Die »Gasprüfer« von Auschwitz
Von Carlo Mattogno
Übersetzung aus dem Italienischen von Jürgen Graf
Einleitung
Die Aufforderung Prof. Faurissons, ihm jenseits unglaubhafter Zeugenaussagen nur einen einzigen Beweis für die Existenz einer NS-Menschenvernichtungsgaskammer in Form materieller Spuren oder dokumentarischer Zeugnisse zu präsentieren, resultierte 1989 in eine Erwiderung durch den französischen Laienforscher Jean-Claude Pressac. In einem voluminösen Werk in englischer Sprache präsentierte er »39 kriminelle Spuren« als Indizien für diese Menschengaskammern.[1] All diese Spuren befinden sich in zeitgenössischen Dokumenten und beinhalteten auf die eine oder andere Weise das Wort "Gas", nie aber mit der expliziten Bedeutung "Menschentötung". Es war daher für die Revisionisten ein Leichtes, Pressacs angeblich kriminelle Spuren durch den Hinweis auf eine harmlose Bedeutung des Wortes "Gas", etwa im Sinne von Läusetötung oder Schutzmaßnahmen gegen den Gaskrieg, zu widerlegen.[2]
In einer 4 Jahre später in deutscher und französischer Sprache publizierten aktualisierten Zusammenfassung seines englischen Wälzers kartete Pressac allerdings nach und präsentierte ein bisher unbekanntes Dokument.[3] Dieses Dokument der Firma Topf & Söhne (Abb. 1.) präsentiert Pressac als eine Art Eingangsbestätigung eines Telegramms,[4] das die Bauleitung von Auschwitz kurz zuvor an diese Firma gesandt hatte (Abb. 2). Auch aus diesen beiden Dokumenten ergibt sich in keiner Weise, daß hier das Wort "Gas" in bezug auf Menschentötungen angewendet wurde. Allerdings würde das zweite Dokument die bisher plausibelste revisionistische Erklärung der Bedeutung des vorangegangenen Telegramms untergraben, in dem von »10 Gasprüfern« die Rede ist. Wie W. Rademacher[5] und C. Mattogno[6] bereits vor Jahren belegt haben, bezeichnet dieser Begriff Rauchgasprüfer, wie sie in den Rauchzügen von Feuerungsanlagen eingebaut werden. Sowohl die Anzahl der bestellten Geräte (10 Geräte für 10 Rauchzüge in den Krematorien II & III von Auschwitz-Birkenau) als auch die bestellende Firma (Topf & Söhne baute Krematoriumsöfen) stützen diese These.
Im 1993 von Pressac publizierten Antwortschreiben der Fa. Topf & Söhne jedoch wird plötzlich von »Anzeigegeräten für Blausäure-Reste« gesprochen, einer Wortneuschöpfung, die einen Zusammenhang mit den damals erhältlichen »Gasrestnachweisgeräten für Zyklon« andeutet. Wäre dieses Dokument echt, so würde dies andeuten, daß die Auschwitzer Bauleitung Geräte anforderte, mit denen in den Krematorien II & III Blausäurereste nachgewiesen werden sollen. Ob diese Blausäurereste allerdings von Menschenvergasungen stammen, wäre damit nicht bewiesen.
Prof. Butz hat jüngst die These vertreten, daß der im Krematorium II errichtete Müllverbrennungsofen als mögliche Blausäurequelle und somit als Einsatzort dieser Nachweisgeräte anzusehen sei.[7] Es soll hier nur auf eine plausibel erscheinende Erwiderung von C. Mattogno auf Butz recht unfundierter These hingewiesen werden,[8] ohne daß hier näher auf diese Diskussion eingegangen wird. Bereits an anderer Stelle wurden erhebliche Zweifel an der Authentizität des neuen, von Pressac gefundenen Dokumentes angeführt.[5,6] Ergänzend sei hier auf zwei stilistische Ungereimtheiten dieses Schreibens hingewiesen, die zwar isoliert betrachtet kein Beweis für eine Fälschung sind, im Gesamtbild aber unsere Skepsis bezüglich der Authentizität weiter verstärken:
Zu Abb. 2 hier klicken: Brief der Firma Topf und Söhne an die Zentralbauleitung von Auschwitz vom 2.3.1943, Tsentr Chranenija Istoriko-dokumentalnich Kollektsii, Moskau, 502-1-313, S. 44. |
1. »dass« ist für ein Schreiben einer alteingesessenen Erfurter Firma recht ungewöhnlich. Man greift zu dieser Schreibweise in Deutschland nur, wenn einem das "ß" auf der Tastatur fehlt.
2. Die Formulierung »kommen wir Ihnen sofort näher« ist völliger Unsinn, bezieht sich eine derartige Formulierung doch nur auf eine körperliche Annäherung. Richtig muß es heißen "kommen wir sofort auf Sie zu".
Nachfolgend faßt C. Mattogno den Stand der Diskussion um dieses Dokument zusammen, dessen Bedeutung nicht unterschätzt werden kann, wurde es doch in den Jahren 1993/94 von den Medien wie auch von den orthodoxen Historikern zu einem Schlüsseldokument für die Existenz der Menschengaskammern von Auschwitz erhoben. VHO
1) Die Deutung Jean-Claude Pressacs.
Das Studium eines Dokuments kann bloß dann zu sicheren historischen Schlußfolgerungen führen, wenn es nicht nur in geschichtlichem, sondern auch in dokumentarischem, bürokratischem und unter Umständen in technischem Zusammenhang gesehen wird. Eine ungenügende Kenntnis des Zusammenhangs oder die irrtümliche Herstellung eines solchen führen unvermeidlich zu einer Verzerrung der eigentlichen Aussage des Dokuments und zu einem falschen Verständnis der ihm innewohnenden Problematik.
Ein Musterbeispiel für ein derartiges, methodologisch fehlerhaftes Vorgehen liefert Jean-Claude Pressac bei seiner Interpretation der beiden Dokumente, welche sich auf die »Gasprüfer« von Auschwitz beziehen.
In seinem Buch Die Krematorien von Auschwitz schreibt er:
»Sobald Messings Montagearbeiten weit genug vorangeschritten waren, sandte die Bauleitung am 26. Februar ein Telegramm an die Topf, in dem sie um die sofortige Zusendung von zehn Gasprüfern für das Bauwerk 30 (Krematorium II) bat. Die SS wollte prüfen, ob die neue Lüftungsleistung im Leichenkeller 1 die ursprünglich für einen Leichenraum vorgesehene Ausstattung d.h. eine hohe Belüftungsleistung und eine niedrige Entlüftungsleistung ausgleichen würde. Denn bei einer Verwendung als Gaskammer mußte diese Ausstattung umgekehrt sein, also eine niedrige Belüftungs- und eine hohe Entlüftungsleistung.«[9]
Ehe wir fortfahren, müssen wir eine Präzisierung anbringen, um Pressac Gerechtigkeit widerfahren zu lassen und seine Argumentation verständlich zu machen: Die unsinnigen Sätze, die ich hervorgehoben habe, beruhen auf einem krassen Mißverständnis der beiden Übersetzerinnen des französischen Originals. Pressac spricht nämlich von einer »aération haute et désaération basse« und umgekehrt[9], was bedeutet, daß die Lüftung bzw. die Entlüftung im betreffenden Raum oben oder unten durchgeführt wird. Ich werde später noch auf diesen Punkt zurückkommen.
Pressac fährt fort:
»Sander und Prüfer schickten am 2. März folgendes Antwortschreiben:
"Erfurt, den 2.3. 43
Betrifft: Krematorium [II]
Gasprüfer
Wir bestätigen den Eingang Ihres Telegramms, lautend:
Absendet sofort 10 Gasprüfer wie besprochen Kostenangebot später nachreichen.
Hierzu teilen wir Ihnen mit, daß wir bereits vor 2 Wochen bei 5 verschiedenen Firmen die von Ihnen gewünschten Anzeigegeräte für Blausäure-Reste angefragt haben. Von 3 Firmen haben wir Absagen bekommen und von 2 weiteren steht eine Antwort noch aus.
Wenn wir in dieser Angelegenheit Mitteilung erhalten, kommen wir Ihnen sofort näher, damit Sie sich mit einer Firma, die diese Geräte baut, in Verbindung setzen können.
Heil Hitler!
per prokura i.V.
Sander Prüfer"
Die Bauleitung erhielt den Brief am 5. März. Dieses Dokument beweist eindeutig das Vorhandensein einer Gaskammer im Krematorium II.«[10]
Es gilt darauf hinzuweisen, daß Pressac im Originaltext klipp und klar von einer »chambre à gaz homicide«, also einer »Menschentötungsgaskammer«, spricht.[11]
In seinem ersten Werk wirft Pressac, der den in einem Telegramm der Zentralbauleitung vom 26. Februar 1943 figurierenden Ausdruck »Gasprüfer« mit »gas detectors« übersetzt, dazu eine äußerst wichtige Frage auf:
»Da die Produktion der Firma Topf hauptsächlich Kochgeräte (Kessel, Bottiche usw.), metallene Leitungen und Behälter (Ventilatoren, Röhren, Getreidesilos usw.) sowie die dazugehörigen Einzelteile (Fächer, Ventile, Hähne usw.) und natürlich Krematoriumsöfen umfaßte, stellte sie keine Gasprüfer her, weil diese Geräte gänzlich außerhalb ihres Produktionsbereichs lagen, und mußte solche zwangsläufig bei einer anderen Zivilfirma bestellen. Weshalb bediente sich die SS dann der Firma Topf als Vermittlerin, anstatt sich direkt an einen auf solche Apparate spezialisierten Lieferanten zu wenden?
Die Antwort ist wohl, daß man auf diesem Wege peinliche Fragen oder Schlußfolgerungen vermeiden wollte, die vielleicht entstanden wären, hätte eine Zivilfirma, die über die »speziellen Aktivitäten« des Lagers Auschwitz nicht unterrichtet war, einen solchen Auftrag erhalten. Anderseits brauchte man beim Geschäftsverkehr mit Prüfer, der schließlich technischer Berater für die Krematorien war, keinerlei derartigen Bedenken zu hegen.«[12]
Laut Pressac ging die Geschichte wie folgt aus:
»Am 10. März testeten Schultze und Messing etwa 16 Stunden lang die Be- und Entlüftung der Gaskammer von Krematorium II. Offensichtlich funktionierte die Anlage noch nicht einwandfrei, da Messing dort am 11. weitere elf Stunden und am 13. noch einmal fünfzehn Stunden arbeitete. Es wurden Versuche nach vorherigem Einwurf von Zyklon B gemacht. Das Messen der Blausäure-Rückstände wurde anscheinend durch ein chemisches Verfahren und nicht mit den Gasprüfern ermittelt [sic! Der sprachliche Schnitzer geht zu Lasten der Übersetzerinnen], da diese zu spät bestellt worden waren, um noch rechtzeitig geliefert werden zu können.«[13]
In den folgenden Darlegungen welche meine bereits in der Studie Auschwitz. La prima gasazione[14] angestellten Betrachtungen aufgreifen und vervollständigen , gedenke ich einerseits nachzuweisen, daß Pressacs Deutung historisch unbegründet und technisch aberwitzig ist, und andererseits eine alternative Deutung zu liefern, die sich mit dem historischen und technischen Hintergrund, vor welchem die Dokumente zu sehen sind, zwanglos in Einklang bringen läßt.
2) Der Verwendungszweck der »Gasprüfer«
Pressacs Erklärung ist technisch falsch und historisch unbegründet. Seine Vorstellung, daß ein Entlüftungssystem von unten für eine Blausäuregaskammer unpassend sei, entbehrt jeglicher technischer Grundlage. In der Tat ist die Ansaugöffnung in den Schemen der Entlausungskammern mit DEGESCH-Kreislaufanordnung mal im oberen, mal im unteren Teile der Gaskammer angebracht:[15] die Qualität der Entlüftung hängt lediglich von der Stärke der Ventilatoren (der entlüftenden wie der belüftenden) ab. Aber selbst wenn eine Entlüftung von oben für das einwandfreie Funktionieren einer Blausäuregaskammer unentbehrlich wäre, erwiese sich Pressacs Deutung immer noch als unrichtig, weil das Ventilationssystem des Leichenkeller 1 umgekehrt installiert war; die Belüftung wurde unten und die Entlüftung oben durchgeführt. Die Entscheidung zur Umstellung der Ventilatoren wurde was Pressac offenbar nicht weiß von der Firma Topf im Mai 1942 gefällt,[16] also ein paar Monate vor der angeblichen Entscheidung der Zentralbauleitung zur Umgestaltung des Leichenkeller 1 in eine Hinrichtungsgaskammer.
Die Zentralbauleitung konnte demnach unmöglich beabsichtigen, mittels »Gasprüfern« zu untersuchen, ob das Lüftungssystem des Leichenkellers 1 für eine Menschenvergasung brauchbar war, weil sie selbst bereits im Mai 1942 die Umstellung des Lüftungssystems beschlossen hatte.
Doch weshalb bestellte die Zentralbauleitung dann die Gasprüfer? Wozu dienten sie?
Pressacs Behauptung, wonach »das Messen der Blausäure-Rückstände anscheinend durch ein chemisches Verfahren und nicht mit den Gasprüfern« durchgeführt worden sei, ist gleichfalls unfundiert, und zwar sowohl historisch als auch technisch. Einerseits gibt es nämlich kein einziges Dokument, in dem von einem "Messen der Blausäure-Rückstände" die Rede wäre; andererseits konnte die Gasrestprobe ausschließlich durch ein chemisches Verfahren erfolgen, nämlich mit dem von Pertusi und Gastaldi entwickelten und von Sievert und Hermsdorf vervollkommneten System.[17] Wenn also laut Pressac die Gasrestprobe »durch ein chemisches Verfahren« und nicht »mit den Gasrestprüfern« durchgeführt wurde, bedeutet dies, daß letzteren kein chemisches System zugrunde lag und sie somit auch nicht für die Gasrestprobe verwendet werden konnten.
In Wirklichkeit lautete der technische Fachausdruck zur Bezeichnung einer Vorrichtung zur Durchführung der Gasrestprobe weder »Gasprüfer« noch »Anzeigegerät für Blausäurereste«, sondern »Gasrestnachweisgerät für Zyklon« (vgl. Abb. 3).
Zu Abb. 3 hier klicken: Brief der Firma Tesch und Stabenow an die Verwaltung des KGL Lublin vom 29.7.1942. Archiwum Panstwowego Muzeum na Majdanku, sygn. I-d-2, Dd. 1, S. 107. |
Bei diesem Gerät handelte es sich keinesfalls um ein Instrument, sondern um eine Kiste, die mehrere chemische Produkte enthielt (vgl. Abb. 4). Eine offizielle Schrift der Waffen-SS liefert dazu ausführliche Erklärungen:
»Gasrestnachweis.
Die Prüfung erfolgt durch den Durchgasungsleiter oder seinen Beauftragten mittels der vorgeschriebenen Gasrestnachweisausrüstung (nach Pertusi und Gastaldi).
Diese enthält:
Mischgefäß mit gleichen Teilen der Lösung I und II füllen, Stopfen aufsetzen und durchschütteln. Einige Fliesspapierstreifen bis zur Hälfte in die Mischflüssigkeit eintauchen. Durch Eintauchen in das Prüfröhrchen mit Calciumcyanid überprüfen, ob die Mischflüssigkeit auf Blausäure reagiert (Blaufärbung!). Falls Blaufärbung eintritt, ist mit weiteren getränkten Fließpapierstreifen der bereits gelüftete Raum durchzuprüfen. Diese Arbeit wird mit Gasmaske ausgeführt. Tritt jeweils nach zehn Sekunden keine stärkere Blaufärbung als der untere (schwächste) Farbton in der Farbtafel ein, so kann der Raum unbedenklich freigegeben werden. Andernfalls ist erneut zu lüften und die Prüfung anschließend zu wiederholen.
Die Herstellung der Lösungen I und II erfolgt auf folgende Weise: Der Inhalt eines braunen (für Lösung I) und eines hellen Röhrchens (für Lösung II) wird in je einem halben Liter destillierten Wasser aufgelöst und die Lösung abfiltriert. Lösungen, in denen sich ein Bodensatz zeigt, sind unbrauchbar und wegzugießen. Die Mischung der Lösungen I und II darf erst unmittelbar vor der Prüfung stattfinden.
Die Farbtäfelchen sind nach fünf Jahren zu erneuern.
Wenn nach sorgfältiger Durchführung der Gasrestprobe auch zwischen übereinandergelegenen Gegenständen keine Spuren von Blausäure mehr festgestellt werden können, so darf das Gebäude endgültig freigegeben werden, im anderen Fall ist wieder zu lüften und die Probe zu wiederholen.«[18]
3) Der historische Hintergrund.
Das Telegramm der Zentralbauleitung fällt in einen Zeitraum, wo die Fleckfieberepidemie, die Anfang Juli 1942 in Auschwitz ausgebrochen war, wieder furchterregende Ausmasse annahm.
Am 8. Februar 1943 erließ der Standortälteste des Lagers, SS-Obersturmbannführer und Kommandant Rudolf Höß, den Standortbefehl Nr. 2/43, in dem er all seinen Untergebenen folgende Anweisung erteilte:
»Auf Befehl des Amtsgruppenchefs D, SS-Brigadeführer und Generalmajor der Waffen-SS Glücks, ist über das KL Auschwitz erneut eine vollständige Lagersperre verhängt. Der mit FS übermittelte Befehl des Amtsgruppenchefs lautet u.a. wie folgt: "Wegen erhöhten Auftretens von Fleckfieberfällen müssen die bisher genehmigten Lockerungen in der Urlaubserteilung wieder aufgehoben werden".«[19]
Am 12. Februar sandte SS-Sturmbannführer Karl Bischoff, Leiter der Zentralbauleitung, einen Brief an den Amtsgruppenchef des SS-WVHA, SS-Brigadeführer und Generalmajor der Waffen-SS Hans Kammler, um ihn über den von Glücks erlassenen Befehl zu unterrichten. Bischof schrieb:
»Infolge starken Ansteigens von Fleckfiebererkrankungen bei der Wachtruppe wurde am 9. Februar durch SS-Brigadeführer und Generalmajor der Waffen-SS Glücks die totale Lagersperre über das KL Auschwitz verhängt.
Im Zusammenhang damit werden seit dem 11.2. sämtliche Häftlinge entwest und dürfen das Lager nicht verlassen, was zur Folge hat, daß die Bauwerke, an denen vorwiegend Häftlinge eingesetzt waren, stillgelegt werden mußten.
Die Wiederaufnahme der Arbeiten wird durch die Zentralbauleitung gemeldet.«[20]
Im Anschluß an den Brief vom Vortage teilte Bischoff am 13. Februar dem Chef der Hauptabteilung C/VI des SS-WVHA, SS-Standartenführer Eirenschmalz, mit, daß
»[ ] sich immer mehr die Fälle häufen, da auch Zivilarbeiter an Fleckfieber erkranken. Über diejenigen Zivilarbeiter, die mit den Erkrankten beisammen wohnten, wird regelmäßig vom Standortarzt eine dreiwöchige Quarantäne verhängt.«[21]
Im Standortbefehl Nr. 3/43 vom 14. Februar legte Höß die Grenzen des Sperrgebiets genau fest und leitete die Anweisungen des SS-Standortarztes weiter:
»Entlausungen werden im unmittelbaren Einvernehmen mit dem SS-Standortarzt durchgeführt [...]. Die Anordnungen des SS-Standortarztes hinsichtlich der Entwesung der Bereitschaft bei Transporten sind genauestens durchzuführen.«[22]
Am 18. Februar teilte Bischoff unter Hinweis auf den Brief vom 12. desselben Monats mit, daß
»[ ] die Entwesung der Häftlinge durchgeführt und die Arbeiten am 16. II. wieder aufgenommen wurden.«[23]
Am 25. Februar schilderte der SS-Standortarzt von Auschwitz in einem Schreiben an den Chef des Amtes D III des SS-WVHA die im Lager herrschenden Zustände mit folgenden Worten:
»Wie bereits berichtet, ist, nachdem in den Monaten November und Dezember die Fleckfieberepidemie im K.L. Auschwitz praktisch erloschen war, durch die aus dem Osten eingetroffenen Transporte erneut ein Anstieg der Fleckfiebererkrankungen sowohl bei den Häftlingen des K.L. Auschwitz, als auch bei den Truppenangehörigen erfolgt. Trotz der sofort erfolgten Bekämpfungsmaßnahmen ließ sich bis heute ein restloses Erlöschen der Fleckfiebererkrankungen nicht erreichen.«
Der SS-Standortarzt plante die Durchführung einschneidender Maßnahmen zur endgültigen Ausmerzung der Seuche, die weit über eine allgemeine Entwesung hinausgingen:
»Mit Ausnahme der wenigen lebenswichtigen Kommandos (Ernährungsbetriebe, landwirtschaftliche Arbeiter in der Viehversorgung und Büropersonal) wäre der gesamte Arbeitseinsatz in den großen Lagern des K.L. Auschwitz, nämlich Stammlager, MKL und FKL-Birkenau und KGL, Bauabschnitt 2, für die Dauer von 3 Wochen zu sperren. In dieser Zeit wird zweimalige gründliche Entlausung und Entwesung dieser Lager durchgeführt, so daß nach Beendigung der 3-wöchigen Quarantänezeit von einer Verlausung des Lagers nicht mehr gesprochen werden kann und die Gefahr neuerlicher Fleckfiebererkrankungen beseitigt ist.«[24]
Am Tag danach, also dem 26. Februar 1943, sandte die Zentralbauleitung folgendes oft zitierte Telegramm an die Firma Topf:
»Absendet sofort 10 Gasprüfer wie besprochen. Kostenangebot später nachreichen.«[25]
Falls es sich bei diesen Gasprüfern tatsächlich »Anzeigegeräte für Blausäure-Reste« gehandelt hätte, wäre die Anfrage der Zentralbauleitung viel eher vor einem realen Hintergrund, nämlich dem einer im ganzen Lager mittels Blausäure (Zyklon B) bekämpften Fleckfieberepidemie, zu sehen als vor einem rein hypothetischen, nämlich der Installierung einer Menschentötungsgaskammer im Leichenkeller 1 des Krematorium II. Ich spreche von einem rein hypothetischen Hintergrund, weil das Schreiben der Firma Topf vom 2. März 1943 für sich allein gesehen überhaupt keine Beweiskraft besitzt, wie ich an anderer Stelle bereits hervorgehoben habe.[26] Pressac "belegt" seine Behauptungen, indem er die Schlußfolgerung unbewiesen vorwegnimmt: Die »Gasprüfer« hatten eine kriminelle Funktion, weil es im Krematorium II eine Gaskammer gab; andererseits gab es im Krematorium II eine Gaskammer, weil die »Gasprüfer« eine kriminelle Funktion hatten!
Der historische Hintergrund würde also Robert Faurissons Deutung bestätigen, der zufolge diese (vermutlichen, wie ich hinzufüge) »Anzeigegeräte« für die routinemäßigen Entwesungen des Krematoriums Verwendung fanden.[27] Zur Untermauerung dieser Deutung könnte man hinzufügen, daß gemäß den Anordnungen des SS-Standortarztes die 200 Ende Februar 1943 im Krematorium II angestellten Häftlinge[28] ihre Arbeit erst nach einer Mann-Entwesung sowie nach einer Entwesung des Arbeitsplatzes wieder aufnehmen durften, wobei es sich bei diesem Arbeitsplatz eben um das Krematorium II handelte.
Kurz gesagt: Auch wenn Pressac von korrekten Voraussetzungen ausginge, wären seine Schlußfolgerungen historisch unhaltbar, und der geschichtliche Hintergrund gäbe Faurisson recht.
Doch geht Pressac wirklich von korrekten Voraussetzungen aus? Zur Beantwortung dieser Frage müssen wir den bürokratischen Hintergrund untersuchen, vor dem die Dokumente entstanden sind.
4) Der bürokratische Hintergrund.
Im Januar des Jahres 1943 hatte die Zentralbauleitung den Höhepunkt
ihrer organisatorischen Entwicklung erreicht. Sie war nun in 14 Abteilungen und 5
Bauleitungen untergliedert. Zunächst eine Liste der Abteilungen:
Bei den fünf Bauleitungen handelte es sich um die folgenden:
Die Zentralbauleitung befaßte sich ausschließlich mit Bauaufgaben, hing sie doch von der Amtsgruppe C (Bauwesen) ab, an deren Spitze der SS-Brigadeführer und Generalmajor der Waffen-SS Hans Kammler stand. Die finanziellen Fragen wozu auch die Begleichung der von Privatfirmen ausgestellten Rechnungen gehörte fielen in den Kompetenzbereich des Amtes V/2a (Haushalt und Rechnungsgliederung).
Die medizinisch-sanitären Aufgaben, darunter auch der Erwerb und Einsatz von Blausäure (Zyklon B), oblagen dagegen einzig und allein dem SS-Standortarzt, welcher der von SS-Obersturmbannführer Dr. Lolling geleiteten Amtsgruppe D III unterstand. Die Position des SS-Standortarztes bekleidete im Februar 1943 SS-Hauptsturmführer Eduard Wirths; sein Stellvertreter war SS-Hauptsturmführer Krebsbach. Dem SS-Standortarzt untergeordnet waren der Truppenarzt, der sich um die medizinische Versorgung der Truppe kümmerte, die Lagerärzte, in deren Aufgabenbereich die Betreuung der Häftlinge fiel, sowie die Sanitätsdienstgrade (SDG), bei denen es sich um aus besonders geschulte SS-Unterführer oder SS-Männer handelte. Lagerarzt des KGL Birkenau war SS-Obersturmführer Vetter.
Zu den wichtigsten Aufgaben des SS-Standortarztes gehörte die Verhütung und Bekämpfung der immer wieder ausbrechenden Fleckfieberepidemien mittels aller einschlägigen medizinisch-sanitären Mittel, einschließlich der Entwesungsaktionen. Er war für die Entwesungseinrichtungen und die Entwesung des Lagers direkt zuständig, ob es sich nun um die Entwesung einzelner Bauwerke oder um jene ganzer Bauabschnitte des Lagerkomplexes handelte. Letztere Aufgabe wurde von einem Dienst versehen, der sich aus Angehörigen der Sanitätsdienstgrade zusammensetzte, nämlich dem Desinfektionskommando unter Leitung des SS-Oberscharführers Joseph Klehr.
Das von den Desinfektoren eingesetzte Zyklon B sowie das ganze andere zur Entwesung erforderliche Material wurde wie folgt besorgt: Der SS-Standortarzt richtete ein schriftlich abgefaßtes Gesuch samt Begründung an den Leiter der Verwaltung; dieser leitete den Antrag an das Amt D IV des SS-WVHA weiter. Nachdem der Vorsteher dieses Amtes seine Einwilligung erteilt hatte, sandte SS-Sturmbannführer Burger, Leiter der Verwaltung, die Bestellung zusammen mit den dazugehörigen Wehrmacht-Frachtbriefen an die Firma Tesch und Stabenow, welche die Sendung dann aufgab. Diese konnte aber auch direkt bei der Verwaltung in Dessau abgeholt werden, nachdem die Dessauer Werke für Zucker und chemische Industrie mittels Telegramm bestätigt hatten, daß das Zyklon B »abholbereit« war.[30] Die Bezahlung der von der Firma Tesch und Stabenow erstellten Rechnungen wurde vom Amt D IV/1 des SS-WVHA vorgenommen. Auf diese Weise erhielten die Desinfektoren in Auschwitz nicht nur ihr Zyklon B, sondern auch die ganze für die Durchführung der Entwesungsaktionen notwendige Ausrüstung, welche gleichfalls von der Firma Tesch und Stabenow geliefert wurde, so etwa die Schlageisen zur Öffnung der Zyklon B-Dosen, die Gummiklappen, die Gasmasken mit den dazugehörigen speziellen Atemeinsätzen »J« sowie schließlich die Gasrestnachweisgeräte für Zyklon. Der Standortarzt oder an dessen Stelle der Lagerarzt war für Aufbewahrung, Gebrauch und Instandhaltung dieses gesamten Materials verantwortlich.
Es gilt zu betonen, daß dieser Amtsweg auch im hypothetischen Fall einer Verwendung des Zyklon B zu verbrecherischen Zwecken hätte eingehalten werden müssen. Es war in Auschwitz in der Praxis nicht möglich, ohne Genehmigung und Wissen des SS-Standortarztes Zyklon B einzusetzen.
5) Die von Pressac vernachlässigten Probleme
Aus dem bisher Gesagten geht klar hervor, daß die Deutung der beiden Dokumente über die »Gasprüfer«, so wie sie von Pressac aufgefaßt werden, schwierige Probleme aufwirft, um deren Lösung sich der französische Historiker gar nicht erst bemüht hat.
Beginnen wir mit dem wesentlichsten, von Pressac schon im Jahre 1989
aufgeworfenen, aber ungelösten Problem. Da die Gasrestnachweisgeräte:
warum wurden sie dann:
Gehen wir nun jeder einzelnen dieser Fragen auf den Grund!
a) Die Zentralbauleitung war in keiner Hinsicht für die Bestellung der Gasrestnachweisgeräte zuständig, sowenig wie sie für den Erwerb von Zyklon B verantwortlich war. Hätte sie wirklich eine solche Bestellung getätigt, so hätte sie die Zahlung nicht ausführen können, da der Kauf besagter Apparate nicht in den Kompetenzbereich des Amts V/2a des SS-WVHA fiel. Anders gesagt, die Rechnung wäre unbezahlt geblieben und wer die Dokumentation der Zentralbauleitung kennt, weiß, welch zäher Kleinkrieg um Rechnungen geführt wurde! , es sei denn, Bischoff hätte die »Gasprüfer« aus eigener Tasche bezahlen wollen
Pressac geht auch einem anderen fundamentalen Problem aus dem Weg:
Abb. 5: Beschreibung eines Gasprüfers in der Fachliteratur. Hütte. Des Ingenieurs Taschenbuch, Verlag W. Ernst & Sohn, Berlin 1931, Bd. 1, S. 1011 (oben) + 1013 (unten). |
Für eine eventuelle Kontrolle des Ventilationssystems des
Leichenkellers 1 im Krematorium II zur Überprüfung seiner Eignung für den Einsatz von
Zyklon B zu mörderischen Zwecken hätte folgendes Material vorhanden sein müssen:
Warum hätte die Zentralbauleitung dann einzig und allein die »Gasprüfer« bestellen sollen? Offenbar, weil sie das übrige Material nicht brauchte, und zwar deshalb, weil sie sich alles ohne weiteres beim SS-Standortarzt besorgen konnte. Doch warum hätte sie sich dann nicht auch die Gasrestnachweisgeräte für Zyklon B beim Standortarzt besorgen können, statt die diesbezügliche Bestellung an die Firma Topf zu richten?
In diesem Zusammenhang wirft Pressacs Behauptung, wonach »Versuche
nach vorherigem Einwurf von Zyklon B« vorgenommen worden sein sollen, zusätzliche
Schwierigkeiten auf: Falls dies zutraf, bei wem hätte sich die Zentralbauleitung dann das
Zyklon B beschafft? Bei der Firma Topf oder beim SS-Standortarzt? Diese Frage ist freilich
rein hypothetischer Natur, weil Pressacs Behauptung nicht nur jeglicher dokumentarischer
Untermauerung entbehrt, sondern auch in augenscheinlichem Widerspruch zu Messings
Arbeitsrapporten und sogar zu Pressacs eigenen diesbezüglichen Kommentaren steht. Messing
führte folgende Arbeiten durch:
Pressac meint dazu:
»Offensichtlich funktionierte die Anlage noch nicht einwandfrei, da Messing dort am 11. weitere elf Stunden und am 13. noch einmal fünfzehn Stunden arbeitete.«
Am 10., 11. und 13. März führte Messing also einfach Versuche auf dem Felde der mechanischen Lüftung durch. Wann wurden aber dann die »Versuche« mit Zyklon B vorgenommen, wenn doch die erste Menschenvergasung »in der Nacht vom 13. auf den 14. März« stattfand?[32] Und warum weist Messing nirgends darauf hin? Die Sache ist um so merkwürdiger, als Messing laut Pressac in dieser Arbeitszeit-Bescheinigung die Wahrheit teilweise enthüllen wollte, indem er von »Auskleidekeller« statt von »Leichenkeller« sprach.[33]
Gehen wir zu Punkt b) über:
Wenn man hypothetisch annimmt, daß der SS-Standortarzt zeitweise keine Gasrestnachweisgeräte für Zyklon B zur Verfügung hatte, warum hätte die Zentralbauleitung diese dann bei der Firma Topf bestellen sollen, die sie weder herstellte noch vertrieb, anstatt sich an die Firma Tesch und Stabenow zu wenden, die sie ohne jeden Zweifel verkaufte? Pressacs Antwort auf diese Frage ist eher läppisch: Laut dem Brief vom 2. März 1943 hätte die Firma Topf nicht etwa eine Vermittlerrolle gespielt, um die angeblichen düsteren Geheimnisse von Auschwitz zu vertuschen, sondern sie sollte die Zentralbauleitung schlicht und einfach mit den Lieferfirmen für diese Geräte in Kontakt bringen:
»Wenn wir in dieser Angelegenheit Mitteilung erhalten, kommen wir Ihnen sofort näher, damit Sie sich mit einer Firma, die diese Geräte baut, in Verbindung setzen können.«
Anders gesagt, die Firma Topf mußte die Gasrestnachweisgeräte immer nach Pressac bei Tesch und Stabenow bestellen, und wenn diese welche hatte, stellte Topf den Kontakt zwischen ihr und der Zentralbauleitung her! Dieses unsinnige Vorgehen hätte genau das Gegenteil von dem bewirkt, was Pressac annimmt: Hätte Tesch und Stabenow den Auftrag für Gasrestnachweisgeräte von der Zentralbauleitung statt gängiger Praxis zufolge von der Lagerverwaltung erhalten, so hätte sie allen Grund zum Verdacht besessen.
Wenden wir uns Punkt c) zu. Übernähme man Pressacs Interpretation, so ergäbe sich eine ganz andere Schlußfolgerung als die vom französischen Historiker gezogene. Eine eventuelle Überprüfung des Lüftungssystems im Leichenkeller 1 im Hinblick auf dessen Tauglichkeit für Vergasungen mit Zyklon B wäre in den Aufgabenbereich des SS-Standortarztes gefallen und entsprechend von den Desinfektoren vorgenommen worden, während sich Messing auf sein Fachgebiet, die Mechanik der Lüftung, beschränkt hätte. Wenn also die Zentralbauleitung ohne Hilfe der mit der technischen Terminologie ihres Fachgebiets wohlvertrauten Desinfektoren eine solche Überprüfung gar nicht vornehmen konnte, wie erklärt sich dann der falsche Ausdruck »Gasprüfer« anstelle des richtigen »Gasrestnachweisgeräte für Zyklon B«?
Hiermit kommen wir zum letzten Punkt. Die unter Punkt b) angedeutete Hypothese, dem SS-Standortarzt könnten die Gasrestnachweisgeräte zeitweilig ausgegangen sein, ist kaum wahrscheinlich, weil die Gasrestprobe nicht nur landläufige Norm,[34] sondern verbindlich vorgeschrieben war.[35] Da diese Probe eine unerläßliche Ergänzung zum Einsatz von Zyklon B darstellte, kann man vom Einsatz dieses Insektizids in Auschwitz im Februar 1943 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf die Verfügbarkeit von Gasrestnachweisgeräten schließen.[36] Was sollte also die Nachfrage nach solchen Geräten bei der Firma Topf?
6) Was waren die »Gasprüfer«?
Nachdem wir nachgewiesen haben, daß Pressacs Deutung auf bedenklich schwachen Füßen steht, ist nun der Zeitpunkt gekommen, eine alternative Erklärung zu liefern, welche alle bereits aufgegriffenen, aber vom französischen Historiker übergangenen Fragen beantwortet.
Zunächst weise ich darauf hin, daß »Gasprüfer« der technische Fachausdruck zur Bezeichnung eines Instruments zur Rauchgasanalyse war, das »nach physikalischen Methoden« funktionierte (vgl. Abb. 5). Zu Beginn der vierziger Jahre existierten verschiedene Apparate zur Analyse von Verbrennungsgasen, etwa die Rauchgasanalyse-Anlagen, die Geber zur Messung des CO2-Anteils, die Anzeiger für den CO2-Anteil sowie jene für den CO + H2 Anteil. (vgl. Abb. 6)
Krematoriumsöfen waren üblicherweise mit solchen Geräten ausgestattet. Ingenieur Richard Kessler, einer der namhaftesten deutschen Kremierungsfachleute der zwanziger und dreißiger Jahre, empfahl für das korrekte Funktionieren der Krematoriumsöfen die Installation einer Serie von Apparaten als »unbedingt notwendig«; dazu gehörte die Verwendung
»eines gut arbeitenden CO- und CO2-Messers, um eine wirtschaftliche Verbrennung zu gewährleisten und hierbei gleichzeitig die Rauchentwicklung zu beobachten.«[37]
Noch zu Beginn der siebziger Jahre schrieb Ingenieur Hans Kraupner:
»Wichtig ist, das zur raschen Beseitigung der Rauchbildung Meßgeräte unmittelbar hinter dem Ofen [kursiv] angeordnet sind, die dem Ofenwärter sofort bei Beginn der Rauchentwicklung ein entsprechendes Signal geben«[38]
Die vernünftigste Hypothese ist demnach, daß die Zentralbauleitung »Gasprüfer« für die Krematoriumsöfen von Birkenau angefordert hat. Untersuchen wir nun, ob diese Hypothese sämtliche von mir zuvor aufgeworfenen Probleme lösen kann.
Das Telegramm vom 26. Februar 1943 enthält folgende maschinengeschriebenen Hinweise des Absenders: »Zentralbauleitung Auschwitz gez. Pollok SS-Untersturmführer«; ferner stehen darauf noch drei handschriftliche Notizen: Oben rechts die Abkürzung »BW 30« (Bauwerk 30 = Krematorium II); unten rechts die Abkürzung »Jäh«, die für den Zivilangestellten Jährling stand, und schließlich unten links, neben Datum und Stunde der Aufgabe des Telegramms, der Name Kirschneck, dem die Abkürzung für seinen Grad vorausgeht: »Unstuf.«, was »Untersturmführer« bedeutet (vgl. Abb. 1). Der von der Firma Topf am 2. März 1943 abgeschickte Brief (Abb. 2) weist den Registratur-Stempel vom 5. März auf und ist außerdem mit zwei handschriftlichen Abkürzungen versehen: jener Jährlings (links), gefolgt vom Datum (8. März 1943) sowie jener Janischs (rechts); letzterer geht das Datum (6. März) voraus. Gehen wir nun der Frage nach, wer diese Leute waren und welche Aufgaben ihnen innerhalb der Zentralbauleitung zukamen.
SS-Untersturmführer Josef Pollok war Bauleiter der Bauleitung Hauptwirtschaftslager der Waffen-SS und Polizei Auschwitz und Truppenwirtschaftslager Oderberg. SS-Untersturmführer Hans Kirschneck war Bauleiter der Bauleitung der Waffen-SS und Polizei Auschwitz. K.L. Auschwitz und Landwirtschaft Auschwitz. SS-Untersturmführer Josef Janisch war Bauleiter der Bauleitung des Kriegsgefangenenlagers. Schließlich gehörte der Zivilangestellte Rudolf Jährling er war von Beruf Heizungstechniker der Technischen Abteilung an.
Das Telegramm vom 26. Februar 1943 wurde von SS-Untersturmführer Pollok ausgestellt, weil seine Kompetenzen sie lagen allgemein auf dem Feld der Hochbauangelegenheit und insbesondere auf den Gebieten Bauwirtschaft, Baupolizei, Bauanträge, Kontingentierungsunterlagen etc. sich auf die Bauleitung des Kriegsgefangenenlagers erstreckten.[39] SS-Untersturmführer Kirschneck hatte hingegen in Sachen Kriegsgefangenenlager Birkenau nichts mitzureden und erledigte wahrscheinlich nur um die Absendung des Telegramms. Der auf diesem Dokument stehende handgeschriebene Name entspricht nicht seiner Unterschrift.
Die wichtigste der im Telegramm erwähnten Personen ist aber Jährling, der sich infolge seiner Vertrautheit mit heizungstechnischen Fragen mit allen Heizungs- und Verbrennungsanlagen des Lagers beschäftigte, von denen das Fernheizwerk die größte war; für dieses war ein täglicher Kohlenverbrauch von 45 bis 50 Tonnen vorgesehen.[40] Jährlich befaßte sich auch mit thermotechnischen Problemen, die bei den Krematoriumsöfen auftraten. Von ihm stammt beispielsweise der Aktenvermerk vom 17. März 1943 über den geschätzten Koksverbrauch der Birkenauer Krematorien.[41] Im Jahre 1944 war Jährling Leiter der Heiztechnischen Abteilung der Zentralbauleitung. Daß sich Jährling als Heizungstechniker um die Besorgung von »Gasprüfern« kümmerte, ist folglich ein weiterer Hinweis darauf, daß es sich bei diesen schlicht und einfach um Geräte zur Analyse von Verbrennungsgasen in den Krematorien handelte.
Diese Deutung fügt sich auch nahtlos in den historischen Rahmen ein.
Am 29. Januar 1943 inspizierte Ingenieur Prüfer die Bauplätze des Krematoriums und fertigte dazu einen Rapport an, in der er zum Krematorium II schrieb:
»Die 5 Stück Dreimuffel-Einäscherungsöfen sind fertig und werden z.Z. trockengeheizt.«[42]
In seinem Tätigkeitsbericht vom 29. März 1943 notierte Kirschneck hinsichtlich des Krematorium II:
»Gesamtes Mauerwerk fertiggestellt und zum 20. 2. 1943 in Betrieb genommen.«[43]
Es ist also klar, daß die Zentralbauleitung mit ihrer Bestellung von Rauchgasprüfern eine reibungslose Verbrennung in den Krematoriumsöfen gewährleisten wollte. Nicht minder klar ist, weswegen sie sich zwecks Beschaffung eben dieser thermotechnischen Apparate an die Firma Topf wandte, war diese doch eine »Maschinenfabrik und feuerungstechnisches Baugeschäft«.[44]
Wir müssen noch eine letzte Frage abklären, der Pressac wie üblich aus dem Wege gegangen ist: Warum hat die Zentralbauleitung ausgerechnet zehn Gasprüfer bestellt? Hier sind zwei gleichermaßen plausible Antworten möglich: Weil die Geräte für die zehn Rauchkanäle der Krematorien II und III bestimmt waren, oder aber für die zehn Schornsteinrohre der Krematorien II bis V.[45]
7) Zusammenfassung
Wenn die »Gasprüfer« einfache Verbrennungsgasanalyseapparate waren, kann man ohne weiters begreifen,
Gehen wir nun noch zum Brief der Firma Topf vom 2. März 1943 über. Wie bereits hervorgehoben, trägt er das Namenskürzel für Janisch, Bauleiter der Bauleitung des Kriegsgefangenenlagers, sowie jenes für Jährling, was voll und ganz zur oben angeführten Deutung paßt.
Was nun den Text des Briefs anbelangt, so weise ich vor allem darauf hin, daß die von der Firma Topf angestellten Nachforschungen (»bereits vor 2 Wochen«) mindestens zehn Tage vor dem Telegramm der Zentralbauleitung eingeleitet worden waren, welches auf eine zuvor stattgefundene Besprechung hindeutet (»wie besprochen«). In den Dokumenten findet sich freilich keinerlei Hinweis auf eine solche Besprechung. Der Text des Telegramms (»Absendet sofort 10 Gasprüfer«) legt den Schluß nahe, daß die Bauleitung davon ausging, daß der Firma Topf die »Gasprüfer« bereits zur Verfügung standen.
Die folgende Erwähnung des Kostenangebots und die Antwort der Firma Topf werfen eine andere Frage auf: In Einklang mit gängiger bürokratischer Praxis unterbreitete die Topf, wie alle anderen Firmen, auf die Anfrage der Zentralbauleitung ein Angebot in Form eines Kostenanschlags. Wurde das Angebot angenommen, nahm die Zentralbauleitung die Bestellung vor, bisweilen auch mündlich, doch folgte ihr dann regelmäßig eine schriftliche Auftragserteilung. In der Bürosprache wird der Ausdruck »Kostenangebot« selten verwendet; er bedeutet zweifellos soviel wie »Kostenanschlag«. In den hier diskutierten Dokumenten scheint der normale Bestellungsweg also umgekehrt worden zu sein: Zuerst kam die Bestellung der Zentralbauleitung, und erst dann das Angebot sowie der Kostenanschlag der Firma. Üblicher Praxis zufolge konnte die Zentralbauleitung eine Ware aber nicht bestellen, ehe die Firma ihr das dementsprechende Angebot samt Kostenanschlag zugestellt hatte. Andererseits konnte die Topf kein Angebot mit Kostenanschlag für eine Ware einreichen, die sie, wie im Fall der »Anzeigegeräte «, gar nicht verkaufte. Warum soll aber die Zentralbauleitung von Topf eine Kostenangebot für ein Produkt eingefordert haben, von dem sie gewußt haben muß, daß Topf dieses Produkt gar nicht verkauft?
Und nicht genug damit: Da die Gasrestnachweisgeräte routinemäßig von den Firmen Tesch und Stabenow sowie Heerdt und Lingler und außerdem von der Degesch, der Deutschen Gesellschaft für Schädlingsbekämpfung, vertrieben wurden, ist es völlig unbegreiflich, warum es der Firma Topf schwer gefallen sein soll, solche Geräte aufzutreiben.
Ein weiterer Punkt: Es ist rätselhaft, warum die Zentralbauleitung ihre Anfrage an die Topf statt an den SS-Standortarzt hätte richten sollen.
Schließlich gab es den Ausdruck »Anzeigegeräte für Blausäure-Reste« gar nicht, wie ich bereits erwähnt habe. Der Ausdruck »Anzeiger« bezieht sich außerdem keineswegs auf ein chemisches Gerät, sondern auf ein auf physikalischer Grundlage operierendes Instrument; als »Anzeiger« wird entweder das Instrument als Ganzes oder dessen Zeiger bezeichnet. Beispielsweise kann der Ausdruck für Instrumente zur Messung des CO2-Gehalts oder des CO + H2-Gehalts Verwendung finden. Der entscheidende Punkt in diesem Brief ist folgender: Ersetzt man »Anzeigegeräte für Blausäure-Reste« durch »Anzeige-Geräte für Rauchgasanalyse«, so verschwinden alle zur Sprache gebrachten Probleme im Nu!
Meine Schlußfolgerungen sehen nun so aus:
Diese Schlußfolgerung wirft zugegebenermaßen auch Probleme auf. Sie wurden von einem anonymen Kommentator angedeutet; Argumentation und Stil legen die Vermutung nahe, daß es sich beim Verfasser um Pressac höchstpersönlich handeln dürfte. Er schreibt:
»Die Revisionisten tun dieses Dokument ab, indem sie es als Fälschung bezeichnen. Der Fälscher muß ein wahrer bemerkenswerter Historiker gewesen sein, kannte er doch die Namenskürzel oder die Unterschriften des Leiters der SS-Zentralbauleitung von Auschwitz, Karl Bischoff, eines seiner Mitarbeiter, des SS-Unterleutnants SDS Hans Kirschneck, des von der SS mit technischen Aufgaben betrauten Zivilangestellten Rudolf Jährling, des Verantwortlichen der Abteilung D der Topf, Hauptingenieur Fritz Sander, sowie des Chefs der Division D IV der Topf (Krematorienbau), Hauptingenieur Kurt Prüfer. Der Fälscher verfügte über Papier mit dem Briefkopf der Firma Topf aus der Zeit vor dem März 1943, über eines ihrer Siegel sowie über das Siegel sowie den Datenstempel der Zentralbauleitung Auschwitz und dazu noch über deren vollständiges Korrespondenzregister, so daß er dem Brief eine genaue Eingangsnummer zuweisen konnte. Er war auch mit den administrativen Gewohnheiten der Firma Topf vertraut und wußte, wer die Prokura besaß (Sander) und wer nicht (Prüfer)».[46]
Mir scheint diese Kritik eher einfältig. Kein ernsthafter Revisionist geht nämlich von einer Totalfälschung des Dokuments aus, wohl aber halten manche Revisionisten, darunter auch ich, es für ein verfälschtes Dokument. Außerdem wird die Verfälschungsthese nicht aufgestellt, um das Dokument »abzutun«, sondern weil es tiefgehende historische, technische und bürokratische Probleme aufwirft.
Unter »Verfälschung« versteht man die Abänderung eines echten Dokuments, die beispielsweise darin bestehen kann, daß man den Ausdruck »Anzeigegeräte für Rauchgasanalyse« durch »Anzeigegeräte für Blausäure-Reste« ersetzt. Was nun das Papier mit dem Briefkopf der Firma Topf und dem Stempel der Zentralbauleitung betrifft, so stand dem KGB beides zur Verfügung, haben doch die Sowjets sowohl die Archive der Firma Topf in Erfurt als auch jene der Auschwitzer Zentralbauleitung einschließlich des Büromaterials beschlagnahmt.
Zum Abschluß will ich darauf hinweisen, daß die Schwierigkeiten, die sich durch eine eventuelle Verfälschung des Dokuments ergeben, alles in allem unvergleichlich geringer sind als jene unlösbaren Probleme, die das Dokument in sich birgt, wenn man es als echt einstuft.
Pressac wird diese Schlußfolgerung sicherlich verwerfen, doch muß er dann auf all jene Fragen, die ich hier zur Sprache gebracht habe, eine ernsthafte Antwort erteilen.
Anmerkungen
Abkürzungen:
TCIDK = Tsentr Chranenija Istoriko-dokumentalnich Kollektsii, Moskwa
APMO = Archiwum Panstwowego Muzem w Oswiecimiu
APMM = Archiwum Panstwowego Muzeum na Majdanku
[1] | Jean-Claude Pressac, Auschwitz: Technique and Operation of the Gas Chambers, The Beate Klarsfeld Foundation, New York 1989, S. 431-457. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[2] | Vgl. R. Faurisson, The Journal of Historical Review, 11 (1) (1991), S. 25ff.; ebenda, 11 (2) (1991), S. 133ff; Herbert Verbeke (Hg.), Auschwitz: Nackte Fakten, Postbus 60, B-2600 Berchem 1, 1996; S. Crowell, »Technik und Arbeitsweise deutscher Gasschutzbunker im Zweiten Weltkrieg«, VffG, 1(4) (1997), S. 226-243. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[3] | J.-C. Pressac, Die Krematorien von Auschwitz. Die Technik des Massenmordes, Piper, München Zürich 1994, Bildteil, Dok. Nr. 28. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[4] | J.-C. Pressac, Auschwitz , aaO. (Anm. 1), S. 371. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[5] | W. Rademacher, »Der Fall Lüftl, oder: die Justiz zur Zeitgeschichte«, in: E. Gauss (Hg.), Grundlagen zur Zeitgeschichte, Grabert, Tübingen 1994, S. 55ff. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[6] | C. Mattogno, »Auschwitz: Das Ende einer Legende«, in: Herbert Verbeke (Hg.), Auschwitz: Nackte Fakten, Vrij Historisch Onderzoek, Berchem 1995, S. 146-152. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[7] | A. R. Butz »Gas Detectors in the Auschwitz Crematorium II«; http://pubweb.acns.nwu.edu/~abutz/di/dau/detect.html, 24.4.1997. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[8] | C. Mattogno, »Critique of the A.R. Butz Article "Gas Detectors in Auschwitz Crematorium II« (wahrscheinlich auf www.codoh.com). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[9] | J.-C. Pressac, Die Krematorien , aaO. (Anm. 3), S. 92. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[10] | Ebenda, S. 92f. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[11] | Pressac, Les crématoires dAuschwitz, CNRS, Paris 1993, S. 72. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[12] | J.-C. Pressac, Auschwitz , aaO. (Anm. 1), S. 218 und 223. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[13] | Pressac, Die Krematorien..., aaO. (Anm. 3), S. 94. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[14] | Edizioni di Ar, 1994; dt. im wesentlichen in: H. Verbeke (Hg..), aaO. (Anm. 6). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[15] | Man vergleiche dazu beispielsweise das Schema im Artikel von G. Peters und E. Wüstinger, Sach-Entlausung in Blausäure-Kammern, in: Zeitschrift für hygienische Zoologie und Schädlingsbekämpfung, Heft 10/11, 1940, S. 193. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[16] | Brief der Firma Topf an die Bauleitung von Auschwitz vom 21. Mai 1942, TCIDK, 502-1-312, S. 63 (»Von uns war geplant, die Frischluft aus dem Bodenraum abzusaugen, wir halten es aber für richtiger, die Frischluft von über Dach zu entnehmen und dem Gebläse durch einen besonderen Kanal zuzuführen«). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[17] | A. Sievert, A. Hermsdorf, »Der Nachweis gasförmiger Blausäure in der Luft«, in: Zeitschrift für angewandte Chemie, 34. Jg., 1921, S. 4f.; F. Puntigam, H. Breymesser, E. Bernfus, Blausäuregaskammern zur Fleckfieberabwehr. Grundlagen, Planung und Betrieb. Sonderveröffentlichung des Reichsarbeitsblattes. Berlin 1943, S. 21 und 111. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[18] | Arbeitsanweisungen für Klinik und Laboratorium des Hygiene-Institutes der Waffen-SS, Berlin. Herausgegeben von SS-Standartenführer Dozent Dr. J. Mrugowsky, Heft 3. Entkeimung, Entseuchung und Entwesung. Von Dr. med. Walter Dötzer, SS-Hauptsturmführer d. Res., Verlag von Urban und Schwarzenberg, Berlin und Wien 1943, S. 124-125. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[19] | APMO, Standort-Befehl, D-Aul-1, S. 46. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[20] | TCIDK, 502-1-332, S. 108. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[21] | TCDIK, 502-1-28, S. 221. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[22] | APMO, Standort-Befehl, D-Aul-1, S. 48-49. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[23] | TCIDK, 502-1-332, S. 106. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[24] | TCIDK, 502-1-68, S. 115-116. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[25] | APMO, BW 30/34, S. 48.
[26] | Intervista sullOlocausto, Edizioni di Ar, 1995, S. 42.
| [27] | Robert Faurisson, »Antwort an Jean-Claude
Pressac«, in: H. Verbeke (Hg.), aaO. (Anm. 6), S. 76.
| [28] | Brief der Zentralbauleitung an die Kommandantur - Abteilung IIIa (Häftlingseinsatz) vom
20. Februar 1943: »Bei Krematorium II war das Kommando am 18.2. 43 statt 200
Häftlinge nur 40 Häftlinge stark, und am 19.2. 43 statt 200 nur 80 Häftlinge stark.«
APMO, BW 30/34, S. 74.
| [29] | Vgl. dazu meine unlängst erstellte Studie La "Zentralbauleitung der Waffen-SS
und Polizei Auschwitz", Edizioni di Ar, 1997.
| [30] | APMM, sygn. I d 2, Bd.1; vgl. die Korrespondenz zwischen der Firma Tesch und Stabenow
und der Verwaltung des KGL Lublin in: Adela Toniak, Korespondencja w sprawie dostawy
gazu cyklonu B do obozu na Majdanku, Zeszyty Majdanka, Band II (1967), S. 138-170;
vgl. Abb. 7.
| [31] | Arbeitszeit-Bescheinigung von Messing für die Woche vom 8. bis zum 14. März 1943.
APMO, BW 30/41, S. 28.
| [32] | Pressac, Die Krematorien..., aaO. (Anm. 3), S. 94f.
| [33] | Ebenda, S. 95f.
| [34] | Vgl. Punkt XII der Richtlinien für Anwendung von Blausäure (Zyklon) zur
Ungeziefervertilgung (Entwesung) (Dokument NI-9912, wiedergegeben bei Faurisson in: H.
Verbeke (Hg.), aaO. (Anm. 6), S. 94).
| [35] | Runderlaß des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft und des
Reichsministers des Innern vom 4. November 1941, in: Blausäuregaskammern zur
Fleckfieberabwehr, S. 111.
| [36] | Die Gasrestnachweisgeräte für Zyklon waren bis zum Januar 1945 verfügbar: Die Sowjets
fanden einige davon in der Aufnahmebaracke mit Entlausung (BW 28) und photographierten sie
(siehe Abbildung 4).
| [37] | Richard Kessler, »Rationelle Wärmewirtschaft in den Krematorien nach Maßgabe der
Versuche im Dessauer Krematorium«, in: Die Wärmewirtschaft, 4. Jg., Heft 8,
1927, S. 137-138.
| [38] | Hans Kraupner, »Neuere Erkenntnisse und Erfahrungen beim Bau von Einäscherungsöfen«,
Sonderdruck Städtehygiene, 8/1970, S. 4.
| [39] | TCIDK, 502-1-57, S. 306 (Bemerkungen zu einigen Mitgliedern der Zentralbauleitung,
angefertigt von Bischoff im Januar 1943).
| [40] | Brief der Firma F. Boos an die Zentralbauleitung von 27. Juni 1942 zum Thema »Heizwerk
K.L. Auschwitz«. TCIDK, 502-1-138, S. 513.
| [41] | APMO, BW 30/7/34, S. 54.
| [42] | Prüfungsbericht des Ing. Prüfer vom 29. Januar 1943, APMO, BW 30/34, S. 101.
| [43] | TCIDK, 502-1-26, S. 61.
| [44] | An thermotechnischem Gerät stellte die Firma Top folgendes her:
Topf-Spezial-Feuerungen, Vollmechanische Topf-Roste, Halbmechanische Topf-Feuerungen,
Topf-Wurfbeschicker »Ballist«, Topf-Spezial-Roststäbe, Ölfeuerungen, Vorwärmer,
Lufterhitzer, Dampfüberhitzer, Flugasche-Ausblase-Vorrichtungen, Zugversärkungsanlagen,
Industrie-Schornsteinbau, Feuerbestattungs-Einrichtungen. Kostenanschlag der Firma Topf
vom 24. Februar 1941, TCIDK, 502-1-327, S. 195.
| [45] | Die Rauchkanäle waren durch die entsprechenden Fuchseinsteigeschachtverschlüsse
zugänglich, die Kamine durch die entsprechenden Reinigungstüren. | Das Kürzel »BW 30« im Telegramm vom 26. Februar 1943 bedeutet nicht zwangsläufig, daß die »Gasprüfer« für das Krematorium II bestimmt waren; es kann, wie in anderen Fällen, darauf hindeuten, daß die administrative Kompetenz für den Erwerb eines Gegenstandes der Registratur des BW 30 oblag. Beispielsweise wurde Bischoffs Bericht vom 23. Januar 1943, obgleich er sich auf alle vier Kremas bezog, in der Registratur des BW 30 vermerkt. TCIDK, 502-1-313, S. 53. [46] | »Une critique sur le fond. Par un abonné de lAutre histoire«, in: LAutre
histoire, Nr. 6., 16. Oktober 1996, S. 13.
| |
Quelle: Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung 2(1) (1998), S. 13-22.
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