Grundwasser im Gelände des KGL Birkenau (Auschwitz)

Von Dipl.-Ing. Michael Gärtner und Dipl.-Ing. Werner Rademacher

Das heute allgemein als »Konzentrations- und Vernichtungslager« bezeichnete Lager Auschwitz-Birkenau wurde unter der Bezeichnung »Kriegsgefangenenlager« geplant und errichtet. Baubeginn war Ende 1941. Die Ausführung erfolgte nach einer Zeichnung der Sonderbauleitung Auschwitz vom 07.10.1941.[1] Der Bauabschnitt B Ia wurde im März 1942 fertiggestellt und mit Kriegsgefangenen bis August 1942 belegt. Die Bezeichnung des Lagers wurde beibehalten. Eine Umbenennung wird erst Mitte April 1944 erkennbar. Man verwendet seitdem auch die Bezeichnung »KL-Auschwitz, Lager II«.

Eine Zeichnung zum Ausbauzustand des Lagers im April 1942 ist in Abb. 1 wiedergegeben. Diese und viele weitere Zeichnungen zu anderen Zeitpunkten sind einer von uns verfaßten Arbeit zur Baugeschichte des KGL-Birkenau zu entnehmen. Wir haben in 18 solcher Skizzen die Entstehung des Lagers zeitlich richtig dargestellt. Die bisherigen Darstellungen vermittelten oft ein falsches Bild.[2]

1. Grundlegende Auswirkungen und deren Bedeutung

Es wurde und wird im Bereich Birkenau über Verbrennungsgruben berichtet, die heute - auf Grund einer erheblich besseren Quellenlage - zu bezweifeln sind. Entscheidend vorgebrachtes Gegenargument ist der bekannt hohe Grundwasserstand in Birkenau. Die Dokumente lassen keine andere Deutung zu. Das Grundwasser stand im Bereich Birkenau 0,30 m bis 1,20 m unter Geländeoberkante. Im übrigen ist in fast jedem Buch über Auschwitz der Hinweis enthalten, daß das gesamte Gelände in und um das Lager sumpfig war und wieder wurde.

Zum Verständnis der Zusammenhänge bedarf es einiger einführender Zeilen. Es ist unumstößliche Tatsache, daß zu dem Geschehen in Birkenau bis heute,- außer dem Gutachten des Dipl.-Chem. Germar Rudolf aus 1993[3] - keine schriftlichen, deutschen Sachverständigengutachten gefertigt wurden. Prof. Dr. Gerhard Jagschitz wurde am 28.01.1987 von einem Gericht in Österreich mit einem solchen beauftragt. Eine schriftliche Fertigung stellte er am 05.05.1992 in ca. 5 Jahren in Aussicht. Das vor Gericht mündlich abgegebene Gutachten - beginnend am 29.04.1992 - wurde protokolliert, aber nicht veröffentlicht.[4] Es enthält, wenn auch sehr vorsichtig formuliert, z. T. außergewöhnliche Aussagen.[5] Darum warten wir - 50 Jahre nach den in der Folge beschriebenen Ereignissen - auf das angekündigte Gutachten. Immerhin arbeitet Prof. Dr. Jagschitz schon über 10 Jahre daran.

Andere zusammenfassende, wesentliche Veröffentlichungen entstanden Jahrzehnte nach den Geschehnissen. Das Kalendarium der Ereignisse im Konzentrationslager Auschwitz Birkenau - allerdings ohne jeden Quellennachweis - erschien erst ca. 17 Jahre nach der Errichtung des Lagers.[6] Die Veröffentlichung begann 1959, gleichzeitig mit den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zum Auschwitzprozeß in Frankfurt. Erst 1964, also bereits ca. 22 Jahre nach dem Geschehen, wurde sie beendet. Sie ist eine chronologisch gegliederte Darstellung des Geschehens. Die zweite Herausgabe des Kalendariums,[7] diesmal ergänzt durch einen Quellennachweis, erfolgte 1989 ca. 47 Jahre nach den Geschehen.

Eine Veröffentlichung amerikanischer Luftbilder[8] aus 1944 erschien 35 Jahre später. Diese Photos ermöglichten neue, sehr wesentliche Erkenntnisse. Sie zeigen Auschwitz mit der kompletten Umgebung. Eine ganze Reihe der geschilderten Ereignissen zeigen die Luftbilder aber nicht. Nur ein Beispiel: Von Verbrennungsgruben nördlich Krematorium V ist nichts zu sehen!

Nun wird verständlich, warum Irrtümer von Zeitzeugen so spät erkennbar wurden. Oder sollte es zu spät gewesen sein, um notwendige Korrekturen durchzuführen? Nein! Für die Darstellung der historischen Wahrheit kann es niemals zu spät sein. Warum aber wurden die Historiker nicht tätig? Ihre Aufgabe ist es doch, erkennbare Fehlinterpretationen zu korrigieren. Wir müssen ihre Antwort einfordern, warum sie versagt haben.

Abb. 1: KGL Birkenau im Mai 1942: angebliche Lage des Bunker 1. Vollgröße durch Anklicken.

Vermehrt werden Zweifel laut, seit das Zentralarchiv Moskau[9] (auch als Sonderarchiv bezeichnet) mit seinen erheblichen Unterlagen der »Zentralbauleitung der Waffen-SS und Polizei, Auschwitz« 1992, also ca. 50 Jahre später, für die Forschung geöffnet wurde. Die Dokumente belegen die Baugeschichte der beiden Lager sehr ausführlich. Ein überraschender Fund sind die »UKW-Entlausungsanlagen«, über die J.-C. Pressac in seinem zweiten Buchs berichtet.[10] Es gab eine mobile Anlage dieser Art in Birkenau und eine Stationäre in Auschwitz. Die Anlagen sind allein schon deshalb interessant, weil keine Zeitzeugenaussagen darüber existieren. Wir bereiten eine technische Veröffentlichung vor, die erstaunliche Fakten aufweisen wird.

Auf dieser erweiterten Basis wollen wir den Ursachen der Zweifel nachgehen, sie fachlich prüfen und - soweit erforderlich - entsprechende Begründungen vorlegen. Themen wie Krematorien und Vergasung greifen wir nicht auf, da die Facharbeiten von G. Rudolf[3] und C. Mattogno[11] die bisherigen Ansichten überzeugend widerlegen.

Die Einflüsse des Grundwassers sind fachlich bisher nicht untersucht und die Zweifel nicht geprüft. Welche Berichte sind es, die bezweifelt werden? Wer berichtet darüber und was sagen Zeitzeugen oder Berichterstatter aus? Außer den geschilderten Vorgängen selbst, erscheinen uns Zeitpunkt und Ort der Ereignisse wesentlich. Erkennbare Widersprüche werden wir deutlich darlegen. Wir gehen in zeitlicher Reihenfolge vor:

2. Von welchen Ereignissen wird berichtet?

2.1. Bunker 1

Laut Zeugenaussagen soll sich nördlich des Lagers Birkenau ein altes Bauernhaus befunden haben, das an Mai 1942 als Menschengaskammer verwendet worden sein soll, vgl. Abb. 1. In dessen Nähe sollen sich Massengräber befunden haben, in denen später auch Leichenverbrennungen stattgefunden haben sollen. Wir zitieren nach J.-C: Pressac.[12] Sein Buch erschien 1989, 47 Jahre nach den Ereignissen. Wir kommen mehrfach darauf zurück.

Abb. 2: KGL Birkenau; russische Skizze mit angeblicher Lage von Bunker 1 und 2. Vollgröße durch Anklicken.

Es ist festzustellen, daß es keine Angaben gibt, wo dieser Bunker 1 gestanden hat. J.-C. Pressac warnt deshalb auf S. 165 davor, die Abwasser-Absetzbecken der angefangenen Kläranlage des Abschnittes B III als "Verbrennungsgruben" anzusehen. Ein Fehler, der in der deutschen Literatur - nach seiner Angabe - vorgekommen sei.

Eine russische Skizze vom 03.03.1945 auf S. 179 zeigt eine Lage des Bunkers ohne Beweise, Abb. 2. Pressac schreibt hierzu, daß »Bunker I nicht mehr genau lokalisiert werden kann.« Er traute dieser Skizze nicht, die 2 Monate nach der Besetzung des Lagers durch die Sowjets gefertigt wurde. Warum, sagt er nicht.

Der Zeuge Benroubi sagte aus:[13]

»Nach 300 bis 400 Meter liefen die [von Bunker I kommenden] Gleise auf eine riesige Lichtung, wo die Massengräber gegraben waren. Die Abmessungen waren 20 × 3 × 2,5 Meter, und es gab anscheinend zwischen einigen Dutzend und hundert davon [...]«

Jede Grube hatte somit eine Flache von 60 m2 und ein Volumen von 150 m3. Bei angenommenen 100 also: Flache = 6.000 m2, Volumen = 15.000 m3.

Der Zeuge Buki gab an:[14]

»Wir brachten die Wagen zu einem etwa 40 Meter langem und, wie ich glaube, etwa 6 Meter breitem [240 m2, d. Verf.] Grab, das ungefähr 100 Meter von dem Haus entfernt war.«

Der Zeuge Garbarz sagte:[15]

»Wir sahen große, auf dem Boden angezeichnete, Rechtecke, zwanzig oder dreißig Meter breit und fünfzig bis sechzig Meter lang. In einem von ihnen war der Boden rot befleckt.«

Der Zeuge gibt zu erkennen, daß er die Rechtecke als Gräberflächen betrachtet. Er erklärt später ergänzend:[15]

»[...], ungefähr ein Meter fünfzig tief.«

Die Fläche einer Grube war, nach diesen Angaben, zwischen 1.000 und 1800 m2 groß. Die Aushubmasse betrug 1500 m3 bzw. 2.700 m3. Wo ein solche Grube beschrieben wird, muß unmittelbar daneben die entsprechende Menge Aushub gelegen haben, und zwar aufgelockert. Die Menge der Gruben ist nicht ausgesagt. Es müssen nach den weiteren Angaben mindestens drei gewesen sein. Der Unterschied zu den vorherigen Größenangaben ist nicht zu übersehen.

Der Zeuge gibt nicht an, wieso vergaste Menschen bluten.

Dokumente gibt es zu den Vorgängen nicht. Vorstehend genannte Flächen etc. sind auf keinem Luftbild feststellbar. Spuren bearbeiteter Flächen dieser Größe können jedoch nach so kurzer Zeit nicht unsichtbar werden. Die amerikanischen Luftbilder zeigen solche Spuren nicht. Wo aber z. B. Gleise lagen, müssen auch Gleisbettungen, Wege etc. gewesen sein.

J.-C. Pressac bezweifelte selbst einige Aussagen. Er schreibt z.B. S. 161:

»Offenkundige Übertreibung durch den Zeugen, was praktisch bei den frühen Berichten die Regel ist.«

An anderer Stelle, S. 164, zur Angabe von 13 Personen/m2:

»Dies ist eine übertriebene Zahl, da es nur möglich ist, 8-10 Personen auf einen Quadratmeter zusammenzuquetschen.«

Wir ersparen es uns auf solche Widersprüche einzugehen, sie sind zu offensichtlich. Zu der Tiefe der Gruben von 1,5 bis 2,5 m nehmen wir erst Stellung nach der notwendigen Klärung zur Höhe des Grundwassers im Gelände.

Der Abbruch des Bunkers wird auf Anfang 1943 festgelegt, obwohl, wie schon erwähnt, es keine Quellenangaben gibt. Wir müssen jedoch einschränkend ergänzen, daß in der Vorbereitung dieser Arbeit ein vierseitiges Dokument, datiert 12.04.43, in den Akten des ZAM gefunden wurde, das weitere Zweifel weckte. Da unsere Forschung in diesem Punkt nicht abgeschlossen ist, zitieren wir nur den Text:[16]

»1 Prov. Sauna, in ein bestehendes Haus im Gelände des BA III eingebaut.«

Wir weisen daraufhin, daß zu dieser Zeit, vor Baubeginn, der B III in ein Häftlingslazarett und eine Quarantänestation umgeplant wurde.[17] Wir kommen im Abschnitt 13 auf die Unmenge kritischer Anmerkungen, die Pressac in seinem ersten Buch niederlegte, nochmals zurück.

2.2. Bunker 2

Zeugen berichten bezüglich dieses nordwestlich des Lagers gelegenen Hauses ebenfalls über Vergasungen und Grubenverbrennungen ab 30.06.1942 bis Frühjahr 1943 (Abb. 3). Der Bunker wurde erneut im Mai/Juni 1944 in Betrieb genommen als "Bunker V".

Wir beziehen uns hier wieder auf Pressac, S. 171 bis 182. Der Bunker hat demnach genau »350 m westlich der Zentralsauna« gestanden. Die polnische Karte M = 1:25.000, die uns zur Verfügung steht,[18] weist jedoch einen Abstand von ca. 250 m für die Fundamente der zugehörigen Baracken aus, in deren Nähe heute die Fundamente eines kleinen Hauses als Bunker 2 angegeben werden.

Abb. 3: Bauzustand des KGL Birkenau im September 1942, inkl. angeblicher Bunker 1, 2, und Massengräber/Verbrennungsgruben. Vollgröße durch Anklicken.

Der Zeuge Dragon macht zu den Gruben für den Zeitraum 1942 folgende Angaben:[19]

»An der anderen Seite des Bauernhauses waren vier 30 m lange, 7 m breite und 3 m tiefe Gruben.«

Die Gesamtfläche der 4 Gruben beträgt somit = 840 m2 und das Volumen = 2520 m3.

Der Zeuge Dr. Nyiszli sagt für den Zeitraum 1944 aus, auf den wir unter 2.4. noch zurückkommen:[20]

»Der Scheiterhaufen war ein Graben, 50 Yards lang, sechs Yards breit und drei Yards tief [...]«

Der Zeuge erwähnt später eine 2. Grube:[20]

»Wenn die beiden Scheiterhaufen gleichzeitig arbeiteten, [...]«

In Metern umgerechnet sind die Maße: 45,72 × 5,49 × 2,74 m. Die zwei Gruben haben eine Gesamtfläche von 251 × 2 = 502 m2 und ein Gesamtvolumen = 687,75 × 2 = 1.357,49 m3.

Eine zweite russische Skizze vom 3.3.1945 enthält eine Verbrennungsgrube von 30 m2.[21]

Die Unterschiede in den Größenangaben sind wieder erheblich. Dokumente gibt es ebenfalls nicht. Zur Tiefe der Gruben von 3 bzw. 2,74 m haben wir bereits eine spätere Stellungnahme angekündigt.

2.3. Erdbestattung und spätere Kremierung von Fleckfieberopfern

Verschiedene Zeugen berichten über die Erdbestattung von Opfern der ersten Fleckfieber-Epidemie und über die Verbrennung derselben nach Exhumierung ab dem 21.9.1942 zum 30.11.1942.[22] (Abb. 3)

Die Akten des ZAM berichten ausführlich von der ersten Epidemie, die von außen durch Zivilarbeiter ins Lager eingeschleppt wurde.[23] Sie begann am 01.07.1942. Das Krematorium I, das zu dieser Zeit allein zur Verfügung stand, reichte zur Kremierung der Opfer nicht aus. Diese wurden daher in Birkenau erdbestattet. Im gleichen Bereich waren vorher schon andere Opfer bestattet worden. Die Zahlenangaben schwanken zwischen 50.000 und 107.000. Wegen der auftretenden "Leichengifte" wurden sie wieder exhumiert. Sie wurden dann zuerst auf Scheiterhaufen, später in Gruben verbrannt. So die Berichte.

Angaben über die Menge der Gruben finden sich in keiner uns bekannten Arbeit. Wir vermuten, daß sich die oben zitierten Aussagen des Zeugen Benroubi evtl. hierauf beziehen.

Die Aussage, daß in den Teichen die Fische an den "Leichengiften" starben - Fäulnisprodukte sind wohl gemeint -, ist sicher falsch. Diese hätten sich dazu gegen den Grundwasserstrom ausbreiten müssen. Selbst einem Laien ist sicher klar, daß Dränagen als Abläufe das Grundwasser zur Weichsel zogen. Die Fischteiche lagen aber flußaufwärts.

2.4. Verbrennungsgruben beim Krematorium V

Zeugen berichten von Verbrennungsgruben auf der Fläche nördlich des Krematoriums V zwischen Bauwerk und Graben vor dem Zaun im Mai bis Juli 1944 (Abb. 4). Wir geben ebenfalls wieder, was Pressac in seinem ersten Buchs berichtet. Weil die Krematorien wegen Beschädigung außer Betrieb waren, entstand eine Situation

»[...], daß die Verbrennungsgräben im Freien rasch gegraben werden mußten, [...]«. (S. 253)

Pressac erwähnt dort ebenfalls

»[...] fünf Verbrennungsgräben von Krematorium V [...]«.

Weiter ergänzt er auf den Seiten 420/421:

»Krematorium IV war seit Mai 1943 geschlossen [...]«

und

»Der Ofen von Krematorium V, ebenfalls im April 1944 repariert, hatte sich als so unbefriedigend erwiesen, daß nicht weit von seiner Nordwestecke im Freien Verbrennungsgräben gegraben worden waren.«

Weiter dann

»[...] in den Freiluftgräben, die parallel zur Nordwand angelegt [...] waren.« (S. 421)

Pressac bestätigt, durch zitieren von Zeitzeugen, ab S. 379 seine Angaben. Zeuge Dragon:

» [...] in fünf Gräben verbrannt wurden, die hinter Krematorium V gegraben wurden.« (S. 380)

Zeuge Tauber:

»Man erkannte, daß die Gräben die Leichen besser verbrannten [als die Öfen, d. Verf. ...] als die Gräben in Betrieb gegangen waren.« (S. 380)

Pressac berichtet weiter über die Aussagen des Zeugen F. Müller. Er bezichtigt diesen:

Abb. 4: KGL Birkenau im Juni 1944, inklusive angeblichem Bunker 2 und

Verbrennungsgruben. Vollgröße durch Anklicken.

»[...] unbeabsichtigter Irrtümer und Ausschmückungen, sogar Lügen [...]« (S. 380)

Obschon Pressac in seinem gesamten Buch - was nie erwähnt wird - mit den Zeitzeugen nicht gerade schonend umgeht, wunderte uns diese harte Formulierung. Wir zitieren deshalb aus dem Buch des Zeitzeugen selbst,[24] ab Seite 200:

»[...] wurde bald mit dem Aushub von fünf Gruben hinter dem Krematorium V, [...], begonnen.«

»Die zwei Gruben, die ausgehoben worden waren, hatten eine Länge von 40 - 50 Metern, waren 8 Meter breit und 2 Meter tief.« (S. 207)

Es folgt dann eine detaillierte Angabe über den »[...] Abflußkanal für das Menschenfett [...]« in den Gruben. F. Müller fahrt fort auf S. 211:

»Auf dem hinteren Hof des Krematoriums ließ Moll drei weitere Verbrennungsgruben ausheben, so daß er dort jetzt über fünf verfügte.«

Die Abmessungen ergeben sich aus den vorstehenden Zitaten: Gesamtflächen = 5 Gruben zu je 40 bzw. 50 m × 8 m = 1.600 bzw. 2.000 m2 und Gesamtaushub (× 2 m) = 3.200 bzw. 4.000 m3. Nochmals, der Aushub mußte auch hier irgendwo abgelegt werden. Die erheblichen Mengen wären nicht zu übersehen gewesen, werden aber nicht genannt. F. Müller gibt ferner noch eine betonierte Flache von 60 × 15 m = 900 m2 an, auf der nicht verbrannte Knochen zerstampft wurden.

Diesen Schilderungen widersprechen den uns zur Verfügung stehenden amerikanischen Luftbildern vom 31. Mai 1944, 25. August 1944 und 13. September 1944, eindeutig[25] (vgl. auch Abb. 5). Gleiches gilt für das deutsche, uns vorliegende Luftbild vom 8. Juli 1944.[26] Gruben sind auf keinem der genannten Photos zu sehen, obwohl jede einzelne fast der Grundrißgröße des Krematoriums V entsprach.

 

Abb. 5: Luftaufnahme des KGL Birkenau vom 13.9.1944.[39] Auf Wiedergabe einer Vollgröße wurde hier verzichtet. Vgl. dazu die Website www.air-photo.com

Die Zeichnungen und Luftbilder zeigen folgendes: Die Abmessungen des Krematoriums V sind 67,50 × 12,85 m mit einem Anbau auf der Nordostecke von 4,50 × 4,00 m. Der Abstand zum Dränagegraben nach Norden an dieser Ecke ist ca. 26 m. Das ergibt eine Fläche von 2.000 m2. Die fünf Gruben sollen sich in dieser Fläche befinden, mit oben berechneten Maßen. Ebenso die angegebene Betonfläche sowie Flächen für die Lagerung des Aushubes und die notwendigen Abstände zwischen allen angegebenen Teilen.

Das Feuer in den Verbrennungsgruben konnte eine Hitze von einigen 100 °C erreichen, ja bis zu 1.000 °C. Jeden Feuerwehrmann kann man dazu befragen. Eine wichtige Antwort auf folgende Frage wäre die: Bis auf welche Entfernung kann sich ein Mensch ohne Schutzanzug einem solchen Feuer nähern? Es arbeitete, nach den Zeugenaussagen, dort ein Arbeitskommando ohne Schutzanzug.

Es bleibt bei der Tatsache: Das Gebäude Krematorium V ist deutlich erkennbar, sonst ist auf den Luftbildern aber nichts zu sehen.

Pressacs "Dokument 8"[27] widerspricht ebenfalls den Zeugenaussagen. Dieser am 26.5.1944 geprüfte Kostenvoranschlag für das Krematorium II weist eindeutig nach, daß die Ofengrube der Verbrennungsöfen für Krema V als Wanne ausgebildet wurde und der Aushub an dieser Stelle für den Zweck vereist wurde.[28] Wir kommen hierauf später nochmals zurück. Nach der Schnittzeichnung dieses Gebäudes, Nr. 1678,[29] ist die Oberkante des Wannenbodens ca. 1 m unter Geländeoberkante. Krematorium V war nicht unterkellert. Diese Ofengrube stand also im Grundwasser!

Wenn aber diese Ofengrube vor Grundwasser geschützt werden mußte, dann ist das Beweis dafür, daß keine Verbrennungsgruben, wie oben beschrieben, an dieser Stelle möglich waren.

Nicht vergessen werden darf, daß das Gelände des Lagers nach Norden abfiel, wie die polnischen Meßtischblätter, Maßstab = 1:25.000, beweisen.

Eine Passage aus einer Arbeit von Dr. Jan Sehn muß an dieser Stelle wiedergegeben werden, die auch zu großen Irritationen führte:[30]

»Auf dem Boden der Grube wurden zuerst dicke Holzscheite, dann immer kleinere und schließlich trockene Äste aufgeschichtet. Auf diese Unterlage warf man dann die Leichen. Danach begoß der die Arbeit beaufsichtigende SS-Mann an allen vier Ecken die Grube mit Petroleum, setzte einen Kamm aus Kautschuk in Brand und warf ihn auf die mit Petroleum begossene Stelle.«

Jeder Pfadfinder auf der ganzen Welt weiß, daß so kein Feuer in einer Grube zu entfachen ist. Die Formulierung blieb dennoch unbeanstandet. Die deutschen Historiker waren offensichtlich nicht bei den Pfadfindern! Solche Beispiele könnten wir seitenweise fortsetzen. Dies ist jedoch nicht Sinn unserer Arbeit. Sie könnten nur verdeutlichen, warum wir, die erst durch Pressacs Buche den Anstoß zur Forschungsarbeit bekamen, uns fragen, weshalb solche falschen Bezeugungen Bestand haben konnten. Niemand hat bisher, nach unserem Wissen, eine wirkliche Ursachenforschung zu den Irrtümern von Zeugen betrieben. Wir wollen versuchen, dieser Frage am Ende dieser Arbeit nachzugehen. Die weitere Bearbeitung unserer Thematik wird einige Antworten geben.

3. Welche Zweifel sind entstanden? Wodurch wurden sie ausgelöst?

Die Widersprüche zwischen den einzelnen Zeugenaussagen sind es sicher einerseits selbst. Es sind andererseits aber die Verstöße gegen naturwissenschaftliche Grundgesetze. Letzteres hat wiederum eine einfache Ursache. Es gab ursprünglich nur Zeugenaussagen. J.-C. Pressac gab 1989 erste, ausführliche Erläuterungen, also 47 Jahre nach den oben angeführten Ereignissen. Sein Aufsehen erregendes Buch ist leider zu wenig bekannt und wohl kaum, wenn überhaupt, gründlich gelesen worden. Hätten die Historiker sein Werk aufmerksam gelesen, dann hätten sie auch seine Kritiken und Zeugenschelten etc. gekannt. Auch darauf kommen wir zurück. Sie forschten jedoch nicht, sondern sie "glaubten". Aus Angst? Man kommt nicht umhin, den Historikern den Vorwurf zu machen, daß sie versäumten, Wissenschaftler anderer Fachrichtungen in ihre Arbeit einzubinden Sie handelten falsch und zu dem selbstherrlich! Oder fürchteten sie, selbst, in die Mühlen der Justiz zu geraten? Sie wissen schließlich auch, daß andere Meinungen, als die vorgeschriebenen, vom Staatsanwalt verfolgt werden müssen!

4. Welche Dokumente begründen die Zweifel?

Wann wurden diese der Forschung zugänglich?

Eine wesentliche Antwort wird die Bearbeitung der 2. Teilfrage geben, die vorstehenden Ausführungen schon zu entnehmen ist. Sie lautet nämlich, daß viele Zeugenaussagen schon Jahrzehnte "Bestand" hatten, bevor die Dokumente samt Zeichnungen bekannt wurden, aus denen Sachbeweise zu entnehmen sind. Hier liegt das Hauptübel. Man versuchte Dokumente passend zu Aussagen auszulegen, und das ist eben Jahrzehnte später nicht möglich. Naturwissenschaftliche Tatsachen sind nicht auslegungsfähig, sie sind unanzweifelbar.

Für Personen, welche die Zeit miterlebt haben, ist das Beharren auf irrtümlichen Aussagen eine sehr menschliche Erscheinung. Man sollte daher auch denen, die Unrecht erlitten haben, aus eventuell nicht beabsichtigten, unrichtigen Aussagen keine Vorwürfe machen, sondern denen, die daraus Sensationen machten. In Die Welt vom 07.02.1997 erschien hierzu unter dem Titel »Wenn die Erinnerung eines Zeugen trügt« ein interessanter Artikel.[31] Er bestätigt die alte Forensische Erkenntnis:

»Sachbeweis geht vor Zeugenbeweis«

5. Dokumente und Unterlagen

Wir benutzen für unsere Prüfungen folgendes Wissen und Unterlagen:

5.1. Landkarten des Gebietes um Auschwitz.

Es sind alte Karten der k.u.k. Monarchie (heute noch im Handel erhältlich) M = 1: 200.000 aus den Jahren 1889, 1905 und 1915.

Nichts kann verständlicher zeigen, warum die Umgebung von Auschwitz so wasserreich ist. Eine Unzahl von Teichen, vom Grundwasser gespeist, liegen wie eine Perlenschnur entlang der Weichsel und Sola. Dieser "Wasserreichtum", zusammen mit dem "Kohlereichtum" der Gegend war entscheidend bei der Standortwahl der I.G.-Farbenindustrie AG für das Bunawerk. Der Zeuge O. Ambros nannte im Prozeß die Kriterien.[32] Der Bedarf für ein Buna-Werk war u. a. 1 Million Tonnen Kohle und stündlich 15.000 m3 Wasser.

5.2. Polnische Landkarten

M 1: 25.000 nach dem Stand von 1986. Beide Lager sind in den Karten eingetragen, ebenso der Industriekomplex der I.G.-Farbenindustrie AG. Der Vorteil des Maßstabes dieser Karten ist, daß die Entwässerungsgräben und auch kleinste Wasserflächen enthalten sind. Sie zeigen durch ihre Fließrichtung, insbesondere nördlich des Lagers, wie das Gelände zur Weichsel fällt. Der Verlauf der Gräben entspricht dem Entwurf der »Melioration, Teil III« vom 15.08.1942.[33]

5.3. Deutsche und amerikanische Luftbilder.

Letztere bekannt seit 1979.

5.4. Die Akten der verschiedenen Bauleitungen

Hier wurde hauptsächlich die der »Zentralbauleitung der Waffen SS und Polizei, Auschwitz«, soweit sie veröffentlicht wurden oder beschafft werden konnten. Es existieren weitere Zehntausende, die wir noch nicht auswerten konnten. Wir müssen daher damit rechnen, unsere Erkenntnisse in einzelnen Details modifizieren zu müssen.

5.5. Zeichnungen der Bauleitungen aus den Akten wie vor.

Es gibt erheblich größere Aktenbestände von den Lagern in Auschwitz, als man vermutet. Allein das genannte Archiv in Moskau beherbergt über 83.000 Dokumente und Bauzeichnungen etc. Es lohnt sich, in den beiden Bänden des Inventar archivalischer Quellen des NS-Staates über die Menge des Materials nachzulesen.[34]

5.6. Das Wissen eines Mitarbeiters unseres Arbeitskreises

Er hat sich an Ort und Stelle ein Bild über die Geländeverhältnisse geholt und eine Reihe von Dias angefertigt. Wir wissen selbstverständlich, daß heutige Verhältnisse mit denen von 1942 nicht verglichen werden können. Nur die einschlägigen Akten können Beweise sein und die gibt es. Diese für unsere Arbeit zu beschaffen ist nur eine Geldfrage.

Wir haben den Themenkreis, zu dem wir unsere Unterlagen ausgewertet haben, eingegrenzt auf den Titel dieser Ausarbeitung: Grundwasser.

6. Wer stellte den Grundwasserreichtum des Gebietes fest?

Es liegt uns ein 4-seitiger Bericht vom 29.10.1941 vor, basierend auf einem Gutachten eines Professors der Universität Breslau.[35] Es weist hin auf die Grundwasserströme »die Weichsel, Przemsza und Sola begleiten«.

Ein weiterer Professor der gleichen Universität erstellte Aufnahmen und Kartierungen der Pflanzengesellschaften. Eine Grundwasserbeobachtungsstelle wurde eingerichtet. Diese Akten haben wir noch nicht bearbeitet. Man ging davon aus, daß 125.000 Kriegsgefangene untergebracht werden sollten. Mit dem KL insgesamt 150.000 Personen, entsprechend einer Großstadt.

Da das Grundwasser einer Untersuchung zufolge »nicht einmal zum Mund Spülen verwendet werden kann«, wird auf die vorhandenen Talsperren für Trinkwasser verwiesen. Es ist jedoch Mineralwasser ausgegeben worden. Der Bericht belegt, daß man sehr sorgfältig und professionell vorging.

Die österreichischen Karte M = 1: 200.000 aus 1905 bestätigt die Zuflüsse. Sie zeigt deutlich, daß sowohl entlang der Weichsel als auch der Sola eine Kette von Teichen liegen, die aus den südlich von Auschwitz liegenden West-Beskiden durch Grundwasser gespeist werden.

Die sehr guten polnischen Karten verdeutlichen die Verhältnisse und lassen erkennen, daß die Teiche wahrscheinlich durch Kiesausbeutung entstanden sind und ihr Wasserspiegel der Grundwasserhöhe entspricht.

Pressac belegt mit einem »Plan des Interessengebietes des KL-Auschwitz« diese Teichlandschaft.[36] Sie bestätigt die Entstehung aus Kiesausbeute. In einem Tätigkeitsbericht vom 19.04.1941 wird erwähnt »Einzeichnung der neu hinzugekommenen Teiche in den Plan des Interessengebietes«.[37] Eine eigene Vermessungsabteilung erledigte diese Arbeiten. Die umfangreichen Akten dieser Abteilung sind von uns noch nicht ausgewertet. Sicher werden sie reichliche, einschlägige Aufschlüsse, nicht nur zu den hier erörterten Themen, geben.

7. Welche Unterlagen belegen die Höhenlage des Grundwassers?

Abb. 6: Ausschnitt aus polnische Landkarte um Birkenau, M 1:25.000. Verwendete Höhen wurden unterstrichen. Vollgröße durch Anklicken.

Jede wesentliche Veröffentlichung über die Lager enthält den Hinweis, daß das Gelände sumpfig ist. Aus der Logik ergibt sich, daß nur ein solches Gelände sumpfig sein kann, in dem das Grundwasser sehr hoch oder sogar, wie hier, bis zur Geländeoberfläche reicht. Pressac bestätigt diese Tatsache mit folgenden Worten: [38]

»Die Art des Geländes in Birkenau, wo das Grundwasser fast an die Oberfläche reicht, [...]«

Wäre er in der Lage gewesen, Rückschlüsse aus dem amerikanischen Luftbildern vom 13.09.1944 zu ziehen, so hatte er es sicher auch getan. Nur gehört dazu das Wissen von einschlägigen Ingenieuren, das er nicht hat. Da sich den Exterminationisten offensichtlich keine Ingenieure zur Verfügung stellten, waren sie gezwungen, den Apotheker Pressac zum "technischen Genie" hochzustilisieren. Ob mit oder ohne seine Zustimmung ist uns nicht bekannt. Sein Buch erweckt zwar bei Laien den Eindruck, von einem technisch Begabten geschrieben zu sein, doch dieser Eindruck ist falsch.

Das genannte Luftbild[39] weist nördlich des Lagers einen Streifen von 2,5 km Länge in W-O Richtung aus, in dem auf ca. 1,25 km Breite - teilweise bis zur Weichsel ausgedehnt - sehr deutlich sichtbar wird, daß das Grundwasser hier sicher bis zur Geländeoberfläche reichte. Ein System von Gräben im Fischgrätmuster, beweist diese Tatsache (vgl. Abb. 5). Ländereien werden so, nach den Regeln des landwirtschaftlichen Wasserbaus,[40] in typischer Form entwässert. Auf dem Photo ist zu erkennen, daß die Dränagearbeiten im westlichen Bereich erst kurz vor der Luftaufnahme ausgeführt wurden.

Das Oberflächenwasser wird mit einem gewöhnlich nur wenig verzweigten Netz flacher Gräben, über Hauptgräben bis zum Vorfluter (Weichsel), abgezogen. Der Grundwasserspiegel wird dadurch soweit gesenkt, wie es für die vorgesehene weitere Nutzung des Geländes sinnvoll ist.

Man darf an dieser Stelle nicht übersehen, daß im Lager zwischen den Entwässerungsgräben, die um die einzelnen Lagerteile hergestellt worden waren, Dränagen ausgeführt wurden. Der Umfang geht aus einer Baubeschreibung vom 28.10.1942 hervor, die im Kriegsarchiv in Prag aufgefunden wurde.[41] Geplant wurden 114.000 m sogenannte Sauger, Æ 5 cm, ferner Sammler, 8.000 m Æ 6,5 cm, und 4.000 m Æ 8 cm. Zwei Gräben führten das Abwasser vom Lager zur Weichsel, davon der südliche über den »Königsgraben« Den Aushub der offenen Gräben, ca. 110.000 m3, hat man im Lagerbereich direkt aufplaniert, um die Probleme zum Teil zu beseitigen. Es liegen Dokumente für diese Tatsache vor. Sie geben bisher nur noch keine konkreten Angaben darüber, wie diese Leistung ausgeführt wurde.[42]

Das gesamte Grabensystem der Meliorationen[43] ist deutlich in der polnischen Karte M = 1: 25.000 enthalten. Diese Arbeiten wurden von der landwirtschaftlichen Abteilung der Lagerverwaltung ausgeführt und überwacht. Übereinstimmung mit der zitierten Zeichnung ist gegeben. Inzwischen ist belegt, daß ein Teil der Gräben schon bestanden hatte. Sie waren jedoch unbrauchbar geworden.

Abb. 7: Ausschnittsvergrößerung des Bauplanes für die »Wasseraufbereitungsanlage im K.G.L.« Auschwitz-Birkenau, ZAM 502-2-148. Deutlich sichtbar die Eintragung der Höhe des Baugrundes über NN (Pfeil). Vollgröße durch Anklicken.

7.1. Textliche Hinweise auf die Grundwasserhöhe in Birkenau

In einer Baubeschreibung vom 30.10.1941:[44]

»Der Grundwasserstand schwankt zwischen 0,30 und 1,20 m

In einem Schreiben vom 17.10.1942 zu Krematorium II:[45]

»[...] das Gebäude über 2 m im Grundwasser steht [...]«

In einem Schreiben vom 17.03.1943 zur großen Entwesungsanlage (BW 32, "Große Entwesungsanlage" bzw. "Zentralsauna"), die Statik betreffend:[46]

»[...] höchste Grundwasserstand ist mit 0,30 m unter OK Gelände anzunehmen.«

In einem weiteren Schreiben vom 04.06.1943 das gleiche Gebäude betreffend:[47]

»[...] Heizgruben relativ tief zu liegen kommen, so daß eine Isolierung gegen Grundwasser, welches ca. 20 cm unter Terrain steht, notwendig ist [...]«

[sämtliche Hervorhebungen d. Verf.]

7.2. Zeichnerischer Hinweis

In der Zeichnung der Entwesungsanlage (BW 32), Nr. 2159 vom 08.03.1943, ist im Schnitt deutlich sichtbar eine Linie enthalten, auf der als Text »Grundwasserspiegel« zu lesen ist.[48]

Ein weiteres Anzeichen gibt es, das sehr hochstehendes Grundwasser beweist:

8. Gebäude mit Wannengründungen

Gebäude mit solchen Gründungen führt man aus, wenn sie mit ihren Kellern im Grundwasser stehen, also wasserdicht sein müssen. Der Keller wird quasi zu einem Ponton, der durch Eigengewicht und Auflast am Aufschwimmen gehindert wird. Die Gebäude werden in diesen Teilen zweischalig ausgeführt. Zwischen den Schalen ist eine wasserdichte Schicht. Das Grundwasser wird während der Bauphase entweder durch Abpumpen abgesenkt oder durch Vereisen des Baugrundes abgehalten. Letzteres Verfahren wurde bei den Krematorien IV und V angewendet. Sämtliche Kellerteile und Kellergruben der Gebäude in Birkenau sind als Wannen ausgeführt. Beide Verfahren verteuerten die Bauten erheblich. Unterkellerungen wurden daher nach Planung der Krematorium II und III auf ein Minimum reduziert.

Es ist zu beachten, daß sich die folgenden aufgeführten Gebäude mit Wannengründungen sowohl von Nord bis Süd, als auch von West bis Ost über das gesamte Lager verteilen. Die Grundwasserlage war demnach über alle Lagerteile gleich.

  1. Krematorium II, BW 30
  2. Krematorium III, BW 30a
  3. Krematorium IV, BW 30b
  4. Krematorium V, BW 30c
  5. Entwesungsanlage, BW 32
  6. Wasseraufbereitungsanlage, BW35

Der Untergrund bei den Krematorien IV und V wurde, wegen der geringfügigen Fläche und Tiefe, vereist.[49] Die Baugruben der größeren Keller der anderen Gebäude wurden, in abgeteuften Brunnen mit Pumpen, grundwasserfrei gehalten.[50]

9. Zeitzeugenaussage zum Grundwasser in Birkenau

In den uns bekannten Büchern berichtet ein Zeuge über Grundwasser in den oben erwähnten Gruben. Es ist Filip Müller in seinem Buch Sonderbehandlung.[24] Müller ist Angehöriger eines Sonderkommandos gewesen. Er berichtet auf S. 36 von einer Grube, in die Grundwasser eingesickert ist und in der man prüfte, wie hoch es stand:

»Dann forderte man uns auf, die Leichen in die Grube zu werfen. [...] Wir packten die Toten an den Händen und Füßen und warfen sie mit Schwung möglichst weit zur Mitte der Grube hin. Sobald sie klatschend auf die Wasserfläche fielen, spritzte es nach allen Seiten. Danach lief das Wasser, wenn sie wie die Mühlsteine auf den flachen Grund sanken, über ihnen zusammen.«

10. Angaben zum Gelände um Birkenau

Für das Gelände rings um die Lager gab es erstaunlicherweise bereits Angaben in Normal-Null (NN), bezogen allerdings auf die "Adria". Diese Höhe, in der Zeit der österreichischen Monarchie vermessen, liegen 0,38 m unter unserem deutschen Normal-Null (NN).

Solche Höhen gibt es u. a. in den ausführlichen Plänen für die gesamten Gleisanlagen, einschließlich der Anschlußgleise. Es würde diese Arbeit zu sehr ausweiten, dies hier wiederzugeben. Daher versichern wir nur, daß sie in unseren Händen sind und mit ausgewertet wurden.[51]

In der unter aufgeführten Tabelle sind die uns bekannten Gebäudepläne mit Geländehöhen NN aufgeführt. Sie dienen uns als Bezugspunkte für die weiteren Überlegungen.

Gebäude des KGL Birkenau mit Angabe der Geländehöhen

Gebäude

Zeichnung

Geländehöhe

gefertigt

Quelle

1.

Krematorium II

Huta 109/13a

NN 235,366

21.09.1943

S. 323

2.

Krematorium III

Huta 109/14a

NN 235,366

23.09.1943

S. 325

3.

Wachgebäude

ZBL 835

NN 235,93

05.11.1941

ZAM[52], Abb. 8

4.

Absetzbecken B III

ZBL 2534

NN 233,71

15.06.1943

S. 169

5.

Wasseraufbereitung

ZBL 2364

NN 235,45

15.05.1943

ZAM 502-2-148, Abb. 7

Die Seitenzahlen beziehen sich auf J.-C. Pressac, Anm. 12

Der polnischen Karte entnehmen wir nun eine Reihe von Punkten, die in NN angegeben sind, um über diese das Gefälle des Geländes in % in den verschiedensten Richtungen zu ermitteln. Wir geben in Abb. 6 eine Ausschnitt aus der Karte wieder und haben darin die verwendeten Höhenpunkte deutlich gekennzeichnet. Die angegebenen Längenmaße sind aus dem Plan herausgemessen. Die Gefälle in % mit Rechenschiebergenauigkeit ermittelt. Die Himmelsrichtungen sind ebenfalls angenähert gewahrt.

Das Lagergelände fällt auf der Südgrenze von der Südostecke NN 236,3 m über NN 235,0 m nach Westen auf NN 234,4 m ab. Auf eine Länge von 1.380 m also um 0,138 %.

Auf der Höhe der Straße zwischen den Bauabschnitten II und III, analog, von NN 234,5 m über NN 234,0 m nach Westen auf NN 232,3 m. Auf eine Länge von 1.560 m um 0,141 %.

Das Gefälle wechselt ca. 300 m nördlich des Lagers, es steigt von NN 232,3 m nach Westen auf NN 232,8 m. Auf eine Länge von 1.080 m um 0,046 %.

Wir haben auf der Ostseite des Lagers wieder von der Südostecke mit NN 236,3 m die Strecke zum Punkt NN 232,3 m gewahrt. Auf eine Länge von 2.200 m fällt das Gelände um 0,182 % nach Norden. In Verlängerung dieser Ostseite nach Norden um ca. 1.500 m ist NN der Weichsel in der polnischen Karte auf NN 227,3 m eingetragen.

Das Gelände fallt, Parallel zu letzterer Strecke, beginnend 260 m südlich von der Südwestecke des Lagers, am Punkt NN 235,4 m nach Norden zum Punkt NN 232,8 m auf 2.310 m um 0,112 %. In Verlängerung der Westseite des Lagers um 1.375 m ist die NN-Höhe der Weichsel analog mit NN 228,O m eingetragen.

Pressac hat in seinem Buchs, S. 195, einen Lageplan abgebildet, der ein interessantes Nivellement enthält. In diesem Bauabschnitt B II, ist jede Baracke mit NN-Höhen an jeder Schmalseite handschriftlich versehen. Zweck der Höhenvermessung wird nicht erkennbar. Zu vermuten ist eine Vermessung entweder zur Abrechnung von Erdarbeiten oder zur Festlegung der Fußbodenhöhen der Baracken in diesem Abschnitt. Aus den vermessenen Punkten wurden Höhenschichtlinien entwickelt und eingetragen. Sie beginnen auf der SO-Ecke mit NN 235,5 m und enden auf der NW-Ecke mit NN 234,5 m. Sie beweisen erneut das Gefälle des Geländes in Höhe und Richtung. Auf ca. 740 m fallt das Gelände um 0,139 %. Diese Feinvermessung entspricht den obigen Berechnungen völlig. Das Gefälle ist ungefähr nach NNW ausgerichtet.

Abb. 8: Ausschnittsvergrößerung des Bauplanes der Hauptwache des K.G.L. Auschwitz-Birkenau. Deutlich sichtbar die Eintragung der Höhe des Baugrundes über NN (Pfeil). Plan erhalten aus dem Zentralarchiv Moskau ohne Archivnummer. Wir bemühen uns darum, diese zu erhalten. Vollgröße durch Anklicken.

Wir haben natürlich weitere Berechnungen angestellt, sie haben das Ergebnis nicht verändert. Zusammengefaßt muß festgestellt werden, daß das Gebiet fast eben ist. Die in der Landkarte sichtbaren Höhenschichtlinien bestätigen unsere Annahme ebenso wie die Fotos. Da die Karte farbig ist, sind die Höhenschichtlinien auf der Kopie kaum zu erkennen.

Zu weiteren, noch exakteren Berechnungen haben wir die zugehörigen Akten, wie z. B. die über die Brunnenbohrarbeiten etc., aus denen ergänzende Werte und Fakten zu entnehmen waren, noch nicht ausgewertet. D. Czech berichtet in ihrem Buch (Anm. 6), S. 80, unter dem 07.03.1941 von Untersuchungen des Prof. Dr. Ing. Zunker, Breslau, über Wasser und Teichverhältnisse mit dem Zweck: Bewirtschaftung des Geländes für Vieh- und Fischzucht. Diese Untersuchungen waren offenbar die Grundlage für die genannte Baubeschreibung vom 30.10.1941 und die Brunnenbohrarbeiten, genannt im »Baubericht für den November 1941«.[53]

Da wir jedoch für einige wesentliche Punkte ausreichend genaue Angaben haben, ist eine Beurteilung der Grundwasserverhältnisse möglich.

11. Zusammenfassung der Vorprüfungen und Folgerungen

Wir greifen ergänzend auf die Fachliteratur zurück und entnehmen einem Brockhaus-Band die folgenden, allgemeinen Hinweise:[54]

»Grundwasser, das die Hohlräume des Bodens und der Gesteine füllende Wasser. Seine Oberfläche ist der Grundwasserspiegel. Er liegt in stehenden Grundwasserbecken waagerecht, bei strömendem Grundwasser fällt er in Richtung der Strömung [Hier zutreffend. D. Verf.]. Er wird gemessen durch Aufgraben oder in Bohrlöchern; in den Gruben und Bohrlöchern stellt sich ein "freier" Wasserspiegel in Höhe des Grundwasserspiegels ein. Die Geschwindigkeit der Strömung ist abhängig von der Größe der Hohlräume des Bodens und vom Gefälle; sie beträgt bei den allgemein vorkommenden Gefällen (1 bis 3 ‰) bei feinem, tonhaltigem Sand der Nordseeküste 1 bis 3 cm, bei reinem Berliner Sand 0,1 bis 0,3 m, bei gröberen Sanden 1 bis 3 m in 24 Stunden. Grundwasser führen nur wasserdurchlässige Schichten des Bodens, man nennt sie Grundwasserträger. Über dem Grundwasser wird der Boden im Bereich des Kapillarsaumes dadurch feucht gehalten, daß das Wasser unter dem Einfluß der Kapillarkraft (Haarröhrchenkraft) in den engeren Hohlräumen ansteigt. Der Grundwasserstand, d. i. die Hohe des Grundwasserspiegels, wechselt ähnlich wie der freie Wasserstand der Gewässer mit der Jahreszeit, mit den Niederschlägen, dem Wasserverbrauch der Pflanzen usw. [...]«

Wir benutzten weiter als technische Unterlage aus der Fachliteratur, die Hütte. Des Ingenieurs Taschenbuch,[40] und wählten die 27. Auflage, die zwischen 1942 und 1950 erschienen ist. Sie enthält alles Wissenswerte zum landwirtschaftlichen Wasserbau etc.

Aus der Geologie ist bekannt, daß in der Eiszeit nur einmal - und nur für kurze Zeit - die Vereisung bis Bielitz (28 km Luftlinie südwestlich Auschwitz) reichte, also bis an den Rand der Karpaten. Die riesigen Gletscher brachten aus den Bergen Skandinaviens losgelöste Gesteins- und Schuttmassen mit.

Wesentlichste Grundlage unserer Beurteilung ist ein »Erläuterungsbericht zum Vorentwurf nur den Neubau des Kriegsgefangenenlagers der Waffen-SS, Auschwitz O/S« vom 30.10.1941.[55] Der Baugrund, offenbar auf den Untersuchungen des zitierten Prof. Dr. Zunker beruhend, ist wie folgt beschrieben:

»Die Bodenbeschaffenheit ist schlecht. Unter der Humuserde tritt Lehm und Tegel [ein versteinerungsreicher, graublauer, plastischer, mariner Ton der Tertiärformation. D. Verf.] zu Tage, in welchen Kies- und Sandlinsen von geringer Mächtigkeit eingebettet sind. Der Grundwasserstand schwankt zwischen 0,30 und 1,20 m. Das Gelände ist z. T. versumpft.« [Hervorhebung durch d. Verf.]

Für statische Berechnungen der Kellerteile mußte daher, wie geschehen, von einem Grundwasserspiegel von 30 cm ausgegangen werden.

Allein durch diese Erläuterung ist belegt, daß in Gruben von 1,50 bis 3,00 m Tiefe Grundwasser auftreten muß. Es sind jedoch weitere Beweise vorhanden. Alle vorgetragenen Sachverhalte passen nahtlos zu obiger Beschreibung. Es decken sich sowohl die Höhenangaben als auch die Fließrichtung des Grundwassers sowie der Inhalt der zitierten Dokumente mit den sonstigen Feststellungen. Zu zwei in Zeugenaussagen beschriebenen Lagen von Verbrennungsgruben wollen wir die weiteren Beweise vorlegen.

11.1. Gruben nördlich Krematorium V, BW 30c

  1. Es ist Beweis geführt, daß die mit Oberkante ca. 1,00 m unter Geländeoberkante liegende Ofengrube als Wanne ausgeführt wurde Die Grube wurde bei der Herstellung des Baues, wie ebenfalls bewiesen, durch Vereisung frei von Grundwasser gehalten.
  2. Es ist durch Dokumente bewiesen, daß der Grundwasserspiegel bei der großen Entwesungsanlage (BW 32) 20 cm unter Geländeoberkante lag. Das Gebäude liegt ca. 270 m entfernt vom Krematorium V. Bei angenommenem Gefälle des Grundwassers von 3 ‰ und unter Vernachlässigung des bewiesenen Gefälles des Geländes, konnte das Grundwasser 1,01 m unter Geländeoberkante stehen. Wir haben bewußt den ungünstigsten Fall gerechnet, da dieser schon ein ausreichender Beweis ist. Der oben erwähnten Logik folgend, kann das Grundwasser jedoch so tief nicht gestanden haben. Einmal wäre das Gelände dann nicht mehr "sumpfig" gewesen. Zum anderen wäre eine Melioration dann überflüssig gewesen. Die Zeugen geben die Tiefe der Gruben mit 2 m an.
  3. Vier genannte Luftbilder lassen keine der bezeugten 5 Gruben erkennen.

  4. Diese 5 Gruben sollen eine Fläche von min. 1 600 m2 gehabt haben. Der Aushub beansprucht ca. die gleiche Fläche. Die erwähnte Betonplatte 900 m2. Ohne nun zu berücksichtigen, daß zwischen allen diesen Teilen sich auch noch das Arbeitskommando bewegen muß, ist eine solche Flache von ca. 4.100 m2 zwischen Gebäude und Graben am Zaun nicht vorhanden. Dieser Bereich umfaßt nur 2 000 m2.
  5. Ein nach Zeugenaussagen schon damals vorhanden gewesener Tümpel, gespeist vom Grundwasser, nächst Krematorium IV ist ein weiterer Beweis für den hohen Grundwasserstand.[56]
  6. Auf die Darstellung sonstiger nicht möglicher Vorgänge, die gegen Naturgesetze verstoßen, verzichten wir. Jeder Gebildete erkennt sie ohne Schwierigkeiten.

11.2. Gruben nahe Bunker 2

  1. Analog zu 11.1.2. ist die Entfernung der Gruben westlich von BW 32 ca. 320 m. Wieder ohne das Geländegefälle zu berücksichtigen, stünde das Grundwasser hier 1,16 m unter Geländeoberkante. Die Grubentiefen sind von den Zeugen mit 3,0 m angegeben.
  2. Siehe 11.1.6.

Abschließend ist noch darauf hinzuweisen, daß die Meliorationsarbeiten Teil III im Jahr 1942 noch nicht begonnen waren. Dies beweist ein Schriftstuck vom 25.11.1942:[57]

»[...] Daß im Jahre 1943 aller Voraussicht nach an die eingehende Dränierung des Geländes wohl noch nicht im vollen Umfang gegangen werden kann. [...]«

Die Maßnahmen konnten sich demnach noch nicht auswirken. Beleg ist auch hierfür das Luftbild vom 13.09 44.[39] Es gibt eine Reihe weiterer Dokumente, die vorstehende Tatsachen belegen. Wir verzichten auf die Vorlage, da sie sich erübrigen.

11.3. Fazit:

Verbrennungsgruben in der Tiefe, wie von Zeugen angegeben, waren in Birkenau nicht möglich.

12. Gegengutachten

Wir haben zu allen Ingenieursmeinungen, die wir vorstehend geäußert haben, Gegenmeinungen von Fachingenieuren auf Seiten der Exterminationisten gesucht, um uns mit diesen fachgerecht auseinanderzusetzen. Von Fachingenieuren gibt es solche Arbeiten unseres Wissens nicht. Andere eventuell prüfungswürdige, technisch richtige Laienarbeiten gibt es jedoch unseres Wissens auch nicht. Wir sind daher gezwungen, unsere Kollegen, falls sie uns widersprechen wollen, dazu aufzufordern.

J.-C. Pressac möge uns Verzeihen, daß wir ihn nicht als Techniker, geschweige denn als Ingenieur akzeptieren. Die "technischen Erläuterungen" in seinen Büchern, das zeigen nicht nur die obigen Beispiele, sind ohne jede Basis. Wir bleiben ihm dennoch für seine Bücher dankbar, weil sie unser Engagement zur Prüfung erst herausgefordert haben. Ohne sein Buch mit der großen Zahl wiedergegebener Dokumente gäbe es keine Diskussionsbasis.

13. Ursachenforschung

Wir wiesen schon daraufhin, den das Buche des J.-C. Pressac, vermutlich, weil die gedruckten wenigen hundert Exemplare fast nur in Staatsbibliotheken zu finden sind, zu wenig beachtet wird. Seine Kritiken, die er berechtigt erhebt und die wir z. T. mittragen können, sind wenig bekannt. Gleiches gilt auch für einige Feststellungen, die er richtig trifft.

Aus der Vielzahl von Kritiken greifen wir nur einige heraus, mit denen Pressac deutlich macht, daß er die Problematik erkannt hat: (Übersetzungen d. Verf.)

»Die Zeugen erklären das Gegenteil, und für sie ist das die Wahrheit.« (Seite 16)

»Fünfhundert Meter (tatsächlich 800 m) weiter (von Bunker 2) gab es ein weiteres Bauernhaus, das als Bunker I bezeichnet wurde. [...], insgesamt 2.000 nackte Menschen aufzunehmen. (Offenkundige Übertreibung durch den Zeugen, was praktisch bei den frischen Berichten die Regel ist [...]).« (Seite 161)

»Das Innere des Bauernhauses [Bunker 2] war in vier Teile mit durchlaufenden Trennwänden geteilt [...] von denen einer 1.200 nackte Menschen aufnehmen konnte, der zweite 700, der dritte 400 und der vierte 200 bis 250.

(Das macht eine Gesamtzahl von 2.500 bis 2.550 Menschen, was eine Dichte von 28 Menschen auf den Quadratmeter über eine Flache von 90 qm erbringt. Das ist materiell unmöglich, und S. Dragons Schätzung von 2.500/2.550 ist offensichtlich falsch. Ich glaube nicht, daß dieser Zeuge absichtlich irreführen wollte, doch er folgte der Neigung zu übertreiben, die zur Zeit der Befreiung allgemeine Regel gewesen zu sein scheint und die das war, was zu der Zahl von 4 Millionen Opfern für das KL Auschwitz Veranlassung gab, eine Zahl, die heute [1989 d. Verf.] als reine Propaganda betrachtet wird. Sie sollte durch vier geteilt werden, um in die Nähe der Wirklichkeit zu kommen)« (Seite 171)

» [...], waren vier schwarze Rauchsäulen, die das Krematorium 24 Stunden am Tag ausspie. Dieses Bild kann natürlich nicht gänzlich als bare Münze genommen werden, weil zwei der Krematorien außer Betrieb waren, und Luftaufnahmen aus dieser Zeit keine Spur von Rauch zeigen. Es ist eine Diskussion über den Widerspruch zwischen der Erinnerung der Überlebenden und dem unbestreitbaren Beweismaterial der Luftaufnahmen aufgekommen.« (Seite 253)

»Diese Studie zeigt bereits den totalen Bankrott der traditionellen Geschichtsschreibung (und daher auch der Methoden und der Kritik der Revisionisten), einer Geschichte, die zum größten Teil auf Zeugenaussagen beruht [Heute nicht mehr! D. Verf.], die gemäß der Laune des Augenblicks gesammelt wurden, zurechtgestutzt, um zu einer willkürlichen Wahrheit zu passen [...]« (Seite 264)

Nur wer Pressacs Buch studiert hat (wir besitzen es!) und mit Erweiterung des Wissens das Studium ständig wiederholt, weiß, daß er in gebotener Zurückhaltung versucht hat, falsche Formulierungen zu korrigieren, und daß er versuchte, dem Zeugenbeweis die Rangstelle zu geben, die von alters her richtig war. Er erkannte in fast revisionistischer Betrachtungsweise, daß eine "Umkehrung" dieses Grundsatzes zu einer Fehlbeurteilung führen mußte. Vielleicht erahnte er sogar die möglichen Folgen, wenn viele Einzelheiten einem größeren Personenkreis bekannt wurden. Wie aber muß es um eine Sache bestellt sein, in der nicht einmal wohlmeinende, warnende Kritiken von Freunden wie von J.-C. Pressac gehört werden?

Wir wollen diesen Abschnitt mit einem einfachen Hinweis beschließen. Zu unserem Kreis gehören u. a. auch Personen, die aus eigenem Erleben über die vergangene Zeit berichten. Viele einfachste Grundtatsachen, die zum Wissen über die Zeit notwendig sind, gehören dazu. Wir haben z. B. die Erfahrung gemacht, daß, wer selbst in Kriegsgefangenschaft war, größeres Verständnis für Irrtümer und Reaktionen von Häftlingen hat. Daher haben wir uns hierzu den Erfahrungssatz "An jedem Gerücht ist meist ein Körnchen Wahrheit" gemerkt. So könnte es auch bei "Bunker 1" sein. Wir suchen in unserer Arbeit diese "Körnchen" und fanden manche, über die wir noch berichten werden.

Bleibt festzustellen, daß ein deutscher Bürger, der solche Sätze, wie oben Pressac, veröffentlichen würde, heute wegen "Volksverhetzung" angeklagt und verurteilt würde. Sein Buch würde beschlagnahmt und, wie schon Dutzende andere in dieser Zeit, vernichtet![58] Was ist eine Demokratie ohne Meinungsfreiheit?

Erklärung von Fachausdrücken

Dränageanlagen

Dränageanlagen sind Anlagen zur Bodenentwässerung. Die Ausführung erfolgt in offenen Gräben bei hohem Wasserstand, oder mit Dränagerohren bei tieferem Wasserstand.

Eine Dränung umfaßt:

  1. Saugstränge, die das Bodenwasser aufnehmen,
  2. Sammelstränge, die die Saugstränge vereinigen
  3. Hauptsammler, der im Vorfluter, (hier: Weichsel) einmündet, je nach Höhe desselben, direkt oder über Hebewerke.

Melioration

Melioration der landwirtschaftliche Wasserbau. Er hat die Verbesserung der landwirtschaftlich genutzten Flächen zum Ziel. Die Tiefe des Grundwasserspiegels für mittleren Wasserstand unter Geländehöhe wurde angenommen in cm:

NN-Adria

Das Gebiet von Auschwitz gehörte vor dem 1. Weltkrieg zu Galizien, einem Teil der österreich-ungarischen Monarchie. Diese hatte ihr Höhensystem auf Meereshöhe Adria aufgebaut, an die sie angrenzte. Die Bezugshöhe liegt 0,38 m unter NN in Deutschland.

Hinweis

Wir verwendeten in der vorliegenden Veröffentlichung für Zitate die Begriffe des Zeugen und Zeitzeugen. Wir weisen jedoch daraufhin, daß es uns leider nicht bekannt ist, ob die von uns wörtlich wiedergegebenen Aussagen, die wir aus dem englischen Text übersetzten, solche sind, die vor ordentlichen Gerichten abgegeben wurden, oder ob es Erlebnisberichte von Zeitgenossen sind. Bekanntlich unterhält das Archiv in Auschwitz eine derartige Sammlung. Die Bewertung der Aussagen hängt sicher davon entscheidend ab.

Das vom Apotheker J.-C. Pressac verfaßte Buch Auschwitz: Technique and Operation of the gas chambers,[12] aus dem wir zitieren, enthält - entgegen den in wissenschaftlichen Arbeiten üblichen Gepflogenheiten - keine Quellennachweise, aus denen eine Bewertung möglich wäre. Wir sind nur sicher, daß es keine sachverständigen Zeugenaussagen sind, die wir wiedergeben.

Wir müssen bitten, die Berichte selbst zu bewerten und daraufhin zu prüfen, ob es vor Gericht beeidete Aussagen sein können.

Die Verfasser, September 1997


Anmerkungen
[1]J.C. Pressac, Die Krematorien von Auschwitz. Die Technik des Massenmordes, R. Piper GmbH & Co. KG, München 1994, S. 185
[2]M. Gärtner, W. Rademacher, Zur Entstehungsgeschichte des Kriegsgefangenenlagers Auschwitz-Birkenau, VHO, Berchem 1998, 118 S. A4 spiralgeh., DM 20,-. Eine Einführung dazu wird demnächst in VffG erscheinen.
[3]G. Rudolf, Gutachten über die Bildung und Nachweisbarkeit von Cyanidverbindungen in den 'Gaskammern' von Auschwitz, Selbstverlag, Stuttgart 1992; jetzt: R. Kammerer, A. Solms (Hg.), Das Rudolf Gutachten, Cromwell, London 1993, S. 35f.; erhältlich bei VHO.
[4]Gutachten Prof. Jagschitz vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien im Verfahren gegen Gerd Honsik, Az. 26b Vr 14.186/86, Gerichtsprotokoll.
[5]Diese wurden teilweise von einem von uns bereits aufgegriffen: W. Rademacher, »Der Fall Lüftl«, in: E. Gauss (Hg.), Grundlagen zur Zeitgeschichte, Grabert, Tübingen 1994.
[6]Danuta, Czech,. »Kalendarium der Ereignisse im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau«, in: Hefte von Auschwitz, Nr. 2-4 und 6-8, Panstwowe Muzeum w Oswiecimiu, Auschwitz 1959-1964.
[7]dies., Kalendarium der Ereignisse im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau 1939-1945, Rowohlt Verlag GmbH, Reinbek bei Hamburg 1989.
[8]D. Brugioni, Robert Poirier, The Holocaust revisited. A retrospective analysis of the Auschwitz-Birkenau extermination complex, Washington, D.C., 1979.
[9]Zentrum für die Aufbewahrung historisch dokumentarischer Sammlungen, (ZAM), Viborskaja ult 3, Moskau.
[10]J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 1), S. 105ff.
[11]Carlo Mattogno, Auschwitz. The End of a Legend. A Critique of J. C.. Pressac, Institute for Historical Review, Newport Beach, Ca, 1994; dt. in: H. Verbeke (Hg.), Auschwitz: Nackte Fakten, VHO, Berchem 1995; vgl. ders. in: E. Gauss (Hg.), aaO. (Anm. 6).
[12]Jean-Claude Pressac, Auschwitz: Technique and Operation of the Gas Chambers, Beate Klarsfeld Foundation, New York 1989, S. 161-171.
[13]Ebenda, S. 162.
[14]Ebenda, S. 163.
[15]Ebenda, S. 164
[16]ZAM, 502-1-26-64/67
[17]J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 12), S. 512
[18]Blatt 531.44 TYCHY - BOJSZOWY
[19]J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 12), S. 171
[20]Ebenda, S. 177
[21]Ebenda, S. 172
[22]Siehe D. Czech, aaO (Anm. 6), S. 305 und 346.
[23]ZAM 502-1-332.
[24]Filip Müller, Sonderbehandlung. Drei Jahre in den Krematorien und Gaskammern von Auschwitz, Verlag Steinhausen GmbH, München 1979.
[25]John C. Ball, Air Photo Evidence, Ball Resource Services Limited, Delta, B.C., 1992.
[26]Udo Walendy, »Weitergehende Forschung«, Historische Tatsachen, Nr. 52, Verlag far Volkstum und Zeitgeschichtsforschung, Vlotho 1992.
[27]J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 12), S. 387.
[28]Dabei wird das im Boden befindliche Grundwasser zum Erstarren gebracht, bis das Fundament fertig ist.
[29]J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 12), S. 393.
[30]Dr. Jan Sehn, Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau, Wydawnictwo Prawnicze, Warschau 1957, S. 173.
[31]Klaus Wilhelm, »Wenn die Erinnerung eines Zeugen trügt«, Die Welt, 7.2.1997, S. 9.
[32]Udo Walendy, Auschwitz im IG-Farben-Prozeß, Verlag für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung, Vlotho 1981, S. 163.
[33]ZAM 502-1-319.
[34]Heinz, Boberach, Inventar archivalischer Quellen des NS-Staates. Die Überlieferung von Behörden und Einrichtungen des Reichs, der Länder und der NSDAP, 2 Bände, hg. vom IfZ, K.G. Saur, München l991 und 1995.
[35]ZAM 502-1-149-109/112.
[36]J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 1), Dok. 19.
[37]ZAM 502-1-214-60.
[38]J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 12), S. 269,
[39]National Archives Air Photo Library, 13.9.1944, Ref. No. RG 373 Can B 8413, exp. 3VI, Washington D.C.
[40]Hütte. Des Ingenieurs Taschenbuch, Band III, Verlag W. Ernst & Sohn, Berlin 1951, S. 1082ff.
[41]Historicky ustav Armady Ceske republiky, Prag; die dortigen Archivalien sind leider bisher nicht mit Registriernummern versehn worden.
[42]ZAM 502-1-233-22 und 502-1-26-194.
[43]ZAM 502-1-319.
[44]ZAM 502-1-233.
[45]ZAM 502-1-313.
[46]ZAM 502-1-336-46.
[47]ZAM 502-1-336/107.
[48]J.-C. Pressac, aaO. (Anm. ), S. 73
[49]ZAM 501-2-54-11; ein weiteres zur Zeit leider nicht benennbares Dokument liegt vor und kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
[50]ZAM 502-1-150.
[51]z.B. ZAM 502-1-186.
[52]Leider hat das Zentralarchiv in Moskau vergessen, diesen Plan mit der Archivnummer zu versehen. Wir bilden ihn daher hier in Faksimile ab.
[53]ZAM 502-1-214-9/11.
[54]ABC der Naturwissenschaften und der Technik, Eberhard Brockhaus, Wiesbaden 1949.
[55]ZAM 502-1-233.
[56]In dem Tümpel soll nach Zeugenaussagen zumindest teilweise die Asche der Ermordeten versenkt worden sein, was noch einer Untersuchung harrt.
[57]ZAM 502-1-19-141.
[58]Vrij Historisch Onderzoek, »Bücherverbrennung in Deutschland«, Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung, 1(2) (1997), S. 114f.


Quelle: Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung 2(1) (1998), S. 2-12.


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