Dokumente NI-9912
I. Eigenschaften der Blausäure:
Blausäure ist ein Gas, das sich durch Verdunsten entwickelt.
Siedepunkt: 26* C. Flüssigkeit: wasserhell, farblos. Gefrierpunkt: -15* C. Geruch: eigenartig, widerlich süßlich. Spez. Gewicht: 0,69. Außerordentlich großes Dampfdichte: 0,97 (Luft = 1,0). Durchdringungsvermögen. Flüssigkeit ist leicht verdampfbar. Blausäure ist im Wasser löslich.
Explosionsgefahr:
75 g Blausäure auf 1 cbm Luft. (Normale Anwendung ca. 8 -- 10 g pro cbm., daher nicht explosiv). Blausäure darf nicht mit offenem Feuer, glühenden Drähten usw. zusammengebracht werden. Sie verbrennt dann langsam und verliert vollkommen ihre Wirkung. (Es entsteht Kohlensäure, Wasser und Stickstoff.)
Giftigkeit für Warmblüter:
Blausäure hat fast keine Warnwirkung, daher ist sie hochgiftig und hochgefährlich . Blausäure gehört zu den stärksten Giften. 1 mg pro kg -- Körpergewicht genügt, um einen Menschen zu töten. Kinder und Frauen sind im allgemeinen empfindlicher als Männer. Ganz geringe Mengen von Blausäure schaden dem Menschen nicht, auch bei stetiger Atmung. Vögel und Fische sind besonders empfindlich gegen Blausäure.
Giftigkeit für Insekten:
Die Wirkung der Blausäure auf Insekten hängt nicht so sehr von der Temperatur ab, wie die Wirkung anderer Gase: d.h. sie wirkt auch bei kalten Temperaturen (auch noch bei -5*C). Bei vielen Tieren, besonders bei Wanzen und Läusen, sind die Eier empfindlicher als die Imagines.
Giftigkeit gegen Pflanzen:
Der Grad der Giftwirkung hängt ab von dem Vegetationszustand der Pflanzen. Hartlaubige Pflanzen sind weniger empfindlich als weichlaubige. Schimmelpilze und Hausschwamm werden durch Blausäure nicht abgetötet.
Bakterien werden durch Blausäure
nicht vernichtet.
II. Anwendungsform der Blausäure:
Zyklon ist die Aufsaugung eines Gemisches von Blausäure und Reizstoff in einem Trägerstoff. Als Trägerstoff verwendet man entweder Holzfaserscheiben, eine rotbraune körnige Masse (Diagrieß) oder kleine blaue Würfel (Erco).
Der Reizstoff hat außer seinem Zweck als Warnstoff noch den Vorteil, daß er die Atmung der Insekten anregt. Entwicklung der Blausäure und des Reizstoffes durch einfache Verdunstung. Haltbarkeit des Zyklons 3 Monate. Schadhafte Dosen zuerst verbrauchen. Inhalt einer Dose muß stets ganz verbraucht werden . Flüssige Blausäure greift Polituren, Lacke, Farben usw. an. Gasförmige Blausäure ist unschädlich. Durch den Reizstoffzusatz bleibt die Giftigkeit der Blausäure unverändert; die Gefährlichkeit ist aber wesentlich geringer geworden.
Zyklon kann durch Verbrennen unschädlich
gemacht werden.
III. Vergiftungsmöglichkeiten:
1. Leichte Vergiftungen:
Schwindelgefühl, Kopfschmerzen, Erbrechen, Unwohlsein usw. Alle diese Anzeichen gehen vorüber, wenn man sofort in die frische Luft geht. Alkohol setzt die Widerstandsfähigkeit bei Blausäuredurchgasungen herab. Daher vor der Vergasung keinen Alkohol trinken.
Man gibt: 1 Tablette Cardiazol oder Veriazol, um Herzstörungen vorzubeugen, gegebenenfalls nach 2 bis 3 Stunden nochmals.
2. Schwere Vergiftungen:
Der Betroffene fällt plötzlich zusammen und ist bewußtlos. Erste Hilfe: Frische Luft, Gasmaske ab, Kleidung lockern, künstliche Atmung, Lobelin i.m. 0,01 g. Kampfer-Injektionen sind verboten.
3. Vergiftungen durch die Haut:
Anzeichen wie unter 1. Desgleichen auch Behandlung.
4. Magenvergiftungen:
sind zu behandeln mit:
Lobelin 0,01 g i.m. -- Eisenvitriol --
gebrannte Magnesia.
IV. Gasschutz:
Bei Durchgasungen mit Zyklon nur Spezialfilter, z. B. Filtereinsatz »J« (blaubraun) der Auergesellschaft, Berlin, oder der Drägerwerke, Lübeck, verwenden.
Tritt Gas durch die Maske, unverzüglich
das Gebäude verlassen und Filter wechseln, nachdem auch die
Maske und der Maskensitz auf Dichtigkeit geprüft sind. Der
Filtereinsatz ist erschöpft, wenn Gas durch die Maske tritt.
Mit Filter »J« erst ca. 2 Minuten im Freien bewegen,
damit eine gewisse Feuchtigkeit durch die Ausatemluft im Filtereinsatz
erreicht wird. -- Filter darf keinesfalls im gaserfüllten
Raum gewechselt werden.
V. Personal:
Für jede Entwesung wird ein Entwesungstrupp eingesetzt, bestehend aus mindestens 2 Mann. -- Verantwortlich für die Durchgasung ist der Durchgasungsleiter. Ihm obliegt besonders die Besichtigung, Lüftung, Freigabe und die Sicherheitsmaßnahmen. Für den Fall seines Ausscheidens bestimmt der Durchgasungsleiter einen Stellvertreter. Den Anordnungen des Durchgasungsleiters ist unverzüglich nachzukommen.
Unausgebildete Personen oder ausgebildete, die noch keine Bescheinigung besitzen, dürfen nicht zu Gasarbeiten herangezogen werden. Sie dürfen auch nicht in gaserfüllte Räume hinein genommen werden. Der Durchgasungsleiter muß stets wissen, wo seine Leute zu erreichen sind. Sämtliche Leute müssen sich jederzeit darüber ausweisen können, daß sie die behördliche Genehmigung besitzen, Blausäure zur Schädlingsbekämpfung zu verwenden.
Die vorliegenden Richtlinien sind in
allen Fällen genau zu beachten.
VI. Ausrüstung:
Jeder muß stets bei sich führen:
1. Seine eigene Gasmaske.
2. Mindestens 2 Spezial-Einsätze gegen Zyklon Blausäure.
3. Das Merkblatt »Erste Hilfe bei Blausäurevergifteten«.
4. Arbeitsvorschrift.
5. Zulassungsbescheinigung.
Jeder Entwesungstrupp hat stets bei sich zu führen:
1. Mindestens 3 Spezial-Einsätze als weiteren Vorrat.
2. 1 Gasrestnachweisgerät.
3. 1 Vorrichtung, um Lobelin einzuspritzen.
4. Lobelin 0,01 g Ampullen.
5. (Cardiazol), Veriazol Tabletten.
6. 1 Hebelöffner oder Spitzhammer zum Öffnen der Zyklondosen.
7. Warnungsschilder der vorgeschriebenen Art.
8. Abdichtungsmittel.
9. Papierbogen zur Unterlage.
10. Elektr. Taschenlampe.
Alle Geräte sind stets sauber und
in Ordnung zu halten. Beschädigungen von Geräten sind
sofort auszubessern.
VII. Planung einer Durchgasung:
1. Ist die Durchgasung überhaupt durchführbar?
a. Bauart und Lage des Gebäudes. b. Beschaffenheit des Daches. c. Beschaffenheit der Fenster. d. Vorhandensein von Heizkanälen, Luftschächten, Mauerdurchbrüchen usw.
2. Feststellung der Art der zu vertilgenden Schädlinge.
3. Raumberechnung. (Nicht auf Pläne verlassen, sondern selbst ausmessen. Nur Außenmaße nehmen. Mauerwerk mitberechnen.)
4. Vorbereitung der Belegschaft. (Entfernen von Nutztieren, Pflanzen, Nahrungsmitteln, unentwikkelte fotografische Platten, Genußmittel, Gasmaskenfilter).
5. Feststellung besonders schwieriger Abdichtungen. (Luftschächte, Kanäle, Holzverschalungen für große Öffnungen, Dächer).
6. Feststellung der zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen. (Bewachung, Arbeitskommandos zum Verkleben.)
7. Festsetzung des Durchgasungstages und der Räumungsfrist.
8. Gegebenen Falles Sicherheitsmaßnahmen für die Nachbarschaft rechtzeitig veranlassen.
9. Anmeldung bei der Behörde.
VIII. Vorbereitung einer Durchgasung:
1. Abdichtung.
2. Öffnen sämtlicher Türen, Schränke, Schubladen usw.
3. Betten auseinanderlegen.
4. Entfernung offener Flüssigkeit (Kaffeereste, Waschwasser usw.).
5. Entfernung von Lebensmitteln.
6. Entfernung von Pflanzen und Nutztieren (Aquarien usw.).
7. Entfernung unentwickelter fotogr. Platten und Filme.
8. Entfernen von Verbandspflaster, Arzneimitteln offen und in Tüten (besonders Kohle).
9. Entfernung von Gasmaskenfiltern.
10. Vorbereitung der Erfolgsprüfung.
11. Räumung von der Belegschaft.
12. Schlüsselübernahme. (Sämtliche
Türenschlüssel.)
IX. Gasstärke und Einwirkungszeit
hängen ab
von der Art der Schädlinge,
der Temperatur,
dem Füllungsgrad der Räume und
der Dichtigkeit des Gebäudes.
Bei Innentemperaturen von über + 5* C nimmt man in der Regel 8 g/cbm Blausäure.
Einwirkungszeit: 16 Stunden, wenn nicht besondere Verhältnisse, z. B. geschlossene Bauweise, eine Verkürzung erfordern. Bei warmem Wetter darf man bis auf 6 Stunden heruntergehen. Bei Temperaturen von unter + 5* C ist die Einwirkungszeit auf mindestens 32 Stunden zu verlängern.
Die angegebene Stärke und E-Zeit ist anzuwenden bei: Wanzen, Läusen, Flöhen usw. mit Eiern, Larven und Puppen.
Bei Kleidermotten über plus 10* C, 16 g/cbm und 21 Stunden Einw.-Zeit.
Mehlmotten wie Wanzen.
X. Durchgasung eines Gebäudes:
1. Prüfung, ob das Gebäude von allen Menschen verlassen ist.
2. Auspacken der Zyklonkisten. Für jedes Stockwerk die entsprechende Menge bereitstellen.
3. Verteilung der Dosen. Ein Mann begibt sich in das Gebäude, empfängt dort die vom Arbeitskommando heraufgebrachten Dosen und verteilt sie. (Läßt sie neben die Unterlagebogen stellen.)
4. Entlassung des Arbeitskommandos.
5. Aufstellung der Wache und Belehrung dieser durch den Durchgasungsleiter.
6. Überprüfung der völligen Abdichtung und Räumung.
7. Anlegung des Gasschutzes.
8. Öffnen der Dosen und Ausschütten des Doseninhaltes. Der Inhalt ist dünn auszustreuen, damit das Zyklon schnell verdunstet und möglichst schnell die notwendige Gasstärke erreicht wird. Die Beschickung beginnt im obersten Stockwerk, der Keller wird vor dem Erdgeschoß beschickt, falls ersteres keinen Ausgang hat. Bereits beschickte Räume sollen nach Möglichkeit nicht noch einmal betreten werden. Bei der Beschickung ist ruhig und langsam zu arbeiten. Besonders ist die Treppe langsam zu begehen. Die Beschickung darf nur im Notfalle unterbrochen werden.
9. Die Ausgangstüre wird verschlossen, abgedichtet (Schlüsselloch nicht vergessen) und der Schlüssel dem Durchgasungsleiter übergeben.
10. Auf die Tür wird eine Warnungstafel aufgeklebt mit der Aufschrift: »Vorsicht, giftige Gase, Lebensgefahr. Eintritt verboten.« Die Warnungstafel muß -- falls erforderlich -- mehrsprachig sein. Jedenfalls muß sie mindestens 1 deutlich sichtbaren Totenkopf tragen.
11. Gasschutz, Einrichtungen zur Wiederbelebung und Gasrestnachweis sind bereit zu halten. Jedermann des Durchgasungspersonals muß wissen, wo sich die Gegenstände befinden.
12. Mindestens 1 Mann des Durchgasungspersonals
bleibt stets in erreichbarer Nähe des unter Gas stehenden
Gebäudes. Sein Aufenthaltsort ist der Wache bekannt zu geben.
XI. Lüftung:
Die Lüftung bietet die größte Gefahr für Beteiligte und Unbeteiligte. Sie ist deshalb besonders vorsichtig und stets mit aufgesetzter Gasmaske auszuführen. Grundsätzlich soll derart gelüftet werden, daß gasfreie Luft stets in kürzester Zeit erreichbar ist, daß das Gas nach einer Seite abzieht, auf der die Gefährdung Unbeteiligter ausgeschlossen ist. Bei schwieriger Lüftung bleibt 1 ausgebildeter Mann vor dem Gebäude, um den Abzug des Gases zu beobachten.
1. Dafür sorgen, daß sich in der Umgebung des Gebäudes keine fremden Leute aufhalten.
2. Die Wachposten so aufstellen, daß sie durch das abziehende Gas nicht belästigt werden, trotzdem aber die Zugänge zu dem Gebäude beobachten können.
3. Gasmasken anlegen.
4. Gebäude betreten, Türe schließen, nicht verschließen.
5. Zuerst die Fenster auf der dem Wind abgekehrten Seite des Gebäudes öffnen. Stockwerkweise lüften. Im Erdgeschoß beginnen und nach jedem Stockwerk eine Erholungspause von mindestens 10 Minuten einlegen.
6. In den einzelnen Räumen des Gebäudes müssen die Türen zum Gang, Verbindungstüren zwischen den Zimmern und die Fenster geöffnet werden. Bieten einige Fenster Schwierigkeiten, so dürfen sie erst geöffnet werden, wenn die Hauptmenge des Gases abgezogen ist.
7. Verschläge und andere nicht leicht wieder bestellbare Abdichtungen dürfen erst entfernt werden, wenn die Hauptmenge des Gases abgezogen ist.
8. Bei Frost und Frostgefahr ist darauf zu achten, daß Heizung und Wasserleitung nicht einfrieren.
9. Zimmer mit wertvollem Inhalt wie Kleiderkammern usw. dürfen wieder verschlossen werden, sobald die Fenster geöffnet sind.
10. Geöffnete Fenster und Türen sind gegen Zuschlagen zu sichern.
11. Abdichtungen der Schornsteine werden nach der vorläufigen Freigabe entfernt.
12. Die Lüftung muß mindestens 20 Std. dauern.
13. Die Wache bleibt während der
ganzen Lüftungszeit bei dem Gebäude.
XII. Vorläufige Freigabe:
Ein durchgaster Raum darf vorläufig freigegeben werden, sobald bei offenem Fenster und Tür der Papierstreifen des Gasrestnachweises schwächer blau als das mittlere Farbmuster ist. In vorläufig freigegebenen Räumen dürfen nur Arbeiten zur Lüftung und Aufräumung ausgeführt werden. Keinesfalls darf in ihnen ausgeruht oder geschlafen werden. Fenster und Türen müssen ständig geöffnet bleiben.
XIII. Aufräumungsarbeiten nach der vorläufigen Freigabe:
1. Entfernung der Zyklonrückstände aus den durchgasten Räumen. Sie sind im allgemeinen wie Dosen und Kisten an die Fabrik zurückzusenden. Vor der Rücksendung aus den durchgasten Räumen muß auf den Kisten die Aufschrift »Gift« entfernt werden. Feuchte, nasse oder veschmutzte Rückstände, sowie beschädigte Dosen, dürfen keinesfalls zurückgesandt werden. Sie können auf den Kehricht oder Schlackenhaufen geworfen werden, dürfen jedoch niemals in Wasserläufe entleert werden.
2. Matratzen, Strohsäcke, Kissen, Polstermöbel oder ähnliche Gegenstände sind unter Aufsicht des Durchgasungsleiters oder seines Beauftragten mindestens eine Stunde lang im Freien (bei Regenwetter mindestens 2 Std. auf dem Flur) zu schütteln oder zu klopfen.
3. Wenn es möglich ist, soll die Füllung der Strohsäcke erneuert werden. Die alte Füllung darf aber nicht verbrannt, sondern kann nach weiterer Lüftung wieder verwendet werden.
4. Falls die Schornsteine oben abgedeckt worden sind, müssen die Abdichtungen sorgfältig entfernt werden, andernfalls Gefahr besteht, daß das Feuer in Öfen und Herden keinen genügenden Zug hat und Kohlenoxydvergiftungen hervorgerufen werden.
5. Nach der endgültigen Freigabe ist ein Durchgasungsbericht nach vorgeschriebenem Muster in doppelter Ausfertigung auszufüllen. Aus ihm müssen insbesondere zu ersehen sein:
a. durchgaster Rauminhalt, b. Menge des
verbrauchten Zyklons, c. Name des Durchgasungsleiters, d. Namen
des übrigen Personalstandes, e. Gaseinwirkungszeit, f. Zeitpunkt
der Freigabe der entwesten Räume.
XIV. Endgültige Freigabe:
1. Keinesfalls vor Ablauf von 21 Stunden nach Beginn der Lüftung.
2. Alle zum Ausklopfen herausgebrachten Gegenstände sind in den Raum zurückzubringen.
3. Fenster und Türen werden für eine Stunde geschlossen.
4. In heizbaren Räumen muß eine Temperatur von mindestens 15* Grad hergestellt werden.
5. Gasrestnachweis. Der Papierstreifen darf auch zwischen übereinander gelegten Decken, Matratzen und in schwer zugänglichen und schwer lüftbaren Räumen nicht stärker blau sein als das hellste Farbmuster. Ist dies nicht der Fall, so muß die Lüftung fortgesetzt werden und der Gasrestnachweis nach einigen Stunden wiederholt werden.
6. In Gebäuden, die möglichst bald wieder zum Schlafen benutzt werden sollen, ist der Gasrestnachweis in jedem einzelnen Raum vorzunehmen. Keinesfalls darf in einem durchgasten Raum in der auf die Durchgasung folgenden Nacht geschlafen werden. Stets müssen die Fenster in der ersten Nacht, in der der Raum wieder benutzt wird, geöffnet bleiben.
7. Der Durchgasungsleiter oder sein Stellvertreter darf das Gebäude nicht eher verlassen, als bis auch der letzte Raum endgültig freigegeben ist.
Herausgegeben von der Gesundheitsanstalt des Protektorats Böhmen
und Mähren in Prag.
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Nous nous plaçons sous
la protection de l'article 19 de la Déclaration des Droits
de l'homme, qui stipule:
ARTICLE 19
<Tout individu a droit à la liberté d'opinion
et d'expression, ce qui implique le droit de ne pas être
inquiété pour ses opinions et celui de chercher,
de recevoir et de répandre, sans considération de
frontière, les informations et les idées par quelque
moyen d'expression que ce soit>
Déclaration internationale des droits de l'homme,
adoptée par l'Assemblée générale de
l'ONU à Paris, le 10 décembre 1948.