Geschichte der Verfemung Deutschlands, Band 6

Das Unrecht an Deutschland

Von Dr. jur. et Dr. phil. et Dr. rer. pol. Franz J. Scheidl


Rachejustiz an Deutschland


DIE BESTRAFUNG VON "KRIEGSVERBRECHEN"

Wenn der Haß feige ist, maskiert er sich als Gerechtigkeit ...

Man kann nicht von Redlichkeit gegenüber Deutschland sprechen, wenn man gegen Deutschland Anklage erhebt und Schauprozesse führt wegen Tatsachen, die die eigenen Staatsmänner und Staatsbürger vor aller Welt fortlaufend unternahmen und heute noch unternehmen ...

"Die öffentliche Meinung verlangt, daß bei Konflikten von Staaten der Sieger sich mit dem Moralkodex in der Hand über den Besiegten zu Gericht setze und zur Strafe ziehe für das, was er gegen ihn begangen, womöglich auch noch für seine Sünden gegen Dritte. Das ist ein ungebührliches Verlangen. Begriffe wie Strafe, Lohn, Rache gehören nicht in die Politik. Die Politik darf der Nemesis ... nicht ins Handwerk pfuschen, nicht das Richteramt ausüben wollen. Die Politik hat nicht zu rächen, was geschehen ist, sondern zu sorgen, daß es nicht wieder geschehe. Die Politik hat sich unter allen Umständen einzig und allein mit der Frage zu beschäftigen: Was ist hiebei der Vorteil meines Landes, und wie nehme ich diesen Vorteil am besten und am fruchtbarsten wahr?"

(Bismarck, in Moritz Busch, Unser Reichskanzler, Leipzig 1884, Bd. I, S. 99 f.)

Der deutsche Feldmarschall Jodl starb wie ein Mann. Seine letzten Worte, bevor man diesem hochgeistigen, edlen Menschen und Offizier den Strick um den Hals legte und er den schmählichen Galgentod starb, waren:

"Es ist mein unerschütterlicher Glaube, daß eine spätere Geschichtsschreibung zu einem objektiven und gerechten Urteil über die deutschen hohen militärischen Führer und ihre Gehilfen kommen wird ... In einem Krieg wie diesem, in dem durch Bombenteppiche Hunderttausende von Frauen und Kindern vernichtet wurden und in dem Partisanen jedes, aber auch wirklich jedes Mittel anwandten, das ihnen zweckmäßig erschien, sind harte Maßnahmen, auch wenn sie völkerrechtlich bedenklich erscheinen sollten, kein Verbrechen vor Moral und Gewissen. Denn ich glaube und bekenne: Die Pflicht gegen Volk und Vaterland steht über jeder anderen. Sie zu erfüllen war mir Ehre und höchstes Gesetz. Möge diese Pflicht in einer glücklicheren Zukunft ersetzt werden durch eine noch höhere: durch die Pflicht gegen die Menschheit!"

In jedem Krieg, besonders aber in einem "totalen" Krieg, wie es

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der letzte Weltkrieg war, geschehen auf beiden Seiten zahlreiche Verletzungen der internationalen Abmachungen; es geschehen Dinge, die, ohne Gegenstand einer internationalen Abmachung zu sein, dem Rechtsempfinden normaler Zeiten widersprechen.

Das deutsche Volk hat nun keinerlei Verständnis dafür, daß man für solche von "allen" Seiten begangene Verletzungen, nur eine Partei, die unterlegene, einer maßlosen Rache preisgibt und sie in einer in der ganzen Kriegs- und Völkergeschichte der Kulturvölker beispiellosen Weise zur Verantwortung zieht.

Man begnügte sich nicht, nach der Kapitulation, der bedingungslosen Unterwerfung, Millionen deutsche Soldaten der bolschewistischen Sklaverei ausgeliefert zu haben; mit infernalischem Sadismus lieferte man noch viele Jahre nachher deutsche Soldaten zu Tausenden und Abertausenden der blindwütigen Rache eines jeden aus, der eine solche Auslieferung begehrte. Zehntausende und Aberzehntausende Deutsche wurden viele Jahre hindurch an die Bolschewiken und ihre Satelliten ausgeliefert, obwohl die Westmächte wußten, daß auf diese bedauernswerten Opfer der tausendfache Tod, die bestialischen Martern kommunistischer ost- und südosteuropäischer Gefängnisse warteten.

Sieben Jahre nach der Kapitulation erklärte die Hohe Kommission zwar, sie liefere deutsche Staatsbürger aus Deutschland nur noch wegen Mordes aus. Das klingt wie Hohn, wenn man weiß, was bei den besiegten Deutschen als Mord gewertet wird. Nach Anschauung der Sieger ist nämlich bei den Deutschen Mord, was bei ihnen selbst vielbewunderte und ordensbelohnte Heldentat ist. Mörder ist jeder Deutsche, der die Partisanen-Meuchelmörder nach Kriegsrecht behandelte.

Was für ein Hohngelächter würde die USA und die anderen Siegerstaaten erfüllt haben, wenn ein deutscher Auslieferungsantrag gestellt worden wäre, um die von Freischärlern und Meuchelmördern aller Nationen in Polen, Jugoslawien, der ČSSR, in Frankreich, Italien usw. an deutschen Soldaten und Zivilisten zehntausendfach verübten bestialischen Morde zu sühnen! Abgesehen davon, daß bei den Deutschen auch unumgängliche Kriegsnotwendigkeiten als Kriegsverbrechen erklärt wurden, ist es eine Farce der Gerechtigkeit, die nur den Besiegten zur Rechenschaft zieht, den Sieger aber für die gleichen Taten mit Orden überhäuft und selbst für offenkundige Verbrechen nicht zur Verantwortung zieht. Was ist das für eine Gerechtigkeit, die die Taten danach beurteilt, ob sie der Sieger oder der Besiegte begangen hat?

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Die Verhandlungsschriften des IMT Nürnberg umfassen 23 Bände mit je 600 Seiten für den ersten Prozeß und 77 Bände für die dreizehn folgenden Prozesse.

DER "NÜRNBERGER GERICHTSHOF"

"Der 'Nürnberger Gerichtshof ist kein Instrument des Rechts, sondern ein reines Instrument der Rache ...

In Nürnberg haben wir nicht nur Gesetze mit rückwirkender Kraft angewandt, sondern auch erklärt, daß diese rückwirkenden Gesetze nur für Deutsche gelten. Nach den Urteilen der amerikanischen Tribunale in Nürnberg ist der Wille der Eroberer unbeschränkt, und die Besiegten haben nicht das Recht, dagegen das Völkerrecht, das amerikanische oder irgendein anderes Recht anzurufen ... Wir haben die Theorie aufgestellt, daß der Sieger, ist der Krieg einmal vorüber, mit dem Besiegten machen kann, was ihm beliebt ... Es ist ganz klar ausgesprochen worden, daß der Gedanke 'Macht ist Recht' die Grundlage der von den USA in Nürnberg geführten Prozesse bildet ... Die amerikanischen Richter stellten ausdrücklich fest: 'Wir bilden hier ein Tribunal, das seine ausschließliche Vollmacht und richterliche Gewalt aus dem Willen und der Macht der vier Besatzungsmächte ableitet.'" (Freda Utley)

Man hat das deutsche Volk in Nürnberg vor einen unmöglichen Gerichtshof gestellt, bei dem die Ankläger gleichzeitig als Richter fungierten. Ein Novum in der Geschichte des Rechtes. Ein Hohn auf den Grundsatz unparteiischer Gerichtsbarkeit. Die Konstituierung des Nürnberger Gerichtshofes durch die Sieger ist ein Faustschlag in das Gesicht des Völkerrechtes wie des Rechtes überhaupt. Dieser "Gerichtshof" war kein Gericht, sondern ein unter gröblichem Mißbrauch der Macht und des Begriffes "Recht" geschaffenes reines Instrument blinden alttestamentarischen Hasses und nackter Rache.

Wie das Recht überhaupt, so kennt auch das Völkerrecht keine rückwirkenden Gesetze. Wenn man sich an den Deutschen — ex poste facte — rächen wollte — und um nichts anderes als Rache handelt es sich hier —, dann war es nicht notwendig, diese Rache als Recht aufzuputzen und zu maskieren. Die in Nürnberg abgeführten militärischen, politischen und wirtschaftlichen Prozesse gereichen den daran Beteiligten nicht zur Ehre; sie schänden vor allem den Ruf und

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das Ansehen der mächtigsten und führenden Nation dieser Erde: der USA.

Der englische Generalmajor J. F. G. Fuller urteilt über den Nürnberger Gerichtshof:

"Die Londoner Übereinkunft vom 8. August 1945 zwischen den USA, England, der UdSSR und Frankreich, die Kriegsverbrechen zu verfolgen und zu bestrafen, wird die kommende Kriegführung aufs tiefste beeinflussen ... Auf jeden Fall bedeuten die Nürnberger Prozesse einen klaren völkerrechtlichen Rückschritt; denn sie haben keineswegs den 'Standard der Moral' wiederhergestellt, sondern im Gegenteil durch die Zugrundelegung des Ex-poste-facte-Rechtes jeden Moralstandard zerstört. Sie haben einen Präzedenzfall geschaffen, den wahrscheinlich die zivilisierten Völker eines Tages verfluchen werden — nämlich daß Macht Recht ist und daß das schwerste aller Kriegsverbrechen das ist, einen Krieg zu verlieren."

A. Hamilton sagte 1788 (zitiert von Robert Ingrim in der Züricher Weltwoche (Oktober 1948):

"Eine Tat zum Verbrechen zu erklären, nachdem sie begangen ist, oder mit anderen Worten, Menschen für Dinge zu bestrafen, die kein Gesetz verletzten, als sie begangen wurden, sowie ein willkürliches Gefangenhalten waren zu allen Zeiten die beliebtesten, aber auch die schrecklichsten Werkzeuge der Tyrannei."

In seinem Buch Auch du warst dabei kennzeichnet Peter Kleist das Justizverbrechen von Nürnberg:

"Es gibt kaum einen Rechtsgrundsatz, der in Nürnberg nicht mit Füßen getreten wurde: Keine Strafe ohne Gesetz — Tat unter Befehl oder Zwang ist straffrei — Niemand darf seinem Richter entzogen werden — Niemand darf in eigener Sache richten — Niemand darf für die Taten anderer zur Rechenschaft gezogen werden —: Das alles war Recht von gestern; das alles galt nach der bedingungslosen Kapitulation nicht mehr für die Richter von Nürnberg ...

Während draußen ein ganzes Volk dem Hungertod preisgegeben wurde, sprach man im Nürnberger Justizpalast Todesurteile wegen Vergehen gegen die Menschlichkeit. Während draußen eine Willkürherrschaft Hunderttausende in die Kerker warf, sprach man Urteile gegen Willkürherrschaft. Während draußen die Schüsse der Geiselerschießungen knallten, wurden hier deutsche Offiziere wegen Geiselerschießungen gerichtet ... Während Millionen von deutschen Gefangenen zur Arbeit gezwungen wurden, richtete man das Verbrechen

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der Zwangsarbeit. Während in Ostdeutschland und im Sudetenland Millionen von deutschen Gefangenen, während in Frankreich 105.000 Franzosen ermordet wurden, richtete man die Ermordung von Juden."

DIE ERMORDUNG DEUTSCHER OFFIZIERE DURCH DAS
NÜRNBERGER IMT

"Im zweiten Weltkrieg ließen ihr Leben: 573 deutsche Generale; durch die Alliierten hingerichtet wurden 58 Generale; angesichts der schändlichen und schmachvollen Behandlung durch die Alliierten wählten den Freitod 110 deutsche Generale."

(Emil Körte, "Vom Opfergang deutscher Generale", Deutscher Soldatenkalender 1958, S. 38, Schild Verlag, München)

"Für unsere Heimat zu kämpfen ist uns immer Pflicht, in welche Hände auch die Regierung fällt."

(General Monk, der sowohl Karl I. wie Cromwell, wie der Restauration gedient hatte)

Einzig dastehend in der Geschichte des Völkerrechts ist die Verurteilung von Generalen, weil sie dadurch, daß sie das deutsche Heer schlagkräftig und einsatzbereit machten, dazu mithalfen, "den Krieg vorzubereiten ".

Auch für die Idee der Mitverantwortlichkeit von Wehrmachtsangehörigen für die Entstehung und Durchführung von Kriegen fehlen alle internationalen Rechtsgrundlagen.

Im § 443 des Kapitels "Die Gesetze und Gepflogenheiten des Krieges zu Land" des Britischen Militärgesetz-Handbuches heißt es ausdrücklich:

"Es ist jedoch wichtig, zu bemerken, daß Angehörige der Streitkräfte eines Staates, welche Verletzungen der anerkannten Regeln der Kriegsführung begehen, keine Kriegsverbrecher sind und deshalb auch vom Feind nicht bestraft werden können."

Man hat deutsche Offiziere und Soldaten in Massen gehenkt, weil sie ihre militärische Pflicht erfüllten; man hat ehrenwerte deutsche Offiziere wie Pferdediebe gehenkt, weil sie treu und gemäß ihrem Soldateneid Befehlen gehorchten. Für ein Verhalten, das die USA bei sonstiger schwerster kriegsrechtlicher Verfolgung von ihren Offi-

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zieren und Soldaten fordern, hat man deutsche Offiziere und Soldaten mit dem schändlichsten aller Tode, mit dem Galgentod, bestraft. Könnte das amerikanische Volk eine solche Behandlung seiner Generale, seiner Offiziere und Soldaten jemals vergessen? Glaubt man, daß das deutsche Volk sie jemals vergessen können wird?

Die Morgenthau-Richter waren geradezu von einer Besessenheit — besonders nach Generalsverurteilungen — beseelt. Zu den schändlichsten Kapiteln amerikanischer Justiz gehört z. B. die Verurteilung des Generals von Manstein.

Der alte General von Falkenhausen wurde sechs Jahre lang, vom KZ angefangen, durch unzählige Gefängnisse geschleppt. Es war einfach nicht möglich, juristisch eine richtige, ehrliche Anklage zustande zu bringen. Zum Begräbnis seiner Frau wurde er wohl nach Deutschland geschleppt, durfte aber an ihrer Beerdigung nicht teilnehmen.

Der Fallschirmjäger-General Ramcke saß viele Jahre im Gefängnis Cherche-Midi in Paris in einer düsteren, ungeheizten Zelle, weil sich eine stichhältige Zeugenschaft zum Zweck einer Verurteilung gegen ihn nicht zusammenbringen ließ.

Admiral Raeder saß in Spandau trotz der Enthüllungen Lord Hankeys in dessen Buch Politics, Trials, and Errors und trotz dessen Mitteilungen im House of Lords am 5. Mai 1949 über den Norwegenfall.

Über die unauslöschliche Schande von Landsberg schreibt Hans Grimm in seiner Antwort eines Deutschen, S. 210:

"In Landsberg sitzen u. a, die Männer aus dem verrufenen, verfälschten Chinaprozeß unter Jahrzehnten von Freiheitsstrafen. Warum werden sie nicht vorläufig entlassen, bis der Fall ehrlich aufgedeckt ist? In Landsberg warten seit Jahren zum Tode verurteilte Männer in roten Jacken. Verschiedene wurden mehrmals zum Galgen geführt, zurückgeführt und nach einigen Malen doch gehängt. Ein Offizier aus Wuppertal, der Marineoffizier Erich Wenzel, der für sich und seine Familie die völlige Unbeteiligtheit an der ihm zur Last gelegten Tat nachwies, war unter ihnen. Und warum muß Malmedy verschleiert werden und verschleiert bleiben? Eine deutsche Auslandszeitschrift brachte eine Schilderung unter dem Titel 'Das Martyrium der schwarzen Kapuzen'. Das Heft der Zeitschrift, das diesen Aufsatz enthielt, wurde in der Schweiz verboten, 'da dieser Artikel bei ausländischen Stellen Anstoß erregen könne'."

Freda Utley schreibt (The High Cost of Vengeance, S. 201):

"Bei Kriegsende verhafteten wir in Massen Generale ... Sie wurden

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im Gefängnis gezwungen, ihren Wachtposten die Schuhe zu putzen und mit bloßen Händen die Latrinen zu säubern ... Es besteht kaum ein Zweifel, daß man sich ein perverses Vergnügen daraus machte, die Offiziere der besiegten feindlichen Armee jeder nur denkbaren Erniedrigung auszusetzen.

Alle anderen Alliierten hatten es abgelehnt, diese Tribunale in Deutschland weiter wüten zu lassen; nur die Amerikaner bestanden auf der Fortsetzung der Rachejustiz. Dabei hätten die Amerikaner zu ihrer besonderen Rache am wenigsten Anlaß gehabt. Keine einzige amerikanische Stadt war bombardiert worden; die amerikanische Zivilbevölkerung war von den Schrecken des Krieges verschont geblieben. Aber in den USA diktierten die Morgenthau-Leute, das amerikanische Judentum. Dieses nutzte die Tatsache, daß die USA in Deutschland und über Deutschland praktisch unbeschränkte Macht hatten, bis zum letzten aus. Die USA aber waren williges Werkzeug ihrer alttestamentarischen Rache. Das dunkelste und schmachvollste Kapitel der amerikanischen Geschichte rollte in Deutschland ab. Eine beispiellose Schand- und Rachejustiz durchtobte Deutschland."

Der Verteidiger des Feldmarschalls von Manstein, Mr. Paget, führte im Hamburger Prozeß aus:

"Churchill erteilte dem Admiral Summerville den Befehl, die vor Oran ankernde Kriegsflotte des französischen Bundesgenossen anzugreifen und zusammenzuschießen. Der Admiral protestierte. Wir waren im Friedenszustand mit Vichy, und die französische Flotte lag am Kai vor Anker.

Admiral Summerville sagte, ein Bombardement wäre einfacher Mord. Die Admiralität unterstützte Summervilles Einspruch. Churchill beharrte auf seinem Befehl. Die Admiralität gehorchte. Der Admiral versenkte die französische Flotte, und 500 Franzosen erlitten den Tod.

Hegt jemand von uns den Schatten eines Zweifels, ob Summerville recht getan hatte, dem Befehl zu gehorchen? ... Hätte irgend jemand von uns gezögert, ihn wegen Versäumnis seiner Pflicht als Engländer und Admiral fortzujagen, wenn er die Befehle mit halbem Herzen ausgeführt hätte? ... Es war seine Pflicht zu gehorchen und er gehorchte. Wenn wir geschlagen worden wären und die Sieger würden versucht haben, ihn deshalb zu bestrafen, würde jemand von uns gezweifelt haben, daß dies ein grober Mißbrauch der Macht sei? Glauben Sie, daß, wenn man ihn bestraft hätte, daß es einen Seemann gibt, der nicht beschlossen haben würde, dieses an ihm verübte

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Unrecht zu rächen? Ja, es geht noch weiter. Hat einer von Ihnen den leisesten Zweifel darüber, daß Churchill recht hatte, diesen Befehl zu geben? Der Befehl war in flagrantem Widerspruch zum internationalen Recht. Er bedeutete die Ermordung von 500 Franzosen.

Und dennoch glaube ich, daß es sehr wenige gibt, die einen Zweifel daran haben, daß es durchaus der richtige Befehl war. Die Sicherheit unseres Landes hing davon ab. Sir! Wir Engländer als Nation betrauen unsere Staatsmänner mit dem Recht, in der Tat sogar mit der Pflicht, internationales Recht zu verletzen und zu brechen, wenn die Sicherheit unseres Staates davon abhängt. Wir verlangen von unseren Staatsmännern den Mut, Entscheidungen dieser Art zu treffen, wie sie von Churchill bei Oran und von Nelson bei Kopenhagen getroffen worden sind 1."

Der britische Generalstabsoffizier und Marinehistoriker Rüssel Grenfell erklärte als Zeuge im Prozeß gegen das OKW in Nürnberg (Kurier, Berlin, vom 29. Mai 1948):

"Offiziere sind verpflichtet, Befehlen zu gehorchen, einerlei, ob sie damit übereinstimmen oder nicht."

Grenfell bestritt die Rechtmäßigkeit sämtlicher Kriegsverbrecherprozesse und die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofes, daß Offiziere wegen Verletzung des internationalen Gesetzes bei Ausführung von Befehlen verantwortlich gemacht werden können. Er bezeichnete es als wesentlichen Teil der Aufgabe jedes Planungsstabes, in Friedenszeiten Pläne offensiven Charakters für jedes etwaige kriegerische Ereignis auszuarbeiten. Auch in der britischen Admiralität seien vor 1914 und 1938 Offensivpläne für die Vernichtung der deutschen Flotte und für Invasionen über den Kanal vorbereitet worden. Die Frage eines Verteidigers, ob es der englischen Generalität möglich gewesen sei, die Ausarbeitung eines Operationsplanes wegen politischer oder völkerrechtlicher Bedenken zu verweigern, verneinte er entschieden.

Nachstehendes Zitat ist nicht etwa aus einer Hitler-Rede entnommen, sondern aus einer Rede des amerikanischen Präsidenten Dwight D. Eisenhower (laut New York Times vom 13. Mai 1954):


1 Nelson schoß bei Kopenhagen mitten im Frieden die völlig ahnungs- und wehrlose dänische Flotte in den Grund.
Die französische Kriegsflotte bei Oran wurde völlig unvorbereitet und wehrlos in den Grund geschossen, während die Besatzung der Schiffe im Schlaf lag.

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"Der Gehorsam eines Offiziers hat ein unbedingter zu sein und untersteht nicht etwa dem eigenen Gewissen ... Das Wesen einer Armee beruht darauf, daß die Befehle der Vorgesetzten und die Gesetze der Regierung ohne Bedenken zur Ausführung gebracht werden, wofür die Verantwortung allein bei dem obersten Befehlshaber liegt.

In der Armee wie überhaupt im Staatsdienst verpflichtet der Diensteid zum Gehorsam gegenüber den Vorgesetzten und ihren Befehlen. Ich werde nicht eine Sekunde Insubordination oder Ungehorsam dulden. Befehle sind von allen Soldaten und Offizieren bedenkenlos auszuführen. Auch Gesetze der Regierung sind dem eigenen Gewissen nicht zu unterbreiten. Der Diensteid verpflichtet in der Armee und im Staatsdienst zu bedingungslosem Gehorsam."

Für genau diese Auffassung von soldatischer Pflicht wurden Zehntausende pflichtgetreue deutsche Offiziere, Soldaten und Beamte von den Amerikanern, Engländern und Franzosen gehenkt bzw. den Henkern und Kerkern von Polen, Jugoslawien, Ungarn, Rumänien, und der UdSSR ausgeliefert.

Generalmajor Robertson vom War Office in London erklärte nach den Hinrichtungen von Nürnberg 1946:

"Wir haben jetzt der Welt ein Präjudiz für Verlierer geschaffen. Bei einem künftigen Krieg geht es nicht mehr um Recht oder Unrecht, sondern nur mehr um Sieg oder Tod!"

Wenn die "Nürnberger Prinzipien" aufrechtbleiben, dann wird in Hinkunft nach jedem Krieg ein lustiges Rachemorden beginnen und der jeweilige Sieger die Soldaten und Offiziere, Generale und Staatsmänner der unterlegenen Partei nach der Reihe aufhängen. Und vor diesem Aufhängen wird es sie nicht einmal schützen, wenn jeder Soldat — wie die Witzblätter als notwendige Folge der Nürnberger Grundsätze spottend voraussagen — vor jeder Befehlsausführung zwei Rechtsberater zu Rate zieht, um sich vor einem Nürnberger Urteil zu schützen.

Die Nürnberger Grundsätze, in die die USA — entgegen dem energischen Widerstand der USFA — sich durch die amerikanische Morgenthau-Clique und durch die zahlreichen von alttestamentarischen Rachegefühlen gepeitschten Emigranten — denen wahllos das amerikanische Bürgerrecht auf Händen entgegengetragen wurde — hineinhetzen ließen, zeigen nur, daß die USA nicht qualifiziert sind, eine neue Welt aufzubauen. Sie sind politische Kinder ohne hinreichende geschichtliche Erfahrungen, die sie gelehrt hätten, die Kettenreak-

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tion von Ursache und Wirkung, die politische Tragweite und die Folgen ihrer Handlungen zu erkennen.

Haß ist nie der Anfang einer besseren Zukunft, sondern immer ein Ende, und Rache die teuerste Art der Vergeltung. Mit Rache baut man nicht auf. Mit Rache gewinnt man keinen Frieden, sondern bereitet nur neue Kriege vor. Die Politik der USA lag damals völlig in den Händen der Rachejuden, und was sie daraus machten, war grauenhaft und wird Amerika ewig zur Schande gereichen.

DIE AMERIKANISCHEN "SCHAUPROZESSE" IN
DEUTSCHLAND

"Meine Achtung gehört den amerikanischen Offizieren und Soldaten, aber nicht der amerikanischen Justiz."

(Der deutsche Minister Fritz Saukel unter dem Galgen)

Nach Beendigung des Nürnberger Prozesses gegen Göring und seine Mitangeklagten und ihrer Verurteilung fand das IMT (International Military Tribunal), der erste und einzige internationale militärische Gerichtshof der Geschichte, sein Ende.

Er löste sich dadurch auf, daß sich die Engländer und Franzosen und selbst die Bolschewiken aus Nürnberg und dem Gerichtshof zurückzogen.

Die Ursache ist nach dem Dargelegten klar. Nicht nur, daß den beteiligten Mächten immer klarer geworden war, welch gefährliches Präjudiz mit dem IMT geschaffen war, war ihnen allen die Unhaltbarkeit der Rechtsgrundlagen dieses reinen Rache- und Vergeltungsinstrumentes immer klarer geworden.

Besonders der englische Sinn für Legalität ließ es nach Abschluß des ersten Prozesses gegen Göring und die mitangeklagten Nationalsozialisten nur mehr in solchen Fällen zu, Prozesse gegen Deutsche zu machen, bei denen es sich um Mißbrauch des anerkannten Völkerrechts handelte oder um Fälle, die auch unter deutschem oder angelsächsischem Recht strafbar gewesen wären.

Alle beteiligten Mächte, selbst die Bolschewiken, machten schon nach dem ersten Nürnberger Prozeß mit dieser Rachejustiz ein Ende. Nur die USA nicht! Die USA waren blind in ihrer Rolle als Henker des deutschen Volkes, als Werkzeug der Morgenthau-Leute, als Werkzeug des rachetrunkenen amerikanischen Judentums. Sie setzten allein

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die Schauprozesse gegen das deutsche Volk fort. Über diese Prozesse schreibt die Angloamerikanerin Freda Utley:

"Die an den Göring-Prozeß anschließenden übrigen zwölf Nürnberger Prozesse, die erst im November 1948 ihr Ende nahmen, waren rein amerikanische Schaustellungen. Alle Richter und Ankläger waren amerikanische Staatsbürger. Die Verfahren fanden unter der amerikanischen Flagge statt. Die Verhandlungen begannen jeden Morgen damit, daß der Gerichtsmarschall um Gottes Segen für die USA bat, und die ersten Worte jedes der Urteile lauteten: 'Die USA, Kläger, gegen ..., Angeklagte.' Trotzdem wurde unterstellt und vorgegeben, daß es sich um 'internationale' Tribunale handle und daß sie ihre Autorität vom alliierten Kontrollrat ableiteten, selbst dann noch, als dieser schon zu bestehen aufgehört hatte.

Es wurden weder die Grundsätze noch die Prozeßvorschriften des amerikanischen Rechts befolgt. Den Angeklagten wurde die Berufung an den Obersten Gerichtshof oder andere höhere Autoritäten verwehrt. Nur der Militärgouverneur konnte angerufen werden. Der Spruch der amerikanischen Richter, die das Tribunal bildeten, war unwiderruflich, abgesehen von dem Recht des Generals Clay, die Urteile zu mildern.

Die 'rechtliche Grundlage' für die Verhandlungen bildete das Kontrollratsgesetz Nr. 10, das von den USA, der UdSSR, England und Frankreich für die 'Bestrafung von Personen, die der Kriegsverbrechen, der Verbrechen gegen den Frieden und gegen die Menschlichkeit schuldig sind', erlassen worden war. Weit entfernt davon, das wunderschöne Kind internationaler Gerechtigkeit zu sein, wie Richter Jackson immer noch behauptet, ist das Kontrollratsgesetz Nr. 10 die mißgestaltete Ausgeburt kommunistischer 'volksdemokratischer' Justiz und des barbarischen Grundsatzes 'Wehe dem Besiegten!'.

Kontrollratsgesetz Nr. 10 beruht auf dem totalitären Begriff der Kollektivschuld und Kollektivstrafe. Es besagt, daß jeder, ob Soldat oder Zivilist, der die deutschen Kriegsanstrengungen unterstützte oder ihnen Vorschub leistete, des Verbrechens der Führung eines Angriffskrieges schuldig ist. Die Zielsetzung dieses Gesetzes ist so umfassend, daß die nach Nürnberg entsandten amerikanischen Richter nicht wußten, wo sie eine Grenze ziehen sollten, ohne die ganze Bevölkerung Deutschlands zu beschuldigen und anzuklagen und damit einen Präzedenzfall für die Beschuldigung aller Amerikaner in einem von den Kommunisten zum 'Angriffskrieg' erklärten künftigen Krieg zu schaffen. Kontrollratsgesetz Nr. 10 kann jedenfalls so ausgelegt werden, daß auch der Bauer oder Landarbeiter, der Lebens-

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mittel produziert und verkauft, daß der Industrielle, der Arbeiter beschäftigt, und der Arbeiter in einer Fabrik, daß der Beamte und der Soldat, die Befehlen gehorchen, samt und sonders eines Verbrechens schuldig sind.

Das Kontrollratsgesetz Nr. 10 war auch in der Tat nichts anderes als der Versuch, 'juristisch' die ganze deutsche Nation zu ächten und damit den Morgenthauplan zu rechtfertigen ...

Die umfassenden, auf 'Kriegsverbrechen' und 'Verbrechen gegen die Menschlichkeit' bezüglichen Paragraphen des Kontrollratsgesetzes Nr. 10 bilden die Grundlage für die in Nürnberg durch amerikanische Tribunale verhängten Urteile.

Nach Kontrollratsgesetz Nr. 10 gilt als eines 'Kriegsverbrechens' oder einer 'Grausamkeit' schuldig, wer 'einen zustimmenden Anteil daran hatte' (d. h. Befehlen gehorchte), wer 'mit Plänen oder Befehlen zu tun hatte, die sich auf ihre Ausführung bezogen', wer 'Mitglied irgendeiner Organisation oder Gruppe war, die mit der Ausführung irgendeines derartigen Verbrechens zu tun hatte', wer 'eine hohe militärische oder nichtmilitärische Stellung bekleidete' (unter Einschluß des Generalstabes) oder 'eine hohe Stellung in Finanz, Industrie und Wirtschaft' Deutschlands, seiner Verbündeten oder Gefolgsstaaten 'bekleidete'...

Es war beklemmend und abstoßend, den Verhandlungen im Ministerprozeß (Nr. 11) beizuwohnen — im gleichen Gerichtssaal, in dem zuvor die Vertreter der Sowjetdiktatur zusammen mit Amerikanern auf dem Richterstuhl gesessen hatten — und mitanzuhören, wie amerikanische Richter sich im November 1948 auf die Urteile des Internationalen Militär-Tribunals als Präzedenzfälle bezogen. Wenn man sich vergegenwärtigt, daß der russische Chefankläger beim IMT, General Rudenko, jetzt Kommandant des KZ Sachsenhausen in der Sowjetzone ist, kann man sich einen Begriff von der 'Rechtsprechung' machen, wie sie von amerikanischen Richtern in Nürnberg gehandhabt wurde.

Die Vollmacht und die von den amerikanischen Richtern in Nürnberg zu beobachtenden prozessualen Vorschriften waren in Verordnung Nr. 7 der amerikanischen Militärregierung niedergelegt. Diese Verordnung bestimmte ausdrücklich, daß die amerikanischen Beweisregeln von den Richtern nicht anzuwenden sind. Berichte aus zweiter und dritter Hand (Hörensagen) sind als Beweis zugelassen, und es wird völlig dem Ermessen der Richter überlassen, ob dem Angeklagten gestattet wird, die Rechtsgültigkeit oder Beweiskraft eines Beweismittels zu bestreiten."

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Es war ebenso abstoßend wie beschämend, das Schauspiel mit ansehen zu müssen, das man sonst nirgendwo und niemals in der Geschichte des Rechts beobachten konnte, wie die Ankläger den Richtern nach gefälltem Urteil die Hände schüttelten und die Richter zu ihrem Urteil beglückwünschten. Dieses widerliche Schauspiel allein zeigt, um welche Art von Prozessen es sich hier wirklich handelte und welche Verhöhnung des Begriffes "Recht" sie darstellten.

UNVORSTELLBARE "AMERIKANISCHE" JUSTIZ

Welche Vorstellung die Amerikaner unter dem Einfluß der rachebesessenen amerikanischen Morgenthau-Leute von Recht und Rechtsprechung hatten, zeigen besonders kraß die Fälle von Röchling und Alfried Krupp.

Röchling, der für die deutsche Stahlproduktion Verantwortliche, wurde für das Verbrechen, für Deutschland Stahl erzeugt zu haben, zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt!

Alfried Krupp, der Sohn des deutschen Schwerindustriellen, wurde in Stellvertretung für seinen schwerkranken-, verhandlungs- und haftunfähigen Vater zu einer zwölfjährigen Gefängnisstrafe verurteilt!

Schon der Gedanke, die Waffenerzeugung im Auftrag des Staates und für den Staat unter Anklage zu stellen, ist absurd. Der Chef des Hauses Krupp war nun todkrank; er konnte die Farce eines solchen Schauprozesses nicht mitmachen. Nun geschah das Ungeheuerliche: Das amerikanische Rachegericht hatte die Stirn, für den todkranken Vater den völlig unbeteiligten Sohn, Alfried Krupp, vor Gericht zu stellen! Von allen Gesichtspunkten aus war und ist dies ein Tiefpunkt der Rechtsprechung, des Rechtes, ja der Gesittung überhaupt!

Man verurteilte den an der Waffenerzeugung völlig unbeteiligten Sohn für den Vater zu zwölf Jahren unehrenhaften Zuchthauses!

Kann dieser Zynismus, diese amerikanische Bereitwilligkeit, jeden Rechtsbegriff im Dienst der Rache des amerikanischen Judentums, der amerikanischen Morgenthau-"Wähler", fallenzulassen und zu mißachten, überhaupt noch übertroffen werden?

Und 1957, zwölf Jahre nach dieser beispiellosen Verletzung und Vergewaltigung des Rechts, führte das amerikanische Judentum der amerikanischen Regierung einen skandalösen, beleidigenden Hexen-

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sabbath auf, als dieser Alfried Krupp zum Besuch einer harmlosen Konferenz in San Franzisko in die USA einreisen wollte.

Daß es sich bei diesen von den USA durchgeführten Schauprozessen ausschließlich um eine Angelegenheit des amerikanischen Morgenthautums handelte, zeigt allein schon ein näherer Blick auf die Liste der Ankläger und Vertreter der USA bei diesen Prozessen.

Nehmen wir als Beispiel gleich das Urteil vom 31. Juli 1948 des amerikanischen Militärtribunals Nr. 3 gegen Alfried Krupp. Hier die Namen der "amerikanischen" Klagevertreter:

Mr. Max Mandellaub, Mr. Brilliant,

Mr. Kaufmann und deren Gehilfen, Mr. Buxbaum und Mr. Issermann.

Sagen diese Namen nicht alles?

Der sogenannte Mr. Max Mandellaub war, nach Mitteilung der Schweizer Zeitung Neue Politik, Zürich, vom 16. September 1948, 9. Jahrgang, Nr. 19, Seite 5, ein eifriger deutscher Kommunist. Über ihn und die Behandlung der deutschen Angeklagten berichtet die Zeitung:

"Die Angeklagten gaben an, daß sie unter den Nachwirkungen von 'duress' (Folter) gehandelt hatten. Der Angeklagte von Bülow berichtete von Ohrfeigen, die man ihm verabreichte, von Hunger, der seine Abmagerung zu einem 'Superghandi' zur Folge hatte. Durch die Vernehmung der Angeklagten zum 'duress'-(Folter-)Thema, gab es im Prozeß sozusagen ein 'Verfahren gegen die Ankläger' ...

Die Kruppschen Arbeiter, Angestellten und Pensionisten protestierten gegen das Urteil; sie erklärten, daß es gegen die Menschlichkeit verstoße. Von den Betriebsräten war nur der kommunistische Vertreter zufrieden. Er äußerte im Zuschauerraum des Gerichtssaales seine Befriedigung im Gespräch mit seinen Nachbarn und vergaß dabei nicht, zu erwähnen, daß er den Ankläger Mr. Mandellaub von seinen Visiten in Essen her als guten Kommunisten kennengelernt habe."

Man begreift bei solchen "Vertretern" nicht nur das Urteil; man erkennt auch, wer als treibender Motor hinter diesen als Gerichtsverfahren getarnten Racheexzessen stand: die haß- und rachetollen Emigranten.

Einer der führenden Politiker und angesehensten Juristen der USA, Senator R. Taft, sagte in seiner Rede vor der Republikanischen Partei:

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"In diesen Nürnberger Prozessen haben wir die russische Idee des Zweckprozesses akzeptiert ... Über dieser ganzen Urteilsfällung steht der Geist der Rache, und Rache ist selten Gerechtigkeit. Indem wir Politik in die Formen rechtlicher Verfahren kleiden, können wir nur die Idee der Gerechtigkeit in Europa für viele Jahre diskreditieren."

Ist es nicht auch eine Ironie der Geschichte: Wenige Jahre nachdem die USA Krupp wegen seiner Waffenerzeugung zu zwölf Jahren Zuchthaus verurteilt hatten, setzten dieselben USA Krupp unter stärksten Druck, die Kriegsproduktion wiederaufzunehmen und Waffen für die deutsche Landesverteidigung selbst herzustellen. Abgesehen von der Notwendigkeit, die deutsche Produktion für die Rüstung einzusetzen, geht die deutsche Friedensproduktion den USA und den Engländern noch aus anderen Gründen stark auf die Nerven. Die deutsche Industrieproduktion wirkt sich im Rahmen des deutschen Wirtschaftsvormarsches als sehr empfindliche Konkurrenz Englands und der USA auf den Weltmärkten aus.

Die amerikanischen Schauprozesse in Deutschland waren eine juristische Farce. Es lohnt sich gar nicht, im einzelnen auf ihre juristischen Mängel einzugehen. Die Angloamerikanerin Freda Utley berichtet über einige dieser Mängel:

"Die größte aller Behinderungen, unter denen die Verteidigung zu leiden hatte, war die Schwierigkeit, Zeugen ausfindig zu machen, Zugang zu ihnen zu erlangen und sie zur Zeugenaussage in Nürnberg zu veranlassen. Die Ankläger hatten alle Hilfsmittel der Militärregierung zur Ausfindigmachung der Zeugen. Sie hatten das Recht, die Zeugen einsperren zu lassen, sie endlos zu verhören und einen intensiven Druck auf sie auszuüben, um sie zu Aussagen nach ihren Wünschen zu veranlassen ...

Die Zeugen, deren Freilassung aus dem Gefängnis von der Gunst der amerikanischen Militärregierung abhing, hatten ein ganz natürliches Widerstreben gegen Zeugenaussagen, die den Wünschen der Anklage entgegengesetzt waren ... Die von einem Zeugen gewünschte und verlangte Aussage konnte man meist dadurch erlangen, daß man ihn zwei oder drei Jahre einsperrte ... oder indem man ihm androhte, ihn selbst als Kriegsverbrecher vor Gericht zu stellen, wenn er belastende Aussagen gegen die Angeklagten verweigerte. In einigen Fällen wurde auch die nur allzu notorische Waffe der Militärregierung in Deutschland angewendet: die Drohung, einen nicht gefügigen Zeugen an die Russen auszuliefern. Diese Methode wurde in

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dramatischer Weise im Wilhelmstraßen-Prozeß im Herbst 1948 enthüllt ... Es gab eine Sensation im Gerichtssaal, als der Verteidiger Mr. Warren Magee die Niederschrift des ersten Verhöres mit dem Zeugen Friedrich Gaus verlas, aus der sich ergab, daß Mr. Kempner, der berüchtigte amerikanische Ankläger, ein deutsch-jüdischer Emigrant, gedroht hatte, den Zeugen den Russen auszuliefern, falls er der Anklage nicht behilflich sei.

Die anmaßende Art, in der das amerikanische Tribunal in den verschiedenen Prozessen die Verteidigung behandelt hat, hat die amerikanische Justiz in deutschen Augen endgültig diskreditiert. Die amerikanischen Richter ließen es zu, daß die meist jüdischen Ankläger die Zeugen und die deutschen Verteidiger anbrüllten und anschrien ... Die entwürdigende Behandlung der deutschen Verteidiger führte im Krupp-Prozeß zu einem der größten Skandale ... Die Verteidiger hatten Einwendungen gegen die Befragung von Zeugen außerhalb des Gerichtes durch Beauftragte erhoben. Richter Daly veranlagte hierauf, daß die Befragung zur gleichen Zeit wie die Verhandlung stattfand, so daß es den Verteidigern unmöglich gemacht war, dabeizusein ... Als einer der Verteidiger sich erhob, um eine Vertagung der Verhandlung zu erbitten, ... kanzelte ihn der damals präsidierende Richter Daly ab: 'Setzen Sie sich, oder ich lasse Sie aus dem Gerichtssaal entfernen.' Dr. Schilf wollte gerade sagen: 'Ich bitte ...', als Richter Daly ihn aus dem Saal wies. Daraufhin folgten ihm die übrigen Verteidiger in einem spontanen Protest. Die Rechtsanwälte wurden daraufhin alle verhaftet und über das Wochenende eingesperrt. Dann wurden sie aufgefordert, sich wegen ihrer 'Mißachtung des Gerichtes zu entschuldigen'.

Die Verwendung von Männern, die zum Tod oder zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt waren, als Zeugen der Anklage war ein besonders abstoßender Zug der Nürnberger Prozesse. Natürlich konnten solche Menschen leicht veranlaßt werden, falsches Zeugnis abzulegen, wenn man ihnen Hoffnungen machte, damit ihr Leben zu retten oder ihre Freiheit wiederzugewinnen."

Die Schauprozesse gegen das deutsche Volk, die die USA durchführten, gleichen aufs Haar jenen Schauprozessen, die die UdSSR so häufig ihren Bürgern und der Welt vorführen. Sie hatten auch denselben Zweck, sie haben genausowenig Wert und dienen genausowenig der Feststellung der objektiven Wahrheit. Im amerikanischen Fall dienten sie der Befriedigung der Rache des Morgenthautums und werden gegen ein ganzes Volk geführt.

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Man kann auch ganze Völker so in die Zange nehmen und fertigmachen, daß sie, ausgebombt, ausgebrannt, ausgehungert, zu Bettlern ausgeplündert, von Haus und Heim verjagt, obdachlos, arbeitslos, rechtlos, alles und noch mehr gestehen, was man an Geständnissen von ihnen nur erpressen will.

Sie gestehen in diesem Zustand bereitwilligst: Wir sind ganz allein an allem schuld. Wir haben ganz allein die Katastrophe herbeigeführt. Wir sind die einzig Schuldigen, Verworfenen, Verbrecher unter lauter Engeln und Gerechten, Friedfertigen und Sanftmütigen. Auch unsere Vergangenheit liefern wir euch auf Wunsch aus. Auch in der Vergangenheit waren wir, und immer nur wir, seit eh und je immer Verbrecher. Ja, zerschneidet nur unsere Geschichte, und stellt sie nach euren Wünschen dar, stürzt unsere Denksteine und schreibt uns vor, was wir verdammen müssen und was wir verehren dürfen. Wir geben euch alles preis.

Bei diesen Schauprozessen fragt man sich immer wieder, ob und welche Drohungen wohl angewendet wurden, um Menschen zu so selbstvernichtenden, entehrenden Geständnissen zu bringen. Wenn uns die UdSSR die Drogen und Methoden kennengelehrt hat, die man bei Einzelmenschen anwendet, um sie mürbe und unserem Willen gefügig zu machen, so haben die amerikanischen Morgenthau-Leute uns jene Mittel kennen gelehrt, die man Völkern verabreicht, um sie kirre zu machen.

Freda Utley schreibt (S. 183):

"Unglücklicherweise haben aber die meisten Amerikaner und die meisten Engländer keine Kenntnis von den Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die wir begangen haben oder die mit unserer Zustimmung von unseren Verbündeten begangen wurden.

Die amerikanische Presse hat außer den Anklagen und den Erklärungen der Ankläger wenig über die Nürnberger Prozesse berichtet. Ich habe selbst festgestellt, daß im amerikanischen Public Information Office im Nürnberger Justizpalast Exemplare der Anklageschriften, Urteile und Plädoyers der Anklagebehörde in unbegrenzten Mengen verfügbar waren, daß aber Vervielfältigungen der Texte der Plädoyers der Verteidigung nicht zu haben waren. Ich mußte Stunden damit zubringen, sie von dem einzigen im Büro vorhandenen Exemplar abzuschreiben.

Die Haltung der Beamten dieses amerikanischen Informationsbüros machte den Eindruck, als hielten sie es für eine Frechheit, daß die Deutschen sich überhaupt verteidigten. Auf eine Frage, wann Prozeß Nr. 11 wohl zu Ende sein würde, lautete die Antwort: 'Sobald

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diese lausigen Kraut-Anwälte mit ihren dreckigen Tricks fertig sind!' ('Kraut' ist das amerikanische Schimpfwort für die Deutschen.)

Als ich den Leiter des amerikanischen Informationsbüros, der die Verabredungen für die Korrespondenten treffen sollte, bat, mich mit einem der deutschen Verteidiger in Verbindung zu bringen, erklärte er, er wisse nicht, wie er einen erreichen könne. Er gab mir zu verstehen, daß ich mich eines Verstoßes gegen die guten Sitten schuldig mache, wenn nicht gar ein verdächtiges Individuum sei, weil ich wünschte, mit deutschen Rechtsanwälten zu sprechen.

Betty Knox, eine amerikanische Journalistin aus Kansas, die jetzt Korrespondentin der englischen Beaverbrook-Presse ist (die konservativen Londoner Blätter Daily Express, Evening Standard, Sunday Express) und drei Jahre in Nürnberg zugebracht hat, erzählte mir, daß während der Verhandlungen des 1MT Hunderte von Exemplaren der Anklagedokumente der Auslandspresse vor der Verhandlung zur Verfügung standen, daß aber alle 35 deutschen Verteidiger zusammen nur zwei deutsche Exemplare erhielten und auch diese erst nach Abschluß der Sitzung. Als Betty Knox Richter Jackson nach dem Grund dieser Beschränkung fragte, wich er aus. Als sie aber nicht locker ließ und sagte, daß dies bei einem internationalen Gericht doch nicht üblich sei, wurde Jackson wütend und rief: 'Das wäre viel zu gut für diese Bastarde!'

Die Nürnberger Prozesse sind jetzt [1949] zu Ende. Die einzige Funktion, die sie erfüllt haben, ist, die amerikanische Justiz zum Gespött gemacht und die Deutschen mit Haß und Verachtung gegen unsere Heuchelei erfüllt zu haben. Es ist zu hoffen, daß der Kongreß, der angefangen hat, sich für diese Rechtsbeugung in Deutschland unter amerikanischer Flagge zu interessieren, eine Revision der in Nürnberg ergangenen Urteile anordnet."

Das letzte Wort ist auch in diesen Prozessen noch nicht gesprochen. Niemand kann Ankläger und Richter zugleich sein. Nur wenige Jahre werden vergehen, und die große Revision der deutschen Geschichtsschreibung der letzten 30 Jahre wird beginnen, um auch dem deutschen Volk wieder zu Recht und Gerechtigkeit zu verhelfen; denn auch ein besiegtes Volk hat ein heiliges Recht auf Wahrheit und Klarheit. Dieses Buch ist der erste Schritt zu diesem Ziel.

Endlich wird doch der Zeitpunkt kommen, wo es möglich sein wird, auch an das amerikanische Volk mit der Wahrheit heranzukommen. Heute ist die amerikanische Bevölkerung noch die willenlose und

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ahnungslose Beute der Morgenthau-Leute und jener Gruppe von Emigranten und Neu-Amerikanern, die über das amerikanische Volk ein so dichtes Propagandanetz geworfen haben, daß die Wahrheit nicht bis zu ihm durchdringt. Das amerikanische Volk ist heute noch in tiefer Unkenntnis der Wahrheit, so daß es allen Prozeßakten der Scheingerichte von Nürnberg und Landsberg und der vielen Spruchkammern blinden Glauben schenkt, die sich so schön gedruckt und unwidersprochen der getäuschten Öffentlichkeit präsentieren.

DIE DACHAUER PROZESSE

"Die entsetzlichen Konsequenzen aus der Anlegung eines ungleichen sittlichen Maßstabes für Sieger und Besiegte und aus dem Nürnberger Spruch, wir [die Amerikaner] hätten das Recht, in Deutschland zu tun, was uns beliebt, offenbarten sich bei den Dachauer Prozessen. Diese Prozesse fanden vor amerikanischen Militärtribunalen [im Unterschied zu den zivilen und scheinbar internationalen Schauprozessen von Nürnberg] statt, und zwar gegen die in die Malmedy-Sache verwickelten Soldaten und Offiziere, gegen Zivilisten, die angeklagt waren, alliierte Flugzeugbesatzungen, die bei Bombenangriffen abgeschossen worden waren, gelyncht zu haben, und gegen die Deutschen, die für in Nazi-KZ begangene Grausamkeiten verantwortlich gemacht wurden.

Die bei der Untersuchung und von der Anklage in diesen Fällen angewandten Methoden waren der GPU würdig. Die Angeklagten wurden körperlichen und seelischen Folterungen aller Art unterworfen, um sie zur Niederschrift diktierter Erklärungen zu zwingen. Zeugen wurden gefoltert und bestochen, und das Verfahren dieser amerikanischen Gerichte hält sogar den Vergleich mit den ungarischen und bulgarischen Prozessen aus, in denen katholische und protestantische Geistliche verurteilt wurden, die sich dem kommunistischen Terror nicht beugten. Aber da Amerika eben doch eine Demokratie ist, konnten die von den Vertretern der amerikanischen Armee angewandten Methoden zur Herbeiführung von 'Geständnissen' der in Landsberg bereits zu Hunderten hingerichteten oder zur Hinrichtung bestimmten Männer aufgedeckt werden." (Freda Utley)

An anderer Stelle ihres ausgezeichneten Buches schreibt Freda Utley:

"Wenige Amerikaner daheim mögen sich dessen bewußt sein, aber

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ihre Vertreter in Nürnberg haben es ausdrücklich festgestellt, daß die Sieger (und Richter) nicht durch die gleichen Gesetze gebunden sind wie die Besiegten. Als der deutsche Verteidiger sagte, wenn es für die Deutschen im besetzten Rußland und Polen ein Verbrechen gegen das Völkerrecht war, privates Eigentum zu beschlagnahmen, Zivilisten und Kriegsgefangene als Zwangsarbeiter zu benutzen und die Bevölkerung in den besetzten Gebieten dem Hunger auszusetzen, warum es dann nicht auch ein Verbrechen sei, wenn die amerikanische, britische, russische oder französische Besatzungsmacht das Gleiche täte, da wurde ihm gesagt: 'Die Alliierten unterstehen nicht den Einschränkungen der Haager Konvention und den Regeln für den Landkrieg.' Dieses Argument, daß das, was während eines Krieges ein Verbrechen ist, aufhört, ein Verbrechen zu sein, wenn der Kampf ZK Ende ist, ist sicher das saftigste Stück juristischer Wortverdrehung, das sich Richter Jackson oder Brigadegeneral Telford Taylor, der ihm als Hauptankläger für die USA gefolgt ist, je ausgedacht haben ...

Die Tatsache, daß nur die Deutschen bestraft werden können, weil sie besiegt seien und keine Regierung haben, die sie schützen kann, ist in Nürnberg offen ausgesprochen worden."

Freda Utley weist auch darauf hin, daß die berüchtigte Ordonnanz VII der US-Militärregierung alle Beweisregeln für die deutschen Angeklagten außer Gültigkeit gesetzt hat: Das Nürnberger Gericht hat sowohl im "Hauptkriegsverbrecherprozeß" wie in den folgenden anderen "Kriegsverbrecherprozessen" das Recht gehabt, "jedes Beweismittel anzuwenden, dem das Gericht Beweiswert zuerkennt". So sind Berufszeugen aus Konzentrationslagern, Hörensagen und alliierte Propagandabehauptungen als Beweismittel angewandt worden. Darüber hinaus hat das Gericht in Nürnberg mit erpreßten Zeugen und vorheriger Folter gearbeitet.

Ehe die Angeklagten in den Nürnberger Prozessen vorgeführt wurden, waren sie von Lager zu Lager geschleppt worden und den brutalsten Vernehmungsmethoden unterworfen worden. Während die Anklage tonnenweise beschlagnahmte deutsche Akten zur Verfügung hatte, um mit ihrer Hilfe ihr Anklagematerial zu konstruieren, waren die Angeklagten fast nur auf ihr Gedächtnis angewiesen.

Eine weitere Methode war die Absperrung von jeder Öffentlichkeit. Kein Wort des Zuspruches durfte von draußen in die Zellen der Angeklagten dringen, während die "deutsche" Presse, der Rundfunk

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(Hauptberichterstatter der israelische Hochstapler Gaston Oulmann 1) in ihren Beschuldigungen noch über die Anklage hinausgingen und die neuen "deutschen Behörden" die Frauen und Kinder der Angeklagten verfolgten.

Der US-Hauptankläger Dr. Kempner, deutscher Emigrant und Neu-Amerikaner, fand es offensichtlich als zulässig, den Botschafter Gauss durch die Drohung, ihn an die Sowjets auszuliefern, zu seinem Werkzeug zu machen.

Absicht der Rächer bei diesen Prozessen war, das deutsche Volk in seinen leitenden Männern, das Deutsche Reich in seinen letzten Repräsentanten zu schänden.

1949 schrieb der Amerikaner A. O. Tittmann in dem Buch The Nuremberg Trial offen über die eigentlichen Drahtzieher dieser Prozesse:

"Es ist also nicht überraschend, daß der Gedanke, den Führern der besiegten Völker einen Strafprozeß zu machen, von einem Juden stammt, und zwar von dem Richter Samuel J. Rosenman, dem unamtlichen Berater von Roosevelt und später von Truman, selber in naher Beziehung zu Bernhard Baruch ... Zu diesem Zweck entdeckte Rosenman Robert J. Jackson, einen der von Roosevelt neu


1 Gaston Oulmann war ein Hochstapler und vorbestrafter Verbrecher nichtchristlicher, rassisch verfolgter Herkunft. In seinen Händen lag die Leitung von Radio Nürnberg, dem die unmittelbare Berichterstattung über den Prozeß oblag.
Oulmann hieß in Wahrheit Lehrmann. Er war ein kleiner, magerer Mann mit langen schmutzigen Fingern und gelben Zähnen. Er trug eine Phantasieuniform: einen amerikanischen Waffenrock mit kubanischen Nationalitätsabzeichen.
Seine Berichte waren geradezu ungeheuerlich. Er log, daß sich die Balken bogen. Er erfand einfach Dinge, die ihm paßten. Da seine Sendungen offizielle Sendungen der US-Militärregierung waren, gingen sie in die ganze Welt.
Dieser Chefkommentator der Amerikaner war ein ganz gewöhnlicher Gauner. In den zwanziger Jahren wurde er in Berlin wegen Unterschlagung und Betrug zu anderthalb Jahren Gefängnis verurteilt. Wieder in Freiheit, floh er nach Spanien, wo er während des Bürgerkrieges roter Berichterstatter war. Nach dem Sieg wurde er von Franco an Deutschland ausgeliefert und kam dort ins KZ. Von dort holten ihn die Amerikaner und beauftragten ihn mit der Umerziehung des deutschen Volkes. Wegen Verschiebung amerikanischer Waren auf dem Nürnberger und Münchener Schwarzmarkt begann die MP ein Untersuchungsverfahren gegen ihn. Dieses wartete er aber nicht ab. Er floh ins Saarland, wo die Separatistenclique um Johannes Hoffmann ihn als Rundfunkkommentator bei Radio Saarbrücken einstellte. Bei einem Ausflug nach Luxemburg nahm ihn die amerikanische Militärpolizei fest. Er kam ins Gefängnis, aus dem er entfliehen konnte. Dann verschwand er spurlos.

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ernannten Mitglieder des Obersten Gerichtshofes. Rosenman und Jackson hatten als Mitarbeiter einen anderen Juden, Dr. Sheldon Glück, der (nach Times) Jacksons amtlicher Berater war ...

Das Kind von Rosenman-Jackson-Glück hat mit Völkerrecht überhaupt nichts zu tun ... The Chicago Tribüne hat daher völlig recht, wenn sie schreibt: 'Das Gesetz, nach dem die Angeklagten dort [in Nürnberg] verurteilt werden, ist etwas, was Jackson unter Mißachtung des Völkerrechts, wie es in der Haager Landkriegs-Ordnung festgelegt ist, sich selber erfunden hat. Nachdem er sich das Gesetz selbst gemacht hat, nimmt es Jackson nun als Rechtfertigung an, Lynchmorde zu begehen. Durch die Zerstörung der letzten Fetzen des Völkerrechts haben Mr. Jackson und seine Kollegen Vorgänge geschaffen, die grauenvoll ihre Nachkommenschaft heimsuchen werden ..."

Der amerikanische Anwalt Carrol bezeichnete die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse gegenüber dem Vertreter der New York Herald Tribune als "eine tragische Verhöhnung der amerikanischen Justiz". Der deutsche evangelische Landesbischof Dr. Wurm schrieb an den stellvertretenden amerikanischen Hauptankläger, Dr. R. M. W. Kempner, einen deutschen emigrierten Juden, zwei Briefe, in denen er feststellte:

"Bei der Vorbereitung der Anklagen in den Nürnberger und Dachauer 'Kriegsverbrecherprozessen', die mit Todesurteilen endeten, sind verbrecherische Methoden und abscheuliche Quälereien angewandt worden, um Aussagen und Geständnisse zu erpressen ... In Nürnberg sitzen lediglich Sieger über Besiegte zu Gericht ...

Wenn die Kriegsverbrecherprozesse auf einem internationalen Rechtsboden durchgeführt werden, dann kann man nicht im Namen der Gerechtigkeit Verbrechen, die von Deutschen begangen sind, verurteilen und im Namen derselben Gerechtigkeit von anderen Verbrechen und Verbrechern ähnlicher Art schweigen."

In einer Besprechung des Münchner katholischen Weihbischofs am 24. März 1948 mit amerikanischen Kongreßmitgliedern wurden diesen mehrere hundert Seiten Material über den in Dachau durchgeführten Malmédy-Prozeß übergeben. Darunter waren einige Dutzend eidesstattliche Erklärungen von Verurteilten über schwere körperliche Mißhandlungen und Täuschungen in der Voruntersuchung, durch welche ihnen Protokolle abgepreßt worden seien, gegen die selbst der amerikanische Verteidiger, Colonel Everett, während der Verhandlung scharf, jedoch ergebnislos Stellung genommen habe.

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Oberstleutnant Willis N. Everett junior, ein amerikanischer Rechtsanwalt, der die 74 in der Malmédy-Sache angeklagten Deutschen verteidigt hatte, wandte sich nach seiner Rückkehr in die USA mit einer Petition an den amerikanischen Obersten Gerichtshof, in der er den Vorwurf einer ungerechten Verurteilung der Deutschen erhob. Der Oberste Gerichtshof der USA wies die Petition ab mit der Begründung, daß er für die Urteile und Handlungen der amerikanischen Armeegerichte in Deutschland nicht zuständig sei. Dadurch stellte er fest, daß die amerikanische Militärregierung über dem Gesetz stehe und daß die von den Amerikanern in Deutschland beanspruchte Macht der Macht eines nicht an Gesetze gebundenen Despoten entspricht.

Die Beschuldigung von Oberstleutnant Everett in seiner Petition zwang jedoch die Armee, von der Sache Kenntnis zu nehmen.

Kriegsminister Royall ernannte eine Kommission zur Untersuchung der Anschuldigungen. Diese Kommission wurde 1948 nach Deutschland geschickt. Sie bestand aus dem Richter Edward Leroy van Roden vom pennsylvanischen Kreisgericht in Delaware und aus Richter Gordon Simpson vom Obersten Gericht des Staates Texas.

Der Bericht, den diese beiden amerikanischen Richter über die Ergebnisse ihrer Untersuchung erstatteten, wurde von der amerikanischen Öffentlichkeit geheimgehalten. Kein Sterbenswörtchen erschien davon in den Zeitungen. Einiges wurde einem beschränkten Kreis von Menschen dadurch bekannt, daß Richter van Roden nach seiner Rückkehr eine Reihe von Vorträgen und Klubansprachen hielt.

Als Methoden des dritten Grades, die zur Erwirkung von Todesurteilen gegen Deutsche angewandt wurden, nennt van Roden: Prügel, Fußtritte, das Ausschlagen von Zähnen, das Brechen von Kiefern, Einzelhaft, Scheinverfahren, Verkleidung von Untersuchungsbeamten als Priester, Hungernlassen und das Versprechen von Freilassung. In einer Ansprache an den Chester Pike Rotary Club am 14. Dezember 1948 sagte Richter van Roden:

"Sämtliche Deutschen his auf zwei in den 139 von uns untersuchten Fällen haben durch Fußtritte in die Hoden unheilbare Schäden erlitten. Dies war die übliche Untersuchungsmethode unserer amerikanischen Untersuchungsbeamten ...

Einem Deutschen zwängte der amerikanische Untersuchungsrichter brennende Streichhölzer unter die Fingernägel ... In einem anderen Fall hatte sich ein 18jähriger Junge nach wiederholtem Prügeln bereit erklärt, ein ihm von den amerikanischen Untersuchungsbeamten diktiertes Geständnis niederzuschreiben. In der Nacht hörten die

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Mitgefangenen in den Nachbarzellen ihn ausrufen: 'Ich kann nicht weiter lügen!' Als die Gefängniswärter am Morgen kamen, hatte sich der von Gewissensqualen gepeinigte Junge am Eisengitter erhängt. Trotzdem wurde die angefangene schriftliche Aussage, deren Unterzeichnung er den Tod vorgezogen hatte, im Verfahren gegen andere Angeklagte als Beweisstück verwendet ...

In manchen Fällen wurde ein Gefangener, der die Unterschrift verweigerte, in einen matt beleuchteten Raum geführt, wo eine Gruppe von zivilen Untersuchungsbeamten in amerikanischen Armeeuniformen um einen schwarzen Tisch saß, in dessen Mitte ein Kruzifix, an dessen beiden Seiten zwei brennende Kerzen standen. Jetzt findet Ihr amerikanischer Prozeß statt', wurde dem Angeklagten gesagt. Dieses Scheingericht fällte dann ein Schein-Todesurteil. Dann sagte man dem Angeklagten: 'In einigen Tagen werden Sie gehängt, und zwar sobald der General das Urteil bestätigt hat. Unterschreiben Sie bis dahin dieses Geständnis, dann können wir Sie freibekommen.' Einige haben auch dann noch nicht unterschrieben. Sie waren entsetzt, wie hier [von Nichtchristen] das Kruzifix mißbraucht wurde. In einem anderen Fall betrat ein als katholischer Geistlicher verkleideter Untersuchungsbeamter die Zelle eines Angeklagten, nahm ihm die Beichte ab, erteilte ihm die Absolution und gab ihm dann einen kleinen freundschaftlichen Rat: 'Unterzeichne, was die Untersuchungsbeamten dir zur Unterschrift vorlegen. Du wirst damit deine Freiheit erlangen. Auch wenn es falsch ist. Ich kann dir jetzt schon im voraus Absolution für die Lüge erteilen.'

In einigen Fällen reichten Einzelhaft oder die Androhung von Repressalien gegen die Familie des Gefangenen oder des Zeugen nicht aus, um ihn zur Unterschrift unter eine vorbereitete, andere belastende Erklärung zu veranlassen. Es kam aber auch vor, daß die Untersuchungsbeamten dem Angeklagten eine schwarze Kapuze über den Kopf stülpten, ihn dann mit Schlagringen ins Gesicht schlugen, mit Fußtritten traktierten und mit einem Gummiknüppel bearbeiteten ... Oberstleutnant Ellis und Leutnant Perl [!] von der Anklagebehörde, führten zur Beschönigung der Grausamkeiten, für die sie verantwortlich waren, an, es sei schwierig gewesen, mit fairen Mitteln Beweismaterial zu beschaffen. Perl [!] sagte: 'Wir hatten eine harte Nuß zu knacken und mußten kräftige, überzeugende [sic!] Methoden anwenden.' Leutnant Perl gab zu, daß zu diesen überzeugenden Mitteln' Gewaltanwendung und Scheinverfahren gehörten, und daß die Malmédy-Fälle auf Aussagen beruhten, die in dieser Weise erreicht wurden.

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Es gab keine Geschworenen, Das Gericht setzte sich aus zehn Offizieren zusammen, die gleichzeitig als Richter und als Geschworene fungierten, und einem studierten Berufsrichter, dessen Entscheidungen über die Zulässigkeit des von den Anklägern vorgelegten Beweismaterials endgültig waren. Die Aussagen, die als Beweis zugelassen wurden, stammten von Männern, die zuvor drei, vier und fünf Monate in Einzelhaft gehalten worden waren: eingesperrt zwischen vier Wänden ohne Fenster, ohne die Möglichkeit körperlicher Bewegung und Betätigung. Zwei Mahlzeiten am Tag wurden ihnen durch einen Türschlitz in die Zelle geschoben. Sie durften mit niemandem sprechen und hatten in dieser Zeit weder mit ihrer Familie noch mit einem Priester Verbindung.

Die Tragödie ist, daß so viele von uns Amerikanern jetzt, nach Besiegung der Deutschen, sagen, alle Deutschen sollten gehängt werden! Wir haben den Krieg gewonnen, aber einige von uns möchten immer weiter töten. Das ist kein ehrlicher Kampf, das ist Sünde ... Die Tatsache, daß es auf deutscher Seite während des Krieges Grausamkeiten gegen Amerikaner gegeben hat, wird nicht im geringsten die Schande für unser Land [Amerika] verkleinern, wenn solche nach dem Krieg an den Deutschen verübte Grausamkeiten einfach mit Stillschweigen übergangen würden. Sie wären ein Makel auf dem amerikanischen Gewissen für alle Zeiten."

"Noch in Jahrzehnten werden in der kleinen Stadt Schwäbisch-Hall die wochenlangen nächtlichen Folterschreie gehört werden aus der Zeit, in der dort ... Morgenthau-Rächer Bekenntnisse zum Malmédy-Fall herbeizuführen versucht haben."

(Grimm, Woher — wohin?, S. 487)

Weder der Kommissionsbericht der Richter Roden und Simpson, der — wie fast alle anderen Deutschland betreffenden Berichte — geheimgehalten wurde, noch die Enthüllungen des Richters Roden in dessen Vorträgen erreichten die große amerikanische Öffentlichkeit. Die amerikanischen Behörden standen unter dem Einfluß der Morgenthau-Leute. Sie waren nicht geneigt, ihre Funktion als Rächer des Judentums durch solche Berichte beschränken zu lassen, den schändlichen Verfahren ein Ende zu machen und ordentliche Rechtsverfahren anzuordnen und durchzusetzen. Dem Hängen der auf Grund solcher "erfolterter Beweise" verurteilten Deutschen wurde kein Ende gesetzt. General Clay sah sich durch den niederschmetternden Bericht nicht veranlaßt, die durch Todesurteile abgeschlossenen Fälle zu einer ordentlichen Überprüfung rückzuverweisen und

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für die noch laufenden Fälle ein einwandfreies rechtliches Verfahren sicherzustellen.

"Im November 1948 wurden jeden Freitag nicht, wie in den vorangegangenen Wochen, sieben, sondern fünfzehn Deutsche gehängt: vermutlich nach der Regel, daß um so weniger Zeugen des Unrechts verbleiben, je mehr Opfer dieser Fehljustiz beiseite geschafft werden können. Im ersten Schuh der nach der Roden-Simpson-Untersuchung Gehängten befanden sich fünf, die nach ihrer Feststellung auf Grund fragwürdiger Beweise verurteilt worden waren." (Freda Utley)

General Clay und die Morgenthau-Leute ließen sich auch durch die Feststellungen und Enthüllungen des amerikanischen Senators McCarthy nicht bewegen, dieser Schandjustiz ein Ende zu machen.

Am 20. Mai 1949 übergab McCarthy der amerikanischen Presse folgende Erklärungen (Die Zeit vom 2. Juni 1949):

"Ich wünsche bekanntzugeben, daß ich an den Verhören des Armeekomitees, das die Kriegsverbrechen untersucht, mit gutem Gewissen nicht länger teilnehmen kann. Seit dem 16. April 1949 war ich bei den Sitzungen anwesend, habe die Verhandlungen gehört und Kreuzverhöre von Zeugen durchgeführt. Dies hat mich von mehreren Dingen überzeugt: Das Komitee ist nicht richtig in seiner Untersuchung; es ist nicht gewissenhaft in der Verfolgung der Tatsachen. Als praktischer Anwalt und als Richter des Kreisgerichtes in Wisconsin kenne und achte ich das System der amerikanischen Justiz. Ich glaube, die Welt hat eine Demonstration amerikanischer Rechtspflege erwartet, die selbst auf unsere besiegten Feinde angewendet werden soll. Statt dessen sind Gestapo- und GPU-Methoden angewandt worden. Ich habe Zeugenaussagen gehört und dokumentarische Beweise gesehen, die besagen, daß angeklagte Personen Schlägen und körperlichen Mißhandlungen unterzogen wurden in Formen, wie sie nur von kranken Gehirnen erfunden werden konnten. Sie wurden Scheinprozessen und Scheinhinrichtungen ausgesetzt. Man drohte, ihre Familien der Lebensmittelkarten zu berauben. Die Ankläger rechtfertigen dies alles mit der Notwendigkeit, die richtige psychologische Atmosphäre zur Erlangung von Geständnissen zu schaffen. Ich hin fest davon überzeugt, daß unschuldige Personen ebensogut wie schuldige auf diese Weise in die 'richtige psychologische Atmosphäre' versetzt werden und auf jeden Fall alle gewünschten Geständnisse machen und alles und jedes bestätigen werden, was man von ihnen wünscht. Ich will nicht, daß Übeltäter freigesetzt werden.

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Aber ich will, daß Unschuldige geschützt werden ... Ich klage das Komitee des Versuches an, eine schändliche Episode in der Geschichte unserer ruhmreichen Armee reinwaschen und vertuschen zu wollen. Ich klage das Komitee an, ein Unrecht gerechtfertigt zu haben, das — von nur wenigen Mitgliedern der Armee begangen — dennoch die guten Namen von Millionen Amerikanern, Männern und Frauen, schändet ... Wenn die USA solche schändlichen Handlungen einiger weniger Männer ungesühnt lassen, dann kann fortan die ganze Welt für alle Zeiten uns kritisieren und unsere Motive in Frage stellen."

(Die "amerikanischen Offiziere", die diese Folterverhöre mit den Deutschen anstellten, waren fast durchwegs deutschsprechende Emigranten und amerikanische Juden, die nun, vorübergehend in amerikanische Uniformen und mit amerikanischen Machtmitteln ausgestattet, ihrem orientalischen Haß gegen alles Deutsche freien Lauf lassen und ihre Rache kühlen konnten.)

Bericht des deutschen Oberleutnants und Ritterkreuzträgers Helmut Weiß über seine Erlebnisse in amerikanischer Kriegsgefangenschaft:

"Wir wurden in Bad Aibling im Mai 1945 von den Amerikanern zu Zehntausenden auf freiem Felde zusammengetrieben wie Vieh. Es gab weder ein Dach noch Decken. Völlig schutzlos waren wir der Nachtkälte, dem Regen und dem eisigen Wind ausgesetzt. Wir litten Hunger und Durst. Die Männer kippten um wie die Fliegen im Herbst ... Für eine Schnitte Brot wurden goldene Armbanduhren in Tausch gegeben. Die Bewacher machten glänzende Geschäfte. Fragebogen mit 131 Fragen mußten ausgefüllt werden. Für unwahre Angaben gab es 3 bis 10 Monate Gefängnis.

Bei den CIC-Verhören marschierten die Zeugen auf, die fast alle aus Gefängnissen und Zuchthäusern kamen, befreit von den siegreichen Armeen: Mörder, Betrüger, Fälscher, Diebe ... die sich als 'politisch Verfolgte' ausgaben und sich zu dem schmutzigen Geschäfte, das die amerikanischen Vernehmungsorgane von ihnen wünschten, hergaben.

Mit den Leuten der Waffen-SS feiern die Vernehmer besondere Feste. Sie sind auf Jagd nach Soldaten, die die Blutgruppen-Tätowierung am Oberarm tragen. Wir SS-Leute werden abgesondert. Wir bekommen unseren eigenen Stacheldraht, eigene Posten mit bewährter Schlagkraft und Treffsicherheit und eine besondere Diät: Wasser und Brot und sonst nichts. Einige bringen sich um: mit

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Glasscherben, mit Lederriemen. Die Bewacher grinsen und genießen das schaurige Schauspiel offensichtlich mit Genugtuung ...

Als meine Aussagen den CIC-Vernehmer nicht befriedigten, wurde ich auf seinen Wink von zwei Militärpolizisten sachkundig mit Gummiknüppeln zusammengeschlagen. Das nächste, was ich weiß, ist, daß ich durch Übergießen mit Wasser wieder zum Leben zurückgebracht wurde.

Als ich dem Vernehmungsoffizier einen ausgeschlagenen Zahn ins Gesicht spuckte, schleppten mich die beiden Militärpolizisten vor die Baracke und banden mich mit einer langen Leine an einen Jeep an. Dann fuhren sie los. Immer schneller, bis ich mit dem Laufen nicht mehr mitkam. Als wehrloses Bündel wurde ich über die Rollbahn des ehemaligen Fliegerhorstes Bad Aibling geschleift. Uniform, Haut und Fleisch gingen in Fetzen — bis die Teufel in amerikanischer Uniform im Jeep es anscheinend mit der Angst bekamen, daß ihre wertvolle Beute zu früh draufgehen könnte."

Helmut Weiß war damals 24 Jahre. Er rettete sein Leben durch Ausbruch und Flucht. Er lebt heute in Südamerika.

Ein deutscher Hauptmann sagt aus (Hieß, Glasenbach, S. 133 ff.):

"Ich wurde von Furth nach Neunkirchen in ein Lager gebracht, dort in Einzelhaft gehalten und unmenschlich behandelt. Ich wurde gemartert, um mich zu Geständnissen zu zwingen, die unwahr gewesen wären. Jeden Abend wurde ich aus der Zelle geholt und eine Stunde lang abwechselnd in eine Wanne mit siedendheißem Wasser gesteckt, dann herausgeholt und geprügelt und wieder hineingesteckt. Diese Prozedur wurde täglich abends eine Stunde lang wiederholt. Dann wurde ich immer splitternackt ins Vernehmungszimmer geführt, wo ich auf einem scharfkantigen Eisenrost knien mußte. Ich bekam entsetzlich schmerzende eiternde Wunden. Sie brannten wie höllisches Feuer, wenn man mich ins heiße Wasser steckte. All mein Brüllen und Jammern störte die amerikanischen Henkersknechte nicht. Sie rauchten und zechten nebenbei. Wurde ich ohnmächtig, dann erwachte ich regelmäßig mit nach hinten gefesselten Händen, an denen man mich mit einer gewöhnlichen Dachdecker-Rolle hochgezogen hatte. Jedesmal brachte mich der wahnsinnig stechende Schmerz, der mir die Arme aus den Gelenken kugeln sollte, zum Bewußtsein zurück. Da ich Englisch konnte, konnte ich bis auf gewisse Slangausdrücke alles verstehen, was meine Peiniger sprachen. Bei den verschiedenen Marterungen stand einer mit einer Stoppuhr dabei und berichtete nachher grinsend seinen Genossen: 'Heute hat

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es das zähe Schwein um sieben Minuten länger ausgehalten!' ... Manchmal wurde ich von vier Männern gleichzeitig 'verhört'. Sie schlugen mich mit einer Hundepeitsche, bis ich vom Kopf bis zu den Füßen mit Wunden und Striemen bedeckt war. Einige Male wurde ich über den Schreibtisch gelegt und bekam eine regelrechte 'Bastonade',.. Da ich immer häufiger in Ohnmacht fiel, begannen meine Peiniger mich zu brennen, vermutlich mit glühenden Zigaretten. Ich merkte es dann an den furchtbar schmerzenden Brandblasen ... Täglich wurde ich um Punkt neun Uhr abends zu den Folterungen geholt."

Freda Utley berichtet:

"Die amerikanischen Journalisten Betty Knox aus Kansas und 'Jose' von United Press hatten kurz vor unserer ersten Begegnung in Nürnberg den Hinrichtungen der vergangenen Woche beigewohnt. Beide werden dieses schreckliche Erlebnis wohl nie vergessen. Der evangelische und der katholische Geistliche des Landsberger Gefängnisses, wo die Hinrichtungen stattfanden, waren beide von der Unschuld einiger der Gehängten überzeugt. Sie waren verzweifelt, nichts zu einer Beendigung dieser verbrecherischen Tötung von Männern tun zu können, von denen einige sie von ihrer Unschuld überzeugt hatten, und die alle auf Grund von erfolterten Geständnissen oder Aussagen nachweislich meineidiger Zeugen verurteilt worden waren. Einem dieser Männer, die Betty Knox sah, war am vorhergehenden Mittwoch gesagt worden, ihm sei im Zuge einer Wiederaufrollung seines Verfahrens Aufschub der Vollstreckung gewährt; aber am Freitag wurde er aus der Zelle gezerrt, um gehängt zu werden. Einem anderen hatte man versprochen, er solle vor seinem Tod noch einmal seine Frau sehen, die er drei Jahre lang nicht hatte sehen dürfen. Als diese zur festgesetzten Zeit im Gefängnis erschien, wurde ihr erklärt: 'Tut uns leid, er ist bereits tot. Er ist aus Versehen als erster statt als letzter gehängt worden.'

Wie viele von den Männern unschuldig waren, die Amerika gehängt hat und noch weiter Woche für Woche hängt, wird man nie erfahren. Nur eines ist gewiß: sie hatten kein gerechtes Gericht. Ihre Verhöre, ihre Verurteilungen und Hinrichtungen sind eine Schande für die amerikanische demokratische Justiz."

Die Dachauer Prozesse lösten in weiten Kreisen Deutschlands Entsetzen und Protest aus, der ungehört von Amerika verhallte. 25 katholische Bischöfe richteten einen erschütternden Appell an Amerika, in dem es u. a. heißt:

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"Werden nicht die Folterungen in den Voruntersuchungen in Schwäbisch-Hall und Oberwesel und die Massenhinrichtungen in Landsberg einst dem siegreichen Amerika mehr Schaden antun als eine verlorene Schlacht?"

Aus der eidesstattlichen Erklärung des Hans Schmidt vom 25. Juni 1948 über die Behandlung durch die Amerikaner:

"Wir wurden aus dem Lager Bad Aibling nach Oberursel gebracht, wo wir splitternackt in kleine Zellen gesperrt wurden. Die Zellen, in denen je drei oder vier Personen eingesperrt wurden, waren 2 × 3,5 m groß und hatten weder Fenster noch Ventilation. Wände, Decken und Tür waren mit Asbestplatten abgedichtet. An einer Wand stand ein elektrischer Heizkörper mit vier Heizeinstellungen von zusammen 2000 Watt, der von außen eingeschaltet wurde.

Wenn wir zur Toilette gingen, mußten wir zwischen zwei Reihen Amerikanern Spießruten laufen, die mit Besenstielen, Knüppeln, Stöcken, Riemen, Hosenträgern und Pistolengriffen auf uns einschlugen, um uns zu Fall zu bringen. Wir wurden am Kopf, an den Augen, am Körper, Bauch und an den Geschlechtsteilen stark verletzt. Im Toilettenraum stand ein Mann, der uns schlug und anspuckte. Auf dem Rückweg in die Zelle wiederholte sich das Spießrutenlaufen. Die Temperatur in der Zelle betrug 60 Grad Celsius und mehr. Während der ersten drei Tage bekamen wir nur einen Becher Wasser und eine dünne Scheibe Brot. In den ersten Tagen schwitzten wir dauernd; dann hörte das Schwitzen auf. Mit dem Rücken aneinandergefesselt, mußten wir stundenlang stehen. Wir litten fürchterlich unter Durst, Blutstagnation und an dem Absterben der Hände. Von Zeit zu Zeit wurde über die beinahe rotglühenden Heizkörper Wasser gegossen, was die Zelle so mit Dampf erfüllte, daß wir kaum atmen konnten. Während dieser ganzen Zeit lag die Zelle im Finstern; nur wenn amerikanische Soldaten eintraten, schalteten sie das Licht ein, und zwar mehrhundertkerzige Birnen, was uns zwang, die Augen zu schließen.

Unser Durst wurde immer quälender. Die Lippen sprangen auf, die Zunge wurde steif, so daß wir schließlich ganz apathisch wurden oder tobten oder zusammenbrachen. Nach mehreren Tagen gab man uns eine kleine Decke, um unsere Blöße zu bedecken und trieb uns auf den Hof hinaus. Der Boden war mit Steinen und Schlacken bedeckt. Wir wurden wieder geschlagen und schließlich mit aufgerissenen, blutenden Füßen zurückgejagt. Atemlos, wie wir waren, wurden uns brennende Zigaretten in den Mund gesteckt, und jeder

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von uns wurde gezwungen, drei oder vier zu essen. Dabei schlugen uns die amerikanischen Soldaten weiter auf Augen, Kopf und Ohren. Bei der Rückkehr in die Zelle stieß man uns gegen die glühenden Heizkörper, so daß wir uns verbrannten.

Dreizehn Tage lang wurden wir von Hitze und Durst gequält und in dieser Weise behandelt. Wenn wir um Wasser baten, machten sich die Wachen über uns lustig ... Alles war schmutzig, aber Waschen war uns nicht erlaubt. Unsere entzündeten Augen schmerzten fürchterlich, und wir wurden dauernd ohnmächtig. Ungefähr alle zwanzig Minuten wurde unsere Zellentür aufgerissen, und die Soldaten schimpften und schlugen uns. Ging die Tür auf, mußten wir mit dem Rücken zur Tür strammstehen. Man gab uns täglich zwei Teller Essen, das mit Salz, Pfeffer und Senf stark gewürzt war, um uns noch durstiger zu machen. Wir mußten im Finstern auf dem Boden hockend essen. Der Durst war die schlimmste Quälerei, und wir konnten nicht schlafen.

In dieser Verfassung wurde ich vor Gericht gestellt. Ich wurde ohnmächtig und in die Zelle zurückgebracht. Ein Sergeant mit schmutzigen Fingernägeln riß mir die Haut an der Brustwarze weg, so daß ich eine Blutvergiftung bekam. Der Arzt behandelte mich brutal und desinfizierte nicht einmal die Wunde."

Sebastian Schmidt, Landwirt, gab unter Eid folgende Erklärung ab:

"Ich wurde von Mr. Metzger [einem der berüchtigten amerikanischen nichtchristlichen Untersuchungsbeamten] gefragt, ob ich den 'berüchtigtsten und brutalsten Schläger, den größten Sadisten von Dachau', den früheren Gefangenen Karl Mayer, kenne. Dabei legte mir Mr. Metzger eine bereits fix und fertige mehrseitige Erklärung vor, die ich, ohne sie zu lesen, sofort unterschreiben sollte, da Mr. Metzger es sehr eilig hatte. Ich fing trotzdem an, sie durchzulesen, und sah, daß darin stand: 'Als Kapo des Garagenbaues des Lagers Dachau tötete Mayer täglich hundert Personen mit einem Knüppel, die dann von einer Dampfwalze beim Straßenbau eingewalzt werden sollten.' Ich las nicht weiter und verweigerte die Unterschrift, da sich Derartiges niemals ereignet hatte. Ich machte Mr. Metzger darauf aufmerksam, daß dies unmöglich sei, worauf er mir erwiderte: 'Das ist ganz egal. Mayer ist schon vor langer Zeit gehängt und liegt zwei Meter unter der Erde.' Aber ich weigerte mich trotzdem zu unterschreiben.

Da wurde Mr. Metzger wütend, krempelte sich die Ärmel hoch, kam drohend auf mich zu und sagte, er würde mich umbringen,

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wenn ich nicht unterzeichnete. Als er sah, daß diese Drohung bei mir nicht wirkte, fügte er hinzu: 'Na schön, ich werde schon eine Anklage gegen dich finden. Es wird mir schon gelingen, dich vor ein amerikanisches Militärgericht zu bringen, und wenn du gehängt wirst, hast du das mir zu danken, so wahr ich Metzger heiße.'

Ich danke Gott, daß ich Metzgers Drohungen gegenüber fest blieb, denn durch einen Meineid hätte ich einen unschuldigen Mann und seine Familie ins Unglück stürzen können. Ich habe Karl Mayer nur als ruhigen, anständigen Mann gekannt, dessen Verhalten im KZ als einwandfrei bezeichnet werden mußte. Karl Mayer war politischer Gefangener in Dachau."

Martin Humm, ein Landsberger Gefangener, enthüllt in seiner am 30. Mai 1948 abgegebenen eidesstattlichen Erklärung, warum Mr. Metzger alles darauf anlegte, Beweise gegen den unglücklichen Karl Mayer in die Hand zu bekommen: Mr. Metzger fragte Humm im Juli 1947, ob er je aus dem Mund Mayers gehört habe, daß er, Metzger, früher HJ-Führer gewesen, wegen sittlicher Verfehlungen verfolgt worden und später nach Amerika entwichen sei. Humm bejahte, daß er derartige Dinge über Metzger in Dachau gehört habe. Danach fing Metzger an, Humm nach Beweismaterial gegen Mayer auszufragen. Er versicherte ihm dabei aber, daß er es nicht für den Prozeß gegen Mayer wünsche, sondern weil er 'eine persönliche Sache mit Mayer habe'. Als Humm erklärte, er habe seiner bereits ein Jahr zuvor in Dachau abgegebenen Erklärung, daß er nichts gegen Mayer vorbringen könne, nichts hinzuzufügen, stand Metzger auf und sagte: "O Humm! Wie schön ist das Leben, und doch wirst du gehängt, wie jung du bist!"

Der epileptische und schwindsüchtige Humm hatte nicht die Widerstandskraft eines Sebastian Schmidt. Er brach schließlich zusammen und erklärte sich bereit, alles zu unterschreiben, was man von ihm verlangte. Danach wurde er völlig erschöpft von dem Verhör ins Lazarett zurückgebracht, wo er mit Sauerstoff behandelt werden mußte. Metzger aber bestand darauf, die Erklärung bis zum nächsten Tag zu bekommen. Humm bat deshalb einen Mitgefangenen, ihm das Schreiben abzunehmen, da er selbst zu schwach dazu war.

In seiner eidesstattlichen Erklärung vom 30. Mai 1948 hat Humm das ihm von Metzger abgepreßte Zeugnis widerrufen und ausgesagt, er habe niemals gesehen, daß Mayer einen Gefangenen gehängt, Lebensmittel aus Rotkreuzpaketen entwendet oder irgend etwas Unnatürliches oder Unsauberes im Lager begangen habe.

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"Mister" Harry T., eines der berüchtigten nichtchristlichen amerikanischen Vernehmungsorgane, präparierte die Zeugen, um die erwünschten Zeugenaussagen zu erhalten. Im Prozeß gegen Oberst Otto Skorzeny in Dachau war er Gehilfe der Anklage. Er legte dem Gericht die Aussage eines Majors K. vor, die Skorzeny schwer belastete. Dieser Zeuge, Major K., konnte augenblicklich wegen Erkrankung nicht vor Gericht erscheinen. Der "Amerikaner" Harry T. beschwor im Zeugenstand, daß die dem Gericht vorgelegte Zeugenaussage von Major K. freiwillig vor ihm, Harry T., abgelegt, beschworen und unterzeichnet worden sei. Skorzenys Verteidiger konnte Major K. im Landsberger Gefängnis vernehmen. Major K. schwor, daß er ein solches Protokoll, das angeblich seine Zeugenaussage darstellte, niemals gesehen, niemals unterzeichnet und niemals beschworen hätte.

Was geschah mit dem Erzlügner Mister Harry T., der sein Amt so schwer mißbraucht und einen Meineid geleistet hatte?

Es geschah ihm überhaupt nichts.

Freda Utley faßt die Erfahrungen ihrer Deutschlandreise über die amerikanischen Gerichte wie folgt zusammen:

"Ich verzichte darauf, meinen amerikanischen Lesern alle die Schreckensgeschichten zuzumuten, die ich in Deutschland gehört habe, denn ich weiß, daß 'Greuelgeschichten' in Amerika nur dann verschlungen werden, wenn die Folterknechte und nicht die Opfer Deutsche sind. Trotzdem wäre es wichtig, daß die amerikanische Öffentlichkeit Gelegenheit bekommt, Tatsachen zu erfahren, die ihr so lange von der Regierung und von der Presse vorenthalten worden sind. Wenn wir nämlich das deutsche Volk für Naziverbrechen verantwortlich machen, dann sind auch wir für die von der amerikanischen Regierung oder ihren Dienststellen begangenen Verbrechen verantwortlich. Die Tatsache, daß die Amerikaner frei sind und daß in Amerika niemand ins Gefängnis gesteckt werden kann, weil er gegen Ungerechtigkeiten protestiert, erhöht nur unsere Verantwortlichkeit.

In den Malmédy-Verfahren scheint das Ziel der Untersuchungsbeamten gewesen zu sein, junge deutsche Kriegsgefangene zur Belastung ihrer Kommandeure zu zwingen, und zwar mit der Androhung, andernfalls selbst gehängt zu werden.

Die KZ-Prozesse waren noch schlimmer, weil die amerikanische Anklagebehörde hier anscheinend nach dem nazi-kommunistischen Prinzip handelte, man habe eine hinreichend große Zahl von Menschen an den Galgen zu bringen, statt daß man sich bemühte, die wirklichen Verbrecher zu ermitteln. Die Hauptzeugen der Anklage waren

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hier nämlich Berufsverbrecher und Kommunisten, die in den KZ von der Gestapo als Kapos benützt worden waren. So boten die 'Dachauer Prozesse' das abscheuliche Schauspiel, daß frühere politische Gefangene, die für die Grausamkeiten in den Lagern verantwortlich gemacht wurden, angeklagt und verurteilt wurden auf Grund von 'Beweisen', die von haßerfüllten Kriminellen oder Kommunisten stammten, denen damit Gelegenheit gegeben war, ihre politischen Gegner an den Galgen zu bringen. Man kann unmöglich der Folgerung ausweichen, daß einige der in diesen Prozessen zum Tod oder zu lebenslänglichem Zuchthaus Verurteilten weder ein Verbrechen noch eine Grausamkeit begangen hatten und nur abgeurteilt wurden, weil sie sich als KZ-Insassen die Feindschaft der kriminellen oder der kommunistischen Mithäftlinge zugezogen hatten. Die Unschuldigen konnten aber kaum auf Freispruch hoffen, da die Untersuchungsbeamten den am schwersten Belasteten Straffreiheit versprachen, wenn sie nur andere beschuldigten, und Zeugen Repressalien gegen ihre Familienangehörigen androhten, wenn sie ihre Unterschrift unter diktierte Erklärungen verweigerten ...

Die Namen der amerikanischen Untersuchungsbeamten in diesen Fällen, Kirschbaum, Metzger, Enders (alias Andrews), Colombeck und Egger werden ebenso wie die Namen von Leutnant Perl und Mr. Harry Thon in Deutschland noch lange im Gedächtnis bewahrt und verflucht werden ...

In einem 'berühmten' Fall hatte Kirschbaum einen gewissen Einstein vorgeführt, um zu beweisen, daß der Angeklagte Menzel Einsteins Bruder ermordet habe. Der Angeklagte wies aber mit der Hand nach der Zeugenbank; dort saß dieser Bruder. Darauf wandte sich Kirschbaum, peinlich verlegen, an Einstein und zischte ihm zu: 'Wie können wir dieses Schwein baumeln lassen, wenn Sie so blöd sind, Ihren Bruder zur Verhandlung mitzubringen!'"

Oberst A. H. Rosenfeld wurde bei seinem Rücktritt vom Posten als Chef der Dachauer Verwaltungsabteilung für Kriegsverbrechen 1948 auf einer Pressekonferenz gefragt, ob an den Geschichten über die Scheinverfahren in Dachau etwas Wahres sei. Er erwiderte: "Ja, natürlich! Wie hätten wir diese Galgenvögel sonst zum Singen bringen können?" Er war stolz auf seine Schlauheit.

Über die schändliche Art der zugelassenen Verteidigung gibt die Eingabe des deutschen Rechtsanwaltes Dr. Georg Froschmann vom 30. Juli 1948 an General Clay empörenden Aufschluß. Freda Utley berichtet darüber:

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"Die Angeklagten wurden meist erst wenige Stunden, bestenfalls einige Tage vor Prozeßbeginn über die gegen sie erhobenen Anklagen unterrichtet, und sie hatten keine Möglichkeit, Entlastungszeugen zu benennen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, hatten sie keine deutschen Verteidiger; entweder konnten sie sie nicht bezahlen, oder die amerikanischen Behörden ließen ihn nicht zu. War ein deutscher Verteidiger erlaubt, war er an die Weisungen des amerikanischen Offizialverteidigers gebunden und durfte sich nicht einmal mit seinem Klienten beraten, abgesehen von den kurzen Verhandlungspausen.

In den KZ-Prozessen waren in den Anklageschriften nicht einmal die Verbrechen im einzelnen angegeben, deren die Gefangenen beschuldigt wurden, und ebensowenig Ort und Zeit der Tat ... 'In der überwiegenden Mehrzahl der KZ-Prozesse', führt Dr. Fröschmann in seiner Eingabe aus, 'beschränkte sich die Anklage darauf, in einem einzigen Satze von 24 Tippzeilen die Angeklagten einfach ganz generell der Kriegsverbrechen und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu beschuldigen.'

Die amerikanischen Offiziere, die als Verteidiger bestimmt waren, hatten gewöhnlich keinerlei juristische Ausbildung, konnten nicht Deutsch und machten sich auch gar nicht die Mühe, den Fall mit den Angeklagten auch nur zu besprechen. Die Angeklagten konnten keine Fragen an die Zeugen der Anklage richten, weil das Verfahren ja in einer vielen unverständlichen Sprache und ohne ausreichende Dolmetscher geführt wurde. Das ganze Verfahren ähnelte den Moskauer Schauprozessen.

So schreibt Dr. Fröschmann:

'Viele Angeklagte mußten annehmen, daß die ihnen von ihren Verteidigern erteilten Ratschläge nur deren Wunsch entsprachen, den Wünschen des Tribunals auf Beschleunigung des Verfahrens entgegenzukommen. Einige der amerikanischen Verteidiger unterhielten einen engen Kontakt mit der Anklagebehörde. Sie ließen sich zu sehr eigenartigen Kompromissen mit ihr herbei. Sie versäumten die notwendigen Vertagungsanträge, um der Verteidigung Gelegenheit zur Prozeßvorbereitung zu geben ..., und ihre Plädoyers schienen in Übereinstimmung mit der Anklage abgefaßt, in einigen Fällen sogar Plädoyers der Anklage selbst zu sein.'

Während die Anklage hinreichend Zeit und Gelegenheit hatte, Zeugen aus ganz Europa herbeizuholen und deutsche Zeugen durch Folter zu den erwünschten Aussagen zu zwingen, waren die in Dunkelzellen eingesperrten, von jedem Kontakt mit der Außenwelt abge-

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schnittenen Angeklagten nicht in der Lage, irgend jemand zu ihrer Entlastung kommen zu lassen. Und nicht nur das: die VVN 1 hatte auch durch Presse und Rundfunk allen ehemaligen KZ-Insassen verboten, als Zeugen der Verteidigung aufzutreten."

Eine der größten und ärgsten Schandflecke amerikanischer Justiz waren die "Berufszeugen". Freda Utley schreibt darüber:

"Die Verwendung von Berufszeugen, die in Dutzenden von Prozessen auftraten und deren durch keinerlei andere Zeugnisse gestützten Aussagen zu einem Todesurteil ausreichten, machen diese amerikanischen Prozesse abstoßend für jeden, der auch nur ein elementares Rechtsempfinden hat. Man kann schwerlich dem Schluß ausweichen, daß die Anklagebehörde ... nur eine möglichst große Zahl von Urteilen wünschte, um die Massenschuld des deutschen Volkes zu beweisen."

Diese "Berufszeugen" waren auch noch viele Jahre später in den Prozessen gegen die Nationalsozialisten ein Schandfleck der deutschen Gerichte und auch der österreichischen sogenannten Volksgerichtshof-Verfahren.

Bezahlte Berufszeugen bevölkerten bei diesen Prozessen gegen ehemalige Nationalsozialisten den Verhandlungssaal. Sie begleiteten die Verhandlung mit Zwischenrufen, spielten kochende Volksseele. Sie machten Stimmung gegen die Angeklagten und legten gegen sie jede von ihren Auftraggebern gewünschte Aussage ab. Meist kannten sie die Angeklagten überhaupt nicht, und in der Regel sahen sie sie bei der Verhandlung zum erstenmal.

Ich selbst hatte folgendes unvergeßliches Erlebnis:

Ein angesehener Wiener Antiquitätenhändler, Hans Fürst, war nach dem Kriegsverbrechergesetz angeklagt, bei der Arisierung von Judengeschäften mitgewirkt zu haben. Die Anzeige war von einem Juden erstattet, der selbst unter der Anklage stand, nach 1945 das Geschäft des nunmehr von ihm Beschuldigten ausgeräumt zu haben. Ich wohnte der Verhandlung vor dem Volksgerichtshöfe als Zuhörer und Zuschauer bei. Sie war interessant und lehrreich genug. Etwa ein Dutzend Juden wohnten, im Zuhörerraum verteilt, der Verhandlung bei. Sie machten den Angeklagten belastende und gegen ihn Stimmung machende Zwischenrufe. Zwei von ihnen meldeten sich während der Verhandlung als Zeugen. Der eine beschuldigte den Angeklagten, durch Verfolgungen und die Wegnahme des Geschäftes


1 VVN = Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes.

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ihn ruiniert und seine Frau ins Grab gebracht zu haben. Er schilderte mit bewegten Worten seine Begegnung mit dem Angeklagten beim Friedhofstor nach dem Begräbnis seiner Gattin und wie er den Angeklagten dabei verflucht habe. Ein zweiter Zeuge aus dem Zuhörerraum meldete sich und bezeugte die Erzählung. Dabei war alles erfunden. Angeklagter und Zeugen sahen einander bei dieser belastenden Aussage überhaupt zum erstenmal.

Das Rätsel um die Herkunft dieser stimmungmachenden Zuhörer und Belastungszeugen und die Ursache ihres Auftretens löste sich, als während einer Verhandlungspause diese Zeugen und Zuhörer sich höchst interessiert an mich wendeten und mich angelegentlich ausfragten, ob auch ich von der Kultusgemeinde nur 5 Schilling bekomme. Es war einfach grauenhaft, in diesen Abgrund menschlicher Verkommenheit und blinder Rachsucht zu blicken.

Im Münchner Sündermann-Prozeß (29. Februar 1960) vor der 5. Strafkammer des Landgerichtes München I wurde folgende eidesstattliche Erklärung vorgelegt:

"Ich, der unterzeichnete Stephen J. Pinter, seit dem Jahr 1920 Rechtsanwalt in der Stadt St. Louis im Staat Missouri, USA, erkläre hiemit, daß ich von Jänner 1946 bis Juli 1947 als US-Armeeanwalt in Dachau tätig war, und zwar als Ankläger. Während ich aber in jeder Weise mein Bestes tat, um das wirklich anständige Recht zu vertreten und die Justiz des Hasses zu verhindern, gab es dort eine Anzahl von Personen, die immer wieder falsche oder unbegründete Anklagen gegen deutsche Gefangene erhoben und mit Hilfe notorisch meineidiger Zeugen vor den damaligen militärischen Gerichten sehr oft Erfolge erzielen konnten, die den wirklichen Tatsachen nicht entsprachen. Als Resultat solcher Mißjustiz wurden leider viele unschuldig verurteilt und einige auch hingerichtet. Von den großen Verhandlungen in Dachau waren es besonders der Malmédy-Prozeß und die KZ-Lager-Fälle Mauthausen und Buchenwald, die während meiner dortigen Anwesenheit, aber nicht Anteilnahme wegen ihrer Unrechtmäßigkeiten bekannt waren.

Stephen J. Pinter."

Eine besondere Gruppe von Zeugen in den Kriegsverbrecherprozessen waren die sogenannten "Opferrentner". Sie waren genauso fragwürdige und bedenkliche Zeugen wie die erwähnten "Berufszeugen".

Oberbürgermeister Dr. Lippen schreibt über die Opferrentner (in Erlebnisse eines deutschen Kriegsverbrechers, Druffel Verlag, 1955, S. 29):

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"Sie hatten sich 1945 als 'Opfer der Nazi' in Belgien [wie in anderen besetzten Ländern] Renten verschafft. Ihre Renten-Ansprüche hatten sie in den bewegten Zeiten des Zusammenbruches der deutschen Herrschaft ungeprüft mit den schauerlichsten Erzählungen begründen können: Man habe sie systematisch gefoltert, Streichhölzer unter die Fingernägel getrieben, sie an Fleischerhaken aufgehängt und dgl. mehr, wie es 1945 jedem gerne geglaubt wurde. Davon war kein Wort wahr. Schlimmstenfalls hatte der eine oder der andere von ihnen wegen frechen Auftretens ein paar Ohrfeigen von den Polizisten bekommen, wie es auf sämtlichen Polizeistationen der Welt üblich ist. Nun wurden sie in den späteren Kriegsverbrecherprozessen immer wieder als Zeugen aufgerufen und mußten sich sozusagen ihre 'Opferrenten' durch ihre Aussagen erst wirklich verdienen.

Wenn sie nun das Maß ihrer Leiden auf den wahren Umfang beschränkt hätten, mußten sie den Verlust ihrer schönen 'Opferrenten' fürchten, die man ihnen 1945 im ersten Vergeltungsrausch großzügig ohne Nachprüfung ihrer Angaben gewährt hatte.

Man kann ohne Übertreibung behaupten: noch niemals, seit es eine Justiz gibt, sind so viele Meineide am laufenden Band geschworen worden wie von diesen Rentenjägern und Berufszeugen in den Kriegsverbrecherprozessen. Einmal trat in einem Verfahren eine aufgeregte, hysterische Französin auf, die unter Eid bekundete, man habe sie nackt in eine Badewanne gesetzt und mit heißem Ammoniak übergossen."

Bericht des rumänischen Gesandten Jon Gheorghe in seinem Buch Automatic Arrest, Druffel Verlag, 1956:

"Polnische, tschechische, holländische, belgische, französische, jugoslawische und bolschewistische Kommissionen suchten in den verschiedenen KZ der Sieger ihr Schlachtvieh aus ...

Daneben fanden in der Theaterbaracke des KZ täglich sonderbare Vorführungen statt. Hier wurden ehemaligen KZlern ehemalige KZ-Wachsoldaten und Funktionäre vorgeführt. Einzeln mußten sie auf die Bühne des Theaters steigen, ein Scheinwerfer beleuchtete sie, sie mußten sich auf Verlangen nach allen Seiten drehen und wenden wie Mannequins bei einer Modevorführung auf dem Laufsteg ...

Die Zuschauer sind dazu da, die Vorgeführten zu identifizieren ... Steigt einer der ehemaligen Wachsoldaten auf die Bühne, so gibt ein Regisseur die Erläuterungen zur Person der Vorgeführten ab ... Wenn jemand aus der Zuschauermenge behauptet, der Vorgeführte

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habe einem Häftling eine Ohrfeige gegeben, so genügt das, um ihn auf diese bloße vage Angabe hin ohne weiteren Beweis eines Kriegsverbrechens oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit als überführt anzusehen. Behauptet der Beschuldigte eine Verwechslung, er sei gar nicht dort gewesen, so ist ein solcher Protest völlig zwecklos. Der Beschuldigte ist erledigt. Tausende sind auf diese Weise, bloß auf die fragwürdige Beschuldigung solcher 'Berufszeugen' hin, verurteilt oder an Rußland, Polen, Jugoslawien usw. ausgeliefert worden. Was das bedeutet, kann man sich ausmalen."

Vgl. hiezu ferner: W. Hammerstein, Landsberg — ein Schicksal der Maschinerie der Vergeltungsjustiz;

Dr. H. Laternser, Verteidigung deutscher Soldaten, vom Verteidiger des deutschen Generalstabs, des OKW und der Feldmarschälle Kesselring, List und von Leeb.

DAS URTEIL DER WELT ÜBER NÜRNBERG

Professor Maurice Bardèche, Frankreich, geißelt in seinem Buch Die Falschmünzer von Nürnberg die Nürnberger Gerichtsbarkeit.

"Ich werde an das Recht, über Kriegsverbrechen der Gegner Gericht zu halten, glauben, wenn ich oberkommandierende amerikanische und russische Generale im Gericht von Nürnberg auf der Bank der Angeklagten Platz nehmen gesehen habe. Und an ihrer Seite kleinere Herren, wie unseren General de Gaulle, viel unmittelbarer verantwortlich für eine große Anzahl von Greueltaten als Jodl und Keitel."

Lord Hankey, England, legte aus Protest gegen die Militärjustiz sein ministeriales Amt zurück.

G. A. Amaudruz, Schweiz:

"Nürnberg ist antieuropäisch, weil Amerika und Rußland über ein europäisches Land zu Gericht saßen ..., weil dieses Gericht seine Entstehung nur dem Haß und dem Wunsch nach Rache verdankt, weil es uns in den Abgrund führt, da es Männer dem Galgen überantwortet hat, deren Handlungen man völlig willkürlich beurteilte — Männer, denen man Tapferkeit, Edelmut und Tatkraft zubilligen muß, mithin jene Führereigenschaften, die man gegenwärtig weniger als jemals verächtlich machen dürfte, und schließlich, weil auf Befehl der siegreichen Nationen der Henker seine Hand an Repräsentanten des europäischen Gedankens gelegt hat."

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C. Meier-Jensen, Dänemark:

"Die Vollstreckung jener Urteile, die im Nürnberger Geist gefällt wurden, haben in den denkenden Menschen Europas den natürlichen Willen, für die Erhaltung Europas zu kämpfen, arg erschüttert."

Erling Björnson, Norwegen:

"Die sogenannten Kriegsverbrecherprozesse, auf rückwirkenden Gesetzen basierend, waren ein Rückschritt in die seit Jahrhunderten überwundene Barbarei. Europa, die USA und sonstige an dieser Rachejustiz teilnehmende Staaten dürfen sich erst dann wieder als Rechtsstaaten bezeichnen, wenn sie die Urteile von Nürnberg wie auch die in vielen anderen Staaten durchgeführten 'Landesverräter-Urteile' als reinrassige Barbarei, Rache und Angstpsychose erklärt haben."

König Ibn Saud von Saudiarabien:

"Der Prozeß von Nürnberg ist das reine Rachewerk der Juden. Die Amerikaner haben sich von den Juden hineinhetzen lassen."

Father E. J. Reichenberger, USA:

"Ich hörte am Radio einen Auszug aus dem Nürnberger Scheinprozeß. Jedes Wort, das der Ankläger gegen die Nazis sagte, kann man hundertprozentig auf die Väter von Potsdam und ihre Spießgesellen anwenden."

Douglas Reed, England:

"Von zwei gleichwertigen Parteien saß die eine über die andere zu Gericht. Falls dies das Verfahren für die Zukunft sein soll, dann kann der Nürnberger Prozeß selbst als eine der tiefsten Tragödien der Weltgeschichte angesehen werden."

Dr. Per Engdahl, Schweden:

"Die von den Westalliierten erhobene Anklage ist die Vollstreckung einer Rache, die durch völkerrechtliche Bemäntelung nur noch widerlicher geworden ist. Für die Bolschewiken hingegen ist die Anklage dagegen die einzig mögliche Konsequenz in der von ihnen praktizierten Ausrottungspolitik gegen jede antikommunistische Kraft in der Welt. Diese Ausrottungspolitik hat durch das gleichzeitige Verfahren ihrer westlichen Verbündeten eine wirkungsvolle propagandistische Rechtfertigung bekommen."

Dr. Savitri Dewi Mukerji, Indien:

"In meinen Augen sind die sogenannten 'Kriegsverbrecherprozesse' von Nürnberg und anderen Orten nichts anderes als die Voll-

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endung jener ekligen Heuchelei, jener hämischen Niederträchtigkeit und jenes grenzenlosen Rachedurstes, welche die angeblichen 'Verteidiger der westlichen Zivilisation' schon immer auszeichnete. Niemals konnte man vielleicht schärfer empfinden, was für ein Fluch diese vielgepriesene christliche Zivilisation sein kann, als im Fall Nürnberg. Wir Heiden hätten uns bis zu diesem Grad niemals entehrt."

Feldmarschall Montgomery, England:

"Die Nürnberger Prozesse haben jeden verlorenen Krieg zu einem Verbrechen gestempelt, für das die besiegten Generale vor Gericht gestellt und dann gehängt werden."

Nahabinode Pal, Indien:

"Der sogenannte Prozeß, der unter der Begriffsbestimmung dessen durchgeführt wurde, was die Sieger jetzt als Verbrechen erklärten, löscht Jahrhunderte der Zivilisation aus, die zwischen uns und der summarischen Erschlagung der im Krieg Besiegten liegen. Ein Prozeß unter einem derart vorgeschriebenen Recht ist nichts weiter als eine Scheinanwendung von Recht und Gesetz zur Befriedigung des Rachedurstes."

R. T. Paget, England:

"Ob wir in Afrika, in Italien oder in Frankreich auf die deutsche Wehrmacht trafen, immer fanden wir in ihr einen anständigen Gegner. Nach der russischen Propaganda glaubten wir, daß die Deutschen im Osten wie die Wilden gekämpft hätten. Die nun vorliegenden Beweise zeigen das nicht. Sie zeigen im Gegenteil, daß der deutsche Soldat unter Verhältnissen von unvorstellbarer Grausamkeit ein großes Maß von Zurückhaltung und Disziplin an den Tag gelegt hat."

Die Londoner Times veröffentlichten einen Brief des Militärschriftstellers Lidell-Hart, in dem es heißt:

"Es ist mehr als an der Zeit, daß wir sowohl die Notwendigkeit als auch die Gerechtigkeit einer gründlichen Revision der Kriegsverbrecherurteile anerkennen ... Jeder, der Verfahren und Beweismaterial objektiv prüft, wird eine Überfülle von Material finden, das ihn veranlaßt, viele der Urteile anzuzweifeln und zu dem Schluß zu kommen, daß ein neutrales oder unparteiisches Gericht, das nicht an die höchst fragwürdigen Präzedenzfälle von Nürnberg gebunden ist, wahrscheinlich revidieren würde."

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Der amerikanische Brigadegeneral Telford Taylor (als Chefankläger in Nürnberg Nachfolger von Richter Jackson) gestand später:

"Die Nürnberger Prozesse bedeuten einen klaren Rückschritt; sie haben keineswegs den 'Standard der Moral' wiederhergestellt, sondern im Gegenteil ... einen Präzedenzfall geschaffen, den wahrscheinlich alle zivilisierten Völker eines Tages verfluchen werden — daß nämlich Macht Recht ist und das schwerste aller Kriegsverbrechen das ist, einen Krieg zu verlieren."

Der amerikanische Anwalt Carrol hatte den Mut, in einem Schreiben an den Militärgouverneur von Deutschland, Clay, offen zu erklären:

"Nürnberg, als Sinnbild der Gerechtigkeit gedacht, wurde in ein Werkzeug der Rache verkehrt ... Dadurch haben Sie dieses Volk in den Sumpf internationaler Mißachtung gezogen. Sie haben unsterbliche Schande über Amerika gebracht."

S. J. Pinter, St. Louis, Minnesota, USA, amerikanischer Rechtsanwalt und Gerichtsoffizier in Dachau, sagte (Neues Europa, Heft 2, 1960, S. 9):

"Die Prozesse in Nürnberg nach dem zweiten Weltkrieg entbehren jeder rechtlichen Grundlage."

Senator Taft stellte zur Zeit, als der Nürnberger Prozeß abgeführt wurde, fest:

"Mein Einwand gegen die Nürnberger Verhandlungen ist, daß diese, während sie in die Formen der Justiz gekleidet sind, tatsächlich nur ein Instrument der Regierungspolitik der Alliierten darstellen, die Monate vorher in Teheran festgesetzt worden ist."

Gegen die Berechtigung des IMT in Nürnberg protestierten unter vielen anderen:

der Lordbischof von Chichester (am 23. Juni 1948 in der Oberhaus-Debatte);
Maurice Bardèche in seinen zwei Büchern Nuremberg ou la terre promise und Nuremberg II ou les Faux-Monnayeurs, Priester Verlag, Wiesbaden;
der jüdische Verleger Viktor Gollancz;
der bekannte britische Hellenist Prof. Gilbert Murray;
der Dekan von Rhodes House;
der britische Militärschriftsteller Lidell Hart;

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der Richter am Obersten Gerichtshof des Staates Iowa, USA, Wennerstrum, der, nach Nürnberg berufen, nach einigen Monaten demissionierte;
der britische Unterhausabgeordnete R. R. Stokes; u. v. a.

Aufschlußreich ist auch der Antrag der Gemeinschaft der Verteidiger, das IMT für unzuständig zu erklären (Text bei Rassinier, Was ist Wahrheit? im Anhang).

Captain Russell Grenfell schreibt in seinem Buch Unconditional hatred (S. 246) über die Nürnberger Prozesse:

"Am 14. Juli 1952 hat eine von elf deutschen Verbänden ehemaliger Kriegsteilnehmer eine Entschließung angenommen, nach der alle Deutschen, die im letzten Krieg Soldaten waren, die Urteile gegen die deutschen Offiziere nicht nur als ungeheuerliches Unrecht an sich, sondern als eine untragbare Schmach für die Waffenehre der deutschen Wehrmacht betrachten.

Sie betrachten die ganze Serie der Nürnberger Prozesse als epochemachende Beispiele von Heuchelei — und genau das waren sie auch ... Mit englischer Zustimmung haben die Amerikaner 80.000 ahnungslose und unschuldige Japaner, Männer, Frauen und Kinder, in Hiroshima (und noch mehr in Nagasaki) durch die Atombombe vernichtet. Und unmittelbar nach diesem fürchterlichen Verbrechen gingen sie in majestätischer Selbstgerechtigkeit hin, um den führenden Deutschen wegen 'Verbrechen gegen die Menschlichkeit' den Prozeß zu machen. Es wäre kaum überraschend, wenn die Deutschen allein aus diesem Grund sie für moralische Schwindler von Olympiade-Format halten würden."

Über das "Gespenst von Nürnberg" schreibt John Andrew Bazeley im Oktober 1946:

"In der britischen Wehrmacht geht ein Gespenst um: Es trägt die verzerrten Züge der in Nürnberg erdrosselten Opfer. Die Sorge will nicht zur Ruhe kommen, daß ihr Galgentod künftig zum Schicksal militärischer Führer werden könnte, die in Feindeshand geraten, und daß die Rechtsgrundsätze, die man selbstverständlich nur gegen Deutsche richten wollte, sich gegen ihre eigenen Urheber wenden."

Viscount Maugham gibt in seinem Buch UN and War crimes, Murray, London 1951, diesen Befürchtungen offen Ausdruck.

Er erinnert daran, daß die Generalversammlung der UN von sich aus die Charta jenes Nürnberger Tribunals und seine Urteilssprüche feierlich bestätigt habe, und sagt voraus, daß auf Grund dieser

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Rechtsauffassung künftig jeder, der einem Einberufungsbefehl zum Wehrdienst Folge leistet, vom Feind zum Kriegsverbrecher erklärt werden kann.

Diese verhängnisvolle Charta war im Sommer 1945 von britischen, amerikanischen, französischen und russischen Völkerrechtlern in London entworfen worden. Ihr Artikel VI enthält eine Aufzählung und Begriffsbestimmung der "Verbrechen, für deren Verfolgung das Tribunal zuständig ist".

Zwei der aufgezählten Verbrechensarten, mit rückwirkender Kraft unter Strafe gestellt, sollten dabei zum erstenmal in der Rechtsgeschichte fest umrissen werden: die "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" und die "Verbrechen gegen den Frieden".

Über den verhängnisvollen Artikel VI, der sich mit ihnen befaßt, war bei den Verhandlungen überstürzt entschieden worden, weil der Vorsitzende des Ausschusses, Lord Jowitt, wegen anderweitiger Verpflichtungen die Beratungen vorzeitig abbrechen mußte.

Wollten sie es, oder entging es in der Hast der Beschlußfassung den Gesetzgebern, daß auf Grund ihrer eiligen Begriffsbestimmung über die Hälfte der männlichen Bevölkerung Deutschlands und dazu noch eine sehr große Anzahl deutscher Frauen und Mädchen zu "Verbrechern gegen den Frieden" gestempelt wurden? Mit größerer Fahrlässigkeit ist selten in der Geschichte über Menschenschicksale entschieden worden — unter dem Vorwand eines neuen Menschenrechtes!

Die sowjetischen Teilnehmer an dieser Weltgerichtsposse werden freilich die volle Tragweite der Beschlüsse trotz aller Eile klar erkannt haben. Hinter ihren starren Gesichtern mag sich ungläubiges Staunen und Frohlocken verborgen haben, als mit schnellfertigen Federstrichen nicht nur die Wehrmacht Deutschlands, sondern — bei folgerichtigem Weiterdenken — alle westlichen Wehrverfassungen außerhalb des Rechts gestellt wurden.

Lord Maugham fürchtet, damit sei ein Musterfall geschaffen worden, auf den künftige Sieger sich berufen können, wenn sie die Ausmerzung eines besiegten Volkes rechtfertigen wollen.

Montgomery Beigion, der im britischen Rundfunk zu Maughams Buch Stellung genommen hat, meint ironisch, diese Besorgnis sei unbegründet: eines solchen Musterfalles bedürfe es gar nicht, wenn der Sieger eine Politik der Rache gegen die einzelnen Bürger und Soldaten eines niedergeworfenen Feindstaates durchsetzen wolle." "Verbrechen" können ja, wie sich gezeigt habe, jederzeit erfunden, Entlastungsgründe für nichtig erklärt, die Verteidigung beliebig be-

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hindert, Geständnisse erpreßt, Schuldsprüche schon vor Beginn des Verfahrens verabredet und Unbeteiligte beliebig in Kollektivbestrafungen einbezogen werden. Das Verhalten der Sieger von 1945 habe das bewiesen.

Die Gefahr für die Zukunft liegt darin, daß die Generalversammlung der UNO diese Verfahren ausdrücklich gebilligt hat.

Eine von der "Britain's Patriotic Society" herausgegebene Broschüre, Failure at Nuremberg ("Fehlschlag in Nürnberg") bringt eine kritische Untersuchung der Nürnberger Gerichtsbarkeit. Am Schluß der Untersuchung heißt es:

"Das ist ein kleiner Abschnitt aus der Geschichte, die später einmal von deutschen Vätern ihren Kindern erzählt werden wird, wenn dieses unglückliche Land sich aus seiner gegenwärtigen Not erhoben haben wird. Es wird keine schöne Geschichte, aber wir sollten wissen, welch außerordentliche Narrheit (utter folly) in unserem und im Namen anderer hier Wirklichkeit wurde. Es gehört sich einfach nicht, eine so tragische Farce [wie Nürnberg] abzuführen, nach einem Krieg, in dem der Kontinent verwüstet wurde und eine Welt an den Rand des Verderbens gebracht wurde. Es ist nicht englische Art, sich so zu benehmen. Und es ist außerdem nicht intelligent: Möglicherweise ist das das Schlimmste an der ganzen Sache. Vielleicht braut sich wieder ein Krieg zusammen. Laßt uns zu Gott beten — wenn wir dies noch dürfen —, daß wir dann nicht auf der verlierenden Seite sind!"

Lord Maugham beleuchtet die Fragwürdigkeit der Begriffsbestimmung "Verbrechen gegen den Frieden" und erinnert an jenes echte Völkerrecht, das durch die Willkür der Alliierten zerstört worden ist und das er, der hochbetagte, als früherer Lordkanzler und Kenner des zwischenstaatlichen Rechtes hervorragende Fachmann, rückblickend für erprobt und vernünftig erklärt.

Er weist die Behauptung des Nürnberger Tribunals, durch den Kellog-Briand-Pakt von 1928 sei der Krieg völkerrechtswidrig und illegal geworden, entschieden zurück. Die Forderung, "Vorbereitung und Führung eines Krieges müssen seit diesem Pakt als Verbrechen bestraft werden", sei utopisch und stehe in Widerspruch mit dem Völkerrecht. Es sei von großer Bedeutung, daß auch der US-Senat den Vertrag (Kellog-Pakt) nur unter dem ausdrücklichen Vorbehalt ratifiziert habe, Strafmaßnahmen wegen eines Bruches seiner Bestimmungen seien nicht zulässig!"

Was sind die Folgen für die Zukunft? Daß in künftigen Kriegen

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die Grausamkeiten jedes bisherige Maß übersteigen werden. Es kommt in Zukunft nicht darauf an, wie die Kriegführenden kämpfen — denn völlig können Ausschreitungen in einem Krieg niemals vermieden werden. Selbst wenn also die Verlierer wie ein Heer von Engeln gekämpft haben sollten, müßten sie doch mit der Rache der Sieger ex poste facte rechnen. Folglich werden alle wie die Teufel kämpfen. Die Folge des Nürnberger Prozesses ist die Barbarisierung der Kriege. Die Annahme, daß Rache zum Frieden führen könne, ist von der Geschichte noch immer widerlegt worden.

Bisher ließ Staatsweisheit und jahrtausendealte Erfahrung alle Kriege immer mit einem dicken Strich unter die Kriegsrechnung, mit einer Generalamnestie abschließen. Weil diesmal Juden am Krieg beteiligt waren und Kriegsopfer zu beklagen haben, war es anders. Die alttestamentarische Rachsucht ließ diesmal eine solche staatsmännische Beendigung des Krieges nicht zu. Die amerikanische Justiz ließ sich durch die amerikanischen Juden und die Morgenthau-Clique in eine Rachejustiz hineinhetzen, die alle anderen seiner Verbündeten ablehnten. Es ist vorauszusehen, daß diese alttestamentarische Rachepolitik ein Präjudiz geschaffen hat und daß diese alttestamentarischen Racheprinzipien namenloses Unglück in der Zukunft bringen werden.

DIE RACHEJUSTIZ IN DER ČSSR, IN POLEN
UND IN JUGOSLAWIEN

Sie entbehrte genauso wie Nürnberg der rechtlichen Basis und war nur noch um vieles grausamer.

Vgl. hiezu auch Justiz im Dienste der Vergeltung — Erlebnisberichte und Dokumente, Verlag C. Wolf & Sohn, München, Herausgegeben vom Sudetendeutschen Rat, eine Dokumentation der furchtbaren Rachejustiz der tschechoslowakischen Volksgerichte 1945 bis 1948.

"Unglücklicherweise haben aber die meisten Amerikaner und die meisten Engländer keine Kenntnis von den Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die wir [die Amerikaner] begangen haben oder die mit unserer Zustimmung von unseren Verbündeten begangen wurden ... Ich weiß auch, daß bei uns [in den USA], Greuelgeschichten' nur dann verschlungen werden, wenn die Folterknechte und nicht die Opfer Deutsche sind ...

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Man wird die Deutschen niemals 'Demokratie lehren', solange wir nicht damit anfangen, unsere eigenen Taten mit dem gleichen Maß zu messen wie die ihren. Tun wir dies nicht, müssen wir als Heuchler dastehen und die Deutschen überzeugen, daß Hitler eben doch recht hatte mit seinem Glauben, 'Macht geht vor Recht', und Demokratie sei nur Lug und Trug ...

Das amerikanische Publikum erfuhr nichts über die durch unsere Vernichtungsangriffe herbeigeführten grausamen Zerstörungen deutscher Städte ... Die Kenntnis davon würde wahrscheinlich einen Stimmungsumschwung in Amerika herbeigeführt haben und die Durchführung der Washingtoner Politik gegen Deutschland verhindert haben. Unsere Kriegsverbrechen durften nicht bekannt werden ... Keine amerikanische Zeitung berichtete über die Schrecken unserer Bombenangriffe und die schaurigen Verhältnisse der Überlebenden in den Ruinen voller Leichen. Die amerikanischen Leser wurden nur mit deutschen Greueln satt gefüttert." (Freda Utley)

Wo bleibt das alliierte Gericht bei den KZ, die die Sieger in gigantischen Ausmaßen unterhielten, ja heute noch unterhalten?

In Jugoslawien sind von 600.000 Deutschen in KZ, gegen die die deutschen KZ Erholungsheime waren, über 200.000 auf bestialische Weise umgekommen.

In der Tschechoslowakei wurden Hekatomben Deutscher, Männer und Frauen, in den KZ ermordet.

In Polen war das Schicksal der Deutschen noch grauenhafter, von Rußland ganz zu schweigen.

Wo bleiben die internationalen Gerichtshöfe bei den Hunderttausenden deutschen Kindern, die bei der Austreibung der Deutschen aus Polen, der ČSSR, aus Ungarn, Jugoslawien und Ostdeutschland zurückbehalten wurden, um dann zu Parteigängern der dort herrschenden Doktrinen erzogen zu werden?

Alle Welt weiß, daß in Korea, in Vietnam, in Nordafrika und überall dort, wo die Sieger seither Krieg führten und noch führen, Kriegsverbrechen über Kriegsverbrechen begangen wurden und noch werden, und zwar von Menschen, die für USA-Justiz und die Justiz der anderen Sieger sehr greifbar sind. Wann werden diese Kriegsverbrecher zur Verantwortung gezogen und bestraft werden?

Wo bleibt das IMT bei der Zerstörung ägyptischer Städte und der Massentötung ägyptischer Zivilisten, Frauen und Kinder, durch die britisch-französische Luftwaffe 1956 — mitten im Frieden? Die dokumentarischen Berichte der ägyptischen Regierung, vor allem die

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Bilddokumente, sprechen eine entsetzliche Sprache. Die Bilder und der Bericht des schwedischen Bildreporters Per Olow Anderson sind ergreifend.

Per Olow Anderson berichtet:

"Mein Augenzeugenbericht über die Bombardierung von Port Said ist keine Geschichte für Kinder und schwache Herzen. Ich kam einige Stunden nach dem Bombardement nach Port Said. Ich fand ein brennendes, rauchendes Inferno. Ich begegnete Kindern, die unter den Ruinen ihre Eltern suchten. Ich sah Eltern, die wie wahnsinnig mit blutenden Händen in den Trümmern wühlten, die von ihren Heimen übriggeblieben waren, um ihre getöteten Kinder auszugraben. Ich sah Tausende tote Körper in den schwelenden Ruinen, in den Hinterhöfen der Spitäler, die nach dem Bombardement noch übriggeblieben waren. Zwei Hospitäler waren mitsamt ihren 900 Patienten in die Luft geblasen worden. Die Flugzeuge flogen die Straßen ab und feuerten mit ihren Maschinengewehren in die Straßen und in die Häuser. Das nenne ich Terror und Mord! ...

Es ist eine Schande für England und ein schwerer Flecken, der nie mehr weggewischt werden kann. Ich bin Bildreporter seit dem Bürgerkrieg in Spanien. Ich finde schwer etwas, was mit dem Horror und Terror gegen die zivilen Bürger von Port Said verglichen werden kann ... Ich sah die Leichen der Zivilisten, Kinder und Frauen, mit den Löchern in ihren Rücken. Sie waren von Maschinengewehren von den Flugzeugen aus niedergemäht worden, als sie durch die Straßen flüchteten. Ich zählte Hunderte solche Tote. Darüber ist nichts mehr zu sagen! Es kann nicht in Worte gefaßt werden. Aber meine Bilder: der Vater, der sich über sein kleines, totes Töchterchen beugt, die verwundete Mutter, die ihr kleines totes Baby fassungslos in ihren Händen hält — das sind Dokumente, die nie vergessen werden können."

Dabei überfielen England und Frankreich Ägypten nicht aus Lebensnot, sondern allein um des Mammons willen! Bis heute hat die Welt nichts von der Einberufung eines Nürnberger Gerichtshofes für die zahllosen Kriegsverbrechen der "anderen" gehört.

Die deutschen Aggressoren wurden gehenkt; die britischen Staatsmänner kamen für ihre Aggression nicht vor einen Weltgerichtshof; sie erhielten 82 Millionen Dollar Zinsennachlaß dafür, daß sie ihre Aggression einstellten. England und Frankreich überfielen Ägypten nicht aus Lebensnot, sondern um des Geldes willen. Deutschland führte Krieg, um sich aus den Fesseln von Versailles zu befreien,

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um den Wahnsinn des Danziger Korridors aus der Welt zu schaffen, um das ihm entrissene Land wiederzugewinnen und seine unter drückender Fremdherrschaft lebenden Bürger zu befreien. Dafür ließ man Tausende deutsche Staatsmänner, Generale, Offiziere und Soldaten am Strick baumeln.

Kein internationaler Gerichtshof rührte sich bei der russischen Aggression in Europa, bei der chinesischen in Korea und Tibet, bei der indischen gegen Haiderabad usw. usw.

Grenfell schreibt in Bedingungsloser Haß, S. 246:

"Man wird sich des Geschreis erinnern, das 1940 in England über den versuchten deutschen Angriff auf Norwegen ausbrach. In Nürnberg wurde 1946 der deutsche Großadmiral Raeder der Teilnahme an der Vorbereitung dieses Angriffs angeklagt. Das fürchterliche Urteil lautete auf lebenslängliches Zuchthaus — er wurde zum Tod verurteilt.

Die 1952 veröffentlichte Amtliche Britische Geschichte enthüllte die beschämende Tatsache, daß schon im November 1939 unter dem Deckmantel einer Unterstützung der Finnen gegen die Russen Pläne für eine englisch-französische Besetzung Norwegens ausgearbeitet waren.

Die Pläne wurden nur deshalb nicht ausgeführt, weil der russisch-finnische Krieg unerwartet früh endete, bevor noch alles vorbereitet war."

Kordt teilt in seinem Buch Wahn und Wirklichkeit mit, im Resolutionsentwurf des Obersten Rates der Alliierten (England und Frankreich) vom 28. März 1940 sei "eine angebliche Minderung der Neutralitätsrechte der skandinavischen Staaten" beschlossen worden mit der Begründung, daß diese Rechte von Großbritannien und Frankreich als "contrary of their vital interests" (als feindlich den Lebensinteressen Englands und Frankreichs) betrachtet wurden.

Wo bleibt der Internationale Gerichtshof bei den israelischen Aggressionen 1948, 1956 und 1967, die Hunderttausenden Arabern ihren Besitz und das Leben kostete? Wann werden die Verbrechen gegen die Menschlichkeit untersucht, deren die ägyptische Regierung die Israelis mit belegten Dokumenten beschuldigt und von denen die Weltöffentlichkeit, insbesondere das amerikanische Volk, nichts erfährt?

Wo bleibt das IMT bei den unsagbaren Greueln der Kriegführung in Algerien?

Die Unterschrift zur Legalisierung des größten Verbrechens der Neu-

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zeit, der Massenaustreibung Millionen Deutscher aus ihrer angestammten Heimat, steht auf dem Potsdamer Morddokument. Warum schweigt die Welt dazu? Ist es das Schweigen der Schuld? Ist es Charakterlosigkeit? Es ist der völlige Bankerott christlichen Denkens und Handelns!

Ungeheuerlich an Größe und Zahl sind die an Deutschen verübten Kriegsverbrechen. Kern bringt hiefür erschütterndes Material bei: so in der fundierten Broschüre Das große Kesseltreiben über die bestialischen Verbrechen von Offizieren und Soldaten der amerikanischen Regenbogendivision in Oberpframmern, in Eberstetten, in Tralsheim bei Ruderting, in Eggstädt bei Rosenheim, in Risenheim bei Abtenau, in Obersberg, in Kreuzberg, in Siebenhausen, in Hengersberg, in Orlach-Jungholzhausen, bei Schwäbisch-Hall, in Erlau, in Titting bei Passau, in Kleinweil, in Keilenhofen und Zell bei Eichstatt, in Utting am Ammersee, im Lazarett Dachau 1 und vielen anderen Orten. Vor allem aber in seinem großen Werk Verbrechen am deutschen Volk (Schütz Verlag, Göttingen).

Die Deutsche Nationalzeitung (München) und die Deutsche Wochenzeitung (Hannover) bringen seit Jahr und Tag fortlaufend erschütternde Berichte über die Kriegsverbrechen "der anderen" am deutschen Volk.

Wir greifen aus dem schier unerschöpflichen Material aufs Geratewohl einen solchen Bericht heraus. Die DWZ brachte am 7. Februar 1964 folgenden Bericht:

"Von der Völkerbundsbibliothek in Genf wurde zum Prozeß gegen Erich Deppner in München folgendes Dokument zur Verfügung gestellt, aus dem hervorgeht, daß die gesamte Belegschaft des deutschen Lazaretts in Feodosia im Winter 1941/42 beim Einmarsch der russischen Soldaten buchstäblich abgeschlachtet wurde. Verwundeten wurden die Arme und Beine abgehackt, die Leiber aufgeschlitzt und ihre Kopfhaut skalpiert. Man warf Soldaten in eiskaltes Wasser und ließ sie bei lebendigem Leibe einfrieren. Andere Berichte sprechen davon, daß deutsche Gefangene geblendet, entmannt, an Bäume genagelt und in größeren Gruppen in Scheunen und Häusern verbrannt wurden."

Erich Kern berichtet in seinem Erlebnisbuch Der große Rausch (Thomas Verlag, Zürich), S. 42:

"In den Bäumen hingen die deutschen Soldaten. Die Arme rückwärts gebunden und an den Ästen hochgezogen. Die Stiefel ausgezogen, die Beine bis zu den Knien verbrannt und verkohlt. Die Gesichter

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entsetzlich verzerrt. Das waren die berüchtigten 'Stalin-Socken' der Bolschewiken ... Die Füße mit Benzin übergössen, angezündet und im Übermaß der entsetzlichen Schmerzen gestorben. 98 Männer und Unteroffiziere, drei Feldwebel und zwei Leutnants."

Über die entsetzlichen Grausamkeiten der jüdischen Kompanien, die im alliierten Verband in Italien kämpften, gegen deutsche Soldaten und Offiziere, muß hier geschwiegen werden, um die Erbitterung gegen diese Racheteufel in Menschengestalt nicht bis zur Siedehitze zu bringen. Diese reinen Mördergruppen machten keine Gefangenen; sie brachten keinen deutschen Soldaten, der ihnen übergeben wurde oder den sie selbst gefangennahmen, lebend ein. Sie ermordeten alle.

Auch nicht ein einziger Kriegsverbrecherprozeß gegen die Alliierten wurde durchgeführt.

Nach den Petersburger Ge