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lügt ! Herausgeber: Otto Ernst Remer Stellungnahme von vier Wissenschaftlern zu einer Serie der Wochenzeitung DIE ZEIT N3. 39, 18.9.1992, S. 104 und Nr. 40, 25.9.1992, S. 90 Gab es die Massenvernichtung jüdischer Menschen im Dritten Reich? H.K. Westphal, Dipl.-Ingenieur Erklärung: Diese vier Namen sind Pseudonyme
von Dipl.-Chem. Germar Rudolf.
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DEUTSCHE MEDIEN - LÜGNER UND FEIGLINGE!
Unsere Massenmedien scheuen sich seit jeher, die Meinung anderer zu zentralen politischen und historischen Fragen zu Wort kommen zu lassen. Sie behüten ihr Meinungsverbreitungs- und -manipulationsmonopol wie ihren Augapfel, so wie sie es von ihren alliierten Lizenzgebern nach dem Zweiten Weltkrieg aufgetragen bekamen. Die Erfüllungsgehilfen der Siegermächte müssen zurecht die Diskussion mit ihren Gegnern fürchten, denn sie würden in einer offenen Auseinandersetzung der mehrfachen, grob fahrlässigen und vorsätzlichen Lügen gegen das Deutsche Volk überführt werden. Auf diese Lügen wiederum sind sie angewiesen, um ihre menschenfeindlichen Ideologien zu stützen.
Im Gegensatz zu diesen Lügnern und Feiglingen scheue ich die offene Auseinandersetzung nicht. Ich möchte, daß der Leser die Argumente beider Seiten gegeneinander abwägen kann. Daher wird hier zunächst ein Faksimile der Veröffentlichung aus der Wochenzeitung DIE ZEIT wiedergegeben, um die es in dieser Broschüre geht (Seiten I bis VIII). Einige Zeilen der faksimilierten Wiedergabe sind nicht von besonders guter Qualität. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Daran schließt sich die Erwiderung der gegnerischen Meinung an (Seiten 1 bis 32).
O.E. Remer, Generalmajor a.D.
Herausgeber
1992 bei
Verlag
REMER - HEIPKE
8730 Bad Kissingen · Postfach 1310
Alle Rechte vorbehalten
Satz und Druck: Euro-Publications, Barcelona
ISBN: 3 - 9802807 - 4 - 8
104 ZEITLÄUFE, DIE ZEIT Nr. 39 - 18. September 1992
Die Auschwitz-Lügen
Mit zunehmender Propaganda leugnen die Rechtsradikalen den Massenmord an den Juden. Sich darüber moralisch oder politisch zu empören reicht nicht aus. Solange man die Argumente der Revisionisten nicht in der Sache widerle_t. werden sich viele Menschen verunsichert fühlen. Was sind die Fakten?
Von Till Bastian
Auschwitz, den 30. August 1942: Im Konzentrationslager, dessen Errichtung der Reichsführer SS Heinrich Himmler 1940 angeordnet hatte, trifft ein neuer Arzt ein - der für die Semesterferien dorthin abkommandierte 58jährige SS-Untersturmführer Dr. Dr. Johann Paul Kremer, Privatdozent für Anatomie an der Universität Münster.
Über seinen Aufenthalt in Auschwitz hat Kremer genau Tagebuch geführt. So notierte er am 2. September 1942: Zum 1. Male draußen um 3 Uhr früh bei einer Sonderaktion zugegen. Im Vergleich hierzu erscheint mir das Dante'sche Inferno fast wie eine Komödie. Umsonst wird Auschwitz nicht das Lager der Vernichtung genannt. Und drei Tage später, am 5. September: Hauptscharfahrer Thilo, Truppenarzt, hat recht, wenn er mir heute sagte, wir befänden uns hier am anus mundi. Am Arsch der Welt! In seiner Vernehmung vor dem Krakauer Gericht sagte Kremer rund fünf Jahre später aus: Diese Bezeichnung gebrauchte ich deshalb, weil ich mir gar nichts Abscheulicheres und Ungeheuerlicheres vorstellen konnte.
Mit der "Sonderaktion", von der Kremer spricht und die selbst ihn, den gewiß nicht zartbesaiteten SS-Mann, erschüttert hat, ist ein neues Verfahren gemeint, das die Lagerleitung im Juli 1942 zur schnelleren Menschenvernichtung eingeführt hat: Aus aller Herren Länder rollten seit diesem Sommer Züge ins Menschenschlachthaus Auschwitz; die Passagiere hatten sich nach der Ankunft neben den Gleisen aufzustellen. SS-Ärzte suchten "Brauchbare" heraus, alle anderen - schwangere Frauen, Kinder unter vierzehn Jahren, Kranke und Greise -wurden sofort in die Gaskammern geschickt und ermordet. Später wurden die Bahngleise, um schneller "vergasen" zu können, mitten ins Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau verlegt, wo sie noch zu besichtigen sind.
Auschwitz war monströs - als "größte Menschen-Vernichtungsanlage aller Zeiten" hat es sein Kommandant Rudolf Höß bezeichnet. Nirgendwo zeigt sich das wahre Gesicht des Nationalsozialismus in so nackter Brutalität wie hier - hier, wo Hunderttausende ermordet wurden in einer Orgie fabrikmäßiger Todesplanung, betrieben mit deutscher Gründlichkeit bis zuletzt. Und deshalb bleibt Auschwitz ein Menetekel deutscher Geschichte. Daß gerade jene, die diese Geschichte gerne schönfärben oder gar neu schreiben möchten, sich an Auschwitz reiben, ja den Massenmord leugnen, ist die traurige Konsequenz.
Wie ist dies überhaupt möglich? Am Geschehen von Auschwitz gibt es wenig Mysteriöses: Es liegt in aller Entsetzlichkeit zutage. Zwar weiß die Geschichtswissenschaft bis heute keine befriedigende Antwort auf die Frage: "Wie konnte das geschehen?" - aber darüber, was geschehen ist, sind wir außerordentlich gut unterrichtet, können es bis in die abscheulichen Details studieren - wenn wir nur wollen, wenn wir es nicht vorziehen, die Augen zu schließen vor der Wirklichkeit.
Das ehemalige KZ Auschwitz ist heute eine Gedenkstätte des polnischen Staates, für jeden zu besichtigen. Ihr Archiv verfügt über fünf laufende Meter Akten aus den Schreibstuben des früheren Konzentrationslagers und über fünfzehn Meter Akten der "Zentralbauleitung der Waffen-SS und Polizei", darunter die Pläne, zum Teil sogar die Bautagebücher für die Gaskammern und Krematorien in Auschwitz-Birkenau.
Wir wissen aus den Akten, daß am 20. Mai 1940 Bruno Brodnietwisch Häftlingsnummer 1 erhielt und daß am 18. Januar 1945 Engelbert Marketsch als letzter Häftling (Nummer 202 499) in Auschwitz eingeliefert wurde. Freilich ist die Menge der Opfer nicht mit letzter Exaktheit zu ermitteln - die Zahl der Menschen, die nach "Sonderaktionen" wie jene, von der Dr. Kremer berichtete, von der Bahnrampe direkt (und ohne erst eine Häftlingsnummer zu erhalten) in die Gaskammern geschickt wurden, ist nicht gesichert (die SS hat ihre eigenen Transportbücher zerstört) - aber wer wird dies zum Vorwand nehmen, das Mordgeschehen selber zu bestreiten?
Eine der "Selektionen" wurde sogar von Nazi-Photographen selbst im Bild festgehalten. nämlich das Schicksal der Menschen eines im Mai 1944 im Lager angekommenen Transportes ungarischer Juden; auf einem Bild ist der SS-Arzt Thilo zu erkennen. Die Photoserie ist in den USA als Buch erschienen; eine deutsche Ausgabe gibt es bezeichnenderweise nicht.
Auch Häftlinge haben unter Lebensgefahr Photos aufgenommen, welche die Verbrennung vergaster Menschen zeigen - im Sommer 1944 rollen so viele Transporte nach Auschwitz, daß die Kapazität der Krematorien nicht ausreicht; im Birkenwald von Brzezinka werden riesige Gruben ausgehoben, in denen man Leichen verbrennt, bisweilen wird austretendes Fett über die toten Körper geschöpft. um die Einäscherung zu beschleunigen.
Auschwitz war eine Hölle; eine Hölle, über die wir gut unterrichtet sind. Die in der Auschwitz-Gedenkstätte arbeitende polnische Wissenschaftlerin Danuta Czech hat ein minutiöses "Kalendarium" der 1714 Tage von Auschwitz veröffentlicht. Und über alle wissenschaftlichen Belege und Dokumente hinaus gab und gibt es Überlebende, die von Auschwitz berichten konnten oder können. Nicht wenige haben dies ausführlich getan - Primo Levi aus Italien (Häftlingsnummer 174 517) und Jean Amery aus Belgien (mit Levi in einer Baracke untergebracht) seien beispielhaft erwähnt; die erschütternden Aufzeichnungen der beiden von eigener Hand gestorbenen ehemaligen Auschwitz-Häftlinge sind auch in deutscher Sprache weit verbreitet. Für die schreckliche, von Terrence Des Pres 1977 veröffentlichte Chronik "The Survivor", die auf Dutzenden von Augenzeugenberichten beruht, hat sich freilich kein deutscher Verleger gefunden.
Vor Gericht mag die Aussage der Täter mehr beweisen als die der Opfer; wer es - schlimm genug - auch bei der Geschichtsbetrachtung so hält, kann sich leicht informieren: Auch die Täter haben bereitwillig berichtet. Ein Angehöriger der SS-Lagermannschaft sagte in seiner Vernehmung durch die deutschen Ermittlungsbehörden am 23. April 1959 aus, seine Aufgabe sei es gewesen, etwa ab Sommer 1942 die Listen der Neuangekommenen vom Begleitkommando entgegenzunehmen und die Anzahl zu überprüfen. Unmittelbar nach Ankunft fand die Selektion statt, das heißt, es wurden die arbeitsfähigen von den nichtarbeitsfähigen Häftlingen getrennt. Die nichtarbeitsfähigen Personen, in der Hauptsache Alte, Kranke, Kinder und Säuglinge, wurden in die damals bereits bestehenden Vergasungsräume geführt... Die Vergasungsräume befanden sich nicht allzuweit von der Ausladestelle entfernt, und die zur Vergasung bestimmten Personen wurden von uns dorthin geführt.
Im Vernehmungsprotokoll eines anderen Mitgliedes der KZ-Besatzung heißt es: Anschließend kam ein SS-Mann, ich glaube, es war ein Rottenführer, zu unserem Sanka [Sanitätswagen] und holte eine Gasbüchse heraus. Mit dieser Büchse ging er zu einer Leiter, die vom Tor aus gesehen an der rechten Seite des Gebäudes stand. Dabei bemerkte ich, daß er beim Besteigen der Leiter eine Gasmaske aufhatte. Als er am Ende der Leiter angekommen war, öffnete et eine kreisrunde Blechklappe und schüttete den Inhalt der Büchse in die Öffnung. Ich hörte noch deutlich das Klappern der Büchse gegen die Mauer, als er beim Ausschütteln dagegenstieß. Gleichzeitig sah ich, daß ein bräunlicher Staub aus der Maueröffnung hochstieg . . . Als er das Türchen wieder geschlossen hatte, setzte ein unbeschreibliches Schreien in dem Raum ein. Ich kann einfach nicht beschreiben, wie diese Menschen geschrien haben. Es dauerte etwa acht bis zehn Minuten, und dann war alles still. Kurze Zeit später wurde das Tor von Häftlingen geöffnet, und man konnte noch einen bläulichen Nebel über einem riesigen Knäuel Leichen schweben sehen. Solche Aussagen gibt es reichlich in den Akten der Zentralstelle in Ludwigsburg.
Auch Auschwitz-Kommandant Rudolf Höß hat ausführlich berichtet, nicht nur als Angeklagter in Polen-Höß ist 1947 auf dem Gelände des ehedem von ihm geleiteten KZs hingerichtet worden -, sondern schon zuvor als Zeuge im Nürnberger Tribunal, und zwar so umfassend wie bereitwillig. Für die innere Authentizität seiner Niederschrift spricht, daß er ihm peinliche Details - etwa seine Liebschaft mit einem weiblichen KZ-Häftling - sorgfältig aus diesen autobiographischen Aufzeichnungen aussparte.
Ebenfalls umfangreiche Aufzeichnungen über diese Zeit hat der 1921 in Rio de Janeiro geborene SS-Rottenführer Perry Broad, der bis 1945 in der Politischen Abteilung des Konzentrationslagers Dienst getan hatte, 1945 angefertigt. Broad ist im Frankfurter Auschwitz-Prozeß 1965 zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Schließlich existiert noch das Tagebuch des Dr. Kremer; in den Heften aus Auschwitz, die das dortige Museum publiziert, sind die Berichte von Broad, Höß und Kremer unter dem Titel "Auschwitz in den Augen der SS" veröffentlicht.
In Deutschland ist ein Auschwitz-Prozeß von 1963 bis 1965 vor dem Schwurgericht Frankfurt am Main verhandelt worden; mit dokumentarischer Genauigkeit wurde dort die Wirklichkeit dieses größten Konzentrationslagers enthüllt und belegt. Und wie die "Großen" der NS-Ära vor dem Nürnberger Tribunal die Greueltaten ihrer Herrschaftszeit nicht leugneten, sondern sich allenfalls mit verquasten philosophischen Thesen über historische Notwendigkeit zu rechtfertigen suchten, so haben auch die niederen Chargen des Terrorregimes, wenn sie in Frankfurt oder andernorts vor Gericht standen, den Massenmord ebensowenig bestritten wie die oben zitierten SS Männer. Immer hieß es, entweder seien andere die ausführenden Organe gewesen, oder aber man selber habe "nur auf Befehl" gehandelt.
Es ist wohl auch ein Ergebnis dieser klaren prozessualen Wahrheitsfindung, daß das 21. Strafrechtsänderungs-Gesetz vom Juni 1985 die Leugnung der unter NS-Herrschaft begangenen Verbrechen - "Auschwitz-Lüge" - als Beleidigung unter Strafe stellt (Paragraph 194 Strafgesetzbuch).
Warum überhaupt diese Regelung? Gibt es denn eine nennenswerte Zahl von Menschen, welche die Greuel von Auschwitz verharmlosen oder gar leugnen? Ja, es gibt sie - nicht nur in Deutschland. Da ist der 1967 verstorbene französische Professor Paul Rassinier mit seiner Broschüre "Die Lüge des Odysseus" (1948), der 1968 "Was ist Wahrheit? Die Juden und das Dritte Reich" folgten. Rassinier wollte "bewiesen" haben, in deutschen KZs habe es keine Gaskammern gegeben, und als Franzose ist er natürlich ein prächtiger Kronzeuge für deutsche Rechtsradikale:
Im Jahre 1970 erschien das Buch "Hezen-Einmal-Eins einer Lüge" von Emil Aretz, 1973 die Broschüre "Die Auschwitz-Lüge. Ein Erlebnisbericht" von Thies Christophersen, der als SS-Mann im Landwirtschaftsbetrieb des KZ Auschwitz gearbeitet hatte. 1979 wurden dann "Der Auschwitz-Mythos - Legende oder Wirklichkeit" des Hamburger Oberfinanzrichters Dr. Wilhelm Stäglich und ;,Die Tragödie der Juden. Schicksal zwischen Propaganda und Wahrheit" von Erich Kern publiziert.
Nach der Strafrechtsänderung von 1985 hat die Zahl solcher Veröffentlichungen begreiflicherweise abgenommen, was aber kein Nachlassen ihrer Wirksamkeit verbürgt. "Keine Behauptung ist anscheinend unsinnig genug, als daß sie nicht immer wieder aufs neue präsentiert würde", schreibt der Berliner Historiker Wolfgang Benz, der das zur schnellen Orientierung gut geeignete Taschenbuch "Legenden, Lügen, Vorurteile" (1992) und das Standardwerk "Dimension des Völkermords" (1991) herausgegeben hat.
"Das reicht von der Leugnung der Existenz der Konzentrationslager bis hin zu statistischen Kunststücken und abenteuerlichen Rechenexempeln über die Zahl der jüdischen Opfer." So wird zum Beispiel "errechnet", daß es so viele Juden, wie ermordet wurden, gar nicht gegeben habe. Weit verbreitet, so Wolfgang Benz, sind auch Pamphlete, die nachweisen sollen, daß es aus physikalischen, chemischen oder anderen naturwissenschaftlichen oder technischen Gründen gar nicht möglich war, in so großem Ausmaß das Verbrechen des Genozids zu begehen: "Eine der jüngsten Hervorbringungen solcher Art ist der 'Leuchter-Report', in dem ein amerikanischer Spezialist für Hinrichtungsanlagen zum Schluß kommt, in Auschwitz seien keine Menschen mit dem Giftgas Zyklon B ermordet worden." Mehr dazu im zweiten Teil dieser Serie.
Es ist wichtig, sich über zwei Angelpunkte klarzuwerden, an denen die rechtsradikale Propaganda immer wieder ansetzt: Da ist erstens die Zahl der Opfer des nationalsozialistischen Massenmordes, die aus einleuchtenden, zum Teil bereits benannten Gründen wohl niemals wird völlig exakt ermittelt werden können. Just deshalb hat das Auschwitz-Museum die früher auf dem KZ-Gelände angebrachten Gedenktafeln mit einer vermeintlich "exakten" Zahlenangabe entfernen lassen. Aber könnte es denn die Nazis entlasten, wenn sie aus irgendwelchen Gründen nicht so effizient gewesen wären, wie sie es selber beabsichtigten?
Da wird auf eine angeblich vom Roten Kreuz stammende Feststellung verwiesen, nach der es "nur" 300 000 Opfer rassischer und politischer Verfolgung gegeben habe. Diese Behauptung tauchte erstmals am 1. April 1955 in dem Artikel "Beweis aus der Schweiz: Was nun, Herr Staatsanwalt?" in der Zeitung Die Anklage auf.
Freilich hat das Internationale Rote Kreuz (IRK) in einem Brief vom 17. August 1955 unmißverständlich dementiert, daß es irgendwelche Zahlen solcher Art gebe. Und als die Behauptungen dieser Art nicht nachließen - sie fanden sich unter anderem in einem "Offenen Brief" an Kardinal Döpfner, den das NPD-Blatt Deutsche Nachrichten 1965 druckte -, erklärte das IRK am 11. Oktober 1965 in einem Brief an das Münchner Institut für Zeitgeschichte: "Wir möchten eindeutig klarstellen, daß das Internationale Komitee vom Roten Kreuz in Genf überhaupt nichts mit diesen Behauptungen zu tun hat."
Kaum besser erging es den Vereinten Nationen. 1973 erschien eine von Heinz Roth verfaßte Broschüre, "Warum werden wir Deutschen belogen?", in der es hieß: "Wußten Sie, daß die sicher beklagenswerten Verluste des jüdischen Volkes - nach Feststellung der UNO, die keinen Grund hat, irgend ein Volk besonders in Schutz zu nehmen - zweihunderttausend betragen haben?" Daraufhin hat die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen dem Münchner Institut für Zeitgeschichte am 1. August 1974 brieflich mitgeteilt, daß "die Zahl von 200 000 jüdischen Opfern des NS-Regimes mit Sicherheit nicht auf Feststellungen der Vereinten Nationen beruht".
Dessenungeachtet werden solche "Quellen", die es gar nicht gibt, von der rechtsextremen Propaganda weiterhin beschworen; denn zu deren Technik, so schreibt Wolfgang Benz zu deren Technik, so schreibt Wolfgang Benz zutreffend, "gehört es ja, solche Feststellungen immer wieder zu zitieren, bis sie scheinbar fester Bestandteil des Quellenmaterials sind und nicht mehr weiter überprüft, sondern als bekannt und selbstverständlich geglaubt werden". Ebenso verhält es sich mit dem beliebten Verweis auf angeblich noch geheime Dokumente in den USA, zumal alle deutschen Akten, die sich in westalliierter Hand befanden, heute frei zugänglich sind - überwiegend im Koblenzer Bundesarchiv und im Bonner Auswärtigen Amt.
Ein zweiter Ansatzpunkt rechtsradikaler Geschichtsleugnung wurde von den Nationalsozialisten selber geliefert. Schon im Sommer 1944 begann die SS, in Auschwitz die Spuren ihrer Verbrechen zu beseitigen, zum Beispiel durch Verbrennung der Transportlisten deportierter Juden, was die Abschätzung der Opferzahl heute sehr erschwert. Zudem wurden im Januar 1945, beim Herannahen der Roten Armee, die Gaskammern und Krematorien von Auschwitz durch die SS gesprengt. Just dieses schlichte Faktum beflügelt die Phantasie der Verharmloser und Leugner bis hin zur Schlußfolgerung im "Leuchter-Report", daß es in Auschwitz überhaupt keine Gaskammern gegeben habe, als ob keinerlei andere Dokumente und Zeugenaussagen vorlagen.
Soll man gegen solche Behauptungen überhaupt argumentieren? Oder ist es ein Eingeständnis von Unsicherheit, wenn beispielsweise ein Wiener Gericht im Prozeß gegen den Rechtsextremisten Gert Honsik trotz erdrückender Dokumentenlage noch ein eigenes Gutachten hat anfertigen lassen? Immerhin - auch der Wiener Historiker Gerd Jagschitz kam nach fünfjähriger Arbeit in seiner noch unveröffentlichten Expertise zu dem Ergebnis: "Es gibt keinen Zweifel an der Massenvernichtung von Juden durch Zyklon B", das Gericht verurteilte Honsik am 5. Mai dieses Jahres zu anderthalb Jahren und zehn Tagen Gefängnis ohne Bewährung. Aber, so der Korrespondent der Süddeutschen Zeitung: "Das einschlägig bekannte Publikum des Prozesses johlte dazu."
Unverbesserliche Leugner wird kein Argument überzeugen. Aber es geht um jene, die sich von ihnen verunsichern lassen, die ihnen vielleicht mit Toleranz und vermeintlicher Fairneß begegnen, weil es ihnen selber an Kenntnissen mangelt. Für sie muß man - nach einem Satz von Bert Brecht - auch das tausendmal Gesagte noch einmal sagen, damit es nicht einmal zuwenig gesagt sei.
Der Historiker Saut Friedländer hat festgestellt, die Einzigartigkeit der Naziverbrechen liege nicht nur in der Tat selber, "sondern auch in der Sprache der Täter und der Art und Weise, wie diese sich selbst wahrgenommen haben". Eine "Sonderaktion", wie sie Dr. Kremer erlebte, das war Aussonderung zum Massenmord. Hier, in der Wort- und Tatvernebelung, liegt die eigentliche Wurzel des rechtsradikalen "Revisionismus", hier liegt auch der Grund, warum Auschwitz weiterwirken kann.
Am 5. November 1942 reichte die Firma J. A. Topf und Söhne in Erfurt beim Reichspatentamt in Berlin eine Patentanmeldung mit der Kennziffer T 58 240 Kl 24d ein. Gegenstand: ein "kontinuierlich arbeitender Leichen-Verbrennungsofen für Massenbetrieb". In der Patentanmeldung heißt es:
In den durch den Krieg und seine Folgen bedingten Sammellagern der besetzten Ostgebiete mit ihrer unvermeidbar hohen Sterblichkeit ist die Erdbestattung der großen Menge verstorbener Lagerinsassen nicht durchführbar. Einerseits aus Mangel an Platz und Personal, andererseits wegen der Gefahr, die der näheren und weiteren Umgebung durch die Erdbestattung der vielfach an Infektionskrankheiten Gestorbenen unmittelbar und mittelbar droht. Es besteht daher der Zwang, die ständig anfallende große Zahl von Leichen durch Einäscherung schnell sicher und hygienisch einwandfrei zu beseitigen.
So die schreckliche Kanzleisprache der Täter und Mittäter. Sie überlebte erfolgreich die Stunde Null: Am 3. Januar 1953 wurde vom Bundespatentamt die Patentschrift Nr. 861731 (Klasse 24d) über "Verfahren und Vorrichtung zur Verbrennung von Leichen, Kadavern und Teilen davon" an die Firma J. A. Topf und Söhne, Wiesbaden (früher Erfurt) erteilt.
Nächste Folge: Die Entstehung das "Leuchter-Reports" - Das Beweismittel der Frey, Remer & Co. - Welche Rolle spielt David Irving?
90 ZEITLÄUFE, DIE ZEIT Nr. 40 - 25. September 1992
Seit einigen Jahren berufen sich die Rechtsradikalen auf das Gutachten eines amerikanischen Ingenieurs, der angeblich nachweist, daß es in Auschwitz keine Gaskammern gegeben habe. Was hat es damit auf sich?
Von Till Bastian
Am 25. Februar 1988 fliegt ein Ingenieur namens Fred A. Leuchter aus den USA nach Polen, begleitet von seiner Frau, einem Zeichner, einem Kameramann und einem Dolmetscher. Das Team inspiziert die ehemaligen Konzentrationslager Auschwitz und Majdanek und reist schon am 3. März wieder in die USA zurück. Ebenso hurtig schreibt Leuchter auch sein 132 Druckseiten umfassendes "Gutachten", das er bereits am 5. April vorlegt. Unter dem Namen "Leuchter-Report" hat es traurige Bekanntheit erlangt.
Was ist der Hintergrund dieses "Gutachtens"? In Kanada hatte sich der deutschstämmige Verleger Ernst Zündel vor dem Bezirksgericht in Toronto zu verantworten. Er ist wegen der Verbreitung von Schriften, in denen der nationalsozialistische Völkermord geleugnet wird, von der Auschwitz-Überlebenden Sabine Citron angezeigt und 1985 erstinstanzlich zu fünfzehn Monaten Gefängnis verurteilt worden. Später hat der Appellationsgerichtshof in Ontario dieses Urteil jedoch aufgehoben und ein Wiederaufnahmeverfahren angeordnet.
Nun schlug die große Stunde des französischen Literaturwissenschaftlers Robert Faurisson. Dieser Professor der Universität Lyon - seit langem berüchtigt wegen "revisionistischer", das heißt die Naziverbrechen leugnender Thesen - wandte sich, nach Absprache mit Zündel, an Fred Leuchter, der als Spezialist für jene Hinrichtungsanlagen in amerikanischen Gefängnissen gilt, die Giftgas zur Tötung der Verurteilten benutzen. Zündel und Faurisson versprachen sich von ihm eine Expertise, mit der "wissenschaftlich" nachzuweisen sei, daß es in Auschwitz keinen Massenmord mit Giftgas gegeben haben könne. Leuchter nahm diesen Auftrag anscheinend ohne große Bedenken an und begab sich alsbald auf die von Zündel finanzierte Reise.
Das Gericht in Toronto maß der Aussage des Bostoner Gaskammerspezialisten freilich wenig Bedeutung bei. Nachdem es den seltsamen Gutachter angehört hatte, verurteilte es Zündel am 11. Mai 1988 zu neun Monaten Gefängnis ohne Bewährung.
Im Juni 1989 wurde Leuchters Gutachten dann in London unter dem Titel "The Leuchter Report. The First Forensic Examination of Auschwitz" der Öffentlichkeit präsentiert - das Vorwort hatte der britische Publizist und Historiker David Irving beigesteuert. Eine deutsche Versetzung war bereits im Vorjahr mit dem Untertitel "Ein Ingenieursbericht über die angeblichen Gaskammern in Auschwitz, Birkenau und Majdanek, Polen" erschienen.
Schon mit diesem Titel wird klar, warum der Leuchter-Bericht in der apologetisch-rechtsradikalen Literatur als "Meilenstein" gefeiert werden konnte-weil hier ein angeblich unabhängiger Gutachter, der nach "wissenschaftlichen" Methoden verfährt, die Existenz der Vergasungsanlagen von Auschwitz und andernorts in Frage stellt.
Ist es überhaupt angebracht, ein solches Machwerk wissenschaftlich widerlegen zu wollen? Nach Würdigung aller Umstände - siehe den ersten Teil dieser Serie in der vorigen Ausgabe-kann es an den nationalsozialistischen Greueltaten in Auschwitz keinen Zweifel geben. Warum also einen Autor wie Leuchter "mit den eigenen Waffen schlagen" wollen?
Schriftstücke wie jenes von Fred Leuchter können leider viele Menschen verunsichern, wenn sie nicht in der Sache widerlegt werden. Wie Werner Wegner, der sich ausführlich mit diesem Report auseinandergesetzt hat, anmerkt, rufen moralisch-politische Argumente in solchen Fällen "nur den Eindruck einer Argumentationsschwäche hervor. Wer diesem Dilemma entgehen will, muß die Gegebenheiten und Geschehnisse in den Vernichtungslagern restlos zu klären suchen." Nur deshalb ist der "Leuchter-Report" eine Betrachtung wert.
Wir wollen auf die dubiosen Umstände bei der Entstehung des Berichtes hier nicht weiter eingehen - weder darauf, daß Leuchter es kaum für nötig hielt, sich vorab in das Problemfeld einzuarbeiten, noch auf seinen extrem kurzen Aufenthalt am Orte oder auf die Tatsache, daß er angeblich Proben aus den Wandverkleidungen der Gaskammern in Auschwitz-Stammlager und Auschwitz-Birkenau ohne Genehmigung der örtlichen Behörden (mithin ohne kritische Zeugen) entnommen hat.
Betrachten wir nur das "Gutachten" selber, so fällt als kardinaler Mangel sofort auf, daß es in eigentümlicher Betriebsblindheit die Tötungsmaschinerie der Nazis immer wieder mit den Gaskammern der US-Gefängnisse vergleicht. Aus diesen Vergleichen zieht Leuchter dann die reichlich sonderbar anmutende Schlußfolgerung, keine der Gaskammern von Auschwitz sei "so gebaut worden, wie es den bekannten und bewährten Anlagen, die zur selben Zeit in den Vereinigten Staaten in Betrieb waren, entsprochen hätte. Es erscheint merkwürdig, daß diejenigen, die diese-angeblichen Gaskammern geplant hatten, niemals die Technik zu Rate gezogen oder berücksichtigt haben, wie sie in den Vereinigten Staaten angewandt wurde, das heißt in dem einzigen Land, das damals Gefangene mit Gas hinrichtete."
Der Franzose Georges Wellers, der - selber Auschwitz-Überlebender - den "Leuchter-Report" einer vernichtenden Kritik unterzogen hat, merkt dazu bitter an: "Der brave Mr. Leuchter findet es demnach 'merkwürdig', daß Höß 1941/42, also mitten im Krieg, nicht den Atlantik überquert hat, um von den Amerikanern zweckdienliche Hinweise darüber zu erbitten, wie sich Hunderttausende von Männern, Frauen und Kindern am effektivsten umbringen lassen . . . Unter seinen Schlußfolgerungen finden sich viele ... überaus erstaunliche und unhaltbare Hinweise, aus denen immer wieder ersichtlich wird, daß dieser 'Luxus-Henker' seine 'Hilton-Gaskammer' mit den elenden Vergasungsschuppen von Auschwitz verwechselt hat."
Leuchters zentrale These besagt, in den Gebäuden von Auschwitz habe keine Massentötung durch Giftgas stattfinden können, da die "vermeintlichen" Gaskammern weder beheizbar waren noch rasch genug hätten entlüftet werden können. Außerdem konnte Leuchter in seinen angeblichen Proben aus der Wandverkleidung nur "kaum noch feststellbare" Spuren von Blausäureresten finden. All diese scheinbar sensationellen Entdeckungen lassen sich freilich leicht erklären:
Eine Gaskammer in den USA muß vor der Hinrichtung vorgeheizt werden, weil Blausäure (Zyklon B) erst bei einer Raumtemperatur von rund 26 Grad Celsius in den gasförmigen Aggregatzustand übergeht. In Auschwitz pferchten die Nazis aber derart viele Menschen in ihre Gaskammern, daß schon durch deren Körpertemperatur die notwendige Hitze erreicht wurde. Und aus eben diesem Grund - die hermetisch abgeschlossenen Räume waren überfüllt mit einer Menge nackter, verängstigter, schreiender, um Luft ringender Menschen - wurde die infolge der Hitze schnell gasförmig gewordene Blausäure zum größten Teil mit der eingeatmeten Luft von ihren Körpern aufgenommen.
Die Atemrate der Menschen in den Gaskammern von Auschwitz dürfte erheblich höher gewesen sein als die eines hinzurichtenden Delinquenten, der in einem amerikanischen Gefängnis, auf einem Stuhl festgeschnallt, den Tod erwartet; es wurde von ihnen daher wahrscheinlich auch mehr Blausäuregas aufgenommen. Vermutlich blieb nach dem Tod dieser Menschen gar keine große Menge an freiem Gas mehr übrig, das noch von der Wandverkleidung hätte absorbiert werden können.
Die Nazis hatten es eben nicht nötig, aus "humanitären" Gründen sicherheitshalber die elffache Menge der tödlichen Blausäuredosis einzusetzen, wie es in einem amerikanischen Gefängnis gängige Praxis ist. Von einer ihrer ersten Mordaktionen, die am 3. September 1941 im Kellergeschoß von Block 11 stattfand und 850 Menschen das Leben kostete, ist bezeugt, daß Rapportführer Gerhard Palitzsch, als er am Morgen des Folgetages, mit einer Gasmaske geschützt, die Zellentür öffnete, noch mehrere Häftlinge am Leben fand.
Seit Mitte September 1941 wurde die Leichenhalle des "Krematorium 1" in Auschwitz als Gaskammer benutzt; es handelt sich um einen ehemaligen Munitionsbunker links vom Eingangstor, über dem der Spruch "Arbeit macht frei" prangt. Grund dafür war nicht nur die räumliche Nähe von Gaskammer und Krematorium, sondern auch die Möglichkeit, in diesem (fensterlosen) Raum das etwa noch vorhandene Gas - es dürfte sich aus dem erwähnten Grund um keine gewaltige Menge gehandelt haben - anzusaugen, um die Räume rasch wieder betreten zu können (die Häftlingssonderkommandos begaben sich in die Gaskammern etwa dreißig Minuten nach Öffnen der Türen, um die Leichen der Ermordeten fortzuschaffen).
Aus diesen Gründen und durch den bereits er. wähnten Umstand, daß auch diese Gaskammer von den Nazis in aller Brutalität bis zum Äußersten mit Menschen vollgestopft wurde, ist es leicht erklärlich, wenn Leuchter 44 Jahre nach dem Massenmord wirklich nur noch geringe Cyanid-Rückstände in der Wandverkleidung hat finden können. Der Ingenieur behauptet zudem, dieses Krematorium habe wie alle anderen keine abgedichteten Türen gehabt, obschon er bei gründlicherer Arbeit im Auschwitz-Archiv die Bestellscheine für solche Türen leicht hätte finden können. Er berechnet weiterhin ganz ernsthaft, daß in diesen Raum von fast achtzig Quadratmeter Grundfläche überhaupt nur 91 Menschen hineingepaßt hätten, weil ja für jede stehende Person eine Bodenfläche von 9 Quadratfuß (0,8 Quadratmeter) nötig sei - als hätten die Nazis sich gar noch Gedanken um die Bequemlichkeit der Mordopfer gemacht . . .
Natürlich bestreitet Leuchter auch die im März 1944 wegen Überlastung der Krematorien vorgenommene Leichenverbrennung in Graben - es gibt von ihr illegal angefertigte Photos -, weil sie wegen des hohen Grundwasserspiegels auf dem sumpfigen Gelände von Auschwitz unmöglich gewesen sei. Daß aber das KZ-Gelände damals durch ein umfangreiches, von Häftlingen in Zwangsarbeit geschaffenes Grabensystem drainiert wurde, welches das Grundwasser über einen Hauptgraben in die Weichsel ableitete, ist ihm offenbar unbekannt geblieben.
Weitere Details können der Fachliteratur entnommen werden: Drei Wissenschaftler haben bisher - unabhängig voneinander und mit verschiedenen Schwerpunkten - eine fundierte Kritik an Leuchters Irrtümern und Widersprüchen geliefert, am umfassendsten der französische Pharmakologe Jean-Claude Pressac ("Auschwitz, Technique and Operation of the Gas Chambers", New York 1989), außerdem noch der Franzose Georges Wellers und der Deutsche Werner Wegner. Wer sich von der pseudowissenschaftlichen Aufmachung der Leuchter-Expertise hat verwirren lassen, wird nach dieser Lektüre ihre innere Haltlosigkeit rasch erkennen.
Hätte sich der Bostoner Ingenieur nicht so gründlich von der eigenen, offenbar vorgefaßten Meinung in die Irre führen lassen und sich gründlich über sein "Untersuchungsobjekt" orientiert, so wäre ihm auch nicht verborgen geblieben, daß bereits im Mai 1945 von den in den Auschwitz-Magazinen gefundenen 293 Säcken mit Frauenhaar eine Probe von 25,5 Kilogramm an das Krakauer Gerichtsmedizinische Institut überbracht worden ist. Im Untersuchungsbericht des Instituts, datiert vom 15. Dezember 1945, wird unzweideutig festgehalten, daß "an den Haaren, die von nach der Vergasung geschorenen Frauenleichen stammen", das Vorkommen von Blausäurekomponenten festgestellt werden konnte.
Es kann kaum verwundern, daß Rechtsradikale des harten Kerns die Leuchter-"Entdeckungen" als Propagandamittel weidlich ausschlachten. So schreibt der Generalmajor a.D. Otto E. Remer - er hatte am 20. Juli 1944 auf Befehl Hitlers den Putsch niedergeworfen - in seiner Remer-Depesche (Ausgabe vom September 1991), worin er Leuchter ausdrücklich erwähnt: "Die Massentötung von Juden mittels Zyklon B ist wissenschaftlich widerlegt." Infolgedessen fordert Remer Unterstützung "für den Durchbruch in der Gaskammerlüge". Die Versuche der deutschen Justiz, hierauf mit dem Paragraphen 194 Strafgesetzbuch zu antworten (der die Rede von einer "Auschwitz-Lüge" als Beleidigung der Opfer unter Strafe stellt), wirken eher hilflos (im letzten Jahr wurde Remer zu einer Geldstrafe von 2250 Mark verurteilt).
Eine besonders unrühmliche Rolle spielt in diesem Zusammenhang auch der Brite David Irving, der sich als Entdecker verborgener zeitgeschichtlicher Dokumente einen Namen gemacht hat. Der Schriftsteller, der am 9. November 1991, am Jahrestag der "Reichskristallnacht" von 1938, auf dem Rannischen Platz in Halle eine Rede vor 500 Rechtsradikalen hielt und dabei "der neuen deutschen Jugend" (so der Originalton Irving) zurief, "daß ein neues Deutsches Reich entstehen wird", hat das Vorwort für die 1989 erschienene britische Ausgabe des "Leuchter-Reports" verfaßt. In seinem im selben Jahr veröffentlichten Werk "Führer und Reichskanzler Adolf Hitler 1933-1945", einer ergänzten und überarbeiteten Neuauflage, taucht - im Gegensatz zu früheren Fassungen - das "Vernichtungslager Auschwitz" nicht mehr auf.
David Irving, Jahrgang 1938, ist ein Autor - kein Fachhistoriker - mit guten Quellenkenntnissen, der mehrere durchaus anerkannte Bücher über den Zweiten Weltkrieg veröffentlicht hat. In Streit mit renommierten Historikern geriet er freilich, als er in seiner 1975 zunächst in deutscher Sprache erschienene Hitler-Biographie die These verkündete, Hitler habe von der systematischen Judenvernichtung nichts gewußt und diese gar nicht gewollt.
Der Beifall, der ihm hierfür aus rechtsradikalen Kreisen zuteil wurde, brachte Irving in immer engere Verbindung mit ihnen, in Deutschland besonders mit der Deutschen Volksunion des Verlegers Gerhard Frey, der Irvings Thesen veröffentlicht und seine Vortragsreisen bezahlt. Neuerdings präsentiert sich Irving - für den in Italien und Österreich ein Einreiseverbot gilt - immer wieder als Befürworter des "Leuchter-Reports" und dessen Thesen. Das hat ihm am 5. Mai 1992 eine Verurteilung durch das Amtsgericht München zu 10 000 Mark Geldstrafe eingetragen.
Britischen Unterhausabgeordneten, die Irvings Sympathien für die Neonazis scharf verurteilten, hielt der Schriftsteller zynisch entgegen: "Ich begebe mich in die 'Gaskammern' von Auschwitz, und Sie und Ihre Freunde dürfen Zyklon B gemäß den altbekannten Prozeduren und Umständen werfen. Ich garantiere Ihnen, Sie werden mit dem Ergebnis nicht zufrieden sein."
Was die Fakten betrifft, so ist zu diesem "Argument" hier bereits alles gesagt. Aber auch die Quellenlage spricht immer mehr gegen Irvings Thesen. Schon die von ihm der Öffentlichkeit vorgestellten Restteile der Goebbels-Tagebücher haben eher bestätigt denn widerlegt, was Fachhistoriker schon immer wußten: daß Hitler über alle Vorgänge in seinem Machtbereich sehr gut unterrichtet war und stets im Zentrum der Entscheidungen stand. Und in eben jenem Moskauer Sonderarchiv, das auch die von Irving beschafften Glasphotoplatten mit Goebbels' Notizen aufbewahrte, hat der britische Historiker Gerald Fleming jüngst Baupläne für die Krematorien und Gaskammern des Vernichtungslagers Auschwitz sowie eine ausführliche Korrespondenz zwischen der KZ-Leitung und der SS-Zentrale in Berlin entdeckt.
Am Geschehen von Auschwitz gibt es keinen Zweifel. Diese größte Vernichtungsmaschine aller Zeiten bleibt monströs; ein erratischer Block des Grauens in der an Verbrechen nicht armen Weltgeschichte. Freilich liegen die Motive für den mit deutscher Gründlichkeit betriebenen Massenmord zum Teil noch im dunkeln, werden sich ihm vielleicht auch nie vollständig entreißen lassen. Was aber nicht begriffen werden kann, wird - zumal, wo es den eigenen Identitäts- und Größengefühlen widerspricht - bestritten (so die Rechtsradikalen) oder zumindest abgemildert.
Eine sonderbare Zwiespältigkeit prägt heute die rechtsradikale Szene. Da wird einerseits - an Abstrusität noch das Leuchter-Gutachten weit übertreffend - behauptet, das ganze KZ Auschwitz sei erst nach dem Krieg von der polnischen Regierung zu Propagandazwecken aufgebaut worden. Anderseits aber hat ein Gericht am 11. November 1991 im Zittauer Neonaziprozeß acht Angeklagte verurteilt, die ein Wohnheim mit Kindern aus Tschernobyl überfallen und dabei "Ab nach Auschwitz!" gerufen hatten.
Und als vier Monate später, am 9. März 1992, die NDR-Sendung "Panorama" zu Spenden für den Erhalt der KZ-Gedenkstätte in Auschwitz aufrief, stapelten sich dort Briefe; in denen es zum Beispiel hieß: "Gern werde ich eine größere Summe spenden, wenn dadurch Auschwitz betriebsbereit bleibt" oder in einer anderen Zuschrift gleicher Tendenz: "Auch das Unterbringungsproblem für unsere Asylanten wäre so leicht zu lösen. Ich gebe gern 50 kg Gas (Zyklon B)."
So keimt, pseudowissenschaftlich gedüngt, ein halbes Jahrhundert nach der Selektion an der Rampe eine schlimme Saat, die allerdings den nachdenklichen Beobachter kaum überraschen wird. Zu lange hat es Versuche gegeben, an der Hitler-Zeit doch auch Positives zu finden: die Autobahnen natürlich und daß Frauen damals noch auf die Straße gehen konnten. Zu viele alte Nazis bekleideten auch später Schlüsselpositionen: Aus einem SS-Mann wurde ein Präsident der Bundesärztekammer, aus einem "furchtbaren Juristen" ein Ministerpräsident; zu schwer tat sich die Justiz mit der Durchforstung der Vergangenheit, zumal in den eigenen Reihen.
Die öffentliche Meinung nahm's gelassen hin, zu sehr war alles mit dem Wiederaufbau und dem Wirtschaftswunder beschäftigt. Heute pilgern Neonazis zum Grab von Rudolf Heß nach Wunsiedel und feiern des Führers Stellvertreter auf Transparenten als "Märtyrer". Alles dies ist nur möglich, weil eine schweigende Mehrheit von jeher den Kurs der Verharmlosung und Beschwichtigung mitgetragen hat. Wie viele deutsche Schulklassen haben Auschwitz besichtigt? Wie viele Väter und Mütter dieser Schüler sind dort gewesen?
Gegen alle Versuche, die deutsche Vergangenheit zu "entsorgen" und den Mantel des Vergessens über die nationalsozialistischen Verbrechen zu breiten, hat der verstorbene Direktor des Instituts für Zeitgeschichte, Martin Broszat, eingewandt:
Wer den Bürgern der Bundesrepublik den selbstkritischen Umgang mit ihrer älteren und jüngeren Geschichte wegschwätzen will, raubt ihnen eines der besten Elemente politischer Gesittung, das seit den späten 50er Jahren allmählich in diesem Staatswesen entwickelt worden ist. Am verräterischsten ist dabei die fundamentale Verkennung, als sei die durch die Not erworbene moralische Sensibilität gegenüber der eigenen Geschichte ein kultureller und politischer Nachteil, verglichen mit anderen Nationen, und als gelte es, deren aus historischen Gründen oft robusteres oder naiveres und politisch meist schädliches historisches Selbstbewußtsein zu kopieren.
In der Tat: Wer die Notwendigkeit des beständigen Neu-Erschreckens über die Greuel von Auschwitz einer vermeintlichen "deutschen Normalität" opfern will, braucht sich nicht zu wundern, wenn später in Rostock ein Ausländerwohnheim nach einer Pogromnacht in Flammen steht . . .
Für Hinweise und Anregungen danke ich Hellmuth Auerbach vom Institut für Zeitgeschichte München, Willi Dreßen von der Zentralstelle der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg, Janus Parzer von der staatlichen Gedenkstatte in Oswiecim, vor allem aber meinem Freund Karl Bonhoeffer.
DIE ZEIT verteidigt Gaskammer-Lüge!
Mit ihrer 39. und 40. Ausgabe vom 18. und 25.9.1992 ging die unter anderem von Altkanzler Helmut Schmidt herausgegebene große deutsche Wochenzeitung DIE ZEIT endlich auf die Forderung der REMER-DEPESCHE nach einer öffentlichen Diskussion der Gaskammer-Frage ein und begann den ersten Teil unter dem Titel "Die Auschwitz-Lügen". Die Aussage des Untertitels "Solange man die Argumente der Revisionisten nicht in der Sache widerlegt, werden sich viele Menschen verunsichert fühlen" suggeriert eine inhaltliche Auseinandersetzung der ZEIT mit den Argumenten der Revisionisten. Diese Auseinandersetzung vermißt man jedoch sowohl im ersten, als auch im zweiten Teil der Serie, die gänzlich dem Leuchter-Report gewidmet ist.
In Erwiderung auf die einseitigen Darstellungen der ZEIT hat General O.E. Remer diese Broschüre herauszugeben, die zum einen auf die von der ZEIT vorgebrachten Argumente reagiert und dem Leser tiefergehende Einblicke in die Arbeitsweise unserer Geschichtsfalscher geben soll. Zum anderen sollen hier ein weiteres Mal die unterdrückten oder verfälschten Argumente der Revisionisten dargelegt und den Arbeiten der etablierten These von der Menschenvernichtung gegenübergestellt werden. General Remer dankt den von ihm beauftragten Fachleute für ihre kompetenten Forschungsbeiträge.
So entstehen Zeugenaussagen
DIE ZEIT zitiert als Beweis für die angeblichen Gaskammermorde als Zeugnisse von der Täterseite z.B. den Lagerkommandanten R. Höß, den SS-Arzt Kremer, die SS-Männer P. Broad und R. Böck. DIE ZEIT unterschlägt uns die Umstände, unter denen diese Zeugnisse entstanden. Wir wollen sie im allgemeinen und im einzelnen beleuchten.
Greuelpropaganda als Kriegsmittel
Der kuwaitische Diktator, Emir Al Sabah, beauftragte die jüdisch-amerikanische Werbefirma HILL and KNOWLTON, für 10 Millionen Dollar eine geeignete Greuelpropaganda zu erfinden, womit die amerikanischen Massen für einen Krieg gegen den Irak zu mobilisieren seien. Die Propagandastrategen von HILL and KNOWLTON fanden heraus, daß die Amerikaner nichts mehr verabscheuen als Kindermord. Sie setzten daraufhin die Lüge in die Welt, irakische Soldaten hätten kuwaitische Säuglinge aus ihren Brutkästen gerissen und bestialisch ermordet. Die 15jährige Tochter des kuwaitischen Botschafters in den USA wurde der Weltöffentlichkeit von HILL and KNOWLTON als Augenzeugin präsentiert. Das Mädchen war nach wochenlangen Proben in der Lage, die erfundenen Lügen unter Tränen vor dem Menschenrechtsausschuß des UN-Sicherheitsrats einer schockierten amerikanischen Öffentlichkeit unter die Haut zu treiben. Die Kriegstreiber konnten sich fortan der Unterstützung der Massen gewiß sein[7]. In dieser Zeit verbreiteten einige jüdische Publikationen die Lüge, daß deutsche Firmen im Irak Gaskammern zur Vernichtung der Juden bauten und Giftgas, u.a. bestehend aus Zyklon B, lieferten[8].
IMT - Rachejustiz der Alliierten
Sefton Delmer, der im Zweiten Weltkrieg die psychologische Kriegsführung Großbritanniens leitete, gehörte zu den Männern, denen 1945 die Chance geboten wurde, Veränderungen in Deutschland vorzunehmen[10]. Sefton Delmer sprach im Mai 1945 gegenüber dem deutschen Staatsrechtler Prof. F. Grimm sehr deutliche Worte über sein Vorhaben: "Greuelpropaganda - damit haben wir den totalen Krieg gewonnen... Und nun fangen wir erst richtig damit an! Wir werden diese Greuelpropaganda fortsetzen, wir werden sie steigern bis niemand mehr ein gutes Wort von den Deutschen annehmen wird, bis alles zerstört sein wird, was Sie in anderen Ländern an Sympathien gehabt haben, und bis die Deutschen so durcheinander geraten sein werden, daß sie nicht mehr wissen, was sie tun!«
Ein Blick in das Londoner Statut, das den rechtlichen Rahmen für das IMT setzte, zeigt in zwei seiner Artikel ganz deutlich die Unvereinbarkeit der dort angewendeten Methoden mit rechtsstaatlichen Praktiken. In Artikel 19 heißt es[12]: »Der Gerichtshof ist an Beweisregeln nicht gebunden.« Der Chefankläger Jackson erläuterte dies bei seiner dritten Anklagerede[9]: »Als Internationaler Gerichtshof wird er nicht gebunden durch die einschränkenden Bestimmungen, die in materieller und verfahrensmäßiger Hinsicht in den Verfassungs- und Gerichtssystemen der einzelnen Länder bestehen,...« Artikel 21 des Londoner Status ist ebenso entlarvend: »Der Gerichtshof soll nicht Beweis für allgemein bekannte Tatsachen fordern, sondern soll sie von Amts wegen zur Kenntnis nehmen...«[12]. Das Siegertribunal von Nürnberg erkannte als offenkundige Tatsache an: Im Konzentrationslager Dachau seien massenhaft Juden vergast worden[13]. Auch diese Feststellungen der Siegerjustiz stützten sich nur auf Zeugenaussagen. Das Tribunal verurteilte in diesem Zusammenhang Dr. Rascher, einen Arzt des Konzentrationslagers Dachau, zum Tode. Heute jedoch liest man in der angeblichen Gaskammer in Dachau, daß diese nie in Betrieb war. Ebenso bestätigt die Stadt Dachau auf Anfrage, daß es dort nie Vergasungen gab[14]. In einer Pressemitteilung von M. Broszat vom Institut für Zeitgeschichte, einer politischen Institution, wurde schon 1960 klargestellt, daß weder in Dachau, noch in irgendeinem anderen Konzentrationslager auf dem Gebiet des Altreiches Vergasungen stattfanden[15]. Die anderslautenden Zeugenaussagen bezüglich dieser Lager gelten heute allgemein als Falschaussagen, Urteile des IMT über diesen Komplex als Fehlurteile.
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Abbildung 2: Schild in der Gaskammer-Attrappe im ehem. Konzentrationslader Dachau. |
Schließlich verwundert es nicht, daß die Urteile der 'Hauptkriegsverbrecher' schon ein halbes Jahr vor Ende der Verhandlungen formuliert wurden noch ehe die Kreuzverhöre beendet waren. Dies paßt zu der Aussage des Nürnberger Chefanklägers Jackson, daß Deutschland und dem Rest der Welt durch das Nürnberger Tribunal bewiesen werden müsse, daß die deutsche Regierung tatsächlich so schlecht und genauso verbrecherisch gewesen sei, wie sie von den Siegermächten in ihrer Kriegsgreuelpropaganda porträtiert wurden.[12]
Seinerzeit rührten sich immerhin in den Medien der USA einige Stimmen, die dem IMT vorwarfen, Rachejustiz und nicht Gerechtigkeit zu üben[16]. Die darin angesprochenen Punkte sind:
Erzwingung von Aussagen der Angeklagten unter Strafandrohung bei Verweigerung, Zwang zur Unterzeichnung der erzwungenen Aussage als 'freiwillige Aussage';
Ablieferungszwang aller Dokumente an die Anklage, Zugangsbeschränkung zu den Dokumenten und Einsichtsverweigerung für die Verteidigung;
Reisebeschränkung der Verteidigung unter Androhung der Todesstrafe;
einzigartig war die Einrichtung des unfreiwilligen Zeugen, der in alliierter Haft zu einer Aussage gezwungen wurde. Im Falle einer Verweigerung der ihm vorgegebenen Aussage, wäre er selbst angeklagt worden. Gespräche der Verteidigung mit diesen Häftlingen war nur unter Aufsicht der Ankläger erlaubt.
Wie wahnsinnig die gegen die Deutschen erlogenen Anschuldigungen waren, zeigt die Vernehmung von A. Speer durch R.H. Jackson[17]. Jackson beschuldigte die Deutschen in der Nähe von Auschwitz durch das Zünden einer Atombombe zwanzigtausend Juden auf einen Schlag spurlos vernichtet zu haben. Diese Anschuldigung, 101/2 Monate nach Hiroshima, stammt aus dem Mund eines amerikanischen Anklägers gegen deutsche Staatsmänner, die nie in den Besitz von Atomwaffen gelangten.
Diese Randbedingungen der Nürnberger Prozesse verschweigt uns DIE ZEIT und erweist sich durch die Unterschlagung wichtiger Informationen als manipulierendes Organ.
Geständnisse durch Folter
»...Wir merkten später, daß er seine Zyankalitabletten verloren hatte. Aber er hätte ohnehin keine große Chance gehabt, diese einzunehmen, da wir ihm sofort eine Stablampe in den Rachen stießen...
'Wie heißen Sie?'
Mit jeder Antwort 'Ich heiße Franz Lang' landete die Hand von Clark krachend im Gesicht des Gefangenen. Nach dem vierten Schlag war Höß gebrochen und gestand, wer er war.
Das Geständnis entlud plötzlich den Abscheu der jüdischen Sergeants des Verhaftungskommandos, deren Eltern in Auschwitz aufgrund eines Befehls von Höß starben.
Der Gefangene wurde von der oberen Schlafkoje gezerrt, und seinen Schlafanzug rissen sie ihm vom Leib. Anschließend wurde er nackt auf eine der Schlachtbänke gestoßen, wobei seine Schreie und sein Stöhnen Clark endlos vorkamen. Endlich drängte der anwesende Mediziner den Hauptmann, die Folter an Höß einzustellen: 'Rufen Sie sie zurück, wenn Sie keinen toten Körper wegschaffen wollen.'
Eine Decke warf man über Höß und trieb ihn zu Clarks Auto, wo der Sergeant ihm eine Flasche Wisky in die Kehle schüttete. Höß fielen die Augen zu.
Clark schob seine Gummiknüppel unter die Augenlider von Höß und schrie ihn auf deutsch an: 'Halte deine Schweinsaugen offen, du Schwein!'
...Es dauerte drei Tage, bis Höß ein zusammenhängendes Geständnis ablegte. Aber dann redete er, ohne aufzuhören...«
Doch lesen wir bei Höß nach, der in polnischer Haft kurz vor der Hinrichtung seine Biographie niedergeschrieben:
S. 145ff.: »...Am 11.März [1946] 23 Uhr wurde ich verhaftet... Es wurde mir übel zugesetzt durch die Security-Field-Police... Unter schlagenden Beweisen kam meine erste Vernehmung zustande. Was in dem Protokoll drin steht, weiß ich nicht, obwohl ich es unterschrieben habe. Doch Alkohol und Peitsche waren auch für mich zuviel... Minden a.d. Weser,... Dort wurde mir noch mehr zugesetzt durch den 1. englischen Staatsanwalt... Die psychische Quälerei der drei Satane war doch zuviel....«
Waren Folterungen bis hin zu Tötungen in den Gefängnissen der Alliierten die Ausnahme? Bis heute gibt es keine umfassende Untersuchung zu diesem Problem. F. Oscar hat schon recht früh zu diesem Thema ein Buch veröffentlicht. Darin zitiert er eine Rede von Senator McCarthy vor dem US-Kongreß. McCarthy war als Beobachter des Senats Mitglied eines Sonder-Wehr-Untersuchungsausschusses, eingesetzt zur Untersuchung genau dieser Menschenrechtsverletzungen. McCarthy hielt die Rede anläßlich seines Rücktrittes von seinem Beobachterposten. Dieser Rücktritt erfolgte nach nur 2 Wochen, da McCarthy erkennen mußte, daß sein Einsatz für die Menschenrechte unerwünscht war:
»...Über die Scheinverfahren als solche besteht kein Streit... Er [der Angeklagte] wurde dann mitten in der Nacht mit einer schwarzen Kapuze über dem Kopf in ein kleines dunkles Zimmer geführt....
... Scheinrichter... Scheinstaatsanwalt ... Scheingeistlicher... Scheinhinrichtung...
...Sicherlich ist es nicht allzu schwer, unter solchen Umständen Geständnisse zu erlangen.
Schlagen, Treten in die Hoden, andere körperliche Mißhandlungen der Gefangenen gehörten auch da, um die Angeklagten 'weich zu machen' und Geständnisse von ihnen zu erlangen...« Es gab seinerzeit eine Vielzahl solcher Untersuchungsausschüsse, deren Ermittlungsresultate die Behandlung der deutschen Gefangenen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit einstuften. Aber allesamt verschwanden diese Untersuchungsergebnisse in der Versenkung. Man muß nicht lange überlegen, um den Grund Für diese Vertuschung zu erraten.
Auch über die vielfach belegten Folterungen physischer wie psychischer Natur erwähnt DIE ZEIT nichts und weist sich damit als unseriös recherchierendes oder tendenziös berichtendes Organ aus. Frage: Warum sind die Medien nur an der Belastung Deutschlands, nicht aber an der Entlastung interessiert?
Geständnisse durch Drohung
Überhaupt ist der Frankfurter Auschwitz-Prozeß von vielen weiteren Merkwürdigkeiten umgeben. Der Hauptangeklagte dieses Prozesses und Nachfolger von R. Höß im Amt als Kommandant von Auschwitz, Richard Baer, ein zur Verhandlungszeit baumstarker Waldarbeiter, starb plötzlich in Untersuchungshaft, nachdem er wegen Unwohlseins um ärztliche Hilfe gebeten hatte. R. Baer weigerte sich zuvor standhaft, die Existenz von Gaskammern und von Massenvernichtungen in Auschwitz zuzugeben und konnte durch seine kompetente Aussage womöglich den Erfolg des Prozesses gefährden, den Oberstaatsanwalt Wolf in einem Schreiben an H. Langbein, dem Generalsekretär des jüdisch dominierten Internationalen Auschwitz-Komitees, so beschrieben
»Wir verstehen die Sorge und Unruhe der Überlebenden und hören die mahnenden Stimmen der Millionen stummen Opfer, für die Sie stellvertretend sprechen, alle noch auffindbaren Mörder von Auschwitz schnell und ausnahmslos in ihrer Anonymität aufzuspüren und der gerechten Bestratung zuzuführen.«
Die Tat und die Urteile standen also nur die Staatsanwaltschaft schon vor Prozeßbeginn fest. Der Einfluß jüdischer Organisationen auf den Prozeß wird mit diesem Schreiben deutlichst dokumentiert.
Der Obduktionsbefund des Institutes für gerichtliche Medizin der Universität Frankfurt konnte seinerzeit eine Vergiftung Baers durch ein nicht riechendes und nicht ätzendes Gift nicht ausschließen.[24] Dieser sehr oberflächliche Befund zeigt an, daß bezüglich der Möglichkeit einer Vergiftung erst eingehende Untersuchungen hätten gemacht werden müssen. Dies wurde jedoch durch die rasche Einäscherung von Baers Leichnahm auf Anordnung des jüdischen Generalstaatsanwaltes Bauer verhindert. Unmittelbar nach dem Tod Baers begann dann im Juni 1963 der Prozeß, obwohl schon im Oktober 1962 nach dem Abschluß der Voruntersuchungen dem Prozeßbeginn formal nichts im Wege stand. Ein Schelm, wer Schlechtes dabei denkt! Was auch immer dahinter steckte: Das Schicksals des ehemaligen Vorgesetzten Baer wird auf die anderen Angeklagten Eindruck gemacht haben.
Auch heute kommt es bei uns vor, daß unschuldige Menschen durch geschickte Verhör- und Gerichtsverhandlungsmethoden zu falschen Geständnissen getrieben werden, um sich die Gunst der Richter zu erkaufend. Im Hintergrund steht dabei die Drohung, daß ein ungeständiger Angeklagter zu noch höheren Strafen verurteilt wird.
Der Historiker Prof. H. Diwald beschrieb die 'feststehende Tatsache des Völkermords an den Juden in Gaskammern' so[26]:
»Sowohl von innen her, als auch von außen aufgrund anderer Interessen befindet sich alles, was mit 'Auschwitz' zusammenhängt, unter einer weitestgehend juristisch gefestigten Abschirmung.«
Juristischer Wert von Zeugenaussagen
Die Vernehmung der Parteien (vermeintliche Täter und Opfer), mit der wir es hier fast ausschließlich zu tun haben, gelten als besonders unzuverlässige Zeugenaussagen und als das schwächste Glied in einem Prozeß. Selbst bezüglich der ebenfalls oftmals unzuverlässigen unparteiischen Zeugenaussagen (neutrale, nicht beteiligte Zeugen) herrscht zwischen der Rechtspraxis und der Rechtslehre ein augenfälliges Mißverhältnis, da trotz einhelliger Warnungen der Zeugenbeweis als der nach der Parteivernehmung schlechteste Beweis sogleich auch der häufigste ist, dem die Gerichte zumeist kritiklos gegenüberstehen[27]. Erst kürzlich erschien über die Unzuverlässigkeit von Zeugenaussagen ein bemerkenswerter Artikel, in dem festgestellt wurde, daß gerade die eigentlich als geübt geltenden Polizisten bei Aussagen am häufigsten neben der Wahrheit liegend. Speziell zur Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen in der Gaskammer-Frage sei der Historiker und Fachmann der Geschichte des Dritten Reiches H.-H. Wilhelm zitiert[29]:
»Die Zeugenaussagen differieren ganz erheblich. Es gibt Zeugen, die in einer ganzen Serie von Prozessen zu den gleichen Fragen immer wieder vernommen worden sind und gezwungen waren, in der direkten Konfrontation mit ihren früher gemachten Aussagen diese nicht nur zu modifizieren, sondern völlig umzustoßen. Die sich daraus ergebenden quellenkritischen Probleme liegen auf der Hand.«
Dazu der jüdische Princeton Professor und Historiker Arno J. Mayer[30]:
»Die Quellen, die für Erforschung von Gaskammern zur Verfügung stehen, sind rar und unzuverlässig... Bis heute sind schriftliche Befehle zur Vergasung nicht aufgetaucht...«(dt., S. 541)
»...Einstweilen lassen sich die vielen Widersprüche, Vieldeutigkeiten und Fehler in den vorhandenen Quellen nicht abstreiten... Dies gilt im wesentlichen auch für die unterschiedlichen Schätzungen und Extrapolationen über die Zahl der Opfer, über die keine zuverlässige Statistik vorliegt...«(dt., S. 542)
»Da bis heute keine schriftliche Order ausfindig gemacht worden ist, liegt die Vermutung nahe, daß die Weisung dazu mündlich erteilt wurde...« (dt., S. 543).
»Überdies wurden zwischen 1942 und 1945 sicherlich in Auschwitz, wahrscheinlich aber auch überall sonst, mehr Juden durch sogenannte 'natürliche' Ursachen getötet als durch 'unnatürliche'...«(am., S. 365)
»Unter dem Strich überwog jedoch die Zahl der nichtjüdischen Häftlinge.«(dt., S. 528)
Auch der Spezialist für die Geschichte des Dritten Reiches, Prof. E. Nolte, kennt die Problematik der Zeugenaussagen sehr gut[31]:
»Erst wenn die Regeln der Zeugenvernehmung allgemeine Anwendung gefunden haben und Sachaussagen nicht mehr nach politischen Kriterien bewertet werden, wird für das Bemühen um wissenschaftliche Objektivität in bezug auf die 'Endlösung' sicherer Grund gewonnen sein.«
Die aus dem Ausland beorderten Zeugen des großen Frankfurter Auschwitz-Prozesses zu Beginn der 60'er Jahre wurden vor ihrer Ausreise nach Deutschland z.T. in das Justizministerium bzw. zum jeweiligen Sicherheitsdienst ihres Landes bestellt. Zudem wurden sie vor jeder neuen Aussage an den verschiedenen Verhandlungstagen in ihre Botschaft beordert, um erneut auf aussagestrategische Richtungen eingestimmt zu werden. Daneben logen diese Zeugen im Zusammenhang mit ihren geforderten Auslagen. In jedem normalen Strafprozeß wären diese Zeugen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen und wegen Falschaussage selbst angeklagt worden. Das Frankfurter Schwurgericht bewertete, ebenso wie die Revisionsinstanz des Bundesgerichtshofs, die Aussagen dieser so beeinflußten und der Lüge überführten Zeugen in Kenntnis dieser offensichtlichen Manipulationen (!) als absolut glaubwürdig.[32]
Das Urteil des Frankfurter Auschwitz-Prozesses produzierte noch weitere juristische Kapriolen[21]:
»... Es bedarf keiner Frage, daß die Gefahr bestand, daß Zeugen guten Glaubens Dinge als eigene Erlebnisse darstellten, die ihnen in Wirklichkeit von anderen berichtet worden waren oder die sie nach der Befreiung in Büchern und Zeitschriften, die sich mit den Geschichten in Auschwitz beschäftigten und in großer Zahl vorhanden sind, gelesen hatten...«
Diese Passagen mögen u.a. darauf anspielen, daß viele 'Zeugen' schon vor Prozeßbeginn in den Medien ihren Phantasien freien Lauf lassen konnten und daß eine massive Vorverurteilung der vermeintlichen Täter durch die Presse erfolgte Dr. H. Laternser, Verteidiger im Auschwitz-Prozeß, spricht deswegen und wegen der allgemeinen Verhandlungsführung ganz deutlich von einemSchauprozeß[33]. So berichtet er z.B., daß parallel zu diesem Prozeß in der Frankfurter Panlskirche u.a. auf Anregung des jüdischen Generalstaatsanwaltes Bauer eine Auschwitz-Ausstellung stattfand, in der sogar Bilder der Angeklagten mit Begleittexten hingen![34] Laternsers Urteil über den Frankfurter Auschwitz-Prozeß fällt sogar noch vernichtender aus, als das über das Nürnberger Militärtribunal:[35]
»In den größeren internationalen Schauprozessen, in denen ich mitgewirkt habe, hat es zu keiner Zeit - auch nicht vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg - eine so gespannte Atmosphäre wie im Auschwitz-Prozeß gegeben. Jene Verfahren waren sämtlich von einer weitaus sachlicheren Atmosphäre getragen, obwohl sie kurz nach Beendigung der kriegerischen Ereignisse stattranden.«
Schließlich geben heute sowohl die Staatsanwaltschaften als auch die Richter im Zwiegespräch mit Rechtsanwälten, die in sogenannten 'Auschwitz-Leugner-Prozessen' engagiert sind, offen zu, daß es sich um politische Prozesse handelt, deren Ergebnisse von oben vorgegeben werden. So passierte zum Beispiel einem Staatsanwalt am Landgericht Bielefeld gegenüber dem Rechtsanwalt H. Herrmann in einer Prozeßpause folgender lapsus linguae[36]:
»Herr Verteidiger, man merkt, daß Sie sich außerordentlich gut auf dieses Verfahren vorbereitet haben. Mit ihrem Sachverstand kann ich absolut nicht mithalten. Aber ich bin hier ja nur zur Vertretung des Kollegen eingesprungen, der normalerweise die politischen Fälle bearbeitet.«
Dies ist kein Einzelfall. Gegenüber Rechtsanwalt Göbel, einem Spezialisten in 'Gaskammer-Prozessen', äußerte sich ein Richter recht freimütig[37]
»Sie glauben doch nicht etwa, daß man Ihre Beweisanträge zuläßt. Sie müssen doch wissen, daß es eine politische Vorgabe gibt. Diese Vorgabe verlangt, daß alleine schon jene, die an den Gaskammern nur zweifeln, vor Gericht gestellt werden und abgeurteilt werden müssen. Sie werden nie damit durchkommen.«
Und schließlich ist es unter Juristen eine offenkundige Tatsache, daß die Richter und Staatsanwälte, die mit diesen politischen Fällen betraut werden, zuvor eine Sonderausbildung in der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltung Baden-Württembergs genießen müssen. Diese Stelle sammelt zentral für die Bundesrepublik alle juristisch relevanten Vorkommnisse, die direkt oder indirekt mit dem Holocaust oder sonstigen tatsächlichen oder angeblichen Verbrechen des Dritten Reiches zu tun haben. Der langjährige Leiter dieser Stelle, A. Rückerl, hat selber durch einige Buchveröffentlichungen zur Verbreitung der Lüge und damit zur Verleumdung des deutschen Volkes beigetragen[38].
Über die schwierige Situation der Holocaust-Prozesse, die prinzipiellen Vorbehalte gegenüber Zeugenaussagen allgemein und besonders in der Gaskammer-Frage sowie über die Existenz von Zeugenaussagen gegen die Gaskammern berichtet DIE ZEIT nichts.
Inhaltliche Kritik der Aussagen
DIE ZEIT zitiert einige Auszüge aus ausgesuchten Zeugenaussagen. Wir wollen diese näher betrachten.
1. Aussage Prof. Kremer
Den Historiker wundert eine solche Aussage eines Mannes zu einer Zeit (September '42), als kein Mensch in Deutschland und in der Welt Auschwitz ein Vernichtungslager nannte. Dieser Begriff ist erst in den Nachkriegsprozessen geschaffen worden. Analysiert man aber die gesamten Tagebuchaufzeichnungen[39], so muß man mit Erstaunen feststellen, daß Prof. Kremer nur einmal, am 1.9.1942, eine 'Vergasungsaktion' erwähnt: Nachmittags Vergasung eines Blocks mit Zyklon B gegen die Läuse.« Hier handelt es sich also um eine ganz normale Entlausungsaktion mit dem damals allgemein zur Schädlingsbekämpfung eingesetzten Mittel Zyklon B! Einen Tag später (3.9.) berichtet er über die in Auschwitz zu dieser Zeit besonders schlimm grassierende Typhus-Epidemie, die unter Häftlingen wie Bewachern tausende Opfer forderte, und deren Hauptüberträger, die Laus, mit Zyklon B bekämpft wurde. Genau im gleichen Zusammenhang erscheint die Bemerkung von Prof. Kremer, daß Auschwitz der »anus mundi« (Arsch der Welt) sei. H. Langbein, ehemaliger Kommunist und Auschwitz-Häftling, mokiert sich in seinem Buch über Prof. Kremers angebliche Gewissen- und Skrupellosigkeit. Anders meint er sich die Tatsache nicht erklären zu können, daß die vermeintlichen Ereignisse in Auschwitz offenbar vollkommen spurlos an Prof. Kremer vorübergegangen seien, da seine Tagebuchaufzeichnungen überhaupt keine Bemerkungen zur Massenvernichtung enthielten.[40] Desweiteren ist Langbein darüber verwundert, daß sich Prof. Kremer freute, als er erfuhr, daß sein Tagebuch aufgefunden worden sei und es nun als Beweismittel vorlag; er hoffte, daß ihn diese Aufzeichnungen von jedem Verdacht reinwaschen würden.[41] Kremer selbst hat in seinem Prozeß in Münster die angeblichen Aktionen der Massenvernichtung bestritten.
Man erkennt deutlich: DIE ZEIT verfälscht die Bedeutung der Zitate von Prof. Kremer, indem sie diese aus dem Zusammenhang reißt und in sie Dinge hineininterpretiert, die ihnen vollkommen wesensfremd sind!
Mittlerweile kann es gut möglich sein, daß das Tagebuch von Dr. Kremer von unseren Geschichtsfälschern so überarbeitet wurde, daß es nun zur Stützung ihrer Lügen mehr hergibt. Dies würde nicht weiter überraschen, da sich diese Fälschung dann in die mittlerweile große Reihe von Fälschungen zur Belastung Deutschlands einreihen würde. Dazu zählen u.a. die offenkundig gefälschten Hitler-Tagebücher, die ebenso offenkundig gefälschten Gespräche Rauschnings mit Hitler[42], das Wannseeprotokoll mit allen Begleitschreiben[43], der Franke-Gricksch-Report, die SS-Dienstausweise des vermeintlichen Iwan der Schrecklichem etc.
2. Aussage R. Höß
S. 126: »...Das Unterhalten des Feuers bei den Gruben, das Übergießen des angesammelten Fettes,...«
S. 157ff. »...Die Leichen wurden zuerst mit Ölrückständen, später mit Methanol übergossen... Er versuchte auch durch Sprengung die Leichen zu vernichten,...«
Dazu ist zu sagen: Im Sumpfwiesengebiet Birkenau wurde der Grundwasserstand von wenigen Zentimetern im Gebiet des Lagers durch ein Entwässerungssystem nur auf einige Dezimeter unter die Oberfläche abgesenkt, nicht aber auf viele Meter unter der Oberfläche. Das Verbrennen in mehrere Meter tiefen Gruben (so entsprechende Aussagen) wäre gescheitert, da die Gruben mit Grundwasser vollgelaufen wären. Dies trifft natürlich besonders auf jene angeblichen Gruben zu, die fernab westlich des Lagers bei den vermeintlichen Gaskammern der Bauernhäuser I und II betrieben worden sein sollen, wo kein Entwässerungssystem das Grundwasser absenkte. Auf sämtlichen Luftaufnahmen, die 1 944 von den Amerikanern aufgenommenen wurden, sieht man in und um Auschwitz weder Gruben noch rauchende Feuerstellen, womit u.a. der Zeuge B. Kautsky Lügen gestraft wird, der davon berichtete, daß das Lager Auschwitz wochenlang in einer dichten Rauchwolke verhüllt war. Als Kautzky 1945 sein Buch schrieb, wußte er noch nicht, daß man sich später nur angeblichen Massenmord in Auschwitz auf die Verwendung von Blausäure (Zyklon B) festlegen würde. Er 'erlebte' die Morde mit Kohlenmonoxid[45]. Übrigens steht in der ersten, 1945 herausgegebenen Ausgabe von Kautzkys Buch ausdrücklich, daß er während seines vierjährigen Aufenthaltes in Auschwitz keine Einrichtungen zum Massenmord gesehen habe. Diese Passagen wurden nach massivem Druck auf Kautzky in der zweiten Ausgabe ersetzt durch einen folgendermaßen eingeleiteten Zusatz, der die Glaubhaftigkeit seiner Schilderungen massiv erschüttert:[46]
»Ich will hier noch eine kurze Schilderung der Gaskammern einflechten, die ich zwar selbst nicht erlebt habe, die mir aber von so vielen Seiten glaubwürdig dargestellt worden ist, daß ich mich nicht scheue, diese Schilderung hier wiederzugeben.«
Zu den Leichenverbrennungen im Freien: Die kann nach Feststellungen der Militärs unmöglich mit Methanol oder Öl geschehen[47]. Auch Verbrennungen mit Holz sind in tiefen Gruben wegen schlechter Sauerstoffversorgung sehr schwierig und langwierig. Fett ließe sich bei einem solchen Prozeß nicht ableiten, da dieses sofort verbrennt. Schließlich sollen die Menschen im Feuer gelegen haben und nicht in einer Bratpfanne. Ähnliche Aussagen findet man auch von ehemaligen Häftlingen[48]. Aus all diesen Gründen käme kein Mensch auf die Idee, Leichen in Gruben zu verbrennen. Leichenverbrennungen im Freien werden seit Menschengedenken auf Scheiterhaufen durchgeführt! Und natürlich fehlt jeder Hinweis auf die Lieferung von zigtausend Tonnen Brennholz an das Lager Auschwitz, das für die Verbrennung vieler hunderttausend Menschen nötig gewesen wäre.
Bei den SS-Männern, die Leichen durch Sprengung zu beseitigen versuchten, muß es sich um nicht zurechnungsfähige Menschen gehandelt haben. Schon bei diesen Passagen entlarvt sich der Zeuge Höß als Phantast. Doch weiter sagte er aus:
»...F: Aber war es für die Insassen nicht äußerst gefährlich, in diese Kammern zu gehen und zwischen all den Leichen und den Gasschwaden zu arbeiten?
Höß: Nein
F: Trugen sie Gasmasken?
Höß: Sie hatten welche, aber sie brauchten sie nicht, da nie etwas passierte....«[49]
Das Begehen der 'Gaskammer' ohne Schutzfilter sowie der unmittelbare Beginn des Leichenschleppens nach Türöffnung [19, S. 166] ist nur denkbar, wenn keine gefährlichen Mengen an Giftgas mehr im Raume sind. Da bautechnisch nachweisbar in der hier angesprochenen 'Gaskammer' (Krematorium I, Stammlager) nie eine Lüftungsanlage eingebaut war, muß die Kammer noch mit Giftgas gefüllt gewesen sein. Demnach bescheinigte Höß den Männern des Sonderkommandos Immunität gegenüber Zyklon-B.
Interessant erscheint, daß Broszat[19] in seiner Edition der Aussagen von Rudolf Höß die letzten Seiten wegläßt, da sie »völlig abwegige Angaben über die zahlenmäßige Stärke dieser Juden« enthalten[50]. Höß berichtet darin von 3 Mio. Juden in Ungarn, 4 Mio. in Rumänien, 2 1/2 Mio. in Bulgarien. Die tatsächlichen Zahlen lagen ungefähr um den Faktor 10 darunter[51,52]
3. Aussage Richard Böck
»...Anschließend kam ein SS-Mann, ich glaube es war ein Rottenführer, zu unserer Sanka [Sanitätswagen] und holte eine Gasbüchse heraus. Mit dieser Gasbüchse ging er zu einer Leiter, die vom Tor aus gesehen an der rechten Seite des Gebäudes stand Dabei bemerkte ich, daß er beim Besteigen der Leiter eine Gasmaske auf hatte. Als er am Ende der Leiter angekommen war, öffnete er eine kreisrunde Blechklappe und schüttete den Inhalt der Büchse in die Öffnung. Ich hörte noch deutlich das Klappern der Büchse gegen die Mauer, als er beim Ausschütten dagegenstieß. Gleichzeitig sah ich, daß ein bräunlicher Staub aus der Maueröffnung hochstieg . . . Als der das Türchen wieder geschlossen hatte, setzte ein unbeschreibliches Schreien in dem Raum ein. Ich kann einfach nicht beschreiben, wie diese Menschen geschrien haben. Es dauerte etwa acht bis zehn Minuten, und dann war alles still. Kurze Zeit später wurde das Tor von Häftlingen geöffnet und man konnte noch einen bläulichen Nebel über einem riesigen Knäuel Leichen schweben sehen. «
DIE ZEIT unterschlägt aber die sich direkt anschließenden, äußerst aufschlußreichen Sätze Böcks:
»Allerdings habe ich mich gewundert, daß das Häftlingskommando, das zum Wegschaffen der Leichen bestimmt war, den Raum ohne Gasmasken betrat, obwohl dieser blaue Dunst über den Leichen schwebte, von dem ich annahm, daß es sich um Gas handelte...«
Dieser Augenzeuge, vom Gericht im Frankfurter Auschwitz-Prozeß als einer der wenigen glaubwürdigen Zeugen ausgewiesen, bescheinigt den Männern des Lagerkommandos - wie es schon Höß bei seinen Verhören getan hatte - gegen Zyklon-B immun gewesen zu sein. Warum kürzte DIE ZEIT die Ausage Böcks um diese alles entscheidende Passage? Die Aussage von Böck bezieht sich auf ein angebliches Bauernhaus außerhalb der Lagergrenzen, das zu einer Gaskammer umfunktioniert worden sein soll. Die Zeugenaussagen zu Standort, Aussehen und Größe dieses Gebäudes sind widersprüchlich, Dokumente und Spuren dazu gibt es nicht. Was bleibt von der Aussage Böck, des Kronzeugen für den 'Nachweis' der Gaskammern im Frankfurter-Auschwitzprozeß übrig?
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Grafik 1: Verdampfungsgeschwindigkeit von Blausäure vom Trägerma- terial des Zyklon B nach US-Army Chemical Corps[56]. |
Die Aussage Böcks gehört zu den wenigen, bei denen also, im Gegensatz zu vielen anderen Aussagen, die Unstimmigkeiten für den Laien so leicht nicht zu erkennen ist. Die Tatsache, daß es zum Komplex Auschwitz viele solcher und ähnlicher unglaubhafter Aussagen von unglaubwürdigen Zeugen gibt[55], läßt erkennen, daß diese Beweismittel ebenso gefälscht sind, wie viele vermeintlich dokumentarischen Beweismittel.
4. Aussage P. Broad
DIE ZEIT zitiert Zeugenaussagen also nur dann, wenn diese dem Leser nicht sofort unsinnig vorkommen. Durch das Herausreißen aus dem Zusammenhang verfälscht sie selbst Aussagen zu diesem Thema. Weiterhin ignoriert sie Forschungsergebnisse der etablierten Geschichtswissenschaften, die heute schon an der Authentizität vieler Aussagen erhebliche Zweifel anmelden.
Die Fotodokumente
Es gibt mittlerweile drei Bücher, die sich ausgiebig mit Bildfälschungen in der Zeitgeschichte beschäftigen[58]. Da schon seit jeher die Manipulation von Fotografien sehr einfach ist, haben diese nur eine sehr geringe Beweiskraft. Auf den besonders in unserem Fernsehzeitalter visuell eingestellten Bürger wirken diese Fälschungen jedoch oft sehr überzeugend. DIE ZEIT zeigt in ihrer 40. Ausgabe vom 25.9.1992 zwei Bilder. Das eine zeigt einen menschlichen Schädel auf einer Unterlage, die vermutlich menschliche Asche mit Knochensplittern darstellen soll, was nicht heißt, daß dem auch so ist. Dies sollen Überreste der Verbrennung aus dem Konzentrationslager Sobibor sein. Es könnten freilich auch Gebeine aus einem Museum für Frühgeschichte o.ä. sein. Angenommen DIE ZEIT hat recht: Was wäre damit bewiesen? Daß es in diesem Lager Einäscherungen von toten Häftlingen gegeben hat, und sonst nichts. Das Zeigen schauerlicher Bilder erzeugt beim Be trachter eine Stimmung, die ihn gegenüber Manipulationen unkritisch macht. Eine ähnliche Methode findet man in einigen Museen: Die Präsentation von Kinderspielzeug wird beispielsweise als 'Beweis' nur die 'Vernichtung von Kindern' angeboten. Demnach müßte auch jeder aufgegebene Kindergarten in Deutschland, bei dem sich Kinderspielzeug findet, zur Vernichtung von Kindern gedient haben.
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Abbildung 3: 'Gaskammer'-Beweisbild der Geschichtsfälscher - eine Bildfälschung, siehe Text. |
Abbildung 4: Ausschnitt aus Abbildung 3. |
Als zweites Bild bietet DIE ZEIT dem Leser das angeblich einzige Foto von Leichenverbrennungen in Birkenau an. In Abbildung 3 zeigen wir gleich eine weitere Version dieses Bildes, daß es gleich in einer Fülle von Variationen gibt. An den Körperrändern der Männer erkennt man die Strichführung des Manipulators. In einer Ausschnittsvergrößerung, Abbildung 4, erkennt man problemlos, daß die vermeintlich am Boden liegenden Leichen nicht echt sein können: sie haben eine vollkommen unmögliche Anatomie. Der darüber befindliche, schwankende Arbeiter hat zudem einen viel zu langen linken Arm mit zwei Ellenbögen. Besonders peinlich ist, daß der in Abbildung 3 gezeigte Zaunpfahl deutlich beweist, daß das eventuell dieser Abbildung zugrunde liegende Foto nicht in Birkenau gemacht worden sein kann. Dort sind nämlich alle Zaunpfahle am oberen Ende rund und nicht wie hier: eckig! Diese Bildfälschung wird sogar vom Auschwitz-Museum in dessen offizieller Literatur als 'dokumentarischer Beweis für die Judenvergasung' benutzt. Man erkennt daran, daß es nicht den geringsten Anhaltspunkt für die größte Lüge der Weltgeschichte gibt, sonst müßte man nicht auf derartige schwache Fälschungen zurückgreifen.
Die Bildfälschungen zur Belastung des deutschen Volkes sind kaum noch zu zählen und werden von Hütern und Verfechtern der Gaskammerlüge, wie DIE ZEIT, ununterbrochen vorgebracht, um den Leser auf bösartige Weise einzuschüchtern und jeden Widerspruch im Keim zu ersticken.
Zahl jüdischer Opfer
Wenn DIE ZEIT wirklich die Argumente der Revisionisten bezüglich der vermeintlichen Opferzahl der Juden im 2. Weltkrieg widerlegen möchte, so sollte sie dem Leser nicht nur die Argumente der Exterminationisten (Vertreter der Vernichtungsthese) andeuten, sondern zuallererst die Argumente der Revisionisten gleichberechtigt neben die Argumente der Propagandalügner stellen. Zumindest sollten Quellen genannt werden, damit sich der unbedarfte Bürger auch mit den Argumenten der Revisionisten vertraut machen kann. Dem Buch von W. Benz über die Opferzahlen[51] steht nämlich seit ca. 10 Jahren das von W. N. Sanning gegenüber[52]. Hier ist nicht der Platz für statistische Überlegungen. Als Leckerbissen sei nur eine Passage aus dem Buch von Benz zitiert, die schlagartig klar macht, wie unsere Geschichtsfälscher den todkranken Holocaust an den Tropf hängen, um ihn solange wie möglich am Leben zu erhalten. Bezüglich der 'Ausrottung' der Sowjet jüdischen Bevölkerung durch Maßnahmen der 'Endlösung' schreibt er[59]:
»Insgesamt wird man daher die Zahl der jüdischen Opfer auf dem Territorium der UdSSR... rund auf 2,9 Millionen ansetzen müssen, was eine 'bereinigte sowjetische' Verlustzahl... von ca. 2,1 Millionen Opfern ergibt. In ihr sind auch die Verluste durch Kampfhandlungen unter jüdischen Soldaten und Zivilisten enthalten sowie diejenigen, die den Strapazen der Flucht und dem Hunger zum Opfer fielen. Das ist berechtigt. Auch sie waren Opfer nationalsozialistischer Gewaltpolitik.«
Gegenüberstellung von amtlichen Aussagen über erfundene 'Gaskammer-Tote' in Auschwitz |
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1945: Die franz. Ermittlungstelle für Kriegsverbrecher stellt fest: 8.000.000 |
1.9.1989: Die französische Tageszeitung LE MONDE: 1.472.000 |
20.4 1979: Die französische Tageszeitung LE MONDE: 5 000 000 |
1985: Holocaust-Experte R Hilberg in THE DESTRUCTION...: 1.250 000 |
1959: Holocaust-Experte E. Kogon in DER SS-STAAT: 4.500.000 |
18.7.1990: DIE TAGESZEITUNG über die jüdische Opferzahl: 960.000 |
1945: Internationales Militärtribunal in Nürnberg ermittelt: 4.000.000 |
Holocaust-Experte G. Reitlnger in DIE ENDLöSUNG: 850.000 |
26.7.1990: ALLGEMEINE JÜDISCHE WOCHENZEITUNG: 4.000.000 |
1989: UdSSR gibt Totenbücher frei. Totenzahl ca.: 66.000 |
Bis 1990: Gedenksteine in Auschwitz-Birkenau: 4.000.000 |
1965: Frankfurter Auschwitz-Urteil 50/4 Ks 2/63: 45.510 |
11.6.1992: ALLGEMEINE JÜDISCHE WOCHENZEITUNG: 1.500.000 |
1965: Frankfurter Auschwitz-Urteil ohne Gaskammertote: 619 |
Diese Darstellung wird um so delikater, als wir heute wissen, daß eine große Anzahl der sowjetischen Juden von Stalin selbst unter unmenschlichen Bedingungen in sowjetische Vernichtungslager verfrachtet wurden[60]. Die dort entstandenen Opferzahlen werden von Benz nicht nur verschwiegen, sondern einfach dem deutschen Konto belastet!
Trotz dieses Hintergrunds gibt es neueste Veröffentlichungen, die, ohne Schamröte zu zeigen, von sagenhaften Opferzahlen in deutschen Konzentrationslager berichten: Die Frankfurter Allgemeine Zeitung6[61]:
»...Vernichtungslager... - Anlagen, in denen "sechs Millionen Juden und insgesamt 26 Millionen [sic!] Häftlinge... aller Nationen... in allen Lagern Deutschlands und der besetzten Gebiete umgebracht wurden."«
Eine reine Greuel-Propaganda wurde zu einer neuen Religion gemacht. Die Holocaust-Religion des 20. Jahrhunderts. Eine andere Erklärung gibt es für einen derartigen, abgedruckten Wahnsinn nicht. Da nützt es auch nichts, daß anerkannte Forscher, wie der französische Oberst a.D. F. O. Miksche, ermittelten, daß sich lediglich 1,5 Millionen Juden im Zugriffsbereich Hitlers befanden.[62] Er steht damit in Übereinstimmung mit einer Veröffentlichung in einer Schweizer Zeitung kurz nach Kriegsende[63]:
»Eines ist schon heute sicher: die Behauptung, daß diese Zahl [der jüdischen Opfer] 5-6 Millionen beträgt... ist unwahr. Die Zahl der jüdischen Opfer kann sich zwischen 1 und 1,5 Millionen bewegen, weil gar nicht mehr für Hitler und Himmler "greifbar" waren. Es ist aber anzunehmen, daß die endgültige Verlustziffer des jüdischen Volkes sogar noch unter dieser Zahl liegen wird.«
Diese Dinge werden von der ZEIT selbstverständlich verschwiegen.
Das Dokument der Schweizer Zentrale des Roten Kreuzes über die angebliche Opferzahl der rassischen und politischen Verfolgung gibt es entgegen der Darstellung der ZEIT sehr wohl. Den seinerzeitigen Pressemeldungen kann man folgendes entnehmen[64]:
»Eine zweite Zahl der Schweizer Rot-Kreuz-Zentrale fällt nicht minder aus dem Rahmen des bisher Gehörten. Seit den sogenannten Kriegsverbrecherprozessen von Nürnberg gilt es als ausgemacht, daß in den Vernichtungslagern der KZ's sechs Millionen Juden umgebracht worden sind. Die Statistik der Schweizer Zentrale des Roten Kreuzes hingegen weist als Opfer rassischer und politischer Verfolgung, die in den Konzentrationslagern umgekommen sind, 300.000 Menschen aus, worunter gewiß die meisten Juden, aber auch andere Volkszugehörige waren.«
Zudem liegt seit 1979 ein Dokument des Sonderstandesamtes in Arolsen vor, das die beurkundeten Sterbefälle der einzelnen Konzentrationslager des Dritten Reiches aufführt[65] (insgesamt 271.304 Fälle, davon 52.389 in Auschwitz). Das Amt macht keine Angaben über die angeblich spurlos Verschwundenen der vermeintlich gezielten Massenvernichtung, die nicht beurkundet seien und daher in keiner Statistik auftauchen könnten. Im Gegensatz zu den bewiesenen Todesfällen durch zumeist natürliche Todesursachen sind die nicht dokumentierten und damit unbewiesenen Todesfälle der angeblichen Massenvernichtung für die Geschichtsschreibung und für die Gerichte 'offenkundig'. So einfach geht das!
Selektionen an der Todesrampe
Tabelle 1: Alter der Toten des KL Auschwitz | ||
Todesfälle nach Alter | davon an Typhus | |
0-10 Jahre | 3 | 4 28,6% |
11-20 Jahre | 11 | |
21-30 Jahre | 10 | 10 50% |
31-40 Jahre | 10 | |
41-50 Jahre | 12 | 10 47,6% |
51-60 Jahre | 9 | |
61-70 Jahre | 43 | 5 5,9 |
71-80 Jahre | 21 | |
>80 Jahre | 4 | |
Summe | 123 | 29 (23,6%) |
Die in der ZEIT erneut zitierten, angeblichen Vorgänge an der Bahnrampe des Lagers Auschwitz-Birkenau besagen, daß die im Lager ankommenden Häftlinge, darunter zumeist Juden, nach ihrer Arbeitsfähigkeit selektiert wurden. Alte und Kinder sollen dabei sofort, ohne Registrierung, in die Gaskammern getrieben worden sein. Die Richtigkeit dieser Darstellung würde bedeuten, daß in den Totenbüchern des Lagers, in die nur die ca. 66.000 Todesfälle der registrierten, regulären Häftlinge eingetragen wurden, die Menschen besonders jüdischen Glaubens unter 10 Jahren und über 60 Jahren stark unterrepräsentiert sein müßten. Eine erste, noch nicht repräsentative, aber zumindest richtungsweisende Auswertung der in Moskau befindlichen Totenbücher des Lagers ergibt allerdings ein anderes Bild[66]. Tabelle 1 enthält in Spalte 2 die Todesfälle, gestaffelt nach Alter der Gestorbenen, Spalte 3 die Anzahl und den prozentualen Anteil der an Typhus (Fleckfieber) Gestorbenen. Tabelle 2 enthält eine Aufgliederung der in den Büchern angegebenen Todesursachen. Es zeigt sich besonders deutlich, daß der Anteil der alten, besonders jüdischen Menschen, die regulär im Lager registriert wurden und eines natürlichen Alterstodes verstarben, nicht mit der These von der sofortigen Vernichtung von der Rampe weg in Übereinstimmung zu bringen ist. Weiterhin bestätigt dieser Befund die bekannte Tatsache, daß in Auschwitz immer wieder Typhus-Seuchen ausbrachen, der Gefangene wie Wächter zum Opfer fielen und die für den Nährboden sorgten, auf denen allerlei Gerüchte wachsen konnten. In der Tat war das Lager Auschwitz am intensivsten von allen Lagern von dieser Seuche geplagt und kann daher ohne bösen Hintergedanken als 'anus mundi' für Gefangene wie Wächter bezeichnet werden.
Tabelle 2: Anteil der Todesursachen | ||
Todesursache | Anzahl der Fälle | Prozentsatz |
Altersschwäche | 44 davon 25 jüdisch |
35,8% davon 56,8% jüdisch |
Typhus | 29 | 23,6% |
Herz- und Kreislaufschwäche | 21 davon >60 Jahre: 8 |
35,8% davon >60 Jahre: 38,1% |
Lungenentzündung | 8 | 6,5% |
ak. Magen-Darm-Katarrh | 5 | 4,1% |
Selbstmord | 3 | 2,4% |
Rippenfellentzündung, Angina Pectoris, Gehirnschlag, Kachexie bei Noma | je 2 | je 1,6% |
Auf der Flucht erschossen, Sepsis bei Phlegmonen, Magengeschwür, Diphterie, Urämie | je 1 | je 0,8% |
Summe | 123 | 99,9% |
Kremierungskapazität von Birkenau
Die Exterminationisten führen als Beweis für die Existenz der Gaskammern das Argument an, die Krematorien in Auschwitz wären mit einer enormen Leicheneinäscherungskapazität ausgestattet gewesen. Ein Blick in die Geschichte des Lagerkomplexes Auschwitz verschafft Aufklärung57. Nach dem Auftreten der verheerenden Typhus-Seuche im Sommer 1942 wurde von hoher Stelle der Befehl ausgegeben, daß in dem Lager entsprechende Kremierungskapazitäten für die anfallenden Typhus-Opfer zu schaffen seien. In überhasteter Planung wurden schließlich 4 neue Anlagen errichtet und die alte Anlage im Stammlager stillgelegt. Schon zur Inbetriebnahme fielen allerdings zwei der vier Krematorien wegen mangelnder Materialqualität komplett aus. Die entsprechenden Gebäude wurden anschließend für andere Zwecke benutzt. Die zwei verbliebenen Krematorien mit ihren insgesamt 30 Einäscherungsmuffeln sind selten ausgelastet gewesen. Bei Pressac kann man auch die lückenlose Dokumentation der Kokslieferungen an diese Krematorien einsehen, die im Durchschnitt 50 bis 60 Tonnen pro Monat betrug[67]. Da der Koksverbrauch pro Einäscherung gut bekannt ist (mindestens 20 - 30 kg oder drei bis vier 12-Liter-Eimer Koks pro Leiche), kann man auf die Anzahl der durchgeführten Einäscherungen rückschließen. Bei einer Betriebszeit von ca. zwei Jahren (Frühjahr 1943 bis Winter 1944/45) ergibt dies eine Anzahl von maximal 48.000 Kremierungen. Hinzu kommen die im alten Krematorium (6 Muffeln) innerhalb von ca. 2 Jahren kremierten Leichen von max. 10 - 20.000. Man erkennt sofort, daß diese Zahlen sehr gut mit den in den Totenbüchern registrierten Fällen übereinstimmen. Die These von der monströsen Kremierungskapazität in Birkenau bricht also in sich zusammen. Tatsächlich sollen ja auch die meisten Menschen in Gruben unter freiem Himmel verbrannt worden sein. Da es unzweifelhaft bezüglich des Zeitbedarfs wie des Brennstoffverbrauches günstiger gewesen wäre, die bestehende Kapazität der neuen Krematorien in Birkenau auszunutzen und die stillgelegten Anlagen zu reparieren, als sich im Sumpfgebiet mit Grubenverbrennungen herumzuschlagen, entpuppen sich gerade von diesem Standpunkt aus die Aussagen von Leichenverbrennungen in Gruben als Lügen.
Die Tarnsprache
Den Werken der Exterminationisten zufolge gibt es deshalb keine expliziten, schriftlichen Befehle bezüglich der Massenvernichtung, weil die Nazis all diese Dinge in eine Tarnsprache verpackt hätten, die man erst verstehen könne, wenn man die Code-Wörter entschlüsselt habe[38]. So soll der Begriff 'Umsiedlung' in Wahrheit 'Vernichtung' bedeutet haben, die Begriffe 'Sondermaßnahme' und 'Sonderbehandlung' dagegen 'Tötung'. Nun bekommt heute jedes Kind beigebracht, daß der Kadavergehorsam im Dritten Reich geradezu groteske Züge angenommen hätte. Fast jeder Befehlsempfänger soll nach heutiger Darstellung die erhaltenen Befehle streng nach Vorschrift und Befehlswortlaut ausgeführt haben. In den Befehlen und Anweisungen, die als chiffrierte Anordnungen zur Massenvernichtung gedeutet werden, steht allerdings etwas ganz anderes, als der Befehlsempfänger nach der Unterstellung der Exterminationisten ausführen sollte. Er mußte also in gewissen Fällen, und nur in solchen, dem Befehlswortlaut zuwider handeln. Unbestritten ist, daß es nie einen Befehl gegeben hat, der den Schlüssel für die Codesprache an die Befehlsempfänger weitergegeben hätte. Woher wußten also der Befehlsempfänger, wann er was unter welchem Code zu verstehen hat? Erst nach solchen Überlegungen merkt man, daß die These von der Codesprache absoluter Quatsch ist. Bewiesen ist hingegen: Das Wort 'Sonderbehandlung' (SB) hatte nicht immer etwas mit Mißhandlung u.U. mit Todesfolgen oder Hinrichtungen[38], sondern auch mit Sondervergünstigungen zu tun. So kann man der allgemein anerkannten Literatur u.a. entnehmen, daß der Begriff 'Sonderbehandlung' z.B. bedeuten konnte: bevorzugte Unterbringung (Hotel), Verpflegung (Zusatzkost), Behandlung (Krankenpflege) oder Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung (Quarantäne, Entlausung), zur Ghettoisierung, zur Germanisierung ausländischer Kinder etc.
So wurde z.B. dem Chef des Reichssicherheitshauptamtes Dr. E. Kaltenbrunner während des IMT vorgeworfen, daß er persönlich die Sonderbehandlung einiger Personen angeordnet hätte. Es stellte sich dann aber schnell heraus, daß hierunter die bevorzugte Unterbringung in noblen Hotels unter dreifacher Diplomatenverpflegung, freier Korrespondenz, mehrmaligem Besuch etc. verstanden wurde.[68]
Die These von der mündlichen, nicht dokumentarisch gesicherten Befehlsvergabe im Zusammenhang mit der behaupteten Massenvernichtung ist unglaubhaft. Dies alleine deshalb schon, da es in vielen Fällen zu harten Bestrafungen von SS-Männern kam (bis hin zur Todesstrafe), die Häftlinge mißhandelt haben.[69] Dies geschah aufgrund eines 1937 ergangenen Befehls der Zentralkanzlei der SS-Totenkopfverbände, der für Mißhandlungen von Häftlingen, zu denen schon eine Ohrfeige zählte, harte Strafandrohungen enthielt.[70] Unbestritten sind die allgemein bekannten Mißhandlungen der Häftlinge in den Konzentrationslagern. Nach glaubwürdigen Schilderungen ehemaliger Häftlinge gingen diese aber zumeist von Mithäftlingen aus, da in den Lagern eine interne Selbstverwaltung und Organisationshierarchie der Häftlinge bestand. Die vorgesetzten Gefangenen (Kapos) nutzten ihre Macht häufig skrupellos zur Unterdrückung und Mißhandlung ihrer Mitgefangenen aus. Die Schuld der SS-Lagerleitungen ist zumeist darin zu suchen, daß sie diesem grausamen Treiben unter den Häftlingen zu wenig Einhalt gebotene.
Es ist bei dem Befehlsverhalten der damaligen Deutschen undenkbar, daß sich die SS-Männer durch mündliche Anweisungen zu wortlautwidrigen Auslegungen von Befehlen hätten hinreißen lassen. Die Krone der Verblödung setzte sich bei den Exterminationisten R. Hilberg auf, als er die fehlenden Befehle für den Massenmord nur dadurch zu erklären vermochte, daß die Nazis wohl in einem Anfall von methaphysischer Gleichschaltung ihre Gedanken und Befehle durch Gedankenübertragung austauschten[72].
Da man keine expliziten Befehle findet, muß man die verwendete Sprache der vorhandenen Befehle umdeuten, also praktisch wider den Wortlaut auslegen, ohne irgendwelche Beweise, versteht sich. Dies ist juristisch betrachtet eine Beweismittelverfälschung. Genau in die gleiche Kerbe schlägt DIE ZEIT, wenn sie in harmlose Sprachwendungen Schreckliches hineininterpretiert. So interpretiert sie die Einreichung eines Patents im Jahre 1942 zur unterbrechungslosen Leichenverbrennung durch die Firma Topf & Söhne, das durch eine kalte technische Sprache gekennzeichnet sei, als eines der Hauptindizien, hinter der sich die Massenvernichtung verberge. Die Firma Topf & Söhne hat nicht nur zahlreiche Konzentrationslager, sondern während und nach dem Krieg auch viele Kremierungsanstalten deutscher Großstädte mit Kremierungsöfen beliefert. Der Afterlogik der ZEIT zufolge müßte die Patenteinreichung also nicht nur Indiz für die Massenvergasungen in den Konzentrationslagern, sondern auch für die Massenvernichtung der Wohnbevölkerung deutscher Großstädte durch die zuständigen Friedhofsämter sein.
Geheimhaltung der Gesamtlösung
Von den Exterminationisten wird der Umstand, daß während der Kriegszeit die riesigen Aktionen der Massenvernichtung nicht bekannt wurden, damit erklärt, daß alles einer ungeheuren Geheimhaltung unterlegen hätte. Beweis dafür sei einerseits das Fehlen jeglicher Befehle wie auch die Tatsache, daß viele Anweisungen als geheim eingestuft waren, die zwar nicht die Massenvernichtung selbst beträfen, aber doch Randgebiete derselben (Deportationen, Existenz von Konzentrationslagern u.a.).
Im Gegensatz zu der landläufigen Meinung war der Konzentrationslagerkomplex Auschwitz (einschließend die Lager Stammlager, Birkenau, Monowitz u.a.) kein hermetisch abgeriegeltes Lagersystem. Die polnischen Bauern der Gegend um Birkenau, dem Lager der angeblich größten Massenvernichtung, bebauten ihre Äcker zumeist bis an die Lagerzäune, Lagerhäftlingen wurde Ausgang gewährt (z.B. in die Bücherei von Auschwitz), es gab viele Haftentlassungen. Ein Teil der Häftlinge arbeitete mit deutschen Arbeitern und Angestellten und alliierten Kriegsgefangenen in der naheliegenden Industrie der I.G. Farben-Industrie. Angestellte und Arbeiter ziviler Baufirmen arbeiteten Hand in Hand mit Häftlingen an den Einrichtungen der Lager (Baracken, Krematorien etc.). Baupläne und Baufortgangsphotos der Anlagen von Birkenau waren in Auschwitz eine Zeit lang frei zugänglich. Schließlich liegt Auschwitz für die behaupteten, geheimzuhaltenden Massentötungen denkbar ungünstig an einem sehr dicht besiedelten Gebiet mit damals besonders durch die Deutschen intensivierten industrieller und landwirtschaftlicher Aktivität. Zudem war Auschwitz ein Eisenbahnknotenpunkt. All diese Details kann man der 'normalen', das heißt nichtrevisionistischen Literatur entnehmen (siehe z.B. J.-C. Pressac). Wo soll da der Versuch gewesen sein, alles geheim halten zu wollen? Es gab zudem im deutschen Besatzungsgebiet wahrscheinlich tausend bessere Orte, um eine angeblich geplante (!), geheim zu haltende Massenvernichtung, im größten je dagewesenen Maßstab, durchzuführen. Warum gerade dort, direkt am Rande des oberschlesischen Industrierevieres?
Schließlich waren selbst die Sowjets so intelligent, das Abschlachten von 15.131 polnischen Soldaten und Offizieren nicht vor den Toren Wilnas oder Lembergsdurchzuführen, sondern in den abgelegenen Wäldern von Katyn[73]. Wofür haben also die Deutschen Auschwitz ausgewählt? Dafür: Das Lager Auschwitz war ursprünglich geplant als Kriegsgefangenenlager der Waffen-SS. In ihm sollten vor allem russische Kriegsgefangene gehalten und als billige Arbeitskräfte in der nahen Industrie des oberschlesischen Industriereviers eingesetzt werden. Zum Lager-Komplex Auschwitz zählten über 30, meist kleinere Lager, die nahe den Arbeitsstätten der Häftlinge lagen. Das größte Lager Birkenau diente als Zwischenstopp für durchgehende Transporte, als Ankunftslager für in andere Lager einzuteilende Neuankömmlinge und als Lager für die nicht arbeitsfähigen Gefangenen. Auch mit der zunehmenden Deportation von Juden nach Auschwitz oder über Auschwitz in andere Lager änderte sich an der Bedeutung dieses Lager-Komplexes nichts. Durch das Lager Auschwitz-Birkenau wurden also viele Menschen durchgeschleust und es gab einen regen Austausch von Menschen und Informationen mit der Außenwelt. Dieses Lager als Vernichtungslager betreiben zu wollen, wäre idiotisch gewesen. Die Exterminationisten sind also aufgefordert zu erklären, wie diese Dinge in das Bild von der angeblich perfekten deutschen Mordmaschinerie paßt. Daß zu Kriegszeiten keine leitende Persönlichkeit des Deutschen Reiches etwas von der angeblichen Massenvernichtung wußte74, kann daher nicht stutzig machen. Eher machen jene Zeitgenossen stutzig, die bereits vor dem Aufbranden der massiven interalliierten Propaganda von konkreten Dingen gewußt haben wollen. Dies nicht etwa deshalb, weil man unbedingt der Meinung sein muß, daß es den Holocaust so nicht gegeben haben kann, wie bisher beschrieben, sondern weil für einen Wissenschaftler die Ausnahme ein Beweggrund dafür ist, zu untersuchen, warum es die Ausnahme gibt.
Daß dabei auch die bisher als normal erachtete Sache erneut unter die Lupe genommen wird, ist normal. Daß aber wegen weniger Ausnahmen die Regel gleich als falsch über den Haufen geworfen wird, und man nun alles an der Ausnahme ausrichtet, ist zumindest merkwürdig, vor allem, da es bis heute keine naturwissenschaftlichen oder/ und dokumentarischen Beweise gibt, die die Ausnahme bestätigen bzw. die Regel widerlegen. Um es noch deutlicher zu machen, sei die rhetorische Frage erlaubt: Könnte man sich vorstellen, daß alle Einwohner von Hamburg (ca. 1,5 Millionen) getötet werden könnten, ohne auch nur die geringste Spur zu hinterlassen?
Das Fehlen jeglicher Beweise für die Massenvernichtung in Gaskammern beweist nach der These unserer Geschichtsfälscher nur, daß die Nationalsozialisten diese perfekt geheim gehalten haben. Diese perfekte Geheimhaltung wiederum war nötig, da die Nationalsozialisten allen Grund hatten, etwas perfekt geheimzuhalten. Der einzige Grund für eine in der Geschichte einmalige, perfekte Geheimhaltung wiederum kann nur sein, daß die Nationalsozialisten etwas bisher nie Dagewesenes verbrochen haben müssen. Dies ist der lange gesuchte Beweis für die Massenvernichtung!
Mit anderen Worten: Die Tatsache einer langanhaltenden Dürreperiode ist der Beweis dafür, daß es in Wirklichkeit sintflutartig regnet!
Gutachten der Exterminationisten gegen Leuchter
1988 erstellte der amerikanische Konstrukteur Fred Leuchter, weltweit der einzige Spezialist für den Bau und Betrieb von Blausäureexekutionsgaskammern, im Verlaufe eines Prozesses in Kanada ein Gutachten über die Gaskammern in Auschwitz, Birkenau und Majdanek. Zu diesem Zweck untersuchte er die Einrichtungen auf ihre technischen Voraussetzungen für den angeblich millionenfachen Mord mit Blausäure-Giftgas (Zyklon B)[75]. Neben vielen technischen Argumenten sind die chemischen Analysenergebnisse von Mauermaterialien Fakten, aufgrund derer der Amerikaner Leuchter zu dem wissenschaftlich gesicherten Schluß kommt, daß die 'angeblichen Gaskammern' der untersuchten Anlagen 'weder damals noch heute als solche hätten benutzt oder zu solch einer Benutzung getaugt hätten'. Zum besseren Verständnis kurz die Hauptargumente Leuchters (wertfrei) bezüglich der 'Gaskammern' von Auschwitz, Birkenau (Auschwitz II) und Majdanek:
Das Bonner Justizministerium hat übrigens erklärt, daß es den Leuchter-Report für eine wissenschaftliche Arbeit hält[76]. Die Exterminationisten haben in der Folgezeit einige Arbeiten angefertigt, die immer wieder als Widerlegung des Leuchter-Reportes angeführt werden. Diese sollen hier im einzelnen angeführt und je nach Gewicht analysiert werden.
1. Krakauer Gutachten 1945
[77]Die Krakauer Gutachter sollen angeblich in Menschenhaaren, Haarspangen und in einer verzinkten Metallblende des Entlüftungsschachtes einer angeblichen Gaskammer von Birkenau Cyanide festgestellt haben. Abgesehen davon, daß die Ergebnisse bezüglich der Haare heute nicht mehr reproduzierbar sind[78], hat kein Mensch überprüft, um welches Material mit welcher Herkunft und Geschichte es sich tatsächlich handelt. Unterstellt, daß die Analysenergebnisse richtig sind, ist aus chemischer Sicht folgendes anzuführen: Ein positiver Cyanidbefund in Menschenhaaren beweist lediglich, daß diese HCN-Gas ausgesetzt waren. Sie können jedoch auch schon abgeschnitten gewesen sein. Dafür spricht, daß in allen deutschen wie alliierten Lagern den Häftlingen aus hygienischen Gründen die Haare geschoren wurden. Wenn diese ab einer bestimmten Schnittlänge einer Wiederverwertung zugeführt worden sein sollend, so mußten sie vorher (z.B. mit Zyklon B) entlaust werden. Der angebliche positive Cyanidbefund in feuerverzinkfern Blech (Entlüftungsschächte) aus den vermeintlichen Gaskammern steht der Erklärung von G. Weilers (s.u.) diametral entgegen, daß die Opfer das Giftgas annähernd vollständig aufgenommen hätten. Wäre dies der Fall gewesen, so kann keine Blausäure an das Metall der Entlüftungsschächte gelangt sein. Hat die Blausäure im Metall zu nachweisbaren Cyanidverbindungen geführt, so muß dies auch im Mauerwerk der Fall sein. Entweder hat hier G. Weilers recht oder das Krakauer Gutachten. Aus naheliegenden Gründen aber ist dem damaligen Befund der Polen nur dann zu trauen, wenn es heute reproduzierbar ist, was wegen der Langzeitstabilität der Zink- und Eisencyanide immer noch möglich ist.
2. Gegengutachten Pressac
[57]»...Während der Verbrennung solcher [nicht ausgemergelter] Körper verwendeten wir nur zum Anzünden der Ofenfeuerung Koks, da die fetten Körper dank der Freisetzung des Körperfettes von selber brannten. Gelegentlich legten wir bei Koksknappheit Stroh und Holz in die Aschenbehälter unter den Muffeln. Wenn die fetten Leichen erst zu brennen begannen, fingen die anderen Leichen von selbst Feuer...
...Später, als eine Verbrennung der anderen folgte, brannten die Öfen dank der durch die verbrennenden Körper entstehenden Glut von selbst. Somit wurde die Ofenfeuerung bei der Verbrennung fetter Leichen im allgemeinen gelöscht...
...Ein anderes Mal warf die SS einen Gefangenen, der nicht schnell genug arbeitete, in eine Grube nahe des Krematoriums V, die voll mit kochendem Menschenfett war. Zu dieser Zeit [Sommer 1944] wurden die Leichen im Freien in Gruben verbrannt, von denen das Fett in getrennte, im Erdreich eingegrabene Reservoirs floß. Dieses Fett wurde über die Leichen gegossen, um die Verbrennung zu beschleunigen...«
Über den Blödsinn mit den Verbrennungen in tiefen Gruben und dem Ansammeln von Fett wurden bereits Ausführungen gemacht. Die Aussagen Taubers über die Verbrennungsweisen sind aber ebenso grotesk: Die Brenngase in einem Krematoriumsofen strömen vom Befeuerungsraum über die Leiche im Brennraum, durch den Aschenraum in den Fuchs, der die Abgase aus dem Brennraum zum Kamin führten. Wenn man im Aschenraum ein Feuer entzündet, um darüber befindliche Leichen zu verbrennen, kehrt man den Gasstrom um: Frischluft wird über den Kamin angesaugt, die Abgase stauen sich im Brennraum, von wo sie sich einen Weg nach draußen in den Ofenraum bahnen. Die von Tauber geschilderte Verbrennung vom Aschenraum aus kann nicht funktionieren. Schließlich sind Menschen, die zu 60-70% aus Wasser bestehen, kein Brennstoff und können daher unmöglich durch ein Strohfeuer entzündet und von selbst am Brennen gehalten werden. Die Verbrennung der vermeintlichen Opfer der Massenvernichtung mit den geringen Koksmengen der dokumentierten Lieferungen zwingt aber die Exterminationisten zu der Behauptung, daß Menschen selbständig verbrennen. Sie greifen dabei auf Wilhelm Busch's Märchen vom brennenden Paulinchen zurück, das freilich nichts mit der Realität gemein hat. Ebenso könnten diese Geschichtsfälscher von uns verlangen, daß wir an das Märchen vom Klapperstorch glauben sollen!
Solche Zeugenaussagen sind, um Pressacs an anderer Stelle gebrauchte Worte zu verwenden, nichts als Lügen und reine Erfindungen[81]. Ein wirklich seriöser Forscher hätte die Meinung von Fachleuten zu solchen Aussagen eingeholt, bevor er einen Zeugen für glaubwürdig erklärt. Eine solche sachverständige Meinung ist zu erhalten, wie der Blick in Ingenieurszeitschriften zeigt:[82]
»... Dagegen befremdet, daß in gewissen Verfahren über Verbrennungsanlagen Zeugen etwa abgenommen wird, daß 'meterlange Flammen aus hohen Schornsteinen schlugen', obwohl dies technisch unmöglich ist, da aus Schornsteinen... im Regelfall nur warme Abgase strömen und nicht einmal ein Widerschein zu sehen ist, da die Flammen (etwa bei Koksfeuerung) nicht aus dem Brennraum können und der Widerschein sich im Fuchs verliert....
Wenn die Richter also etwas glauben sollen,...dann sollten sie wenigstens den Hausrauchfangkehrer befragen, bevor sie darauf verzichten 'zu zeigen, daß der Zeuge in der Lage war zu wissen.'«
Gemeint ist hier die Tatsache, daß alle Gerichte dieser Welt es bis heute abgelehnt haben, technische und naturwissenschaftliche Gutachten zur Überprüfung Zeugenaussagen einzuholen. Es muß also bei jeder Zeugenaussage forensisch nachvollziehbar sein, ob der Zeuge überhaupt in der Lage war, das Geschilderte zu erleben. Das hier vom Präsidenten der österreichischen Bundesingenieurkammer geschilderte Detail der Geschichtsschreibung, die flammenschlagenden Schornsteine der Krematorien in Birkenau betreffend, wurde u.a. von einem angesehenen Geschichtsprofessor als selbst erlebt geschildert. Nach intensiver Korrespondenz gab er inzwischen zu, daß er diese Sache noch nie überdacht habe, und daß er einsehe, daß er dies, da offensichtlich technisch unmöglich, nicht hat erleben können, er also nicht in der Lage gewesen sein kann, das Ausgesagte zu wissen[83]. Dazu paßt auch die Aussage des »95%ig verläßlichen Zeugen« (Pressac) Henryk Tauber[48], in der er erwähnt, daß die Sonderkommandos während alliierter Luftangriffe auf Auschwitz besonders viele Leichen (bis zu acht) in die Kremierungsmuffeln schoben, um mit großen, aus den Schornsteinen schlagenden Flammen die alliierten Flugzeuge auf sich aufmerksam zu machen. Die Muffeltüren der Kremierungsöfen waren nur 60 cm hoch und breit. Es dürfte reichlich schwierig sein, dort acht Leichen hineinzubekommen. Pressac kommentiert solche Zahlen entsprechend mit Worten wie: 'glatte Lüge', 'reine Erfindung', 'Übertreibung', 'pure Propaganda', 'reine Einbildung'[57]. Wohlgemerkt: Nur zu der leidigen Zahlenfrage, nicht aber zu den zentralen, vollkommen blödsinnigen Passagen der Aussage Taubers findet Pressac kritische Worte!
Die von Pressac zusammengetragenen 'kriminellen Spuren' werden teilweise bei der Behandlung der Argumente von G. Fleming diskutiert. Diese Spuren können durch vollkommen triviale Umstände erklärt werden, ja stellenweise bedarf es der böswilligen Phantasie, um sie als 'kriminelle' Spur auszulegen.
3. Gegengutachten W. Wegner
[84]4. Stellungnahme G. Wellers
[86]Die These von G. Wellers entpuppt sich also bei näherer Betrachtung als vollkommen willkürliche und realitätsferne Hilfskonstruktion zur Stützung einer Lüge.
Die Exterminationisten sind sich also untereinander nicht einig, welche These sie vertreten sollen. Sie erfinden neue Thesen, wenn die alten durch die Revisionisten widerlegt sind. Durch diese Manöver, die keinerlei Rücksichten auf die Zeugenaussagen nehmen, haben sie zugegeben, daß die Zeugenaussagen unglaubhaft und die Zeugen unglaubwürdig sind. Damit haben sie sich aber auch des einzigen 'Beweismittels' beraubt, das sie bisher vorzubringen in der Lage waren.
Auch bei G. Wellers erstaunt schließlich, daß wiederum ein Nichtfachmann auf den Leuchter-Report reagiert, als ob es in der Welt keine Ingenieure und Chemiker gäbe.
5. Stellungnahme J. Baller
[87]6. Gutachten Krakau 1990
[78]Trotz der Tatsache, daß die Mauern der angeblichen 'Gaskammer' des Stammlagers (Leichenhalle) vollständig nicht und die der 'Gaskammer' (Leichenkeller I) des Krematoriums II teilweise nicht der Witterung ausgesetzt waren, erklärt das Krakauer Institut die negativen Analysenergebnisse aus den vermeintlichen Gaskammern wie folgt:
»Cyanwasserstoff ist eine schwache Säure, was zur Folge hat, daß sich ihre Salze in Gegenwart von stärkeren Säuren leicht zersetzen. Eine solche stärkere Säure ist sogar Kohlensäure, die durch Reaktion von Kohlendioxid und Wasser entsteht. Stärkere Säuren wie z.B. die Schwefelsäure zersetzen Cyanide leichter. Dauerhafter sind komplexe Verbindungen von Cyanid-Ionen mit Schwermetallen. Das schon erwähnte 'Preußisch-Blau' zählt zu solchen Verbindungen, aber auch dies zerfällt langsam in saurem Medium.
Daher war es kaum zu erwarten, daß sich nach 45jährigem Zeitraum derivate Verbindungen von Cyaniden in Baumaterialien (Putz, Ziegel), die den Umwelteinflüssen (Niederschläge, saure Oxide, besonders Stickstoffmonoxid) ausgesetzt sind, erhalten würden.«
Wie der chemischen Fachliteratur entnehmbar, sind diese Aussagen besonders bezüglich der vermeintlichen Säureempfindlichkeit des Berliner-Blau-Pigmentes unhaltbar, da es sich gerade durch besondere Säurestabilität ausweist[91]. Ein in der Nähe von London durchgeführter Langzeittest hat darüber hinaus die enorme Stabilität des Pigments bewiesen[92]. Hätte das Institut seine Vergleichsproben von den nahe den mutmaßlichen 'Menschengaskammern' gelegenen Entlausungsgebäuden Bauwerk 5a und b genommen, so hätte das Bemerken der bis heute (!) äußerlich blauen Wände dieser Gebäude kaum zu diesem Fehlurteil geführt. In einem späterem Schreiben bestätigt das Institut, daß es weder ein angemessenes Nachweisverfahren angewendet hat, noch daß es genügend Sachverstand bezüglich der hier ablaufenden Chemie hat[93]:
»...IV. Mit der von uns angewandten Methode waren wir nicht imstande alle Zyanidverbindungen zu bestimmen. Z.B. von Berliner-Blau kann nur ein Teil von Zyanidionen abgespalten werden. Wir mußten uns dabei mit IR-Spektroskopie bedienen aber nur für qualitative Ergebnisse...«
»...VIII. Das Wasser aktiviert viele chemische Prozesse. Die Kammern waren ganz gewiß nass. Was für einen Einfluß das auf die Bindung von HCN durch Zement (Wandputz) ausübt - ist uns unbekannt...«
»...IX. Die blauen Flecken auf den äußeren Wänden des Bauwerkes 5a in Birkenau sind nicht leicht zu erklären. Vor allem müssen wir prüfen, ob es wirklich Berliner-Blau ist...«
7. Prof. Jagschitz
[94]
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Abbildung 5: Der Papst während eines Besuchs im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau, 7.6.1979, vor den 19 Gedenksteinen, die in 19 Sprachen falsches Zeugnis über 4 Millionen Ermordeter ablegen. |
Dennoch, Jagschitz räumt der revisionistischen und der exterminationistischen Forschung ähnliche Qualitäten ein, was bemerkenswert ist. Prof. Jagschitz stützt sich vor allem auf Zeugenaussagen, wobei er die oben dargestellten Probleme zwar eingesteht. aber gleichzeitig für nicht relevant erklärt. Er gibt durch das Zitieren von Zeugenaussagen zudem zu, daß diese von sehr kurzen Tötungszeiten (wenige Minuten) berichten, also vom Einsatz sehr großer Blausäuremengen. Damit straft er die Thesen vom Einsatz geringster Giftmengen von Weilers, Bailer, Wegner u.a. Lügen. Naturwissenschaftliche Gutachten hält er für völlig unnötig, da die Beweislage durch die Zeugen und durch die weltweite Anerkennung dieser Zeugnisse ausschlaggebend sei. Seiner Überzeugung nach ist es undenkbar, daß in so vielen Prozessen so viele Zeugen weltweit Gleiches aussagen, ohne daß etwas Wahres daran sein soll. Tatsache ist aber, daß die Zeugenaussagen bezüglich der Vergasungen und anderer Tötungsarten nur in einem übereinstimmen, nämlich, daß es sie gegeben habe. Die beschriebenen Umstände der angeblichen Aktionen variieren aber sehr stark und sind obendrein absurd und technisch vollkommen unmöglich. Die heutzutage zitierten, sachlich immer noch unglaubhaften Zeugenaussagen von R. Bock, H. Tauber u.a. sind das Ergebnis einer jahrzehntelangen Selektion, bei der die überwiegende Mehrzahl der absolut schwachsinnigen Aussagen inzwischen verworfen wurde. Zu diesen gehören u.a. auch die Aussagen über Massentötungen in Konzentrationslagern des Altreiches. In einer frühen Veröffentlichung kann man z.B. lesen, daß in unterirdischen Anlagen in Polen Menschen in Wasserbecken durch Starkstrom getötet worden sein sollenge:
»Der Boden dieser Hallen mit den Tausenden Juden wurde in ein darunter liegendes Wasserbasin gesenkt...
Wenn alle Juden auf der Metallplatte schon bis
über die Hüften im Wasser standen, wurde elektrischer Starkstrom durch das Wasser geleitet. Nach wenigen Augenblicken waren alle Juden, Tausende auf einmal, tot.
Dann hob sich der Metallboden aus dem Wasser. Auf ihm lagen die Leichen der Hingerichteten. Eine Stromleitung wurde eingeschaltet und die Metallplatte wurde zu einem Krematoriumssarg, weißglühend, bis alle Leichen zu Asche verbrannt waren.
Gewaltige Krane hoben dann den riesigen Krematoriumssarg und entleerten die Asche.«
Von solchen und ähnlichen Aussagen will heute niemand mehr etwas wissen. Wie Prof. Jagschitz selbst zugibt, ist die Mehrzahl der Zeugenaussagen schon nach seiner Meinung vollkommen unglaubwürdig. In der Tat gibt es Hunderte ähnlicher 'Zeugen'aussagen.Tatsache ist auch, daß ein vermeintliches Opfer bei Überführung einer Falschaussage de facto nicht des Meineides angeklagt werden kann, da man die angeblichen Opfer von damals nicht verfolgen dürfe.
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Abbildung 6: Nachdem die 4-Millionen-Lüge von Auschwitz platzte, ließ das Auschwitz-Museum im April 1990 die Inschriften auf den Gedenksteinen klammheimlich entfernen. Dazu der polnische Publizist E. Skalski: »...ich empfinde als Pole vor allem Verlegenheit, weil die Situation außerordentlich peinlich ist.«[97] |
Weiterhin stützt Jagschitz sich auf die These der 'Tarnsprache', ohne dabei auf schon lange bekannte Gegenindizien einzugehen. Daneben stützt sich Jagschitz auf ähnliche Argumente wie Pressac wie z.B. auf die These, daß die Errichtung großer Kremierungsanlagen Beweis für die Massenvernichtung sei. Prof. Jagschitz kann sich nach eigener Aussage bezüglich der Kremierungskapazität in Birkenau nur auf ein 'Dokument' stützen. Dieses angeblich im Juni 1943 erstellte Dokument unbekannter Herkunft stellt eine Kapazitätsberechnung für alle 5 Krematorien an, obwohl zur angeblichen Erstellungszeit dieses Dokumentes das Krematorium I bereits ausrangiert wurde, das Krematorium II wegen einer Reparatur stillgelegt war, das Krematorium IV schon defekt und aufgegeben war und das Krematorium V wegen Materialprobleme nur stellenweise einsatzfähig war (es fiel kurze Zeit später komplett aus).[99] Zudem enthält das 'Dokument' viel Fehlberechnungen und technische Unsinnigkeiten, so daß man zumindest an der Kompetenz des Erstellers dieses Dokumentes zweifeln muß. Über die Diskrepanz zwischen der von Kremierungsfachleuten angegebenen Maximalkapazität der Birkenauer Krematorien (einige hundert täglich) und der von den Exterminationisten untergeschobenen Kapazität (viele tausend täglich) äußert sich Jagschitz so:
»Ich sehe zum Beispiel keine Möglichkeit zu begreifen, wenn in einem, meiner Meinung nach eindeutigen Dokument von ca. 4.700 etlichen Kremierungen [täglich] durch die vier großen Krematorien berichtet wird, ..., daß dann irgendein Krematoriumsfachmann aus der USA herkommt und sagt, es können nur Hundert gewesen sein, das ist für mich wirklich zu hoch, ich begreife das nicht,...«
Mit anderen Worten kann sich Prof. Jagschitz nicht vorstellen, daß ein 1 Liter Maßkrug keine 10 Liter fassen kann! Bei solch offensichtlicher Inkompetenz besitzt Prof. Jagschitz die Dreistigkeit, das Einholen technischer und naturwissenschaftlicher Gutachten für unnötig zu halten!
Aber es kommt noch dicker: Prof. Jagschitz interpretiert ein Dokument, in dem der Lagerkommandant von Auschwitz, R. Höß, in einem Schreiben an alle Stellen des Lagers aufgrund eines Unfalls zu besonderer Vorsicht bei Barackenentlausungen mahnten als Beweis für Menschenvergasungen! Da der Befehl, wie Pressac klarstellt, unmißverständlich von Barackenentwesungen handelt, mußte ihm Prof. Jagschitz erst einen falschen Sinn aufzwingen, um seine These zu stützen! Damit ist der 'Gutachter' Jagschitz selbst zumindest der fahrlässigen Falschinterpretation überführt!
In einigen Dingen aber überrascht Prof. Jagschitz: Er hält die autobiographischen Bleistift-Niederschriften von R. Höß für zweifelhaft, da die Handschrift deutlich erkennbar nicht die von R. Höß aus den frühen vierziger Jahren ist.
Zu der Gesamtzahl der in Auschwitz Getöteten läßt er ebenso Sensationelles verlautbaren: Da insgesamt nur etwas mehr als 1 Million Menschen nach Auschwitz deportiert worden seien und etliche hunderttausend den Krieg überlebt hätten, sei die Anzahl der in Auschwitz getöteten nur mit einigen hunderttausend anzusetzen! Klammheimlich erniedrigen unsere Geschichtsfälscher die Zahlen der Auschwitzopfer weiter, um schließlich in den nächsten Jahren bei der in den Totenbüchern angegebenen Zahl anzukommen! Und natürlich würde die Gesamtzahl der Holocaustopfer unerschütterlich bei 6 Millionen kleben bleiben und würde auch die 'Wahrheit' der Existenz der 'Gaskammern' unverrückbar bleiben, wenn es nach dem Willen dieser Berufslügner ginge.
Da Prof. Jagschitz in vielen Dingen den Revisionisten zumindest teilweise recht geben muß, wird sich schnell herausstellen, daß das bis heute nicht schriftlich niedergelegte Jagschitz-'Gutachten' ein Debakel für die Verfechter der Massenvernichtungthese werden wird.
8. G. Fleming
[101]Auch Fleming vertritt die These, daß die Begriffe 'Sonderbehandlung' etc. einer Tarnsprache angehörten, die die Massenvernichtung anzeige. Wenn heute aber eines bewiesen ist, so die Tatsache, daß die Begriffe 'Sondermaßnahme' und 'Sonderbehandlung' im Dritten Reich eine Vielzahl unterschiedlichster, durchaus nicht nur negativer Bedeutungen hatten. Als Beispiel sei die Jüdin Simone Jacob erwähnt, die nach alten Dokumenten in Auschwitz 'sonderbehandelt' wurde. Diese Notiz bedeutet gemäß der Exterminationisten-Logik, daß Frau Jacob 'vergast' wurde. Die 'Vergaste' aber ist nicht nur quicklebendig, sondern avancierte unter dem Namen Veil sogar zur Präsidentin des Europaparlaments. Die Betriebsblindheit läßt eben u.a. auch G. Fleming nur das sehen, was er sehen will.
Nach G. Fleming gilt die als geheim eingestufte Dringlichkeitsanweisung zur Errichtung von Krematorien im Lager Auschwitz-Birkenau als Beweis für die Massenvernichtung. Die Errichtung der Krematorien nach dem Auftreten der viele tausend Opfer fordernden Typhus-Seuchen (vor allem im Sommer '42) war im Winter '42/'43 in der Tat dringlich, da die im Sommer mangels Kremierungskapazität in Massengräbern vergrabenen (und eben nicht verbrannten!) Typhus-Leichen bei Tauwetter im Frühjahr das Grundwasser von Birkenau verseucht hätten. Selbstverständlich spricht man im Krieg nur ungern über Seuchen im eigenen Machtbereich. Logischerweise wurden derartige Anweisungen mit einer entsprechenden Geheimhaltungsstufe versehen.
Als weiteres gewichtiges Argument für die Vernichtungsthese führt Fleming ein Dokument an, das die öffentliche Verwendung von Bauplänen der Anlagen in Birkenau verbietet. Pressac zitiert Zeugen, aus deren Aussagen klar hervorgeht, daß Baupläne und -Fotos des Lagers Birkenau inklusive der Krematorien in den öffentlich zugänglichen Gebäuden der Bauleitung der Waffen-SS ausgehängt waren und eingesehen werden konnten[102]. Daß es Befehle gegeben hat, die dieses unterbinden sollten, kann man sich sehr gut vorstellen. Alles andere würde eher verwundern, schließlich war das Lager kein Erholungsheim. Als Arbeitslager mit kriegswichtiger Produktion konnte die deutsche Heeresleitung unmöglich an einer Verbreitung der inneren Details interessiert sein.
Als weiteres Indiz zur Stützung seiner These verweist Fleming auf die Tatsache, daß beim Baufortgang der Krematorien II und III in Birkenau die Zugänge zu den Kellerräumen verlegt wurden. Diese neuen Zugänge seien im Gegensatz zu den alten Zugängen nicht mit Leichenrutschen versehen gewesen. Fleming schließt sich Pressacs Meinung an, daß dies ein Indiz der Massenvernichtung sei, da Leichen keine Treppen hinabgehen könnten. Es sei damit bewiesen, daß die Menschen, die in dem Krematorium verbrannt wurden, noch lebten, als sie dieses betraten.
Das Problem der Verlegung des Zugangs zum Keller der Krematorien II & III ist etwas komplexer. Da der Plan für diese Krematorien ursprünglich für den Neubau eines Krematoriums im Stammlager in 3 km Entfernung bestimmt war, mußten mit der Planumstellung bei Verlegung nach Birkenau Veränderungen durchgeführt werden. Dies betraf zum einen die wasserdichte Isolation der Keller wegen des hohen Grundwasserstandes. Zum anderen mußte der Kellerzugang verlegt werden, da die Zufahrtsstraße in Birkenau an der anderen Gebäudeseite. Seltsamerweise hat man mit letzteren Planungsänderungen erst begonnen, als man den alten, an falscher Stelle befindlichen Zugang schon errichtet hatte, eine Art Schildbürgerplanung. Den alten Zugang hat man in der Folge still gelegt. Die Planungen für die neuen Zugänge wie auch der Baufortgang an den Krematorien III bis V erfolgten im Gegensatz zum Baufortgang am Krematorium II nach Stalingrad. Von da an wurde überall gespart, war überall Materialmangel. Gerade dieser Materialmangel war schließlich die Ursache für den totalen Ausfall der Krematorien IV und V unmittelbar nach Betriebsbeginn. Unter anderem wurde der neue Abgang in den Leichenkeller II mit seinen ca. 10 Stufen eben ohne Leichenrutsche gebaut. Zumal man aber Leichen auf einer Bahre durchaus 10 Stufen hinabtragen kann, dürfte dies der Verwendung der Räume als Leichenkeller keinen Abbruch getan haben. Schließlich muß man auch unter Verwendung einer Leichenrutsche Hand anlegen: von der Sterbestätte der Menschen zum Transportmittel, von diesem zur Rutsche, von dieser zur Aufbewahrungsstelle der Leichen, von dort zum Aufzug, von dort weiter zum Ofen bzw. auf die Einschubvorrichtung. Unzweifelhaft bleibt schließlich, daß die vielen Seuchentoten des Lagers Birkenau genau über diesen Zugang in die Leichenkeller gebracht wurden, ohne daß sie 'diesen Weg zu Fuß zurücklegen mußten' (Pressac). Wenn hier J.-C. Pressac, G. Fleming und andere ein kriminelles Indiz zu erkennen glauben, so liegt dies wohl eher an ihren verwirrten, verirrten, krankhaften und bösartigen Hirnen. Bei Pressac findet man weitere derartige manische 'Indizien'.
Zuletzt führt Fleming Dokumente an, die im Zusammenhang mit der Beschaffung von Zyklon B für das Lager Auschwitz von Materialien zur 'Judenumsiedlung' sprechen. Dies sei nach Fleming einer jener Tarnbegriffe, hinter denen sich der Massenmord verberge. Wenn die Juden aber tatsächlich umgesiedelt werden sollten bzw. worden sind, dann sind sie durch die Arbeits- und Durchgangslager geschleust worden, wo sie bei Aufnahme wegen der Seuchengefahr die Wasch-, Entlausungs- und Desinfektionsmaßnahmen über sich ergehen lassen mußten. Insofern waren Anlagen und Mittel für diese Behandlung nötig zur Durchführung der Judenumsiedlung, wenn man das Massensterben unter den Juden wie unter ihren Bewachern bzw. allen zukünftigen Kontaktpersonen im Umsiedlungsgebiet vermeiden wollte. Zyklon B aber war im Zweiten Weltkrieg das Schädlingsvernichtungsmittel schlechthin! Mit ihm wurden überall in Europa Entlausungsaktionen durchgeführt, denn die Laus war besonders im Hinblick auf die Typhus-Seuche (Fleckfieber) der Krankheitsüberträger Nr. 1. Wie sehr diese Laus gefürchtet wurde, beweist der Spruch in einem der Kleider- und Sachentlausungsgebäude in Birkenau: "Eine Laus, Dein Tod" Das angebliche Indiz Flemings bekommt also nur dann Gewicht, wenn man die Aussage des Dokuments inhaltswidrig deutet, dem Dokument also eine Aussage unterschiebt, die es nicht macht.
An einer anderen Wand dieser großen Hygienegebäudekomplexe in Birkenau steht übrigens der Spruch: "Verhalte Dich ruhig". Ihn zeigt DE ZEIT in ihrem ersten Beitrag und suggeriert damit, daß die vermeintlichen Vergasungsopfer vor ihrer Hinrichtung ruhig gestellt werden sollen. Tatsächlich ist aber unstrittig, daß diese Hygieneanstalten in Birkenau, ausgestattet mit Umkleideräumen, Duschen, Entlausungskammern und sogar einer Sauna, nichts mit irgendwelchen vermeintlichen Verbrechen zu tun haben. Auch hier wieder: Fälschung durch Suggestion.
G. Fleming hat aus seinen Archiv-Studien in Moskau nichts nennenswert Neues ans Tageslicht gebracht. Seine angeblichen Indizien erweisen sich wie die von Pressac bei näherer Betrachtung als Wunschkonstruktionen ohne realen Hintergrund.
Abschließende Bemerkung
Der Leuchter-Report ist nicht die allumfassende naturwissenschaftliche Erkenntnis. Er ist auch nicht fehlerfrei. Es wurde aber zu Beginn dieses Jahres auf eindrucksvolle Weise durch ein deutsches Chemiegutachten in seinen Schlußfolgerungen bestätigt[103]. Beide Gutachten stellen übereinstimmend fest: Die angeblichen Gaskammern in Auschwitz und Birkenau sind nicht mit Zyklon B in Berührung gekommen. Juristisch ausgedrückt: Die Tatwaffe war nicht geladen. Das deutsche Chemie-Gutachten, das in Zusammenarbeit mit einem der renommiertesten Laborinstitute erstellt wurde, erscheint in Kürze in Buchform.
Was bisher aber an Gegengutachten und Stellungnahmen erschienen ist, ist zumeist nicht das Papier wert, auf dem es gedruckt wurde. Dieses Thema Laien und Nichtfachleuten zu überlassen, stellt eine Vergewaltigung der Naturwissenschaft dar (Weilers, Wegner). Die Äußerungen so manches Fachmannes wiederum kann einem die Schamröte ins Gesicht treiben (Pressac, Bailer). Die Tatsache, daß ein ohne Zweifel kompetenter Fachmann, der zum Komplex Stellung bezog, ohne sachliche Diskussion und wider dem Menschenrecht auf Forschungs-, Wissenschafts- und Meinungsfreiheit sofort und zu unrecht von seinem Amt 'befreit' und gerichtlich verfolgt wurde, (Präsident der österreichischen Bundesingenieurkammer Lüftl), während ein anderer, der in Übereinstimmung mit den gleichen Rechten offensichtlich genehmen Unsinn verzapft, zurecht unbescholten bleibt (Bailer), erklärt aber manches.
Die Tatsache schließlich, daß eine so angesehene Zeitung wie DIE ZEIT sich im Chor mit allen anderen deutschen Großmedien ein weiteres Mal hergibt, im Interesse der Siegermächte und ihrer deutschen Vasallen sowie der daran interessierten jüdischen Kreise das deutsche Volk zu verleumden, zu belügen und zu verraten, sollte auch unseren Lesern die Augen öffnen. Die den deutschen Medien 1945 von den Siegern in Form von Lizenzen angelegten Fesseln verhindern selbst nach 50 Jahren eine wahrheitsgetreue Berichterstattung.
Eine ehrliche und wahrheitsgetreue Auseinandersetzung um die offenen Probleme der Zeitgeschichtsforschung, wie sie von den Revisionisten gefordert und von Postillen wie der ZEIT sabotiert werden, wird sich auch ohne diese Blätter des verlogenen Zeitgeistes langsam aber sicher durchsetzen. Wir vertrauen hierbei auch auf Ihre Unterstützung zur unvoreingenommenen Suche nach der Wahrheit.
DANKSAGUNG
Wir danken den Historikern Prof. E. Nolte, Prof. W.G. Haverbeck, Prof. H. Diwald, Dr. R. Zitelmann und Dr. A.M. de Zayas für ihre wertvollen Anregungen und ihre Ermunterungen, die sie durch die Anteilnahme und die Bereitschaft zum Zuhören und Mitreden gezeigt haben. Weiterhin danken wir den Ingenieuren W. Lüftl, I. Renz, R. Maier, A. Eich und E. Jäger sowie den Chemikern Dr. I. Ling, Dr. W.B. Lindsey und G. Rudolf für ihre fachliche Unterstützung. Schließlich seien die Juristen erwähnt, die sich durch ihre jahrelange Beschäftigung mit diesem Thema für uns als kostbare Wissen- und Erfahrungssträger erwiesen haben: H. Hermann, Dr. Th. Gerlach, Dr. K. Göbel, Dr. G. Herzogenrath-Amelung, J. Rieger und Dr. H. Schaller.
Leipzig, den 30.9.1992
Hans Karl Westphal
Werner Kretschmer
Christian Konrad
Rainer Scholz
DIE ZEIT
Redaktion: Zeitläufe
Postfach 10 68 20
Pressehaus
2000 Hamburg 1
1. 10. 1992
Betrifft: "Die Auschwitz-Lügen" und "Der Leuchter Report" (Nr. 39 und 40)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Kraftfahrer Richard Böck galt im Frankfurter Auschwitz-Prozeß als wichtigster Zeuge der Anklagebehörde. Mit seiner Aussage glaubte das Gericht die behaupteten Gaskammern von Auschwitz erfolgreich unter Beweis gestellt zu haben.
Auch Sie zitieren die Aussage des "Augenzeugen" Böck, ohne ihn namentlich zu nennen. Ihren einleitenden Worten ist zu entnehmen, daß Sie u.a. mit diesem "Augenzeugenbericht" die Unsicherheit vieler Menschen gegenüber revisionistischen Argumenten nehmen wollen.
Ich gestehe, daß ich zu diesen Verunsicherten gehöre. Vielleicht sind Sie in der Lage, mir meine Unsicherheit zu nehmen. Vorher müßten Sie mir aber noch verraten, warum Sie die folgende Passage von Böcks Aussage nicht abgedruckt haben:
"Allerdings habe ich mich gewundert, daß das Häftlingskommando, das zum Wegschaffen der Leichen bestimmt war, den Raum ohne Gasmasken betrat, obwohl dieser blaue Dunst über den Leichen schwebte, von dem ich annahm, daß es sich um Gas handelte."
Bei dieser Gelegenheit darf ich auf folgenden Widersprüche hinweisen und bitte, sofern möglich, um Aufklärung:
Ich bitte um ungekürzte Veröffentlichung dieses Schreibens als Leserbrief, wobei ich für eine Beantwortung meiner aufgeworfenen Frage im voraus danke.
Mit freundlichen Grüßen
Selbstverständlich wurde dieser Leserbrief von der ZEIT nicht veröffentlicht (Name und Anschrift des Leserbrief-Schreibers ist dem Herausgeber bekannt). Denn DIE ZEIT ist - wie alle anderen Lizenz-Zeitungen auch - nicht an der historischen Wahrheit interessiert. Ihre Aufgabe besteht als Handlanger der Siegermächte und der jüdischen Organisationen vielmehr darin, die Auschwitz-Lüge mit allen Mitteln zu verteidigen |
Anmerkungen
»Greuelpropaganda - damit haben wir den totalen Krieg gewonnen... Und nun fangen wir erst richtig damit an! Wir werden diese Greuelpropaganda fortsetzen, wir werden sie steigern bis niemand mehr ein gutes Wort von den Deutschen annehmen wird, bis alles zerstört sein wird, was Sie [als Deutsche] in anderen Ländern an Sympathien gehabt haben, und bis die Deutschen so durcheinander geraten sein werden, daß sie nicht mehr wissen, was sie tun!« Sefton Delmer, Chef der britischen Abteilung |