Rechtliche Hinweise

Verehrte Kundin,
verehrter Kunde!

Nach China sind Deutschland und Österreich die Länder mit der weltweit härtesten Zensur (siehe unseren Beitrag dazu). Dies bedeutet, daß der Vertrieb vieler wissenschaftlicher Werke in Deutschland und Österreich effektiv verboten ist, nicht allerdings der Bezug!

Laut geltender Rechtslage ist der Bezug von bis zu zwei Exemplaren verbotener Medien zur privaten und/oder wissenschaftlichen Nutzung unter allen Umständen erlaubt. Verboten ist lediglich der Vertrieb solcher Schriften oder die Vorrätighaltung zum Vertrieb, was vom Gesetzgeber und von der Justiz so interpretiert wird, daß jeder, der mehr als zwei Exemplare bestellt, eine Intention zum Vertrieb besitzt.

Im Klartext bedeutet dies, daß der Bezug von bis zu zwei Exemplaren verbotener Medien oder solcher, die in Zukunft verboten werden könnten, für die private Verwendung unter allen Umständen erlaubt ist. Strafbar machen nur wir uns als Vertreiber. Aus diesem Grunde haben wir eine Auslandsadresse, wo uns der lange Arm der deutschen Justiz nicht erreichen kann. Auch benutzen wir bestimmte postalische Methoden, um sicherzustellen, daß unsere Sendung bei Ihnen ankommen. Aufgrund dessen ist bisher noch keine unserer Postaussendungen an der Grenze nach Deutschland hinein abgefangen worden.

Beim Bezug von mehr als zwei Exemplaren unserer Schriften raten wir, daß Sie zuerst mit uns Kontakt aufnehmen, um die Vorgehensweise abzusprechen.

Unsere Zeitschrift Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung ist seit 1998 keinen Zensurmaßnahmen mehr unterworfen worden, aber selbst wenn dies in Zukunft geschehen sollte, so sind unsere Abonnenten, die jeweils ein oder zwei Exemplare unserer Zeitschrift beziehen, davon rechtlich nicht betroffen.

Es hält rechtlich immer nur der Verleger den Kopf hin, also ich.

Ihr

Germar Rudolf
Castle Hill Publishers