JÜDISCHE ZEUGEN UND DIE
"NEUE JÜDISCHE ZEITUNG"
| "Du sollst kein falsches Zeugnis ablegen wider deinen Nächsten." |
| (2. Moses 20, 16) |
Das Verlangen nach Sühnung jedes Verbrechens durch Bestrafung gehört zu den menschlichen Grundrechten und muß erfüllt werden - im Rahmen der Gerechtigkeit. Nun ist nun gerade bei den sogenannten Auschwitzern der Anklagetenor, soweit er aus jüdisch-zionistischen Kreisen an die deutschen Gerichte herangetragen wird, zwar nicht eben grundsätzlich, doch immerhin in den meisten Fällen überspitzt worden: So wie einige Juden ganz allgemein von den "deutschen Judenermordungen" zu sprechen sich angewöhnt haben, so möchten gewisse zionistische Ultras am liebsten auch jeden Einzelfall als "Mord" verhandelt sehen, selbst wenn es sich um Totschlag, um fahrlässige Tötung oder gar um Mangel an Beweisen beim Angeklagten handelt. Es wäre nun aber verständlich, wenn jede derartige Überspitzung solcher Beschuldigungen eine wachsend negative Reaktion beim Gericht auslöste: die Richter werden zwangsläufig müde und mißtrauisch -noch gar dann, wenn die Strafprozesse usque ad infinitum weiterrollen gleich einer Lawine, wenn die Senate und Kammern zu ihrer Bewältigung nicht mehr ausreichen, und die Gefängnisse schließlich platzen - dann ist der Bogen der Rachsucht einfach überspannt, und eines Tages zerspringt er.
Es mehren sich die Fälle, daß Untersuchungshäftlinge die Nerven verlieren und den Freitod wählen - es sei hier nicht nur unter anderem an Duisburg erinnert, sondern auch an Wuppertal, wo der ehemalige Leutnant der Schutzpolizei, Schneider, sich im Oktober 1967 selbst den Tod gab. Übrigens war dies nach Angaben der Interessengemeinschaft der ehemaligen deutschen Polizeioffiziere der 156. Fall von Freitod unter wegen NS-Prozessen Verfolgten.
Man darf annehmen, daß das Verhalten eines Staates gegenüber Angeklagten eine Visitenkarte darstellt, der man sofort
ansieht, ob sie demokratischen Aufdruck trägt oder nicht. Besonders aufschlußreich erscheint mir da die Art, wie man politische Untersuchungshäftlinge behandelt. Wenn man immer wieder hören muß, daß derartige Häftlinge, denen man Kriegsverbrechen zur Last legt, freiwillig aus dem Leben scheiden, dann dürfte da etwas nicht stimmen: dann scheint mit dem Humanitätsbegriff etwas nicht in Ordnung zu sein. Wenn ein Staat sich solchen Häftlingen gegenüber inhuman benimmt, so rührt das an die Wurzeln der Freiheit, und Demokratie ohne Freiheit erscheint mir undenkbar. Freiheit ohne Humanität ist ein besorgniserregendes Zerrbild. Wenn man schon angeblichen oder wirklichen Kriegsverbrechern, deren Taten längst verjährt sind, dennoch den Prozeß machen muß, dann sollte wenigstens die Prozeßführung in jeder Hinsicht makellos sein. Ein politischer Häftling hat einen Anspruch darauf, besser als ein Sexual- oder Taximörder behandelt zu werden. Wird diesem Anspruch nicht genügt - der Täter hatte doch zu der Zeit zwar gegen das moralische, nicht aber gegen das staatliche Gesetz verstoßen -, dann dürfte die Prozeßführung vom System her krank sein. Wenn aus der Hansestadt Hamburg verlautet: "Bei Strafverfahren um NS-Gewaltverbrechen, deren Aufklärung mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist, darf nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts die Untersuchungshaft gewöhnlich länger dauern als bei anderen Straftaten", dann verstößt dies unleugbar gegen Artikel 3 des Grundgesetzes, der lautet: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Sollte nun der eben zitierte Erlaß des Hamburger Gerichtes Schule machen, dann wird ausgerechnet der politische Häftling schlechter als ein krimineller Verbrecher behandelt; das könnte unangenehme Folgen zeitigen! Eine solche Handhabung politischer Prozesse wirft, auch vom Ausland her gesehen, das diese Prozesse aufmerksam verfolgt, kein gutes Licht auf die Bundesrepublik. So mußte sich diese von der Straßburger Kommission des Europarates belehren lassen, wie es kurz vor Jahresende 1966 geschah: Nach Artikel 4 der Straßburger Konvention zum Schutz der Menschenrechte, die auch in der Bundesrepublik geltendes Recht ist, darf jeder Staatsbürger so lange als unschuldig gelten und ist danach zu behandeln, als er nicht nach erfolgter Beweisaufnahme
rechtskräftig verurteilt ist. Nach Artikel 5 der Konvention hat jede in Untersuchungshaft genommene Person das Recht auf Aburteilung innerhalb einer angemessenen Frist oder auf Entlassung aus der Untersuchungshaft. Das wird aber in der Praxis der Bundesrepublik nicht eingehalten. Gewiß mag es Gründe dafür geben: Mangel an Belastungsmaterial, Überhäufung der zuständigen Instanzen mit Arbeit usw., aber solche Mißstände sind dennoch gegen die demokratische Ordnung und stellen die Objektivität der Justizpraktiken in Zweifel.
Ein sehr trauriges Kapitel sind die jüdischen Zeugen bei Kriegsverbrecherprozessen. Selbst jenen Menschen und Instanzen, die angesichts des - gelinde ausgedrückt - inkorrekten Verhaltens mancher jüdischer Zeugen zunächst beide Augen zudrückten, wurde es schließlich zuviel. Ein fauler Apfel kann bekanntlich einen ganzen Zentner einwandfreier Äpfel anstekken [sic]. So warf das schlechte Benehmen einiger jüdischer Zeugen ein schlechtes Licht auf alle jüdischen Zeugen. Es gibt Personen und ganze Institutionen, die ein Interesse daran haben, daß diese Kriegsverbrecherprozesse nie aufhören, da sie für sie eine Art Broterwerb darstellen, ein Geschäft also. Es drängen sich Leute zur Zeugenschaft, nur um Reisen machen zu können, um Bekannte und Verwandte zu sehen, Kurorte zu besuchen - natürlich auf Kosten des bundesdeutschen Steuerzahlers. Was solches Gebaren noch mit Gerichtsverfahren zu tun haben könnte, bleibt rätselhaft. Allerdings - das sei gesagt - ist es nur ein kleiner Teil, der sich derartig beträgt. Es ist - wenn auch selten und spät - vorgekommen, daß Zeugen, die sich unwürdig verhielten, von kompetenten Richtern bloßgestellt wurden. Das bewirkte, daß eben diese Leute - man könnte sie Regisseure der Zeugenschaft nennen -, aus Angst, ihre politisch-propagandistische wie auch ihre geschäftliche Tätigkeit einzubüßen, nach der alten Taktik: Haltet den Dieb! verfuhren. Sie erreichten ihren Zweck: scharfe Proteste im In- und Ausland. Man fragte: Wie ist es möglich, daß deutsche Richter an der Glaubwürdigkeit jüdischer Zeugen zweifeln?! Wie können deutsche Richter zulassen, daß die angeklagten "Judenmörder" es wagen, jüdische Zeugen aus der Fassung zu bringen? Wie können deutsche Richter erlauben, daß die Verteidiger dieser Verbrecher mit
wohlgezielten Fragen jüdische Zeugen in Verlegenheit setzen? Jetzt wurde die Parole erlassen, in größeren Städten der Bundesrepublik, in denen Kriegsverbrecherprozesse abrollen, Schutzkomitees für jüdische Zeugen zu organisieren.
Gottlob gibt es jüdische Persönlichkeiten und jüdische Presseorgane, die in solchem Wirrwarr ehrlich-objektive Stellung nehmen und das miese Verhalten einzelner jüdischer Zeugen brandmarken. Darauf werde ich noch zurückkommen. Hier zunächst einige Beweise dafür, wie man jüdische Zeugen, die den Mut zur Wahrheit besitzen, unter Druck setzt:
Am 18. November 1960 brachte die in München erscheinende Neue Jüdische Zeitung einen Bericht über den Kriegsverbrecherprozeß in Hagen. Es ging um einen Angeklagten namens Thomanek. Dafür wurden 62 jüdische Zeugen einvernommen; 23 davon kamen aus Israel. Zwei jüdische Zeugen entlasteten den Angeklagten sogar. Die Neue Jüdische Zeitung leitartikelte wehklagend: ". . ., daß so etwas zum erstenmal vorgekommen und hoffentlich zum letztenmal, daß Juden sich erlauben, für einen Nazimörder einzustehen. Es ist wichtig, die Namen dieser beiden Zeugen bekanntzugeben." Nun wurden die Namen der beiden jüdischen Zeugen angegeben und woher sie kamen und stammten. Weiter hieß es: "Hätte die Polizei diese beiden Zeugen nicht geschützt, hätten sie den Zorn der übrigen jüdischen Zeugen verspürt. Hoffentlich ist die Angelegenheit nicht erledigt, und hoffentlich wird man sich für die beiden Juden noch interessieren." Kann man das anders benennen als eine Aufforderung zu bösartigen Handlungen gegenüber zwei wahrheitsliebenden Juden?!
Im November 1966 befaßte sich die israelische Presse in Tel Aviv mit dem dortigen Einwohner "Jakob Eisenberg, der in Wien beim Prozeß der Brüder Mauer erklärte, daß Wilhelm Mauer ihm, dem Juden, das Leben gerettet habe".
Diese zwei Beispiele zeigen, wie unendlich schwer es für einen Juden ist, in einem Kriegsverbrecherprozeß die Wahrheit zu sagen, wenn sie für den Angeklagten positiv ist. Nur ein überdurchschnittlich Mutiger wird es wagen, aus der Reihe zu tanzen wie Jakob Eisenberg. Das allein berechtigt schon zu der Erwägung, ob man nicht überhaupt auf jüdische Zeugen, die aus
Israel kommen, verzichten soll, namentlich wenn man die antibundesdeutsche Stimmung in Betracht zieht, die dort herrscht. Allein, das wäre eine Diskriminierung der Zeugen aus Israel.
Wie erwähnt, beschäftigte man sich im In- und Ausland mit den jüdischen Zeugenaussagen bei den bundesdeutschen Kriegsverbrecherprozessen. So forderte der bereits zu trauriger Berühmtheit gelangte Israeli Pessach Burstin, Präsident der etwa nur 20 000 bis 30 000 von etwa 250 000 ehemaligen KZ-ler in Israel, daß man alles unternehmen müsse, um jüdische Zeugen vor deutschen Gerichten zu schützen. Damit Herr Burstin - zeitlich und finanziell - sich derlei Hetzereien leisten kann, bezieht er Unterstützung von der israelischen Regierung. Er ist dafür, daß weiterhin israelische Zeugen bei den bundesdeutschen Kriegsverbrecherprozessen wie Pilze (Giftpilze?) aus dem Boden schießen. Gideon Hausner, einst Generalankläger im Eichmann-Prozeß, hat, so will mir scheinen, diesmal einen vernünftigen Vorschlag gemacht: Jüdische Zeugen sollen die bundesdeutschen Kriegsverbrecherprozesse nach Möglichkeit meiden.
Richtig und beachtenswert war auch eine Stellungnahme in der Zeitung "Letzte Naies", die in Tel Aviv auf Jiddisch erscheint, aus der Feder von List und Dr. Michael Weichert: In der Nummer vom 24. Oktober 1966 geben die beiden Journalisten zu, es gebe jüdische Zeugen, denen ihre Zeugenschaft gerade recht komme, ihren persönlichen Interessen zu dienen. Und wenn das auf Kosten der Bundesregierung geschehen kann - warum nicht?
Deshalb darf nichts unversucht bleiben, bei diesen Zeugenaussagen zu einem Maximum an Wahrheit zu gelangen. Das Prinzip des Eides bei jüdischen Zeugen muß überprüft und anders gehandhabt werden als bisher. Erscheint es doch unverständlich, daß Persönlichkeiten der juristischen Praxis bis heute noch daran festhalten, einen Juden eine Eidesformel sprechen zu lassen, die ihn weder moralisch, noch religiös bindet - letzteres namentlich dort, wo, wie es in Bayern vorkommt, die Vereidigung vor einem nichtjüdischen religiösen Symbol stattfindet. Man bedenke zudem, daß für manchen orthodoxen Zionisten die deutsche Sprache schon an sich eine verbrecherische Sprache ist! Wie kann ein solcher, wenn er in dieser Sprache die Eides-
formel herunterleiert, sich ethisch oder religiös gebunden fühlen? Dagegen eine Eidesformel nach jener Tradition, wie sie im jüdisch-bürgerlichen Leben geb[r]äuchlich ist, würde dem jüdischen Zeugen ein ganz anderes Verhalten abnötigen; denn ich kenne keine Religion, die den Eid ernster und wichtiger nähme als die alttestamentarische. Der Talmud lehrt auch, daß der Eid sogar in einer nichthebräischen oder nichtjüdischen Sprache bindend sei. Viele jüdische Zeugen, die das wissen oder auch nicht wissen, nehmen den Eid zu leicht. Der Talmud aber sagt: "Die ganze Welt erzittert bei Ablegung eines falschen Eides; alle Sünden werden durch Buße vergeben, nur die Sünde des falschen Eides nicht, . . ." (Chosche Mischpat 87, 20). Der Eid muß das gebieterische Halt! für Bösartigkeit und Rachsucht sein; ein Jude, der falsches Zeugnis ablegt, verläßt - das geht deutlich genug aus obigem Talmud-Wort hervor - schon die Plattform des Menschlichen selber. Weiter heißt es im Talmud: "Wer das fremde Recht beugt, beugt das Recht Gottes." (Resch Lakisch in Hagiga 5, a). Das sollte sich mancher jüdische Zeuge bei Kriegsverbrecherprozessen in Westdeutschland hinter die Ohren schreiben. Ich habe an den Beginn dieses Kapitels ein Moses-Gebot gestellt. Und das achte göttliche Gebot lautet: "Du sollst wider deinen Nächsten kein falsches Zeugnis ablegen." Wer aber ist so bösartig, daß er zu behaupten wagte, es käme auf die Volks- oder Religionszugehörigkeit an, wenn es sich darum handele, ob einer sein Nächster sei oder nicht? J e d e r Mensch ist unser Nächster. So meint es das Gebot.
Die hebräische Sprache kennt zwei Bezeichnungen für Eid: "ala" = Verwünschung und "schewua" = schwöre, genauer: sich siebenen. Der Ursprung von schewua liegt also in der Zahl sieben; denn bei den alten Hebräern spielte diese Zahl eine bedeutende, heilige Rolle. Der Volksmund sagt schewua = Schwur, schwöre.
Der Verwünschungseid bestand darin, daß der Schwörende eine Selbstverfluchung übte, indem er Gottes Strafe auf sich herabwünschte, falls er nicht die Wahrheit sage. Die schewua ist ein Eidesbeitrag, der vor dem Richter zu erfolgen hat und der Bekräftigung der Aussage dient. Der Richter, wohlgemerkt, war stets, wenn nicht der Rabbiner, dann sein Stellvertreter, der
Dajan. Die biblischen Schriften betonen wiederholt die Heiligkeit des Eides und warnen vor Entweihungen.
Es gibt aber auch einen volkstümlichen Eid, den sogenannt rabbinischen: eine Art feierliche Erklärung, die ungefähr der "eidesstattlichen Versicherung" entspricht. Zwar kennt das jüdische Gesetz grundsätzlich keinen Zeugeneid; an seine Stelle tritt die rabbinische Eidsformel: der Zeuge muß mit bedecktem Haupte die linke Hand auf eine in hebräischer Sprache gedruckte Bibel legen und die Worte sprechen: "So wahr mir Jehova helfe!" Selbstverständlich gebrauchen viele Juden weder den Namen Jehova, noch den Namen Jahwe; sie sagen dann einfach: "So wahr mir Gott helfe!" Diesen Eid leistete auch der in die Geschichte eingegangene Lord Rothschild im britischen Unterhaus zu London. Die Eidesformel kann auch in der Sprache, die der Zeuge sonst spricht, gesprochen werden, und es wäre wünschenswert, daß die Vereidigung vor einem Rabbiner oder dem Vorsteher der jeweiligen jüdischen Gemeinde geschieht. In dieser Form darf der Eid eines jüdischen Zeugen auch vor einem bundesdeutschen Gericht erfolgen und muß für den Vereidigten bindend sein.
Hierbei sei an den Propheten Ezechiel erinnert, der die Verletzung des dem König Zedekias von Nebukadnezar aufgezwungenen Vasalleneides tadelte (Ez. 17, 13). Hier gibt es also kein jonglieren, kein Deuteln; das Bibelzitat beweist, daß sogar ein Eid, der unter ano[r]malen Umständen geleistet wurde, gehalten werden muß. Ehrliche und brave Juden haben nie aus der schewua eine Farce gemacht und nie probiert, sie mit dialektischen Methoden zu entwerten. Dies blieb leider den Jesuiten vorbehalten. So bereicherte Sanchez die Eidestheorie seines Ordens um die berüchtigte Reservatio mentalis: "Man kann schwören, man habe eine Tat nicht vollbracht, wenn sie auch wirklich vollbracht wurde, sobald man nur im Geiste hinzusetzt zum Beispiel: 'Ehe ich geboren wurde.'" Auch P. Laymann (+ 1635) erklärte eine bloße Zweideutigkeit beim Eid für nicht sündhaft. Vielleicht kommen nun Neunmalkluge und sagen, die obenerwähnten Jesuiten seien wahrscheinlich Judenabkömmlinge. Dies ist ausgeschlossen; denn es konnte keiner in den Orden aufgenommen werden, der von Juden abstammte, und zwar galt
dies für sieben Generationen zurück. Übrigens sei vermerkt, daß diese Vorschrift erst 1946 auf Anregung von Papst Pius XII. außer Kraft gesetzt wurde. Ich wollte damit nur beweisen, daß es nicht auf die Glaubenszugehörigkeit eines Menschen ankommt, ob ein Eid heilig gehalten wird oder nicht. Möglicherweise aber klammerten sich manche Juden an diese hinterlistige Mentalreservation, wenn sie vor westdeutschen Gerichten schworen.
Sicherlich werden sich jüdische Zeugen bei Kriegsverbrecherprozessen vor deutschen Gerichten künftig strenger an die Wahrheit halten als bisher, wenn sie, wie ich anregte, in für sie bindender Form zu schwören haben werden. Ich meine auch, so mancher wird es sich überlegen, sich als Zeuge aufzudrängen, um in Verkuppelung mit seiner Reise und seinem Auftritt vor Gericht privaten Interessen zu frönen, wenn er weiß, welche Verantwortung ihn erwartet. Mit der Ableistung der schewua nach der Tradition des jüdischen Volkes wird eine Art Scheu oder Respekt vor dem Eid in ihm erwachen; das aber würde sich günstig auf die Prozeßführung auswirken, zum mindesten, was jüdische Zeugenschaft anbetrifft. Ich glaube nicht, daß Juden mit sauberer Gesinnung gegen diesen gutgemeinten Vorschlag opponieren werden.
Will ich doch mit meinem Vorschlag nur verhütet wissen, daß durch Übertreibungen bedauerlicher Wahrheiten nun gleich sämtliche Juden, die als Zeugen bei Kriegsverbrecherprozessen vereidigt wurden, des Meineides verdächtig erscheinen, woraus gefährliche Legenden entstehen. Ich vertraue dem Verständnis kompetenter bundesdeutscher Dienststellen und auf das Interesse maßgebender Juden an meinem Vorschlag. Wer verurteilt wird, soll es werden auf Grund absolut wahrheitsgemäßer Zeugenaussagen. Insbesondere möchte ich die Aufmerksamkeit unseres neuen Bundesjustizministers Dr. Dr. Heinemann auf meinen Vorschlag lenken und ihn bitten, mit kompetenten jüdischen Vertretern annehmbare Richtlinien im Sinne meines Vorschlages auszuarbeiten. Gehört er doch zu den wenigen mutigen und wahren Demokraten in der Bundesrepublik. Ihm würden ewiggestrige Juden und Deutsche am allerwenigsten vorwerfen können, er sei ein Neonazi, ein Antisemit! Möchten sich die zu-
ständigen Männer des Wortes von Immanuel Kant erinnern: "Pflichterfüllung ist ehrenvoll. Die Pflicht hat ihr eigenes Gesetz und ihr eigenes Recht."
Eine rein zahlenmäßige Erfassung der Kriegsverbrecherprozesse wäre für die Statistik interessant: das Aktengewicht würde heute bereits eine zweistellige Zahl von Tonnen betragen; das Gesamtvolumen aller Aktenbände würde jenes der Nürnberger Prozesse in den Schatten stellen!
Wir wollen uns indes keineswegs statistisch übernehmen; uns beschäftigen vielmehr einzelne, besonders prägnante Fälle. Manche jüdische Zeugen waren leider teilweise mit Erfolg, bestrebt, den Gang der Prozesse in ihrem Sinne zu beeinflussen, und ich möchte hier noch einige hervorstechende Fälle beleuchten:
Am 26. November 1965 fand in Hannover ein Kriegsverbrecherprozeß statt; da die drei Angeklagten ihre Freiheit besaßen, darf die Bedeutung des Prozesses als geringfügig gelten. Zum Termin erschien nur einer der Angeklagten; die beiden anderen hatten ärztliche Atteste dafür vorgelegt, daß sie aus gesundheitlichen Gründen der Vorladung nicht Folge leisten konnten. Dies nahmen vier aus Israel gekommene Zeugen zum Anlaß, weltweite Publicity für sich zu erlangen; denn sie wußten die zionistische und zionfreundliche Presse auf ihrer Seite. Das, was die genannten israelischen Zeugen sich nun geleistet haben, ist wohl noch nie dagewesen und wirft ein grelles Licht auf derlei Tabu-Männer, die vor keinem Mittel zurückschreckten, um das Gericht unter Druck zu setzen. (Man könnte diese Handlungsweise allerdings auch in die Kategorie Heuchelei einreihen.) Die Zeugen waren:
David Frith (47), aus Jerusalem,
Adam Salitzki (65) mit Frau, aus Ramat Gan,
Ascher Goldenberg aus Haifa, Polizeioffizier.
Diese Zeugen waren erbost darüber, daß zwei der Angeklagten nicht erschienen waren, und beschuldigten den Richter zu großer Milde; auch erklärten sie feierlich, einen Hungerstreik antreten zu wollen. Die interessierten Prozeßbeobachter sorgten prompt dafür, daß diese Erklärung publik wurde. Nachdem der Gerichtsdirektor sich bei den "Hungernden" eingefunden und erklärt hatte, er werde die entschuldigten Angeklagten veran-
lassen, baldigst zu erscheinen, beendeten die Zeugen ihren vierstündigen Hungerstreik; diese Heldentat wurde von sympathisierenden Kreisen alsbald gebührend gerühmt und publiziert!
Freilich benehmen sich nicht alle israelischen Zeugen so wie die obenerwähnten. Doch solchen ergeht es schlimm: Sie werden mit Spott übergossen und bedroht. Als Beispiel sei der schon berührte Prozeß gegen die Brüder Johann und Wilhelm Maurer erwähnt, der im Februar 1966 in Salzburg stattfand. Ihnen wurde zur Last gelegt, sie hätten in der galizianischen Stadt Stanislau, wo sie als polnische Offiziere dienten, 1941 gemeinsam mit SS-Leuten 12 000 von den 20 000 jüdischen Einwohnern erschossen. Der Prozeß erregte weltweite Aufmerksamkeit auch dadurch, daß das Publikum in seiner überwiegenden Mehrheit für die Angeklagten demonstrierte. Die Regisseure des Prozesses bestellten nach bewährtem Muster ein reiches Aufgebot an Zeugen der Anklage. Aber auch der besten Regie kann einmal eine Panne passieren. Hier trat nämlich der seltene Fall ein, daß einer der israelischen Zeugen aus der Reihe tanzte und aussagte, einer der Brüder Maurer habe ihm in Stanislau das Leben gerettet. Als alles Material der Anklage nicht ausreichte, die Brüder zu verurteilen, mußte das Gericht sie freisprechen. Dies hatte zur Folge, daß man gegen die österreichische Justiz in aller Welt arbeitslose, aber demonstrierfreudige zionistische Jugendliche aufmarschieren ließ. Auch der mutige Israeli, der vor Gericht der Wahrheit die Ehre gegeben hatte, wurde als mitschuldig am Freispruch erklärt.
Es gibt allerdings auch von nichtjüdischen Zeugen bei Kriegsverbrecherprozessen Negatives zu berichten. Hier seien zwei Fälle besprochen, die zeigen, wie durch falsche Zeugenaussagen Angeklagte unschuldig verurteilt werden können. Wie viele Urteile mögen wohl auf Grund solcher falscher oder übertreibender Zeugenaussagen gefällt worden sein, ohne daß die falsche Aussage ruchbar wurde!? Mag sein, daß an solchen Fehlurteilen die Tatsache Mitschuld trägt, daß man die Zeugen "zählt, statt sie zu wägen".
Arnold Strippel (56), ehemaliger SS-Hauptscharführer, wurde am 1. Juni 1949 zu lebenslänglichem Zuchthaus plus 10 Jahren Zuchthaus verurteilt.
Der ehemalige SS-Oberscharführer Otto Hoppe wurde im April 1950 vom Stader Schwurgericht zu zweimal lebenslänglich Zuchthaus verurteilt. Er wurde beschuldigt, während seiner Zugehörigkeit zur SS-Belegschaft des KZ Buchenwald und anderer KZs mehrere Morde begangen zu haben. Nachdem er 15 Jahre im Zuchthaus verbracht hatte, gelang es ihm, zu beweisen, daß einer seiner "Ermordeten" bereits 1917 im Kriege gefallen war, ein zweiter niemals gelebt hatte, und ein dritter immer noch am Leben war. Natürlich ist das Gelingen solcher Beweisführung lediglich darauf zurückzuführen, daß der unschuldig Verurteilte im Kampf um sein Recht niemals erlahmt.
Arnold Strippel wurde am 23. November 1967 nach 19jähriger Haft vom Frankfurter Schwurgericht freigesprochen. Dies ist in erster Linie dem 77jährigen Seelsorger Prälat Eckert zu danken, der unermüdlich sich für den unschuldig Verurteilten einsetzte.
Vor geraumer Zeit beteiligte ich mich an einer Diskussion. Es ging um die Frage, worin der Unterschied zwischen Diktatur und Demokratie bestehe. Diesen Unterschied versuchte einer der Redner anhand folgenden Beispiels klarzumachen: Wenn man in einer Diktatur unter hundert Verdächtigen einen Schuldigen sucht, dann verhaftet man alle hundert, während man im selben Falle in einer Demokratie alle hundert auf freiem Fuß läßt. Angesichts der obenerwähnten beiden Fälle läßt sich schwer behaupten, man verfahre in der Bundesrepublik nach demokratischem Prinzip.
Schon diese beiden Fälle machen ersichtlich, daß unsere Gerichte, wie bereits aus anderen Gründen bekannt geworden, mit den Kriegsverbrecherprozessen überfordert sind.
Wenn unsere Politiker - ich habe schon einige Male darauf hingewiesen - sich nicht dazu entschließen, mit den Kriegsverbrecherprozessen endgültig Schluß zu machen, wenn fernerhin, wie zu befürchten ist, die beiden angeführten Fälle nicht allein dastehen, dann läuft unsere Kriegsverbrecherjustiz Gefahr, unglaubwürdig zu werden, und dann könnten in Zukunft unsere Gerichte in den falschen Verdacht geraten, ihres Amtes nicht gewissenhaft genug zu walten; das aber hat unser Richterstand gewiß nicht verdient.
Ich glaube, daß alles Wahre, alles Ehrliche sich schließlich durchringen wird. Auch eine gewissenhafte und faire Prozeßführung kann ein Beitrag zur deutsch-jüdischen Versöhnung werden und ein harmonisches Zusammenleben sowohl der deutschen Juden als auch jener, die lieber Juden in Deutschland sein wollen, mit dem deutschen Volke fördern.
Ich teile die Zuversicht Ralph J. Bunches, des farbigen US-Diplomaten und Nobelpreisträgers für den Frieden, der sagt: ". . . ich glaube daran, daß das Recht schließlich einmal irgendwie die Oberhand gewinnen wird."
Leider muß ich mich im Folgenden mit einer Angelegenheit befassen, deren Behandlung mir zwar, soweit sie nur mich betrifft, nicht, soweit sie jedoch von öffentlichem Interesse ist, sehr am Herzen liegt. Es handelt sich um die in München erscheinende "Neue Jüdische Zeitung". Da sie sich einer Sprache bedient, deren der deutsche Staatsbürger nicht mächtig ist, kennt kaum ein Nichtjude ihre Thematik. Ihr Leserkreis ist sehr klein. Sie erscheint wöchentlich, Großformat, Umfang acht Seiten. Etwa drei Seiten davon beansprucht der Inseratenteil. Dieses Blatt bringt gewöhnlich auch lokale Meldungen. Der größte Teil des Raumes steht ausländischen Mitarbeitern zur Verfügung. Auf der ersten Seite findet man stets zwei Spalten, überschrieben mit "Auf der Tagesordnung"; ihr Text, fast nie gezeichnet, hat Leitartikelcharakter. Entgegen europäischer Gepflogenheit verzichtet dieses Blatt auf das Impressum. Mit anderen Worten: Diese Zeitung nimmt in mancherlei Hinsicht eine Ausnahmestellung ein. Mitarbeiterstab und Leserschaft rekrutieren sich aus USA- - und Israelbürgern, staatenlosen und heimatlosen Ausländern und aus jüdischen bundesdeutschen Bürgern. "Auf der Tagesordnung" steht allwöchentlich innerdeutsche Politik, und die Einstellung des Blattes zu ihr ist ultrazionistisch, prinzipienlos und demagogisch.
Obwohl der Untertitel der Zeitung lautet: Unparteiische nationale Wochenzeitung, ist ihre Einstellung extrem nationalistisch und chauvinistisch. Was sie für sich in Anspruch nimmt, nämlich die Wahrnehmung zionistisch-israelischer Interessen, will sie bundesdeutschen Bürgern nicht zubilligen: die Wahrnehmung bundesdeutscher Interessen. Nach allen Regeln der Un-
logik und gehässig wird jeder Deutsche, der selbstlos und in maßvoller Weise nationalen Zielen dient, in den Schmatz gezogen. Wenn aber einmal ein philozionistischer Nichtjude, der vonseiten der "Neuen Jüdischen Zeitung" gelegentlich karges Lob erntet, es wagt, unter dem Druck von Tatsachen die Richtigkeit zionistisch-israelischen Handelns auch nur leise anzuzweifeln, dann kann er die mühsam erworbenen Sympathien dieses Blattes abbuchen. Die unbekannten redaktionell Verantwortlichen der genannten Zeitung benehmen sich so, als wären sie rechtmäßige Vertreter nicht nur der jüdischen Öffentlichkeit, sondern der zionistischen Bewegung und des Staates Israel überhaupt. Das hat seinen guten Grund: sie sind weder Zionisten, noch Israelis. Ihre Zeitung ist ein Hausorgan für ihre privaten Interessen. Sie möchten zionistischer sein als jene, die in Israel leben und wirken. Natürlich fehlt ihnen jegliche Legitimation dazu. Denn da, wie gesagt, diese Zeitung für sie als clevere Leute nur eine Art Hausorgan darstellt, mutet es merkwürdig an, daß sie ihre prinzipienlose "Ideologie" so marktschreierisch kundtut. Zum besseren Verständnis des Gesagten einige Erläuterungen:
Mit der Ausrufung des Staates Israel am 14. Mai 1948 veränderte sich grundsätzlich auch das Leben der jüdischen Öffentlichkeit in den westlichen Besatzungszonen Deutschlands. Die kompetenten Instanzen Israels, auch andere zionistische Organisationen verlangten, daß jegliches jüdische öffentliche Leben in Deutschland ab diesem Zeitpunkt lahmgelegt werde. Das besagte: Jüdische Gemeinden, Schulen, Ausbildungsinstitute aller Art, Zeitungen, Theater und dergleichen sollten sich auflösen, und alle Juden sollten Deutschland verlassen: sie sollten, möglichst nach Israel, auswandern. Mit einem Wort: Deutschland sollte judenfrei werden. Leitende Persönlichkeiten waren vorher aus Palästina hierher delegiert worden, um die Glaubensgenossen zionistisch zu schulen. Als die israelische Parole "Totale Auflösung" gegeben war, wurde sie von diesen Persönlichkeiten sofort befolgt. So wurden alle Institutionen aufgelöst, und die überwiegende Mehrheit der Juden verließ Deutschland. Sehr wenige hatten mit der Auswanderung Schwierigkeiten, und um diese wenigen zu betreuen, blieb nur das Büro der amerikani-
sehen Auswanderungsgesellschaft HIAS zurück. Aber es blieben auch andere zurück, die eine Chance für sich witterten. Um jedoch jeden irgendwie gearteten jüdischen Neubeginn in Deutschland zu verhindern, warnte die höchste zionistische Instanz Israels, die Sochnuth, vor solchen Schritten.
Schließlich veröffentlichte die in Tel Aviv erscheinende Zeitung "Jedioth Chadaschoth" am 7. August 1950 einen Artikel, der in seiner Deutlichkeit keinen Zweifel läßt. Es heißt darin, neben anderem, unter der Überschrift "Sochnuth stellt Arbeit in Deutschland ein": "Für ein Verbleiben der Juden in Deutschland gibt es keinen Grund mehr außer dem Schwarzen Markt. 35 000 Juden sind noch in Westdeutschland, 10 000 warten auf ihre Ausreise. Der Rest genießt nicht mehr die Hilfe und die Unterstützung der israelischen Behörden."
Ich führe wieder jene Sochnuth, D. B. Gurion und andere Zitate an, denn es kann nie zu häufig geschehen.
Dieser Aufruf wurde bis heute nicht widerrufen. Trotz dessen Eindeutigkeit gründeten, wie eingangs erwähnt, einige geschäftstüchtige Leute die "Neue Jüdische Zeitung", die sie sogar unparteiisch nannten. Dessenungeachtet kam bis zum heutigen Tage kein Nichtzionist in diesem Blatte zu Wort. Es ist klar, daß aufgrund des Erscheinens dieser Zeitung sich Juden wieder in Deutschland ansässig machten, daß Gemeinden gegründet und zionistische Verbände organisiert wurden. Also: Gegen den Willen Jerusalems erwuchs wiederum gesellschaftliches jüdisches Leben in Deutschland. Um jetzt den Eindruck zu erwecken, sie sei ein offizielles Organ, und auf sie beziehe sich das israelische Verbot nicht, benahm sich die "Neue Jüdische Zeitung" fortan superzionistisch und superisraelisch.
Verwunderlich, aber charakteristisch ist die Tatsache, daß manche auch heute noch in der BRD lebenden Zionisten ihren Haß auf alles Bundesdeutsche offen aussprechen und gelegentlich auch betätigen; man fragt sich, warum diese Hetzer nicht nach Israel übersiedeln, wohin sie doch gehören!? Ihrer einige gründeten im Herbst 1960 in Westberlin den "Bund der aktiven Altzionisten", dessen Aktivität sich alsbald eindeutig gegen Deutschland richtete, den Kollektivschuldgedanken mästete und die Atmosphäre zwischen Bonn und Jerusalem verpestete, wo-
für er freilich auch von den israelischen Tageszeitungen lächerlich gemacht wurde. Derlei abtrünnige Figuren waren es auch, die den aufrechten, inzwischen verstorbenen ehemaligen Oberrabbiner Dr. Isaak Goldstein in Berlin mundtot machten und mit ihrem Haß bis ins Grab verfolgten, weil er es gewagt hatte, für Wahrheit und Gerechtigkeit zwischen seinem und dem deutschen Volk einzutreten! Sie verfolgten weiterhin jeden Gesinnungsgenossen dieses charakterfesten Mannes. Angeregt durch unjüdische und inhumane Machinationen einiger Führer der "Juden in Deutschland", erfolgte in Berlin ein tätlicher Angriff auf Dr. Goldstein. Man stelle sich vor: Das Oberhaupt einer religiösen Gemeinde, ein alter, grauhaariger Mann, schwer herzkrank, wird von einem Gemeindemitglied geohrfeigt! Und die Juden in Berlin rebellieren nicht gegen solch eine verdammenswerte Tat! Im Gegenteil: die halbstarke Kreatur, die sich SA-Rowdy-Methoden zu eigen machte und diese Schandtat beging, wurde noch gelobt! Ich empfinde tiefe Scham darüber, daß dieses Individuum ein Landsmann von mir ist; aber ich weiß auch, daß mein Land keinen zweiten hervorgebracht hat, der es ihm an Gemeinheit gleichtun könnte! Diese Kreatur trat nicht nur weltliche, sondern auch religiöse Sitten mit Füßen, und sie verstieß eindeutig gegen das mosaische Gebot. Heißt es doch Moses 3. 19, 32: "Vor grauem Haar sollst du aufstehen und die Person eines Greises ehren . . ."
Ein bitterer Jammer, wie weit blinder Fanatismus führen kann! Im Sommer 1966 sagte mir die Schwester dieses Bösewichtes, daß er die Tat bereue. Sollte dies wahr sein, so müßte er nach jüdischer Tradition den Mut aufbringen und am offenen Grabe des schwergekränkten Rabbiners Abbitte tun, seiner Witwe schriftliche Abbitte leisten und darüber hinaus in der bundesdeutschen jüdischen Presse einen entsprechenden Text veröffentlichen: nur so wäre ihm seine Handlungsweise vergeben; nur so könnte er seinen Seelenfrieden erlangen und sich von schweren Gewissensbissen befreien!
Diese Verschleierungstaktik half ihr jedoch nichts; denn immer wieder wurde sie von zuständiger Seite zurechtgewiesen.
Doch nicht nur in Israel, auch in den USA wandten sich wiederholt Juden gegen Leute vom Schlage der Herausgeber und
Publizisten der "Neuen Jüdischen Zeitung" in der Bundesrepublik. Der bekannte Publizist und Radiokommentator in den USA, Schlomo Ben Israel, veröffentlichte in der jiddischen Zeitung "Vorwärts", New York, am 2. März 1960 einen Artikel "Juden haben schnell vergessen". Darin bemerkte er unter anderem: "Die Juden in Deutschland haben schon eine zionistische Organisation geschaffen, und wahrscheinlich werden sie sich der zionistischen Weltorganisation anschließen und mit anderen Juden an zionistischen Weltkongressen teilnehmen." Schlomo Ben Israel kritisierte diese Entwicklung heftig und verstieg sich dabei zu folgenden Sätzen: "Es darf keine jüdische Gemeinde mehr in Deutschland entstehen." - "Die Juden, die sich wieder in Deutschland niederlassen, sind keine Ehre für das Weltjudentum." Er schloß mit der Feststellung: "Der größte Teil dieser Juden ist Müllabfall, eine Müllkiste des jüdischen Volkes."
Auch diese Veröffentlichung wurde bis heute nicht zurückgezogen. Jeder logisch und objektiv denkende Leser wird jetzt begreifen, daß die Männer der "Neuen Jüdischen Zeitung", hätten sie Charakter und Ehrgefühl, es jetzt aufgeben müßten, sich weiterhin zionistisch und israelisch zu gebärden und Meinungsdiktatur zu treiben. Mit ihrer Chutzpedialektik und ihrem Schofarposaunen möchten sie jedoch die obenaufgeführten Angriffe übertönen.
Mit heuchlerischem zionistischem Gebaren, mit ihrem Palaver gegen jeden noch so geringfügigen Ansatz von Nationalgefühl in der Bundesrepublik helfen sie dem praktischen Aufbau des Staates Israel in keiner Weise.
Der vor Jahresende 1967 verstorbene hessische Landesrabbiner und Vorsitzende des Rabbiner-Verbandes der Bundesrepublik Deutschland, Dr. Lichtigfeld, war im November 1960 zu Besuch in Israel. Er gab der in deutscher Sprache herausgegebenen Tel Aviver Tageszeitung "Jedioth Chadaschoth" ein Interview; dabei sagte er unter anderem: "Obwohl die Juden in Deutschland in den Logen und den zionistischen Organisationen wieder ein kulturelles Leben beginnen, leisten sie für Israel gar nichts, obgleich sie wirtschaftlich dazu in der Lage wären."
Auch diese Worte aus dem Munde einer höchsten religiösen Persönlichkeit in Deutschland stellen einen Spiegel dar, in wel-
chem die Herren der "Neuen Jüdischen Zeitung" und ihresgleichen sich beschauen können. Diese drei Zitate, die ich aus einer Anzahl analoger auswählte - eines von einer israelischen Instanz, eines von einem US-Bürger, eines vom höchstbeamteten bundesdeutschen Seelsorger, der seine Schäflein bestimmt recht gut kannte - prangern zur Genüge die ideologischen, politischen und moralischen Qualitäten der Manager der "Neuen Jüdischen Zeitung" an.
Doch nun zurück zur Sochnuth-Veröffentlichung! Die Sochnuth hatte ja ihre Überzeugung klar zum Ausdruck gebracht, daß jene Juden, die in Deutschland verblieben, dies des Schwarzen Marktes wegen taten. Für einige wenige traf es zu; denn wenn auch heute kein Schwarzer Markt mehr existiert, so gibt es immerhin noch schwarze Geschäfte. Eingeweihten Kreisen ist ein Mann namens G. als Geldverleiher, um nicht zu sagen: Wucherer bekannt. Sollte es sich dabei nicht um einen jener Männer handeln, die Druckerei- und Verlagsbesitzer sowie Herausgeber der "Neuen Jüdischen Zeitung" sind? Daß dieser "Herr" durch seine Handlungsweise gegen die mosaische Lehre verstoßen hat, die jegliche Art von Zinsen für Darlehen verbietet (5. Moses 23, 19, 20.) bereitet ihm offenbar keine Sorge. Wollen wir hoffen, daß er, der gegen das göttliche Gesetz gehandelt hat, wenigstens das weltliche nicht verletzte, das heißt, diese Zinseneinnahmen auch versteuert hat! Solche Leute sind wahrlich prädestiniert, gegen mich zu hetzen und meinen Ausschluß - wenn nicht mein Ausscheiden - aus der Israelischen Kultusgemeinde zu verlangen.
Hiermit dürfte der Leser über die ideologisch-politischen und moralischen Qualitäten der tonangebenden Männer der "Neuen Jüdischen Zeitung" im Bilde sein. Da diese Männer von keiner Seite legitimiert sind, bleibt nur die Annahme, daß sie auf solch krummen Wegen ihre Existenzberechtigung beweisen wollen. Dabei fällt einem unwillkürlich jener Mann ein, dem einer ins Gesicht spuckte, und der dann sagte, es seien Regentropfen!
Von beruflicher Verantwortung und Berufsethos ist bei diesen Herausgebern nichts zu entdecken, auch nicht in ihrem Verhalten ihren ausländischen Mitarbeitern gegenüber. Ein Fall sei herausgegriffen:
Die "Neue Jüdische Zeitung" (künftig: NJZ) brachte in ihrer Ausgabe vom 6. September 1964 (es war die jüdische Neujahrs-Ausgabe), auf Seite 4 einen Aufsatz ihres Tel Aviver Mitarbeiters R. Rubinstein. Der Autor behandelte in diesem Artikel die Ereignisse des Zweiten Vatikanischen Konzils, wobei erstaunlicherweise wiederholt Pius VI. vorkam, womit jedoch Paul VI. gemeint war! Ich bin nun an Entgleisungen in den Texten der NJZ gewöhnt; doch dies wurde mir zuviel. Ich kannte den mittlerweile leider verstorbenen R. Rubinstein näher; er war Chefredakteur der Vorgängerin der NJZ gewesen, die damals noch "Jüdische Zeitung" hieß. Rubinstein hielt sich an die obenerwähnte Sochnuth-Anordnung, löste seine Zeitung auf und übersiedelte nach Israel. Obwohl ich mit seiner politischen Auffassung keineswegs einig ging, schätzte ich an ihm doch seine Klugheit, Bildung und Fairneß. (Da er ein Zionist war, wie er sein soll, war ihm jede Heuchelei und jedes Marktschreiertum - im Gegensatz zu seinen "Nachfolgern" - fremd.) Ich konnte einfach nicht glauben, daß Rubinstein selber der obengenannte Fehler unterlaufen war. Rubinstein zuliebe rief ich einige Tage später die Redaktion der NJZ an. Es meldete sich Herr Garfinkel, einer der Zeitungsbesitzer, und ich hatte das Empfinden, daß er, nachdem ich meinen Namen genannt hatte, leicht erschrak. Nun trug ich ihm mein Anliegen vor: Er möge wegen des unterlaufenen Fehlers - Pius VI. statt Paul VI. - eine Berichtigung bringen; denn ein so hochgebildeter Mann wie Rubinstein habe sicher gewußt, daß Pius VI. vor etwa 190 Jahren gelebt hat. Die Antwort, die ich erhielt, atmete den uns nun schon sattsam bekannten Geist der NJZ: "Diesen Fehler haben wahrscheinlich nur Sie entdeckt. Glauben Sie, daß die wenigen anderen Leser das bemerkt haben? Eine Berichtigung würde sie ja erst auf diesen Fehler hinweisen, und das ist nicht nötig!" Somit blieb auf Rubinstein der häßliche Verdacht sitzen, daß ihm selber diese gröbliche Entgleisung passiert sei - !
Im großen hat die NJZ keine andere Handhabung, als wie hier im kleinen dargetan: die Spalten "Auf der Tagesordnung" widerspiegeln die gleiche Ungenauigkeit und denselben Mangel an Verantwortungsbewußtsein. Man hetzt, man heuchelt, und man versucht zu verdummen.
Die Leitartikel der NJZ befassen sich durchweg, und zwar in gehässiger Form mit Institutionen, Parteien, Zeitungen und Personen, die durch Arbeit und Opfer ihrem Volk und Vaterland dienen.
Man beachte: Diese Zeitung, äußerst chauvinistisch und israelischer als ein israelisches Presseorgan, - dem Münchener zionistischen Kreis zugehörig, der sich mit Israel identifiziert - billigt, obgleich sie in Deutschland erscheint, den Deutschen, denen die Bundesrepublik das Vaterland bedeutet, keinerlei Nationalbewußtsein zu. Die NJZ vertritt in ihren Spalten zionistisch-israelische Belange, teils auf recht deutschfeindliche Weise; wenn aber die Nationaldemokratische Partei Deutschlands oder die Deutsche National-Zeitung für die Interessen ihres Volkes und Vaterlandes wirken, dann heult die Meute auf: die NJZ fällt derart maßlos über die genannte Partei, die genannte Zeitung und über jene her, die sich ehrlich für eine jüdisch-deutsche Versöhnung einsetzen (selbst dann, wenn sie jüdischen Glaubens sind), daß man diese bösartige Angriffsform nur dem Umstand zuschreiben kann, daß dieses Presseorgan in jiddischer Sprache und jiddischem Druck erscheint; beides aber ist dem deutschen Leser normalerweise fremd. Andernfalls hätte dieses Blatt sicherlich öfters Klagen zu gewärtigen!
Man sieht, daß die NJZ den "Stürmer" noch übertrifft, und ihre Redakteure schlimmer sind als Streicher es war. Denn während Streicher glaubte, mit dem "Stürmer" seiner Partei und seinem Staat einen Dienst zu erweisen, kann die NJZ auf solche Motive nicht pochen: nach dem obengebrachten Aufruf der Sochnuth will der Staat Israel von dieser Zeitung ja gar nichts wissen! Das Deutsche Reich dagegen hat sich vom "Stürmer" nicht distanziert. Wem also dient die in jeder Hinsicht heimatlose NJZ ? Trotzdem besitzt sie die Chutzpe, jenen Deutschen Zensuren zu erteilen, die es ablehnen, nach Sklavenart das Knie vor dem Zionismus und Israel zu beugen. Da diese Figuren keinem Volk und seinem Staat angehören, können sie nicht begreifen, daß Menschen, die einem Volk und einem Staat zugehörig sind, beiden auch dienen wollen.
Mitte der sechziger Jahre kam der als Deutschenhasser sattsam bekannte US-Zionistenführer Rabbiner Prinz nach Israel;
dort nahm er an einer Diskussion rechtgläubiger Israelis teil. Herr Prinz erhob die Forderung, den reformierten Israelis mehr Freiheit zuzubilligen und toleranter gegen sie zu werden. Fast einheitlich war die Erwiderung: "Sie haben hier kein Recht, Vorschläge zu machen; dieses Recht hätten Sie erst dann, wenn Sie aus den USA nach Israel übersiedeln würden!"
Wie schon erwähnt, erscheint die NJZ in einer Sprache und einem Druck, die normalerweise einem Bundesrepublikaner unbekannt sind; gerade darum aber wird die Inkorrektheit dieser Zeitung in dem bisherigen empörenden Maß weiterwachsen. Das trat gleich nach dem israelischen "Blitzkrieg" vom Juni 1967 kraß zutage: die sogenannten Zionisten und Israelverteidiger auf dem Papier, die doch in dem besagten Krieg keinen Finger gerührt hatten, schmückten sich nun nach Art schwacher Charaktere mit den Federn israelischer Soldaten und verfielen in einen Siegesrausch. Sie provozierten eine "ideologische" Diskussion darüber, ob die Zionisten in Deutschland mit Israel sich identifizieren oder nur solidarisieren sollten. Resultat: Der Münchener Kreis identifizierte sich, der Düsseldorfer Kreis dagegen solidarisierte sich mit Israel.
Hier nun wird das Analphabetentum der Münchner Zionisten offenkundig. Denn was heißt: sich identifizieren? In diesem Falle doch wohl: sich mit den Menschen in Israel personengleich erklären, für deren Taten oder Untaten - geradezustehen.
Diese Erklärung, beinhaltet sie nicht das Eingeständnis, als Zionist in Deutschland sozusagen Angehöriger einer Fünften Kolonne zu sein? Könnte man sich vorstellen, daß einer, der in den USA lebt, sich mit Menschen seiner früheren Heimat oder der früheren Heimat seiner Vorfahren identifiziert?
Identifikation bedeutet ja auch Einverstanden-sein mit jedem in Israel an die Macht gelangenden Regime, und wär's ein Nero-Regime! Des weiteren: Natürlich gibt es auch in Israel Straffällige - Diebe, Totschläger, Mörder. Wollen die erwähnten Zionisten auch mit diesen, weil sie Israelis sind, personengleich sein? Schließt die Identifizierung auch den außerhalb Israels, namentlich in der Bundesrepublik wirkenden Personenkreis mit ein? Ich weise auf Nachstehendes hin:
die Organisierung des Attentates auf Dr. Adenauer, die einen
Polizisten das Leben kostete,
das Herumschnüffeln in gewaltsam geöffneter Wohnung,
die "Sammlung" von Geldern nach Gangsterart.
Bei solch einer "Sammlung", bei der jegliche Kontrolle entfällt, läßt sich ja niemals feststellen, wohin die Gelder fließen. Mir fällt da eine Sammlung aus den Jahren 1947/48 ein: damals gab es verschiedene zionistische Parteien; jede sammelte für sich Beträge in Dollar, die zu Waffenkäufen für die jüdischen Kämpfer in Palästina dienen sollten. Als 1948 der Staat Israel ausgerufen wurde, stellte man offiziell diese Sammlungen ein. Trotzdem kam man später dahinter, daß einige clevere Leute die Geldsammlungen fortsetzten - natürlich für ihre eigenen Taschen.
Zu den Hauptaufgaben, die sich die NJZ gestellt hat, zählen nicht nur der Kampf gegen die NPD und die Deutsche Nationalzeitung - von den NJZ-Herren stets verächtlich nur "Soldatenzeitung" genannt -, sondern auch die unermüdlichen Bestrebungen, die Kriegsverbrecherprozesse gegen Deutsche nicht enden zu lassen. Darum besitzt Simon Wiesenthal auch alle Sympathien der NJZ, die ihm bescheinigt, daß er sich durch seine Jagd auf deutsche Menschen bereits einen "legendären Namen" erworben habe.
Beim Stanislauer Prozeß, der 1966/67 in Münster geführt wurde, konnte einem jüdischen Zeugen eine Falschaussage nachgewiesen werden, was die zionistische Presse in hohem Maße erregte: der Fall wurde in aller Welt diskutiert. Jene Blätter, die sich stets für bedingungslose Verfolgung von NS-Verbrechen eingesetzt hatten, fanden es verantwortungslos, daß Verteidigung und Gericht den armen Zeugen so weit hatten bloßstellen können. Allein eine israelische Zeitung schrieb sehr richtig, daß es leider Menschen gebe, die sich ohne Berechtigung und Kenntnis der Tatsachen als Zeugen aufdrängten, um auf diese Weise persönliche Interessen wahrnehmen zu können.
Die NJZ läßt derartiges nicht gelten; für sie ist jede Zeugenaussage dann in Ordnung, wenn sie zur Verurteilung eines deutschen NS-Angeklagten führt. Wenn ein jüdischer Zeuge einmal den Mut aufbringt, wahrheitsgemäß den Angeklagten zu entlasten, dann hat er sich, wie an anderer Stelle bereits erörtert,
die NJZ zum Dauerfeind gemacht. Es wird sein voller Name und seine Anschrift publiziert, und zwar mit gehässigen Ausführungen, die für fanatische Leser eine direkte Aufforderung zu Tätlichkeiten darstellen. Mir, beispielsweise, wurde auf solche Weise mitgespielt.
Das genannte Blatt beschäftigte sich seit Jahren mit meiner Person, weil ich mir erlaubt habe, mich für deutsch-jüdische Versöhnung einzusetzen. Darüber hinaus war ich bestrebt, durch Artikel in der Deutschen National-Zeitung bei der deutschen Öffentlichkeit etwas den Eindruck abzuschwächen, daß alle Juden in der Bundesrepublik mit der Fortführung der Kriegsverbrecherprozesse einverstanden seien.
Wie im Vorwort ausführlich dargelegt, war ich im März 1967 gerichtlich zu dem in Münster stattfindenden Stanislauer Prozeß als Zeuge und Sachverständiger geladen. Die NJZ vom 14. April 1967 brachte auf Seite 2 unter der Überschrift "Noch mehr Verwirrung vom 'jüdischen Mitarbeiter' von der 'Deutschen Soldaten-Zeitung'" eine Notiz etwa folgenden Wortlauts:
"Der Münchener Jude, der sich durch seine Mitarbeit bei der 'Deutschen Soldaten-Zeitung' einen traurigen Namen gemacht und Artikel gegen Juden und gegen den Israelstaat in der 'Deutschen Soldaten-Zeitung' veröffentlicht hatte, ist als Zeuge bei dem Prozeß der 15 ehemaligen SS-Männer aufgetreten, die der Massenmorde an Juden in Stanislau beschuldigt werden."
Dieser Meldung, die aus Münster stammt, fügt die Redaktion noch hinzu, daß sie sich in der Ausgabe vom 10. März mit mir befaßt hatte. Sie hatte mich wegen meines Aufsatzes angegriffen, den die Deutsche National-Zeitung am 3. März gebracht hatte. Dieser Artikel hatte, wie bereits gesagt, eine Verteidigung des Kardinals Frings zum Inhalt.
Die Redaktion schließt ihre Ausführungen mit folgenden Worten: "In unserem Kommentar haben wir an die Münchener Gemeinde appelliert, deren Mitglied er ist, sich von ihm loszusagen, weil seine Mitgliedschaft die ganze Gemeinde befleckt."
Am 26. Mai 1967 widmete mir die NJZ auf der Titelseite einen zweispaltigen Leitartikel unter der Überschrift "Der jüdische SS-Verteidiger"; da ist die Rede von meinem Auftreten im "KZ- Prozeß". Wiederum liest man, daß ich giftige antijüdi-
sche und antiisraelische Artikel in der traurig bekannten "Deutschen Soldaten-Zeitung" schreibe. Des weiteren behauptet die Zeitung, ich hätte meine Seele der "Deutschen Soldaten-Zeitung" verkauft. Der Grund, warum ich mich mit dieser Nummer der NJZ näher befasse, liegt darin, daß sie in ihrem Hetzartikel, wie folgt, fortfährt: Ich hätte beim Prozeß gesagt, daß der Führer der zionistischen Bewegung, Dr. Chaim Weizmann, erklärt habe: "Eher will ich den Untergang der deutschen Juden sehen als den Untergang des Landes Israel für die Juden." Ich hätte mich mit der Schändung des Andenkens von Dr. Weizmann nicht begnügt usw.
Nun, erstens habe ich das vor Gericht gar nicht gesagt. Zweitens steht dieser Satz in meinem Buch "Schuld und Schicksal" auf Seite 72 mit einer Photokopie zwischen Seite 64 und 65. Drittens brachte unser zionistisches Winkel-Blättchen am 6. Mai 1960 auf Seite 5 einen Aufsatz, der sich auch mit Chaim Weizmann befaßte und jenes Zitat enthielt, das auf der erwähnten Photokopie in meinem Buch zu finden ist. Falls die Wiedergabe dieses Zitates eine Schändung des Andenkens von Dr. Chaim Weizmann bedeutet, so war doch die NJZ die erste Schänderin dieses Andenkens! Wenn also die NJZ mit heuchlerisch erhobenem Zeigefinger resümiert: "Und dieser Burg ist noch immer Mitglied der Münchener Gemeinde", so hätte sie nach dem Gesagten doch nach dem 6. Mai 1960 zuerst den Hinauswurf ihrer eigenen Herrschaft aus der Münchener Israelitischen Kultusgemeinde beantragen müssen. Haben die ehr- und verantwortungslosen Publizisten dieses Terefa-Blättchens (terefa, hebräisch = unrein, das Gegenteil von koscher) wirklich vergessen, daß sie dieses weizmannschändende Zitat 1960 selbst gebracht haben? Hat sie der Haß so blind gemacht? Oder sind das nur betrügerisch irreführende Gangstermethoden, zu denen Geldwucherer und Produzenten von geistigem Tinnef fähig sind? Mit solchen Methoden versucht man, wie oben dargelegt, gegen jene zu hetzen, die für Wahrheit eintreten.
Bei dieser Gelegenheit sei festgestellt, daß ich erst im Jahre 1954 Mitglied der Israelitischen Kultusgemeinde in München geworden bin. Ich gestehe, daß ich es nicht gerade als Ehre empfinde, Mitglied einer Gemeinschaft zu sein, welcher derart gei-
stige und seelisch verkrüppelte Menschen ebenfalls angehören. Wenn ich meinen Austritt nicht erkläre, so vor allem, um nicht den Eindruck zu erwecken, als ob ich schuldbewußt der unberechtigten Forderung der genannten Zeitungsleute nachgäbe.
Die Hetze gegen mich in den Leitartikeln ging unvermindert weiter. Daraufhin entschloß ich mich, so zu handeln, wie das Gewissen es einem anständigen Juden vorschreibt: ich wandte mich am 16. Juni 1967 in einem Brief an den mir persönlich unbekannten Gemeinderabbiner Grünewald. In diesem Schreiben schilderte ich kurz die Hetzkampagne der NJZ gegen mich und bat ihn, da die Kultusgemeinde kein Ehrengericht hat, in meiner Angelegenheit ehrenamtlich als Richter zu fungieren. Ich erklärte mich bereit, mich, sollten die Herren der NJZ mir wirklich eine giftige antijüdische und antiisraelische Tätigkeit nachweisen können, seinem Urteilsspruch, gleichgültig, wie er ausfallen möge, zu beugen. Der Rabbiner teilte mir mit, die Herren der NJZ seien nicht gewillt, zum Friedensgericht zu erscheinen. In ihrer Schamlosigkeit merkten die genannten Individuen gar nicht, daß sie mit ihrer Weigerung, der Einladung der Rabbiners Folge zu leisten, nicht nur ihr Schuldbewußtsein verrieten, sondern auch die Autorität des Rabbiners verletzten!
Wie nicht anders zu erwarten, zeitigten die provokatorischen Schmähaufsätze der NJZ gegen mich ihre bösen Folgen: als ich am 25. Juni 1967 das Grabmal meiner Frau auf dem Israelitischen Friedhof zu München schmücken wollte, wurde ich auf dem Friedhof tätlich angegriffen und an der Erfüllung meiner Ehrenpflicht gehindert. Daraufhin veröffentlichte ich meine Korrespondenz mit dem Gemeinderabbiner und eine Schilderung des feigen Überfalls in der Deutschen National-Zeitung. Alsbald brachte die NJZ am 14. Juli 1967 auf Seite 2 einen Aufsatz mit der Überschrift "J. G. Burg hetzt weiter in 'Deutscher Soldaten-Zeitung'". Darin wurde behauptet, daß ich als Gemeindemitglied, der ich antiisraelische und antijüdische Artikel in der "Deutschen Soldaten-Zeitung" schrieb, mich, weil ich die Wahrheit liebte, als Märtyrer aufspielte. In diesem Aufsatz heißt es doch in gewohnter Weise, ich würde hetzen. Wenn man aber die Überschrift nochmals liest, wird klar, wer hetzt. Die
Herren benehmen sich wie notorische Alkoholiker, die Nüchterne der Trunkenheit bezichtigen.
Wie schon gesagt, trage ich nicht gerne persönliche Angelegenheiten ans Licht der Öffentlichkeit; sonst hätte ich mich ja nicht mit der Bitte um Schlichtung der Angelegenheit an den Gemeinderabbiner gewandt. Wenn ich hier auf meine persönliche Angelegenheit dennoch eingegangen bin, dann nur darum, weil sie mit den Kriegsverbrecherprozessen zusammenhängt. Schließlich liegt für die deutsche Öffentlichkeit die Tätigkeit der NJZ ja völlig im Dunkel: Die verantwortlichen Redakteure treten als Nichtdeutsche für die Verewigung der Kriegsverbrecherprozesse ein. Angesichts ihrer dauernden Hetze gegen jegliche nationale Strömung in Westdeutschland, ihres fortgesetzten Eintretens für fremde Interessen und der Tatsache, daß sie Deutsche gegen Deutsche aufbringen, haben sie sich ein etwaiges Wiederaufflammen des Antisemitismus letztlich selbst zuzuschreiben.
Wie Gutinformierte meinen, wird dieses Blättchen sogar noch durch Zuschüsse aus bundesdeutschen Steuergeldern mitfinanziert. Sollte das wahr sein, so wäre es eine Sünde gegen den deutschen Steuerzahler und schriee zum Himmel!
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