ZWEITER TEIL

1. Der Beginn der Judendeportationen nach Auschwitz

Die ersten dokumentarisch nachgewiesenen Judentransporte, die in Auschwitz eintrafen, stammten aus der Slowakei und Frankreich. Diese Transporte waren Bestandteil eines allgemeinen deutschen Planes zur Ausnutzung jüdischer Arbeitskraft in Auschwitz sowie im Distrikt Lublin (Ostpolen).

Die Slowakei führte die Deportation ihrer eigenen Juden nach Osten auf Vorschlag der Reichsregierung durch. Am 16. Februar 1942 sandte Martin Luther, Leiter der Abteilung Deutschland im Auswärtigen Amt, der deutschen Botschaft in Preßburg (slowakisch Bratislava) ein Fernschreiben, in welchem er mitteilte, »im Zuge der Maßnahmen zur Endlösung der europäischen Judenfrage« sei die Reichsregierung bereit, sogleich »20.000 junge, kräftige slowakische Juden« nach dem Osten umzusiedeln, wo »Arbeitseinsatzbedarf« bestehe.[44]

Unter Verweis auf dieses Fernschreiben schrieb Luther in einem mit »August 1942« datierten Bericht an das Auswärtige Amt:[45]

»Die Zahl der auf diese Weise nach dem Osten abgeschobenen Juden reichte nicht aus, den Bedarf an Arbeitskräften zu decken. Das Reichssicherheitshauptamt trat daher auf Weisung des Reichsführers SS an das Auswärtige Amt heran, die Slowakische Regierung zu bitten, 20.000 junge, kräftige slowakische Juden aus der Slowakei zur Abschiebung in den Osten zur Verfügung zu stellen. Die Gesandtschaft in Preßburg berichtete zu D III 1002, die Slowakische Regierung habe den Vorschlag mit Eifer aufgegriffen, die Vorarbeiten könnten eingeleitet werden.«

Das ursprüngliche Programm der Judentransporte wurde am 13. März 1942 entworfen und sah die Entsendung von je zehn Zügen nach Auschwitz und Lublin in folgender zeitlicher Reihenfolge vor:

Datum

Transp. Nr.

Abfahrtsort

Bestimmungsort

25.3

1

Poprad

Auschwitz

26.3.

2

Zilina

Lublin

27.3.

3

Patrónka

Auschwitz

29.3.

4

Sered

Lublin

30.3.

5

Novák

Lublin

1.4.

6

Patrónka

Auschwitz

2.4.

7

Poprad

Auschwitz

4.4.

8

Zilina

Lublin

6.4.

9.

Novák

Lublin

7.4.

10

Poprád

Auschwitz

8.4.

11

Sered

Lublin

10.4.

12

Zilina

Lublin

11.4.

13

Patrónka

Auschwitz

13.4.

14

Poprad

Auschwitz

14.4.

15

Sered

Lublin

16.4.

16

Novák

Lublin

17.4.

17

Poprad

Auschwitz

18.4.

18

Patrónka

Auschwitz

20.4.

19

Poprad

Auschwitz

21.4.

20

Novák

Lublin[46]

Jeder Transport sollte 1000 Personen umfassen.[47]

Am 24. März 1942 schickte SS-Obersturmbannführer Arthur Liebehenschel, Leiter des Amtes DI (Zentralamt) im SS-WVHA, dem Kommandanten des Kriegsgefangenenlagers Lublin, SS-Standartenführer Karl Koch, ein Fernschreiben zum Thema »Juden aus der Slowakei«, in dem er schrieb:[48]

»Die für das dortige Lager bestimmten 10.000 (Zehntausend) Juden aus der Slowakei werden ab 27.3.1942, wie bereits mitgeteilt, mit Sonderzügen nach dort überstellt werden. Jeder Sonderzug führt 1000 (eintausend) Häftlinge mit. Alle Züge werden über den Grenzbahnhof Zwardon OS [Oberschlesien] geleitet, wo sie jeweils 6.09 Uhr früh eintreffen und während eines zweistündigen Aufenthaltes von Begleitkommandos der Schutzpolizei unter Aufsicht der Staatspolizeistelle Kattowitz an den Bestimmungsort weitergeleitet werden.«

Am 27. März schickte Woltersdorf, ein Angestellter der Staatspolizei Kattowitz, der Amtsgruppe D des SS-WVHA sowie zwei weiteren Amtsstellen einen Bericht über den zweiten Transport slowakischer Juden nach Lublin. Dieser trug den Titel »Arbeitseinsatz von 20.000 Juden aus der Slowakei« und enthielt u.a. folgenden Abschnitt:[49]

»Ankunft des 2. Zuges in Zwardon mit 1000 arbeitsfähigen Juden aus der Slowakei am 27.3.42 um 6 Uhr 52 Min. Bei dem Transport befand sich ein jüd. Arzt, sodaß Gesamtzahl 1001 Mann ist.«

Am 29. April übermittelte die deutsche Botschaft in Preßburg der slowakischen Regierung eine Verbalnote folgenden Inhalts:

»Die aus dem Gebiet der Slowakei in das Reichsgebiet abbeförderten und noch abzubefördernden Juden werden nach Vorbereitung und Umschulung zum Arbeitseinsatz in dem Generalgouvernement und in den besetzten Ostgebieten kommen. Die Unterbringung, Verpflegung, Bekleidung und Umschulung der Juden einschließlich ihrer Angehörigen verursachen Kosten, die vorläufig aus der anfänglich nur geringen Arbeitsleistung der Juden nicht gedeckt werden können, da sich die Umschulung erst nach einiger Zeit auswirken [sic] und da nur ein Teil der abbeförderten und noch abzufördernden Juden arbeitsfähig ist.«

Um diese Unkosten zu decken, verlangte die Reichsregierung von der slowakischen Regierung einen Betrag von 500 Reichsmark pro Person.[50]

Am 11. Mai schrieb SS-Hauptsturmführer Dieter Wisliceny, Eichmanns Vertreter in der Slowakei, folgenden Brief an das slowakische Innenministerium:[51]

»Wie mir das Reichssicherheitshauptamt Berlin am 9.5.1942 telegraphisch mitteilte, besteht die Möglichkeit, die Abschiebungsaktion der Juden aus der Slowakei zu beschleunigen, indem noch zusätzliche Transporte nach Auschwitz gesandt werden können. Diese Transporte dürfen aber nur arbeitsunfähige Juden und Jüdinnen enthalten, keine Kinder. Es wäre dann möglich, die Abtransportquote um 5 Züge pro Monat zu erhöhen. Zur praktischen Durchführung erlaube ich mir folgenden Vorschlag: Bei der Aussiedlung aus den Städten werden solche Juden, die als arbeitsfähig angesprochen werden können, aussortiert und in die beiden Lager Sillein und Poprad verbracht.«

Der Vorschlag wurde nicht gutgeheißen, denn die 19 Judentransporte, welche die Slowakei im Mai verließen, wurden durchweg in den Bezirk Lublin gesandt; ihre Bestimmungsorte waren Lubartów, Luków, Miedzyrzec Podlaski, Chełm, Deblin, Puławy, Nałęczów, Rejowiec und Izbica.[52] Insgesamt wurden rund 20.000 Juden deportiert.[53] Die Deportationen nach Auschwitz wurden erst am 19. Juni 1942 wieder aufgenommen.

Gehen wir zu Frankreich über.[54] In einem am 10. März 1942 abgefaßten Bericht vermeldete SS-Hauptsturmführer Theodor Dannecker, Beauftragter für Judenfragen in Frankreich, unter Berufung auf eine am 4. März im Amt IV B 4 des RSHA durchgeführte Sitzung, man könne Vorverhandlungen mit den französischen Behörden »wegen des Abschubs von rd. 5000 Juden nach dem Osten« einleiten. Dabei, so Dannecker, habe es sich »zunächst um männliche, arbeitsfähige Juden, nicht über 55 Jahre« zu handeln.[55]

Die Massendeportation in Frankreich ansässiger Juden (von denen die Mehrzahl keine französischen Staatsbürger waren), jedoch auch der niederländischen sowie der belgischen Juden, wurde drei Monate später beschlossen. Am 22. Juni 1942 schrieb Adolf Eichmann einen Brief an den Legationsrat Franz Rademacher vom Auswärtigen Amt zum Thema »Arbeitseinsatz von Juden aus Frankreich, Belgien und Holland«, in dem es hieß:

»Es ist vorgesehen, ab Mitte Juli bzw. Anfang August ds. Jrs. in täglich verkehrenden Sonderzügen zu je 1.000 Personen zunächst etwa 40.000 Juden aus dem besetzten französischen Gebiet, 40.000 Juden aus den Niederlanden und 10.000 Juden aus Belgien zum Arbeitseinsatz in das Lager Auschwitz abzubefördern.«

Die Suche nach zu deportierenden Personen, so Rademacher, solle sich zunächst »auf arbeitsfähige Juden« beschränken.[56]

Am 28. Juni übermittelte Luther den Text des Eichmann-Schreibens den deutschen Botschaften in Paris, Brüssel und den Haag.[56]

Zu jener Zeit zielten die Deutschen mit ihrer Politik der Deportationen nach Auschwitz in erster Linie auf die Besorgung von Arbeitskräften ab, so daß die Frage der Deportation Arbeitsuntauglicher noch nebensächlich war. Am 15. Juni verfaßte Dannecker denn auch eine Note zum Thema der künftigen Judendeportationen aus Frankreich, in welcher er mitteilte, militärische Erwägungen sprächen gegen eine Deportation von Juden aus dem Reich in die Ostgebiete, so daß der Führer befohlen habe, eine große Zahl von Juden aus Südosteuropa (Rumänien) oder aus den besetzten Zonen im Westen »zwecks Arbeitsleistung« ins Lager Auschwitz überstellen zu lassen. Dies unter der Bedingung, daß die Juden beider Geschlechter zwischen 16 und 40 Jahre alt seien; dazu könnten »10% der nicht arbeitsfähigen Juden mitgeschickt werden.«[57]

Doch in einem vom 26. Juni 1942 stammenden geheimen Rundschreiben, das Anweisungen für die Judendeportation enthielt, wiederholte Dannecker, zur Deportation bestimmt seien arbeitstaugliche Juden beider Geschlechter zwischen 16 und 45 Jahren.[58]

Die Frage der Deportation von Kindern und arbeitsunfähigen Erwachsenen wurde im Juli und August 1942 erörtert. In einer Note vom 21. Juli 1942 hielt Dannecker unter Bezugnahme auf ein am Vortag geführtes Telefongespräch fest:[59]

»Mit SS-Obersturmbannführer Eichmann wurde die Frage des Kinderabschubs besprochen. Er entschied, daß, sobald der Abtransport in das Generalgouvernement wieder möglich ist, Kindertransporte rollen können. SS-Obersturmführer Nowak sicherte zu, Ende August/Anfang September etwa 6 Transporte nach dem Generalgouvernement zu ermöglichen, die Juden aller Art (auch arbeitsfähige und alte Juden) enthalten können.«

Es gilt darauf hinzuweisen, daß sich Auschwitz damals nach offiziellem deutschen Verständnis durchaus nicht im Generalgouvernement, sondern auf dem Gebiet des Deutschen Reiches befand. Andererseits liefen die Deportationen nach Auschwitz während jenes Zeitraums auf Hochtouren: Vom 17. bis zum 31. Juli gelangten nicht weniger als 14 Judentransporte in jenes Lager, von denen 4 aus Holland, 2 aus der Slowakei, 7 aus Frankreich sowie einer aus einem unbekannten Land stammte.[60] Daher waren die von Dannecker erwähnten sechs Transporte, die auch Kinder und arbeitsunfähige Erwachsene mitführen sollten, nicht für Auschwitz bestimmt. Später fällte das RSHA einen anderen Entscheid. Am 13. August ließ SS-Sturmbannführer Rolf Günther den SS-Behörden in Paris ein Telegramm zum Thema »Abtransport von Juden nach Auschwitz. Dort Abschiebung der Judenkinder« zukommen, in dem er mitteilte, die in den Lagern Pitiviers und Beaune-la-Rolande internierten Judenkinder sollten »nach und nach auf die vorgesehenen Transporte nach Auschwitz abgeschoben werden«, doch seien keine reinen Kindertransporte gestattet.[61] Er berief sich auf eine - offenkundig propagandistischen Zwecken dienende - Weisung des Reichssicherheitshauptamtes, laut der »Züge nur mit Judenkindern nicht abgeschoben werden dürfen.« So beschloß man, die in den beiden erwähnten französischen Lagern untergebrachten Judenkinder zusammen mit den Erwachsenen im Verhältnis von 300 bis 500 zu 700 - doch nicht weniger als 500 - abzutransportieren.[62]

Diese Dokumente beweisen unwiderleglich die ursprüngliche Absicht der SS, Kinder und arbeitsuntaugliche Erwachsene ins Generalgouvernement zu deportieren, zunächst direkt, dann indirekt über das als Transitlager dienende Auschwitz.

In Übereinstimmung mit den oben zitierten Anweisungen umfaßten die ersten nach Auschwitz abgehenden Transporte arbeitstaugliche Juden, die allesamt registriert wurden. Die folgende Tabelle faßt die Daten bezüglich der ersten 18 Transporte zusammen:[63]

Datum

Anzahl

Herkunft

Reg. Männer

Reg. Frauen

     

Ges.-zahl

Reg.
nummern

Ges.-zahl

Reg.-nummern

26.3.

999

Slowakei

-

-

999

1000-1998

28.3.

798

Slowakei

-

-

798

1999-2796

30.3.

1112

Compiègne

1112

27533-28644

-

-

2.4.

965

Slowakei

-

-

965

2797-3761

3.4.

997

Slowakei

-

-

997

3763-3812

3814-4760

13.4.

1077

Slowakei

634

28903-29536

443

4761-5203

17.4.

1000

Slowakei

973

29832-30804

27

5204-5230

19.4.

1000

Slowakei

464

31418-31881

536

5233-5768

23.4.

1000

Slowakei

543

31942-32484

457

5769-6225

24.4.

1000

Slowakei

442

32649-33090

558

6226-6783

29.4.

723

Slowakei

423

33286-33708

300

7108-7407

22.5.

1000

KL Lublin

1000

36132-37131

-

-

7.6.

1000

Compiègne

1000

38177-39176

-

-

20.6.

659

Slowakei

404

39923-40326

255

7678-7932

24.6.

999

Drancy

933

40681-41613

66

7961-8026

27.6.

1000

Pithivers

1000

41773-42772

-

-

30.6.

1038

Beaune-La R.

1004

42777-43780

34

8051-8084

30.6.

400

KL Lublin

400

43833-44232

-

-

Insg.

16.767

 

10.332

 

6.435

 

Außerdem verzeichnet das Kalendarium die Ankunft anderer Transporte, die angeblich vollständig »vergast« worden sein sollen:[64]

Datum

Herkunftsort

Anzahl Deportierte

15.2.

Beuthen

?

5.-11.5.

Polnische Ghettos[65]

5200

12.5.

Sosnowitz

1500

2.6.

Ilkenau

?

17.6.

Sosnowitz

2000

20.6.

Sosnowitz

2000

23.6.

Kobierzyn

566

Für all diese Transporte gibt es, im Gegensatz zu den vorher erwähnten, keinerlei dokumentarische Belege, so daß keine Beweise dafür vorliegen, daß sie wirklich in Auschwitz eingetroffen sind. Danuta Czech stützt sich in der Tat hier vorwiegend auf simple Zeugenaussagen der Nachkriegszeit. Im Fall der polnischen Ghettos verweist sie auf ein Werk Martin Gilberts, in dem für den Zeitraum vom 5. bis zum 12. Mai folgende Transporte nach Auschwitz aufgeführt werden:

Gilbert gibt keinerlei Quelle für diese Deportationen an.

Man weiß aber mit Sicherheit, daß in solchen Fällen die Zahlen der angeblichen Deportierten stark übertrieben werden. Beispielsweise sollen laut Danuta Czechs Kalendarium während des fraglichen Zeitraums sieben Judentransporte mit insgesamt 13.500 Personen in Auschwitz eingetroffen sein (am 12. Mai, 17. und 20. Juni, 15., 16., 17 und 18. August). Doch laut einer Tabelle über die Stärke der jüdischen Bevölkerung im Regierungsbezirk Kattowitz vom 24. August 1942 gab es am 1. Mai 1942 in Sosnowitz (polnisch Sosnowiec) 27.456 Juden, von denen bis zum 20. August 7.377 »ausgesiedelt« wurden.[67] Das Dokument erwähnt insgesamt 23 Ortschaften, aus denen im einschlägigen Zeitraum 24.786 Juden »ausgesiedelt« worden waren; im Kalendarium D. Czechs werden nur vier genannt (Sosnowitz, Bendsburg, Dombrowa und Ilkenau), was bedeutet, daß es nicht einmal ein Indiz für die Deportation der restlichen Juden nach Auschwitz gibt. Demnach sind die Juden aus den übrigen 19 Ortschaften anderswohin »ausgesiedelt« worden - warum sollte dies dann aber nicht auch auf die Juden aus den vier erwähnten Ortschaften zutreffen können? Angesichts des Mangels jeglicher Beweise für ihre Deportation nach Auschwitz drängt sich dieser Schluß förmlich auf.

Ganz abgesehen davon steht die behauptete „Vergasung" ganzer Transporte einschließlich der Arbeitsfähigen in grellem Widerspruch zu den vorhin zitierten Anweisungen über den Arbeitseinsatz in Auschwitz. Aus diesen Gründen sind diese Transporte nicht auf dem Gebiete der Geschichtsschreibung, sondern auf jenem der Propaganda anzusiedeln.

Ab dem 4. Juli 1942 umfaßten die Judentransporte nach Auschwitz auch Arbeitsunfähige, die nicht in den Lagerbestand aufgenommen wurden. Wie wir später, im siebten Kapitel, sehen werden, heißt dies jedoch keinesfalls, daß diese Personen „vergast" worden sind.

2. Entstehung der »Sonderbehandlung« in Auschwitz

Die Entstehung der „Sonderbehandlung" in Auschwitz fällt chronologisch in das im vorherigen Abschnitt skizzierte Programm der Deportation arbeitstauglicher Juden in dieses Lager. Am 31. März 1942 erstellte Bischoff eine Liste aller Bauwerke in Auschwitz, sowohl der geplanten als auch der bereits erstellten. BW 58 wird wie folgt beschrieben:[68]

»5 Pferdestallbaracken (Sonderbehandlung) 4 in Birkenau 1 in Budy.«

In der ersten Version dieses Dokuments - sie trägt dasselbe Datum - wird der Bestand des BW in folgender, handgeschriebener Notiz erklärt:[69]

»5 Pferdestallbaracken/Sonderbehandlung 4 in Birkenau 1 in Bor-Budy.«[43]

Es handelte sich offenkundig um dieselben Baracken, welche im Erläuterungsbericht Bischoffs vom 15. Juli 1942 erwähnt werden. Diese Baracken werden also bereits in einem Dokument vom 31. März 1942 erwähnt, und zwar zusammen mit dem Begriff „Sonderbehandlung", obwohl Pressac doch behauptet, er tauche »Ende Juli 1942 [...] zum erstenmal auf«. Und dieser 31. März 1942 lag zudem zwei Monate vor der Datum, zu dem Höß angeblich nach Berlin zitiert worden sein soll, um von Himmler mitgeteilt zu bekommen, daß »sein Lager als Zentrum für die Massenvernichtung der Juden ausgewählt worden sei[70]

Der Bau von vier Baracken für die „Sonderbehandlung", die laut der Liste vom 31. März 1942 geplant worden waren, wurde von Bischoff am 9. Juni 1942 in folgendem Brief an das SS-WVHA verlangt:[71]

»Der Lagerkommandant des K.L. SS-Stubaf. Höß hat für die Sonderbehandlung der Juden die Aufstellung von 4 Pferdestallbaracken zur Unterbringung der Effekten mündlichen Antrag gestellt.

Es wird gebeten, dem Antrag stattzugeben, da die Angelegenheit äußerst vordringlich ist und die Effekten unbedingt unter Dach gebracht worden müssen.«

Die wirtschaftliche Funktion der Baracken für die „Sonderbehandlung" wird durch ein anderes Dokument bestätigt, das der „ersten Selektion" zeitlich vorausging: Die »Barackenaufteilung« der Zentralbauleitung, die Bischoff am 30. Juni umrissen hatte. In der betreffenden Liste befinden sich im Bauvorhaben »SS-Unterkunft u. KL Auschwitz« drei »Effektenbaracken für Sonderbehandlung« des Typus 260/9, außerdem eine »Effektenbaracke im FKL« und eine »Unterkunftsbaracke Bor« desselben Typus.[72]

Eine andere »Barackenaufteilung« der Zentralbauleitung zählt die notwendigen, bereits erstellten sowie fehlenden Baracken ihrem Typus nach auf. Dem Begriff „Sonderbehandlung" entsprechen 5 »erforderliche«, drei »aufgestellte« und zwei »fehlende« Baracken[73] Ganz offenbar handelt es sich um die 5 in Bischoffs Erläuterungsbericht vom 15. Juli 1942 erwähnten Baracken; am Anfang dieses Berichts ist von »5 Baracken für Sonderbehandlung der Häftlinge« die Rede,[74] die, wie wir gesehen haben, den 5 Baracken für „Sonderbehandlung" der Liste vom 31. März 1942 entsprechen.

Die beiden fehlenden Baracken wurden vor Ende Oktober errichtet. Sie werden in einer Liste vom 15. November 1942 unter der Überschrift »G.B. Bau VIII E Ch-m/wo19« als »5 Baracken für Sonderbehandlung« erwähnt; einschließlich der Installationsarbeiten kosteten sie insgesamt 90.000 RM.[75]

Ein weiteres Dokument versetzt Pressacs Deutung den Gnadenstoß: Es handelt sich um die »Barackenaufteilung« vom 8. Dezember 1942, das die 5 »bereits aufgestellten« Baracken dem »Kriegsgefangenenlager B.A.I« zuweist, also dem Sektor BI von Birkenau, wobei als Verwendungszweck »Sonderbehandlung (alt)« genannt wird.[76]

Die Bedeutung dieses Dokuments besteht eben darin, daß es die Position der fünf Baracken angibt, nämlich den Bauabschnitt 1 von Birkenau. Das Adjektiv »alt« kann sich auf die Tatsache beziehen, daß diese Baracken administrativ zur alten Durchführung der „Sonderbehandlung" gehörten, an deren Stelle seit ein paar Monaten eine neue „Sonderbehandlung" als institutionelle Aufgabe des Birkenauer Kriegsgefangenenlagers getreten war.[77]

Die Funktion der 5 »Effektenbaracken für Sonderbehandlung« war also eng mit der Aussortierung und Lagerung der persönlichen Gebrauchsgegenstände verknüpft, die man den deportierten Juden abgenommen hatte. Dies geschah im Rahmen der »Aktion Reinhardt

Als Pohl am 23. September 1942 Auschwitz inspizierte, besuchte er u.a. folgende Anlagen:[78]

»Entwesungs- und Effektenbaracken/Aktion Reinhard/ [...] Station 2 der Aktion Reinhardt.«

Der Besuch war sorgfältig organisiert worden und folgte einem streng logischen Programm. Die Inspektion der Entlausungskammer und der im Verlauf der Aktion Reinhardt beschlagnahmten persönlichen Gebrauchsgegenstände erfolgte nach jener des Bauhofs und der DAW (Deutschen Ausrüstungswerke), so daß Pohl jedenfalls das BW 28, »Entlausungs- und Effektenbaracken« im Depot »Kanada I« inspiziert hat. Der Besuch der Station 2 der Aktion Reinhardt fand hingegen nach jenem des »Lagers Birkenau« statt, was bedeutet, daß diese Einrichtung Teil dieses Lagers bildete (wie das »Truppenlager Birkenau«, dem Pohl gleich darauf einen Besuch abstattete) oder zumindest in dessen Nähe lag. Bis Ende Februar 1943 waren im Rahmen der Aktion Reinhardt 825 Waggons mit »alten Textilien« in die Lager Auschwitz und Lublin (Majdanek) gesandt worden, die man während der »Judenumsiedlung« konfisziert hatte.[79] Eben darin bestand die Aktion Reinhardt,[80] was sich auch folgender Mitteilung des SS-Gruppenführers Fritz Katzmann entnehmen läßt:[81]

»Gleichzeitig mit den Aussiedlungsaktionen wurde die Erfassung der jüdischen Vermögenswerte durchgeführt. Außerordentliche Werte konnten sichergestellt und dem Sonderstab „Reinhard" zur Verfügung gestellt werden.«

Noch im Mai 1944 gab es in Birkenau ein »Sonderkommando Reinhardt«, bei dem 287 weibliche Häftlinge arbeiteten.[82]

3. »Sonderbehandlung« und »Entwesungsanlage«

Am 28. Oktober 1942 erstellte die Zentralbauleitung eine lange Liste aller Bauprojekte, die sich auf das »Kriegsgefangenenlager Auschwitz« bezogen. Dieses war nun ausdrücklich für die »Durchführung der Sonderbehandlung (VIII Up a 2)«[83] bestimmt, wie im betreffenden Dokument in Klammern verdeutlicht wird.

Pressac unterstellt diesem Dokument eine kriminelle Bedeutung; wie bereits zitiert, schreibt er:[84]

»Alle Baustellen, selbst die Sauna für die SS-Truppe, wurden folgendermaßen katalogisiert:

Betrifft: Kriegsgefangenenlager Auschwitz

(Durchführung der Sonderbehandlung).

Das stellte eine ungeheuerliche „verwaltungstechnische Fehlleistung" dar, die noch dazu einhundertundzwanzigmal wiederholt wurde und ganz klar bestätigt, daß das KGL Birkenau seit Ende November/Anfang Dezember 1942 kein Kriegsgefangenenlager mehr war, sondern in seiner Gesamtheit zu einem Ort geworden war, an dem „Sonderbehandlungen" vorgenommen wurden.«

Unter „Sonderbehandlung", verdeutlicht Pressac, sei »die Liquidierung der „arbeitsunfähigen" Juden durch Gas in Birkenau« zu verstehen.

Diese Deutung ist dokumentarisch unbegründet, da sie einerseits auf dem simplen Auftauchen des Begriffs „Sonderbehandlung", andererseits jedoch auf einer schwerwiegenden Auslassung basiert. Bezöge sich das zitierte Dokument tatsächlich auf ein allgemeines Projekt zur Errichtung von der Judenvernichtung dienenden Gebäuden, so käme darin den (angeblichen) eigentlichen Ausrottungsinstallationen, nämlich den Bunkern 1 und 2 sowie den vier Krematorien von Birkenau, eine zentrale Rolle zu. In Wirklichkeit werden die Bunker aber gar nicht erwähnt, nicht einmal in „getarnter" Form, und für die Krematorien selbst wird lediglich eine Summe von 1.153.250 RM vorgesehen,[85] was weniger als 5% der Gesamtausgaben in Höhe von 23.760.000 RM beträgt. Doch nicht genug damit: Die einzige Einrichtung, dem das Dokument spezifisch die Funktion der „Sonderbehandlung" zuweist, ist nicht etwa eines der Krematorien, sondern eine Entlausungsanstalt:[86]

»16 a) Entwesungsanlage

1. für Sonderbehandlung

Grundfläche: 50,00 x 20,00 = 1.000 m2

Gebäudehöhe: 6,20

Umbauter Raum: 1000,00 x 6,20 = 6.200 m3

Kellerteil: 35,00 x 20,00 x 3,20 = 2.240 m3

zusammen 8.440 m3

Kosten für 1 m3 RM 28.00

8440.00 x 28.00 = 236.320,00

Zuschlag für Heiz-, Brause- und

Desinfektionsanlage RM 73.680,00

310.000,00

16 b) 2. Für die Wachtruppe

Grundfläche:

12,25 x 12,65 + 12,40 x 8,70 = 262,84 m2

Gebäudehöhe: 2,80 m

Umbauter Raum: 262,84 x 2,80 = rd. 736,00 m3

[...]

Kosten für 1 m3: RM 30,00

736,00 x 30,00 = RM 22.080

Zuschlag für Heiz-, Brause-

und Desinfektionsanlage RM 7.920

RM 30.000«

Es gilt nun zu ermitteln, worum es sich bei dieser »Entwesungsanlage für Sonderbehandlung« wohl gehandelt haben mag.

Die beiden erwähnten Desinfektionsanlagen erscheinen unter denselben Nummern (16a und 16b) in einem anderen Bericht der Zentralbauleitung; er stammt vom 2. Februar 1943. Hier wird die Einrichtung 16b als »Entlausungsanlage für die Wachtruppe« bezeichnet, und ihre Ausmaße entsprechen genau den im Projekt vom 28. Oktober 1942 angeführten: »12,65/12,25 + 12,40/8,70 m«; die Einrichtung 16a heißt »Entlausungsanlage für Gefangene« und weist andere Ausmaße auf als im Projekt genannt, nämlich 48m × 12m + 34m × 12m. Diese Verringerung des Volumens läßt sich nur mit der Knappheit an Baumaterial erklären; das diesbezügliche Dokument heißt denn auch in der Tat »Prüfungsbericht über Baustoffeinsparung«.[87] Die neuen Ausmaße der Einrichtung stimmen vollkommen mit denen der Zeichnungen Nr. 1841 der Zentralbauleitung vom 24. November und Nr. 1846 vom 25. November 1942 überein, in denen es um die »Desinfektions- u. Entwesungsanlage im K.G.L.« ging und welche das ursprüngliche Projekt der Birkenauer Zentralsauna widerspiegelten.[88]

Der »Lageplan des Kriegsgefangenenlagers« vom 6. Oktober 1942 bestätigt diesen Sachverhalt ausdrücklich: Das für die Zentralsauna stehende Rechteck trägt die Bezeichnung »16a Entwesung«.[89] Somit war die »Entwesungsanlage für Sonderbehandlung« des Projekts vom 28. Oktober 1942 nichts anderes als die Zentralsauna, die wichtigste hygienisch-sanitäre Einrichtung des ganzen Lagerkomplexes Auschwitz-Birkenau.

Der Bau dieser Einrichtung (BW 32) begann am 30. April 1942[90] und endete am 1. Oktober desselben Jahres,[91] doch wurde sie erst am 22. Januar 1944 der Lagerverwaltung übergeben.[92] Am 4. Juni 1943 sandte Bischoff dem SS-WVHA die Pläne dieser Anlage mit einem Begleitbrief, in dem er folgendes ausführte:

»Mit den Bauarbeiten für die Entwesungs- und Desinfektionsanlage nach dem ursprünglichen Entwurf mußte sofort begonnen werden, da wegen der Belegung des noch im Bau befindlichen Lagers sowohl vom Arzt als auch vom Lagerkommandanten sofortige Maßnahmen für eine Entwesungsmöglichkeit gefordert wurden. Nachdem im Zigeunerlager Fleckfieber ausgebrochen ist, wurde die Erstellung einer Desinfektionsanlage derart dringend notwendig, daß mit den Bauarbeiten im Rahmen der von SS-Brigadeführer und Generalmajor der Waffen-SS Dr. Ing. Kammler angeordneten Sonderbaumaßnahmen zur Verbesserung der hygienischen Verhältnisse sofort begonnen werden mußte. Die Arbeiten sind inzwischen schon derart weit vorgeschritten, daß eine Projektänderung den vollkommenen Abbruch der zum Teil schon fertig gestellten Anlagen erforderlich machen würde und gleichzeitig den Fertigstellungstermin für die so lebenswichtige Anlage weiterhin verzögern müßte.«

Nach einer summarischen Beschreibung der bereits ausgeführten Arbeiten fuhr Bischoff fort:

»Der ursprüngliche Entwurf wurde im Einvernehmen mit dem Lagerkommandanten und dem Standortarzt aufgestellt. Die grossen An- und Auskleideräume sind unbedingt erforderlich, da die Zugänge aus einem ganzen Transport (ca. 2000), welche meistens nachts ankommen, bis zum anderen Morgen in einem Raum eingesperrt werden müssen. Ein Warten der Zugänge in den belegten Lagern ist wegen Verlausungsgefahr ausgeschlossen.«

Von den verschiedenen Einrichtungen, mit denen die Installation versehen war, erwähnte Bischoff 54 Duschen mit zwei Boilern von jeweils 3.000 Litern Fassungsvermögen, die für einen Dauerbetrieb vorgesehen waren.[93]

4. »Sonderbehandlung« und Zyklon B: Die Fleckfieberepidemie vom Sommer 1942

Die dokumentarisch hieb- und stichfest abgesicherte Erkenntnis, daß es sich bei der »Entwesungsanlage für Sonderbehandlung« um die Zentralsauna handelte, eröffnet neue Perspektiven für die Deutung anderer Dokumente, in denen der Begriff „Sonderbehandlung" auftaucht. Vor allem läßt sich die These schwerlich aufrechterhalten, wonach der Bezeichnung »Durchführung der Sonderbehandlung«, die in einem »Kostenvoranschlag für das Bauvorhaben Kriegsgefangenenlager Auschwitz« vorkam und sich dort ausschließlich auf eine Entlausungs- und Entwesungsanlage für die registrierten Häftlinge bezog (die Zentralsauna), eine kriminelle Bedeutung haben soll, nämlich die Vergasung der arbeitsunfähigen Juden.

Die Verbindung zwischen „Sonderbehandlung" und „Entwesungsanlage" ermöglicht uns außerdem eine alternative Deutung weiterer Dokumente, in denen Pressac durchwegs einen kriminellen Hintergrund wittert. Beginnen wir mit dem wohlbekannten Dokument, in dem es um die Abholung von »Materialien für die Sonderbehandlung« in Dessau geht.[94] Es unterliegt keinem Zweifel, daß es sich bei diesen Materialien um Zyklon-B-Büchsen gehandelt hat, aber dies heißt noch lange nicht, daß dieses Entwesungsmittel zur Tötung von Menschen bestimmt war, denn zu jener Zeit wütete in Auschwitz eine mörderische Fleckfieberepidemie. Und der Fleckfiebererreger wird bekanntlich durch die Kopflaus übertragen, die ihrerseits damals vornehmlich mit dem Insektizid Zyklon B bekämpft wurde.[95]

Die enge Verknüpfung zwischen Fleckfieber, Zyklon B und Entwesung konnte Pressac unmöglich entgehen. Aus diesem Grund sah er sich bei seiner Schilderung der angeblichen Menschenvergasungen in den Bunkern 1 und 2 denn auch genötigt, zu plumpen Kniffen zu greifen:[96]

»Anscheinend war es Höß gelungen, die wahren sanitären Zustände im Lager vor Himmler zu verheimlichen. Doch da sich die Fleckfieber-Epidemie weiter ausbreitete und die Lage immer katastrophaler wurde, ordnete man am 23. Juli eine totale Lagersperre an. Um der Krankheit Einhalt zu gebieten, mußte der Überträger, die Laus, ausgemerzt werden. Alles mußte dringendst entlaust werden, die Effekten, die Baracken, die Gebäude, die Werkstätten, und um das Lager zu retten, benötigte man Tonnen von Zyklon B. Jedoch war die Entlausung mittels Gaskammern faktisch seit Juni 1940 infolge der Rationierung von Eisen und Dichtungsmaterialien sowie bestimmter anderer Materialien, die bei diesem Verfahren benötigt wurden, so gut wie verboten. Nur durch das Eingreifen des SS-WVHA konnte man schnell so große Gasmengen beschaffen. Die SS von Auschwitz behauptete einfach, die Epidemie sei gerade erst ausgebrochen, während sie doch in Wirklichkeit bereits seit langem wütete. Am 22. Juli erteilte das SS-WVHA einem Lastwagen die Genehmigung, direkt zum Hersteller des Zyklon B nach Dessau zu fahren, um dort etwa 2 bis 2,5 Tonnen des Mittels „zur Bekämpfung der auftretenden Seuche" abzuholen. Am 29. wurde eine zweite Genehmigung erteilt, um in Dessau noch einmal die gleiche Menge Zyklon B „zur Desinfizierung des Lagers" abzuholen. Am 12. August wurde bei der Ausgasung eines Gebäudes eine Person leicht vergiftet. Aufgrund dieses Zwischenfalls rief Höß den SS-Leuten und den Zivilisten die bei der Verwendung von Zyklon B einzuhaltenden Sicherheitsbestimmungen in Erinnerung. Denn dieses Mittel war, anders als früher, quasi geruchlos und insofern besonders gefährlich. Um den 20. August herum waren die Vorräte an Zyklon B beinahe aufgebraucht, doch die Epidemie war noch nicht eingedämmt. Eine erneute Beantragung des Mittels hätte die SS-Auschwitz gezwungen zuzugeben, daß sie die Lage noch immer nicht unter Kontrolle hatte. Und so verfiel man auf folgenden Trick: der unglaublich hohe Verbrauch an Gas wurde mit dem Mord an den Juden erklärt. Am 26. August wurde eine Transporterlaubnis ausgestellt, auf der als Grund „Sonderbehandlung" angegeben war. Wenngleich den Verantwortlichen des SS-WVHA das Ergebnis der „Behandlung" bekannt war, waren sie mit den Modalitäten nicht vertraut, das heißt, die benötigte Giftmenge war ihnen nicht bekannt. So hatte man die Möglichkeit, sie glauben zu machen, daß der größte Teil des gelieferten Zyklon B für die Vergasungen im Bunker 1 und 2 eingesetzt wurde, während in Wirklichkeit 2 bis 3 Prozent der Menge ausreichten. 97 bis 98 Prozent konnten also für die Entlausung verwendet werden.«

Pressac will also mit den Zyklon-B-Bestellungen der Verwaltung von Auschwitz, die zur Bekämpfung der im Lager wütenden Fleckfieberseuche dienten, die Vergasung von Juden in den Bunkern beweisen! Seine Interpretation kommt in Wahrheit einer systematischen Verzerrung von Fakten und Dokumenten gleich.

Hervorgehoben sei vor allem folgendes: Am 5. Juni 1940 sandte SS-Oberführer Hans Kammler, Chef des Amtes II im Hauptamt Haushalt und Bauten, der SS-Neubauleitung in Auschwitz ein Schreiben, in dem es um die »Entlausungsanlage« ging. Er ordnete an:[97]

»[...] nach weitgehendster Einsparung von Eisen, Dichtungsstoffen, Facharbeitern usw. sind künftig keine Blausäure, sondern Heißluftentlausungsanstalten zu bauen.«

Doch in der Praxis hatte dieser Befehl in Auschwitz keine Auswirkungen, denn im Sommer 1942 waren dort wenigstens 27 Zyklon-B-Entwesungskammern entweder bereits in Betrieb oder im Bau.[98] Pressac wußte dies sehr wohl, hat er doch diese Kammern in seinem ersten Buch genau beschrieben.[99] Somit begreift man nicht, wie er sich zu der Behauptung versteigen konnte, »die Entlausung mittels Gaskammern [sei] faktisch seit Juni 1940 so gut wie verboten« gewesen?

Was die Zyklon-B-Lieferungen anbelangt, so beweist Pressac mit seiner Aussage, »nur durch das Eingreifen des SS-WVHA konnte man schnell so große Gasmengen beschaffen«, daß er mangelhaft mit den damaligen bürokratischen Praktiken vertraut ist. In Wirklichkeit lief nämlich jede Zyklon-B-Bestellung damals obligatorisch über das SS-WVHA. Der bürokratische Ablauf sah wie folgt aus: Der SS-Standortarzt unterbreitete dem Leiter der Verwaltung ein schriftliches Gesuch, in dem die Gründe für die Bestellung dargelegt wurden. Der Leiter der Verwaltung übermittelte den Antrag an das Amt D IV des SS-WVHA. Nachdem der Chef dieses Amtes das Gesuch gutgeheißen hatte, stellte der Leiter der Verwaltung dieses der Firma Tesch und Stabenow gemeinsam mit den für die Verschickung der Ladung erforderlichen Wehrmacht-Frachtbriefen zu; die Ladung konnte von der Verwaltung auch direkt in Dessau abgeholt werden, nachdem die Dessauer Werke für Zucker und chemische Industrie telegraphisch mitgeteilt hatten, das Zyklon sei »abholbereit[100] Die von der Firma Tesch und Stabenow ausgestellten Rechnungen wurden vom Amt D IV/1 des SS-WVHA bezahlt.[101]

Was von Pressacs Behauptung zu halten ist, das SS-WVHA habe praktisch nichts über die Fleckfieberseuche in Auschwitz gewußt, geht aus der Tatsache hervor, daß Bischoff schon nach dem Auftreten der ersten Fälle am 3. Juli 1942 Kammler als Vertreter des SS-WVHA darüber unterrichtet hatte. Am 23. Juli schrieb Bischoff in einem Brief an das SS-WVHA:[102]

»Unter Bezugnahme auf das hiesige Schreiben vom 3. Juli Bftgb. Nr. 10158/42/Bi/Th. teilt die Zentralbauleitung der Waffen-SS und Polizei Auschwitz mit, daß die infolge Flecktyphus verhängte Lagersperre durch Standortbefehl Nr. 19/42 nunmehr auf das ganze Lager ausgedehnt worden ist.«

Es gilt allerdings hervorzuheben, daß Bischoff sich an seinen direkten Vorgesetzten Kammler wandte, der Leiter der - mit dem Bauwesen betrauten - Amtsgruppe C war. Die hygienisch-sanitären Zustände im Lager fielen hingegen in den Zuständigkeitsbereich der Amtsgruppe D III (Sanitätswesen), das vom SS-Obersturmbannführer Dr. Enno Lolling geleitet wurde;[103] diesem unterstand der SS-Standortarzt von Auschwitz. Die Lagersperre vom 23. Juli 1942 wurde von Rudolf Höß aber auf Befehl des Leiters der Amtsgruppe D, SS-Brigadeführer und Generalmajor Richard Glücks, angeordnet. Dies läßt sich dem Standortbefehl Nr. 2/43 vom 8. Februar 1943 entnehmen, in dem es heißt:[104]

»Auf Befehl des Amtsgruppenchefs D, SS-Brigadeführer und Generalmajor der Waffen-SS Glücks, ist über das K.L. Auschwitz erneut eine vollständige Lagersperre verhängt.«

Es handelte sich um die zweite vollständige Lagersperre in der Geschichte von Auschwitz, und aus diesem Grund rief der erwähnte Standortbefehl alle Anordnungen in Erinnerung, die bei der ersten, am 23. Juli 1942 verhängten erlassen worden waren. Wenn demnach die zweite Lagersperre »erneut« von Glücks angeordnet worden war, so ist klar, daß er auch die erste befohlen hatte.

Es gilt sich in Erinnerung zu rufen, daß die Amtsgruppe D auch für Zyklon-B-Lieferungen zuständig war; darum wurden die einschlägigen Genehmigungen zur Abholung des Entwesungsmittels in Dessau, die vom SS-WVHA per Funk nach Auschwitz übermittelt wurden, denn auch vom SS-Obersturmführer Liebehenschel unterzeichnet, welcher dieses Amt repräsentierte und von Glücks vertreten wurde. Die Genehmigung vom 29. Juli 1942 wurde allerdings persönlich von Glücks erteilt.

Zusammenfassend dürfen wir feststellen, daß Pressacs Behauptung, wonach das SS-WVHA (genauer gesagt, seine Amtsgruppe D) kaum über die Fleckfieberepidemie in Auschwitz Bescheid gewußt haben soll, ganz und gar unbegründet ist. Somit erweist sich auch der angebliche „Trick" der Lagerverwaltung (»der unglaublich hohe Verbrauch an Gas wurde mit dem Mord an den Juden erklärt«), tatsächlich als Trick Pressacs, der mit diesem Trick der Bestellung von Zyklon B »für Sonderb.[ehandlung]« eine von den üblichen Bestellungen zwecks Entwesung verschiedene Bedeutung unterstellt.

Untersuchen wir den Ablauf der Ereignisse:

Am 1. Juli 1942 treten in Birkenau die ersten Fleckfieberfälle auf.

Am 22. Juli erhält das KL Auschwitz vom SS-WVHA folgende Funkmeldung:[105]

»Ich erteile hiermit die Genehmigung, mit einem 5 To. Lkw von Au. nach Dessau und zurück zu fahren und Gas zur Vergasung des Lagers, zur Bekämpfung der aufgetretenen Seuche zu holen.«

Am 23. Juli ordnet Höß eine »vollständige Lagersperre« an, um der Fleckfieberseuche entgegenzuwirken.[106]

Am 29. Juli ermächtigt eine weitere, von Glücks persönlich stammende Funkmeldung die Lagerverwaltung von Auschwitz, mittels eines Lastwagen in Dessau Gas zur Entwesung des Lagers abzuholen:[107]

»Die Fahrtgenehmigung mit dem LKW von Auschwitz nach Dessau zur Abholung von Gas, das zur Desinfizierung des Lagers dringendst erforderlich ist, wird hiermit erteilt.«

Am 12. August beginnt die mit Zyklon B durchgeführte Entwesung der Blöcke des ehemaligen Frauenlagers im Stammlager, nachdem die weiblichen Häftlinge ins Lager BIa von Birkenau verlegt worden sind.[108]

Am selben Tage tritt ein Fall leichter Blausäurevergiftung bei der Vergasung von Räumlichkeiten auf, die vermutlich zu den erwähnten Blöcken gehörten.[109]

Am 26. August trifft die Funkmeldung vom SS-WVHA bezüglich der Abholung von »Material für Sonderbeh.[andlung]« ein.

Am 31. August beginnt die mit Zyklon B durchgeführte Entwesung der Blöcke des Stammlagers.[110]

Es besteht demnach kein vernünftiger Grund zur Annahme, daß das für „Sonderbehandlung" abgeholte Zyklon B einem anderen Zweck gedient haben soll als der „Vergasung" und „Desinfizierung" des Lagers. Doch wie erklärt sich die Verwendung des Ausdrucks „Sonderbehandlung" als Synonym für eben diese „Vergasung" und „Desinfizierung"? Die Beantwortung dieser Frage erfordert eine zusätzliche historische Untersuchung.

5. »Sonderbehandlung« und Entwesung jüdischer Effekten

Zwei Pressac unbekannte Dokumente ermöglichen es uns, einen unzweideutigen Zusammenhang zwischen der „Sonderbehandlung" der Juden sowie »gasdichten Türen« herzustellen. Es handelt sich um einen der Häftlingstischlerei vom Werkstättenleiter der Zentralbauleitung am 5. Oktober 1942 zugewiesenen Auftrag sowie um die diesbezügliche Arbeitskarte der Tischlerei vom 6. Oktober desselben Jahres. Hier zunächst der Text des erstgenannten Dokuments:[111]

»Auftrag 2143/435 für die Entwesungsanlage

Quarantäne K.G.L. und F.K.L.

sowie Truppenunterkunft K.G.L.

An die Häftlingstischlerei Auschwitz.

6 Stück

Gasdichte Türen

 

Lichte Mauerweite 100/200.

 

Ausführung genau wie die

 

Türen für Sonderb. der J.

 

Wirtschaftsbaracken

900 Lfm.

Lattenroste 28 cm breit.«

Beim zweiten Dokument handelt es sich um die diesbezügliche Arbeitskarte:[112]

»Für Entwesungsanlage Quarantäne K.G.L. und F.K.L.

sowie Truppenunterkunft K.G.L. ist folgende Arbeit

auszuführen:

6 Stck. Gasdichte Türen. Lichte Mauerweite 100/200.

Ausführung genau wie die Türen für Sonderb. der J.

Wirtschaftsbaracken 900 Lfdm. Lattenroste 28 cm breit.«

Der Ausdruck »Entwesungsanlage Quarantäne K.G.L. und F.K.L.« bezeichnet die beiden Entwesungsanlagen im Frauenquarantänelager (BA Ia) sowie im Männerquarantänelager (BA Ib), also BW 5a und 5b. Dies geht auch aus der handschriftlich auf der Arbeitskarte angebrachten Anmerkung hervor.

Wozu dienten nun die in diesen zwei Urkunden erwähnten »gasdichten Türen für die Sonderb.[ehandlung] der J.[uden]«, und wo befanden sie sich? Handelt es sich bei dieser Bezeichnung, wie Pressac meint, um einen „administrativen Schnitzer", d.h. besteht irgend ein Zusammenhang mit den Bunkern 1 und 2?

Datum

BW

  Objekt

Masse [m]

9.06.1942[114]

5b

4

gasdichte Doppeltüren

1,60 × 2,00

12.11.1942[115]

5a

2

gasdichte Türen für die Sauna

1,00 × 2,00

   

2

gasdichte Türen

1,20 × 2,18

19.11.1942[116]

5a, 5b

8

gasdichte Türen

?

5.10.1942[117]

6.10.1942[118]

5a, 5b

6

gasdichte Türen

1,00 × 2,00

Insges. 

22

gasdichte Türen.  

Um diese Fragen konkret beantworten zu können, müssen wir in erster Linie die Gesamtheit der Lieferungen gasdichter Türen untersuchen, welche von der Häftlingstischlerei für die BW 5a und 5b hergestellt wurden. Die erhaltenen Dokumente ergeben das in obiger Aufstellung wiedergegebene Bild.

Gemäß dem Plan Nr. 1715 der Bauleitung vom 25. September 1942 bezüglich des BW 5a/5b waren in den beiden Bauwerken folgende hygienischen Installationen vorgesehen:

Diese Einrichtungen wurden dann in der Tat in beiden Bauwerken verwirklicht, wie sich einem Brief Bischoffs vom 9. Januar 1943 entnehmen läßt,[119] aus dem noch weitere Einzelheiten hervorgehen. In der sogenannten „Entlausungsbaracke" des Männerlagers im KGL, BAI (BW 5b) bestanden:

Die »Entlausungsbaracke« des Frauenlagers besaß dieselben Einrichtungen, doch war die Sauna dort erst seit Dezember 1942 in Betrieb, die Gaskammer hingegen ebenso wie im Männerlager seit Herbst 1942.[119]

Als nächstes gilt es zu ermitteln, wie die 22 gasdichten Türen in den BW 5a und 5b verteilt waren. Anhand der Zahl von Türen, die sich dem obenerwähnten Plan entnehmen läßt, sah die Verteilung der gasdichten Türen für jene Entlausungsbaracke wie folgt aus:

Ort

Anzahl Türen

Gaskammer

2

Schleuse

2

Sauna

2

Entwesungsapparat

1

Entwesungskammer

2

Desinfektion

2

Insgesamt:

11

Was die Größe der Türen betrifft, so ermöglichen die von Pressac veröffentlichten Pläne[120] es uns lediglich, die Türen der beiden Gaskammern sowie der vier Schleusen[121] mit Sicherheit zu lokalisieren. Sie maßen 1,60 m × 2,00 m. Keine der anderen Türen in den hygienischen Installationen wies Maße auf, die mit den in der Häftlingstischlerei hergestellten (1,00 m × 2,00 m und 1,20 m × 2,18 m) übereingestimmt hätten. Somit ist klar, daß die Zentralbauleitung für letztere ihr ursprüngliches Projekt modifiziert hat. Man weiß jedoch mit Gewißheit, daß die Türen der Sauna 1,00 m × 2,00 m maßen.

Aus all dem Dargelegten geht folgende Verteilung der gasdichten Türen für jede der beiden Entlausungsbaracken hervor:

Ort

Anzahl der Türen

Grösse der Türen [m]

Gaskammer

2

1,60 × 2,00

Schleuse

2

1,60 × 2,00

Sauna

2

1,00 × 2,00

Entwesungsapparat

1

1,00 × 2,00

Entwesungskammer

Innentür 1, Außentür 1

1,00 × 2,00; 1,20 × 2,18

Desinfektion

Innentür 1, Außentür 1

1,20 × 2,18; 1,20 × 2,18

Insgesamt:

11 Türen

 

Die Schlußfolgerung, die sich aus dem Studium der BW 5a und 5b ergibt, ist, daß die gasdichten Türen, ebenso wie die »Türen zur Sonderbehandlung der Juden«, mit jenen der Sauna, des Raumes mit dem Entwesungsofen, der Heißluftentwesungskammer sowie des Desinfektionsraums identisch waren. Ohne a priori ausschließen zu wollen, daß solche Türen für Zyklon-B-Entlausungskammern Verwendung fanden, können wir also nachweisen, daß sie auch für Räume verwendet werden konnten, in denen mit anderen Mitteln als mit Zyklon B entlaust und entwest wurde.

Im Lichte der zuvor erwähnten Entwesungsanlage für Sonderbehandlung scheint der Zusammenhang zwischen den gasdichten »Türen für die Sonderbehandlung der Juden« und der Entlausung/Entwesung offensichtlich, denn in den bisher untersuchten Dokumenten hängt der Ausdruck „Sonderbehandlung" unleugbar mit eben dieser Entlausung oder Entwesung zusammen. Dies gilt um so mehr, als der Begriff »Sonderbehandlung der Juden« in einem Dokument erwähnt wird, das sich auf die zwei Entwesungsanlagen BW 5a und 5b bezieht. Andererseits haben wir bisher kein Dokument gefunden, das die von Pressac unterstellte kriminelle Bedeutung aufweist.

Nachdem wir diesen Punkt geklärt haben, müssen wir als nächstes die fraglichen Türen lokalisieren. Die Aufgabe ist durchaus nicht leicht, denn die vorhandenen Dokumente liefern uns keine Auskunft darüber. Doch erlauben es uns die verfügbaren Elemente, eine auf indirekten Beweisen fußende, einleuchtende Erklärung zu finden.

In Anbetracht der Tatsache, daß die vier Baracken »für die Sonderbehandlung der Juden«, welche Bischoff auf Geheiß von Höß beim SS-WVHA angefordert hatte, zur Lagerung der persönlichen Effekten der eingelieferten Juden dienten, kann man mit hinreichend großer Sicherheit annehmen, daß die besagten gasdichten Türen in den Aufnahmebaracken mit Entlausung installiert worden sind, die das BW 28 bildeten. Die Bauarbeiten begannen am 15. Februar 1942 und endeten im Juni.[122] Neben der Entlausungsbaracke, die eine Zyklon-B-Entwesungskammer enthielt, wurden vier Pferdestallbaracken zur Aufnahme der persönlichen Effekten neu eingelieferter Häftlinge errichtet. Deswegen wurde das BW 28 nach dem Juni 1942 »Entlausungs- und Effektenbaracken« genannt. Dieser Barackenkomplex lag unweit des Bahnhofs Auschwitz und bildete das sogenannte „Kanada I".[123]Die Folgerung scheint also gerechtfertigt, daß Rudolf Höß angesichts der immer zahlreicher in Auschwitz eintreffenden Judentransporte bis zur Installierung der Baracken des BW 58 die provisorische Verwendung der vier Effektenbaracken des BW 28 zur Lagerung der persönlichen Effekten der Neuankömmlinge angeordnet hat.

Diese Erklärung wird durch die Tatsache bestätigt, daß das BW 28 laut ursprünglichem Plan nur aus einer »Aufnahmebaracke mit Entlausung« bestand und - wie bereits erwähnt - erst im Juni 1942 vier Effektenbaracken hinzukamen. Da nun die allermeisten neu eingetroffenen Häftlinge Juden waren, bestand der Hauptzweck der Zyklon-B-Entwesungskammern im BW 28 in der »Sonderbehandlung der Juden«, und dies erklärt den Hinweis auf eben diese gasdichte Türen für »Sonderbehandlung der Juden«. Daß das BW 28 diese Funktion aufwies, wird auch durch das Gerichtsurteil gegen den SS-Unterscharführer Franz Wunsch bestätigt, der wegen eines geringfügigen Diebstahls in der Effektenkammer verurteilt worden war. Die Richter hielten fest:[124]

»Der Angeklagte versah seit September 1942 Dienst in der Effektenkammer des K.L. Auschwitz, wo die anfallenden jüdischen Effekten nach Durchführung der Vergasung sortiert und aufbewahrt werden.«

Nun war das BW 28 im September 1942 eine der beiden Haupteinrichtungen der Aktion Reinhardt, die eben mit den Judentransporten nach Auschwitz in Verbindung stand.

Angesichts dieser Umstände weist die Bezeichnung des Zyklon B, das Liebehenschel in seiner Genehmigung vom 26. August 1942 »Material für Sonderbeh.[andlung]« genannt hatte, keinesfalls die ihr zugeschriebene kriminelle Bedeutung auf. Die betreffende Bestellung diente ganz einfach zur Entlausung in der Gaskammer des BW 28, also zu hygienisch-sanitären Zwecken. Da die Gesamtheit der Operationen, die sich in den »Entlausungs- und Effektenbaracken« abspielten, von einer spezifischen Instanz, nämlich der »Häftlings-Effekten-Verwaltung«,[125] betrieben wurde, bezog sich der Ausdruck »Material für Sonderbeh.[andlung]« auf das Zyklon B, welches der Standortarzt auf Verlangen dieser Instanz bestellt hatte.

6. »Sonderbehandlung« und die neue Funktion des K.G.L.

Im Oktober 1942 wurde dem Bauvorhaben »Kriegsgefangenenlager Auschwitz« offiziell die Bezeichnung »Durchführung der Sonderbehandlung« zugewiesen. Somit hatte das Lager eine neue Funktion erhalten. Diese bestand in einem umfangreichen Programm von Bauten zwecks Umwandlung des Lagers in ein Arbeitskräftereservoir für die im Gebiet Auschwitz bereits entstandenen oder im Entstehen begriffenen Industrien. Ein vom 15. September 1942 stammender Brief Kammlers an den Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft, den Reichsminister Albert Speer, zum Thema »Sonderbauaufgaben für das K.L. Auschwitz« belegt, daß dieses Programm zwischen Speer sowie Richard Glücks, dem Chef des SS-WVHA, abgesprochen worden war:[126]

    »Unter Bezugnahme auf die Besprechung zwischen Herrn Reichsminister Prof. Speer und SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS Pohl teile ich nachstehend das zusätzliche Bau-Volumen für das Sonderprogramm des K.L. Auschwitz wie folgt mit:

  1. Zusammenstellung der erforderlichen zusätzlichen Bauwerke mit zugehörigem Bauvolumen.

  2. Zusammenstellung der erforderlichen Baustoffe und Baracken.

  3. Die Arbeiten werden im wesentlichen durch Häftlinge ausgeführt. Als Bauzeit für das gesamte Bauvorhaben werden 50 Arbeitswochen angesetzt. Außer den Häftlingen werden im Durchschnitt 350 Fach- und Hilfsarbeiter benötigt. Dies ergibt 105.000[127] Tagewerke.«

Der Zweck dieser neuen Funktion des Lagers wurde von Rudolf Höß anläßlich einer am 22. Mai 1943 in Auschwitz vor dem Leiter der Amtsgruppe C des SS-WVHA, Hans Kammler, sowie anderen Funktionären gehaltenen Rede, in welcher er Entstehung und Entwicklung der institutionellen Aufgaben des Lagers umriß, in aller Klarheit dargelegt:[128]

»Im Mündungsdreieck zwischen Weichsel und Sola entstand im Jahre 1940 nach der Evakuierung von 7 Polendörfern durch Ausbau eines Artillerie-Kasernen-Geländes und vielen Zu-, Um- und Neubauten, unter Verarbeitung größerer Mengen Abbruchmaterialien, das Lager Auschwitz. Ursprünglich als Quarantänelager vorgesehen, wurde dieses später Reichslager und erhielt damit neue Zweckbestimmung. Es erwies sich die Grenzlage zwischen Reich und G.G. [Generalgouvernement] wegen der sich immer wieder zuspitzenden Lage als besonders günstig, da die Füllung des Lagers mit Arbeitskräften gewährleistet war. Dazu kam in letzter Zeit die Lösung der Judenfrage, wofür die Voraussetzung für die Unterbringung von zuerst 60.000 Häftlingen, die innerhalb kurzer Zeit auf 100.000 anwächst,[129] geschafft werden mußte. Die Insassen der Lager sind überwiegend vorgesehen für die in der Nachbarschaft erwachsende Großindustrie. Das Lager birgt in seinem Interessengebiet verschiedene Rüstungsbetriebe, wofür regelmäßig die Arbeitskräfte zu stellen sind.«

Die „Lösung der Judenfrage" in Auschwitz erforderte also keine Ausrottungs- und Einäscherungsanlagen, sondern Baumaßnahmen zur Unterbringung von 100.000 Häftlingen, und die angebliche menschenmörderische Funktion des Lagers war nicht nur nicht vorrangig, sondern fehlte ganz und gar!

Es gilt hervorzuheben, daß diese Änderung der Funktion des Lagers Birkenau zwar fraglos im Zusammenhang mit der „Lösung der Judenfrage" stand, jedoch nicht minder fraglos auch mit einem Programm zur Errichtung von Bauwerken zwecks Unterbringung der Neuankömmlinge verknüpft war. Dies wird durch die Tatsache bekräftigt, daß die neue Funktion des Lagers in den Urkunden nicht eindeutig als »Durchführung der Sonderbehandlung« bezeichnet wurde. Ein bedeutsames Dokument - das Organigramm der Zentralbauleitung - schildert die Struktur dieses Amts im Januar 1943. Die Zentralbauleitung der Waffen-SS und Polizei Auschwitz, die von Bischoff geleitet wurde und 14 Sektionen umfaßte, zerfiel in fünf Bauleitungen, von denen jede eine besondere Aufgabe zu erfüllen hatte:

  1. Die »Bauleitung der Waffen-SS und Polizei Auschwitz, K.L. Auschwitz und Landwirtschaft Auschwitz«; sie unterstand SS-Untersturmführer Hans Kirschneck und war für das Stammlager sowie die von diesem abhängigen Fabriken zuständig.

  2. Die »Bauleitung des Kriegsgefangenenlagers«; sie wurde von SS-Untersturmführer Josef Janisch geleitet und war für das Lager Birkenau verantwortlich.

  3. Die »Bauleitung Industriegelände Auschwitz«; sie wurde von SS-Sturmmann Werner Jothann geführt und trug die Verantwortung für die industriellen Bauten.

  4. Die »Bauleitung Hauptwirtschaftslager der Waffen-SS und Polizei Auschwitz und Truppenwirtschaftslager Oderberg«; sie war SS-Untersturmführer Josef Pollock unterstellt, und in ihren Kompetenzbereich fielen Magazine und Ämter.

  5. Die »Bauleitung Werk und Gut Freudenthal u. Partschendorf«; unter der Leitung von SS-Unterscharführer Friedrich Mayer befaßte sie sich mit landwirtschaftlichen Aufgaben.

Bischoff entwarf drei verschiedene Versionen dieses Organigramms. In jeder von ihnen werden die Aufgaben der Bauleitung des Lagers Birkenau anders formuliert, nämlich:

Im letztgenannten Dokument heißt es ferner:[132]

»Am vordringlichsten ist z.Zt. die Fertigstellung des K.G.L. (Sondermaßnahmen).«

Diese Dokumente beweisen, daß „Sonderbehandlung", „Sonderbaumaßnahme" und „Sonderaktion" ein und dasselbe waren!

7. Die »Sonderbehandlung« arbeitsunfähiger Häftlinge

Das im vorhergehenden Kapitel erwähnte Treffen zwischen Speer und Pohl hatte am 15. September 1942 stattgefunden. Am Tag danach erstellte Pohl zu Händen Himmlers einen ausführlichen Bericht darüber. Die Diskussion hatte sich auf vier Punkte bezogen, von denen der erste die »Vergrößerung Barackenlager Auschwitz infolge Ostwanderung« betraf. Hierzu bemerkte Pohl:

»Reichsminister Prof. Speer hat die Vergrößerung des Barackenlagers Auschwitz in vollem Umfang genehmigt und ein zusätzliches Bauvolumen für Auschwitz in Höhe von 13,7 Millionen Reichsmark bereitgestellt. Dieses Bauvolumen umfaßt die Aufstellung von rd. 300 Baracken mit den erforderlichen Versorgungs- und Ergänzungsanlagen. Die notwendigen Rohstoffe werden im 4. Quartal 1942 sowie im 1., 2. und 3. Quartal 1943 zugeteilt. Wenn dieses zusätzliche Bauprogramm durchgeführt ist, können in Auschwitz insgesamt 132.000 Mann untergebracht werden.«

Pohl hob hervor:

»Alle Beteiligten waren sich einig, daß die in den Konzentrationslagern vorhandene Arbeitskraft nunmehr für Rüstungsarbeiten von Großformat eingesetzt werden müssen [sic!]

Nachdem er die Notwendigkeit unterstrichen hatte, die deutschen und ausländischen Zivilarbeiter zwecks Ausfüllung des Personalbestands in ähnlichen Betrieben aus unzureichend bemannten Rüstungsbetrieben abzuziehen und durch KL-Häftlinge zu ersetzen, fuhr Pohl fort:[133]

»Reichsminister Prof. Speer will auf diese Weise kurzfristig den Einsatz von zunächst 50.000 arbeitsfähigen Juden in geschlossenen vorhandenen Betrieben mit vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten gewährleisten. Die für diesen Zweck notwendigen Arbeitskräfte werden wir in erster Linie in Auschwitz aus der Ostwanderung abschöpfen, damit unsere bestehenden betrieblichen Einrichtungen in ihrer Leistung und ihrem Aufbau nicht gestört werden. Die für die Ostwanderung bestimmten Juden werden also ihre Reise unterbrechen und Rüstungsarbeiten leisten müssen.«

Unter der »Ostwanderung« war die Abschiebung der Juden in die Ostgebiete zu verstehen. In diesem Kontext heißt der letzte Satz offensichtlich, daß die arbeitsuntauglichen Juden ihre Reise nicht unterbrachen - also nicht in Auschwitz anhielten -, sondern fortsetzten. Wohin zumindest ein Teil dieser Menschen geschickt wurde, geht aus einem Bericht hervor, den SS-Untersturmführer Horst Ahnert über eine am 28. August 1942 beim Referat IV B 4 des RSHA durchgeführte Sitzung verfaßte. Letztere war zwecks Erörterung der Judenfrage und insbesondere der Judenevakuierung in den besetzten ausländischen Gebieten sowie zur Besprechung der Transportprobleme einberufen worden. Die Evakuierung der Juden nach Osten sollte über Auschwitz erfolgen. Unter Punkt c) hieß es bezüglich der zur Sprache gebrachten Punkte:

»Mitgabe von Decken, Schuhen und Eßgeschirren für die Transportteilnehmer. Vom Kommandanten des Internierungslagers Auschwitz wurde gefordert, daß die erforderlichen Decken, Arbeitsschuhe und Eßgeschirre den Transporten unbedingt beizufügen sind. Soweit dies bisher unterblieben ist, sind sie dem Lager umgehend nachzusenden.«

Punkt e) bezog sich auf den Barackenankauf:[134]

»SS-Obersturmbannführer Eichmann ersuchte, den Ankauf der durch den Befehlshaber der Sicherheitspolizei Den Haag bestellten Baracken sofort vorzunehmen. Das Lager soll in Rußland errichtet werden. Der Abtransport der Baracken kann so vorgenommen werden, daß von jedem Transportzug 3-5 Baracken mitgeführt werden.«

Laut Radio Moskau sind mehrere tausend französische Juden in die Ukraine umgesiedelt worden. In seiner Nummer 71 vom April 1944 wußte das jüdische Untergrundblatt Notre Voix folgendes zu berichten:[135]

»Dankeschön! Eine Nachricht, die alle Juden Frankreichs erfreuen wird, wurde von Radio Moskau verbreitet. Wer von uns hat keinen Bruder, keine Schwester, keinen Verwandten unter den aus Paris Deportierten? Und wer wird keine tiefe Freude empfinden, wenn er daran denkt, daß 8000 Pariser Juden von der glorreichen Roten Armee vom Tode gerettet worden sind! Einer von ihnen berichtete Radio Moskau, wie er vor dem Tode bewahrt wurde, ebenso wie 8000 andere Pariser Juden. Sie befanden sich alle in der Ukraine, als die letzte sowjetische Offensive einsetzte, und die SS-Banditen wollten sie erschießen, bevor sie das Land verließen. Da sie aber wußten, welches Schicksal ihnen zugedacht war, und da sie erfahren hatten, daß die Sowjettruppen nicht mehr fern waren, beschlossen die deportierten Juden zu flüchten. Sie wurden sofort von der Roten Armee in Empfang genommen und befinden sich gegenwärtig allesamt in der Sowjetunion. Die heldische Rote Armee hat somit einmal mehr Anspruch auf die Dankbarkeit der jüdischen Gemeinde Frankreichs erworben.«

Die eben zitierten Dokumente beweisen, daß ab der zweiten Hälfte des Jahres 1942 ein erheblicher Teil der jüdischen Bevölkerung Westeuropas (namentlich Frankreichs, Belgiens und der Niederlande) nach Osten abgeschoben wurde, und zwar über Auschwitz, welches als Durchgangslager diente. In diesem Zusammenhang ist auch eine Funkmeldung Arthur Liebehenschels vom 2. Oktober 1942 bezüglich der »Judenumsiedlung« zu sehen (die orthodoxe Geschichtsschreibung setzt auch diesen Begriff willkürlich mit „Massenmord" gleich). Die Funkmeldung lautete wie folgt:[136]

»Fahrgenehmigung für einen 5 To. LKW mit Anhänger nach Dessau u. zurück, zwecks Abholung von Materialien für Judenumsiedlung, wird hiermit erteilt.«

Diese Materialien waren zweifelsohne mit dem »Material für Sonderbeh.[andlung]« identisch, um das es im Funkspruch vom 26. August 1942 ging: Es handelte sich also um Zyklon B. Andererseits war „Judenumsiedlung" gleichbedeutend mit „Judenevakuierung" und „Ostwanderung", woraus sich schließen läßt, daß dieses Zyklon B zur Entwesung der Effekten arbeitsuntauglicher, weiter nach Osten abgeschobener Juden Verwendung fand.

Ab Oktober 1942 wurde diese Aussiedlung der jüdischen Bevölkerung nach Osten, bei welcher die Arbeitsfähigen in Auschwitz aussortiert wurden und dort blieben, offiziell als »Durchführung der Sonderbehandlung« bezeichnet. Wie wurde diese „Sonderbehandlung" nun konkret gehandhabt?

Im bereits auf S. 47 zitierten Brief vom 4. Juni 1943 schrieb Bischoff in Absatz 3 unter Bezugnahme auf die damals im Entstehen begriffene Zentralsauna:[137]

»Die großen An- und Auskleideräume sind unbedingt erforderlich, da die Zugänge aus einem ganzen Transport (ca. 2000), welche meistens nachts ankommen, bis zum anderen Morgen in einem Raum eingesperrt werden müssen. Ein Warten der Zugänge in den belegten Lagern ist wegen Verlausungsgefahr ausgeschlossen.«

Diese Praxis bezog sich auf ganze Transporte, die in Auschwitz eintrafen, und nicht nur auf den geringen Teil der dort registrierten Häftlinge. Dies wird übrigens durch die Tatsache bestätigt, daß vom 4. Juli 1942 bis Ende Mai 1943 die Durchschnittszahl der aus jedem Transport in den Lagerbestand aufgenommenen männlichen Häftlinge bei rund 220 lag, während sie sich bei den weiblichen Häftlingen auf ca. 135 belief. Andererseits betrug die mittlere Stärke der ungefähr 230 in jenem Zeitraum in Auschwitz eingetroffenen Judentransporte etwa 1.300 Personen.[138] Angesichts dieser Ausgangsziffern kann sich die Zahl von rund 2.000 für die Dauer einer Nacht unterzubringender Häftlinge nur auf einen vollständigen Transport bezogen haben.

Aus dem Bischoff-Brief geht ferner hervor, daß ein vollständiger Transport getrennt untergebracht werden mußte, und zwar wegen der Verlausungsgefahr, d.h. um die bereits entlausten Häftlinge nicht anzustecken.

Bei dem von Bischoff erwähnten Warten handelte es sich sicherlich um das Warten auf die Trennung der Arbeitstauglichen von den Arbeitsuntauglichen, welche weiter nach Osten abgeschoben wurden. Doch was geschah, wenn nicht unmittelbar Fahrzeuge für diesen Weitertransport zur Verfügung standen? Ohne Zweifel wurden die Arbeitsunfähigen, die nicht mit den registrierten Gefangenen in Kontakt kommen durften, bis auf weiteres in ihren isolierten Unterkünften belassen. In der Praxis wurde ihnen zeitweilig ein getrennter Aufenthaltsort zugewiesen, der in den Dokumenten oft „Sonderunterbringung" hieß; manchmal war auch die Rede davon, daß die betreffenden Häftlinge „gesondert untergebracht" würden. Diese Wendungen, hinter denen die offizielle Geschichtsschreibung wieder einmal Tarnwörter für „Vergasung" wittert, finden sich in Funksprüchen des SS-Obersturmführers Heinrich Schwarz, des Leiters der für den Arbeitseinsatz verantwortlichen Abteilung IIIa, an Gerhard Maurer, den Chef des Amtes DII (Häftlingseinsatz) des SS-WVHA. In einem Funkspruch vom 20. Februar 1943, in welchem es um die am 21., 24. und 27. Januar desselben Jahres erfolgten Judentransporte aus Theresienstadt ging, gab Schwarz die Zahl der »zum Arbeitseinsatz ausgesuchten« Juden sowie jener der »gesondert untergebrachten« Juden an und fuhr fort:[139]

»Die Sonderunterbringung der Männer erfolgte wegen zu großer Gebrechlichkeit, die der Frauen, weil der größte Teil Kinder war [sic]

Ähnlichen Inhalts war eine Funkmeldung vom 15. März 1943:[140]

»Betrifft: Judentransporte aus Berlin. K.L.-Auschwitz meldet Judentransport aus Berlin. Eingang am 13.3. 43. Gesamtstärke 964 Juden. Zum Arbeitseinsatz kamen 218 Männer u. 147 Frauen. Die Männer wurden nach Buna überstellt. Gesondert wurden 126 Männer u. 473 Frauen u. Kinder untergebracht.«

Die arbeitsuntauglichen Häftlinge, denen die „Sonderunterbringung" zuteil wurde, erhielten also gegenüber den registrierten, die in Auschwitz blieben, eine „Sonderbehandlung" oder wurden „sonderbehandelt", wie es in einem Schwarz-Funkspruch vom 8. März 1943 heißt.[141] Mit diesem Ausdruck war die oben erläuterte »Durchführung der Sonderbehandlung« gemeint.

8. Die »Sonderbaumaßnahmen«

Kehren wir zur neuen Funktion des Lagers Birkenau zurück. Wie sich den erhaltenen Urkunden entnehmen läßt, handelte es sich bei den „Sonderbaumaßnahmen" oder „Sondermaßnahmen" allgemein um Baumaßnahmen, insbesondere solche hygienisch-sanitären Charakters. Der am 19. Dezember 1942 von Bischoff an die Kontingentstelle des G.B. Bau gesandte Brief, in dem es um das »KGL Auschwitz, Sonderbaumaßnahmen« ging, betrifft die Zementlieferungen an das Lager für die Monate November und Dezember.[142]

Der am 2. Februar 1943 von Bischoff erstellte Prüfungsbericht Nr. 491 betreffs Baustoffeinsparung für das Lager Birkenau enthält folgenden Hinweis:[143]

»Bauvorhaben: Kriegsgefangenenlager - Durchführung von Sonderaufgaben -«

Am 7. Mai 1943 traf sich Kammler in Auschwitz mit sechs anderen Lagerfunktionären, nämlich SS-Obersturmbannführer Rudolf Höß, dem Chef der SS-Standortverwaltung Karl Ernst Möckel, SS-Sturmbannführer Karl Bischoff, dem Chef der Landwirtschaftsbetriebe SS-Sturmbannführer Joachim Caesar, dem SS-Standortarzt SS-Hauptsturmführer Eduard Wirths sowie schließlich dem SS-Untersturmführer Hans Kirschneck. Zwei Tage später verfaßte Bischoff einen Aktenvermerk bezüglich der erörterten Themen. Im Verlauf der Diskussion hatte der Standortarzt Wirths warnend darauf hingewiesen, daß die sanitären Zustände im Lager gefährlich seien, und zwar:

»[...] durch die schlechten Latrinenverhältnisse, einem unzulänglichen Kanalsystem, Mangel an Krankenbaracken und gesonderten Krankenlatrinen und dem Fehlen von Wasch-, Bade- und Entwesungsmöglichkeiten.«

Zur Verbesserung der hygienischen Verhältnisse im Lager verlangte Wirths eine Veränderung der Struktur der Latrinen, eine Umstrukturierung der Kanalisation und die Errichtung weiterer zehn Entwesungsanlagen, einschließlich Bademöglichkeit. Kammler nahm die Dringlichkeit der Forderungen zur Kenntnis und versprach, sein Möglichstes zu ihrer Erfüllung zu tun.[144] Er hielt sein Wort. In wenigen Tagen wurde ein umfassendes Programm zur Verbesserung der hygienischen Einrichtungen im Lager in die Wege geleitet, für welches in den Dokumenten die Ausdrücke „Sofortprogramm", „Sondermaßnahme", „Sonderprogramm", „Sonderbaumaßnahmen" sowie „Sonderaktion" verwendet wurden.[145]

Am 13. Mai 1943 verfaßte Bischoff einen »Bericht über die Arbeitsteilung beim Sofortprogramm im K.G.L. Auschwitz«. Dabei handelte es sich um eine Dienstvorschrift, welche den zuständigen Funktionären, unteren Kadern und Zivilangestellten der Zentralbauleitung ihre jeweiligen Aufgaben im Rahmen dieses Programms zuwies: Planung, Latrinen, Wasseraufbereitungsanlage, Waschbaracken, Kläranlage, Entwesungsanlage etc.[146]

Am 16. Mai sandte Bischoff Kammler ein Schreiben zum Thema »Sondermaßnahmen für die Verbesserung der hygienischen Einrichtungen in KGL-Auschwitz«, dem ein »Bericht über die bisher getroffenen Maßnahmen für die Verbesserung der hygienischen Einrichtungen im KGL« beilag. Darin ging es um die von Kammler zur Verwirklichung des Sonderprogramms eingeleiteten Schritte. Folgende Arbeiten wurden erwähnt: Kläranlage, Durchstich des Königsgrabens zur Weichsel, Abortbaracken, Waschbaracken, Entwesungsanlage sowie Weichselgraben.[147]

Im bereits erwähnten Aktenvermerk vom 22. Mai 1943 liest man hierzu:[148]

»Durch die verschiedenen Seuchengefahren ist es aber derzeit unerläßlich, zur Verbesserung der bestehenden Anlagen Sondermaßnahmen zu treffen.«

Wie bereits auf S. 46 angeführt, schrieb Bischoff am 4. Juni:[149]

»Nachdem im Zigeunerlager Fleckfieber ausgebrochen ist, wurde die Erstellung einer Desinfektionsanlage derart dringend notwendig, daß mit den Bauarbeiten im Rahmen der von SS-Brigadeführer und Generalmajor der Waffen-SS Dr. Ing. Kammler angeordneten Sondermaßnahmen zur Verbesserung der hygienischen Verhältnisse sofort begonnen werden mußte.«

Die »Aufstellung über die zur Durchführung der Sondermaßnahmen im K.G.L. notwendigen Baracken« vom 11. Juni 1943 bezieht sich ausschließlich auf das Häftlingslazarett, das im Sektor BIII des Lagers Birkenau geplant war.[150]

Auch in einem am 13. Juli 1943 von Bischoff abgefaßten Bericht, in dem es um den Fortschritt bei den Arbeiten für die Sondermaßnahmen im K.G.L. sowie im Stammlager ging, bezogen sich diese Sondermaßnahmen auf hygienisch-sanitäre Installationen, nämlich: Entwässerung, Kläranlage, Erdklärbecken, Königsgraben, Wasseraufbereitungsanlage, Wasserversorgung, Entwesungsanlage,[151] Häftlingslazarett im K.G.L. sowie Kurzwellen-[152] und Entlausungsanlage im Aufnahmegebäude des Stammlagers.[153]

Einem am 14. September von SS-Untersturmführer Kirschneck verfaßten Bericht läßt sich schließlich entnehmen, daß für das K.G.L. eine »Bauleitung bei Sondermaßnahmen« bestand. Der Bericht erwähnt fünf Wasch- und Abortbaracken, vier Wirtschaftsbaracken, 12 Waschbaracken, 21 Abortbaracken, 114 Häftlingsunterkunftsbaracken, die Entwesungsanlage (d.h. Zentralsauna), die Entwesungsbaracke Zigeunerlager BAII, elf Revierbaracken sowie schließlich einen Zaunbau sowie Wasserabflußgräben.[154]

9. Die »Baracken für Sondermaßnahmen«

Im »Erläuterungsbericht zum Ausbau des Kriegsgefangenenlagers der Waffen-SS in Auschwitz«, den Bischoff am 30. September 1943 niederschrieb, befinden sich unter den für Bauabschnitt II des Lagers vorgesehenen Bauten folgende:

»BW33. Ausbau eines vorhandenen Hauses für Sondermaßnahmen. 3 Baracken für Sondermaßnahmen Typ 260/9.«

Entsprechende Installationen waren auch für Bauabschnitt III vorgesehen:[155]

»Ausbau eines vorhandenen Hauses für Sondermaßnahmen. BW 33a 3 Baracken f. Sondermaßnahmen Typ 260/9.«

Dem am 1. Oktober 1943 von SS-Obersturmführer Jothann verfaßten »Kostenvoranschlag zum Ausbau des Kriegsgefangenenlagers der Waffen-SS in Auschwitz« zufolge war für die Fertigstellung des Hauses eine Summe von 14.242 RM vorgesehen und für jene der drei Baracken eine von 55.758 RM. Die Kosten waren für beide Bausektoren des Lagers identisch.[156]

Es besteht kein Zweifel daran, daß diese Gebäude als Magazine dienten. In beiden zitierten Dokumenten werden sie gleich anschließend an das BW 33 erwähnt, das aus 30 Effektenbaracken bestand (im Lagerjargon nannte man diesen Magazinkomplex „Kanada"). Überdies tragen die drei Baracken des Bauabschnitts III im Erläuterungsbericht die Bezeichnung BW 33a. Auch bei der Aufteilung der zum Lager Birkenau gehörenden Bauwerke wird das BW 33a als aus »3 Baracken für Sondermaßnahmen« bestehend beschrieben,[157] so daß diese jedenfalls einen Nebenbauplatz der Effektenbaracken darstellten.

Über diese Baracken existieren außerdem ein »Erläuterungsbericht«,[158] der sich auf den vom 30. September 1943 stammenden »Erläuterungsbericht zum Ausbau des Kriegsgefangenlagers der Waffen-SS in Auschwitz« beruft, sowie ein Kostenanschlag, in dem für »3 Baracken für Sondermaßnahmen Typ 260/9 Z.5« der ursprünglich vorgesehene Preis, nämlich 55.758 RM - er war mit dem im Kostenvoranschlag vom 1. Oktober 1943 genannten identisch - durchgestrichen und mit Bleistift auf 46.467 RM korrigiert worden ist.[159]

Der Gesamtpreis der drei Baracken einschließlich der dazugehörigen Arbeiten (Bodennivellierung, Messungen etc.) beträgt 51.000 RM.[160]

Die diesen Dokumenten beigefügte Zeichnung - »Pferdestallbaracke Typ 260/9 O.K.W.« - weist eine von Hand vorgenommene Anmerkung auf, nämlich: »Baracke 11 - B.A. III«.[161] Dies ermöglicht es uns, die drei Baracken dem Bauabschnitt III des Lagers Birkenau zuzuweisen.

Der Baubefehl Nr. 61, den die Bauinspektion der Waffen-SS und Polizei Schlesien am 11. Juli 1944 erlassen hatte, bezieht sich auf den »Bauantrag zur Errichtung von 3 Baracken für Sondermaßnahmen im K.L. II Auschwitz« und erwähnt einen Gesamtbetrag von 51.000 RM für den Ausgabenbereich 21/7b (Bau) 65/61,[162] woraus sich entnehmen läßt, daß es sich um die einschlägigen drei Baracken im Bausektor III handelte.

Es existiert auch noch ein anderer Baubefehl, Nr. 63 vom 20. Juli 1944, bei dem es gleichfalls um einen »Bauantrag zur Errichtung vom 3 Pferdestallbaracken für Sondermaßnahmen im K.L. II Auschwitz« geht, aber mit Gesamtausgaben von 41.000 RM für den Ausgabenbereich 21/7b (Bau) 65/63,[163] doch bezieht sich dieser vermutlich auf drei für den Bauabschnitt II vorgesehene Baracken. Der Grund für die niedrigeren Kosten ist mir unbekannt.

10. Die »Sonderaktion« und die Errichtung sanitärer Einrichtungen

Im Zusammenhang mit dem Kriegsgefangenenlager Auschwitz ist auch der Begriff „Sonderaktion" vor dem Hintergrund der Errichtung sanitärer Einrichtungen zu sehen. Dies läßt sich einem Schreiben Bischoffs an das SS-WVHA vom 14. Mai 1943 entnehmen, dessen Gegenstand die »Durchführung der Sonderaktion - Materialbeschaffung« ist. Der Brief beginnt wie folgt:

»Auf Grund einer gemeinschaftlichen Besichtigung des Bauhofes in Krakau mit SS-Obersturmführer Grosch wird gebeten, folgende Materialien gemäß der von der Bauinspektion Krakau übergebenen Aufstellung vom 12.5. 1943 an die Zentralbauleitung Auschwitz zwecks Durchführung der befohlenen Sonderaktion und zur Ausführung der Großgewächshausanlage zu verladen [...]

Es folgt eine Liste des betreffenden Materials, bei dem es sich hauptsächlich um verschiedene Arten von Röhren handelt. Im gleichen Brief erfolgte eine Bestellung von 100 Tonnen Rundeisen »für den Bau der Klär- und Faulgasgewinnungsanlage«. Dies beweist, daß die „Sonderaktion" sich auf die Klärung von Abwasser bezog. Am Ende des Schreibens werden die Verteiler aufgezählt, darunter auch »1 Registr. (Sonderaktion KGL)«.[164] Es gab also eine Registratur, wo alle mit der „Sonderaktion" in Zusammenhang stehenden Akten aufbewahrt wurden. Wie wir in Kapitel 8 gesehen haben, handelte es sich bei der »befohlenen Sonderaktion« um das Sonderprogramm zur Verbesserung der hygienischen Installationen im Lager Birkenau, die Kammler ein paar Tage nach seinem Besuch in Auschwitz vom 7. Mai 1943 angeordnet hatte.

Auch die Wasserversorgung des Lagers reihte sich in den Rahmen der »Durchführung der Sonderbehandlung« ein, was wieder einmal zeigt, daß „Sonderaktion" und „Sonderbehandlung" ein und dasselbe waren. Am 16. Dezember 1942 hielt Bischoff in einer Instruktion zum Thema »Kriegsgefangenenlager Auschwitz/Durchführung der Sonderbehandlung« fest:[165]

»Wie die Erfahrung gelehrt hat, ist bei geballten Menschenansammlungen die Gefahr ansteckender Krankheiten durch den Genuß von schlechtem Wasser oder infolge unzureichender hygienischer Verhältnisse durch Wasserknappheit sehr groß. Es ist daher für die Berechnung der Brunnenanzahl, der Größe der Pumpenaggregate und der Rohrweiten usw. ein Wasserbedarf von je 150 l je Truppenangehöriger und 40 l je Häftling angenommen. Dies ergibt einen täglichen Wasserbedarf von 5900 m3 pro Tag. Außerdem ist der Einbau einer Chlorierungsanlage für eine Wassermenge bis 500 m3 je Stunde vorgesehen. Zu der Anlage gehören weiterhin 2 Luftvakuumpumpen mit je 360 l/m Leistung zum Absaugen der Heberleitungen, sowie ein Luftverdichter mit 450 l/min Leistung und 6 atü Betriebsdruck für die Druckwindkessel. Für die Versorgung der einzelnen Krematorien und sonstigen Spezialeinrichtungen sind rd. 15900 lfdm Druckrohre von 50-500 mm ø Durchmesser mit etwa 73 Wasserschiebern und 74 Unterflurhydranten zu verlegen.«

Nun konnte der Begriff „Sonderaktion" nicht nur die im vorhergehenden beschriebene allgemeine Bedeutung besitzen, sondern auch einen spezifischeren Gegenstand bezeichnen, wie wir im folgenden sehen werden.

 

11. Die »Sonderaktionen« und der Bau des Krematoriums II

Am 13. Oktober 1942 ließ Bischoff dem Chef des Amtes C/V im SS-WVHA einen Brief zum Thema »Vergebung der Bauarbeiten für den Neubau des Kriegsgefangenenlagers der Waffen-SS in Auschwitz O/S« zukommen, in dem es hieß:[166]

»Mit dem Neubau des Krematoriums mußte noch im Juli 1942 wegen der durch die Sonderaktionen geschaffenen Lage sofort begonnen werden. Zur beschränkten Ausschreibung wurden die Firmen Huta, Hoch- und Tiefbau-A.-G., Kattowitz, Friedrichstr. 19, und Schles. Industriebau Lenz & Co, A.-G., Kattowitz, Grundmannstr. 23, welche schon im K.G.L. arbeiten, eingeladen. Die Schles. Industriebau Lenz & Co. hat lt. Zuschrift vom 15.7. 42 wegen Arbeitermangel kein Angebot angegeben. Aus diesem Grunde wurde die Firma Huta beauftragt, sofort mit den Arbeiten gemäß ihrem Angebot vom 13.7. 42 zu beginnen.«

Pressac sieht sich zu folgendem Kommentar bemüßigt:[167]

»Diese Aussage belegt eindeutig, welch entscheidende Rolle das neue Krematorium bei der Wahl von Auschwitz als Zentrum für die massive Vernichtung der Juden gespielt hat. Was zunächst als normale sanitäre Maßnahme in einem Kriegsgefangenenlager vorgesehen war, wurde infolge von Prüfers wirtschaftlicher Überzeugung, der Leidenschaft für seinen Beruf, seiner kreativen Fähigkeiten und seiner guten Verbindung zu Bischoff zu einem potentiellen Moloch. Die beeindruckende Einäscherungsanlage mußte den SS-Funktionären in Berlin aufgefallen sein und wurde später von ihnen mit der „Endlösung" des Judenproblems in Verbindung gebracht.«

Anders gesagt, der Bau des neuen Krematoriums soll die unmittelbare Folge der (angeblichen) Vergasungen in den Bunkern 1 und 2 gewesen sein. Diese Hypothese ist nur oberflächlich gesehen plausibel.

Nehmen wir zunächst einmal den Text des Bischoff-Briefs etwas näher unter die Lupe. Der Satz »Mit dem Neubau des Krematoriums mußte noch im Juli 1942 wegen der durch die Sonderaktionen geschaffenen Lage sofort begonnen werden« bedeutet, daß die Sonderaktionen eine unerwartete neue Lage geschaffen hatten. Die von Bischoff erwähnte, auf zwei Firmen beschränkte Ausschreibung war demnach die erste Konsequenz dieses Sachverhalts. Sie erfolgte seitens der Zentralbauleitung am 1. Juli 1942.[168]

Andererseits legte die Zentralbauleitung anfänglich keinerlei Eile bei der Behandlung dieser Frage an den Tag. Nach der am 15. Juli erfolgten Absage der Firma Lenz wartete sie noch vierzehn Tage ab, ehe sie einen Vertrag mit der Firma Huta abschloß.[169] Im Juli wurden von den der Zentralbauleitung unterstellten Häftlingen »am Krematorium die Ausschachtungsarbeiten beendet«,[170] die bereits im Vormonat in die Wege geleitet worden waren.[171] Die eigentlichen Bauarbeiten setzten dann erst im August ein.[167]

Wenden wir uns wieder der durch die „Sonderaktionen" ausgelösten Situation zu. Wir haben bereits klargestellt, daß deren erster Effekt eine beschränkte Ausschreibung für den Neubau des Krematoriums war. Somit muß die »durch die Sonderaktionen geschaffene Lage« schon vor dem 1. Juli dringlich gewesen sein. Der Baufristenplan für den Juli nennt als Datum des Baubeginns am Krematorium den zweiten jenes Monats.[172] Die „Sonderaktionen" in dem von Pressac behaupteten kriminellen Sinn setzten jedoch angeblich am 4. Juli ein. Die Notwendigkeit zum sofortigen Beginn des Krematorium-Neubaus kann also nichts mit diesen angeblichen „Sondermaßnahmen" zu tun gehabt haben.

Nun könnte man ja auch annehmen, die »durch die Sonderaktionen geschaffene Lage« stehe im Zusammenhang mit dem der Firma Huta von der Zentralbauleitung erteilten Auftrag, »sofort mit den Bauarbeiten zu beginnen«, doch verleiht auch diese Deutung der These Pressacs keine Glaubwürdigkeit. Der offiziellen Geschichtsschreibung zufolge handelte es sich bei den „Sonderaktionen" um Menschenvergasungen; am 4. Juli, so heißt es, seien 628 und am 11. weitere 670 slowakische Juden mit Gas getötet worden.[173] Somit wären bis zum 13. insgesamt 1.298 Menschen vergast worden. Wie kann man annehmen, diese beiden (angeblichen) Tötungsaktionen hätten Bischoff (oder den Lagerkommandanten) zum unmittelbaren Bau des Krematoriums II beflügelt? Diese Annahme ist um so unwahrscheinlicher, als während desselben Zeitraums mehr als 1.300 registrierte Häftlinge starben; die Zahl der vom 1. bis zum 13. des Monats Verstorbenen lag bei über 1.700.[174]

Man müßte sich auch fragen, wieso die „Sonderaktionen" den Bau des Krematoriums so dringlich erforderlich machten, da für die Bunker 1 und 2 keinerlei Krematorien vorgesehen waren und die vermeintlichen Opfer einfach in Massengräbern beigesetzt worden sein sollen. Ich erinnere daran, daß das Krematorium des KGL zur Einäscherung verstorbener registrierter Lagerhäftlinge geplant war und nicht zu kriminellen Zwecken, also zur Einäscherung Ermordeter; dies räumt Pressac auch unumwunden ein.[175]

Laut dem Kalendarium soll die Verbrennung der »in den Bunkern Vergasten« zusammen mit der in den Massengräbern beigesetzten Toten am 21. September 1942 begonnen worden sein,[176] und zwar angeblich als Folge eines von Himmler am 17. Juli desselben Jahres anläßlich seines Besuchs in Auschwitz erteilten Befehls. Der polnische Historiker Franciszek Piper behauptet:[177]

»Während der zweiten Inspektion Himmlers in Auschwitz am 17. Juli 1942 wohnte dieser der gesamten Prozedur der Liquidierung eines Transportes bei - von der Entladung der Eisenbahnzüge bis zur Vergasung (im Bunker 2) und der Entfernung der Leichen. Man kann nicht ausschließen, daß seine Beobachtungen den Anstoß zum Entscheid gaben, die Leichen zu verbrennen statt zu begraben. In der Tat traf schon bald nach dem Himmler-Besuch Standartenführer Paul Blobel von Eichmanns Amt in Auschwitz ein, mit dem Befehl, alle beigesetzten Leichen auszugraben, zu verbrennen und die Asche zu zerstreuen, um eine mögliche Ermittlung der Opferzahl zu vereiteln.«

Der Befehl zur Verbrennung der angeblichen Opfer der „Sonderaktionen" soll also nach dem - durch die „Sonderaktionen" ausgelösten - Entscheid zum sofortigen Bau des Krematoriums erfolgt sein. Daraus geht zwingend hervor, daß zum Zeitpunkt, wo eine neue Situation diesen Bau notwendig machte, noch nicht an eine Verbrennung irgendwelcher Vergaster gedacht worden sein kann. Folglich konnten die „Sonderaktionen", wenn man darunter Menschenvergasungen verstand, keinesfalls den Anstoß zur raschen Errichtung des Krematoriums gegeben haben, und Pressacs Interpretation steht historisch gesehen auf schwachen Füßen.[178]

Freilich unterliegt es keinem Zweifel, daß der Bischoff-Brief auf einen direkten Zusammenhang zwischen der durch die „Sonderaktionen" heraufbeschworenen neuen Lage und dem sofortigen Bau des Krematoriums hinweist. Worin bestand dieser Zusammenhang? Um diese Frage beantworten zu können, müssen wir Bischoffs Bemerkungen in ihren geschichtlichen Kontext einbetten.

Am 1. März 1942 betrug die Lagerstärke von Auschwitz beim Morgenappell 11.132 Häftlinge, und zwar mehrheitlich Polen.[179] Am 26. März begannen die ersten, vom RSHA organisierten „Sonderzüge". Im März trafen 2.909 jüdische Deportierte ein, im April 7.762, im Mai 1.000, im Juni 5.096, insgesamt also 16.767, darunter 10.332 Männer und 6.435 Frauen.[180] Parallel dazu nahm auch die Sterblichkeit unter den Häftlingen zu. Im März wurden in Auschwitz 3.038 Todesfälle registriert, im April 2.209, und in den folgenden Monaten stieg die Sterblichkeit noch weit stärker an: 3.341 Tote im Mai, 3.817 im Juni, darunter allein 2.289 Juden im Männerlager, was mehr als 62% der in jenem Monat Verstorbenen entsprach. Vom 22. bis zum 30. Juni starben im Schnitt 140 Gefangene täglich, wobei die höchste Zahl (194 Todesfälle) am 25. erreicht wurde. Vom 1. bis zum 13. Juli lag die durchschnittliche Todesrate pro Tag bei rund 130.

Diese an sich schon verheerende Lage wurde durch die mörderische Fleckfieberseuche noch verschlimmert, welche am 1. Juli im Gemeinschaftslager der in Birkenau eingesetzten Zivilarbeiter ausbrach[181] und sich schon bald auf die Häftlinge ausdehnte. Unter diesen Umständen war natürlich mit einem weiteren Ansteigen der Sterblichkeit im Lager zu rechnen. Die Situation wurde dermaßen dramatisch, daß Höß - wie bereits erwähnt - am 23. Juli eine totale Lagersperre verhängen mußte.[182] Im Juli verstarben 4.401 Gefangene, davon allein 4.124 im Männerlager; 2.903 oder mehr als 70% der Opfer waren Juden.[183] Nichtsdestoweniger trafen die „Sonderzüge" auch weiterhin in Auschwitz ein, und zwar in noch schnellerem Takt als zuvor, denn im Juli wurden 11.756 Juden in den Lagerbestand aufgenommen, so daß der Fleckfiebertod noch reichere Ernte halten konnte als zuvor. Dies erklärt den äußerst hohen Prozentsatz der Juden an den Verstorbenen.

Vom sanitären Standpunkt aus wurde die Situation dadurch noch katastrophaler, daß das Krematorium des Stammlagers seit Anfang Juni nicht mehr richtig funktionierte, weil sein Kamin beschädigt war. Er mußte schließlich abgerissen und erneuert werden, und das Krematorium wurde Anfang Juli stillgelegt.[184] Deswegen mußten die Leichen durchwegs in Massengräbern in Birkenau beigesetzt werden, was die hygienisch-sanitären Zustände im Lager natürlich noch weiter verschlimmerte.

Rekapitulieren wir. Anfang Juli sah die Lage wie folgt aus:

Die ersten drei Faktoren waren eng miteinander verbunden: In einer tragischen Spirale führte die Zunahme der Judentransporte zu einer Verschlechterung der sanitären Zustände und folglich zu einem weiteren Hochschnellen der Sterblichkeit.

In diesem Zusammenhang kann der strittige Satz Bischoffs nichts anderes heiß