Wiedergutmachung: Korrektur eines Fehlurteils
Von Anonym
Ergeben Strafgesetze und Political Correctness die Wahrheit? Diese Frage stellt man sich, wenn ein Schreiben ankommt, dessen Verfasser sich nicht zu erkennen gibt. Wir prüften den Inhalt und stellten fest, daß der Verfasser zum Beweis seiner Angaben an die »1. Zivilkammer des Bonner Landgerichtes, Az.: 1 O 134/92« nur Zitate aus »etablierter Literatur« - also in Deutschland als »unbezweifelbar« geltende - benutzte. Seine Feststellungen und Zitate sind richtig. Das von ihm benutzte Buch stammt aus der Feder einer Mitarbeiterin des Archives in Auschwitz. Warum dann »Anonymus«? Dem Autor ist offenbar bekannt, daß man nicht nur in unserem Lande für eine derartige Wahrheit, üblich umdeklariert in »bezweifeln« oder gar »Leugnung« mit Strafen verfolgt wird, die höher sind als die für Kriminelle.
Unser Kommentar: Dieses Beispiel zeigt in bestechender Deutlichkeit auf, wie weit die »Rechtsgepflogenheiten« in Deutschland heruntergekommen sind! Es zeigt auch, wie es um die vom Grundgesetz, Art. 5, geschützte »Meinungsfreiheit« wirklich bestellt ist! Es beweist leider auch wie weit der Begriff »Demokratie« ausgehöhlt oder gar korrumpiert ist!
Aus den vom Verfasser beigefügten Unterlagen entnehmen wir weitere Einzelheiten zum Prozeß und zum Artikel in der SZ:
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» Es gibt noch viele, die warten«: SZ vom 6.11.1997: Nachweislich falsche Angaben der Klägerin führten zu diesem Urteil. Vergrößern durch Anclicken |
»Angesichts dieser prominenten Position [der veranlassende Artikel in der SZ war in der Mitte der ersten Seite der Zeitung abgedruckt, d.V.] ist allerdings die sachliche Richtigkeit - nicht zuletzt wegen der nicht zu unterschätzenden Zahl von ›Auschwitz-Leugnern‹ - von besonderer Bedeutung.«
Kann man den Revisionisten ein besseres Kompliment zu ihrer Wahrheitsliebe machen?
Ansonsten bemerkt Herr Wagner, daß das Entgelt für die Arbeit der Häftlinge nicht die SS erhielt, sondern direkt das Reich. Eine Richtigstellung, die vielen anderen Autoren widerspricht. Seinen sonstigen Ausführungen über »Vernichtung durch Arbeit« kann man nicht beipflichten. Dem Problem »Vernichtung durch Arbeit« steht die einfache Tatsache entgegen, daß jeder Häftling der in den Werken der IG Farben arbeitete zwangsläufig zum Facharbeiter wurde. Der gewollte Tod eines solchen Menschen wäre »Wehrkraftzersetzung« gewesen, worauf u. U. die Todesstrafe stand. Monate Ausbildung eines ihn ersetzenden Häftlings wären nämlich die sicherlich unerwünschte Folge gewesen und damit entsprechender Ausfall an Produktion.
Der Verlag bestätigt, daß dem unten wiedergegebenen anonymen Brief vom 9.11.1997 außer dem hier faksimilierten Artikel der SZ vom 6.11.1997 beigefügt waren: (Ein Abdruck benötigt zuviel Raum!)
Nun der uns zugegangene Brief:
Landgericht Bonn
1. Zivilkammer
53113 Bonn
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Offener Brief zu: Az.: 1 O 134/92 |
9.11.1997 |
SZ vom 6.11.1997, Titelseite: »Es gibt noch viele, die warten«, in Anlage.
Als freier Bürger dieses Staates, widerspreche ich dem Urteil des Gerichtes. Mir ist bekannt, daß es ein Recht hierzu nicht gibt, jedoch sehe ich hierin den einzigen Weg, der Öffentlichkeit mitzuteilen, daß dies Urteil auf unwahren Sachverhalten aufgebaut wurde. Das Gericht und die Öffentlichkeit soll nicht behaupten können, von der wahren Sachlage keine Kenntnis erhalten zu haben.
Ich unterstelle, daß die SZ in ihrem Artikel wahrheitsgemäß berichtet hat. Zusammengefaßt skizziert die Zeitung folgenden Tatbestand: Die jüdische Zwangsarbeiterin Rywka Merin, jetzt in Israel lebend, habe in Auschwitz in der Fa. »Union Metall Weichsel« 55 Monate gearbeitet. Nach 5jährigem Prozeß habe ihr das Gericht DM 15.000,- Entschädigung, zuzüglich 4 % Zins, dafür zuerkannt. Der Vorsitzende des Gerichtes Heinz Sonnenberger habe erklärt, dem Gericht seien die Hände gebunden, wie immer er das gemeint haben mag.
Basis meiner Widersprüche ist das bekannte Buch über Auschwitz: D. Czech, »Kalendarium der Ereignisse im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau 1939-1945«, Reinbek: Rowohlt Verlag, 1989. Ich verweise hier darauf, daß der Titel eine Irreführung enthält, da erst 1940, wie folgend bewiesen, erste Häftlinge ins Lager verlegt wurden.
Die in der Folge zitierten Passagen dieses Buches füge ich in Fotokopie bei, um Ihnen eine Verifizierung meiner Begründungen zu erleichtern.
Sachverhalt
Vorstehende Daten entsprechen vorhandenen Dokumenten und sind richtig.
Zur Nachricht der Süddeutsche Zeitung ist festzustellen:
Zu ergänzen ist: Frau Merin ist der lebende Gegenbeweis für die, von der SZ vorgetragene Behauptung: »...überlebte ein Arbeiter im Durchschnitt drei bis vier Monate.« Sie überlebte sogar diese angegebene Zeit, wie im Artikel nachzulesen, ca. 18 bzw. 14 mal.
Der SZ, wie der Mehrheit der Medien, ist vorzuwerfen, daß nach dem Öffentlichen Druck und der persönlichen Diffamierung im Fall des Richters Orlet, kein deutscher Richter mehr »FREI UND UNABHÄNGIG« urteilen kann. Die Medien bedienen sich seither verstärkt der Methoden, die sie der vergangenen Zeit nachsagen. Das »gesunde Volksempfinden« der Vergangenheit, sind heute allein die Medien. Sie erpressen mit Political Correctness schon lange rücksichtslos nicht nur die Justiz. Sie diktieren, mit unqualifizierter Urteilsschelte, wie die Gerichte zu urteilen haben. Dem beugte sich auch die 1. Zivilkammer in Bonn. Die Allmacht der zügellosen Presse regiert Deutschland, nicht mehr das Recht, das die Politik laufend mißbraucht. Welcher Richter kämpft noch für die Gerechtigkeit, wenn er seine Existenz damit aufs Spiel setzt? Von den heutigen keiner!
Da in unserem Lande die verurteilt werden, die - wie hier - für die Wahrheit eintreten, bleibt kein anderer Weg als:
Anonymus
Kopie: SZ und andere Vertreter der Medien.