Berlin, den 19. 6. 1996
In dem Aufsatz "Das Schweigen der Laemmer", Sleipnir 1/96, von Eduard Peter Koch wird an jenen Tag erinnert, an dem in Hebron/ElChalil mit automatischen Waffen auf zum Gebet knieeden Maenner geschossen wurde. Mit diesem Aufsatz begruendet ein Berliner Gericht erneute Hausdurchsuchung; nebst grosszuegiger Beschlagnahme u.a. der fuer den herbst vorgesehenen Buch produktion.
Wir weisen darauf hin, dass wir keineswegs nur religioes bestimmte Intoleranz einer bestimmnten Richtung thematisiert haben. In Heft 6/95 und 2/96 etwa setzt sich Horst Juergen Schaefter unter den Titel "Befreiung Deutsclands durch Buendnis mit islamischen Fundamentalisten?" mit letzteren ueberaus kritisch auseinander. Sleipnir ist immer ein Forum fuer alle gewesen, die zu argumentativer Auseinandersetung bereit waren, auch fuer jene, deren Positionen Eduard Peter Koch kritisiert: Man lese dazu den Aufsatz Dan Nimrods in Sleipnir Heft 2/96. Und auch in den inkriminierten Aufsatz Kochs steht unmissverstaendlich: "Gerade Simon Wiesenthal trifft merkwuerdigerweise den Punkt, wenn er schreibet: "Wer von den Juden erwartet, dass sie niemals Menschen ungerechtfertigt verfolgen, ja vielleicht sogar toeten koennten, der beweist damit nur, dass er uns noch immer nicht fuer gleichberechtigt mit anderen Voelkern haelt gleichberechtigt in Guten wie im Schlechten.
Eben diese Gleichberechtigung aber ist es, um die wir kaempfen, fuer unsere deutschen wie fuer unsere juedischen Autoren: Soeben ist zusammen mit John Sacks Buch die in unserem Verlag erschienene "Lehre vom Gemeinwesen" von Reinhold Oberlercher beschlagnahmt worden; dass die Anklageschrift "wegen Volksverhetzung", die uns in Mai zuging, auch Werke juedischer Publizisten auffuehrt, deren Vertrieb kriminell sein soll, ist der Staatsanwaltschaft moeglicherweise nicht einmal aufgefallen.
Beschuldigung diesmal: "Beschimpfung von Religionsbekenntnissen". Die Durchsuchungsbeschluesse wurden mit einer Notwendigkeit der Auffindung von Beweismitteln zu dem Verdacht begruendet, "Sleipnir 1/96 hergestellt und vertrieben zu haben und mit der Veroeffentlichung des Artikels 'das Schweigen des Laemmer' () einen Verstoss gegen § 166 StGb begangen zu haben". Eine aufwendige Form der Beweiserhebung, der es, da Sleipnir als eine in jeder Buchandlung erhaeltliche und auch als Pressepost versandte Zeitschift mit einem Impressum erscheint, in welchem die Verantwortlichkeit verzichnet ist, nicht bedurft haette.
Wie bitten alle Kollegen um Unterstuetzung, ein Klima der Toleranz und des Willens zum Gespraech zu schaffen, das allein die Moeglichkeit bietet, politische Probleme friedlich zu loesen.
Andreas Roehler
Verlag der Freunde, Andreas ROehler und Peter TOepfer GbR, Postfach 35 02 64, D-10211 Berlin, Tel/Fax 030/692 78 63.
Konten: Nr 2970011002 Berliner Sparkasse (BLZ 100 500 00)
Nr 263308-102 Postbank Berlin (BLZ 100 100 10)
++++++++++++++++++++++
Verlag der Freunde, Andreas Roehler und Peter Toepfer GbR
Postfach 35 02 64, D-10211 Berlin, Tel./Fax: 030/692 78 63
Leider kein Scherz, sondern der Wille des Amtsgerichts Stuttgarts falls der Strafbefehl vom 9.4.1996 ueber 4000,- DM in Geltung bleibt, den ich, durch die Zeitschrift Sleipnir finanziell bereits stark belastet, nicht werde aufbringen koennen. Inzwischen drohen Pfaendung, bzw. vierzig Tage Haft.
Zur Entwicklung der Ereignisse: An Abend des 29. Juni 1995 rief ich, nachdem ich von der kurzfristigen Kuendigung der Wohnung Germar Scheerers (Rudolfs) aus politischen Gruenden nach einem abwertenden Beitrag ueber ihn im Fernsehen Kenntnis erhalten hatte, bei der Vermieterin an, und bat um ein Interview. Auf ihre Frage nach den Gruenden, teilte ich ihr mit, dass diese Kuendigung meines Erachtens ein sehr ungewoehnlicher Schritt und Germar Rudolf eine Person der Zeitgeschichte sei. Sie fragte daraufhin, ob ich sie bedrohen wolle. Ich sagte, dies sei keineswegs der Fall: und teilte ihr meine Anschrift sowie Telefonnunmer mit.
In August dann erhielt ich eine Vorladung vom polizeilichen Staatsschutz; dort eroeffnete man mir zu meiner Ueberraschung, dass gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen Noetigung laufe. Ich legte meine Sicht der Geschehnisse dar. Bis Freitag vergangener Woche, da ich mit einen Mal eine Mahnung fuer einen Strafbefehl in meinem Briefkasten fand, habe ich dann nichts mehr von der Sache gehort. Die Frist, den Strafbefehl zu widersprechen, ist inzwischen verstrichen. Wie sich herausstellt, war der Befehl waehrend der Osterferien zugestellt worden, eine Benachrichtigung gelangte nie in meine Haende. Feststeht, dass das Schreiben an jenen 15. April, an den es nach Auskunft des Gerichtes niedergelegt sein soll, bei der Post nicht eingetragen ist. Zufall ? Gewissen Leuten, die die Menschrechtskonventionen nicht gerade unter den Kopfkissen zu liegen haben, kommt es zupass: Bei Eroeffnung des zu erwartenden Prozesses "wegen Volksverhetzung" etc. die Anklageschrift liegt bereits vor , ware ich dann vorbestraft: ein Krimineller, wie man es sich immer schon gedacht hat
Was tun? Sollte es notwendig sein, werde ich ins Gefaengnis gehen. Ich werde nicht der erste und leider auch nicht der letzte politische Gefangene der BRD sein und den Lesern aus eigener Anschauung berichten koennen. Dieser Haft aber wuerde und das waere fuer unseren Betrieb weit unangenehmer eine Pfandung u.a. der Bankkonten vorausgehen, mit allen K.onsequenze fuer unseren Geschaeftsbetrieb.
Nicht also zur Vermeidung einer Haftstrafe, wohl aber fuer die Fortfuehrung unserer Zeitschrift und der anderen verlegerischen Aktivitaeten bitte ich Sie um eine Spende.
Mit Gruss und Dank; Andreas Roehler
Afficher un texte sur le Web équivaut à mettre un document sur le rayonnage d'une bibliothèque publique. Cela nous coûte un peu d'argent et de travail. Nous pensons que c'est le lecteur volontaire qui en profite et nous le supposons capable de penser par lui-même. Un lecteur qui va chercher un document sur le Web le fait toujours à ses risques et périls. Quant à l'auteur, il n'y a pas lieu de supposer qu'il partage la responsabilité des autres textes consultables sur ce site. En raison des lois qui instituent une censure spécifique dans certains pays (Allemagne, France, Israël, Suisse, Canada, et d'autres), nous ne demandons pas l'agrément des auteurs qui y vivent car ils ne sont pas libres de consentir.
Nous nous plaçons sous
la protection de l'article 19 de la Déclaration des Droits
de l'homme, qui stipule:
ARTICLE 19
<Tout individu a droit à la liberté d'opinion
et d'expression, ce qui implique le droit de ne pas être
inquiété pour ses opinions et celui de chercher,
de recevoir et de répandre, sans considération de
frontière, les informations et les idées par quelque
moyen d'expression que ce soit>
Déclaration internationale des droits de l'homme,
adoptée par l'Assemblée générale de
l'ONU à Paris, le 10 décembre 1948.