Bombenschutzeinrichtungen in Birkenau: Eine Neubewertung

Von Samuel Crowell

Vor einigen Jahren kam die These auf, daß die zahlreichen "gasdichten" Einrichtungen in den Birkenauer Krematorien am besten als Abwehrmaßnahmen gegen chemische Kriegführung erklärbar seien. Die erste Entdeckung auf diesem Gebiet kam von Arthur R. Butz von der Northwestern University in seinem Artikel »Vergasungskeller« vom Juli 1996, in dem er argumentierte, daß die Kellerräume von Krematorium II und III so eingerichtet waren, daß sie als "Gasschutzraum" den Anforderungen der Abwehr chemischer Kriegsführung entsprachen. Im Frühjahr 1997 führten unsere eigenen Untersuchungen zu dem Artikel »Technik und Arbeitsweise deutscher Gasschutzbunker im Zweiten Weltkrieg« (im folgenden Technik genannt) der sich mit der Abwehr eines Gaskrieges aus Sicht des Luftschutzes befaßte und diese These anhand damaliger deutscher Literatur über den zivilen Luftschutz untermauerte.

Technik erweitete die Beweisführung in bezug auf Gasschutz beachtlich, stellte aber auch eine Verbindung her zwischen dem Schutz gegen chemische Kriegsführung und dem Schutz gegen Luftangriffe, denn es zeigte sich, daß die deutsche Planung von Schutzanlagen gegen Luftangriffe auch den Schutz gegen chemische Kriegsführung umfaßte: d.h. alle Bunker sollten Gasschutz bieten, und gassichere Unterkünfte waren notwendigerweise eben eine Variante bombensicherer Bunker.

Es muß betont werden, daß die Argumentation in Technik nicht allumfassend sein sollte, sondern den interessierten Leser nur auf die Literatur der deutschen zivilen Luftschutzmaßnahmen aufmerksam machen wollte, indem Ursprung und Zweck gasdichter Einrichtungen in den Krematorien von Birkenau erklärt wurden. Daher bot der Artikel einen einfachen Vergleich zwischen zwei Datensätzen: einerseits der Literatur über den deutschen zivilen Luftschutz und anderseits den sogenannten "kriminellen Spuren" von J.-C. Pressac.


Natürlich ist die Annahme ungewöhnlich, daß die Krematorien von Birkenau Schutzeinrichtungen gegen Bomben oder Giftgas besitzen, aber dieser Schluß schien uns unvermeidlich, angesichts der wesensbedingten Gleichheit aller "gasdichten" Einrichtungen, wie sie von Pressac[1] bemerkt und von der gewöhnlichen deutschen Literatur über zivile Luftschutzeinrichtungen beschrieben worden sind. Deshalb war es für uns wichtig, diese Angelegenheit der Öffentlichkeit zu unterbreiten. Zugleich war die Idee so ungewöhnlich, daß weitere Untersuchungen unabdingbar waren, und so folgte im Juli 1997 ein zweiter Artikel, »Schutz gegen die alliierte Bombenkriegführung« (weiterhin Schutz genannt).[2]

Das primäre Ziel von Schutz bestand einfach in der Untersuchung, ob die üblichen "gasdichten" Einrichtungen des deutschen zivilen Luftschutzes auch in Deutschland während des Krieges üblich waren. Das sekundäre Ziel von Schutz war die Beantwortung der Frage, ob es weitere Hinweise auf Bomben- oder Gasschutzeinrichtungen in den Konzentrationslagern gab, besonders in Auschwitz. Das Haupthindernis von Schutz war, daß wir zu der Zeit keine Dokumente hatten, welche die Existenz gasdichter Einrichtungen in Konzentrationslagern oder in Auschwitz bestätigten, während uns pausenlos von allen Seiten versichert wurde, daß es dort nie welche gegeben hätte.

Zusammen mit dem Eingangsartikel von Prof. Butz wurden Technik und Schutz die Grundlage eines im wesentlichen neuen Erklärungsmodells der "gasdichten" Einrichtungen in Auschwitz. Viele Jahre hindurch waren diese "gasdichten" Einrichtungen als Hinweise auf Menschentötungsanlagen betrachtet worden, während seit den späten 70er Jahren die übliche Antithese war, daß sich diese Hinweise auf "gasdichte" Einrichtungen alle auf Entlausungs- bzw. Entwesungsgaskammern bezogen. Wir können dies als "Gaskammerthese" bzw. "Entwesungsthese" bezeichnen. Der neue Gesichtspunkt des Schutzes gegen Giftgas in Verbindung mit einem Luftangriff lieferte jedoch ein drittes Modell, das wir "Bunkerthese" genannt haben.

Wir würden die Bunkerthese so umschreiben: Es gibt eine Reihe Gegenstände, Einrichtungen und Namen für Räumlichkeiten in den Krematorien von Birkenau und anderen Gebäuden in Auschwitz, und die meisten dieser Termini, obwohl nicht alle, beinhalten Hinweise auf Gasdichtheit. Die Bunkerthese sagt einfach aus, daß einige, oder viele, oder die meisten, oder fast alle Einrichtungen sich am besten im Zusammenhang mit dem Luftschutz erklären lassen, der gleichzeitig Schutzmaßnahmen gegen Gas(einsätze) beinhaltet. Wie jede These hat auch die Bunkerthese ihre Stärken und Schwächen. Es könnte sein, daß die These einige dieser "gasdichten" Einrichtungen erklärt, andere aber nicht. Es könnte sein, daß sie alle "gasdichten" Einrichtungen erklärt, und somit wäre es folgerichtig, daß die Einrichtungen in den Birkenauer Krematorien nur zum Ziel hatten, der Norm für den zivilen Luftschutz bzw. den Gasschutz-Richtlinien gerecht zu werden, und nicht Massenvergasungen oder Entwesungen zu ermöglichen. Die einzige Möglichkeit, diese These zu überprüfen, bestünde darin, daß die verschiedenen Experten aus diesem Bereich das zivile Luftschutzprogramm den vorhandenen Beweisen gegenüberstellen. Genau aus diesem Grund haben unsere Schriften diese Experten manchmal herausgefordert.

In diesem Fall sind die Experten jedoch in keiner Weise bereit, diese Thesen überhaupt aufzugreifen. Anfang 1998 bekamen wir Kopien von drei Dokumenten der Zentralbauleitung der Waffen- SS und Polizei Auschwitz (ZBL), die heute in Moskau archiviert sind, und die den Beweis erbrachten, daß das Lager bereits ein Jahr früher als angenommen mit Luftschutzmaßnahmen befaßt war. Diese Dokumente wurden zusammen mit einem kurzen Brief, der unsere vorgeschlagene Interpretation beinhaltete und in einem - zugegebenermaßen - herausfordernden, rüden Ton verfaßt war, im Internet auf der Website des britischen Historikers David Irving veröffentlicht.[3] Kurz davor wurde Technik von dem deutschen Wissenschaftler Germar Rudolf in seiner revisionistischen Zeitschrift, Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung publiziert. Ein Jahr später, im Frühjahr 1999, war Herrn Rudolfs Übersetzung von Technik Gegenstand der Kritik des italienischen Revisionisten Carlo Mattogno,[4] der selbst ein Anhänger der Entwesungsthese ist. Das veranlaßte uns zu einer kurzen Erwiderung,[5] die einige Monate später abermals zu einer Kritik von Mattogno führte.[6] Anfang 2000 wurde die Bunkerthese schließlich etwas detaillierter von Prof. Robert Jan van Pelt in seiner Expertise bei der Gerichtsverhandlung David Irving gegen Deborah Lipstadt und Penguin Books diskutiert.[7] Das war kurz nachdem das Journal of Historical Review eine weitere Fassung von Technik publizierte hatte, dieses Mal die Version von Mark Weber.[8]

In der Zwischenzeit, während des Irving ./. Lipstadt-Prozesses, übernahm David Irving in begrenztem Umfang die Bunkerthese hinsichtlich der "gasdichten" Einrichtungen der Krematorien II und III, und das Für und Wider dieser These war Gegenstand der Aussagen von Irving und van Pelt. Hierauf wurde im Plädoyer beider Seiten Bezug genommen, von Irving und von Rechtsanwalt Richard Rampton, und sie wurde in der Urteilsbegründung von Richter Charles Gray erörtert.[9] Es mag mit Fug und Recht behauptet werden, daß diese These anfängt, mehr diskutiert zu werden, und daher eine erneute Erörterung verdient.

Der Zweck der jetzigen Studie ist, die Beweise für Bunker und die Anwendung von Luftschutzmaßnahmen im Komplex Auschwitz-Birkenau durchzugehen, vor allem anhand der Dokumente der Zentralbauleitung der Waffen-SS und Polizei Auschwitz. Wir wollen nicht den Inhalt von Technik oder Schutz überarbeiten oder wiederaufwärmen, sondern diese Artikel einfach mit weiteren Informationen ergänzen, auf die wir in den vergangenen drei Jahren stießen. Dabei werden wir auch Gelegenheit haben, unsere Interpretation der kriminellen Spuren zu überprüfen und auf die kritischen Einwände von Mattogno und van Pelt einzugehen.

Im ersten Teil beschreiben wir den Hintergrund der Streites, der im wesentlichen mit der Präsentation der Dokumente beginnt, denen zufolge die Birkenauer Krematorien für den Massenmord mit Gas ausgebaut wurden. Hier werden wir kurz die Dokumentenlage behandeln, seit der Zeit des Nürnberger Tribunals bis zum Erscheinens unserer Artikel 1997.

Im zweiten Teil, dem ein kurzer Überblick über die Dokumente für das besetzte Polen vorausgeht, werden wir einige Dokumente vorstellen, - meist von der Zentralbauleitung der Waffen-SS und Polizei Auschwitz -, die beweisen, daß Auschwitz Anweisungen für den zivilen Luftschutz bekam, und zwar gleich zu Beginn der Lagererrichtung. Wir werden auch sehen, daß bestimmte Beweise für die Durchführung ziviler Luftschutz-Maßnahmen aus dem Sommer 1943 stammen.

Im dritten Teil werden wir die "kriminellen Spuren" von J.-C. Pressac durchgehen und einige Erweiterungen und Eingeständnisse in bezug auf die richtige Interpretation einiger dieser Dokumente machen. Außerdem stellen wir ein paar neue Dokumente vor.

Im vierten Teil werden wir ein paar Dutzend Dokumente auflisten, die fast ausschließlich von der Zentralbauleitung der Waffen-SS und Polizei Auschwitz stammen, und die fast alle von revisionistischen Forschern in den letzten Jahren entdeckt worden sind. Wir werden versuchen, diese Dokumente zu einem zusammenhängenden Referat aufzuarbeiten, das die Entwesungsthese unterstützt und dann die Mängel der Gaskammerthese bei der Erklärung dieser Dokumente aufzeigen.

Im fünften Teil werden wir auf die Kritik von Mattogno und van Pelt eingehen und unsere Erwiderung geben.

Wir kommen zu dem Schluß, daß die Birkenauer Krematorien schließlich drei Zwecken dienten. Erstens wurden sie gebaut, um die von General Kammler von der Zentralbauleitung der Waffen-SS in Berlin befohlenen Sondermaßnahmen bezüglich der Verbesserung der hygienischen Verhältnisse im Lager durchzuführen, indem die Krematorien eine schnelle Beseitigung der Toten gewährleisteten sollten. Zweitens sollten die Hygieneeinrichtungen, mit denen die Krematorien ausgestattet waren, vorübergehend das Duschen der Insassen und die Entwesung ihrer Kleidung ermöglichen, bevor die Zentralsauna Ende 1943 und der Hauptempfang im Stammlager 1944 fertiggestellt waren. Schließlich besaßen die Krematorien, wie alle Neubauten, und besonders jene, die mit Duschen und anderen Waschmöglichkeiten ausgestattet waren, auch verschiedene "gasdichte" Einrichtungen, um den Anforderungen des Luftschutzes zu genügen, einschließlich - entsprechend weiteren Direktiven von General Kammler - der Dekontaminierung bei chemischer Kriegsführung. Die Beweislage deutet darauf hin, daß die Durchführung früherer Luftschutzverordnungen eher formal betrieben wurde, während Ende 1944 ein adäquater Luftschutz im Lager Auschwitz-Birkenau bitter ernst genommen wurde, und dieser Zustand hielt bis zur Befreiung des Lagers Anfang 1945 an.

Kurzum, wir werden sehen, daß die Dokumente und die materiellen Beweise auf allen Ebenen die im Lager Auschwitz herrschende Sorge um den zivilen Luftschutz und Gasschutz ausdrücken, eine Sorge, die von Herbst 1942 bis zum Ende des Lagerbetriebs wuchs. Dazu gehörte Anfang 1944 eine Vermehrung gasdichter Einrichtungen und anderer Einrichtungen, die denen entsprachen, mit denen im vorhergehenden Frühjahr die Birkenauer Krematorien ausgestattet worden waren. Die Unzulänglichkeiten alternativer Erklärungsversuche werden aufgezeigt, und es wird für die Bunkerthese als die plausibelste Erklärung für "gasdichte" Einrichtungen plädiert.

I. Hintergrund "krimineller Spuren"

1.1. Das Nürnberger Tribunal und andere Nachkriegsverfahren

Am Ende des Zweiten Weltkrieges wurde allgemein angenommen, daß die Deutschen, die die Konzentrationslager betrieben hatten, Millionen Gefangene darin vergast hatten. Das Internationale Militär-Tribunal, das von Ende 1945 bis Anfang 1946 abgehalten wurde, erklärte in seiner Urteilsbegründung, daß Millionen von Menschen im Lager Auschwitz vergast und kremiert worden seien, - in einem Lager, das in Wirklichkeit ein Hauptlager dieses Namens und verschiedene Satellitenlager umfaßte, deren größtes das etwa drei Kilometer entfernte Birkenau war.

Die Beweise, auf die die Richter des IMT ihren Urteilspruch über die Vergasungen in Auschwitz basierten, bestanden aus einigen Zeugenaussagen und aus einem von der Sowjetunion vorbereiteten Sonderbericht.

Die Entscheidung des IMT, die Behauptung über Vergasungen in Auschwitz zu übernehmen, hatte weitreichende Folgen, weil damals vereinbart worden war, daß die Urteile, die das Tribunal fällte, verbindlich für alle folgenden Prozesse sein sollten. Daher wurden die Vergasungen bei allen weiteren Prozessen, die in Deutschland von den Besatzungsmächten oder von den Deutschen selbst zum Thema Auschwitz durchgeführt worden sind, nie in Frage gestellt, da der Tatbestand keiner Diskussion zugänglich war. Das muß sich der Leser stets ins Gedächtnis rufen.

Im März 1947 kam der ehemalige Kommandant von Auschwitz, Rudolf Höß, in Warschau vor ein polnisches Volkstribunal. Bei der Verhandlung wurden Protokollisten über Beweismaterial präsentiert, die von früheren Anhörungen in Krakau (danach Krakauer Protokolle) Ende 1946 stammten, und diese sind in die Gerichtsakten aufgenommen worden. Die USA führten 1947 auch einen Prozeß gegen mehrere führende Persönlichkeiten der Konzentrationslager, der als Verfahren Nr. 4 des Nürnberger Militärtribunals bekannt wurde. Der Hauptangeklagte war Oswald Pohl, der Leiter des WVHA (Wirtschafts-Verwaltungshauptamt), eine Abteilung der SS, die mit dem Einsatz der Zwangsarbeiter in den Lagern beauftragt war. In diesem Prozeß wurden zwei Dokumente als Beweise für die Existenz der Gaskammern in Auschwitz präsentiert. Sie waren über dreißig Jahre lang das einzigen dokumentarische Beweismaterial, das im Westen verfügbar war.

Die zwei Dokumente bestanden aus einem Brief der Zentralbauleitung der Waffen-SS und Polizei Auschwitz, der das Wort »Vergasungskeller« gebraucht, und einem weiteren Brief der Zentralbauleitung, der den Begriff »gasdichte Türme« verwendet. Beide Termini sind von der amerikanischen Anklage als "Gaskammern" übersetzt worden, doch ist diese Übersetzung falsch. Wir werden auf beide Dokumente später näher eingehen, hier ist jedoch entscheidend, daß die Vergasungsbehauptung weitgehend akzeptiert wurde durch Aussagen, zu denen diese Dokumente lediglich einige ergänzende Details lieferten. Das ist wichtig, weil sich die Bunkertheorie gerade auf diese Dokumente stützt, und nicht auf Zeugenaussagen. Das bedeutet, daß der Ansatz, die Dokumente durch den zivilen Luftschutz zu erklären, nicht identisch ist mit dem Ansatz, ihnen die Bedeutung von Menschenvergasungen zuzuweisen.

Anfang der 70er Jahre machte eine Handvoll Deutscher, die während des Krieges in Auschwitz gewesen war, geltend, daß sie nie etwas über Vergasungen gehört hatten.[10] Das veranlaßte einen französischen Literaturprofessor, Robert Faurisson, direkt zu den Lagern im kommunistischen Polen zu fahren. Faurisson unterzog das Lager in Auschwitz, die Bauzeichnungen und auch viele andere Lager einer kritischen Analyse und kam zu dem Schluß, daß niemand dort je vergast worden ist und daß die einzigen Vergasungen, die in deutschen Lagern stattfanden, Entlausungs- und Entwesungsvergasungen waren, die wiederholt in den Baracken und in Kleiderentlausungskammern durchgeführt worden waren, um krankheitsübertragende Insekten zu bekämpfen.

Als Faurisson in den späten 70er Jahren begann, die Ergebnisse seiner Untersuchungen zu publizieren, entstand in Frankreich eine lebhafte Kontroverse. Es gab mehrere Gerichtsverhandlungen gegen Faurisson. Seine Ankläger verfügten nur über die beiden Dokumente, die wir bereits erörtert haben, um ihm zu widersprechen. Das ist der Hintergrund der kriminellen Spuren von J.-C. Pressac.

1.2. Die kriminellen Spuren

Jean-Claude Pressac ist von Beruf Apotheker, aber er erforscht das Lager Auschwitz seit 1950. Er machte wiederholt Reisen dorthin und untersuchte die Ruinen und die Dokumente des Staatlichen Auschwitz Museums. Bis 1986 trug er eine Fülle von Dokumenten zusammen, inklusive einiger Bauzeichnungen, von denen die meisten den Auschwitzer Archiven entstammten, die die Grundlage für sein Buch Auschwitz: Technique and Operation of the Gas Chambers bildeten, das 1989 erschien. Das Buch wurde in einer sehr kleinen Auflage von nur 1000 Exemplaren von der Beate Klarsfeld Stiftung publiziert, einer französische Antifa-Organisation. Es besitzt gewissermaßermaßen einen legendären Ruf, nicht nur wegen seiner Seltenheit, sondern auch wegen der Menge an Dokumenten, die es beinhaltet. Trotzdem beweist es, wie jeder Leser feststellen wird, die Existenz von Menschentötungs-Gaskammern in Auschwitz nicht.

Pressac verfaßte seine Argumente in Form einer Antwort an Faurisson. Faurisson hatte die angeblichen Gaskammern mit den bekannten Gaskammern in den Vereinten Staaten verglichen und fand heraus, daß die Örtlichkeiten in Auschwitz und anderswo überhaupt keine der Sicherheitsvorkehrungen aufwiesen, die in den amerikanischen Gaskammern zu finden waren. Auch interpretierte Faurisson jede Stelle mit "gasdichten" Türen als eine Entlausungs- oder Entwesungsanlage, etwa um Läuse abzutöten. Daher widmete Pressac in seiner Erwiderung der Erörterung von Entlausungs- und Entwesungsanlagen in Auschwitz breiten Raum. Grundsätzlich war Pressac bestrebt, zwei Behauptungen zu untermauern: erstens, daß die Deutschen aus dem Stehgreif lauter Vorkehrungen trafen, wenn sie das giftige Zyanidgas, das in dem Pestizid mit dem Handelsnamen Zyklon B enthalten war, benutzten, so daß von ihnen keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen zu erwarten waren, wenn sie Zyklon B zur Menschentötung anwendeten. Zweitens wollte Pressac zeigen, daß durch diese lasche Handhabung jeder x-beliebiger Raum eine Gaskammer sein könnte und daß die Leichenhallen der Birkenauer Krematorien nicht speziell als Gaskammern konzipiert, sondern sich einfach für diesen Zweck als brauchbar erwiesen.

Pressacs Argumente haftete ein Mangel an, denn als er die Birkenauer Krematorien beschrieb, mußte er eingestehen, daß die strukturellen Unterschiede zwischen diesen und anderen Krematorien gering waren. Gleichzeitig räumte er ein, daß die Bauzeichnungen diese Räumlichkeiten als nichts anderes denn als Leichenkeller bezeichnen.

Als Antwort auf Faurissons Forderung nach einem Beweis, »einem einzigen Beweis« einer Gaskammer, die zur Vergasung von Menschen konzipiert worden sei, präsentierte Pressac seine berühmte Gegenüberstellung: er konnte beweisen, daß einer der Keller in Krematorium III mit vierzehn Duschen und einer "gasdichten" Tür ausgestattet war. Folglich, so Pressac, konnten diese beiden Gegenstände nur auf eine Weise erklärt werden: daß diese Räumlichkeit als Gaskammer diente, in der Menschen, die glaubten, eine Dusche zu nehmen, mit Giftgas ermordet wurden. Die Bilanz von Pressacs Beweisen bestand aus »39 kriminellen Spuren«, d.h. neununddreißig Fällen von Worten oder Gegenständen, die er in den verschiedenen Aufzeichnungen gefunden hatte und die nach Pressacs Ansicht ausschließlich durch Menschentötung erklärt werden könnten.

Abbildung 1: Luftaufnahme von Krema II und Krema III.

Die "kriminellen Spuren" sind oft kritisch analysiert worden,[11] so auch durch unsere Technik. Deshalb beabsichtigen wir nicht, hier diese Spuren eingehend zu behandeln, obwohl wir sie später in ausgesuchten Details erneut erörtern werden. Dennoch gibt es einige Punkte, die wir uns vornehmen müssen.

Der erste betrifft die Art der Spuren, die Pressac gefunden haben will. Es sind jedenfalls in der Mehrheit recht harmlose Ausdrücke, so wie: Duschen, Öfen, und dergleichen, und etwa zwei Dutzend Begriffe haben mit Türen oder Fenstern zu tun, die als "gasdicht" bezeichnet worden sind. Pressac basierte seine Gaskammer-Argumentation größtenteils auf das Vorhandensein dieser Teile. Die Frage war dann, ob diese "gasdichten" Einrichtungen dazu dienen sollten, Menschen zu vergasen oder Sachen zu begasen.

Die revisionistische Reaktion auf die "gasdichten" Spuren folgte gewöhnlich Faurissons Tradition, die Gasdichtheit in Verbindung mit Entlausungen oder Entwesungen zu interpretieren. Es gab einige Probleme mit diesem Deutungsversuch. So war z.B. bei einigen "gasdichten" Türen angegeben, daß sie mit Spionen versehen waren, und es wurde außerdem angenommen, daß die meisten Türen so gebaut waren. Die Entwesung mit Zyklon B bedarf jedoch keiner Türen mit Gucklöchern. Dennoch gibt es einige Beweisstücke, die belegen, daß anderswo Guckloch-Türen für die Entlausung und Entwesung verwendet wurden. Ein weiteres Problem bieten die kleinen Fenster bzw. die "gasdichten" Läden für diese Fenster, die normal nicht in der Entwesungsliteratur angeführt waren. Zwar war die Entwesungs-Erklärung eine alternative Erklärung, aber sie war nicht besonders zufriedenstellend.

1.3. Die Lage

Bevor wir fortfahren, sollten wir uns über die Lage der Krematorien in Birkenau orientieren, um der folgenden Erörterung leichter folgen zu können. Abbildung 1 ist eine Luftaufnahme der alliierten Luftwaffe, die im August 1944 aufgenommen wurde. Sie ist ungefähr nach Norden ausgerichtet. Oben und unten sind zwei große Gebäude, beide haben eine kurze "T" Form, wobei das kurze Ende des "T"s der Track ist, der den Schornstein und einen Müllverbrennungsofen beherbergte. Westlich (links) beider Strukturen kann man die Umrisse langer, halb unterirdischer Räume erkennen, die bei beiden Gebäuden auf allen Bauzeichnungen als Leichenkeller 2 bezeichnet werden. Sie sollen angeblich die Umkleidekeller gewesen sein, wo sich die Menschen auszogen, bevor sie "vergast" wurden. Im rechten Winkel zu Leichenkeller 2, ebenfalls meist unterirdisch, auf der dem Schornstein gegenüberliegenden Seite, sind zwei weitere Keller sichtbar, die kleiner als die Leichenkeller 2 sind. Sie werden auf allen bekannten Bauzeichnungen Leichenkeller 1 genannt und als die eigentlichen "Gaskammern" angenommen. Ferner ist zu beachten, daß beide Leichenkeller 1 Markierungen auf den Dächern besitzen. Beim Leichenkeller 1 sind am oberen Ende der Fotografie vier Markierungen oder Verschmierungen in einem Zickzack-Muster zu sehen. Beim Leichenkeller 1 am unteren Ende des Bildes laufen diese Markierungen am Zentrums des Gebäudes entlang. Es wird fälschlich behauptet, daß diese Markierungen die "Löcher in den Dächern" sind, durch die das Gift in die Gaskammer geschüttet wurde.[12]

Das Gebäude am unteren Ende des Bildes ist allgemein bekannt als "Krematorium II", da es das zweite Krematorium war, das in Betrieb genommen wurde, (das erste war das im Stammlager in Auschwitz). Manchmal wird es "BW 30" genannt, d.h. es war das dreißigste Projekt des Bauamtes, manchmal Krema II usw. Das Gebäude am oberen Ende des Fotos ist als "Krema III" oder "BW 30a" bekannt.

Heute sind beide Krematorien Ruinen, sie wurden wahrscheinlich von den Deutschen vor dem Rückzug aus dem Lager zerstört. Die verschiedenen Keller sind noch als Ruinen vorhanden, zum Teil nur noch als Vertiefung im Boden. Die einzige Ausnahme hiervon ist Leichenkeller 1 von Krematorium II, dessen Stahlbetondecke nicht in Stücke ging, im Gegensatz zu den Deckenteilen der anderen Keller. Die Decke hat sich weit zum Grund hin geneigt, aber die Explosion, die ihre Träger demoliert hatte, ließ einige davon stehen und brach auch nicht den der Verstärkung dienenden Monierstahl auseinander. Es ist also möglich, die Stätte im Detail zu untersuchen, entweder von oben, wo sie mit einer Schicht Trümmer bedeckt ist, oder von unten, da man tatsächlich in den südlichsten Teil des Kellers hineinsteigen kann, um die Decke zu inspizieren, Proben vom Beton zu entnehmen, usw.

Es gibt zwei wichtige Dinge, die man sich bei diesem Keller, Leichkeller 1 von Krematorium II, merken sollte. Erstens lassen sich bei der Inspektion des Daches weder von oben noch von unten irgendwelche Spuren der vier Löcher erkennen, durch welche das Gas angeblich in den Raum eingeführt wurde. In dieser Hinsicht hat der Zeuge van Pelt beim Prozeß von David Irving gegen Deborah Lipstadt ein sehr wichtiges Eingeständnis gemacht. Er stimmte zu, daß derzeit keine Löcher sichtbar sind. Zwar gibt es heute zwei Löcher im Dach, diese liegen jedoch nicht im Zentrum, passen nicht zu den Markierungen der Luftaufnahmen, und es scheint angesichts von van Pelts Eingeständnis Übereinstimmung darin zu herrschen, daß diese beiden Löcher nichts mit den vieren zu tun haben, durch die Giftgas in die Kammer gelangt sein soll.

Zweitens gilt es festzuhalten, daß im Leichenkeller 1 von Krematorium II eine halbe Million Menschen angeblich durch Giftgas ums Leben gekommen sein soll.

Abbildungen 2: Teil des Krematoriums IV

Unsere nächste Fotografie, Abbildung 2, stellt den westlichen Trakt des Krematoriums IV dar, das einen halben Kilometer nördlich von Krema II und III lag. Dieses Gebäude ist weit weniger kompliziert als die anderen beiden Krematorien und hatte seine Spiegelbild in Krematorium V, im Hintergrund im Wald. Was wir auf diesem Bild sehen, ist der niedrige Westflügel von Krematorium IV, und hier werden zwei oder drei Gaskammern behauptet (vgl. Abb. 11, S. 55, Nr. 1 im Plan). Die kleinen Fenster dieses Flügels, sichtbar in den Plänen, sind auf diesem Bild nicht erkennbar, da sie im Schatten liegen. Dies sollen jene Fenster gewesen sein, durch die das Giftgas in den Raum geworfen worden sein soll (Nr. 2 in Abb. 11). Analog zu den Krematorien II und III werden die Kremas IV und V alternativ auch BW 30b und 30c genannt. Diese Gebäude sind gesprengt worden. Man sieht heute nur noch Teile des Betonfundaments, mit einigen niedrigen rekonstruierten Mauern. Diese Gebäude hatten keine Keller.

1.4. Technik und Betrieb der deutschen Luftschutzbunker

Anfang 1997 hielten wir es für angebracht, zu versuchen, einige traditionelle, revisionistische Argumente in einer versöhnlichen und nichtkonfrontativen Art nochmals zu formulieren. Wir hielten das für notwendig, weil sich eine bedrückende Atmosphäre der Zensur um das Holocaust-Thema gelegt hatte. Dieses Tabu drohte revisionistische Veröffentlichungen im englischen Sprachraum zu kriminalisieren - wie es bereits in Europa der Fall ist. Wir meinten, und meinen es heute noch, daß es ausgesprochen schlecht wäre, wenn der Revisionismus über den Holocaust zensiert würde und dachten, daß es wirkungsvoller wäre, die Verdienste der seit langem bestehenden revisionistischen Herausforderungen aufzuzeigen, anstatt den Standpunkt mit philosophischen Abstraktionen zu verteidigen. Wir hofften, daß sich die Intellektuellen, die es vorzogen, über das Thema der Zensur zu schweigen, sich so mindestens die Zeit nehmen würden, um nachzudenken, in welchem Ausmaß sie bereits ihre soziale Verpflichtung des intellektuellen Nachhakens zugunsten der Bequemlichkeit von Gefühl und Ideologie geopfert hatten.

Wir begannen sehr bald, bei unserer Untersuchung mögliche nichtempirische Quellen für die Vergasungsbehauptungen zu suchen, weil wir folgerten, daß, falls sie unwahr oder übertrieben waren, die Geschichten dennoch von irgendwoher stammen müßten und es Aufgabe der historischen Rekonstruktion ist, diese Quellen zu finden. Wir fanden in einigen Zeugenaussagen ein paar vereinzelte Erwähnungen von Luftschutztüren und entdeckten, daß alle Luftschutztüren mit Spionen versehen und außerdem "gasdicht" waren, da die Deutschen über die Möglichkeit von Giftgasangriffen sehr besorgt waren. Um die Sache weiter zu verfolgen, verglichen wir die kriminellen Spuren von Pressac mit der deutschen zivilen Luftschutzliteratur und entdeckten eine fast perfekte Übereinstimmung. Unsere Hauptschlußfolgerung war daher, daß die kriminellen Spuren bezüglich der Gegenstände und Nomenklatur vom zivilen Luftschutz nicht zu unterscheiden waren.

Abbildung 3: Deutsche Luftschutz-Bunkertür.

Wenn die Kernaussage von Technik die Identität der in "kriminelle Spuren" beschriebenen "gasdichten" Einrichtungen und der in der Literatur des deutschen zivilen Luftschutzes aufgeführten Einrichtungen ist, sollten wir berücksichtigen, daß die Kritiken von Mattogno und van Pelt diese Behauptung substantiell nicht in Frage stellen. Also erscheint es nur fair zu behaupten, daß die "gasdichten" Einrichtungen dem zivilen Luftschutz dienten. Aber aufgrund der kontroversen Natur dieses Themas und dem Fehlen dokumentarischer Beweise, sollte man den Unterschied deutlich machen zwischen der Herkunft dieser Anlagen aus dem zivilen Luftschutz, die effektiv nicht in Frage gestellt wird, und dem eigentlich kontroversen Punkt, dem zivilen Luftschutzes als Zweck bei der Errichtung dieser Anlagen.

Wir sollten ebenfalls erwähnen, daß es eine nebensächliche Behauptung über "gasdichte" Türen gegeben hat, die kurz erörtert werden sollte, nämlich das Argument, daß die Gucklöcher der "gasdichten" Türen, die angeblich zur Vergasung von Menschen benutzt wurden, nur innen, und nicht von außen abgesichert waren, - anscheinend, damit Menschen, die vergast wurden, nicht das Glas dieser Spione zerbrechen konnten. Diese Behauptung entstammt einer Aussage nach dem Krieg von Henryk Tauber, einem ehemaligen Auschwitz-Gefangenen, gegenüber den polnischen Ermittlern. Es existiert auch eine Fotografie einer Türe, bei der ein Drahtgeflecht eine Seite des Spions abdeckt.

Diese genannte Besonderheit wirft einige Probleme auf. Erstens sind die Türen nicht identisch. Die Türe, die Tauber beschreibt, war aus Holz getäfelt, die auf dem Foto besteht aus geraden Brettern. Das zweite Problem ist, daß der Spion bei "gasdichten" Türen für den zivilen Luftschutz oder für den Schutz gegen Gaseinsätze beiderseits abgesichert sein kann, d.h. innen und außen, oder womöglich sogar gar nicht. Solche Variationen würden noch nicht einmal überraschen, da die Türen notdürftig vor Ort gezimmert werden konnten, was tatsächlich bei den meisten "gasdichten" Türen in Auschwitz der Fall gewesen ist. Das wurde bereits in den Fußnoten von Technik beschrieben. Das dritte Problem ist, daß keine der anderen behelfsmäßigen "gasdichten" Türen, die in Pressacs Buch abgebildet wurden, eine Abdeckung an der Außenseite der Gucklöcher besitzt und keine davon als Tür der todbringenden Gaskammern bezeichnet wird. Alle gezeigten Türen entstammen vielmehr Entwesungskammern. Deshalb betrachten wir diese Besonderheit als sehr wertvoll.

Abbildung 3 zeigt eine typische deutsche Luftschutz-Bunkertür. Diese Tür gleicht jener, die in Majdanek im August 1944 gefunden wurde und heute im United States Holocaust Museum in Washington D.C. ausgestellt wird. Wir stellen fest, daß die Abdeckung des Gucklochs an der Außenseite der Tür ist, und daß die Verschlußriegel sowohl von außen wie von innen bedient werden können, was es unmöglich macht, mit solchen Türen Menschen gegen ihren Willen einzusperren. Wir sehen auch rechts eine Blende, um das Fenster "gasdicht" zu machen, und dahinter ein Drahtgeflecht. Solche Türen waren ziemlich teuer, da aus Stahl gefertigt, und sie sollten nicht nur Gasschutz bieten, sondern auch Schutz gegen Bombensplitter.

Abbildung 4 zeigt eine Ansicht der NW-Ecke des Stammlager-Krematoriums, das etwa zur Zeit der polnischen Untersuchungskommission im Mai 1945 aufgenommen wurde. Wir stellen fest, daß sich rechts eine Luftschutz-Tür befindet, was auch zu erwarten war, da dieses Krematorium 1944 zum Bunker umgewandelt wurde. Links sieht man eine getäfelte Tür, so wie Tauber sie beschrieb, die zu einem Lagerraum führt. In der Mitte ist ein ehemaliger Gefangener zu erkennen, vielleicht Tauber selbst, der womöglich zum Zwecke dieser Aufnahme seine Gefangenenkleidung trägt, und der zu weinen scheint. Anscheinend wurde diese Aufnahme inszeniert, um etwas Böses über die Bunkertür rechts zu suggerieren.

Abbildung 4: Krematorium, Stammlager, Mai 1945. (Zum Vergrößern anklicken)

Abbildung 5: Zeichnung einer »gassicheren Luftschutzraumtür«.

Abbildungen 6 & 7: In Auschwitz gefundene provisorisch "gasdicht" gemachte Türen.

Abbildung 8: "gasdichter" Fensterladen

Abbildungen 9 & 9a: "gasdichte" Fensterläden aus Auschwitz

Abbildung 5 zeigt ein typisches Modell einer "gassicheren" Tür aus Holz für Luftschutz-Bunker, wie man sie in der Literatur über den deutschen zivilen Luftschutz findet.

Eine solche behelfsmäßige Tür bot nur einen sehr mäßigen Schutz gegen Giftgase[13] und Splitter. Solche Türen wurden gewöhnlich aus geraden Holzbrettern hergestellt und das Durchdiffundieren von Gasen durch Holz und Ritze wurde durch zwei Maßnahmen erschwert: Auf die Holzrisse wurde Papier geklebt und auf die Außenseite der Tür wurde Filz genagelt. Man sieht, daß in diesem Falle der Spion nicht rund und anscheind völlig ungeschützt ist. Es wurde eine Reihe solcher Türen gefunden, als Auschwitz befreit wurde, siehe Abb. 6 und 7. Manche hatten runde Spione, manche quadratische, manche waren geschützt, manche nicht. Wie bereits berichtet, scheint bei keiner Tür die Schutzvorrichtungen auf der Außenseite des Spions gewesen zu sein. Nur die schweren Stahltüren scheinen derart ausgerüstet gewesen zu sein.

Schließlich zeigt Abb. 8 die Fotografie eines behelfsmäßigen Fensterladens, der dazu bestimmt war, einen zumindest mäßigen Gasschutz für Fenster, Notausgänge oder andere Öffnungen eines Bunkers zu gewähren. Wir sehen, daß er vom Aussehen her identisch mit der Klappe in Abbildung 3, oben, ist.

Die Abbildungen 9 und 9a zeigen Klappen, die Pressacs Behauptung zufolge jene "gasdichte" Türchen waren, die bei den "Gaskammern" von Krematorium IV und V verwendet wurden. Wir werden später Zweifel an Pressacs Aussage anmelden, doch nehmen wir hier einfach zur Kenntnis, daß diese Klappen mit den in der zivilen Luftschutzliteratur gezeigten identisch sind.

1.5. Schutz gegen die alliierte Bombenkriegsführung

Die Reaktion auf Technik war nicht groß, und uns lag ohnehin mehr daran, zu unserem ursprünglichen Projekt zurückzukehren, nämlich mit einem kurzen Essay eine Lanze für die freie Rede zugunsten des Revisionismus zu brechen. Doch Technik warf einige Fragen auf, und wir waren neugierig geworden und wollten der Sache nachgehen, soweit unsere Zeit und Mittel es zuließen. Offensichtlich ging eine der Hauptfragen um Bunker im allgemeinen: wenn "gasdichte" Einrichtungen, wie die in den Birkenauer Krematorien gefundenen, tatsächlich dem zivilen Luftschutz dienten, dann sollten wir ähnliche Einrichtungen auch anderswo finden, genau genommen, praktisch überall sonst.

Schutz sollte genau diese Frage klären, doch brachte uns die Suche nach Literatur über die deutschen zivilen Erfahrungen mit den Bombardements auch eine Erkenntnis, die schon für sich allein Beachtung finden sollte. Während wir also in Teil 1 des Artikels die übliche Bauweise gasdichter Einrichtungen in deutschen Häusern und Wohnungen klären konnten, versuchten wir gleichzeitig eine kurze Analyse dieser Erfahrung. Im 2. Teil wollten wir wegen der fehlenden Dokumentenbeweise anhand von Fotografien, Bauzeichnungen und durch Ableitung aus Nachkriegsstudien den allgemeinen Charakter des zivilen Luftschutzes erschließen und damit der "gasdichten" Einrichtungen auch in den Konzentrationslagern.

Ein Punkt aus Schutz sollte hier betont werden: daß die deutschen Behörden im Herbst 1940 ein Programm aufstellten, das bestimmte, daß alle neuen Gebäude, besonders in der Rüstungsindustrie (was auch die Konzentrationslager einschloß) mit Luftschutz-Bunkern auszustatten seien. Außerdem wurde festgestellt, daß die Konzentrationslager auch Bunker für die Gefangenen haben sollten, auch wenn diese normalerweise recht primitiver Art waren, die sogenannten Luftschutzdeckungsgräben.

Die Kritik, die bislang an der Bunkerthese geäußert worden ist, beruhte meist darauf, daß die Analyse von Technik nur einen begrenzten Vergleich bot. Anderseits beinhaltet die Analyse von Schutz Dinge, die nicht zur Diskussion stehen, mit Ausnahme der Schlußfolgerungen bezüglich der Konzentrationslager, die alle im Verlauf dieser Studie rekapituliert werden.

1.6. Vorläufer der Bunkerthese

Bevor wir unsere Dokumente präsentieren, sollten die Vorläufer der Bunkerthese gebührende Anerkennung finden. Der erste war Wilhelm Stäglich, ein ehemaliger Richter, der darauf hinwies, daß die "gasdichte" Tür, die im Brief der »gasdichten Türme« beschrieben wurde, eine Bunkertür war (vgl. weiter unten). Stäglichs Kommentar erfolgte nebenbei, weil niemand den Dokumenten wirklich Beachtung schenkte, als er ihn Anfang 1970 formulierte, zumal es damals, wie wir gesehen haben, nur zwei Dokumente gab. Nachdem Technik und Schutz veröffentlicht worden waren, nahmen wir sein Buch dennoch zur Hand, weil wir annahmen, daß er als ehemaliger Luftwaffenoffizier intuitiv auf die Frage der "gasdichten" Türen reagiert hatte. Unsere diesbezügliche Annahme war richtig.[14]

Die nächste Person, der Anerkennung gebührt, ist Friedrich Berg, der über die Jahre ein riesiges Archiv mit Material über die Kriegsverhältnisse in Deutschland gesammelt hat. Auch er nahm an, daß es einen Zusammenhang zwischen dem deutschen zivilen Luftschutz und den Lagern gab, obwohl er sich als Ingenieur mehr dafür interessierte, ob Dieselmotoren entsprechend den Vergasungsbehauptungen in Gebrauch genommen werden konnten.[15] Robert Faurisson erwähnte ebenfalls kurz das Thema gasdichter Türen als Bunkereinrichtung in seiner Kritik Pressacs, verfolgte die Sache jedoch nicht weiter.[16] Es mag natürlich noch andere gegeben haben, und da war noch, wie bereits beschrieben, der Beitrag von Arthur R. Butz.

Das Entscheidende ist, daß wir die allgemeine Erkenntnis, welche Bedeutung dem deutschen zivilen Luftschutz zur Erklärung der "gasdichten" Anlagen in Auschwitz zukommt, allein der nichttraditionellen, also revisionistischen Forschung verdanken. Nicht einer der traditionellen Holocaust-Historiker hat dabei jemals die Bedeutsamkeit der deutschen zivilen Luftschutzverteidigung in Betracht gezogen. Das bedeutet, daß die Bunkerthese, auch wenn sie nur teilweise bewiesen ist, den Revisionismus generell aufwertet, genau wie sie die intellektuellen Nachforschungen rechtfertigt, die auf allgemeiner Skepsis und Ideenreichtum beruhen, im Gegensatz zu denen, die an Orthodoxien und vorgefertigten Resultaten festhalten

II. Luftschutz-Dokumente

2.1. Der Gesamt-Zusammenhang

In Technik und Schutz fußte unsere Argumentation für die Existenz von Bunkern vor allem auf der Primär- und Sekundärliteratur über den zivilen Luftschutz, den kriminellen Spuren, und verschiedenen Fotografien, sowie anderen Beweisen, derer wir habhaft wurden. Wir konnten keine Dokumente vorlegen, weil sie nicht verfügbar waren. In der Zweischenzeit konnten wir einige Dokumente sammeln und werden sie hier präsentieren. Zuerst wollen wir jedoch den weiteren Zusammenhang des deutschen zivilen Luftschutzes in Osteuropa während des Zweiten Weltkrieges untersuchen, nicht nur, weil das die Bunkerthese für Auschwitz stützt, sondern es ermöglicht uns, zu erklären, wie wir die Dokumente interpretieren. Deshalb beginnen wir mit der Diskussion von fünf Dokumenten, wobei dieser Ausdruck hier locker gewählt wurde.

Dokument 1 - Richtlinien für den Aufbau des Luftschutzes im Generalgouvernement

Das erste Dokument, daß wir vorlegen, besteht aus mehreren Richtlinien, datiert 6. August 1942, tituliert »Richtlinien für den Aufbau des Luftschutzes im Bereich des M.iG.«[17]

Das Dokument umfaßt Material, das bereits von Schutz bekannt ist: es betont die Notwendigkeit, Bunker zu bauen, und diese sind so zu konstruieren, daß die gesamte Belegschaft eines Gebäudes darin unterkommen kann, wobei Keller benutzt werden sollen sowie das Erdgeschoß, wenn keine Keller zur Verfügung stehen; Gasschutz-Maßnahmen sollen beachtet werden usw.

Das ist ein Beispiel für ein Dokument, das wir als hochrangig bezeichnen würden: es stammt aus einer offiziellen Quelle, es drückt eine Politik aus, und es sagt etwas aus über Ziele. Historiker berufen sich im allgemeinen auf derartige Dokumente, um zu beweisen, wann etwas "begann". So ist es z.B. üblich, den Beginn des Euthanasieprogrammes in Deutschland auf einen Erlaß Hitlers vom 1. September 1939 zurückzuführen, und wir beziehen uns bezüglich des "geordneten und humanen" Transfers von zirka vierzehn Millionen Ostdeutschen auf die Erklärung der Potsdamer Konferenz vom 2. August 1945.

Die Schwäche solcher Dokumente ist, daß sie zwar allgemeine Tendenzen und Haltungen beschreiben, sie sagen uns aber nicht, wie und ob die fragliche Anweisung von oben überhaupt umgesetzt wurde. Wir wissen zum Beispiel, daß der Euthanasiebefehl rückwirkend war, und daß er tatsächlich im Oktober 1939 unterschrieben wurde. Außerdem sagt uns der Befehl nichts über die Zielsetzung.

Im zweiten Fall wissen wir, daß die Deutschen aus Osteuropa unter Bedingungen vertrieben worden sind, die weder geordnet noch human waren, sogar Monate vor der Potsdamer Erklärung. Wir sehen also, daß hochrangige Dokumente in zwei Beziehungen hochrangig sind: erstens, sie stammen von weit oben in einer Hierarchie, und zweitens, sie haben oft keinen Bezug zur tatsächlichen historischen Realität vor Ort. Um diese historische Realität zu erahnen, muß man tiefer gehen.

Dennoch sind hochrangige Dokumente nützlich, nicht nur, weil sie bequeme Ausgangspunkte liefern. Sollten z.B. weitere Informationen über Luftschutzbunker im besetzten Polen auftauchen, so könnte ein früheres hochrangiges Dokument den Anstoß für die späteren Aktivitäten erklären. So, wie es ist, erzählt uns das Dokument nur, daß zu dieser Zeit im besetzten Polen Maßnahmen zur zivilen Luftverteidigung eine Priorität bekamen, und daraus kann man auf die Durchführung dieser Maßnahmen schließen, sie aber nicht beweisen.

Dokument 2 - Einträge aus dem Tagebuch von Hans Frank

Das nächste Dokument besteht aus zwei Stellen aus einem Auszug der umfangreichen Tagebücher von Hans Frank, dem Gouverneur des besetzten Polen.[18] Ideal wäre es, wenn wir die zwei Einträge selbst vor uns hätten, doch wegen der Schwierigkeit, an die Quellen heranzukommen, müssen sich Historiker oft auf solche Auszüge verlassen. Der Historiker, der sich auf die Auszüge anderer Leute verläßt, hat den Nachteil, daß er gezwungen ist, auch die Dokumente durch deren Brille gefiltert zu sehen. Der Vorzug, Originaldokumente vor Augen zu haben, kann nicht überbetont werden.

Das sind die zwei Einträge, die von besonderem Interesse sind:

»22.9.42
[...] geheime Verteidigungssachen - Gasmaskenverteilung, Benzinsparmaßnahmen [...]«

»24.09.42
[...] Anweisungen zur Verteilung von Volksgasmasken bei "Einsatz chemischer Kampfstoffe durch den Feind" - Stichwort "Wolke, bzw. Gewitter" -, Versorgung "einzelner Kategorien" der nichtdeutschen Bevölkerung mit Gasmasken.«

Das Dokument stützt die Annahme, daß zivile Luftschutzmaßnahmen um diese Zeit in Polen ein wichtiges Thema waren wegen des Zusammenhangs zwischen Gaskriegführung und Luftangriffen. Wir dürfen ruhig die Hypothese aufstellen, daß eine Kontinuität zwischen diesen Einträgen und der hochrangigen Direktiven zwei Monate zuvor bestanden hat. Die Frank'schen Tagebucheinträge beweisen uns außerdem, daß die zivilen Luftschutzdirektiven vom August zur Anwendung kamen.

Mangels einer besseren Bezeichnung würden wir dieses Dokument als Quelle mittleren Rangs klassifizieren. Damit wollen wir ausdrücken, daß dieses Dokument etwas von der Autorität, dem Ausmaß und Verständnis eines hochrangigen Dokuments besitzt, während es gleichzeitig aber nachrangige Einzelheiten aufweist. Es ist jedoch auch wichtig festzustellen, daß mittelmäßige Dokumente einen guten Quellenwert für die Situation, die untersucht werden soll, besitzen. Franks Tagebuch ist eine gute Quelle für Informationen bezüglich der Umsetzung der zivilen Luftschutzmaßnahmen im besetzten Polen, aber das rührt teilweise daher, weil er Gouverneur von Polen war: er war Teil der betreffenden Hierarchie. Anderseits könnten wir das Frank'sche Tagebuch nicht als eine Quelle mittleren Rangs für, sagen wir, militärische Aktivitäten an der Westfront ansehen, weil das außerhalb seiner Hierarchie war und Franks Worten hier keine Autorität zukäme. Unter diesen Umständen könnte sein Tagebuch als nachrangige anekdotenhafte Quelle brauchbar sein, mehr jedoch nicht.

Das ist eine wichtige Unterscheidung, weil wir feststellen, daß Frank nebenbei eine Bemerkung zu Greueln macht. Es gibt andere Tagebücher, die zur gleichen Zeit entstanden sind, die auch Greueltaten beschreiben, insbesondere Massenvergasungen: Die Tagebücher von Anne Frank, Victor Klemperer und Emanuel Ringelblum. Doch alle diese Personen berichteten von außerhalb der Hierarchie, die diese Greueltaten angeblich durchführte, und daher kommt ihren Bemerkungen keine Autorität zu. Bestenfalls können sie als nachrangige Anekdoten Aussagen über das liefern, was vor Ort angeblich geschah, aber zugleich geben sie einen guten Beweis mittleren Ranges ab, worüber die Leute sprachen, und was sie im BBC hörten.

Kommen wir zum Thema der zivilen Luftschutzmaßnahmen in Polen zurück. Wir können anhand der Einträge in Franks Tagebuch schließen, daß in Polen zivile Luftschutzmaßnahmen durchgeführt wurden, und zusammen mit dem ersten Dokument fangen wir an, einen größeren Überblick über Zielsetzung und Ausführung zu bekommen.

Dokument 3 - Befehle von Lublin (Majdanek) an Auert in Berlin, 26. September 1942

Das Buch Nationalsozialistische Massentötungen durch Giftgas Kogon beschreibt die Lieferung von gasdichten Türen an das KL Lublin (Majdanek) durch die Fa. Auert:

»Die mit Gummidichtungen versehenen Eisentüren, die fest veriegelt werden konnten, sind von der Firma "Auert" in Berlin geliefert worden.«[19]

Leider fehlt uns auch bei diesem Dokument das Original. Diese Passage befindet sich anscheinend in dem Teil des Buches, der von Hans Marszalek verfaßt wurde. Die Quelle lautet:[20]

»Dokumente der Zentralen Bauleitung der Waffen-SS und Polizei vom 26. September 1942, Nationales Staatsarchiv Lublin Dokument Nr. 17, Lieferscheine der Firma 656, 657 und 659.«

Wir würden das als nachrangiges Dokument bezeichnen, eines, das eine bestimmte Beschreibung beinhaltet, ohne irgendwelche Begleitumstände aufzuzeigen. In diesem Fall können wir uns glücklich schätzen, daß einige Türen im Konzentrationslager Majdanek noch vorhanden sind. Wir wissen deshalb, daß dies Luftschutzbunkertüren waren. Das geht auch aus der Tatsache hervor, daß die Fa. Auert damals eine der großen Firmen war, die Luftschutztüren anbot.

Gemäß den bereits betrachteten Dokumenten wäre es natürlich anzunehmen, daß die Verantwortlichen in Majdanek beschlossen hatten, einige Bunkertüren zu bestellen, ganz im Einklang mit der damals herrschenden allgemeinen Luftschutzpolitik. Zumindest wäre das die Erklärung des gesunden Menschenverstandes. Dennoch beharren andere Erklärungen darauf, daß die Türen entweder für Massenvergasungen von Menschen oder zu Entwesungszwecken gebraucht wurden. Wie dem auch sei, es ist Tatsache, daß das Lager Majdanek einige Bunkertüren bestellte, zu einer Zeit, als das besetzte Polen mitten in der Durchführung der zivilen Luftschutzmaßnahmen war. Deshalb erscheint uns die sinnvollste Erklärung, daß die Türen im Hinblick auf den zivilen Luftschutz bestellt wurden, unabhängig davon, wozu sie tatsächlich verwendet wurden.

Dokument 4 - Der Stroop Bericht, Mai 1943

Dieser berühmte Bericht über die Zerstörung des Warschauer Ghettos im Mai 1943[21] enthält zwei Bezüge, die für unser Thema relevant sind:

»Während sie den Bau von Luftschutz-Bunkern vortäuschten, hoben sie innerhalb des ehemaligen Ghettos seit Herbst 1942 Unterstände aus. Diese sollten jeden Juden während einer erneuten Evakuation, die schon seit einiger Zeit erwartet wurde, verbergen und gleichzeitig dem Gegner in einer konzertierten Aktion Widerstand leisten. [...]

Nach den Aussagen, die gestern und heute gemacht worden sind, wurde von den Juden in der zweiten Hälfte von 1942 verlangt, daß sie Luftschutz-Bunker bauen sollten. Zu der Zeit begannen sie mit dem Ausheben von Unterständen, in denen sie jetzt wohnen, getarnt als Bunkerbau, um sie bei einer antijüdischen [sic!] Aktion zu benutzen.«

Wir sollten den Stroop Bericht als eine ausgezeichnete Quelle mittleren Ranges bezüglich der Vernichtung des Warschauer Ghettos betrachten, doch bezüglich der zivilen Verteidigung liegt sie außerhalb der relevanten Hierarchie und wird somit im Wesentlichen zu einem Augenzeugenbericht. Augenzeugenberichte sind dem Historiker besonders wertvoll, um den historischen Beschreibungen Inhalt und Farbe zu geben, aber da sie auf den Augenzeugen beschränkt sind, sind sie bezüglich der Begleitumstände unzuverlässig. Deshalb müssen sie vorsichtig angewandt werden, das eigene Urteil des Historikers ist letztlich der entscheidende Faktor.

Bei der Auswertung von Stroops Kommentaren über den zivilen Luftschutz im Warschauer Ghetto stellen wir fest, daß er Behauptungen über Luftschutz für Juden in Polen macht, die der allgemeinen Auffassung über die deutsche Behandlungen der Juden zuwiderläuft. Deshalb wären wir diesbezüglich sehr skeptisch, wenn wir auf diese Angaben alleine stoßen würden. Da aber die Bemerkungen gut mit den anderen Dokumenten übereinstimmen, die wir bereits betrachtet haben, halten wir es für gerechtfertigt, ihren Wahrheitsgehalt anzuerkennen - wir betonen aber nochmals, daß wir dazu ohne die Bestätigung durch hoch- und mittelrangige Dokumente nicht geneigt wären.

Dokument 5 - Nürnberger Zeugenaussage am 23. April 1946 über die Revolte im Warschauer Ghetto

Unser fünftes und letztes Dokument entstammt der Nachkriegs-Zeugenaussage von Joseph Buehler, einem von Hans Franks Assistenten.[22] Als er von Franks Anwalt, Dr. Seidl, ins Kreuzverhör genommen wurde, entstand folgender Wortwechsel:

»DR. SEIDL: Was hatten sie später über den Aufstand des Warschauer Ghettos 1943 erfahren?

BÜHLER: Ich erfuhr, was fast alle erfuhren, nämlich daß ein Aufstand im Ghetto stattgefunden hatte, welcher von langer Hand geplant war; daß die Juden das Baumaterial benutzten, das ihnen zum Bau der Bunker gegeben worden war, um Barrikaden zu errichten; und daß die deutschen Truppen während des Aufstandes auf massiven Widerstand stießen.«

Das ist ein weiterer Fall eines nachrangigen Beweises, der zudem sehr wenig vertrauenswürdig ist. Die Zeugenaussage erfolgt nicht zeitgleich mit der Beschreibung. Die Person, die die Information wiederholt, ist kein Augenzeuge. Die Information wurde im Zusammenhang mit einem Prozeß gegeben, wo der Wunsch nach Genauigkeit mit vielen anderen Motiven konkurriert. Deshalb wären wir nicht geneigt, dieser Aussage überhaupt Gewicht beizumessen.

Die Tatsache, daß diese Aussage mit den Behauptungen des Stroop-Berichts übereinstimmt, beeindruckt nicht, weil es sein könnte, daß der Zeuge einfach Gerüchte vom Hörensagen oder verdrehte Reportagen wiedergab, die er zur Zeit des Aufstands im Warschauer Ghetto gehört hatte. Gerade weil es solche Berichte nach dem Ereignis gibt, kann man die Möglichkeit einer Beeinflussung nicht außer acht lassen. Außerdem werden, wie beim Stroop-Bericht, Behauptungen über die deutsche Behandlung der Juden gemacht, die nicht mit dem übereinstimmt, was wir gewöhnlich lesen. Dennoch, gerade weil die Aussage gut zu all den anderen Dokumenten paßt und mit ihnen in Einklang steht, können wir diese Aussage als wahr annehmen.

Der obige Durchgang der fünf Dokumente - oder eigentlich von Beweiskategorien - verdeutlicht, daß zivile Luftschutzmaßnahmen im besetzten Polen ab 1942 eingeführt worden sind; um genau zu sein, ab dem 6. August 1942. Diese Maßnahmen waren im September des gleichen Jahres schon weit fortgeschritten. Die Umsetzung dieser Maßnahmen umfaßte auch die in Polen verbliebene jüdische Bevölkerung in Warschau, sowie das Konzentrationslager in Lublin. Das sind alles dem Verstand zugängliche Tatsachen, die aus den Dokumenten hervorgehen.

Das Problem ist, daß wir bezüglich der Behauptung zu Massenvergasungen, besonders in Auschwitz, keine entsprechenden Dokumente haben. Es gibt kein hochrangiges Dokument, das die Vergasung von Menschen in Auschwitz befielt. Es gibt kein Dokument aus der mittleren Ebene, das die Vergasung von Menschen in Auschwitz befiehlt oder auch nur erörtert. Die nachrangigen Dokumente, inklusive Arbeitsbefehle, Materialbestellungen, usw., umfassen die kriminellen Spuren. Nichts davon enthält irgendeinen Hinweis auf Vergasungen von Menschen. Es gibt keine zeitgleichen Augenzeugenberichte außer einem vorgeblichen, dem Franke-Gricksch Bericht, von dem erst dreißig Jahre nach Kriegsende eine ungeschickt getippte Kopie auftauchte, und der nie bestätigt wurde.[23] Die Beweise, die die Massenvergasungen in Auschwitz belegen sollen, stammen ausschließlich von Nachkriegsberichten, die von Gerichtsverhandlungen stammen, und wie wir bereits festgestellt haben, sind alle Gerichtsverfahren seit dem IMT von der Annahme ausgegangen, daß die Vergasungen stattgefunden haben. Das sind die Gründe, warum Leute der Vergasungs-Behauptung skeptisch gegenüberstehen.

Das Fehlen jeglicher hochrangiger bzw. mittelrangiger Dokumente wird meist damit erklärt, daß die Deutschen bewußt keine Beweise hinterließen, mit anderen Worten, es gab eine Verschwörung, keine Dokumente zu erstellen. Doch auch diese Erklärung entstammt Nachkriegsberichten. Diese Argumentation benutzt also die unzuverlässigste Art von Beweisen, um das Nichtvorhandensein der verläßlichsten Kategorie von Beweisen zu erklären. Alle Verschwörungstheorien sind ähnlich aufgebaut.

Zudem sind die Lücken in der Dokumentation, gemessen am Ausmaß der angeblichen Ereignisse, riesig. Es wird heute oft angeführt, daß historische Ereignisse durch eine "Konvergenz der Beweise" "bewiesen" werden, wobei vielerlei Quellen auf eine Tatsache hin zusammenlaufen. Doch kein sachkundiger Historiker arbeitet so. Wenn ein Historiker mit einem hochrangigen Dokument beginnt, sucht er anschließend Bestätigungen auf mittlerem und unteren Niveau: eben Dokumente, die jeden Schritt untermauern. Fängt dagegen die Suche unten an, mit Augenzeugenberichten oder einer vagen Referenz, so wird die Existenz hochrangiger Dokumente angenommen und diese werden dann solange gesucht, bis sie gefunden werden. Teil des Handwerkszeugs des Historikers ist das Wissen, wo man suchen muß, um die verbindenden Dokumente zu finden.

Es gibt zwei Gründe, warum die obige Methode die korrekte Prozedur für jeden Historiker ist. Erstens, weil sich Geschichte nicht nur darum dreht, was passiert ist, sondern auch, wie es passiert ist. Diese Einstellung setzt voraus, eine Hierarchie der Dokumente aufzustellen, die eine plausible Kette der Ereignisse liefern kann. Zweitens und infolgedessen wird der Historiker sofort die Unterschiede innerhalb einer großen Menge Beweise erkennen, und wie diese Beweise qualitativ in der Hierachie verteilt sind. Sollte ein Historiker z.B. mit ein paar Dutzend Augenzeugenberichten anfangen, wird er in einem weiteren Dutzend keinen zusätzlichen Wert sehen; was er an diesem Punkt braucht, ist ein Beweis aus einer höheren Ebene, der beschreibt, wie und warum das stattfand, was der Augenzeuge aussagt. Tatsächlich sollte ein Historiker, wenn er auf zwei Augenzeugenberichte stößt, die ähnliches beschreiben, als erstes sicherstellen, daß es keinen Berührungspunkt bei den Berichten gibt, bzw. daß nicht beide Berichte von einem Dritten stammen. Holocaust-Historiker sind besonders schwach in bezug auf diesen Punkt.

Das "Konvergenz-der-Beweise"-Modell ist der Evolution abgeschaut, genau genommen der Evolutionsbiologie. Für einen Historiker ist es ein großes Problem, wenn Beweise für Vergasungen in einer hierarchischen Beweiskette fehlen; genauso, wie ein Evolutionsbiologe verblüfft wäre, wenn er umfassende geologische Schichten fände, in denen keinerlei Lebewesen nachweisbar wären. Das ist die richtige Analogie für die Größenordnung des Problems, mit dem wir es hier zu tun haben. Wir möchten betonen, daß wir diese Kategorisierung der Dokumente nicht erfunden haben, weil sie für unsere These paßt, im Gegenteil: gerade aufgrund einer entscheidenden Lücke auf der mittleren Ebenen unserer Dokumentation werden wir die Bunkerthese nicht in ihrer Gesamtheit beweisen können.

2.2. Hochrangige Dokumente über Bunkeranlagen

Die meisten der hier zitierten Dokumente stammen aus den Akten der Zentralbauleitung Auschwitz, und es scheint daher angebracht, einiges über die Anordnung dieser Akten zu berichten. Es wird erzählt, daß, als Auschwitz am 27. Januar 1945 befreit wurde, die meisten Akten vernichtet wurden, nur die Akten des Zentralbauamtes Auschwitz blieben unversehrt. Sie wurden wiederum von der Sowjetischen Sonderkommission für die Abfassung ihres Berichts vom 6. Mai 1945 benutzt (bekannt unter seiner Nürnberger Bezeichnung USSR-008). Der größte Teil dieser Akten wurde dann nach Moskau verbracht, wo sie für viele Jahre in Vergessenheit gerieten. Aber einige Akten (oder Kohlepapier-Durchschläge) wurden für die polnische Kommission über Auschwitz, die 1945 und 1946 tagte, zurückgelassen. Diese letzteren Akten bilden das Rückgrat der Sammlungen des Nationalen Museums in Auschwitz (bekannt als "PMO"), und diese Akten waren viele Jahre lang die Grundlage der meisten Untersuchungen über Auschwitz, welche nacheinander von Faurisson, Pressac, van Pelt und Mattogno durchgeführt worden sind.

Die Sowjetunion gab 1989 die Existenz der Unterlagen des Zentralbauamtes bekannt. Gerald Fleming[24] und Pressac, beide traditionelle Holocaust-Historiker, besichtigten die Sammlungen kurz darauf, um Dokumente zu erhalten, die ihre Interpretationen unterstützten. Während der letzten fünf Jahre haben einige Revisionisten in den Archiven des Zentralbauleitung gearbeitet und sammelten allmählich Material an, u.a. Michael Gärtner, Manfred Gerner, Hans Nowak, Werner Rademacher[25] und besonders Carlo Mattogno und Jürgen Graf. Die beiden letzteren haben den Archiven mehrere Besuche abgestattet und darüber viel veröffentlicht.[26]

Dokument 10: Angebot über Luftschutzdeckungsgräben (zum Vergrößern anklicken)

Dokument 11 (zum Vergrößern anklicken)

Die Hinterlassenschaft des Zentralbauamtes besteht aus 83.000 Seiten. Sie sind mit einer Lage- oder Archivnummer (»Fond«) versehen, die in bezug auf die Sammlung in Moskau angibt, wo sie zu finden sind; in diesem Fall "502". Außerdem sind diese Akten in weitere fünf Gruppen oder Bestandslisten (»Opisi«) unterteilt. Fast alle der direkt relevanten Unterlagen des Zentralbauamtes stammen aus Fond 502, Opis 1. Außerdem gibt es eine Mappennummer, in der 502-1 Serie ungefähr 450. Die Mappen beinhalten Material über spezifische Themen und können entweder eine Seite beinhalten, z.B. 502-1-141: ein Dokument von 1943 über die Zentralheizung, oder 700 und mehr Seiten, so z.B. 502-1-92: die Korrespondenz mit einigen Firmen über den Bau von Werkstätten. Irgendwann wurden die einzelnen Mappen mit einem Pappeinband versehen und es wurde vorne eine Indexkarte auf russisch aufgeklebt, die den Inhalt beschrieb. Generell deckt sich der Titel der Mappen mit dem Thema: z.B. die Mappen 327-340 bestehen aus 1.800 Seiten über Entwesung und Verbrennung, die Mappen 305-318 beinhalten gleichviel Material über die Krematorien, usw. Die Seitennummern in den Mappen sind teilweise angegeben, teilweise nicht. Die Nummerierungen sind entweder mit Bleistift oder Tinte am oberen rechten Rand gemacht worden, manchmal sind Nummern durchgestrichen und mit einer anderen Folge ersetzt worden. Bei den hier präsentierten Dokumenten wurden die Seitenzahlen durch den Kopierprozeß unleserlich, bzw. sind von Anfang an nie numeriert gewesen. In den Fällen, wo die Seitennummer leserlich war und auch Sinn in bezug auf eine Reihenfolge gemacht haben, haben wir sie wiedergegeben. Ansonsten haben wir nur den Mappenplatz angeführt, hier: 502-1-141.

Die einzelnen Mappen und die größeren Gruppen davon zeigen eine zusammenhängende Ordnung, deshalb glauben wir, daß die Unterlagen mehr oder weniger so sind, wie sie gefunden wurden. Tatsächlich sind die Mappen wie üblich geordnet, in umgekehrter zeitlicher Reihenfolge und oft mit Kohlepapier-Durchschlägen versehen. Dennoch gibt es genug Unordnung in den Mappen und ihrer Anordnung, so daß klar ist, daß sie irgendwann durchwühlt wurden. Gelegentliche Eigenheiten in der Anordnung der Dokumente deuten darauf hin, daß einige Akten entnommen worden sind. Doch angesichts des Gesamtzusammenhangs der Dokumente glauben wir nicht an eine großangelegte Umordnung der Akten.

Eine Ausnahme betrifft das bekannte Dokument vom 28. Juni 1943, das für die fünf Krematorien im Auschwitz eine tägliche Verbrennungskapazität von 4.756 Leichen behauptet. Pressac gab dem Dokument zwei Referenznummern: 502-1-314 und 502-1-324. Als der deutsche Historiker Manfred Gerner versuchte, das Dokument zu erhalten, wurde ihm erzählt, daß es mit "501-1-314a" gekennzeichnet sei. Carlo Mattogno behauptet, daß die richtige Katalogisierung des Dokuments 502-1-314, Seite 14a sei.

Keine dieser Referenzen ergeben einen Sinn. Mappe 502-1-324 gehört zu einer Serie von Mappen, welche die Faulgasanlage in Auschwitz beschreiben, das heißt: die Mappe bezieht sich auf den Versuch, Methangas aus der Kläranlage in Birkenau zu gewinnen. Andererseits gehört Mappe 502-1-314 tatsächlich zu einer Serie über Krematorien, aber sie ist eine Mappe mit 36 Seiten, die Korrespondez mit der Fa. Topf & Söhne und anderen Firmen wegen Bau und Ausstattung von Krematorien enthält. Das Dokument vom 28. Juni 1943 soll aber ein Schreiben des Zentralbauamts an General Kammler in Berlin sein, das sich mit der Verbrennungskapazität der Krematorien befaßt. Es gibt keinen logischen Grund, warum sich dieser Brief in einer dieser beiden Akten befinden sollte.

Wenn man auf ein Dokument stößt, das nicht mit den Dokumenten ringsum übereinstimmt, gibt es dafür ein paar mögliche Erklärungen. Das Dokument kann falsch eingeordnet worden sein. Aber in diesem Falle müßten wir analoge Dokumente in den folgenden Mappen finden. Im hiesigen Falle gibt es sie nicht. Oder die umgebenden Dokumente wurden entfernt. Im hiesigen Fall aber wären derartige Dokumente nur belastend gewesen, weshalb es unwahrscheinlich ist, daß derartige Dokumente von den Sowjets entfernt wurden. Es ist auch nicht wahrscheinlich, daß die Deutschen die umgebenden Dokumente herausgenommen hätten, denn es wäre viel einfacher gewesen, die gesamte dünne Akte zu verbrennen. Schließlich besteht die Möglichkeit, daß das Dokument zu einem späteren Zeitpunkt hinzugefügt worden ist. Das scheint uns die plausibelste Erklärung zu sein. Wenden wir uns jetzt einigen anderen Dokumenten zu.

Dokument 6 - Sofortmassnahmen bei Bomben- und Brandschäden, 14. September 1940.

Das erste Dokument ist ein zweiseitiges Rundschreiben bezüglich Maßnahmen zur Behebung von Bomben- und Brandschäden durch Luftangriffe.[27] Es ist nicht von besonderem Interesses, außer, daß es das erste Dokument in den Akten der Zentralbauamtes ist, das sich mit zivilen Luftschutzmaßnahmen befaßt. Das Dokument genügt wohl den allgemeinen Anforderungen an ein hochrangiges Dokument bezüglich des Zeitpunkts, zu dem sich in Auschwitz das allgemeine Augenmerk auf Luftangriffe und zivile Verteidigung gerichtete.

Dokument 7 - Vermerk zur Bekämpfung von Phosphorbränden, 21. Dezember 1940

Dieses Dokument ist eine einseitige Kopie vom »Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe, Inspektion des Luftschutzes«, und ist einfach ein Warnhinweis über die richtige Methode bei der Bekämpfung von Bränden durch Phosphor, dem Hauptbestandteil alliierter Brandbomben.[28] Das Dokument weist auch auf die verschiedenen entsprechenden zivilen Luftschutz-Direktiven hin.

Hier gibt es einige interessante Punkte. Erstens ist das Dokument mit 21. Dezember 1940 datiert, es wurde aber erst am 2. Januar 1941 unterschrieben. Zweitens wurde es mit dem Eingangsstempel des Zentralbauamtes (hier in seiner zweiten Fassung) am 12. Januar gestempelt, 10 Tage später.

Die Unterschiede zwischen dem Datum des Schreibens und dem des Stempels des Zentralbauamts wird später noch von Bedeutung sein, deshalb seien hier unsere Überlegungen dazu dargelegt. Manche Dokumente werden an einem bestimmten Tag erstellt und datiert und zwei bis drei Tage später vom Zentralbauamt gestempelt. Anderseits kann bei anderen Dokumenten diese Zeitspanne viele Tage oder sogar Wochen betragen. Im allgemeinen schlußfolgern wir, daß die normale Zeit für Postauslieferung zwei bis drei Tage beträgt. Wir werden aber weiter argumentieren, daß das Stempeldatum nicht das Eingangsdatum beim Zentralbauamt ist, sondern der Tag, an dem das Dokument durch die Büros gereicht und unterschrieben wurde, bevor es zu den Akten gelegt wurde. Mit anderen Worten, wir werden bei manchen Dokumenten die Ansicht vertreten, daß sie zwischen dem Erstellungsdatum des Dokuments und dem Stempeldatum bearbeitet wurden.

Dokument 8 - Erweiterter Selbstschutz in Barackenanlagen, 4. Januar 1941

Ein weiteres Dokument, auch von der Inspektion des Luftschutzes, bezüglich weiterer "Selbstschutz"-Maßnahmen in Baracken und anderen Gebäuden.[29] Das Dokument hat keinen Stempel, es ist die Abschrift eines Durchschlages.

Das vierseitige Dokument beinhaltet die üblichen Vorsichtsmaßnahmen und Hinweise, wie Bunker gebaut werden sollen, so wie in Schutz erörtert. Es beinhaltet die Bestimmung, daß neue Bauwerke mit Bunkern für die Arbeiter ausgestattet sein sollten, daß Luftschutzdeckungsgräben ausgehoben werden sollten, daß Holzbaracken mindestens zehn Meter auseinander stehen sollten, damit sich Feuer nicht ausbreiten könne, daß Gasmasken ausgehändigt werden sollten, usw. Das interessante ist die allumfassende Sorge, Feuer zu bekämpfen.

Dokument 9 - Blaues Licht während der Verdunklung, 16. April 1941

Das ist ein weiteres einseitiges Dokument, von Steffens unterschrieben.[29] Es stammt vom Büro des Reichsministers Todt. Es behandelt Hitlers Überzeugung, daß bei Verdunkelung blaues Licht dem roten überlegen sei, zusammen mit einer Empfehlung, eben blaues Licht zur Verdunkelung zu benutzen. Das Dokument ist nicht sonderlich interessant, außer, daß deutlich wird, daß bei Verdunkelung stets rotes Licht benutzt wurde, und es zeigt ferner, in welchem Ausmaß Hitler sich persönlich mit minutiösen Details befaßte.

Das Dokument, Abschrift eines Durchschlages, wurde am 15. Mai 1941 eingangsgestempelt; das bedeutet, gemäß unserer Analyse, daß es eine Weile dauerte, um Kopien des Dokuments anzufertigen, und daß es für einen unbestimmbaren Zeitraum im Umlauf war.

Dokument 10 - Heinemann-Angebot für den Bau von Luftschutzdeckungsgräben, 27. Januar 1942

Das Dokument besteht aus einem Begleitschreiben der Fa. Heinemann & Co. in Berlin an die »SS-Neubauleitung« in Auschwitz und besteht aus einem Angebot, Luftschutzdeckungsgräben zu bauen, mit einer vierseitigen Anlage, die Details beschreibt.[30] Es ist das einzige Dokument in dieser Mappe der Zentralbauleitung, der ersten von acht Mappen mit insgesamt 800 Seiten(!) Dokumenten über Bunker.

Ein vierseitiger Kostenvoranschlag ist als Anlage dem Brief beigefügt, der am 29. Januar 1942 eingangsgestempelt wurde, d.h. zwei Tage nach der Versendung, was uns eine Vorstellung der Brieflaufzeiten gibt. Das Dokument scheint ein unangefordertes Angebot für eine Dienstleistung zu sein. Es bezieht sich nur auf die Bestimmungen des Reichmarschalls (Göring) über zivilen Luftschutz. Der schnelle Durchgang sowie das Fehlen weiterer Korrespondenz lassen darauf schließen, daß das Angebot unbeachtet blieb. Dennoch wird deutlich, daß damals angenommen wurden, man sei in den Konzentrationslagern schon zu diesem frühen Zeitpunkt für Luftschutzmaßnahmen ansprechbar gewesen.

Dokument 11 - Bauliche Massnahmen für 1942, 6. März 1942

Hier ein dreiseitiges Dokument, das Baubestimmungen für das dritte Kriegsjahr festsetzt.[31] Auf Seite 2 ist ein Absatz bezüglich Rationierung knapper Materialien, einschließlich Eisen, der nebenbei erwähnt:

»Massivdecken eisensparend. Decken über Luftschutzräumen wölben, mindestens aber die Feldlängen durch Stützen und Unterzüge unterteilen. [...]

Öfen und Herde sowie Gasschutztüren und Blenden in eisensparender Bauweise.«

Es ist interessant, daß in diesem Dokument zivile Luftschutzmaßnahmen ganz nebenbei im Zusammenhang mit den allgemeinen Bauregulationen erwähnt werden. Das geht so weit, daß man schon Anfang 1942 prinzipiell von der Ausstattung neuer Gebäude mit Luftschutzkellern ausging.

Dokument 12 - Sicherheitsdirektive zur zivilen Verteidigung, Himmler an Glücks, am 8. Februar 1943

Dieses Dokument wurde bereits in Schutz zitiert, wobei Hilberg[32] es als Himmler-Akten, Mappe Nr. 67, bezeichnet. Es war nicht möglich, dieses Dokument auszumachen, weil die Himmler-Aufzeichnungen in den US National Archives sehr durcheinander und anders katalogisiert sind, als Hilberg sie zitiert.

Das Dokument, das an Pohl und Glücks ging, war eine Anweisung, wie man Sicherheit in den Konzentrationslagern gewährleisten könne, so daß keine Massenausbrüche stattfinden könnten. Das Dokument ist u.E. in dreifacher Hinsicht bedeutungsvoll. Erstens, weil es bei den höchsten Kreisen der SS Anfang Februar 1943 die Einsicht in die Notwendigkeit ziviler Luftschutzmaßnahmen in Konzentrationslagern dokumentiert. Zweitens, weil die Sicherheitsbedürfnisse einen alternativen Gebrauch der Krematorien in Birkenau im Falle eines Luftangriffes rechtfertigen würden, und drittens, weil ein einfaches Mittel gegen Ausbrüche von Gefangenen darin bestand, ihnen einen gewissen Grad an Schutz zu bieten, so daß sie während eines Luftangriffs einen Grund hätten, die Ordnung aufrechtzuerhalten.

Dokument 13 - Kammler Richtlinie Nr. 39 für den zivilen Luftschutz vom 6. März 1943

Das bei weitem längste Dokument über zivile Luftschutzmaßnahmen aus höchsten Regierungskreisen ist eine 15 seitenlange Sammlung von Richtlinien, sowie eine dreiseitige Anlage ohne Datum von General Kammler, Führer der Bauvorhaben der SS in Berlin.[33] Es hat eine große Verteilerliste, inklusive des Zentralbauamtes in Auschwitz. Das Dokument trägt das Datum 6. März 1943, der Verteilerstempel ist auf den 19. Juni 1943 datiert und ist mit den üblichen Initialen versehen. Die Anfangsseite trägt einen handgeschriebenen Namen, wahrscheinlich Kirschneck, der Generalinspektor der Gebäude in Auschwitz, und lediglich gegenüber Karl Bischoff, dem Chef des Zentralbauamtes dieser Zeit, weisungsgebunden war. (Kirschnecks handgeschriebener Name erscheint in vielen Dokumenten.) Ein weiteres Datum und weitere Schriftzüge vom 29. Juni 1943 sowie dem 1. Juli 1943 deuten darauf hin, daß es auch von den anderen Mitgliedern des Büros signiert worden ist. Wegen dieser Daten und Kürzel sowie der Zeitspanne zwischen dem Datum des Dokuments und dem des Stempels schließen wir, daß es damals hohe Priorität genoß.

Das Dokument, welches eine Menge Information aus Quellen der Luftwaffe von 1942 wiedergibt, betont den Schutz gegen Splitter, Gebäudetrümmer und Brandbomben, stellt Richtlinien für den Bau von Luftschutzdecken auf und listet Spezifikationen für den Splitterschutz von Gebäuden auf.

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Im allgemeinen Teil der Richtlinien wird dargestellt, daß bei einem Luftangriff erfahrungsgemäß der größte Schaden durch Splitter von Sprengbomben entsteht. Weiter wird ausgeführt, daß der Schaden auf viele Arten begrenzt werden kann: z.B. durch winklige Eingänge, oder durch Verkleinerung der Öffnungen, durch die das Licht eintritt (»Minderung des Tageslichtseintritts«), was sich u.a. auf Fenster bezieht. Es wird auch festgestellt, daß neue und vorhandene Gebäude entsprechend umgerüstet werden können, um Splitter- und Trümmerschutz zu bieten.

Was spezifische Maßnahmen angeht, so betonen die Richtlinien, daß Fenster oder Ventilationsschächte, soweit es der Lichtbedarf zuläßt, hoch angebracht werden müssen, damit das, was sich innen befindet, geschützt wird. Die Größe und Anzahl der Türen soll begrenzt werden. Türen und Fenster müssen entweder innen oder außen gegen Splitter geschützt werden, vorzugsweise durch Verwendung von Splitterschutzwänden.

Schon gemessen an seiner Länge und der Aufmerksamkeit, die ihm zuteil wurde, ist dieses Dokument bezüglich der Einführung ziviler Luftschutzmaßnahmen in Auschwitz offensichtlich wichtig. Wir sollten uns auch vor Augen halten, daß Kammler und Bischoff erst seit kurzem bei der SS waren, sie waren 1940 von der Luftwaffe übergewechselt, und wir können annehmen, daß beide sehr wohl solche Maßnahmen kannten, auch bevor diese Richtlinien ausgegeben wurden. Es ist auch von Bedeutung, daß die Richtlinien Anfang März 1943 herauskamen und Anfang Juli 1943 zu den Akten gelegt wurden, gerade in dem Zeitraum, als die Krematorien mit "gasdichten" Einrichtungen fertig ausgestattet waren.

Dokument 14 - Brief über Sicherheit, Pohl an Himmler, 5. April 1944

Das ist ein Brief von Pohl an Himmler, der die Sicherheitsmaßnahmen des Lagers Auschwitz beschreibt.[34] Er sollte mit Himmlers entsprechendem Brief vom 8. Februar 1943 im Gedächtnis verglichen werden. Wir zitieren einige Auszüge:

»Bezüglich der Sicherheitsmaßnahmen für den Fall A, berichte ich wie folgt:

Lager I ist ein kompaktes Lager für Männer mit einer derzeitigen Insassenzahl von 16.000.

Es wird mit einem Zaun mit Stacheldraht umgeben, der wie bei allen Lagen unter Strom gestellt ist. Weiterhin gibt es mit Maschinengewehren ausgestattete Aufsichtstürme.

Lager II liegt zirka 3 km von Lager I entfernt. Es hat eine Aufnahmekapazität von 15.000 männlichen und 21.000 weiblichen Gefangenen. Von diesen insgesamt 31.000 Insassen sind 15.000 arbeitsunfähig.

Lager II ist auch von elektrischem Stacheldraht umgeben, Aufsichtstürme sind vorhanden. [...]

Sollte die Frage einer Revolte oder Ausbruchs in Oberschlesien zur Diskussion stehen, müssen von der Gesamtzahl von 67.000 Insassen jene in den Nebenlagern und jene in den Krankenlagern abgezogen werden.

Von der Gesamtzahl von 67.000 Insassen müssen 15.000 abgezogen werden sowie jene in dem Nebenlager (Lager III) und jene im Krankenlager und die Behinderten: 18.000; man muß also mit 34.000 Gefangenen (als Gefahrenquelle) rechnen. Sollten die Sicherheitsmaßnahmen unzureichend sein, bedeutet das eine Gefahr für Auschwitz.

3. 2.300 Männer von der SS können die Gefangenen von Lager I und Lager II beaufsichtigen sowie die Lagerleitung schützen, die im Fall A unterrichtet werden müssen. Weiterhin stehen 650 Aufseher in den Nebenlagern von Lager III zur Verfügung. [...]

Außer der unmittelbaren Sicherheitsmaßnahmen von Lager I und II durch Wachtürme und elektrischen Stacheldraht gewährleistet, ist ein innerer Ring von Bunkern konstruiert worden, der von SS Personal bedient wird. In der beiliegenden Karte sind diese Bunker rot gekennzeichnet. [...]

Die Luftwaffeneinheiten, die um Auschwitz stationiert sind, haben eine Stärke von 1000 Mann und sind verfügbar, sofern keine Luftangriffe durchgeführt werden. Die Verfügbarkeit dieser Luftwaffeneinheiten ist jedoch nicht hundertprozentig gewährleistet. Im Einsatzplan muß das berücksichtigt werden.«

Das Dokument bestätigt im wesentlichen, daß Himmlers Weisung des Vorjahres umgesetzt worden ist. Die Nutzung des Krematoriums zur Erhöhung der Sicherheit in der westlichen Peripherie (des Lagers) ist eine, wie wir meinen, sehr wahrscheinliche Schlußfolgerung. Es ist nebenbei auch bemerkenswert, daß etwa 27% der Insassen arbeitsunfähig waren.

Dokument 15 - Behelfsmässiges Bauen der Waffen-SS, 30. August 1944

Das ist ein einseitiger Brief von General Kammler der WVHA an die Bauaufsicht der Waffen-SS in Schlesien (wohin Bischoff versetzt worden ist), der betont, daß alle behelfsmäßige Bauten untersucht werden sollen.[35] Wir glauben, daß sich der Gesamtzusammenhang auch auf die Direktiven für den zivilen Luftschutz bezieht.

Zusammenfassung

Damit ist die kurze Übersicht über die hochrangigen Dokumente bezüglich ziviler Luftschutzmaßnahmen abgeschlossen, die in den Akten des Zentralbauamtes in Auschwitz gefunden wurden. Es ist eindeutig, daß das Zentralbauamt seit Anfang Herbst 1940 verschieden Direktiven und Befehle bezüglich ziviler Luftschutzmaßnahmen erhielt. 1942 war es selbst für die Firmen in Berlin offensichtlich, daß der Komplex der Konzentrationslager ein guter Abnehmer für zivile Bunkeranlagen war. Anfang 1943 gab es zwei an Auschwitz gerichtete hochrangige Direktiven über zivilen Luftschutz: Der Befehl Himmlers vom 8. Februar 1943 und die Kammler-Richtlinien vom 6. März 1943. Himmlers Befehl betonte die Sicherheit, d.h. die Notwendigkeit von Vorkehrungen gegen Massenausbrüche. In dieser Hinsicht darf man nicht vergessen, daß die Krematorien sowie die Zentralsauna die einzigen festen Bauten in der westlichen Peripherie waren, die Schutz und Sicherheit bieten konnten. Die Kammler-Richtlinien sind wahrscheinlich angesichts der engen Verbindung zwischen Bischoff und Kammler noch wichtiger.

Aus rein dokumentarischer Sicht könnten die erörterten, nachrangigen Dokumente, d.h. die kriminellen Spuren, jederzeit ab Herbst 1940 durch Luftschutz interpretiert werden. Dies ist noch ausgeprägter ab Herbst 1942 gerechtfertigt, wegen der analogen Entwicklungen im besetzten Polen, und noch mehr Anfang 1943, wegen des Himmler-Befehls, der Kammler-Richtlinien und schließlich des ersten Bombenangriffes auf die Region Auschwitz am 4. Mai 1943. Aber daß eine solche Interpretation der nachrangigen Dokumente gerechtfertigt ist, ist nicht gleichbedeutend damit, daß sie die richtige Interpretation ist. Daher müssen wir sehen, was sonst noch zu finden ist.

2.3. Dokumente der mittleren Ebene

Dokument 16 - Pohls Reiseweg, 23. September 1942

Dokument 16 (zum Vergrößern anklicken)

Dokument 18 (zum Vergrößern anklicken)

Die ersten Dokumente dieser Art beziehen sich auf Material, das sich mit General Oswald Pohl befaßt, dem Führer des WVHA der SS.[36] Pohl besuchte Auschwitz am 23. September 1942, etwa zur gleichen Zeit wie Franks Tagebuch-Einträge und die früher zitierten Auert-Lieferscheine für Majdanek.

Die Dokumente beginnen mit der Reiseroute und geben anschließend Bericht über einige Reden und Versammlungen. Pohls Rede ist überwiegend emotional gebunden und appelliert an das Pflichtgefühl seiner Zuhörer, die, wie wir uns erinnern müssen, 1500 Kilometer hinter der Stalingrad-Front mehr oder weniger undankbare Aufgaben ausführten. In der Versammlung wurden hauptsächlich alle möglichen Bauprojekte zur Entwicklung des Gebietes rund um die Lager erörtert. Erst gegen Ende des Treffens wurde die Notwendigkeit des Baus einer Abwasseranlage wegen Seuchengefahr betont.

Der Reisebericht enthält keine Bezüge zu möglichen Bombenschutzanlagen, doch werden folgende Aufenthalte genannt:

»DAW Entwesung- u. Effektenkammer /Aktion Reinhard/; neuer Pferdestallhof; Lager Birkenau; Station 2 der Aktion Reinhardt; Truppenlager Birkenau; Geflügelhof Harmense; Teichausbau; Dammbau an der Weichsel; Wirschaftshof Budy; Raisko; Faulgasanlage [in Tinte] Kläranlage«

Es gibt mehrere Eintragungen mit Tinte, denen zufolge die Lagerkapazität von Birkenau 12.000 Männer und 18.000 Frauen vorsah und die andeuten, daß zu dieser Zeit nur 1.000 Personen in Birkenau sind. Jedoch weist ein späteres Dokument dieser Reihe (S. 90) darauf hin, daß tatsächlich 16.000 Menschen im Birkenau waren, wovon ungefähr 3.000, bzw. 18%, arbeitsunfähig waren.

Obwohl diese Dokumente zeigen, daß die zivilen Luftschutzmaßnahmen zu dieser Zeit keine hohe Priorität besaßen, liefern sie doch andere Informationen. So ist z.B ein Hinweis auf die »Aktion Reinhardt« in verschiedenen Schreibweisen im gleichen Dokument bemerkenswert, sowie in einem Dokument, das nichts mit den Lagern im Osten zu tun hat, mit denen der Name »Aktion Reinhardt« ausschließlich verknüpft sein soll.

Dokument 17 - Pohls Bauempfehlungen vom 16. Juni 1944

Das Dokument ist ein dreiseitiger Aktenvermerk, der ein Treffen am 16. Juni 1944 beschreibt, hauptsächlich mit dem Thema Baumaßnahmen.[37] Es wurde anläßlich eines weiteren Besuchs von General Pohl einberufen. Es gab 10 Teilnehmer, einschließlich vieler Führungskräfte des Lagers, also Höß, Bischoff, (jetzt zum Gebäudeinspektor der Waffen-SS befördert), Baer, Dr. Wirths und Jothann (Bischoffs Nachfolger als Führer des Zentralbauamts).

Dies ist ein recht bekanntes Dokument. Es existieren mindestens zwei Kopien in den Moskauer Archiven, zudem wurde das Dokument im Konzentrationslager-Prozeß des Nürnberger IMT als NO-259 vorgestellt.

Nach einer kurzen Einführung listet das Dokument zirka 35 Bauprojekte auf, die ausgeführt werden sollen, sowie einige Vorschläge für den zivilen Luftschutz. Doch die Einträge, die 1947 am wichtigsten erschienen, waren:

»10. Drei Baracken für die Notmaßnahme "Judenaktion" [...]

16. Tarnung der Krematorien und Sicherheitsmaßnahmen beim Bau eines zweiten Zaunes (die Tarnung wurde durch Schilfmatten bewirkt, die von der SS Standortverwaltung bezogen werden mußten).

17. Bau von sechs Leichenkammern in Ba I und II.«

Die drei Baracken, um die es bei der "Judenaktion" geht, sind wahrscheinlich jene in der Mexiko-Abteilung des Lagers oder sonst im Kanada-Bereich des Lagers, für die den aus Ungarn deportierten Juden abgenommene Habe. Der Hinweis auf die Tarnung wird meistens in belastendem Sinn ausgelegt. Doch da das Dokument zivile Luftschutzmaßnahmen zusammen mit der Notwendigkeit eines zweiten Zaunes als Sicherheitsmaßnahmen auflistet, sind wir nicht sicher, ob dieser Hinweis nicht infolge Pohls Brief an Himmler vom April erfolgt.

Was uns am sonderbarsten erscheint, ist der Bezug auf den Bau von sechs Leichenkammern in Ba I und II, d.h. in den beiden Hauptlagern in Birkenau. Das deutet stark darauf hin, daß die Leichenkeller der Krematorien zu dieser Zeit nicht mehr als solche benutzt wurden. Sonst wäre es nicht notwendig gewesen, zusätzliche Leichenhallen zu bauen. Außerdem ist diese Direktive schlichtweg unverständlich in bezug auf die angeblich erreichten Verbrennungsraten in dieser Zeit, wonach einige zehntausend Menschen täglich in den Krematorien und in den Gruben verbrannt werden konnten. Es muß betont werden, daß das Dokument nirgendwo auf diesen angeblichen Sachverhalt eingeht.

Dokument 18 - Protokoll über Konferenz wegen ziviler Luftschutzmassnahmen vom 28. Juni 1944

Das Dokument ist ein weiterer vierseitiger Aktenvermerk, diesmal über eine Konferenz für die in Auschwitz durchgeführten Luftschutzmaßnahmen, die am 26.6.1944 abgehalten worden ist.[38] 15 Teilnehmer waren anwesend, einschließlich Höß, Bischoff, Baer, Kramer, Dr. Wirths, Jothann, Hössler und Dr. Münch vom Hygiene-Institut in Raisko.

Das Dokument zählt die einzelnen zivilen Luftschutzmaßnahmen auf, die durchgeführt werden sollten, einschließlich:

Unter der Überschrift »Allgemeines« lesen wir:

»14.) Allgemeines:

für Feuer- und Brandwache 12 Stück Beobachtungsbunker

Als Schutzmaßnahmen für Häftlinge des Lager I ist die Anlage von Splitterschutzgräben nicht möglich auf Grund der vorhandenen Freiflächen. Es können jedoch 2- 3000 Häftlinge in den vorhandenen Kellerräumen untergebracht werden.

Im Lager II können ebenfalls Splitterschutzgräben für Häftlinge mit Rücksicht auf den Grundwasserstand und die vorhandenen Freiflächen nicht angelegt werden.

Die Häftlinge der DAW. finden in der Nacht in den Kellerräumen den entsprechenden Splitterschutz. Offene Gräben können mit Rücksicht auf den hier vorhandenen Mangel an Freiflächen auch nicht angelegt werden.«

Schließlich berichtet das Memorandum von einigen fertigen Bauten, einschließlich etwa 20 Feuerwehrzisternen mit je 400 Kubikmeter Fassungsvermögen und zehn Schutzgräben aus Stahlbeton.

Das Dokument verdeutlicht, daß es im Hochsommer 1944 sehr ehrgeizige Pläne für den zivilen Luftschutz im gesamten Lagerkomplex von Auschwitz gab. Weiterhin geht das Dokument von der Nutzung vorhandener Gebäude für den zivilen Luftschutz aus, obwohl die einzelnen Gebäude nicht aufgeführt werden. Angesichts der Tatsache, daß die Krematorien II und III sowie die Zentralsauna mit Kellerräumen versehen waren, und daß sie zu den wenigen festen Gebäuden auf der Westseite von Birkenau gehörten, kann man durchaus auf die Nutzung dieser Räumlichkeiten als Bunker schließen. Schließlich verdeutlicht das Dokument, daß viele dieser Schutzeinrichtungen - ob vorhandene Bauten oder die eigens angefertigten Schutzräume - Tausende von Gefangenen schützen sollten. Wo so wenig Schutzraum vorhanden waren wie in Birkenau, sollte vorzugsweise der SS oder den Blockführern Schutz gewährt werden.

Weiter ist wichtig, daß die Bestrebungen zum Bau weiterer Schutzeinrichtungen in Auschwitz und in Birkenau durch Platzmangel und im letzeren Fall durch den hohen Grundwasserspiegel vereitelt wurden. Dokument 31 (weiter unten) beschreibt den Bau von 10 Schutzanlagen in Birkenau, jede 60 Meter lang. Doch diese Bunker finden keine Erwähnung in der Konferenz vom 26. Juni, die etwa zwei Wochen später stattfand.

Wir meinen, daß das Dokument ein gewichtiger Beweis für das Bestreben der Deutschen ist, sowohl für die SS wie auch für die Gefangenen insgesamt einen zivilen Luftschutz zu bieten. Unsere Interpretation in Schutz, daß die Hügel vor den Gefangenenbaracken Unterstände waren, wird jedoch geschwächt durch die Anzeichen, daß Unterstände in Birkenau aufgrund des hohen Grundwasserspiegels nicht gebaut werden konnten. Es kann sein, daß diese Auslegung falsch war, oder es kann sein, daß trotz des hohen Wasserspiegels im Spätsommer Versuche unternommen wurden, die Häftlinge zu schützen.

Vor allem in Hinblick auf Dokument 31 ist schwer zu sagen, ob ein Versuch unternommen, dann aber aufgegeben oder erneut aufgenommen wurde. Doch eines ist sicher: Es gab Bemühungen, Gefangene mit Schutzräumen zu schützen, und - wie wir unten zeigen werden - alle diese Anlagen waren mit "gasdichten" Türen ausgestattet.

Dokument 19: Inspektion des zivilen Luftschutzes durch von Mirbach, 6. Dezember 1943

Das folgende Dokument bezieht sich auf eine Inspektion des zivilen Luftschutzes in Auschwitz. Diese fand am 6. Dezember 1943 unter der Leitung von Oberstleutnant von Mirbach vom Luftgaukommando VIII, Krakau, statt. Anwesend waren ferner: Bischoff, Jothann, Josten (Verantworlicher des zivilen Luftschutzes) und der neue Kommandant des Lagers, Liebehentschel. Ziel der Inspektion war zu prüfen, in welchem Ausmaß das Lager Auschwitz und seine Außenlager auf Luftangriffe vorbereitet seien. Oberstleutnant von Mirbach notierte das Ergebnis in Stichworten:

Dokument 19 (zum Vergrößern anklicken)

»1. dass die Verdunklungsbestimmungen in den einzelnen SS-Unterkünften im Lagerbereich bereits seit längerer Zeit genauestens beachtet werden.

2. für die Verdunkelung der Lagerunterkünfte und die einzelnen Verwaltungsdienstellen sind sämtliche Massnahmen getroffen.

3. für die Sicherung bei etwaigen Angriffen nicht im Einsatz stehender SS-Männer des Wachverbandes der Verwaltungsstellen sowie der im Lagerbereich wohnenden Arbeiter ist die Anlage von Splitterschutzgräben gemäss den geltenden Bestimmungen bereits geplant and wurde mit dem Herstellen sowie Einbau der Betonformstücke durch die Zentralbauleitung bereits begonnen.

4. Die Anlage von Splitterschutzgräben für die Häftlinge des Stammlagers bzw. des KGL. ist mit Rücksicht auf die vorhanden Strassen, Be- und Entwässerungsanlagen und der starken Belegung der einzelnen Bauabschnitte nicht durchführbar. Zur besonderen Sicherheit wurde daher bereits ein zweiter Sperrgürtel ausgebaut. [...]

Der Besprechung folgte eine Fahrt durch die einzelnen Lager. Hierbei wird von Oberstleutnant von Mirbach das Anbringen von Splitterschutzblenden vor der Kellerfenstern der unterkellerten Massivgebäude des Stammlagers angeregt.«

Das Dokument enthält drei interessante Einzelheiten. Erstens wurden die Maßnahmen für die Verdunkelung »bereits seit längerer Zeit genauestens beachtet«. Das deutet auf eine seit längerem erkannte Notwendigkeit des zivilen Luftschutzes für dieses Lager. Zweitens empfiehlt die Inspektion schon das Anbringen von Splitterschutzblenden vor den Kellerfenstern des unterkellerten Massivgebäudes.

Der dritte Punkt ist von besonderem Interesse, da er später abgeändert wurde. Er betrifft von Mirbachs Beurteilung, daß es nicht möglich sei, irgendwelche Bunker für die Häftlinge zu bauen. Doch sowohl das Protokoll der Konferenz im folgenden Juni als auch Dokument 31 zeigt, daß diese Empfehlung zumindest teilweise aufgegeben wurde. In die gleiche Richtung weist die Tatsache, daß von Mirbachs Lösung des Problems darin bestand, einfach größere Sicherheit zu fordern, eine Einstellung, die Himmlers Befehl vom 8. Februar 1943 sowie Pohls Brief vom 5. April 1944 an Himmler entspricht.

Dokument 20/22: Dokumente vom Herbst 1944

Zwei Dokumente aus diesem Material werden durch den britischen Geschichtsforscher David Irving im Internet wiedergegeben (für eines davon vgl. VffG 1/1998, S. 72). Sie bestehen aus zwei Memoranda sowie einem Brief von Walter Dejaco, dem Architekten des Zentralbauamtes. Sie stammen vom 21. September, 25. Oktober und 5. November des Jahres 1943.[39] Der Brief vom 21. September und das Memorandum vom 25. Oktober verweisen beide auf ein Fernschreiben vom 23. August 1943.

Alle Dokumente haben mit der Produktion und Auslieferung von Betonschalen für den Bau von Luftschutzdeckungsgräben in Auschwitz zu tun. Das Memorandum vom 25. Oktober erwähnt 176 dieser Panzerungen, während das November-Memorandum lediglich von den »ersten 500 Meter Beton« spricht.

Daher haben wir zuerst angenommen, daß dieses Dokument den Bau von Hunderten von Luftschutzbunkern ansprach. Aber diese Annahme war falsch, erstens weil nämlich die Bauweise der Betonteile - sie sind praktisch oval - nicht verstanden wurde und zweitens weil der hohe Grundwasserspiegel in Birkenau nicht erkennbar war. Außerdem schienen die fotografischen Aufnahmen der Anlagen in Birkenau, die wie Luftschutzbunker aussahen, dem wie auch immer gearteten Problem des hohen Grundwasserstandes zu widersprechen. Die Besprechung über Luftschutzangelegenheiten am 26. Juni 1944, die Inspektion von Oberstleutnant von Mirbach sowie einige nachrangigere Dokumente machen aber klar, daß diese Betonteile tatsächlich zur Herstellung von Splitterschutzgräben für die SS und die Häftlinge in Birkenau verwendet werden sollten - wenn nicht für Hunderte, so doch für so viele wie möglich.

Zusammenfassung

Das Gesamtbild, das diese Dokumente der mittleren Ebene abgeben, ist, daß erst ab Sommer 1943 versucht wurde, ausgesprochene Splitterschutzgräben zu bauen. Wir können mit einigem Grund den Beginn auf das Fernschreiben vom 23. August 1943 zurückgeführen, das in einigen der Dokumente vom Herbst 1943 erwähnt wird.

Es scheint, daß von da an der Plan, spezielle Splitterschutzgräben zu bauen, durch verschiedene Ausfälle und Mängel vereitelt wurde. Für unsere These ist aber nicht die Zahl der tatsächlich gebauten Schutzanlagen von Bedeutung, sondern die Pläne als solche zählen. Sie erlauben uns den Schluß auf gleichartige Überlegungen bezüglich der Einrichtung der Krematorien.

Die offizielle Niederschrift des Treffens vom 26. Juni 1944 ist äußerst bedeutungsvoll, obwohl es spät im Zeitrahmen erfolgte. Dieses Dokument stützt ganz entscheidend unsere vorhergehende Annahme bezüglich der Absicht, Schutzräume für die Insaßen zu bauen und existierende Keller für Luftschutzzwecke zu benutzen.

Die von Oberstleutnant von Mirbach im Dezember des Vorjahres durchgeführte Inspektion ermöglicht uns nicht unbegrenzt, die Umsetzung von Luftschutzmaßnahmen zurückzuverfolgen. Zwar besagt das Dokument, daß seit »längerer Zeit« Verdunklungsbestimmungen streng beachtet wurden, woraus wir mindestens mehrere Monate annehmen dürfen. In diesem Zusammenhang werden wir an die »30 Armaturen für rote Lampen« für die Krematorien IV und V, sowie dem Zaun um Kanada aus einem Arbeitsbefehl vom 11. August 1943 erinnert, wie in Technik beschrieben.[40] Da dies erst ein paar Wochen nach der Lieferung von "gasdichten" Einrichtungen an die Krematorien war, scheint die Annahme gerechtfertigt, daß die "gasdichten" Installationen im Hinblick auf den zivilen Luftschutz benötigt wurden. Wieder ist die Annahme einleuchtend, sie könnte aber trotzdem falsch sein.

Zusammenfassend muß eingeräumt werden, daß wir zwar hochrangige Dokumente über die gesamte Geschichte des Lagers besitzen, daß uns aber die Dokumente der mittleren Ebene lediglich bis zum Sommer 1943 zurückführen, und daß sie uns nicht direkt zu den "gasdichten" Ausrüstungen der Krematorien von Birkenau führen.

2.4. Nachrangige Dokumente über Bombenschutzanlagen

Dokument 23 (zum Vergrößern anklicken)

Dokument 24 (zum Vergrößern anklicken)

Dokument 26 (zum Vergrößern anklicken)

Dokument 27 (zum Vergrößern anklicken)

Dokument 28 (zum Vergrößern anklicken)

Abbildung 10 (vgl. Dokument 32 und Abbildung 12): Notausstiegsschacht der Leichenkeller 1 von Krematorium II und III mit Steigeisen.[45] (zum Vergrößern anklicken)

Dokument 29 (zum Vergrößern anklicken)

Dokument 30 (zum Vergrößern anklicken)

Dokument 31 (zum Vergrößern anklicken)

Dokument 34 (zum Vergrößern anklicken)

Dokument 35 (zum Vergrößern anklicken)

Dokument Nr. 23: Das Ersuchen nach zwölf Trockenklosettes für LS-Bunker, 4. Oktober 1944

Eine halbseitige Notiz an Jostens, dem zivilen Luftschutzleiter, mit folgendem Inhalt:[41]

»Um Abgabe von 12 Stück Trockenklosette für die LS-Bunker beim Haus d. Waffen SS, Haus Rekord, Haus Caesar, Haus Prof. Clauberg sowie für 2 LS-Deckungsgräben für die Landwirtschaft in Raisko wird gebeten.«

Das Dokument betont lediglich, daß Deckungsgräben gebaut und daß Bunker entweder neben oder in bestehenden Gebäuden errichtet wurden.

Dokument 24: Konstruktionsform des Baues, 18. Oktober 1944

Dies ist ein einseitiges Formular und beschreibt ein Arbeitsprojekt, das als »2 Luftschutzbunker BW: 98 E.L.« aufgeführt wird.[42]

Unter Nr. 6 »Baubeschreibung« werden auszuführende Arbeiten aufgeführt, einschließlich »Eisenbetondecke, gasdichte Türe«.

Dokument 25: Konstruktion eines gasundurchlässigen Behandlungsraumes, 17. Oktober 1944

Ein halbseitiges Memo von Bischoff, nunmehr Mitglied der Bau-Inspektionsbehörde der Waffen.SS, mit Bezug auf den

»Ausbau eines gasdichten Behandlungsraumes und Splitterschutzraumes im ehemaligen Krematorium.«[43]

Das Dokument stützt die Annahme, daß behelfsmäßige Anpassungen und Änderungen "gasdicht" sein würden. Es befindet sich darauf zudem eine Anmerkung mit Füller, welche die Arbeit als »BW 98 M« bezeichnet, und wir vermuten, daß »BW 98« ein Sammelbegriff für Luftschutzanpassungen darstellt, während der hinzugefügte Buchstabe, hier »M«, bestimmte Gebäude bezeichnet.

Dokument 26: »Betrifft LS-Bunker« als Luftschutzdeckungsgräben, 20. September 1944

Das Dokument betrifft den Bau von vier Luftschutzbunkern und beschreibt deren Ausstattung mit Notausgänge, die aus Sicherheitsgründen mit Kies gefüllt sein sollten.[44]

Das Dokument verweist auch auf die Bestimmungen für den Bau von Luftschutzdeckungsgräben, die vom März 1943 datieren. Dieses Dokument ist vor allem deshalb nützlich, da es die Austauschbarkeit der Terminologien zeigt. Zwar wurden Bunker normalerweise nicht als Deckungsgräben und diese nicht als Bunker bezeichnet, in diesem Dokument geschieht dies aber sehr wohl.

Dokument 27: Betr.: Bau von Schutzräumen, 18. September 1944

Dieses halbseitige Memo von Jothann an den Kommandanten beschreibt die detaillierte Vorgehensweise der Arbeitsgruppen, die auch Gefangenen-Arbeiter umfassen, an den vier in Dokument 26 beschriebenen Bunkern.[46] Das Memo verweist auch auf eine Gefangenen-Arbeitsgruppe, die den Bombenschaden am »Haus 10« reparieren sollte. Dies hängt wahrscheinlich mit den alliierten Bombenangriffen auf das Lager zusammen, die Ende August bis Anfang September 1944 erfolgten.

Dokument 28: Lieferung der Entlüftungsrohre für Schutzräume, 11. September 1944

Dieser einseitige Brief von Jothann, dem Chef der Zentralbauleitung, an die Firma BAKO in Berlin bezieht sich auf die Lieferung von 500 Stück Lüftungsröhren für LS-Dek-kungsgräben.[47] Anscheinend hat BAKO durch ein Mißverständnis zehnmal so viel Lüftungsröhren als benötigt versandt. Der Brief deutet an, daß es für 400 Lüftungsröhren keine Verwendung gab und fragt, was mit ihnen geschehen soll. Der Brief schließt mit der Anforderung von 100 Luftschutztüren.

Dokument 29: Memo und Skizze der Lüftungsröhren 11. September 1944

Dieses Dokument ist eine Beilage zu Dokument Nr. 28, die aus einem Begleit-Memorandum über Lüftungsröhren - hier Luftschutzverschlüsse genannt - besteht, sowie einer Zeichnung mit dem Titel »Gasdichte Lüftungsrohrverschlüsse für LS-Deckungsgräben«.[47] Sie zeigt ein typisch zylindrisches Rohr mit einer konischen Abdeckung (»Regenhaube«), und mit einem gasdichten Siegel an der Basis. Das Ganze ähnelt stark einem »Turm«, der vom Dach des Schutzraumes emporragt.

Dokument 30: Quittung über 45 RM für Gefangenen-Arbeit an Krematorium II, 2. Juni 1943

Die nächsten beiden Seiten dieser Mappe bestehen aus einer Quittung und einem Auszahlungsschein über RM 45.- für durch Gefangene ausgeführte Arbeiten am Bauwerk 30, oder Krematorium II.[47] Die Quittung ist mit 2. Juni 1943 datiert. Sie beinhaltet mehrere unleserliche Eintragungen. Im ganzen ist dieses Dokument seltsam, und es fällt schwer zu erklären, warum es sich in der Mappe über zivile Luftschutzmaßnahmen befindet. Eine Beziehung dazu wäre möglich, es fällt zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber schwer, genau festzustellen, welche.

Dokument 31: Bauliche LS-Massnahmen, 9. Juni 1944

Dies ist ein zweiseitiges Dokument von Anfang Juni, also vor Pohls Besuch am 16. Juni 1944 und der Luftschutz-Konferenz am 26. Juni.[47] Es enthält ein Memorandum vom Chef des Zentralbauamtes Jothann an Höß, der zum Lager zurückgekehrt war, um die Aufteilung des Lagers in drei Bereiche zu überwachen. Das Memo informiert Höß, daß mittlerweile Pläne bestehen für den Bau von 20 Reservoirs zur Feuerbekämpfung im Lager I (Auschwitz) und 12 im Lager II (Birkenau). Zusätzlich deutet das Memo auf Pläne für den Bau von zehn LS-Deckungsgräben von je 60 Meter (sic!) Länge im Lager I und weitere 10 im Lager II (Birkenau). Das Memorandum fährt fort:

»Hiervon sind bereits zehn Gräben bis auf den Einbau der gasdichten Türen fertiggestellt«.

Dokument 32: BW 98 LS-Gräben Bestandsaufnahme, 11. Mai 1944

Das Dokument besteht aus mehreren Seiten mit Bestandsaufnahmen über die notwendigen Arbeiten zur Errichtung der Luftschutzgräben.[48] Zwei Eintragungen sind besonders interessant:

Erstens Nr. 12 der Liste mit folgender Bemerkung:

»Einsteigschacht als Notausgang 2,02 m groß mit 51 cm strk. Mauern und Fundamenten samt 1 Unterzug gemauert herzustellen. Schacht wird mit einer Eisenbetonplatte u. Estrich ca. 15 cm stark abgedeckt, ohne Lieferung des Einsteigdeckels. 8 Stück Einsteigeisen sind zu liefern und zu versetzen.«

Entscheidend ist, daß die Beschreibung auf die zwei Betonschächte paßt, die in der Mitte der Westwand des Leichenkellers Nr. 1 der beiden Krematorien II und III verlaufen. Diese wurden bereits in Schutz als Notausgänge identifiziert. Pressac behauptete, daß diese Schächte zur Drainage dienten, aber diese Ansicht kann sich nicht auf Dokumente stützen. (Pressac bezog sich dabei auf Zeichnung 1300, die etwa sechs bis acht Fuß abseits der Westwand konvergierende Abflußrohre zeigt, was jedoch unerheblich ist.)

Diese Betonröhren, die heute noch existieren, tauchen in keiner Bauzeichnung auf. Auch für die Entwesungs- oder Gaskammerthese sind sie bedeutungslos. Daraus folgt für uns der unvermeidbare Schluß, daß zu irgendeinem Zeitpunkt die Leichenkeller 1 der beiden Krematorien II und III durch den Bau der Notausgänge als zusätzliche Luftschutzbunker benutzt wurden. Wir besitzen keine Dokumente, die genau angeben, wann die Betonschächte installiert wurden, aber wir gehen davon aus, daß dies vor Pohls Inspektion am 16. Juni 1944 war, denn nur dadurch wird seine Forderung nach sechs Leichenhallen verständlich.

Der zweite Eintrag auf Seite 49 der Akte beinhaltet weitere Bestandsaufnahmen. Der Eintrag Nr. 8 liest sich wie folgt:

»7 Stück äußere und innere gasdichte Türen 0.85m x 1,75 m mit Hilfe des Tischlers einsetzen«.

Dokument 33: benötigte Filzstreifen für "gasdichte" Türen der Luftschutzdeckungsgräben, März 1944

Ein halbseitiges Memo der DAW in Auschwitz fordert Filzstreifen an.[49] Es lautet folgendermaßen:

»Für die Luftschutzdeckungsgräben (Schulgarten), fertigen wir laut obigem Auftrag 4 Stück gasdichte Türen und benötigen hierzu 20 lfdm. Filzstreifen ca. 5 mm breit.«

Dokument 34: weitere Forderung nach Filzstreifen für "gasdichte" Türen, 25. März 1944

Ein weiteres halbseitiges Memo, das dem vom 21. März 1944 folgt und weitere 20 m Filz für die "gasdichten" Türen anfordert, da die ersten gelieferten 20 Meter nur für zwei Türen ausgereicht haben:[50]

»Mit unserem Schreiben forderten wir 20 lfdm. Filzstreifen 2,5 cm breit, 5 mm stark für gasdichte Türen der Luftschutzdeckungsgräben an.«

Die zwei Dokumente beweisen, daß die Luftschutzdeckungsgräben "gasdichte" Türen hatten, daß sie mit Filzstreifen "gasdicht" gemacht wurden, und daß solche Türen von den DAW hergestellt wurden. Wir sollten uns vergegenwärtigen, daß auch die "gasdichten" Installationen der kriminellen Spuren von den DAW hergestellt und mit Filz "gasdicht" gemacht wurden. Interessant ist auch die Feststellung, daß sich dieses Dokument nicht als Folgedokument bei Dokument 33 befand, sondern in einer ganz anderen Mappe. Dies deutet auf eine Manipulation der Akten hin.

Dokument 35: Zuweisung von Sicherheitsventilen und gassicheren Türen für LS-Deckungsgräben, 24. März 1944

Das Dokument trägt den Titel »Zuweisung von Sicherheitsventilen und gassicheren Türen für LS-Deckungsräben«.[51]

Es ist ein einseitiger Brief von Jothann an die Baulieferanten in Kattowitz. Der Brief, der sich auf ein Telefonat zwischen dem Architekt Walter Dejaco und dem Ingenieur Andre bezieht, betrifft eine Lieferung von 80 Stück Sicherheitsventilen und 40 Stück gassicheren Türen für die zehn LS-Deckungsgräben, die noch gebaut werden sollen. Außerdem werden 24 Sicherheitsventile und 12 gassichere Türen für die drei bereits fertiggestellten Schutzbunker bestellt.

Neben weiteren Beweisen für die Verwendung gassicherer Türen und Sicherheitsventile für die Deckungsgräben liefert der Brief Angaben über die Größenverhältnisse: die Schutzräume waren anscheinend ziemlich groß, da jeder Raum vier gassichere Türen benötigte.

Dokument 36: Ausbau des alten Krematoriums für Luftschutzzwecke, 26. August 1944

Das einseitige Dokument stellt die erforderlichen Arbeitsvorgänge zusammen, um das alte Krematorium I in einen Operationsraum und Luftschutzraum umzubauen.[52] Wir zitieren in Gänze:

»Auschwitz O/S, den 26.August 1944.-

Der Luftschutzleiter

Az. LS 217 - Jo/B

An den SS-Standortältesten als örtl. Luftschutzleiter Auschwitz O/S

Betrifft: Ausbau des alten Krematoriums für Luftschutzzwecke

Anlagen: 1 Plan.

In der Anlage überreiche ich einen Plan über den Ausb