DACHAU UND DIE GERECHTIGKEIT
Während der Bahnfahrt in das südliche Deutschland auf dem Weg zum Wohnsitz meiner verschwägerten Familie machte ich mir Gedanken über meinen Besuch bei Heinz Detmers. Ich war beeindruckt von der Veränderung, die er durchgemacht hatte, seit er aus dem Gefängnis in das zivile Leben zurückgekehrt war. Hätte ich das nur dem Studium der Unterlagen entnehmen können, es wäre kaum vorstellbar gewesen, daß er einst angeklagt war »verantwortlich für die Durchführung aller ungesetzlichen und inhumanen Handlungen gewesen zu sein, die durch den Kommandanten des Konzentrationslagers befohlen worden waren« und daß er der Teilnahme an »persönlichem Sadismus gegenüber Gefangenen und Tötungen« beschuldigt wurde - und daß ich selbst Teilnehmer dieser vor vierzig Jahren stattgefundenen Prozesse war.
Mein Besuch bei Detmers hat mich ganz besonders befriedigt. Ich hatte mich oft gefragt, wie die Angeklagten ihre Urteile ertragen haben und ob bzw. wie sie nach der Zeit im Gefängnis den Weg ins Zivilleben schaffen würden. Meine bei Heinz und auch Georg König aus erster Hand gehörten Erfahrungen waren ermutigend, und ich war über die beruflichen Erfolge der beiden erfreut.
Indem ich an Heinz, die Hauptstütze des Chores seines Heimatortes, dachte, fiel mir das deutsche Sprichwort ein: »Wo man singt, da laß dich ruhig nieder, böse Menschen kennen keine Lieder.« Die Zuneigung zu seiner Familie und zu seinen Tieren sowie die Achtung, die er in seiner Umgebung genoß, ließen sich nicht in Einklang bringen mit dem Bild eines grausamen und herzlosen Menschen, und ich mußte daran denken, daß ich wahrscheinlich nicht der einzige Unschuldige in Dachau war.
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Die meisten meiner Kollegen, die ich in Dachau kennengelernt hatte, waren auf die eine oder andere Weise ebenfalls wie ich der Meinung, daß sich die Kriegsverbrecherprozesse gegen die Deutschen allgemein gerichtet hatten.
Wir alle kannten Gerüchte, wonach die US- Fahnder Gefangene schlugen, um Geständnisse aus ihnen herauszupressen. Oft wurde Josef Kirschbaum, der in einigen der wichtigeren Dachauer Fälle »verhört« hatte, erwähnt. Ich war nicht überrascht, als ich später die Bestätigung darüber in James J. Weingartners »Kreuzweg des Todes«1 (einer Studie über die Malmedy-Affaire) nachlesen konnte.
Das Studium des Weingartner-Buches half mir das Rätsel um die Depressionen Harry Thons während meiner Zeit in Augsburg zu lösen. Ich erinnerte mich der Abendunterhaltungen in Dachau, bei denen Thon nach einigen »Drinks« gesprächig wurde und mir von den Tricks und Drohungen erzählte, die angewendet wurden, um Geständnisse aus Gefangenen herauszupressen. Als ich mich seiner Offenheit mir gegenüber erinnerte, war ich ein wenig überrascht, als er dem Komitee der Kongreßabgeordneten gegenüber irgendwelche Unregelmäßigkeiten bestritt. Das Buch »Kreuzweg des Todes« ent-
1 Weingartner, James J., »Crossroad of Death«, University of California Press, BerMey, California, 1979. Siehe auch Utley, Freda, »The High Cost of Vengeance,« Henry Regnery Company, Chicago, Illinois, 1949, sowie Buscher, Frank M., »The U.S. War Crimes Trial Program in Germany, 1946-1955, Greenwood Press, New York, 1989.
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Ein anderer Aspekt der Dachauer Kriegsverbrecherprozesse, über den ich nicht nachgedacht hatte, war der großzügige Einsatz von meist jüdischen Emigranten, die aus Mitteleuropa geflohen waren, als Fahnder. Freda Utley berichtet in ihrem Buch über Amerikas Nachkriegspolitik in Deutschland3, daß solche Fahnder ungeeignet waren. In Dachau verbargen viele von ihnen nicht einmal ihren Haß gegenüber den Deutschen. Ihre Gefühle mögen verständlich erscheinen, doch es war eine Gewissenlosigkeit der amerikanischen Behörden, Leuten wie Harry Thon, Josef Kirschbaum und Lt. William Perl Positionen anzuvertrauen, in denen ihre Feinde ihnen auf Gnade und Ungnade ausgeliefert waren.
Wie ich es schon zum Ausdruck gebracht habe, sind die Dachauer Kriegsverbrecherprozesse noch zusätzlich wegen der Anwendung von Verhörmethoden (Folterung) in Verruf gekommen. Es liegen Berichte vor, wonach Zeugen der Verteidigung so sehr entmutigt beziehungsweise eingeschüchtert wurden, daß sie nicht mehr aussagten4.
2 Es war Lt. Colonel Burton Ellis, damals Kommandeur der 7708. War Crimes Group in Dachau, der uns wegen meines und des Ausflugs meiner drei Freunde nach Bozen, im September 1947, zurechtgewiesen hatte.
3 Utley, Freda, »The High Cost of Vengeance, Henry Regnery Company, Chicago, 1949.
4 Vergleiche Aussage von Gustav Petrat, Para 9-12, S. 261-262, sowie Utley, Freda, siehe unter 3., S. 195.
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Vielleicht waren es die Aussagen einer ausgewählten Gruppe von ehemaligen Konzentrationslagerinsassen und die Art und Weise wie sich das Gericht auf deren Aussagen verlassen hatte, was die Dachauer Verfahren in Verruf gebracht hat. Besonders wenn ich an Gustav Petrat dachte, habe ich mir oft darüber Gedanken gemacht, wie viele Urteile dieser Art, die zur Exekution in Landsberg führten, auf der Grundlage falscher Zeugenaussagen zustandegekommen waren. Aussagen, die so falsch waren, daß sie oftmals als roh zusammengezimmert zu erkennen waren.
Die Aussagen dieser Zeugen waren bei allen Konzentrationslagerfällen die Eckpfeiler der Darstellung der Fälle seitens der Anklage und sie halfen mit dazu beizutragen, daß manch ein Angeklagter unschuldig zum Tode verurteilt wurde. Über deren Charakter waren wir uns in Dachau im klaren, und wir nannten sie, gewissenlos wie sie waren, »Berufszeugen.« Tatsächlich agierten die Berufszeugen so offenkundig verwerflich, daß man sich über sie, satirisch gesehen, lustig machen konnte, doch es waren bösartige Kobolde. Eines Abends konnte ich das praktisch erleben, als ich bei einer Party in einem Offiziersklub zugegen war. Es wurde ein Sketch durch das Personal vorgetragen, worunter sich auch ein Berufszeuge befand, Willi Schwarzhändler (der Name paßte gut zu der damaligen Zeit). Mit einer breiten mitteleuropäischen Aussprache, brüstete sich Schwarzhändler in der Lage zu sein, egal was, aus egal welchem Konzentrationslager bezeugen zu können. Die Zuhörer brachen in brüllendes Geläch-
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Wie beim Studium des Verfahrens gegen Franz Kofler5 klar erkennbar, haben diese Zeugen die Angeklagten, gegen die sie aussagten, oft nicht einmal gesehen! Daß sie vor Gericht gelogen haben, wird beim Lesen der Unterlagen offensichtlich, weil ihre Aussagen voll von Widersprüchen und Unsicherheiten sind.
Natürlich wären diese Beleidigungen gegenüber der Justiz, die aus den Aussagen der Berufszeugen heraussprudelten, ohne die Ermutigung und den Vorschub seitens der Anklage beziehungsweise durch die Komplizenschaft des Gerichts, nicht möglich gewesen. Über ein extremes, doch nicht unpassendes Beispiel des Vorschubs zum Meineid, berichtet Freda Utley. Es betrifft Josef Kirschbaum, der einmal durch einen seiner Zeugen in ernsthafte Verlegenheit geriet. Der Zeuge, ein ehemaliger Konzentrationslagerhäftling namens Einstein, sagte aus, ein gewisser Menzel habe seinen Bruder ermordet. Menzel allerdings machte dessen Aussage dadurch zunichte, daß er nur auf Einsteins Bruder zu zeigen brauchte, der sich als aufmerksamer Zuhörer im Gerichtssaal befand und die Geschichte seiner Vermarktung genüßlich verfolgt hatte! Kirschbaum wandte sich an Einstein und zischte: »Wie können wir dieses Schwein an den Galgen bringen, wenn du so dumm bist, Deinen Bruder zur Verhandlung mitzubringen?«6
Ein Fahnder aus jener Zeit in Dachau wurde, Jahre später, mein Nachbar in der Umgebung von Washington. Er erzählte mir, daß er einmal an einen Zeugen dieses Schlages herange-
5 Kapitel 10, »Danuta Drbuszenska,« zum Fall Franz Kofler et. al., Nr. 000-50-5-23, siehe auch U.S. Records Section, National Archives, Suitland, Maryland.
6 Utley, Freda, siehe unter 3., S. 195.
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Es war nicht Sache des Dachauer Fahnders festzustellen, ob der Zeuge der Anklage zu einer gesetzlich fundierten Klage aussagte, oder ob er lediglich eine persönlich Rache ausüben wollte, oder ob er aus dem ganz einfachen Grund aussagte, um auf diese Weise seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Diese Bereitwilligkeit, diskriminierende Zeugenaussagen künstlich zu erstellen, ist die Erklärung für die Herbeischaffung von Aussagen der Anklage in letzter Minute, um fundierte Entlastungspunkte der Verteidigung zu entkräften. Solche Zeugen waren in Dachau bei Bedarf jederzeit zur Stelle. Im Verfahren Lauriano Navas hatte sich die Anklage auf einen »Berufszeugen« verlassen können, doch später, als das Revisionsbüro der Kriegsverbrechenskommission den Fall untersuchte, wurde die betreffende Aussage zum Bumerang gegen die Anklage, weil sie sich als unzuverlässig erwiesen hatte. Allerdings kam die Wiederaufnahme der Fälle, in denen mit Falschaussagen Urteile entstanden waren, oft zu spät um der Hinrichtung zuvorzukommen oder das Urteil zu mildern7.
In anderen Fällen, in denen Falschaussagen von Berufszeugen zugrunde lagen, wäre es zu Exekutionen gekommen, wenn die Urteile nicht doch noch widerlegt worden wären. Ein solcher Fall war die Nr. 12, Flossenbürg, in dem Kurt Gotts-
7 Lauriano Navas, et. al., (Siehe Kapitel 9 dieses Buches), Aktenzeichen 000-50-5-25 in den National Archives, U.S. Records Section, Suitland, Maryland.
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Der vielleicht interessanteste und klarste Beweis einer unehrlichen Zeugenmethode seitens der »Berufszeugen« und anderer, wurde durch Major Leon Poulladas Abschlußerklärung beim Nordhausen- Verfahren bekannt9. Poullada teilte diese Zeugen in verschiedene Kategorien ein:
Jene, die ihr Wissen vollständig vom »Hörensagen« bezogen; die bewußten Lügner, die Übertreiber und Dramaturgi-sten und die Schuldigen, die versucht hatten, von ihren eigenen Vergehen abzulenken, indem sie die Aufmerksamkeit der Anklage auf andere hinsteuerten. Diesem zuletzt genannten Typ ordnete Major Poullada Zeugen zu, die ihre eigene Freiheit dadurch zu erkaufen suchten, indem sie der Anklage Fälle gegen die zu Verurteilenden aufbauten.
Major Poullada sprach von ihnen als von den »Unzurechnungsfähigen«, den »Verwirrten,« die nicht einmal den Unterschied zwischen Wahrheit und Fälschung zu erklären wüßten, sowie von anderen, deren einzige Motivation purer Deutschenhaß war. Er erläuterte, daß jene mit dem Motiv des Hasses auf alles Deutsche eher noch für ihre Falschaussagen Verständnis finden mochten, da es sich bei den Angeklagten um SS-Männer handelte und diese möglicherweise irgendwelcher anderer Vergehen schuldig sein könnten, wenn auch nicht gerade wegen der Sache, in der man gegen sie aussagte.
Major Poullada zog seine eigenen Schlüsse aus der wechselhaften Bewertung der Berufszeugen durch das Gericht. Er wies
8 Siehe Kapitel 26 dieses Buches, »Alex Bernhard Piorkowski et al.«
9 Schlußworte von Major Leon Poullada im Dora/Nordhausen Prozess, Ablage-Nr. 000-50-37, auf Mikrofilm, in den U.S. Archiven, Washington, D.C.
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Es gibt genügend Beweise dafür, daß die US-Regierung über die Typen, die als Zeugen in Dachau benutzt wurden, Bescheid gewußt hat. Auch Regierungsbeamte bezogen sich auf sie als auf »Berufszeugen.« Durch ein Memorandum von A. Plitt, dem amerikanischen Mitglied des Ausschusses für zeitweilige Urteilsaussetzung und Begnadigung, über die Amerikanische Botschaft, Bonn, im September 1955 an das >State Department< gesandt, erfolgt die offene, deutliche Bezugnahme auf die Berufszeugen:
- Der Ausschuß kam zu der Erkenntnis, daß bei den Konzentrationslagerfällen wiederholt die gleichen Zeugen der Anklage gegen Angeklagte verschiedener Fälle zu Aussagen benutzt worden sind. Verbittert, durch jahrelange harte Inhaftierung, haben so betroffene Zeugen entweder bewußt oder unbewußt falsche Aussagen gemacht. Während dem Ausschuß bei dessen Etablierung zur Auflage gemacht wurde, die Begleitumstände von Verfahren nicht zu befragen, ist es nichts-destoweniger erforderlich, das Gewicht der Aussagen derjeni-
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Plitt versuchte, seine eigene Kritikhinsichtlich des Treibens der Berufszeugen zu besänftigen, indem er sich auf eine Verbitterung der Zeugen durch jahrelange harte Inhaftierung bezieht. Deshalb hätten diese »bewußt oder unbewußt« falsche Aussagen gemacht. Er ist entweder nicht gewillt oder zu diplomatisch, um zuzugeben, daß viele dieser Zeugen dadurch ihren Lebensunterhalt in Dachau bestritten haben, daß sie für die Anklage aussagten. Erunterläßtjeden Bezug auf diebereits Gehenkten, die Opfer dieser falschen Aussagen geworden sind.
Die Übertreibungen und die falsche Beweisführung waren nicht nur auf die Falschaussagen zurückzuführen. Sie kamen auch durch die Verwendung der Photographie und durch Schaustücke zustande. Ich habe die Kopie einer Aufnahme von einer ausgemergelten Leiche in meinem Besitz, die sowohl im Dachauer- als auch im Nordhausener Verfahren als Beweisstück benutzt wurde. Der Lampenschirm und andere Artikel, von denen man angenommen hatte, sie seien aus Menschenhaut gefertigt, erwiesen sich als aus Ziegenhaut hergestellt, und Ilse Koch hatte lange nicht mehr dort gewohnt, wo die angeblichen »Beweisstücke« gefunden worden waren. Andere Gegenstände, wie ein Modellgalgen, sind in mehr als
10 Memorandum (Telegramm Nr. 565) von Edwin A. Plitt, Mitglied des Ausschusses für Urteilsaufschub und Begnadigung, an das Ministerium, im September 1955, S. 8-9.
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Die Journalistin Freda Utley war eine der ersten, die begonnen hatte, die Öffentlichkeit mit der Frage zu konfrontieren, wie viele Männer schon in Dachau nach unfair ausgeführten Prozessen unschuldig hingerichtet worden waren. Sie wies darauf hin, daß trotz der Untersuchung durch die Richter Roden und Simpson zu den Übergriffen beim Malmedypro-zeß, deren »Darstellung der ganzen leidigen Geschichte, das Erhängen der Deutschen nicht beendete, die auf der Grundlage einer >Beweisführung< über durch Foltern erreichte Geständnisse« verurteilt worden sind. Im Gegenteil, »General Clay hatte zwar kürzlich einige der Urteile mildernd abgeändert, doch es hatte den Anschein, daß der Aufschrei der amerikanischen Presse ihn dazu gezwungen hatte, mit den Exekutionen fortzufahren, anstatt eine Untersuchung der Fälle der verurteilten Männer anzuordnen.«
Freda Utley, im November 1948:
»Jeden Freitag wurden fünfzehn Männer gehenkt, anstelle von jeweils sieben wie in den vorausgegangenen Wochen. Vermutlich geschah dies nach der Theorie: je mehr Opfer durch den Mißbrauch der Justiz aus der Welt geschafft waren, um so weniger würden als Zeugen von diesen Missetaten übrigbleiben. Unter der ersten Gruppe der Gehenkten, deren Fälle von Roden-Simpson untersucht wurden, befanden sich fünf, von deren Urteilen gesagt werden konnte, daß sie auf Grund einer fragwürdigen Beweisführung zustandegekommen waren."«
11 Utley, Freda, siehe unter 3., S. 188. 308
- Dieser Antrag muß mich wie einen Menschen mit makabren Gelüsten erscheinen lassen, doch ich möchte nochmals drängen, den zur Zeit gewährten Aufschub der Exekutionen aufzuheben..... Ich würde keine Massenhinrichtungen wünschen, dennoch möchte ich meinen Nachfolger von dieser undankbaren Aufgabe entlasten.... Es ist eine der Aufgaben, die ich nicht weitergeben möchte.12 -
Der Aufschub wurde aufgehoben, und Freda Utleys Klage erwies sich als richtig: »Fünfzehn Männer wurden jeden Freitag gehenkt.« Ich stellte fest, daß nach der weiteren Freigabe der Hinrichtungen einige Angeklagte aus dem Franz Kofler-Verfahren dabei waren, einschließlich Gustav Petrat, das Opfer, dessen Urteil auf der Grundlage der Falschaussage der Danuta Drbuszenska zustande kam und Indalecio Gonzalez, der im Prozeß gegen die vier spanischen Kapos zum Tode verurteilt worden war.
Gemäß einer Studie erfolgten in Dachau 226 Einzelverurteilungen aus Fällen wegen Grausamkeiten. 180 davon waren Todesurteile aus einer Zahl von insgesamt 652 Prozessen. Ungefähr achtundsechzig dieser Todesurteile wurden später entweder aufgehoben oder in andere Urteile umgeändert. Bei diesen Einzelfällen handelt es sich ausschließlich um Opfer der Amerikaner.13
12 Smith, Jean Edward, »Lucius D. Clay, »An American Life,« Henry Holt and Company, Inc., New York, 1980.
13 »Complete List oF War Crimes Trials,« ausgearbeitet im Hauptquartier der Streitkräfte in Europa, Büro der richterlichen Anwälte, Abteilung Kriegsverbrechen (München), 2. August 1948.
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Es sollte nicht vergessen werden, daß trotz des ausgeübten Druckes, Stillschweigen zu bewahren und so weiterzumachen, einige Amerikaner, die in Dachau arbeiteten, gegen die dort stattfindenden Ungerechtigkeiten und Amtsmißbräuche protestierten. Ihre Klagen wurden in Washington und auf dem Capitol Hill gehört, wo es zu Veröffentlichungen kam. Einige tapfere Kongreßangehörige übten energischen Druck aus. Colonel Willis Everett, Jr., einem mutigen Anwalt für die Angeklagten im Malmedy-Verfahren,15 gelang es schließlich, seine Schilderung über die skandalöse Behandlung der Angeklagten einem Komitee des Kongresses vorzutragen und die Nachforschungen des Komitees führten schließlich zur Aufhebung vieler Urteile aus dem Malmedy-Verfahren.
Männern wie Willis Everett und Leon Poullada gebührt wegen ihrer Hingabe und Fairneß ein Ehrenplatz in den An-nalen amerikanischer Gerichtsbarkeit. Ihr Einsatz, wenn er auch nicht ausreicht, um die in den Dachauer Verfahren zutage getretene Schande zu tilgen, mag dazu beitragen, den Weg zu einer echten Versöhnung zu ebnen, bezogen auf die Männer und Frauen, denen Unrecht zugefügt wurde, eine Versöhnung, die nur die Wahrheit und das menschliche Verstehen zur Grundlage haben darf.
14 Ebenda.
15 Fall Nr. 6-24, U.S. gegen Valentin Bersin, et. al., auf Mikrofilm in den U.S. Archives, Washington, D.C.
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