DAS VERFAHREN GEGEN DIE SPANISCHEN KAPOS
Dieser Vorfall ging mir wochenlang nicht aus dem Kopf. Mir kam nicht nur der Gernsbacher Fliegerfall wieder ins Bewußtsein, sondern auch die Anklage, die wir vielen der Angeklagten der Dachauer Kriegsverbrecherprozesse vorhielten: Es wurde ihnen vorgeworfen, daß sie keine Anstalten gemacht hatten, Grausamkeiten, deren Zeuge sie gewesen waren, zu beenden. In meiner Ratlosigkeit stellte ich eine Verbindung zu Charles Dickens' »Tale of Two Cities« her. Ich dachte an die Szene, in der zufällig ein Faß Wein auf die Straße fällt, zerbricht und in einer Pariser Straße ausläuft. Das zerbrochene Faß und der auslaufende rote Wein deuteten den Terror der französischen Revolution an, als Blut und nicht Wein die Straßen von Paris hinunterflössen.
Unfähig, die Szene in der Schützenstraße in München zu verdrängen, sprach ich mit Vemon Keller darüber. Er war gleich mir der Überzeugung, daß sich Schlimmes zusammenbraute. Er zeigte sich besonders besorgt, was die Pläne der Sowjetmacht in Ost- und Mitteleuropa anbetraf. Er hatte Angst vor der Verbreitung einer sozialistischeren Tendenz rund um die Welt. Er glaubte, die Vereinigten Staaten würden sozialistischer werden. Ich erzählte ihm von meiner Sorge, daß die Vereinigten Staaten bald in einen Krieg mit dem kommunistischen Osten verwickelt sein könnten. Dies mußte, so schien es, zu verheerenden Zuständen in der Welt führen. Meine Überlegungen veranlaßten Keller seine Einstellung zum Leben zu ändern: In Anbetracht einer so Ungewissen Zukunft, wollte er nun darauf verzichten, sein Gehalt auf die Bank zu bringen und wollte es lieber ausgeben, so, als ob es kein Morgen mehr geben würde.
Mein ungutes Gefühl, nichts unternommen zu haben, um den Schläger von München zu stoppen, wurde durch Kellers Reaktion bekräftigt. Meine Niedergeschlagenheit hielt einige
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Ich arbeitete bei verschiedenen Verfahren in Dachau, wovon sich einige befassten mit der Ermordung von Fliegern, doch die Mehrzahl waren Konzentrationslagerfälle. Nach meiner Feuertaufe im Gernsbachprozeß war ich nun in der Lage, die grausamen Zeugenaussagen und die harten Urteile zu ertragen, ohne innerlich daran zu zerbrechen. Das war nötig, denn in jedem Fall, den ich bearbeitete, waren Angeklagte, denen abscheuliche, unmenschliche Handlungen an Mitmenschen zur Last gelegt wurden.
Es handelte sich bei den Konzentrationslagerprozessen jener Zeit um Nachfolgefälle (die meisten der Hauptfälle hatten lange vor meinem Einsatz begonnen).An einen dieser Fälle erinnere ich mich noch ganz genau.
Der Fall wurde »Die Vereinigten Staaten gegen Lauriano Navas, et al.« genannt. Er hatte die Aktennummer 000-50-5-25, mit Bezug auf den Hauptfall »Mauthausen« (Die Vereinigten Staaten gegen Hans Altfuldisch, et al).
Als Teil der Urteilsbegründung, gab das Gericht die folgenden »besonderen Untersuchungsergebnisse« bekannt:
- Das Gericht stellt fest, daß die Umstände, Bedingungen und die gesamte Einrichtung des Konzentrationslagers Mauthausen in Verbindung mit allen Nebenlagern von so krimineller Natur waren, daß jeder Beamte, Regierungsangestellte (militärisch oder zivil) und jeder Beschäftigte, ob er nun der Waffen-SS oder der Allgemeinen-SS angehörte, oder als Wachmann oder Zivilist beschäftigt war, schuldfähig und strafrechtlich verantwortlich sei.
Das Gericht stellt weiter fest, daß es für einen Regierungsangestellten, Militär-oder Zivilsangestellten, Wachmann oder Zivilbeschäftigten unmöglich war, nicht zu wissen, daß es sich
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Das Gericht stellte außerdem fest, daß die unwiderlegten Berichte über Todesfälle durch Erschießen, Vergasen, Erhängen, durch gezielte Hungersnot und andere ruchlose Tötungsmethoden, zu einer freiwilligen konspirativen Zusammenarbeit und Planung von Beamten des Reiches, entweder aus dem Konzentrationslager Mauthausen und den angeschlossenen Nebenlagern oder der höheren NS-Hierarchie geführt haben, und den obigen Parteien, wie den Gefangenen, ungeachtet der politischen, kriminellen oder militärischen Natur, bekannt gewesen sein mußten.
Das Gericht erklärt deshalb: Daß jeder Beamte, Regierungsangestellte, Militär- oder Zivilbeschäftigte, ganz gleich ob als Mitglied der Waffen-SS, der Allgemeinen-SS oder als Wachmann oder Zivilbeschäftigter, der in irgendeiner Weise mit der Leitung betraut oder in der Betriebsführung des Konzentrationslagers Mauthausen oder dessen Nebenlagern beschäftigt war, in welch einer Weise auch immer, eines Verbrechens schuldig ist, gegen die anerkannten Gesetze, Gewohnheiten und Praktiken der zivilisierten Nationen sowie gegen Buchstaben und Geist der Gesetze des Kriegsrechts, und somit der Bestrafung zuzuführen sei. -
Mit anderen Worten, der kleinste Angestellte, ein Koch oder die Putzfrau, die in Mauthausen oder in einem der zahlreichen Nebenlager beschäftigt waren, galt als schuldig gegenüber den unzähligen Missetaten, die entweder tatsächlich oder auch nur in der Vorstellung der Ankläger in Mauthausen begangen worden waren.
Mauthausen liegt in Österreich, das seit 1938 Teil des Deutschen Reiches war. Es ist unweit der Stadt Linz, wo Hitler aufgewachsen war. Die deutschen Behörden hatten es als Straflager eingerichtet, und deswegen waren die Bedingungen
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Auf Grund der Nähe zu Ost- und Südeuropa kam eine große Zahl der Insassen Mauthausens aus Polen, der Tschechoslowakei, aus Jugoslawien sowie aus der Sowjetunion. Viele von ihnen waren natürlich Juden. Es gab auch Insassen aus Westeuropa, darunter vor allem Belgier, Franzosen und Holländer. So überraschend es sein mag, es gab auch eine große Gruppe Spanier.
Es waren einige dieser Spanier, die in »Die Vereinigten Staaten gegen Lauriano Navas et al« angeklagt waren. Ich war ein wenig überrascht darüber, daß hier Spanier, die doch aus einem neutralen Land kamen, in ein deutsches Konzentrationslager eingesperrt worden waren, um nun durch mein Land als Kriegsverbrecher abgeurteilt zu werden.
Lauriano Navas und seine spanischen Mitangeklagten wurden im Lager als politische Gefangene eingestuft. Die vier hatten die linke, republikanische Regierung in Spanien unterstützt, waren jedoch geflohen, als die von Franco angeführten siegreichen Nationalisten vorrückten. Sie flohen nach Frankreich, wo die Spanier zuerst in einem Intemierungslager für Zivilisten untergebracht wurden. Man hatte innerhalb dieser Lager verschiedene Arbeits-Einteilungen vorgenommen. Moi-ses Fernandez hatte sich freiwillig zum Bau von Befestigungs-werken entlang der Maginotlinie gemeldet. Navas meldete sich zur französischen Armee, wo er den Rang eines Leutnants erreichte (Man sagte, Navas stammte aus einer aristokratischen spanischen Familie, was ihm zu seiner Beförderung verhelfen haben mag). Als die Deutschen Frankreich eroberten, wurden die Spanier gefangengenommen. Nachdem sie erst durch einige Konzentrationslager geschleust worden waren, fanden sie sich in Mauthausen oder einem seiner Nebenlager wieder.
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Die Kapos wurden häufig von denen, die sie zu beaufsichtigen hatten, verachtet, obwohl die meisten von ihnen, das muß hier gesagt werden, selbst Verbrecher oder unliebsame Personen waren. Sogar die humaneren Kapos wendeten gelegentlich körperliche Gewalt an, um Ordnung zu halten und um Drückeberger zu bestrafen. Es gab viele Kapos, die von den KZ-Insassen für grausamer als die SS gehalten wurden.
Die Verteidigung war einer schweren, wenn nicht unmöglichen Belastung ausgesetzt, denn der Ankläger William G. Miller hatte die Aufnahme des Falles der spanischen Kapos im Sinne der besonderen Beweisaufnahme nach dem Dachauer Musterprozess mit Erfolg durchgesetzt. Nach den Grundsätzen des Gerichts war es die Aufgabe der Anklage, verurteilungswürdige Vorfälle und Einzelheiten zur Schuld zu sammeln.
Der Hauptverteidiger der spanischen Kapos war Major Louis F. Benson, assistiert von Harry W. Ebert. Das Gericht hatte Colonel Russell R. Loudon, den Gerichtspräsidenten zum Vorsitzenden. Außerdem gehörten dem Gericht an: Colonel Victor Wales, Colonel John H. Keating, Colonel Harry P. Gantt, Lieutenant Colonel Harry P. Holz und Lieutenant Colonel Gordon O. Berg, der Vertreter der Justiz.
Da keiner der Angeklagten eine gründliche Kenntnis der deutschen oder englischen Sprache hatte, war es für das Ge-
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Der Prozeß gegen die Spanier war das einzige Verfahren, in dem nicht ein einziger Deutscher unter den Angeklagten war. Der Fall ist auch wegen des besonderen Hervortretens der »Berufszeugen« unter den Zeugen bemerkenswert. Ich hatte sie schon von anderen Verfahren her kennengelernt sowie bei Unterhaltungen mit meinen Kollegen von ihnen gehört. Während des Lauriano Navas Verfahrens brachten sie den Ankläger oftmals in Verlegenheit. Er war nicht selten gezwungen, diese Zeugen an wichtige Einzelheiten aus deren Aussagen während der Voruntersuchungen zu erinnern, einschließlich Prügeleien, Tötungen, die sie, die Zuhörer verwirrend, offensichtlich im Zeugenstand vergessen hatten. Ihre Aussagen waren von einer solchen Unbeständigkeit und Freizügigkeit, die jedermann in Verlegenheit bringen mußten, abgesehen von den einfältigen oder den blind vertrauenden Zuhörern.
So wie der Ankläger den Fall (durch die Aussagen seiner Zeugen erhärtet) darstellte, war er fast wie in einem Schultheater, wo die jungen Schauspieler ihre Rolle vergessen und überhaupt die Beziehung zu dem ganzen Stück verloren hatten. Wäre es nicht um Kopf und Kragen gegangen, so hätte man das alles als ein Lustspiel und nicht als ein Drama ansehen können. Gelegentlich nahmen die Zeugen ihre Aussagen zu-
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Der erste Zeuge für die Anklage schien ehrlich zu sein, doch er konnte seine Darstellungen nicht beweiskräftig unterfnau-ern. Jean Loureau, ein französischer Armeeleutnant und früherer Journalist, sagte aus, daß er in Gusen, einem Nebenlager von Mauthausen, Insasse war. Dort habe er den Beklagten Indalecio Gonzalez, den er als Kapo bezeichnete, kennengelernt. Loureau gab an, daß Gonzalez im Lager als »Astoria« bekannt war. Er sagte aus, daß zu Beginn des Jahres 1945 die Umstände in Gusen sehr schlecht gewesen waren. Zwei seiner Freunde mussten dort im Tunnel arbeiten.
Loureau sagte weiter aus, daß sie auch für Arbeiten außerhalb des Tunnels eingesetzt worden waren,
- ... daß ihre Arbeit zu schwer war und daß es zu kalt gewesen sei und daß sie nicht mehr weitermachen konnten. Sie wollten Selbstmord begehen. Einer versuchte, sich im Tunnel zu erhängen. Der andere ging den Hügel hinauf und versteckte sich dort in einem Loch. Beim Zählappell wurde deshalb ein Gefangener vermißt. Sie fanden ihn zwei Tage später. Gonzalez und andere Kapos schlugen ihn, bis er tot war. -
Bei seinen Aussagen im Rahmen eines Kreuzverhörs war Loureau nicht in der Lage zu beschwören, daß er tatsächlich wußte, daß der Mann tot war; er hätte das nur angenommen und er hätte auch angenommen, daß die Schläge den Tod verursachten. Loureau bezeugte, daß der Mann nicht zu den Baracken zurückgekehrt war, wo Loureau ebenfalls untergebracht war. Nach dem Krieg nahm Loureau Kontakt zur Familie des Mannes auf, die ihm bestätigte, daß er nie zurückgekehrt war.
Die übrigen Zeugen stifteten eher Verwirrung. Besonders osteuropäische Juden wiederholten ihre Standardaussagen in jeder der nachfolgenden Verhandlungen, wonach sie gesehen hatten, wie die Angeklagten die Häftlinge geschlagen hätten,
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Ein anderer Zeuge sagte aus, daß sieben Mann zur Latrine gegangen waren und so müde waren, daß sie sich hinsetzten. Dieser Zeuge namens Weiß schwor dann, daß Gonzalez und andere Männer kamen, die diese von der Stange stießen, so daß sie in die Grube fielen. Weiß sagte aus, daß alle sieben in der Grube ertranken und daß ihre Körper am folgenden Morgen entfernt worden waren. Auf die Frage, ob die Grube Wasser enthalten habe, antwortete Weiß, daß nur menschliche Exkremente darin waren. Später erklärten Zeugen der Verteidigung, daß die Grube nur 1,75 m tief war. Alle sagten aus, daß kein Wasser darin war und nur feste Exkremente und daß niemand, schon gar nicht sieben Leute, darin ertrinken korinten.
Der Belastungszeuge Alexander Beer bezeugte, daß er gesehen habe, wie Gonzalez Gefangene zu Tode geschlagen habe. Als eines dieser Opfer nannte er Oscar Zyrlich. Beer selbst wurde nie geschlagen, doch er sagte aus, daß dies mit anderen Gefangenen ohne Begründung geschehen war. Im Kreuzverhör konnte er jedoch keinen einzigen identifizieren. Beer mußte zugeben, daß er nicht sagen könne, daß sie grundlos geschlagen wurden, da er in der Tat nicht wissen konnte, ob ein Grund für die Schläge vorlag oder nicht.
Tomasz Nakladezuk, ebenfalls ein Zeuge der Anklage, sagte aus, daß er Lauriano im Lager Gusen, im Jahre 1944 kennengelernt habe, wo dieser, wie er ausführte, Gefangene geschlagen habe. Er sagte, daß Navas über eine größere Gruppe die Aufsicht gehabt habe, deren Mitglieder er oft geschlagen hätte. Er berichtete, daß er einmal gesehen habe, wie
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Ein einundzwanzigjähriger spanischer Zeuge der Anklage, Pedro Gomez, sagte aus, daß er in Mauthausen, im Lager Gusen I, gewesen sei. Er identifizierte Lauriano Navas einwandfrei. Er sagte aus, daß Navas Leute mit einem Gummischlauch geschlagen habe, um sie aus der Latrine zu treiben. Gomez sagte ebenfalls aus, daß er den Angeklagten Felix Domingo kenne, dessen Freund er war. Gomez erklärte, daß Domingo seine spanischen Mithäftlinge stets mit einem Lächeln gegrüßt habe, da sie als Spanier ja einiges gemeinsam gehabt hätten.
An diesem Punkt unterbrach der Ankläger die Aussage des Zeugen und fragte ihn, ob ihm Domingo nicht gesagt hätte, daß »eine ganze Gruppe von Männern in das Krematorium geschickt werden würde.« Gomez verneinte das, doch der Ankläger wies auf die schriftliche Aufzeichnung der Aussagen von Gomez aus der Voruntersuchung hin, worauf das Gericht einwarf, daß der Ankläger den Versuch machen wolle, den Zeugen zu beschuldigen. Der Ankläger antwortete, daß er die schriftliche Aussage von Gomez (unterzeichnet von ihm) habe, mit einem Inhalt, der von der mündlichen Aussage vor Gericht abweiche. Er bat das Gericht diese Aussage bezüglich Domingos, anstelle der mündlichen Aussagen von Gomez vor Gericht zu akzeptieren.
Die Verteidigung widersprach sofort: Es sei nicht statthaft, daß der Ankläger sich solche Teile aus dem Zeugnis von Gomez herausnehme, die seinen Fall unterstützen würden.
Das Gericht gab dem Einspruch nicht statt, und die vor Gericht gemachte Aussage Gomez' wurde nicht akzeptiert. Die schlimmste Anklage gegen Domingo wurde von Moses Meschel, einem einundzwanzigjährigen polnischen Juden
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Meschel sagte auch aus, daß Gefangenen, die durch Domingo geschlagen wurden und hinfielen, von diesem und einem anderen Kapo ein großes »K« (K für Krematorium) auf Rük-ken oder Brust angebracht wurde, um dadurch anzudeuten, daß sie für das Krematorium vorgesehen seien. Er sagte aus, daß 180 Gefangene so markiert und zu den Öfen gebracht worden seien.
Während des Kreuzverhörs erinnerte der Verteidiger den Zeugen Meschel an die am 12. April 1947 gemachte Aussage gegen Paul Ritter (vielleicht war Paul Reitzer gemeint), wonach:
- die Nummer 256, Domingo, Felix, viele der Häftlinge mittels eines unlöschbaren Stifts, mit einem »Z« markiert hätte, nachdem sie ihre Kleider abgelegt hätten. »Ich persönlich kam davon und wurde von Domingo nicht markiert. Die Häftlinge waren sich der vollen Bedeutung dieses Vorgangs noch nicht bewußt. Ich und der Rest dieser Gruppe wurden ohne Bekleidung aus dem Duschraum gewiesen. Ich sah, wie die SS-Männer mit dieser Gruppe, die mit dem »Z« auf der Brust gezeichnet waren, in Richtung der Gaskammern abmarschierten.« -
Der Zeuge gab zu, diese Aussage gemacht zu haben. Doch »nachdem ich meine Aussage den Kameraden erzählt hatte, sagten mir diese, daß es keinen anderen aufgemalten Buchstaben als das K gegeben hätte,« so der Zeuge. Der Verteidiger fragte dann, ob er nicht auch die Zahl der Gefangenen, die er
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Paul Pruchnik, ein polnischer Zeuge der Verteidigung, sagte anschließend aus, daß er Felix Domingo kenne. Er habe ihn täglich während der Monate Januar, Februar und März 1945 in Wiener Neustadt und nicht in Mauthausen gesehen, wo einige Zeugen ausgesagt hätten, daß Domingo Gefangene geschlagen habe. Pruchnik sagte, daß er niemals gesehen hätte, daß Domingo den Buchstaben »K« an den Gefangenen angebracht habe. Er habe gehört, daß man dies in Gusen getan hätte. Doch dies sei durch den Lagerarzt und »nicht durch einen Friseur oder irgendeinen gewöhnlichen Mann durchgeführt worden.«
Als der Ankläger, offensichtlich verärgert, einem der Zeugen gegenüber seinen Unwillen zeigte, antwortete dieser, daß er nur bezeugen könne, was er selbst gesehen habe und nicht das, was er vom Hörensagen her wüßte, da das »alles Lügen seien.« Er sagte aus, daß er bei allen früheren Aussagen, die er gemacht hatte, lediglich andere Gefangene zitiert habe, die sich auf Fernandez als »grausamen Kapo und Schläger von Gefangenen« bezogen hatten, seine Aussagen lediglich Gerüchte als Grundlage hatten. Doch er fügte hinzu, daß Fernandez von anderen Gefangenen als »sehr streng« bezeichnet worden war.
Es hat außergerichtliche Anschuldigungen gegeben, wonach Fernandez Gefangene im Lager schwer geschlagen habe.
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Baerens erklärte, daß er wohl in Mauthausen interniert worden war, doch verschiedene Zwischenlager aufsuchen mußte, um Blindgängerbomben zu entfernen. Im Lager Steyr hatte eine Bombe die Küche und andere Gebäude getroffen, und er war dort hinbefohlen worden, um die Bomben zu entschärfen. Eine davon hatte die Küche so schwer getroffen, daß die Lebensmittel in alle Richtungen verstreut waren und die Häftlinge sie gestohlen hätten. Baerens sagte, daß der Feldwebel danach Fernandez geschlagen habe, doch er wisse nicht warum. Er nahm an, dies sei geschehen, weil Fernandez die Häftlinge nicht ausreichend beaufsichtigt hätte, so daß es ihnen gelungen war, in die Küche und in den Vorratsraum einzudringen, wo sie die Lebensmittel stehlen konnten.
Die anderen Zeugen der Verteidigung bezeugten den guten Charakter des Angeklagten und sie unterstützen einige der Anklagen, die gegen die Spanier gemacht wurden, nicht. Viele dieser Zeugen waren entweder deutsche SS-Männer des Lagers oder sie waren Kapos. Viele von ihnen wurden in Dachau festgehalten, weil Anklagen gegen sie vorlagen.
Moises Fernandez war der erste der Angeklagten, der in eigener Sache aussagte. Er verneinte, daß er jemals irgendje-manden mit einer Suppenkelle geschlagen habe. Er kenne auch niemanden mit Namen Foda, also den Häftling, den er mit der Suppenkelle geschlagen haben soll. Er verneinte, daß er jemals Gefangene geschlagen habe. Fernandez sagte, daß
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Auch Indalecio Gonzalez sagte in eigener Sache aus. Er führte aus, daß er aus Asturien in Spanien stamme, daher auch sein Spitzname »Astoria«, mit dem er im Lager bekannt war. Er verneinte, Gefangene jemals schwer geschlagen zu haben, aber er gab zu, einige Ohrfeigen verteilt zu haben. Als er gefragt wurde, wie viele er geohrfeigt habe, antwortete er:
- »Schauen Sie, daran kann ich mich nicht erinnern. Ich werde Ihnen den Grund sagen. Ich war Oberkapo und hatte die Abteilungen zu beaufsichtigen. Ich durfte es nicht zulassen, daß ein Gefangener Brot oder die Schuhe anderer Gefangener stahl oder den Tabak anderer Kameraden. Wenn ein Gefangener kam und mir so etwas mitteilte, so hatte ich keine andere Wahl als Strafhandlungen durchzuführen die menschlich vertretbar waren, um dafür zu sorgen, daß alles zurückgegeben wurde, was den Kameraden gestohlen worden war. Mit ein oder zwei Ohrfeigen wurde alles wieder in Ordnung gebracht.« -
Er fügte hinzu, »wegen eines persönlichen Grolls oder wegen politischer Differenzen versucht man heutzutage, das Leben eines guten Mannes zu zerstören.«
Der dritte Angeklagte, der in eigener Sache aussagte, Felix Domingo, verneinte, daß er jemals Gefangene mit dem Buchstaben »Z« oder mit dem Buchstaben »K« gezeichnet habe. Zu meiner Überraschung kritisierte Domingo den Zeugen Pedro Gomez, obwohl dies offensichtlich nicht in seinem eigenen Interesse war, da Gomez positiv über Domingo ausgesagt hatte. Sich auf Gomez beziehend, sagte Domingo: »Es ist doch klar, daß es besser ist als Berufszeuge aufzutreten als zu arbeiten und daß man sich Opfer aussucht, um selbst am Leben
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Auch Lauriano Navas sagte aus, daß er niemals Gefangene geschlagen habe, und, daß er wegen seiner verkrüppelten Hand dazu auch gar nicht in der Lage gewesen wäre. Er sagte aus, daß er an seiner rechten Hand in Spanien verwundet worden sei und daß sie immer noch sehr schwach sei. Er versicherte, daß er nur leichte Tätigkeiten wie Schreiben mit seiner Hand ausführen könne, und da er Rechtshänder war, mußte er lernen, seine linke Hand für praktisch alle Funktionen zu gebrauchen. Er sagte weiter aus, daß ihn seine körperliche Behinderung sehr einschränke.
Nach Lauriano Navas' Aussage in eigener Sache, eröffnete der Ankläger den Fall erneut, indem er einen weiteren Zeugen, Rajko Knezevi, einen dreiundzwanzigjährigen Jugoslawen hereinholen ließ. Knezevi sagte aus, daß er gesehen habe, wie Fernandez einen Häftling namens »Drago« getötet habe. Als Moises Fernandez die Gelegenheit gegeben wurde zu dieser neuen Anklage Stellung zu nehmen, sagte er mit Bestimmtheit, daß er Knezevi niemals zuvor in seinem Leben gesehen habe. Er verneinte auch, jemanden namens »Drago« gekannt zu haben.
Nachdem sich das Gericht kurz zurückgezogen hatte, trugen die Anklage und die Verteidigung ihre Argumente vor. Der Ankläger hielt dem Gericht die Aussagen seiner Zeugen vor, und erbetonte ausdrücklich, daß »Navas, Fernandez und Gonzalez des Mordes schuldig seien, willkürlich und ohne Respekt vordem menschlichen Leben und ohne die zwingende Herausforderung irgendeiner anderen Person« gehandelt zu haben.
Die Verteidigung führte aus, daß der von der Anklage vorgetragene Fall »voller Widerspruch« sei. Der Verteidiger sagte, daß Felix Domingo einige der Zeugen richtig charakterisiert hatte, als er sie »Berufszeugen« nannte.
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Für die Verteidiger der Spanischen Republik kann man sich kein ironischeres Schicksal vorstellen. Sie flohen vor den siegreichen Falangisten ins republikanische Frankreich, wo sie interniert wurden, um dann in die Hände der deutschen Nationalsozialisten zu fallen. Schließlich wurden sie zu Haftstrafen oder zum Tode durch ihre amerikanischen »Befreier« verurteilt! In der Tat, ein seltsames und bedauerliches Ende von Antifaschisten.
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