Roger Garaudy ist einer der bekanntesten französischen Philosophen der Nachkriegszeit. Über 50 Bücher hat er publiziert, und die Verlage stritten sich um die Ehre, sich mit seinen Titeln schmücken zu dürfen. Er war Protestant, Katholik, während des 2. Weltkriegs Widerstandskämpfer und als solcher längere Zeit in einem Konzentrationslager interniert, später stalinistischer Kommunist und in dieser Eigenschaft Chefideologe der französischen KP und Mitglied ihres Zentralkomitees, ehe er in den achtziger Jahren zum Islam übertrat. All diese Wandlungen wurden von den Meinungsmachern toleriert: Schliesslich geniesst der mündige Bürger im Land der grossen Revolution von 1789 ja Glaubens- und Gewissensfreiheit!
Doch als der inzwischen 82jährige Garaudy anfang 1996 ein Buch mit dem Titel Les mythes fondateurs de la politique israélienne (Die Gründungsmythen der israelischen Politik) veröffentlichte, war es mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit des mündigen Bürgers und ähnlichen Scherzen im Nu vorbei. Auf rund 75 Seiten des Werks vertrat der Philosoph nämlich rein revisionistische Thesen: Er prangerte den Mythos von der Gerechtigkeit des Nürnberger Prozesses an, erklärte die Zahl von 6 Millionen jüdischen "Holocaust"-Opfern zur unverantwortlichen Übertreibung und liess, ohne die Existenz der Gaskammern ausdrücklich zu bestreiten, deutlich erkennen, dass er nicht daran glaubt. [1] Monatelang zogen die gleichgeschalteten französischen Medien darauf gegen Garaudy vom Leder, ohne mit einem einzigen Wort erahnen zu lassen, was denn nun eigentlich in seinem Buch stand.
Für den mit der Materie Vertrauten bot Garaudys Werk nichts Neues; der illustre Denker hatte nämlich einfach von anderen Revisionisten, namentlich Robert Faurisson, abgeschrieben, freilich ohne seine Quellen zu nennen. Was die Berufslügner in Panik versetzte, war nicht die (mittelmässige) Qualität des Buchs, sondern die Zugkraft des Namens Garaudy, hatte man es nun doch mit einem langjährigen Säulenheiligen der Linken zu tun, den man ganz unmöglich "Neonazi" taufen konnte. Noch vertrackter wurde die Lage für die Nutzniesser der Grossen Lüge, als sich im Frühling 1996 Abbé Pierre, eine weitere Kultfigur des linken Lagers, im Namen der Meinungsfreiheit mit Garaudy solidarisierte.
Am 27. Februar 1998 ist Garaudy in Paris aufgrund der Loi Gayssot, die den historischen Revisionismus in Frankreich zum Delikt erklärt, zur Zahlung von insgesamt 240'000 Francs verurteilt worden (120'000 Francs Busse sowie weitere 120'000 Francs Gerichtskosten und Sühnegelder an diverse Judenorganisationen).
Für die französischen Zionisten war der Fall Garaudy mitsamt dem Prozess eine gigantische Katastrophe: Er öffnete der französischen Bevölkerung erstmals die Augen darüber, dass eine Minderheit von vielleicht 2% der Bevölkerung[2] heute in Frankreich das Sagen hat, und führte endlich zu einer massiven Solidarisierung der islamischen Welt mit dem Revisionismus[3]. Die zynische Heuchelei der westlichen "Demokraten", die einen Salman Rushdie gegen die "islamische Intoleranz" verteidigen und gleichzeitig Kritiker des Zionismus und seiner Mythen vor Gericht zerren, muss in der Tat jeden Moslem zur Weissglut treiben.
Eine von R. Faurisson stammende brillante Darstellung des Falls Garaudy/Abbé Pierre ist auf Internet abrufbar.[4]
Bei einer Anfang Dezember 1997 in Vevey durchgeführten Justizposse wurde der Verleger Aldo Ferraglia, ein italienischer Staatsbürger, wegen der Verbreitung des Garaudy-Buchs sowie anderer revisionistischer Werke zu vier Monaten Gefängnis bedingt sowie zur Zahlung von 28'000 Fr. Sühnegeld an drei Judenorganisationen (Fédération Suisse des Communautés Israélites; LICRA; Fils et Filles de Déportés Juifs de France) verurteilt; ferner wurden ihm die Gerichtskosten in Höhe von 15'075 Fr. aufgebürdet.[5] Ferraglias Verdonnerung zur Zahlung von Bussgeldern an Judenorganisationen, darunter eine ausländische (!), stellte in der Schweiz ein Novum dar, ist aber in Frankreich längst gang und gäbe: Für die französischen Judenorganisationen sind die Terrorprozesse gegen Revisionisten und "Rassisten" nämlich seit Jahren ein höchst einträgliches Geschäft, werden ihnen doch regelmässig zu Lasten der Verurteilten gehende finanzielle Genugtuungen für die seelischen Leiden zuerkannt, welche die armen Juden durch die Aktivitäten der Verurteilten erlitten haben.
Genau wie das Verfahren gegen Dr. Walter Fischbacher lief auch jenes gegen Aldo Ferraglia äusserst harzig an. Der Generalstaatsanwalt des Kantons Waadt schrieb nämlich im Mai 1996:[6]
Es stellt sich doch die Frage, in welchem Umfang die neuen Regelungen sich auf das Problem des Revisionismus beziehen. Fällt eine Leugnung der Shoa [7] unter das Gesetz? Ich neige viel mehr der Auffassung zu, dass der Geist des neuen Gesetzes rassistische Beleidigungen und den Willen zu verletzen unter Strafe stellt.
In den anderthalb Jahren, die zwischen dieser Äusserung des Waadtländer Generalstaatsanwalts und dem Prozess verstrichen, müssen die Judenorganisationen höchst überzeugende "Aufklärungsarbeit" geleistet haben, denn im Urteil hiess es nun:[8]
In Anbetracht der Gefahr, gegen die sich die neue Norm richtet, wäre es tatsächlich unverständlich, liesse man Schriften, die gegen dieses verstossen, insbesondere revisionistische Schriften, ungestraft verteilen.
Jene westeuropäische Staaten, welche abweichende Meinungen zur Zeitgeschichte zum Delikt erklärt haben (Frankreich, Österreich, die BRDDR und die Schweiz) befinden sich nebenbei gesagt in illustrer Gesellschaft: Einer der berüchtigtsten Tyrannen Lateinamerikas, Rafael Trujillo, langjähriger Terrorpotentat der Dominikanischen Republik, erliess weiland ein Gesetz, durch das "Geschichtsfälschung" unter Strafe gestellt wurde. Was Geschichtsfälschung war, entschied selbstverständlich Trujillo selbst -- so wie heute in der Schweiz und dreien ihrer Nachbarländer die Judenorganisationen und die als deren verlängerter Arm waltenden Gerichte. In bezug auf die Freiheit von Wissenschaft und Forschung steht die Schweiz also heute auf dem Niveau einer untergegangenen karibischen Folter-Diktatur.
Aufschlussreich waren die Reaktionen unserer Presse auf den Ferraglia-Prozess. Es wäre für die Öffentlichkeit ja schon von Interesse gewesen, dass in der heutigen Schweiz ein Mensch für das Verbrechen, das Buch eines weltbekannten französischen Philosophen verbreitet zu haben, vor Gericht gestellt und verurteilt wurde. Von Interesse wäre zweifellos auch gewesen, dass ein ehemaliger Bundesrat, in diesem Fall der frühere Chef des EMD, Pierre-André Chevallaz, bei einem solchen Prozess als Zeuge der Verteidigung auftrat und von einer "Inquisition" sprach. Doch hielt es die Neue Zürcher Zeitung nicht für erforderlich, auch nur mit einer einzigen Zeile über das Verfahren zu berichten[9], zweifellos nach dem Motto: Wenn wir nichts darüber schreiben, hat dieser peinliche Prozess auch nicht stattgefunden, denn was nicht in der NZZ steht, das gibt es nicht. Die Weltwoche (Nr. 50/1997) wählte einen anderen Weg: Sie verdächtigte Garaudy der Senilität. Wer Israel, den Zionismus und die zionistischen Legenden brandmarkt, kann nach der Logik der Einwelt-Ideologen nur geisteskrank sein; die sowjetischen psychiatrischen Kliniken für Dissidenten lassen grüssen.[10] Die vier Monate Gefängnis mit Bewährung nannte die Weltwoche ein "mildes Urteil", ohne mit einem Wort auf die 28'000 Fr. zu verweisen, die Ferraglia den Judenorganisationen zu bezahlen hat.
Ja, so wird der mündige Bürger in der freiheitlichen Demokratie von den unabhängigen Medien informiert!
++++++++++++++++++++
Artikel 19 der allg. Erklärungen der Menschenrechte:
Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit der Meinung und der Meinungsäusserung; dieses Recht umfasst die unbehinderte Meinungsfreiheit und die Freiheit, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut durch Mittel jeder Art sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.[11]
Vereinte Nationen, 10. Dezember 1948
++++++++++++++++++++++
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
hat in seinem Handyside-Urteil vom 7.12.1976 betreffend Meinungsäusserung das Nachfolgende festgehalten:
Seine Kontrollfunktionen gebieten dem Gerichtshof, den Grundsätzen, die einer "demokratischen Gesellschaft" eigen sind, grösste Aufmerksamkeit zu schenken. Das Recht der freien Meinungsäusserung stellt einen der Grundpfeiler einer solchen Gesellschaft dar, eine der Grundvoraussetzungen für ihren Fortschritt und für die Entfaltung eines jeden einzelnen. Vorbehaltlich der Bestimmung des Art. 10 Abs. 2 gilt dieses Recht nicht nur für die günstig aufgenommenen oder als unschädlich oder unwichtig angesehenen "Informationen" oder "Gedanken", sondern auch für die, welche den Staat oder irgendeinen Bevölkerungsteil verletzen, schockieren oder beunruhigen. So wollen es Pluralismus, Toleranz und Aufgeschlossenheit, ohne die es eine "demokratische Gesellschaft" nicht gibt. Daraus folgt insbesondere, dass jede "Formforschrift", "Einschränkung" oder "Strafdrohung" in angemessenem Verhältnis zum verfolgten berechtigten Ziel stehen muss. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, 7. Dezember 1976.
Quelle: Abschied vom Rechtsstaat -- das "Antirassismusgesetz" als Instrument zur Errichtung einer totalitären Diktatur in der Schweiz, S.55-58. Presseclub Schweiz, Postfach 105, CH-4008 Basel, Suisse.
Aus Website Recht+Freiheit <http://www.ruf-ch.org/Recht/Prozess/Abschied/index.html>
Diesen Text stellt Ihnen AAARGH in 1998 für die wissenschaftliche Forschung, zu Bildungszwecken und verwandten Anwendungen zur Verfügung. AAARGH Internattionale Büro (Vereinigung langjähriger Konsumenten von Berichten über den Krieg und den Holokaust) ist per eMail zu erreichen unter "aaargh@abbc.com". Um zu schreiben: PO Box 81475, Chicago, IL 60681-0475, USA.
Wir betrachten unsere Arbeit als eine Art Bibliotheksdienst. Das kostet uns ein bischen Geld und viel Arbeit. Leser, denen diese Texte nützlich sind, werden gebeten, das zugrundeliegende Buch käuflich zu erwerben: der Verlag kann ohne Buchverkauf nicht überleben und sein Werk nicht fortsetzen. Wir setzen in der einen wie der anderen Weise auf den selbstbestimmten, selbstverantwortlichen und seiner Freiheit gerecht werdenden Leser. Der Verfasser ist für die hier anderen verfügbaren Texten natürlich nicht verantwortlich.
Ce texte a été affiché sur Internet à des fins purement éducatives, pour encourager la recherche, sur une base non-commerciale et pour une utilisation mesurée par le Secrétariat international de l'Association des Anciens Amateurs de Récits de Guerre et d'Holocauste (AAARGH). L'adresse électronique du Secrétariat est <aaarghinternational@hotmail.com>. L'adresse postale est: PO Box 81475, Chicago, IL 60681-0475, USA.
Afficher un texte sur le Web équivaut à mettre un document sur le rayonnage d'une bibliothèque publique. Cela nous coûte un peu d'argent et de travail. Nous pensons que c'est le lecteur volontaire qui en profite et nous le supposons capable de penser par lui-même. Un lecteur qui va chercher un document sur le Web le fait toujours à ses risques et périls. Quant à l'auteur, il n'y a pas lieu de supposer qu'il partage la responsabilité des autres textes consultables sur ce site. En raison des lois qui instituent une censure spécifique dans certains pays (Allemagne, France, Israël, Suisse, Canada, et d'autres), nous ne demandons pas l'agrément des auteurs qui y vivent car ils ne sont pas libres de consentir.
Nous nous plaçons sous
la protection de l'article 19 de la Déclaration des Droits
de l'homme, qui stipule:
ARTICLE 19
<Tout individu a droit à la liberté d'opinion
et d'expression, ce qui implique le droit de ne pas être
inquiété pour ses opinions et celui de chercher,
de recevoir et de répandre, sans considération de
frontière, les informations et les idées par quelque
moyen d'expression que ce soit>
Déclaration internationale des droits de l'homme,
adoptée par l'Assemblée générale de
l'ONU à Paris, le 10 décembre 1948.