Geschichte der Verfemung Deutschlands, Band 6

Das Unrecht an Deutschland

Von Dr. jur. et Dr. phil. et Dr. rer. pol. Franz J. Scheidl


Rachejustiz an Deutschland


DIE BESTRAFUNG VON "KRIEGSVERBRECHEN"

Wenn der Haß feige ist, maskiert er sich als Gerechtigkeit ...

Man kann nicht von Redlichkeit gegenüber Deutschland sprechen, wenn man gegen Deutschland Anklage erhebt und Schauprozesse führt wegen Tatsachen, die die eigenen Staatsmänner und Staatsbürger vor aller Welt fortlaufend unternahmen und heute noch unternehmen ...

"Die öffentliche Meinung verlangt, daß bei Konflikten von Staaten der Sieger sich mit dem Moralkodex in der Hand über den Besiegten zu Gericht setze und zur Strafe ziehe für das, was er gegen ihn begangen, womöglich auch noch für seine Sünden gegen Dritte. Das ist ein ungebührliches Verlangen. Begriffe wie Strafe, Lohn, Rache gehören nicht in die Politik. Die Politik darf der Nemesis ... nicht ins Handwerk pfuschen, nicht das Richteramt ausüben wollen. Die Politik hat nicht zu rächen, was geschehen ist, sondern zu sorgen, daß es nicht wieder geschehe. Die Politik hat sich unter allen Umständen einzig und allein mit der Frage zu beschäftigen: Was ist hiebei der Vorteil meines Landes, und wie nehme ich diesen Vorteil am besten und am fruchtbarsten wahr?"

(Bismarck, in Moritz Busch, Unser Reichskanzler, Leipzig 1884, Bd. I, S. 99 f.)

Der deutsche Feldmarschall Jodl starb wie ein Mann. Seine letzten Worte, bevor man diesem hochgeistigen, edlen Menschen und Offizier den Strick um den Hals legte und er den schmählichen Galgentod starb, waren:

"Es ist mein unerschütterlicher Glaube, daß eine spätere Geschichtsschreibung zu einem objektiven und gerechten Urteil über die deutschen hohen militärischen Führer und ihre Gehilfen kommen wird ... In einem Krieg wie diesem, in dem durch Bombenteppiche Hunderttausende von Frauen und Kindern vernichtet wurden und in dem Partisanen jedes, aber auch wirklich jedes Mittel anwandten, das ihnen zweckmäßig erschien, sind harte Maßnahmen, auch wenn sie völkerrechtlich bedenklich erscheinen sollten, kein Verbrechen vor Moral und Gewissen. Denn ich glaube und bekenne: Die Pflicht gegen Volk und Vaterland steht über jeder anderen. Sie zu erfüllen war mir Ehre und höchstes Gesetz. Möge diese Pflicht in einer glücklicheren Zukunft ersetzt werden durch eine noch höhere: durch die Pflicht gegen die Menschheit!"

In jedem Krieg, besonders aber in einem "totalen" Krieg, wie es

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der letzte Weltkrieg war, geschehen auf beiden Seiten zahlreiche Verletzungen der internationalen Abmachungen; es geschehen Dinge, die, ohne Gegenstand einer internationalen Abmachung zu sein, dem Rechtsempfinden normaler Zeiten widersprechen.

Das deutsche Volk hat nun keinerlei Verständnis dafür, daß man für solche von "allen" Seiten begangene Verletzungen, nur eine Partei, die unterlegene, einer maßlosen Rache preisgibt und sie in einer in der ganzen Kriegs- und Völkergeschichte der Kulturvölker beispiellosen Weise zur Verantwortung zieht.

Man begnügte sich nicht, nach der Kapitulation, der bedingungslosen Unterwerfung, Millionen deutsche Soldaten der bolschewistischen Sklaverei ausgeliefert zu haben; mit infernalischem Sadismus lieferte man noch viele Jahre nachher deutsche Soldaten zu Tausenden und Abertausenden der blindwütigen Rache eines jeden aus, der eine solche Auslieferung begehrte. Zehntausende und Aberzehntausende Deutsche wurden viele Jahre hindurch an die Bolschewiken und ihre Satelliten ausgeliefert, obwohl die Westmächte wußten, daß auf diese bedauernswerten Opfer der tausendfache Tod, die bestialischen Martern kommunistischer ost- und südosteuropäischer Gefängnisse warteten.

Sieben Jahre nach der Kapitulation erklärte die Hohe Kommission zwar, sie liefere deutsche Staatsbürger aus Deutschland nur noch wegen Mordes aus. Das klingt wie Hohn, wenn man weiß, was bei den besiegten Deutschen als Mord gewertet wird. Nach Anschauung der Sieger ist nämlich bei den Deutschen Mord, was bei ihnen selbst vielbewunderte und ordensbelohnte Heldentat ist. Mörder ist jeder Deutsche, der die Partisanen-Meuchelmörder nach Kriegsrecht behandelte.

Was für ein Hohngelächter würde die USA und die anderen Siegerstaaten erfüllt haben, wenn ein deutscher Auslieferungsantrag gestellt worden wäre, um die von Freischärlern und Meuchelmördern aller Nationen in Polen, Jugoslawien, der ČSSR, in Frankreich, Italien usw. an deutschen Soldaten und Zivilisten zehntausendfach verübten bestialischen Morde zu sühnen! Abgesehen davon, daß bei den Deutschen auch unumgängliche Kriegsnotwendigkeiten als Kriegsverbrechen erklärt wurden, ist es eine Farce der Gerechtigkeit, die nur den Besiegten zur Rechenschaft zieht, den Sieger aber für die gleichen Taten mit Orden überhäuft und selbst für offenkundige Verbrechen nicht zur Verantwortung zieht. Was ist das für eine Gerechtigkeit, die die Taten danach beurteilt, ob sie der Sieger oder der Besiegte begangen hat?

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Die Verhandlungsschriften des IMT Nürnberg umfassen 23 Bände mit je 600 Seiten für den ersten Prozeß und 77 Bände für die dreizehn folgenden Prozesse.

DER "NÜRNBERGER GERICHTSHOF"

"Der 'Nürnberger Gerichtshof ist kein Instrument des Rechts, sondern ein reines Instrument der Rache ...

In Nürnberg haben wir nicht nur Gesetze mit rückwirkender Kraft angewandt, sondern auch erklärt, daß diese rückwirkenden Gesetze nur für Deutsche gelten. Nach den Urteilen der amerikanischen Tribunale in Nürnberg ist der Wille der Eroberer unbeschränkt, und die Besiegten haben nicht das Recht, dagegen das Völkerrecht, das amerikanische oder irgendein anderes Recht anzurufen ... Wir haben die Theorie aufgestellt, daß der Sieger, ist der Krieg einmal vorüber, mit dem Besiegten machen kann, was ihm beliebt ... Es ist ganz klar ausgesprochen worden, daß der Gedanke 'Macht ist Recht' die Grundlage der von den USA in Nürnberg geführten Prozesse bildet ... Die amerikanischen Richter stellten ausdrücklich fest: 'Wir bilden hier ein Tribunal, das seine ausschließliche Vollmacht und richterliche Gewalt aus dem Willen und der Macht der vier Besatzungsmächte ableitet.'" (Freda Utley)

Man hat das deutsche Volk in Nürnberg vor einen unmöglichen Gerichtshof gestellt, bei dem die Ankläger gleichzeitig als Richter fungierten. Ein Novum in der Geschichte des Rechtes. Ein Hohn auf den Grundsatz unparteiischer Gerichtsbarkeit. Die Konstituierung des Nürnberger Gerichtshofes durch die Sieger ist ein Faustschlag in das Gesicht des Völkerrechtes wie des Rechtes überhaupt. Dieser "Gerichtshof" war kein Gericht, sondern ein unter gröblichem Mißbrauch der Macht und des Begriffes "Recht" geschaffenes reines Instrument blinden alttestamentarischen Hasses und nackter Rache.

Wie das Recht überhaupt, so kennt auch das Völkerrecht keine rückwirkenden Gesetze. Wenn man sich an den Deutschen — ex poste facte — rächen wollte — und um nichts anderes als Rache handelt es sich hier —, dann war es nicht notwendig, diese Rache als Recht aufzuputzen und zu maskieren. Die in Nürnberg abgeführten militärischen, politischen und wirtschaftlichen Prozesse gereichen den daran Beteiligten nicht zur Ehre; sie schänden vor allem den Ruf und

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das Ansehen der mächtigsten und führenden Nation dieser Erde: der USA.

Der englische Generalmajor J. F. G. Fuller urteilt über den Nürnberger Gerichtshof:

"Die Londoner Übereinkunft vom 8. August 1945 zwischen den USA, England, der UdSSR und Frankreich, die Kriegsverbrechen zu verfolgen und zu bestrafen, wird die kommende Kriegführung aufs tiefste beeinflussen ... Auf jeden Fall bedeuten die Nürnberger Prozesse einen klaren völkerrechtlichen Rückschritt; denn sie haben keineswegs den 'Standard der Moral' wiederhergestellt, sondern im Gegenteil durch die Zugrundelegung des Ex-poste-facte-Rechtes jeden Moralstandard zerstört. Sie haben einen Präzedenzfall geschaffen, den wahrscheinlich die zivilisierten Völker eines Tages verfluchen werden — nämlich daß Macht Recht ist und daß das schwerste aller Kriegsverbrechen das ist, einen Krieg zu verlieren."

A. Hamilton sagte 1788 (zitiert von Robert Ingrim in der Züricher Weltwoche (Oktober 1948):

"Eine Tat zum Verbrechen zu erklären, nachdem sie begangen ist, oder mit anderen Worten, Menschen für Dinge zu bestrafen, die kein Gesetz verletzten, als sie begangen wurden, sowie ein willkürliches Gefangenhalten waren zu allen Zeiten die beliebtesten, aber auch die schrecklichsten Werkzeuge der Tyrannei."

In seinem Buch Auch du warst dabei kennzeichnet Peter Kleist das Justizverbrechen von Nürnberg:

"Es gibt kaum einen Rechtsgrundsatz, der in Nürnberg nicht mit Füßen getreten wurde: Keine Strafe ohne Gesetz — Tat unter Befehl oder Zwang ist straffrei — Niemand darf seinem Richter entzogen werden — Niemand darf in eigener Sache richten — Niemand darf für die Taten anderer zur Rechenschaft gezogen werden —: Das alles war Recht von gestern; das alles galt nach der bedingungslosen Kapitulation nicht mehr für die Richter von Nürnberg ...

Während draußen ein ganzes Volk dem Hungertod preisgegeben wurde, sprach man im Nürnberger Justizpalast Todesurteile wegen Vergehen gegen die Menschlichkeit. Während draußen eine Willkürherrschaft Hunderttausende in die Kerker warf, sprach man Urteile gegen Willkürherrschaft. Während draußen die Schüsse der Geiselerschießungen knallten, wurden hier deutsche Offiziere wegen Geiselerschießungen gerichtet ... Während Millionen von deutschen Gefangenen zur Arbeit gezwungen wurden, richtete man das Verbrechen

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der Zwangsarbeit. Während in Ostdeutschland und im Sudetenland Millionen von deutschen Gefangenen, während in Frankreich 105.000 Franzosen ermordet wurden, richtete man die Ermordung von Juden."

DIE ERMORDUNG DEUTSCHER OFFIZIERE DURCH DAS
NÜRNBERGER IMT

"Im zweiten Weltkrieg ließen ihr Leben: 573 deutsche Generale; durch die Alliierten hingerichtet wurden 58 Generale; angesichts der schändlichen und schmachvollen Behandlung durch die Alliierten wählten den Freitod 110 deutsche Generale."

(Emil Körte, "Vom Opfergang deutscher Generale", Deutscher Soldatenkalender 1958, S. 38, Schild Verlag, München)

"Für unsere Heimat zu kämpfen ist uns immer Pflicht, in welche Hände auch die Regierung fällt."

(General Monk, der sowohl Karl I. wie Cromwell, wie der Restauration gedient hatte)

Einzig dastehend in der Geschichte des Völkerrechts ist die Verurteilung von Generalen, weil sie dadurch, daß sie das deutsche Heer schlagkräftig und einsatzbereit machten, dazu mithalfen, "den Krieg vorzubereiten ".

Auch für die Idee der Mitverantwortlichkeit von Wehrmachtsangehörigen für die Entstehung und Durchführung von Kriegen fehlen alle internationalen Rechtsgrundlagen.

Im § 443 des Kapitels "Die Gesetze und Gepflogenheiten des Krieges zu Land" des Britischen Militärgesetz-Handbuches heißt es ausdrücklich:

"Es ist jedoch wichtig, zu bemerken, daß Angehörige der Streitkräfte eines Staates, welche Verletzungen der anerkannten Regeln der Kriegsführung begehen, keine Kriegsverbrecher sind und deshalb auch vom Feind nicht bestraft werden können."

Man hat deutsche Offiziere und Soldaten in Massen gehenkt, weil sie ihre militärische Pflicht erfüllten; man hat ehrenwerte deutsche Offiziere wie Pferdediebe gehenkt, weil sie treu und gemäß ihrem Soldateneid Befehlen gehorchten. Für ein Verhalten, das die USA bei sonstiger schwerster kriegsrechtlicher Verfolgung von ihren Offi-

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zieren und Soldaten fordern, hat man deutsche Offiziere und Soldaten mit dem schändlichsten aller Tode, mit dem Galgentod, bestraft. Könnte das amerikanische Volk eine solche Behandlung seiner Generale, seiner Offiziere und Soldaten jemals vergessen? Glaubt man, daß das deutsche Volk sie jemals vergessen können wird?

Die Morgenthau-Richter waren geradezu von einer Besessenheit — besonders nach Generalsverurteilungen — beseelt. Zu den schändlichsten Kapiteln amerikanischer Justiz gehört z. B. die Verurteilung des Generals von Manstein.

Der alte General von Falkenhausen wurde sechs Jahre lang, vom KZ angefangen, durch unzählige Gefängnisse geschleppt. Es war einfach nicht möglich, juristisch eine richtige, ehrliche Anklage zustande zu bringen. Zum Begräbnis seiner Frau wurde er wohl nach Deutschland geschleppt, durfte aber an ihrer Beerdigung nicht teilnehmen.

Der Fallschirmjäger-General Ramcke saß viele Jahre im Gefängnis Cherche-Midi in Paris in einer düsteren, ungeheizten Zelle, weil sich eine stichhältige Zeugenschaft zum Zweck einer Verurteilung gegen ihn nicht zusammenbringen ließ.

Admiral Raeder saß in Spandau trotz der Enthüllungen Lord Hankeys in dessen Buch Politics, Trials, and Errors und trotz dessen Mitteilungen im House of Lords am 5. Mai 1949 über den Norwegenfall.

Über die unauslöschliche Schande von Landsberg schreibt Hans Grimm in seiner Antwort eines Deutschen, S. 210:

"In Landsberg sitzen u. a, die Männer aus dem verrufenen, verfälschten Chinaprozeß unter Jahrzehnten von Freiheitsstrafen. Warum werden sie nicht vorläufig entlassen, bis der Fall ehrlich aufgedeckt ist? In Landsberg warten seit Jahren zum Tode verurteilte Männer in roten Jacken. Verschiedene wurden mehrmals zum Galgen geführt, zurückgeführt und nach einigen Malen doch gehängt. Ein Offizier aus Wuppertal, der Marineoffizier Erich Wenzel, der für sich und seine Familie die völlige Unbeteiligtheit an der ihm zur Last gelegten Tat nachwies, war unter ihnen. Und warum muß Malmedy verschleiert werden und verschleiert bleiben? Eine deutsche Auslandszeitschrift brachte eine Schilderung unter dem Titel 'Das Martyrium der schwarzen Kapuzen'. Das Heft der Zeitschrift, das diesen Aufsatz enthielt, wurde in der Schweiz verboten, 'da dieser Artikel bei ausländischen Stellen Anstoß erregen könne'."

Freda Utley schreibt (The High Cost of Vengeance, S. 201):

"Bei Kriegsende verhafteten wir in Massen Generale ... Sie wurden

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im Gefängnis gezwungen, ihren Wachtposten die Schuhe zu putzen und mit bloßen Händen die Latrinen zu säubern ... Es besteht kaum ein Zweifel, daß man sich ein perverses Vergnügen daraus machte, die Offiziere der besiegten feindlichen Armee jeder nur denkbaren Erniedrigung auszusetzen.

Alle anderen Alliierten hatten es abgelehnt, diese Tribunale in Deutschland weiter wüten zu lassen; nur die Amerikaner bestanden auf der Fortsetzung der Rachejustiz. Dabei hätten die Amerikaner zu ihrer besonderen Rache am wenigsten Anlaß gehabt. Keine einzige amerikanische Stadt war bombardiert worden; die amerikanische Zivilbevölkerung war von den Schrecken des Krieges verschont geblieben. Aber in den USA diktierten die Morgenthau-Leute, das amerikanische Judentum. Dieses nutzte die Tatsache, daß die USA in Deutschland und über Deutschland praktisch unbeschränkte Macht hatten, bis zum letzten aus. Die USA aber waren williges Werkzeug ihrer alttestamentarischen Rache. Das dunkelste und schmachvollste Kapitel der amerikanischen Geschichte rollte in Deutschland ab. Eine beispiellose Schand- und Rachejustiz durchtobte Deutschland."

Der Verteidiger des Feldmarschalls von Manstein, Mr. Paget, führte im Hamburger Prozeß aus:

"Churchill erteilte dem Admiral Summerville den Befehl, die vor Oran ankernde Kriegsflotte des französischen Bundesgenossen anzugreifen und zusammenzuschießen. Der Admiral protestierte. Wir waren im Friedenszustand mit Vichy, und die französische Flotte lag am Kai vor Anker.

Admiral Summerville sagte, ein Bombardement wäre einfacher Mord. Die Admiralität unterstützte Summervilles Einspruch. Churchill beharrte auf seinem Befehl. Die Admiralität gehorchte. Der Admiral versenkte die französische Flotte, und 500 Franzosen erlitten den Tod.

Hegt jemand von uns den Schatten eines Zweifels, ob Summerville recht getan hatte, dem Befehl zu gehorchen? ... Hätte irgend jemand von uns gezögert, ihn wegen Versäumnis seiner Pflicht als Engländer und Admiral fortzujagen, wenn er die Befehle mit halbem Herzen ausgeführt hätte? ... Es war seine Pflicht zu gehorchen und er gehorchte. Wenn wir geschlagen worden wären und die Sieger würden versucht haben, ihn deshalb zu bestrafen, würde jemand von uns gezweifelt haben, daß dies ein grober Mißbrauch der Macht sei? Glauben Sie, daß, wenn man ihn bestraft hätte, daß es einen Seemann gibt, der nicht beschlossen haben würde, dieses an ihm verübte

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Unrecht zu rächen? Ja, es geht noch weiter. Hat einer von Ihnen den leisesten Zweifel darüber, daß Churchill recht hatte, diesen Befehl zu geben? Der Befehl war in flagrantem Widerspruch zum internationalen Recht. Er bedeutete die Ermordung von 500 Franzosen.

Und dennoch glaube ich, daß es sehr wenige gibt, die einen Zweifel daran haben, daß es durchaus der richtige Befehl war. Die Sicherheit unseres Landes hing davon ab. Sir! Wir Engländer als Nation betrauen unsere Staatsmänner mit dem Recht, in der Tat sogar mit der Pflicht, internationales Recht zu verletzen und zu brechen, wenn die Sicherheit unseres Staates davon abhängt. Wir verlangen von unseren Staatsmännern den Mut, Entscheidungen dieser Art zu treffen, wie sie von Churchill bei Oran und von Nelson bei Kopenhagen getroffen worden sind 1."

Der britische Generalstabsoffizier und Marinehistoriker Rüssel Grenfell erklärte als Zeuge im Prozeß gegen das OKW in Nürnberg (Kurier, Berlin, vom 29. Mai 1948):

"Offiziere sind verpflichtet, Befehlen zu gehorchen, einerlei, ob sie damit übereinstimmen oder nicht."

Grenfell bestritt die Rechtmäßigkeit sämtlicher Kriegsverbrecherprozesse und die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofes, daß Offiziere wegen Verletzung des internationalen Gesetzes bei Ausführung von Befehlen verantwortlich gemacht werden können. Er bezeichnete es als wesentlichen Teil der Aufgabe jedes Planungsstabes, in Friedenszeiten Pläne offensiven Charakters für jedes etwaige kriegerische Ereignis auszuarbeiten. Auch in der britischen Admiralität seien vor 1914 und 1938 Offensivpläne für die Vernichtung der deutschen Flotte und für Invasionen über den Kanal vorbereitet worden. Die Frage eines Verteidigers, ob es der englischen Generalität möglich gewesen sei, die Ausarbeitung eines Operationsplanes wegen politischer oder völkerrechtlicher Bedenken zu verweigern, verneinte er entschieden.

Nachstehendes Zitat ist nicht etwa aus einer Hitler-Rede entnommen, sondern aus einer Rede des amerikanischen Präsidenten Dwight D. Eisenhower (laut New York Times vom 13. Mai 1954):


1 Nelson schoß bei Kopenhagen mitten im Frieden die völlig ahnungs- und wehrlose dänische Flotte in den Grund.
Die französische Kriegsflotte bei Oran wurde völlig unvorbereitet und wehrlos in den Grund geschossen, während die Besatzung der Schiffe im Schlaf lag.

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"Der Gehorsam eines Offiziers hat ein unbedingter zu sein und untersteht nicht etwa dem eigenen Gewissen ... Das Wesen einer Armee beruht darauf, daß die Befehle der Vorgesetzten und die Gesetze der Regierung ohne Bedenken zur Ausführung gebracht werden, wofür die Verantwortung allein bei dem obersten Befehlshaber liegt.

In der Armee wie überhaupt im Staatsdienst verpflichtet der Diensteid zum Gehorsam gegenüber den Vorgesetzten und ihren Befehlen. Ich werde nicht eine Sekunde Insubordination oder Ungehorsam dulden. Befehle sind von allen Soldaten und Offizieren bedenkenlos auszuführen. Auch Gesetze der Regierung sind dem eigenen Gewissen nicht zu unterbreiten. Der Diensteid verpflichtet in der Armee und im Staatsdienst zu bedingungslosem Gehorsam."

Für genau diese Auffassung von soldatischer Pflicht wurden Zehntausende pflichtgetreue deutsche Offiziere, Soldaten und Beamte von den Amerikanern, Engländern und Franzosen gehenkt bzw. den Henkern und Kerkern von Polen, Jugoslawien, Ungarn, Rumänien, und der UdSSR ausgeliefert.

Generalmajor Robertson vom War Office in London erklärte nach den Hinrichtungen von Nürnberg 1946:

"Wir haben jetzt der Welt ein Präjudiz für Verlierer geschaffen. Bei einem künftigen Krieg geht es nicht mehr um Recht oder Unrecht, sondern nur mehr um Sieg oder Tod!"

Wenn die "Nürnberger Prinzipien" aufrechtbleiben, dann wird in Hinkunft nach jedem Krieg ein lustiges Rachemorden beginnen und der jeweilige Sieger die Soldaten und Offiziere, Generale und Staatsmänner der unterlegenen Partei nach der Reihe aufhängen. Und vor diesem Aufhängen wird es sie nicht einmal schützen, wenn jeder Soldat — wie die Witzblätter als notwendige Folge der Nürnberger Grundsätze spottend voraussagen — vor jeder Befehlsausführung zwei Rechtsberater zu Rate zieht, um sich vor einem Nürnberger Urteil zu schützen.

Die Nürnberger Grundsätze, in die die USA — entgegen dem energischen Widerstand der USFA — sich durch die amerikanische Morgenthau-Clique und durch die zahlreichen von alttestamentarischen Rachegefühlen gepeitschten Emigranten — denen wahllos das amerikanische Bürgerrecht auf Händen entgegengetragen wurde — hineinhetzen ließen, zeigen nur, daß die USA nicht qualifiziert sind, eine neue Welt aufzubauen. Sie sind politische Kinder ohne hinreichende geschichtliche Erfahrungen, die sie gelehrt hätten, die Kettenreak-

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tion von Ursache und Wirkung, die politische Tragweite und die Folgen ihrer Handlungen zu erkennen.

Haß ist nie der Anfang einer besseren Zukunft, sondern immer ein Ende, und Rache die teuerste Art der Vergeltung. Mit Rache baut man nicht auf. Mit Rache gewinnt man keinen Frieden, sondern bereitet nur neue Kriege vor. Die Politik der USA lag damals völlig in den Händen der Rachejuden, und was sie daraus machten, war grauenhaft und wird Amerika ewig zur Schande gereichen.

DIE AMERIKANISCHEN "SCHAUPROZESSE" IN
DEUTSCHLAND

"Meine Achtung gehört den amerikanischen Offizieren und Soldaten, aber nicht der amerikanischen Justiz."

(Der deutsche Minister Fritz Saukel unter dem Galgen)

Nach Beendigung des Nürnberger Prozesses gegen Göring und seine Mitangeklagten und ihrer Verurteilung fand das IMT (International Military Tribunal), der erste und einzige internationale militärische Gerichtshof der Geschichte, sein Ende.

Er löste sich dadurch auf, daß sich die Engländer und Franzosen und selbst die Bolschewiken aus Nürnberg und dem Gerichtshof zurückzogen.

Die Ursache ist nach dem Dargelegten klar. Nicht nur, daß den beteiligten Mächten immer klarer geworden war, welch gefährliches Präjudiz mit dem IMT geschaffen war, war ihnen allen die Unhaltbarkeit der Rechtsgrundlagen dieses reinen Rache- und Vergeltungsinstrumentes immer klarer geworden.

Besonders der englische Sinn für Legalität ließ es nach Abschluß des ersten Prozesses gegen Göring und die mitangeklagten Nationalsozialisten nur mehr in solchen Fällen zu, Prozesse gegen Deutsche zu machen, bei denen es sich um Mißbrauch des anerkannten Völkerrechts handelte oder um Fälle, die auch unter deutschem oder angelsächsischem Recht strafbar gewesen wären.

Alle beteiligten Mächte, selbst die Bolschewiken, machten schon nach dem ersten Nürnberger Prozeß mit dieser Rachejustiz ein Ende. Nur die USA nicht! Die USA waren blind in ihrer Rolle als Henker des deutschen Volkes, als Werkzeug der Morgenthau-Leute, als Werkzeug des rachetrunkenen amerikanischen Judentums. Sie setzten allein

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die Schauprozesse gegen das deutsche Volk fort. Über diese Prozesse schreibt die Angloamerikanerin Freda Utley:

"Die an den Göring-Prozeß anschließenden übrigen zwölf Nürnberger Prozesse, die erst im November 1948 ihr Ende nahmen, waren rein amerikanische Schaustellungen. Alle Richter und Ankläger waren amerikanische Staatsbürger. Die Verfahren fanden unter der amerikanischen Flagge statt. Die Verhandlungen begannen jeden Morgen damit, daß der Gerichtsmarschall um Gottes Segen für die USA bat, und die ersten Worte jedes der Urteile lauteten: 'Die USA, Kläger, gegen ..., Angeklagte.' Trotzdem wurde unterstellt und vorgegeben, daß es sich um 'internationale' Tribunale handle und daß sie ihre Autorität vom alliierten Kontrollrat ableiteten, selbst dann noch, als dieser schon zu bestehen aufgehört hatte.

Es wurden weder die Grundsätze noch die Prozeßvorschriften des amerikanischen Rechts befolgt. Den Angeklagten wurde die Berufung an den Obersten Gerichtshof oder andere höhere Autoritäten verwehrt. Nur der Militärgouverneur konnte angerufen werden. Der Spruch der amerikanischen Richter, die das Tribunal bildeten, war unwiderruflich, abgesehen von dem Recht des Generals Clay, die Urteile zu mildern.

Die 'rechtliche Grundlage' für die Verhandlungen bildete das Kontrollratsgesetz Nr. 10, das von den USA, der UdSSR, England und Frankreich für die 'Bestrafung von Personen, die der Kriegsverbrechen, der Verbrechen gegen den Frieden und gegen die Menschlichkeit schuldig sind', erlassen worden war. Weit entfernt davon, das wunderschöne Kind internationaler Gerechtigkeit zu sein, wie Richter Jackson immer noch behauptet, ist das Kontrollratsgesetz Nr. 10 die mißgestaltete Ausgeburt kommunistischer 'volksdemokratischer' Justiz und des barbarischen Grundsatzes 'Wehe dem Besiegten!'.

Kontrollratsgesetz Nr. 10 beruht auf dem totalitären Begriff der Kollektivschuld und Kollektivstrafe. Es besagt, daß jeder, ob Soldat oder Zivilist, der die deutschen Kriegsanstrengungen unterstützte oder ihnen Vorschub leistete, des Verbrechens der Führung eines Angriffskrieges schuldig ist. Die Zielsetzung dieses Gesetzes ist so umfassend, daß die nach Nürnberg entsandten amerikanischen Richter nicht wußten, wo sie eine Grenze ziehen sollten, ohne die ganze Bevölkerung Deutschlands zu beschuldigen und anzuklagen und damit einen Präzedenzfall für die Beschuldigung aller Amerikaner in einem von den Kommunisten zum 'Angriffskrieg' erklärten künftigen Krieg zu schaffen. Kontrollratsgesetz Nr. 10 kann jedenfalls so ausgelegt werden, daß auch der Bauer oder Landarbeiter, der Lebens-

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mittel produziert und verkauft, daß der Industrielle, der Arbeiter beschäftigt, und der Arbeiter in einer Fabrik, daß der Beamte und der Soldat, die Befehlen gehorchen, samt und sonders eines Verbrechens schuldig sind.

Das Kontrollratsgesetz Nr. 10 war auch in der Tat nichts anderes als der Versuch, 'juristisch' die ganze deutsche Nation zu ächten und damit den Morgenthauplan zu rechtfertigen ...

Die umfassenden, auf 'Kriegsverbrechen' und 'Verbrechen gegen die Menschlichkeit' bezüglichen Paragraphen des Kontrollratsgesetzes Nr. 10 bilden die Grundlage für die in Nürnberg durch amerikanische Tribunale verhängten Urteile.

Nach Kontrollratsgesetz Nr. 10 gilt als eines 'Kriegsverbrechens' oder einer 'Grausamkeit' schuldig, wer 'einen zustimmenden Anteil daran hatte' (d. h. Befehlen gehorchte), wer 'mit Plänen oder Befehlen zu tun hatte, die sich auf ihre Ausführung bezogen', wer 'Mitglied irgendeiner Organisation oder Gruppe war, die mit der Ausführung irgendeines derartigen Verbrechens zu tun hatte', wer 'eine hohe militärische oder nichtmilitärische Stellung bekleidete' (unter Einschluß des Generalstabes) oder 'eine hohe Stellung in Finanz, Industrie und Wirtschaft' Deutschlands, seiner Verbündeten oder Gefolgsstaaten 'bekleidete'...

Es war beklemmend und abstoßend, den Verhandlungen im Ministerprozeß (Nr. 11) beizuwohnen — im gleichen Gerichtssaal, in dem zuvor die Vertreter der Sowjetdiktatur zusammen mit Amerikanern auf dem Richterstuhl gesessen hatten — und mitanzuhören, wie amerikanische Richter sich im November 1948 auf die Urteile des Internationalen Militär-Tribunals als Präzedenzfälle bezogen. Wenn man sich vergegenwärtigt, daß der russische Chefankläger beim IMT, General Rudenko, jetzt Kommandant des KZ Sachsenhausen in der Sowjetzone ist, kann man sich einen Begriff von der 'Rechtsprechung' machen, wie sie von amerikanischen Richtern in Nürnberg gehandhabt wurde.

Die Vollmacht und die von den amerikanischen Richtern in Nürnberg zu beobachtenden prozessualen Vorschriften waren in Verordnung Nr. 7 der amerikanischen Militärregierung niedergelegt. Diese Verordnung bestimmte ausdrücklich, daß die amerikanischen Beweisregeln von den Richtern nicht anzuwenden sind. Berichte aus zweiter und dritter Hand (Hörensagen) sind als Beweis zugelassen, und es wird völlig dem Ermessen der Richter überlassen, ob dem Angeklagten gestattet wird, die Rechtsgültigkeit oder Beweiskraft eines Beweismittels zu bestreiten."

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Es war ebenso abstoßend wie beschämend, das Schauspiel mit ansehen zu müssen, das man sonst nirgendwo und niemals in der Geschichte des Rechts beobachten konnte, wie die Ankläger den Richtern nach gefälltem Urteil die Hände schüttelten und die Richter zu ihrem Urteil beglückwünschten. Dieses widerliche Schauspiel allein zeigt, um welche Art von Prozessen es sich hier wirklich handelte und welche Verhöhnung des Begriffes "Recht" sie darstellten.

UNVORSTELLBARE "AMERIKANISCHE" JUSTIZ

Welche Vorstellung die Amerikaner unter dem Einfluß der rachebesessenen amerikanischen Morgenthau-Leute von Recht und Rechtsprechung hatten, zeigen besonders kraß die Fälle von Röchling und Alfried Krupp.

Röchling, der für die deutsche Stahlproduktion Verantwortliche, wurde für das Verbrechen, für Deutschland Stahl erzeugt zu haben, zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt!

Alfried Krupp, der Sohn des deutschen Schwerindustriellen, wurde in Stellvertretung für seinen schwerkranken-, verhandlungs- und haftunfähigen Vater zu einer zwölfjährigen Gefängnisstrafe verurteilt!

Schon der Gedanke, die Waffenerzeugung im Auftrag des Staates und für den Staat unter Anklage zu stellen, ist absurd. Der Chef des Hauses Krupp war nun todkrank; er konnte die Farce eines solchen Schauprozesses nicht mitmachen. Nun geschah das Ungeheuerliche: Das amerikanische Rachegericht hatte die Stirn, für den todkranken Vater den völlig unbeteiligten Sohn, Alfried Krupp, vor Gericht zu stellen! Von allen Gesichtspunkten aus war und ist dies ein Tiefpunkt der Rechtsprechung, des Rechtes, ja der Gesittung überhaupt!

Man verurteilte den an der Waffenerzeugung völlig unbeteiligten Sohn für den Vater zu zwölf Jahren unehrenhaften Zuchthauses!

Kann dieser Zynismus, diese amerikanische Bereitwilligkeit, jeden Rechtsbegriff im Dienst der Rache des amerikanischen Judentums, der amerikanischen Morgenthau-"Wähler", fallenzulassen und zu mißachten, überhaupt noch übertroffen werden?

Und 1957, zwölf Jahre nach dieser beispiellosen Verletzung und Vergewaltigung des Rechts, führte das amerikanische Judentum der amerikanischen Regierung einen skandalösen, beleidigenden Hexen-

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sabbath auf, als dieser Alfried Krupp zum Besuch einer harmlosen Konferenz in San Franzisko in die USA einreisen wollte.

Daß es sich bei diesen von den USA durchgeführten Schauprozessen ausschließlich um eine Angelegenheit des amerikanischen Morgenthautums handelte, zeigt allein schon ein näherer Blick auf die Liste der Ankläger und Vertreter der USA bei diesen Prozessen.

Nehmen wir als Beispiel gleich das Urteil vom 31. Juli 1948 des amerikanischen Militärtribunals Nr. 3 gegen Alfried Krupp. Hier die Namen der "amerikanischen" Klagevertreter:

Mr. Max Mandellaub, Mr. Brilliant,

Mr. Kaufmann und deren Gehilfen, Mr. Buxbaum und Mr. Issermann.

Sagen diese Namen nicht alles?

Der sogenannte Mr. Max Mandellaub war, nach Mitteilung der Schweizer Zeitung Neue Politik, Zürich, vom 16. September 1948, 9. Jahrgang, Nr. 19, Seite 5, ein eifriger deutscher Kommunist. Über ihn und die Behandlung der deutschen Angeklagten berichtet die Zeitung:

"Die Angeklagten gaben an, daß sie unter den Nachwirkungen von 'duress' (Folter) gehandelt hatten. Der Angeklagte von Bülow berichtete von Ohrfeigen, die man ihm verabreichte, von Hunger, der seine Abmagerung zu einem 'Superghandi' zur Folge hatte. Durch die Vernehmung der Angeklagten zum 'duress'-(Folter-)Thema, gab es im Prozeß sozusagen ein 'Verfahren gegen die Ankläger' ...

Die Kruppschen Arbeiter, Angestellten und Pensionisten protestierten gegen das Urteil; sie erklärten, daß es gegen die Menschlichkeit verstoße. Von den Betriebsräten war nur der kommunistische Vertreter zufrieden. Er äußerte im Zuschauerraum des Gerichtssaales seine Befriedigung im Gespräch mit seinen Nachbarn und vergaß dabei nicht, zu erwähnen, daß er den Ankläger Mr. Mandellaub von seinen Visiten in Essen her als guten Kommunisten kennengelernt habe."

Man begreift bei solchen "Vertretern" nicht nur das Urteil; man erkennt auch, wer als treibender Motor hinter diesen als Gerichtsverfahren getarnten Racheexzessen stand: die haß- und rachetollen Emigranten.

Einer der führenden Politiker und angesehensten Juristen der USA, Senator R. Taft, sagte in seiner Rede vor der Republikanischen Partei:

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"In diesen Nürnberger Prozessen haben wir die russische Idee des Zweckprozesses akzeptiert ... Über dieser ganzen Urteilsfällung steht der Geist der Rache, und Rache ist selten Gerechtigkeit. Indem wir Politik in die Formen rechtlicher Verfahren kleiden, können wir nur die Idee der Gerechtigkeit in Europa für viele Jahre diskreditieren."

Ist es nicht auch eine Ironie der Geschichte: Wenige Jahre nachdem die USA Krupp wegen seiner Waffenerzeugung zu zwölf Jahren Zuchthaus verurteilt hatten, setzten dieselben USA Krupp unter stärksten Druck, die Kriegsproduktion wiederaufzunehmen und Waffen für die deutsche Landesverteidigung selbst herzustellen. Abgesehen von der Notwendigkeit, die deutsche Produktion für die Rüstung einzusetzen, geht die deutsche Friedensproduktion den USA und den Engländern noch aus anderen Gründen stark auf die Nerven. Die deutsche Industrieproduktion wirkt sich im Rahmen des deutschen Wirtschaftsvormarsches als sehr empfindliche Konkurrenz Englands und der USA auf den Weltmärkten aus.

Die amerikanischen Schauprozesse in Deutschland waren eine juristische Farce. Es lohnt sich gar nicht, im einzelnen auf ihre juristischen Mängel einzugehen. Die Angloamerikanerin Freda Utley berichtet über einige dieser Mängel:

"Die größte aller Behinderungen, unter denen die Verteidigung zu leiden hatte, war die Schwierigkeit, Zeugen ausfindig zu machen, Zugang zu ihnen zu erlangen und sie zur Zeugenaussage in Nürnberg zu veranlassen. Die Ankläger hatten alle Hilfsmittel der Militärregierung zur Ausfindigmachung der Zeugen. Sie hatten das Recht, die Zeugen einsperren zu lassen, sie endlos zu verhören und einen intensiven Druck auf sie auszuüben, um sie zu Aussagen nach ihren Wünschen zu veranlassen ...

Die Zeugen, deren Freilassung aus dem Gefängnis von der Gunst der amerikanischen Militärregierung abhing, hatten ein ganz natürliches Widerstreben gegen Zeugenaussagen, die den Wünschen der Anklage entgegengesetzt waren ... Die von einem Zeugen gewünschte und verlangte Aussage konnte man meist dadurch erlangen, daß man ihn zwei oder drei Jahre einsperrte ... oder indem man ihm androhte, ihn selbst als Kriegsverbrecher vor Gericht zu stellen, wenn er belastende Aussagen gegen die Angeklagten verweigerte. In einigen Fällen wurde auch die nur allzu notorische Waffe der Militärregierung in Deutschland angewendet: die Drohung, einen nicht gefügigen Zeugen an die Russen auszuliefern. Diese Methode wurde in

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dramatischer Weise im Wilhelmstraßen-Prozeß im Herbst 1948 enthüllt ... Es gab eine Sensation im Gerichtssaal, als der Verteidiger Mr. Warren Magee die Niederschrift des ersten Verhöres mit dem Zeugen Friedrich Gaus verlas, aus der sich ergab, daß Mr. Kempner, der berüchtigte amerikanische Ankläger, ein deutsch-jüdischer Emigrant, gedroht hatte, den Zeugen den Russen auszuliefern, falls er der Anklage nicht behilflich sei.

Die anmaßende Art, in der das amerikanische Tribunal in den verschiedenen Prozessen die Verteidigung behandelt hat, hat die amerikanische Justiz in deutschen Augen endgültig diskreditiert. Die amerikanischen Richter ließen es zu, daß die meist jüdischen Ankläger die Zeugen und die deutschen Verteidiger anbrüllten und anschrien ... Die entwürdigende Behandlung der deutschen Verteidiger führte im Krupp-Prozeß zu einem der größten Skandale ... Die Verteidiger hatten Einwendungen gegen die Befragung von Zeugen außerhalb des Gerichtes durch Beauftragte erhoben. Richter Daly veranlagte hierauf, daß die Befragung zur gleichen Zeit wie die Verhandlung stattfand, so daß es den Verteidigern unmöglich gemacht war, dabeizusein ... Als einer der Verteidiger sich erhob, um eine Vertagung der Verhandlung zu erbitten, ... kanzelte ihn der damals präsidierende Richter Daly ab: 'Setzen Sie sich, oder ich lasse Sie aus dem Gerichtssaal entfernen.' Dr. Schilf wollte gerade sagen: 'Ich bitte ...', als Richter Daly ihn aus dem Saal wies. Daraufhin folgten ihm die übrigen Verteidiger in einem spontanen Protest. Die Rechtsanwälte wurden daraufhin alle verhaftet und über das Wochenende eingesperrt. Dann wurden sie aufgefordert, sich wegen ihrer 'Mißachtung des Gerichtes zu entschuldigen'.

Die Verwendung von Männern, die zum Tod oder zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt waren, als Zeugen der Anklage war ein besonders abstoßender Zug der Nürnberger Prozesse. Natürlich konnten solche Menschen leicht veranlaßt werden, falsches Zeugnis abzulegen, wenn man ihnen Hoffnungen machte, damit ihr Leben zu retten oder ihre Freiheit wiederzugewinnen."

Die Schauprozesse gegen das deutsche Volk, die die USA durchführten, gleichen aufs Haar jenen Schauprozessen, die die UdSSR so häufig ihren Bürgern und der Welt vorführen. Sie hatten auch denselben Zweck, sie haben genausowenig Wert und dienen genausowenig der Feststellung der objektiven Wahrheit. Im amerikanischen Fall dienten sie der Befriedigung der Rache des Morgenthautums und werden gegen ein ganzes Volk geführt.

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Man kann auch ganze Völker so in die Zange nehmen und fertigmachen, daß sie, ausgebombt, ausgebrannt, ausgehungert, zu Bettlern ausgeplündert, von Haus und Heim verjagt, obdachlos, arbeitslos, rechtlos, alles und noch mehr gestehen, was man an Geständnissen von ihnen nur erpressen will.

Sie gestehen in diesem Zustand bereitwilligst: Wir sind ganz allein an allem schuld. Wir haben ganz allein die Katastrophe herbeigeführt. Wir sind die einzig Schuldigen, Verworfenen, Verbrecher unter lauter Engeln und Gerechten, Friedfertigen und Sanftmütigen. Auch unsere Vergangenheit liefern wir euch auf Wunsch aus. Auch in der Vergangenheit waren wir, und immer nur wir, seit eh und je immer Verbrecher. Ja, zerschneidet nur unsere Geschichte, und stellt sie nach euren Wünschen dar, stürzt unsere Denksteine und schreibt uns vor, was wir verdammen müssen und was wir verehren dürfen. Wir geben euch alles preis.

Bei diesen Schauprozessen fragt man sich immer wieder, ob und welche Drohungen wohl angewendet wurden, um Menschen zu so selbstvernichtenden, entehrenden Geständnissen zu bringen. Wenn uns die UdSSR die Drogen und Methoden kennengelehrt hat, die man bei Einzelmenschen anwendet, um sie mürbe und unserem Willen gefügig zu machen, so haben die amerikanischen Morgenthau-Leute uns jene Mittel kennen gelehrt, die man Völkern verabreicht, um sie kirre zu machen.

Freda Utley schreibt (S. 183):

"Unglücklicherweise haben aber die meisten Amerikaner und die meisten Engländer keine Kenntnis von den Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die wir begangen haben oder die mit unserer Zustimmung von unseren Verbündeten begangen wurden.

Die amerikanische Presse hat außer den Anklagen und den Erklärungen der Ankläger wenig über die Nürnberger Prozesse berichtet. Ich habe selbst festgestellt, daß im amerikanischen Public Information Office im Nürnberger Justizpalast Exemplare der Anklageschriften, Urteile und Plädoyers der Anklagebehörde in unbegrenzten Mengen verfügbar waren, daß aber Vervielfältigungen der Texte der Plädoyers der Verteidigung nicht zu haben waren. Ich mußte Stunden damit zubringen, sie von dem einzigen im Büro vorhandenen Exemplar abzuschreiben.

Die Haltung der Beamten dieses amerikanischen Informationsbüros machte den Eindruck, als hielten sie es für eine Frechheit, daß die Deutschen sich überhaupt verteidigten. Auf eine Frage, wann Prozeß Nr. 11 wohl zu Ende sein würde, lautete die Antwort: 'Sobald

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diese lausigen Kraut-Anwälte mit ihren dreckigen Tricks fertig sind!' ('Kraut' ist das amerikanische Schimpfwort für die Deutschen.)

Als ich den Leiter des amerikanischen Informationsbüros, der die Verabredungen für die Korrespondenten treffen sollte, bat, mich mit einem der deutschen Verteidiger in Verbindung zu bringen, erklärte er, er wisse nicht, wie er einen erreichen könne. Er gab mir zu verstehen, daß ich mich eines Verstoßes gegen die guten Sitten schuldig mache, wenn nicht gar ein verdächtiges Individuum sei, weil ich wünschte, mit deutschen Rechtsanwälten zu sprechen.

Betty Knox, eine amerikanische Journalistin aus Kansas, die jetzt Korrespondentin der englischen Beaverbrook-Presse ist (die konservativen Londoner Blätter Daily Express, Evening Standard, Sunday Express) und drei Jahre in Nürnberg zugebracht hat, erzählte mir, daß während der Verhandlungen des 1MT Hunderte von Exemplaren der Anklagedokumente der Auslandspresse vor der Verhandlung zur Verfügung standen, daß aber alle 35 deutschen Verteidiger zusammen nur zwei deutsche Exemplare erhielten und auch diese erst nach Abschluß der Sitzung. Als Betty Knox Richter Jackson nach dem Grund dieser Beschränkung fragte, wich er aus. Als sie aber nicht locker ließ und sagte, daß dies bei einem internationalen Gericht doch nicht üblich sei, wurde Jackson wütend und rief: 'Das wäre viel zu gut für diese Bastarde!'

Die Nürnberger Prozesse sind jetzt [1949] zu Ende. Die einzige Funktion, die sie erfüllt haben, ist, die amerikanische Justiz zum Gespött gemacht und die Deutschen mit Haß und Verachtung gegen unsere Heuchelei erfüllt zu haben. Es ist zu hoffen, daß der Kongreß, der angefangen hat, sich für diese Rechtsbeugung in Deutschland unter amerikanischer Flagge zu interessieren, eine Revision der in Nürnberg ergangenen Urteile anordnet."

Das letzte Wort ist auch in diesen Prozessen noch nicht gesprochen. Niemand kann Ankläger und Richter zugleich sein. Nur wenige Jahre werden vergehen, und die große Revision der deutschen Geschichtsschreibung der letzten 30 Jahre wird beginnen, um auch dem deutschen Volk wieder zu Recht und Gerechtigkeit zu verhelfen; denn auch ein besiegtes Volk hat ein heiliges Recht auf Wahrheit und Klarheit. Dieses Buch ist der erste Schritt zu diesem Ziel.

Endlich wird doch der Zeitpunkt kommen, wo es möglich sein wird, auch an das amerikanische Volk mit der Wahrheit heranzukommen. Heute ist die amerikanische Bevölkerung noch die willenlose und

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ahnungslose Beute der Morgenthau-Leute und jener Gruppe von Emigranten und Neu-Amerikanern, die über das amerikanische Volk ein so dichtes Propagandanetz geworfen haben, daß die Wahrheit nicht bis zu ihm durchdringt. Das amerikanische Volk ist heute noch in tiefer Unkenntnis der Wahrheit, so daß es allen Prozeßakten der Scheingerichte von Nürnberg und Landsberg und der vielen Spruchkammern blinden Glauben schenkt, die sich so schön gedruckt und unwidersprochen der getäuschten Öffentlichkeit präsentieren.

DIE DACHAUER PROZESSE

"Die entsetzlichen Konsequenzen aus der Anlegung eines ungleichen sittlichen Maßstabes für Sieger und Besiegte und aus dem Nürnberger Spruch, wir [die Amerikaner] hätten das Recht, in Deutschland zu tun, was uns beliebt, offenbarten sich bei den Dachauer Prozessen. Diese Prozesse fanden vor amerikanischen Militärtribunalen [im Unterschied zu den zivilen und scheinbar internationalen Schauprozessen von Nürnberg] statt, und zwar gegen die in die Malmedy-Sache verwickelten Soldaten und Offiziere, gegen Zivilisten, die angeklagt waren, alliierte Flugzeugbesatzungen, die bei Bombenangriffen abgeschossen worden waren, gelyncht zu haben, und gegen die Deutschen, die für in Nazi-KZ begangene Grausamkeiten verantwortlich gemacht wurden.

Die bei der Untersuchung und von der Anklage in diesen Fällen angewandten Methoden waren der GPU würdig. Die Angeklagten wurden körperlichen und seelischen Folterungen aller Art unterworfen, um sie zur Niederschrift diktierter Erklärungen zu zwingen. Zeugen wurden gefoltert und bestochen, und das Verfahren dieser amerikanischen Gerichte hält sogar den Vergleich mit den ungarischen und bulgarischen Prozessen aus, in denen katholische und protestantische Geistliche verurteilt wurden, die sich dem kommunistischen Terror nicht beugten. Aber da Amerika eben doch eine Demokratie ist, konnten die von den Vertretern der amerikanischen Armee angewandten Methoden zur Herbeiführung von 'Geständnissen' der in Landsberg bereits zu Hunderten hingerichteten oder zur Hinrichtung bestimmten Männer aufgedeckt werden." (Freda Utley)

An anderer Stelle ihres ausgezeichneten Buches schreibt Freda Utley:

"Wenige Amerikaner daheim mögen sich dessen bewußt sein, aber

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ihre Vertreter in Nürnberg haben es ausdrücklich festgestellt, daß die Sieger (und Richter) nicht durch die gleichen Gesetze gebunden sind wie die Besiegten. Als der deutsche Verteidiger sagte, wenn es für die Deutschen im besetzten Rußland und Polen ein Verbrechen gegen das Völkerrecht war, privates Eigentum zu beschlagnahmen, Zivilisten und Kriegsgefangene als Zwangsarbeiter zu benutzen und die Bevölkerung in den besetzten Gebieten dem Hunger auszusetzen, warum es dann nicht auch ein Verbrechen sei, wenn die amerikanische, britische, russische oder französische Besatzungsmacht das Gleiche täte, da wurde ihm gesagt: 'Die Alliierten unterstehen nicht den Einschränkungen der Haager Konvention und den Regeln für den Landkrieg.' Dieses Argument, daß das, was während eines Krieges ein Verbrechen ist, aufhört, ein Verbrechen zu sein, wenn der Kampf ZK Ende ist, ist sicher das saftigste Stück juristischer Wortverdrehung, das sich Richter Jackson oder Brigadegeneral Telford Taylor, der ihm als Hauptankläger für die USA gefolgt ist, je ausgedacht haben ...

Die Tatsache, daß nur die Deutschen bestraft werden können, weil sie besiegt seien und keine Regierung haben, die sie schützen kann, ist in Nürnberg offen ausgesprochen worden."

Freda Utley weist auch darauf hin, daß die berüchtigte Ordonnanz VII der US-Militärregierung alle Beweisregeln für die deutschen Angeklagten außer Gültigkeit gesetzt hat: Das Nürnberger Gericht hat sowohl im "Hauptkriegsverbrecherprozeß" wie in den folgenden anderen "Kriegsverbrecherprozessen" das Recht gehabt, "jedes Beweismittel anzuwenden, dem das Gericht Beweiswert zuerkennt". So sind Berufszeugen aus Konzentrationslagern, Hörensagen und alliierte Propagandabehauptungen als Beweismittel angewandt worden. Darüber hinaus hat das Gericht in Nürnberg mit erpreßten Zeugen und vorheriger Folter gearbeitet.

Ehe die Angeklagten in den Nürnberger Prozessen vorgeführt wurden, waren sie von Lager zu Lager geschleppt worden und den brutalsten Vernehmungsmethoden unterworfen worden. Während die Anklage tonnenweise beschlagnahmte deutsche Akten zur Verfügung hatte, um mit ihrer Hilfe ihr Anklagematerial zu konstruieren, waren die Angeklagten fast nur auf ihr Gedächtnis angewiesen.

Eine weitere Methode war die Absperrung von jeder Öffentlichkeit. Kein Wort des Zuspruches durfte von draußen in die Zellen der Angeklagten dringen, während die "deutsche" Presse, der Rundfunk

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(Hauptberichterstatter der israelische Hochstapler Gaston Oulmann 1) in ihren Beschuldigungen noch über die Anklage hinausgingen und die neuen "deutschen Behörden" die Frauen und Kinder der Angeklagten verfolgten.

Der US-Hauptankläger Dr. Kempner, deutscher Emigrant und Neu-Amerikaner, fand es offensichtlich als zulässig, den Botschafter Gauss durch die Drohung, ihn an die Sowjets auszuliefern, zu seinem Werkzeug zu machen.

Absicht der Rächer bei diesen Prozessen war, das deutsche Volk in seinen leitenden Männern, das Deutsche Reich in seinen letzten Repräsentanten zu schänden.

1949 schrieb der Amerikaner A. O. Tittmann in dem Buch The Nuremberg Trial offen über die eigentlichen Drahtzieher dieser Prozesse:

"Es ist also nicht überraschend, daß der Gedanke, den Führern der besiegten Völker einen Strafprozeß zu machen, von einem Juden stammt, und zwar von dem Richter Samuel J. Rosenman, dem unamtlichen Berater von Roosevelt und später von Truman, selber in naher Beziehung zu Bernhard Baruch ... Zu diesem Zweck entdeckte Rosenman Robert J. Jackson, einen der von Roosevelt neu


1 Gaston Oulmann war ein Hochstapler und vorbestrafter Verbrecher nichtchristlicher, rassisch verfolgter Herkunft. In seinen Händen lag die Leitung von Radio Nürnberg, dem die unmittelbare Berichterstattung über den Prozeß oblag.
Oulmann hieß in Wahrheit Lehrmann. Er war ein kleiner, magerer Mann mit langen schmutzigen Fingern und gelben Zähnen. Er trug eine Phantasieuniform: einen amerikanischen Waffenrock mit kubanischen Nationalitätsabzeichen.
Seine Berichte waren geradezu ungeheuerlich. Er log, daß sich die Balken bogen. Er erfand einfach Dinge, die ihm paßten. Da seine Sendungen offizielle Sendungen der US-Militärregierung waren, gingen sie in die ganze Welt.
Dieser Chefkommentator der Amerikaner war ein ganz gewöhnlicher Gauner. In den zwanziger Jahren wurde er in Berlin wegen Unterschlagung und Betrug zu anderthalb Jahren Gefängnis verurteilt. Wieder in Freiheit, floh er nach Spanien, wo er während des Bürgerkrieges roter Berichterstatter war. Nach dem Sieg wurde er von Franco an Deutschland ausgeliefert und kam dort ins KZ. Von dort holten ihn die Amerikaner und beauftragten ihn mit der Umerziehung des deutschen Volkes. Wegen Verschiebung amerikanischer Waren auf dem Nürnberger und Münchener Schwarzmarkt begann die MP ein Untersuchungsverfahren gegen ihn. Dieses wartete er aber nicht ab. Er floh ins Saarland, wo die Separatistenclique um Johannes Hoffmann ihn als Rundfunkkommentator bei Radio Saarbrücken einstellte. Bei einem Ausflug nach Luxemburg nahm ihn die amerikanische Militärpolizei fest. Er kam ins Gefängnis, aus dem er entfliehen konnte. Dann verschwand er spurlos.

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ernannten Mitglieder des Obersten Gerichtshofes. Rosenman und Jackson hatten als Mitarbeiter einen anderen Juden, Dr. Sheldon Glück, der (nach Times) Jacksons amtlicher Berater war ...

Das Kind von Rosenman-Jackson-Glück hat mit Völkerrecht überhaupt nichts zu tun ... The Chicago Tribüne hat daher völlig recht, wenn sie schreibt: 'Das Gesetz, nach dem die Angeklagten dort [in Nürnberg] verurteilt werden, ist etwas, was Jackson unter Mißachtung des Völkerrechts, wie es in der Haager Landkriegs-Ordnung festgelegt ist, sich selber erfunden hat. Nachdem er sich das Gesetz selbst gemacht hat, nimmt es Jackson nun als Rechtfertigung an, Lynchmorde zu begehen. Durch die Zerstörung der letzten Fetzen des Völkerrechts haben Mr. Jackson und seine Kollegen Vorgänge geschaffen, die grauenvoll ihre Nachkommenschaft heimsuchen werden ..."

Der amerikanische Anwalt Carrol bezeichnete die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse gegenüber dem Vertreter der New York Herald Tribune als "eine tragische Verhöhnung der amerikanischen Justiz". Der deutsche evangelische Landesbischof Dr. Wurm schrieb an den stellvertretenden amerikanischen Hauptankläger, Dr. R. M. W. Kempner, einen deutschen emigrierten Juden, zwei Briefe, in denen er feststellte:

"Bei der Vorbereitung der Anklagen in den Nürnberger und Dachauer 'Kriegsverbrecherprozessen', die mit Todesurteilen endeten, sind verbrecherische Methoden und abscheuliche Quälereien angewandt worden, um Aussagen und Geständnisse zu erpressen ... In Nürnberg sitzen lediglich Sieger über Besiegte zu Gericht ...

Wenn die Kriegsverbrecherprozesse auf einem internationalen Rechtsboden durchgeführt werden, dann kann man nicht im Namen der Gerechtigkeit Verbrechen, die von Deutschen begangen sind, verurteilen und im Namen derselben Gerechtigkeit von anderen Verbrechen und Verbrechern ähnlicher Art schweigen."

In einer Besprechung des Münchner katholischen Weihbischofs am 24. März 1948 mit amerikanischen Kongreßmitgliedern wurden diesen mehrere hundert Seiten Material über den in Dachau durchgeführten Malmédy-Prozeß übergeben. Darunter waren einige Dutzend eidesstattliche Erklärungen von Verurteilten über schwere körperliche Mißhandlungen und Täuschungen in der Voruntersuchung, durch welche ihnen Protokolle abgepreßt worden seien, gegen die selbst der amerikanische Verteidiger, Colonel Everett, während der Verhandlung scharf, jedoch ergebnislos Stellung genommen habe.

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Oberstleutnant Willis N. Everett junior, ein amerikanischer Rechtsanwalt, der die 74 in der Malmédy-Sache angeklagten Deutschen verteidigt hatte, wandte sich nach seiner Rückkehr in die USA mit einer Petition an den amerikanischen Obersten Gerichtshof, in der er den Vorwurf einer ungerechten Verurteilung der Deutschen erhob. Der Oberste Gerichtshof der USA wies die Petition ab mit der Begründung, daß er für die Urteile und Handlungen der amerikanischen Armeegerichte in Deutschland nicht zuständig sei. Dadurch stellte er fest, daß die amerikanische Militärregierung über dem Gesetz stehe und daß die von den Amerikanern in Deutschland beanspruchte Macht der Macht eines nicht an Gesetze gebundenen Despoten entspricht.

Die Beschuldigung von Oberstleutnant Everett in seiner Petition zwang jedoch die Armee, von der Sache Kenntnis zu nehmen.

Kriegsminister Royall ernannte eine Kommission zur Untersuchung der Anschuldigungen. Diese Kommission wurde 1948 nach Deutschland geschickt. Sie bestand aus dem Richter Edward Leroy van Roden vom pennsylvanischen Kreisgericht in Delaware und aus Richter Gordon Simpson vom Obersten Gericht des Staates Texas.

Der Bericht, den diese beiden amerikanischen Richter über die Ergebnisse ihrer Untersuchung erstatteten, wurde von der amerikanischen Öffentlichkeit geheimgehalten. Kein Sterbenswörtchen erschien davon in den Zeitungen. Einiges wurde einem beschränkten Kreis von Menschen dadurch bekannt, daß Richter van Roden nach seiner Rückkehr eine Reihe von Vorträgen und Klubansprachen hielt.

Als Methoden des dritten Grades, die zur Erwirkung von Todesurteilen gegen Deutsche angewandt wurden, nennt van Roden: Prügel, Fußtritte, das Ausschlagen von Zähnen, das Brechen von Kiefern, Einzelhaft, Scheinverfahren, Verkleidung von Untersuchungsbeamten als Priester, Hungernlassen und das Versprechen von Freilassung. In einer Ansprache an den Chester Pike Rotary Club am 14. Dezember 1948 sagte Richter van Roden:

"Sämtliche Deutschen his auf zwei in den 139 von uns untersuchten Fällen haben durch Fußtritte in die Hoden unheilbare Schäden erlitten. Dies war die übliche Untersuchungsmethode unserer amerikanischen Untersuchungsbeamten ...

Einem Deutschen zwängte der amerikanische Untersuchungsrichter brennende Streichhölzer unter die Fingernägel ... In einem anderen Fall hatte sich ein 18jähriger Junge nach wiederholtem Prügeln bereit erklärt, ein ihm von den amerikanischen Untersuchungsbeamten diktiertes Geständnis niederzuschreiben. In der Nacht hörten die

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Mitgefangenen in den Nachbarzellen ihn ausrufen: 'Ich kann nicht weiter lügen!' Als die Gefängniswärter am Morgen kamen, hatte sich der von Gewissensqualen gepeinigte Junge am Eisengitter erhängt. Trotzdem wurde die angefangene schriftliche Aussage, deren Unterzeichnung er den Tod vorgezogen hatte, im Verfahren gegen andere Angeklagte als Beweisstück verwendet ...

In manchen Fällen wurde ein Gefangener, der die Unterschrift verweigerte, in einen matt beleuchteten Raum geführt, wo eine Gruppe von zivilen Untersuchungsbeamten in amerikanischen Armeeuniformen um einen schwarzen Tisch saß, in dessen Mitte ein Kruzifix, an dessen beiden Seiten zwei brennende Kerzen standen. Jetzt findet Ihr amerikanischer Prozeß statt', wurde dem Angeklagten gesagt. Dieses Scheingericht fällte dann ein Schein-Todesurteil. Dann sagte man dem Angeklagten: 'In einigen Tagen werden Sie gehängt, und zwar sobald der General das Urteil bestätigt hat. Unterschreiben Sie bis dahin dieses Geständnis, dann können wir Sie freibekommen.' Einige haben auch dann noch nicht unterschrieben. Sie waren entsetzt, wie hier [von Nichtchristen] das Kruzifix mißbraucht wurde. In einem anderen Fall betrat ein als katholischer Geistlicher verkleideter Untersuchungsbeamter die Zelle eines Angeklagten, nahm ihm die Beichte ab, erteilte ihm die Absolution und gab ihm dann einen kleinen freundschaftlichen Rat: 'Unterzeichne, was die Untersuchungsbeamten dir zur Unterschrift vorlegen. Du wirst damit deine Freiheit erlangen. Auch wenn es falsch ist. Ich kann dir jetzt schon im voraus Absolution für die Lüge erteilen.'

In einigen Fällen reichten Einzelhaft oder die Androhung von Repressalien gegen die Familie des Gefangenen oder des Zeugen nicht aus, um ihn zur Unterschrift unter eine vorbereitete, andere belastende Erklärung zu veranlassen. Es kam aber auch vor, daß die Untersuchungsbeamten dem Angeklagten eine schwarze Kapuze über den Kopf stülpten, ihn dann mit Schlagringen ins Gesicht schlugen, mit Fußtritten traktierten und mit einem Gummiknüppel bearbeiteten ... Oberstleutnant Ellis und Leutnant Perl [!] von der Anklagebehörde, führten zur Beschönigung der Grausamkeiten, für die sie verantwortlich waren, an, es sei schwierig gewesen, mit fairen Mitteln Beweismaterial zu beschaffen. Perl [!] sagte: 'Wir hatten eine harte Nuß zu knacken und mußten kräftige, überzeugende [sic!] Methoden anwenden.' Leutnant Perl gab zu, daß zu diesen überzeugenden Mitteln' Gewaltanwendung und Scheinverfahren gehörten, und daß die Malmédy-Fälle auf Aussagen beruhten, die in dieser Weise erreicht wurden.

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Es gab keine Geschworenen, Das Gericht setzte sich aus zehn Offizieren zusammen, die gleichzeitig als Richter und als Geschworene fungierten, und einem studierten Berufsrichter, dessen Entscheidungen über die Zulässigkeit des von den Anklägern vorgelegten Beweismaterials endgültig waren. Die Aussagen, die als Beweis zugelassen wurden, stammten von Männern, die zuvor drei, vier und fünf Monate in Einzelhaft gehalten worden waren: eingesperrt zwischen vier Wänden ohne Fenster, ohne die Möglichkeit körperlicher Bewegung und Betätigung. Zwei Mahlzeiten am Tag wurden ihnen durch einen Türschlitz in die Zelle geschoben. Sie durften mit niemandem sprechen und hatten in dieser Zeit weder mit ihrer Familie noch mit einem Priester Verbindung.

Die Tragödie ist, daß so viele von uns Amerikanern jetzt, nach Besiegung der Deutschen, sagen, alle Deutschen sollten gehängt werden! Wir haben den Krieg gewonnen, aber einige von uns möchten immer weiter töten. Das ist kein ehrlicher Kampf, das ist Sünde ... Die Tatsache, daß es auf deutscher Seite während des Krieges Grausamkeiten gegen Amerikaner gegeben hat, wird nicht im geringsten die Schande für unser Land [Amerika] verkleinern, wenn solche nach dem Krieg an den Deutschen verübte Grausamkeiten einfach mit Stillschweigen übergangen würden. Sie wären ein Makel auf dem amerikanischen Gewissen für alle Zeiten."

"Noch in Jahrzehnten werden in der kleinen Stadt Schwäbisch-Hall die wochenlangen nächtlichen Folterschreie gehört werden aus der Zeit, in der dort ... Morgenthau-Rächer Bekenntnisse zum Malmédy-Fall herbeizuführen versucht haben."

(Grimm, Woher — wohin?, S. 487)

Weder der Kommissionsbericht der Richter Roden und Simpson, der — wie fast alle anderen Deutschland betreffenden Berichte — geheimgehalten wurde, noch die Enthüllungen des Richters Roden in dessen Vorträgen erreichten die große amerikanische Öffentlichkeit. Die amerikanischen Behörden standen unter dem Einfluß der Morgenthau-Leute. Sie waren nicht geneigt, ihre Funktion als Rächer des Judentums durch solche Berichte beschränken zu lassen, den schändlichen Verfahren ein Ende zu machen und ordentliche Rechtsverfahren anzuordnen und durchzusetzen. Dem Hängen der auf Grund solcher "erfolterter Beweise" verurteilten Deutschen wurde kein Ende gesetzt. General Clay sah sich durch den niederschmetternden Bericht nicht veranlaßt, die durch Todesurteile abgeschlossenen Fälle zu einer ordentlichen Überprüfung rückzuverweisen und

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für die noch laufenden Fälle ein einwandfreies rechtliches Verfahren sicherzustellen.

"Im November 1948 wurden jeden Freitag nicht, wie in den vorangegangenen Wochen, sieben, sondern fünfzehn Deutsche gehängt: vermutlich nach der Regel, daß um so weniger Zeugen des Unrechts verbleiben, je mehr Opfer dieser Fehljustiz beiseite geschafft werden können. Im ersten Schuh der nach der Roden-Simpson-Untersuchung Gehängten befanden sich fünf, die nach ihrer Feststellung auf Grund fragwürdiger Beweise verurteilt worden waren." (Freda Utley)

General Clay und die Morgenthau-Leute ließen sich auch durch die Feststellungen und Enthüllungen des amerikanischen Senators McCarthy nicht bewegen, dieser Schandjustiz ein Ende zu machen.

Am 20. Mai 1949 übergab McCarthy der amerikanischen Presse folgende Erklärungen (Die Zeit vom 2. Juni 1949):

"Ich wünsche bekanntzugeben, daß ich an den Verhören des Armeekomitees, das die Kriegsverbrechen untersucht, mit gutem Gewissen nicht länger teilnehmen kann. Seit dem 16. April 1949 war ich bei den Sitzungen anwesend, habe die Verhandlungen gehört und Kreuzverhöre von Zeugen durchgeführt. Dies hat mich von mehreren Dingen überzeugt: Das Komitee ist nicht richtig in seiner Untersuchung; es ist nicht gewissenhaft in der Verfolgung der Tatsachen. Als praktischer Anwalt und als Richter des Kreisgerichtes in Wisconsin kenne und achte ich das System der amerikanischen Justiz. Ich glaube, die Welt hat eine Demonstration amerikanischer Rechtspflege erwartet, die selbst auf unsere besiegten Feinde angewendet werden soll. Statt dessen sind Gestapo- und GPU-Methoden angewandt worden. Ich habe Zeugenaussagen gehört und dokumentarische Beweise gesehen, die besagen, daß angeklagte Personen Schlägen und körperlichen Mißhandlungen unterzogen wurden in Formen, wie sie nur von kranken Gehirnen erfunden werden konnten. Sie wurden Scheinprozessen und Scheinhinrichtungen ausgesetzt. Man drohte, ihre Familien der Lebensmittelkarten zu berauben. Die Ankläger rechtfertigen dies alles mit der Notwendigkeit, die richtige psychologische Atmosphäre zur Erlangung von Geständnissen zu schaffen. Ich hin fest davon überzeugt, daß unschuldige Personen ebensogut wie schuldige auf diese Weise in die 'richtige psychologische Atmosphäre' versetzt werden und auf jeden Fall alle gewünschten Geständnisse machen und alles und jedes bestätigen werden, was man von ihnen wünscht. Ich will nicht, daß Übeltäter freigesetzt werden.

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Aber ich will, daß Unschuldige geschützt werden ... Ich klage das Komitee des Versuches an, eine schändliche Episode in der Geschichte unserer ruhmreichen Armee reinwaschen und vertuschen zu wollen. Ich klage das Komitee an, ein Unrecht gerechtfertigt zu haben, das — von nur wenigen Mitgliedern der Armee begangen — dennoch die guten Namen von Millionen Amerikanern, Männern und Frauen, schändet ... Wenn die USA solche schändlichen Handlungen einiger weniger Männer ungesühnt lassen, dann kann fortan die ganze Welt für alle Zeiten uns kritisieren und unsere Motive in Frage stellen."

(Die "amerikanischen Offiziere", die diese Folterverhöre mit den Deutschen anstellten, waren fast durchwegs deutschsprechende Emigranten und amerikanische Juden, die nun, vorübergehend in amerikanische Uniformen und mit amerikanischen Machtmitteln ausgestattet, ihrem orientalischen Haß gegen alles Deutsche freien Lauf lassen und ihre Rache kühlen konnten.)

Bericht des deutschen Oberleutnants und Ritterkreuzträgers Helmut Weiß über seine Erlebnisse in amerikanischer Kriegsgefangenschaft:

"Wir wurden in Bad Aibling im Mai 1945 von den Amerikanern zu Zehntausenden auf freiem Felde zusammengetrieben wie Vieh. Es gab weder ein Dach noch Decken. Völlig schutzlos waren wir der Nachtkälte, dem Regen und dem eisigen Wind ausgesetzt. Wir litten Hunger und Durst. Die Männer kippten um wie die Fliegen im Herbst ... Für eine Schnitte Brot wurden goldene Armbanduhren in Tausch gegeben. Die Bewacher machten glänzende Geschäfte. Fragebogen mit 131 Fragen mußten ausgefüllt werden. Für unwahre Angaben gab es 3 bis 10 Monate Gefängnis.

Bei den CIC-Verhören marschierten die Zeugen auf, die fast alle aus Gefängnissen und Zuchthäusern kamen, befreit von den siegreichen Armeen: Mörder, Betrüger, Fälscher, Diebe ... die sich als 'politisch Verfolgte' ausgaben und sich zu dem schmutzigen Geschäfte, das die amerikanischen Vernehmungsorgane von ihnen wünschten, hergaben.

Mit den Leuten der Waffen-SS feiern die Vernehmer besondere Feste. Sie sind auf Jagd nach Soldaten, die die Blutgruppen-Tätowierung am Oberarm tragen. Wir SS-Leute werden abgesondert. Wir bekommen unseren eigenen Stacheldraht, eigene Posten mit bewährter Schlagkraft und Treffsicherheit und eine besondere Diät: Wasser und Brot und sonst nichts. Einige bringen sich um: mit

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Glasscherben, mit Lederriemen. Die Bewacher grinsen und genießen das schaurige Schauspiel offensichtlich mit Genugtuung ...

Als meine Aussagen den CIC-Vernehmer nicht befriedigten, wurde ich auf seinen Wink von zwei Militärpolizisten sachkundig mit Gummiknüppeln zusammengeschlagen. Das nächste, was ich weiß, ist, daß ich durch Übergießen mit Wasser wieder zum Leben zurückgebracht wurde.

Als ich dem Vernehmungsoffizier einen ausgeschlagenen Zahn ins Gesicht spuckte, schleppten mich die beiden Militärpolizisten vor die Baracke und banden mich mit einer langen Leine an einen Jeep an. Dann fuhren sie los. Immer schneller, bis ich mit dem Laufen nicht mehr mitkam. Als wehrloses Bündel wurde ich über die Rollbahn des ehemaligen Fliegerhorstes Bad Aibling geschleift. Uniform, Haut und Fleisch gingen in Fetzen — bis die Teufel in amerikanischer Uniform im Jeep es anscheinend mit der Angst bekamen, daß ihre wertvolle Beute zu früh draufgehen könnte."

Helmut Weiß war damals 24 Jahre. Er rettete sein Leben durch Ausbruch und Flucht. Er lebt heute in Südamerika.

Ein deutscher Hauptmann sagt aus (Hieß, Glasenbach, S. 133 ff.):

"Ich wurde von Furth nach Neunkirchen in ein Lager gebracht, dort in Einzelhaft gehalten und unmenschlich behandelt. Ich wurde gemartert, um mich zu Geständnissen zu zwingen, die unwahr gewesen wären. Jeden Abend wurde ich aus der Zelle geholt und eine Stunde lang abwechselnd in eine Wanne mit siedendheißem Wasser gesteckt, dann herausgeholt und geprügelt und wieder hineingesteckt. Diese Prozedur wurde täglich abends eine Stunde lang wiederholt. Dann wurde ich immer splitternackt ins Vernehmungszimmer geführt, wo ich auf einem scharfkantigen Eisenrost knien mußte. Ich bekam entsetzlich schmerzende eiternde Wunden. Sie brannten wie höllisches Feuer, wenn man mich ins heiße Wasser steckte. All mein Brüllen und Jammern störte die amerikanischen Henkersknechte nicht. Sie rauchten und zechten nebenbei. Wurde ich ohnmächtig, dann erwachte ich regelmäßig mit nach hinten gefesselten Händen, an denen man mich mit einer gewöhnlichen Dachdecker-Rolle hochgezogen hatte. Jedesmal brachte mich der wahnsinnig stechende Schmerz, der mir die Arme aus den Gelenken kugeln sollte, zum Bewußtsein zurück. Da ich Englisch konnte, konnte ich bis auf gewisse Slangausdrücke alles verstehen, was meine Peiniger sprachen. Bei den verschiedenen Marterungen stand einer mit einer Stoppuhr dabei und berichtete nachher grinsend seinen Genossen: 'Heute hat

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es das zähe Schwein um sieben Minuten länger ausgehalten!' ... Manchmal wurde ich von vier Männern gleichzeitig 'verhört'. Sie schlugen mich mit einer Hundepeitsche, bis ich vom Kopf bis zu den Füßen mit Wunden und Striemen bedeckt war. Einige Male wurde ich über den Schreibtisch gelegt und bekam eine regelrechte 'Bastonade',.. Da ich immer häufiger in Ohnmacht fiel, begannen meine Peiniger mich zu brennen, vermutlich mit glühenden Zigaretten. Ich merkte es dann an den furchtbar schmerzenden Brandblasen ... Täglich wurde ich um Punkt neun Uhr abends zu den Folterungen geholt."

Freda Utley berichtet:

"Die amerikanischen Journalisten Betty Knox aus Kansas und 'Jose' von United Press hatten kurz vor unserer ersten Begegnung in Nürnberg den Hinrichtungen der vergangenen Woche beigewohnt. Beide werden dieses schreckliche Erlebnis wohl nie vergessen. Der evangelische und der katholische Geistliche des Landsberger Gefängnisses, wo die Hinrichtungen stattfanden, waren beide von der Unschuld einiger der Gehängten überzeugt. Sie waren verzweifelt, nichts zu einer Beendigung dieser verbrecherischen Tötung von Männern tun zu können, von denen einige sie von ihrer Unschuld überzeugt hatten, und die alle auf Grund von erfolterten Geständnissen oder Aussagen nachweislich meineidiger Zeugen verurteilt worden waren. Einem dieser Männer, die Betty Knox sah, war am vorhergehenden Mittwoch gesagt worden, ihm sei im Zuge einer Wiederaufrollung seines Verfahrens Aufschub der Vollstreckung gewährt; aber am Freitag wurde er aus der Zelle gezerrt, um gehängt zu werden. Einem anderen hatte man versprochen, er solle vor seinem Tod noch einmal seine Frau sehen, die er drei Jahre lang nicht hatte sehen dürfen. Als diese zur festgesetzten Zeit im Gefängnis erschien, wurde ihr erklärt: 'Tut uns leid, er ist bereits tot. Er ist aus Versehen als erster statt als letzter gehängt worden.'

Wie viele von den Männern unschuldig waren, die Amerika gehängt hat und noch weiter Woche für Woche hängt, wird man nie erfahren. Nur eines ist gewiß: sie hatten kein gerechtes Gericht. Ihre Verhöre, ihre Verurteilungen und Hinrichtungen sind eine Schande für die amerikanische demokratische Justiz."

Die Dachauer Prozesse lösten in weiten Kreisen Deutschlands Entsetzen und Protest aus, der ungehört von Amerika verhallte. 25 katholische Bischöfe richteten einen erschütternden Appell an Amerika, in dem es u. a. heißt:

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"Werden nicht die Folterungen in den Voruntersuchungen in Schwäbisch-Hall und Oberwesel und die Massenhinrichtungen in Landsberg einst dem siegreichen Amerika mehr Schaden antun als eine verlorene Schlacht?"

Aus der eidesstattlichen Erklärung des Hans Schmidt vom 25. Juni 1948 über die Behandlung durch die Amerikaner:

"Wir wurden aus dem Lager Bad Aibling nach Oberursel gebracht, wo wir splitternackt in kleine Zellen gesperrt wurden. Die Zellen, in denen je drei oder vier Personen eingesperrt wurden, waren 2 × 3,5 m groß und hatten weder Fenster noch Ventilation. Wände, Decken und Tür waren mit Asbestplatten abgedichtet. An einer Wand stand ein elektrischer Heizkörper mit vier Heizeinstellungen von zusammen 2000 Watt, der von außen eingeschaltet wurde.

Wenn wir zur Toilette gingen, mußten wir zwischen zwei Reihen Amerikanern Spießruten laufen, die mit Besenstielen, Knüppeln, Stöcken, Riemen, Hosenträgern und Pistolengriffen auf uns einschlugen, um uns zu Fall zu bringen. Wir wurden am Kopf, an den Augen, am Körper, Bauch und an den Geschlechtsteilen stark verletzt. Im Toilettenraum stand ein Mann, der uns schlug und anspuckte. Auf dem Rückweg in die Zelle wiederholte sich das Spießrutenlaufen. Die Temperatur in der Zelle betrug 60 Grad Celsius und mehr. Während der ersten drei Tage bekamen wir nur einen Becher Wasser und eine dünne Scheibe Brot. In den ersten Tagen schwitzten wir dauernd; dann hörte das Schwitzen auf. Mit dem Rücken aneinandergefesselt, mußten wir stundenlang stehen. Wir litten fürchterlich unter Durst, Blutstagnation und an dem Absterben der Hände. Von Zeit zu Zeit wurde über die beinahe rotglühenden Heizkörper Wasser gegossen, was die Zelle so mit Dampf erfüllte, daß wir kaum atmen konnten. Während dieser ganzen Zeit lag die Zelle im Finstern; nur wenn amerikanische Soldaten eintraten, schalteten sie das Licht ein, und zwar mehrhundertkerzige Birnen, was uns zwang, die Augen zu schließen.

Unser Durst wurde immer quälender. Die Lippen sprangen auf, die Zunge wurde steif, so daß wir schließlich ganz apathisch wurden oder tobten oder zusammenbrachen. Nach mehreren Tagen gab man uns eine kleine Decke, um unsere Blöße zu bedecken und trieb uns auf den Hof hinaus. Der Boden war mit Steinen und Schlacken bedeckt. Wir wurden wieder geschlagen und schließlich mit aufgerissenen, blutenden Füßen zurückgejagt. Atemlos, wie wir waren, wurden uns brennende Zigaretten in den Mund gesteckt, und jeder

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von uns wurde gezwungen, drei oder vier zu essen. Dabei schlugen uns die amerikanischen Soldaten weiter auf Augen, Kopf und Ohren. Bei der Rückkehr in die Zelle stieß man uns gegen die glühenden Heizkörper, so daß wir uns verbrannten.

Dreizehn Tage lang wurden wir von Hitze und Durst gequält und in dieser Weise behandelt. Wenn wir um Wasser baten, machten sich die Wachen über uns lustig ... Alles war schmutzig, aber Waschen war uns nicht erlaubt. Unsere entzündeten Augen schmerzten fürchterlich, und wir wurden dauernd ohnmächtig. Ungefähr alle zwanzig Minuten wurde unsere Zellentür aufgerissen, und die Soldaten schimpften und schlugen uns. Ging die Tür auf, mußten wir mit dem Rücken zur Tür strammstehen. Man gab uns täglich zwei Teller Essen, das mit Salz, Pfeffer und Senf stark gewürzt war, um uns noch durstiger zu machen. Wir mußten im Finstern auf dem Boden hockend essen. Der Durst war die schlimmste Quälerei, und wir konnten nicht schlafen.

In dieser Verfassung wurde ich vor Gericht gestellt. Ich wurde ohnmächtig und in die Zelle zurückgebracht. Ein Sergeant mit schmutzigen Fingernägeln riß mir die Haut an der Brustwarze weg, so daß ich eine Blutvergiftung bekam. Der Arzt behandelte mich brutal und desinfizierte nicht einmal die Wunde."

Sebastian Schmidt, Landwirt, gab unter Eid folgende Erklärung ab:

"Ich wurde von Mr. Metzger [einem der berüchtigten amerikanischen nichtchristlichen Untersuchungsbeamten] gefragt, ob ich den 'berüchtigtsten und brutalsten Schläger, den größten Sadisten von Dachau', den früheren Gefangenen Karl Mayer, kenne. Dabei legte mir Mr. Metzger eine bereits fix und fertige mehrseitige Erklärung vor, die ich, ohne sie zu lesen, sofort unterschreiben sollte, da Mr. Metzger es sehr eilig hatte. Ich fing trotzdem an, sie durchzulesen, und sah, daß darin stand: 'Als Kapo des Garagenbaues des Lagers Dachau tötete Mayer täglich hundert Personen mit einem Knüppel, die dann von einer Dampfwalze beim Straßenbau eingewalzt werden sollten.' Ich las nicht weiter und verweigerte die Unterschrift, da sich Derartiges niemals ereignet hatte. Ich machte Mr. Metzger darauf aufmerksam, daß dies unmöglich sei, worauf er mir erwiderte: 'Das ist ganz egal. Mayer ist schon vor langer Zeit gehängt und liegt zwei Meter unter der Erde.' Aber ich weigerte mich trotzdem zu unterschreiben.

Da wurde Mr. Metzger wütend, krempelte sich die Ärmel hoch, kam drohend auf mich zu und sagte, er würde mich umbringen,

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wenn ich nicht unterzeichnete. Als er sah, daß diese Drohung bei mir nicht wirkte, fügte er hinzu: 'Na schön, ich werde schon eine Anklage gegen dich finden. Es wird mir schon gelingen, dich vor ein amerikanisches Militärgericht zu bringen, und wenn du gehängt wirst, hast du das mir zu danken, so wahr ich Metzger heiße.'

Ich danke Gott, daß ich Metzgers Drohungen gegenüber fest blieb, denn durch einen Meineid hätte ich einen unschuldigen Mann und seine Familie ins Unglück stürzen können. Ich habe Karl Mayer nur als ruhigen, anständigen Mann gekannt, dessen Verhalten im KZ als einwandfrei bezeichnet werden mußte. Karl Mayer war politischer Gefangener in Dachau."

Martin Humm, ein Landsberger Gefangener, enthüllt in seiner am 30. Mai 1948 abgegebenen eidesstattlichen Erklärung, warum Mr. Metzger alles darauf anlegte, Beweise gegen den unglücklichen Karl Mayer in die Hand zu bekommen: Mr. Metzger fragte Humm im Juli 1947, ob er je aus dem Mund Mayers gehört habe, daß er, Metzger, früher HJ-Führer gewesen, wegen sittlicher Verfehlungen verfolgt worden und später nach Amerika entwichen sei. Humm bejahte, daß er derartige Dinge über Metzger in Dachau gehört habe. Danach fing Metzger an, Humm nach Beweismaterial gegen Mayer auszufragen. Er versicherte ihm dabei aber, daß er es nicht für den Prozeß gegen Mayer wünsche, sondern weil er 'eine persönliche Sache mit Mayer habe'. Als Humm erklärte, er habe seiner bereits ein Jahr zuvor in Dachau abgegebenen Erklärung, daß er nichts gegen Mayer vorbringen könne, nichts hinzuzufügen, stand Metzger auf und sagte: "O Humm! Wie schön ist das Leben, und doch wirst du gehängt, wie jung du bist!"

Der epileptische und schwindsüchtige Humm hatte nicht die Widerstandskraft eines Sebastian Schmidt. Er brach schließlich zusammen und erklärte sich bereit, alles zu unterschreiben, was man von ihm verlangte. Danach wurde er völlig erschöpft von dem Verhör ins Lazarett zurückgebracht, wo er mit Sauerstoff behandelt werden mußte. Metzger aber bestand darauf, die Erklärung bis zum nächsten Tag zu bekommen. Humm bat deshalb einen Mitgefangenen, ihm das Schreiben abzunehmen, da er selbst zu schwach dazu war.

In seiner eidesstattlichen Erklärung vom 30. Mai 1948 hat Humm das ihm von Metzger abgepreßte Zeugnis widerrufen und ausgesagt, er habe niemals gesehen, daß Mayer einen Gefangenen gehängt, Lebensmittel aus Rotkreuzpaketen entwendet oder irgend etwas Unnatürliches oder Unsauberes im Lager begangen habe.

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"Mister" Harry T., eines der berüchtigten nichtchristlichen amerikanischen Vernehmungsorgane, präparierte die Zeugen, um die erwünschten Zeugenaussagen zu erhalten. Im Prozeß gegen Oberst Otto Skorzeny in Dachau war er Gehilfe der Anklage. Er legte dem Gericht die Aussage eines Majors K. vor, die Skorzeny schwer belastete. Dieser Zeuge, Major K., konnte augenblicklich wegen Erkrankung nicht vor Gericht erscheinen. Der "Amerikaner" Harry T. beschwor im Zeugenstand, daß die dem Gericht vorgelegte Zeugenaussage von Major K. freiwillig vor ihm, Harry T., abgelegt, beschworen und unterzeichnet worden sei. Skorzenys Verteidiger konnte Major K. im Landsberger Gefängnis vernehmen. Major K. schwor, daß er ein solches Protokoll, das angeblich seine Zeugenaussage darstellte, niemals gesehen, niemals unterzeichnet und niemals beschworen hätte.

Was geschah mit dem Erzlügner Mister Harry T., der sein Amt so schwer mißbraucht und einen Meineid geleistet hatte?

Es geschah ihm überhaupt nichts.

Freda Utley faßt die Erfahrungen ihrer Deutschlandreise über die amerikanischen Gerichte wie folgt zusammen:

"Ich verzichte darauf, meinen amerikanischen Lesern alle die Schreckensgeschichten zuzumuten, die ich in Deutschland gehört habe, denn ich weiß, daß 'Greuelgeschichten' in Amerika nur dann verschlungen werden, wenn die Folterknechte und nicht die Opfer Deutsche sind. Trotzdem wäre es wichtig, daß die amerikanische Öffentlichkeit Gelegenheit bekommt, Tatsachen zu erfahren, die ihr so lange von der Regierung und von der Presse vorenthalten worden sind. Wenn wir nämlich das deutsche Volk für Naziverbrechen verantwortlich machen, dann sind auch wir für die von der amerikanischen Regierung oder ihren Dienststellen begangenen Verbrechen verantwortlich. Die Tatsache, daß die Amerikaner frei sind und daß in Amerika niemand ins Gefängnis gesteckt werden kann, weil er gegen Ungerechtigkeiten protestiert, erhöht nur unsere Verantwortlichkeit.

In den Malmédy-Verfahren scheint das Ziel der Untersuchungsbeamten gewesen zu sein, junge deutsche Kriegsgefangene zur Belastung ihrer Kommandeure zu zwingen, und zwar mit der Androhung, andernfalls selbst gehängt zu werden.

Die KZ-Prozesse waren noch schlimmer, weil die amerikanische Anklagebehörde hier anscheinend nach dem nazi-kommunistischen Prinzip handelte, man habe eine hinreichend große Zahl von Menschen an den Galgen zu bringen, statt daß man sich bemühte, die wirklichen Verbrecher zu ermitteln. Die Hauptzeugen der Anklage waren

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hier nämlich Berufsverbrecher und Kommunisten, die in den KZ von der Gestapo als Kapos benützt worden waren. So boten die 'Dachauer Prozesse' das abscheuliche Schauspiel, daß frühere politische Gefangene, die für die Grausamkeiten in den Lagern verantwortlich gemacht wurden, angeklagt und verurteilt wurden auf Grund von 'Beweisen', die von haßerfüllten Kriminellen oder Kommunisten stammten, denen damit Gelegenheit gegeben war, ihre politischen Gegner an den Galgen zu bringen. Man kann unmöglich der Folgerung ausweichen, daß einige der in diesen Prozessen zum Tod oder zu lebenslänglichem Zuchthaus Verurteilten weder ein Verbrechen noch eine Grausamkeit begangen hatten und nur abgeurteilt wurden, weil sie sich als KZ-Insassen die Feindschaft der kriminellen oder der kommunistischen Mithäftlinge zugezogen hatten. Die Unschuldigen konnten aber kaum auf Freispruch hoffen, da die Untersuchungsbeamten den am schwersten Belasteten Straffreiheit versprachen, wenn sie nur andere beschuldigten, und Zeugen Repressalien gegen ihre Familienangehörigen androhten, wenn sie ihre Unterschrift unter diktierte Erklärungen verweigerten ...

Die Namen der amerikanischen Untersuchungsbeamten in diesen Fällen, Kirschbaum, Metzger, Enders (alias Andrews), Colombeck und Egger werden ebenso wie die Namen von Leutnant Perl und Mr. Harry Thon in Deutschland noch lange im Gedächtnis bewahrt und verflucht werden ...

In einem 'berühmten' Fall hatte Kirschbaum einen gewissen Einstein vorgeführt, um zu beweisen, daß der Angeklagte Menzel Einsteins Bruder ermordet habe. Der Angeklagte wies aber mit der Hand nach der Zeugenbank; dort saß dieser Bruder. Darauf wandte sich Kirschbaum, peinlich verlegen, an Einstein und zischte ihm zu: 'Wie können wir dieses Schwein baumeln lassen, wenn Sie so blöd sind, Ihren Bruder zur Verhandlung mitzubringen!'"

Oberst A. H. Rosenfeld wurde bei seinem Rücktritt vom Posten als Chef der Dachauer Verwaltungsabteilung für Kriegsverbrechen 1948 auf einer Pressekonferenz gefragt, ob an den Geschichten über die Scheinverfahren in Dachau etwas Wahres sei. Er erwiderte: "Ja, natürlich! Wie hätten wir diese Galgenvögel sonst zum Singen bringen können?" Er war stolz auf seine Schlauheit.

Über die schändliche Art der zugelassenen Verteidigung gibt die Eingabe des deutschen Rechtsanwaltes Dr. Georg Froschmann vom 30. Juli 1948 an General Clay empörenden Aufschluß. Freda Utley berichtet darüber:

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"Die Angeklagten wurden meist erst wenige Stunden, bestenfalls einige Tage vor Prozeßbeginn über die gegen sie erhobenen Anklagen unterrichtet, und sie hatten keine Möglichkeit, Entlastungszeugen zu benennen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, hatten sie keine deutschen Verteidiger; entweder konnten sie sie nicht bezahlen, oder die amerikanischen Behörden ließen ihn nicht zu. War ein deutscher Verteidiger erlaubt, war er an die Weisungen des amerikanischen Offizialverteidigers gebunden und durfte sich nicht einmal mit seinem Klienten beraten, abgesehen von den kurzen Verhandlungspausen.

In den KZ-Prozessen waren in den Anklageschriften nicht einmal die Verbrechen im einzelnen angegeben, deren die Gefangenen beschuldigt wurden, und ebensowenig Ort und Zeit der Tat ... 'In der überwiegenden Mehrzahl der KZ-Prozesse', führt Dr. Fröschmann in seiner Eingabe aus, 'beschränkte sich die Anklage darauf, in einem einzigen Satze von 24 Tippzeilen die Angeklagten einfach ganz generell der Kriegsverbrechen und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu beschuldigen.'

Die amerikanischen Offiziere, die als Verteidiger bestimmt waren, hatten gewöhnlich keinerlei juristische Ausbildung, konnten nicht Deutsch und machten sich auch gar nicht die Mühe, den Fall mit den Angeklagten auch nur zu besprechen. Die Angeklagten konnten keine Fragen an die Zeugen der Anklage richten, weil das Verfahren ja in einer vielen unverständlichen Sprache und ohne ausreichende Dolmetscher geführt wurde. Das ganze Verfahren ähnelte den Moskauer Schauprozessen.

So schreibt Dr. Fröschmann:

'Viele Angeklagte mußten annehmen, daß die ihnen von ihren Verteidigern erteilten Ratschläge nur deren Wunsch entsprachen, den Wünschen des Tribunals auf Beschleunigung des Verfahrens entgegenzukommen. Einige der amerikanischen Verteidiger unterhielten einen engen Kontakt mit der Anklagebehörde. Sie ließen sich zu sehr eigenartigen Kompromissen mit ihr herbei. Sie versäumten die notwendigen Vertagungsanträge, um der Verteidigung Gelegenheit zur Prozeßvorbereitung zu geben ..., und ihre Plädoyers schienen in Übereinstimmung mit der Anklage abgefaßt, in einigen Fällen sogar Plädoyers der Anklage selbst zu sein.'

Während die Anklage hinreichend Zeit und Gelegenheit hatte, Zeugen aus ganz Europa herbeizuholen und deutsche Zeugen durch Folter zu den erwünschten Aussagen zu zwingen, waren die in Dunkelzellen eingesperrten, von jedem Kontakt mit der Außenwelt abge-

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schnittenen Angeklagten nicht in der Lage, irgend jemand zu ihrer Entlastung kommen zu lassen. Und nicht nur das: die VVN 1 hatte auch durch Presse und Rundfunk allen ehemaligen KZ-Insassen verboten, als Zeugen der Verteidigung aufzutreten."

Eine der größten und ärgsten Schandflecke amerikanischer Justiz waren die "Berufszeugen". Freda Utley schreibt darüber:

"Die Verwendung von Berufszeugen, die in Dutzenden von Prozessen auftraten und deren durch keinerlei andere Zeugnisse gestützten Aussagen zu einem Todesurteil ausreichten, machen diese amerikanischen Prozesse abstoßend für jeden, der auch nur ein elementares Rechtsempfinden hat. Man kann schwerlich dem Schluß ausweichen, daß die Anklagebehörde ... nur eine möglichst große Zahl von Urteilen wünschte, um die Massenschuld des deutschen Volkes zu beweisen."

Diese "Berufszeugen" waren auch noch viele Jahre später in den Prozessen gegen die Nationalsozialisten ein Schandfleck der deutschen Gerichte und auch der österreichischen sogenannten Volksgerichtshof-Verfahren.

Bezahlte Berufszeugen bevölkerten bei diesen Prozessen gegen ehemalige Nationalsozialisten den Verhandlungssaal. Sie begleiteten die Verhandlung mit Zwischenrufen, spielten kochende Volksseele. Sie machten Stimmung gegen die Angeklagten und legten gegen sie jede von ihren Auftraggebern gewünschte Aussage ab. Meist kannten sie die Angeklagten überhaupt nicht, und in der Regel sahen sie sie bei der Verhandlung zum erstenmal.

Ich selbst hatte folgendes unvergeßliches Erlebnis:

Ein angesehener Wiener Antiquitätenhändler, Hans Fürst, war nach dem Kriegsverbrechergesetz angeklagt, bei der Arisierung von Judengeschäften mitgewirkt zu haben. Die Anzeige war von einem Juden erstattet, der selbst unter der Anklage stand, nach 1945 das Geschäft des nunmehr von ihm Beschuldigten ausgeräumt zu haben. Ich wohnte der Verhandlung vor dem Volksgerichtshöfe als Zuhörer und Zuschauer bei. Sie war interessant und lehrreich genug. Etwa ein Dutzend Juden wohnten, im Zuhörerraum verteilt, der Verhandlung bei. Sie machten den Angeklagten belastende und gegen ihn Stimmung machende Zwischenrufe. Zwei von ihnen meldeten sich während der Verhandlung als Zeugen. Der eine beschuldigte den Angeklagten, durch Verfolgungen und die Wegnahme des Geschäftes


1 VVN = Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes.

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ihn ruiniert und seine Frau ins Grab gebracht zu haben. Er schilderte mit bewegten Worten seine Begegnung mit dem Angeklagten beim Friedhofstor nach dem Begräbnis seiner Gattin und wie er den Angeklagten dabei verflucht habe. Ein zweiter Zeuge aus dem Zuhörerraum meldete sich und bezeugte die Erzählung. Dabei war alles erfunden. Angeklagter und Zeugen sahen einander bei dieser belastenden Aussage überhaupt zum erstenmal.

Das Rätsel um die Herkunft dieser stimmungmachenden Zuhörer und Belastungszeugen und die Ursache ihres Auftretens löste sich, als während einer Verhandlungspause diese Zeugen und Zuhörer sich höchst interessiert an mich wendeten und mich angelegentlich ausfragten, ob auch ich von der Kultusgemeinde nur 5 Schilling bekomme. Es war einfach grauenhaft, in diesen Abgrund menschlicher Verkommenheit und blinder Rachsucht zu blicken.

Im Münchner Sündermann-Prozeß (29. Februar 1960) vor der 5. Strafkammer des Landgerichtes München I wurde folgende eidesstattliche Erklärung vorgelegt:

"Ich, der unterzeichnete Stephen J. Pinter, seit dem Jahr 1920 Rechtsanwalt in der Stadt St. Louis im Staat Missouri, USA, erkläre hiemit, daß ich von Jänner 1946 bis Juli 1947 als US-Armeeanwalt in Dachau tätig war, und zwar als Ankläger. Während ich aber in jeder Weise mein Bestes tat, um das wirklich anständige Recht zu vertreten und die Justiz des Hasses zu verhindern, gab es dort eine Anzahl von Personen, die immer wieder falsche oder unbegründete Anklagen gegen deutsche Gefangene erhoben und mit Hilfe notorisch meineidiger Zeugen vor den damaligen militärischen Gerichten sehr oft Erfolge erzielen konnten, die den wirklichen Tatsachen nicht entsprachen. Als Resultat solcher Mißjustiz wurden leider viele unschuldig verurteilt und einige auch hingerichtet. Von den großen Verhandlungen in Dachau waren es besonders der Malmédy-Prozeß und die KZ-Lager-Fälle Mauthausen und Buchenwald, die während meiner dortigen Anwesenheit, aber nicht Anteilnahme wegen ihrer Unrechtmäßigkeiten bekannt waren.

Stephen J. Pinter."

Eine besondere Gruppe von Zeugen in den Kriegsverbrecherprozessen waren die sogenannten "Opferrentner". Sie waren genauso fragwürdige und bedenkliche Zeugen wie die erwähnten "Berufszeugen".

Oberbürgermeister Dr. Lippen schreibt über die Opferrentner (in Erlebnisse eines deutschen Kriegsverbrechers, Druffel Verlag, 1955, S. 29):

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"Sie hatten sich 1945 als 'Opfer der Nazi' in Belgien [wie in anderen besetzten Ländern] Renten verschafft. Ihre Renten-Ansprüche hatten sie in den bewegten Zeiten des Zusammenbruches der deutschen Herrschaft ungeprüft mit den schauerlichsten Erzählungen begründen können: Man habe sie systematisch gefoltert, Streichhölzer unter die Fingernägel getrieben, sie an Fleischerhaken aufgehängt und dgl. mehr, wie es 1945 jedem gerne geglaubt wurde. Davon war kein Wort wahr. Schlimmstenfalls hatte der eine oder der andere von ihnen wegen frechen Auftretens ein paar Ohrfeigen von den Polizisten bekommen, wie es auf sämtlichen Polizeistationen der Welt üblich ist. Nun wurden sie in den späteren Kriegsverbrecherprozessen immer wieder als Zeugen aufgerufen und mußten sich sozusagen ihre 'Opferrenten' durch ihre Aussagen erst wirklich verdienen.

Wenn sie nun das Maß ihrer Leiden auf den wahren Umfang beschränkt hätten, mußten sie den Verlust ihrer schönen 'Opferrenten' fürchten, die man ihnen 1945 im ersten Vergeltungsrausch großzügig ohne Nachprüfung ihrer Angaben gewährt hatte.

Man kann ohne Übertreibung behaupten: noch niemals, seit es eine Justiz gibt, sind so viele Meineide am laufenden Band geschworen worden wie von diesen Rentenjägern und Berufszeugen in den Kriegsverbrecherprozessen. Einmal trat in einem Verfahren eine aufgeregte, hysterische Französin auf, die unter Eid bekundete, man habe sie nackt in eine Badewanne gesetzt und mit heißem Ammoniak übergossen."

Bericht des rumänischen Gesandten Jon Gheorghe in seinem Buch Automatic Arrest, Druffel Verlag, 1956:

"Polnische, tschechische, holländische, belgische, französische, jugoslawische und bolschewistische Kommissionen suchten in den verschiedenen KZ der Sieger ihr Schlachtvieh aus ...

Daneben fanden in der Theaterbaracke des KZ täglich sonderbare Vorführungen statt. Hier wurden ehemaligen KZlern ehemalige KZ-Wachsoldaten und Funktionäre vorgeführt. Einzeln mußten sie auf die Bühne des Theaters steigen, ein Scheinwerfer beleuchtete sie, sie mußten sich auf Verlangen nach allen Seiten drehen und wenden wie Mannequins bei einer Modevorführung auf dem Laufsteg ...

Die Zuschauer sind dazu da, die Vorgeführten zu identifizieren ... Steigt einer der ehemaligen Wachsoldaten auf die Bühne, so gibt ein Regisseur die Erläuterungen zur Person der Vorgeführten ab ... Wenn jemand aus der Zuschauermenge behauptet, der Vorgeführte

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habe einem Häftling eine Ohrfeige gegeben, so genügt das, um ihn auf diese bloße vage Angabe hin ohne weiteren Beweis eines Kriegsverbrechens oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit als überführt anzusehen. Behauptet der Beschuldigte eine Verwechslung, er sei gar nicht dort gewesen, so ist ein solcher Protest völlig zwecklos. Der Beschuldigte ist erledigt. Tausende sind auf diese Weise, bloß auf die fragwürdige Beschuldigung solcher 'Berufszeugen' hin, verurteilt oder an Rußland, Polen, Jugoslawien usw. ausgeliefert worden. Was das bedeutet, kann man sich ausmalen."

Vgl. hiezu ferner: W. Hammerstein, Landsberg — ein Schicksal der Maschinerie der Vergeltungsjustiz;

Dr. H. Laternser, Verteidigung deutscher Soldaten, vom Verteidiger des deutschen Generalstabs, des OKW und der Feldmarschälle Kesselring, List und von Leeb.

DAS URTEIL DER WELT ÜBER NÜRNBERG

Professor Maurice Bardèche, Frankreich, geißelt in seinem Buch Die Falschmünzer von Nürnberg die Nürnberger Gerichtsbarkeit.

"Ich werde an das Recht, über Kriegsverbrechen der Gegner Gericht zu halten, glauben, wenn ich oberkommandierende amerikanische und russische Generale im Gericht von Nürnberg auf der Bank der Angeklagten Platz nehmen gesehen habe. Und an ihrer Seite kleinere Herren, wie unseren General de Gaulle, viel unmittelbarer verantwortlich für eine große Anzahl von Greueltaten als Jodl und Keitel."

Lord Hankey, England, legte aus Protest gegen die Militärjustiz sein ministeriales Amt zurück.

G. A. Amaudruz, Schweiz:

"Nürnberg ist antieuropäisch, weil Amerika und Rußland über ein europäisches Land zu Gericht saßen ..., weil dieses Gericht seine Entstehung nur dem Haß und dem Wunsch nach Rache verdankt, weil es uns in den Abgrund führt, da es Männer dem Galgen überantwortet hat, deren Handlungen man völlig willkürlich beurteilte — Männer, denen man Tapferkeit, Edelmut und Tatkraft zubilligen muß, mithin jene Führereigenschaften, die man gegenwärtig weniger als jemals verächtlich machen dürfte, und schließlich, weil auf Befehl der siegreichen Nationen der Henker seine Hand an Repräsentanten des europäischen Gedankens gelegt hat."

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C. Meier-Jensen, Dänemark:

"Die Vollstreckung jener Urteile, die im Nürnberger Geist gefällt wurden, haben in den denkenden Menschen Europas den natürlichen Willen, für die Erhaltung Europas zu kämpfen, arg erschüttert."

Erling Björnson, Norwegen:

"Die sogenannten Kriegsverbrecherprozesse, auf rückwirkenden Gesetzen basierend, waren ein Rückschritt in die seit Jahrhunderten überwundene Barbarei. Europa, die USA und sonstige an dieser Rachejustiz teilnehmende Staaten dürfen sich erst dann wieder als Rechtsstaaten bezeichnen, wenn sie die Urteile von Nürnberg wie auch die in vielen anderen Staaten durchgeführten 'Landesverräter-Urteile' als reinrassige Barbarei, Rache und Angstpsychose erklärt haben."

König Ibn Saud von Saudiarabien:

"Der Prozeß von Nürnberg ist das reine Rachewerk der Juden. Die Amerikaner haben sich von den Juden hineinhetzen lassen."

Father E. J. Reichenberger, USA:

"Ich hörte am Radio einen Auszug aus dem Nürnberger Scheinprozeß. Jedes Wort, das der Ankläger gegen die Nazis sagte, kann man hundertprozentig auf die Väter von Potsdam und ihre Spießgesellen anwenden."

Douglas Reed, England:

"Von zwei gleichwertigen Parteien saß die eine über die andere zu Gericht. Falls dies das Verfahren für die Zukunft sein soll, dann kann der Nürnberger Prozeß selbst als eine der tiefsten Tragödien der Weltgeschichte angesehen werden."

Dr. Per Engdahl, Schweden:

"Die von den Westalliierten erhobene Anklage ist die Vollstreckung einer Rache, die durch völkerrechtliche Bemäntelung nur noch widerlicher geworden ist. Für die Bolschewiken hingegen ist die Anklage dagegen die einzig mögliche Konsequenz in der von ihnen praktizierten Ausrottungspolitik gegen jede antikommunistische Kraft in der Welt. Diese Ausrottungspolitik hat durch das gleichzeitige Verfahren ihrer westlichen Verbündeten eine wirkungsvolle propagandistische Rechtfertigung bekommen."

Dr. Savitri Dewi Mukerji, Indien:

"In meinen Augen sind die sogenannten 'Kriegsverbrecherprozesse' von Nürnberg und anderen Orten nichts anderes als die Voll-

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endung jener ekligen Heuchelei, jener hämischen Niederträchtigkeit und jenes grenzenlosen Rachedurstes, welche die angeblichen 'Verteidiger der westlichen Zivilisation' schon immer auszeichnete. Niemals konnte man vielleicht schärfer empfinden, was für ein Fluch diese vielgepriesene christliche Zivilisation sein kann, als im Fall Nürnberg. Wir Heiden hätten uns bis zu diesem Grad niemals entehrt."

Feldmarschall Montgomery, England:

"Die Nürnberger Prozesse haben jeden verlorenen Krieg zu einem Verbrechen gestempelt, für das die besiegten Generale vor Gericht gestellt und dann gehängt werden."

Nahabinode Pal, Indien:

"Der sogenannte Prozeß, der unter der Begriffsbestimmung dessen durchgeführt wurde, was die Sieger jetzt als Verbrechen erklärten, löscht Jahrhunderte der Zivilisation aus, die zwischen uns und der summarischen Erschlagung der im Krieg Besiegten liegen. Ein Prozeß unter einem derart vorgeschriebenen Recht ist nichts weiter als eine Scheinanwendung von Recht und Gesetz zur Befriedigung des Rachedurstes."

R. T. Paget, England:

"Ob wir in Afrika, in Italien oder in Frankreich auf die deutsche Wehrmacht trafen, immer fanden wir in ihr einen anständigen Gegner. Nach der russischen Propaganda glaubten wir, daß die Deutschen im Osten wie die Wilden gekämpft hätten. Die nun vorliegenden Beweise zeigen das nicht. Sie zeigen im Gegenteil, daß der deutsche Soldat unter Verhältnissen von unvorstellbarer Grausamkeit ein großes Maß von Zurückhaltung und Disziplin an den Tag gelegt hat."

Die Londoner Times veröffentlichten einen Brief des Militärschriftstellers Lidell-Hart, in dem es heißt:

"Es ist mehr als an der Zeit, daß wir sowohl die Notwendigkeit als auch die Gerechtigkeit einer gründlichen Revision der Kriegsverbrecherurteile anerkennen ... Jeder, der Verfahren und Beweismaterial objektiv prüft, wird eine Überfülle von Material finden, das ihn veranlaßt, viele der Urteile anzuzweifeln und zu dem Schluß zu kommen, daß ein neutrales oder unparteiisches Gericht, das nicht an die höchst fragwürdigen Präzedenzfälle von Nürnberg gebunden ist, wahrscheinlich revidieren würde."

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Der amerikanische Brigadegeneral Telford Taylor (als Chefankläger in Nürnberg Nachfolger von Richter Jackson) gestand später:

"Die Nürnberger Prozesse bedeuten einen klaren Rückschritt; sie haben keineswegs den 'Standard der Moral' wiederhergestellt, sondern im Gegenteil ... einen Präzedenzfall geschaffen, den wahrscheinlich alle zivilisierten Völker eines Tages verfluchen werden — daß nämlich Macht Recht ist und das schwerste aller Kriegsverbrechen das ist, einen Krieg zu verlieren."

Der amerikanische Anwalt Carrol hatte den Mut, in einem Schreiben an den Militärgouverneur von Deutschland, Clay, offen zu erklären:

"Nürnberg, als Sinnbild der Gerechtigkeit gedacht, wurde in ein Werkzeug der Rache verkehrt ... Dadurch haben Sie dieses Volk in den Sumpf internationaler Mißachtung gezogen. Sie haben unsterbliche Schande über Amerika gebracht."

S. J. Pinter, St. Louis, Minnesota, USA, amerikanischer Rechtsanwalt und Gerichtsoffizier in Dachau, sagte (Neues Europa, Heft 2, 1960, S. 9):

"Die Prozesse in Nürnberg nach dem zweiten Weltkrieg entbehren jeder rechtlichen Grundlage."

Senator Taft stellte zur Zeit, als der Nürnberger Prozeß abgeführt wurde, fest:

"Mein Einwand gegen die Nürnberger Verhandlungen ist, daß diese, während sie in die Formen der Justiz gekleidet sind, tatsächlich nur ein Instrument der Regierungspolitik der Alliierten darstellen, die Monate vorher in Teheran festgesetzt worden ist."

Gegen die Berechtigung des IMT in Nürnberg protestierten unter vielen anderen:

der Lordbischof von Chichester (am 23. Juni 1948 in der Oberhaus-Debatte);
Maurice Bardèche in seinen zwei Büchern Nuremberg ou la terre promise und Nuremberg II ou les Faux-Monnayeurs, Priester Verlag, Wiesbaden;
der jüdische Verleger Viktor Gollancz;
der bekannte britische Hellenist Prof. Gilbert Murray;
der Dekan von Rhodes House;
der britische Militärschriftsteller Lidell Hart;

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der Richter am Obersten Gerichtshof des Staates Iowa, USA, Wennerstrum, der, nach Nürnberg berufen, nach einigen Monaten demissionierte;
der britische Unterhausabgeordnete R. R. Stokes; u. v. a.

Aufschlußreich ist auch der Antrag der Gemeinschaft der Verteidiger, das IMT für unzuständig zu erklären (Text bei Rassinier, Was ist Wahrheit? im Anhang).

Captain Russell Grenfell schreibt in seinem Buch Unconditional hatred (S. 246) über die Nürnberger Prozesse:

"Am 14. Juli 1952 hat eine von elf deutschen Verbänden ehemaliger Kriegsteilnehmer eine Entschließung angenommen, nach der alle Deutschen, die im letzten Krieg Soldaten waren, die Urteile gegen die deutschen Offiziere nicht nur als ungeheuerliches Unrecht an sich, sondern als eine untragbare Schmach für die Waffenehre der deutschen Wehrmacht betrachten.

Sie betrachten die ganze Serie der Nürnberger Prozesse als epochemachende Beispiele von Heuchelei — und genau das waren sie auch ... Mit englischer Zustimmung haben die Amerikaner 80.000 ahnungslose und unschuldige Japaner, Männer, Frauen und Kinder, in Hiroshima (und noch mehr in Nagasaki) durch die Atombombe vernichtet. Und unmittelbar nach diesem fürchterlichen Verbrechen gingen sie in majestätischer Selbstgerechtigkeit hin, um den führenden Deutschen wegen 'Verbrechen gegen die Menschlichkeit' den Prozeß zu machen. Es wäre kaum überraschend, wenn die Deutschen allein aus diesem Grund sie für moralische Schwindler von Olympiade-Format halten würden."

Über das "Gespenst von Nürnberg" schreibt John Andrew Bazeley im Oktober 1946:

"In der britischen Wehrmacht geht ein Gespenst um: Es trägt die verzerrten Züge der in Nürnberg erdrosselten Opfer. Die Sorge will nicht zur Ruhe kommen, daß ihr Galgentod künftig zum Schicksal militärischer Führer werden könnte, die in Feindeshand geraten, und daß die Rechtsgrundsätze, die man selbstverständlich nur gegen Deutsche richten wollte, sich gegen ihre eigenen Urheber wenden."

Viscount Maugham gibt in seinem Buch UN and War crimes, Murray, London 1951, diesen Befürchtungen offen Ausdruck.

Er erinnert daran, daß die Generalversammlung der UN von sich aus die Charta jenes Nürnberger Tribunals und seine Urteilssprüche feierlich bestätigt habe, und sagt voraus, daß auf Grund dieser

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Rechtsauffassung künftig jeder, der einem Einberufungsbefehl zum Wehrdienst Folge leistet, vom Feind zum Kriegsverbrecher erklärt werden kann.

Diese verhängnisvolle Charta war im Sommer 1945 von britischen, amerikanischen, französischen und russischen Völkerrechtlern in London entworfen worden. Ihr Artikel VI enthält eine Aufzählung und Begriffsbestimmung der "Verbrechen, für deren Verfolgung das Tribunal zuständig ist".

Zwei der aufgezählten Verbrechensarten, mit rückwirkender Kraft unter Strafe gestellt, sollten dabei zum erstenmal in der Rechtsgeschichte fest umrissen werden: die "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" und die "Verbrechen gegen den Frieden".

Über den verhängnisvollen Artikel VI, der sich mit ihnen befaßt, war bei den Verhandlungen überstürzt entschieden worden, weil der Vorsitzende des Ausschusses, Lord Jowitt, wegen anderweitiger Verpflichtungen die Beratungen vorzeitig abbrechen mußte.

Wollten sie es, oder entging es in der Hast der Beschlußfassung den Gesetzgebern, daß auf Grund ihrer eiligen Begriffsbestimmung über die Hälfte der männlichen Bevölkerung Deutschlands und dazu noch eine sehr große Anzahl deutscher Frauen und Mädchen zu "Verbrechern gegen den Frieden" gestempelt wurden? Mit größerer Fahrlässigkeit ist selten in der Geschichte über Menschenschicksale entschieden worden — unter dem Vorwand eines neuen Menschenrechtes!

Die sowjetischen Teilnehmer an dieser Weltgerichtsposse werden freilich die volle Tragweite der Beschlüsse trotz aller Eile klar erkannt haben. Hinter ihren starren Gesichtern mag sich ungläubiges Staunen und Frohlocken verborgen haben, als mit schnellfertigen Federstrichen nicht nur die Wehrmacht Deutschlands, sondern — bei folgerichtigem Weiterdenken — alle westlichen Wehrverfassungen außerhalb des Rechts gestellt wurden.

Lord Maugham fürchtet, damit sei ein Musterfall geschaffen worden, auf den künftige Sieger sich berufen können, wenn sie die Ausmerzung eines besiegten Volkes rechtfertigen wollen.

Montgomery Beigion, der im britischen Rundfunk zu Maughams Buch Stellung genommen hat, meint ironisch, diese Besorgnis sei unbegründet: eines solchen Musterfalles bedürfe es gar nicht, wenn der Sieger eine Politik der Rache gegen die einzelnen Bürger und Soldaten eines niedergeworfenen Feindstaates durchsetzen wolle." "Verbrechen" können ja, wie sich gezeigt habe, jederzeit erfunden, Entlastungsgründe für nichtig erklärt, die Verteidigung beliebig be-

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hindert, Geständnisse erpreßt, Schuldsprüche schon vor Beginn des Verfahrens verabredet und Unbeteiligte beliebig in Kollektivbestrafungen einbezogen werden. Das Verhalten der Sieger von 1945 habe das bewiesen.

Die Gefahr für die Zukunft liegt darin, daß die Generalversammlung der UNO diese Verfahren ausdrücklich gebilligt hat.

Eine von der "Britain's Patriotic Society" herausgegebene Broschüre, Failure at Nuremberg ("Fehlschlag in Nürnberg") bringt eine kritische Untersuchung der Nürnberger Gerichtsbarkeit. Am Schluß der Untersuchung heißt es:

"Das ist ein kleiner Abschnitt aus der Geschichte, die später einmal von deutschen Vätern ihren Kindern erzählt werden wird, wenn dieses unglückliche Land sich aus seiner gegenwärtigen Not erhoben haben wird. Es wird keine schöne Geschichte, aber wir sollten wissen, welch außerordentliche Narrheit (utter folly) in unserem und im Namen anderer hier Wirklichkeit wurde. Es gehört sich einfach nicht, eine so tragische Farce [wie Nürnberg] abzuführen, nach einem Krieg, in dem der Kontinent verwüstet wurde und eine Welt an den Rand des Verderbens gebracht wurde. Es ist nicht englische Art, sich so zu benehmen. Und es ist außerdem nicht intelligent: Möglicherweise ist das das Schlimmste an der ganzen Sache. Vielleicht braut sich wieder ein Krieg zusammen. Laßt uns zu Gott beten — wenn wir dies noch dürfen —, daß wir dann nicht auf der verlierenden Seite sind!"

Lord Maugham beleuchtet die Fragwürdigkeit der Begriffsbestimmung "Verbrechen gegen den Frieden" und erinnert an jenes echte Völkerrecht, das durch die Willkür der Alliierten zerstört worden ist und das er, der hochbetagte, als früherer Lordkanzler und Kenner des zwischenstaatlichen Rechtes hervorragende Fachmann, rückblickend für erprobt und vernünftig erklärt.

Er weist die Behauptung des Nürnberger Tribunals, durch den Kellog-Briand-Pakt von 1928 sei der Krieg völkerrechtswidrig und illegal geworden, entschieden zurück. Die Forderung, "Vorbereitung und Führung eines Krieges müssen seit diesem Pakt als Verbrechen bestraft werden", sei utopisch und stehe in Widerspruch mit dem Völkerrecht. Es sei von großer Bedeutung, daß auch der US-Senat den Vertrag (Kellog-Pakt) nur unter dem ausdrücklichen Vorbehalt ratifiziert habe, Strafmaßnahmen wegen eines Bruches seiner Bestimmungen seien nicht zulässig!"

Was sind die Folgen für die Zukunft? Daß in künftigen Kriegen

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die Grausamkeiten jedes bisherige Maß übersteigen werden. Es kommt in Zukunft nicht darauf an, wie die Kriegführenden kämpfen — denn völlig können Ausschreitungen in einem Krieg niemals vermieden werden. Selbst wenn also die Verlierer wie ein Heer von Engeln gekämpft haben sollten, müßten sie doch mit der Rache der Sieger ex poste facte rechnen. Folglich werden alle wie die Teufel kämpfen. Die Folge des Nürnberger Prozesses ist die Barbarisierung der Kriege. Die Annahme, daß Rache zum Frieden führen könne, ist von der Geschichte noch immer widerlegt worden.

Bisher ließ Staatsweisheit und jahrtausendealte Erfahrung alle Kriege immer mit einem dicken Strich unter die Kriegsrechnung, mit einer Generalamnestie abschließen. Weil diesmal Juden am Krieg beteiligt waren und Kriegsopfer zu beklagen haben, war es anders. Die alttestamentarische Rachsucht ließ diesmal eine solche staatsmännische Beendigung des Krieges nicht zu. Die amerikanische Justiz ließ sich durch die amerikanischen Juden und die Morgenthau-Clique in eine Rachejustiz hineinhetzen, die alle anderen seiner Verbündeten ablehnten. Es ist vorauszusehen, daß diese alttestamentarische Rachepolitik ein Präjudiz geschaffen hat und daß diese alttestamentarischen Racheprinzipien namenloses Unglück in der Zukunft bringen werden.

DIE RACHEJUSTIZ IN DER ČSSR, IN POLEN
UND IN JUGOSLAWIEN

Sie entbehrte genauso wie Nürnberg der rechtlichen Basis und war nur noch um vieles grausamer.

Vgl. hiezu auch Justiz im Dienste der Vergeltung — Erlebnisberichte und Dokumente, Verlag C. Wolf & Sohn, München, Herausgegeben vom Sudetendeutschen Rat, eine Dokumentation der furchtbaren Rachejustiz der tschechoslowakischen Volksgerichte 1945 bis 1948.

"Unglücklicherweise haben aber die meisten Amerikaner und die meisten Engländer keine Kenntnis von den Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die wir [die Amerikaner] begangen haben oder die mit unserer Zustimmung von unseren Verbündeten begangen wurden ... Ich weiß auch, daß bei uns [in den USA], Greuelgeschichten' nur dann verschlungen werden, wenn die Folterknechte und nicht die Opfer Deutsche sind ...

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Man wird die Deutschen niemals 'Demokratie lehren', solange wir nicht damit anfangen, unsere eigenen Taten mit dem gleichen Maß zu messen wie die ihren. Tun wir dies nicht, müssen wir als Heuchler dastehen und die Deutschen überzeugen, daß Hitler eben doch recht hatte mit seinem Glauben, 'Macht geht vor Recht', und Demokratie sei nur Lug und Trug ...

Das amerikanische Publikum erfuhr nichts über die durch unsere Vernichtungsangriffe herbeigeführten grausamen Zerstörungen deutscher Städte ... Die Kenntnis davon würde wahrscheinlich einen Stimmungsumschwung in Amerika herbeigeführt haben und die Durchführung der Washingtoner Politik gegen Deutschland verhindert haben. Unsere Kriegsverbrechen durften nicht bekannt werden ... Keine amerikanische Zeitung berichtete über die Schrecken unserer Bombenangriffe und die schaurigen Verhältnisse der Überlebenden in den Ruinen voller Leichen. Die amerikanischen Leser wurden nur mit deutschen Greueln satt gefüttert." (Freda Utley)

Wo bleibt das alliierte Gericht bei den KZ, die die Sieger in gigantischen Ausmaßen unterhielten, ja heute noch unterhalten?

In Jugoslawien sind von 600.000 Deutschen in KZ, gegen die die deutschen KZ Erholungsheime waren, über 200.000 auf bestialische Weise umgekommen.

In der Tschechoslowakei wurden Hekatomben Deutscher, Männer und Frauen, in den KZ ermordet.

In Polen war das Schicksal der Deutschen noch grauenhafter, von Rußland ganz zu schweigen.

Wo bleiben die internationalen Gerichtshöfe bei den Hunderttausenden deutschen Kindern, die bei der Austreibung der Deutschen aus Polen, der ČSSR, aus Ungarn, Jugoslawien und Ostdeutschland zurückbehalten wurden, um dann zu Parteigängern der dort herrschenden Doktrinen erzogen zu werden?

Alle Welt weiß, daß in Korea, in Vietnam, in Nordafrika und überall dort, wo die Sieger seither Krieg führten und noch führen, Kriegsverbrechen über Kriegsverbrechen begangen wurden und noch werden, und zwar von Menschen, die für USA-Justiz und die Justiz der anderen Sieger sehr greifbar sind. Wann werden diese Kriegsverbrecher zur Verantwortung gezogen und bestraft werden?

Wo bleibt das IMT bei der Zerstörung ägyptischer Städte und der Massentötung ägyptischer Zivilisten, Frauen und Kinder, durch die britisch-französische Luftwaffe 1956 — mitten im Frieden? Die dokumentarischen Berichte der ägyptischen Regierung, vor allem die

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Bilddokumente, sprechen eine entsetzliche Sprache. Die Bilder und der Bericht des schwedischen Bildreporters Per Olow Anderson sind ergreifend.

Per Olow Anderson berichtet:

"Mein Augenzeugenbericht über die Bombardierung von Port Said ist keine Geschichte für Kinder und schwache Herzen. Ich kam einige Stunden nach dem Bombardement nach Port Said. Ich fand ein brennendes, rauchendes Inferno. Ich begegnete Kindern, die unter den Ruinen ihre Eltern suchten. Ich sah Eltern, die wie wahnsinnig mit blutenden Händen in den Trümmern wühlten, die von ihren Heimen übriggeblieben waren, um ihre getöteten Kinder auszugraben. Ich sah Tausende tote Körper in den schwelenden Ruinen, in den Hinterhöfen der Spitäler, die nach dem Bombardement noch übriggeblieben waren. Zwei Hospitäler waren mitsamt ihren 900 Patienten in die Luft geblasen worden. Die Flugzeuge flogen die Straßen ab und feuerten mit ihren Maschinengewehren in die Straßen und in die Häuser. Das nenne ich Terror und Mord! ...

Es ist eine Schande für England und ein schwerer Flecken, der nie mehr weggewischt werden kann. Ich bin Bildreporter seit dem Bürgerkrieg in Spanien. Ich finde schwer etwas, was mit dem Horror und Terror gegen die zivilen Bürger von Port Said verglichen werden kann ... Ich sah die Leichen der Zivilisten, Kinder und Frauen, mit den Löchern in ihren Rücken. Sie waren von Maschinengewehren von den Flugzeugen aus niedergemäht worden, als sie durch die Straßen flüchteten. Ich zählte Hunderte solche Tote. Darüber ist nichts mehr zu sagen! Es kann nicht in Worte gefaßt werden. Aber meine Bilder: der Vater, der sich über sein kleines, totes Töchterchen beugt, die verwundete Mutter, die ihr kleines totes Baby fassungslos in ihren Händen hält — das sind Dokumente, die nie vergessen werden können."

Dabei überfielen England und Frankreich Ägypten nicht aus Lebensnot, sondern allein um des Mammons willen! Bis heute hat die Welt nichts von der Einberufung eines Nürnberger Gerichtshofes für die zahllosen Kriegsverbrechen der "anderen" gehört.

Die deutschen Aggressoren wurden gehenkt; die britischen Staatsmänner kamen für ihre Aggression nicht vor einen Weltgerichtshof; sie erhielten 82 Millionen Dollar Zinsennachlaß dafür, daß sie ihre Aggression einstellten. England und Frankreich überfielen Ägypten nicht aus Lebensnot, sondern um des Geldes willen. Deutschland führte Krieg, um sich aus den Fesseln von Versailles zu befreien,

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um den Wahnsinn des Danziger Korridors aus der Welt zu schaffen, um das ihm entrissene Land wiederzugewinnen und seine unter drückender Fremdherrschaft lebenden Bürger zu befreien. Dafür ließ man Tausende deutsche Staatsmänner, Generale, Offiziere und Soldaten am Strick baumeln.

Kein internationaler Gerichtshof rührte sich bei der russischen Aggression in Europa, bei der chinesischen in Korea und Tibet, bei der indischen gegen Haiderabad usw. usw.

Grenfell schreibt in Bedingungsloser Haß, S. 246:

"Man wird sich des Geschreis erinnern, das 1940 in England über den versuchten deutschen Angriff auf Norwegen ausbrach. In Nürnberg wurde 1946 der deutsche Großadmiral Raeder der Teilnahme an der Vorbereitung dieses Angriffs angeklagt. Das fürchterliche Urteil lautete auf lebenslängliches Zuchthaus — er wurde zum Tod verurteilt.

Die 1952 veröffentlichte Amtliche Britische Geschichte enthüllte die beschämende Tatsache, daß schon im November 1939 unter dem Deckmantel einer Unterstützung der Finnen gegen die Russen Pläne für eine englisch-französische Besetzung Norwegens ausgearbeitet waren.

Die Pläne wurden nur deshalb nicht ausgeführt, weil der russisch-finnische Krieg unerwartet früh endete, bevor noch alles vorbereitet war."

Kordt teilt in seinem Buch Wahn und Wirklichkeit mit, im Resolutionsentwurf des Obersten Rates der Alliierten (England und Frankreich) vom 28. März 1940 sei "eine angebliche Minderung der Neutralitätsrechte der skandinavischen Staaten" beschlossen worden mit der Begründung, daß diese Rechte von Großbritannien und Frankreich als "contrary of their vital interests" (als feindlich den Lebensinteressen Englands und Frankreichs) betrachtet wurden.

Wo bleibt der Internationale Gerichtshof bei den israelischen Aggressionen 1948, 1956 und 1967, die Hunderttausenden Arabern ihren Besitz und das Leben kostete? Wann werden die Verbrechen gegen die Menschlichkeit untersucht, deren die ägyptische Regierung die Israelis mit belegten Dokumenten beschuldigt und von denen die Weltöffentlichkeit, insbesondere das amerikanische Volk, nichts erfährt?

Wo bleibt das IMT bei den unsagbaren Greueln der Kriegführung in Algerien?

Die Unterschrift zur Legalisierung des größten Verbrechens der Neu-

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zeit, der Massenaustreibung Millionen Deutscher aus ihrer angestammten Heimat, steht auf dem Potsdamer Morddokument. Warum schweigt die Welt dazu? Ist es das Schweigen der Schuld? Ist es Charakterlosigkeit? Es ist der völlige Bankerott christlichen Denkens und Handelns!

Ungeheuerlich an Größe und Zahl sind die an Deutschen verübten Kriegsverbrechen. Kern bringt hiefür erschütterndes Material bei: so in der fundierten Broschüre Das große Kesseltreiben über die bestialischen Verbrechen von Offizieren und Soldaten der amerikanischen Regenbogendivision in Oberpframmern, in Eberstetten, in Tralsheim bei Ruderting, in Eggstädt bei Rosenheim, in Risenheim bei Abtenau, in Obersberg, in Kreuzberg, in Siebenhausen, in Hengersberg, in Orlach-Jungholzhausen, bei Schwäbisch-Hall, in Erlau, in Titting bei Passau, in Kleinweil, in Keilenhofen und Zell bei Eichstatt, in Utting am Ammersee, im Lazarett Dachau 1 und vielen anderen Orten. Vor allem aber in seinem großen Werk Verbrechen am deutschen Volk (Schütz Verlag, Göttingen).

Die Deutsche Nationalzeitung (München) und die Deutsche Wochenzeitung (Hannover) bringen seit Jahr und Tag fortlaufend erschütternde Berichte über die Kriegsverbrechen "der anderen" am deutschen Volk.

Wir greifen aus dem schier unerschöpflichen Material aufs Geratewohl einen solchen Bericht heraus. Die DWZ brachte am 7. Februar 1964 folgenden Bericht:

"Von der Völkerbundsbibliothek in Genf wurde zum Prozeß gegen Erich Deppner in München folgendes Dokument zur Verfügung gestellt, aus dem hervorgeht, daß die gesamte Belegschaft des deutschen Lazaretts in Feodosia im Winter 1941/42 beim Einmarsch der russischen Soldaten buchstäblich abgeschlachtet wurde. Verwundeten wurden die Arme und Beine abgehackt, die Leiber aufgeschlitzt und ihre Kopfhaut skalpiert. Man warf Soldaten in eiskaltes Wasser und ließ sie bei lebendigem Leibe einfrieren. Andere Berichte sprechen davon, daß deutsche Gefangene geblendet, entmannt, an Bäume genagelt und in größeren Gruppen in Scheunen und Häusern verbrannt wurden."

Erich Kern berichtet in seinem Erlebnisbuch Der große Rausch (Thomas Verlag, Zürich), S. 42:

"In den Bäumen hingen die deutschen Soldaten. Die Arme rückwärts gebunden und an den Ästen hochgezogen. Die Stiefel ausgezogen, die Beine bis zu den Knien verbrannt und verkohlt. Die Gesichter

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entsetzlich verzerrt. Das waren die berüchtigten 'Stalin-Socken' der Bolschewiken ... Die Füße mit Benzin übergössen, angezündet und im Übermaß der entsetzlichen Schmerzen gestorben. 98 Männer und Unteroffiziere, drei Feldwebel und zwei Leutnants."

Über die entsetzlichen Grausamkeiten der jüdischen Kompanien, die im alliierten Verband in Italien kämpften, gegen deutsche Soldaten und Offiziere, muß hier geschwiegen werden, um die Erbitterung gegen diese Racheteufel in Menschengestalt nicht bis zur Siedehitze zu bringen. Diese reinen Mördergruppen machten keine Gefangenen; sie brachten keinen deutschen Soldaten, der ihnen übergeben wurde oder den sie selbst gefangennahmen, lebend ein. Sie ermordeten alle.

Auch nicht ein einziger Kriegsverbrecherprozeß gegen die Alliierten wurde durchgeführt.

Nach den Petersburger Gesprächen veröffentlichte die Alliierte Hochkommission am 26. November 1949 ein Gesetz, in dem es u. a. heißt:

"Deutsche Gerichte dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung des zuständigen Hohen Kommissars keine Gerichtsbarkeit über die alliierten Streitkräfte, Personen oder deren Angehörige ausüben."

Tatsächlich haben die deutschen Staatsanwaltschaften wiederholt Anzeigen gegen alliierte Kriegsverbrecher mit dem Hinweis zurückgewiesen, daß diese Verbrechen nicht verfolgt werden dürfen.

DIE "GREUEL DER PARTISANEN"

Unzählige Deutsche, Offiziere, Soldaten und Zivilisten, fielen den grausamen, heimtückischen Überfällen der Freischärler und Partisanen zum Opfer.

Wegen Abwehr und Bekämpfung feindlicher Partisanen wurden deutsche Offiziere und Soldaten gehenkt oder zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt.

Nicht gesprochen aber wurde bei diesen Prozessen in Nürnberg von den Partisanenbefehlen, die zum Meuchelmord an deutschen Soldaten offen aufforderten: Ein Befehl des Marschalls Badoglio vom 7. Juli 1944, verlesen im alliierten Rundfunk mit der Unterschrift des britischen Feldmarschalls Alexander, lautet:

"Partisanen! Greift die deutschen Kommandostellen und die kleinen militärischen Zentren an. Tötet die Deutschen von hinten, damit ihr

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euch der Gegenwehr entziehen und weiter töten könnt. Tötet erbarmungslos!"

Ein Befehl des italienischen Partisanengenerals Fenulli vom 7. Oktober 1943 lautet:

"Streift durch die Straßen von Rom und tötet die alleingehenden Deutschen, wo immer sich eine günstige Gelegenheit bietet. Nehmt keine Rücksicht auf Italiener, schießt sie nieder, wenn eure Sicherheit dies verlangt und wenn ihr verfolgt werdet."

Major Peniakoff, Chef einer britischen Sabotagetruppe in Nordafrika, erließ 1943 folgenden schriftlichen Befehl:

"Stoßen wir auf Widerstand, so kämpfen wir uns frei. Jeder Deutsche wird getötet. Das bedeutet: Wir machen keine Gefangenen! Verwundete werden erledigt!"

Wir wissen, daß das Gesetz des Krieges hart und unerbittlich grausam ist. Aber niemals und nirgendwo hat ein deutscher Offizier seinen Untergebenen befohlen, Verwundete umzulegen und Feinde von hinten zu erschießen.

Jene Männer aber, die, um ihr eigenes Leben zu schützen, die Träger einer so meuchelmörderischen Kriegführung, die Partisanen, bekämpften, wurden mit dem Galgentod und Zuchthaus bestraft.

Über die Greuel der "Maquisards" nach der Befreiung Frankreichs berichtet der Franzose Prof. H., Paris (Die Plattform, Juli 1957):

"Tausende deutsche Soldaten und Kriegsgefangene, die sich ergeben hatten, wurden niedergemetzelt. 100.000 Franzosen wurden als Kollaborateure der Deutschen erschossen. Hunderttausende wurden eingekerkert, Hunderttausende zur 'nationalen Unwürdigkeit' verurteilt und ihres Vermögens beraubt ... Die Heldentaten der Maquisards, von denen kaum ein Franzose je etwas zu sehen bekam, wurden gepriesen ... Wie aber sah die Wirklichkeit aus ... Nur ein Bruchteil von ihnen waren vaterländisch gesinnte Idealisten, dafür viele Rotspanier und sonstiges zweifelhaftes ausländisches Gesindel, denen es nicht um eine Befreiung Frankreichs, sondern um das Faulenzen im Maquis oder ums Rauben und Morden ging ... Nun zu den Heldentaten dieser Leute, die sich stolz den Namen 'Innere französische Streitkräfte' beilegten, aber im Volk unter der Abkürzung F.F.J. berüchtigt und gefürchtet waren ... Sie setzten sich im unbesetzten Frankreich fest, vor allem in gebirgigen Gegenden, wo sie sich leichter dem Zugriff der französischen Polizei entziehen und ihr Handwerk ungestört ausüben konnten ... Ihre hauptsächlichste Tätigkeit

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bestand im Nichtstun und in Raubgängen gegen einzelstehende Gehöfte ... Mangelte es an Fleisch, so ging man zum nächsten Bauern und hielt ihm die Maschinenpistole vor ... Setzte sich der Bauer zur Wehr, so wurde er liquidiert ... Vereinzelt wurden auch ganze Familien ums Leben gebracht ... Einbrüche wurden verübt und Geldschränke ausgeleert ..., deutsche Soldaten aus dem Hinterhalt erschossen ... Dazu kamen noch die Sprengungen von Brücken und Zügen. Da in den Zügen zehnmal mehr Franzosen als Deutsche reisten, kamen dabei immer viel mehr Franzosen als Deutsche ums Leben. Sinnlos wurden französische Stellwerke, Wassertürme, Lokomotiven usw. gesprengt. Der Frankreich dadurch zugefügte Schaden war hundertmal größer als die den Deutschen dadurch verursachten Unannehmlichkeiten ... Nach Abzug des letzten hinkenden deutschen Soldaten begann die Hetzjagd auf die Kollaborateure. Ein Blutrausch tobte über Frankreich ... In Poitiers wurden 35 Inder der indischen Nationalarmee von Bose auf den Rathausplatz durch Genickschuß getötet ... In der Gegend, wo ich 1944 die Sommerferien verbrachte, wurden über 250 Personen niedergemacht oder zu Tode gemartert. Viele wurden mit Nägeln an die Bäume geschlagen, andere an die Böden ihrer Zimmer genagelt, worauf ihnen, noch lebend, die Köpfe mit Winden abgerissen wurden. Der französische Pfarrer von Chasseneuil erzählte mir ein Jahr später all die schrecklichen Einzelheiten ... Die Blutwoche von Toulouse wird allen denen, die sie erlebt haben, ihr ganzes Leben lang in grauenvoller Erinnerung bleiben. In Nizza wurden im Hotel 'Scribe', dem Generalquartier der Maquisards, die Gefangenen dermaßen gefoltert, daß ihre Schreie die Nachbarschaft wochenlang ihres Schlafes beraubten. Im Gefängnis von Angoulême wurden Gefangenen eiserne, mit Schrauben versehene Helme aufgesetzt, dann wurden ihnen die Schrauben ins Gehirn getrieben ... Anderen wurde im Wald von Drancy der Bauch aufgeschlitzt, die Eingeweide herausgerissen und auf einem Baumstamm aufgewickelt, um den die Unglücklichen mit Peitschenhieben getrieben wurden, bis sie tot zu Boden sanken. Die Frauen, die bei Deutschen als Hausmädchen oder Stenotypistinnen gearbeitet hatten, wurden glattgeschoren und nackt durch die Straßen der Städte geführt, begleitet durch eine johlende Menschenmenge ... Andere Mädchen wurden von den 'Patrioten' festgebunden, dann wurden Hunde mit Gewalt zugeführt."

Wer sich für die damals verübten Greuel interessiert, kann sie in französischen Büchern nachlesen, so im Buch des katholischen Dom-

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herrn Abbé Desgranges Les crimes masqués du résistantialisme. Desgranges war selbst "Widerständler". Er schrieb dieses Buch, um vor seinem Tod noch die Wahrheit zu ihrem Recht kommen zu lassen. Erschienen ist das Buch im Verlag L'Elan, 114 Rue Lafayette, Paris.

DIE GREUEL DES LUFTKRIEGES

"Verglichen mit den Vergewaltigungen, Mordtaten und Plünderungen der russischen Armeen bei Kriegsende, verglichen mit dem Terror und der Versklavung, dem Hunger und der Ausraubung der Ostzone von heute, verglichen mit dem von Polen und Tschechen vollführten Völkermord, erscheinen die Kriegsverbrechen der von uns zum Tod oder zu lebenslänglichem Gefängnis verurteilten Deutschen im Ausmaß und der Art nach geringer ...

Man konnte nicht durch die zerstörten Städte der Westzone reisen, ohne ein Gefühl des Befremdens und des Entsetzens, daß wir über die Deutschen zu Gericht sitzen sollten, die nicht so viele Zivilisten umbrachten wie wir und keine größeren Grausamkeiten verübten als unsere Ausradierung ganzer Städte durch Bomben ..., als unsere Angriffe auf nichtmilitärische Ziele wie Dresden, wo wir in einer Nacht mehr als dreimal hunderttausend Menschen den gräßlichsten Tod brachten, den man sich nur ausmalen kann, indem wir dieses unverteidigte und von Flüchtlingen vor dem russischen Vormarsch vollgestopfte Kulturzentrum mit Phosphorbomben belegten. Diese Greueltat gehört zu unseren größten Kriegsverbrechen, weil wir damit zeigten, daß Mord an Zivilisten unser Ziel war. Wir machten sogar Jagd mit Maschinengewehren auf Frauen und Kinder, die aus der lodernden Stadt aufs Land hinaus zu fliehen versuchten. Aber Dresden ist nicht das einzige Beispiel dafür, daß wir die Einwohnerschaft von Städten heimsuchten, die weder Kriegsindustrie aufwiesen, noch sonst eine militärische Bedeutung hatten.

Die Geschichte von Hiroshima ist in amerikanischen Zeitungen und Büchern beschrieben worden. Aber wer hat die Geschichte von Dresden erzählt oder die Geschichte von Köln?" (Freda Utley)

Und man kann hinzufügen: die Geschichte von Hamburg, Kiel, Frankfurt, Nürnberg, München und Hunderten anderen deutschen Städten und Orten, über deren zivile Bürger die Amerikaner und

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Engländer brennenden Phosphor und Napalmbomben herabregnen ließen?

Der englische Generalmajor J. F. C. Fuller schreibt in seinem Buch Der zweite Weltkrieg (Duell, Sloan & Pearce., Inc., New York 1949):

"Fünfzig, hundert und vielleicht noch mehr Jahre werden die Städteruinen Deutschlands dastehen als Denkmäler des Barbarentums ihrer Eroberer. Die Hingemetzelten werden vergessen, die Schrecken der KZ werden verblassen, aber die Ruinen werden bleiben und eine Generation der Deutschen nach der anderen zur Vergeltung aufrufen."

NEUN TAGE BRANNTE HAMBURG

Unter diesem Titel bringt Hans Joachim Richard in der Deutschen Wochen-Zeitung vom 2. August 1963, S. 4, folgenden Bericht:

"'Gomorrha' nannte sich sinnigerweise der verbrecherische Plan Englands und der USA, nach welchem die großen deutschen Städte in Trümmer aufgehen sollten ... Bei klarer Sicht startete die Königlich-britische Luftwaffe mit 740 schweren Bombern in der Nacht vom 24./25. Juli 1943, um als erste unter den deutschen Großstädten Hamburg dem Erdboden gleichzumachen und wenn möglich für alle Zeiten auszulöschen.

Wie der Chef des britischen Bomberkommandos, Luftmarschall Sir Arthur Harris, den eingesetzten Besatzungen in einem Tagesbefehl erklärte, werde die Stadt nicht in einer Nacht, sondern nur in mehrtägigen rollenden Tag- und Nachtangriffen 'auszulöschen' sein. Rund 10.000 Tonnen Abwurfmaterial wurden bereitgestellt ... Dem ersten Angriff mit 740 schweren britischen Bombern folgten am nächsten Tag 297 amerikanische Bomber, darauf in den Nächten vom 27./28. wieder 738 und vom 29./30. erneut 726 britische Bomber, um ihre todbringende Last über der brennenden Stadt abzuladen.

Zwischen dem 25. Juli und dem 3. August flogen die Briten fünf Nachtangriffe und die Amerikaner drei Tagesangriffe. 4400 Tonnen Sprengbomben aller Kaliber, 2700 Tonnen Stabbrandbomben und 1900 Tonnen brennbarer Flüssigkeit wurden über Hamburg abgeworfen und verwandelten die Stadt in eine Wüste aus Stein, Staub und Qualm. Bis weit ins Land, bis Bremen und Oldenburg, Schwerin und Lüneburg waren die himmelhoch züngelnden Feuersäulen

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und die Rauch- und Staubwolken zu sehen. Die Stadt fiel zunächst den Sprengbomben und dann den riesigen Flächenbränden zum Opfer, die durch Brandbomben und Brandkanister entfacht und ständig genährt wurden, bis die Stadt am 10. Tag in Schutt und Asche versunken war. 277.330 Wohnungen wurden durch den Bombenterror zerstört; 900.000 Menschen strömten in endlosen Zügen, von Panik getrieben, aus dem brennenden Inferno, um wenigstens das nackte Leben zu retten. 600.000 Hamburger verloren in diesen Tagen geplanter Grausamkeit ihr Hab und Gut.

Mit brennenden Kleidern stürzten die Menschen aus den Trümmern auf die von Menschenmassen verstopften Straßen. Niemand, der es erlebte, wird je die Unzahl der kleinen Kinder vergessen können, die verlassen in angesengten Nachthemden, über und über mit Staub und Ruß bedeckt, um Hilfe flehten ...

30.482 Menschen, unter ihnen ungezählte Frauen und Kinder, starben einen schrecklichen, gnadenlosen Tod ... Bis zu dieser Stunde fanden sich weder Kläger noch Richter, die diese grausamen Verbrechen an Wehrlosen und Unschuldigen zu sühnen bereit wären. Die Namen der Kriegsverbrecher sind bekannt. An ihrer Spitze steht der Mann, der den Befehl gab, Mord und Brand und Verderben unter die deutsche Zivilbevölkerung zu tragen und weder Greise noch Kinder, noch Frauen zu schonen."

Ende Juli 1943 wurde Hamburg in drei Nächten von 2304 britischen Flugzeugen angegriffen. Allein beim zweiten Angriff fielen auf je km2 30 Minenbomben, 803 Sprengbomben, 2733 flüssige Phosphorbrandbomben und 96.429 Stabbrandbomben.

Diese britische Vernichtungsoperation trug den bezeichnenden Decknamen "Gomorrha".

Die Berichte des italienischen Konsuls in Hamburg schilderten entsetzliche Tatsachen. Die Phosphorbomben hatten ganze Viertel der Stadt in Brand gesteckt und eine große Zahl von Todesopfern gefordert. Soweit nichts Ungewöhnliches. Aber Tausende und Abertausende von Unglücklichen, mit brennendem Phosphor übergössen, hatten sich, in der Hoffnung, auf diese Weise das sie verzehrende Feuer löschen zu können, in die Kanäle gestürzt, die Hamburg in allen Richtungen durchziehen, in den Fluß, in den Hafen, in die Teiche und selbst in die Brunnen der öffentlichen Anlagen. Dort krallten sie sich an die Uferböschung oder an Boote und Kähne fest. Sie hielten sich bis zum Munde unter Wasser getaucht. Oder sie hatten sich in den Splittergräben bis zum Hals mit Erde zuschütten lassen.

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So warteten die Unglücklichen auf Hilfe, auf irgendein Mittel gegen dieses heimtückische Feuer. Denn Phosphor wirkt in der Art, daß er sich wie ein klebriger Aussatz in die Haut einfrißt und nur bei Berührung mit Luft sofort zu brennen anfängt. Sobald diese Unglücklichen einen Arm aus der Erde oder aus dem Wasser herausstreckten, loderte dieser Arm wie eine Fackel auf. Um sich gegen diese Marter zu schützen, waren die Unglücklichen gezwungen, unter Wasser getaucht oder in der Erde eingegraben zu bleiben wie die Verdammten in Dantes "Inferno". Rettungskommandos zogen von einem zum ändern und gaben ihnen zu trinken und zu essen. Sie banden sie mit Tauen am Ufer fest, damit sie nicht, von Müdigkeit überwältigt, untersänken und ertränken. Man versuchte es mit Salben und Einreibungen. Doch alles war vergeblich. Sobald man einen Arm oder ein Bein oder eine Schulter behandelte, die einen Augenblick lang aus dem Wasser oder aus der Erde herausgestreckt wurden, leckten die Flammen sofort wieder empor, gleich züngelnden Schlangen, und es gab kein Mittel, um das Weiterfressen dieses brennenden Aussatzes einzudämmen.

Ein paar Tage lang bot Hamburg einen Anblick wie die Höllenstadt Dantes. Überall, auf den Straßen, auf den Plätzen, in den Kanälen, in der Elbe, ragten Tausende und Abertausende von Köpfen aus dem Wasser und aus der Erde, und diese Köpfe, blauschwarz vor Qualen und Schmerzen, bewegten die Augen, öffneten den Mund, sprachen. Zwischen diesen entsetzlichen Köpfen kamen und gingen Tag und Nacht die Angehörigen der Verdammten, eine abgezehrte und abgerissene Menschenmenge; sie sprachen leise, als wollten sie diesen entsetzlichen Todeskampf nicht stören, und brachten Speisen und Getränke, Salben. Der eine brachte ein Kissen, um es einem Verwandten oder Freund unter den Nacken zu schieben, ein anderer setzte sich neben einen Eingegrabenen und verschaffte ihm mit einem Fächer Erleichterung vor der Gluthitze des Tages, ein anderer hielt einem zum Schutz gegen die Sonnenstrahlen einen Schirm über den Kopf, wischte ihm den Schweiß aus der Stirn und aus den Augen, netzte ihm die Lippen mit einem angefeuchteten Taschentuch oder ordnete mit einem Kamm einer unglücklichen Frau oder einem Mädchen das Haar. Alle versuchten die Verdammten zu trösten. In Scharen liefen überall die Hunde umher und bellten, leckten ihren eingegrabenen Herren und Frauen das Gesicht oder sprangen ins Wasser im verzweifelten Bemühen, ihnen zu Hilfe zu kommen ... Bisweilen wurden einige der Verdammten von Verzweiflung übermannt und versuchten aus dem Wasser oder aus ihrem Erdloch her-

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auszukommen, um der Qual dieses entsetzlichen Wartens ein Ende zu machen. Doch sogleich, bei der geringsten Luftzufuhr, loderten ihre Glieder in Flammen auf, und grausige Schlägereien begannen zwischen diesen Verzweifelten und ihren Angehörigen, die sich abmühten, die grausigen Körper und Köpfe wieder ins Wasser und in die Erde hineinzudrücken. Am mutigsten und geduldigsten waren die Kinder; sie weinten nicht, sie schrien nicht, sie sahen mit ruhigen Blicken umher auf das gräßliche Schauspiel, auf die Menschen, die ihnen nicht helfen konnten ... Das furchtbarste aber waren die Nächte, wenn die unglücklichen Köpfe mit angsterfüllten Blicken den Himmel betrachteten, aus dem ihre Peiniger gekommen waren und immer noch kamen ...

Am siebenten Tag wurde der Befehl gegeben, die Zivilbevölkerung von den Unglücklichen zu entfernen. Die Scharen von Verwandten und Freunden entfernten sich schweigend, von Soldaten und Sanitätspersonal schonend abgeschoben. Die Verdammten blieben allein. Entsetztes Stammeln, Zähneknirschen, ersticktes Weinen ging von ihren schauerlichen Köpfen aus, die in den verlassenen Straßen, Plätzen und Kanälen aus dem Wasser und aus der Erde ragten. Den ganzen Tag über sprachen die Köpfe miteinander und schrien ... Es war grauenhaft ... Dann sank die Nacht herein ... Man erlöste die Unglücklichen von ihren Leiden."

DAS GRAUEN VON DRESDEN

Das Geschehnis von Dresden übersteigt jede sinnlose Grausamkeit, die je von einem Menschen ausgeheckt wurde und dennoch völlig unverurteilt blieb. Sie übersteigt selbst die furchtbare Tat des unnötigen Abwurfes von Atombomben, die am 6. und am 9. August 1945 auf Hiroshima und Nagasaki ohne jegliche Notwendigkeit fielen und 225.000 Tote und 400.000 Verstümmelte an Opfern forderten.

Durch die alliierten Luftangriffe auf Dresden, den Nachtangriff vom 13. Februar und den Tagesangriff vom 14. Februar, wurde nicht nur das kunstgeschichtlich berühmte Stadtgebiet zerstört, sondern Hunderttausende von unschuldigen Menschen wurden mit Phosphor und Sprengbomben auf die bestialischste Weise ermordet. Die Engländer unternahmen den Nachtangriff mit Bombenflugzeugen auf die Stadt, die Amerikaner warfen am nächsten Tag die Phosphorkanister mit Sprengbomben. 1.120.000 Menschen befanden sich zu diesem Zeit-

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punkt in Dresden. Zu den rund 670.000 Einwohnern waren rund 550.000 Flüchtlinge aus Schlesien gekommen, die vor den Russen dorthin geflohen waren. Der greise Dichter Gerhart Hauptmann befand sich unter ihnen. 9000 Maschinen griffen Dresden in drei Wellen an. Die erste Welle setzte eine Häuserfläche von 28 km2 in Brand, die nächsten Wellen zerstörten die Randgebiete, in die sich die Überlebenden des ersten Angriffs zu retten versucht hatten.

Ein Bericht teilt mit:

"Die Zahl der Opfer wird sich nie genau feststellen lassen. Sorgfältige Schätzungen beziffern die Zahl der in den Kellerräumen erstickten oder ertrunkenen, der im Phosphorregen verbrannten, durch Trümmer erschlagenen und verschütteten Zivilisten auf 350.000 bis 400.000 Personen, Kinder und Greise, Frauen und Männer. Zwei Monate lang arbeiteten die Kommandos, um die Leichen zu bergen und zu beerdigen. Dann mußte man es aufgeben. Scheiterhaufen mit je 450 bis 5000 Leichen wurden errichtet. Flammenwerfer wurden eingesetzt, um die Keller auszubrennen. Militärisch waren die Angriffe völlig unbegründet. Weder militärische Rüstungsbetriebe noch militärische Anlagen, nur wehrlose Menschen sollten getroffen werden."

Und an diese Verbrechen reihten sich ähnliche Vernichtungsangriffe gegen Hunderte andere deutsche Städte.

In einer einzigen Nacht, am 14. Februar 1944, wurden in Dresden mehr Deutsche auf die scheußlichste Art ermordet, als während des ganzen zweiten Weltkrieges Juden an Seuchen verstarben oder von ihren Wirtsvölkern ermordet wurden. In jener Nacht, als der Krieg für die Alliierten schon entschieden und gewonnen war, legten 9000 britische und amerikanische Maschinen die deutsche Kunst- und Hospitalstadt Dresden in Schutt und Asche. In jener Nacht verbrannten Hunderttausende deutscher Frauen und Kinder als lebende Fackeln; sie schrien und liefen, bis sie schließlich verstummten und verloschen und von ihnen nichts übrigblieb als ein Haufen verkohlten Fleisches.

Hans Rumpf gibt in seinem Buch Der hochrote Hahn (Verlag E. S. Mittler & Sohn) eine Darstellung der Schreckenstage von Dresden:

"Am 14. Februar bricht die Katastrophe auch über Dresden herein, so grauenhaft und vorbildlos, daß man die Einzelheiten in ihrer ganzen Furchtbarkeit nie mehr erfahren wird. Die Stadt war überfüllt mit Flüchtlingsscharen, die vor der Roten Armee nach Westen

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drängten. Alle Bahnhöfe waren mit Flüchtlingszügen verstopft, die Straßen mit Trecks überfüllt, die Häuser bis zum letzten Platz besetzt. Zu Zehntausenden lagerten die Menschen in Kälte und Nässe auf allen freien Plätzen, im Großen Garten, auf den Elbwiesen: man schätzte gegen 700.000 Flüchtlinge. Die Stadt war völlig schutzlos. Alle Flak war längst an die Front abgezogen. In diese wehrund schutzlosen Menschenmassen schlug in der Nacht zwischen 22.09 und 22.33 Uhr ein britischer Großangriff von 100 viermotorigen Bombern. Der mörderische Schlag von etwa 5000 Spreng- und 400.000 Brandbomben traf zunächst die enge Innenstadt, die sogleich lichterloh brannte.

Die Feuerlöschkräfte, obwohl über 1000 Mann stark und bestens ausgerüstet, waren einem solchen Wüten gegenüber von vornherein völlig machtlos. Die Unterstützungskräfte der Regimenter und der Nachbarstädte, einschließlich des hartumkämpften Berlin, kämpften sich auf vereisten Straßen durch die Nacht heran ... Die unter dem Bombenhagel und dem Feuersturm zusammenbrechenden Straßenzüge waren unpassierbar, die Fluchtwege versperrt, die Eingeschlossenen dem Feuertod überliefert.

Da schlug drei Stunden später eine zweite Angriffswelle gleich starker Bomberverbände, diesmal vorwiegend mit Spreng- und Splitterbomben und Bordwaffen der Tiefflieger zu. Sie schossen in das Chaos der zusammengedrängten Menschenhaufen und Menschenmassen. Die Wirkung beschreiben zu wollen, wäre zwecklos. Sie ist nicht darstellbar. Es gibt eine Tiefe des Grauens, auf deren Grund kein Verstehen mehr hinabreicht.

Am Mittag wiederholte eine amerikanische Luftflotte von 1350 Viermotorigen unter Begleitschutz von 900 Jägern den Angriff. Kurz darauf luden nochmals 1100 Bomber ihre teuflischen Lasten über die verwüstete Stadt ab.

Die genaue Zahl der Opfer wurde nie festgestellt; die ganze Wahrheit über diese Mordnacht wird man nie erfahren.

In den Kellern des Hauptbahnhofes zählte man allein an 2000 Tote, erstickt und ertrunken, Zehntausende senkte man in Massengräber, 6000 wurden, zu Haufen geschlichtet, am Alten Markt verbrannt, meist Frauen und Kinder. Eine Identifizierung war unmöglich. Bis April waren 30.000 geborgen. Die Zahl der unter den Trümmern Liegenden ist mindest ebenso hoch. Dresden selbst, diese schöne alte Kunststadt mit ihren vielen edlen Gebäuden, die einst das Entzücken der ganzen Welt gewesen, war vernichtet."

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F. J. P. Veale schreibt über den Luftangriff auf Dresden (Advance to Barbarism, Appleton, Merrymeade Publishing Co. & C. C. Nelson Company, deutsche Ausgabe Der Barbarei entgegen, Hamburg 1954): "Stundenlang wogten die Menschenmassen der obdachlosen und hilflosen Flüchtlinge straßauf, straßab hin und her, um in einer ihnen fremden Stadt inmitten explodierender Bomben, brennenden Phosphors und stürzender Häuser vergeblich Rettung zu suchen."

Die amerikanische und die britische Luftwaffe bombardierten alle deutschen Städte und töteten durch Phosphor und Napalmbomben, die sie über die Städte regnen ließen, über eine Million friedlicher, ziviler deutsche Bürger, vorwiegend Frauen und Kinder.

Der amerikanische General Patton bekannte, daß die unablässigen alliierten Vernichtungs-Luftangriffe auf die deutschen Städte, mit dem Ziele, die deutsche Zivilbevölkerung zu treffen, "rechtwidrig" waren.

DAS GRAUEN VON KÖNIGSBERG

Im März 1945 verkündete der Dekan der Philosophischen Fakultät der Universität der von den Russen bereits eingeschlossenen Stadt Königsberg über den Rundfunk:

"Ich spreche aus einem Trümmerhaufen. In zwei Nächten des August haben britische Bomber Leben und Gestalt der Innenstadt Königsbergs ausgelöscht. Ich spreche nicht von den unmenschlichen Geschehnissen, die sich bei diesen britischen Vernichtungsangriffen gegen zivile Bürger ereignet haben. Jene höllischen Nächte enthüllten auch dieser Stadt, daß die Grausamkeiten des gegenwärtigen Krieges schon unter uns Europäern — von den teuflischen Grausamkeiten der Russen schweige ich — so ins Maßlose gestiegen sind, daß am Ende keiner, kein einziger der Beteiligten, und sei er noch so selbstgerecht gesonnen, über den Gegner moralisch Gericht halten könnte, ohne damit sein Innerstes zu schänden und Gott zu lästern."

Und mit dem Beginn des totalen Luftkrieges, des Terror- und Vernichtungskrieges gegen zivile Bürger ist nicht etwa Deutschland, sondern England belastet. Der britische Luftmarschall Spaight bekennt sich ausdrücklich zu dieser britischen Blutschuld. Er erklärt:

"Wir begannen Ziele in Deutschland zu bombardieren, ehe dies die Deutschen in England taten. Das ist historische Tatsache."

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Auch der englische Schriftsteller David J. Irving bereitet eine Dokumentation über die britisch-amerikanische Luftaktion "Clairon" gegen die Stadt Dresden vor.

Über das Grauen des britisch-amerikanischen Terrors- und Vernichtungskrieges gegen das zivile Deutschland vgl. auch den Bericht des Generalmajors der deutschen Feuerschutzpolizei Hans Rumpf, Das war der Bombenkrieg — Deutsche Städte im Feuersturm, ein Dokumentarbericht, Gerhard Stalling, Oldenburg und Hamburg.

Auf Köln erfolgten 107 Luftangriffe.

Lübeck wurde in den Nächten des 28. und 29. März 1942 zerstört. Die Stadt brannte 32 Stunden lang.

Ein gleiches Schicksal erlitten: Darmstadt mit 6000 Todesopfern, Heilbronn (7000), Magdeburg (12.000), Hamburg (40.000), Wesel (9000), Wuppertal (7000), Würzburg (4000) usw., usw.

Vgl. hierzu den Artikel "Königsberg — heute" von Herbert Meinhard Mühlpfordt in der Deutschen Wochenzeitung vom 12. Mai 1962 und die Artikelserie "Das war Köln" in der gleichen Zeitschrift, Frühjahr 1962.

DAS GRAUEN VON HIROSHIMA UND NAGASAKI

Für den Abwurf der Atombomben auf Hiroshima (6. August 1945) und auf Nagasaki (8. August 1945) bestand keine Kriegsnotwendigkeit. Die Abwürfe hatten nur den Zweck, die Wirkung der Atombomben erstmalig im Ernstfall zu erproben. Die Abwürfe waren ein unentschuldbares Kriegsverbrechen. Schon im Februar 1945 trat Japan an Rußland heran und bat es, als neutralen Staat als Vermittler aufzutreten, um einen Frieden zwischen Japan und den Alliierten zustande zu bringen.

Aber drei Monate lang geschah nichts. Dann erwähnte Stalin in Moskau gegenüber Harry Hopkins nebenbei die "Friedensfühler" Japans, ohne klar erkennen zu lassen, daß es sich um offizielle und amtliche Schritte des japanischen Kaisers selbst handelte.

Inzwischen kapitulierte Deutschland.

Trotzdem blieb das Friedensanbot Japans unbeachtet. Am 20. Juni versuchte es der Japanische Kaiser wieder. Prinz Konoye wurde nach Moskau gesandt, um Frieden "um jeden Preis" zu erreichen.

Stalin berichtete in Potsdam Churchill von den japanischen Annäherungen.

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Zwei Wochen später sandte die japanische Regierung eine weitere Friedensbotschaft an Stalin; Stalin informierte die westlichen Staatsmänner, gab aber der japanischen Regierung eine negative Antwort.

Am 13. Juli 1945 war dem amerikanischen Außenamt das Friedensanbot Japans bereits bekannt.

Am 15. Juli erhielt der amerikanische Kriegsminister, Henry L. Stimson, in Berlin-Babelsberg nähere Informationen über das japanische Friedensanbot.

Am 18. Juli teilte Stalin das japanische Friedensanbot Präsident Truman mit (der es bereits kannte). Stalin übergab Truman eine Kopie der Friedensnote Kaiser Hirohitos. Truman kannte das japanische Kapitulationsangebot längst, weil die Amerikaner den japanischen Geheimkode schon seit Kriegsbeginn entschlüsselt hatten und kannten.

Am 28. Juli informiert Stalin erneut Truman von den japanischen Friedensbemühungen.

Amerika aber wollte erst noch die gebrauchsbereite Atombombe ausprobieren. Aus diesem Grund blieb das japanische Kapitulationsangebot unbeachtet. Der Krieg wurde um Monate verlängert. In diesen Monaten fielen Zehntausende amerikanische Soldaten.

Am 6. August fiel die amerikanische Atombombe auf Hiroshima. Sie tötete 80.000 Menschen, ein Viertel der Bevölkerung von Hiroshima.

Am 8. August wurde Nagasaki vernichtet.

Churchill hielt es für richtig, diese grauenhafte Waffe gegen ein Land zu gebrauchen, das seit sechs Monaten wiederholt Gesuche um Beendigung des Gemetzels gestellt hatte.

Lidell Hart zitiert in John Bull (1961), daß Churchill gesagt habe: "Die endgültige Entscheidung [über den Abwurf der Atombombe] lag hauptsächlich bei Präsident Truman, der die Waffe besaß; aber ich habe nie gezweifelt, daß es geschehen würde, noch je gezweifelt, daß dies richtig war."

Es ist der Gipfel der Heuchelei, wenn die Amerikaner nach diesen grausamen mutwilligen Verbrechen den Mut besaßen, die Deutschen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit anzuklagen.

Vgl. hiezu: Charles E. Bohlen, Potsdam Papers (Bohlen war in Potsdam amerikanischer Sowjetexperte); die Berichte in den britischen Zeitungen Union, Mai und August 1961, und Edinburgh Evening Despatch, 1961; Die Grenzmark, Heft 7—12, 1961, S. 46; Helmut Sündermann, Potsdam 1945, Druffel Verlag.

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WER BEGANN DEN "TOTALEN LUFTKRIEG"?

Das Kriegsverbrechen der Luftangriffe auf offene Städte und die erbarmungslose Hinmordung der wehrlosen Zivilbevölkerung ging nicht von Deutschland aus, sondern von England. Grenfell schreibt hiezu (Bedingungsloser Haß, Seite 139 f.):

"Ein besonderer Grund englischer Erbitterung ist heute noch die Erinnerung an die deutschen Bombenangriffe auf England, auf London und andere Städte: Während des Krieges hatte man diese 'ersten' Luftangriffe auf offene Städte als 'Höhepunkte deutscher Grausamkeit' mit ungeheurem Erfolg propagiert. Es ist deshalb verblüffend, im Buch eines hohen Beamten des britischen Luftfahrtministeriums zu lesen, daß die Bombardierung nichtmilitärischer Ziele nicht nur von England ausgegangen ist, sondern daß die Engländer noch stolz darauf sein sollten."

Das Buch, das Grenfell meint, ist das Buch von J. M. Spaight, damals Erster Staatssekretär im Luftfahrtministerium, Bombing Vindicated ("Gerechtfertigte Bombenangriffe"), London, Geoffrey Bles. In diesem Buch heißt es (S. 74):

"Weil wir uns nicht klar waren, wie eine propagandistische Verdrehung der Wahrheit psychologisch wirken würde — der Wahrheit nämlich, daß wir mit der strategischen Bombenoffensive begonnen hatten —, deshalb scheuten wir davor zurück, unserer großen Entscheidung vom 11. Mai 1940 die verdiente Publizität zu geben. Das war sicher ein Fehler. Es war ein prächtiger Entschluß. Es war nicht sicher, aber doch recht wahrscheinlich, daß unsere Hauptstadt und unsere Industriezentren nicht angegriffen worden wären [von den Deutschen], wenn wir weiterhin unsere Angriffe auf die entsprechenden Ziele in Deutschland unterlassen hätten."

Grenfell bemerkt zu diesem Eingeständnis (S. 139 f.):

"Meisterlich geschickt war jedenfalls der gleichzeitige Entschluß, daß wir aus nervöser Sorge vor einer deutschen 'Entstellung' unserer Initiative in dieser Angelegenheit sie lieber verdrehten und den Deutschen die Verantwortung zuschoben ... Dabei erhebt sich die weitere Frage, ob unsere emsig betriebene falsche Propaganda, die Deutschen hätten das ganze schmutzige Geschäft begonnen, uns auch in einer günstigen Position beläßt, unserem ehemaligen Feind in die Augen zu sehen."

Bei den entsetzlich hohen Opferzahlen und den entsetzlichen Todesarten bei den Luftangriffen auf die deutschen Städte durch Phosphor-

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brandbomben, stürzende Häuser zeigten die englischen und amerikanischen Blätter auch nicht die allergeringste Anteilnahme an diesen grauenhaften Massenmorden an der deutschen Zivilbevölkerung, größtenteils Frauen und Kindern. Die meisten Blätter kommentierten die entsetzlichen Todesarten und die besonders hohe Zahl von Toten freudvoll als "eine unerwartete und glückhafte Extradividende" (!).

Wie rechtswidrig diese Bombenangriffe auf offene Städte und die zivilen Bürger waren, gesteht Churchill selbst in einem anderen Zusammenhang. Er schreibt in seinen Memoirs, Band I, S. 482:

"Es ist zweifellos rechtswidrig, besiedeltes Gebiet zu beschießen in der Hoffnung, ein militärisches Ziel zu treffen, von dem man weiß, daß es sich in diesem Gebiet befindet, dessen Lage man aber nicht einwandfrei ausmachen kann."

Unter den höchsten deutschen Volksvertretern und Staatsfunktionären grassiert jedoch eine pathologische, servile Selbstbeschuldigungs- und Selbstbefleckungssucht wie eine Seuche, die niemals zum Abklingen kommt. Noch im Sommer 1952 wurde von einem 'gut kirchlichen und ehrsamen' deutschen Parlamentspräsidenten bei einer Gedenkfeier für die Luftopfer von Hamburg die dumme Lüge wiederholt, daß die Deutschen den Luftkrieg auf offene Städte begonnen hätten und daß erst die deutschen nächtlichen Bombenangriffe auf London durch deutsche Flieger die nächtlichen Bombenangriffe der Engländer auf Berlin und andere deutsche Städte nach sich gezogen hätten. Diese Behauptung wagt heute nicht einmal mehr ein englisches Blatt. Ihre Unwahrheit ist heute geschichtlich längst erwiesen. England rühmt sich sogar der Tatsache, daß es mit den Vernichtungsangriffen auf deutsche Städte begonnen habe und nur während des Krieges wegen der Greuelpropaganda gegen Deutschland diesem die Schuld daran zugeschoben habe.

In derselben Rede behauptete der erwähnte Parlamentspräsident auch, daß das Wort vom "totalen Krieg" und vom "Ausradieren von Städten" zuerst von Menschen unseres Volkes ausgesprochen worden sei. Der Schöpfer der Begriffe vom totalen Krieg und vom Ausradieren der Städte ist der italienische General Douhet, der diese Worte und Begriffe in seinem in den zwanziger Jahren erschienenen Werk zum erstenmal prägte.

Im übrigen war gerade Hitler ein entschiedener Gegner dieses "Douhetismus".

Lidell Hart, der englische Kriegswissenschaftler hält in seinem Buch

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Revolution in Warfare (erschienen 1946) fest, daß der erste nächtliche Bombenangriff auf London erst stattfand, nachdem in den vorhergehenden 14 Nächten sechs Bombenangriffe auf Berlin erfolgt waren. Er schreibt:

"Die Deutschen hatten vor unserem sechsten Nachtangriff auf Berlin erklärt, daß sie als Vergeltung zu gleicher Handlungsweise übergehen würden, falls wir [Engländer] unsere Nachtangriffe auf Berlin nicht einstellten."

Helmut Sündermann schreibt in seinem Buch Alter Feind, was nun?, S. 142 (Druffel Verlag, 1955), über die Luftangriffe auf offene Städte:

"Der Luftkrieg gegen die Zivilbevölkerung — jenes Kriegsverbrechen, das während des zweiten Weltkrieges die meisten und die unschuldigsten nichtkämpfenden Opfer forderte — hat in keinem der zahlreichen 'Kriegsverbrecherprozesse' nach 1945 auch nur die geringste Rolle gespielt. Dafür und für den Umstand, daß die Entwicklungsgeschichte der sogenannten 'strategischen' Luftkriegführung zu den seit Kriegsende totgeschwiegenen historischen Tatbeständen gehört, gelten die gleichen Ursachen: es gibt hier keine Schuldfrage, sondern es steht außerhalb jeglichen Zweifels völlig fest, daß der Bombenkrieg gegen offene Städte und gegen die nichtkämpfende Bevölkerung von britischer Seite bewußt gewünscht und begonnen wurde.

Im einzelnen sind in dieser Angelegenheit folgende Tatbestände von Bedeutung:

Zu Beginn der Kampfhandlungen gegen Polen erklärte Hitler in seiner Rede vor dem Reichstag am 1. September 1939, er beabsichtige, die Vorschläge aufrechtzuerhalten, die er früher schon hinsichtlich der Luftkriegführung gemacht habe; er wolle keinen "Kampf gegen Frauen und Kinder" führen und habe deshalb der deutschen Luftwaffe den Befehl gegeben, sich bei den Angriffen auf militärische Objekte zu beschränken. Nur wenn die andere Seite sich von den Regeln humaner Kriegführung entferne, könne sie "nichts anderes erwarten, als daß wir den gleichen Schritt tun".

Hitlers angekündigter Befehl ist tatsächlich erteilt worden und bis zum Sommer 1940 in Kraft geblieben. Weder während des Feldzuges in Polen noch in Dänemark, Norwegen, Holland, Belgien und Frankreich hat es irgendeine deutsche Luftoperation gegeben, die nicht in unmittelbarem örtlichem Zusammenhang mit einer militärischen Bewegung stand. Warschau wurde erst mit Bomben belegt, als die Stadt eingeschlossen und vom Gegner zur Festung erklärt worden

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war. In einer 24Stündigen Frist erhielten das diplomatische Korps und die Zivilbevölkerung Gelegenheit, die Stadt vor der mit der Artilleriebeschießung verbundenen Bombardierung zu verlassen. Der Luftangriff auf Rotterdam im Mai 1940 wurde durch Befehlsirrtum ausgelöst. Er fand in der falschen Annahme statt, daß die Übergabe abgelehnt sei und die Stadt erstürmt werden müsse. Gegenüber England galt vom ersten Tage an bis zum 20. Juni 1940 ein Verbot jeglichen Angriffes auf ein Landziel ohne Rücksicht darauf, ob es militärischer oder ziviler Art war.

Zunächst gab es auf britischer Seite offenkundig einen ähnlichen Befehl. Daß am 4. September 1939 — am Tage nach der britischen Kriegserklärung — nachmittags um 17.57 Uhr zwei britische Bomben auf die dänische Stadt Esbjerg abgeworfen wurden und eine dänische Frau den blutigen Reigen der Luftkriegstoten des zweiten Weltkrieges einleitete, geht vermutlich auf einen Fehlwurf zurück. Jedenfalls entschuldigte sich die britische Regierung in Kopenhagen und leistete Schadenersatz.

Während des ganzen Winters 1939/40 beschränkte sich die britische Luftwaffe auf Aufklärungsflüge und Flugblattabwürfe über dem Reichsgebiet, die deutsche Luftwaffe auf Angriffe gegen Schiffsziele.

Bei einer Besprechung des britischen Premierministers Chamberlain mit dem französischen Ministerpräsidenten Daladier am 17. November 1939 (das Protokoll fiel in deutsche Hand und wurde im Weißbuch Nr. 8 des Auswärtigen Amtes veröffentlicht) wurde zwar der Plan, das Ruhrgebiet zu bombardieren (wobei es — wie Chamberlain bemerkte — 'offensichtlich unmöglich wäre, den Verlust menschlichen Lebens unter der Zivilbevölkerung zu vermeiden'), gründlich erörtert, die Verwirklichung jedoch im Hinblick auf das noch sehr ungünstige Kräfteverhältnis zur deutschen Luftwaffe zurückgestellt.

Ein etwas mysteriöser Vorfall ereignete sich in den ersten Januartagen 1940. Am 10. Januar meldete das britische Reuterbüro offiziell, die RAF habe "die Insel Sylt mit Bomben belegt", während deutscherseits dort keine Einschläge beobachtet wurden. Es hatte wieder ein Fehlwurf, diesmal auf der dänischen Insel Röm, stattgefunden. Schließlich wurden in der Nacht zum 12. Januar in der Nähe der Stadt Westerland doch noch drei britische Sprengbomben abgeworfen, allerdings richteten sie keinen Schaden an. Das waren die ersten Bombenabwürfe auf deutsches Gebiet im zweiten Weltkrieg. Das deutsche Oberkommando nahm von diesem Vorfall nicht ernstlich Notiz und zog keine Schlußfolgerungen daraus. Es blieb beim Verbot, Bodenziele auf der britischen Insel anzugreifen. Allerdings kam es

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am 16. März 1940 bei einem Luftangriff auf britische Kriegsschiffe in der Bucht von Scapa Flow auch auf deutscher Seite zu einem Fehlwurf, bei dem ein Arbeiter auf einem britischen Flugplatz getötet wurde. Die Gesamtanlage des Angriffs machte es aber auch für den Gegner erkennbar, daß es sich um einen Irrtum handelte.

Am 20. März erfolgte dann von britischer Seite ein nächster, bedenklich weiter führender Schritt mit einem Angriff auf den Hindenburgdamm, der Sylt mit dem Festland verbindet: Der Damm blieb unbeschädigt, aber dafür wurde zum erstenmal ein Wohnhaus zerstört. Als dann — einen Monat später, in der Nacht zum 24. April 1940 — neuerliche Bombenabwürfe auf den Badeort Wennigstädt und auf die Stadt Heide in Holstein stattfanden, sah sich das Oberkommando der Wehrmacht erstmals zu einer am 25. April veröffentlichten warnenden Erklärung veranlaßt, daß die deutsche Fliegertruppe noch den strikten Befehl habe, 'offene Feindstädte ohne militärische Bedeutung nicht anzugreifen'. Nach einer genauen Untersuchung der Bombenabwürfe auf Wennigstädt und Heide wurde am 26. April von deutscher Seite festgestellt, daß die Feindseite 'den Luftkrieg gegen unverteidigte Orte ohne jede militärische Bedeutung eröffnet' habe. Trotzdem verblieb es auch weiterhin und während des Frankreichfeldzuges bei den bisherigen Befehlen für das Verhalten der deutschen Luftwaffe und bei dem Verbot jeglicher Angriffe auf Bodenziele in England.

Der — von den genannten Zwischenfällen abgesehen — seit September 1939 bestehende 'Luftkriegsfriede' wurde einseitig von britischer Seite beendet, als Churchill britischer Premierminister geworden war. Am 27. Januar 1940 hatte er — damals noch Erster Lord der Admiralität — in einer Rede in Manchester die erstaunliche Bemerkung gemacht:

'Viele Leute wundern sich, daß Großbritannien von der deutschen Luftwaffe noch nicht angegriffen worden ist. Auch ich selbst habe mir die Frage oft gestellt.'

Als er Regierungschef geworden war, zögerte er keinen Tag, um seinerseits die Initiative zu ergreifen.

Der britische Luftmarschall J. M. Spaight nennt in seinem Buch Bombing vindicated (London 1944) den 11. Mai 1940 als den historischen Tag, 'an dem wir unsere strategischen Luftangriffe gegen das Reich eröffneten' (Seite 35), und er bezeichnet diesen Entschluß als eine 'großartige Entscheidung'. Von nun an meldete in der Tat der deutsche OKW-Bericht fast jeden Tag Nachtangriffe britischer Flugzeuge auf verschiedene westdeutsche Städte. Die Angriffe waren

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damals noch nicht sehr wirkungsvoll und wurden von der Luftwaffe nicht erwidert. Aber Spaight stellte mit Recht ausdrücklich fest, 'daß wir [die Royal Air Force] es waren, die mit der strategischen Bomberoffensive begannen' (a. a. O., S. 74). Es gab über diese Aktionen ziemlich lebhafte Auseinandersetzungen mit der französischen Regierung, die vergeblich wünschte, die britische Luftwaffe in der Schlacht um Frankreich eingesetzt zu sehen. (Vgl. die Niederschrift Daladiers über seine Unterredung mit Churchill am 16. Mai 1940 und das Telegramm Reynauds an den britischen Premierminister im Deutschen Weißbuch Nr. 8).

Hitler zögerte noch während des ganzen Verlaufes des Frankreichfeldzuges, deutsche Vergeltungsmaßnahmen zu befehlen. Bis zum 20. Juni 1940 — also mehr als 40 Tage nach dem Beginn der britischen Luftoffensive gegen das Reichsgebiet — hat die deutsche Luftwaffe keinen sogenannten 'strategischen' Luftangriff, keine Operation durchgeführt, die nicht mit einer Kampfhandlung der Erdtruppen in Verbindung stand und einem unmittelbaren militärischen Zweck diente.

Am 20. Juni 1940 wurden von deutscher Seite erstmals Landziele auf englischem Boden angegriffen, doch wurde auch hier zunächst der Versuch gemacht, wahllose Bombardierung zu vermeiden; die Angriffe blieben auf Flugplätze, Häfen und Industriewerke beschränkt. Städte wurden nicht einbezogen, bis — wie oben erwähnt — nach sechsmaligen britischen Provokationsangriffen auf Berlin die deutsche Luftwaffe erstmals am 7. September 1940 — also fast 4 Monate nach der britischen Bombardierung deutscher Städte — Angriffsbefehl auf London erhielt.

Angesichts dieser Tatsachen und im Hinblick auf den Umstand, daß die Nürnberger Anklagebehörde wohlweislich den Bombenkrieg nicht in ihr Anklageprogramm aufnahm, ist die Frivolität kaum begreiflich, mit der Churchill seine Urheberschaft an dieser Art der Kriegführung abzuleugnen versucht. In Band I seiner Erinnerungen (deutsche Ausgabe) findet sich auf Seite 33 folgender Satz:

'Nachdem die Deutschen einmal das verabscheuungswürdige Bombardieren offener Städte aus der Luft begonnen hatten, übten die Alliierten mit ihrer ständig zunehmenden Schlagkraft zwanzigfache Vergeltung und erreichten den Höhepunkt mit den Atombomben, die Hiroshima und Nagasaki von der Erde auslöschten.'

Der Memoirenschreiber Churchill machte sich in diesem für eine englisch-deutsche Wiederverständigung so wichtigen Punkt einer Falschaussage gegenüber der Weltöffentlichkeit, einer Irreführung und

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falschen Geschichtsschreibung schuldig. Die Tatsachenübersicht eines britischen Premierministers schließt auch den "benefit of a doubt", die Entschuldigung des Irrtums, in diesem Falle aus. Es kann sich nur um eine in voller Kenntnis der Wahrheit ausgesprochene Unwahrheit handeln. Churchill hat sich hiebei einer offenkundigen Unwahrheit schuldig gemacht."

Vgl. hiezu auch die amtliche Geschichte der Air Force: Der 1956 erschienene erste Teil dieser Geschichte, The Fight against Odds, bestätigt in allen Einzelheiten die Angaben Spaights. Er fügt die Mitteilung hiezu, daß das Luftministerium vom Tag des Kriegsausbruches an die britische Regierung dauernd unter Druck setzte, um die Erlaubnis zum Bombenterror gegen die Zivilbevölkerung zu erzwingen. Im April 1961 erschien ein weiteres überaus aufschlußreiches Buch des britischen Wissenschaftlers Sir Charles Snow, Science and Government (Oxford University Press, 1961), das gleichfalls die Angaben Spaights voll bestätigt. Es heißt dort u. a.:

"Während die kontinentalen Mächte, wie Deutschland und die UdSSR, dem schweren Bomber als einer Art weitreichender Artillerie nur taktische Aufgaben auf dem Schlachtfeld zuwiesen, setzten die Briten ihre Hoffnung auf den 'strategischen Luftkrieg', das heißt auf Luftangriffe auf die feindliche Zivilbevölkerung; sie entwickelten schon lange vor dem Krieg Flugzeugmuster für diese Sonderaufgabe."

DER LINDEMANN-MORDPLAN

Das Buch Snows befaßt sich insbesondere mit dem sogenannten Lindemann-Plan, einem geradezu teuflischen Mordplan gegen die deutsche Zivilbevölkerung. Der Physiker Dr. F. A. Lindemann war ein deutscher Emigrant und von Haß- und Vernichtungsplänen gegen Deutschland erfüllt. Aus dieser gleichen Gesinnung und geistigen Gemeinschaft mit dem Deutschenhasser Churchill ergab sich bald eine persönliche Freundschaft zwischen beiden. Lindemann, geb. 1886 in Baden-Baden, hatte in Berlin Physik studiert. Als Churchill am 10. Mai 1940 britischer Premier wurde, bestellte er Lindemann zum obersten wissenschaftlichen Berater der britischen Regierung. Lindemann wurde dann noch während des zweiten Weltkrieges für seine gegen Deutschland geleisteten Dienste zum "Lord Cherwell" erhoben. Er starb am 3. Juli 1957.

Sein Vernichtungsplan gegen das deutsche Volk war geradezu teuf-

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lisch. Er legte diesen Plan zu Beginn des Jahres 1942 in einer Denkschrift über die strategische Bombardierung Deutschlands dem britischen Kabinett vor.

Lindemann forderte in seinem Mordplan vor allem Bombenangriffe gegen die deutschen Arbeiterviertel. Snow äußert sein Erstaunen über die Tatsache, "daß guterzogene und im allgemeinen gutherzige Menschen wie wir [die Engländer], die doch so oft von starken humanen Gefühlen erfüllt sind", Lindemanns gräßliche Vorschläge erwägen konnten, ohne von Grauen überwältigt zu werden. Düster fragt er:

"Wird die Nachwelt uns vorwerfen, wir hätten unsere Menschlichkeit preisgegeben? Und das Recht zu dieser Frage hätten sie!"

Die Enthüllung des Lindemann-Mordplanes liefert auch die Lösung des Rätsels der britischen Bombenterror- und Vernichtungsangriffe gegen die deutsche Zivilbevölkerung. Schon im Jahre 1944 waren dieser Mordplan und die Terrorangriffe der britischen Luftwaffe durch das Buch des britischen Luftmarschalls Spaight der britischen Öffentlichkeit bekannt.

"Wenn man dem deutschen Volke vorhält, es habe Bescheid wissen müssen über behauptete Verbrechen, die — angeblich — in entlegenen und unzugänglichen Lagern verübt wurden, und es habe durch sein Schweigen eine gewaltige Kollektivschuld auf sich geladen, so ist es klar, daß eine noch größere und schwererwiegende Kollektivbelastung das englische Volk treffen muß. Das deutsche Volk hatte keine Kenntnis von den behaupteten und keineswegs erwiesenen Verbrechen. Das englische Volk aber kannte den Lindemann-Mordplan und den Terrorkrieg und hat keinen Einspruch dagegen erhoben. In bezug auf den gräßlichen Bombenterrorkrieg lagen die Dinge offen und klar zutage — sehr im Gegensatz zu den angeblichen Massenmorden in Auschwitz ... Die entsetzlichen Morde an der deutschen Zivilbevölkerung wurden von der britischen Öffentlichkeit mit vollkommener Gleichgültigkeit, wenn nicht mit offener Genugtuung hingenommen. Keine Stimme wurde laut, die die Einstellung dieser Terrorangriffe wenigstens in den letzten Monaten des militärisch bereits entschiedenen Krieges forderte.

Die Morde an Kindern in den Gaskammern von Auschwitz sind nur behauptet und nicht bewiesen. Daß man Zehntausende von deutschen Kindern durch diese Terrorangriffe auf die dichtbesiedelten Zivilgebiete mordete, verstümmelte, ihres Augenlichtes beraubte und daß es sich dabei um einen vorsätzlichen, geplanten Massenmord handelte, lag offen vor der britischen Öffentlichkeit.

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Wir Deutschen wissen heute erst, daß damals Morde an Juden erfolgten. Wir wissen heute auch bereits, daß die Opferzahlen um das Tausendfache übertrieben wurden. Die Engländer wußten damals schon, was geschah, und ihre Zeitungen berichteten mit Genugtuung von den Hunderttausenden von Opfern.

Wir warten darauf, daß die Engländer sich in Sack und Asche zu ihren Verbrechen bekennen und Buße tun."

Über den Lindemann-Plan vgl. auch den Artikel von F. J. P. Veale, England, in der Zeitschrift Nation Europa (Coburg 1961) und den Artikel in der Sunday Times (London, 26. März 1961).

Die fast unvorstellbare Grauenhaftigkeit des britischen Mordplanes gegen deutsche zivile Bürger, gegen Frauen und Kinder, wird dann noch gräßlicher, wenn wir daran denken, daß diese Mörder noch in den letzten Kriegswochen und -tagen ihre Massenmorde fortsetzten. Wie wollen die Briten die Mordangriffe auf Würzburg und andere militärisch ganz bedeutungslose Städte nach gewonnenem Krieg rechtfertigen oder gar den militärisch völlig sinnlosen Brandbombenangriff auf das kleine Städtchen Rothenburg an der Tauber, wo wenige Wochen vor Kriegsende Hunderte von Frauen und Kindern in der Glut der brennenden engen Gassen elendiglich umkommen, verbrennen und ersticken mußten?

Aber die Briten, die sich das Richteramt über Deutschland und das deutsche Volk anmaßen, wollen ihre scheußlichen Morde gar nicht rechtfertigen. Der leitende Mann, der diese britischen Massenmorde an der deutschen Zivilbevölkerung organisierte und die britischen Terrorangriffe leitete, Luftmarschall Harris, erklärte zynisch und offen:

"Ich würde nicht zögern, das gleiche noch einmal zu tun ... Ich habe keine Geduld mit Leuten, die Mitleid für die 'armen Deutschen' empfinden."

Wo stehen die Galgen für diese Kriegsverbrecher?

ZWEIERLEI MASS

Deutsche Offiziere und Soldaten wurden zu Zehntausenden gehenkt und gemordet und schmachteten jahrelang — und schmachten heute noch — in Kerkern. Den alten und neuen Kriegsverbrechern der Sieger aber geschieht nichts? Sie werden nicht zur Verantwortung

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gezogen und nicht bestraft? Wird eine Tat zu Unrecht, wenn ein Deutscher sie tut, und dieselbe Tat zu Recht, wenn ein Amerikaner oder einer ihrer Verbündeten sie tut?

Als ein deutscher Verteidiger in Nürnberg fragte, warum die Maßnahmen der Deutschen im besetzten Polen und Rußland — die Konfiszierung von Privateigentum (das es ja eigentlich in einem kommunistischen Staat nicht gibt), der Einsatz von Zivilisten und Kriegsgefangenen als Zwangsarbeiter und die unzureichende Ernährung der Bevölkerung — Verbrechen gegen das Völkerrecht sein sollten, nicht jedoch die noch schärferen gleichgerichteten Maßnahmen der amerikanischen, sowjetischen, englischen und französischen Militärregierung in Deutschland, erhielt er die Antwort:

"Die Alliierten Mächte sind den Beschränkungen des Völkerrechts nicht unterworfen."

Wer hat die USA und die Westmächte zu Richtern über Deutschland bestellt? Welch unerhörte Anmaßung, sich im Angesicht der Tatsachen der eigenen Geschichte zur Verhängung von Strafen gegen das deutsche Volk berufen zu fühlen!

Am 18. Dezember 1947 schrieb eine englische Zeitung:

"Es ist unbestreitbar, daß die überwiegende Mehrheit des deutschen Volkes von den Verbrechen der Nazis keine Kenntnis hatte ... Es ist aber ebenso gewiß, daß die ganze demokratische Welt von heute von den Verbrechen weiß, die im Namen der Sieger begangen werden. Das Potsdamer Schanddokument ist ja keine Geheimschrift; man rühmte sich seiner. Die Hungerrationen für die Deutschen sind vorbedacht und geplant; die Welt weiß, daß es vor allem an Fett fehlt; aber die Sieger schließen Deutschland sogar von der Walfischjagd aus und verhindern sogar die Erzeugung synthetischer Fette ... Die ganze Welt weiß von der Existenz der Sklaverei in Rußland, in der Tschechoslowakei und in den 'befreiten' Ländern; sind doch Sklavenlager mitten in Frankreich! Aber die Welt schweigt zu diesem Sklavenhandel.

Die Unterschrift zur Legalisierung des größten Verbrechens der Geschichte, der Massenaustreibung von Millionen Deutschen aus ihrer angestammten Heimat, steht auf dem Potsdamer Morddokument ... Warum schweigt die Welt? Ist es das Schweigen der Schuld? Ist es das Schweigen vor einem kommenden Nürnberg? Ist es Charakterlosigkeit? Es ist der völlige Bankrott christlichen Denkens und Handelns."

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Deutsche Generale und Offiziere wurden gehenkt und deutsche Industrieführer mit jahrelangem, ja lebenslangem Zuchthaus bestraft, weil sie "mitgewirkt hatten an der Vorbereitung des Krieges".

Der Schweizer Peter Dürenmatt schreibt in seinem Bericht, den wir schon zitiert haben:

"Zur Zeit werden in Nürnberg die Direktoren der einstigen IG-Farben als Kriegsverbrecher abgeurteilt. Der Erfinder der deutschen V-Waffen aber wurde, samt seiner Familie, nach Amerika verbracht. Keineswegs nach Sing-Sing, und auch nicht, um drüben eine Spielwarenindustrie aufzuziehen, sondern an eine Forschungsstätte, wo er seine Tod und Verderben bringenden Arbeiten fortsetzen kann. — Ein deutscher General wird von einer Siegermacht mit einem militärischen Spezialauftrag betraut. — Mit allen Mitteln werden deutsche Soldaten für die französische Fremdenlegion angeworben. Laut einer Notiz in den Frankfurter Heften sollen sich in Düsseldorf allein Tag für Tag vierzig junge Deutsche für diesen Zweck melden. Also exportierter deutscher Militarismus!"

Über die Kriegsverbrechen der anderen schreibt der englische General J. F. G. Fuller:

"Feindschaft rechtfertigt in ihrem Extrem jede Grausamkeit in Kriegs- und Friedenszeiten; auch die Vernichtung einer Sekte, Klasse, Rasse und Gemeinschaft. Das wird ganz eindeutig in der Bibel belegt, nämlich im Deuteronomion, wo Jehova, der Gott der Juden, die rassische Ausmerzung der Feinde der Juden nicht nur gutheißt, sondern sogar als Gebot fordert. Jehova ist die Personifizierung des Rachegedankens.

Diese extremste Form der Feindschaftsidee wird in neuerer Zeit durch das Verhalten der Puritaner gegenüber den amerikanischen Indianern dargetan. William Christie MacLeod sagt in seinen Büchern über die Indianer, daß die Politik Neu-Englands gegenüber den Indianern ein Vorbild in der Vernichtung der Kanaaniter durch die Juden hat.

Einige historische Beispiele mögen zeigen, wie hemmungslose Feindschaft ein Volk, dessen einzelne Individuen rechtlich und freundlich gesinnt sind, in eine Masse von brutalen und wilden Ungeheuern verwandeln kann.

Während des Pequetkrieges 1837/38, der übrigens von den englischen Siedlern vom Zaune gebrochen worden war, wurde ein indianisches Dorf in der Nacht umzingelt und niedergebrannt; seine schlafenden Einwohner wurden niedergemetzelt. Bradford, der Gou-

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verneur der Kolonie Plymouth, gibt folgende Einzelheiten von diesem Sieg: 'Es war entsetzlich, zu sehen, wie sie im Feuer gebraten wurden, wie die Ströme von Blut das Feuer fast löschten; furchtbar war der Gestank! Aber es war ein herrlicher Sieg, und sie priesen Gott, der dies so wunderbar gefügt hatte! Als Reverend Cotton Mather von dem Massaker hörte, eilte er zu seinem Gebetpult und dankte dem Gott Neu-Israel, der uns vergönnte, an einem Tag sechshundert Heidenseelen zur Hölle zu schicken.'

Psychologisch bilden diese Ereignisse einen fernen Hintergrund zur Londoner Abmachung vom 8. August 1945 zwischen den USA, Großbritannien, der UdSSR und Frankreich, die Kriegsverbrechen der Feinde ex poste facte zu verfolgen und zu bestrafen, einen Hintergrund, der immer dann in der Geschichte zum Vordergrund wird, wenn 'Feindschaft' ein Volk beherrscht. Wenn man die beiderseitigen Beleidigungen, die Provokationen und die sechs Jahre heftiger Propaganda berücksichtigt, kann man sagen, daß der Krieg in einer Atmosphäre relativer Freundschaft begann, so daß anfangs die völkerrechtlichen Abmachungen einigermaßen beachtet wurden. Je länger aber der Krieg dauerte, um so mehr trat der 'Feindschaftskodex' in Kraft, und schließlich beherrschte die extremste Form der Feindschaftsidee alle Kriegführenden. Alle Teile begingen Grausamkeiten, die einen so, die ändern anders.

Bei uns in England brachte dieser Feindschafts- und Rachekomplex Morley Roberts derart durcheinander, daß er schrieb:

'Wenn wir aber die Deutschen diesmal wieder besiegen, dann muß dieses ganze Volk ausgerottet werden!'

Ein Jahr später schrieb der Sunday Express:

'Bomben, Angriff auf Angriff, bis nichts mehr übrigbleibt von diesen deutschen Städten, wo einst Menschen lebten und werkten!'

Alle Zeitungen aller kriegführenden Länder sahen wahrscheinlich ebenso aus. Grausamkeiten zu begehen war Heldenmut, sie ertragen zu müssen, teuflische Barbarei. Deutschlands Invasion in Polen 1939 war finsterste Aggression. Rußlands Angriff auf Finnland 1941 wurde übersehen. Die deutschen Judenmassaker brachten die Alliierten in hysterische Wut. Die russischen Massaker an polnischen Offizieren (die Ermordung von zehnmal mehr Juden und die Hinmetzelung von 2 Millionen bürgerlichen Antibolschewiken) wurden verschwiegen oder schweigend hingenommen. Recht war, was man selber tat (oder was unsere Verbündeten taten). So war die ganze Welt 1945 ein manichäisches Tollhaus geworden. In dieser Atmosphäre allgemeiner Psychose wurde 1945 das Londoner Abkommen formuliert,

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demzufolge das Ex-poste-facte-Recht nur auf den Feind anzuwenden sei. Die verantwortlichen Männer konnten nicht klar denken, sondern wurden [haßgehetzt vom Weltjudentum] ganz vom Gefühl [der Rache] beherrscht. Wenn sie reinere Luft geatmet hätten, dann hätten sie ohne jeden Zweifel erkannt, daß in einer Atmosphäre der 'Feindschaft' jede Bestrafung von politisch katastrophaler Wirkung sein muß.

Deshalb wäre es besser gewesen, das Problem der Kriegsverbrecher ähnlich zu lösen wie nach den Napoleonischen Kriegen und nach dem ersten Weltkrieg. Wenn Napoleon erschossen worden wäre, wie das der Labour-Abgeordnete Barnes verlangte, so hätte das zweifellos nicht zur Konsolidierung des Friedens beigetragen. Unglücklicherweise war die Atmosphäre von 1945 zu vergiftet ...

Haben nun diese Prozesse irgendeinen Wert gehabt? ... Erinnern diese Prozesse nicht vielmehr an das Wort von Macaulay:

'Ich weiß kein lächerlicheres Schauspiel, als wenn die britische Öffentlichkeit einen ihrer periodischen Moralitätsanfälle bekommt.'

Der amerikanische Brigadegeneral Telford Taylor, als Chefankläger in Nürnberg der Nachfolger Richter Jacksons [der uns von der angloamerikanischen Publizistin F. Utley als Pro-Bolschewik und Förderer der deutschen Kommunisten geschildert wird], sagte über die Verbrechen gegen die Menschlichkeit: 'Das öffentliche Gewissen der Zivilisation hat zumindest seit der Französischen und der amerikanischen Revolution solche Massaker und mörderische Verfolgungen ganzer Bevölkerungsgruppen verurteilt, die meist aus religiösen oder rassischen Motiven geschahen.' Ist das wirklich wahr? Denn noch zu Lebzeiten des Vaters von Taylor haben die Ausrottungskriege, die gegen die Indianer geplant, vorbereitet und durchgeführt worden sind, Grausamkeiten gezeigt, die in nichts hinter anderen ähnlichen zurückstehen und die dennoch zu jener Zeit äußerst populär waren.

Im Buchenwald-Prozeß wurde behauptet, die Frau des Kommandanten [Ilse Koch] habe sich Lampenschirme aus Menschenhaut machen lassen. [Übrigens ein Greuelmärchen, für das selbst die amerikanischen Anklagebehörden mit ihren Foltermethoden keine Beweise vorbringen konnten. Den Deutschen wurde diese Greueltat angedichtet, den Amerikanern ist sie geschichtlich nachgewiesen.] Als 1813 der bekannte Häuptling der Shawnee-Indianer, Tecumeh, getötet wurde, verstümmelten die Amerikaner seine Leiche, zogen die Haut ab und machten Andenken daraus in Form von Abziehriemen für Rasiermesser. Sind die Amerikaner deshalb Barbaren? Sicherlich nicht. Denn

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das einzige, was dadurch bewiesen wird, ist, daß, wenn ein Volk von Haß besessen ist, liebenswürdige und freundliche Menschen zu Ungeheuern werden."

Daß sich die amerikanische Justiz durch amerikanische Juden, die Morgenthau-Clique, in eine Rachejustiz hineinhetzen ließ, die alle anderen seiner Verbündeten ablehnten, darauf haben wir schon verwiesen. Die amerikanische Morgenthau-Rachejustiz mischte sich auch in Dinge, die sie nichts angingen.

"Wenn man die Anklagen und Urteile der zwölf amerikanischen Prozesse: 'Vereinigte Staaten, Kläger, gegen ..., Angeklagter', liest, ist man betroffen ob des Widerspruchs, daß wir soviel Zeit, Geld und Energie aufwandten und Amerikas Ruf einer unparteiischen Justiz so beschmutzten, um Deutsche wegen in Rußland begangener Kriegsverbrechen zu verfolgen, während die Sowjetregierung jede Teilnahme an diesen Prozessen verweigerte. Die Sowjets ihrerseits waren vielmehr eifrig tätig, deutsche 'Kriegsverbrecher' zu ihren Mitarbeitern zu machen. So ereignete es sich häufig, daß die amerikanischen Richter in Nürnberg diejenigen verurteilten, die nur die Befehle ihrer Vorgesetzten ausgeführt hatten, während diese Vorgesetzten selbst hohe Funktionen in der russischen Zone bekleideten. So ist z. B. General Vincent Müller, der den Befehl zur Liquidierung russischer Zivilisten gab, jetzt Generalstabschef von Seidlitz, der die sowjetdeutsche 'Volkspolizei' in der russischen Zone kommandiert. Der Stabsoffizier Hans von Salmuth aber, der diesen Befehl weitergab, wurde vom amerikanischen Tribunal in Nürnberg zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Und mancher unbekannte Feldwebel ist bereits für die Ausführung der Befehle seiner Vorgesetzten gehängt worden, während die für diese Befehle Verantwortlichen unbehelligt blieben."

Man kann dieses furchtbare Kapitel nicht besser abschließen als mit den Worten des Franzosen Maurice Bardèche (Nuremberg ou la terre promise), die einen wichtigen Beweggrund der Nürnberger Prozesse enthüllen:

"Wir müssen feststellen, daß der Prozeß, den man Deutschland macht, eine ganz feste Grundlage hat: die Angst! Der Anblick der Ruinen versetzte die Sieger in Panik. Die anderen müssen unrecht haben. Sie müssen! Denn man bedenke nur, wie die Welt aussähe, wenn die Deutschen nicht die Ungeheuer wären, als die man sie hinstellt. Wie schwer würden dann diese (durch Bombenteppiche) zerstörten Städte wiegen und diese Tausende von Phosphorbomben!"

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DIE ZAHL DER DEUTSCHEN KRIEGSGEFANGENEN

Das Bundesministerium für Vertriebene beauftragte 1961 eine Kommission von Wissenschaftlern, die Erlebnisse der kriegsgefangenen deutschen Soldaten zu untersuchen und zu einem gründlichen wissenschaftlichen Werk zu vereinigen.

Die Dokumentation über die 175.000 deutschen Kriegsgefangenen in Jugoslawien ist bereits fertiggestellt. In der amerikanischen Kriegsgefangenschaft waren 5,5 Millionen deutsche Soldaten, in England und den britischen Commonwealth-Ländern 3,7 Millionen, in Frankreich 1 Million, in Polen 70.000, in Belgien 30.000, in der ČSSR 25.000 und in der UdSSR 3,5 Millionen. Davon starben in den Hungerlagern des Ostens 1,2 Millionen.

Insgesamt gerieten 14,5 Millionen deutsche Soldaten in Kriegsgefangenschaft und wurden in 9500 Lagern untergebracht.

Man hofft, die Dokumentation bis 1968 abzuschließen. (1962 sind im Budget 200.000 DM für diese Arbeiten vorgesehen.)

DIE BEHANDLUNG DER KRIEGSGEFANGENEN

In der Hetzpropaganda gegen Deutschland bildete die Behauptung der grausamen Kriegsgefangenenbehandlung einen besonders wichtigen Punkt. In Nürnberg hat man Deutschland der völkerrechtswidrigen Behandlung der Kriegsgefangenen angeklagt. Die für das deutsche Kriegsgefangenenwesen verantwortlichen Generale schmachteten jahrelang in Nürnberg und in den alliierten Gefängnissen.

Wer je Gelegenheit hatte, die deutschen Kriegsgefangenenlager und ihre Organisation kennenzulernen, weiß, welch infame Verleumdung diese Behauptung darstellt. Der Chef des deutschen Kriegsgefangenenwesens, General von Westhoff, war einer der angesehensten, achtungs- und ehrenwertesten Charaktere. Eine inkorrekte, völkerrechtswidrige Handlung wäre von seiner Seite undenkbar gewesen.

Niemals wurden in Deutschland Kriegsgefangene im allgemeinen völkerrechtswidrig behandelt. Einzelfälle, wie sie in jeder Armee und in jedem Land vorkommen, waren eine seltene Ausnahme und erfolgten niemals auf Befehl oder auch nur mit offizieller Duldung. Wo es zu völkerrechtswidriger Behandlung in größerem Umfang kam, war dies durch höhere Gewalt verursacht und unvermeidbar. So, als nach den großen Kesselschlachten gegen die Bolschewiken viele

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Hunderttausende Kriegsgefangene mit einem Schlag in deutsche Kriegsgefangenschaft gerieten und es einfach menschenunmöglich war, alle ausreichend zu versorgen und zu ernähren.

DIE BEHANDLUNG DER KRIEGSGEFANGENEN DEUTSCHEN
DURCH DIE USA

Die kriegsgefangenen Deutschen wurden durch die Amerikaner nicht wie Menschen, sondern wie Schwerverbrecher behandelt.

Wie völkerrechtswidrig und unmenschlich die Alliierten, die sich in Nürnberg ein Richteramt über Deutschland anmaßten, selbst deutsche Kriegsgefangene behandelten, wie sie selbst wehrlose deutsche Soldaten behandelten, die in ihre Hände fielen — und zwar ohne durch besondere Umstände zu einer grausamen Behandlung gezwungen zu sein —, davon im nachstehenden einige Kostproben.

Solange die USA und ihre Verbündeten bei der Kriegsgefangenenbehandlung mit deutschen Repressalien rechnen mußten, wurden die deutschen Kriegsgefangenen im allgemeinen gemäß den Bestimmungen des Völkerrechts behandelt.

Diese Behandlung änderte sich aber schlagartig mit dem Tag der deutschen Kapitulation, dem 8. Mai 1945. Von dem Augenblick an, wo sie nicht mehr deutsche Vergeltungsmaßnahmen fürchten mußten, mißachteten die USA das Völkerrecht auf das gröblichste. Auch für die Deutschen, die sich bedingungslos in ihre Hände begeben hatten, gab es von diesem Augenblick an kein Recht mehr.

Freda Utley schreibt dazu:

"Die USA nahmen den Standpunkt ein, daß sie das Völkerrecht nach der Kapitulation gegenüber Deutschland nicht mehr anzuwenden brauchten.

Diese Theorie wurde unverzüglich nach der Kapitulation in die Praxis umgesetzt. Viele deutsche Kriegsgefangene in amerikanischer Hand, die bis dahin anständig behandelt worden waren, sahen sich plötzlich in rechtlose Menschen verwandelt, die auf Grund einer in Washington getroffenen Bestimmung zu Überstundenarbeit für einen Hungerlohn gezwungen werden konnten. Statt daß man sie gemäß den Genfer Bestimmungen bei Kriegsende nach Hause schickte, wurden sie von den Amerikanern den Franzosen überstellt, um als Sklavenarbeiter in Gruben und Fabriken eingesetzt zu werden. Die Franzosen haben sie daraufhin auch noch ihrer warmen Kleider und der Dol-

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lars beraubt, die sie sich als Kriegsgefangene verdient hatten. In ähnlicher Weise haben die Engländer jahrelang nach Kriegsende deutsche Gefangene als Zwangsarbeiter behalten.

Amerikas Einverständnis in Potsdam, daß 'Sachreparationen' aus Deutschland in Form von Zwangsarbeit in den Siegerländern herausgeholt werden sollten, gab Stalin das Recht, die Millionen der bereits in Rußland arbeitenden Kriegsgefangenen durch Hunderttausende von zivilen Deutschen zu vermehren.

Ein Schandfleck für die USA ist auch die Behandlung der deutschen Soldaten, die sich nach der Kapitulation 1945 in die Hände Amerikas ergaben. Die deutschen Soldaten hatten sich bedingungslos ergeben. Sie waren niemand. Man durfte ihnen von der Ehre bis zu den Uhren und ihrem gesamten übrigen privaten Besitz alles nehmen. Und das besorgte man auch gründlich.

Die Deutschen waren doch ein Volk, das man austilgen wollte, das verschwinden sollte, das keine Schonung verdiente! Hunnen waren sie, Hunnen blieben sie, Hunnen würden sie immer wieder sein.

Man trieb die entwaffneten deutschen Soldaten zusammen auf Wiesen und Felder. (Möglichst auf recht sumpfiges Gelände.) Dort ließ man sie einmal in der Nässe des Frühlings tüchtig hungern. Einen Tag, eine Woche, viele Wochen, wie man gerade bei Laune war, Dort ließ man sie liegen, verdrecken, schäbig werden, anfaulen! Dort sollten sie ihren Übermut, ihren Stolz, ihren Größenwahn verlieren, dort sollten sie sehen, wie schnell man vergessen kann, daß man einem Herrenvolk, einer auserlesenen Rasse angehört. Wer hungert, denkt an ganz einfache Dinge. Wer dreckig ist und warten muß, der verlernt es, stolz zu sein. Der Hunger holt Eigenschaften aus den Menschen hervor, die ihn nicht liebenswert machen ... Und dann, wenn man sie weichgemacht hat, dann kann man sie langsam, ganz langsam, durch das Sieb schütteln. Dieses Schütteln besorgten die Amerikaner aus dem Jahre 1933, das sind Juden, die deutsch sprechen können und die mit den Deutschen eine Rechnung zu begleichen haben ... Aber es wird nicht nur gehungert, man schlägt auch im Westen und erschießt im Osten, was man gerade unter die Hände bekommt.

In den riesigen Freilagern, in denen die Amerikaner die deutschen Soldaten wie Vieh zusammentrieben, kam es zu einem entsetzlichen Massensterben. Die Soldaten gingen an Nässe, Kälte und Hunger zu Zehntausenden qualvoll zugrunde. Sie krepierten elend mitten in ihrer Heimat. Dabei befanden sich vollgepfropfte Lebensmittelmagazine aus deutschen Heeresbeständen bei allen Lagern. Es wäre ein

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leichtes gewesen, mit diesen Lebensmitteln die Zehntausende deutscher Soldaten am Leben zu erhalten, die man erbarmungslos krepieren ließ. Es war die Absicht, möglichst viele deutsche Soldaten krepieren zu lassen. Angesichts der Magazine zupften die ausgemergelten Gefangenen das Gras, um ihren Hunger damit zu stillen ... Zu einer Zeit, wo der Krieg längst vorüber war, mordete man viele Zehntausende deutscher Soldaten, auf die dann noch jahrelang deutsche Mütter, Gattinnen und Kinder vergeblich warteten.

Niemals hatte ich erlebt, daß ein deutscher Soldat, geschweige denn ein deutscher Offizier einem Kriegsgefangenen oder einer Zivilperson die Uhren, Ringe oder sonstige Wertgegenstände raubte. Über die Vorliebe der Russen für Uhren und Wertgegenstände wurden viele Witze gemacht. Die US-Soldaten waren nicht um ein Haar besser. Immer wieder spielte sich das beschämende Trauerspiel der Beraubung in aller Offenheit und Nacktheit vor uns ab. Ich schämte mich für die amerikanische Armee, die doch vorgab, einen 'Kreuzzug nach Europa' zu unternehmen, um den Hunnen Kultur und Gesittung beizubringen."

Major A. P. erklärt eidesstattlich:

"Das erste Erlebnis, nachdem ich mich freiwillig in amerikanische Gefangenschaft begeben hatte, war, daß mir zwei amerikanische Soldaten (nicht Neger) unter Drohungen die Armbanduhr wegnahmen. Das zweite, daß uns unser ganzes persönliches Gepäck und privates Eigentum geraubt wurde. Das dritte, daß man uns unnötigerweise, nur um uns zu quälen, den ärgsten Unbilden der Witterung aussetzte. Man verweigerte uns ein ordentliches Quartier, ja auch nur ein schützendes Dach über dem Haupt, ja auch nur einen ordentlichen Lagerplatz unter freiem Himmel. Man ließ uns nicht auf trockenem Boden lagern, sondern trieb uns immer in ausgesuchte sumpfige Niederungen, die sich zwischen den beiden Elster-Flüßchen erstreckten. Hier mußten wir Tage und Nächte völlig schutzlos im Freien, im strömenden Regen, ohne Dach und ohne Zelt zubringen. Die Beinamputierten mit ihren Stützstöcken waren in diesem Sumpfgelände, in das die Stöcke tief einsackten, besonders hilflos.

Wir erlitten Unsägliches. Eines Tages wurden wir Kriegsgefangene, die wir gegen die Amerikaner gekämpft hatten, wie rechtloses Vieh den Franzosen übergeben. Frankreich brauchte Arbeitskräfte, und die Amerikaner überließen ihnen hiefür ihre Kriegsgefangenen. Es war ganz wie im Altertum, wo man die Kriegsgefangenen wie Sklaven behandelte.

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Mit der französischen Kriegsgefangenschaft hörten wir überhaupt auf, als Menschen behandelt zu werden. Die Franzosen sind die geborenen Sadisten. Dann kam es zum Abtransport nach Frankreich. Um 1/24 Uhr früh mußten wir antreten. Jeder Mann, ob Offizier oder einfacher Soldat, erhielt vier verfaulte, schwarze, stinkende, glitschige Kartoffeln als Marschverpflegung. Dann wurden wir zu 40 Mann in Eisenbahn-Viehwaggon verladen. Die Waggons wurden versperrt. Wir standen dicht gedrängt, Mann an Mann. Ein Liegen war unmöglich. In dieser Situation blieben wir vier Tage und vier Nächte! Versperrt in den Waggons, ohne einen Tropfen Wasser und ohne Möglichkeit, auch nur zur Verrichtung der kleinen oder großen Notdurft austreten zu können.

Nach vier Tagen wurden wir auswaggoniert. Diesmal kamen wir in offene Kohlenwaggons, die mit Kohlenstaub total verdreckt waren. Es gab keine Plachen noch sonst einen Wetterschutz. Es war auch hier unmöglich zu liegen oder zu sitzen. Unnötig zu sagen, daß wir bei jedem Lager- und Wachenwechsel immer wieder aufs neue gründlichst nach Gegenständen durchsucht wurden und daß man uns nichts beließ."

Aussage des Militärtierarztes Dr. K. S.:

"Die Behandlung von uns Kriegsgefangenen durch die Amerikaner war das Barbarischste und Rücksichtsloseste, was man sich vorstellen kann. Sie war ein einziger Haß- und Racheexzeß und nur darauf angestellt, den deutschen Kriegsgefangenen Soldaten möglichst viel Qual zu bereiten und möglichst viele von uns zum Krepieren zu bringen."

Aussage des deutschen Soldaten Jakob D., Afritz in Kärnten, über seinen Aufenthalt in einem amerikanischen Kriegsgefangenenlager in den USA:

"Die amerikanischen Wachtposten waren von einem tödlichen Haß gegen alles Deutsche erfüllt. Wir wurden in einen Durchgang getrieben, der auf beiden Seiten mit Stacheldraht bewehrt war. Der Posten feuerte von seinem Wachtturm aus mit seinem Maschinengewehr oder seiner Maschinenpistole einige Feuergarben in unsere dichte Menge. Dies geschah öfter und ohne jeden Anlaß als aus bloßer durch Haß erzeugter Mordlust. Wenn die Wachtposten irgendeine Hetzpropaganda-Nachricht in ihren Zeitungen lasen, machte sich ihr Haß gegen alles Deutsche immer in solch blindem Niederknallen von deutschen Gefangenen Luft."

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Aus Zehntausenden beeideter Aussagen deutscher Offiziere und Soldaten über ihre Behandlung durch amerikanische Soldaten nach Gefangengabe an amerikanische Truppen:

"Trotz leichtester und weitester Möglichkeit, die deutschen Kriegsgefangenen unter menschenwürdigen und gesunden Verhältnissen unterzubringen, wurden wir zu Zehntausenden auf sumpfigem Gelände, das absichtlich ausgesucht wurde, auf dem es keinen Fußbreit trockenen Boden gab, zusammengetrieben. Ohne Dach, ohne Zelt, ohne Decken, ohne jede Feuerungsmöglichkeit, wurden wir wochenlang gezwungen, auf grundlosem Boden, halb im Wasser zu liegen, dem strömenden Regen, den bitterkalten Nächten und allen sonstigen Unbilden der Witterung schutzlos ausgesetzt. Und dies alles noch dazu ohne ausreichende Nahrung. Alles war offensichtlich darauf angelegt, uns durch die geradezu mörderischen hygienischen Verhältnisse möglichst zu dezimieren. Dies gelang auch vollauf."

Diese Art der Gefangenenbehandlung durch die Amerikaner bestand nicht etwa nur an vereinzelten Abschnitten; sie war die allgemeine, ausnahmslose, offensichtlich durch Eisenhower angeordnete Regel. Ohne Ausnahme kehrt auch die eidesstattliche Aussage immer wieder: "Man nahm uns alles. Auch jedes private und persönliche Eigentum. Man plünderte uns alle gründlichst aus."

Das Mißhandeln deutscher Offiziere, Soldaten und Zivilisten, die der Partei angehört hatten, durch Schläge und Ohrfeigen bei ihrer Einvernahme durch die jüdischen Emigranten-Offiziere und Morgenthau-Amerikaner war die ausnahmslos und allgemein geübte Regel.

Beeidete Aussage des Universitätsprofessors Dr. med. E. R.:

"Der amerikanische Offizier fragte in ausgezeichnetem Deutsch, ob ich Parteimitglied gewesen sei. Ich bejahte. Daraufhin begann er mich zu ohrfeigen."

Prof. Dr. med. Otto Gerke erging es bei einem anderen jüdischen Emigranten-US-Offizier ebenso.

Der Sohn des deutschen Staatssekretärs Dr. Meissner, der deutsche Diplomat Dr. Hans Meissner, also kein Soldat, erzählt über seine Gefangennahme und Gefangenschaft bei den Amerikanern und über die bei ihnen erlebte christliche Humanität:

"Einige der vernehmenden amerikanischen Offiziere erklärten ganz offen, daß sie Kommunisten seien und daß Stalin der Mann der Zukunft sei. Eine höchst beklagenswerte Einrichtung des US-Gefangenenlagers Nr. 334 in Scandicci [bei Florenz] war der sogenannte

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'Buchenwald Cage'. Es war dies ein Drahtkäfig 6 × 4 m. Er stand in der glühenden Hitze des italienischen Tieflandes bei Florenz, und sein Boden war etwa zwei Handbreit hoch mit ausgesucht scharfkantigen Steinen bedeckt. Dicht neben diesem Drahtkäfig erhob sich ein hoher hölzerner Wachtturm, von dem ein Posten, mit einer Maschinenpistole bewaffnet, auf die Insassen dieses Käfigs herabsah. Und diese Insassen des Käfigs waren deutsche Offiziere und Soldaten. Ihre Schuhe mußten sie vor dem Betreten des Marterkäfigs ablegen, so daß sie mit bloßen Füßen auf den spitzen Steinen stehen mußten. Ebenso mußten sie ihre Jacken ablegen, damit sie diese nicht etwa an den Stacheldraht hingen, um etwas Schatten zu haben oder als Unterlage benutzten, um nicht so unter den scharfen Spitzen und Kanten der Steine zu leiden.

Die unglücklichen deutschen Kriegsgefangenen litten gleicherweise an Hunger und Durst und mußten auf den scharfen und spitzen Steinen mit bloßen Füßen gehen und stehen und ohne jede Unterlage und ohne Decke schlafen. Auf diesen Martersteinen konnte man weder schmerzlos sitzen noch stehen, noch liegen. Dabei spielte sich die Qual der Unglücklichen als Schauspiel vor aller Augen ab.

Diese barbarische Strafe wurde tagelang (bis zu sieben Tagen) wegen der lächerlichsten Vergehen verhängt: wie z. B. Briefschmuggel an Frauen im benachbarten Frauenlager; Verspäten beim Antreten; mangelhafte Ehrenbezeigung vor der Hoheit eines amerikanischen Sergeanten u. dgl.

Noch ärger wurden die beiden mit uns gekommenen japanischen Legationsräte behandelt. Sie mußten sich öffentlich bis auf die Unterhose ausziehen. In diesem mangelhaften Bekleidungszustand wurden sie in ein besonderes Gehege gebracht, wo sich sonst nur SS-Offiziere, U-Boot-Kapitäne und Fallschirmjäger-Kommandeure befanden, nach amerikanischer Auffassung also Verbrecher der schlimmsten Sorte.

Auch die beiden Frauen der japanischen Legationsräte wurden durchsucht und aller Dinge beraubt, die sie bei sich hatten. Hiebei bat die eine japanische Frau den auf sichtführenden amerikanischen Leutnant kniefällig, ihr doch eine kleine Porzellantasse zu lassen, weil diese ein heiliges und kostbares Erbstück der Familie sei. Daraufhin zerschlug derselbe amerikanische Offizier die Tasse vor ihren Augen auf dem Steinboden. Das kleine Pekineserhündchen der japanischen Dame warf man aus dem Lager hinaus, und als es winselnd wiederkam, trat es ein amerikanischer Sergeant mit dem Stiefel tot!

War die Führung des Lagers hart und erbarmungslos, waren es doch nicht alle Amerikaner. Menschlich und gutmütig waren besonders

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alle Schwarzen sowie jene amerikanischen Soldaten, die von italienischen Einwanderern abstammten. Wenn der Kommandant oder sein noch mehr gefürchteter Vertreter, Captain Martin, ihren Rundgang durch die Lager machten, ging ihnen meist der Korporal Foretti unauffällig voraus und warnte die Gefangenen.

Ein besonders schönes Beispiel von Menschlichkeit und Güte wie auch von Selbstüberwindung zeigte der Oberleutnant Löwe, ein ehemals deutscher Jude. Er ließ meine Leute grundsätzlich nur im Schatten antreten, erreichte für sie mancherlei Erleichterungen und behandelte sie mit einer Güte, mit der er für eine echte Entnazifizierung unendlich mehr leistete als alle Gerichtshöfe und Spruchkammern zusammen. Leider wurde er — wahrscheinlich deshalb — sehr bald abgelöst."

Am Schluß seines Berichtes sagt Dr. Meissner:

"Der Kommandant meines amerikanischen Kriegsgefangenenlagers bei Florenz sagte mir: 'Ein guter Deutscher kann nur ein toter Deutscher sein!'

Kann man die amerikanische Einstellung gegenüber den deutschen Kriegsgefangenen besser kennzeichnen?"

Ein deutscher Kriegsgefangener, von Beruf Maler, wurde in das Education Office befohlen und erhielt den Auftrag, amerikanische Offiziere zu porträtieren. Er entschuldigte sich unter einem Vorwand. Darauf wurde er in einen Straf-Bunker gesteckt, täglich herausgeholt und gefragt, ob er nun porträtieren wolle. Erst nach zwölf Tagen gaben die Amerikaner dieses unwürdige Spiel auf (Hieß, Glasenbach, S. 102).

Vgl. hiezu auch: Friedrich Griese, Der Wind weht nicht, wohin er will — Bericht über Erlebnisse nach 1945 in Lagern, Gefängnissen, bei Verhören, Eugen Diederichs Verlag, Düsseldorf; Manfred Hornung, POW — Tatsachenbericht über die Kriegsgefangenenlager der westlichen Verbündeten, Wancura Verlag, Wien 1959.

DIE WISSENSCHAFTLICHE KOMMISSION FÜR DEUTSCHE
KRIEGSGEFANGENENGESCHICHTE

Die deutsche Bundesregierung, die sich gegenüber der Greuelhetze gegen Deutschland völlig passiv verhält, ist nur auf einem Gebiet tätig geworden: sie hat veranlaßt, daß der Leidensweg der deutschen

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Kriegsgefangenen im zweiten Weltkrieg durch die "Wissenschaftliche Kommission für deutsche Kriegsgefangenengeschichte" aufgezeichnet wird. Leiter dieser Kommission ist der Heidelberger Historiker Prof. Dr. Heinrich Maschke.

Diese Kommission wurde durch die deutsche Bundesregierung ins Leben gerufen. Sie sammelt im Auftrag der Bundesregierung das Erlebnis der zwölf Millionen deutschen Kriegsgefangenen im Westen und im Osten und publiziert das Ergebnis. Aus dokumentarischen Aussagen von Hunderttausenden Kriegsgefangenen entstand ein ergreifendes Bild des deutschen Leidens hinter Stacheldraht. Der Plan dieser Kommission ist es, diese Kriegsgefangenengeschichte in 25—30 Dokumentarbänden niederzulegen. Der Heidelberger Gelehrte hofft, daß die Arbeit der Kommission bis 1968 abgeschlossen sein wird.

Bisher ist das Material von 250.000 Kriegsgefangenen gesichtet und ausgewertet. Die ersten Bände werden bereits zur Publikation vorbereitet.

Nun veröffentlichte die Rhein-Neckar-Zeitung vom 12./13. Jänner 1963 eine Erklärung, daß — um die Erweckung und Lebendigerhaltung von Haß zu vermeiden — die die Veröffentlichung dieser Berichte zweifellos zur Folge hätte, die Publikation dieses Dokumentarwerkes bis auf unbestimmte Zeit verschoben würde. In dieser Erklärung heißt es u. a.:

"Politische Erwägungen sind es, die im Augenblick gegen die Herausgabe sprechen. Prof. Dr. Maschke ist für diese Fragen nicht zuständig, sie werden im Bundes-Vertriebenenministerium entschieden ... Innerhalb der Kommission ist man sich darüber klar, wie groß die nationalen Ressentiments in allen Fragen der Kriegsfolgen noch sind und daß durch das Dokumentarwerk über die deutschen Kriegsgefangenengeschichte nach nahezu 20 Jahren eine politische Spätzündung erfolgen kann, die außenpolitisch unerwünscht ist. Darum wird innerhalb der Bonner Behörden, die für die Herausgabe dieses Dokumentarwerkes zuständig sind, die Frage geprüft, ob die Veröffentlichung von Dokumentarberichten im jetzigen Zeitpunkte zweckmäßig ist."

Eine solche — von höchster sittlicher Verantwortung getragene — Haltung verdient um so größere Beachtung, als die gesamte Weltpublizistik ohne Unterbrechung fortfährt, alles, was gegen Deutschland spricht — nur zu oft noch verfälscht, aufgebauscht, ja überhaupt erfunden und erlogen —, nicht nur in aller Welt, sondern auch in

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Deutschland selbst breitzutreten und in Fernsehen und Rundfunk und Büchern und Zeitungen, vor allem in den widerlichen großen deutschen Illustrierten, darzubieten.

Zur selben Zeit, als dies gegen Deutschland und das deutsche Volk geschieht, überlegt dieses Verbrechervolk in Deutschland, ob es außenpolitisch ratsam sei, das deutsche Volk durch die Publikation der ungeheuren Leiden und himmelschreienden Brutalitäten, denen die wehrlosen deutschen Kriegsgefangenen ausgesetzt waren, mit loderndem Haß gegen seine damaligen Richter und Henker und heutigen Bündnispartner zu erfüllen. Denn das würde unvermeidbar die Folge sein. So sehr ich dafür bin, die Veröffentlichung dieses Werkes in deutscher Sprache zum Zweck der notwendigen Befriedung und der Eindämmung des Hasses heute noch zu unterlassen, so notwendig ist es aber, die Übersetzung dieses Dokumentarwerkes, das die Schandtaten der "Engel" festhält, in allen in Betracht kommenden Sprachen der Welt außerhalb Deutschlands zur Kenntnis zu bringen und vor allem den Übeltätern selbst als Spiegel vorzuhalten.

DIE BEHANDLUNG DER GEFANGENEN ZIVILEN
DEUTSCHEN FRAUEN UND MÄNNER

Man nahm aber nicht nur die deutschen Soldaten gefangen, sondern auch Zivilisten. Man trieb ehemalige Mitglieder der Nazi-Partei, Männer und Frauen, zusammen und sperrte sie in Lager hinter Stacheldraht. In Österreich war das größte britische KZ in Wolfsberg in Kärnten, das größte amerikanische KZ das Camp Marcus W. Orr in Glasenbach bei Salzburg.

In seinem Erlebnisbericht schreibt der Lehrer Joseph Hieß (Glasenbach, Verlag Welsermühl, München-Wels 1956, S. 167):

"Man sperrte alle Parteimitglieder in KZs: Universitätsrektoren und Professoren, weltberühmte Ärzte, Chirurgen, Gelehrte, Künstler, Erfinder, Ingenieure, Chemiker, Lehrer, Priester, Arbeiter und Bauern. Man fing sie zusammen und sperrte sie, ein wehrloser, namenloser, rechtloser Elendshaufen hinter Stacheldraht, und ließ sie erst einmal tüchtig hungern. Man sperrte selbst Mütter mit ein oder zwei Monate alten Säuglingen ins KZ."

"Eines Tages erschienen zwei Amis mit Maschinenpistolen und trieben zwei splitternackte deutsche Frauen vor sich her und jagten sie durch das ganze Lager. Dies zur Strafe, weil sie versucht hatten,

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über den Drahtzaun hinweg mit ihrem Gatten und Vater zu sprechen, die im Nachbar-Lagerabschnitt untergebracht waren. Es war aber von den Amis streng verboten, sich über den Drahtzaun mit den Nachbarn zu unterhalten." (Hieß, Glasenbach, S. 50)

"Franz Brandstätter saß im Lager Marcus W. Orr [Glasenbach] in seiner Baracke am offenen Fenster und las. Dem amerikanischen Wachtposten dieses Zivillagers bot die deutsche Nazibestie ein so verlockendes Ziel, daß er den Deutschen ohne Grund und ohne Anruf einfach abknallte."

Eine Frau wurde bewußtlos geschlagen, weil sie das Eiserne Kreuz II. Klasse besaß. Sie hatte als Frau eines Eisenbahners durch ihre Umsicht und mit Einsatz ihres Lebens den Zusammenstoß zweier D-Züge verhindert. Dafür hatte sie das Kreuz bekommen und wurde nun wegen des Kreuzes verhaftet und als Kriegsverbrecherin angeklagt und geprügelt.

Man zeigte den Gefangenen einen Hetzfilm, "Die Todesmühlen", in dem die "Opfer des deutschen Sadismus und germanischer Unmenschlichkeit" gezeigt wurden. Während der Vorführung des Filmes rief ein norddeutscher Gefangener: "Das ist doch meine Heimatstadt, und den Leichenberg, den sie da zeigen, habe ich selbst mit zusammentragen helfen. Das sind unsere Toten nach einem britisch-amerikanischen Fliegerangriff. Diese Totenhaufen haben die Luftgangster auf dem Gewissen." Die CIC-Leute mußten den Film einpacken und damit abziehen.

"Die Amis zogen durch die Baracken und ohrfeigten alle Insassen ... Wir mußten die Unterkünfte verlassen. Draußen standen die Amis und prügelten die Herauskommenden. Es ist bitter, sich als erwachsener Mann wehrlos zusammenschlagen lassen zu müssen ...

In mehreren endlosen Reihen mußten die deutschen Gefangenen zum Ohrfeigen antreten. Einer nach dem anderen mußte vor die Amis hintreten, die Kopfbedeckung abnehmen, mit der Rechten salutieren, dann bekam er einige wuchtige Ohrfeigen ... Hunderte wurden so geprügelt ... Der gespenstische Rummel dauerte zwei Stunden. Dann war der Spuk vorüber ...

Man hatte Korrektionszellen aus Stacheldraht im Freien errichtet. Es waren dies drei Meter hohe Umzäunungen von so kleiner Bodenfläche, daß jemand, der in diese entwürdigende Behausung ohne Dach gesteckt wurde, darin nur stehen konnte. Schon beim Niederhocken kam er in die verrosteten Stacheldrähte. Ein Niederlegen war völlig ausgeschlossen ...

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Die Zellen in den Unterkünften waren nicht humaner ... Wer jemals einen Blick in die bloß 1,10 m hohen Korrektionszellen ohne Fenster, mit Betonboden, werfen konnte, der war wohl auf Lebenszeit von der Fehlmeinung befreit, daß die amerikanische Strafjustiz sich von der östlichen, sowjetischen, auch nur um Haaresbreite unterscheide ... Die Amis machten mit den Gefangenen ihre guten Geschäfte. Der Empfang von 8000 Eiern mußte bestätigt werden, geliefert wurden nur 2800. Genauso ging es mit dem Brot, dem Zucker, den Konserven ... Einmal kamen 3000 Mäntel ins Lager, deren Übernahme bestätigt wurde. Man lud aber die Lastwagen nicht einmal ab, sondern führte sie sogleich nach der Übernahmsbestätigung wieder zum Lager hinaus, weil die Mäntel angeblich umgearbeitet werden mußten. Nie wieder kam ein Mantel zurück."

Der rumänische General und Gesandte in Berlin berichtet in seinem Buch Automatic Arrest (Druffel Verlag, 1956) folgenden ungeheuerlichen Vorfall (S. 83):

"In einem Raum 5 × 2,5 m waren die Gesandten Albrecht, der ungarische Gesandte Belinoff und der Oberbürgermeister von Berlin, Dr. Lippert, untergebracht ... Der Blockkommandant Sworobtchine, ein amerikanischer Gefreiter, inspizierte zweimal täglich (um 8 Uhr und um 5 Uhr) alle Räume ...

Wenn der Pfiff ertönte, der den Beginn der Inspektion ankündigte, bis zum nächsten Pfiff, der das Ende anzeigte (die Inspektion dauerte gewöhnlich eine halbe Stunde), mußten alle in allen Räumen in 'Inspektionsstellung' verharren: d. h. auf dem Bett sitzen, die Knie in der Höhe des Kinns angezogen, die Hände auf die Knie legen und bewegungslos geradeaus starren ...

Als Sworobtchine bei den Aborten angelangt war, fragt er: 'Wer hat heute die Pissoirs gereinigt?' Ein etwa 30jähriger Häftling, ein Offizier, tritt vor. Sworobtchine brüllt ihn an: 'Was soll das heißen!' Er zeigt auf ein winziges Stück Schmutz, das an der Wand hängengeblieben war. 'Wir hatten keinen Besen', entschuldigt sich der Offizier. Sworobtchine sagt höhnisch: 'Allerdings! Du hast keinen Besen! Aber deine Zunge hast du doch! Nimm den Dreck augenblicklich weg! Mit deiner Zunge, damit du es dir merkst!'

Der Dolmetscher zögert mit der Übersetzung ... Als der Offizier versteht, was von ihm verlangt wird, richtet er sich kerzengerade auf. Das genügt dem Amerikaner. Er stürzt sich auf ihn und schlägt ihn ins Gesicht. Noch immer weigert sich sein Opfer, den Befehl auszuführen. Da zieht der Amerikaner seinen Revolver und drückt den

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Lauf an die Brust des deutschen Offiziers. 'Wird's endlich!' brüllt er ihn wutentbrannt an. Die Zeugen der Szene erblassen. Der Deutsche zögert noch. Der Amerikaner bohrt ihm den Lauf immer tiefer zwischen die Rippen. Sein Blick ist glasig geworden. Der Deutsche erkennt, daß es um sein Leben geht. Er beugt sich vor ... Einen Augenblick lang sieht man auf seiner Zunge den widerlichen Schmutz, dann spuckt er ihn aus ... Der Amerikaner steckt den Revolver wieder ein und geht ohne ein Wort weiter."

WIE MAN DAS DEUTSCHE VOLK WÄHREND DER
BESATZUNG NACH DEM ZWEITEN WELTKRIEG
BEHANDELTE

Amerika erlag der Haßpropaganda des Weltjudentums so vollkommen, daß es gegen Deutschland in den Krieg zog, den Kommunisten ihre Blut-Millionen-Mörder verzieh und sich mit dem Bolschewismus, der Geißel Rußlands und der Welt, sogar verbündete. Und als die Amerikaner Deutschland, Schulter an Schulter mit den Bolschewiken, besiegt hatten, ächteten sie das deutsche Volk und behandelten alle Deutschen als Parias und Verbrecher und übten eine Rache am deutschen Volk, wie sie sonst nur die orientalische Geschichte kennt und die beispiellos ist in der Geschichte zivilisierter Völker.

Freda Utley schreibt (S. 12):

"Statt zu lernen, daß man Vertrauen, Sicherheit, Demokratie und Wohlstand nicht auf der Grundlage von Haß und Rache aufbauen kann, haben die siegreichen Alliierten diesmal Deutschland auseinandergerissen und jeder Möglichkeit einer Existenz aus eigener Kraft beraubt. Sie waren und sind zwar bis heute unfähig, sich über einen Friedensvertrag zu einigen, sind aber solidarisch darin, Deutschland auf den Stand einer afrikanischen Kolonie herabzudrücken.

Die Geschichte wiederholt sich — mit Ergebnissen, die wahrscheinlich für Europa noch tragischer sein werden als jene, die zum ersten Weltkrieg führten. Wiederum macht man es den Deutschen unmöglich, an Demokratie und Gerechtigkeit zu glauben, sehen sie doch, wie die Besatzungsmächte alle Gerechtigkeit verleugnen und alle Demokratie verhöhnen ... Nach dem ersten Weltkrieg hat unsere Behandlung Deutschlands Hitler hervorgebracht; diesmal mag es uns gelingen, dem Bolschewismus zur Vorherrschaft über ganz Europa zu verhelfen ...

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Mit ganz besonderer Vorliebe setzten die Amerikaner Juden als Fronvögte über die rechtlosen Deutschen ...

Amerikas Unkenntnis Deutschlands ist eine gefährliche Sache. Man kann an die Tatsache erinnern, daß beim Einmarsch der alliierten Armeen in Deutschland der amerikanische Geheimdienst (OWI) und andere militärische Dienststellen, die behaupteten, Erfahrung und Kenntnis der Deutschen Stimmung zu haben, voraussagten, daß hinter jedem Busch und in jedem Keller und Dachboden ein Nazi-Heckenschütze zu finden sein werde und daß Banden von 'Wehrwölfen' Mordanschläge gegen unsere Besatzungstruppen ausbrüteten.

Statt dessen zeigte sich, daß Millionen von Deutschen uns als Befreier begrüßen wollten, daß sie aber zurückgestoßen wurden und daß es viel zuwenig überzeugte Nazis in Deutschland gab, um unseren Besatzungstruppen irgendwelche ernsthafte Schwierigkeiten zu bereiten ...

Die Berichterstattung aus Deutschland war vom Zeitpunkt der Kapitulation an unzulänglich. Sie ist so durch antideutsche Vorurteile und Unwissenheit gefärbt, daß die amerikanische Öffentlichkeit auch heute noch nicht über die Tatsachen unterrichtet ist und sich über die Konsequenzen unserer deutschen Politik nicht im klaren ist."

Sehr viele Deutsche hatten die amerikanische Besetzung Deutschlands nach dem ersten Weltkrieg in den Jahren 1919—1923 in allerbester Erinnerung. Über diese Rheinland-Besetzung nach dem ersten Weltkrieg schrieb ich (Justinus, Frankreich, erwache!, Discus Verlag, Leipzig, Band 1, S. 109 ff.):

"Die Besetzung war sicher, vom Standpunkt der Befriedung Europas aus gesehen, die denkbar unglücklichste Idee ... Die Engländer und die Amerikaner aber lieferten den Beweis, daß man sogar aus einer so heiklen Situation, wie es die Besetzung eines fremden Landes ist, mit einem Gewinn an Ehre und Ansehen hervorgehen kann.

Der Ruf der Loyalität und Korrektheit, der den Soldaten 'Sr. britischen Majestät', und der Ruf der absoluten Gerechtigkeit und Geradheit, der den amerikanischen vorausgegangen war, bewahrheitete sich in einem Maße, der beiden Nationen zum dauernden Ruhm gereicht. Die Engländer und Amerikaner vermieden nicht nur jede brutale Härte ... Vor allem enthielten sie sich jeder Beleidigung und vermieden es, den Deutschen Mißachtung zu zeigen.

Die Amerikaner verließen Koblenz am 24. Jänner 1923. Punkt 12 Uhr mittags senkte sich das große Sternenbanner vom Mast der Festung Ehrenbreitstein, von wo es vier Jahre lang den Rhein ge-

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grüßt hatte. Eines der ehrenvollsten und glänzendsten Kapitel der Geschichte des amerikanischen Volkes hatte damit sein Ende gefunden."

Was wird die Geschichte heute schreiben, wenn die Amerikaner Deutschland verlassen werden?

Wir haben schon im Kapitel "Die zweite amerikanische Friedenstragödie" geschildert, daß die USA Deutschland nach der Kapitulation mit einer Horde haßverblendeter, rachetoller Emigranten in amerikanischer Uniform überschwemmten, die nur ein Ziel vor Augen hatten: das gesamte deutsche Volk auszurotten und auszuhungern, zumindest aber wirtschaftlich zu vernichten und auszurauben, mit Füßen zu treten und in jeder nur möglichen Weise zu quälen und zu demütigen.

Welch ein himmelhoher Unterschied zwischen der amerikanischen Besetzung Deutschlands 1919 bis 1923 und der Auslieferung Deutschlands an die Neu-Amerikaner 1945!

Schon der Beschluß, den westlichen Armeen an der Elbe Halt zu gebieten, um Berlin der Plünderung und Schändung durch die Russen preiszugeben, ist ein Schandfleck auf der Ehre der dafür Verantwortlichen.

Über die Besetzung selbst berichtet eine objektive angloamerikanische Stimme (Freda Utley, S. 26 ff.):

"Statt nach demokratischen Grundsätzen zu handeln, zu deren Bewahrung wir in den Krieg gegangen waren, zerrissen wir die Altlantikcharta und verleugneten das Völkerrecht ... Statt unseren Glauben an die christlichen und liberalen Grundsätze darzutun, die Amerika zur stärksten Macht der Welt gemacht hatten, bekräftigten wir die Nazi-Doktrin 'Macht ist Recht!' Statt den Deutschen zu zeigen, daß Hitlers Rassentheorien falsch waren, legten wir uns selbst die Rolle des 'Herrenvolkes' bei. Statt den alten Rechtsgrundsatz durchzusetzen, daß Einzelmenschen nur für Taten bestraft werden können, die sie selbst begingen, und auch dann nur, wenn ihre Schuld bewiesen ist, haben wir die ganze deutsche Nation geächtet.

Schon während des Krieges hatten wir [die Amerikaner] nicht nur militärische Ziele vernichtet, sondern radierten ganze deutsche Städte mit Bombenangriffen einfach aus und überschütteten friedliche, wehrlose Bürger mit brennenden Phosphor- und Napalmbomben.

Den frierenden und hungernden Deutschen in den durch unsere 'Ausradier'-Bombenangriffe verwüsteten Städten sagten wir, daß sie von uns weder Gerechtigkeit noch Barmherzigkeit zu erwarten hätten,

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daß wir sie aber die Liebe zur Demokratie lehren würden, und fingen damit mit dem Entzug des Wahlrechtes an.

Statt anzuerkennen, daß ihre 'bedingungslose Kapitulation' uns die rechtliche und moralische Verpflichtung auferlegte, eine faire Regelung für das deutsche Volk zu sichern, taten wir das gerade Gegenteil. Wir proklamierten in Nürnberg, daß wir gegenüber Deutschland, 'weil es bedingungslos kapituliert habe', nicht länger an das Völkerrecht und an die von uns feierlich eingegangenen Verpflichtungen der Haager und der Genfer Konventionen gebunden seien.

Die Weisungen an die amerikanischen Besatzungstruppen befahlen ihnen, nichts zu einer Wiederbelebung der deutschen Wirtschaft zu tun. Wir bestritten jede Verantwortung für die Ernährung der Unterworfenen, zogen aber selbst Deutschland dafür zur Verantwortung, daß es der Bevölkerung der von ihnen besetzten Länder nicht genug Lebensmittel beschafft hätte, wie unmöglich dies auch infolge unserer Blockade war. Und in Potsdam wurde vereinbart, daß die Sieger berechtigt seien, Reparationen in der Form von Zwangsarbeit zu erheben, was die Bolschewiken gründlich ausnutzten, indem sie Millionen von Kriegsgefangenen als Sklavenarbeiter zurückhielten und fast ebenso viele Männer und Frauen in ihrer Zone zur Sklavenarbeit in Gefangenentrupps oder KZ auszuheben.

Den amerikanischen Soldaten wurde eingetrichtert, daß sie als Feinde und Eroberer, nicht aber als Befreier und Freunde in Deutschland einmarschierten ... Unter Androhung von Gefängnisstrafen wurde den Deutschen verboten, die Bolschewiken zu kritisieren oder sich über die unmenschliche Behandlung derjenigen zu beklagen, die wir dem kommunistischen Terror ausgeliefert hatten ... Wir besetzten die einflußreichen Posten der Militärregierung in der deutschen staatlichen und Gemeindeverwaltung, beim Rundfunk, in Zeitungsverlagen usw. mit Kommunisten. Wir taten alles, was wir konnten, um die Deutschen zu überzeugen, daß wir nichts gegen totalitäre Lehren und die Diktatur einzuwenden hätten, solange sie dem Bolschewismus und nicht dem deutschen Nationalismus dienten ...

Beim Einmarsch in Deutschland wurden für die amerikanischen Soldaten Schulungskurse des Hasses abgehalten! Man lehrte sie, daß sie der bösartigen deutschen 'Rasse' gegenüber weder Barmherzigkeit noch Mitleid walten lassen dürften. (Armeebefehl JCS 1067 an die Besatzungstruppen) ...

Die Militärregierung wurde ausdrücklich angewiesen, die Produktion einer langen und umfassenden Reihe von Industrien 'zu verbieten und zu verhindern'. Der Lebensmittelverbrauch des deutschen Volkes

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sollte auf Hungerrationen beschränkt und alle Überschüsse weggenommen werden ... Der Armeebefehl Eisenhowers JCS 1067 triefte vor Haß ... Reparationen sollten eingetrieben und den Deutschen keine politische Betätigung erlaubt werden. 'Fraternisation' mit dem Feind war streng verboten ... Amerikanischen Soldaten waren Strafen angedroht, falls sie, wie echte Amerikaner, Notleidende und Hilflose unterstützten. Selbst Freundlichkeit deutschen Kindern gegenüber galt als strafbares Vergehen. Den einfachen Soldaten war es verboten, einen Brocken Speise von ihren Tellern zu nehmen und den Verhungernden zu geben. Die Messe-Unteroffiziere waren angewiesen, Speisereste wegzuwerfen und sie nicht irgendeinem Deutschen zu überlassen. Nicht einmal der Kaffeesatz durfte den Deutschen geschenkt werden! Die weggeschütteten Speisereste mußten unbrauchbar gemacht werden (etwa durch Überschütten mit Benzin), damit sie nicht etwa von den verhungernden Deutschen noch verwendet werden würden ... Christliche Nächstenliebe war ausdrücklich verboten. Mitleid wurde als unamerikanisch bezeichnet und nicht nur das: Offiziere und Soldaten wurden, wenn nicht gerade positiv zum Plündern ermuntert, so doch in keiner Weise daran gehindert, die gleichen Ausschreitungen wie die Bolschewiken und die Franzosen zu begehen ...

Da es in jeder Armee einen gewissen Prozentsatz von Gangstern und Verbrechern gibt, werden stets in einem besetzten Feindesland Plünderungen und brutale Mißhandlungen der Zivilbevölkerung vorkommen. Die Anweisungen aber, die Washington [und Eisenhower] der amerikanischen Armee gab, waren ein Anreiz für die zügellose und brutale Minderheit ...

Die deutsche Polizei hat kein Recht, gegen Staatsangehörige der Siegerländer einzuschreiten. Es war ihr sogar verboten, die DP-Lager zu betreten oder gegen den Schwarzhandel einzuschreiten, der von diesen 'exterritorialen Lagern' aus betrieben wird. [Jeanette Wolff erklärte diese jüdischen DP-Lager als Schwarzhandelszentren erster Größenordnung.]

Unsere 'Herrenvolk'-Vorschriften gehen so weit, daß ein deutscher Polizist nicht einmal Deutsche vor Gewalttaten seitens des Angehörigen einer Siegermacht oder einer DP schützen darf. Als ich einen Beamten der amerikanischen Militärregierung in Berlin fragte, ob ein deutscher Polizist einen Amerikaner verhaften darf, den er einen Mord begehen sieht, lautete die strikte Antwort: 'Nein! Er kann nur einen MP (Militärpolizisten) suchen gehen.'

Die amerikanischen Soldaten richten ihr Verhalten nach der Haltung des Kommandierenden Generals des betreffenden Gebietes. Ist dieser

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ein Deutschenhasser, der glaubt, das Ansehen Amerikas dadurch zu vergrößern, daß er die 'Eingeborenen' schlimmer behandelt, als die Neger von den rückständigsten Elementen in den Südstaaten der USA behandelt werden, dann benehmen sich die Soldaten meist auch gegenüber den völlig wehrlosen Deutschen brutal und anmaßend ...

Die deutsche Ernüchterung war um so größer, weil man so viel von Amerika erwartet hatte. Man hatte den Zusicherungen der amerikanischen Rundfunksendungen geglaubt.

Die Deutschen sagten mir: 'Wir erwarteten, daß sich die Russen an kein Gesetz halten würden. Wir wußten auch, was wir von den Engländern zu erwarten hatten, die ihre deutschen Konkurrenten ausschalten wollen. Aber es gab eine Zeit, in der wir glaubten, die Amerikaner seien anders."

Die Härte der amerikanischen Besatzungspolitik, die Demontagen, die Ausplünderung der deutschen Wohnungen durch amerikanische Offiziere, die Bilder, Silber und Möbel wegschleppten, und viele andere Gesetzlosigkeiten lassen die Deutschen sagen: 'Unter den Russen könnte es nicht schlimmer sein!'

Man kann keine Liebe von Deutschen verlangen, wenn sie ihre Wohnungen, in denen jahrelang Amerikaner gewohnt haben, indes die Deutschen zu einem Hausen in Kellerlöchern verurteilt waren, zurückbekommen und nun feststellen müssen, daß alles, Möbel und Wäsche, Haushaltsgerät und Bücher, daraus gestohlen ist, ohne daß sie eine Entschädigung für ihre zertrümmerten oder ausgeplünderten Wohnungen erhalten ...

Weder Amerika noch England haben sich an die völkerrechtlichen Bestimmungen über Requisitionen, Inanspruchnahme von Wohnraum und andere Besatzungskosten gehalten. Einzelne Amerikaner und Engländer haben in einem in der jüngsten europäischen Geschichte unbekannten Ausmaß geplündert ...

Die Eroberer hatten die stehengebliebenen Häuser belegt. Die Deutschen hausten in schmutzigen, ungeheizten, feuchten, finsteren Kellerlöchern. Die Amerikaner praßten, die Deutschen verhungerten. Es gab keinen unter ihnen, der sich satt essen konnte ... Die Amerikaner in Berlin hatten Licht, Gas und Wasser ..., die Deutschen nur zwei Stunden täglich ..., und um sie zu quälen nur um 1 Uhr nachts! Die abgeplagten, ausgepumpten und ausgemergelten deutschen Frauen, die den ganzen Tag schwer schuften mußten, mußten dank der christlichen Nächstenliebe Eisenhowers um Mitternacht zum Kochen und Waschen aufstehen. Die Amerikaner tanzten inzwischen den ganzen Abend bis in die Nacht bei elektrischem Licht ...

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Die jahrelange Gewöhnung an den Anblick von hungernden, frierenden und zerlumpten Menschen führte zu einer Verhärtung des Gefühls der amerikanischen Soldaten. Man wurde dem entsetzlichen Elend, das man Tag für Tag vor Augen hatte, gegenüber gleichgültig und fand sich damit ab ... Deutsche Frauen leisteten die schwerste Männerarbeit. Mein Fahrer machte mich auf die barfüßigen Frauen aufmerksam: 'Haben Sie so etwas schon einmal gesehen? Sind diese deutschen Frauen nicht wundervoll! Ich glaubte bis jetzt, nur in China könne man Frauen so hart arbeiten sehen! Ich hätte nie gedacht, daß auch Weiße es so könnten. Ich bewundere sie!'

Ich bewunderte sie auch. Aber ich fragte mich, mit welchen Gefühlen sie wohl abends nach einem Tag schwerster Männerarbeit ihr ungeheiztes, kaltes, finsteres, feuchtes Kellerloch aufsuchten, um für sich und ihre Familie zu kochen, zu waschen und ihre Kinder zu versorgen ... Viele dieser Frauen haben ihre Männer verloren oder warten vergebens auf ihre Rückkehr aus russischen Gefängnissen. Sie sind die einzige Stütze ihrer Kinder und nur zu oft auch noch von einer alten Mutter, Großmutter und anderen Familienangehörigen, die in den Luftangriffen zu Krüppeln oder Blinden wurden ...

Ich besuchte die 'Heime' deutscher Arbeiter und ihrer Familien und erlebte das Wunder, daß diese Frauen es doch irgendwie zustande brachten, einen Keller oder ein bis zwei zusammengeflickte Ruinenräume trotz Überfüllung, trotz Mangel an heißem Wasser und Seife rein und ordentlich zu halten. Die Kinder, die in den meisten anderen Fällen unter solchen Umständen verwahrlost, schmutzig und ungepflegt sein würden, sahen immer noch anständig aus, da die Mütter ihnen ohne Unterlaß die armseligen Kleider reinigten, stopften und flickten. Statt Mitgefühl und Achtung durch solche Ordentlichkeit zu erwecken, bringt der außerordentliche Fleiß und das Geschick der deutschen Frauen, auch unter so katastrophalen Umständen Ordnung zu halten, unter denen andere Nationen verlottern und verwahrlosen würden, die Amerikaner oft auf den Gedanken, den Deutschen ginge es gar nicht so schlecht.

So berichtet z. B. Mrs. Roosevelt, nachdem sie gerade einen ganzen Tag in Berlin zugebracht hatte, sie hätte keine notleidenden und hungernden Kinder in Berlin gesehen, und die Deutschen schienen nicht arm zu sein ...

Mrs. Roosevelt kann unmöglich an diesem einen Tag mehr von Berlin gesehen haben als Dahlem und Zehlendorf, wo die Amerikaner wohnen. Aber selbst wenn sie sich Zeit genommen hätte, auch die anderen Stadtteile aufzusuchen, würde sie ihre Ansicht nicht geändert

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haben. Um das Mitleid gewisser Menschen zu erwecken, muß man es jenen Bettlern gleichmachen, die zerlumpt und verdreckt und verlaust auftreten, um Mitgefühl zu wecken ...

Die meisten Amerikaner haben keinen Begriff davon, was Hunger bedeutet. Sie finden es in Ordnung, daß sie gut essen und in Autos herumfahren, indes die Einheimischen hungern ... Das Schlimmste ist das geringschätzige und verächtliche Verhalten der Beamten der Militärregierung gegenüber den Deutschen ... Man hat der Armee in Deutschland beigebracht, die Deutschen als minderwertig zu behandeln, und viele glauben, es zeige von Schwäche, Mitleid oder gar Freundschaft zu zeigen ...

In den deutschen ausgebombten Städten lebt ein verfemtes Volk, wehrlos, hungrig, ohne Recht und ohne Freiheit, nur dank seiner unzerstörbaren Lebenskraft ... Mit Beschämung hörte ich den Fahrer meines Autos in Berlin zu mir sagen: 'Ich habe nun drei Jahre für die Amerikaner gearbeitet. Sie sind die Erste, die zu mir wie zu einem menschlichen Wesen spricht.' Dabei hatte ich ihn nur gefragt, wieviel er verdiene und ob er Kinder habe. Von diesem Fahrer hörte ich auch, wie sich die amerikanische Härte auf die Deutschen auswirkt. Der Fahrer sagte: 'Ich nehme an, daß die Ungebildetheit und die Rücksichtslosigkeit der Amerikaner damit zusammenhängt, daß viele von ihnen wahrscheinlich nie zur Schule gingen und nie gute Manieren lernten und deshalb so roh und taktlos sind.' Ich versuchte ihm zu erklären, daß das Verhalten der Amerikaner nur auf der Meinung beruhe, alle Deutschen verdienten Strafe und rohe Behandlung wegen der Brutalitäten der Nazis. Ich konnte ihn nicht überzeugen. Wenn die amerikanische Grausamkeit gegen das deutsche Volk ihren Grund in der Brutalität der Nazis habe, wieso seien die Amerikaner dann so freundschaftlich und rücksichtsvoll gegen die russischen Bolschewiken, die Millionen Morde und Grausamkeiten und Folterungen auf dem Gewissen haben? Tatsächlich behandelten wir alle Deutschen als Parias und entschuldigten alle bolschewistischen Grausamkeiten und behandelten die Bolschewiken mit Vorzug. Wir verlangten, daß Kommunisten in der Verwaltung aller Länder und Gemeinden eingesetzt werden müßten. Selbst dann, als die Deutschen über 80% aller Stimmen für die demokratischen Parteien abgegeben hatten, bestand Amerika darauf, daß keine Mehrheitsregierung nach dem Willen der Wähler gebildet werden dürfe, sondern die Kommunisten in die Regierung aufgenommen werden müßten. Die Amerikaner gestatteten nicht einmal, die Kommunisten aus der Verwaltung zu entfernen."

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Um den Deutschen die Minderwertigkeit ihrer Rasse täglich und stündlich vor Augen zu führen, trugen alle von den Amerikanern beschlagnahmten Gebäude und Hotels weithin sichtbare Warnungstafeln:

"Deutschen und Hunden ist der Zutritt verboten! Jeder, der dieser Anordnung zuwiderhandelt, wird strenger Bestrafung zugeführt."

Amerikanische Besucher Deutschlands in jener Zeit bekunden (Freda Utley, S. 235 f.):

"In der Tat bat sich die deutsche Wehrmacht in Frankreich, Holland und Belgien in vieler Hinsicht besser benommen als wir in Deutschland. Ein junger Deutscher sagte mir: 'Als deutscher Soldat in Frankreich habe ich niemals Gelegenheit gehabt, mir ein schönes Leben zu machen und andere Leute zu schikanieren, wie Sie das tun. Unsere Disziplin war streng, und man hat uns angehalten, zu den Franzosen höflich und rücksichtsvoll zu sein. Wir waren in ihren Häusern einquartiert und warfen sie nicht auf die Straße, wie Sie es mit uns machen. Aber wir haben unsere Lektion gelernt. Sollte es noch einmal zum Krieg kommen, wissen wir, was einem Sieger erlaubt ist.' Viele Deutsche betonen mit Stolz, daß sie heute noch mit ihren französischen Quartiergebern in freundschaftlichem Verkehr und Briefwechsel stünden ... Wir führten uns brutal und unritterlich auf ... gemäß der uns eingeimpften Propaganda: Haßt die Deutschen und schlagt sie in die Fresse."

Die Londoner Times veröffentlichte einen Brief des Militärschriftstellers Lidell-Hart über das Verhalten deutscher Soldaten während des Krieges:

"Wenn man die Völker Westeuropas besucht und die Bevölkerung über ihre Erfahrungen während der Okkupation ausfragt, dann hört man wieder und wieder, daß zwar das Nazi-Regime hassenswert gewesen sei, daß aber die deutsche Armee sich 'äußerst korrekt' benommen habe.

Es ist wirklich bestürzend, wie oft diejenigen, die am eigenen Leib ihre Erfahrungen sammelten, das Betragen vieler Mitglieder der Befreiungsarmeen unvorteilhaft mit dem der deutschen Soldaten vergleichen."

Freda Utley berichtet über ihre Erfahrungen in Frankreich (Sommer 1948):

"Ich machte mir einen Sport daraus, jeden Franzosen, mit dem ich ins Gespräch kam, zu fragen, wie es unter der deutschen Besetzung

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gewesen sei. Dabei habe ich fast stets die gleiche Antwort bekommen, ob ich nun mit Kellnern, Arbeitern, Ladenbesitzern, Dienstboten oder Gepäcksträgern sprach: 'Eh bien, wir hatten besser zu essen als jetzt!' Der letzte, mit dem ich sprach, war der Hausdiener des Hotels, der mein Gepäck an den Zug brachte. Er sagte: 'Wenn nur wir Franzosen mit dem deutschen Volk zusammenkommen könnten, dann würde alles besser werden. Das wäre noch mal eine Sache! Dann hätten wir Freude, Frieden und ein anständiges Leben.' ... Wir aber wollen unsere Soldaten vor der Berührung mit einem verfluchten Volk bewahren und werfen deshalb die Deutschen aus ihren von uns requirierten Häusern hinaus auf die Straße."

Der britische Unterhausabgeordnete R. T. Paget K.C., M.P., urteilt über das Verhalten der deutschen Soldaten in Polen (in Manstein, His Campaigns and Trial, London 1951):

"Die deutsche Armee verhielt sich ordentlich ... Grausamkeiten gab es nur wenige, und sie blieben vereinzelt ... Das Betragen der deutschen Armee war korrekt."

Und Präsident General Eisenhower gab den deutschen Soldaten die wenn auch verspätete Ehrenerklärung:

"Der deutsche Soldat hat niemals seine Ehre verloren."

Wie nehmen sich dagegen folgende authentische Berichte über die französische Besetzung aus:

"Französische Offiziere gaben ganze Ortschaften zur Plünderung frei. Farbige Truppen stürzten sich auf die weißen Frauen als ersehnte Beute. Im kleinen Südbaden gab es innerhalb weniger Wochen ein Vielfaches an Vergewaltigungen weißer Frauen durch Farbige, als es in den ganzen vier Jahren der deutschen Besetzung in ganz Frankreich Vergewaltigungen durch deutsche Soldaten gab ...

Auch der Name des französischen Generals de Castries, des Eroberers von Freudenstadt [und späteren unglücklichen Verteidigers von Dien Bien Phu im französischen Indochina], ist mit dem unauslöschlichen Makel befleckt, die deutsche Stadt Freudenstadt der Brandschatzung durch Algerier und Marokkaner preisgegeben zu haben. Viele hundert deutsche Frauen fielen der Vergewaltigung durch die Farbigen zum Opfer, denen auf seinen Befehl 'alles erlaubt' worden war."

Eine der ersten Taten der amerikanischen Morgenthau-Leute war, den Bolschewiken die Druckstöcke zur Herstellung unbegrenzter Mengen von D-Mark auszuhändigen und damit die deutsche Währung gänz-

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lich zu vernichten und ein Wirtschaftschaos herbeizuführen. Dann schob man jahrelang die Währungsreform den Russen zuliebe auf, und als sie dann im Juni 1948 endlich doch durchgeführt wurde, geschah es in einer Weise, die man sich kaum ungerechter vorstellen kann.

90 bzw. 93,5% aller Ersparnisse wurden einfach gestrichen ... Weder für die Witwen und Waisen noch für die arbeitsunfähigen Alten und Kriegsbeschädigten wurde irgendeine Vorsorge getroffen. Die kleinen gewerblichen Betriebe wurden ruiniert. Die Gemeinden und Länder wurden der Fonds beraubt, aus denen die Unterstützungen an Arbeitslose und an die nach Rumpfdeutschland vertriebenen Ostflüchtlinge zu zahlen waren. Die Guthaben bei der Postsparkasse und auf Postscheckkonten wurden zusammengestrichen.

Man tat auch alles, um deutsche Exporteinnahmen zu verhindern. Die alliierte Kontrolle des deutschen Ausfuhrhandels wurde im Sinne englischer Konkurrenzinteressen gröblichst mißbraucht. Die Engländer hielten ausländische Exportaufträge an Deutschland so lange zurück, bis man untersucht hatte, ob nicht englische Firmen die Aufträge ausführen könnten. War das der Fall, wurde einfach die Ausfuhr verweigert. So wurde Deutschland die Ausführung von Millionenaufträgen aus China und Indien einfach verboten.

Man ging so weit, Deutschland sogar die Entsendung von eigenen Handelsvertretern ins Ausland zu verbieten. Man nahm so den Deutschen die Möglichkeit und Gelegenheit, im Ausland Exportmöglichkeiten zu erschließen, wo sie mit den Siegern konkurrieren. Umgekehrt gestattete man den Deutschen keine wirksame Zollkontrolle der Einfuhr.

Der amerikanische Deutschenhaß richtete sich besonders gegen den deutschen Offiziersstand. Kein früherer aktiver Wehrmachtsoffizier, vom Hauptmann aufwärts, durfte in der Staats- oder Kommunalverwaltung oder an den Universitäten ein Amt bekleiden oder auch nur in einem freien Beruf tätig sein! Kein Offizier durfte auf Befehl Eisenhowers eine Pension erhalten, selbst wenn er bereits so alt war, daß er nicht einmal am ersten Weltkrieg teilgenommen hatte! Witwen und Waisen der für ihr Vaterland gefallenen Offiziere wurden auf Befehl der amerikanischen Militärregierung die Pensionen gestrichen.

Kein Sieger hat je den besiegten Feind unritterlicher und unmenschlicher behandelt, als die USA die Offiziere der besiegten deutschen Armee behandelten.

Als Generalfeldmarschall Ritter von Leeb sich mit der Bitte an General Clay wandte, den deutschen Ländern möge gestattet werden,

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an Witwen und Waisen gefallener Offiziere kleine Renten auszuzahlen, hielt es General Clay nicht einmal für der Mühe wert, dem alten Generalfeldmarschall persönlich zu antworten. Statt dessen erging an Feldmarschall von Leeb ein kurzes, von einem amerikanischen Oberstleutnant unterzeichnetes Schreiben folgenden Inhaltes:

"Der Alliierte Kontrollrat hat im August 1946 das Gesetz 34 angenommen, durch das alle Gesetze und Verordnungen aufgehoben werden, die dem früheren militärischen Personal oder ihren Hinterbliebenen Sonderrechte oder eine Sonderstellung einräumten. Das Ziel dieser Maßnahme war, den Militarismus, das Ansehen und die Sonderstellung der Soldatenkaste in Deutschland zu bekämpfen."

Nicht anders als Stalin, der die Kinder der Kulaken und anderer "Kapitalisten" zum Hungertod verdammte, hat die amerikanische Militärregierung die Kinder ihrer erschlagenen Feinde zu einem Bettlerdasein verurteilt. Welch seltsame Vorstellung der Militärregierung, daß der Militarismus in Deutschland ausgerottet würde, wenn man die Familien der für ihr Vaterland Gefallenen zu Märtyrern macht!

Als frühere Wehrmachtsoffiziere im Herbst 1948 in Anbetracht der wirtschaftlichen Not und Bedrängnis eine "Wirtschaftliche Vereinigung früherer Wehrmachts-Angehöriger" zur Verfechtung ihrer wirtschaftlichen Interessen, ihrer Pensions- und Bürgerrechte gründen wollten, wurde ihnen dies von den "Vorkämpfern der Demokratie", der amerikanischen Militärregierung, verboten.

"Die Russen aber bieten zur gleichen Zeit [da Amerika den Offizieren die Pensionen nimmt und durch das Berufsverbot die Möglichkeit, Verdienst für sich und ihre Familien zu finden] allen früheren Wehrmachtsoffizieren gute Bezahlung und besondere Rechte, wenn sie sich ihnen zum Kampf gegen Amerika anschließen. In Wiesbaden erklärte mir Herr von Schlabrendorf (der Mann, der Hitler fast getötet hätte), daß viele Wehrmachtsoffiziere keine andere Wahl haben, als sich auf die Seite der Russen zu schlagen, da Amerika sie und ihre Familien zum Verhungern verdamme." (Freda Utley)

Es gab zweierlei Recht: eines für die Sieger, eines für die Besiegten. Die Sieger erklärten zu Recht oder zu Unrecht nach ihrem Vorteil und ihren Wünschen, wie es ihnen gerade paßte. In Wahrheit waren die Besiegten, die Deutschen, einfach rechtlos.

Das zeigt vor allem die Potsdamer Vereinbarung über die Heranziehung der Deutschen zu Zwangsarbeit, die die Deutschen zu Sklaven machte. Das zeigt auch die Kontrollverordnung über das Recht der Besatzungsmächte auf Zwangsarbeit. Diese Verordnung machte,

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zusammen mit den Nürnberger Urteilen, die Deutschen zu rechtlosen Sklaven.

Die Besatzungsbehörden konnten die Deutschen zu jeder Arbeit zwingen. Die Deutschen durften den ihnen zugewiesenen Arbeitsplatz nicht aufgeben. So konnten die deutschen Arbeiter zur Demontage der deutschen Fabriken gezwungen werden.

Die Bochumer Arbeiter, die Demontagearbeiten verweigert hatten, wurden verhaftet und zu Gefängnisstrafen verurteilt. Die Verteidigung machte geltend, daß die Haager Konvention es einer Besatzungsmacht verbietet, jemand zu einer gegen sein eigenes Land gerichteten Handlung zu zwingen, und daß in Nürnberg der Einsatz von Zwangsarbeitern "als Verbrechen gegen die Menschlichkeit" gebrandmarkt worden war.

Das Besatzungsgericht erwiderte, die Deutschen hätten kein Recht, sich auf die Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung zu berufen, da in Nürnberg festgelegt worden sei, daß das Völkerrecht auf Deutschland keine Anwendung finde.

Als die deutsche Verteidigung weiterhin vorbrachte, es sei doch in Nürnberg auch gesagt worden, daß jeder nach seinem Gewissen zu handeln verpflichtet sei und den Befehlen den Gehorsam zu verweigern habe, wenn diese mit seinem Gewissen nicht zu vereinbaren seien, erwiderte das englische Gericht: Kein Deutscher habe — unter welchen Umständen auch immer — das Recht, der Militärregierung den Gehorsam zu verweigern!

DIE "ENTNAZIFIZIERUNG" — EINE AUSGEBURT
ALTTESTAMENTARISCHER RACHE

"Durch die Entnazifizierungsgesetze hat man den Nationalsozialismus unsterblich gemacht." (Dr. Otto Gritschneder)

"Die hauptsächliche Folge der Entnazifizierung ist die Wiederhinwendung zu Nazi-Ideen." (Prof. Hermann Jordan)

Man hat die Deutschen in noch viel größerer Zahl und in noch verschärfter Art zu Opfern von Verbrechen gegen die Menschlichkeit' gemacht, die man ihnen vorher vorgeworfen hat. Man hat ein ganzes Volk, ja selbst Kinder, zu Verbrechern gestempelt und sie als solche behandelt und so grausam bestraft, daß man damit mehr Menschen zu 'Nazis' machte, als dies Hitler jemals zustande brachte.

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Der Haß gegen das deutsche Volk und die Anmaßung, mit der man sich zu seinem Richter aufwarf, kulminierten in den sogenannten Entnazifizierungs-Gesetzen, die "rückwirkend" die ehemalige Zugehörigkeit zur Staatspartei unter geradezu drakonische Strafen stellte. Sie sind ein in der Geschichte von Kulturvölkern einzig dastehender Mißbrauch des Rechtes. Die Entnazifizierungsgesetze sind ein reines Instrument nichtchristlicher Rache. Sie wurden dazu benutzt, um die Besitzenden zu enteignen, den Mittelstand an den Bettelstab und die demokratische Gerechtigkeit völlig in Verruf zu bringen.

Die Nürnberger Grundsätze in Verbindung mit den Washingtoner Morgenthau-Weisungen JCS 1076/6 an die amerikanische Militärregierung beraubte die weitaus überwiegende Mehrheit des deutschen Volkes in der amerikanischen Zone der Freiheit, des Eigentums und der bürgerlichen Rechte. JCS 1076/6 suspendierte das Habeas-Corpus-Recht, das staatsbürgerliche Grundrecht, nach dem kein Staatsbürger ohne richterlichen Befehl in Haft gesetzt werden dürfe, auf unbestimmte Zeit und ermächtigte die amerikanische Militärregierung, jeden Deutschen zu verhaften und ohne Verfahren beliebig gefangenzuhalten — ein Freibrief für die Morgenthau-Leute und ihre Handlanger, von dem sie ausgiebigst Gebrauch machten.

Die Nazis und "alle übrigen Gegner alliierter Absichten" mußten nach diesem amerikanischen Befehl aus allen öffentlichen Ämtern und aus allen Stellungen in der Privatwirtschaft entfernt werden.

Das "Gesetz zur Befreiung vom Nationalsozialismus", wie das Entnazifizierungsdekret genannt wurde, traf rund 12 der insgesamt 17 Millionen Menschen der amerikanischen Zone, da es nicht nur die ehemaligen Mitglieder der NSDAP, sondern auch ihre Familienangehörigen sowie die Mitglieder der angeschlossenen Organisationen für straffällig erklärte. Grundlage war die Weisung JCS 1076/6, derzufolge die amerikanischen Militärbehörden alle Personen verhaften sollten, die wichtige Stellungen in der Reichs-, der Landes- und der Kommunalverwaltung bis hinab zum Gemeindevorsteher und in "Industrie, Handel, Landwirtschaft und Finanz" bekleidet hatten. Es heißt in dieser Weisung:

"Es kann allgemein angenommen werden, daß alle Inhaber solcher Stellen Nazis sind oder den Nazis nahestehen, soweit nicht der Beweis für das Gegenteil vorliegt."

Der amerikanische Militärbefehlshaber erhielt auch die Weisung, das gesamte dingliche und nichtdingliche Eigentum unter seine Kontrolle

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zu nehmen, das allen diesen zu verhaftenden Personen gehört oder von ihnen kontrolliert wird. Da Jahre erforderlich waren, um die Verfahren gegen die ungeheure Masse der vom Entnazifizierungsgesetz Betroffenen abzuwickeln, bedeutete dies, daß ohne Rücksicht auf Schuld oder Unschuld das Eigentum der Beschuldigten und ihrer Familien auf eine unbegrenzte Zeit beschlagnahmt war.

In Bayern ging die amerikanische Militärregierung soweit, einen bekannten Kommunisten als Entnazifizierungsminister einzusetzen. Die Spruchkammern wurden meist von Kommunisten beherrscht, die ihre Stellung mißbrauchten, um sich ihrer politischen Gegner zu entledigen.

Das Furchtbare bei der Entnazifizierung in der amerikanischen Zone war, daß es genügte, einen Menschen als Nazi zu denunzieren, und schon verfielen er und seine Familie der Morgenthau-Rache: Stellung und Vermögen wurden ihm weggenommen, bis er seine Unschuld beweisen könne.

Viele Menschen mußten jahrelang hinter Schloß und Riegel verbringen, oder, wenn sie nicht eingesperrt waren, jahrelang ohne Verdienstmöglichkeit warten, bis sie auch nur die Möglichkeit zum Nachweis ihrer Unschuld bekamen.

Und was war schon Schuld? Das demokratische Recht, einer staatlich erlaubten Partei angehört zu haben, wurde rückwirkend drakonisch bestraft.

Das von den USA jedermann unbegrenzt gewährte Recht, unschuldige Menschen durch unbewiesene Denunziationen zu ruinieren, machten sich viele Lumpen zunutze. Wer immer einem anderen aus persönlichen oder politischen Gründen übelwollte, konnte seinem Feind dadurch schwersten Schaden zufügen, daß er etwas gegen ihn vorbrachte, ohne die Anschuldigung zu beweisen. Selbst wenn das Opfer der Denunziation schließlich seine Unschuld nachweisen konnte, so hatte der Betroffene doch zunächst einmal längst seine Stellung verloren, sein Besitz war beschlagnahmt worden, und er hatte eine lange Zeit schwerer seelischer Belastung durchzumachen. Das war die unausbleibliche Konsequenz der von den Morgenthau-Amerikanern damit vollzogenen Zerstörung der Grundlagen demokratischer Gerechtigkeit, daß in Deutschland laut amerikanischem Dekret die Unschuld, nicht die Schuld bewiesen werden mußte.

Nach Jahren mußte auch der amerikanischen Militärregierung aufdämmern, daß es unmöglich war, zwölf Millionen Menschen den Prozeß zu machen, und daß es keine lebensfähige Wirtschaft geben konnte, wenn jeder, der einmal Parteimitglied gewesen war, nur als

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Hilfsarbeiter und Handarbeiter tätig sein durfte. Die Nationalsozialisten hatten ja darauf bestanden, daß alle öffentlichen Beamten, alle leitenden Techniker und die Betriebsführer in Industrie und Handel der Regierungspartei beitreten mußten, wenn sie ihre Stellungen behalten wollten; diese Tatsache schloß ein Funktionieren der deutschen Wirtschaft so lange aus, als alle früheren "Nazis" nur Holzhacker, Wasser- und Ziegelträger sein durften.

Die Amerikaner suchten sich durch "Amnestien" zu helfen. Es kam eine "Jugend- und Armuts-Amnestie", dann eine Amnestie für Schwerbeschädigte, durch die Schwerkriegsinvalide und andere bis zu 50% Arbeitsunfähige ausgenommen wurden. Aber trotz all dieser Anstrengungen, aus diesem Rache-Chaos herauszukommen, blieben immer noch etwa 4 Millionen "Nazi-Verbrecher" abzuurteilen. Schließlich entließ man die deutschen "Verbrecher", die nur "nominelle PG" gewesen waren, und als das Grausen vor der eigenen Rache zu groß geworden war, erklärte die amerikanische Militärregierung die Entnazifizierung als deutsche Angelegenheit. In Hinkunft wurden von den Amerikanern Entnazifizierungsverfahren nur mehr gegen jene veranlaßt, die sich ihr Mißfallen zugezogen hatten, sei es, daß sie in Nürnberg trotz aller Anstrengungen der Anklagebehörden freigesprochen worden waren, sei es, daß sie sich geweigert hatten, als Zeugen nach den Wünschen der Morgenthau-Ankläger auszusagen.

Die Entnazifizierungsbehörden stürzten sich auf jene Zeugen und jene Angeklagten, bei denen der amerikanische Ankläger es nicht bis zu einer gewünschten Aussage bzw. zu einer Verurteilung gebracht hatte. Damit wurde unter der Herrschaft der USA in Deutschland der lästige Rechtsgrundsatz, daß niemand wegen des gleichen Verbrechens zweimal vor Gericht gestellt werden kann, wie so viele andere über Bord geworfen.

Fritz Henssler, sozialistischer Bürgermeister von Dortmund, zeit seines Lebens ein Nazigegner, erklärte:

"Die Denazifizierung ist ein ungerechtes Verfahren und eines der schrecklichsten Dinge, die sich jemals ereignet haben. Unabhängigkeit aller Justizbeamten, Unparteilichkeit und Erfahrung im Rechtswesen gehören zum Wesen eines demokratischen Staates. Der Mann der Straße ermangelt der richterlichen Qualifizierung; ihn als Richter in Spruchkammern einzusetzen, ist einer Nachahmung der 'volksdemokratischen Justiz' der Kommunisten gleichbedeutend.

Dabei ist das britische Entnazifizierungsverfahren noch schlimmer als das amerikanische. Wer für die Engländer brauchbar ist, bleibt

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ungeschoren. In der englischen Zone waren auch die Verhandlungen nicht öffentlich, und die Beschuldigten wurden nicht einmal angehört."

Dr. Otto Gritschneder beschrieb in seiner kritischen Denkschrift zum zweiten Jahrestag des Inkrafttretens des Gesetzes zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946 Sackgasse Säuberung im einzelnen die Ungeheuerlichkeiten dieses Gesetzes:

"Das Befreiungsgesetz erzielt durch Artikel 61 in Verbindung mit dem Militärregierungsgesetz Nr. 52 Wirkungen, die dem mit Recht so bekämpften Grundsatz der 'Sippenhaftung' entsprechen. Nicht nur das Vermögen des Betroffenen ist gesperrt, sondern auch das seiner Ehefrau. Es nützt der Ehefrau nichts, wenn sie längst einen Bescheid in Händen hat, daß sie von dem Gesetz nicht betroffen ist. Es nützt ihr nicht einmal, wenn sie selbst zu den politisch Verfolgten des Dritten Reiches gehörte. Sie teilt zusammen mit ihren Kindern das Schicksal des Ehemannes, die seelische Belastung und die schweren materiellen Nachteile ... Auch im Dritten Reich war es nicht üblich, die Frau eines politisch Verfolgten aus der Wohnung zu weisen und ihr Vermögen zu beschlagnahmen."

Eugen Kogon, selbst viele Jahre in Hitlers KZ, schreibt (Frankfurter Hefte, Juli 1945, S. 641 ff.):

"Wir wollen es ohne Umschweife aussprechen: Es ist nicht Schuld, sich politisch geirrt zu haben ... Politischer Irrtum — in allen Schattierungen samt dem echten Fehlentschluß — gehört weder vor die Gerichte noch vor Spruchkammern. Irren ist menschlich ... Uns zu irren, darauf steht uns geradezu ein Recht zu, wenn wir nicht Sklaven, Marionetten oder Götter sein wollen."

Die liberale deutsche Schriftstellerin Dr. Maria Fritzle schreibt ("Friede und Gerechtigkeit durch das Befreiungsgesetz?", Schriftenreihe Neue Politik, Stuttgart, Heft 4):

"Der Mensch ist nirgends so empfindlich wie in seinem Rechtsgefühl. Er trägt alle Lasten, leistet Abgaben und schränkt sich ein bis zur Selbstaufgabe. Wird er aber mit einem Schuldvorwurf belegt, erfährt er persönliche Rechtsminderungen, die er nicht verdient, so entstehen Abscheu und innerer Widerstand, die an ihm nagen. Wir sollten uns klarmachen, daß Hitler nur deshalb so starken Zulauf hatte, weil er das Unrecht des Versailler Vertrages, besonders den Kriegsschuldartikel bekämpfte. Durch diesen Artikel ist das deutsche Rechtsempfinden verletzt worden, weil er eine Kollektivschuld aller Deut-

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schen feststellte und darauf die Reparationsforderungen gründete. Wir dienen nicht dem Frieden, sondern arbeiten gegen ihn, wenn wir das gesunde Rechtsempfinden unserer Landsleute dadurch verletzen, daß wir sie mit Sühnemaßnahmen für etwas belegen, was an sich kein Unrecht ist. Das Wort 'Sühne' enthält nun einmal ein sittliches Werturteil, auch wenn man noch so oft sagt, daß es keine Strafe ist ... Die öffentliche Erörterung der Schuldfrage in aller Breite trägt nicht dazu bei, den Strafcharakter des Befreiungsgesetzes zu verneinen, obwohl doch den Einsichtigen klar ist, daß es sich hierbei nur um eine moralische und nicht um eine kriminelle Schuld handeln kann. Zahlreiche junge Menschen entziehen sich dem Staate und der Politik, obwohl sie wertvolle Beiträge zur Demokratie leisten könnten. Die Angst vor dem Fragebogen der Zukunft zerstört den ehrlichen Kampf der Meinungen der Gegenwart."

Dr. Ludwig Hagenauer, der christlich-soziale Entnazifizierungs-Minister von Bayern (Nachfolger der Erzkommunisten Schmitz und von Loritz, der wegen gemeiner Verbrechen zu Kerkerstrafe verurteilt wurde), stellte fest:

"Die Anschuldigung von Hunderttausenden aus rein formalen Gründen hat viele frühere Gegner des Nationalsozialismus in eine Sympathie-Gemeinschaft mit dem Nationalsozialismus getrieben."

Bei den Engländern blieb ungeschoren, wer für sie brauchbar war. Die Franzosen betrachteten gleich den Russen die Ex-Nazis als verläßliche Helfer, da sie ganz von ihrer Gnade abhängig waren.

Die verschiedenen Amnestien, die von der amerikanischen Militärregierung verkündet wurden, haben keineswegs den Mißbrauch des Entnazifizierungsgesetzes abgestellt. Sie haben seinen Willkürcharakter und seine rechtswidrigen Grundlagen augenfällig demonstriert. Eine Amnestie von Alter oder Besitz abhängig zu machen heißt die Grundlagen demokratischer Justiz verleugnen: den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz. So hat das Entnazifizierungsgesetz sowohl bei seiner Anwendung wie bei seinen Ausnahmen die wahren Grundlagen der Freiheit und des Rechts verleugnet und das ganze demokratische Recht in Verruf gebracht.

Das Gesetz war politisch und moralisch eine Katastrophe! Wer wird in Hinkunft seine wirkliche Überzeugung offenbaren, wenn er vielleicht morgen wiederum für seine Meinungen verfolgt wird?

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DIE GREUEL DER "SÄUBERUNG" IN FRANKREICH

Noch grauenvoller waren die Grausamkeiten, die von den Franzosen nach Abzug der Deutschen an ihren eigenen Landsleuten verübt wurden.

Grenfell schreibt (Bedingungsloser Haß, S. 204):

"Widerständler und zurückgekehrte Gaullisten gaben sich einer förmlichen Hinrichtungsorgie an angeblichen Pétain-Anhängern und Kollaborateuren hin. Die Gaullisten waren besonders darauf bedacht, ihren Emigranten-Patriotismus durch Verfolgung und Abschlachtung von Landsleuten zu beweisen, die in der Heimat geblieben waren und die feindliche Besetzung ertragen hatten."

Der bekannte Schriftsteller Jean Giono berichtete dem Korrespondenten der Picture Post, Warwick Charlton, über die Scheußlichkeiten, die von den Franzosen gegen ihre eigenen Landsleute nach Abzug der deutschen Besatzung verübt wurden (Picture Post vom 11. Oktober 1951):

"Selbst die zumindest dem äußeren Anschein nach freundlichen und rechtlichen Landbewohner wurden zu wilden Tieren. Man weiß von Weibern, die kleine Knaben, die ihre eigenen Kinder hätten sein können, mit bloßen Händen in Stücke rissen. Und ein junger Mann, den ich kenne und der ganz besonders harmlos schien, hat einer Frau, die er zuvor vergewaltigt hatte, hinterher die Augen ausgestochen, die Ohren abgeschnitten und sie auch sonst mit dem Küchenmesser verstümmelt. Seine einzige Entschuldigung war, sie habe mit einem deutschen Akzent gesprochen! Tatsächlich war sie eine Französin aus dem Elsaß."

Was hätte das in Nürnberg für eine Story gegeben, wenn der Täter ein Deutscher gewesen wäre!

In seinem Buch Petain, Patriot or traitor?, S. 247, beschreibt der Autor Sisley Huddleston, was sich bei den haarsträubenden Grausamkeiten der Gaullisten und der "Maquis" in Frankreich abspielte:

"Viele, die von den 'Epurateurs' [Reinigern] verhört wurden, haben diese Qualen, denen sie bei den Verhören ausgesetzt wurden, nicht überlebt. In die als Gefängnisse benutzten Hotels wurden Straßenmädchen gerufen, um sich an den Leiden der Opfer — darunter viele hohe Beamte — zu weiden. Die Opfer mußten mit dem Rufe: ‹Maréchal, nous voilà!› im Kreis herumlaufen, während sie dabei mit Knüppeln oder mit Lederpeitschen geprügelt wurden. Einige der Opfer wurden mit Brandzeichen versehen oder mit Zigaretten ver-

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brannt, wobei die Brüste der Frauen verunstaltet wurden ... Es gab auch teuflische, raffinierte innere und äußere Anwendungen elektrischer Geräte."

Weitere Dokumentierung findet man in dem Buch L'âge de Caïn, Verlag Les Éditions nouvelles, 97 Boulevard Arago, Paris XIVe.

Das Entsetzlichste, was an Grausamkeiten französischerseits (den Deutschen gegenüber) verübt worden ist, findet sich in dem Buch Jours francs, Edit. Julliard, Equana 22, Passage Dauphine, Paris. Der Verfasser scheint ein Mörder und Sadist zugleich zu sein. Er erklärt am Anfang des Buches: "Wenn ich es noch einmal könnte, würde ich es nochmals tun."

In jedem anderen Land wäre ein derartiges Buch unmöglich. In vier Monaten nach der Räumung Frankreichs durch die Deutschen wurden etwa 100.000 Franzosen von Franzosen ermordet. Keine tausend von ihnen waren wirklich Verräter, sondern liebten Frankreich und waren gute Franzosen, bessere wahrscheinlich als ihre Mörder. Niemals hätten sie ihr geliebtes Frankreich verraten. Die Volksgerichte, deren Richter und Schöffen sich aus Kommunisten und Partisanen zusammensetzten, verurteilten Hunderttausende zum Tode oder zu Zuchthaus. Unfaßbar unmenschliche Behandlung wurde den gefangenen Franzosen von ihren Landsleuten in den französischen Konzentrationslager und Gefängnissen zuteil. In Einmannzellen hausten bis zu fünf Personen. Zum Schlafen auf dem harten Zementboden mußten sie sich abwechseln. Frankreichs Elite schmachtete zusammengewürfelt mit Mördern, Dieben und Zuhältern hinter Kerkermauern. Die Tochter eines der edelsten Geschlechter Frankreichs hatte man mit einer verbrecherischen Prostituierten in einer Zelle zusammengesperrt.

General Dentz ließ man in eisernen Klammern an den Füßen sterben, mehr als 120 Tage nach seiner Verurteilung zum Tode.

Charles Maurras, einer der größten Patrioten Frankreichs, ein Meister des Denkens und der französischen Sprache, mußte als hinfälliger, tauber Greis seinen Lebensabend im Zuchthaus verbringen.

Hunderte von Generalen, Admiralen, Ministern, Präfekten, Gelehrten und Schriftstellern wurden erschossen oder in den Kerker geworfen, nur weil sie die Befehle einer legalen Regierung ausführten.

Viele Frauen mußten sich scheiden lassen, um nicht nach Sowjetmethoden an Stelle ihrer geflohenen Männer ins Gefängnis zu wandern.

Am Palmsonntag 1945 rief der Kanzelredner von Notre Dame in

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Paris, der Jesuitenpater Panici, in einer Fastenpredigt, die vom Rundfunk übertragen wurde, bewegt aus:

"Wir glaubten, daß Frankreich nach der Befreiung in Freiheit wieder aufleben könnte! Und was haben wir jetzt in Frankreich: ein Schlachthaus-Regime!"

In der französischen Nationalversammlung erklärte der damalige Justizminister, der Katholik Teitgen, er könne zu seiner großen Genugtuung der Nationalversammlung verkünden, "daß schon jetzt [1945!], in einem Jahr der Befreiung, bedeutend mehr Staatsfeinde hingerichtet" worden seien als in den fünf Jahren der großen Französischen Revolution!

Der amerikanische Professor Dr. Stefan Possony schätzt in seiner Untersuchung Das Jahrhundert des Aufruhrs (Seite 316) die Zahl der Opfer der "Säuberung" in Frankreich und Italien:

"Als die französischen Sondergerichtshöfe ihre Tätigkeit am 31. Dezember 1951, d. h. also gute sieben Jahre nach der Befreiung von Paris, einstellten, waren zumindest 320.000 Franzosen getötet, entlassen oder auf andere Weise aus dem öffentlichen Leben entfernt worden. Eine noch weit größere Zahl mußte den Verlust ihres Eigentums und Terrorakte hinnehmen. Die Säuberungsprozesse kosteten schätzungsweise das Leben von 112.000 Menschen ...

In Italien nahmen die Ereignisse einen ähnlichen Verlauf, nur daß sie hier das Leben von wenigstens 360.000 Menschen kosteten."

Vgl. hierzu das Buch Götzendämmerung aus dem Druffel Verlag, ferner Paul Sérant, Les vaincus de la libération (Ed. Robert Laffont), deutsche Ausgabe: Die politischen Säuberungen in Westeuropa am Ende des zweiten Weltkrieges (Stelling Verlag, Oldenburg).

DAS "SCHLACHTHAUS VON FONS"

Im fünften Cahier vert (Grünen Heft, September 1952) lesen wir auf S. 13 im Kapitel "Die Saturnalien der Vierten Republik" (von Camille Dahlet):

"In der Eingabe an die UNO sind die direkten und indirekten Gesamtopfer der Insurrektions- und Epurationsopfer auf etwa 2 Millionen veranschlagt. Seit geraumer Zeit sind französische Gerichte mehrfach mit Fällen befaßt worden, in denen angeblichen

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Kollaborateuren die Augen ausgestochen, die Zunge herausgerissen, die Gliedmaßen oder Geschlechtsteile mit Zangen abgequetscht wurden. Andere wurden mit entblößten Füßen über Glasscherben gejagt, auf einen heißen Ofen gesetzt oder ein bis zwei Tage an den Füßen aufgehängt, bis sie qualvoll gestorben waren. In einen alten Grubenschacht bei Fons wurden massenweise Menschen lebend hineingeworfen und zuletzt Steine und Felsstücke daraufgewälzt. Dieses Massengrab ist bis heute noch nicht freigelegt worden."

Der französische Deputierte Domenech richtete folgende Anfrage an die französische Regierung:

"In Fons, Ardèche, wurde 1944 eine große Anzahl von Männern und Frauen ohne Gerichtsurteil niedergemacht und in einen 30 m tiefen Schacht geworfen. Warum wurde diese Affäre nie untersucht?"

Die Pariser Zeitung Le Monde vom 5. Februar 1960 berichtet, daß M. Jeanjean, Präfekt der Ardèche, 1951 zugab, daß mindestens 60 Zivilisten von Juni bis September 1944 niedergemacht und in diesen Schacht geworfen wurden.

Im Journal Officiel vom 30. Jänner 1960 gab der Außenminister dem Deputierten Domenech die Antwort,

"... daß das Verfahren 1955 niedergeschlagen wurde, weil erstens die Urheber dieses kannibalischen Massenmordes 'nicht identifiziert' werden konnten und weil zweitens die Bestimmungen des Amnestiegesetzes vom 6. August 1953 angewendet wurden. Der beauftragte Untersuchungsrichter habe es auf Grund des Zustandes des Schachtes nicht für angebracht gefunden, Ausgrabungen vorzunehmen. Da aber der Verdacht bestand, daß sich auch deutsche Kriegsgefangene unter den Opfern befanden, ließen die deutschen Behörden vor vier Monaten Ausgrabungen auf eigene Kosten vornehmen. Es wurden noch die Überreste von 35 Leichen gefunden, darunter auch von fünf deutschen Soldaten. Es konnten nach 16 Jahren nur die Leichen von zwei Franzosen identifiziert werden, darunter diejenige einer Ordensschwester."

Vgl. auch die Zeitschrift Die Grenzmark, Heft B 2/4, 1960, Wels, Oberösterreich.

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FRANZÖSISCHE KRIEGFÜHRUNG IN ALGERIEN

Frankreich und die Weltmeinung sind über den "Fall Oradour" heute noch bis zur Gluthitze empört und klagen Deutschland deswegen als Kriegsverbrecher an. Französischen und anderen Berichten über die französische Kriegführung in Algerien entnehmen wir:

"Die Luftwaffe rühmte sich in einem Kriegsbericht, 44 arabische Dörfer dem Erdboden gleichgemacht zu haben."

(Kern, Algerien in Flammen, S. 125)

"Die Franzosen ließen neun Dörfer, deren Bewohner in dem Verdacht standen, mit den Moudjahidines [den algerischen Freiheitskämpfern] in Verbindung zu stehen, dem Erdboden gleichmachen ... Zerstört wurde von den Franzosen das tunesische Dorf Sakiet-Sidi-Yussef, weil angeblich Algerier dort Unterschlupf gefunden hatten und von dort aus in Algerien einfielen. 75 Tote, 50 Schwerverletzte und über 100 Leichtverletzte waren zu beklagen."

(Ebenda, S. 280)

"Bewaffnete Milizen der Colons streifen durch die ganze Gegend. In kleinen Gruppen, darunter zahlreiche Halbwüchsige, jagen sie mit ihren Kraftfahrzeugen durch die Wilaya Constantine und treiben überall die Araber zusammen, deren sie habhaft werden können. Es fallen unter den Pistolenschüssen alte Männer, Frauen und selbst Kinder. Züge und Omnibusse werden angehalten und die Araber gezwungen, auszusteigen. Sie werden meist an Ort und Stelle unter lautem Gejohle der Zuschauer erschossen ...

In Chevreul müssen die unglücklichen Araber, die von den Milizionären gefangengenommen werden, in Gruppen zu je 20 Mann ihre eigenen Massengräber schaufeln. Ehe sie fertig sind, krachen die Salven, und die nächsten 20 Araber müssen zuerst ihre Vorgänger zuschaufeln, ehe sie selbst drankommen. Und es kommen alle dran, die von den Franzosen in ihrem Blutrausch erwischt werden. In Guelma ließ der Unterpräfekt Achiary die Algerier in Lastwagen zusammenfahren und in Massenerschießungen in den Kalkwerken von Heliopolis und Millesimo liquidieren ... In Guelma und Kerrata waren mehr als 45.000 Araber ums Leben gekommen ... Amerikanische Berichterstatter berichten, daß gegen 50.000 Araber getötet wurden ... [S. 125 f.]. In Wahrheit starben in Algerien bis Mai 1958 weit mehr als 500.000 Menschen, vor allem Zivilisten, die an Kampfhandlungen nicht beteiligt waren." (Ebenda, S. 322)

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Der Korrespondent der Pariser Zeitung Le Monde, George Penchenier, berichtete über ein Massaker in einem Dorf in der Gegend von Philippeville (zitiert bei Kern, S. 196):

"Etwa 50 alte Männer, Frauen und Kinder wurden in Abwesenheit der Männer, die in der Nacht die Flucht ergriffen hatten, getötet. Ich habe niemals Tragischeres gesehen als das, was sich meinen Augen nach Abzug der Kommandotruppen bot. Ich ging mitten durch die Zerstörung einher, und nichts begrüßte mich als das anklagende Geheul von Kettenhunden, den einzigen Überlebenden des Blutbades."

Beim Lesen dieser Berichte über die französische Kriegführung fragt man sich, woher Frankreich die Kühnheit nahm, gegen Deutschland Kriegsverbrecherprozesse zu führen und deutsche Offiziere und Soldaten wegen angeblicher Kriegsverbrechen eingekerkert zu halten.

Die Repressalie von Oradour war sicher entsetzlich. Aber sie ist erklärlich als Kriegsnotrecht. Nicht weniger entsetzlich aber und durch nichts entschuldigt ist der Massenmord an wehrlosen und unschuldigen deutschen Soldaten in französischen Kriegsgefangenenlagern.

Gegen die französischen Greuel in Algerien richteten 357 angesehene Franzosen einen Protestbrief (mit schriftlichen Zeugenaussagen über die begangenen Greuel) an den französischen Staatspräsidenten.

Prof. Henri Pierre Simon veröffentlichte darüber eine Broschüre, Contre la torture, in der es heißt:

"Wir haben nicht mehr das Recht, die Zerstörer von Oradour zu verurteilen."

Der französische Nobelpreisträger François Mauriac schreibt im Anschluß an die Enthüllungen Prof. Simons und an die Berichte Servan-Schreibers im Express über die Vorkommnisse in Algerien:

"Wenn es eine Wahrheit gibt, an der ich heute nicht mehr zweifle, so ist es die, daß es kein Volk gibt, das fürchterlicher ist als das andere — welches auch immer das Regime ist, unter dem es steht." 1

Die Zeitung Voix d'Alsace, Straßburg, berichtet über den oben erwähnten Protestbrief von 357 Männern aller sozialen Schichten an


1 Vgl. hiezu auch Servan-Schreiber, Algerisches Kriegstagebuch, ferner den Bericht des französischen Lehrers Léon Mazurat in der Pariser Wochenzeitung L'Express sowie den Anklagebrief des Doyens der Rechtsfakultät der Universität Algier, Prof. Jacques Peyrega, an den französischen Verteidigungsminster Bourgès-Maunoury gegen die Greuel, die von französischen Militär- und Zivilorganen an Algeriern begangen wurden.

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den französischen Staatspräsidenten gegen die französischen Methoden, dem eine Reihe schriftlicher Zeugenaussagen über Geiselerschießungen, Grausamkeiten, Plünderungen und Zerstörung ganzer Dörfer beilag.

Der frühere gaullistische Abgeordnete René Capitant, ein Universitätsprofessor, stellte seine Vorlesungen aus Protest gegen die Vorfälle in Algerien ein und schrieb an den Minister:

"Ich kann nicht weiter Rechtsprinzipien lehren, die in Algerien mit Füßen getreten werden."

Der Dichter Vercors schrieb an den Staatspräsidenten Coty:

"Die Geste von Universitätsprofessor Capitant darf nicht isoliert bleiben. Protest zu erheben wird Bürgerpflicht ... Ich für meinen Teil entschließe mich, Ihnen die Ehrenlegion zurückzugeben. Heute, da sich mein Land nicht mehr mit Ehre, sondern mit Schande bedeckt, ist es nicht mehr möglich, sie zu behalten."

Der Kommandant der französischen Truppen im Atlas-Gebiet, General de Bollardière, hat "aus Protest gegen die Maßnahmen, die gegen die algerischen Aufständischen ergriffen werden, und gegen die Methoden, die gegen die Rebellen zur Anwendung kommen", um Entlassung aus seinem Kommando gebeten.

Der französische Dichter Jean Paul Sartre schrieb in der Schweizer Wochenschrift Die Weltwoche, 26. Jahrgang, Nr. 1272, vom 28. Februar 1958 einen Artikel "Sieg über die Folter", der sich eingehend mit den französischen Kriegsgreueln in Algerien befaßt. Der Franzose Henri Alleg bringt in seinem Buch La Question (Die Frage", Éditions de Minuit, 1958) einen ausführlichen Bericht darüber. Im gleichen Verlag erschien im Juni 1959 das Buch La Gangrène. Die Züricher Zeitung Die Tat besprach das Buch am 22. Juni 1959 unter dem Titel "Sprengstoff zwischen Buchdeckeln". Aus dem Buch geht hervor, daß nicht nur in Algerien, sondern auch in Paris auf schauerliche Art gefoltert wird.

Erschütternd sind auch viele andere Berichte, so der Bericht des französischen Schriftstellers Martin Chaffier über die französischen KZ in Algerien und der Bericht von Pierre Beteille, dem Leiter einer französischen Untersuchungskommission.

Der französische Journalist Jean Jacques Servan-Schreiber berichtet in seinem Buch Leutnant in Algerien (Verlag Hoffmann & Campe, Hamburg 1957) über die Ausrottungsmethoden der französischen Armee gegenüber wehr- und waffenlosen Arabern.

Kaltes Entsetzen vermitteln auch die Berichte Erich Kerns in seinem

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Buch Algerien in Flammen (Plesse Verlag, Göttingen, zweite Auflage 1958).

Als die Gemeindewahlen 1959 in Tablât den Franzosen nicht den gewünschten Erfolg brachten, wurden 70 Personen festgenommen. Sie wurden derart gefoltert, daß sieben von ihnen starben. — Der Imam der Stadt Medea wurde im Februar 1959 festgenommen und ist seither verschollen. — Der volksverbundene Dr. Bouderba wurde von den Franzosen verschleppt, seines Augenlichtes beraubt und dann erschossen. — In Blida verhafteten die Franzosen 50 Algerier; über ihr Schicksal ist nichts bekannt. — Zahllose Personen, die sich weigerten, an den Wahlen teilzunehmen, wurden verschleppt, und man hat nie mehr etwas von ihnen gehört ...

Ein Kriegsverbrechen nach dem anderen wird in Algerien begangen; aber die "humanitäre" westliche Presse schweigt. Sie macht lieber Jagd auf "vergessene Nazi" ... Und überhaupt: Nürnberg gilt nur für die Deutschen.

ALGERIEN AUF DER FOLTERBANK

Unter diesem Titel brachte die Wiener Tageszeitung Neues Österreich am 2. September 1958 einen Leitartikel, den wir im folgenden unverändert wiedergeben.

Vor uns liegt der Bericht eines Mannes, der furchtbare Qualen auf sich nahm, weil er die Adresse eines Freundes, wie er selbst Förderer der algerischen Freiheitsbewegung, den französischen Truppen nicht verraten wollte. Der Mann, Henri Alleg, ist kein arabischer Terrorist: er ist vielmehr Europäer, Franzose, und war von 1950 bis 1955 Herausgeber des "Alger Républicain". Diese Tageszeitung war die einzige, deren Spalten allen demokratischen und national-algerischen Richtungen offenstanden. Im September 1955 wurde sie daher verboten.

Im November 1956, nachdem er vergebens unzählige Schritte zur Aufhebung des Verbots — das inzwischen vom algerischen Verwaltungsgericht als ungesetzlich erklärt worden war — unternommen hatte, war Alleg gezwungen, sich zu verstecken, um der drohenden Verhaftung zu entgehen. Die meisten Mitarbeiter seiner Zeitung waren damals bereits im Kerker.

Am 12. Juni 1957 wurde Alleg schließlich von französischen Fall-

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schirmjägern der 10. Division verhaftet, die ihn widerrechtlich in El-Biar, einem Vorort von Algier, gefangenhielten. Dort wurde Alleg von französischen Soldaten und Offizieren auf das grausamste tagelang gefoltert.

Der Bericht über diese Folterungen, die Alleg überlebt hat, liegt nun vor 1. Henri Alleg, Opfer und Ankläger, hat ihm die Worte Jean Christophes vorangestellt: "Wenn ich die korrupten Franzosen anklage, verteidige ich Frankreich." Und an Frankreich, an das bessere Frankreich, an jenes, das sich nicht mit den Folterknechten in französischer Uniform identifiziert, appelliert der Bericht, der präzise und mit einem Minimum an Kommentar schildert, wie französische Fallschirmjäger ihre Opfer martern — zu keinem anderen Zweck, als um sie zu erniedrigen und sich selbst an ihnen zu rächen. Immer wieder bricht bei den qualvollen Verhören der Haß der Offiziere und Soldaten — an den Torturen waren Offiziere bis zum Majorsrang persönlich beteiligt — gegen die Republik durch. Immer wieder erklärten sie ihrem Opfer: Wie wir dich hier behandeln, so wird es der ganzen Republik gehen. Und unter den Generälen Salan und Massu haben sie ja inzwischen mit der "Behandlung" der Republik begonnen.

Alleg weigerte sich bei seiner Verhaftung, den Namen des Freundes zu nennen, der ihm Unterschlupf gewährte. Er wurde hierauf martervoll verhört. Nackt mußte er sich auf ein schwarzes Brett schnallen lassen, das beschmutzt und klebrig war vom Erbrochenen anderer Opfer. In Gegenwart des Hauptmannes Devis befestigte hierauf der Unteroffizier Jaquet die Elektroden eines Magnetisierapparates mit Stahlklammern am Ohr und an einem Finger ihres Opfers. "Von einem einzigen Schlag bäumte ich mich in meinen Fesseln auf und brüllte aus vollem Hals. Charbonnier hatte mir die erste elektrische Ladung durch den Körper gejagt. Nahe an meinem Ohr war ein langer Funke aufgesprungen, und ich spürte den rasenden Herzschlag in meiner Brust. Ich krümmte mich schreiend und sträubte mich dagegen, verwundet zu werden; jedoch Charbonnier, den Apparat in der Hand, ließ die Stromstöße ohne Unterbrechung aufeinanderfolgen. Charbonnier stellte immer wieder die Frage, wobei er jede Silbe betonte: 'Wo warst du untergebracht?'"

Alleg schrie vor Schmerzen, die er furchtbar spürte "wie den Biß eines Tieres, das ruckweise das Fleisch herausreißt". Seine Folterer,


1 Europäische Dokumente, Kulturpolitische Schriftenreihe des Verlages Kurt Desch, Wien—München—Basel, Heft 12. Henri Alleg: Die Folter (La Question).

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Offiziere und Soldaten, lösten einander ab, während andere französische Fallschirmjäger und auch Alpenjäger herumstanden und den Gemarterten verspotteten.

Tagelang dauerten die Torturen. Der elektrischen Marter folgte das Ertränken. Mehrmals war Alleg daran, unter den Händen seiner Peiniger zu sterben. Aber er sprach nicht. Sie verbrannten seine Fußsohlen, seine Brustwarzen und Geschlechtsteile mit Papierfackeln. Alleg litt Unmenschliches, aber er weigerte sich, die Adresse seines Freundes preiszugeben.

Als alle Martern ihn nicht zum Verrat bringen können, injiziert man ihm Penthotal als "Wahrheitsserum". Unter furchtbaren Willensanstrengungen gelingt es dem Geschwächten, auch dieser Attacke zu widerstehen. Wie bei den körperlichen Qualen umgeben ihn auch hier, bei der seelischen Tortur, die ein Armeearzt vornimmt, interessierte Zuschauer, die nachher "zum Ausgang drängen wie beim Ende einer Theatervorstellung". Die Gruppe, die ihn martert, ist immer die gleiche, verstärkt und vermehrt durch Sadisten, die neue Torturen an ihm erproben. Die Offiziere kommen manchmal im eleganten Zivilanzug, vor einer Abendgesellschaft, und sehen noch rasch den Martern zu ...

Als alles nichts nützt und Alleg standhaft bleibt, obgleich er dem Tode nahe ist, droht man, seine Frau nach Algerien zu holen und auch sie zu martern. Ähnliches ist, wie Alleg weiß, in einigen Fällen, die er kennt, tatsächlich geschehen. Ein anderes Mal sagt ein Offizier während der Tortur so nebenhin: "Heute abend kommen seine Kinder mit dem Flugzeug an. Es wird ihnen leider ein Unglück zustoßen." Dann gibt man Alleg, der nur noch den Tod vor sich sieht, den in Algerien von den französischen Truppen so oft begangenen Mord, getarnt als "Erschießen auf der Flucht", Gelegenheit zum Selbstmord. Er widersteht auch dieser Versuchung, obgleich er mit seinem sicheren Tod rechnet. Einmal verhört ihn ein Hauptmann mit dem grünen Barett der französischen Fremdenlegion. Er sagt von sich selbst stolz, er sei "Hauptmann Faulques, Sie wissen, der berüchtigte SS-Hauptmann".

Nächtelang hört Alleg das Schreien anderer Opfer. Ein alter Araber ruft unter den Qualen der Tortur "Vive la France!", weil er glaubt, damit seine Peiniger milde stimmen zu können. Sie brüllen vor Lachen ...

Alleg überlebt die Martern. Aus einem Konzentrationslager in Algerien, in das er schließlich gebracht wird, schmuggelt er seine große Anklage heraus. Er schließt seinen knappen Bericht mit den Worten:

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"All das muß ich für die Franzosen sagen, die mich lesen wollen. Sie sollen wissen, daß die Algerier die Folterknechte nicht verwechseln mit dem großen Volk Frankreichs, von dem sie viel gelernt haben und dessen Freundschaft ihnen teuer ist. Aber sie sollen auch wissen, daß alles hier in ihrem Namen geschieht."

Allegs Bericht, von dem in Frankreich bisher [1958] über 30.000 Exemplare verkauft wurden, ist nur einer von vielen. Daß in Algerien gefoltert wird, wagt kaum jemand in Frankreich heute noch zu bestreiten. Die Anklage ist furchtbar, die politische Implikation noch furchtbarer: im Kolonialkrieg werden die französischen Fallschirmtruppen systematisch zum Bürgerkrieg, zum Krieg gegen die demokratische Republik geschult. Die SS ist wiederauferstanden, und wie der Fall des Hauptmanns der Fremdenlegion Faulques zeigt, nicht einmal immer in neuer Gestalt. Aus dem Kolonialismus erwächst der neue Faschismus, der heute in Generalsuniform Frankreich bedroht und ganz Europa gefährdet.

14 JAHRE NACH "NÜRNBERG":
VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT

So lautet der Titel eines Artikels in der Zeitschrift Die Grenzmark, Heft B 5/10, 1959, S. 3, den wir nachstehend zitieren:

Am 17. Mai 1959 meldete die französische Presse, daß der Generaldelegierte in Algerien, Delouvrier, beschlossen habe, 1000 Dörfer für angesiedelte, umgesiedelte und deportierte Algerier errichten zu lassen ... Mehr als eine Million Einwohner dieses Landes sind auf Weisung einer westeuropäischen, nämlich der französischen Armeeleitung von ihren Wohnsitzen verschleppt worden und befinden sich am Verhungern, darunter Hunderttausende von Frauen und Kindern.

Diese Wahrheit ist nicht von den algerischen Freiheitskämpfern ausgebracht worden, sondern von einer offiziellen französischen Untersuchungskommission, die der Generaldelegierte des französischen Staatschefs de Gaulle, Paul Delouvrier, kürzlich ausgesandt hat, um Klarheit über die Massendeportationen zu erhalten, die die Generalität im Lauf des Jahres 1958 durchgeführt hat und die der französischen Zivilverwaltung zum Teil nicht einmal gemeldet worden sind. Der Bericht Delouvriers bemüht sich zwar, Anklagen zu ver-

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meiden. Aber was er in schlichter, zum Teil verhüllender Sprache aussagt, ist derart entsetzlich, daß ein Aufschrei durch Westeuropa gehen müßte.

Der Bericht Delouvriers stellt fest, daß mindestens eine Million Algerier durch die Armee "umgesiedelt" worden ist. Diese Million Menschen mußte ihre Dörfer auf Befehl verlassen, und es wurden für sie unzählige Stacheldrahtlager in der nächsten Umgebung französischer Militärposten angelegt, wo sie unter primitivsten Verhältnissen vegetieren müssen. Was das heißt, steht klar und deutlich in dem Bericht: da diese Million Menschen nicht mehr bei ihren Feldern und Äckern lebt, hat sie die Basis ihres Lebensunterhalts verloren. Der Bericht ist vorsichtig. Er sagt: rund 200.000 Menschen seien "ohne jegliche Möglichkeit, ihrer bisherigen Arbeit nachgehen zu können". Weitere Hunderttausende werden wöchentlich einmal, zweimal oder dreimal unter militärischer Bedeckung zu ihren Feldern gefahren, wo sie einige Arbeit leisten können. Der größte Teil aber ist hinter dem Stacheldraht zur Untätigkeit und zum Hunger verdammt.

Hat die französische Armee dafür gesorgt, diese wimmelnde Millionenmasse mit Lebensmitteln zu versorgen? Mitnichten. Der Bericht des Generaldelegierten stellt knapp fest, daß manche dieser Stacheldrahtkonzentrationslager, in der der neunte Teil der algerischen Bevölkerung hausen muß, oft ein bis zwei Monate überhaupt keine Lebensmittel erhalten.

Nun das Scheußlichste, was durch diesen Bericht offenbar wurde: der größte Teil dieser KZ-Insassen sind Frauen und Kinder, denn die Männer im Mobilisationsalter sind entweder schon längst in den Gefängnissen, in "Umerziehungslagern", in denen Gehirnwäsche sowjetischer Art mit ihnen getrieben wird, oder sie sind ausgerückt und befinden sich bei den Freiheitskämpfern der FLN.

Der Bericht bringt das Schauderhafte in schlichten Worten: "Eine Sterblichkeitsstatistik gibt es nicht ... Aber in einem Lager, in dem sich 900 Kinder befinden, stirbt täglich eines [Tal der Soummam]."

In einem Lagerdorf im Gebiet von Ouarsenis, in dem sich 1100 Personen aufhalten, von denen beinahe 600 Kinder sind, sterben drei innerhalb von vier Tagen.

Ein empirisches Gesetz wurde festgestellt: "Wenn ein 'regroupement' tausend Personen umfaßt, stirbt ungefähr alle zwei Tage ein Kind."

Das ist immer noch nicht die ganze Wahrheit. Der Bericht fährt in vorsichtigen, aber unerbittlichen Wendungen fort, diese gewaltige Sterblichkeit der Lagerkinder sei nicht etwa auf die fehlenden sanitären

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Einrichtungen zurückzuführen, obwohl diese ebenfalls wichtig seien, sondern sie sei "auf die wirtschaftliche Lage zurückzuführen". In einem der tragischen Fälle lautete der ärztlich festgestellte Befund, "daß der allgemeine physiologische Zustand der Bevölkerung so sei, daß die Medikamente nicht mehr wirksam werden könnten".

Auf gut deutsch: die Leute sterben wie die Fliegen, und sie sterben Hungers.

Wir haben den grauenhaften Enthüllungen dieses amtlichen französischen Berichts selber nichts hinzuzufügen. Wir wollen nur ergänzen, was der Abgeordnete Sadok Khoris von Tizi-Ouzou soeben in einer schriftlichen Anfrage an Premierminister Debré feststellt. Der Abgeordnete — also ein Parteigänger Frankreichs, der von seinen Landsleuten als Quisling betrachtet wird — stellt fest, ein großer Teil der Bevölkerung der Provinz Groß-Kabylien "verfügt über keine Lebensmittel mehr und ernährt sich von Wurzeln, Eicheln und Kräutern". Die Sterblichkeit erreiche erschreckend hohe Zahlen. Sadok Khoris bittet Debré um Auskunft, ob die Regierung nicht gewillt sei, der Bevölkerung "dieses neuen Algeriens, das sie zu schaffen beabsichtige", Mittel zur Verfügung zu stellen, "damit sie überleben könne".

DIE DEUTSCHEN KRIEGSGEFANGENEN IN FRANZÖSISCHEN LAGERN

Ende August 1944 traf in den französischen Kriegsgefangenenlagern im Departement Haute Savoie im Wege über den Departementspräfekten der Befehl (angeblich von General Pierre König gezeichnet) ein, aus jedem der Gefangenenlager je 40 deutsche Soldaten zu erschießen. Das französische Rote Kreuz intervenierte vergeblich.

Über den vollzogenen Massenmord in zweien dieser Gefangenenlager (in den Lagern von Annecy und von St.-Pierre de Rumilly) liegt der erschütternde Bericht eines Augenzeugen vor. Der deutsche Wachtmeister Anton Gottschaller, geb. 27. 2. 1903 in München, derzeit Verlagsangestellter, wohnhaft München 19, Renatastr. 37/II, berichtet eidesstattlich, wie in beiden Lagern je eine 40-Mann-Gruppe — vornehmlich jüngere Offiziere — zusammengestellt und in offenen Lastwagen zum Hinrichtungsort transportiert wurde. Der evangelische Kriegspfarrer Höchstetter und der katholische Kaplan Fritz Völker, die die Todeskandidaten zur Exekution begleiteten, erho-

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ben beim Kommandanten, Major Barrelet, Einspruch gegen den Mord. Barrelet erklärte u. a.: "Es ist gleichgültig, ob die Leute etwas verbrochen haben oder nicht. Ihr habt alle 'Heil Hitler!' geschrien; das müßt ihr jetzt büßen!" Die Hinrichtung erfolgte am 2. September 1944. Die Leichen wurden in einem Massengrab verscharrt. Den Angehörigen der ermordeten deutschen Soldaten wurde mitgeteilt, die Hingerichteten seien "durch Unfall ums Leben gekommen".

Gottschaller bringt auch die Liste der 80 Ermordeten in diesen beiden Lagern. Berichte über die Ausführung dieses Mordbefehls in den anderen Lagern haben uns bis heute nicht erreicht.

Gottschaller, der dem Arbeitskommando angehörte, das das Grab für die Ermordeten schaufeln mußte, schließt seinen Bericht:

"Die Toten wurden in die Grube eingescharrt. Am 2. September 1947, also drei Jahre nach dem Geschehen, war ich wieder an diesem Grab. Es war noch deutlich erkennbar."

Der eidesstattliche Bericht Gottschallers ist abgedruckt in der Zeitschrift Die Grenzmark, Jahrgang V/IX, 1960, Heft B 5/10.

Der deutsche General von Brodowski wurde, als er nach seiner Gefangennahme bei der Vernehmung pflichtgemäß jede Aussage verweigerte, an einen Jeep angebunden und über das Lagergelände zu Tode geschleift ... (Diesen Mord verübten die Franzosen.)

AMERIKANER ERMORDEN DEUTSCHE KRIEGSGEFANGENE

Auch von den Amerikanern wurden vielfach kriegsgefangene deutsche Soldaten und zivile Bürger ermordet.

In seinem Buch Deutschland im Abgrund, S. 20 f., schreibt Erich Kern: "Besonders im Bereiche der US-Regenbogen-Division wurden zahlreiche Deutsche ohne jede Schuld und ohne Gericht und Urteil 'hingerichtet'.

In Offenhausen bei Hersbruck wurden drei junge deutsche Gefangene erschossen.

In Eberstetten im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm erschossen die Amerikaner zwölf deutsche Gefangene.

In Trassheim bei Ruderting erschossen die Amerikaner den 17jährigen Fritz Hemmrich und den zufällig des Weges kommenden Erich Kaufer.

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In Eggstätt bei Endorf ermordeten sie zwei gefangene junge deutsche Soldaten in Anwesenheit deutscher Zivilisten.

In Abtenau erschossen die Amerikaner deutsche Soldaten, die bereits die Waffen weggeworfen hatten und sich ergeben hatten und wehrlos waren, in Oberndorf den Bauern Stadler, in Kreuzberg den Bauern Josef Atzinger, in Tittling bei Passau den Bürgermeister Karl Bottler. Die Frau und die vier Kinder des Ermordeten durften erst am 14. Tag die Leiche begraben.

In Hengersberg erschossen die Amerikaner den Bürgermeister Bruckmüller samt seiner Frau, seine zwei schulpflichtigen Kinder und einen Metzgerburschen, der sich auf dem Bauernhofe befand.

Am Feuersee bei Orlach wurden drei kriegsgefangene deutsche Soldaten erschossen.

In Jungholzhausen wurden 25 deutsche Gefangene ermordet.

In Rosenheim erschossen die Amerikaner den kriegsversehrten Franz Sigl, in Roggenstein, Kreis Vohenstrauß, den Bürgermeister Anton Wolf.

In Bernbach wurden zwei deutsche Gefangene von den Amerikanern erschossen, in Kleinheim zwei deutsche Gefangene an einer Hauswand erschossen.

In Zell an der Speck erschossen die Amerikaner 18 deutsche Gefangene, nachdem sie sie vorher mit erhobenen Händen stehen ließen.

In Erding wurde der Brauereibesitzer Peter Gerhard erschossen.

In Vilshofen wurden fünf Bürger von den Amerikanern hingerichtet.

Die Liste der amerikanischen Kriegsverbrechen, begangen an wehrlosen Deutschen, ist endlos. Tausende Deutsche kamen auf diese furchtbare Weise ums Leben. Niemand kümmerte sich darum. Deutsch sein, hieß vogelfrei sein."

AUCH HOLLAND IST NICHT REIN VON KRIEGSVERBRECHEN

Erich Kern veröffentlicht in seinem Buch Weißer Mann, toter Mann Augenzeugenberichte aus Ostasien über die Grausamkeiten von Holländern gegen wehrlose Deutsche:

"Am 10. Mai 1940 wurden alle Deutschen in Niederländisch-Indien, dem heutigen Indonesien, Freiwild. Kolonialpolizeitruppen, die hauptsächlich aus Ambonesen und Minadonesen bestanden, verhafteten alle deutschen Männer, Frauen und Kinder. Haftgrund: Deut-

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scher zu sein. In recht seltenen Fällen wurden die Verhafteten menschlich behandelt, sehr oft brutal und unmenschlich. Hochverdiente Ärzte, die ihr Leben lang für die Kolonie gearbeitet hatten, Missionare, Beamte der Regierung, Geschäftsleute und Pflanzer wurden dabei — zum Teil tagelang — an Händen und Füßen krummgeschlossen. Es spielten sich Tragödien ab, die heute besser nicht mehr erwähnt werden.

Die 1200 Deutschen von Batavia kamen auf die Insel Unroest. Wie sie dort behandelt wurden, zeigt der Fall 'Frühstück'. Dieser, ein deutscher Konsulatsbeamter aus Singapur, war bei Kriegsausbruch auf einer Prau nach Java geflüchtet. Er stand in der Nähe des Stacheldrahtes und sah seinen Kameraden zu, als er völlig grundlos von einem holländischen Sergeanten niedergeschossen wurde. Deutsche Ärzte, die dem schwer in der Lunge Getroffenen beistehen wollten, wurden mit angelegten Gewehren zurückgetrieben. Der Kommandant von Unroest, ein Herr de Vries, stürzte mit der Pistole in der Hand aus seinem Büro. Alles, was er zu diesem beispiellosen Vorfall zu sagen hatte, war die Frage: 'Heb je hem neergelegd?' (Hast du ihn umgelegt?)

Frühstück bekam keine Hilfe. Er blieb stundenlang liegen, obwohl viele hilfsbereite Ärzte ihm helfen wollten. Als er verblutet war, wurde er eiligst verscharrt. Später wurde das Ganze zur 'Meuterei von Unroest' umgelogen.

Von dieser Elendsinsel, wo es keinerlei sanitäre Anlagen gab, keine Matte, nicht einmal genügend Trinkwasser, ging es in verschiedene Lager. Die Behandlung war überall gleich: in Ambarawa, in Mangelang oder gar in dem berüchtigten Lager Ngavi, der früheren gefürchteten Strafgarnison des holländischen Militärs. Hier, im Bereiche des holländischen Obersten Siereveld, tobte sich der Kolonialsadismus hemmungslos aus. Fünfzehnjährige wurden wegen geringfügiger Dinge zu Dunkelhaft bis zu drei Monaten verurteilt, um dann ins grelle Sonnenlicht hinausgestoßen zu werden. Korrektionsstrafen wurden wegen jeder Kleinigkeit verhängt. Das Essen bestand fast nur aus Reis. Es war so wenig, daß die Gefangenen fast verhungerten. Trinkwasser war nahezu nicht vorhanden. All das wurde zur unvorstellbaren Qual!

Beschwerden wies Oberst Siereveld kurz ab. 'Sie bekommen dasselbe wie meine Soldaten, die damit Höchstleistungen verrichten.' Der Hohn war um so größer, als damals in Indonesien überhaupt noch kein scharfer Schuß gefallen war — außer gegen wehrlose Gefangene. [Krieg gab es hier erst Monate nach Pearl Harbour.]

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Die japanischen Zivilgefangenen, die in besonderen Lagern interniert wurden, erlitten eine noch elendere und brutalere Behandlung. Sie starben scharenweise. Die deutschen Frauen und Kinder kamen je nach 'Gefährlichkeit' nach Tjibadak bei Batavia oder nach Banjoebiron in Ostjava, teilweise auch nach Sindanglaya. Die Verpflegung war überall elend, und alle litten unter Trinkwassermangel. Verunreinigtes Wasser verursachte Dysenterie und Ruhr. Ärzte waren nicht vorhanden.

Das Vermögen und der Besitz der Deutschen wurden beschlagnahmt und von der holländischen Kolonialregierung versteigert. Wer wollte, konnte zu den niedrigsten Preisen deutsches Eigentum erwerben. Manchmal um ein Viertel, manchmal um ein Zehntel des Wertes. Der erzielte Erlös wurde 'für die Verpflegungs- und Bewachungsspesen' einbehalten.

Das Erstaunlichste war die Tatsache, daß die Holländer auch jene Deutschen verhafteten, die schon jahrelang, manchmal sogar schon vor Jahrzehnten die holländische Staatsbürgerschaft erworben hatten. Das Drama steigerte sich zur Groteske, als sogar holländische Offiziere, noch in Uniform, in Gefangenenlager eingeliefert wurden. Ein englischer Jude, dessen Frau eine geborene Düsseldorferin war, wurde mit verhaftet (vielleicht weil er eines der größten Restaurants und sechs Kinos in Batavia besaß).

Im August 1940 begann man die deutschen Gefangenentransporte aus ganz Indonesien nach Kotatjana zu schicken, wo bald über 2000 Mann versammelt waren. Im sumatresischen Lager Bangkalan herrschten noch erbärmlichere Zustände als auf Java. Dort hatte man — in den Tropen! — alle Deutschen kahlgeschoren. Verprügelungen waren an der Tagesordnung.

Nach Pearl Harbour (6. Dezember 1941) verlegten die Holländer die deutschen Gefangenen, die sich auf Sumatra befanden, nach Sibolga an der Westküste Sumatras. Hier wurden drei große Transporte zusammengestellt, um die Gefangenen vor einer eventuellen japanischen Invasion nach Britisch-Indien in Sicherheit zu bringen. Sie wurden wie Heringe auf den Schiffen zusammengepfercht. Pro Mann und Tag erhielten sie einen Becher Süßwasser, das nicht einmal sauber war, und schlechtes Essen. All das bei durchschnittlich 38 Grad Hitze.

Als der holländische Transportoffizier den ersten Transport in Bombay den Briten mit den Worten übergab: 'I bring you 600 Germans, sailors and criminals', wandten sich die englischen Offiziere schweigend um. Der britische Armeearzt verweigerte schon nach einer

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nur oberflächlichen Besichtigung der zerlumpten, halbverhungerten Elendsgestalten die Übernahme. Erst mußten die notwendigen Ambulanzwagen hergeschafft werden. Das war erst nach zwei Stunden möglich. Die Deutschen wurden zum erstenmal ordentlich verpflegt. Da sie bisher unter Androhung der strengsten Strafen gezwungen worden waren, wie ehemals die Kontraktkulis in Reih und Glied auf dem Boden zu hocken, kauerten sie sich auch jetzt in dieser Weise auf dem Boden des Hafenschuppens nieder, wo man sie zum Schutz vor der glühenden Sonne vorübergehend untergebracht hatte. Die indischen Unteroffiziere, die zum erstenmal in ihrem Leben weiße Menschen gedemütigt sahen, wurden ganz nervös und forderten die weißen Gefangenen schreiend auf, sich zu erheben. Auch der zweite Transport kam sicher in Bombay an. Die Gefangenen wurden von den Briten nach Ramgarrh bei Kalkutta weitertransportiert.

Der dritte Transport, das Schiff 'Imhoff', fuhr ebenfalls aus Sibolga aus. Es war der 18. Januar 1942. Die 477 Deutschen kamen aus dem Zentral-KZ Alas Wallai. Unter ihnen befanden sich neun Gefangene, die über die Unbilden, die sie erlitten, den Verstand verloren hatten, außerdem sehr viele Ärzte. Am nächsten Tag um 10 Uhr vormittags sichtete ein japanischer Marineflieger den Transporter und hielt ihn für einen holländischen Militärtransporter, da das Schiff nicht gemäß den Vorschriften der Genfer Konvention als Gefangenentransport gekennzeichnet war. Das Hinterschiff war mit Bohlen zugezimmert. Die hinterste Ladeluke war ein Stacheldrahtverhau mit zwei Öffnungen, durch die den dichtgedrängt hockenden Gefangenen das Essen gereicht wurde. Schon durch die erste Bombe wurde das Schiff aus dem Wasser gehoben und blieb mit zerschmetterter Schraube manövrierunfähig liegen.

Der holländische Kapitän kam zur Ladeluke und rief den Gefangenen zu, daß keine Veranlassung zur Beunruhigung sei. Wenn etwas los sei, würde er der letzte sein, der von Bord ginge. Drei weitere Bomben fielen so nahe an das Schiff, daß die Bordwand aufgerissen wurde und die 'Imhoff' sich auf die rechte Seite legte.

Die holländische Mannschaft verließ das Schiff und ging in die Boote. Die Gefängnisräume unter Deck wurden nicht geöffnet. Der Gefangenen, die sehr bald bemerkten, was los war, bemächtigte sich eine Panik. Sie erbrachen ihren schwimmenden Sarg und stürmten an Deck. Die holländische Mannschaft eröffnete das Feuer auf die Gefangenen. Ein deutscher Seemann, der sich an einem Tau vom Schiff herunterlassen wollte, wurde abgeschossen.

An Bord befanden sich nur mehr zwei Boote: ein Rettungsboot für

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53 Personen und eine Arbeitsjolle, ein sogenanntes Vlet, für 14 Personen. Mit Mühe und Not gelang es, beide Boote klarzumachen. Sie waren zum Bersten überfüllt und ragten kaum eine Handbreit aus dem Wasser. In Ermangelung von Riemen, die von den Holländern zerstört worden waren, stießen sie mit Brettern als Ruder ab.

Die verzweifelt auf dem Schiff zurückgebliebenen Gefangenen versuchten Flöße zu zimmern und die Kapok-Matratzen als Rettungsmittel zu gebrauchen. In den Schotten stieg ununterbrochen das Wasser immer höher. Einer der Geisteskranken hatte sich eines zurückgelassenen holländischen Revolvers bemächtigt und schrie von der Kommandobrücke aus wirre Befehle, bis er endlich entwaffnet werden konnte. Immer mehr der teilweise Schwimmunkundigen ertranken in den Fluten. Viele gaben es auf. Einige erhängten sich, als sie erkannten, daß es keine Rettung mehr gab. Andere öffneten sich die Pulsadern. Ein Arzt vergiftete sich ... Sieben Stunden lang sank das Schiff ... Unterdessen waren die beiden Boote, nur mit einem Taschenkompaß ausgerüstet, in die Richtung der Insel Nias gerudert. Am nächsten Morgen wurden sie von einem holländischen Militärflieger überflogen. Wenig später kam das niederländische Motorschiff 'Boelongan' heran. Mit Tränen in den Augen sanken sich angesichts der nahen Rettung die Todgeweihten in die Arme. Das Schiff stoppte. Der Schiffsführer fragte mit schallender Stimme, ob Holländer oder Engländer unter ihnen seien. Der Gefangenen bemächtigte sich eisiger Schauder. Trotzdem antworteten sie wahrheitsgemäß: 'Nein, nur deutsche Gefangene.' Der Schiffsführer verweigerte nicht nur die Rettung, sondern auch das erbetene Trinkwasser. Er wünschte ihnen eine rasche Himmelfahrt, ließ wenden und fuhr davon, ohne einen einzigen an Bord zu nehmen.

Verdurstend und verhungernd, mit nassen Lappen als Sonnenschutz um den Kopf, paddelten die Unglücklichen verzweifelt und mit wunden, zerrissenen, blutenden Händen weiter. Es verging der 21. Januar, der 22. Januar. Wer sich durch den wahnsinnigen Durst verleiten ließ, Meerwasser zu trinken, geriet in eine noch fürchterlichere Hölle.

Am 24. verloren viele das Bewußtsein.

Am 25. erreichten sie Land. In der hohen Brandung zerschellte das Boot. Zwei Gefangene ertranken. Die Indonesier versorgten sie mit Wasser und Früchten. Von den 477 Deutschen hatten sich 65 gerettet. Glaubten sie.

Denn dann kam die holländische Polizei. Und das Martyrium ging von vorne wieder an."

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Von den Überlebenden veröffentlichte Gottlob Weiler einen Erlebnisbericht (Gottlob Weiler, Der Untergang der "Van Imhoff", Evang. Missionsverlag, Stuttgart), in dem er diese entsetzlichen Geschehnisse schildert.

DEUTSCHE INS MEER GESTOSSEN

Unter diesem Titel bringt Peter Ostrum (in der NZ Nr. 29 vom 16. Juli 1967) einen aufschlußreichen Bericht über den holländischen Kriegsverbrecherfall des Mordschiffes "Van Imhoff" der holländischen KPM (2400 Bruttoregistertonnen), der in Holland ängstlich vertuscht war.

"Der Chefredakteur des sozialistischen Rundfunks VARA, Hermann Wigbold, erteilte dem Publizisten Dick Verkijk den Auftrag, eine Fernsehreportage über den Untergang der 'Imhoff' im Januar 1942 zusammenzustellen. Nach der Fertigstellung stand das Urteil der Fachleute fest: Künstlerisch war der Streifen ein großer Wurf! Bei der internen Vorführung verließ der Fernsehsekretär des sozialistischen Rundfunks VARA, J. W. Rengelink, aufgeregt das Studio. Auch andere Fernsehleute waren stark beeindruckt. 'Plötzlich waren die ganzen Niederlande, wir alle, auf der Anklagebank!', meinte einer von ihnen. Aus der Dokumentation ging hervor, daß auf niederländischer Seite schwere Verbrechen an deutschen Zivilisten während des Krieges begangen worden waren.

Rengelink, der Chef des sozialistischen Rundfunks VARA in den Niederlanden, verbot die Ausstrahlung kurzerhand mit der Begründung, 'dat het niet op de weg van de VARA lag deze fouten te onthullen (daß es nicht Sache der VARA sei, diese Fehler aufzudecken)'. Dick Verkijk, der Verfasser der Imhoff-Dokumentation, versuchte nun die Presse zu mobilisieren, was ihm nicht gelang. Von seinem Bemühen hörte aber die Redaktion der Amsterdamer unabhängigen Tageszeitung Het Parool (etwa 150.000 Auflage), die im Kriegsjahr 1940 von Pieter 't Hoen gegründet wurde, nie deutschfeindlich war und ihrem Untertitel 'vrij, onverveerd' (frei, ungezwungen) bisher immer Ehre machte. Diese Zeitung forderte Dick Verkijk auf, das Wichtigste aus der mehr als halbstündigen Fernsehsendung, die nicht ausgestrahlt werden durfte, in einem Artikel wiederzugeben. Und Verkijk packte aus.

Es war Januar 1942. Die Japaner rückten auf Singapore zu. Die Lan-

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dung der Japaner an den Küsten von Borneo und Celebes war schon im Gang, und jeden Augenblick wurde auch die Invasion von Java und Sumatra erwartet. In aller Eile wurde beschlossen, einige hundert Deutsche, die von den Niederländern bereits seit dem 10. Mai 1940 als Zivilinternierte gefangengehalten wurden, irgendwohin nach Britisch-Indien zu bringen. Im Hafen von Sibolga an der Westküste Sumatras lag das Schiff 'Van Imhoff'. Der Kapitän dieses Schiffes, dessen Name mit H. J. H. angegeben wird und der noch heute leben soll, erhielt den Befehl, 367 Deutsche (alles Zivilisten) an Bord zu nehmen. Schnell wurde ein Zwischendeckgefängnis improvisiert. Kurz nachdem die Gefangenen an Bord gebracht worden waren, überflog ein japanischer Aufklärer den Hafen. Die 'Van Imhoff' lief am 16. Januar 1942 aus. Der Kapitän hatte vom Befehlshaber der holländischen Kriegsmarine, Vize-Admiral Helffrich, den Befehl erhalten, südlich Kurs zu nehmen. Auf hoher See sollte ein Begleitschiff die 'Van Imhoff' erwarten. Doch von diesem Begleitschutz war nichts zu sehen, so daß die 'Van Imhoff' am folgenden Tag wieder Sibolga anlief. Dort bekam der Kapitän neue Befehle: es müßten noch 111 andere Deutsche an Bord genommen werden. Diese weiteren Internierten wurden auf dem Achterdeck hinter Stacheldraht eingesperrt. Nun hatte das Schiff mit Kurs auf Colombo auszulaufen. Das Begleitschiff sollte nun bestimmt zur Verfügung sein.

Am 18. Januar 1942 hob die 'Van Imhoff' aufs neue die Anker. Jetzt befanden sich neben der Schiffsbesatzung im ganzen 478 internierte Deutsche an Bord, die von 62 Mann Wachmannschalten der KNIL — der holländischen Kolonialarmee — begleitet wurden. Es waren aber nur sechs Rettungsboote an Bord, die 250 — im Höchstfall 300 Menschen Platz boten. Auf dem Achterdeck gab es noch eine Jolle, die maximal 14 Personen aufnehmen konnte.

Auf hoher See war auch diesmal wieder nichts von der Eskorte zu sehen. Aber der Kapitän befahl dennoch Volldampf voraus, obschon das Schiff nicht bewaffnet war. Am folgenden Morgen erschien gegen 10 Uhr in der Frühe ein japanisches Bombenflugzeug. Es überflog mehrere Male die 'Van Imhoff' und warf sechs Bomben ab. Keine von ihnen traf das Schiff, aber eine Bombe explodierte so nahe, daß die Schiffswand aufgerissen wurde. Was dann geschah, mußte durch die Aussagen mehrerer Überlebender rekonstruiert werden. J. A. van de Ende, Angehöriger der Bewachungsmannschaft, den Verkijk aufspürte, schilderte den Ablauf folgendermaßen:

'Erst etwa vier Stunden nach dem Luftangriff sind wir von Bord gegangen. Wir waren zu acht die letzten Holländer, die das Schiff ver-

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ließen. Kurz zuvor hatte unser Feldwebel den Deutschen die Schlüssel gegeben, damit sie sich befreien konnten. Wir nahmen fünf der sechs Schaluppen mit. Es hätten wohl auch noch Deutsche mitgekonnt, aber lange nicht alle. Für sie wurden einige Flöße in See geworfen, aber auch zu wenige. Das Rettungsmaterial an Bord war ganz und gar unzulänglich. Übrigens hatte ich immer gedacht, daß der Kapitän als Letzter von Bord zu gehen hätte. Aber als wir in die Boote gingen, war die gesamte Schiffsbemannung mit dem Kapitän an der Spitze bereits da.'

Pfarrer Gottlob Weiler (einer der wenigen Deutschen, die in einem Rettungsboot Platz fanden) erklärte dem holländischen Publizisten: 'Wir saßen in den zwei Booten mit 67 Mann — 53 im Rettungsboot, 14 in der Jolle. Die übrigen hatten sich auf einige Flöße retten können, die um uns herumschwammen, und die zusammengebunden an das Boot angehängt wurden. An ihnen klebten insgesamt 134 Menschen. Wir wollten unbedingt alle zusammenbleiben, weil es inzwischen auch dunkel zu werden begann.'

Albert Vehring, ein Deutscher, der in der Jolle saß, berichtete: 'In dem Rettungsboot waren keine Riemen vorhanden, kein Wasser und kein Brot. Für uns hatte man nur dies eine Rettungsboot und die Jolle zurückgelassen. Die 110 Holländer — die Schiffsbesatzung und die Bewachungsmannschaft — hatten die übrigen fünf Boote unter sich verteilt. Jedesmal nur 22 Mann in einem Boot, das immerhin für 50 Personen gebaut war. Daß die Holländer nicht auch das sechste Boot mitnahmen, war nur dem Umstand zu verdanken, daß es in den Davits hängenblieb, als es heruntergelassen werden sollte. Es wird angenommen, daß außer den Holländern im ganzen 134 Deutsche von Bord gegangen sind, 53 im Rettungsboot und 14 in der Jolle. Als die Holländer die Unglücksstelle verließen, drohten sie, auf jeden Deutschen zu schießen, der es wagen sollte, in ihre Boote zu klettern. Einer tat es doch. Das war Stephan Walkowiak. Es wurde auf ihn geschossen. Die Kugel ging ihm durch seinen Puls. Er fiel ins Wasser, hielt sich dann wieder am Boot fest und wurde mitgenommen. Etwa vier Stunden nach der Leckschlagung der ›Van Imhoff‹ sank das Schiff. Die Holländer waren längst verschwunden. Die Deutschen blieben zurück. Als am nächsten Tag ein holländisches Catalina-Flugboot erschien, kümmerte es sich nicht um die Schiffbrüchigen. Später kam die ›Boelongan‹, ebenfalls ein Dampfschiff der KPM, heran. Es hielt an, und vom Schiff aus erkundigte man sich, wer die Schiffbrüchigen seien. ›Holländer oder Deutsche?‹, rief man vom Schiff herunter. ›Deutsche!‹ Darauf ließ der Kapitän sofort sein Schiff weiterfahren'.

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Vehring berichtete weiter:

'Vom kleinsten Floß, das sich in der Nähe der ›Boelongan‹ befand, versuchte ein Mann zu einer vom Schiff herunterhängenden Leine zu schwimmen. Es wurde ihm zugerufen, daß er zurück müsse. Der Schwimmer mußte das Seil loslassen. Er ist ertrunken. Der Schwimmer war der jüdische Deutsche Arno Schönmann, ein Fabrikant auf Java. In der Nacht waren die meisten Flöße abgetrieben worden. Es waren nur noch zwei Flöße im Schlepptau der Jolle mit 16 Mann. Die übrigen Leute waren verschwunden. Diese 16 Mann ruderten drei Tage und drei Nächte, um die Insel Nias zu erreichen. Die no Holländer waren indessen schon Tage zuvor auf den Batu-Inseln sicher gelandet.'

Pfarrer Weiler hat den einzigen Deutschen, der durch die Holländer gerettet wurde, später auf Java wieder gesprochen. Dieser erzählte ihm, daß man ihm — Walkowiak — eine Erklärung vorgelegt habe, in der er unterschreiben sollte, daß die Deutschen auf der 'Van Imhoff' gemeutert hätten und daß man sie deshalb auf dem Achterdeck zurückgelassen habe. Der Chef der örtlichen Verwaltung der Batu-Inseln, P. W. Winkel, bestreitet dies jetzt. Dagegen weiß die Frau des stellvertretenden Regenten, Frau Plas-Van Drenth, daß die Besatzung der 'Van Imhoff' ihrem Mann eine solche Erklärung vorgelegt habe.

Albert Vehring dagegen erklärte jetzt: 'Als wir in Nias gelandet waren, wurden wir in die Polizeikaserne gebracht. Dort suchte uns Herr Winkel auf, ein alter Bekannter von mir. Er erzählte mir, daß er ein Protokoll geschrieben habe, das auch von Walkowiak unterzeichnet worden sei. Darin habe gestanden, die Deutschen hätten auf dem Schiff gemeutert. Ich antwortete Winkel, daß ich das nicht glaube, Walkowiak könne so etwas nicht unterschrieben haben. Nach dem Bombardement sei nämlich der Erste Offizier von der ›Van Imhoff‹ zu uns gekommen und habe uns dafür belobigt, uns so ruhig verhalten zu haben.'

Der dritte Steuermann der 'Boelongan', Tjebbes, weiß noch heute dies zu berichten: 'Als unser Schiff in Sibolga vor Anker ging, hat der Mannebefehlshaber in Surabaya, Vize-Admiral Helffrich, Befehl gegeben, nach Überlebenden der ›Van lmhoff‹ zu suchen. Doch durften nur Holländer gerettet werden.'

Von den 478 Deutschen, die die 'Van Imhoff' an Bord hatte, sind 411 umgekommen. Die 67 Geretteten eroberten in der Nacht vom 30. auf den 31. März 1942 mit Unterstützung der Batak-Polizei die holländische Niederlassung der Insel. Die Japaner waren inzwischen schon in Sibolga. Erst viele Jahre nach dem Krieg versuchte man von deutscher

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Seite diesen Massenmord aufzuklären, mit dem nicht nur gefangene Zivilisten einem schmählichen Ertrinkungstod überantwortet wurden, sondern es wurde hier auch gegen den Ehrenkodex einer maritimen Nation verstoßen, Schiffbrüchigen sogar unter Einsatz seines eigenen Lebens Hilfe zu bringen.

Dick Verkijk spürte schließlich noch den Kapitän der 'Van Imhoff' auf. Der lehnte es aber ab, über Dinge zu sprechen, die er aus seinem Bewußtsein verbannt habe. Der Kapitän der 'Boelongan' leugnete sogar, jemals auf diesem Dampfer das Kommando gehabt zu haben. Bei der KPM waren, wie man Dick Verkijk höhnisch lächelnd sagte, alle Unterlagen verlorengegangen. Selbst das holländische 'Reichsinstitut für Kriegsdokumentierung', das jede Kleinigkeit aus der deutschen Besatzungszeit mit gewichtigen Schriftstücken belegen kann, weiß über den Fall 'Van Imhoff' sonderbarerweise nichts. Aber nun ist der Fall 'Van Imhoff' wie ein gewaltiger Schatten an der Wand erschienen. Die Zeiten der einäugigen Gerechtigkeit sind vorbei. Holland, das auch heute noch ein Kolonialreich von mehreren hunderttausend Quadratkilometern Landes in Übersee besitzt, wird besser nicht mehr dauernd auf anderer Leute Brust klopfen."

HOLLAND LEUGNET

Viele Jahre schwieg man in Holland zu diesen holländischen Kriegsverbrechen. Erst als sich 1966 Der Spiegel mit diesen Verbrechen befaßte, reagierte die holländische Öffentlichkeit.

412 von den im ganzen 477 deutschen Gefangenen der "Van Imhoff mußten ertrinken, weil die Holländer keine Deutschen in die Rettungsboote ließen und auf schwimmende Deutsche schossen, und weil sich das vorbeifahrende holländische Motorschiff "Boelongan" weigerte, die um ihr Leben kämpfenden Deutschen an Bord zu nehmen.

Die Mörder dieser 411 Deutschen waren der Kapitän Hoeksema von der "Van Imhoff" und der Kapitän Berveling von der "Boelongan".

Als die holländische Presse sich nach so vielen Jahren endlich gezwungen sah, diese ungeheuerliche Tragödie aufzugreifen, versuchten alle Beteiligten sich herauszulügen: sie erfanden zusätzliche japanische Flugzeugangriffe, die niemals stattfanden, oder sie verwandelten die spiegelglatte See in einen tobenden Orkan, der die Rettung verhinderte.

Demgegenüber meldeten sich "Imhoff-Überlebende" zu Wort und wi-

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derlegten die holländischen Ausreden. Es meldeten sich: Blatjenwerbe (Niedersachsen), Ernst Leo Fischer (Wien), Erna Meyrich für ihren Mann Siegfried Meyrich, Albert Vehring (Bielefeld) und Karl Zeemann (Thalwil, Schweiz). Sie schilderten nochmals die furchtbaren Szenen, die sich auf der "Imhoff" abspielten.

Als damals der deutsche Interniertensprecher, Prof. Dr. Grzywa, vor der Abfahrt der "Imhoff" aus Sibolga die ordnungsgemäße Anmeldung des Interniertentransportes beim Roten Kreuz verlangte, entgegnete der holländische Kommandant kalt:

"De wetten van humaniteit sijn over boord gegooit!" (Die Gesetze der Menschlichkeit sind über Bord geworfen!)

Nie ist von offizieller holländischer Seite auch nur der Gedanke geäußert worden, wegen dieser Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen die Kapitäne der "Van Imhoff" und der "Boelongan" einzuschreiten oder gar den Witwen und Waisen der Ertrunkenen Entschädigungen zu zahlen. Dabei ist die Aussetzung Schiffbrüchiger und die Verweigerung von Trinkwasser so ziemlich das grausamste Verbrechen, das ein Seemann begehen kann.

1945 wurden alle Deutschen, die in den Niederlanden ansässig waren, durch die niederländische Regierung ausgetrieben. Ihr gesamtes Eigentum wurde ihnen genommen. Sie mußten es zurücklassen. Bis heute verweigert der holländische Staat die Zurückgabe.

Als die USA die Zurückgabe des in den USA beschlagnahmten deutschen Privateigentums erwogen, erhob der niederländische Gesandte in Washington bei Präsident Eisenhower dagegen Einspruch, weil dann auch die Niederlande die beschlagnahmten Grundstücke, Häuser, Möbel, Wohnungseinrichtungen, Spargelder usw. hätten zurückgeben müssen.

Überdies nahm die holländische Regierung auch deutsches Gebiet weg, nämlich die deutschen Dörfer des Selfkand-Gebietes.

Jenen Holländern, die sich über die deutschen KZ moralisch entsetzten, empfehlen wir die Lektüre des Buches eines Holländers: Kamptoestanden 1944/45—1948 von Dr. H. H. W. van der Vaart Smit (mit einem Vorwort von Prof. G. M. G. H. Russell, 1949, vierte Auflage, N. V. Uitgeverij Keizersbroon, Haarlem), und der darin geschilderten Greuel. Es heißt in diesem Buch u. a.:

"Kamp Levantkade in Amsterdam: In diesem Kamp waren schwere Mißhandlungen an der Tagesordnung. Gewöhnlich wurden diejenigen, die man 'nehmen' wollte, gezwungen, auf allen vieren zu gehen, mit der Sitzfläche nach oben. Dann wurden sie mit Gummiknütteln, Gewehrkolben oder Knüppeln durchgeprügelt ... Häufig machte man

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das sogenannte 'Grammophonplattendrehen', das den Bewachern besonderen Spaß bereitete. Da mußten die Opfer mit einem Finger im Ohr, mit der anderen Hand auf dem Boden sich um die eigene Achse drehen. Das Tempo wurde dabei durch Prügel beschleunigt. Selbst starke Männer bekamen bei dieser Tortur nach einer Viertelstunde Schaum vor den Mund und stürzten bewußtlos zusammen. Wer das Lagerleben nicht durchhalten konnte und krank wurde, verschwand im Strafbunker und fand dort sein Ende ...

In Vlaardingen im Lager 'De vergulde Hand' [Die vergoldete Hand] wurden je zwanzig Mann an eine Kette gelegt. Solch eine Kette bestand aus halbdaumenstarken Eisengliedern, die zusammen neun Pfund wogen ... Sich entkleiden konnte man natürlich nicht. Die Männer mußten immer alles gemeinsam machen: sie mußten zusammen aufs WC, lagen gemeinsam zusammen im Stroh und mußten genau zur gleichen Zeit aufstehen. Die Knöchel gingen durch das Reiben dieser Kette entzwei; ärztliche Hilfe dafür gab es nicht. Noch 1947 habe ich durch diese Eisen verursachte Wunden gesehen ...

Als besondere Tatsache darf erwähnt werden, daß das für Männer und Frauen bestimmte Lager Borger mit etwa 200 Internierten eine weibliche Lagerkommandantin hatte: Elly, eine Straßenhure, die, mit einer völlig mittelalterlichen, aus sieben langen, mit Knöpfen versehenen Riemen geflochtenen Peitsche ausgerüstet, Männer und Frauen regierte. Sie ließ ihre Opfer sich entblößen, sich bücken und schlug sie dann zur Bestrafung von echten oder vorgegebenen Vergehen unbarmherzig mit diesem Instrument. Sie ließ auch oft damit durch ihr Personal prügeln ...

Frauenlager Westerbork: Was hier den Frauen angetan worden ist, spottet jeder Beschreibung. Viele Frauen und Mädchen konnten, was ihnen angetan worden war, aus begreiflicher Scham nicht einmal ihren nächsten Verwandten erzählen. Nackt ausziehen durch Trupps sadistischer Männer, Bewachungspersonal und zurückgebliebene Juden und Kahlscheren von Kopf bis Fuß waren Regel bei den ersten Transporten. Mehr als einmal schlug man sie mit dem Gummiknüppel auf die Geschlechtsteile, 'um die kleinen Nazi herauszuholen'. Frauen, denen man die Augen verband und auf dem Boden festband, wurden von ganzen Trupps mißbraucht. Mitgeteilt wurde uns, wie einer Frau (ihr Name ist uns bekannt, sie wurde später ärztlich versorgt und mußte 1948 noch einmal operiert werden) mit dem Gewehrkolben eine große Wurzel in den Geschlechtsteil getrieben wurde, so daß der Unterleib aufgerissen wurde, und die Gebärmutter herausoperiert werden mußte. Nacktparaden und Mißhandlungen unsittlicher Art sind nicht eine

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Besonderheit von Westerbork gewesen. Sie wurden von vielen Stellen und aus allen Teilen des Landes gemeldet, bis zu den unglaublichsten. Zum Beispiel, daß im Lager Apeldoorn ein Fall nachgewiesen wurde, wo ein Bewacher einem Mädchen die Brust abdrehte ... Andere Zeugen teilten mit, daß sie in Apeldoorn gesehen haben, wie man ein auf dem Rücken liegendes Mädchen festband, einen Trichter in ihren Geschlechtsteil schob und die Bewacher in den Trichter hineinurinierten ...

Was in den Lagern Albino, in der Kornbörse zu Groningen, in Dordrecht, in Gorinchem mit Frauen geschah, das ist zu furchtbar, um es sagen zu können ...

Nicht unerwähnt sollen die Marterungen in Zweeloo bleiben. Hier machten sich der Lagerkommandant und seine Gehilfen einen Sport daraus, die Menschen mit schweren Stöcken auf den Kopf zu schlagen."

Das Buch erzählt auch vom grauenhaften Folterkeller der "Blauwkavel" bei Utrecht, vom Mordkeller Honswijk, zehn Meter unter dem Grund, vom Lager Oude Mollen bei Naarden, wo die Bewacher ungestraft Menschen totschlugen. Selbst in Lazarette und Krankenhäuser drang die kommunistisch-christliche Widerstandsbewegung ein und mißhandelte die dort untergebrachten schwerverwundeten holländischen Ost-Freiwilligen.

"In Amersfoort kam einmal ein Transport Amputierter an, etwa zwanzig Mann, in Begleitung einiger Schwestern: die Unglücklichen wurden Stück für Stück wie Pakete auf den Boden geworfen. Der Jüngste, ein Zwanzigjähriger ganz ohne Beine, fiel so unglücklich, daß eine internierte Krankenschwester, ein Mädchen aus Bergen, sich nicht länger beherrschen konnte und das brutale Bewacherpack mit ihrem Schuh angriff. Das kostete einem Bewacher einige Zähne, worauf dieser das Mädchen in den Schenkel schoß."

Das Buch enthält auch die Schilderung der Folterungen des hochangesehenen Anwalts Prof. G. M. G. H. Russell. Wir konnten hier nur einige Fälle aus dieser Sammlung des Grauens geben. Aber die Geschichte der Marterung von Profesor Russell und viele andere Dinge stellen alles in den Schatten, was man sonst aus den Leidensgeschichten der heiligen Märtyrer kennt. Es liegt auf der gleichen Ebene wie die Greuel der Tscheka zu Beginn der bolschewistischen Revolution.

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DIE LETZTEN WORTE DER LETZTEN HINGERICHTETEN
VON LANDSBERG

Paul Plobel:

"Disziplin und Treue habe ich als Soldat gehalten. Hätte ich das nicht getan, so wäre ich an der Front als toter Mann geblieben. Nun haben mich Disziplin und Treue an den Galgen gebracht. Ich weiß auch heute nicht, wie ich anders hätte handeln sollen. Den Urteilsspruch des Gerichtes kann ich nicht als gerecht anerkennen. Aber nun füge ich mich dem höheren Willen. Ich bin bereit."

Werner Braune:

"Deutsche! Gehorsam und Treue gegen mein Staatsoberhaupt haben mich unter den Galgen gebracht. Ich kann meinen Gehorsam auch heute nicht bereuen. Statt an der Front wegen Ungehorsams von Kameraden erschossen zu werden, halte ich es für ehrenvoller, jetzt durch Feindeshand am Galgen getötet zu werden. Meine Liebe galt meinem Volk. Mein Kampf ging um Wahrheit und Recht. Mein letzter Gruß gilt meiner tapferen Frau, meinen Kindern, meinen alten Eltern, meinem geliebten Bruder und allen Verwandten und Freunden. Mein letztes Gebet ist: Herrgott, vergib meinen Mördern!"

Erich Neumann:

"Es wird die Zeit kommen, in der festgestellt werden wird, ob meine Hinrichtung gerechtfertigt war oder nicht. Vater, in deine Hände befehle ich meinen Geist."

Otto Ohlendorf:

"Was ich in dieser Stunde zu sagen habe, habe ich schon andernorts getan und brauche es nicht zu wiederholen. Ich möchte nur eins wünschen, daß die Saat des Hasses, der Lüge und des Unrechts, die hier gesät worden ist, nicht weitere Früchte trage. Möge aus dem heutigen Geschehen nichts erwachsen, was die Verständigung in unserem Volk und zwischen den Völkern verhindert. Es ist mein Wunsch, daß sich die gutwilligen Menschen aus unseren Völkern zusammenfinden, damit der breiten Flut der Zerstörung, die über uns alle hereingebrochen ist, Einhalt geboten werde. Und ein letztes: Es soll sich keiner auf mein Leben oder mein Sterben berufen anders als zum Guten."

Oswald Pohl:

"Ich war über 30 Jahre Soldat, davon 22 Jahre bei der Marine. Ich habe stets die Befehle ausgeführt und meinen Fahneneid gehalten. Ich grüße meine Frau und meine Kinder. Gott möge sie schützen — ich bin bereit."

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Hans Th. Schmidt:

"Herr Oberst! Ich lege an dieser Stelle noch einmal feierlichen Protest ein gegen das Urteil, das zu dieser Hinrichtung geführt hat. Vor dem Angesicht Gottes, vor dem ich im nächsten Augenblick stehen werde, versichere ich, daß ich der Verbrechen nicht schuldig bin, die man mir zur Last gelegt hat. Alles Beweismaterial, das mein Verteidiger beigebracht hat und das meine Unschuld beweist, hat sich an der eisernen Mauer von Heidelberg zerschlagen. Ich erkläre, daß ich nichts anderes getan habe, als was Sie, meine Herren, eben jetzt auch tun: Ich habe Befehle ausgeführt, die mir rechtmäßig gegeben worden waren. Ich scheide als der letzte der Landsberger Todeskandidaten. Ich sterbe unschuldig!"

Aus dem Abschiedsbrief eines deutschen Offiziers:

"Jene, die draußen liegenblieben unterm Birkenkreuz, waren meine besten Kameraden. Sie waren bei mir, als ich mein bißchen Blut zur Verteidigung meines Volkes und unseres gemeinsamen Vaterlandes einsetzte. Ich will auch jetzt bei ihnen sein im gleichen grauen Bataillon. Dies sagt euch von der letzten Schwelle her ein Offizier der Deutschen Wehrmacht, der sich zerbrechen lassen muß, weil er nicht gebeugt werden will.

Gott schütze unser schwergeprüftes deutsches Volk!"

Aus einem Brief General Jodls an seine Frau kurz vor seiner Hinrichtung:

"In mir ist dreierlei: eine tiefe, zornige Empörung über das Unrecht, das man einem Soldaten zufügt, ein herzzerreißender Schmerz um meine arme Frau und ein unbändiger Stolz, daß man mich ausersehen hat, um das deutsche Soldatentum zu treffen. Daneben eine völlige Gleichgültigkeit gegenüber dem Tod ...

Ich weiß, Du wirst das Grab auf der Insel zu meinem machen. Du hast noch eine große und schwere Aufgabe für mich.

Es ist schon spät, und bald geht das Licht aus. Wenn am Abend nach meinem Tode die Freunde um Dich sind, dann soll das sein wie eine Trauerparade. Auf einer Lafette steht mein Sarg, und alle deutschen Soldaten marschieren mit, voran die Toten, dahinter die Lebenden.

Über mich wird bald das Gras wachsen. Wird dann noch meiner gedacht, so wünsche ich, daß man von mir sage, was ich selbst von mir sagen darf, daß ich niemals im Leben etwas mehr geliebt habe als mein Volk und Vaterland."

(Vgl. hiezu Brehm, Im Schatten der Macht — Die letzten Worte der Nürnberger, S. 530 bis 538.)

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Für diese elektronische Auflage wurden die folgenden Korrekturen vorgenommen :

S. 11 : Chambertin — Chamberlin
S. 19 : Chambertin — Chamberlin
S. 20 : Walter Reitenhart — Walther
S. 22 : Perpetua — Perpetual
S. 22 : Glasebrock — Glasebock
S. 22 : Niedergelis-Siegbert — Siegburg-Niederpleis
S. 83 : Chambertin — Chamberlin
S. 91 : Refuges — Refugees
S. 99 : Mayriaden — Myriaden
S. 119 : Flym — Flynn
S. 168 : Kommuniquè — Kommuniqué
S. 170 : Humprey-Komitees — Humphrey
S. 170 : Frak-Werken — Frank
S. 183 : Unisalva — Unasylva
S. 189 : confinated — confiscated
S. 189 : Japonese — Japanese
S. 206 : IMT (International Militaire Tribunal) — Military
S. 218 : Caroll — Carrol
S. 222 : McCarthey — McCarthy (2x)
S. 238 : Talford Tailor — Telford Taylor
S. 238 : Carol — Carrol
S. 239 : Wennerström — Wennerstrum
S. 249 : Angoulème — Angoulême
S. 250 : Abbê — Abbé
S. 250 : masquès — masqués
S. 250 : résistancialisme — résistantialisme
S. 275 : vollgepropfte — vollgepfropfte
S. 295 : È bien — Eh
S. 304 : Patriot ou traitor? — or
S. 304 : Marèchal — Maréchal
S. 305 : L'âge de Cain — Caïn
S. 305 : Les Edition nouvelles — Éditions
S. 306 : Paul Sèrant — Sérant
S. 306 : libératin — libération
S. 306 : Laffort — Laffont
S. 308 : Chavreul — Chevreul
S. 308 : Guelmy — Guelma
S. 309 : Exprès — Express (2x)
S. 309 : Lèon Mazurat — Léon
S. 310 : Edition de Minuit — Éditions
S. 316 : Savoy — Savoie
S. 324 : Sibolgar — Sibolga
S. 328 : Thalwill — Thalwil


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