ARNULF NEUMAIER
»Die Erinnerung an den Holocaust ist das Hauptelement der neuen Weltordnung«
Ian J. Kagedan[1]
1.1. Gibt es eine Holocaust-Religion?
Gesetzgebung und Rechtsprechung verbieten dem Bürger in der Bundesrepublik Deutschland unter Androhung von Strafe, den Holocaust - das »Brandopfer an den Juden« - zu leugnen. Hingegen hat der Begriff Holocaust-Religion noch keine juristische Würdigung gefunden.
Es ist heute zulässig, den Juden Jesus, der bei den Juden ans Kreuz geschlagen wurde, als Sohn Gottes zu leugnen, obwohl seine behauptete göttliche Existenz seit beinahe 2000 Jahren die Grundlage einer Weltreligion ist. Noch ist es nicht allzu lange her, daß Leugnung und Zweifel an der Göttlichkeit Jesus mit dem Tode bestraft wurde.
Der Religionsstifter Jesus und seine Mutter Maria, beide aus dem Stamme David, fuhren ohne Hinterlassung greifbarer Spuren für die Nachwelt gen Himmel, und gemäß der Holocaust-Religion verglühten 6 Millionen Juden als Brandopfer spurenlos auf Erden, die Rauchwolken entschwanden nach oben.
Ein wesentliches Kennzeichen von Religionen ist die Nichtbeweisbarkeit und Irrationalität von Glaubenssätzen sowie der unerbittliche Wille, Andersgläubige oder Glaubensgegner zu vernichten. Diese Verhaltensweise ist begreiflich, wenn man bedenkt, daß es den Glaubensverkündern um ihre Glaubwürdigkeit und damit um ihre Vorherrschaft und Macht geht.
Als das römisch-katholische Machtkartell die Gefährdung eines ihrer Glaubensfundamente durch das naturwissenschaftlich begründete heliozentrische Weltbild erkannte, trat die heilige Inquisition, d.h. sein Terror- und Gewaltinstrumentarium in Aktion. Da das heliozentrische Weltbild nicht zu widerlegen war, mußten die Revisionisten des geozentrischen, also falschen Weltbildes vernichtet werden. Die Methoden sind heute die gleichen.
So bedarf jeder Glaube zweier Voraussetzungen: Einmal der Macht der Verkünder der Unwahrheit oder zumindest der unbewiesenen oder unbeweisbaren Behauptungen und dann der Trägheit der Massen, für die das Wort des Philosophen Friedrich Nietzsche zutrifft:
»Glaube heißt Nicht-wissen-wollen, was wahr ist.«[2]
Ein weiteres Kennzeichen der Religionen ist die rasch zunehmende Zahl von wundersamen Ereignissen mit dem Fortschreiten der Zeit. Und dennoch hat sich die naturwissenschaftlich begründete Wahrheit durchgesetzt und den Niedergang der auf Glauben begründeten Mächte bewirkt. So wird es immer bleiben.
In welch glücklicher Lage die Bundesbürger sich heute befinden, erhellt der Umstand, daß gemäß einem Urteil des Amtsgerichts München vom Mai 1993 der Richter F. Schenk einem Beklagten das Bezweifeln des Holocaust zugestand; das sei - im Gegensatz zum Bestreiten der Massentötung von Juden - zulässig.[3]
Die hier gebrachten Ausführungen sollen den Treblinka-Holocaust weder bezweifeln noch bestreiten, sondern lediglich Fakten und damit verbundene Überlegungen vermitteln. Alles andere ergibt sich logischerweise dann von selbst.
2.1. Zur Vorgeschichte des Demjanjuk-Verfahrens
Die US-amerikanischen Einwanderer der Ukrainer war zu Zeiten der Sowjetunion in zwei Gruppen gespalten, wobei eine von moskaufreundlicher Gesinnung war. Diese Gruppe gab seinerzeit eine Wochenblatt unter dem Titel News from Ukrain heraus. Einer der Mitarbeiter dieses Blattes, Michael Hanusiak, machte aus seinen engen Beziehungen zu sowjetischen Dienststellen in Moskau kein Geheimnis. Rullmann vertritt die Ansicht, daß eine der Hauptaufgaben dieser Gruppe die Diffamierung der antikommunistischen, national eingestellten Exilukrainer war, indem man diese der Kollaboration mit den »deutschen Faschisten« im 2. Weltkrieg bezichtigte.[4] Bereits in anderen Fällen wurde diese Taktik praktiziert, wodurch nicht nur unter diesen Exil-Ukrainern Streit gesäht, sondern auch ihr Ansehen in der Öffentlichkeit herabgesetzt wurde.[5] Diese Praxis der Bekämpfung von Gegnern durch die UdSSR mittels Desinformationen und verfälschter oder totalgefälschter Beweise ist allgemein bekannt. Sogar das Bundesinnenministerium hat Mitte der 80er Jahre vor dieser Praxis gewarnt.[6] Umso mehr muß man sich wundern, daß die US-Behörden den kommunistischen Exilukrainern im Fall Demjanjuk Mitte der siebziger Jahre auf den Leim gingen.
1975 übergab Hanusiak nach angeblich langen Recherchen in sowjetischen Archiven der US-Einwanderungsbehörde in New York eine Liste mit 70 Namen vermutlicher NS-Kollaborateure ukrainischer Herkunft, worunter sich auch der Name John Demjanjuk, bis 1981 US-Staatsbürger mit Wohnsitz in Cleveland/Ohio und von Beruf Automechaniker, befand. Hanusiak trieb zum Fall Demjanjuk eine belastende Aussage eines gewissen H. Daniltschenko auf, derzufolge Demjanjuk in den KZ's Sobibor und Flossenbürg gedient haben soll.[7] Dies sowie die Abbildung eines Ausweises, der angeblich den Einsatz Demjanjuks in den beiden oben genannten Lagern belegen soll, waren der Anlaß für die US-Einwanderungsbehörde, sich dem Fall Demjanjuk zu widmen.[8] Die Rolle, die der philokommunistische Hanusiak beim Aufbau Demjanjuks zu Iwan dem Schrecklichen spielte, kann kaum fehl gedeutet werden. Im Hintergrund lassen sich die wirklichen Initiatoren eines neuen Eichmann-Prozesses erahnen. Nachdem die News from Ukrain 1976 die US-Behörden aufforderte, gegen Demjanjuk tätig zu werden, beantragte das US-Justizministerium die Aberkennung der Staatsbürgerschaft Demjanjuks wegen falscher Angaben in den Einwanderungspapieren. Inzwischen tauchen in Israel Zeugen auf, die den angeblich in Treblinka eingesetzten Iwan den Schrecklichen, John Demjanjuk, an Hand vorgelegter Fotos erkennen, worauf Untersuchungen sowohl für Sobibor als auch Treblinka erfolgen. Das OSI (Office of Special Investigation, unter J. Carter eingerichtete Nazijäger-Behörde der USA) übernahm 1979 offiziell den Fall.
Den von News from Ukrain abgebildeten und später als einzigen Dokumentenbeweis verwandten Trawniki-Ausweises Nr. 1393 auf den Namen Demjanjuks gibt es allerdings gleich zweimal: Das zweite Exemplar mit der Nummer 1393, ausgestellt auf den Namen Demenjuk, liegt in den Akten des KZ Flossenbürg, die sich im Bundesarchiv in Koblenz befinden. Ähnliche Namen sind in der Ukraine sehr häufig. Aber zeitlich ist die Nummer mit dem Aufenthalt Demjanjuks in Trawniki nicht in Übereinstimmung zu bringen. Ausweisnummern wurden zudem immer nur einmal benutzt.
Für die Untersuchung vor Prozeßbeginn in Jerusalem stand der 'Originalausweis' aus. Offiziell war dieses zentrale Beweisstück von der UdSSR offenbar nicht erhältlich, weshalb der US-Milliardär jüdischer Herkunft, Armand Hammer, eingeschaltet wurde.[9] Hammer hatte bereits zu Lenins Zeiten äußerst gute Geschäftsbeziehungen zu sowjetischen Kreisen. Der Trawniki-Ausweis gelangte jedenfalls nicht auf amtlichem Weg nach Jerusalem, sondern persönlich durch Armand Hammer. Bei einer offiziellen Übergabe des Ausweises wären entsprechende Papiere sowohl in Moskau als auch auf Seiten Israels vorhanden.
Mittlerweile ist durch den Sachverständigen der Verteidigung Demjanjuks, Dieter Lehner, der Ausweis als Totalfälschung entlarvt,[10] was in Übereinstimmung mit den Erkenntnissen des Bundeskriminalamtes ist. Obwohl die israelischen Behörden bereits 1987 vom BKA von diesem Umstand unterrichtet wurden, unterdrückte das Gericht diese Erkenntnis. Der Hauptankläger Michael Shadek meinte dazu lediglich:
»Daß Demjanjuk getötet hat, steht für mich fest - ob in Treblinka, in Sobibor oder anderswo.«
Und auf den Einwand, daß der SS-Ausweis nach Erkenntnissen des BKA gefälscht sei:
»Wir stützen uns auf unsere eigenen Gutachten und halten sie nach wie vor für überzeugend.«[11]
Aber auch deutsche Behörden spielten im Zusammenhang mit dem gefälschten Trawniki-Ausweis ein seltsames Spiel. So berichtete der Münchner Merkur, daß das Bundeskanzleramt höchstpersönlich dafür sorgte, daß der Verteidigung Demjanjuks die Existenz der deutschen Sachgutachten seitens Lehners und des BKA vorenthalten wurde und daß das BKA auf Anweisung von oben gegenüber der Öffentlichkeit zum Schweigen vergattert wurde. Mehr noch: Der Gutachter vom BKA, der schließlich doch in Jerusalemer Gericht erschien, wurde von deutschen Stellen dazu angehalten, für diesen Prozeß ein Teilgutachten zu erstellen, das sich nur auf gewisse Übereinstimmungen des retuschierten Paßbildes im Trawniki-Ausweis mit Gesichtszügen Demjanjuks bezog. Dadurch wurde im Jerusalem-Prozeß der Anschein erweckt, der Ausweis sei echt. Das Teilgutachten wurde von dem BKA-Sachverständigen Dr. Altmann vorgetragen. Der BKA-Abteilungsleiter Dr. Werner kennzeichnete dieses Verhalten der deutschen Behörden in seiner damals verfaßten Aktennotiz mit den Worten:
»Die fachlichen Bedenken sollen offensichtlich den politischen Aspekten untergeordnet werden.«[12]
Das Ausweisbild ist nach heutigem Kenntnisstand ein altes Foto Demjanjuks aus dem Jahre 1947, entnommen den Einwanderungsakten in den USA (!), und wurde für den Ausweis entsprechend umretuschiert.
Als erste Zweifel an der Echtheit des bis danin unbekannten Ausweises auftauchten, konnte das Jerusalemer Gericht plötzlich weitere Exemplare gleicher Aufmachung auf die Namen dreier anderer Ukrainer vorzeigen; die Herkunft dieser ebenso gefälschten Exemplare war bis heute nicht zu erfahren.[10]
Der Vermutung, das KGB habe offiziell die Fälschung des Ausweises durchgeführt, steht die schlechte Qualität der Fälschung und die im Ausweis dokumentierte Unkenntnis der Verwaltungsstruktur jener Polizeibehörde entgegen, die für die Ausstellung derartiger Ausweise verantwortlich gewesen war, wie der Sachverständige Lehner überzeugend nachweisen konnte.[10] Dies schließt nicht aus, daß ein gewisser Kreis innerhalb des KGB bei der Fälschung des Ausweises mitwirkte, ein Kreis, der ebenfalls eine Verbindung zu den US-Einwanderungsbehörden gehabt haben muß, wovon das Paßbild herrührte. Diese Kreise dürften deckungsgleich sein mit jenen, die Demjanjuk von Anfang an zu Iwan dem Schrecklichen von Treblinka aufbauten, um die Holocaust-Religion wieder zu beleben.
Das Ausbürgerungsverfahren Demjanjuks begann 1981 vor dem Distriktgericht in Cleveland. Natürlich erkannten 5 Treblinka-Überlebende Demjanjuk als Iwan den Schrecklichen, und die dem Gericht vorliegenden Kopien des Trawniki-Ausweises Nr. 1393 wurden zum Hauptbeweismittel bei der Aberkennung der Staatsbürgerschaft durch den Richter Battisti.[13]
Auf Antrag Israels beginnt 1984 das Auslieferungsverfahren gegen Demjanjuk, die Auslieferung selbst erfolgt entgegen allen völkerrechtlichen Gepflogenheiten im Februar 1986, denn der angebliche Tatort Treblinka lag in Polen und dies zu einem Zeitpunkt, als es den Staat Israel noch nicht gab. Wie wichtig dem OSI in diesem Verfahren der Trawniki-Ausweis war, beweist der Umstand, daß er zusammen mit israelischene Behörden versuchte, eine Reihe von Zeugen entgegen der Wahrheit dazu zu bewegen, doch die Echtheit dieser Fälschung zu bestätigen.[14]
2.2. Der Jerusalemer Demjanjuk-Prozeß
Mit dem Demjanjuk-Prozeß zu Jerusalem, beginnend am 16.2.1987, wurde der Treblinka-Holocaust wieder ins Gedächtnis der Weltöffentlichkeit gerückt. Treblinka war nach Aussagen jüdischer Zeugen während des 2. Weltkrieges ein Vernichtungslager, worin - je nach Quelle - zwischen 700.000 und 3 Millionen Juden getötet worden sein sollen.[15] Das Gericht in Jerusalem beschloß, die Zahl der Opfer auf rund 875.000 festzulegen.[16]
Als Aufhänger für die erneute Darstellung des Treblinka-Holocaust war der Ukrainer John Demjanjuk vorgesehen. Dieser Mann wurde zu »Iwan dem Schrecklichen« von Treblinka ernannt, wo er alle erdenklichen Tötungsarten, Grausamkeiten und Perversitäten begangen haben soll. Nicht nur mit Eisenstangen und einem Schwert soll er die Juden persönlich in die Gaskammern getrieben und mit dem Bajonett Frauen die Brüste abgeschnitten haben, nein, er soll auch noch das Diesel-Aggregat bedient haben, dessen Abgase zwecks Tötung der Juden in die Gaskammern geleitet wurden. Daß diese Aussagen dem einzigen angeblichen Dokumentenbeweis widersprachen, der sich allein auf einen Einsatz in den Lagern Sobibor und Flossenbürg bezog, übersah man großzügig.
Der Hauptbelastungszeuge im Jerusalemer Verfahren Eliahu Rosenberg erklärte in einem »Tatsachenbericht« vom 24.12.1947 in Wien, wovon jede der 12 Seiten durch Rosenberg persönlich abgezeichnet ist, daß der Ukrainer Iwan während des Schlafes erschlagen wurde.[17] Als Rosenberg im Prozeß zu Jerusalem vom Verteidiger Demjanjuks, Dov Eitan, darauf hingewiesen wurde, daß der vor ihm sitzende John Demjanjuk nicht Iwan der Schreckliche sein könne, da letzterer nach seinen - Rosenbergs - eigenen Erklärungen bereits seit 1943 tot sei, sagte Rosenberg, daß es sich um ein Mißverständnis seitens des damaligen Protokollanden handle bzw. daß er die Nachricht vom Tode Iwans nur aus dritter Hand erhalten habe. Der damalige Protokolland T. Friedmann schließlich verweigerte eine Aussage dazu, da er von jüdischer Seite mit dem Tode bedroht worden sei, falls er bestätigt, daß Rosenberg damals tatsächlich die Aussage vom Tod Iwan des Schrecklichen als eigenes Erleben getätigt habe.[18] Offensichtlich also hatte Rosenberg damals tatsächlich den Tod Iwans beschworen.
War Iwan der Schreckliche also wieder auferstanden?
Charakteristisch für die Psyche und geistige Verfassung derartiger Zeugen ist der Umstand, daß sie angebliche Irrtümer mit dem Wunsch nach einer gewissen Realität begünden; die Wahrheit wird Absichten und Wünschen untergeordnet. Über die Beweggründe Israels zur Durchführung dieses Prozesses schrieb der jüdische Verleger A. Melzer, daß Mitte der achziger Jahre das Bewußtsein der Israelis für den Holocaust, im Schwinden begriffen war. Er sei nichts anderes mehr als ein Kapitel unter vielen. Zudem sei das Bild, daß sich die Weltöffentlichkeit seinerzeit von den Juden machte, zunehmend geprägt durch das Verhalten der Israelis gegenüber den Palästinensern, das man plötzlich mit dem der SS Himmlers zu vergleichen begann. Wohl deshalb würde vor dem Bezirksgericht in Jerusalem nicht der Fall Demjanjuk verhandelt, sondern stellvertretend die totale Vernichtung der Juden in Europa dargestellt. Die »Auschwitzkeule« müsse wieder ans Licht der Weltöffentlichkeit.[19]
Iwan der Schreckliche, verkörpert durch die Person John Demjanjuks, wurde seit Mitte der siebziger Jahre systematisch zu einem Symbol des Treblinka-Holocausts aufgebaut. Der Umstand, daß das Monster von Treblinka ein Ukrainer sein mußte, dürfte seinen geschichtlichen Hintergrund haben aus der Zeit, als die Kosaken den westlichen Teil der Ukraine von jüdischen Unterdrückern und Steuereintreibern befreiten.[20] Alttestamentarische Racheschwüre und Haßinstinkte überleben Jahrhunderte.
Zur Beurteilung der Vorgänge und Zusammenhänge in Verbindung mit dem Trawniki-Ausweis sollen noch zwei aufschlußreiche Umstände erwähnt werden.
Ein weiteres dubioses Ereignis geschah am 29. November 1988 zu Jerusalem. Der Anwalt Demjanjuks, Dov Eitan, hatte vom Gutachter der Verteidigung am 20.11.88 ein umfassendes Gutachten erhalten, woraus unwiderlegbar hervorging, daß das Hauptbeweismittel gegen Demjanjuik, der Trawniki-Ausweis, eine Fälschung ist. Jedenfalls hatte Eitan für den Berufungstermin vor Gericht am 4.12.88 zu Jerusalem eine Überraschung angekündigt, fiel jedoch aus bisher ungeklärten Umständen am 29.11.88 aus dem Fenster im 15. Stockwerk des Eilon-Hotels.[21] Der mysteriöse Sturz Dov Eitans konnte nie geklärt werden. Bei seiner Beerdigung wurde dem 2. Verteidiger Säure ins Gesicht geschüttet.[22]
Im übrigen hatte der Ausweis beim Urteil gegen Demjanjuk im April 1988 keine zentrale Rolle mehr gespielt, im Gegensatz zu seiner Auslieferung an Israel. Das Jerusalemer Gericht verwies darauf, daß es in erster Linie die Zeugen waren, die die Schuld Demjanjuks zweifelsfrei begründeten. Jedoch waren diese von noch weitaus zweifelhafterem Beweiswert, wie die jüdisch-amerikanische Expertin für Zeugenaussagen Dr. Elisabeth Loftus anmerkte, die bereits in Hunderten Prozessen die Unglaubhaftigkeit von Zeugenaussagen schlechthin unter Beweis gestellt hatte.[23] Viele der Zeugen gegen Demjanjuk widersprachen sich nicht nur selbst oder doch ihren früher gemachten Ausführungen, sondern erzählten zumeist von absolut phantastischen, ja grotesk unrealistischen Szenarien. Entscheidend aber war für E. Loftus, daß einige der Zeugen sich aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters kaum mehr an die Namen der eigenen Kinder erinnern konnten oder an die Art und Weise, wie sie soeben in den Gerichtsaal gelangt waren, aber sehr wohl imstande sein wollten, Iwan Demjanjuk zu identifizieren und sich an alle Details der Geschehnisse im Lager Treblinka oder anderswo zu erinnern. Obwohl E. Loftus erkannte, daß durch den Medienrummel um John Demjanjuk, um das Lager Treblinka und um die in den letzten Jahrzehnten abgegebenen Zeugenaussagen eine unbeeinflußte, beweiskräftige Zeugenaussage unmöglich war, weigerte sie sich, sich der Verteidigung als Sachverständige zur Verfügung zu stellen, da sie in diesem Prozeß auf der Seite Israels und der Juden stehen wollte, auch wenn sie sich damit bewußt gegen Recht und Wahrheit stellte. Ihr heutiges Bekenntnis zu ihrem damaligen Fehler ist erschütternd und äußerst lesenswert.
Neben den bereits oben erwähnten Zeugenmanipulationen berichtet Rullmann von vielfältigen Beleidigungen, Verdächtigungen und Drohungen gegen Entlastungszeugen, die bis zu Verhaftungen derselben führten;[24] von Anweisungen des Gerichts, die Belastungszeugen zu schonen, d.h. ihre Aussagen nicht zu hinterfragen;[25] von unbehinderten Beifallskundgebungen des Publikums bei phantastisch-grotesken Belastungsaussagen;[25] von der Live-Fernsehübertragung der Verhandlung in israelische Schulen sowie der weltweiten Übertragung bei den Prozeßhöhepunkten;[26] von der Beurteilung des Unschuldbekenntnisses Demjanjuks als verstocktes Leugnen aufgrund mangelnder Reue.[27]
Der Höhepunkt des Prozesses war schließlich das nur aufgrund von Zeugenaussagen ergangene Gerichtsurteil, das bekanntlich auf Tod durch den Strang lautete und Freudentänze im Gerichtssaal auslöste.
Die Verteidigung Demjanjuks freilich legte gegen dieses Urteil Revision ein. Allein schon das öffentliche Bekenntnis von Elisabeth Loftus, einer der bekanntesten Zeugenexpertinnen überhaupt, war geeignet, das mit dem Revisionsantrag Demjanjuks befaßte Gericht in Jerusalem zu beunruhigen, mußte es doch damit rechnen, daß im Falle einer Revision nicht nur der SS-Ausweis als Fälschung, sondern auch die Zeugen von einer jüdischen Expertin als meineidige Lügner entlarvt würden. Doch die Auseinandersetzung hatte zu Beginn der neuziger Jahre noch weitaus interessantere, für Israel unangenehmere Dimensionen angenommen. Angesichts der Tatsache, daß Demjanjuks Ausbürgerung und Auslieferung aufgrund eines gefälschten Ausweises erschwindelt wurde, meldete sich in den USA eine immer stärker werdende Lobby zu Wort, die die Aufhebung des Urteils von Jerusalem sowie die Rückführung und Wiedereinbürgerung Demjanjuks in die USA forderte, da Israel offensichtlich nicht gewillt oder fähig sei, einen rechtsstaatlichen Prozeß gegen einen ehemaligen US-Bürger zu führen. Zu den engagiertesten Lobbyisten zählten z.B. der US-Kongressabgeordnete James V. Traficante und einer der bekanntesten Kolumnenschreiber der USA, der seinerzeitige Assistent des US-Präsidenten R. Reagan Patrick Buchanan. Bereits 1986 bezeichnete er das Verfahren gegen Demjanjuk eine neue Dreyfuß-Affaire.[28] Buchanan ging Anfang 1990 aber noch wesentlich weiter, als er in den beiden US-Zeitungen The Washington Times und New York Post im Zusammenhang mit den angeblichen Massenmorden Demjanjuks in Treblinka schrieb:
»Das Problem ist: Dieselmotoren geben nicht genügend Kohlenmonoxid ab, um irgend jemanden damit zu töten. Die Umweltschutzbehörde verlangt keinerlei Emissionskontrollen für Diesel-PKWs und LKWs. 1988 waren im District Columbia 97 Jugendliche in einem Tunnel 130 Meter unter der Erde eingeschlossen, während zwei Diesellokomotiven ihre Abgase in die Waggons bliesen. Nach 45 Minuten konnten alle ohne jegliche Schäden befreit werden. Demjanjuks Waffe für den Massenmord kann nicht töten.«[29]
1991 war Pat Buchanan der stärkste republikanische Konkurrent Georges Bushs bei den Vorwahlen zur US-Präsidentschaftskandidatur. Auch während dieser Vorwahlkämpfe wich er von seiner Überzeugung nicht ab. Gegenüber dem Fernsehn konkretisierte er seine bisherigen Äußerungen sogar dahingehend, daß Treblinka sicherlich ein schrecklicher Ort war, zu dem Hunderttausende Juden gebracht wurden und wo Tausende starben, also nicht, wie bisher behauptet, Hunderttausende![30] Israel sah sich also einer starken Strömung in der amerikanischen Politik und Publizistik gegenüber, die nicht nur nahe daran war, einen US-Präsidenten zu stellen, sondern die gleichzeitig in Abrede stellt, daß Treblinka ein Vernichtungslager war.
Zeitgleich mit diesen Ereignissen erstellten einige Organisationen von emigrierten Osteuropäern Gutachten zur Verteidigung von John Demjanjuk, in denen an Hand einer Vielzahl von Beweisen das Resumee gezogen wird, daß es in Treblinka keinen Massenmord gegeben haben kann und das allein schon aus diesem Grund John Demjanjuk wie jeder andere Angeklagte unschuldig sein müsse.[31]
Nur wer diese Ereignisse nicht kannte, wurde in Erstaunen versetzt, als das Jerusalemer Revisionsgericht im Sommer 1993 Demjanjuks Freispruch verkündete.[32] Demjanjuk wurde nun mangels jener sogenannten Beweise bezüglich seiner Identität freigesprochen, die zuvor zu seinem Todesurteil geführt hatten. In den meisten Medien der USA und in allen Europas wurde Israel daraufhin seltsamerweise als Rechtsstaat gefeiert, obwohl die im Falle Demjanjuks zutage getretene Handhabung des Rechts den Prinzipien eines Rechtsstaates nicht im geringsten gerecht geworden war. Die Kluft zwischen Todesurteil und Freispruch ist zu groß. Falls aber das Gericht zur Erkenntnis gekommen sein sollte, daß die Falschaussagen der Zeugen zum Fehlurteil führten, müßte nunmehr Klage gegen die Zeugen erhoben werden. Aber dem war nicht so. Eine zeitlang diskutierte man in Israel sogar, ob man Demjanjuk nun nicht wegen eventueller Verbrechen in den Lagern Sobibor oder Flossenbürg anklagen solle, was man aber dann doch unterließ.[33] Das Eisen war für Israel zu heiß geworden, denn jeder weitere Prozeß hätte dazu führen können, daß weitere Bereiche des Holocaust in eine unerwünscht kontroverse Diskussion gerieten. Möglicherweise haben sich nach dem Verfall der Sowjetunion aber auch Dinge ereignet, wie zum Beispiel der nun einfachere Zugang zu Archiven und zu den vermeintlichen Stätten des Verbrechens, die es ratsam erscheinen ließen, den freigesprochenen Demjanjuk im September 1993 in die USA zurück zu schicken, wenn auch rechtswidrig in Handschellen! In den USA wird allerdings z.Zt. erwogen, ihn in die Ukraine abzuschieben, um ihm eventuell dort einen Kriegsverbrecherprozeß zu machen.[34]
Wird der Fall Demjanjuk zum Menetekel, wird er eine Wende im Treblinka-Holocaust - im »Brandopfer« schechthin - einleiten? Wie sagte der Prophet Daniel in Dan.5: »men, tekel, u-pharsin« oder zu gut deutsch »gezählt, gewogen und für zu leicht befunden.«
Zunächst muß man bei der Analyse der über den Lagerkomplex Treblinka existierenden Zeugenaussagen und Berichte feststellen, daß sie in sich völlig widesprüchlich sind. Nicht nur über die Opferzahlen, sondern auch über die angeblich verwendeten Tötungsmethoden, über die Art der Leichen- und Spurenbeseitigung, über Lage, Größe, Form und Ausstattung des angeblichen Vernichtungslagers gehen die Aussagen sehr weit auseinander, so daß es unmöglich ist, hieraus ein glaubwürdiges Gesamtbild zu schaffen.[35] Udo Walendy hat zu diesen Widersprüchlichkeiten eine ausführliche Arbeit erstellt, auf die für den näher Interessierten verwiesen sei.[36] Wir werden hier nur die gröbsten Unstimmigkeiten anreißen und uns dann auf das Bild konzentrieren, auf das sich die Holocaust-Dogmatiker nach einem 50-jährigen Evolutions- und Selektionsprozeß der »brauchbaren Zeugenaussagen« geeinigt haben, obwohl diese Vorgehensweise seitens der herrschenden Lehre wegen ihrer selektiven Quellenbetrachtung bereits jeder Wissenschaftlichkeit entbehrt.
3.1. Das Lager Malkinia
Aus den wirren und meist widersprüchlichen Beschreibungen des Lagers Treblinka II (bzw. B) und den dazu angefertigten Lagerskizzen,[37] wie sie auch in den Treblinka-Prozessen 1950/51, 1964/65 und 69/70 vorlagen,[38] stellt niemand deutlich klar, daß es außer den Lagern Treblinka I (A) und II (B) ein weiteres Lager Malkinia, 6 km nördlich von Treblinka gab. Dieses Lager war ein Durchgangs- und Entlausungslager mit den Abmessungen von etwa 225 × 250 m (56.000 m²).
Der Hauptangeklagte im Treblinka-Prozeß von 1965, Kurt Franz, fertigte in der Haft mehr als 15 Jahre nach dem Ereignis aus dem Gedächtnis eine Skizze des Lagers an, in dem er ab November 1942 tätig war.[39] Diese Skizze, die nach den langen Jahren und den ständigen Beeinflussungen nicht in jedem Detail richtig sein konnte, wich nicht nur in der äußeren Form völlig vom Lager Treblinka II (B), wie es in einem amtlichen polnischen Lageplan wiedergegeben ist, ab.[40] Das von den Zeugen beschriebene Lager ist nach heutigen Erkenntnissen eine Mischung von Gegebenheiten aus dem Lager Treblinka II und dem Lager Malkinia. Eine sensationelle Bestätigung der Lagerskizze von K. Franz erbrachte eine Luftaufnahme vom 13.5.1944, die sich im National Archive befindet.[41] Von diesem Lager rührt auch die Bezeichnung »unteres« und »oberes« Lager her, wie dies Franz bereits in seiner Skizze vermerkte. Das kleinere obere Lager war vom unteren Lager durch eine Straße getrennt. Immerhin war Franz im Stande gewesen, die Lagergebäude zu bezeichnen und eine große Zahl von Familiennamen des Personals im Lager Malkinia in seiner Skizze zu vermerken, unter anderem auch seinen Namen Franz in Zuordnung zu einem bestimmten Lagerbereich. Allein der Umstand, daß viele Zeugenaussagen dieses Lager beschreiben, läßt diese Aussagen in einem äußerst schrägen Licht erscheinen, da das Durchgangslager Malkinia nie in den Verdacht kam, eine Vernichtungsstätte zu beherbergen.
3.2. Das Lager Treblinka II (B)
Das Lager Treblinka II ist als ein Massenvernichtungslager in die Holocaust-Geschichte eingegangen, während das Lager Treblinka I in Verbindung mit einer Kiesgrube in der Literatur kaum in Erscheinung trat. Da im Rahmen dieser Arbeit nicht alle in Umlauf gebrachten Versionen über Treblinka II gewürdigt werden können, sondern die notwendigen Voraussetzungen und Folgen hinsichtlich der von den Zeugen behaupteten Massenvernichtung ins Kalkül gezogen werden sollen, ergibt sich eine Beschränkung auf die markantesten Punkte.
In einer Broschüre aus dem Jahre 1943 berichtet der Jüdische Weltkongreß, daß im März 1942 auf einer 5.000 ha großen Fläche mit dem Bau eines »Schlachthauses« für Juden aus Polen und anderen europäischen Ländern begonnen wurde.[42] Man kann sich kaum vorstellen, wie selbst Menschen mit geringer Hirnsubstanz eine Lagergröße von 50 km² in Betracht ziehen können und dennoch hat dieser Wert Eingang in ein Anklagedokument beim Internationalen Militärtribunal in Nürnberg gefunden.[43] Allein dieser Umstand kennzeichnet die Regisseure des Vernichtungsszenariums von Treblinka II hinreichend.
Dem Verfasser liegt die Kopie eines amtlich aussehenden Plans vom Lager Treblinka II vor (vgl. Abbildung), auf dem eine Archiv-Nummer, zwei Stempel und eine Legende vorhanden sind, ein Datum jedoch nicht zu erkennen ist. Der angegebene Maßstab 1:2.000 ist falsch, weil sich daraus nur jeweils die Hälfte der angegebenen Lagerabmessungen ergeben würden. Eine Lagerskizze der Broschüre des Treblinka-Museums zeigt die gleiche Form wie die des amtlich aussehenden Plans, jedoch mit der Maßstabangabe 1:4.000. Alle bisher bekannten Lagerskizzen haben mehr oder weniger große Abweichungen in den Details. In der Himmelsrichtung stimmen sie untereinander überein, aber nicht mit der aus den Luftbildaufnahmen von John C. Ball.[44]
Wie es um diese nach Zeugenaussagen erstellten Lagerpläne bestellt ist, hat auch T. Skowron erhellt, der bisher über 40 verschiedenen Pläne ausfindig machen konnte.[45]
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Abbildung 1: Amtlicher polnischer Plan des Lagers Treblinka II (zum Vergrößern Bild anklicken). |
Nach der heute (1994) herrschenden Lehre der Holocaust-Apologeten wurde ein Großteil der polnischen Juden ab dem Sommer 1942 in das Vernichtungslager Treblinka deportiert, dort ohne Registratur in Dieselgaskammern vergast und bis in den Winter in Massengräbern vergraben. Ab dem Frühjahr 1943 sollen die Vergasten sofort spurlos verbrannt worden sein, genauso wie die exhumierten Leichen.[46] Dies soll in einigen Meter tiefen, sehr langen Gruben (vormals Massengräber) auf einem auf Betonpfeilern errichteten Stahlträgerrost geschehen sein. Gegen Herbst 1943 soll das Lager schließlich dem Erdboden gleich gemacht und alle Spuren verwischt worden sein. Diesem Szenario sollen nach neueren Darstellungen etwa 870.000 bis 1,2 Mio. Juden zum Opfer gefallen sein.[47] Bevor wir uns mit Einzelheiten dieser Geschichtsdarstellung befassen, soll zuerst ein Überblick über das zu untersuchende Objekt gegeben werden.
4.1. Allgemeines zu Tatort und Tatwaffen
Unter normalen Umständen werden zur Klärung von Verbrechen kriminalistische Ermittlungen angestellt, um unwiderlegbare Beweise zur Überführung des Täters zu erhalten. Da Zeugenaussagen in vielen Fällen höchst ungenau sind, ist es die Aufgabe von Gerichten, den wahren Sachverhalt aufgrund unwiderlegbarer Fakten und Beweise zu ermittlen. Zu den allerschlimmsten Verbrechen zählt Mord, weshalb es gerade hier geboten ist, damit verbundene Tatbestände präzise zu ermitteln. Im Falle einer solchen Tat wird in der Regel zur Ermittlung des Täters der Tatort, das Tatwerkzeug, der Tathergang, die Todesursache und das Tatmotiv zu untersuchen sein. Auch der Verbleib der Opfer ist von zentraler Bedeutung.
Falls das Opfer einer angegebenen Tat nicht aufgefunden werden kann, ist ein Nachweis der Tat schwierig, wenn nicht gar unmöglich. Es ist zwar denkbar, daß bei Morden mit nur einem oder ganz wenigen Opfern eine Spurenbeseitigung möglich ist, sofern der Tatort und die Art der Beseitigung der Opfer völlig unbekannt bleiben. Liegt aber die Zahl der Opfer extrem hoch und ist dazu noch der Ort ihrer Beseitigung kartographisch genauestens erfaßt und durch Luftaufnahmen belegt, so ist nach dem heutigen Stand der Technik ein Nachweis der Tat mit absoluter Sicherheit möglich. Man denke beispielsweise daran, daß bei archäologischen Grabungen mit dem Fund von Ascheresten auch nach hunderttausend Jahren menschliche Niederlassungen mit Sicherheit nachgewiesen werden können. Die gerichtlichen Untersuchungen des Holocaust haben sich bisher praktisch nur auf Zeugenaussagen gestützt.[48] In einem einzigen Fall liegt ein Grabungsbericht vor, den das Gericht von Siedlice veranlaßt hat. Die Grabung wurde vom 9.-13. November 1945 in Treblinka II durchgeführt.[49] Auf das Ergebnis werden wir später zu sprechen kommen.
Gemäß den Ausführungen der Vertreter des dogmatischen Holocaust handelt es sich bei der Deportation, der Internierung und der Tötung von Juden im 2. Weltkrieg um eine systematische und planmäßige Aktion zur Ausrottung der Juden in Europa. Die unterstellte Planmäßigkeit und Systematik dieser Aktion setzt einen Tatplan voraus. Aus den bisherig zugänglichen Quellen läßt ich weder eine Planung, noch in der Durchführung eine Systematik erkennen, es sei denn, daß sämtliche Anweisungen und Erlasse, die zur Lösung der Judenfrage ergangen sein sollen, in Form einer verschlüsselten Geheimsprache erfolgt wären. Aber selbst dafür fehlt jeder Hinweis, denn bis heute wurde keine Quelle bekannt, in der die Codes dieser Geheimssprache definiert worden sind, was für das Verständnis zwischen Befehlsgebern und -empfängern unumgänglich wäre. Die Gepflogenheiten der Deutschen, insbesondere der Behörden im 3. Reich, war und ist es, jede Maßnahme bis ins kleinste Detail festzulegen und durchzuorganisieren. Die von den Holocaust-Dogmatikern aufgestellte These der Improvisation, Zufälligkeiten und Spontanität, ja der auf Gedankenlesen beruhenden Entschlußbildung für die Massenvernichtung[50] ist nicht nur für Deutschland sondern generell völlig unverständlich, ja geradezu lächerlich.
Nach übereinstimmenden Veröffentlichungen über den Holocaust wurde die Massentötung von Juden hauptsächlich mit verschiedenen Gasen, denen toxische Wirkung zugeschrieben wird, in geschossenen Räumen verübt. Eine andere Tötungsvariante wird in verschiedenen Quellen für das vermeintliche Vernichtungslager Belzec beschrieben, wonach in in unterirdischen Hallen die Tötung der Opfer auf einer riesigen, in ein Wasserbecken absenkbaren Plattform mit elektrischem Strom erfolgte und eine sofort anschließende Verbrennung der Leichen mit elektrischem Strom stattgefunden haben soll.[51] Diese Darstellung beweist keinerlei technisch-wissenschaftlichen Verstand, macht wegen der damit verbundenen exzessiven Phantasie sprachlos und wird hier erst gar nicht in Betracht gezogen, obwohl sie sogar vor dem IMT vorgebracht wurde.[52]
Als Tötungsmittel werden in den sonstigen Veröffentlichungen, die ebenfalls auf Zeugenaussagen beruhen, Fließbandexekutionen, Wasserdampf, Vakuum, Preßluft, Chlorgas, Abgase eines Dieselmotors und Cyanwasserstoff (Zyklon B) angegeben. Die Örtlichkeiten, in denen die Vergasungen stattgefunden haben sollen, werden als Gaswagen und Gaskammern bezeichnet. In Treblinka gab es je nach Zeugenaussagen folgende Tötungsvarianten:
Die Varianten 1, 3 und 5 werden im Black Book 1946 berichtet[53] und sind zweifellos ein Ausbund krankhafter Phantasie. So würde bei dem Versuch, die Luft aus einem Raum herauszupumpen bereits bei wenigen Zehntel bar Unterdruck das gesamte Gebäude einstürzen. Die vermeintliche Hinrichtung mit Dampf erscheint z.B im Black-Book an gleicher Stelle, in der Aussage von A. Krzepicki[54] und wird in einer polnischen Quellen wiederholt.[55] Rullmann führt aus, daß die Angaben des Black Book of Polish Jewry von 1943[51] unzuverlässig seien, da man sich dort auf die Meldung eines nicht existenten East London Observer beziehe.[56] Rückerl glaubt, daß es sich hierbei nur um Gerüchte von Zeugen gehandelt habe, die zwar die Tatsache der Vernichtung kannten, deren Methoden aber nicht in Erfahrung bringen konnten.[57] Letztlich gelangte die heute allgemein abgelehnte Dampf-Version als bewiesene Tötungsversion vor das IMT.[43] Heute legt man sich auf die Morde mit Dieselabgasen fest, deren mangelhafte Tötungsfähigkeit von F.P. Berg in diesem Band unter Beweis bestellt wird.
Nach den Aussagen der Zeugen überschneiden sich diese Tötungsvarianten zeitlich, was eine planmäßige Tötung eigentlich von vornherein ausschließt.
4.2. Tatort oberes Totenlager
Wie bereits angemerkt, läßt sich wegen der dubiosen Zeugenaussagen und dem Fehlen eindeutiger Ortsbestimmungen durch Gerichte und Kommissionen sowie entsprechender Beweissicherung kein exakt gesichertes Bild vom sog. Tatort machen. Allein der Umstand, daß es Tatortdarstellungen mit einem rechteckigen Lagerareal und einige mit schiefwinkligen Konturen unterschiedlicher Abmessungen gibt, zwingt zur Skepsis. So ist es wohl ratsam, jenes Lager Treblinka II für den behaupteten Tatort zu betrachten, das durch einen Plan mit amtlichem Aussehen dargestellt wird und auf deutschen Luftbildaufnahmen aus dem Jahre 1944 zu erkennen ist.[41] Legt man den Treblinka-Archiv-Plan zugrunde, so hatte das Lager, wie angegeben, eine Fläche von 134.500 m², und das sogenannte Totenlager eine von 18.000 m². Gemäß den Luftbildaufnahmen hatte das Totenlager eine Abmessung von 70 m × 90 m, was einer Fläche von 6.300 m² entspricht. Im Totenlager sollen sich nach den bekannten Darstellungen die beiden Gebäude mit insgesamt 13 hermetisch dichten Gaskammern befunden haben.[58] Bei dem ersten Todeshaus mit 3 Kammern zu 5 m × 5 m (andere Angaben lauten auf 4 m × 4 m) Grundfläche und 2,6 m Höhe, soll es sich um eine Betonkonstruktion gehandelt haben, die im Spätsommer/Frühherbst 1942 errichtet worden sein soll. Das angeblich etwas später errichtete zweite Todeshaus mit 10 Gaskamern und einer Grundfläche von etwa 8 m × 4 m (andere lauten auf 7 m × m) × 2 m pro Gaskammer war angeblich ein Steingebäude mit Betonfundament. Je 5 Gaskammern sollen beiderseits eines 1,5 m breiten Ganges gelegen haben. An den Außenwänden waren angeblich nach oben hochziehbare abgedichtete Falltüren zwecks schneller Entleerung der Gaskammern. An die Giebelwand schloß der Motorraum an, von wo aus die Dieselabgase mit Rohren in die Kammern geleitet worden sein soll. Während das Black Book 1946 von 4.000 bis 6.000 Menschen spricht, die gleichzeitig in die Kammern gepreßt wurden, gibt man sich sonst mit weniger als 2.000 zufrieden. Zum unmittelbaren Tatort gehören auch die Massengräber zur Aufnahme der Leichen. Diese Massengräber in Nähe der Gaskammern hatten nach Eliahu Rosenberg[59] eine Abmessung von 120 m × 15 m × 6 m,[60] jedoch schwanken die Ausmaße der Gruben je nach Aussage zwischen 50 m Länge, 10 m Breite und 5 m Tiefe bis zu 150 m Länge, 25 m Breite und 10 m Tiefe. Später findet der Tatort durch die Verbrennungsroste eine funktionelle Erweiterung.
Unter Heranziehung der von Zeugen und in der Literatur gegebenen Darstellungen sollen davon einige Aspekte in Hinblick auf ihre technisch notwendige Vorbedingungen und Durchführbarkeit betrachtet werden. Es handelt sich hierbei um Einsichten, die längst hätten gemacht werden können, mit Würdigung in den einschlägigen Prozessen. Ein Beispiel für die Kritiklosigkeit und den beängstigenden Mangel an technischem Vorstellungsvermögen von Richtern und Staatsanwälten aus dem Buch Nationalsozialistische Massentötungen durch Giftgas, wo es heißt:
»Das Gebäude war niedrig, lang und breit [...] es war aus grauem Beton, hatte ein Flachdach aus Pappe [!!!] [...] 3 Stufen ohne Geländer führten in das Gebäude [...] Die Kammern lagen 1,5 m über dem Boden [...]«[61]
Daraus ergibt sich eine erstaunliche Stufenhöhe von einem halben Meter und somit ein beachtliches Hindernis bei der Füllung der Gaskammern mit Menschen, die zur Vergasungen vorgesehen waren.
4.3. Die Tatwaffe
Gedanken über Einrichtungen zur Erzeugung von Wasserdampf hoher Temperatur und hohem Druck oder Chlorgas zur Massentötung hat niemand mehr verschwendet; sie sind offenbar wegen Unsinnigkeit letzten Endes verworfen worden. Unerklärlich aber ist, weshalb sich Zeugen, Zeitgeschichtler und Gerichte im Falle Treblinka, Belzec und Sobibor auf das Tötungsmittel Dieselmotorabgase verständigt haben. Wieso die Planer der Vernichtung einer unglaublich hohen Zahl von Juden auf die Abgase von Dieselmotoren verfallen sein sollen, ist äußerst rätselhaft, da heute aus den Umweltberichten allgemein bekannt ist, daß die Auspuffgase eines Benzinmotors hundertmal giftiger sind. Vergleicht man die verschiedenen Zeugenaussagen, so bleibt unklar, welche Wirkung das Gas auf die in den Kammern Eingeschlossenen gehabt haben soll. Eine ernsthaft toxische Wirkung der Abgase eines Dieselmotors ist wegen dessen niedrigen Kohlenmonoxidgehaltes auszuschließen.[62] Eine Durchströmung der Gaskammern mit den Abgasen des Dieselmotors käme einer verminderten, aber ausreichenden Sauerstoffzufuhr in den Raum gleich.
Mehr als verwunderlich ist, daß im Black Book 194351 ein CO-Gehalt in Dieselabgasen von 2-3% genannt wird. Man kann kaum glauben, daß es sich hier um ein Versehen handelt, denn die Behauptung der tödlichen Giftigkeit von Dieselabgasen ist noch heute ein wesentlicher Teilaspekt bei der Begründung des Holocaust. Die Nennung von 2-3% CO in Dieselabgasen kann nicht auf Zeugenaussagen zurückgeführt werden. Es ist anzunehmen, daß dem Jüdischen Weltkongreß auch hier Fachleute zur Verfügung hätten stehen können, weil die gleichzeitigen Darlegungen über die biochemische Wirkunng des CO auf das Hämoglobin des Blutes dies nahe legen.
Die Abgase von Verbrennungsmotoren werden nach dem Austritt aus dem Verbrennungsraum aus verschiedenen Gründen in Auspuffanlagen geleitet, von wo aus sie dann ins Freie gelangen. Drosselt man den Gasaustritt am Ende der Auspuffanlage, so steigt der Druck darin solange an, bis der Motor zum Stillstand kommt. Die Höhe des möglichen Druckanstiegs ist je nach Art und Konstruktion des Motors unterschiedlich.[63]
Wie die Zeugen beschreiben, handelt es sich bei den zur Begasung der Gaskammern benutzten Motoren um schwere Dieselmotoren aus sowjetischen Panzern, deren Leistung bis zu 500 PS betrug. Da Dieselmotoren ein hohes Verdichtungsverhältnis haben (1:15), darf angenommen werden, daß sie auch noch bei einem Druckanstieg der Abgase um 0,5 bar nach Zylinderaustritt zu arbeiten in der Lage sind.
Beaufschlagt man nun einen hermetisch verschlossenen Raum mit diesen Abgasen, so kann dort der Druck ebenfalls um 0,5 bar (entsprechend dem Gewicht von 500 Gramm pro cm²) ansteigen; das bedeutet, daß auf einen Quadratmeter Oberfläche eine Kraft entsprechend dem Gewicht von 5 Tonnen von innen nach außen wirkt. Dies wäre im Vergasungsfall die Situation in den nach Zeugenaussagen hermetisch abgeschlossenen Gaskammern. Zur Veranschaulichung der in Frage kommenden Gesamtkräfte auf das Mauerwerk einer Gaskammer sei die Kammergröße des Totenhauses 2 in Rechnung gestellt. Bei der angenommenen Höhe von 2 m und einer Raumlänge von 8 m ergibt sich eine Mauerfläche von 16 m² und somit eine Gesamtkraft entsprechend dem Gewicht von 80 Tonnen, die die Wand nach außen drückt. Man stelle sich die Belastung der Mauer durch drei Lastzüge mit mehr als 25 Tonnen Gesamtgewicht vor.
Die Decke dieses Raumes hat eine Gesamtfläche von 56 m², auf die von unten eine Kraft entsprechend dem Gewicht von 280 Tonnen zur Wirkung käme. Das Eigengewicht einer solchen Decke beträgt etwa 10 Tonnen. Falls die Decke nicht abheben würde, würde sie jedenfalls nach oben durchknicken, weil die Stahlbewehrung einer Tragdecke im unteren Drittel des Deckenquerschnitts angebracht ist.
Da nach Rückerl u.a. der Fußboden dieser Gaskammer 1,5 m über der Erde lag, mußte darunter ein Hohlraum gewesen sein. Dieser Fußboden mußte also eine Tragfähigkeit über 5 Tonnen pro Quadratmeter besitzen. Tragdecken mit 6 Tonnen/m² Tragfähigkeit wären nach Kriegsende nicht ohne weiteres verschwunden.
Ähnliche Betrachtungen gelten auch für die Türen der Gaskammern. Die Fläche der erwähnten Falltüren mit einer Breite von 2,5 m und der angenommenen Höhe von 2 m betrug somit 5 m². Bei der sich hieraus ergebenden Belastung von 25 Tonnen, mit der die Türen nach außen gedrückt worden wären, hätte sie sogar noch dicht abschließen sollen. Zweifellos wäre so eine Konstruktion als Museumsstück geeignet.
Hinsichtlich der Mauer-, Decken- und Türenbelastungen sei noch das Black Book 1946[15] zitiert, worin es heißt:
»Die zweite Treblinka-Methode und die am weitesten verbreitete, bestand darin, mit großen Spezialpumpen die ganze Luft aus den Kammern herauszupumpen.«
Eine abgewandelte Version führt Rachel Auerbach an, bei der vor dem Einlassen der Dieselabgase die Luft herausgepumpt wurde.[64] Daß allein schon dieser Vorgang die Opfer getötet hätte, wenn die Gaskammer dies technisch überstanden hätte, kommt Frau Auerbach nicht in den Sinn. Bei diesen Tötungsmethoden wären die Kräfte auf das Gebäude in umgekehrter Richtung, d.h. von außen nach innen gerichtet, mit noch höheren Werten bis zum doppelten, im Vergleich zu den vorigen Bedingungen, aufgetreten, da der Druckunterschied zwischen luftleer gepumptem Raum etwa ein bar beträgt. Nachdrücklich festgestellt werden soll hier, daß bereits bei erheblich geringeren Druckunterschieden zwischen Gaskammer und Atmosphäre die Bauwerke in Trümmer gegangen wären.
Überschläglich ist noch zu klären, wie lange es gedauert hätte, bis ein Überdruck von 0,5 bar in der Gaskammer mit 56 m² Grundfläche und 2 m Höhe, das sind 112 m³, eingetreten wäre. Bei den erwähnten sowjetischen Dieselmotoren käme der Typ W2 mit 38 Liter Hubraum in Frage.[62] Im Vergasungsfall hätte das Luftvolumen in der Kammer, abzüglich des Volumens der dort Eingeschlossenen, etwa 76 m³ betragen. Unter der Annahme einer Drehzahl des Motors von 500 U/min hätte der Abgasausstoß 9,5 m³ pro Minute betragen. Durch Einleitung von 38 m³ Abgasen insgesamt wäre nach 4 Minuten der Druck in der Kammer auf 1,5 bar angestiegen. Selbst ein unter Vollast laufender Dieselmotor liefert in dieser kurzen Zeit auch nicht im ungünstigsten Fall genügend Giftstoffe, um damit irgend jemanden zu töten, wohl aber genug Gas, um hermetisch verschlossene, gemauerte Räume zu sprengen.
Wie könnte man sich überhaupt einen Vergasungsvorgang vorstellen, wenn z.B. die 10 Gaskammern vom zweiten Todeshaus, wie das Black Book berichtet, auf einmal mit 6.000 Menschen beschickt worden wären? Der Gang zu den Gaskammern war angeblich 1,5 m breit. Das reicht gerade gut aus, damit ihn zwei Menschen nebeneinander betreten konnten. Stellt man die zukünftigen Opfer also vor dem Todeshaus in einer Zweierkolonne mit einem Abstand zum Vordermann von 60 cm auf, so ergibt sich eine Menschenschlange von knapp 2 km. Das Betreten des Todehauses und das geordnete, dichte Plazieren der Opfer in den Kammern wird eine Marschgeschwindigkeit der Kolonne von vielleicht 2 km/h ermöglichen, wenn sich die Opfer äußerst diszipliniert und kooperativ verhalten. Die Lächerlichkeit der Umstände dieses günstigsten Szenarios beweist, daß eine Stunde sicher nicht ausreicht, um die 6.000 Menschen gewaltsam in die Kammern zu pressen. Daraus ergibt sich, daß die Opfer, die sich in der zuerst aufgefüllten Kammer befanden, dort möglicherweise bereits über eine Stunde hermetisch eingesperrt waren, bevor die Vergasungsaktion überhaupt begonnen hätte. Denn daß mit der Begasung nach der Füllung der ersten Kammer begonnen worden sein soll, widerspricht den Zeugenaussagen, z.B. der, daß Iwan der Schreckliche nicht nur die Opfer in die Kammern trieb, sondern auch noch das Dieselaggregat bediente. Beides hätte er gleichzeitig nicht tun können. Daraus folgt weiter, daß den in der zuerst aufgefüllten Kammer Eingeschlossenen weniger als 16 m³ Sauerstoff zur Verfügung standen.
Nach dem technischen Standardwerk für Ingenieure beträgt der Sauerstoffbedarf eines Menschen bei leichter Arbeit bereits 0,66 Liter pro Minute. Unter den gegebenen Bedingungen des Zusammengepferchtwerdens in einem engen Raum ist der obige Bedarf mindestens erforderlich. Hieraus ergibt sich für 600 Eingeschlossene ein Sauerstoffverbrauch von rund 400 Liter pro Minute, so daß bei gleichbleibendem Verbrauch bereits nach 40 Minuten der Sauerstoff restlos aufgebraucht wäre und längst vor Begasungsbeginn nur noch Leichen in der Kammer gelegen hätten. Tatsächlich sinkt der Sauerstoffverbrauch durch die beginnende Agonie der Opfer, so daß mit dem Tod der Menschen etwa ab einer Stunde zu rechnen wäre. Diesen Umstand hätten auch die Zeugen bemerken müssen. Diese berichten dagegen, daß erst nach 24 oder gar 48 Stunden der Erstickungstod eingetreten sei, als wegen Defekten die Motoren streikten, was man als pure Phantasie abtun muß.[65]
Falls aber die Kammern nicht hermetisch abgeschlossen waren und mit Dieselabgasen nur beaufschlagt wurden, so hätte der Sauerstoffanteil von 15-17% in den Dieselabgasen keine Todesfolgen gehabt.[66] Im übrigen ist nicht einzusehen, weshalb zur Vergasung einzelne Kammern vorgesehen waren, da ein einzelner Großraum zur Durchführung der geschilderten Vergasungen bezüglich Füllung und Räumung der Kammer praktikabler gewesen wäre.
Wegen der auseinandergehenden Zeugenaussagen bezüglich der Funktion der Dieselmotore in den Lagern sind noch weitere Betrachtungen nötig. Mitunter wird erwähnt, daß die Vergasungsmotore auch zur Stromversorgung der Lager gedient haben sollen.[67] Gemäß den Angaben zu Treblinka II bestand das untere Lager zeitlich vor dem oberen Lager. Wäre der im oberen Lager erwähnte Dieselmotor für die Stromversorgung von ganz Treblinka II vorgesehen gewesen, so hätte das untere Lager bis zur Errichtung des oberen seinen Strom woanders her bezogen. Falls der Motor jedoch nur zur Versorgung des oberen Lagers hätte dienen sollen, so wäre dies technischer Unfug gewesen, weil entsprechend den Örtlichkeiten im Höchstfalle 100 Glühlampen zu 75 Watt zur Beleuchtung notwenig gewesen wären. Die russischen Panzermotoren hatten eine Leistung bis zu 500 PS, weshalb sie niemand für die Erzeugung von 7,5 kW elektrischer Leistung verwendet hätte. Bei so geringer Belastung ist davon auszugehen, daß die Zusammensetzung der Dieselabgase der eines Motors im Leerlauf entsprochen hätte. Schließlich bleibt zu bedenken, daß der Einsatz von sowjetischen Beutemotoren zur Stromerzeugung äußerst unwahrscheinlich ist, da im Defektfall die Beschaffung von Ersatzteilen für diese Modelle im Krieg annähernd unmöglich war. Von solchen Defekten und Pannen wurde sogar berichtet, wodurch sich die Vergasungsvorgänge immer wieder verzögerten haben sollen.
Auch die Wasserversorgung des Lagers mit einem eigenen Brunnen war vom elektrischen Strom abhängig. Da immer wieder berichtet wurde, daß die Vergasungsmotoren zu den Vergasungen angeworfen und nach erfolgter Vergasung (5 bis 45 min[68]) abgestellt wurden, die Strom- und Wasserversorgung aber kontinuierlich gewährleistet sein mußte, muß als sicher angenommen werden, daß der Vergasungsmotor im oberen Lager nicht zur Erzeugung von elektrischer Energie für das untere Lager gedient haben kann. Das Lager Treblinka II wird daher an die Stromversorgung des nahe gelegenen Dorfes angeschlossen gewesen sein und dürfte außerdem ein separates Notstromaggregat für Störfälle zur Verfügung gehabt haben.
Nicht nur aus Treblinka wird berichtet, daß wegen Pannen des Dieselmotors Unterbrechungen bei den angeblichen Vergasungsaktionen eintraten. Aus Belzec berichtete SS-Führer Gerstein eine solche Panne eines Dieselmotors, 62 der allein zur Vergasung benutzt wurde und daher mit Sicherheit im Leerlauf gefahren worden wäre, wenn Gersteins Bericht stimmt, was aber praktisch mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann.[69] Da nach den Angaben von Gerstein die Menschen in den Gaskammern bei einer Motorpanne stundenlang überlebten, muß die geschlossene Kammer sehr gut belüftet gewesen sein.
Eine ernsthafte Planung einer Massentötung mittels Abgasen hätte also nicht nur ein anderes Aggregat als den Dieselmotor vorgesehen, sondern auch für die Installation von Reserveanlagen sorgen müssen.
Alle hier vorgetragenen Überlegungen und Berechnungen sind im Grunde genommen einfach, und es ist deshalb völlig unverständlich, weshalb solche technischen Betrachtungen nicht längst veranlaßt und durchgeführt worden sind. Es hätte auch den Gerichten auffallen müssen, daß bisher kein Fall bekannt ist, in dem sich ein Selbstmörder mit den Abgasen eines Dieselmotors getötet hat, ganz im Gegensatz zu den nicht so seltenen Selbstmorden mit den Abgasen eines Benzinmotors. Die somit von den Holocaust-Dogmatikern fälschlich behauptete toxische Wirkung der Abgase eines Dieselmotors hat auch in der Praxis nirgendwo Niederschlag gefunden.
Die bisherigen technischen Überlegungen zeigen, daß die einschlägig beschriebenen Gaskammern so nicht in der Lage sein konnten, die Funktion eines Mordwerkzeuges, wie allgemein hingenommen, zu erfüllen. Die nun folgende Untersuchung soll Aufklärung über die behauptete spurenlose Leichenbeseitigung geben.
5.1. Leichengruben
Nach Eliahu Rosenberg17 wurden die Leichen nach Öffnung der Falltüren der Gaskammern zu Gruben mit den Abmessungen von 120 m Länge, 15 m Breite und 6 m Tiefe gebracht; insgesamt etwa 850.000. Folgt man Rosenbergs Aussage, so hätte eine Leichengrube unter der Annahme eines im sand- und kiesreichen Gelände von Treblinnka wahrscheinlichen Böschungswinkels von 65° und der Annahme einer 50 cm Deckschicht über dem Massengrab ein füllbares Volumen von rund 8.000 m³ gehabt.
Mitunter wurde erwähnt, daß man die Leichen in die Grube einschichtete und lageweise mit Erdreich abdeckte, anderen Angaben zufolge wurden die Leichen wahllos in die Grube geworfen. Unter beiden Bedingungen lassen sich etwa 8 Leichen pro m³ unterbringen, was besagt, daß etwa 64.000 Leichen in den beschriebenen Gruben Platz gefunden hätten. Interessanterweise erwähnt keiner der Zeugen den beachtlichen Erdaushub, der bei einer Auflockerung des Erdreichs um 20% von 9.600 m³ betragen hätte. Bekanntlich ist die Steilheit einer Grube im gewachsenen Erdreich wesentlich größer als die einer aufgeschütteten Halde. Wenn entsprechend den Abmessungen die Oberfläche der Leichengrube 1.800 m² betrug, so hätte bei einem Schüttwinkel von etwa 30° für den Kies- oder Sandaushub die damit bedeckte Fläche unter Abzug des Materials zur Leichenabdeckung (etwa 1.000 m³) bei einer Schütthöhe von etwa 6 m entlang der Grube ungefähr 2.600 m² betragen.
Das obere Totenlager, das sich innerhalb des Lagers Treblinka II befunden haben soll, hatte nach Darstellung des slowenischen Historikers Tone Ference[70] eine Fläche von etwa 16.000 m². Um jedoch jedem Einwand vorzubeugen, sei bei den weiteren Betrachtungen gemäß Archivplan die Größe des Totenlagers mit 18.000 m² angenommen. Auf diesem Gelände waren aber nicht nur Leichengruben mit derem Aushub, sondern auch Gaskammern und andere Gebäude. Geht man von den im Jerusalemer Demjanjuk-Prozeß genannten 875.000 Toten aus, so wären 14 Leichengruben à la Rosenberg mit insgesamt etwa 131.000 m³ Erdaushub zur Unterbringung dieser Leichenmengen nötig gewesen. Da diese 14 Gruben eine Fläche von 25.200 m² eingenommen hätten, wäre ihre Anlage im Totenlager mit insgesamt nur 18.000 m² nicht möglich gewesen. Die aus den 14 Leichengruben resultierenden Aushubhalden hätten zudem eine weitere Fläche von mehr als 36.400 m² benötigt. Legt man aber die andererseits behaupteten 3 Millionen Toten zugrunde, so wären 47 Leichengruben mit einer Fläche von etwa 84.600 m² nötig gewesen und hätten allein fast zwei Drittel der Fläche von Treblinka II eingenommen - ohne den dazugehörigen Erdaushub.
Schließlich sollen zu den angeblich 6 m tiefen Leichengruben einige Anmerkungen erfolgen. Zunächst erscheint es unwahrscheinlich, daß solch tiefe Gruben gegraben wurden, da hierfür entweder kompliziertes Großgerät oder ein erhöhter Aufwand durch Rampenkonstruktionen nötig gewesen wäre. Die angeblich in Treblinka eingesetzten Bagger hätten hierfür kaum gereicht.[71] Es ist zudem wahrscheinlich, daß bei Erdtiefen von 6 m Grundwasser auftritt, was den Bau sowie die Verwendung derart tiefer Gruben erschwert bzw. verhindert hätte. Da sich in der Nähe von Treblinka II das Lager Treblinka I mit einer großen Kiesgrube befunden haben soll, wäre aber durchaus ein Grundwasserspiegel von mehr als 6 m denkbar. Ginge man von einer realistischeren Grubentiefe von etwa 3 m aus, so hätte eine Grube obiger Grundfläche etwa 35.000 Leichen gefaßt und es wären 25 Gruben mit einer Fläche von 45.000 m² ohne die Fläche für den Aushub nötig gewesen. Der Aushub hätte etwa eine Lagerfläche von 53.000 m² erfordert, insgesamt also knapp 100.000 m². Für die 3 Millionen Toten wären allein 86 Gruben mit 155.000 m² Fläche ohne Aushub benötigt worden.
Quantitative Betrachtungen aufgrund »bezeugter« Vorgänge und die sich daraus ergebenden technisch-materiellen Folgen haben im Fall Auschwitz zu einer laufenden Reduzierung der Opferzahlen geführt.[72] Fakten waren stets Feinde der Religion.
5.2. Die nicht ganz spurenlose Beseitigung der Leichen
In der Beweiskette des Holocaust ganz allgemein nimmt die spurenlose Beseitigung der Opfer einen entscheidenden Stellenwert ein. Die spurenlose Beseitigung ist Voraussetzung für die Behauptung einer beliebigen Anzahl von Getöteten. Daher schwanken auch die Zahlen im Fall Treblinka zwischen 700.000 und 3.000.000 Toten, eine Erscheinung, die auch in anderen Fällen zutrifft.[73] Der bedenkenlose Umgang mit derart hohen Opferzahlen wirkt von vornherein fragwürdig und sollte für die damit Befaßten Anlaß sein, wissenschaftlich unwiderlegbare Fakten zu sichern, um aus dem Holocaust keine Glaubensfrage zu machen. Man hat sich aber mit Schall und Rauch sowie mit Zeugen begnügt. Zu den technisch unrealistischen Angaben über die Massentötung von Menschen kommen noch die völlig unglaubwürdigen Schilderungen über die spurenlose Beseitigung von Leichen. Millionen Tote können nicht spurlos verschwinden. In diesem Zusammenhang sei auf den Fall Katyn verwiesen, wo im Jahre 1943 die 4.500 im Jahre 1940 von den Sowjets ermordeten polnischen Offiziere entdeckt worden sind.[74]
Laut Zeugenaussagen soll Himmler ab einem bestimmten Zeitpunkt, angeblich im März 1943, die Leichenverbrennung im Vernichtungslager Treblinka zwecks Spurenbeseitigung angeordnet haben.[75] Im Zuge dieser Maßnahme sollen die bereits begrabenen Leichen wieder ausgegraben und verbrannt worden sein. Über den technischen Ablauf dieser Aktion in Treblinka, die etwa von März bis August 1943 gedauert haben soll, liegen verschiedene Zeugenaussagen vor.
Eliahu Rosenberg machte zur Leichenverbrennung folgende Angaben:
»Nachdem Himmler das Lager besichtigt hatte, gab er den Befehl, sämtliche Leichen, die in der Grube lagen, zu verbrennen [...] Zu diesem Zweck legte man zwei Schienen parallel nebeneinander auf die Erde und schichtet nun die Leichen, die mit Baggern aus der Grube gehoben wurden, dieselben wie Holzscheiter übereinander. Es kam dabei öfters vor, daß die Leichen, besonders von frischen Toten, nicht gut brannten und wir sie daher mit Benzin überschütten mußten [...] Wir hatten zu jener Zeit nur eine Feuerstelle und das war natürlich zu wenig, da wir nicht mehr als hundert Leichen täglich verbrennen konnten. Man holte aus dem Nachbarlager einen SS-Oberscharführer namens Herbert Floss [...] Er richtete fünf bis sechs Feuerstellen ein und führte auch eine neue Art des Schichtens durch [...]«[76]
Auch bei seiner Aussage in Jerusalem gegen Demjanjuk ließ er von seinen Überzeugungen nicht ab:
»In Treblinka lernten wir, daß kleine Kinder schneller brennen als Männer. Man kann sie mit einem Streichhölzchen anzünden. Deshalb befahlen uns die Deutschen, mögen sie verdammt sein, zuerst die Kinder auf die Verbrennungsgrube hinzulegen.«[77]
Der Zeuge Szyja Waszawski, der im Juli 1942 nach Treblinka kam, erzählt im Protokoll von Vergasungen mit Chlor und täglich mindestens 10.000 Opfern und führt zur Kremierung aus:
»[...] Meistens hat man die Leichen in 10 m tiefe und breite sowie viele zehn m lange Gruben geladen. Im Januar 1943 [...] hat man auf der Erdfläche fünf bis sechs Gerüste aufgebaut. Die Roste, die aus eisernen Schienen waren, hatte man auf Zementpfosten in Höhe von einem halben Meter über der Erde gestützt. Solch ein Rost hatte die Länge von 10 Meter und eine Breite von 4 Meter. Unter dem Gerüst machte man ein Feuer. Mit einer Baggermaschine warf man schichtensweise Leichen auf das brennende Gerüst. Als die Leichen Feuer fingen, brannten sie von selbst. Eine Massenverbrennung begann am Ende des Monats Februar 1943. Die Asche, die nach der Verbrennung zurückgeblieben war, wurde in die Gruben hereingeworfen, aus denen man zuvor die Leichen herausgeholt hatte. Darüber säte man Wicke und steckte Bäume hinein, die man aus dem Walde herbei brachte, um die Stelle zu tarnen [...] An einigen Gruben holten die Bagger nur die obere Schicht der Leichen heraus. Der Rest der Leichen wurde mit Erde verschüttet und von oben vertarnte man wieder diese Stelle [...]«[78]
Ohne auf die seltsamen und widersprüchlichen vorherigen Aussagen extra zu verweisen, seien noch einige Ausführungen aus dem Buch von Wassilij Grossmann Die Hölle von Treblinka erwähnt, wo es zur Kremierung u.a. heißt:
»Anfangs wollte die Verbrennung der Leichen durchaus nicht klappen - die Leichen gerieten nicht richtig in Brand[sic!]; es wurde allerdings beobachtet, daß die Frauenkörper leichter brannten. Eine Unmenge kostspieligen Benzins und Öls wurde zum Anfachen[sic!] der Leichen verschleudert, aber das Ergebnis war kläglich [...] Aus Deutschland kam von der SS [...] ein Fachmann und Meister. Was für vielseitige Meister das Hitler-Regime doch hervorgebracht hat. [...] So fand sich auch ein Spezialist für das Ausgraben und Verbrennen Millionen menschlicher Leichen.
Unter seiner Leitung begann man Öfen zu bauen. Es war ein ganz besonderer Typ, eine Mischung von Scheiterhaufen und Öfen [...] Der Bagger hob einen Kesselgraben aus, der zweihundertfünzig bis dreihundert Meter lang, zwanzig bis fünfundzwanzig Meter breit und fünf Meter tief war. Auf dem Boden des Grabens wurden in seiner ganzen Ausdehnung drei Reihen voneinander gleichmäßig entfernter, hundert bis hundertzwanzig Zentimeter aus dem Grund hervorragende Eisenbetonpfosten errichtet. Diese Pfosten trugen stählerne, den ganzen Graben durchlaufende Balken. Quer über diese Balken wurden mit fünf bis sieben Zentimeter Zwischenraum Schienen gelegt. Auf solche Art entstand der Rost eines zyklopischen Ofens [...] Bald wurde ein zweiter und danach ein dritter Ofen von gleichem Ausmaß errichtet. Jeden Ofenrost belud man gleichzeitig mit dreitausendfünfhundert bis viertausend Leichen.
[...] Leute, die an der Leichenverbrennung teilgenommen haben, erzählen, daß die Öfen gigantischen Vulkanen glichen. [...] Dichte, schwarze, fette Rauchsäulen stiegen bis zum Himmel [...] Noch in dreißig und vierzig Kilometer Entfernung sahen die Bewohner [...] nachts diese Flammen, die über die Spitzen der das Lager umziehenden Fichtenwälder empor stieg. Der ganze Kreis war vom Geruch des verbrannten Menschenfleisches verpestet [...] Die Spuren sind nicht auszulöschen«[79]
J. Wiernik, der als einziger der Zeugen angibt, längere Zeit direkt beim Vernichtungsprozeß beteiligt gewesen zu sein, schreibt:
»Es zeigte sich, daß Frauenkörper leichter brannten als Männer. Dementsprechend wurden Frauenleichen zum Anzünden der Feuer verwendet.«[80]
R. Glazar bemerkt lapidar:
»Der Mensch brennt nicht gerade besonders gut, eher schlecht.«[81]
R. Auerbach kompilierte verschiedene Zeugenaussagen und schreibt zusammenfassend:
»Das polnische Volk spricht immer noch über die Art, in der aus den Leichen der Juden Seife erzeugt wurde.. Die Entdeckung von Prof. Spanners Seifenfabrik in Langfuhr bei Danzig bewies, daß ihre Vermutung wohl begründet war. Zeugen berichten uns, daß bei der Verbrennung der Leichen auf Scheiterhaufen Pfannen unter die Gerüste aufgestellt wurden, um das herabfließende Fett aufzufangen, doch dies wurde nicht bestätigt. Aber selbst wenn die Deutschen es in Treblinka oder in einer anderen Todesfabrik zuließen, daß dieses wertvolle Fett verschwendet wurde, so kann dies nur ein Versehen ihrerseits gewesen sein.«[82]
»In Treblinka, wie auch in anderen ähnlichen Lagern, wurden entscheidende Fortschritte in der Vernichtungstechnologie gemacht wie z.B. die neuartige Entdeckung, daß weibliche Leichen besser brannten als männliche.
"Männer brennen nicht ohne Frauen" [...] Frauenleichen wurden benutzt, um das Feuer in den Leichenhaufen anzuzünden [...] Auch Blut stellte sich als erstklassiges Brennmaterial heraus [...] Junges Fleisch brenne schneller als altes [...] mit Hilfe von Benzin und den Leichen fetter Frauen flammte der Leichenhaufen schließlich auf.«[83]
Der sich wissenschaftlich gebende Y. Arad berichtet:
»Die Leichen wurden zu einem 2 m hohen Stapel auf dem Rost plaziert [...] Wenn alles bereit war, wurden trockene Äste und Holz unter das Rost gelegt und angezündet. Die gesamte Konstruktion mit samt den Leichen war schnell in Feuer gehüllt [...] und die Flammen schlugen 10 Meter hoch. [...] die mit der Kremierung beauftragten SS-Männer bemerkten, daß die Leichen auch ohne zusätzlichen Brennstoff gut genug brannten. Yechiel Reichmann, ein Mitglied der Verbrennungsgruppe, schreibt: "Die SS-'Experten' befahlen, als erste Schicht fette Frauen mit dem Gesicht nach unten auf den Rost zu legen. Die zweite Schicht konnte aus allem bestehen, was gebracht wurde - Männer, Frauen oder Kinder - und so weiter, Schicht auf Schicht [...]"«[84]
»Solche frischen Leichen brannten nicht so gut wie die aus den Gräbern exhumierten und mußten mit Brennstoff besprenkelt werden, damit sie brannten.«[85]
Einer unserer Holocauster hat aber doch etwas bemerkt. J.-F. Steiner beschreibt das Problem plastisch, das sich aus dem tatsächlichen gigantischen Holzbedarf für die Kremierung ergibt:
»Die Selbstkosten erwiesen sich als unerschwinglich: außer Unmengen Benzin brauchte man ebenso viele Baumstämme wie Leichen. Es war kein rentables Geschäft, denn selbst wenn man zur Not noch alle Wälder Polens fällen konnte, so würde doch das Benzin knapp werden. Stalingrad war gefallen und damit die reichen Erdölfelder des Kaukasus wie eine Fata Morgana entschwunden.«[86]
Doch der ebenfalls viele Aussagen kompilierende J.-F. Steiner weiß sich zu helfen, da auch er glücklicherweise die selbstbrennenden Leichen fand:
»Es gab feuerfeste und leichtentzündliche [Leichen]. Die Kunst bestand darin, die guten zur Verbrennung der schlechten zu benutzen. Nach seinen [H. Floß] Forschungen - offensichtlich waren sie weit gediehen - brannten alte Leichen besser als neue, dicke besser als magere, Frauen besser als Männer, und Kinder zwar schlechter als Frauen, aber besser als Männer. Daraus ergab sich, daß alte Leichen von dicken Frauen ideale Leichen darstellten.«[87]
Aus einigen Aussagen geht tatsächlich hervor, daß es im Lager Kommandos gegeben hat, deren Aufgabe die Beschaffung von Holz war. Während A. Krzepicki und S. Willenberg nur von einem Kommando berichten können, das von Bäumen Zweige abriß, um damit den Zaun um das Vernichtungslager aus Tarnungsgründen zu schmücken,[88] weiß Y. Arad davon zu berichten, daß ein Holzkommando, das anfangs nur den Bau- und Brennholzbedarf zu decken hatte, später auch das Holz zum Kremieren anzuschaffen hatte.[89] Man ist sich unter den Zeugen und Holocaust-Gläubigen aber einig, daß das Holz nur in Form von Lagerfeuern unter den Leichenhaufen entzündet wurde, bis daß die Leichen Feuer gefangen hatten und von selbst brannten. Allein R. Glazar kann uns nähere Informationen über dieses Holzkommando liefern. Danach bestand dieses aus etwas über 25 Mann und erbrachte durch seine Arbeit so wenig Zweige und Äste ins Lager, daß ein Tarnungskommando von 25 Leuten auf ungefällte Bäume klettern mußte, um zusätzliche Zweige zu brechen, die in die Zäune des Lagers als Sichtschutz eingeflochten wurden.[90]
Diese Schilderungen sprechen für sich.
Steven Spielberg hat sich übrigens als gelehriger Schüler obiger »Zeugen« erwiesen: Er zeigt in seinem Film Schindlers Liste in einer Szene, wie ein riesiges Förderband laufend Leichen auf einen von selbst vor sich hinbrennenden riesigen Leichenhaufen häuft.[91]
5.3. Leichenverbrennung oder Brandopfer?
In all den Schilderungen der Zeugen werden, wenn auch widersprüchlich, viele Details der Menschenvernichtung im Lager II wiedergegeben, die zur Leichenbeseitigung, d.h. zu deren Verbrennung notwendigen Brennstoffe ausgeklammert, übergangen oder durch nicht akzeptable Einlassungen abgetan. Aus diesem übereinstimmenden Vorgehen kann geschlossen werden, daß dieses Problem, weil nicht darstellbar, bewußt oder unbewußt verdrängt worden ist. Zweifellos die beste Lösung des Brennstoffproblems gelang Warszawski mit seiner Erklärung:
»[...] als die Leichen Feuer fingen, brannten sie von selbst.«,
und auch Grossmanns Schilderungen gehen in dieser Richtung, wenn er sagt:
»die Leichen gerieten nicht richtig in Brand [...]«
und
»zum Anfachen der Leichen«.
Leichen sind kein Brennmaterial.
Allgemein scheint die Ansicht unter den Zeugen zu herrschen, daß weibliche Leichen besonders gut von selber brennen und zum Anzünden und Verbrennen anderer Leichen verwendet werden können.
Diese Formulierungen implizieren, daß Leichen durch Anfachung in Brand geraten können.
Auf diese Weise läßt sich das Problem der Leichenverbrennung allerdings nicht lösen, denn das weltweite Vorhandensein von mit Öl, Erdgas oder Koks befeuerten Krematorien spricht unwiderruflich dagegen, ebenso alle physikalischen Gesetze. Etwa 65% des menschlichen Körpers sind unbrennbares Wasser.
Als sich im September 1993 in Indien ein großes Erdbeben ereignete und etwa 20.000 Todesopfer zu beklagen waren, befürchtete man die Gefahr von Seuchen, weil nicht schnell genug das zur Leichenverbrennung benötigte Brennmaterial Holz beschafft werden könnte. In Indien, wo seit langer Zeit die Leichenverbrennung die Regel ist, sind bisher keine selbstbrennenden Leichen entdeckt worden, obwohl das Land in dieser Hinsicht unter Energiemangel leidet.
Diesen ganz offensichtlich unwahren Schilderungen sollten die Psychologen nachgehen, denn weder in der Wissenschaft noch in der übrigen Weltliteratur läßt sich eine Stelle finden, die Hinweis auf ein ähnliches Ereignis gibt, das als literarisches Erlebnis in das Unterbewußtsein des Zeugen gelangt sein könnte. Ein mit den Zeugenaussagen verwandtes Ereignis läßt sich jedoch im bekannten Bilderbuch Der Struwwelpeter nachweisen, worin das schreckliche Schicksal von Paulinchen, so heißt das mit den Streichhölzern zündelnde Kind, zur Abschreckung der Kinder vor ähnlichem Tun beschrieben wird. Es heißt dort:
![]() |
Abbildung 2: Die gar traurige Geschichte mit dem Feuerzeug aus Der Struwwelpeter von Dr. Heinrich Hoffmann | ![]() |
Verbrannt ist alles ganz und gar,
Das arme Kind mit Haut und Haar,
Ein Häuflein Asche bleibt allein
Und beide Schuh so hübsch und fein.
Wenn die Geschichte mit dem selbstbrennenden Paulinchen und dem zurückgebliebenen Häufchen Asche der psychologische Schlüssel für die Aussage Warszawskis und der anderen wäre, so könnten die nicht verbrannten Schuhe Paulinchens auch den Schlüssel zu einer Beschreibung Gersteins aus dem Lager Belzec geben, in der ein Kind von 5 Jahren die Schuhe der zur Vergasung vorgesehenen Juden auf einen 12 m hohen (!) Schuhhaufen bringen mußte.[69] Möglicherweise führen diese seltsam verwandten Aussagen weiter zu einer noch unbekannt gebliebenen gemeinsamen Quelle, in der sich ein kindliches Schlüsselerlebnis widerspiegelt. Der Autor des Kinderbuches heißt Dr. Heinrich Hoffmann; die in der Originalausgabe befindlichen David-Sterne nächst der zitierten Stelle lassen allerdings keine weiteren Rückschlüsse zu.
Sind die oben zitierten Zeugnisse in Sachen Verbrennungsrost völlig unglaubwürdig, so sind die Ausführungen von W. Grossmann in seinem Buch zusätzlich von krankhafter Fantasie. Der von ihm benutzte Begriff »Kesselgraben«, der weder bekannt ist noch einen Sinn hat, sollte die Psychologen auf den Plan rufen. Vermutlich soll dem Unbedarften mittels einer derartigen Wortschöpfung Kompetenz vorgegaukelt und der dadurch oktroyierten Unkenntnis ein schlechtes Gewissen und somit die Lüge glaubhaft gemacht werden.
Die weitere Schilderung des Ofenrostes besagt, daß parallel zur Grabenlänge drei etwa 1 m hohe Auflager aus Stahlbetonpfosten (!!!) und Stahlträgern geschaffen wurden, auf die der Quere nach die Schienen im Abstand von 5-7 cm gelegt wurden.[92] Auf diese Weise kommen auf den laufenden Meter etwa 5 Schienen, was bei einer Schienenlänge von angenommen nur 12 m - der Graben soll bis zu 25 m breit gewesen sein - eine Gesamtschienenlänge von 18 km ergeben hätte. Um die angenommenen Millonen von Leichen verbrennen zu können, berichtet Grossmann von zwei weiteren Kesselgräben, so daß sich eine Schienenlänge von insgesamt 54 km errechnet. Wo kamen nur die vielen Schienen her? Die Roste wurden nach Grossmann gleichzeitig mit 3.500 - 4.000 Leichen beladen. Wie wurden die Leichen gezählt und wer hat sie wie auf dem Rost verteilt?
Die Fläche eines Rostes errechnet sich aus den genannten Angaben zu 3.600 m², was heißt, daß die Gesamtfläche der Roste 10.800 m² betrug und somit etwa so groß wie das Totenlager war. Der Gesamtaushub mit 81.000 m³ war noch größer als der für die Massengräber. Während bei Waszawski auf dem viel kleineren Rost wahre Leichenberge lagen, begnügt sich Grossmann mit rund einer Leiche auf den Quadratmeter Rostfläche. Unter der Annahme, daß im Falle Grossmann eine Leichenverbrennung ohne die hier nicht mögliche Veraschung der Knochen in 5 Stunden abgeschlossen sein konnte, ist es schwer einzusehen, warum man die Verbrennungsaktion rund um die Uhr laufen ließ. Immerhin wird es nötig gewesen sein, zwischendurch die Feuer zu löschen, um die Asche zu entsorgen und um neues Brennmaterial nachzufüllen. Aber wer weiß, vielleicht verfügte Grossmann ja auch über selbstbrennende Leichen, die zudem ohne Rückstand verbrannten, was aus seinen Darstellungen allerdings nicht hervorgeht. Jedenfalls fehlen bei ihm Hinweise auf das Brennmaterial.
Die einem solchen Bericht zugrundeliegende pathologische Fantasie ist weniger erstaunlich als sein Fürwahrhalten durch Milliarden Menschen. Wo sind die riesigen Mengen von Schienen und die Eisenbetonpfosten verblieben, wer hat die Transporte durchgeführt?
Mitunter wurde von Zeugen erwähnt, daß in Treblinka II Leichen mit flüssigen Brennstoffen in Gruben verbrannt worden seien; Methylalkohol und Benzin sollen angeblich Verwendung gefunden haben.[93] Auch hier gilt, wie bei allen Verbrennungen im Freien, daß die meiste Energie des Brennstoffes ohne Wirkung auf den zu verbrennenden Körper ist, ganz im Gegensatz zu geeigneten Verbrennungsöfen, in denen die Wärmeenergie durch isolierte Wände auf engen Raum konzentriert wird.
Für eine intensive Verbrennung mit hoher Temperatur und entsprechender Energiedichte wird viel Sauerstoff und eine möglichst große Oberfläche des Brennstoffes benötigt. Diese einfache Erkenntnis hat schon bei Spirituskochern und Lötlampen Eingang gefunden, wobei Brennstoff- und Luftdüsen eine Rolle spielen. Insbesondere wird dieser Effekt bei Verbrennungskraftmaschinen durch Kraftstoffeinspritzung und Luftverwirbelung angewendet. Die geschilderten Leichenverbrennungen sind wegen der ungenügsamen Sauerstoffzufuhr in Gräben von einigen Meter Tiefe nicht möglich. Verwiesen sei hier auf Brennstätten der alten Römer mit dem Namen Ustrine. Bereits damals führten die Römer mittels Röhren unter der Erde den Brennstellen Luft zu.
Wollte man Leichen mit flüssigen Brennstoffen im Freien verbrennen, so müßte man das Versickern der Flüssigkeiten mit Metallwannen unter den Verbrennungsrosten verhindern. Die zur Leichenverbrennung notwendigen Wärmemengen könnten wegen der ungünstigen Verhältnisse nicht geringer sein als bei festen Brennstoffen wie Holz oder Kohle. In Verbindung mit den geschilderten Verbrennungsrosten, auf die die Leichen gelegt worden sein sollen, hätte sich außerdem die Schwierigkeit ergeben, daß Leichenteile in die mit Benzin gefüllten Wannen gefallen wären und zu deren Verlöschen geführt hätten. Das Übergießen menschlicher Körper mit flüssigen Brennstoffen kann zwar zu deren Verkohlung, aber nicht zu deren Verbrennen führen.[94]
Wenn für eine vollständige Leichenverbrennung in einer Krematoriumsretorte mindestens 30 kg Koks gebraucht werden,[95] so dürften dafür im Freien mindestens 60 Liter Benzin bei Vorhandensein geeigneter Vorrichtungen zu veranschlagen sein. In Treblinka wären dann unter den gechilderten technischen Voraussetzungen zur Verbrennung der in Jerusalem behaupteten 875.000 Opfer rund 50 Millionen Liter Benzin benötigt worden. Bei einem täglichen Bedarf von 10 Kesselwagen Benzin, insgesamt mindestens 2.000, hätte die Zuglänge 15 km betragen, und dies in einer Zeit, da jeder Liter Benzin für Kampfflugzeuge und Fahrzeuge aller Art dringend benötigt worden ist.
Dem Bericht der Shenectady Gasette vom 27. November 1986 aus Neu Delhi zufolge machen den Indern die Kremierungen mangels selbstbrennender Leichen und dem damit verbundenen Holzverbrauch ernste Sorgen, weil im Laufe der Zeit diesem Zwecke ganze Wälder Indiens zum Opfer fielen. Danach werden für die tägliche Verbrennung von 21.000 Leichen 6.433 Tonnen Holz benötigt, das sind pro Leiche 306 kg Holz. Bei der Übertragung dieser Verhältnisse auf Treblinka seien zur Vereinfachung der Thematik die Probleme mit der vorhergehenden Exumierung der Leichen außer acht gelassen. Es möge die Betrachtung nur einer Irrealität genügen, also der Leichenverbrennung.
Um irgendwelchen Einwänden zu begegnen, sei der Holzverbrauch für Massenkremierungen von Leichen auf 200 kg pro Leiche reduziert. Wie die Zeugen ausführten, dauerte die Verbrennungsaktion in Treblinka von Anfang März bis Anfang August 1943, also etwa 185 Tage. Dies besagt, daß täglich mindestens 4.700 Leichen verbrannt werden mußten, was 950 t trockenen Holzes benötigt hätte. Das Ingenieurhandbuch Hütte weist für Fichtenholz einen Stauraum von 2,1 m³ pro t aus[96] und für Fichtenholzscheite einen von 3,1 m³ pro Tonne.[97] Daraus ergibt sich, daß das Raumvolumen des täglich in Treblinka benötigten Holzes zur Verbrennung der Leichen etwa 3.632 m³ gewesen wäre. Anschaulich dargestellt ist dieses Volumen durch einen Holzstapel von 1 m Höhe, 1 m Breite und knapp 3,6 km Länge gegeben. Täglich!
Bei den von Warszawski geschilderten Verbrennungsrosten von 4 m × 10 m und 0,5 m Bodenabstand beträgt das Volumen unter dem Rost 20 m³. Damit das Holz zum Verbrennen annähernd ausreichend Luftzug bekommen hätte, wäre eine Beschickung von höchstens 15 m³ Holz möglich gewesen. Diese Menge entspricht einem Füllgewicht von 4.800 kg und hätte zur Verbrennung von 24 (vierundzwanzig!) Leichen gereicht. Geht man davon aus, daß in diesem Fall eine vollständige Leichenverbrennung nur 2 Stunden gedauert hätte (was aber weit untertrieben ist), so hätte man im Tag- und Nachtbetrieb höchstens 288 Leichen verbrennen können. Das von Zeugen beschriebene hohe Aufstapeln von Leichen auf dem Rost hätte allein wegen der ungünstigen Feuerführung nur Nachteile gebracht. Wenn aber täglich 5.800 Leichen verbrannt werden mußten, so hätte man dazu über 20, wie oben beschriebene Roste mit einer Gesamtfläche von 800 m² benötigt.
Unberücksichtigt ist bisher die Bedienung der Brennstellen mit Holz und die Beseitigung der Aschenreste und Gebeine geblieben. Bei der Hitze des Feuers unter den Rosten und dem Gestank der verbrennenden Leichen wäre es unmöglich gewesen, die erforderlichen Arbeiten am offenen Feuer auszuführen. Man kann daher sagen, daß eine kontinuierliche Leichenverbrennung in der beschriebenen Form mit von den Zeugen beschriebenen Feuerstellen nicht möglich gewesen wäre. Zur Bewältigung der 4.700 Leichen wäre also mindestens die doppelte Anzahl an Rosten nötig gewesen.
In Verbindung mit der von den Zeugen genannten Zahl der zu verbrennenden Leichen wäre noch die Herkunft, die Bearbeitung und der Transport der erforderlichen Holzmengen zu klären. Für die gesamte Verbrennungsaktion in Treblinka hätte man 195 Millionen kg oder 195.000 Tonnen luftgetrockneten Holzes benötigt. Mit Sicherheit wäre die Beschaffung einer so großen Menge luftgetrockneten Holzes wegen des angeblich von Himmler festgelegten kurzfristigen Termines unmöglich gewesen, weshalb anstelle eines luftgetrockneten Holzes nur ein frisches Holz mit vermindertem Heizwert zur Verfügung gestanden hätte. Der Heizwert luftgetrockneten Holzes beträgt 3.600 kcal/kg, während frisches Holz nur einen von 2.000 kcal/kg hat.[98] Damit hätte sich die benötigte Holzmenge auf 351.000 Tonnen erhöht. Täglich werden somit etwa 1.900 t frischen Holzes benötigt. Ausgehend von mittelgroßen Bäumen mit einem Festmeter Rauminhalt und 680 kg Gewicht errechnet sich die Zahl der insgesamt benötigten Bäume auf etwa 515.000 Stück.
Um die erforderliche Menge des Holzes zu beschaffen, gab es zwei Möglichkeiten: Entweder war in der Nähe des Lagers ein großes Waldgebiet, das die benötigte Holzmenge liefern konnte, die dann mit geeigneten Fahrzeugen herbeizuschaffen war, oder das Holz mußte mit Eisenbahnwaggons aus anderen Gebieten herbeitransportiert werden. Angenommen, ein 15 t-Lastwagen schafft pro Tag 3 Fuhren mit Be- und Entladung des Fahrzeuges, so sind täglich insgesamt 126 Fuhren mit etwa 42 Fahrzeugen nötig. Aus den Zeugenaussagen geht nirgendwo das Vorhandensein eines solchen Fuhrparkes hervor. Das gleiche gilt für den Einsatz von Arbeitskräften, wenn täglich 2.800 Bäume gefällt, entastet, zerschnitten und gespalten sowie be- und entladen werden mußten. Hätte ein Mann unter den gegebenen primitiven Bedingungen 1 Baum pro Tag bewältigt, d.h. gefällt, entastet, zersägt und gespalten - eine illusorische Vorstellung -, dann hätte demzufolge die Zahl der Baumfäller mindestens 2.800 Mann betragen müssen.
Um eine Vorstellung zu geben, wie groß ein Wald sein muß, der in der Lage ist, solche Holzmengen zu liefern, sei ein Hektarertrag von 800 Festmetern angenommen, was bei einer Anzahl von 515.000 Bäumen einen Wald von 643 ha oder rund 6,4 km² erfordern würde. Anschaulicher ausgedrückt wäre dieser Wald 6,4 km lang und 1 km breit gewesen. Ist es denkbar, daß den Zeugen und den Anwohnern dieses abgeholzte Areal entgangen sein sollte? Noch heute wäre ein so großes Gelände zu erkennen. Geht man davon aus, daß diese Holzmenge nicht in der Nachbarschaft des Lagers zu beschaffen gewesen wäre, so hätte das Brennholz zum Beispiel in großen Scheiten mit Eisenbahnwaggons angeliefert werden müssen. Rechnet man diesen Fall durch, so wäre täglich ein Güterzug mit je 55 Waggons à 30 Tonnen Holz, insgesamt 185 Güterzüge, zu entladen gewesen. Am Ende hätte die Gesamtlänge des Zuges 100 km erreicht. Es stellt sich daher die Frage, wo diese Unterlagen bei der Reichsbahn über diese umfangreichen Holztransporte sind, die vorzuweisen sich die einschlägigen Kreise nicht versagt hätten.
Bei der Anforderung zur spurenlosen Beseitigung aller Überreste der 875.000 Leichen müssen die noch verbleibenden Aschemengen in Betracht gezogen werden. Die Menge der Holzasche ist nicht unerheblich und von Holzart zu Holzart verschieden. Es wird hier der niedrige Wert von 3 kg pro Tonne trockenen Holzes angenommen.98 Die verbliebene Holzasche hätte dann ein Gewicht von etwa 1000 t gehabt; 100 Fuhren eines 10-Tonners.
Der Aschegehalt eines menschlichen Körpers von 70 kg beträgt etwa 5,6% seines Gewichtes[99], dies wären in unserem Fall 3,3 kg. Das Aschegewicht der 875.000 verbrannten Leichen hätte somit 2.889.000 kg betragen. Die Gesamtasche, bestehend aus Holzasche und menschlicher Asche, hätte somit ein Gewicht von insgesamt knapp 4.000 t oder vier Millionen Kilogramm gehabt, die dann laut Zeugenaussagen zwecks Spurenverwischung mit dem Erdreich vermischt und in die Gräber zurückgegeben worden sind.[100] Auch wenn diese Aschemenge mit den etwa 100.000 m³ Erdaushub der Leichengruben vermischt worden wäre, ließe sich der Nachweis menschlicher Überreste in dem von den Zeugen behaupteten Umfang leicht erbringen. Zu beachten wäre noch, daß bei der Verbrennung von Leichen unter den von den Zeugen genannten Bedingungen die Knochen nicht zu Asche geworden, sondern als solche verblieben wären.
Die Zeugen schilderten, wie die Knochenreste der Leichen zerkleinert und immer wieder gesiebt wurden, um die Spurenverwischung zu sichern. Mit den primitiven Mitteln, bestehend aus Holzrollen und dünnen Blechen zur Zerkleinerung der Knochen, wie von den Zeugen beschrieben, wäre es vielleicht möglich gewesen, daß ein Mann pro Stunde zwei Skelette so zerkleinert und siebt, wie es gefordert war. Falls ein Arbeitsjude 20 Skelette pro Tag pulverisiert hätte, wären 240 Arbeitsjuden allein für diese Aufgabe nötig gewesen. Summiert man den Personalbedarf, bestehend aus 2.800 Arbeitsjuden für die Holzbeschaffung, 240 zur Zerkleinerung der Knochen und 150 Arbeitsjuden zur Bedienung der Brennstellen, dann waren rund 3.200 Arbeitsjuden nötig, um die erforderliche Leistung in einer durchgehenden siebentägigen Arbeitswoche zu erbringen. Hinzu kommen weitere hunderte Arbeitsjuden, die laut Zeugenaussagen verschiedene Arbeiten durchführten: Grubenausheben und -verfüllen, Tarnungsarbeiten, Sortierarbeiten der Wertgegenstände der umgebrachten Juden, Haarschnitt und Goldzahnzug der Opfer, Dienstleistungen für die SS, Verwaltung, Verpflegung und Versorgung des Lagers etc.pp. Schließlich hätte man eine Reserve für ausfallende Kräfte ständig bereit haben müssen. Dadurch hätte das Lager eine ständige Belegschaft von mindestens 5.000 Menschen haben müssen. Diese Zahl steht im krassen Mißverhältnis zu der für das Lager Treblinka bezeugten Zahl von lediglich 700 Arbeitsjuden.[101]
Letztlich muß festgestellt werden, daß die Zähne der vermeintlichen Opfer mit den bezeugten primitiven Methoden nicht zu zerstören waren.[102] Wenn jedes vermeintliche Opfer nur 20 der normal 32 Zähne bei seinem Tode besaß, so müssen in Treblinka mindestens 17,5 Mio. Zähne angefallen sein. Dann wären in den 100.000 m³ Erdaushub heute pro m³ etwa 175 menschliche Zähne zu finden.
All den hier gemachten Ausführungen ist die vom Jerusalemer Gericht genannte Zahl von 875.000 Toten zugrunde gelegt. Geht man aber von den von Grossmann und anderen genannten 3 Millionen Treblinka-Leichen aus, so sind die vorher ermittelten Zahlen mit dem Faktor 3,5 zu multipizieren, was folgende Werte ergibt: täglich 6.650 t Holz zur Leichenverbrennung, insgesamt etwa 1.200.000 t oder fast zwei Million Bäume, zu deren Transport ein Zug von 350 km Länge nötig gewesen wäre. Die Waldfläche, die sich aus dieser Holzmenge ergäbe, würde etwa 23 km² betragen. Es wären etwa 13.700 Tonnen Asche zu verstecken gewesen mit mindestens 60 Millionen Zähnen darin. Und wo waren nur die 20.000 Arbeitsjuden zur Bewältigung dieser Arbeiten?
5.4. Was geschah in Treblinka wirklich?
Ohne weitere eigene Ausführungen sei hier ein längerer Abschnitt des Amicus Curiae Brief der Polish Historical Society zitiert, vorgebracht zur Verteidigung von John Demjanjuk, der sich u.a. mit den Untersuchungsergebnissen polnischer Behörden in Treblinka beschäftigt:
»Durch die Kombination von Luftbildern und Bodenaufnahmen damaliger Grabungen vor Ort waren wir in der Lage, die Lage der Massengräber in Treblinka II sowie deren Größe festzustellen. Fundamente großer Gebäude (30 × 15 m), die angeblich Gaskammern gewesen sein sollen, waren allerdings nicht sichtbar.
Die Luftbilder [deutscher Aufklärer von 1944] zeigen, daß die Fläche des einzigen Massengrabes beim Lager Treblinka II ungefähr 10% kleiner ist als diejenigen im Wald von Katyn, die etwa 4.500 Leichen enthielten. Die gleichen Luftbilder zeigen 41 kleine Massengräber annähernd 3 km vom Lager Treblinka I entfernt. Wie eine polnische Untersuchung ergab, wurden diese Opfer niemals durch die Nazis exhumiert und verbrannt (Beweisstück 83)[...] Die Größe dieser kleinen Massengräber stimmt mit den durch Exhumierung gewonnenen Feststellungen des polnischen Untersuchungsrichters überein, wonach sich darin etwa 10.000 Leichen befinden. Beweisstück 85. [...]
Ebenso konnten wir den Aufnahmeort von Bodenaufnahmen des einzigen Massengrabes von Treblinka II aus dem August 1944 feststellen, die uns die exakte Größe des Grabes liefern. Beweisstück 86. 1945 ließ das Distriktgericht von Siedlce eine forensische Aushebung der Stelle des ehemaligen Lagers Treblinka II durchführen und ermittelte dabei auch die Tiefe dieses einzigen Massengrabes. Beweisstück 87. Diese Information zusammen mit der durch die Luftbilder festgestellten Fläche des Grabes vervollständigt die dreidimensionalen Maße des Grabes und gibt uns eine ziemlich genaue Vorstellung von der darin damals beerdigten Leichenzahl, die zwischen 2.000 unnd 4.000 gelegen haben muß. Diese Zahl liegt deutlich unter der vermuteten Zahl von 900.000. Da innerhalb eines Jahres etwa 1 Mio. Menschen durch das Lager geschleust wurden und die Anreise nach Treblinka etwa 3 Tage dauerte (Beweisstück 88), stimmt die Zahl von 2.000 bis 4.000 Toten mit der sehr hohen Todesrate der Einwohner des Warschauer Ghettos überein.
Aus den gesammelten Informationen geht hervor, daß die Leichen des Lagers Treblinka II nicht exhumiert und verbrannt wurden, um die Spuren zu verwischen, sondern um Epidemien für den Fall zu vermeiden, daß der Wasserstand des Flusses Bug ansteigt. Die annähernd 10.000 Leichen der Massengräber bei Treblinka I wurden nicht exhumiert und kremiert, da sie selbst oberhalb eines erhöhten Wasserstandes lagen. [...]
Nach dem Krieg gab es bezüglich Treblinka zwei Untersuchungskommissionen, eine sowjet-jüdische unter der 65. Armee im Jahre 1944 und eine seitens durch polnische Untersuchungsrichter des Distriktgerichts von Siedlce im Jahre 1945. [...]
Andererseits führte die sowjet-jüdische Kommission eine recht gute Untersuchung der Massengräber des Lagers Treblinka I durch, deren Ergebnisse sie in einem Bericht niederlegte. Beweisstück 89A. Die Gräber von Treblinka I enthielten etwa 10.000 Leichen, womit sie etwa dreimal so viele Leichen bargen wie jene Gräber des Lagers Treblinka II. Beweisstück 90.
Im November 1945, während der Vorbereitungen für den Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg, ordnete der polnische Untersuchungsrichter am Distriktgericht Siedlce eine Untersuchung des ehemaligen Lagers Treblinka II an, basierend auf den Zeugenaussagen über die angeblich dort begangenen Verbrechen. Die polnische Kommission glaubte den Erzählungen der Überlebenden bezüglich der enormen Opferzahl von 3,5 Mio. nicht, wie sie von den sowjetischen Vorgängern erfunden worden waren. Beweisstück 91. Folgerichtig versuchte sie ernsthaft, materielle Beweise für die Nazi-Verbrechen zu finden. Die forensischen Untersuchungen und Ausgrabungen mit 30 Arbeitern begannen im November 1945 unter der persönlichen Aufsicht des jüdischen Präsidenten des Districtsrates von Siedlce, J. Szlebzak. Vier Ex-Häftlinge als Vertreter des Kreises ehemaliger Treblinka-Häftlinge waren dabei: S. Raijzmn, T. Grinberg, S. Friedman und M. Mittelberg.[103] Ihre einzige Aufgabe bestand darin, die Lage jener unvergeßlichen Einrichtungen zu zeigen, die sie angeblich täglich während eines ganzen Jahres sehen konnten, und die erst 24 Monate zuvor abgerissen worden waren: Das Lazarett, in dem etwa 50.000 Kranke, Alte und Kinder erschossen worden sein sollen; die gigantischen Massengräber; und die zwei gemauerten Gebäude mit ihren dreizehn (10 + 3) Gaskammern, die angeblich mit roten Fliesen besetzt waren. Beweisstück 92.
Die Lage des Lazaretts war schnell gefunden. Die Überlebenden geben an, daß dort 50.000 Menschen erschossen wurden. Während man zwar einige persönliche Gegenstände der deportierten Juden sowie einige halb verbrannte Lagerüberreste, vermischt mit ein paar Duzend ausländischen Münzen fand, fehlte jede Spur von menschlichen Knochenüberresten, von den 50.000 Geschoßprojektilen und -hülsen. Beweisstück 92A.
An die Lage der Gaskammern von Treblinka II, die zwei größten Steinbauten in dem Bereich (eine davon angeblich 30 × 15 Meter groß), konnten sich die Überlebenden nicht erinnern oder sie wurden sich über deren angebliche Lage nicht einig. Da diese Gebäude in dem 2 ha kleinen oberen Lager gelegen haben müssen, grub die Kommission einige lange und tiefe Suchgräben in Nord-Süd-Richtung. Keine einzige Scherbe einer roten oder andersfarbigen Fliese wurde während dessen gefunden. Beweisstück 93. Weder gab es die Spur einer dicken Betonplatte, auf der die gefliesten Wände hätten ruhen müssen, noch irgend eine andere Spur von Beton- oder Steinfundamenten, die im (seinerzeit tief gefrorenen) sandigen Grund von Treblinka solch schwere Objekte hätten tragen können. Beweisstück 94.«[104]
Abschließend werden die wichtigsten Punkte nochmals zusammengefaßt:
Abschließend sei nochmals darauf hingewiesen, daß eine Leugnung des Holocaust in der Bundesrepublik noch strafbar ist. Die von den Gerichten behauptete Offenkundigkeit des Treblinka-Holocaust beruht ausschließlich auf
Zeugenaussagen.
Angesichts der hier geschilderten Umstände kann es niemanden verwundern, daß auch die Mitarbeiter der Jerusalemer Holocaust-Gedenkstätte inzwischen angeben,[106] was das eigentliche Problem am Lagerkomplex Treblinka ist, nämlich die
Zeugenaussagen.
[1] | Direktor für Regierungsbeziehungen der kanadischen B'nai B'rith-Loge, Toronto Star, 26.11.1991. |
[2] | F. Nietzsche, Der Antichrist, Abs. 52. |
[3] | Strafprozeß gegen E.B. Althans, Münchner Merkur, 26.5.1993; vgl. The Journal of Historical Review (JHR) 13(5) (1993) S. 37. |
[4] | H.P. Rullmann, Der Fall Demjanjuk, Verlag für ganzheitliche Forschung und Kultur, Struckum 21987, S. 76. |
[5] | Vgl. die Fälle K. Linnas, F. Walus und F. Fedorenko, H.P. Rullmann, Anm. 4, S. 87, 96ff., 164; U. Walendy, Historische Tatsachen (HT) Nr. 25, Verlag für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung, Vlotho 1985, S. 35 (Walus); ders., HT 34, ebenda 1988, S. 14 (Linnas). |
[6] | Information des Bundesministers des Inneren, Inneren Sicherheit, Nr. 1, Bonn, 20.3.1985. |
[7] | H.P. Rullmann, Anm. 4, S. 76f., nach News from Ukrain. |
[8] | Vgl. Memorandum von H.E. Wagner, stellvertretender Direktor des Immigration and Naturization Service, New York, vom 29. Januar 1976. |
[9] | Vgl. den Schriftverkehr A. Hammers in H.P. Rullmann, Anm. 4, S. 87ff. |
[10] | D. Lehner, Du sollst nicht falsch Zeugnis geben, Vohwinckel, Berg am See, o.J.; vgl. H.P. Rullmann, Anm. 4, S. 103ff. |
[11] | stern, 5.3.1992, S. 198ff. |
[12] | Zu den Vorgängen vgl. A. Melzer, »Iwan der Schreckliche oder John Demjanjuk, Justizirrtum? Justizskandal!«, SemitTimes, Sondernummer, Dreieich, März 1992, bes. S. 3, 13, sowie Münchner Merkur, 26.3.1992. Darüber hinaus erhielt ich dankenswerterweise einige Berichte vom Gutachter D. Lehner (Anm. 10). |
[13] | Nach Bericht D. Lehner vom 26.7.1993. |
[14] | H.P. Rullmann, Anm. 4, S. 118ff., 174ff. |
[15] | 700.000 gibt z.B. das Institut für Zeitgeschichte an, vgl. den Beitrag von G. Rudolf im vorliegenden Band; die höchste Zahl ist wiedergegeben in: World Jewish Kongress u.a. (Hg.), The Black Book - The Nazi Crime against the Jewish People, New York 1946, Reprint Nexus Press, New York 1981, S. 400ff. |
[16] | Jerusalem District Court, Criminal Case 373/86. |
[17] | E. Rosenberg, Tatsachenbericht, Jewish Historical Documentation, 24.12.1947; abgedruckt in: H.P. Rullmann, Anm. 4, S. 133ff. |
[18] | H.P. Rullmann, Anm. 4, S. 132, 145. |
[19] | Vgl. A. Melzer, Anm. 12. |
[20] | Vgl. S.T. Possony, »The Ukrainian-Jewish Problem: Historical Retrospective«, Ukrainian Quarterly 2 (1975) S. 141ff. |
[21] | United Press International, 30.11.1988, S. 2; vgl. Annales d'Histoire Révisionniste (AHR) 6 (1988/89) S. 167. |
[22] | United Press International, 2.12.1988, S. 2; vgl. AHR 6 (1988/89) S. 167. |
[23] | E. Loftus, K. Ketcham, Witness for the Defense, St. Martin's Press, New York 1991; vgl. J. Cobden, JHR 11(2) (1991) S. 238-249. |
[24] | H.P. Rullmann, Anm. 4, S. 23, 100, 124, 145, 191. |
[25] | Ebenda, S. 19. |
[26] | Ebenda, S. 17, 21. |
[27] | Ebenda, S. 26. |
[28] | The Plain Dealer (Cleveland/Ohio), 1.10.1986; vgl. H.P. Rullmann, Anm. 4, S. 26. |
[29] | New York Post, 17.3.1990; The Washington Times, 19.3.1990; The New Republic, 22.10.1990. |
[30] | This Week with David Brinkley, ABC television, Sonntag, 8.12.1991. |
[31] | T. Skowron, Amicus Curiae Brief, Polish Historical Society, Stamfort CT 1992; Ein annaloges Engagement erfolgte von der Ukrainian Friends of Fairfield Association, ebenda, die aber wohl teilweise identisch mit der Polish Historical Society sein dürfte. |
[32] | Tagespresse vom 30.7.1993. |
[33] | DIE WELT, 2.8.93. |
[34] | Zur Geschichte des Demjanjuk-Prozesses vgl.: J.A. Brentar, JHR 13(6) (1993) S. 2-8; J. Sobran, JHR 13(6) (1993) S. 9f. |
[35] | Zu den wichtigsten Zeugenschilderungen vgl. neben den weiter unten explizit aufgeführten Werken und World Jewish Congress (Hg.), Anm. 15, auch: E. Klee, W. Dreßen, V. Rieß (Hg.), »Schöne Zeiten«. Judenmord aus der Sicht der Täter und Gaffer, S. Fischer, Frankfurt/Main 1988. |
[36] | U. Walendy, Historische Tatsachen Nr. 12: »Das Recht, in dem wir leben«, Verlag für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung, Vlotho 1982, S. 28-35; besonders aber: ders., ebenda, Nr. 44: »Der Fall Treblinka«, 1990. |
[37] | Einige Beispiele: H.P. Rullmann, Anm. 4, S. 151; G. Sereny, Im Abgrund, Ullstein, Frankfurt/Main 1980, S. 154; R. Glazar, Die Falle mit dem Grünen Zaun, Fischer, Frankfurt/Main 1992, S. 191; A. Donat (Hg.), The Death Camp Treblinka, Holocaust Library, New York 1979, S. 259 und 318f.; Y. Arad, Belzec, Sobibor, Treblinka: The Operation Reinhard Death Camps, University Press, Bloomington 1987, S. 39; E. Kogon, H. Langbein, A. Rückerl u.a. (Hg.), Nationalsozialistische Massentötungen durch Giftgas, Fischer, Frankfurt/Main 1983, S. 243f.; E. Jäckel, P. Longerich, H.J. Schoeps (Hg.), Enzyklopädie des Holocaust, Band 3, Argon, Berlin 1993, S. 1431. |
[38] | LG Frankfurt, Az. 14/53 Ks 1/50; LG Düsseldorf, Az. 8 I Ks 2/64; dass., Az. 8 Ks 1/69. |
[39] | Skizze K. Franz, in U. Walendy, »Der Fall Treblinka«, Anm. 36, S. 24; darin auch fast alle in Anm genannten Skizzen sowie jene von R. Ainszstein, Jewish Resistance in Nazi-occupied Eastern Europe, London 1974, S. 716ff. (S. 26). |
[40] | Lagerskizze aus der Broschüre Vernichtungslager Treblinka, Treblinka-Museum U. Walendy, »Der Fall Treblinka«, Anm. 36, S. 29. |
[41] | Ref. No. GX 72 F-933 SK, exp. 139; vgl. den Beitrag von J.C. Ball im Buch sowie ders., Air Photo Evidence, Ball Recource Service Ltd., Delta B.C 1992, S. 88. |
[42] | World Jewish Congress (Hg.), Lest we forget, New York 1943. |
[43] | Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Miltärgerichtshof Nürnberg 14. November 1945 - 1. Oktober 1946, Nürnberg 1947 (IMT), Band III, S. 632f.; Dokument PS-3311. |
[44] | J.C. Ball, Air Photo Evidence, Anm. 41. |
[45] | T. Skowron, Anm. 31, S. 29ff. |
[46] | Einige Zeugen geben den Herbst 1942 als Beginn der Kremierungen an, vgl. R. Glazar, Anm. 37, S. 34. |
[47] | E. Jäckel u.a. (Hg.), Anm. 37, S. 1430: 0,87 Mio; W. Benz (Hg.), Dimension des Völkermords, Oldenbourg, München 1991, S. 468: 1,2 Mio. |
[48] | Ausnahmen bilden hier nur die neueren Untersuchungen vor allem über Auschwitz: F.A. Leuchter, An Engineering Report on the alleged Exekution Gas Chambers at Auschwitz, Birkenau and Majdanek, Poland, Samisdat Publishers, Toronto 1988; dt.: ders., Der erste Leuchter Report, ebenda; R. Kammerer, A. Solms, Das Rudolf Gutachten, Cromwell Press, London 1993; vgl. den Beitrag von G. Rudolf und E. Gauss in diesem Buch. |
[49] | Zentralkommission zur Untersuchung der deutschen Verbrechen in Polen, German Crimes in Poland, New York 1982; vgl. U. Walendy, »Der Fall Treblinka«, Anm. 36, S. 15. Walendy berichtete neuerdings über eine bisher verheimlichte Stichprobenanalyse des Bodens im Bereich der vermeintlichen Massenverbrennungen in Auschwitz, HT Nr. 60: »Naturwissenschaft ergänzt Geschichtsforschung«, Verlag für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung, Vlotho 1993, S. 6ff. |
[50] | Vgl. dazu z.B. die Äußerungen des jüdischen Holocauts-Experten Prof. Dr. R. Hilberg in: Newsday, 23.2.1983, Part II/3: »an incredible meeting of minds, a consensus-mind reading by a far-flung bureaucracy.« |
[51] | M. Tregenza, »Belzec Death Camp«, The Wiener Library, 41-42 (1977) S. 16f.; Biuletyn Zydowskiego Instytutu Historycznego (Warschau) 9-10 (1954) S. 307; Polish Fortnightly Review, 1.12.1942, S. 4; New York Times, 20.1.1942, S. 23, und 12.2.1944, S. 6; Documents of the Forreign Office, FO 371-30917-5365 und 371-30924-5365; World Jewish Congress u.a. (Hg.), The Black Book of Polish Jewry, Roy Publishers, New York 1943. S. 131; A. Silberschein, Die Judenausrottung in Polen, Genf 1944, S. 21f.; S. Szende, Der letzte Jude in Polen, Europa-Verlag, Zürich 1945, S. 291f.; vgl. dazu C. Mattogno, AHR 1 (1987) S. 82ff. |
[52] | IMT Band VII, S. 633f. |
[53] | World Jewish Congress u.a. (Hg.), Anm. 15, S. 398, 407ff. |
[54] | A. Krzepicki in: A. Donat (Hg.), Anm. 37, S. 130. |
[55] | Biuletyn Zydowskiego Instytutu Historycznego (Warschau) 1 (1951) S. 96, 99. |
[56] | H.P. Rullmann, Anm. 4, S. 130. |
[57] | A. Rückerl, NS-Vernichtungslager im Spiegel deutscher Strafprozesse, dtv, München 21978, S. 39f., 43ff., bez. Treblinka-Prozeß, S. 14. |
[58] | Vgl. das Düsseldorfer Urteil im Prozeß gg. K. Franz, LG Düsseldorf, Az. 8 I Ks 2/64, wiedergegeben in A. Donat, Anm. 37, S. 296, bes. S, 300f., auch S. 34, 157, 161; Y. Arad, Anm. 37, S. 42f., 119. |
[59] | E. Rosenberg in: H.P. Rullmann, Anm. 4, S. 137. |
[60] | Vgl. Y. Arad, Anm. 37, S. 33, 42; A. Donat (Hg.), Anm. 37, S. 92, 153, 170f. |
[61] | E. Kogon u.a., Anm. 37, S. 183. |
[62] | Vgl. hierzu den ausführlichen Beitrag von F.P. Berg im Buch. |
[63] | Abgasturbolader haben einen Druckbedarf von 0,5 bar und mehr. |
[64] | R. Auerbach in: A. Donat, Anm. 37, S. 35, 50. |
[65] | Ebenda, S. 49f.; J. Wiernik, ebenda, S. 172. |
[66] | Es sei erwähnt, daß bei Wiederbelebungsversuchen eine Mund-zu-Mund-Beatmung stattfindet, wobei die wiederbelebende Atemluft des Menschen etwa 15% Sauerstoffanteil hat. |
[67] | J. Wiernik in: A. Donat, Anm. 37, S. 157; Urteil Düsseldorf, ebenda, S. 300; Y. Arad, Anm. 37, S. 42. Diese Zeugen bekunden allerdings, daß es sich bei dem Motor zur Stromerzeugung um einen zusätzlichen, separat zum Vergasungsmotor eingesetzt Diesel handelte. Wir gehen hier der These nach, daß die Zeugen sich irrten und Vergasungsmotor und Generatormotor identisch waren. |
[68] | Y. Arad, Anm. 37, S. 69, 71, 86; A. Donat, Anm. 37, S. 36, 49, 159, 172, 311; R. Glazar, Anm. 37, S. 19; J.-F. Steiner, Treblinka, Stalling, Oldenburg 1966, S. 180, 213. |
[69] | Vgl. H. Roques, Die »Geständnisse« des Kurt Gerstein, Druffel, Leoni 1986. |
[70] | In U. Walendy, »Der Fall Treblinka«, Anm. 36, S. 11. |
[71] | Vgl. die Abbildungen aus dem Fotoalbum K. Franz' in: G. Sereny, Anm. 37, S. 210; A. Donat, Anm. 37, S. 264; Y. Arad, Anm. 37, S. 95. |
[72] | Vgl. dazu den Beitrag von G. Rudolf zur Holocaust-Opfer-Statistik im Buch. |
[73] | Vgl. z.B. die Beiträge von H. Tiedemann über Babi Jar und G. Rudolf und E. Gauss über Auschwitz/Majdanek im Buch. |
[74] | F. Kadell, Die Katyn Lüge, Herbig, München 1991. |
[75] | Vgl. Y. Arad, Anm. 37, S. 170. |
[76] | E. Rosenberg, Tatsachenbericht, S. 9f., in: H.P. Rullmann, Anm. 4, S. 141f. |
[77] | Aussagen E. Rosenberg vor dem Jerusalemer Demjanjuk-Prozeß, zitiert nach U. Walendy, HT Nr. 34, Verlag für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung, Vlotho 1988, S. 24. |
[78] | S. Waszawski, Dokumente der Hauptkommission zur Erforschung der Naziverbrechen in Polen. Kopie des Venehmungsprotokolls in deutsch liegt mir vor. |
[79] | W. Grossmann, Die Hölle von Treblinka, Verlag für fremdsprachige Literatur, Moskau 1947. |
[80] | J. Wiernik in: A. Donat, Anm. 37, S. 170. |
[81] | R. Glazar, Anm. 37, S. 34. |
[82] | R. Auerbach in: A. Donat, Anm. 37, S. 32f. |
[83] | Ebenda, S. 38. |
[84] | Y. Arad, Anm. 37, S. 174. |
[85] | Ebenda, S. 175. |
[86] | J.-F. Steiner, Anm. 68, S. 294. |
[87] | Ebenda, S. 295. |
[88] | In A. Donat, Anm. 37, S. 124 bzw. 192. |
[89] | Y. Arad, Anm. 37, S. 110. |
[90] | R. Glazar, Anm. 37, S. 59, 108, 116, 126ff., 134ff. |
[91] | Vgl. hierzu auch den Beitrag von U. Walendy im vorliegenden Buch. |
[92] | Vgl. Y. Arad, Anm. 37, S. 171, 174; A. Donat, Anm. 37, S. 170f. |
[93] | So. z.B. A. Krzepicki in: A. Donat, Anm. 37, S. 92, wobei hier als Brennstoff alte Kleider, Taschen und Müll jeder Sorte verwendet worden sein soll; auch J. Wiernik, ebenda, S. 181, hier nach Entzündung selbstbrennend. |
[94] | Dies haben zwei unverdächtige, nämlich kommunistische Gutachten ergeben, die für das Militär der DDR und der UdSSR erstellt wurden, um zu klären, ob man bei Massentötungen durch Kriegseinwirkungen Leichen auf dem offenen Feld beseitigen können: J. Loscher, H. Schuhmann (Hg.), Militärhygiene und Feldepidemologie, Militärverlag der DDR, Berlin 1987; F.G. Krotov, Die Erfahrungen der sowjetischen Medizin im Großen Vaterländischen Krieg 1941-1945, Band 33: »Säuberung des Gefechtsfeldes«, Moskau 1955, bes. S. 236ff.; vgl. auch den Beitrag von C. Mattogno im Buche. |
[95] | Vgl. hierzu den Beitrag von C. Mattogno im Buch. |
[96] | Akademischer Verein Hütte, Hütte, Band I, Ernst und Sohn, Berlin 281955, S. 1037. |
[97] | Ebenda, S. 1035. |
[98] | Ebenda, S. 1243. |
[99] | Schlag nach! Natur, Bibliographisches Institut, Leipzig 1952, S. 512. |
[100] | Vgl. A. Donat, Anm. 37, S. 181; Y. Arad, Anm. 37, S. 171, 176. |
[101] | J. Wiernik in: A. Donat, Anm. 37, S. 155. |
[102] | Vgl. hierzu einschlägige gerichtsmedizinschen Untersuchungen, dargestellt von A. Summers, T. Mangold, The File on the Tsar, Victor Gollancz Ltd., London 1976; auch C. Loos, »Où sont les traces de millions de brûlés?«, Revue d'Histoire révisionniste 5 (1991) S. 136-142. |
[103] | Vgl. auch die theatralische, aber wissenschaftlich völlig wertlose Beschreibung dieses Begebenheit durch R. Auerbach in: A. Donat, Anm. 37, S. 70f. |
[104] | T. Skowron, Anm. 31, S. 25ff. |
[105] | Vgl. M. Weber, AHR 3 (1987) S. 127-142; M. Weber, A. Allen, JHR 12(2) (1992) S. 133-158. |
[106] | Vgl. dazu die Erfahrungen von I. Weckert, beschrieben in ihrem Beitrag im vorliegenden Buch. |
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