achtmuffel-Einäscherungsofens bestand aus zwei Muffeln und einem Generator. Das Abzugsystem der Rauchgase entsprach jenem des »Einmuffel-Einäscherungsofens«, der in der Topf-Zeichnung D 58173 abgebildet ist.

2.4. Die Krematoriumsöfen der Firma H. Kori in Berlin

Die Berliner Firma H. Kori war die Hauptkonkurrentin der Firma Topf bei der Lieferung von Krematoriumsöfen an die deutschen Konzentrationslager. Ihre - mit Koks oder Heizöl betriebenen - Öfen wurden u.a. in Dachau, Mauthausen, Majdanek, Stutthof bei Danzig (nicht zu verwechseln mit dem elsäßischen Lager Struthof/Natzweiler), Ravensbrück und Neuengamme installiert.

Zwar spielen diese Öfen für die Untersuchung der Krematorien in den Lagern Auschwitz und Birkenau keine direkte Rolle. Da wir später allerdings einige Daten von Kori-Öfen verwenden werden, um mit ihrer Hilfe auf gewisse Eigenschaften auch der Birkenauer Öfen rückzuschließen, haben wir auch diese Öfen einer näheren Untersuchung unterzogen. Da diese Ausführungen hier zu weit führen würden, sei hier nur auf die entsprechenden Ausführungen verwiesen.[86]

3. Der Koksverbrauch der Topf-Einäscherungsöfen von Auschwitz-Birkenau

3.1. Wärmebilanz der Topf-Doppelmuffel-Einäscherungsöfen von Auschwitz-Birkenau

Um das thermische Gleichgewicht der Topf-Öfen von Auschwitz-Birkenau hinreichend genau bestimmen zu können, kann man die Berechnungsmethode des Ingenieurs W. Heepke hinsichtlich des Topf-Zweimuffelofens anwenden, denn dieses Modell war von seiner Struktur her den zivilen Öfen am ähnlichsten. Da diese Berechnungsmethode relativ kompliziert ist, wollen wir unsere Leser nicht unnötig strapazieren und verweisen stattdessen auf unsere anderweitig detailliert niedergelegten Berechnungen.[11]

Am Ende dieser Berechnung erhält man diejenige Menge Koks, die im Idealfall nötig ist, um den Doppelmuffelofen mit der Beladung von 2 Normalleichen (70 kg) 60 Minuten lang bei einer Temperatur von 800 °C zu halten. Dies entspricht somit der Menge Koks, die im Idealfall zur Einäscherung der beiden Normalleichname nötig ist. Sie beträgt hier pro Leichnam 22,7 kg.

Für zwei hagere Leichen mit einem angenommenen Gewicht von 54,5 kg und 25% Protein- sowie 37,5 % Fettverlust ergibt sich ein Bedarf von 25,3 kg Koks pro Leiche; für zwei völlig abgezehrte Leichen (im Konzentrationslagerjargon »Muselmänner« genannt) mit 39 kg Gewicht und 50% Protein- sowie 75% Fettverlust ein Koksbedarf von 27,8 kg pro Leiche.

3.2. Der Koksverbrauch im Topf-Dreimuffel-Einäscherungsofen von Gusen

Diese Ergebnisse werden durch die praktische Erfahrung voll und ganz bestätigt. Es liegt ein Dokument bezüglich des - mit einem Topf-Doppelmuffel-Einäscherungsofen ausgestatteten - Krematoriums von Gusen vor, das die Zahl der eingeäscherten Leichen und den täglichen Koksverbrauch für 28 Tage erfaßt, und zwar vom 26. September bis zum 12. November 1941.

Zunächst wollen wir den Versuch unternehmen, den durchschnittlichen Koksverbrauch pro Leiche aus der täglichen Zahl der Einäscherungen abzuleiten. In der Zeit vom 26. September bis zum 15. Oktober 1941, einem Zeitraum von 20 Tagen also, wurden 193 Einäscherungen vorgenommen, wobei der Ofen 11 Tage lang in Betrieb war. Insgesamt ist der Ofen 9 Tage nicht in Betrieb gewesen und hat sich während dieser Zeit abgekühlt. Der durchschnittliche Koksverbrauch pro Leiche ist dementsprechend besonders hoch: ca. 47,5 kg.

In der Zeit vom 26. bis 30. Oktober, also binnen eines Zeitraums von 5 Tagen, wurden 129 Einäscherungen durchgeführt, im Durchschnitt 26 pro Tag. Der Ofen war jeden Tag in Betrieb; daher war der durchschnittliche Koksverbrauch geringer und betrug ca. 37,2 kg pro Leiche.

In der Zeit vom 31. Oktober bis zum 12. November 1941, also innert 13 Tagen, wurden 677 Einäscherungen vorgenommen, durchschnittlich 52 pro Tag. Der Ofen war ständig im thermischen Gleichgewicht, weshalb der durchschnittliche Koksverbrauch auf einen Minimalwert von ca. 30,5 kg pro Leichnam zurückging. In dieser Zeitspanne war der geringste durchschnittliche Koksverbrauch am 3. November zu verzeichnen. An jenem Tag wurden bei einem Verbrauch von durchschnittlich 27,1 kg Koks 42 Leichen eingeäschert. Der größte durchschnittliche Koksverbrauch - 35,7 kg pro Leiche - wurde am 6. November registriert.

Diese Zahlen lassen sich mit Sicherheit auch auf die Topf-Doppelmuffel-Einäscherungsöfen von Auschwitz übertragen. Angenommen, die 677 in besagtem Dokument erwähnten Leichen waren alle abgezehrt (»Muselmänner«) - was zweifellos unwahrscheinlich ist -, betrug der durchschnittliche Koksverbrauch für eine Leiche 22,7/27,8 × 30,5 kg ( 25 kg, während man für einen Leichnam mit mittelgradiger Abmagerung folgenden durchschnittlichen Koksverbrauch verzeichnet: 25,3/27,8 × 30,5 kg @ 28 kg.

Folglich benötigte der Topf-Doppelmuffel-Einäscherungsofen, Modell Auschwitz, im Dauerbetrieb für die Kremierung einer Leiche im Schnitt folgende Koksmengen:

  • Normale Leiche:
  • Mittelgradig abgemagerte Leiche:
  • Ausgemergelte Leiche (»Muselmann«):
  • 25,0 kg × 2/3 = 16,7 kg Koks
    28 kg × 2/3 = ca. 18,7 kg Koks
    30,5 kg × 2/3 = 20,3 kg Koks

    Diese Zahlen basieren auf der Voraussetzung, daß der Ofen neunzehn Stunden pro Tag in Betrieb war (eine Stunde für Anfeuerung und Vorheizung sowie 18 Stunden für die Einäscherung). Die Wiederherstellung des thermischen Gleichgewichts, das heißt die Wiedergewinnung des in der fünfstündigen Ruhepause verlorenen Wärme, bedingt eine ca. dreiprozentige Erhöhung des Verbrauchs. Anders gesagt, könnte der Ofen ununterbrochen 24 Stunden pro Tag in Betrieb sein, so läge der Koksverbrauch um 3% niedriger.

    3.3. Wärmebilanz für die Topf-Dreimuffel- und Achtmuffel-Einäscherungsöfen

    In dem Brief, den Ing. Kurt Prüfer am 15. November 1942 an die Firmeninhaber Ludwig und Ernst-Wolfgang Topf schrieb, bestätigte er, daß die von ihm geplanen und im Krematorium Buchenwald errichteten Dreimuffelöfen eine seine Voraussagen um ein Drittel übertreffende Wirkungsgrad besaßen.[87] Dieser Irrtum kam vielleicht daher, daß Prüfer die Drei- und Achtmuffelöfen »in seiner Freizeit« geplant hatte, wie er selbst in einem Brief vom 6. Dezember 1941 an den Firmeneigentümer schrieb.[88] Wahrscheinlich drängt sich folgende Erklärung auf: Als Prüfer drei Muffeln in einem Ofen von ca. 43 m² Größe installierte, ging er bei seinen Kalkulationen hinsichtlich der durch geringere Verluste durch Wärmeleitung und -strahlung pro Muffel ermöglichten Wärmeersparnis von den Werten für den Doppelmuffelofen aus. Dieser wies eine Oberfläche von ca. 32 m² auf (16 m² pro Muffel). Prüfer hatte gegenüber dem Zweimuffelofen einen nur unwesentlich geringeren Koksverbrauch kalkuliert, da ihm die Reduktion der Kosten wichtiger war als jene des Brennstoffverbrauchs.

    In der Tat kostete der zweite Doppelmuffelofen, der im Krematorium von Auschwitz aufgestellt wurde, 7.753 RM (3.876,5 RM pro Muffe1), während der Preis für den Dreimuffelofen im Krematorium III 7.830 RM (2.610 RM pro Muffe1) betrug. Der Achtmuffelofen kostete 13.800 RM oder nur 1.700 RM pro Muffel.

    Prüfer hatte daher einen anderen wirtschaftlichen Vorteil dieser Öfen außer acht gelassen: Die Möglichkeit der Benutzung der in den Rauchgasen enthaltenen reinen, warmen Luft als Verbrennungsluft. Im Dreimuffelofen gaben die beiden seitlichen Muffeln, die wie ein Doppelmuffelofen funktionierten, an die zentrale Muffel Rauchgase von hoher Temperatur ab, die reine Luft in genügend großer Quantität enthielten, um eine Leiche einzuäschern. Die Verbrennung des Leichnams führte der zentralen Muffel eine Wärmemenge zu, welche die Wärmeverluste dieser Muffel aufhob, so daß der Koksverbrauch des Dreimuffelofens annähernd dem des Doppelmuffelofens entsprach, aber die Einäscherung dreier statt bloß zweier Leichen ermöglichte. Daher war sein Wirkungsgrad tatsächlich um ein Drittel besser als die des Doppelmuffelofens.

    Der Koksverbrauch des Dreimuffelofens ist also folgender:

    Diese Zahlen gelten nur, wenn der Ofen optimal bedient wird. Mit dieser Präzisierung wollen wir folgendes ausdrücken:

    Der Ausstoß von Rauchgasen aus den Seitenmuffeln in die mittlere Muffeln zog - neben dem bereits genannten Vorteil - auch den Nachteil nach sich, daß das Volumen der diese Muffel durchziehenden Rauchgase mehr als das doppelte dessen betrug, das eine einzelne Muffel des Zweimuffelofens durchzog, so daß sich auch ihre Geschwindigkeit verdoppelte. Wenn die Durchtrittsgeschwindigkeit einer brennbaren Gasmischung durch eine Verbrennungskammer größer ist als die Entzündungsgeschwindigkeit der Gasmischung, dann entzündet sie sich nicht in der Kammer. Wenn die Zündtemperatur erhalten bleibt, dann entzündet sie sich außerhalb der Kammer, ansonsten verläßt sie die Anlage unverbrannt.

    Um das Eintreten von unverbrannten Gasen in die Atmosphäre zu verhindern, haben moderne Verbrennungsanlagen entsprechende Nachverbrennungskammern für die Nachverbrennung der Rauchgase. Als Beispiel kann man hier auf die Verbrennungsanlagen für städtischen Müll hinweisen. In diesen Anlagen müssen die Rauchgase mindestens zwei Sekunden in der Nachverbrennungskammer bleiben.[89] Für die neuesten elektrischen Einäscherungsöfen der Firma B.B.C. Brown Boveri AG ist eine Verweildauer von 1,3 bis 2,3 Sekunden in den zuvor auf 800 °C erhitzten Nachverbrennungskanälen vorgesehen.[90] Deshalb kann man als Mindestzeit in der Verbrennungskammer eine Verweildauer der Rauchgase von 1,3 Sekunden annehmen.

    Die Rechnung zeigt, daß die durchschnittliche Verweilzeit der Rauchgase in jeder Muffel des Zweimuffelofens für eine nomale Leiche und eine Kremierungsdauer von 60 Minuten 1,32 Sekunden betrug, während sie in der zentralen Muffel des Dreimuffelofens nur bei 0,68 Sekunden lag. Dies bedeutet, daß die Heizgase, die sich bei der Auflösung der in der zentralen Muffel liegenden Leiche bildeten, nicht die Zeit hatten, in der Einäscherungskammer zu verbrennen und ihr deshalb unverbrannt entwichen. Diese verlorene Wärme mußte vom Gasgenerator geliefert werden, so daß der Kokskonsum, wenn man die Kremierung in einer Stunde bewerkstelligen wollte, für jede Leiche um ca. 15% zunahm. Um die Verbrennung der Heizgase im Ofen zu gewährleisten, wäre es notwendig gewesen, das Volumen der zentralen Muffel von 1,5 auf mehr als 2,20 m³ zu vergrößern oder den Einäscherungsprozeß von 60 auf mehr als 115 Minuten zu verlängern.

    Ein ähnlicher Nachteil war bereits beim ersten elektrischen Topf-Ofen zu Tage getreten, der im Krematorium von Erfurt installiert wurden. Dort waren

    »bei der hohen Saugzugstärke von 12 - 24 mm H2O die Rauchgasgeschwindigkeiten hoch und die Zeit für den Weg er Rauchgase von der Muffel bis zum Fuchs also recht gering. Diese Zeit reichte nicht aus, damit die Kohlenstoffteilchen ausbrennen konnten.«[91]

    Um die Geschwindigkeit der Rauchgase zu vermindern, wurde das Volumen der Verbrennungskammer erweitert, indem man oben im Verbrennungskammergewölbe eine Brennkammer einrichtete.[92] Auch der für den Friedhofabraum vorgesehene Verbrennungsofen, der Ende der dreißiger Jahre in den Friedhöfen von Frankfurt oberhalb des Verbrennungsraums installiert wurde, wies eine Nachverbrennungskammer oberhalb des Brennraumes für die Nachverbrennung der Rauchgase auf.[93]

    Der Achtmuffelofen bestand aus vier unverbundenen Muffelpaaren, wobei aber die beiden Muffeln eines jeden Paares untereinander verbunden waren. Die von der ersten Muffel an die zweite abgegebenen Rauchgase enthielten eine gewisse Menge reiner, warmer Luft, die ausreichte, die Leiche in der zweiten Muffel einzuäschern; der Wärmeüberschuß der ersten Muffel konnte die Wärmeverluste der zweiten kompensieren. Folglich war der Koksverbrauch eines Muffelpaares ungefähr gleich groß wie der einer Muffel in einem Doppelmuffelofen, was heißt, daß eine Muffel annähernd halb so viel Koks verbrauchte wie die des Doppelmuffelofens.

    Für den Koksbedarf des Achtmuffelofens ergibt sich demnach folgendes Bild:

    Der Vergleich mit Verbrennungsöfen zur Vernichtung von Tierkadavern zeigt, daß der Koksbedarf für den Achtmuffelofen theoretisch dem Minimalverbrauch entspricht. Diese Verbrennungsöfen waren Sammelöfen und fußten auf dem Prinzip der striktesten Wirtschaftlichkeit. Sie waren daher die wirksamsten Anlagen zur Einäscherung von organischer Substanz und hatten bei gleich schwerem Einäscherungsgegenstand einen geringeren Koksverbrauch als Krematorien für Menschenleichen.

    Der bedeutendste deutsche Konstrukteur solcher Anlagen in der Vorkriegszeit war der Ingenieur H. Kori, dessen Firma Ende 1892 im Schlachthof von Nürnberg die erste Verbrennungsanlage zur Beseitigung von Tierkadavern errichtet hatte. 1924 hatte die Firma Kori bereits 260 Öfen dieses Typs gebaut, wobei die Technik der Anlagen immer mehr vervollkommnet wurde. Nach den Angaben des Konstrukteurs wurden im Verlauf von 10 bis 12 Stunden in diesen Verbrennungsöfen ca. 1.200 kg organischer Substanz mit einem durchschnittlichen Koksverbrauch von 20 bis 30% des Gewichts der Kadaver eingeäschert.[94] Für eine 70 kg schwere Menschenleiche entspräche dies einem Minimalverbrauch von 14 kg Koks.

    4. Die Dauer der Einäscherung in den Topf-Öfen von Auschwitz-Birkenau

    4.1. Die Dokumente

    Über die sehr strittige Frage der Kapazität (Anzahl der Einäscherungen) der Topf-Einäscherungsöfen gibt es drei Dokumente, die allerdings recht widersprüchliche Daten liefern.

    In dem Brief, den die Firma Topf am 1. November 1940 an die SS Neubauleitung des KL Mauthausen schickte, war der Kostenanschlag für einen »koksbeheizten Topf-Doppelmuffel-Einäscherungsofen mit Druckluftanlage« und dazu für eine »Topf-Zugverstärkungs-Anlage« enthalten.[95] Man liest dort wörtlich:[96]

    »Unser Herr Prüfer hatte Ihnen bereits mitgeteilt, daß in dem vorher angebotenen Ofen stündlich zwei Leichen zur Einäscherung kommen können.«

    Da es sich um den Ofen mit Doppelmuffel, Modell Auschwitz, handelt, bedeutet dieser Hinweis Prüfers, daß pro Muffel und Stunde eine Leiche eingeäschert werden konnte. Die theoretische Kapazität des Ofens belief sich also auf 48 Leichen in 24 Stunden.

    Am 14. Juli 1941 teilte die Firma Topf auf spezifische Nachfrage der SS Neubauleitung des KL Mauthausen folgendes mit:[97]

    »In dem koksbeheizten Topf-Doppelmuffel-Einäscherungsofen können in ca. 10 Stunden 30 bis 36 Leichen zur Einäscherung gelangen.«

    Auf der Grundlage dieser Angaben dauerte eine Einäscherung in einer Muffel 33 - 40 Minuten, und die theoretische Kapazität des Ofens betrug 72 - 86 Leichen in 24 Stunden.

    Das dritte Dokument ist ein Brief, der am 28. Juni 1943 vom Leiter der Zentralbauleitung Auschwitz, dem SS-Sturmbannführer Bischoff, an den Amtsgruppenchef C des WVHA, SS-Brigadeführer Kammler, gesandt wurde. In diesem Schreiben werden die folgenden 24-Stunden-Kapazitäten der Krematorien von Auschwitz-Birkenau erwähnt:[98]

    1. altes Krematorium I: 340 Personen
    2. Krematorium II: 1.440 Personen
    3. Krematorium III: 1.440 Personen
    4. Krematorium IV: 768 Personen
    5. Krematorium V: 768 Personen

    Summe: 4.756 Personen

    Nach diesem Dokument betrug die Einäscherungsdauer beim Zweimuffelofen ca. 25 Minuten und bei den Drei- und Achtmuffelöfen 15 Minuten.

    Um zu beurteilen, wieweit die aus den drei Dokumenten hervorgehenden Daten technisch fundiert sind, und um die Mindestdauer des Einäscherungsprozesses in den Topf-Öfen von Auschwitz einschätzen zu können, werden wir zwei objektive Prüfungskriterien benutzen, die beide auf praktischen Erfahrungen basieren: Es sind dies die Ergebnisse der Einäscherungsversuche mit Koks, die Ingenieur R. Kessler am 5. Januar 1927 durchgeführt hat, und die Liste der Einäscherungen im Krematorium von Gusen, einem Nebenlager des KL Mauthausen.

    4.2. Die praktischen Erfahrungen

    Wie wir im Abschnitt 1.5. angedeutet haben, hängt die Dauer des Einäscherungsprozesses einer Leiche im wesentlichen von der Struktur und der chemischen Zusammensetzung des menschlichen Körpers ab, in nicht unwesentlichem Grade aber auch von der Bauweise und der Bedienung des Einäscherungsofens.

    Da die Einäscherungsöfen von Auschwitz-Birkenau mit Koks beheizt wurden, kann man zum Verständnis des Einäscherungsprozesses als Vergleichspunkt den Versuch mit Koksheizung nehmen, den Ing. Richard Kessler am 5. Januar 1927 im Krematorium von Dessau durchgeführt hat. Selbstverständlich muß man für eine realistische Beurteilung sowohl die strukturellen Unterschiede zwischen dem von Kessler benutzten Ofen des Systems Gebrüder Beck und dem Topf-Dreimuffel-Einäscherungsofen des Modells Auschwitz beachten als auch die unterschiedliche Verwendungsweise.

    So mußte Kessler - sei es aus gesetzlichen Gründen, sei es berufsethischen Normen folgend - warten, bis die glühende Leichenasche keine Flammen mehr entwickelte, bevor er sie in den Aschenbehälter beförderte. Bei der Topf-Einäscherungsöfen von Auschwitz-Birkenau hingegen wurde, wie die entsprechenden Betriebsvorschriften erklären, der nächstfolgende Leichnam in die Muffel gebracht, sobald die Reste des ersten durch den Muffelrost in die Aschenkammer gefallen sind, wo der Prozeß der Einäscherung dann zum Abschluß kam. Daher lag bei den Topf-Öfen der Abschlußpunkt der Haupteinäscherung in dem Moment, wo die Reste der ersten Leiche durch die Roststäbe in die Nachverbrennungskammer fielen, wo sie für weitere 20 Minuten weiterbrannten. Dies geht aus den Betriebsvorschriften der Firma Topf hervor.

    Ins Gewicht fällt zudem, daß die Einäscherungen vom Kessler mit dem Sarge vorgenommen wurden, während man in Auschwitz die Leichen nackt in die Muffel einbrachte. Der Sarg hat einen negativen Einfluß auf die Dauer der Einäscherung, weil er führ einige Minuten, ehe er aufgrund der Hitze birst, in gewisser Weise wie ein thermischer Schild für die Leiche wirkt, was die Verdampfung des Leichenwassers verlangsamt. Andererseits ergibt sich ein positiver Einfluß daraus, daß der brennende Sarg die Temperatur in der Muffel erhöht und so die Verdampfung des Wassers in der Leiche beschleunigt. Außerdem wird ein Teil der Wärme, die bei der Verbrennung des Sargs entsteht, im Schamotte-Mauerwerk gespeichert und neuerlich abgegeben, wenn die wärmetechnischen Bedingungen der Muffel es erfordern. Man kann daher annehmen, daß diese beiden Vorgänge sich gegenseitig aufheben.

    Zweitens war der von Kessler verwendete Ofen System Gebrüder Beck mit allen Meßinstrumenten ausgerüstet, um den Einäscherungsprozeß in all seinen Phasen zu verfolgen, und die Kremierungen wurden mit besonderer Aufmerksamkeit und unter der Beobachtung eines erfahrenen Ingenieurs durchgeführt, so daß man hier von einer optimalen Ofenbedienung reden kann, wohingegen in Auschwitz angelernte Hilfsarbeiter des Sonderkommandos diese Tätigkeit verübten.

    Die mittlere Dauer vom Einschub der Leiche bis zum Erreichen der Maximalhitze betrug bei Kessler 55 Minuten. Zum Zeitpunkt der Maximalhitze lag die Leiche noch in der Muffel, wie sich in der Zunahme der in der Muffel herrschenden Temperatur auf fast 900 °C zeigt. Daher war die Dauer des Verbrennungsprozesses in der Muffel bis zu dem Augenblick, in dem die Leichenreste durch die Roststäbe in den Aschenraum fielen, notwendigerweise länger als 55 Minuten.

    Bei den acht am 12. Januar 1927 mit Briketten durchgeführten Kremierungen wurde die Höchsttemperatur der Leichenverbrennung im Schnitt nach 62 Minuten erreicht.

    Wenn man diese Fakten in Betracht zieht, war die Dauer des Einäscherungsprozesses im Topf-Doppelmuffel-Einäscherungsofen wahrscheinlich jene, die von Ing. Prüfer in seinem Brief vom 1. November 1940 angegeben wurde, nämlich eine Stunde.

    Wie kommt es nun, daß im Brief der Firma Topf vom 14. Juli 1941 eine Einäscherungsdauer von 33 bis 40 Minuten angegeben wurde? Der Grund lag im beschleunigten Betrieb des Ofens, der mit Hilfe einer Saugzuganlage erreicht wurde. Daß man mit dieser Einrichtung die Einäscherungsdauer tatsächlich verkürzen konnte, ist durch die Versuche bezeugt, die man 1939 mit einem Topf-Ofen durchgeführt hat, allerdings einem gasgeheizten, und zwar im Krematorium von Gera.[99] Bei den Koksöfen hatte der Saugzug eine noch größere Auswirkung, wobei allerdings der Koksverbrauch um bis zu 50% zunahm.[100] Bestätigt wird dies durch die Aufzeichnungen des Krematoriums des KL Gusen, das mit einer Saugzuganlage ausgestattet war, und ein mittlere Verbrennungsdauer von etwa 40 Minuten erreichen konnte.

    Bei den am 5. Januar 1927 von Ingenieur Kessler durchgeführten Einäscherungsversuchen wurde die geringste Dauer der Hauptverbrennung in der Muffel - 40 Minuten - bei den beiden letzten Kremierungen beobachtet. In modernen Einäscherungsöfen dauert die Hauptverbrennung 30 bis 40 Minuten.[101]

    Schließlich beträgt die Mindestdauer der Hauptverbrennung einer nackt in die Verbrennungskammer eingebrachten Leiche unter optimalen Bedingungen - was bedeutet, daß die Verbrennungskammer laufend auf einer Temperatur von mindestens 800 °C gehalten wird - ca. eine halbe Stunde. Bei niedrigeren Temperaturen dauert der Prozeß länger.

    Betrachten wir nun den Topf-Brief vom 14. Juli 1941, so scheint die Auffassung vertretbar, daß die Einäscherung von 30 Leichen in etwa 10 Stunden (= 40 Minuten pro Kremierung) das Höchste ist, was in der Praxis mit Hilfe der Sauganlage erreicht werden kann. Die Verbrennung von 36 Leichen in ca. 10 Stunden (33 Minuten per Einäscherung) stellt die theoretische Höchstkapazität der Anlage dar, die nur kurzfristig und unter außergewöhnlich günstigen Bedingungen erreichbar ist.

    Nach den Betriebsvorschriften der Firma Topf für den Doppel- und Dreimuffel-Einäscherungsofen dauerte die Nachverbrennung der Leichenreste im Aschenraum ca. 20 Minuten. Wenn man zu dieser Dauer noch die der Hauptverbrennung in der Muffel - 40 Minuten - hinzuzählt, ergibt sich eine Gesamtdauer des Einäscherungsprozesses von 60 Minuten, was den Grenzwert darstellt, das, was Dr. Jones die »thermal barrier« nennt, also die kürzestmögliche Einäscherungsdauer.

    In den Drei- und Achtmuffel-Einäscherungsöfen der Krematorien von Birkenau, die keinerlei Saugzuganlagen aufwiesen, betrug die mittlere Dauer der Hauptverbrennung hingegen 60 Minuten plus zusätzliche 20 Minuten Nachverbrennung im Aschenraum.

    Die Doppelmuffel-Einäscherungsöfen des Krematoriums von Auschwitz waren ursprünglich wohl mit einer Saugzuganlage ausgestattet wie jene von Gusen (die allerdings sechs Muffeln statt nur zwei bediente), doch war ihre Kapazität deutlich geringer, wie man folgenden Quellen entnehmen kann:

    Aus diesen Gründen kann man annehmen, daß die drei Doppelmuffel-Einäscherungsöfen des Krematoriums von Auschwitz zur Verbrennung eines Leichnams nicht weniger als 60 Minuten brauchten.

    Ganz offensichtlich passen die Ergebnisse dieses Abschnitts in keiner Weise zu den im Brief vom 28. Juni 1943 vorkommenden Daten. Dort ist, wie erinnerlich, davon die Rede, daß eine Kremierung in den Zweimuffelöfen 25 und in den Drei- sowie den Achtmuffelöfen 15 Minuten gedauert habe. Diese Angaben sind wärmetechnisch ein Ding der Unmöglichkeit. Wenden wir uns nun der Frage zu, ob es in den Topf-Öfen von Auschwitz-Birkenau möglich war, mehrere Leichen zugleich in derselben Muffel zu verbrennen.

    4.3. Die gleichzeitige Einäscherung mehrerer Leichen in einer Muffel

    Bei einem Einäscherungsofen mit koksbeheiztem Generator ist die kritische Phase des Einäscherungsprozesses, die sogar seinen regulären Ablauf gefährden kann, jene der Verdampfung des Wassergehalts der Leiche. Der Verdampfungsprozeß - und der gleichzeitige Prozeß der Vergasung der organischen Substanz der Leiche - absorbiert viel Wärme und führt zu einer starken Temperatursenkung in der Muffel, trotz der Wärmezufuhr durch die Verbrennung des Sarges und der Heizgase, die vom Generator kommen.

    Die Temperatur der Muffel darf nicht unter 700 - 600 °C absinken, sonst ist die Folge eine Verkokung der Leiche. Da die Luft einen geringen Wärmevektor darstellt, sinkt die Temperatur in der Muffel bei jedem noch so kleinen Wärmeentzug sehr schnell.[105]

    Weil in den Krematorien II und III die größte Zahl von Leichen zur Einäscherung gelangt ist, wollen wir das dort installierte Modell, nämlich den Topf-Dreimuffelofen, zum Gegenstand unserer Untersuchung über die Möglichkeit der gleichzeitigen Einäscherung mehrerer Leichen in einer Muffel machen.

    Da die Einäscherungen mit natürlichen Zug abliefen, werden wir den Ablauf einer Einäscherung mit einer Beladung von zwei normalen Leichen pro Muffel untersuchen, der sich unter normalen Bedingungen abspielt. Wir gehen also von einer Dauer von 60 Minuten bis zum Erreichen der Höchsttemperatur bei der Hauptverbrennung und einer Verdampfungsdauer von 30 Minuten aus. Die theoretische Höchtskapazität des Ofens ist 144 Leichen in 24 Stunden, jene eines der beiden Krematorien 720 Leichen.

    Die notwendige Voraussetzung für einen normalen Ablauf der Einäscherung ist, daß die Temperatur nicht unter 600 °C absinkt; anderenfalls kommt es, wie erwähnt, zu einer Verkokung der Leiche. Es wird daher eine Anfangstemperatur von 800 °C angenommen, die während der Verdampfung schnell absinkt und sich bei 600 °C stabilisiert.

    Die Berechnung zeigt, daß die in 30 min aufgrund der Verdampfung des Leichenwassers verlorene Wärme etwa 237.000 Kcal beträgt, während die gleichzeitig zur Verfügung stehende Wärme bei rund 115.000 Kcal liegt. Somit ergibt sich ein Defizit von ungefähr 40.700 Kcal pro Muffel. Die bei 600 °C von den Wänden jeder Muffel abgegebene Wärme beläuft sich auf ca. 900 Kcal minütlich; bliebe dieser Wärmezustrom konstant, würden die Wände jeder Muffel innerhalb 30 Minuten rund 27.600 Kcal absondern, und es verbliebe noch ein Wärmedefizit von 13.000 Kcal. In der Praxis betrüge die von den Wänden der Muffeln ausgehende Wärme aber lediglich rund 70 Kcal pro Minute, was heißt, daß sich das thermische Gleichgewicht bei wesentlich unter 600 °C einpendeln würde; folglich wäre es nicht möglich, eine vom Standpunkt des Brennstoffverbrauchs sowie des Zeitbedarfs aus gesehen ökonomisch sinnvolle Kremierung durchzuführen. Dies gilt selbstverständlich in erhöhtem Maße für die gleichzeitige Verbrennung von drei oder gar mehr Leichen pro Muffel.

    Die praktischen Erfahrungen der Einäscherungen in Gusen bestätigen diese Überlegungen voll und ganz. Vom 31. Oktober bis zum 12. November 1941 arbeitete der Topf-Doppelmuffel-Einäscherungsofen mit verstärktem Betrieb und äscherte 677 Leichen ein, wobei der durchschnittliche Koksverbrauch 30,5 kg für jede Einäscherung betrug und die mittlere Kremierungszeit bei ca. 40 Minuten lag. Diese Einäscherungen wurden unter der Aufsicht des Installateurs der Firma Topf, August Willing, durchgeführt, der bis zum 9. November in Gusen blieb.[106]

    Gerade zu jener Zeit bestanden alle Voraussetzungen für eine gleichzeitige Einäscherung von zwei oder mehr Leichen in einer Muffel, nämlich das Vorhandensein einer großen Zahl von Leichnamen sowie die Anwesenheit eines unbestrittenen Fachmanns für den Einäscherungsofen. Unter diesen Bedingungen hätte man zweifellos jeweils zwei oder mehr Leichen zugleich verbrannt, wenn man dadurch eine größere Kapazität hätte erzielen können.

    Aber die Analyse der Liste von Einäscherungen und Koksverbrauch zeigt, daß dies, selbst wenn man es tatsächlich getan hat, keinerlei Vorteil mit sich brachte. Beispielsweise wurden am 8. und 9. November 72 Leichen in rund 1.470 Minuten eingeäschert, wobei insgesamt 2.100 kg Koks verbraucht wurden, das heißt im Schnitt 29,1 kg pro Leichnam. Dies bedeutet, daß in jeder Muffel (72:2 =) 36 kg Einbringungen von jeweils einer Leiche erfolgt sind, deren Verbrennung jeweils ca. 41 Minuten dauerte.

    Nehmen wir nun als Hypothese an, daß in jede Muffel zwei Leichen eingebracht wurden. In diesem Fall erfolgten (72/4 =) 18 Einbringungen in jede Muffel, und die Dauer der Einäscherung für jede Ladung von zwei Leichen belief sich auf ca. 82 Minuten. Der Koksverbrauch für vier Leichen beträgt (2.100/18 =) 116,66 kg, d.h. (166,66/4 =) 29, 1 kg für jede Leiche. Die gleiche Überlegung gilt für alle anderen Einäscherungstage.

    Wenn daher zwei Leichen in jeder Muffel eingeäschert worden wären, hätten sich sowohl die Dauer wie auch der Koksverbrauch für jeden Durchgang verdoppelt, das heißt, das Gesamtergebnis wäre unverändert geblieben.

    4.4. Die Betriebskapazität der Einäscherungsöfen von Auschwitz-Birkenau

    Ziehen wir nun noch die sich aufdrängenden Schlußfolgerungen über die Kapazität der Topf-Einäscherungsöfen von Auschwitz-Birkenau.

    Man muß zunächst beachten, daß die koksbeheizten Generatoröfen nicht 24 Stunden ununterbrochen in Betrieb sein können, weil sich dann Koksschlacken bilden, am Feuerungsrost festkleben und dadurch den Zufluß von Verbrennungsluft behindern. Die Betriebsvorschriften der Firma Topf schrieben daher für die Doppel- und Dreimuffelöfen vor:65,80

    »Jeden Abend muß der Generatorrost von den Koksschlacken befreit und die Asche herausgenommen werden.«

    Für die Reinigung der Feuerungsroste der Öfen von Birkenau kann man eine Betriebsunterbrechung von vier Stunden annehmen. Die Reinigung der Feuerungsroste konnte tatsächlich nur durchgeführt werden, nachdem der in den Generatoren enthaltene Koks vollständig abgebrannt war, was unter Umständen recht lange dauerte.[107] Schließlich mußte man nach der Reinigung die Feuerungen wieder anzünden und warten, bis der Koks voll entflammt war, um einen neuen Zyklus von Einäscherungen zu beginnen.[108]

    Die tatsächliche Höchstkapazität der Topf-Einäscherungsöfen von Auschwitz-Birkenau in 24 Stunden sah daher bei einer Kapazität von einer Leiche pro Stunde und 20 Stunden Betrieb wie folgt aus:

    KREMATORIUM

    Muffelzahl

    Kapazität

    Kapazität mit Kindern, vgl. 4.5.

    Krematorium I
    Krematorium II
    Krematorium III
    Krematorium IV
    Krematorium V
    6
    15
    15
    8
    8
    120 Leichen/Tag
    300 Leichen/Tag
    300 Leichen/Tag
    160 Leichen/Tag
    160 Leichen/Tag
    144 Leichen/Tag
    360 Leichen/Tag
    360 Leichen/Tag
    192 Leichen/Tag
    192 Leichen/Tag
    Insgesamt 52 1040 Leichen/Tag 1248 Leichen/Tag

     4.5. Die Betriebskapazität der Einäscherungsöfen von Auschwitz-Birkenau unter Annahme der Realität der behaupteten Massenvergasungen

    Wenn wir von der Realität der behaupteten Massenvergasungen in Auschwitz-Birkenau ausgehen, so hätten sich unter den Leichen eine gewisse Anzahl von Kinderleichen befunden, was gleichbedeutend mit einer höheren Kapazität der Krematoriumsöfen und einem geringeren Brennstoffbedarf gewesen wäre, da man zwei oder sogar mehr Kinder in einer Muffel hätte verbrennen können. Es gilt nun herauszufinden, wie hoch der Prozentsatz an Kinder- und Jugendlichenleichen gewesen wäre, und um wieviel Prozent die Betriebskapazität der Krematoriumsöfen dann gestiegen wäre.

    Von den 70.870 nach Auschwitz deportierten Juden aus Frankreich, von denen man jeweils das Alter kennt, wird von 43.310 behauptet, sie seien nach der Selektion vergast worden. Von diesen waren 10.147 Kinder und Jugendliche bis zu 17 Jahren.[109] Wir gehen zunächst von der Hypothese aus, alle Kinder und Jugendlichen unter 17 Jahren seien vergast worden. Dies entspräche 23,43% der behaupteten Vergasten. Wenn man die größere Fortpflanzungsfreudigkeit der Ostjuden in Betracht zieht,[110] so kann man einen durchschnittlichen Anteil an »vergasten« Kindern und Jugendlichen von 33% annehmen. Jeder dritte der hypothetischen Vergasten hätte also dieser Alterskategorie angehört. Die erwähnten 10.147 Kinder und Jugendlichen verteilten sich auf folgende Altersgruppen:

    Altersklasse

    Anteil GEWICHT[111]
    unter 6 Jahren
    von 7 bis 12 Jahren
    von 13 bis 17 Jahren
    1.893 = 4,47%
    4.129 = 9,76%
    4.125 = 9,75 %
    13,5
    26
    53

     Das Durchschnittsgewicht der Kinder und Jugendlichen kann demnach mit etwa 35 kg angesetzt werden. Da die Zahl der Angehörigen dieser Alterskategorie die Hälfte der Zahl der Erwachsenen betrug, entsprach das Gewicht von 4 Erwachsenen und 2 Kindern/Jugendlichen dem von 5 Erwachsenen zu 70 kg; folglich stieg die Kapazität der Öfen um den Faktor 1,2. Die unter Annahme der Massenvergasungen erfolgte Erhöhung der täglichen Kapazität der Krematorien von Auschwitz/Birkenau ist der letzten Spalte im vorigen Abschnitt zu entnehmen. In diesem Fall wäre der Koksbedarf der Krematorien um 5/6 gesunken und hätte noch ca. 13,6 kg pro Leiche betragen.

    Folglich ist dieses Dokument eine Fälschung.

    5. Die Zahl der Einäscherungen in den Öfen von Auschwitz-Birkenau

    5.1. Die Sterbebücher

    Die Kremierungsregister der Krematorien von Auschwitz-Birkenau sind verschollen, so daß die Ermittlung der genauen Zahl von Eingeäscherten - und damit jene der im Lager Verstorbenen - nicht möglich ist.

    Die erhaltenen Toten- oder Sterbebücher liefern unvollständige Informationen über die Zahl der im Lager verschieden registrierten Häftlinge. Sie bieten folgendes Bild:

    1941: 4.018 1942: 45.616 1943: 36.991 Summe: 86.625

     Wenn wir die 8.320 im Totenbuch aufgelisteten Sterbefälle (sowjetische Kriegsgefangene) dazuzählen, ergibt sich für die Zeit vom 4. August 1941 bis zum 31. Dezember 1943 eine Gesamtzahl von 94.945 Toten. Im Jahre 1940 starben wahrscheinlich rund 1.900 Gefangene,[117] und vom Januar bis zum August 1941 ungefähr 6.300.[118] Somit kann man für den Zeitraum von der Gründung des Lagers bis zum 31. Januar 1943 eine Gesamtzahl von etwa 103.000 Toten annehmen.

    In den Sterbebüchern sind zum allergrößten Teil die Namen verstorbener männlicher und nur in geringem Ausmaß solche verstorbener weiblicher Häftlinge verzeichnet. Diese wurden vermutlich getrennt registriert, wobei der Grund ihrer Inhaftierung vermerkt war. Man kann mit Gewißheit davon ausgehen, daß die Sterblichkeitsrate im Frauenlager noch weit höher war als im Männerlager, und es ist höchst wahrscheinlich, daß diese Todesfälle in anderen Registern verzeichnet wurden. Dies ergibt sich unter anderem aus der Tatsache, daß gemäß einem Dokument des SS-WVHA vom 30. September 1943 im August desselben Jahres in Auschwitz-Birkenau 1.441 männliche und 938 weibliche Häftlinge starben, insgesamt also 2.380 Personen.[119] Das die Zeit vom 29. Juli bis zum 29. August abdeckende Sterbebuch Nr. 18 enthält aber lediglich 1.494 Namen Verstorbener, das heißt praktisch nur die Toten des Männerlagers. Da alle Lager dazu verpflichtet waren, sämtliche Sterbefälle säuberlich zu registrieren und die monatlichen Todesziffern dem SS-WVHA zu melden, besteht kein Zweifel daran, daß die 938 gestorbenen weiblichen Gefangenen durchwegs, oder größtenteils, in anderen Registern verzeichnet wurden. Die Zahl der Todesfälle im Frauenlager kann nur für das Jahr 1943 leidlich genau beziffert werden: sie belief sich auf etwa 19.000.[120] Für 1942 liegen keine zuverlässigen Daten vor, doch jedenfalls war die Sterbequote erschreckend hoch, denn von den 27.904 zwischen dem 26. März und dem 31. Dezember registrierten weiblichen Häftlingen befanden sich am 1. Januar 1943 nur noch 5.367 im Lager.[121] Von den 932 im Jahre 1942 aus politischen Gründen internierten Jüdinnen waren bis zum Ende des Jahres 720 gestorben,[122] also 77%. In den ersten drei Monaten des Jahres 1944 betrug die Gesamtsterblichkeit des Lagers etwa 10% des Durchschnittsbestandes,[123] was heißt, daß nicht unter 20.000 Gefangene gestorben sein können.[124] Aus diesen Ziffern resultiert eine Gesamtzahl von etwa 142.000 Toten. Für die anschließende Zeit bis zur Befreiung des Lagers Ende Januar 1945 liegen keine zuverlässigen Unterlagen vor. Eine vorsichtige Schätzung ergibt etwa 160.000 bis 170.000 verstorbene registrierte Häftlinge insgesamt.

    Weil die uns zur Verfügung stehenden Dokumente eben nur die Zahl der Todesfälle unter den registrierten Häftlingen umfassen, gestatten uns diese Dokumente allein noch keine sicheren Schätzungen über die Gesamtzahl der Toten, denn die Vertreter des Ausrottungshypothese gehen ja davon aus, daß die Vergasten nie registriert worden sind. Die Ausrottungsthese setzt voraus, daß auch die Leichen der Vergasten verbrannt wurden. Deswegen müssen wir nun untersuchen, ob die Einäscherungsanlagen von Auschwitz-Birkenau dazu in der Lage gewesen wären, die Leichen sämtlicher Opfer - der nachgewiesenen, eines natürlichen Todes gestorbenen, sowie der hypothetischen, in den Gaskammern ermordeten - zu kremieren. Zunächst gilt es, die Zahl der unter Annahme der Ausrottungsthese in Auschwitz-Birkenau Verbrannten ausfindig zu machen.

    5.2. Die Zahl der Einäscherungen nach Jean-Claude Pressac

    In seinem Opus Auschwitz: Technique and Operation of the Gas Chambers (ATO) liefert J.-C. Pressac folgende Zahlen von in Auschwitz und Birkenau verbrannten Leichen:

    KREMIERUNGSORT

    Anzahl

    Referenz

    Krematorium I
    Krematorium II
    Krematorium III
    Krematorium IV
    Krematorium V
    Vebrennungsgräben

    10.000 Kremierte
    400.000 Kremierte
    350.000 Kremierte
    6.000 Kremierte
    15.000 Kremierte
    157.000 Kremierte

    [125]
    [126]
    [126]
    [127]
    [127]
    [127],[128]

    Summe

    938.000

     

     

    Diese Zahlen beziehen sich ausschließlich auf die angeblichen Vergasten und schließen die von Pressac nicht berücksichtigen, eines natürlichen Todes gestorbenen Häftlinge nicht mit ein.

    In seinem Buch Les Crématoires d'Auschwitz. La Machinerie de meurtre de masse verringert Pressac die Zahl der angeblichen Vergasten auf 630.000, wodurch er mit einem Zaubertrick nicht weniger als 308.000 Vergaste verschwinden läßt. In der im April 1994 unter dem Titel Die Krematorien von Auschwitz bei Piper erschienenen deutschen Übersetzung wird die Zahl der »Vergasten« mit einem neuen Zaubertrick nochmals kräftig reduziert, nämlich auf 470.000 bis 550.000 (S. 202). Nunmehr sind also etwa 400.000 Vergaste spurlos verschwunden.

    Die Gesamtzahl der Opfer schrumpft im französischen Original auf 775.000 oder aufgerundet auf 800.000,[129] in der deutschen Übersetzung auf 631.000 bis 711.000 (S. 202). Auch die Zahl der anno 1942 im Freien eingeäscherten Leichen wird von Pressac in seinem zweiten Opus von 107.000 auf 50.000 verringert;[130] für 1944 liefert er diesmal keine Ziffer, so daß wir an der alten von 50.000 festhalten. Dementsprechend sind von den 630.000 Gaskammeropfern nach Pressac etwa 100.000 unter freiem Himmel und 530.000 in den Krematorien verbrannt worden. Fast alle diese Opfer sollen in Birkenau ermordet und kremiert worden sein, denn im Stammlager Auschwitz gab es, folgen wir Pressac, »sehr wenige« (»très peu«) Vergasungen.[131]

    Ehe wir die Glaubwürdigkeit dieser Behauptungen prüfen, müssen wir eine Vorbemerkung vorausschicken. J.-C. Pressac kommt auf die Zahl von 630.000 Vergasten, indem er sich auf die Schlußfolgerungen F. Pipers,[132] des Leiters des Auschwitz-Museums, stützt, an denen er jedoch eine gewichtige Änderungen vornimmt. Wir können zeigen, daß diese Änderungen z.T auf Rechenfehlern und teilweise auf falschen Annahmen Pressacs beruhen. Diese werden durch den Umstand hervorgerufen worden sein, daß Pressac ständig bemüht ist, die Opferzahlen von Auschwitz an seine aus der Phantasie hergeleiteten Krematoriumskapazitäten anzupassen. Aus Platzgründen verzichten wir hier auf eine nähere Beweisführung unserer Behauptung und arbeiten fortan mit Pressacs Zahlen weiter.

    5.3. Der Betrieb der Krematorien von Birkenau.

    In der folgenden Tabelle stellen wir zunächst dar, von wann bis wann die Krematorien von Birkenau existiert haben:

    Zeitraum des Bestehens

    Tage

    Krematorium II
    Krematorium III
    Krematorium IV
    Krematorium V

    vom 15. März 1943 bis zum 27. November 1944
    vom 25. Juni 1943 bis zum 27. November 1944
    vom 22. März 1943 bis zum 7. Oktober 1944
    vom 4. April 1943 bis zum 18. Januar 1945

    624
    522
    566
    656

    Krematorien II und III: Zusammen 1.145 Tage; Krematorien IV und V: Zusammen 1. 222 Tage

    Doch waren die Topf-Krematoriumsöfen von Birkenau ständig von Defekten betroffen, die ihre Aktivität häufig und bisweilen für lange Zeit unterbrachen. Im Jahre 1943 funktionierte das Krematorium II vom 15. bis zum 24. März und vom 18. Juli bis zum 31. Dezember.[133] Das Krematorium III war vom 25. Juni bis zum 31. Dezember in Betrieb, das Krematorium IV vom 22. März bis zum 10. Mai.[134] Was das Krematorium V betrifft, so war es sehr wahrscheinlich zumindest bis zum Betriebsbeginn des Krematorium III in Betrieb, d.h. weniger als drei Monate, vom 4. April bis zum 24. Juni.[135]

    Somit ergibt sich folgendes Bild von Betrieb und Stillstand der vier Krematorien von Birkenau im Jahr 1943:

    (in Tagen)

    Zeitraum

    Bestehen

    Betrieb

    Stillstand

    Krematorium II
    Krematorium III
    Krematorium IV
    Krematorium V

    15.3. - 31.12.
    25.6. - 31.12.
    22.3. - 31.12.
    4.4. - 31.12.

    292
    190
    285
    272

    177
    190
    50
    82

    115
    -
    235
    190

    Summe

     

    1.039

    499

    540

     Vom 21. Oktober 1943 bis zum 27. Januar 1944, also während eines Zeitraums von 98 Tagen, blieben zudem wahrscheinlich einige Öfen der Krematorien II und III wegen der Reparatur von 20 Ofentüren außer Betrieb.[136]

    Für 1944 sind die uns zur Verfügung stehenden Daten unvollständiger. Am 3. April wurde ein Auftrag zur »Instandsetzung von 20 Ofentüren« für die Öfen der Krematorien II und III erteilt. Die Reparatur wurde am 17. Oktober abgeschlossen, also nach 196 Tagen.[137] Zwischen dem 20. Juni und dem 20. Juli wurden weitere »zwei große und fünf kleine Ofentüren« repariert.[138] Anno 1943 hatte das Krematorium IV irreparable Schäden erlitten, und auch das Krematorium V war ernsthaft beschädigt worden. Anfang Juni 1944 unternahm man den Versuch, sie instandzusetzen, wie aus dem vom 1. Juni datierenden Auftrag zur »Instandsetzung von 30 Ofentüren« dieser beiden Krematorien hervorgeht.[137] Am 6. Juni waren die Reparaturarbeiten beendet, und am gleichen Tag wurde ein weiterer Auftrag für »anfallende Reparaturen« in den Krematorien II bis V erteilt. Am 6. September waren die Arbeiten abgeschlossen.[137] Folgen wir Pressac, so wurde das Krematorium IV aber von Ende Mai 1944 an als Schlafsaal für die dem Sonderkommando angehörenden Gefangenen gebraucht.[139] Man kann also annehmen, daß das Krematorium IV im Jahre 1944 überhaupt gar nie in Betrieb war, während das Krematorium V von Anfang Juni bis zum 18. Januar 1945 - also während 230 Tagen - funktionierte.

    Die Betriebszeit der Krematoriumsöfen von Birkenau für 1944 und Januar 1945 läßt sich also in der folgenden Tabelle darstellen, welche allerdings das oben erwähnte Ausfallen einzelner Öfen nicht berücksichtigt:

    Zeitraum

    Tage

    Betrieb

    Stillstand

    Krema II
    Krema III
    Krema IV
    Krema V

    1.1. - 27.11.
    1.1. - 27.11.
    -
    1.1. - 18.1.45

    332
    332
    -
    384

    332
    332
    -
    227

    -
    -
    -
    157

     Die Inaktivität einzelner Öfen in den Kremas II und III, sie sich aus den notwendigen Reparaturen von Ofentüren ergab, entspricht insgesamt ca. 60 inaktiven Tagen. Auf diese Zahl gelangen wir wie folgt:

    Nun können wir die Gesamtzahl der Tage berechnen, an denen die Birkenauer Krematorien in Betrieb waren:

    Betriebstage

     

    Betriebstage

     

    Krematorium II
    Krematorium III

    509
    522 - 60 = 462

    Krematorium IV
    Krematorium V

    50
    309

    Krematorium II & III

    971

    Krematorium IV & V

    359

     Nach dem Kalendarium von Auschwitz der Danuta Czech fand die letzte Vergasung am 30. Oktober 1944 statt. Demnach hätte man in den Krematorien II und III während (971 - 28 - 28 =) 915 Tagen Menschen ermorden können, in den Krematorien IV und V während (359 - 80 =) 279 Tagen.

    Zwischen Mitte März 1943 und dem 18. Januar 1945 wurden in den Krematorien von Birkenau die Leichen von wenigstens 75.000 registrierten Häftlingen eingeäschert. Wenn man einen proportionalen Anteil der Krematorien entsprechend ihren Betriebstagen und der täglich zur Verfügung stehenden Zahl von Muffeln der vier Krematorien annimmt, wurden rund 85% der 75.000 Leichen (d.h. etwa 63.750 Leichen) in den Krematorien II und III und die restlichen 15% (d.h. ungefähr 11.250 Leichen) in den Krematorien IV und V verbrannt. Dies entspricht etwa 212 Tagen mit höchstmöglicher Betriebszeit (20 Stunden täglich) für die Krematorien II und III und ca. 70 Tagen für die Krematorien IV und V. Hätten die Krematorien also während ihrer ganzen Betriebszeit ununterbrochen funktioniert, so hätten sie maximal:

    Krematorien II/III (915 - 212) Tage × 360 Leichen/Tag = 253.080 Leichen
    Krematorien IV/V (279 - 70) Tage × 192 Leichen/Tag = 40.128 Leichen

    In der Summe hätten also nicht mehr als 293.208 Leichen von Vergasten verbrannt werden können, also nur wenig mehr als die Hälfte der von Pressac angegebenen Zahl.

    Folglich war die Kremierung aller Leichen der vermeintlich Vergasten, die laut Pressac in den Krematorien von Birkenau eingeäschert worden sein sollen, schon in Anbetracht der dafür zur Verfügung stehenden Zeitspanne technisch unmöglich.

    5.4. Die Haltbarkeit der Schamotte der Einäscherungsöfen von Auschwitz-Birkenau

    Infolge der Wärmebelastung, der es unterworfen ist, unterliegt das feuerfeste Mauerwerk eines Einäscherungsofens einer unvermeidbaren Abnützung, die schließlich den Funktionsfähigkeit der Anlage ernstlich gefährdet. Bei den zivilen Einäscherungsöfen betrug die Lebensdauer des feuerfesten Mauerwerks bei den Bausystemen und den normalerweise in den dreißiger Jahren verwendeten Baumaterialen ca. 2.000 Einäscherungen, aber der Firma Topf war es gelungen, ihre Haltbarkeit bis auf 3.000 Einäscherungen zu verlängern.[140]

    Bei den Topf-Einäscherungsöfen für die Konzentrationslager war das Problem des Verschleißes des feuerfesten Mauerwerks größer, sowohl wegen der geringeren Masse als auch wegen der geringeren Qualität des feuerfesten Mauerwerks, wegen der größeren Beanspruchung der Anlage sowie schließlich wegen der Verwendung von ungeübten oder von einer feindlichen Einstellung zu ihrer Arbeit geprägten Gefangenen als Bedienungspersonal.

    Wie sehr diese Faktoren mitspielten, zeigte sich im Fall des Topf-Doppelmuffel-Einäscherungsofens von Gusen. Dieser Ofen ging am 29. Januar 1941 in Betrieb,[141] war aber nach acht Monaten bereits beschädigt. Am 24. September forderte die SS Bauleitung des KL Mauthausen von der Firma Topf die »sofortige Entsendung eines Ihrer Ofen-Spezialisten zur Reparatur des Krematoriums-Ofens im AL Gusen«.[142] Die Firma Topf veranlaßte die Entsendung des Monteurs August Willing, der den Ofen bereits errichtet hatte. Willing kam am 11. Oktober nach Gusen, und am darauffolgenden Tag machte er sich an die Arbeit. Aus den entsprechenden »Bescheinigungen über besondere Berechnung geleisteter Tagelohn-Arbeiten« geht hervor, daß die Arbeiten vom 12. Oktober bis zum 9. November 1941 durchgeführt worden sind. In der Woche vom 16. bis zum 22. Oktober tauschte er in 68 Arbeitsstunden das feuerfeste Mauerwerks des Ofens aus (»Ofen-Abbruch und in[n]en neu aufgebaut«). In der Woche darauf, vervollständigte er in 52 Arbeitsstunden die Auskleidung des äußeren Ofenmauerwerks und führte eine Probe-Einäscherung durch. Willing blieb bis zum 9. November in Gusen, um den Ofen richtig einzustellen und die Bedienung zu überwachen.[143]

    Vom Februar bis zum Oktober 1941 starben binnen eines Zeitraums von 273 Tagen im Lager Gusen 3.179 Häftlinge;[144] dies heißt, daß in jeder Muffel ca. 1.600 Einäscherungen vorgenommen worden sind. Somit ist die durchschnittliche Haltbarkeit des feuerfesten Mauerwerks einer Muffel für ca. 2.000 Kremierungen bestätigt. Aber auch unter der Annahme, daß die Öfen bis an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit ausgenützt worden wären, konnte die Haltbarkeit des feuerfesten Mauerwerks 3.000 Einäscherungen nicht übersteigen.

    Die 46 Muffeln der Einäscherungsöfen von Birkenau hätten daher ein Maximum von (46 × 3.000 = ) 138.000 Leichen einäschern können. Darauf hätte man sie abreißen müssen, um das feuerfeste Mauerwerk der Muffeln zu ersetzen.

    Hätte Pressac mit seiner Annahme recht, daß in diesen Öfen neben den nachweislich eingeäscherten rund 100.000 registrierten, eines natürlichen Todes verstorbenen Häftlingen zusätzlich noch 530.000 Vergaste verbrannt wurden, so hätte man das Mauerwerk der Muffeln (630.000/138.000 =) ca. fünfmal ersetzen müssen. Dies hätte allein für die Krematorien II und III 320.000 kg feuerfestes Material erfordert - ohne die unvermeidbare Schädigung der feuerfesten inneren Auskleidung der Generatoren zu berücksichtigen -, und es wäre dazu eine Arbeitszeit von etwa 9.000 Stunden angefallen, wenn wir die von Willing in Gusen benötigte Zeit als Grundlage nehmen.

    Diese Arbeiten hätten eine Unmenge von Dokumenten nach sich gezogen, doch in der umfangreichen Korrespondenz zwischen der Firma Topf und der Bauleitung ist nicht die Spur einer solchen Korrespondenz zu finden. Es gibt nicht einmal Andeutungen oder Hinweise auf eine solche Mammutarbeit - mit einer einzigen Ausnahme: ein Brief der Firma Topf an die Bauleitung vom 9. Dezember 1941, aus dem zu entnehmen ist, daß die Bauleitung bei Topf »einen Waggon mit Schamottematerial« bestellt hatte. Diese Materialien die »zum Neubau eines Ofens« reichten, dienten »als Ersatzmaterialien für Reparaturarbeiten«.[145]

    Die 6 Muffeln von Auschwitz I konnten - unter Berücksichtigung der Wiederherstellung des feuerfesten Mauerwerks von 2 Muffeln - 24.000 Leichen einäschern.

    Aus dem Gesagten läßt sich schließen, daß die Öfen von Auschwitz I und Birkenau zusammen ca. (138.000 + 24.000 =) 162.000 Leichen verbrennen konnten. Diese Zahl entspricht recht genau derjenigen der nachweislich verstorbenen registrierten Häftlinge. Die Verbrennung der angeblichen Vergasten war also technisch eine Unmöglichkeit.

    5.5. Die Zahl der Einäscherungen für 1943: Die Vorausschätzung der SS

    Der Aktenvermerk vom 17. März 1943, verfaßt von der Krematoriumsverwaltung »nach Angaben der Firma Topf und Söhne«,[146] erläutert die Schätzung des Koksverbrauchs für die vier Krematorien von Birkenau und damit unausgesprochen für die Zahl der einzuäschernden Leichen.

    Da der Aktenvermerk einen Tagesbetrieb von 12 Stunden voraussieht, kann man die Zahl der Leichen auf der Basis des Koksverbrauchs errechnen.

    Die 5.600 kg Koks, die für die Krematorien II und III vorgesehen sind, entsprechen der Einäscherung von (5.600/20,3) = 276 ausgemergelten Leichen. Die 2.240 für die Krematorien IV und V vorgesehenen kg Koks entsprechen hingegen der Einäscherung von (2.240/15,15 =) 146 Leichen, was insgesamt 422 Leichen ergibt. Da jedoch ein Arbeitstag von 12 Stunden angenommen wird und die Öfen in den restlichen 12 Stunden stillstehen und somit abkühlen werden, schließt der im Aktenvermerk angegebene Bedarf auch den Koksbedarf mit ein, der vonnöten ist, um die Öfen wieder in Wärmebetrieb zu bringen.

    Der Ofen von Gusen verbrannte vom 26. bis zum 30. Oktober 1941 129 Leichen, wobei für jede Kremierung im Schnitt 37,2 kg Koks benötigt wurden und der Ofen täglich 9 Stunden in Betrieb war. Bei einer täglichen Betriebszeit von 12 Stunden wären etwa 35 kg Koks pro Einäscherung erforderlich gewesen, was für den Dreimuffelofen ca. 23,3 kg und für den Achtmuffelofen 17,5 kg entspricht. Somit hätten die Krematorien II und III ungefähr 240 Leichen und die Krematorien IV und V insgesamt 130 Leichen - zusammen also rund 370 - einäschern können.

    Deshalb bedeutet die Vorausschätzung des Aktenvermerks, daß man mit täglich durchschnittlich 370 einzuäschernden ausgemergelten Erwachsenenleichen rechnete.

    Der erwähnte Aktenvermerk stammt, wie schon erwähnt, vom 17. März 1943. Es existiert davon eine erste, mit falschen Berechnungen versehene Version, die das Datum des 12. März trägt.[147] Der Vermerk spiegelt also die Sterblichkeitsrate in Auschwitz-Birkenau im März 1943 wieder. Aus den Sterbebüchern von 1943 ergibt sich, daß vom 17. Februar bis zum 18. März 7.362 Häftlinge starben, im Durchschnitt 245 am Tag. Im Frauenlager starben im März 1943 2.189 weibliche Häftlinge, also 73 am Tag. Somit summiert sich die tägliche durchschnittliche Sterbequote auf ca. 320 Gefangene.

    Diese Sterberate umfaßt jedoch auch das Stammlager Auschwitz, wo drei Topf-Doppelmuffel-Einäscherungsöfen bestanden. Sie dienten zur Verbrennung der Leichen im Stammlager und werden in dem betreffenden Aktenvermerk nicht erwähnt. Vom 1. bis zum 17. März sind im Stammlager 447 Häftlinge gestorben,[148] d.h. durchschnittlich 26 pro Tag. Dementsprechend lag die tägliche Durchschnittssterberate in Birkenau bei etwa 290. Diese Zahl liegt bei ca. 80% der dem Aktenvermerk offenkundig zugrundelegten Schätzung, was bedeutet, daß letztere von der reellen Mortalität plus einer Sicherheitsspanne von 20% ausging. Diese Spanne entspricht täglich 80 Leichen. Dem Kalendarium von D. Czech zufolge sollen aber im März 1943 in Birkenau insgesamt 24.150 Menschen vergast worden sein, also im Schnitt ca. 780 täglich. Am 20. März kam in Auschwitz der erste Transport mit griechischen Juden an. Bis zum 28. Juni trafen weitere 13 Transporte mit insgesamt 34.923 Deportierten ein, von denen 26.453 vergast worden sein sollen. Folgen wir dem Kalendarium, so wurden im April 20.444 Menschen (im Schnitt ca. 680 täglich) vergast.

    Hätte es diese behaupteten Vergasungen gegeben, so wäre die durchschnittliche Todesrate des Lagers Birkenau auf rund 1.070 pro Tag gestiegen.

    Dies beweist, daß sich die Vorausschätzung des Aktenvermerks ausschließlich auf die einzuäschernden Leichen registrierter Häftlinge bezogen und daß die SS keine Kremierung von Vergasten voraussah.

    5.6. Die Zahl der im Jahre 1943 Eingeäscherten: Der Koksverbrauch

    Im Archiv des Museums von Auschwitz sind Hunderte von Bescheinigungen erhalten, welche die Kokslieferungen an die Krematorien dokumentieren.[149] Die auf jeder Bescheinigung angegebenen Mengen wurden für jeden Monat von einem Museumsangestellten aufgezeichnet. Uns liegt eine Liste der Kokslieferungen vor, welche die Zeitspanne vom 16. Februar 1942 bis zum 25. Oktober 1943 umfaßt.[150]

    J.-C. Pressac hat aufgrund einer Kalkulation aufgezeigt, daß diese Lieferungen vollständig sind.[151] Sie ergeben für das Jahr 1943 folgendes Bild:

    MONAT

    Koks [to]

    Monat

    Koks [to]

    März
    April
    Mai
    Juni

    144,5
    60
    91
    61

    Juli
    August
    September
    Oktober

    67
    71
    61
    82

     Außerdem wurden in den Monaten September und Oktober insgesamt 96 m² Holz geliefert.

    Das Krematorium II wurde gegen Mitte März in Betrieb genommen, das Krematorium IV am 22. März.

    In Auschwitz-Birkenau starben vom 15. bis zum 31. März 1943 im Männerlager ca. 3.900 Insassen (davon 886 im Stammlager), im Frauenlager ca. 1.200. Dazu kommen noch ca. 358 vom 1. bis zum 14. März 1943 im Stammlager Verstorbene. Demnach kamen insgesamt etwa 5.500 Internierte um, von denen 1.250 in Auschwitz und die restlichen 4.250 in Birkenau kremiert worden sind.

    Wenn wir einen maximalen Verbrauch für magere Leichen annehmen, so ergibt sich ein Gesamtkoksverbrauch von:

    1.250 × 30,5 = 38.125 kg für das Krematorium I;
    4.250 × 18,5[152] = 78.625 kg für die Krematorien II und IV.

    Gesamtverbrauch: 116.750 kg, aufgerundet 117.000 kg.

    Es bleiben somit (144.500 - 117.000 =) 27.500 kg. Die Trockenheizung wurde größtenteils mit Holz betrieben, und erst am Schluß wurden kleine Mengen Koks verwendet.[153] Der dritte Topf-Einäscherungsofen mit elektrischer Heizung des Krematoriums von Erfurt wurde mit der Verwendung von 750 kg Holz ausgetrocknet.[154] Für die Hochheizung von fünf Dreimuffelofen des Krematoriums III waren ca. 2.100 kg Koks erforderlich und für den Achtmuffelofen des Krematoriums IV etwa 900 kg, zusammen also rund 3.000 kg. Wenn man für die letzte Phase des Trocknungsprozesses noch maximal 15% dazuschlägt, gelangt man auf einen Totalverbrauch von ca. 3.500 kg.

    Da die Gesamtzahl der eingeäscherten Leichen etwa 5.500 betrug, liegt der durchschnittliche Koksverbrauch pro Leichnam bei rund 26,3 kg.

    Untersuchen wir nun die Hypothese von den Massenvergasungen.

    Nach dem Kalendarium von Auschwitz wurden vom 15. bis zum 31. März 1943 13.826 Menschen vergast. Da, wie J. C. Pressac bestätigt, bei Betriebsbeginn des Krematoriums II die »Verbrennungsgruben« nicht mehr benutzt wurden,[155] hätten die an die Krematorien gelieferten 144.500 kg in diesem Fall zur Einäscherung von 19.300 Leichen ausreichen müssen. Für eine Leiche hätten dann 7,5 kg Koks genügt, was wärmetechnisch unmöglich ist.

    Die Sache erscheint noch unmöglicher, wenn man sich folgendes vor Augen hält: Da wenigstens 120.500 kg Koks zur Einäscherung der verstorbenen registrierten Häftlinge benötigt wurden, hätten die restlichen verfügbaren 26.000 kg dann für die Kremierung der Vergasten ausreichen müssen, und für jeden von diesen hätten (26.000/13.800 =) ca. 1,9 kg genügen müssen!

    Die Schlußfolgerung fällt uns nun leicht: Der Koksverbrauch der Krematorien von Auschwitz-Birkenau im März 1943 beweist, daß nur die Leichen der verstorbenen registrierten Häftlinge eingeäschert werden konnten und folglich keine Massenmorde stattgefunden haben können.

    Vom 1. April bis zum 25. Oktober 1943 sind in den Sterbebüchern ca. 14.050 Todesfälle verzeichnet. In derselben Periode verstarben etwa 7.800 weibliche Gefangene,[156] so daß die Gesamtzahl der Toten ungefähr 21.850 betrug.

    Die Kokslieferungen für diesen Zeitraum belaufen sich auf 497 Tonnen, was heißt, daß zur Einäscherung eines Leichnams im Durchschnitt 22,7 kg Koks anfielen.

    Die 96 m³ Holz, die im September und Oktober geliefert wurden, entsprechen ungefähr 43 Tonnen. Wenn wir den Heizwert eines Kilos Holz dem eines halben Kilos Koks gleichsetzen, dann entsprechen 43 Tonnen Holz rund 21,5 Tonnen Koks. Unter Berücksichtigung dieses Verhältnisses können wir den Heizwert der gelieferten Koks- und Holzmenge dem von rund (497 + 21,5 =) 518,5 Tonnen Koks gleichsetzen. Damit entfallen auf einen Leichnam 23,5 kg, eine mit dem Wert für März (26,5 kg) vergleichbare Zahl. Da die 96 m³ Holz in den Monaten September und Oktober geliefert wurden, als nur die Krematorien II und III in Betrieb waren, haben diese mit dem Holz (21.500/20,3 =) ca. 1.060 Leichen eingeäschert.

    In den 208 Tagen vom 1. April bis zum 25. Oktober waren die Krematorien während folgender Zeiträume in Betrieb und haben die folgende Anzahl von als Sterbefälle registrierten Häftlingsleichen eingeäschert:

    ZEITRAUM

    Tage

    Krematorien

    Sterbefälle

    Summe Sterbefälle

    1.4. - 24.6.
    25.6. - 17.7.
    18.7. - 25.10.

    85
    23
    100

    I, IV/V
    I, III
    II/III

    1.956, 9.094
    206, 2.094
    8.500

    11.050
    2.300
    8.500

    Summe

    208

     

     

    @ 21.850

     

    Somit ergibt sich, unter Annahme der entsprechenden Werte für abgemagerte Leichen, ungefähr folgender Koksverbrauch:

    Kremierungen

    Koks/Leiche [kg]

    Summe Koks [kg]

    Krematorium I
    Krematorien II/III
    Krematorien IV/V

    2.162
    10.594
    9.094

    30,5
    20,3
    15,25

    65.941
    215.058,2
    138.683,5

    Summe

    21.850

     

    @ 420.000

     Dies ist der theoretische Mindestverbrauch, der von der Hypothese ausgeht, daß die Muffeln jeweils 19 von 24 Stunden in Betrieb waren. Da jedoch im Schnitt 24 Muffeln täglich zur Verfügung standen, und da die durchschnittliche tägliche Sterberate bei etwa 105 lag, hätten sie nur ca. vier Stunden pro Tag gebrannt, und der dadurch erhöhte Koksverbrauch pro Kremierung wäre dem tatsächlich gelieferten noch näher gekommen. Wenden wir uns nun den behaupteten Massenvergasungen zu. Nach dem Kalendarium von Auschwitz wurden im zur Debatte stehenden Zeitraum des Jahres 1943 folgende Zahlen von Menschen in den Gaskammern ermordet:

    MONAT

    Opferzahl

    Monat

    Opferzahl

    April
    Mai
    Juni
    Juli

    20.444
    13.512
    7.158
    440

    August
    September
    Oktober
    Summe

    42.564
    8.143
    10.707
    102.968

     Träfen diese Behauptungen zu, dann wären im angegebenen Zeitraum mit 497 + 21,5 Tonnen Koks (102.968 + 21.850 =) 124.818 - oder abgerundet 124.800 - Personen eingeäschert worden. Der Koksverbrauch pro Leiche hätte dann (518.500/124.800 =) ca. 4,1 kg betragen. Dies ist eindeutig unmöglich.

    J.-C. Pressac schreibt, daß vom April bis zum Oktober 1943 in den Öfen von Birkenau 165.000 bis 215.000 Leichen eingeäschert wurden, womit der Verbrauch für jede Leiche 3 bzw. 2,3 kg betragen hätte.

    Da der zur Kremierung der 21.850 Leichen verstorbener registrierter Häftlinge erforderliche Mindestkoksbedarf 420.000 betrug, hätten die Leichname der angeblichen 102.968 Vergasten mit den verbliebenen 98.500 kg Koks verbrannt werden müssen. Damit hätten für jede Leiche 0,95 kg Koks zur Verfügung gestanden!

    Andererseits hätten diese 98.500 kg Koks, wenn man davon die 4.200 für die anfängliche Hochheizung der Öfen in den Krematorien II und III benötigten Kilogramm abzieht, theoretisch die Verbrennung von ca. 6.800 Leichen von in diesen Krematorien Vergasten ermöglicht.

    Aus dem Gesagten ergibt sich eine eindeutige Schlußfolgerung: Die Kokslieferungen vom März bis zum Oktober 1943 erbringen unbestreitbar den Beweis dafür, daß in den Krematorien lediglich die Leichen der eines natürlichen Todes verstorbenen Häftlinge eingeäschert werden konnten. Folglich gab es in der Zeitspanne von März bis Oktober 1943 in Auschwitz-Birkenau keine Massenmorde!

    6. Die »Verbrennungsgruben« von Birkenau

    6.1. Der Kronzeuge Filip Müller

    Der wichtigste Kronzeuge für diese Art der Leichenbeseitigung ist Filip Müller, der von fünf im nördlichen Hof des Krematoriums V gelegenen Gruben spricht. Seine Beschreibung ist recht langatmig; wir geben die wesentlichsten Punkte hier wieder:[160]

    »Die zwei Gruben, die ausgehoben worden waren, hatten eine Länge von 40 bis 50 Metern, waren etwa 8 Meter breit und 2 Meter tief. Die große Vernichtungsstätte war aber noch lange nicht einsatzbereit. Nachdem die grobe Arbeit getan worden war, ging es an die Ausführung der von Moll ersonnenen Details, die eine Vernichtungsphantasie von schauerlicher Erfindungskraft offenbarte.
    Zusammen mit seinem Helfer Eckart stieg der Mordingenieur in eine der Gruben hinunter und markierte auf dem Grund einen 25 bis 30 cm breiten Streifen, der in Längsrichtung mitten hindurchlief. Hier sollte durch Ausstechen der Erde ein von der Mitte nach beiden Seiten hin leicht abschüssiger Kanal entstehen, damit das Fett der Leichen, wenn sie in der Grube brannten, in zwei Auffangbehälter abfließen konnte, die auf beiden Seiten am Ende des Kanals ausgehoben werden sollten.«

    Nach Ausführung dieser Arbeit steigt Moll in die Grube, um mit einem Wassereimer das Gefälle des Kanals nachzuprüfen. Dieses erweist sich als unzureichend. Es wird deswegen erhöht, und beim nächsten Versuch fließt das Wasser den Kanal entlang und rinnt in den an dessen Ende angebrachten Behälter.[161] Weiter berichtet Müller:[162]

    »Bei Morgengrauen war in zwei Gruben, in denen vielleicht 2.500 Leichen aufeinandergeschichtet worden waren, das Feuer entfacht worden. Zwei Stunden später konnte man die Toten schon nicht mehr erkennen. In den weißglühenden Flammen lagen unzählige verkohlte, ausgedörrte Rümpfe nebeneinander. Ihre schwarz-phosphoreszierende Farbe ließ erkennen, daß der Einäscherungsprozeß sich schon in einem fortgeschrittenen Stadium befand. Das Feuer mußte jetzt immer wieder von außen in Gang gehalten werden, weil der Scheiterhaufen, der anfangs etwa einen halben Meter über den Rand der Grube herausgeragt hatte, inzwischen unter dieses Niveau zusammengefallen war.
    Während in den Öfen der Krematorien mit Hilfe der Ventilatoren eine dauerhafte Gluthitze erhalten werden konnte, wenn die Leichen richtig Feuer gefangen hatten, brannte das Feuer in den Gruben nur so lange, als die Luft zwischen den Leichen zirkulieren konnte. Da der Leichenhaufen immer mehr in sich zusammensackte und von außen keine Luft mehr bekam, mußten wir Heizer die brennende Masse in der Grube ständig mit Öl, Methanol und Menschenfett begießen, das sich in den Auffangbehältern an den beiden Stirnseiten der Grube reichlich angesammelt hatte und dort am Sieden war. Mit langen Rundeisen, die am unteren Ende wie der Griff eines Spazierstocks gebogen waren, wurde das brutzelnde Fett mit Eimern herausgechöpft, die wir mit dicken Fäustlingen anfaßten. Wenn das Fett an allen möglichen Stellen in die Grube geschüttet wurde, schlugen Stichflammen unter heftigem Zischen und Prasseln in die Höhe. Unaufhörlich entstieg der Grube dichter Rauch und Qualm. Die Luft stank nach Öl, Fett, Benzol und verbranntem Fleisch [...]
    Die Aufgabe von etwa 25 weiteren Leichenträgern bestand darin, die Leichen in den Gruben in drei Schichten auf das Brennmaterial zu stapeln. Rund 15 Heizer mußten das Brennmaterial in die Gruben einlegen, das Feuer entfachen und unerhalten, indem sie ständig zwischen den Rümpfen herumstocherten und sie mit Öl, Methanol und Menschenfett begossen. Das Aschenkommando zählte ungefähr 35 Mann. Ein Teil von ihnen mußte die Asche aus den Gruben schaufeln und zum Aschendepot transportieren. Die anderen waren damit beschäftigt, sie durch Zerstampfen zu pulverisieren [...]
    In der dritten Grube, wo man gerade einen neuen Scheiterhaufen auftürmte, wurden alte Eisenbahnschwellen übereinandergeschichtet und dann mit einer Lage von dürren Tannenzweigen bedeckt. Darauf legten die Leichenträger ungefähr 400 Tote in vier Reihen nebeneinander, mit dem Gesicht nach oben. Die nächste Schicht setzte sich wieder aus Brennmaterial zusammen, das, wie schon zuvor, mit Tannenreisig abgedeckt wurde. Dann kam eine neue Lage mit etwa 400 Leichen, die wieder in vier Reihen nebeneinandergelegt wurden. Nachdem diese "Arbeitsgänge" noch einmal wiederholt worden waren, lagen schließlich rund 1.200 Leichen in drei Schichten übereinander. Die Heizer hatten währenddessen Lumpen, Lappen und andere Stoffetzen, die mit Öl und Methanol getränkt worden waren und das Feuer in Gang bringen sollten, an vielen Stellen zwischen das Brennmaterial gesteckt.«

    Der Kremierungsprozeß dauerte fünf bis sechs Stunden:[163]

    »In den beiden anderen Gruben war es (d.h. das Feuer) inzwischen erloschen. Die Einäscherung der Leichen hatte fünf bis sechs Stunden gedauert. Was übriggeblieben war, füllte noch knapp ein Drittel der Grube aus.«

    6.2. Die Vorrichtung zum Abschöpfen des Menschenfetts

    Der Flammpunkt von Tierfetten liegt bei 184 °C.[164] Das heißt, daß bei Gegenwart eines Feuers oder von Glut tierische Fette, zu denen man auch Menschenfett zählt, ab 184 °C brennen. Brennendes Holz würde also unweigerlich das aus den Leichen austretende Fett anzünden. Dieser Effekt ist jedem bekannt, von dessen Steak schon einmal Fett in die Grillkohle getropft ist: Schnell steht der ganze Grill lichterloh in Flammen. Die von Filip Müller beschriebene Vorrichtung ist also schlicht und einfach hanebüchener Unfug und würde jedes Abschöpfen des Menschenfetts verunmöglichen.[165]

    6.3. Tatsächlich abgelaufene offene Verbrennungen

    John C. Ball zeigt in diesem Band, daß die alliierten Luftaufnahmen von Auschwitz keine Spur von Massenverbrennungen in Gruben zeigen. Über die oben angeführten Gründe hinaus haben wir an anderer Stelle weitere Argumente aufgezählen, die die bezeugten Massenverbrennungen in offenen Gruben unmöglich erscheinen lassen.[11]

    Dies heißt allerdings keineswegs, daß in Birkenau überhaupt keine Verbrennungen unter freiem Himmel - auf Scheiterhaufen oder in rudimentären offenen Öfen - durchgeführt worden wären.

    Man kann mit Gewißheit davon ausgehen, daß Ende 1941, als die Sterblichkeitsrate in Auschwitz beängstigende Ausmasse annahm, viele Leichen nach Birkenau geschafft und dort in Massengräbern beigesetzt worden sind. Dem Leichenhallenbuch und dem Sterbebuch zufolge starben im November 1941 1.358 Häftlinge und 3.726 sowjetische Kriegsgefangene, insgesamt also 5.084 Menschen, im Schnitt 169 täglich. Zum damaligen Zeitpunkt gab es im Krematorium des Stammlagers lediglich zwei Öfen, deren Maximalkapazität zusammen 84 Leichen täglich betrug und die zudem noch Schäden erlitten hatten.[166] Auch die Kokslieferungen an das Krematorium bezeugen, daß nur ein Teil der verstorbenen Häftlinge kremiert werden konnten. Vom 1. November 1941 bis zum 31. Januar 1942 erhielt das Krematorium 93,6 Tonnen Koks, was allerhöchstens für 3.000 Leichen ausreichte, aber in der gleichen Periode starben insgesamt 9.355 Häftlinge. In den darauffolgenden Monaten schaffte das Krematorium mit Mühe und Not die Einäscherung der im Stammlager gestorbenen Personen. Am 1. März 1942 wurden die sowjetischen Kriegsgefangenen nach Birkenau gebracht.[167] Am 6. August wurden auch die Häftlinge des Frauenlagers dorthin übergesiedelt, das am 26. März eröffnet worden war.[168] Im Zeitraum vom 1. März 1942 bis zum 28. Februar 1943 starben im Stammlager 14.515 männliche Gefangene, die im Leichenhallenbuch registriert sind, sowie ein paar tausend weibliche Häftlinge, doch wurden während dieser Zeitspanne bloß 373,5 Tonnen Koks ans Krematorium geliefert, die höchstens zur Verbrennung von ca. 12.200 Leichen ausreichten. Alle Leichen der in Birkenau verstorbenen Häftlinge wurden in Massengräbern beigesetzt.

    In den darauffolgenden Monaten stieg die Sterblichkeit wegen der grauenhaften Fleckfieberepidemie stark an, die im Juli 1942 in akuter Form ausgebrochen war. Als Folge der Seuche verordnete Lagerleiter Rudolf Höss am 23. Juli eine »vollständige Lagersperre«.[169]

    In den Massengräbern wurden also auch viele tausend Leichen von Typhusopfern bestattet, was die sanitäre Lage in Birkenau noch katastrophaler machte. Man glaubt Pery Broad gerne, wenn er - allerdings unter propagandistischer Ausschmückung - schreibt, das Leichengift der Begrabenen habe das Grundwasser der gesamten Zone verseucht, was zu einem großen Fischsterben in den Teichen der Umgebung von Birkenau geführt habe, vor allem in Harmense.[170] In der Tat war die Verpestung nicht nur des Grundwassers, sondern auch der Erde und der Luft durch Leichengifte[171] am Ende des letzten Jahrhunderts eines der Hauptargumente, welches die Befürworter der Kremation ins Feld führten.[172]

    Die SS-Leute in Auschwitz begegneten dieser schrecklichen sanitären Situation langfristig durch die Planung der vier Krematorien von Birkenau (von denen eines, das spätere Krematorium II, bereits im Oktober 1941 geplant worden war, allerdings für das Stammlager) sowie durch die effiziente Installation von Desinfektions- und Entlausungsanlagen (der Zentralsauna), kurzfristig durch die Ausgrabung und Verbrennung der Leichen.

    Der Entschluß zum Bau der Krematorien von Birkenau wurde am 19. August 1942 gefällt,[173] zu einem Zeitpunkt, wo aufgrund der Typhusseuche im Schnitt 270 Häftlinge pro Tag starben, und dies bei einer mittleren Lagerstärke von (im August 1942) rund 22.000 männlichen und 10.000 weiblichen Insassen. Anläßlich seiner Inspektion des Lagers am 17. und 18. Juli hatte Himmler befohlen, die ursprünglich auf 125.000 angesetzte Kapazität des Kriegsgefangenenlagers Birkenau auf 200.000 zu erhöhen. Es ist unter diesen Umständen klar, daß die Kapazität der Krematorien von Birkenau (für welche der Aktenvermerk vom 17. März 1943 eine tägliche Betriebsdauer von 12 Stunden vorsah), nämlich 550 Leichen täglich, im Hinblick auf eventuelle künftige Epidemien bei einer um das Drei- oder Vierfache höheren Lagerstärke keinesfalls übertrieben war.

    Über die Öffnung der Massengräber und die Verbrennung der zunächst darin bestatteten Leichen weiß man wenig. Am 17. September 1942 verfaßte SS-Untersturmführer Walter Dejaco, der zusammen mit seinem Kollegen Hössler den Lagerkommandanten Rudolf Höss nach Litzmannstadt (Lodz) begleitet hatte, einen »Reisebericht«, in welchem er erwähnte, der Zweck der Fahrt sei die »Besichtigung der Sonderanlage und Besprechung mit SS-Standartenführer Blobel über die Ausführung einer derartigen Anlage« gewesen. Diese »Sonderanlage« war fast sicher eine Vorrichtung zur Verbrennung von Leichen unter freiem Himmel. Dejaco berichtet ferner, die »unter Sonderauftrag Staf. Blobel« bei den Ostdeutschen Baustoffwerken in Posen bestellten Baumaterialien hätten sofort nach Auschwitz geliefert werden müssen; zudem habe die Firma Schriever und Co. in Hannover eine »Kugelmühle für Substanzen« liefern müssen.[174] Dies war höchstwahrscheinlich ein Apparat zur Zermahlung von Verbrennungsüberresten.

    Dem Kalendarium der Danuta Czech zufolge begann die Verbrennung der ausgegrabenen Leichen am 21. September,[175] was durchaus glaubhaft erscheint, und endete im November. Man weiß nicht, auf welche Art diese Leichen verbrannt worden sind; möglicherweise in Vorrichtungen wie der von J.-C. Pressac geschilderten,[176] vermutlich aber eher in weniger rudimentären, jedenfalls gewiß nicht in »Verbrennungsgruben«. Die Massengräber lagen fast sicher südöstlich des »provisorischen Erdbeckens«, ca. 200 Meter westlich des künftigen Sektors B III von Birkenau, denn die Luftaufnahmen von 1944, namentlich jene vom 31. Mai, zeigen in jener Zone die Spuren vierer parallel laufender, mächtiger Gruben. (Vgl. dazu den Beitrag von J.C. Ball im vorliegenden Buch.)

    Auch die Mehrzahl derzwischen dem 23. September 1942 und der Eröffnung der Krematorien gestorbenen Häftlinge wurden unter freiem Himmel eingeäschert.

    Sollte man im Umkreis des früheren Lagers Birkenau Spuren der Masseneinäscherung von Menschen finden, so bedeutet dies aber keineswegs, daß es dort zu Massenmorden gekommen ist, und das »Hydrokop«-Gutachten[177] entbehrt jeglicher Beweiskraft.


    Kapitel 5.7. (einschl. der Anm. 157-159) und 6.2. der originalen Ausgabe wurde gestrichen, vgl. Mattognos Erklärung in der englischen Ausgabe dieses Buches, http://www.vho.org/GB/Books/dth/fndcrema.html

    [1]Wir begnügen uns mit einem einzigen, stellvertretenden Beispiel: Der Augenzeuge Dr. Miklos Nyiszli gibt die tägliche Einäscherungskapazität der Krematorien von Birkenau mit 20.000 an! M. Nyiszli, Boncolóorvósa voltam az Auschwitz-i krematóriumban, Világ 1946, S. 38.
    [2]Franciszek Piper, Historiker des Auschwitz-Museums, behauptete noch im Jahre 1992, die »faktische Kapazität« der vier Birkenauer Krematorien habe »bis zu 8.000 Leichen täglich« betragen. Dabei stützte er sich auf den Augenzeugenbericht des Alter Feinsilber alias Stanislaw Jankowski alias Kaskowiak alias Alter Szmul Fajnzylberg: F. Piper, Auschwitz. Wieviele Juden, Polen, Zigeuner... wurden umgebracht, Universitas, Krakau 1992, S. 21.
    [3]Jean-Claude Pressac, Auschwitz: Technique and Operation of the Gas Chambers, The Beate Klarsfeld Foundation, New York 1989.
    [4]Ebenda, S. 131, 158, 244.
    [5]Ebenda, S. 179, 475.
    [6]Ebenda, S. 244.
    [7]Ebenda, S. 244, 384.
    [8]Werner Wegner hat diesem Problem bedeutend mehr Sorgfalt gewidmet als Pressac, doch die Ergebnisse seiner Studie, die in sehr summarischer Form veröffentlicht worden ist, sind technisch gesehen noch weniger fundiert als jene des französischen Historikers. Wegner schreibt, in den Birkenauer Krematorien habe man in einer Muffel binnen einer halben Stunde drei Leichen verbrennen können, was einer Kapazität von 6.624 Leichen pro 24 Stunden entsprochen hätte: W. Wegner, »Keine Vergasungen in Auschwitz? Zur Kritik des Leuchter-Gutachtens«, in: U. Backes, E. Jesse, R. Zitelmann (Hg.), Schatten der Vergangenheit. Impulse zur Historisierung des Nationalsozialismus, Propyläen, Frankfurt/Main 1990, S. 460.
    [9]Fred A. Leuchter, An Engineering Report on the Alleged Gas Chambers at Auschwitz, Birkenau and Majdanek, Poland, Samisdat Publishers Ltd., Toronto 1988.
    [10]Barbara Kulaszka (Hg.), Did Six Million Really Die? Report on the Evidence in the Canadian »False News« Trial of Ernst Zündel - 1988, Samisdat Publishers Ltd., Toronto 1992, S. 267.
    [11]Unser Hauptwerk besteht aus zwei Bänden: 1) Auschwitz: Die Einäscherungsöfen; 2) Auschwitz: Die Gaskammern. Es befindet sich zur Zeit (Juni 1994) beim Verlag Edizioni di Ar, Italien, im Druck. Verteiler: Libreria di Ar, via F. La Francesca 26, 84100 Salerno/Italien.
    [12]Carl Schuchhardt, »Die Anfänge der Leichenverbrennung«, in: Sitzungsberichte der Preußischen Akademie der Wissenschaften. Philosophisch-Historische Klasse, 1920, S. 8.
    [13]Max Pauly, Die Feuerbestattung, Verlagsbuchhandlung von J.J. Weber, Leipizig 1904, S. 8.
    [14]B. Reber, »Un crématoire du temps de la révolution française«, in: Société de crémation de Genève, Bulletin VIII, Imprimerie Centrale, Genève 1908, S. 26-29.
    [15]Der Vortrag, der den Titel »Über das Verbrennen von Leichen« trug, wurde im gleichen Jahr veröffentlicht.
    [16]Zu den Anfängen der modernen Kremation vergleiche man zusätzlich zu den bereits genannten Werken auch: F. Küchenmeister, Über Leichenverbrennung. Vortrag gehalten am 8. April 1874 zum Besten des Neustädter Gymnasial-Stipendienfonds, Verlag von Ferdinand Enke, Erlangen 1874; P. de Pietra Santa, La crémation des morts en France et à l'étranger, Librairie J.-B. Baillière et Fils, Paris 1874; ders., Modern Cremation, Publication de la Société Française d'Hygiène. Au bureau de la Société, Paris 1889. Rudolph Müller, Über Leichenverbrennung, Sonderdruck aus: Medizinische Jahrbücher, Bd. 199, Heft 1, Wien 1883. Henry Tompson, Die moderne Leichenverbrennung, Fischers Medizinische Buchhandlung, Berlin 1899. K. Weigt, Almanach der Feuerbestattung, Selbstverlag des Verfassers, Hannover 1909.
    [17]M. Pauly, Anm. 13, S. 18.
    [18]G. Pini, La crémation en Italie et à l'étranger de 1774 jusqu'à nos jours, Ulrich Hoepli Editeur Libraire, Milano 1885, S. 16, 30, 130f. Eine äußerst genaue Schilderung der Anlage liefern uns Wegmann-Ercolani in ihrem kleinen Werk Über Leichenverbrennung als rationellste Bestattungsart, Cäsar Schmidt, Zürich 1874, S. 30-33.
    [19]G. Pini, Anm. 18, S. 132. Die folgenden Informationen entstammen, wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, dieser Quelle (S. 128-171). - Man vergleiche auch: Malachia de Cristoforis, Etude pratique sur la crémation, Imprimerie Treves Frères, Milano 1890, S. 36-136. P. de Pietra Santa, M. de Nansouty, »La crémation«, in: Le génie civil, Nr. 8-12, 1881. Luigi Maccone, Storia documentata sulla cremazione presso i popoli antichi e moderni con speciale riferimento alla igiene, Istituto Italiano d'Arti grafiche, Bergamo 1932, S. 102 -124. Fritz Schumacher, Die Feuerbestattung, J.M. Gebhardt's Verlag. Leipzig 1939, S. 18-32.
    [20]F. Küchenmeister, Die Feuerbestattung. Unter allen zur Zeit ausführbaren Bestattungsarten die beste Sanitätspolizei des Bodens und der sicherste Cordon gegen Epidemien, Verlag von Ferdinand Enke, Stuttgart 1875, S. 70f.
    [21]Wilhelm Heepke, Die Leichenverbrennungsanstalten (die Krematorien), Verlag von Carl Marhold, Halle a.S. 1905, S. 20. Dieses Werk enthält eine sehr detaillierte Beschreibung der Siemens-, Klingenstierna- und Schneider-Öfen, mit außerordentlich präzisen Zeichnungen (S. 41-58). Zu diesen Öfen siehe zusätzlich zu dem in der Anmerkung angeführten Werk auch: Karl von Engerth, Fortschritte der Feuerbestattung in Deutschland. Vortrag gehalten in der Hauptversammlung des Vereins der Freunde der Feuerbestattung »Die Flamme« in Wien am 19. Februar 1892, Verlag von Moritz Perles, Wien 1892; ders., Die Feuerbestattung, Selbstverlag des Verfassers, Wien 1897; Hermann Ortloff, Gleichberechtigung der Feuer- und Erdbestattung, Felix Dietrich, Leipzig 1907. Im Anhang: Das Verbrennungssystem Richard Schneider, vorm. Dresden, jetzt Berlin, S. 60-73.
    [22]W. Heepke, Anm. 21, S. 45-55.
    [23]E. Beutinger, Handbuch der Feuerbestattung, Carl Scholtze Verlag, Leipzig 1911, S. 107-110. Dieses Werk widmet den Krematoriumsöfen ein ausgesprochen interessantes Kapitel mit genauen technischen Zeichnungen (S. 94-127). Die folgenden Informationen entstammen dieser Quelle. Die Angaben hinsichtlich des Brennstoffverbrauchs und der Dauer der Kremierung sind dem in Anm. 21 genannten Buch W. Heepkes entnommen (Tabelle auf S. 20).
    [24]W. Heepke, Anm. 21, S. 20.
    [25]Robert Nagel, Wege und Ziele der modernen Feuerbestattung, Verlag Wilhelm Ruppmann, Stuttgart 1922, S. 37-38; E. Beutinger, Anm. 23, S. 117-121.
    [26]Ing. H. Kori, »Bau und Betrieb von Krematorien. 1. Neue Wege und Ziele«, Die Wärmewirtschaft, Nr. 8, 1924, S. 115-119; ders., »Bau und Betrieb von Krematorien. 2. Gutachten der Arbeitsgemeinschaft für Brennstoffersparnis«, Die Wärmewirtschaft, Nr. 8, 1924, S. 119f.
    [27]Amtliches, »Bau und Betrieb der Krematorien«, Die Wärmewirtschaft, Nr. 7, 1925, S. 107f.; »Bau und Betrieb der Krematorien. Erwiderung auf den Einspruch des Verbandes der Preußischen Feuerbestattungsvereine vom 9. Oktober 1925 gegen den Erlaß des Herrn Ministers des Innern - II T 2 015 - vom 24. Oktober 1924«, Die Wärmewirtschaft, Nr. 1, 1926, S. 9-12; Amtliches, »Betr. Ofenanlage in Krematorien«, Die Wärmewirtschaft, Nr. 3, 1927, S. 51; Oberingenieur H. Tilly, »Über die Wirtschaftlichkeit von Anlagen zur Einäscherung menschlicher Leichen«, Die Wärmewirtschaft, Nr. 9, 1926, S. 143ff.; Oberingenieur A. Peters, »Die Wirtschaftlichkeit von Anlagen zur Einäscherung menschlicher Leichen«, Die Wärmewirtschaft, Nr. 11, 1926, S. 176ff.
    [28]Richard Kessler, »Rationelle Wärmewirtschaft in den Krematorien nach Maßgabe der Versuche im Dessauer Krematorium«, Die Wärmewirtschaft, Nr. 8-11, 1927. In abgekürzter Form: »Rationelle Wärme-Wirtschaft in Krematorien unter besonderer Berücksichtigung der Leuchtgasfeuerung«, V. Jahrbuch des Verbandes der Feuerbestattungs-Vereine Deutscher Sprache 1930, Königsberg 1930. Erwähnenswert sind auch die Experimente, die Ingenieur Hans Keller 1927 im Krematorium von Biel, Schweiz, mit einem Ofen mit koksbeheiztem Gasgenerator durchführte: Hans Keller, »Mitteilungen über Versuche am Ofen des Krematoriums in Biel«, in: Bieler Feuerbestattungs-Genossenschaft in Biel (Schweiz) (Hg.), Jahres-Bericht pro 1927-28. Vgl. auch: ders., »Versuche an einem Feuerbestattungsofen«, Sonderabdruck aus der Zeitschrift Archiv für Wärmewirtschaft und Dampfkesselwesen, 10. Jg., Heft 6, 1929.
    [29]Friedrich Hellwig, »Vom Bau und Betrieb der Krematorien«, Gesundheits-Ingenieur, 54. Jg., Heft 24, 1931, S. 372; Oberingenieur Peters, »Winke für den Betrieb von Einäscherungsanlagen«, Zentralblatt für Feuerbestattung, 2. Jg., 1930, Nr. 4, S. 56f.
    [30]Beispielsweise wurde der alte Koksofen des Krematoriums von Dortmund 1937/38 demontiert und durch zwei neue Öfen des Systems Volckmann-Ludwig ersetzt: Hermann Kämper, »Der Umbau der Leichenverbrennungsöfen und die Einrichtung von Leichenkühlräumen auf dem Hauptfriedhof der Stadt Dortmund«, Gesundheits-Ingenieur, 64. Jg., 1941, Heft 12, S. 171-176.
    [31]Dr. Ing. Repky, »Der Umbau koksgefeuerter Krematoriumsöfen auf Leuchtgasbeheizung«, Gesundheits-Ingenieur, 55. Jg., 1932, Nr. 42, S. 506-509.
    [32]Von den wichtigsten technischen Artikeln führen wir folgende an: Friedrich Hellwig, Anm. 29, in abgekürzter Form: »Vom Bau und Betrieb der Krematorien«, Zentralblatt für Feuerbestattung, 4. Jg.,1932, Nr. 1, S. 8-14; Paul Schläpfer, »Über den Bau und den Betrieb von Kremationsöfen«, Separatdruck aus dem Jahresbericht des Verbandes Schweizerischer Feuerbestattungsvereine, Zürich 1937; ders., »Betrachtungen über den Betrieb von Einäscherungsöfen«, Schweizerischer Verein von Gas- und Wasserfachmännern, Monatsbulletin, XVIII. Jg., Zürich, Nr. 7, Juli 1938; Richard Kessler, »Entwicklung und Zukunftswege der Einäscherungstechnik«, Zentralblatt für Feuerbestattung, 3. Jg., 1931, Nr. 6, S. 83-89; ders., »Die wärmewirtschaftliche Ausnutzung der Abgase bei Einäscherungsöfen«, Zentralblatt für Feuerbestattung, 5. Jg., 1935, Nr. 2, S. 21-26; Viktor Quehl, »Feuerbestattung und Einäscherungsöfen«, Gesundheits-Ingenieur, 59. Jg., Nr. 38, 1936, S. 559ff.
    [33]»Betriebsordnung für Feuerbestattungsanlagen« vom 5. November 1935 sowie die »Verordnung zur Durchführung des Feuerbestattungsgesetzes« vom 10. August 1938, abgedruckt in: Fritz Schumacher, Anm. 19, S. 116-121; Veröffentlichungen des Großdeutschen Verbandes der Feuerbestattungsvereine Nr. 5, Selbstverlag des Verbandes, Königsberg i. Pr. 1932. Diese Normen wurden auch von der Zeitschrift Zentralblatt für Feuerbestattung, 5. Jahrgang, Nr. 6, 1933, S. 87-92, veröffentlicht; Richtlinien für den Bau und Betrieb von Öfen zur Einäscherung menschlicher Leichen, aufgestellt vom Großdeutschen Verbande der Feuerbestattungsvereine e.V., Verlag der Verlagsabteilung des Großdeutschen Verbandes der Feuerbestattungsvereine e.V., Berlin 1937.
    [34]Die Feuerbestattung, XI. Jg., 1939, S. 8f.
    [35]Die Feuerbestattung, XII. Jg., 1940, S. 14.
    [36]Die Feuerbestattung, XVI. Jg., 1944, S. 17.
    [37]Phoenix. Blätter für fakultative Feuerbestattung und verwandte Gebiete, Wien, Nr. 10, 1915, S. 296; ebenda, Nr. 4, 1916, S. 97ff.
    [38]Kaiserliches Patentamt. Patentschrift Nr. 218581. Klasse 24 d. Ausgegeben den 8. Februar 1910. Max J. Kergel in Beuthen, O.-S., Leichenverbrennungsofen mit Rekuperator. Patentiert im Deutschen Reiche vom 4. Oktober 1908 ab.
    [39]Balduin Reichenwallner, Tod und Bestattung, Katakomben-Verlag/Balduin Reichenwallner, München 1926, S. 28f.
    [40]Öfen für Krematorien System Topf. J.A. Topf & Söhne Erfurt. Maschinenfabrik und feuerungstechnisches Baugeschäft, 1926 publizierte Werbeschrift.
    [41]IV. Jahrbuch des Verbandes der Feuerungsbestattungs-Vereine Deutscher Sprache 1928, Herausgegeben zum 22. Verbandstage am 4. bis 8. Juli in Bremen vom Verbandsvorstande, Königsberg Pr. 1928, S. 84.
    [42]F. Hellwig, Anm. 29, S. 370.
    [43]Zu den elektrischen Topf-Öfen siehe: Konrad Weiss, »Der erste deutsche elektrisch beheizte Einäscherungsofen im Krematorium Erfurt«, Gesundheits-Ingenieur, 57.Jg., Nr. 37, 15. September 1934, S. 453-457; »Elektrisch betriebener Topf-Einäscherungsofen D.R.P. angem.«, Zentralblatt für Feuerbestattung, 7. Jg, Nr. 6, 1935, S. 88ff.; Konrad Weiss, »Die Entwicklung des elektrisch beheizten Einäscherungsofens im Krematorium Erfurt«, Gesundheits-Ingenieur, 60. Jg., Nr. 11, 1937, S. 159-162; Fritz Schumacher, Anm. 19, S. 28ff.; Rudolf Jakobskötter, »Die Entwicklung der elektrischen Einäscherung bis zu dem neuen elektrisch beheizten Heißlufteinäscherungsofen in Erfurt«, Gesundheits-Ingenieur, 64. Jg., Nr. 43, 1941, S. 579-587.
    Der erste europäische Krematoriumsofen mit elektrischer Heizung wurde am 31. August 1933 in Biel/Schweiz in Betrieb genommen, vgl. Hans Keller, »Der elektrische Einäscherungsofen im Krematorium Biel«, in: Bieler Feuerbestattungs-Genossenschaft in Biel (Hg.), Jahresbericht pro 1933, Biel 1934; ders., Der elektrische Ofen im Krematorium Biel, Graphische Anstalt Schühler A.G., Biel 1935. Dieser experimentelle Ofen wurde von der Firma BBC Brown Boveri, welche in Deutschland keinen großen Absatzmarkt besaß, nach und nach perfektioniert, vgl. G. Keller, Die Elektrizität im Dienste der Feuerbestattung, Aktiengesellschaft Brown, Boveri & Cie, Baden (Schweiz), Sonderabdruck aus den Brown Boveri Mitteilungen Nr. 6/7, 1942.
    Zum Volckmann-Ludwig-Ofen siehe: Dipl. Ing. Volckmann, »Ein neues Einäscherungsverfahren«, Zentralblatt für Feuerbestattung, 3. Jg., 1931, Nr. 4; ders., »Der neue Einäscherungsofen System Volckmann-Ludwig«, Zentralblatt für Feuerbestattung, 3. Jg., 1931, Nr. 4; ders., »Das Volckmann-Ludwig-Verfahren und die Kesslerschen Richtlinien«, Zentralblatt für Feuerbestattung, 6. Jg., 1934, Nr. 8; H. Wolfer, »Der neue "Volckmann-Ludwig" Einäscherungsofen im Stuttgarter Krematorium«, Gesundheits-Ingenieur, 55. Jg., 1932, Nr. 13.
    [44]Hugo Etzbach, Der technische Vorgang bei einer Feuerbestattung, Druck Johannes Friese, Köln 1935, S. 3-5. Zum Topf-Ofen mit Gas siehe auch: F. Schumacher, Anm. 19, S. 25ff.
    [45]Kurt Prüfer, »"Ein neues Einäscherungsverfahren". Eine Entgegnung«, Die Flamme, 40. Jg., 1931, S. 5f.; vgl. auch zur Polemik im Firmenbriefverkehr: Staatsarchiv Weimar, 2/555a.
    [46]Richard Kessler, »Der neue Einäscherungsofen System Volckmann-Ludwig«, Zentralblatt für Feuerbestattung, 3. Jg., 1931, Nr. 3.
    [47]Ing. Fichtl, »Rationelle Wärmewirtschaft in den Krematorien«, Die Wärme. Zeitschrift für Dampfkessel und Maschinenbetrieb, 17. Jg., 1924, Nr. 34, S. 394-397.
    [48]H. Tilly, »Luftüberschuß und Brennstoffverbrauch bei der Einäscherung menschlicher Leiche«, Die Wärmewirtschaft, 3. Jg., Heft 2, 1926, S. 190f.; ders., »Versuch einer rechnungsmäßigen Erfahrung der Vorgänge der Einäscherung menschlicher Leichen«, Die Wärmewirtschaft, 3. Jg., 1926, Heft 8, S. 134ff.; ders., Anm. 27; ders., »Über die Einäscherung menschlicher Leichen«, Die Wärmewirtschaft, 4.Jg., 1927, Heft 2, S. 19-25.
    [49]Feuerungstechnik, XXXI. Jg., 1933, Heft 8, S. 109ff., Heft 9, S. 123-128. Es handelt sich um eine vertiefte Version der Studie zum thermischen Gleichgewicht, die Ing. Heepke in seinem bereits erwähnten Buch, Anm. 21, S. 60-63, präsentiert hatte.
    [50]Man vergleiche dazu: Hans Kraupner, Franz Puls, Die chemischen Vorgänge bei einer Einäscherung, Sonderdruck aus: Städtehygiene 8/1970, Ülzen.
    [51]»Factors which affect the process of cremation«, Third Session by Dr. E.W.Jones, assisted by Mr. R.G. Williamson, aus: Annual cremation conference report, Cremation Society of Great Britain, 1975, S. 81.
    [52]R. Kessler, Anm. 28, Heft 8, S. 140; P. Schläpfer, »Betrachtungen über den Betrieb von Einäscherungsöfen«, Anm. 32, S. 151.
    [53]R. Kessler, Anm. 28, Heft 9, S. 150f. und 156f.
    [54]Danuta Czech, Kalendarium der Ereignisse des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau 1939 - 1945, Rowohlt, Reinbek 1989, S. 39; vgl. Archivum Panstwowego Muzeum w Oswiecimu (APMO), D-Z/Bau, Nr. inw. 1967, S. 19.
    [55]J.-C. Pressac, Les Crématoires d'Auschwitz. La Machinerie du meurtre de masse, CNRS Editions, Paris 1993, S. 12f.
    [56]APMO, D-Z/Bau, Nr. inw. 1967, S. 33f, 36, 70, 130f.
    [57]J.-C. Pressac, Les Crématoires d'Auschwitz, Anm. 55, S. 18.
    [58]D. Czech, Anm. 54, S. 144, 149.
    [59]APMO, D-Z/Bau, Nr. inw, 1967, S. 130f.
    [60]Brief der SS Bauleitung KL Gusen an die Firma Topf vom 24. Oktober 1942. Brief der Firma Topf an die SS Bauleitung KL Gusen vom 16. Januar 1943. Bundesarchiv Koblenz, NS 4 Ma/54.
    [61]Brief der Firma Topf an die SS Bauleitung KL Mauthausen vom 20. Dezember 1944. Bundesarchiv Koblenz, NS 4 Ma/54.
    [62]Brief der Firma Topf an die SS Bauleitung KL Mauthausen vom 23. November 1940 und 16. Oktober 1941. Bundesarchiv Koblenz, NS 4 Ma/54. Der Brief vom 16. Oktober 1941 spricht ausdrücklich von der Lieferung eines »Doppelmuffeleinäscherungsofens - Modell Auschwitz«.
    [63]Versandanzeige der Firma Topf vom 12. Januar 1943. Bundesarchiv Koblenz, NS 4 Ma/54.
    [64]Bezüglich konstruktiver Details vgl. Anm. 11 sowie: J.A. Topf & Söhne Erfurt. Koksbeheizter Einäscherungsofen u. Fundamentplan. D 57253. 10.6. 1949. Betr.: SS-Neubauleitung K.L. Auschwitz. Bundesarchiv Koblenz, NS Ma/54; Aufstellung der Materialien zu einem Topf-Doppelmuffel-Einäscherungsofen vom 23. Januar 1943. Bundesarchiv Koblenz, NS 4 Ma/54; Rechnung Nr. D 41/107 vom 5. Februar 1941. Bundesarchiv Koblenz, NS 4 Ma/54.
    [65]Betriebsvorschrift des koksbeheizten Topf-Doppelmuffel-Einäscherungsofens. 26. September 1941. APMO, BW 11/1, S. 3.
    [66]APMO, Neg. Nr. 20818/1.
    [67]Betriebsvorschrift über die »Topf«-Saugzuganlage. 26. September 1941. APMO, BW 11/1, S. 2.
    [68]D. Czech, Anm. 54, S. 549.
    [69]Brief von Kurt Prüfer an Ludwig und Ernst Topf vom 6. Dezember 1941. APMO, BW 30/46, S. 6; Rechnung Nr. 69 vom 27. Januar 1943. APMO, D-Z/Bau, Nr. inw. 1967, S. 258f.
    [70]Brief der Firma Topf an die Zentralbauleitung KL Auschwitz vom 30. September 1942. APMO, D-Z/Bau, Nr. inw. 1967, S. 114.
    [71]Brief der Firma Topf an die Zentralbauleitung KL Auschwitz vom 28. Oktober 1942. APMO, BW 30/34, S. 96.
    [72]Rechnung Nr. 728 vom 27 . Mai 1943. APMO, D-Z/Bau, Nr. inw. 1967, S. 241.
    [73]J.-C. Pressac, Les Crématoires d'Auschwitz, Anm. 55, S. 39.
    [74]APMO, Nr. Mikrofilm 287, 290 und 291.
    [75]Rechnung Nr. 60 vom 27. Januar 1943. APMO, D-Z/Bau, Nr. inw. 1967, S. 259.
    [76]Plan des neuen Krematoriums von Auschwitz (und künftigen Krematoriums II/III von Birkenau). Zeichnung der Bauleitung von Auschwitz Nr. 933 vom 19. Januar 1942. APMO, Nr. neg. 20957 und 20818/4.
    [77]APMO, Nr. neg. 518 und 520; vgl.: Vorausrechnung der Topf vom 18. Dezember 1941. Jede Saugzuganlage kostete 3.016 RM. APMO, D-Z/Bau, Nr. inw. 1967, S. 97.
    [78]Brief der Firma Topf an die Zentralbauleitung KL Auschwitz vom 30. September 1942. APMO, D-Z/Bau, Nr. inw. 1967, S. 114.
    [79]Aktenvermerk vom 25. März 1943. APMO, BW 30/33, S. 8.
    [80]Betriebsvorschrift des koksbeheizten Topf-Dreimuffel-Einäscherungsofens. Dieses Dokument wurde zum ersten Mal in Dr. Miklos Nyiszlis, Médecin à Auschwitz. Souvenirs d'un médecin déporté, traduit et adapté du hongrois par Tibère Kremer, Julliard, Paris 1961 (außertextliches Dokument) veröffentlicht; vgl.: APMO, BW 30/34, S. 56.
    [81]Bundesarchiv Koblenz, NS 3/425.
    [82]Der Text entstammt von F. Schumacher, Anm. 19, S. 116-120.
    [83]APMO, D-Z/Bau, Nr. inw. 1967, S. 11.
    [84]APMO, D-Z/Bau, Nr. inw. 1967, S. 203ff.
    [85]Vgl. hierzu: Rechnung Nr. 380 vom 5. April 1943. APMO, Anm. 84, S. 202; Plan des Krematoriums IV (und V) von Birkenau. Zeichnung der Bauleitung Nr. 1678 vom 14. August 1942. APMO, Nr. neg. 20946/6; Plan des Krematoriums IV (und V) der Bauleitung Nr. 2036 vom 11. Januar 1943. APMO, Nr. neg. 6234; APMO, Nr. neg.fot. 620, 14283, 21334/81, 21334/82, 21334/83, 21334/141; J.A. Topf & Söhne Erfurt. Zeichnung D 58173 vom 6. Januar 1941. Einmuffel-Einäscherungsofen. SS-Neubauleitung K.L. Mauthausen. Bundesarchiv Koblenz, NS 4 Ma/54.
    [86]Neben unseren Ausführungen im Werk, aaO. (Anm. 11), vgl. folgende Dokumente: Brief der Didier-Werke vom 25. August 1943 an Herrn Boriwoje Palitsch, Belgrad, betreffs SS-Einäscherungsanlage der SS in Belgrad. USSR-64; Brief der Firma H. Kori vom 18. Mai 1943 an Dipl. Ing. Waller vom Amt CIII des SS-WVHA, betreffs Lieferung eines oder zweier Kori-Krematoriumsöfen. Archiv des Kuratoriums für Sühnemal KZ Dachau, 5732; Einäscherungs-Anlage für Kriegsgefangenen-Lager Lublin. Entwurf der Firma H. Kori J. Nr. 9122. Archiv des Kuratoriums für Sühnemal KZ Dachau, 659/41; Brief der Firma H. Kori vom 23. Oktober 1941 an den SS-Sturmbannführer Lenzer, Lublin. Archivum Panstwowego Muzeum na Majdanku, sygn. VI-9a, Band 1; Brief der Firma H. Kori an die Kommandantur des Kriegsgefangenenlagers der Waffen-SS und Polizei Lublin. Archivum Panstwowego Muzeum na Majdanku, sygn. VI-9a, Band 1; APMO, ZO, sygn. Dpr-20/61a, S. 76.
    [87]APMO, BW 30/46, S. 18.
    [88]APMO, BW 30/46, S. 6.
    [89]Manuale dell'ingegnere (Handbuch des Ingenieurs) Nuovo Colombo, 82. Auflage, S. E734-741.
    [90]Ing. B. Rammer, BBC Elektro-Kremationsöfen im Dienste der Feuerbestattung. BBC Brown Boveri (Erläuterungsbericht).
    [91]K. Weiss, »Der erste deutsche elektrisch beheizte Einäscherungsofen im Krematorium Erfurt«, Anm. 43, S. 454f.
    [92]Ebenda, Anm. 43, S. 455.
    [93]Ferdinand Heinemann, »Ein neuer Verbrennungsofen für Friedhofabraum«, Gesundheits-Ingenieur, 63. Jg., Heft 16, 1940, S. 189f.
    [94]H. Kori, Anm. 26, S. 115.
    [95]Topf-Kosten-Anschlag für KL Mauthausen vom 1. November 1940. Bundesarchiv Koblenz, NS 4 Ma/54.
    [96]Brief der Firma Topf an die SS Neubauleitung KL Mauthausen vom 1. November 1940. Bundesarchiv Koblenz NS 4 Ma/54.
    [97]Brief der Firma Topf an die SS Neubauleitung KL Mauthausen vom 14. Juli 1941. Staatsarchiv Weimar, LK 4651.
    [98]Brief der Zentralbauleitung KL Auschwitz an das SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamt vom 28. Juni 1943. APMO, BW 30/42, S. 3.
    [99]H. Stenger, »Ergebnisse mit einem gasbeheizten Einäscherungsofen neuer Bauart«, Gesundheits-Ingenieur, 62. Jg., Heft 2, S. 17f.
    [100]Vgl. dazu die tiefergehenden Ausführungen in unserem Hauptwerk, Anm. 11.
    [101]»Factors which affect the process of cremation«, Anm. 51, S. 83.
    [102]APMO, Anm. 84, S. 65.
    [103]APMO, Anm. 84, S. 63.
    [104]J.-C. Pressac, Auschwitz..., Anm. 3, S. 133.
    [105]H. Keller, »Mitteilungen über Versuche am Ofen des Krematoriums in Biel«, Anm. 28, S. 24f.; ders., »Versuche an einem Feuerbestattungsofen«, Anm. 28, S. 21; Ing. Fichtl, »Rationelle Wärmewirtschaft in Krematorien«, Anm. 47, S. 396; P. Schläpfer, »Betrachtungen über den Betrieb von Einäscherungsöfen«, Anm. 32, S. 151.
    [106]J.A. Topf & Söhne, Bescheinigungen über gegen besondere Berechnungen geleistete Tagelohn-Arbeiten, für die Bauleitung der Waffen-SS und Polizei Mauthausen (9.10. bis 8.11. 1941). Bundesarchiv Koblenz, NS 4 Ma/54.
    [107]Ugo Bordoni, Trattato generale teorico pratico dell'arte dell'ingegnere civile, industriale ed architetto (Allgemeine theoretische und praktische Abhandlung über das Handwerk des Zivil-, Industrie- und Architekturingenieurs), Casa Editrice Dottor Francesco Vallardi, Mailand, ohne Jahresangabe, S. 41.
    [108]Brief der Firma H. Kori vom 23. Oktober 1941 an SS Sturmbannführer Lenzer, Archivum Panstwowego Muzeum na Majdanku, sygn. VI 9a, Band 1, S. 2.
    [109]Beate und Serge Klarsfeld (Hg.), Le mémorial de la déportation des Juifs de France, Paris 1978.
    [110]Léon Poliakov, Josef Wulf, Das Dritte Reich und die Juden. Dokumente und Aufsätze, Arani Verlags-GmbH, Berlin-Grunewald 1955, S. 231.
    [111]G. Ferrari, Guida all'educazione alimentare (Führer zur Ernährungserziehung), Band 2, Sovene Editoriale, Rom 1960, S. 143.
    [112]APMO, sygn. D-AuI-5/1.
    [113]APMO, sygn. D-AuI -5/3.
    [114]Franciszek Piper, Estimating the Number of the Deportees to and Victims of the Auschwitz-Birkenau Camp, Yad Vashem Studies, XXI, Jerusalem 1991, S. 90.
    [115]APMO, j 502-4.
    [116]D. Czech, Anm. 54, S. 159.
    [117]Ebenda S. 68.
    [118]Diese Zahl erhält man, indem man von der Gesamtziffer der Ende Januar 1942 registrierten Häftlinge die der Gestorbenen (welche aus den Sterbebüchern 1-3 von 1941 sowie aus dem Leichenhallenbuch hervorgeht) und zusätzlich noch die der freigelassenen oder in andere Lager überstellten Häftlinge abzieht.
    [119]PS-1469 (Brief des Chefs des SS-WVHA SS Obergruppenführer Pohl an den Reichsführer-SS vom 30. September 1943 betreffend Todesfälle in Konzentrationslagern).
    [120]APMO, Ruch Oporu, t. II, sygn. RO/85, S. 62, 62 a.
    [121]Ebenda, sygn. D-AuI-3a/370a.
    [122]NO-5194, S. 12.
    [123]Hermann Langbein, Menschen in Auschwitz, Europaverlag. Wien 1987, S. 12.
    [124]An 31. Dezember 1943 betrug die Stärke des Lagers Auschwitz/Birkenau 85.298 Häftlinge.
    [125]J.-C. Pressac, Auschwitz..., Anm. 3, S. 132.
    [126]Ebenda, S. 183.
    [127]Ebenda, S. 236.
    [128]Ebenda, S. 162.
    [129]J.-C. Pressac, Les Crématoires d'Auschwitz, Anm. 55, S. 148.
    [130]Ebenda, S. 58.
    [131]Ebenda, S. 34.
    [132]F. Piper, Estimating..., Anm. 114, S. 99.
    [133]Die erwähnten Zahlen sind nur annähernd richtig. Am 24.März 1943 war das Krematorium II schon beschädigt (a); am 17. Juli desselben Jahres standen die Reparaturen noch »vor der Vollendung«(b).
    1. Aktenvermerk vom 17. März 1943. APMO, BW 30/7/34, S. 54.
    2. Brief der Zentralbauleitung Auschwitz an die Firma Topf vom 17. Juli 1943. APMO, BW 30/34, S. 17.
    [134]Auch dieses Datum stimmt nur annähernd. Im Achtmuffelofen des Krematoriums IV tauchten bereits am 3. April Risse auf (a); das Telegramm der Bauleitung an die Firma Topf vom 14. Mai 1943 forderte »wärmetechnische Berechnungen für Schornsteine der Krem. II und IV« an (b). Dies heißt, daß vor diesem Datum auch der Schornstein des Krema IV ernstlich beschädigt war.
    1. APMO, BW 30/34, S. 42.
    2. APMO, BW 30/34, S. 4l.
    [135]Pressac behauptet, das Krematorium IV sei ab September 1943 nicht mehr benutzt worden (a), führt aber zur Stützung dieser Aussage keinerlei Dokument an. Laut R. Höß mußte das Krematorium »wiederholt stillgelegt werden, da nach kurzer Verbrennungsdauer von vier bis sechs Wochen die Öfen oder der Schornstein ausgebrannt waren« (b).
    1. J.-C. Pressac, Les Crématoires d'Auschwitz, Anm. 55, S. 81.
    2. M. Broszat (Hg.), Kommandant in Auschwitz. Autobiographische Aufzeichnungen des Rudolf Höss, Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1981, S. 165.
    [136]APMO, Dpr.-Hd/11a, S. 95 (Höß-Prozeß).
    [137]Ebenda, S. 96.
    [138]D. Czech, Anm. 54, S. 789.
    [139]J.-C. Pressac, Auschwitz..., Anm. 3, S. 389.
    [140]R. Jakobskötter, »Die Entwicklung der elektrischen Einäscherung...«, Anm. 43, S. 583.
    [141]Dieses Datum geht aus der Liste der Kokslieferungen an das Krematorium von Gusen hervor. Öffentliches Denkmal und Museum Mauthausen. Archiv, B 12/31, S. 352.
    [142]Brief der SS Bauleitung KL Mauthausen an die Firma Topf vom 24. September 1941. Bundesarchiv Koblenz, NS 4 Ma/54.
    [143]J.A. Topf & Söhne, Bescheinigung über gegen besondere Berechnung geleistete Tagelohn-Arbeiten, 12. Oktober - 9. November 1941. Bundesarchiv Koblenz, NS 4 Ma/54.
    [144]Hans Marsalek, Die Geschichte des Konzentrationslagers Mauthausen. Dokumentation, Österreichische Lagergemeinschaft Mauthausen, Wien 1980, S. 156.
    [145]APMO, BW 11/1, S. 4.
    [146]APMO, BW 30/7/34 S, 54.
    [147]APMO, BW 30/7/34, S. 68.
    [148]Leichenhallenbuch. APMO, sygn. D-AuI/5.
    [149]Bescheinigung. APMO, segregator 22a, sygn. D-AuI-4, Nr. 12025-12031.
    [150]APMO, D-AuI-4, segregator 22,22a.
    [151]J.-C. Pressac, Auschwitz..., Anm. 3, S. 224.
    [152](20,3 × 15) + (15,25 × 8))/23 = 18,5 kg (mittlerer Verbrauch der Krematorien II bis V).
    [153]E. Beutinger, Anm. 23, S. 127.
    [154]K. Weiss, »Die Entwicklung des elektrisch beheizten Einäscherungsofens im Krematorium Erfurt«, Anm. 43, S. 585.
    [155]J.-C. Pressac, Auschwitz..., Anm. 3, S. 171.
    [156]APMO, Ruch Oporu, t. II, sygn. RO/85, S. 62,62a (Zahl auf der Grundlage des Dokuments PS-1469 sowie anderer Urkunden berichtigt).
    [160]Filip Müller, Sonderbehandlung. Drei Jahre in den Krematorien und Gaskammern von Auschwitz, Verlag Steinhausen, München 1979, S. 207f.
    [161]Ebenda, S. 210.
    [162]Ebenda, S. 217ff.
    [163]Ebenda, S. 221.
    [164]J.H. Perry, Chemical Engineer's Handbook, Wilmington Delaware 1949, S. 1584.
    [165]Nähere Ausführungen dazu sind in unserem Hauptwerk, Anm. 11, zu finden.
    [166]Der Brief der Firma Topf an die Bauleitung Auschwitz vom 9. Dezember 1941 erwähnt »eine Reparatur an den beiden koksbeheizten Doppelmuffel-Einäscherungs-Öfen«, die bereits durchgeführt worden war. APMO, BW 11/1, S.4.
    [167]D. Czech, Anm. 54, S. 179.
    [168]Ebenda, S. 189 und 26.
    [169]APMO, Standordbefehl. t.l. Standortbefehl Nr. 19/42, sygn. D-AuI-l, S. 17.
    [170]P. Broad, »Erinnerungen«, in: Auschwitz in den Augen der SS. Krajowa Agencja Wydawnictwa. Katowice 1981, S. 165f. Broad stellt die anachronistische Behauptung auf, die Massengräber seien nach der Entdeckung der Gräber von Katyn (Februar 1943) geöffnet worden.
    [171]Die - in Bologna von Prof. Selmi entdeckten - Ptomaine sind giftige Leichenalkaloide, die sich in verwesenden Leichen bilden.
    [172]»Das Grundwasser ist noch mehr als Erde und Luft geeignet, die Verwesungsprodukte zu verbreiten; es ist um so gefährlicher, als die unterirdischen Wasserläufe Veränderungen erfahren können, von denen man an der Oberfläche nichts bemerkt.« - »Die Gefahren des Erdgrabes erhöhen sich bei den Leichen deran ansteckenden Krankheiten Verstorbenen.« M. Pauly, Anm. 13, S. 24f.
    [173]J.-C. Pressac, Les Crématoires d'Auschwitz, Anm. 55, S. 49.
    [174]NO-4467.
    [175]D. Czech, Anm. 54, S. 305.
    [176]J.-C. Pressac, Les Crématoires d'Auschwitz, Anm. 55, S. 58.
    [177]Udo Walendy, Historische Tatsachen Nr 60, Verlag für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung, Vlotho 1993, S. 7-10.


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