»Keine Löcher, keine Gaskammer(n)«
Historisch-technische Studie zur Frage der Zyklon B-Einwurflöcher
in der Decke des Leichenkellers 1 im Krematorium II von Birkenau
Von Carlo Mattogno
Als der amerikanische Experte für Hinrichtungstechnologien Fredrick A. Leuchter 1988 sein berühmtes Gutachten über die Gaskammern von Auschwitz und Majdanek einem kanadischen Gericht vorlegte, sorgte er anfänglich für Verwirrung, hatte er doch in seine Konstruktionspläne der Leichenkeller der Krematorien II und III in Auschwitz-Birkenau, die angeblich als "Gaskammern" gedient haben sollen, vier Öffnungen in der Decke eingezeichnet, durch die Zeugenaussagen zufolge das Giftgasprodukt Zyklon B eingeschüttet worden sein soll zur Tötung von Hunderttausenden von Menschen. Erst in einer späteren Auflage seines Gutachtens fügte Leuchter dem Anhang einen Brief bei, in dem er erläuterte, diese vier Löcher seien in den heute noch partiell erhaltenen Ruinen der besagten Krematorien tatsächlich nicht auffindbar.
Die Frage der Existenz oder Nichtexistenz dieser Einwurflöcher, die erstmals in den siebziger Jahren vom Schweden Ditlieb Felderer aufgeworfen wurde und ohne die jene Keller nicht wie bezeugt als Hinrichtungskammern hätten dienen können, wird seither immer wieder heftig diskutiert. Am ausführlichsten wurde die Frage bisher von G. Rudolf in seinem Rudolf-Gutachten behandelt. Davon inspiriert hat sich Ende der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts der Amerikaner Charles D. Provan zu einer Studie aufgerafft, die nachfolgend von Carlo Mattogno analysiert wird. Da Provans Studie vor allem auf Abbildungen der heutigen Decke besagten Leichenkellers fußt, seine uns zur Verfügung gestellten Abzüge aber von sehr schlechter Qualität sind, sahen wir uns nicht in der Lage, diese Studie in den Spalten dieser Zeitschrift wiederzugeben. Zusammengefaßt meint Provan, er habe mindestens drei Löcher in der Decke der Ruine des Leichenkeller 1 von Krematorium II in Birkenau gefunden, die vor etwa 60 Jahren als Einwurflöcher hätte dienen können. Daher sei das von Prof. Dr. Robert Faurisson geprägte und von G. Rudolf untermauerte revisionistische Schlagwort "No Holes, no Holocaust" (Keine Löcher, kein Holocaust) nicht haltbar. Carlo Mattogno legt im folgenden dar, daß Provans Ausführungen selbst nicht haltbar sind. Alle seine sogenannten Löcher sind nachweislich erst bei der Zerstörung des Krematoriums beim Rückzug der deutschen Truppen bzw. sogar erst nach Kriegsende entstanden.
1. Einleitung
Charles D. Provan ist der Verfasser einer Schrift mit dem Titel »No Holes? No Holocaust?[1] A Study of the Holes in the Roof of Leichenkeller 1 of Krematorium II at Birkenau«.[2] Er unterstreicht eingangs die Bedeutung der Frage nach den Zyklon B-Einwurflöchern in der angeblichen Menschentötungsgaskammer des Krematorium II von Auschwitz-Birkenau, die von der revisionistischen Geschichtsschreibung aufgeworfen wurde, beim von David Irving gegen Deborah Lipstadt und den Verlag Penguin Books angestrengten Verleumdungsprozeß großen Widerhall fand und auch von Richter Gray in seinem Urteil zur Sprache gebracht worden ist.[3]
In seiner Studie analysiert Provan dann die fünf Serien von Beweisen, die von den Anhängern der These von der Realität der Menschentötungsgaskammern von Auschwitz-Birkenau allgemein für das Vorhandensein solcher Einwurflöcher angeführt werden, nämlich:
In der ersten Serie führt Provan 16 Zeugenaussagen an, 9 von Haupt- und 7 von Nebenzeugen (S. 3-9).
Er untersucht dann die Aussagen der Nebenzeugen (S. 10f) in folgender Reihenfolge: Egon Ochshorn, Dr. Friedmann, Janda Weiss, Rudolf Vrba/Alfred Wetzler, Ota Kraus/Erich Kulka, Werner Krumme und Alfred Frank-Griksche. Er gelangt zum Schluß, sie seien unzuverlässig. Was die Hauptzeugen betrifft - er nennt sie in der Reihenfolge Rudolf Höß, Henryk Tauber, Karl Schultze, Salmen Lewenthal, Konrad Morgen, Miklos Nyiszli, "Paul" Bendel, Josef Erber und Filip Müller -, bei denen es sich durchwegs um "Augenzeugen" handeln soll, verzichtet Provan hingegen auf jegliche Analyse; er nimmt a priori an, diese Zeugen seien zuverlässig. Doch daran besteht, wie wir im folgenden sehen werden, wohlbegründeter Zweifel.
Übrigens baut Provan seine Argumentation lediglich auf vier dieser Zeugenaussagen auf:
Jener von Henryk Tauber bezüglich der Anordnung und Zahl der Zyklon B-Einwurflöcher (zwei auf der Ost- und zwei auf der Westseite der Decke des Leichenkeller 1);
Jener von Karl Schultze bezüglich der Größe der Öffnungen (25 cm × 25 cm);
Jener von Konrad Morgen bezüglich der primitiven Wesensart der Einrichtungsausstattungen;
Jener von Rudolf Höß bezüglich der Umwandlung der Krematorien in Massenausrottungseinrichtungen ohne Wissen der Zentralbauleitung.
Die anderen Zeugenaussagen dienen ihm zufolge lediglich zur Bestätigung dieser vier Hauptthesen.
Ehe wir Provans Argumente im Detail untersuchen, wollen wir die Glaubwürdigkeit der von ihm zitierten Hauptzeugen überprüfen.
2. Provans Hauptzeugen
Josef Erber
Diese von Provan zitierte Zeugenaussage ist Gerald Flemings Buch Hitler and the Final Solution[4] entnommen. Fleming führt seinerseits Auszüge aus einem Brief an, den ihm Josef Erber am 14. September 1981 zugestellt hat.[5] In der ersten Auflage des Fleming-Buches, das auf deutsch unter dem Titel Hitler und die Endlösung erschien,[6] gibt Fleming den Originaltext des Schreibens wieder:[7]
»In diesen Vergasungsräumen (von Krematorium eins und zwei in Birkenau, G.F.) waren je zwei Einschütten: innen je vier Eisenrohre vom Fußboden zum Dach. Dieselben waren mit Stahlnetzdraht umgeben, und innen war ein Blech mit niedrigem Rand. Daran war ein Draht, mit dem das Blech bis zum Dach gezogen werden konnte. Auf jeder Einschütte war am Dach ein Eisendeckel angebracht. Wurde der Deckel gehoben, konnte man den Blechbehälter raufziehen und das Gas einschütten. Dann wurde der Behälter runtergelassen und der Deckel geschlossen«.
Was ist eine »Einschütte«? Offenbar eine Einrichtung zum Einschütten von irgend etwas. Laut dem Text gab es in jeder "Gaskammer" der Krematorien II und III zwei »Einschütten« und innerhalb jeder »Einschütte« vier »Eisenrohre«. Somit waren in jeder "Gaskammer" acht »Eisenrohre« vorhanden, also Vorrichtungen, die ganz offensichtlich nicht den von Tauber beschriebenen entsprechen und von denen man sich dazu nicht leicht vorstellen kann, wie sie funktionierten. Dies ist schon daraus ersichtlich, daß Provan selbst, um den Text verständlich zu machen, »rooms« (Räume) liest, wo Fleming beim Übersetzen des deutschen Briefs »ducts« (Leitungen) geschrieben hat. Doch der Originaltext schließt diese Deutung kategorisch aus.
Somit ist die Zeugenaussage Josef Erbers unglaubhaft.
Konrad Morgen
Provan zitiert zwei von diesem Zeugen abgegebene Erklärungen (S. 5). Die erste ist Morgens Affidavit vom 13. Juli 1946 entnommen, dem Dokument SS-65. Der Text lautet wie folgt:
»In diesem Augenblick trat ein SS-Mann im Gasanzug über einen äußeren Luftschacht und goß eine Büchse mit Blausäure in den Raum.«
Hier geht es um einen einzigen Luftschacht, was im Widerspruch zur von Provan akzeptierten Beschreibung steht. Der Ausdruck »Luftschacht« ist außerdem unpassend, weil die angeblichen Zyklon B-Einwurföffnungen nichts mit der Ventilation zu tun hatten. In den Krematorien II und III gab es in der Tat einen Belüftungsschacht und einen Entlüftungsschacht, welche den Leichenkeller 1 mit dem Zug- und Druckgebläse im Dachgeschoß der Gebäude verband.[8]
Das zweite Zitat ist der Erklärung Morgens beim Pohl-Prozeß entnommen. Dort wiederholt er, daß das Zyklon B durch einen »speziellen Schacht« (S. 5) in die "Gaskammer" eingeleitet wurde - also wieder durch eine einzige Vorrichtung.
Wie zuverlässig dieser Text hinsichtlich der angeblichen "Gaskammer" von Auschwitz ist, geht klar aus dem hervor, was Morgen anläßlich der Verhandlung vom 8. August 1946 beim Nürnberger Prozeß von sich gab:[9]
»Mit "Vernichtungslager Auschwitz" meinte ich nicht das Konzentrationslager. Das gab es dort nicht. Ich meine ein besonderes Vernichtungslager in der Nähe von Auschwitz, als "Monowitz" bezeichnet«.
Kurz darauf bestätigte er:[10]
»Diese Lastkraftwagen fuhren dann ab. Sie fuhren nicht in das Konzentrationslager Auschwitz, sondern in eine andere Richtung, in das einige Kilometer entfernte Vernichtungslager Monowitz.«
Man könnte zunächst an einen Versprecher denken: Morgen dachte an Birkenau, sagte aber Monowitz. Doch nein, er dachte wirklich an Monowitz, wie sich folgender Erklärung entnehmen läßt:[11]
»Das Vernichtungslager Monowitz lag weit von dem Konzentrationslager entfernt. Es befand sich in einem weitläufigen Industriegelände und war als solches nicht zu erkennen, und überall am Horizont standen Schornsteine und rauchten.«
Es besteht in der Tat kein Zweifel daran, daß sich Monowitz und gewiß nicht Birkenau in einem »weitläufigen Industriegelände« mit vielen Schornsteinen befand. Wenn Konrad Morgen aber "Augenzeuge" war, wie konnte er dann Birkenau mit Monowitz verwechseln! Es scheint mir offensichtlich, daß er überhaupt nichts gesehen hat, sondern lediglich Gehörtes wiedergab - und auch dies noch falsch. Konrad Morgen ist folglich in der hier zur Debatte stehenden Frage ein absolut unzuverlässiger Zeuge.
"Paul" Bendel
Provan zitiert - nach Pressac - die kurze Schrift Les Crématoires. Le Sonderkommando, die mit »Paul Bendel«[12] unterzeichnet ist und in einem 1946 erschienenen Buch abgedruckt wurde[13] Der Autor behauptet dort, die »Gaskammern in jedem der Krematorien II und III« seien »zwei an der Zahl« gewesen, und fügt hinzu:[14]
»Aus Eisenbeton errichtet, erweckten sie beim Eintreten den Eindruck, die Decke falle einem auf den Kopf herunter, so niedrig war sie. In der Mitte dieser Kammern führten zwei durchlöcherte Rohre mit äußerem Ventil von der Decke herab; sie dienten zum Einführen des Gases.«
Provan bemerkt, daß das Vorhandensein zweier Gaskammern mit der Erklärung Taubers übereinstimmt, laut dem »Ende 1943 die Gaskammer durch eine Ziegelwand in zwei geteilt wurde, um die Vergasung kleinerer Transporte zu ermöglichen.« (Provans Anmerkung 20 auf S. 6).
Somit scheint Bendel Tauber zu bestätigen. Doch so einfach liegen die Dinge nicht. Bekanntlich wies der Leichenkeller 1 der (spiegelbildlich errichteten) Krematorien II und III Innenmaße von 30 m × 7 m × 2,41 m auf.[15] Beim Tesch-Prozeß von 1946 gab Bendel an, daß »jede Gaskammer 10 m lang und 4 m breit« war und eine Höhe von 1,60 m aufwies. Anwalt Dr. Otto Zippel fragte ihn:[16]
»Sie haben gesagt, daß die Gaskammern zehn Meter lang und einen Meter sechzig hoch waren; ist das richtig?.
Antwort: Ja.«
Vorher, am 21. Oktober 1945, hatte Bendel zu Protokoll gegeben:[17]
»Es gab 2 Gaskammern, unterirdisch, jeweils rund 10 m lang, 5 m breit und 1,50 m hoch.«
Doch der Leichenkeller 1 der Krematorien II und III hätte, wenn in zwei geteilt, zwei Räume von jeweils 15 m × 7 m × 2,41 m Größe ergeben. Wie passen diese Maße zu den von Bendel angegebenen? Man begreift ja, daß eine von bloßem Auge vorgenommene Schätzung recht ungenau sein kann, doch wie konnte Bendel behaupten, die Decke sei nur 1,50 oder 1,60 m hoch gewesen? Hier handelt es sich nicht mehr um eine Schätzung, denn jeder normal große Erwachsene hätte sich bücken müssen, um in diese fiktiven Räume einzutreten, während die wirklichen Räumlichkeiten noch 50 bis 80 cm zwischen Kopf und Decke aufwiesen. Somit kann hier kein Irrtum im guten Glauben vorliegen. Doch auch die Unterschiede in bezug auf Länge und Breite sind angesichts der geringen Dimensionen des Raums schwer erklärbar.
Jedenfalls kann Bendel keine 1,50 oder 1,60 m hohe "Gaskammer" betreten haben, weil es solche Räumlichkeiten nicht gab; ein Irrtum ist angesichts der krassen Unmöglichkeit seiner Angaben nicht möglich. Somit ist Bendels Zeugenaussage bar jeder Beweiskraft.
Merkwürdigerweise verliert Bendel kein Wort über den sogenannten "Auskleideraum" (Leichenkeller 2), obgleich dessen Decke 11 cm niedriger war als die des Leichenkellers 1![18]
Miklos Nyiszli
Provan zitiert zwei Auszüge aus Erklärungen dieses Zeugen (S. 5-6). Die erste stammt vom 28. Juli 1945, die andere vom 8. Oktober 1946. Nyiszli erwähnt vier »Ventilationsklappen«, die oberhalb der "Gaskammer" des Krematorium II in »Betonkamine« mündeten, die durch »Deckel« verschließbar waren. In diese "Klappen" wurde »ein Chloringas« eingeworfen.
1946 publizierte Nyiszli in ungarischer Sprache Memoiren mit dem Titel »Dr. Mengele boncolóorvosa voltam az auschwitz-i krematóriumban«[19] (Ich war Dr. Mengeles Anatomie-Arzt im Krematorium von Auschwitz). Das Buch erschien später in den USA auf Englisch.[20] Hier liefert der Verfasser u.a. eine Beschreibung des halbunterirdischen Teiles des Krematoriums II:[21]
»Der Raum,[22] in den der Transport eintrat, war ungefähr 200 Yard lang;[23] seine Wände waren weißgetüncht, und er war hell erleuchtet. [...] Ein SS-Mann bahnte sich einen Weg durch die Menge und öffnete die Flügeltür des großen, aus Eichenholz bestehenden Tors am Ende des Raumes. Die Menge strömte durch diese in einen anderen, gleichfalls gut beleuchteten Raum. Dieser zweite Raum[24] war von gleicher Größe,[25] doch gab es weder Bänke noch Haken. In der Mitte des Raumes reichten in Abständen von jeweils 30 Yard Säulen vom Betonboden zur Decke. Es waren dies keine Stützpfeiler, sondern viereckige, aus gewalztem Eisen gefertigte Röhren, deren Seiten zahlreiche Löcher aufwiesen, wie ein Drahtgitter. [...] Der Sanitätsoffizier hielt vier grüne Kanister aus Eisenblech. Er schritt über den Rasen, wo, in Abständen von jeweils 30 Yard[26] kurze Betonröhren aus dem Boden ragten. Nachdem er seine Gasmaske angezogen hatte, hob er den Deckel der Röhre, der ebenfalls aus Beton bestand. Er öffnete einen der Kanister und schüttete den Inhalt - ein malvenfarbiges granulatförmiges Material - in die Öffnung. Die granulatartige Substanz fiel wie ein Klumpen auf den Boden. Das Gas, das ihr entwich, strömte durch die Löcher und füllte den Raum, in dem die Deportierten eingeschlossen waren, innerhalb weniger Sekunden. Binnen fünf Minuten war jedermann tot.«
Im letzten Absatz fehlt in der englischen Übersetzung folgender Satz:[27]
»A beszórt anyag Cyclon, vagy Chlór szemcsés formája, azonnal gázt fejleszt, amint a levegővel érintkezik!«.
Zu deutsch:
»Die eingeschüttete Substanz ist Zyklon oder Chlor in Granulatform; das Gas entwickelt sich sofort, wenn es mit der Luft in Kontakt gerät!«
Fassen wir zusammen: Miklos Nyiszli behauptet im Widerspruch zu den Bauplänen und den heute noch existierenden Ruinen der Krematorien, der Leichenkeller 2 sei 200 m lang gewesen, während seine Länge tatsächlich 49,49 m betrug,[28] und der - in Wirklichkeit 30 m lange - Leichenkeller habe ebenfalls eine Länge von 200 m aufgewiesen! In der "Gaskammer" gab es wohl vier Einrichtungen zur Einführung des Zyklon B, doch diese waren 30 m voneinander entfernt - insgesamt die ganze Länge des Raums!
Es mag ja sein, daß die Auslassung dieses Satzes in der englischen Fassung auf ein Versehen zurückgeht, doch Tatsache bleibt, daß sie eine andere Ungeheuerlichkeit verbirgt: Wie jedermann weiß, war der Giftstoff im Zyklon B durchaus nicht Chlor, sondern Blausäure.
Die Beschreibung des Zeugen Nyiszli weist noch viele andere unglaubliche Ungereimtheiten auf. Er behauptet beispielsweise, im Kellergeschoß des Krematorium II habe es vier Aufzüge gegeben:[29]
»Vier große Aufzüge waren hier in Betrieb.«
Bekanntlich war dort nur ein einziger Aufzug vorhanden. Ferner gibt Nyiszli an, im Ofenraum des Krematorium II hätten 15 einzelne Öfen existiert:[30]
»Jeder dieser 15 Öfen befand sich in einem roten Ziegelbau.«
Doch in den Krematorien II und III existierten je 5 Dreimuffelöfen, so daß es 5 Ziegelbauten gab und nicht 15.
Nyiszli behauptet, er habe acht Monate[31] (von Mai 1944 bis Januar 1945) im sogenannten "Sonderkommando" gearbeitet; sechs Monate lang habe er in einem Raum im Erdgeschoß des Krematorium II gewohnt.[32] Er mußte folglich das Krematorium II perfekt kennen - doch wie konnte er dann in gutem Glauben die Größe der Räume, die Zahl der Aufzüge sowie der Ofenbauten dermaßen grob unrichtig angeben? Und da er Arzt war und angeblich mehreren "Vergasungen" beiwohnte, wie konnte er da behaupten, der Giftstoff im Zyklon B sei Chlor?
Es ist somit offensichtlich, daß dieser Zeuge durch und durch unglaubwürdig ist.[33]
Eine letzte Bemerkung. Laut Nyiszli gab es im Kellergeschoß des Krematorium II eine einzige "Gaskammer", doch laut Tauber wurde die "Gaskammer" Ende 1943 in zwei Teile untergliedert. Andererseits will Bendel, der seinen Angaben zufolge im Juni 1944 dem sogenannten "Sonderkommando" zugeteilt wurde,[34] im gleichen Zeitraum zwei "Gaskammern" von zehn Meter Länge gesehen haben, wohingegen Nyiszli eine "Gaskammer" von zweihundert Meter Länge sah - wie lassen sich diese beiden Zeugenaussagen unter einen Hut bringen?
Filip Müller
Die Zeugenaussage Filip Müllers ist ein wenig später zustande gekommen, stammt sie doch aus dem Jahre 1979. Müller schildert die Zyklon-Einführvorrichtung wie folgt:[35]
»Die Zyklon B-Gas-Kristalle[36] wurden nämlich durch Öffnungen in der Betondecke eingeworfen, die in der Gaskammer in hohle Blechsäulen einmündeten. Diese waren in gleichmäßigen Abständen durchlöchert, und in ihrem Inneren verlief von oben nach unten eine Spirale, um für eine möglichst gleichmäßige Verteilung der gekörnten Kristalle zu sorgen.«
Diese Beschreibung ist sehr vage: Müller gibt weder die Zahl noch die Dimensionen noch die Lage der Öffnungen und Säulen an. Letzterer Punkt gewinnt noch dadurch an Bedeutung, daß Müller eine vollständige Zeichnung des Krematorium II mit Bildlegende angefertigt hat, die auf dessen "kriminelle" Funktion hinweisen.[37] Er hat somit eine ausgezeichnete Chance vertan, die Lage der Öffnungen in der Decke des Leichenkeller 1 zu markieren!
Von einem Zeugen, der »drei Jahre in den Krematorien und Gaskammern von Auschwitz« verbracht haben will, wie der Untertitel seines Buches Sonderbehandlung berichtet, würde man mehr erwarten als diese fade Beschreibung. Doch dies überrascht nicht. Wie ich an anderer Stelle aufgezeigt habe, hat Müller hier, wie auch in anderen wichtigen Punkten seines Buchs, nichts anderes getan, als die Erzählung Miklos Nyiszli nach ihrer 1961 in deutscher Sprache in der Münchner Zeitschrift Quick erschienenen Version zu plagiieren![38]
Im Fall der Einwurflöcher hatte Müller außerdem die alberne Idee mit der Spirale hinzugefügt, als ob die Blausäure sich in den wenigen Sekunden hätte entwickeln können, welche die Granulate zum Niedergleiten durch diese Spirale auf den Kellerboden benötigt hätte.
Salmen Lewenthal
Fotografie 1: alliierte Luftaufnahme des Krematorium II von Birkenau, 31.5.1944 |
Fotografie 2. Die Eisenbetondecke des Leichenkeller 1 im Krematorium II von Birkenau im Juni/Juli 1945. Foto von Stanislaw Kolowca. |
Dieser Zeuge macht noch ungenauere Angaben als Müller. Dem von Provan zitierten Abschnitt (S. 5) kann man noch nicht einmal die Anzahl der »kleinen oberen Türen« entnehmen.
3. Die Luftaufnahmen
In Abschnitt III (S. 12-14) untersucht Provan die während des Krieges von der US Air Force hergestellten Luftaufnahmen. In einigen dieser Fotos, wie jener vom 25. August 1944, erscheinen auf der Decke des Leichenkeller 1 der Krematorien II und III dunkle, irreguläre Flecken, die, wie Provan hervorhebt, bereits 1979 von Brugioni und Poirier als »Öffnungen zur Einführung von Zyklon B-Kristallen« gedeutet worden sind. Seither werden diese Flecken regelmäßig als "Beweis" für die Existenz von Einrichtungen zur Einschüttung von Zyklon B in die angeblichen Menschentötungsgaskammern angeführt.
Provan schließt sich der Interpretation Brugionis und Poiriers nicht an. Er schreibt:
»Was man auch immer von den verwischten Flecken halten mag, es ist - ob sie echt sind oder nicht - unmöglich, sie als "Luken" zu betrachten.«
In der Tat stößt die Deutung Brugionis und Poiriers auf unüberwindliche Schwierigkeiten. Die erste besteht darin, daß diese Flecken keine Schatten sind. Wie Barbara Kulaszka berichtet, sagte Kenneth R. Wilson, Fachmann für Fotogrammetrie und Luft-Geometrie, beim zweiten Zündel-Prozeß (1988) aus, auf dem Luftfoto vom 31. Mai 1944 seien »die Flecken auf dem Dach des Leichenkeller im Krema II flach«; sie besäßen »keine Höhe«. Was die Aufnahme vom 25. August 1944 betrifft, kam er zum Schluß, daß »die Flecken keine Schatten waren, doch keine Höhe besaßen.«[39]
Zweitens sind, wie bereits von anderen Verfassern unterstrichen worden ist,[40] auf der Luftaufnahme vom 25. August 1944 die Flecken auf der Decke des Leichenkeller 1 des Krematorium II drei bis vier Meter lang; jene auf der Decke des Leichenkeller 1 des Krematorium III weisen eine Fläche von wenigstens drei Quadratmetern auf. Außerdem verläuft die Achse sämtlicher Flecken in nord-südlicher Richtung, die Achse der Kaminschatten aber in nordöstlich-südwestlicher Richtung. Schließlich, so füge ich hinzu, erscheint auf dem Foto vom 31. Mai 1944 beim Leichenkeller 1 des Krematorium II[41] nur ein dunkler Fleck auf der Westseite der Decke (vgl. Fotografie 1).
Krematorium II von Birkenau, 31. Mai 1944.
Da feststeht, daß die erwähnten Flecken keine Schatten waren, was waren sie dann? Kenneth R. Wilson hat die Hypothese aufgestellt, es handle sich um »Verfärbungen der Oberfläche auf dem Dach«.[42] John C. Ball meint, es handle sich dabei nicht um Verfärbungen auf dem Dach, sondern auf dem Negativ, also um später auf die Filme aufgefälschte Flecken.[43]
Es bieten sich aber noch andere, weniger radikale Erklärungen an, nämlich erstens, daß diese Flecken von irgendwelcher flachen Vegetation auf dem Dach hervorgerufen wird, denn zur Kühlung der Leichenkellern befand sich darauf eine Erdschicht. Allerdings erklärt dies nicht, warum die Flecken auf manchen Luftaufnahmen sichtbar sind, auf anderen aber nicht.
Eine zweite Erklärung könnte darin liegen, daß die auf den Kellern liegende Erdschicht zu Reparaturzwecken zeitweise entfernt worden war. Die Decke der Leichenkeller 1 der Krematorien II und III bestand aus einer 18 cm dicken Eisenbetonschicht,[44] die durch eine Bitumenschicht vor Regenwasser geschützt war. Das Bitumen seinerseits war durch einen dünnen Zementbelag (Estrich) vor atmosphärischen Einwirkungen geschützt. Es könnte nun sein, daß es zu Verletzungen dieser dünnen Betonschicht und damit zu undichten Stellen kam,[45] weshalb die Zentralbauleitung anordnete, für die unumgänglichen Reparaturen die auf der Decke lagernde Erdschicht abzutragen. Allerdings würde man bei derartigen Erdabtragungen wohl eher mit großflächigen Flecken rechnen, nicht aber mit solchen, die nur maximal einen Meter breit, aber mehrere Meter lang sind, und zudem gibt es für derartige Reparaturarbeiten keine dokumentarischen Belege.
Letztlich besteht die Möglichkeit, daß die Keller zur Zeit der Luftaufnahmen gar nicht mit Erde bedeckt waren, und daß es sich bei den Flecken um die oben angesprochenen Verletzungen der obersten Zementschicht selber handelt, die durch das an die Oberfläche dringende Bitumen nun dunkel gefärbt ist.
4. Die Pläne des Leichenkeller 1 der Krematorien
Unter Bezugnahme auf Robert Faurissons Entdeckung, daß die angebliche Gaskammer auf den Originalplänen des Krematorium II von Birkenau die Bezeichnung »Leichenkeller 1« trägt, und daß in der Decke dieses Raumes keine Öffnungen eingezeichnet sind, bemerkt Provan:
Fotografie 3. Die Eisenbetondecke des Leichenkeller 1 im Krematorium II von Birkenau im August 2000. |
»Obschon diese beiden Entdeckungen wichtig sind, wollen wir darauf hinweisen, daß sie mit einem Verhör übereinstimmen, das vor mehr als 50 Jahren stattfand.« (S. 15)
Darauf zitiert Provan einen Auszug aus dem Verhör, dem Rudolf Höß am 1. April 1946 unterzogen wurde. Anschließend faßt er dieses zusammen und kommentiert es so:
»Man beachte, daß Höß mehrmals aussagte, es sei ihm verboten worden, die Judenvernichtung mit irgend jemandem zu diskutieren. Nach seiner Rückkehr nach Auschwitz begann er Pläne für Ausrottungseinrichtungen auszuarbeiten, indem er den Bauchef (der Bischoff hieß) instruierte. Er befahl Bischoff, den Bau eines großen Krematoriums in Angriff zu nehmen, dessen Pläne Himmler zugestellt wurden. Dann überlegte er sich, was für Abänderungen notwendig waren, um das Krematorium in eine Tötungsanlage umzuwandeln, und schickte seine Aufzeichnungen Himmler. Die Abänderungen wurden gutgeheißen.« (S. 15f.)
Zu guter Letzt wurde die "Gaskammer" »Leichenkeller 1« getauft, und die Zyklon B-Einwurfvorrichtungen wurden auf den Bauplänen nicht markiert,
»weil der dafür verantwortliche Mann nichts von ihrem wahren Zweck wissen durfte und sie daher nicht auf den Plänen eintrug.« (S. 16)
Provans Schlußfolgerung beruht also auf den Aussagen von Rudolf Höß, doch sind diese glaubhaft? Um diese Frage zu beantworten, wollen wir zunächst den Hintergrund betrachten, vor dem sie abgegeben wurden. Höß gab an, er habe den angeblichen Ausrottungsbefehl im Juli 1941 von Himmler persönlich erhalten.[46] Dabei soll Himmler gesagt haben, daß
»die damals bestehenden Ausrottungslager in Polen nicht in der Lage waren, die ihnen zugeteilte Aufgabe zu bewältigen.«[47]
Auf die Nachfrage der Männer, die das Verhör führten, antwortete Höß dann:[47]
»Es gab drei Lager: Zuerst Treblinka, Belzak [sic] bei Lemberg, und das dritte lag etwa 40 km von Kulm. Es befand sich östlich von Kulm.«
Beim dritten "Vernichtungslager" müßte es sich um Sobibor handeln, doch in diesem Fall ist die von Höß gelieferte geographische Angabe falsch, denn »Kulm« erinnert an Kulmhof, polnisch Chelmno, während die Stadt in der Nähe von Sobibor Chelm heißt und von den Deutschen Cholm genannt wurde. Wenn Höß also zu Protokoll gab, Himmler habe ihn informiert, daß
»die Lager in Polen sich nicht für einen Ausbau eigneten, und der Grund dafür, daß er Auschwitz gewählt hatte, darin bestand, daß es gute Eisenbahnverbindungen aufwies und vergrößert werden konnte«,[48]
und ihm daraufhin befohlen wurde,
»mir ein Vernichtungslager in Polen anzusehen und beim Bau meines Lagers die Fehler und die Ineffizienz zu vermeiden, die in dem polnischen Lager auftraten«,[49]
so heißt dies, daß es im Juli 1941 - laut Himmler - bereits drei "Vernichtungslager" gab, nämlich Treblinka, Belzec und Sobibor, genau wie Höß in seinem Verhör vom 14. März 1946 dargelegt hatte. Damals sagte er:[50]
»Ich erhielt den Befehl, Himmler im Juni [sic] 1941 aufzusuchen, und er teilte mir ungefähr folgendes mit: Der Führer hat die Lösung der Judenfrage in Europa angeordnet. Einige sogenannte Vernichtungslager existieren bereits im Generalgouvernement (Belzek [Belzec] unweit von Rava Ruska (Ostpolen), Tublinka [Treblinka] bei Malina [Malkinia] am Bug sowie Wolzek[51] bei Lublin.«
Kehren wir zum Verhör vom 1. April 1946 zurück. Höß sagte damals, er habe das Lager Treblinka aufgesucht, bevor er in Auschwitz seine Ausrottungsanlagen errichtete. Der Zweck des Besuchs bestand darin, beim Ausbau seines Lagers »die Fehler und die Ineffizienz« Treblinkas zu vermeiden. Höß beschreibt den Ablauf des Ausrottungsprozesses in Treblinka genau und fügt hinzu, daß
»damals die Aktion im Zusammenhang mit dem Warschauer Ghetto in vollem Gange war, und ich sah mir den Vorgang an.«[52]
Auch diese Aussagen stimmen mit dem überein, was Höß beim Verhör vom 14. März 1946 gesagt hatte:[53]
»Ich besuchte das Lager Treblinka im Frühling 1942, um mir ein Bild von den Zuständen zu machen. Folgende Methode wurde beim Ausrottungsprozeß angewendet. Kleine Kammern wurden mit Röhren ausgestattet, um Auspuffgase aus Fahrzeugmotoren hineinzuleiten. Diese Methode war unzuverlässig, denn weil die Motoren alten erbeuteten Transportfahrzeugen und Panzern entstammten, versagten sie sehr oft. Darum konnte der Zustrom nicht gemäß dem Plan behandelt werden, der die Leerung des Warschauer Ghettos vorsah. Nach dem Kommandanten von Treblinka waren 80.000 Menschen in einem halben Jahr vergast worden.«
Dasselbe erzählte Höß auch beim Verhör vom 8. April 1946:[54]
»Ich hatte den Befehl, Ausrottungserleichterungen [offenbar eine falsche Rückübersetzung des englischen "extermination facilities", Ausrottungseinrichtungen] in Auschwitz zu schaffen. Zu jener Zeit bestanden drei weitere Vernichtungslager im Generalgouvernement: Belzek, Treblinka und Wolzek. Diese Lager befanden sich unter dem Einsatzkommando der Sicherheitspolizei und des SD. Ich besuchte Treblinka, um festzustellen, wie die Vernichtungen ausgeführt wurden. Der Lagerkommandant von Treblinka sagte mir, daß er 80.000 im Laufe eines halben Jahres liquidiert hätte. Er hatte hauptsächlich mit der Liquidierung aller Juden aus dem Warschauer Ghetto zu tun. Er wandte Monoxid-Gas an, und nach meiner Ansicht waren seine Methoden nicht sehr wirksam. Als ich das Vernichtungsgebäude in Auschwitz errichtete, gebrauchte ich also Zyclon B, eine kristallisierte Blau Säure [sic], die wir in die Todeskammer durch kleine Öffnungen einwarfen.«
Somit behauptete Höß, im Juni oder Juli 1941 hätten Belzec und Treblinka bereits bestanden, und er habe Treblinka »im Frühling« 1942 aufgesucht, doch vor dem Bau des »Vernichtungsgebäudes« in Auschwitz, d.h. spätestens vor der Inbetriebnahme des sogenannten "Bunker 1", der am 20. März 1942[55] oder, laut Pressac, im Mai 1942[56] in Betrieb genommen worden sein soll.
Doch wurde Belzec am 17. März 1942[57] eröffnet und Treblinka am 23. Juli 1942.[58]
Da diese beiden Lager 1941 noch nicht existiert haben, sind die von Höß Himmler zugeschriebenen Behauptungen falsch. Außerdem kann Höß Treblinka nicht vor Beginn der angeblichen Ausrottungsaktionen in Auschwitz besucht haben, womit auch seine diesbezüglichen Angaben unrichtig sind. Die von Provan zitierten Höß-Aussagen sind also vor dem Hintergrund offenkundiger historischer Unwahrheiten zu sehen - warum sollte man da an ihre Richtigkeit glauben?
Wenden wir uns nun dem Inhalt der Aussagen von Rudolf Höß zu. Er behauptet:[59]
»Ich setzte mich sogleich mit dem Bauchef in Verbindung und teilte ihm mit, ich brauche ein großes Krematorium.«
Dies soll im Juni oder Juli 1941 geschehen sein, nach der Rückkehr vom Gespräch mit Himmler in Berlin. Doch das erste Projekt für ein neues Krematorium, des künftigen Krematorium II, wurde am 24. Oktober 1941 vom SS-Untersturmführer Walter Dejaco entworfen,[60] also drei oder vier Monate später, was schlecht zum von Höß verwendeten Adverb »sogleich« paßt. Das zweite Krematoriumsprojekt wurde im November 1941 vom Architekten Werkmann vorgelegt, der für das SS-Hauptamt Haushalt und Bauten tätig war,[61] was beweist, daß die Errichtung dieser Anlage durchaus keine örtliche geheime Angelegenheit war. Höß gibt weiter an, er habe die Projekte »in Übereinstimmung mit dem wirklichen Zweck« der Anweisungen Himmlers »geändert«, d.h. die Originalpläne so modifiziert, daß eine einfache hygienisch-sanitäre Anlage in eine Menschenvernichtungsstätte umgewandelt wurde, und die neuen Pläne Himmler zugestellt, der sie genehmigt habe.[62]
Das definitive Projekt für ein Krematorium wurde in Auschwitz im Januar 1942 erstellt,[63] doch die erste angebliche "kriminelle" Abänderung dieser Pläne ist laut Pressac Plan 2003 vom 19. Dezember 1942.[64] Höß soll also volle zwölf Monate abgewartet haben, um die kriminelle Umwandlung des Krematoriums in Angriff zu nehmen? Ich sage "in Angriff zu nehmen", weil, so Provan, die Öffnungen in der Decke des Leichenkeller 1 des Krematorium II zwischen Ende Januar 1943 und Mitte März 1943 angebracht worden sein sollen (S. 18f.), so daß Höß mit der Durchführung dieser zur Umwandlung des Lokals in eine Menschentötungsgaskammer unabdingbaren Maßnahme noch wenigstens einen weiteren Monat abgewartet haben müßte. Auf diesen wesentlichen Punkt komme ich in 6. Abschnitt zurück.
Andererseits muß die von Höß aufgestellte Behauptung, er habe in Auschwitz Ausrottungseinrichtungen errichtet, ohne daß der Chef der Zentralbauleitung davon wußte, jedem, der Struktur, Funktion und Aufgaben dieses Amtes kennt,[65] schlicht ungereimt vorkommen, und dies gilt in noch erhöhtem Maße für die angeblichen "kriminellen" Modifizierungen des Krematorium II. Wenn Bischoff nämlich bereits im März oder Mai 1942 den sogenannten "Bunker 1" in eine Menschentötungsgaskammer umgewandelt hatte (und im Juni dazu noch den sogenannten "Bunker 2"), und wenn spätestens seit dem 4. Juli in beiden Gebäuden die Massentötung der Juden in Gang war,[66] war Himmlers "Geheimnis" in Auschwitz aufgeflogen, und Bischoff konnte unmöglich nicht darüber Bescheid wissen. Doch warum hätte Höß dann weiterhin ohne Bischoffs Wissen das Krematorium II still und heimlich in eine Mordanlage umwandeln sollen?
All dies ist blühender Unsinn, und darum sind die von Höß abgegebenen Erklärungen auch in diesem Punkt falsch.
Eine letzte Bemerkung. Eine andere "kriminelle Umwandlung" des Kellergeschosses im Krematorium II ist angeblich die Eingangstreppe zum Leichenkeller 2. Obgleich dieser Eingang im Mechanismus einer hypothetischen Massenvernichtung weitaus weniger wichtig gewesen wäre als die Einwurfluken in der Decke des Leichenkellers 1 (die Opfer hätten ja durch den Eingang an der Nordseite des Krematoriums ins Kellergeschoß eintreten können[67]), erscheint er auf dem Plan, welcher der Dokumentation über die »Übergabeverhandlung« des Krematoriums an die Kommandantur beigelegt ist.[68] Doch weshalb sind dann auf diesem Plan die ungleich bedeutsameren Zyklon B-Einwurflöcher nicht zu sehen?
Unsere Schlußfolgerung lautet: Es stimmt zwar, daß die Pläne des Krematoriums »in Übereinklang mit [den entsprechenden Passagen] der Aussage von Höß stehen«, doch stehen diese Aussagen in anderer Hinsicht mitnichten in Übereinklang mit der historischen Wirklichkeit. Somit entbehrt Provans Argumentation jeglicher Grundlage.
5. Die Bodenaufnahmen des Leichenkellers 1
Im Abschnitt V, »Deutsche Kriegszeitaufnahmen des Leichenkeller 1 der Krematorien 2 und 3« analysiert Provan die vier von Pressac als Beweise für die Existenz der Zyklon B-Einführungsschächte auf dem Dach des Leichenkellers angeführten Aufnahmen und gelangt zum Ergebnis, daß sie in Wirklichkeit gar nichts beweisen.
Fotografie 1 (Negativ 20995/507 des Auschwitz-Museums):
»So sehr wir uns auch bemühen, wir können auf dem Foto keine dieser Öffnungen sehen.« (S. 17)
Fotografie 2 (Negativ 20995/494 des Auschwitz-Museums):
»Wir gelangen zur Schlußfolgerung, daß dies nicht die Zyklon B-Einführungsluken sind, von denen die Augenzeugen gesprochen haben, was immer sie auch sein mögen.« (S. 18)
Fotografie 3 (Negativ 20995/460 des Auschwitz-Museums):
»Da sich der Gegenstand, was immer er auch sei, überhaupt nicht auf dem Dach befindet, ist dies ein schlüssiger Beweis, daß es keine Zyklon B-Einwurfluke war.« (S. 18)
Fotografie 4 (Negativ 20995/506 des Auschwitz-Museums):
»Das Dach ist mit Schnee bedeckt, und keine Zyklon B-Einwurfluken sind sichtbar. Da die Aufnahme vom 20.-22. Januar 1943 stammt, können wir daraus folgern, daß allfällige Zyklon-Einwurflöcher nach diesem Datum angebracht worden sein müssen.«
Auf Germar Rudolfs Einwand, daß die Durchbohrung der Decke des Leichenkeller 1 »unvorstellbar stümperhafte Schildbürgerplanung« bedeutet hätte,[69] erwidert Provan:
»Wir sehen nicht ein, warum dem so sein sollte. Wir haben bereits festgehalten, daß Höß nicht einmal seinem SS-Architekten den wirklichen Zweck des Gebäudes verraten durfte, und wir können beobachten, daß diese Gaskammer auf allen Bauplänen als "Leichenkeller 1" bezeichnet wird. [...] Darum betrachten wir diese Methode der Anbringung der Zyklon B-Einwurflöcher in der Decke des Leichenkeller 1 nicht als problematisch.« (S. 19)
Diese Behauptung verdient eine nähere Untersuchung.
6. Die Argumente Pressacs und van Pelts
Provans Hypothese, wonach die "kriminelle Umwandlung" der Krematorien ohne Wissen des Leiters der Zentralbauleitung erfolgt sein könnte, ist, wie ich in Absatz 4 dargelegt habe, zur Gänze unfundiert und kann deshalb keine Erklärung dafür liefern, daß die Decke des Leichenkeller 1 ohne Zykloneinwurföffnungen errichtet wurde. Diese Frage bleibt somit offen, und sie ist noch viel schwerwiegender, als es Provan schwant. Die Errichtung der Leichenkellerdecke ohne Löcher steht nämlich in schreiendem Gegensatz zu der These von der Umwandlung des Krematorium II zu mörderischen Zwecken, zu deren Anhängern Provan selbst zählt.
Bekanntlich meint Pressac, das Krematorium II sei - wie auch das Krematorium III - als normale hygienisch-sanitäre Anlage geplant und in Angriff genommen worden,[70] doch Ende Oktober 1942 habe die Zentralbauleitung entschieden, die angeblichen Vergasungen von den sogenannten "Bunkern" in die Krematorien zu verlegen. Ab Ende 1942 haben die ursprünglichen Pläne des Kellergeschosses des Krematorium II in der Tat etliche Veränderungen erfahren, hinter denen Pressac - zu unrecht - "kriminelle Spuren" einer Umwandlung des Kellergeschosses zu menschenmörderischen Zwecken mittels Einrichtung einer Gaskammer im Leichenkeller 1 und eines Auskleideraums im Leichenkeller 2 wittert. Jene Abänderung, auf die Pressac das stärkste Gewicht legt, ist eine im Plan 2003 vom 19. Dezember 1942 auftauchende, wo die Leichenrutsche nicht mehr erscheint, so daß - dies der Kommentar des französischen Historikers - »der einzig mögliche Zugang die Nordtreppe wurde, was bedeutet, daß die Toten die Treppe zu Fuß hinuntersteigen mußten.«[71]
Pressacs Deutung ist im wesentlichen von allen westlichen Historiker, welche an die Existenz von Menschentötungsgaskammern in Auschwitz glauben, übernommen worden; auch Robert Jan van Pelt hat sie sich bereits in seinem zusammen mit Debora Dwork verfaßten Buch Auschwitz 1270 to the Present[72] zu eigen gemacht. Dort zitiert er - ohne Quellenhinweis - sogar Pressacs Kommentar:[73]
»Die Opfer gingen zu Fuß in den Tod.«
Ein weiteres angebliches "kriminelles Indiz", das Pressac in diesem Zusammenhang aufgestöbert hat, ist der Ausdruck "Sonderkeller". Er schreibt hierzu:[74]
»[...] Wolter verfaßte zur Information Bischoffs eine Notiz mit dem Titel "Entlüftung der Krematorien (I und II)", in welcher er den "Leichenkeller 1" des Krematorium II als "Sonderkeller"' bezeichnete.«
Diese am 27. November 1942 vom SS-Untersturmführer Wolter verfaßte Notiz soll sich angeblich in den Rahmen des vermeintlichen Projekts der Zentralbauleitung »zur Verlagerung der "Vergasungsaktivität" aus den Bunkern 1 und 2 in einen in einem Krematorium befindlichen Raum mit künstlicher Ventilation« einfügen und »die erste eindeutige "Fehlleistung"«, d.h. das erste Indiz für eine "anomale" Verwendung der Krematorien darstellen, das sich nicht anders erklären läßt als mit der Massenvergasung menschlicher Wesen.[74] Der Ausdruck »Sonderkeller«, der in dieser Notiz auftaucht, soll somit ein Tarnwort für Menschentötungsgaskammer sein. Pressacs Argumentation fußt einzig und allein auf diesem Ausdruck.
In der betreffenden Notiz schrieb Wolter unter Berufung auf das, was ihm Ingenieur Prüfer am Telefon gesagt hatte:[75]
»Die Firma [Topf] hätte in ca. 8 Tagen einen Monteur frei, der, wenn die Decken über den Sonderkellern fertig sind, die Entlüftungsanlage montieren soll; ferner die Saugzuganlage für die 5 3-Muffelöfen.«
Laut Pressac soll es sich, wie wir oben gesehen haben, beim »Sonderkeller« um »Leichenkeller 1« des Krematorium II gehandelt haben. Doch in diesem Dokument wird der Begriff »Sonderkeller« in der Mehrzahl verwendet, und man kann ausschließen, daß er sich auch auf den »Leichenkeller 1« des Krematorium III bezog, denn obwohl dieses Dokument »Entlüftungen für Krematorien« zum Gegenstand hat, also für die Krematorien II und III, bezieht es sich in Wirklichkeit lediglich auf das Krematorium II. Nur in diesem Gebäude waren nämlich die Bauarbeiten zu jenem Zeitpunkt so weit fortgeschritten, daß binnen kurzem die Überdachung der Kellergeschosse möglich wurde. Am 23. Januar 1943 war die Eisenbetondecke der Keller 1 und 2 im Krematorium II denn auch tatsächlich bereits erstellt, während in den entsprechenden Räumen des Krematorium III erst die Isolierung des Fußbodens vom Grundwasserspiegel vollzogen war.[76] Auch der Hinweis auf den Einbau einer Saugzuganlage ergibt nur im Zusammenhang mit dem Krematorium II einen Sinn, in dem sowohl die fünf Drei-Muffel-Öfen als auch die Rauchkanäle bereits erstellt waren, wohingegen im Krematorium III der Kamin erst bis auf Höhe der Krematoriumsdecke erbaut war.[76]
Andererseits gab es im Krematorium zwei Keller, für welche eine Entlüftungsanlage vorgesehen war, nämlich den Leichenkeller 1 und den Leichenkeller 2. Ersterer war auch mit einer Belüftungsanlage ausgerüstet, letzterer bloß mit einer Entlüftungsanlage, die zwischen dem 15. und dem 21. März eingebaut wurde.[77]
Somit ist klar, daß es sich bei den Sonderkellern in der Wolter-Notiz um die beiden Leichenkeller des Krematorium II gehandelt haben muß. Diese Kellergeschosse wurden mit dem Präfix "Sonder-" gekennzeichnet, weil sie von den sechs halbunterirdischen Räumen, in die das Kellergeschoß jenes Krematoriums unterteil war,[78] die einzigen Leichenkammern und deswegen mit einer Entlüftungsanlage ausgestattet waren.
Der Begriff »Sonderkeller« kommt auch in einem früheren Dokument vor, das Pressac unbekannt ist. Bei diesem handelt es sich um den Baubericht für den Monat Oktober 1942, den Bischoff am 4. November jenes Jahres erstellte und in dem es zum Krematorium II hieß:[79]
»Betondruckplatte im Sonderkeller eingebracht. Die Entlüftungsschächte aufgemauert und das innere Kellermauerwerk begonnen.«
Die Betondruckplatte war die aus Beton gefertigte Kellersohle des Krematoriums, die zur Abwehr des Grundwasserdrucks diente.[80]
In diesem Zusammenhang läßt sich der Ausdruck »Sonderkeller«, wenn er sich - was wahrscheinlich anmutet - auf den Leichenkeller 1 bezieht, dadurch erklären, daß dieser Raum, der eine Belüftungs-Entlüftungs-Vorrichtung aufwies, vermutlich, wie Pressac selbst spekuliert
»mehrere Tage alte Leichen aufnehmen sollte, die in den Verwesungszustand übergingen und eine gute Lüftung des Raums erforderlich machten.«[81]
Nehmen wir aber einmal an, Pressacs These, wonach die Krematorien zu kriminellen Zwecken umgewandelt wurden, sei richtig; nehmen wir ferner an, der »Sonderkeller« sei dem Leichenkeller 1 gleichzusetzen und ein Tarnwort, hinter dem sich eine Menschentötungsgaskammer verbarg. Betrachten wir nun die Konsequenzen, die sich aus dieser Hypothese für die von uns untersuchte Frage der Öffnungen auf der Decke des Leichenkeller 1 im Krematorium II ergäben.
Ende Oktober 1942, so behauptet Pressac, soll die Zentralbauleitung beschlossen haben, die angeblichen Vergasungsaktionen aus den sogenannten "Bunkern" »in eine Räumlichkeit mit künstlicher Ventilation zu verlegen, wie es im Dezember 1941 in der Leichenhalle des Krematorium I geschehen war.«[82] Er erläutert, auf welche Art und Weise die Vergasungen in jenem im Stammlager Auschwitz I befindlichen Krematorium abgelaufen sein sollen:[83]
»Man brachte drei quadratische Öffnungen in der Decke der "Leichenhalle"[84] an, um die Einführung des Zyklon B zu ermöglichen, das direkt in den Raum geschüttet wurde, dessen beiden Eingangstüren hermetisch abschließbar gemacht worden waren.«
Wie Foto 20995/506 des Auschwitz-Museums zeigt, und wie auch Provan einräumt, wurde die Decke des Leichenkellers 1 im Krematorium II ohne Zyklon B-Einwurfloch errichtet. Wenn also der »Sonderkeller« des Krematorium II eine Menschentötungsgaskammer war, die entsprechend dem Modell jener im Krematorium I eingerichtet werden sollte, warum hat dann die Zentralbauleitung die Öffnungen zum Einschütten des Zyklon B in der Eisenbetondecke des Leichenkeller 1 nicht schon bei der Herstellung der Decke anbringen lassen?
Man mutet uns also zu, folgende Behauptung zu schlucken: Obgleich die Zentralbauleitung den Leichenkeller 1 angeblich zu einem Zeitpunkt in eine "Gaskammer" umwandeln wollte, als in jenem Raum erst die Kellersohle zum Schutz vor dem Grundwasser errichtet war, soll sie die Decke ohne Öffnungen erbaut haben, die für Vergasungen mit Zyklon B absolut unabdingbar waren. Deshalb soll sie nachträglich angeordnet haben, mit Hammer und Meißel vier Einwurflöcher durch die immerhin 18 cm dicke Eisenbetondecke zu brechen!
Nur Pech für Pressac, daß die Techniker der Zentralbauleitung keine solchen Schafsköpfe waren; wie wir in Absatz 7 sehen werden, ließen sie nämlich auf der Eisenbetondecke des Leichenkeller 2 eine runde Öffnung für den Durchgang der Entlüftungsrohre bereits während des Baues der Decke anbringen, und genau dasselbe taten sie mit den fünf Öffnungen zur Absaugung der Heißluft in der Decke des Ofenraums.
Die Schlußfolgerung fällt uns nunmehr leicht: Die Decke des Leichenkellers 1 zwecks Anbringung von Zyklon B-Einwurflöchern zu durchbrechen, wäre in der Tat, wie Germar Rudolf meint, ein »unvorstellbar stümperhafte Schildbürgerplanung« gewesen. Das Märchen von den Schildbürgern berichtet bekanntlich von einer Gruppe dummer Menschen, die beim Bau eines Hauses den Einbau von Fenstern vergessen und anschließend versuchen, den Sonnenschein in Säcken einzufangen und ins dunkle Haus zu tragen. Die Parallelen dieses Märchens zur Geschichte der Exterminationisten von den "vergessenen" Einwurflöchern in der angeblichen "Gaskammer" sind offensichtlich. Die diesbezüglichen Behauptungen stehen ferner in schroffem Gegensatz zu einem entscheidenden Bestandteil der These von Pressac, van Pelt und Provan selbst.
7. Die archäologischen Beweise
Am 23. März 2000 begab sich Provan nach Birkenau, wo er eine Reihe von Untersuchungen auf dem Dach des Leichenkeller 1 des Krematorium II vornahm. Er hat diese Untersuchungen in 18 Fotografien dokumentiert (S. 37-41).
Provan erwähnt acht Öffnungen, von denen drei - Nr. 2, 6 und 8 - seiner Ansicht nach ursprünglich vorhanden waren (S. 25-26 sowie 30) und folglich von der SS im Jahre 1943 zur Einführung des Zyklon B in die Gaskammer durch die Decke gebrochen sein müssen. Deshalb, so argumentiert er
»ist das Argument "No Holes, no Holocaust" nicht länger möglich, da es drei passende Stellen gibt, wo sich Löcher in der Decke befinden, in Übereinklang mit den Zeugenaussagen, während das vierte unauffindbar ist.« (S. 31)
Nehmen wir seine Argumente unter die Lupe!
Die beiden Prämissen Provans
Provans Schlußfolgerung beruht auf der essentiellen Prämisse, daß die Zyklon B-Einwurföffnungen 25 cm × 25 cm maßen, wie es Schultze behauptet hat (S. 30). Karl Schultze hat, zusammen mit Heinrich Messing, bei der Installation der Entlüftungsanlage des Krematorium II mitgewirkt. Seine zu diesem Zweck erfolgte Entsendung nach Auschwitz wurde von der Firma Topf am 24. Februar 1943 angekündigt.[85] Schultze arbeitete bis zum 13. März mit Messing im Leichenkeller 1; an jenem Tage wurde die »Be- u. Entlüftungsanlage im Keller I in Betrieb genommen«.[86] Am Tag danach soll angeblich die erste Vergasung stattgefunden haben,[87] so daß die von Tauber beschriebenen Säulen damals bereits existiert haben müssen.[88] Schultze erwähnt aber keine Einwurfsäule, sondern beschränkt sich bei seiner Aussage auf folgendes:[89]
»In der Decke waren vier quadratische Öffnungen 25 x 25 Zentimeter«.
Provan schenkt dieser Merkwürdigkeit keine Beachtung.
Die Zeugenaussage Michal Kulas
Die Aussage Schultzes steht übrigens im krassen Widerspruch zu jener des Zeugen Michal Kula.
Fotografie 4: Auftrag der Zentralbauleitung an die W.L. Schlosserei Nr. 67 vom 6. März 1943. |
Fotografie 5: Rückseite desselben Dokuments. |
Es gilt hervorzuheben, daß die Existenz der Einwurföffnungen ausschließlich von Zeugen bekundet wird, und in dieser Beziehung ist der Zeuge schlechthin eben dieser Michal Kula, Häftling Nr. 2718. Ich werde später darlegen warum. Führen wir uns zunächst zu Gemüt, was Kula bei seiner Befragung am 11. Juni 1945 aussagte:[90]
»Unter anderem wurden in der Schlosserei [Slusarna] die falschen Duschen für die Gaskammern und die Netzsäulen [supy siatkowe] zur Einschüttung der Zyklongranulate in die Gaskammern hergestellt. Diese Säule war 3 Meter hoch, mit einem Durchmesser [in der Breite] von ca. 70 cm. Diese Säule bestand aus drei ineinander eingefügten Netzen. Das äußere Netz war aus 3 mm dickem Eisendraht gefertigt, der auf 50 x 10 mm messenden Eckpfeilern aufgespannt war. Diese Eckpfeiler befinden sich in allen Ecken des Netzes und waren im oberen Teil durch einen Pfeiler desselben Typs miteinander verbunden. Die Maschen des Netzes waren viereckig und maßen 45 mm. Das zweite Netz war auf dieselbe Art gefertigt und im Abstand von 150 mm innerhalb des ersten installiert. Die Maschen dieses Netzes waren viereckig und maßen ca. 25 mm. Beide Netze waren in den Ecken durch eine Eisenstange verbunden. Der dritte Teil der Säule war mobil. Es war eine leere Säule aus dünnem Zinkblech mit einem Durchmesser von rund 150 mm. Oben mündete sie in einen Kegel und unten in ein flaches Viereck. Etwa 25 mm von den Rändern dieser Säule waren auf dünnen Blechstäben Eckpfeiler aus Blech angeschweißt. Über diese Eckpfeiler war ein feines Netz mit viereckigen Maschen von ca. 1 mm Größe gezogen. Dieses Netz endete am Fuß des Kegels; von da führte ein Rahmen aus Blech ganz nach oben bis zur Spitze des Kegels. Der Inhalt einer Zyklonbüchse wurde von oben in den zur Ausstreuung [der Granulate] dienenden Kegel geschüttet, und so wurde eine gleichmäßige Verteilung des Zyklon auf allen vier Seiten der Säule erreicht. Nach der Verdunstung des Gases wurde die ganze innere Säule nach oben gezogen, und man nahm die entleerten Trägergranulate heraus.«
Kula arbeitete als Dreher in der Häftlingsschlosserei. Seine Häftlingsnummer erscheint in einem Dokument mit Stempel vom 8. Februar 1943 zum Thema »Häftlingsschlosserei. Aufstellung der Häftlinge«, in dem die Nummern der 192 in dieser Werkstatt eingesetzten Gefangenen vermerkt sind.[91]
Bei der Häftlingsschlosserei handelte es sich um ein Kommando der Werkstätten der Zentralbauleitung; diese waren auf verschiedene Sektoren der Bauwirtschaft spezialisiert und bestanden aus Häftlingen, die zumeist Facharbeiter waren.
Die Kommandos der Werkstätten leisteten ihre Arbeit in allen Bauwerken einschließlich der Krematorien. Gemäß 1942 gültiger Praxis reichte ein Bauleiter oder Bauführer, dem die Ausführung einer bestimmten Arbeit oblag, zunächst eine »Anforderung an die Materialverwaltung« mit entsprechendem numeriertem Formular ein. Wurde der Antrag genehmigt, so erteilte der Werkstättenleiter dem einschlägigen Kommando den Auftrag durch ein entsprechendes numeriertes Formular, in dem die Art der durchzuführenden Arbeit angegeben war. Das Kommando erstellte dann eine Arbeitskarte, auf der die Nummer des Auftrags, das Kommando, der Auftraggeber, der Anfang sowie der Abschluß der Arbeiten eingetragen waren. Auf der Rückseite (Materialverbrauch) wurden die verwendeten Materialien sowie Material- und Arbeitskosten vermerkt. Für die Häftlingsschlosserei gab es ein anderes Formular, in dem Kolonne, Gegenstand, Auftragsteller, Beginn (»Angefangen«) und Abschluß (»Beendet«) der Arbeiten, Namen, Qualifikationen sowie Arbeitsstunden der eingesetzten Häftlinge eingetragen waren. Die Rückseite war dieselbe wie bei den anderen Formularen. Die Kommandos waren in Kolonnen unterteilt, die unter der Aufsicht eines Kolonnenführers und eines "Ober-Capo" operierten. Bestand die Arbeit in der Herstellung irgendeines Gegenstandes, so unterzeichnete der Auftraggeber nach dessen Erhalt einen numerierten Empfangsschein.
Am 8. Februar 1943 wurden die 192 in der Häftlingsschlosserei tätigen Gefangenen, die dem SS-Unterscharführer Kywitz unterstanden, von den D.A.W. (Deutschen Ausrüstungswerken) übernommen,[92] und die neue Werkstatt erhielt den Namen D.A.W. WL (Werkstättenleitung) Schlosserei. Am Tag danach wurden die an die Werkstatt gerichteten Bestellungen in einem Register eingetragen, das den Namen »WL-Schlosserei« trug und folgende Rubriken aufwies: »Eingegangen am...«, »Lauf. Nr. D.A.W.«, »Betrifft«, »Gegenstand«, »Arbeitsstunden«, »Angefangen« und »Beendet«. Die betreffenden Daten wurden aus den Arbeitskarten übertragen. Das Register enthielt auch die Bezeichnung der Nummer und des Datums der Bestellung, die den entsprechenden Formularen entnommen waren. Die Zentralbauleitung lieferte diesen Werkstätten das nötige Material und stellte einen Lieferschein für sie aus; nach Abschluß der Arbeit schickten die D.A.W. die einschlägige Rechnung an die Zentralbauleitung.[93]
Das numerierte Formular, auf dem die Art der auszuführenden Arbeit festgehalten war (»Auftrag«), wies den Vorschriften zufolge eine Zeichnung auf, in der Form und Maße des zu errichtenden Objekts gezeigt und die dazu erforderlichen Materialien aufgelistet wurden. Ein Beispiel dafür stellt der Auftrag Nr. 67 vom 6. März 1943 dar.[94] (Fotografie 4)
Dieser Auftrag erscheint im Register der WL-Schlosserei in folgender Formulierung:[95]
»8.3.43. Nr. 165. Einäscherungsanlage BW 30b und c. Przedmiot [Gegenstand]: 64 Stck. Steinschrauben aus Rundeisen 5/8." Ų nach nachstehender Skizze. Lieferzeit: eilt! Baultgs. Auftrag Nr. 6 vom 6.3. Ukończono [beendet]: 2.4. 43.«
Wenn Kula also tatsächlich das oben beschriebene Gerät konstruiert hat, mußte dieses Gegenstand eines spezifischen Auftrags der Zentralbauleitung sein, auf dem sich eine Skizze mit der Struktur und den genauen Maßen der verschiedenen Teile des Geräts befand, und Kula hatte letzteres anhand dieser Skizze angefertigt. Nach Studium der Skizze und Herstellung des Geräts war Kula jene Person, die den Apparat am besten kannte und folglich am besten beschreiben konnte. Demzufolge ist er fürwahr der Schlüsselzeuge.
Andererseits stimmt die von Henryk Tauber in seiner Erklärung vom 24. Mai 1945 gelieferte Schilderung der Vorrichtung zur Einführung des Zyklon B mit derjenigen Kulas überein. Dies geht aus der folgenden Übersetzung des polnischen Originaltextes hervor:[96]
»Das Gewölbe der Gaskammer ruhte auf Zementpfeilern, die der Länge nach in ihrer Mitte angeordnet waren. Links und rechts von diesen Pfeilern befanden sich vier Säulen. Deren äußerer Teil bestand aus Gittern aus grobem Draht (z grubego drutu), die bis zur Decke und ins Freie reichten. Innerhalb[97] dieses Teils gab es ein zweites Netz (druga siatka) mit kleineren Maschen und Öffnungen, und innerhalb des letzteren ein drittes, enges [Netz]. In diesem dritten Netz (w tej trzeciej siatke) bewegte sich eine Schachtel (pudełko), mit der man mittels eines Eisendrahtes den Staub entnahm, aus dem das Gas nun entwichen war.«
Im Vergleich zur Zeugenaussage Kulas ist jene Karl Schultzes also ganz unwichtig, erstens, weil er - wie bereits betont - nur die Öffnungen, nicht aber die Säulen erwähnt, zweitens, weil er die Säulen zu einem Zeitpunkt nicht gesehen hat, als sie (angeblich) vorhanden gewesen sein müssen, drittens weil er ein eher zufälliger Zeuge war, und viertens weil seine Aussage in sowjetischer Gefangenschaft abgelegt wurde, in der zwei seiner Kollegen umkamen, einer davon noch während seines Verhörs![98]
Wir gelangen also zum Schluß, daß, wenn die Säulen 70 cm × 70 cm maßen, die Öffnungen an der Decke des Leichenkellers des Krematorium II keinesfalls 25 cm × 25 cm groß sein konnten.
Die zweite Prämisse, auf der Provan seine Schlußfolgerungen aufbaut, ist die »in der Architektur gültige Regel«, wonach folgendes gilt:
»Wenn auf eine Betonstruktur heftiger Druck ausgeübt wird, zeigen sich Risse an vorher existierenden Löchern, da die Löcher die Struktur an jener Stelle schwächen.« (S. 26)
Provan hat hier eine "Regel" verzerrt, die von Germar Rudolf in seiner Analyse der diesbezüglichen Öffnungen vorgebracht und angewendet wurde:[99]
»Eine nachträglich unter Verletzung des Betons und der Bewehrungseisenstruktur durchgebrochene Öffnung im Dach eines der betrachteten Leichenkeller I ("Gaskammer") hätte bei der Sprengung derselben unweigerlich dazu geführt, daß die dabei entstehenden Brüche und Risse der Decke bevorzugt durch diese Löcher verlaufen. Die Erklärung dafür liegt darin, daß die Sprengung eine außergewöhnliche Gewalteinwirkung ist und die Rißbildung dann bevorzugt von Schwachstellen ausgeht, denn die Spannungsspitzen erreichen im Bereich einspringender Ecken sehr große Werte (Kerbwirkung). Besonders solche Löcher, die durch ihren nachträglichen Einbau die Struktur des Betons schon verletzt haben, stellen daher nicht nur Sollbruchstellen, sondern sogar Mußreißstellen dar.«
Fotografie 6: Runde Öffnung für das Rohr der Entlüftung auf der Eisenbetondecke des Leichenkeller 2 im Krematorium II von Birkenau. August 2000. © Carlo Mattogno. |
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Fotografie 7: Runde Öffnung für das Rohr der Entlüftung auf der Eisenbetondecke des Leichenkeller 2 des Krematorium II von Birkenau. Vergrößerung der Fotografie 6. © Carlo Mattogno |
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Fotografie 8: Runde Öffnung für das Rohr der Entlüftung auf der Eisenbetondecke des Leichenkeller 2 im Krematorium II von Birkenau. Oktober 1991. © Carlo Mattogno |
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Fotografie 9: Dachgeschoß des Ofenraums des Krematorium III. Erste Ventilationsöffnung (von der Westrichtung her). Juni 1990. © Carlo Mattogno |
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Fotografie 10: Dachgeschoß des Ofenraums des Krematorium III. Zweite Ventilationsöffnung (von der Westrichtung her). Juni 1990. © Carlo Mattogno | |
Fotografie 11: Die fünf Ventilationsöffnungen des Dachgeschosses des Ofenraums im Krematorium III. Fotografie von J.-C. Pressac. |
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Fotografie 12: Teil der Bewehrung der Eisenbetondecke des Leichenkeller 2 im Krematorium II. Von J.-C. Pressac publizierte Fotografie. |
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Fotografie 13: Eisenbetondecke des Leichenkeller 1 im Krematorium II von Birkenau. Die Öffnung 2 im Juni 1990. |
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Fotografie 14: Eisenbetondecke des Leichenkeller 1 des Krematorium II von Birkenau. Öffnung Nr. 2 im Juli 1992. |
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Fotografie 15: Eisenbetondecke des Leichenkeller 1 des Krematorium II von Birkenau. Öffnung Nr. 2 im August 1997. Fotos 13-15, 17, 19: © Carlo Mattogno |
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Fotografie 16: Eisenbetondecke des Leichenkeller 1 im Krematorium II von Birkenau. Öffnung Nr. 2 vom Juni-Juli 1945. Vergrößerung der Fotografie 2. |
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Fotografie 17: Eisenbetondecke des Leichenkeller 1 des Krematorium II von Birkenau. Öffnung 2 im Juli 1992. |
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Fotografie 18: Eisenbetondecke des Leichenkeller 1 des Krematorium II von Birkenau. Öffnung Nr. 2 im August 2000. |
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Fotografie 19: Zeichnung des Zyklon B-Einführungsgeräts, angefertigt von J.-C. Pressac anhand der Beschreibung M. Kulas. |
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Fotografie 20: Eisenbetondecke des Leichenkeller 1 des Krematorium II von Birkenau. Öffnung Nr. 7 im Juni 1990. |
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Fotografie 21: Eisenbetondecke des Leichenkeller 1 des Krematorium II von Birkenau. Bewehrungseisen der Öffnung Nr. 7 im Juni 1990. |
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Fotografie 22: Eisenbetondecke des Leichenkeller 1 des Krematorium II von Birkenau. Öffnung Nr. 7 im Oktober 1991. |
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Fotografie 23: Eisenbetondecke des Leichenkeller 1 des Krematorium II von Birkenau. Öffnung Nr. 7 im Juli 1992. |
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Fotografie 24: Eisenbetondecke des Leichenkeller 1 des Krematorium II von Birkenau. Öffnung Nr. 7 im August 1997. |
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Fotografie 25: Eisenbetondecke des Leichenkeller 2 des Krematorium II von Birkenau. Öffnung Nr. 7 im August 2000. |
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Fotografie 26: Eisenbetondecke des Leichenkeller 1 im Krematorium II von Birkenau. Die Öffnung 7 im Oktober 1991. Innerhalb der Öffnung sieht man den viereckigen Deckel eines Inspektionsschachts der Kanalisation des Krematoriums. |
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Fotografie 27: Eisenbetondecke des Leichenkeller 1 des Krematorium II von Birkenau. Provans Öffnung Nr. 6 im Juni 1990. |
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Fotografie 28: Eisenbetondecke des Leichenkeller 1 des Krematorium II von Birkenau. Provans Öffnung Nr. 6 im August 2000. |
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Fotografie 29: Eisenbetondecke des Leichenkeller 1 des Krematorium II von Birkenau. Provans Öffnung 8 im August 2000. |
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Fotografie 30: Eisenbetondecke des Leichenkeller 1 des Krematorium II von Birkenau. August 2000. Linie des Risses, zu dem Provans Öffnung Nr. 8 gehört - außen rechts auf der Fotografie, reicht über diese hinaus (siehe Fotografie 31). |
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Fotografie 31: Eisenbetondecke des Leichenkeller 1 des Krematorium II von Birkenau. August 2000. Öffnung 8 (in der Mitte) und Fortsetzung des Risses, von dem sie einen Teil bildet. |
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Fotografie 32: Decke der Leichenhalle des Krematoriums I. August 1997. Die Spuren einer der runden Öffnungen für die Ventilation des Luftschutzbunkers. © Carlo Mattogno |
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Fotografie 33: Inneres des Leichenkeller 1 des Krematorium II. Juli 1992. © Carlo Mattogno |
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Wenn nicht anders erwähnt, dann sind alle Bilder © Carlo Mattogno |
Provans Analyse der "kriminellen" Öffnung Nr. 2
Provan bedient sich dieser "Regel" zur Erklärung der Öffnung 2 wie folgt:
»Laut der Aussage des Zeugen Schultze waren die Zyklon B-Löcher nur rund 25 cm2 groß, als er sie (1943) sah. Wir sehen nicht ein, warum ein kleines Loch nicht viel größer werden könnte, nachdem es den heftigen Schock einer massiven Explosion erlitten hat, die so stark war, daß sie das ganze Südende des Dachs so hoch in die Luft wirbelte, daß beim Niederstürzen bei Pfeiler 1 ein Loch im Dach entstand. Wenn einige der Löcher im nahegelegenen Ofenraum bei der Explosion gänzlich zerstört wurden, halten wir die Annahme für vernünftig, daß Loch 2 aufgrund derselben Sprengung heute so groß ist. Hält man sich vor Augen, daß die Explosionen wuchtig genug waren, um Löcher in der Decke entstehen zu lassen, wo es zuvor keine gab, erkennt man, daß sie auch die Kraft besaßen, ein kleineres Loch größer zu machen. So gehen wir davon aus, daß es ursprünglich ein kleineres Loch gab, das durch die Sprengungen vergrößert wurde.« (S. 27f.)
Diese Hypothese ist unfundiert, da sie mit der zuvor erwähnten "Regel" nicht abgedeckt ist, denn diese spricht nur von Rissen, die von existierenden Schwachstellen ausgehen, aber nicht davon, daß existierende Löcher größer werden. Dies wird auch durch die nackten Tatsachen widerlegt. Im Leichenkeller 2 des Krematorium II war die Explosion noch heftiger als im Leichenkeller 1, da sie fast die ganze Decke des Raums zerstört hat, außer einem kleinen Teil auf der äußersten Ostseite. Doch gerade in jenem Teil der Decke befindet sich die runde Öffnung, durch welche die Entlüftungsrohre des Leichenkellers 2 liefen. (Siehe Fotografien 6 und 7).
Diese Öffnung, die einen Durchmesser von 38 cm aufweist,[100] hat durch die Explosion keinerlei Schaden erlitten: Ihre Ränder sind intakt geblieben (siehe Fotografie 8). Gerade runde, von Anfang an eingeplante und armierte Löcher sind eben keine Schwachstellen im Stahlbeton, insbesondere da sie keine »einspringender Ecken« haben.
Auch die von Anfang an eingeplanten und mit Bewehrungseisen armierten Ventilationsöffnungen in der Eisenbetondecke des Ofenraums im Krematorium III sind entweder intakt geblieben oder haben bloß geringfügige Schäden davongetragen, so daß ihre rechteckige Form noch heute deutlich erkennbar ist. Diese Öffnungen, die 80 cm × 50 cm maßen,[101] waren fünf an der Zahl, und jede von ihnen befand sich in der Decke oberhalb der mittleren Muffel eines der Verbrennungsöfen.[102] Wie Pressac unterstrichen hat, sind sie auf einem Foto des Ofenraums des Krematorium II von Anfang 1943 gut sichtbar.[103] Fotografien 9 und 10 zeigen die beiden ersten Öffnungen von der Westrichtung her, eine davon unversehrt, die zweite mit leichten Schäden.
Pressac hat eine Aufnahme veröffentlicht, auf der alle fünf Öffnungen erscheinen (Fotografie 11). Angefangen bei der dem Objektiv am nächsten gelegenen ist die erste beschädigt, doch als Öffnung erkennbar; die zweite ist kaum sichtbar, da aus ihr einer der Eisenbetonpfeiler ragt, auf denen das Dachgeschoß des Raums ruhte. Auch aus der ersten Öffnung lugen die Reste eines Pfeilers hervor. Die beiden Öffnungen sind durch einen langen Riß verbunden, der offensichtlich durch den Einsturz dieses Teils der Decke auf die beiden Pfeiler verursacht worden ist. Die dritte Öffnung erscheint leicht beschädigt, die vierte und die fünfte sind unversehrt. Somit sind von fünf[104] ursprünglich auf zwei - später gesprengten - Eisenbetondecken angebrachten Öffnungen, die sichtbar dokumentiert sind, drei intakt geblieben, eine ist leicht beschädigt, und eine hat schwerere Schäden davongetragen, ist aber immer noch unschwer als Öffnung erkennbar: Die rechteckige Form sowie die inneren Ränder sind klar sichtbar.
Es ist tatsächlich so, daß Risse, wenn sie denn entstanden sind, vornehmlich von »einspringenden Ecken« ausgehen, daß sauber eingeplante und armierte Löcher aber nur bedingt dazu neigen, solche Risse zu bilden. Anders sähe es freilich mit Löchern aus, die »nachträglich unter Verletzung des Betons und der Bewehrungseisenstruktur« durchgebrochen wurden. Aber auch hier ist nur mit Rissen zu rechnen, die von »einspringenden Ecken« ausgehen, nicht aber damit, daß die Löcher selbst größer werden. Dazu gibt es keinerlei Veranlassung.
Aus dieser Untersuchung folgern wir, daß Provans "Regel" eine Verzerrung und Verfälschung von Rudolfs Ausführungen ist und in Provans Sinne schlicht nicht gilt. Somit ist die Hypothese Provans, wonach Provans heutige Öffnung 2 der Decke des Leichenkeller 1 die durch eine Explosion hervorgerufene Vergrößerung eines ursprünglich kleineren Lochs sein soll, ganz unbegründet.
Auch vom technischen Standpunkt aus steht Provans Schlußfolgerung auf schwachen Füßen. Die Bewehrung der Decke im Leichenkeller bestand aus einem engen Geflecht von Eisendrähten, die in Längs- und Querrichtung parallel zueinander angeordnet waren, wie aus einer von Pressac veröffentlichten Fotografie hervorgeht; hier ein vergrößerter Auszug daraus (Fotografie 12).
Das Zerstörerische an einer Explosion ist der gewaltige Druck, den sie auslöst. Beispielsweise führt das Tri-Nitro-Toluol (TNT) zu einem Druck von 8.100 kg pro Quadratmeter.[105] Doch selbst ein dermaßen großer Druck hätte es nicht vermocht, das Geflecht aus Eisendrähten, das sich innerhalb der angeblichen ursprünglichen Öffnung Nr. 2 von 25 cm × 25 cm (= 625 cm2) Größe befand, verschwinden zu lassen. Laut Provan maß diese Öffnung 89 cm × 52 cm (S. 26), also ungefähr 4628 cm2. Daraus ergibt sich, daß die Explosion rund 4000 cm2 Eisenbeton sowie Eisendrähte so hätte vernichten müssen, daß nur geringfügige Spuren davon zurückblieben. Doch alle anderen von Pressac fotografierten Öffnungen sowie weitere, von ihm nicht fotografierte lassen die Reste der Bewehrungseisen mühelos erkennen, so daß diese sich durchaus nicht in Luft aufgelöst haben. (Auf Provans Öffnung Nr. 7 kommen wir später noch zu sprechen.)
Nachdem wir festgestellt haben, daß Provans Öffnung Nr. 2 unter keinen Umständen die Erweiterung einer ursprünglich kleineren Öffnung sein kann, wollen wir uns einer weiteren wichtigen Frage zuwenden.
Wie oben dargelegt, ist der mit Abstand wichtigste Zeuge hinsichtlich der vermeintlichen Zykloneinwurfsäulen Michal Kula. Dieser hat ausgesagt, diese Säulen hätten einen quadratischen Durchmesser von 70 cm × 70 cm aufgewiesen und seien 3 m hoch gewesen; somit müssen sie durch die Decke gereicht und oberhalb dieser noch (300 - 241 - 18 =) 41 cm in die Höhe geragt haben (abzüglich der Dicke einer eventuell auf dem Dach liegenden Erdschicht). Um ein solches Gerät zu installieren, hätte man in der Eisenbetondecke eine leicht größere Öffnung, sagen wir eine von 75 cm × 75 cm Größe, anbringen müssen. Doch Provans Öffnung Nr. 2 wies, als ich sie im Juni 1990 maß (siehe Foto 13), eine Trapezform auf: Die längste Seite war 86 cm lang, und die Höchstbreite belief sich auf 50 cm. Die entgegengesetzte Seite lief in Schrägrichtung 52 cm gegen das Innere, bis hin zu einer Art Zacke, und von da aus weitere 40 cm parallel zur gegenüberliegenden längsten Seite. Von der Zacke betrug der Abstand zur entgegengesetzten Seite 43 cm.
Zwischen 1992 (Fotografie 14) bis 1997 (Fotografie 15) wurde die Öffnung mit dem Meißel auf die ungefähre Form eines Vierecks zurechtgestutzt.
Wie ein Vergleich der Fotografien 16, 17 und 18 ergibt, wurde Öffnung Nr. 2 gegenüber dem Zustand, den sie auf der Aufnahme von 1945 besaß, fortlaufend erweitert, besonders in ihrem östlichen Teil.
Angesichts der Tatsache, daß die beiden längsten Seiten der Öffnung im Jahre 1991 50 cm × 86 cm maßen und diese 1945 noch kleiner war, konnte sie unter keinen Umständen eine Säule mit quadratischem Durchmesser von 70 cm × 70 cm aufnehmen, so daß diese Öffnung mit der Zeugenaussage Michal Kulas nicht unter einen Hut zu bringen ist.
Wann und von wem ist diese Öffnung durchgebrochen worden? Fotografie 2 wurde von Stanislaw Kolowca aufgenommen, der am 29. Mai 1945 vom Untersuchungsrichter Jan Sehn als Fotoreporter angestellt wurde.[106] In den Akten des Höß-Prozesses befindet sie sich als Foto Nr. 70,[107] und man kann annehmen, daß sie vermutlich im Juni oder Juli 1945 entstand.
In einem von Prof. Roman Dawidowski im Auftrage von Jan Sehn erstellten und am 26. September 1946 abgeschlossenen Gutachten heißt es, am 12. Mai sowie am 4. Juni 1945 seien in der Zone des Krematorium IV sowie des Krematorium II Untersuchungen vorgenommen worden, bei denen man folgende Gegenstände vorgefunden habe:[108]
»Am 12. Mai wurden während der Untersuchung des Krematorium II in Birkenau 4 vollständige und 2 beschädigte Verschlüsse der Ventilationsöffnungen gefunden, die von den Ventilationsöffnungen der Gaskammer/des Leichenkeller 1/ dieses Krematoriums stammten.«
Die von Dr. Jan Z. Robel am 15. Dezember 1945 erstellte toxikologische Expertise hält diesbezüglich fest:[109]
»Am 12. Mai 1945 wurden vier vollständige und zwei beschädigte Deckel für die Ventilationsöffnungen erhalten, die man während der Inspektion des Krematorium Nr. II von Birkenau gefunden hatte und die von den Ventilationsöffnungen der Gaskammer/Leichenkeller Nr. 1/ dieses Krematoriums stammten.«
Die Untersuchung der angeblichen Gaskammer muß recht gründlich ausgefallen sein, da man dabei die sechs erwähnten Verschlüsse fand[110]; sie können nicht zufällig aufgefunden worden sein, sondern man muß nach ihnen gesucht haben, denn Jan Sehn wußte sowohl von der Ventilationsanlage des Leichenkeller 1 als auch von den später von Dawidowski analysierten Plänen des Krematorium sowie schließlich vom Register der Schlosserei, aus dem hervorging, daß diese Werkstatt 50 solche Verschlüsse für das Krematorium II hergestellt hatte.[111]
Doch in seinem Gutachten, das fast alle später von Pressac aufgegriffenen »kriminellen Indizien« aufzählt (einschließlich verschiedener Fotos sowie acht Plänen der Krematorien), erwähnte Prof. Dawidowski keine Öffnung in der Decke des Raums. Was die angeblichen Apparate zur Zyklon B-Einführung anbelangt, begnügte er sich mit folgendem Hinweis:[112]
»Dann öffnete ein SS-Mann mit Gasmaske von außen her die Klappen der Öffnungen auf dem Dach der Gaskammer und schüttete den Inhalt der Zyklon B-Büchsen in die aus einem [metallenen] Netz bestehende Verdunstungssäule, die sich unter diesen Öffnungen befand.«
Warum verlor Prof. Dawidowicz kein Wort über das hochwichtige Indiz der Öffnung Nr. 2 in der Decke des Leichenkeller 1? Hätte diese existiert, so wäre sie der Aufmerksamkeit Jan Sehns bei seiner Inspektionstour am 12. Mai 1945 schwerlich entgangen. Meiner Ansicht nach wurde die Öffnung zur Zeit der damals vorgenommenen Untersuchung durch die Decke gebrochen, um im Inneren der Ruinen des Leichenkellers Beweise oder Indizien für die angeblich in diesen Lokalen von der SS verübten kriminellen Handlungen zu entdecken. Es läßt sich freilich nicht ausschließen, daß die
Öffnung bereits früher aus dem gleichen Grund von den Sowjets angefertigt worden war.
Eine letzte Bemerkung. Pressac hat in seinem Kapitel über den Zeugen Tauber eine Zeichnung des von Kula beschriebenen Geräts angefertigt; Provan hat Tauber mit besonderer Aufmerksamkeit gelesen und seiner Schilderung zwei Ausschnitte entnommen. Auf der Zeichnung werden, wie Foto 19 erkennen läßt, sowohl die Maße der Seiten der Säule als auch die dokumentarische Quelle angegeben.[113]
Außerdem enthält das Werk Anatomy of the Auschwitz Death Camp, das Provan in seiner Fußnote 35 auf S. 10 zitiert und folglich kennt, ein Kapitel mit dem Titel »Gas Chambers and Crematoria«, das von Franciszek Piper stammt und in dem es in bezug auf die Zeugenaussage Michal Kulas heißt:[114]
»Zyklon B wurde durch vier Einführsäulen in der Gaskammer verteilt, die in der Metallwerkstatt des Lagers angefertigt worden waren. Sie wiesen die Form von Pfeilern auf und bestanden aus zwei Drahtgeflechten mit beweglichem Kern. Die Querschnitte der Säulen, die 3 m hoch waren, bildeten ein Viereck und maßen jeweils 70 cm.«
Trotzdem spricht Provan in seiner Studie nie von Kula. Warum? Und warum versteift er sich auf die belanglose Aussage Karl Schultzes? Offensichtlich, weil die Zeugenaussage Kulas hinsichtlich der dort angegebenen Maße zu keiner der Öffnungen paßt, die sich in der Decke des Leichenkellers 1 des Krematorium II befinden.
Provans Analyse seiner Öffnung Nr. 7
Das Studium der Öffnung Nr. 7 ermöglicht uns ein besseres Verständnis der im Lauf der Jahre erfolgten Umformung der Öffnung Nr. 2. Provan akzeptiert die revisionistische Argumentation, wonach diese Öffnung
»kein Zyklon B-Einwurfloch sein kann, und zwar aus dem simplen Grund, daß bis vor ein paar Jahren die Bewehrungseisenstäbe, die ursprünglich von West nach Ost verliefen, am westlichen Ende einfach abgeschnitten, hochgebogen und in Ostrichtung gezogen waren. So verhielt es sich, doch nun ist nur noch einer dieser Bewehrungseisenstäbe intakt; die anderen sind, wie bemerkt, entfernt worden. Die Deutschen hätten nie eine Giftgaseinwurföffnung wie diese konstruiert.«
In der Tat sah diese Öffnung im Jahre 1990 so aus, wie sie sich auf Fotografie 20 darbietet.
Am Rand der Ostseite des Betons ragten fünf Eisenstäbe von bis zum 40 cm Länge hervor, die zurück zur Decke des Leichenkellers gebogen waren; außerdem gab es zwei Querstäbe an der nördlichen sowie der südlichen Öffnung (siehe Fotografie 21); an den Rändern letzterer sind eindeutige Meißelspuren erkennbar.
Diese Stäbe waren 1991 (siehe Fotografie 22) sowie 1992 (siehe Fotografie 23) noch intakt.
1997 waren nur noch zwei Eisenstäbe vorhanden,[115] und die Öffnung war auf grobschlächtige Art und Weise zu einem Viereck umgemodelt worden (siehe Fotografie 24). Im Jahre 2000 schließlich war nur noch ein einsamer Eisenstab übriggeblieben (siehe Fotografie 25).
Nachdem wir also festgestellt haben, daß dies keine zum Einwurf von Zyklon B dienende Öffnung und nicht von der SS angebracht worden war, bleiben zwei Fragen offen: Von wem wurde das Loch durch die Decke gebrochen, und weshalb?
Sicher ist, daß diese Öffnung sowie auch Öffnung Nr. 2 nach dem Einsturz der Decke des Raums angebracht und dann Manipulationen ausgesetzt wurde, um den Eindruck zu erwecken, es handle sich um Zyklon B-Einwurflöcher. Um dieses Szenarium abzurunden, wurde auf Öffnung Nr. 2 der Zementdeckel eines Inspektionsschachts der Krematoriumskanalisation gesetzt (Fotografie 26), den Pressac zuvor in der Nähe dieser Öffnung gefunden hatte.[116]
Schließen wir mit folgender Frage: Wenn es in der Decke des Leichenkellers 1 tatsächlich vier Öffnungen von 70 cm × 70 cm Größe gab, wozu konnte es dann gut sein, neue und gar noch kleinere Öffnungen anzubringen, und sei es auch nur zu Forschungszwecken?
Provans "kriminelle" Öffnungen 6 und 8
Kehren wir zu den von Provan als »kriminell« eingestuften Öffnungen zurück. Öffnung Nr. 6 (siehe Fotografien 27 und28) ist ein Riß, der eindeutig durch den Einsturz dieses Teils der Decke auf den Stützpfeiler 6 hervorgerufen wurde. Er weist noch nicht einmal eine bestimmte Form auf wie die Öffnungen Nr. 2 und 7.
Provans Öffnung Nr. 8 (siehe Fotografie 29) gehört zu einem langen Riß in der Decke des Leichenkellers, der dadurch bewirkt wurde, daß dieser Teil der Decke sich von der (auf Fotografie 30 im Hintergrund sichtbaren) Außenmauer, auf der sie ruhte, gelöst hat und auf Pfeiler 6 (den die Eisendrähte rechts des Risses leicht berühren) sowie Pfeiler 5 (nicht sichtbar; er befindet sich links, unterhalb des Anfangs des Risses) gestürzt ist.
Dieser Riß setzt sich rechts des Pfeilers in Form einer großen Spalte fort, in der das Bewehrungseisendrahtgeflecht gut sichtbar ist (siehe Fotografie 31).
Provans Öffnung Nr. 8 ist, genau wie seine Öffnung Nr. 6, nichts weiter als ein Riß ohne bestimmte Form. Außerdem - dies ist auf einer Vergrößerung der Fotografie 29 erkennbar - wird gut die Hälfte ihrer Fläche (die obere) von vier querliegenden Eisenstäben durchzogen, was einerseits belegt, daß wir es mit einer simplen, durch eine Explosion verursachte Spalte zu tun haben, und andererseits die Möglichkeit ausschließt, daß es sich um eine Zykloneinwurföffnung gehandelt haben könnte, genau wie dies auch nach Provans Meinung für seine Öffnung Nr. 7 gilt. Bezüglich dieser macht er sich ja eben wegen des früheren Vorhandenseins von Bewehrungseisen an den Rändern der Öffnung die revisionistische Auffassung zu eigen (S. 26).
Die "Kamine"
Es gibt noch ein weiteres, essentielles Problem, dem Provan keine Aufmerksamkeit geschenkt hat: Jenes der kleinen "Kamine", welche angeblich auf dem Dachgeschoß des Leichenkeller 1 des Krematorium II errichtet worden sein sollen, um den obersten Teil des metallenen Zykloneinführungsnetzes aufzunehmen und zu schützen, das, wie wir vorher gesehen haben, das Dachgeschoß um 41 cm überragt hätte. Laut Tauber wurden diese "Kamine" mit einem Betondeckel geschlossen (S. 4), und dies heißt, daß diese "Kamine" - was übrigens offenkundig ist - aus Ziegeln bestehen mußten, die mit Kalk oder Beton vermauert waren. Doch um die heute auf der Decke vorhandenen Öffnungen herum sind keinerlei Spuren dieser "Kamine" sichtbar, und es ist ein Ding der Unmöglichkeit, daß die Explosion, die den Leichenkeller 1 zerstörte, alle Ziegel vernichtet hat, aus denen sie bestanden.
Die Hypothese Robert Jan van Pelts
In seinem anläßlich des Prozesses Irving gegen Lipstadt erstellten Gutachten liefert van Pelt eine einzigartige Erklärung für das Fehlen der Zyklon B-Einwurföffnungen auf der Decke des Leichenkeller 1: Er hält es sage und schreibe für »logisch«, daß die Öffnungen von der SS geschlossen worden sind, ehe diese die Decke des Krematoriums sprengte!.[117]
Somit sollen sich die SS-Leute eifrig darum bemüht haben, daß die Sowjets keine Zyklon B-Einwurflöcher fanden, doch nicht verhindert haben, daß diesen 5.800 Augenzeugen der angeblichen Vergasungen sowie das ganze Archiv der Zentralbauleitung in die Hände gerieten![118] Ganz abgesehen davon, daß das Schließen einer großen Öffnung in einer Eisenbetondecke klar erkennbare Spuren hinterläßt, wie man an der Decke der Leichenhalle des Krematorium I im Stammlager Auschwitz sehen kann. Als dieses Krematorium Ende 1944 in einen »gasdichten Behandlungsraum« für den SS-Standortarzt umgewandelt wurde,[119] wurden in der Decke der in vier kleine Räume unterteilten ehemaligen Leichenhalle runde Öffnungen für die Rohre des Ventilationssystems angebracht. Der Brief des Luftschutzleiters SS-Obersturmführer Josten vom 26. August 1944 erwähnt dies wie folgt:[120]
»Herstellung der für die Beheizungsöfen sowie für die Ent- und Belüftung erforderlichen Mauerdurchbrüche und Schläuche.«
Doch weil die Außenmauer der Leichenhalle mit Erde bedeckt wurde (ebenso wie die gegenüberliegende Mauer auf der Seite des Ofenraums), ist klar, daß die Öffnungen für die Rohre der Entlüftung-Belüftung durch die Decke gebrochen worden sind. Später wurden sie wieder geschlossen, doch an der Decke des Raums sind noch gut erkennbare Spuren übriggeblieben, wie Fotografie 32 zeigt.
Im Leichenkeller 1 des Krematorium II ist ein erheblicher Teil der Decke um den Pfeiler Nr. 1 herum erhalten geblieben, in einer Zone, wo sich die erste Zyklon B-Einwurföffnung befunden haben soll. Jedoch sind hier keine Spuren der Verschließung einer solchen Öffnung zu erkennen, obwohl diese darum noch stärker auffallen müßten, weil an der Decke bis zum heutigen Tage deutlich die Form und Maserung der Verschalungsbretter zu sehen sind. Fotografie 33 zeigt einen Ausschnitt der Decke des Leichenkeller 1 (Ostseite). Die Hypothese van Pelts ist also völlig aus der Luft gegriffen.
8. Die Glaubwürdigkeit der Zeugen Tauber und Kula
Nachdem wir festgestellt haben, daß auf der Eisenbetondecke des Leichenkellers 1 des Krematorium II keine Öffnungen zur Einführung von Zyklon B bestehen noch je bestanden haben, müssen wir noch eine Erklärung für die Übereinstimmung der Zeugenaussagen von Kula und Tauber liefern. Vor allem heißt es abklären, ob die von diesen beiden Zeugen geschilderten Geräte je existiert haben.
In Abschnitt 7 haben wir gesehen, daß, wenn Kula tatsächlich den von ihm beschriebenen Apparat konstruiert hat, dieser von der WL-Schlosserei (oder der vorherigen Häftlings-Schlosserei) in Auftrag gegeben worden sein muß, und zwar mit einer ganz bestimmten Auftragsnummer; der Auftrag mußte dann auch im Register der WL-Schlosserei verzeichnet sein. Nun verhält es sich so, daß am 25. Juli 1945 - einige Monate nach Anhörung der Zeugen Tauber und Kula - der Untersuchungsrichter Jan Sehn ein Protokoll erstellte, in welchem er alle für die Krematorien ausgeführten Bestellungen, die sich im erwähnten Register befanden, auflistete:[121]
»Im Buch befinden sich u.a. folgende Registrierungen, die sich auf von der Schlosserei für den Bau und die Instandhaltung der Krematorien durchgeführten Arbeiten beziehen.«
Es folgt das Verzeichnis der Aufträge der Zentralbauleitung für die Krematorien. Doch in dieser langen, 85 Aufträge umfassenden Liste erscheint das von Kula beschriebene Objekt nicht. Dabei ist der erste Eintrag ein Bestellschein der Zentralbauleitung vom 28. Oktober 1942,[122] so daß das Fehlen dieses Geräts keineswegs auf chronologische Ursachen zurückzuführen sein kann. Auch irgendwelche "Geheimhaltungsgründe" können nicht dafür verantwortlich sein, denn im Register erscheinen verschiedene Bestellungen von gasdichten Türen für die vermeintlichen Gaskammern in den Krematorien.[123] Andererseits findet sich im Register auch ein - einziger - von Kula persönlich ausgeführter Auftrag. Am Ende seiner Auflistung schreibt Jan Sehn:[124]
»Außerdem findet sich unter laufender Nummer 433 des Buchs ein Eintrag vom 20. Mai 1943 folgenden Wortlauts:
"Rö[ntgen]-Station im F.L. [Frauenlager]:
Przedmiot [Gegenstand]: 2 Stück kopl Verbindungsstücke für Gummischlauch.
Liferzeti [Lieferzeit]: dringend. An Prof. Schumann ausfolgen.
Wykonawca [Hersteller]: Kula.
Ukończono
[fertiggestellt]: 21.5. 43".Vergleiche das Protokoll der Befragung des Zeugen Michal Kula vom 11. Juni 1945.«
Jan Sehn wußte demnach sehr wohl, daß die Behauptung Kulas hinsichtlich der Zyklon B-Einführungssäule dokumentarisch unfundiert und somit falsch war, doch als Kula anläßlich des Höß-Prozesses bei der Verhandlung vom 15. März 1947 in den Zeugenstand trat[125] und abermals die Beschreibung der erwähnten Säulen auftischte,[126] hielt ihm kein Mensch entgegen, daß der einschlägige Auftrag nicht im Register der WL-Schlosserei vermerkt war. Die Gründe dafür sind leicht verständlich.
Überraschenderweise erwähnte Kula bei seiner Befragung am 11. Juni 1945 ausdrücklich die für Dr. Schumann ausgeführte, oben beschriebene Arbeit und gab die genaue Nummer des betreffenden Auftrags im Register der WL-Schlosserei an:[127]
»Aus dem Buch der Schlosserei geht hervor, daß ich damals diese Pumpe reparieren mußte / Laufnummer 433.«
Kula kannte dieses Register also, doch warum waren dann die Säulen unter keiner »Laufnummer« darin verzeichnet? Auch auf diese Frage fällt die Antwort nicht schwer.
Es gilt nun noch abzuklären, ob die Zeugenaussagen Kulas und Taubers zu diesem Punkt unabhängig voneinander zustande kamen. Angesichts der Tatsache, daß die Beschreibung der Säulen durch die beiden Zeugen zwar übereinstimmen, solche Säulen jedoch nie angefertigt worden sind, besitzt die Übereinstimmung keinerlei Beweiskraft. Immerhin steht fest, daß Tauber und Kula bis zum 18. bzw. 21. Januar 1945 in Birkenau inhaftiert waren, und angesichts des dichtgeknüpften Kontaktnetzes zwischen den Häftlingen (insbesondere jenen, die den verschiedenen Widerstandsorganisationen im Lager angehörten) ist es mehr als zweifelhaft, daß ihre Aussagen unabhängig voneinander zustande gekommen sind.
9. Schlußfolgerung
Die These, wonach es in der Eisenbetondecke des Leichenkeller 1 des Krematorium II von Birkenau Einwurflöcher für Zyklon B gegeben habe, beruht ausschließlich auf den Aussagen selbsternannter Augenzeugen, insbesondere derjenigen Michal Kulas. Diese Aussagen werden durch keinerlei dokumentarischen oder materiellen Beleg gestützt, so daß sie vollkommen unglaubhaft sind. Im heutigen Zustand weist die Decke des Leichenkeller 1 keine Zyklon B-Einwurföffnungen auf, und es ist nicht möglich, daß solche Öffnungen geschlossen wurden, ohne Spuren zu hinterlassen. Folglich haben diese Öffnungen niemals existiert.
Dies mag ja vielleicht den Slogan "No Holes, no Holocaust" nicht rechtfertigen, doch rechtfertigt es voll und ganz folgende Schlußfolgerung:
Keine Öffnungen,
keine Menschentötungsgaskammer im Krematorium II.
Keine Menschentötungsgaskammer im Krematorium II,
keine Menschentötungsgaskammer in Auschwitz.
Keine Löcher, keine Gaskammern
Abkürzungen
AGK: |
Archiwum Głównej Komisji Badania Zbrodni Hitlerowskich w Polsce (A rchiv der Hauptkommission zur Untersuchung der Hitlerverbrechen in Polen). |
APMO: |
Archiwum Państwowego Muzeum Oświęcim-Brzezinka (Staatliches M useum Auschwitz-Birkenau). |
IMT: |
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem internationalen Militärgerichtshof. Nürnberg 1947. |
NA: |
National Archives, Washington. |
RGVA: |
Rossiiskii Gosudarstvennii Vojenii Archiv (Russisches Staatliches Militärarchiv). Früher: TCIDK (Tsentr Chranenija Istoriko-dokumentalnich Kollektsii, Zentrum zur Aufbewahrung historisch-dokumentarischer Sammlungen), Moskau. |
Anmerkungen
Aus dem Italienischen übersetzt von Jürgen Graf.
[1] | Ch. Provan verteilte diese spiralgebundene, fotokopierte Schrift erstmalig im Juni 2000 während der 13. IHR-Konferenz in Irvine, Kalifornien, und hat sie nachfolgend ins Internet gehängt: http://www.revisingrevisionism.com; die nachfolgend angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die fotokopierte Schrift. Der Spruch »No holes, no Holocaust« stammt von Robert Faurisson. |
[2] | Gedruckt von Zimmer Printing, 410 West Main Street, Monongahela, PA 15063, 2000. |
[3] | Royal Courts of Justice, Urteil des Richters Gray vom 11. April 2000, Punkte 7.91-7.94. |
[4] | University of California Press, Berkeley Los Angeles 1994, S. 187-188. |
[5] | Ebenda, S. 188. |
[6] | Limes Verlag, Wiesbaden und München 1982. |
[7] | Ebenda, S. 204. |
[8] | Plan 933 vom 19. Januar 1943; in: Jean-Claude Pressac, Auschwitz: Technique and Operation of the Gas Chambers, The Beate Klarsfeld Foundation, New York 1989, S. 280-281. |
[9] | IMT, Band XX, S. 545. |
[10] | Ebenda, S. 550. |
[11] | Ebenda, S. 551. |
[12] | Bendels Vornamen lauteten Charles Sigismund. |
[13] | Témoignages sur Auschwitz, Paris 1946. |
[14] | Ebenda, S. 161. |
[15] | J.-C. Pressac, Auschwitz: Technique..., aaO. (Anm. 8), S. 286. |
[16] | NI-11953. Verhör vom 2. März 1946. |
[17] | NI-11390. |
[18] | Die Decke des Leichenkellers 2 war 2,30 m hoch. Pressac, Auschwitz: Technique..., aaO. (Anm. 8), S. 286. |
[19] | Copyright by Dr. Nyiszli Miklos, Oradea, Nagyvárad 1946. |
[20] | Auschwitz. A Doctor's Eyewitness Account, Fawcett Crest, New York 1961. |
[21] | Ebenda, S. 44f. |
[22] | Es handelt sich um den Leichenkeller 2, den angeblichen "Auskleideraum". |
[23] | Im ungarischen Original »ca. 200 m lang« (körülbelül kétszát méter hosszú); Dr. Mengele..., aaO. (Anm. 19), S. 33. |
[24] | Der Leichenkeller 1, die angebliche "Gaskammer". |
[25] | Im ungarischen Original »Dieser Saal ist gleich groß wie der Auskleidesaal« (ez a terem olyan nagyságú, mint a vetkezőterem), Dr. Mengele..., aaO. (Anm. 19), S. 34. |
[26] | Im ungarischen Original »dreißig Meter voneinander entfernt« (egymástót harminc méterre), ebenda, S. 35. |
[27] | Ebenda. |
[28] | J.-C. Pressac, Auschwitz: Technique..., aaO. (Anm. 8), S. 286. |
[29] | Auschwitz. A Doctor's Eyewitness Acocount, aaO. (Anm. 20), S. 47; »Négy nagy teherfelvógép működik itt.«, Dr. Mengele..., aaO. (Anm. 19), S. 37. |
[30] | Auschwitz. A Doctor's Eyewitness Account, aaO. (Anm. 20), S. 43; »A tizenöt égetőkazán nagy vöröstéglás építményekbe van külön- külön beágyazva.«, Dr. Mengele..., aaO. (Anm. 19), S. 32. |
[31] | Ebenda, S. 149. |
[32] | Ebenda, S. 37. Nyiszli wurde seinen Angaben zufolge am 18. November 1944 vom Krematorium II ins Krematorium V versetzt. Ebenda, S. 139 und 146. |
[33] | Provan hat versucht, die unbegreiflichen Irrtümer Nyiszlis zu rechtfertigen, indem er behauptete, es handle sich bei erwähntem Buch um einen einfachen "Roman" ohne historischen Wert: C.D. Provan, »Miklos Nyiszli und sein Auschwitz-Buch in neuem Licht«, in: VffG, 6(1) (2002), S. 37-45, doch diese Erklärung ist gänzlich haltlos; siehe dazu meine Bemerkungen »Vulgärer Berufsbetrüger« in: VffG 6(2) (2002), S. 231f. |
[34] | Témoignages sur Auschwitz, aaO. (Anm. 13), S. 161f. |
[35] | Filip Müller, Sonderbehandlung. Drei Jahre in den Krematorien und Gaskammern von Auschwitz. Verlag Steinhausen, Frankfurt 1979, S. 96. |
[36] | Zyklon B bestand nicht aus Kristallen, sondern aus einem inerten Trägerstoff - in den vierziger Jahren meist Gips mit einem geringen Anteil an Stärke -, der mit Blausäure durchtränkt war. |
[37] | Filip Müller, aaO. (Anm. 35), S. 287. |
[38] | Auschwitz: un caso di plagio. Edizioni La Sfinge, Parma 1986. Englische Fassung: »Auschwitz: A Case of Plagiarism«, The Journal of Historical Review, Nr. 1, Frühling 1990. |
[39] | Barbara Kulaszka (Hg.), Did Six Million Really Die? Report of the Evidence in the Canadian "False News" Trial of Ernst Zündel - 1988, Samisdat Publishers Ltd, Toronto 1992, S. 353. |
[40] | Ernst Gauss, Vorlesungen über Zeitgeschichte. Strittige Fragen im Kreuzverhör. Grabert Verlag, Tübingen 1993, S. 104-107. Jean-Marie Boisdefeu, La Controverse sur l'Extermination des Juifs par les Allemands, Vrij Historisch Onderzoek, Antwerpen 1996, Band I, S. 162-165. |
[41] | Mission: 60 PRS/462 SQ. Exposure: 3056. Can: D 1508. 31. Mai 1944. NA. |
[42] | Barbara Kulaszka, aaO. (Anm. 39), S. 353. |
[43] | J.C. Ball, Air Photo Evidence, Ball Resource Service Ltd., Delta, B.C., Canada 1992; ders., »Luftbildbeweise«, in: Ernst Gauss (Hg.), Grundlagen zur Zeitgeschichte, Grabert, Tübingen 1994, S. 235-248, hier S. 244f. |
[44] | Messung des Verfassers auf dem Dach des Leichenkeller 1 des Krematorium II. |
[45] | Wer je in der Bauwirtschaft tätig war, weiß, daß eine dünne Zementschicht, welche eine große Oberfläche bedeckt, zwangsläufig dazu tendiert, auseinanderzustreben, wenn sie nicht durch Eisendrähte zusammengehalten wird. |
[46] | Testimony of Rudolf Höß taken at Nuremberg, Germany, on 1 April 1946, 1470 to 1730 by Mr. Seinder Jaari and Lt. Whitney Harris, S. 17-19. |
[47] | Ebenda, S. 20. |
[48] | Ebenda, S. 26. |
[49] | Ebenda, S. 25. Provan zitiert diesen Abschnitt auf S. 15. |
[50] | NO-1210. |
[51] | Ein solches Lager hat es nie gegeben. Man behauptet, damit sei Sobibor gemeint, doch ist völlig unbegreiflich, wie Höß aus Sobibor ein Wolzek hätte machen können. |
[52] | Testimony..., aaO. (Anm. 46), S. 27. |
[53] | NO-1210. |
[54] | PS-3868. |
[55] | Danuta Czech, Kalendarium der Ereignisse im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau 1939-1945, Rowohlt Verlag, Reinbek bei Hamburg 1989, S. 186. |
[56] | J.-C. Pressac, Les crématoires d'Auschwitz. La machinerie du meurtre de masse, CNRS Editions, Paris 1993, S. 115. |
[57] | Eugen Kogon, Hermann Langbein, Adalbert Rückerl, u.a. (Hg.), Nationalsozialistische Massentötungen durch Giftgas. Eine Dokumentation, S. Fischer Verlag, Frankfurt/M. 1983, S. 165. |
[58] | Ebenda, S. 182. |
[59] | Testimony..., aaO. (Anm. 46), S. 25. |
[60] | J.-C. Pressac, Les Crématoires d'Auschwitz, aaO. (Anm. 56), Dokument 9 außerhalb des Textes. |
[61] | Ebenda, Dokumente 10 und 11 außerhalb des Textes. |
[62] | Testimony..., aaO. (Anm. 46), S. 25. |
[63] | J.-C. Pressac, Auschwitz Technique and Operation..., aaO. (Anm. 8), S. 268-288, Plan 936(p), 936(r), 1173-1174(p), 1173-1174(r), 933, 933[-934], 933[-934](p), 933[-934](r), 932(p), 932(r),, 934. |
[64] | Ebenda, S. 302. J.-C. Pressac, Les crématoires d'Auschwitz, aaO. (Anm. 56), S. 63-64. |
[65] | Siehe hierzu meine Studie La "Zentralbauleitung der Waffen-SS und Polizei Auschwitz", Edizioni di Ar, Padua 1998. |
[66] | D. Czech, aaO. (Anm. 55), S. 241. |
[67] | Jenem Eingang, der sich auf dem Plan 2003 vom 19. Dezember 1942 befindet. |
[68] | J.-C. Pressac, Auschwitz: ..., aaO. (Anm. 8), S. 311-312. |
[69] | G. Rudolf, Das Rudolf Gutachten, 2. Auflage, Castle Hill Publishers, Hastings 2001, S. 88. |
[70] | J.-C. Pressac, Les crématoires d'Auschwitz, aaO. (Anm. 56), S. 54 und 50. |
[71] | Ebenda, S. 64f. |
[72] | W.W. Norton & Company, New York/London 1996. |
[73] | Ebenda, S. 324. Der Plan 2003 vom 19. Dezember 1942 wird von den beiden Autoren in der Anlage »Plates. Blueprints of Genocide« als Plan 17 abgelichtet. |
[74] | J.-C. Pressac, Les crématoires d'Auschwitz, aaO. (Anm. 56), S. 60. |
[75] | Notiz des SS-Untersturmführers Wolter vom 27. November 1942. RGVA, 502-1-313, S. 65. |
[76] | Bericht Nr. 1 über die Bauarbeiten der Krematorien, erstellt von Bischoff zu Händen Kammlers am 23. Januar 1943. RGVA, 502-1-313, S. 54-55. |
[77] | Topf, Arbeitsbescheinigung Messings für den 15.-21. März 1943. APMO, BW 30/31, S. 25. |
[78] | Gemäß dem Plan 1311 vom 14. Mai 1942, der am 27. November noch Gültigkeit hatte. Vgl. J.-C. Pressac, Auschwitz: ..., aaO. (Anm. 8), S. 294. |
[79] | Baubericht für den Monat Oktober 1942. RGVA, 502-1-24, S. 86. |
[80] | Brief Bischoffs an die Firma Huta vom 14. Oktober 1942. RGVA, 502-1-313, S. 112. |
[81] | J.-C. Pressac, Auschwitz: ..., aaO. (Anm. 8), S. 284. |
[82] | J.-C. Pressac, Les crématoires d'Auschwitz, aaO. (Anm. 56), S. 60. |
[83] | Ebenda, S. 34. |
[84] | Jener im Krematorium I. |
[85] | RGVA, 502-1-336, Seitenzahl unleserlich. |
[86] | »Arbeits-Bescheinigung« Messings für die Woche vom 8. - 14. März 1943. APMO, AuOO-BW 30/31, S. 26. |
[87] | Danuta Czechs Kalendarium (Anm. 55) nennt irrtümlicherweise das Datum des 13. März (S. 440). |
[88] | Provan schreibt dazu: »Pressac gibt das Datum des Beginns der Vergasungen im Krematorium 2 mit ca. Mitte März 1943 an, so daß die Einwurflöcher spätestens zu jenem Zeitpunkt bestanden haben müssen.« (S. 18f.) |
[89] | »Protokolle des Todes«, Der Spiegel, 40/1993, S. 162. Der Abschnitt wird von Provan auf S. 4 in englischer Übersetzung zitiert. |
[90] | Höß-Prozeß, Band 2, S. 99-100. |
[91] | RGVA, 502-1-295, S. 63. |
[92] | Siehe vorhergehende Anmerkung. |
[93] | Bezüglich der Quellen und Dokumente zu diesem Thema verweise ich auf meine bereits erwähnte Studie La "Zentralbauleitung der Waffen-SS und Polizei Auschwitz", Anm. 65. |
[94] | APMO, BW 1/31/162, S. 328-328a. |
[95] | Höß-Prozeß, Band 11, S. 86. |
[96] | Höß-Prozeß, Band 11, Verhör von Henryk Tauber vom 24. Mai 1945, S. 129f. |
[97] | »Za«, wörtlich: Hinter. |
[98] | Schultze wurde zusammen mit den Topf-Ingenieuren Kurt Prüfer und Fritz Sander von den Sowjets verschleppt und vom KGB verhört. Sander starb schon zu Beginn des Verhörs an einem Herzinfarkt, Prüfer einige Jahre später an einer Hirnblutung. Der Wert von Geständnissen, die mit derartigen KGB-Verhörmethoden erworben wurden, ist gleich null. Vgl. »Protokolle des Todes«, aaO. (Anm. 89), S. 151-162. |
[99] | R. Kammerer, A. Solms (Hg.), Das Rudolf Gutachten, Cromwell Press, London 1993, S. 27f.; G. Rudolf, aaO. (Anm 69), S. 89. |
[100] | Vom Autor vorgenommene Messung. Pressac hat 5 Fotos publiziert, welche diese Öffnung erkennen lassen, doch der von ihm angegebene Durchmesser (25 cm) ist falsch. Auschwitz: ..., aaO. (Anm. 8), S. 365. |
[101] | Vom Autor vorgenommene Messung auf den Ruinen des Krematorium III. |
[102] | Vgl. hierzu die von der Firma Topf erstellte Zeichnung D 59366 vom 10. März 1942, »Schnitt b-b«, wo es heißt: »Diese Öffnungen liegen über jeder Ofen-Mitte«. J.-C. Pressac, Les crématoires d'Auschwitz, aaO. (Anm. 56), Dokument 15 außerhalb des Textes. |
[103] | J.-C. Pressac, Auschwitz: ..., aaO. (Anm. 8), S. 367. |
[104] | Die zweite Öffnung auf dem Dachgeschoß des Ofenraums ist zu schlecht sichtbar, als daß man sicher beurteilen könnte, wie stark sie beschädigt wurde; außerdem ist der Schaden durch den Einsturz des Dachgeschosses auf einen Stützpfeiler bewirkt worden. |
[105] | Michele Giua - Clara Giua-Lollini, Dizionario di chimica generale e industriale. UTET, Turin 1949, Band II, Stichwort »Esplosivi«, S. 178. |
[106] | AGK, NTN, 93, S. 29. |
[107] | Ebenda, S. 45. |
[108] | Ebenda, S. 30. |
[109] | Ebenda, S. 72. |
[110] | Die Aufnahmen zwei dieser Verschlüsse sind von J.-C. Pressac veröffentlicht worden (Auschwitz: ..., aaO. (Anm. 8), S. 487). |
[111] | »18.12. 43. Nr. 83 [...]. 50 Stick [sic] Blechsiebe 7 x 18 cm. Liefertermin 17.2. 43.« Höß-Prozeß, Band 11, S. 83. |
[112] | Höß-Prozeß, Band 11, S. 45. |
[113] | J.-C. Pressac, Auschwitz: ..., aaO. (Anm. 8), S. 487. |
[114] | Yisrael Gutman und Michael Berembaum (Hg.), Indiana University Press, Bloomington und Indianapolis 1994, S. 167. |
[115] | G. Rudolf erwähnt in seinem Gutachten, der australische Revisionist Fredrick Töben habe eines dieser Bewehrungseisen im Frühjahr 1997 bei dem Versuch abgebrochen, es zurückzubiegen, aaO. (Anm. 69), S. Anm. 241, S. 228. |
[116] | J.-C. Pressac, Auschwitz:..., aaO. (Anm. 8), S. 229, Bildunterschrift des Dokuments 46. |
[117] | The Pelt Report, Gutachten eingeführt im Verfahren aaO. (Anm. 3), S. 295. |
[118] | Danuta Czech, aaO. (Anm. 55), S. 995. |
[119] | Der diesbezügliche Plan 4287 vom 21. September 1944 trägt die Bezeichnung »Ausbau des alten Krematorium. Luftschutzbunker für SS Revier mit einem Operationsraum«. RGVA, 502-2-147, S. 20. |
[120] | RGVA, 502-1-401, S. 37. |
[121] | Höß-Prozeß, Band 11, S. 82. |
[122] | Ebenda. |
[123] | Auftrag 323 vom 16. April 1943. Höß-Prozeß, Band 11, S. 92. Andere Hinweise finden sich auf S. 84 (»4 gasdichte Türen«) und S. 90 (»Gasduchte [sic] Türen«). |
[124] | Höß-Prozeß, Band 11, S. 97. |
[125] | AGK, NTN, 107, S. 467-523. |
[126] | Bei diesem Auftritt sagte Kula aus, die Säulen seien 2,5 m hoch gewesen, weil er meinte, die Decke des Leichenkeller 1 habe lediglich 2 m betragen. S. 498. |
[127] | Höß-Prozeß, Band 2, S. 83. |
Quelle: Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung 6(3) (2002), S. 284-304.
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