Zur Kritik an "Wahrheit und Auschwitzlüge"[1]

Im Sommer 1995 erschien in Österreich ein Taschenbuch, in dem einige Exponenten der Exterminationisten ihr Geschichtsbild unter dem Titel Wahrheit und Auschwitzlüge gegen die wissenschaftlichen Angriffe des Revisionismus zu verteidigen gedenken.[2] Typisch für ihr vorgehen sind unfundierte Unterstellungen, das Ignorieren von Beweisen und das Durchführen von Milchmädchenrechnungen. Nachfolgend wird dies nur an einigen Fällen unter Beweis gestellt. Das Buch enthält neben den hier behandelten Beiträgen weitere über andere historisch umstrittene Kapitel, wie etwa die Bewertung des deutsch-sowjetischen Krieges, sowie eine ausführliche Behandlung des deutschen wie österreichischen Rechtsradikalismus bzw. -extremismus sowie einiger in diesem Zusammenhang weniger interessanter Kapitel.[3] Obwohl aufgrund der Fehlerhaftigkeit der Beiträge über den Holocaust-Revisionismus naheliegt, daß auch diese Beiträge mit falschen Angaben gespickt sind, haben wir uns mit diesen Kapiteln nicht befaßt. Zum einen, weil wir uns für manche der darin angesprochenen Themen nicht ausreichend kompetent fühlen,[4] zum anderen aber auch, weil politische Verdächtigungen und Unterstellungen nichts zur Klärung wissenschaftlicher Streitfragen beitragen können.[5] Da uns weder daran liegt, darüber zu diskutieren, ob die Autoren des hier kritisierten Buches der linksextremistischen bzw. kommunistischen Szene Deutschlands und Österreichs angehören, noch daran, ob die Anhänger des Revisionismus dem rechtsextremistischen oder nationalsozialistischen Umfeld zuzurechnen sind, überlassen wir diese politische Themen denen, die nicht wissenschaftlich, sondern politisch-polemisch argumentieren wollen.


Der Anti-Antisemit Prof. Wolfgang Benz

Wolfgang Benz ist Professor für Antisemitismusforschung an der Technischen Universität Berlin. Er bedient sich in seinem Beitrag "'Revisionismus' in Deutschland" an mehreren Stellen der fahrlässigen oder sogar gezielten Desinformation. Auf Seite 43 erwähnt er z.B., das Institute for Historical Review (IHR) sei, nachdem es $ 50.000 Belohnung für einen Existenzbeweis der NS-Menschengaskammern ausgeschrieben hatte, dazu verurteilt worden, dem Auschwitz-Überlebenden Mel Mermelstein dieses Geld und zusätzlich Schmerzensgeld in Höhe von $ 40.000 zu zahlen. Er zitiert als Beleg dafür ein Buch von Deborah E. Lipstadt,[6] deren Angaben sich jedoch nicht auf den Seiten 190ff. befinden, wie es Benz angibt, sondern auf den Seiten 170ff. Zudem führt Frau Lipstadt aus (S. 174):

»Noch vor der Hauptverhandlung, während der verschiedenen Vorbereitungsgespräche, verfügte Richter Thomas T. Johnson, die Tatsache, daß Juden in Auschwitz vergast wurden, sei offiziell ins Protokoll aufzunehmen; dies "steht nicht zur Debatte", sondern "ist schlichtes Faktum".«[7]

Aus der vom amerikanischen Gericht unterstellten Offenkundigkeit der Gaskammern zu schließen, es sei mit diesem Verfahren der wissenschaftliche Nachweis der Existenz von Menschengaskammern gelungen, wird von Benz zwar suggeriert, geht aber an den Tatsachen vorbei, wie sie auch von Frau Lipstadt geschildert werden. Tatsächlich haben die Anwälte des IHR nach dieser Verkündung des Gerichts ohne Beweiserhebung klein beigegeben, da man größeren finanziellen Schaden abwenden wollte.

Da das IHR nach diesem Verfahren Mel Mermelstein in einer Publikation erneut angriff, [8] verklagte dieser das IHR erneut, und zwar diesmal auf Zahlung von 11 Millionen Dollar Schmerzensgeld. Während des im Jahr 1991 durchgeführten Verfahrens konnte das IHR allerdings durch mannigfache Beweise überzeugend darlegen, daß es sich bei Mermelstein tatsächlich um einen Lügner handelt, so daß diesmal Mermelstein am 19.9.1991 klein beigeben mußte, was seinerzeit für ein relativ großes Medienecho sorgte.[9] Mermelsteins Berufung wurde am 28.10.1991 abgelehnt.[10] Damit wäre der Beweiswert der Zeugenaussagen von Mermelstein als angeblicher Zeuge der Gaskammern von Auschwitz hinreichend dargelegt. Benz erwähnt diese kapitale Niederlage Mermelsteins nicht. Offenbar kennt Prof. Benz, der wissenschaftliches Arbeiten vortäuscht, die Primärquellen nicht, sonst würden ihn die seinerzeitigen Pressemeldungen oder die ausführlichen Berichte des Institute for Historical Review zur Vorsicht gemahnt haben. Oder aber er kennt sie, unterschlägt sie dem Leser aber vorsätzlich. Benz beruft sich nur auf D.E. Lipstadt, die ihrerseits aus welchen Gründen auch immer fälschlich angibt, das Verfahren sei im Mai 1992 noch nicht abgeschlossen gewesen.[11] Wolfgang Benz scheint also nicht gewillt zu sein, auch die Argumente seiner Gegner zur Kenntnis zu nehmen; ein erstklassiges Indiz unwissenschaftlichen Verhaltens.

Daß die Arbeitsweise von Wolfgang Benz keine wissenschaftliche ist, beweist seine Bewertung des 1994 in Deutsch erschienenen Buches Die Krematorien von Auschwitz[12] des französischen Apothekers Jean-Claude Pressac auf Seite 45:

»Im Falle der Krematorien von Auschwitz, die nach "revisionistischer" Ansicht nicht existiert haben bzw. deren Leistungsfähigkeit für die massenhafte Ermordung nicht ausgereicht haben soll, hat sich ein Mann der Mühe unterzogen, alle Details akribisch zusammenzutragen: Der französische Apotheker Pressac gehörte ursprünglich im Gefolge von Faurisson zu den Leugnern der Realität von Auschwitz. Jahrelang widmete er sich den technischen Problemen der Vernichtung, die den Angelpunkt der "revisionistischen" Argumentation bilden. Pressac erbringt unter Verzicht auf Erlebnisberichte und historische Zusammenhänge, im Beharren auf einem einzigen Detailkomplex, alle Beweise, die zur Widerlegung der "revisionistischen" Konstrukte dienlich sind. Akten der SS-Bauleitung, Rechnungen und Korrespondenzen der Lieferfirmen sind ausgewertet und ausgebreitet, ein technisch begründeter Zweifel am Geschehen von Auschwitz ist nach dem Befund Pressacs nicht möglich.«

Erstens geht es in der hier geführten Debatte nicht darum, tatsächliches Geschehen anzuzweifeln, sondern darum, überhaupt erst Tatsachen aufzufinden und von lediglich Geglaubtem, Zweifelhaftem zu trennen. Die Streitfrage ist ja gerade, was das »Geschehen von Auschwitz« exakt ist. Zweitens stellt sich die Frage, wie ein Professor für Antisemitismusforschung, der keinerlei Ausbildung noch Erfahrung in technischen Fragen besitzt, sich für kompetent erachten kann, darüber zu urteilen, ob ein vermeintlich technisches Werk »am Geschehen von Auschwitz« keinerlei begründete Zweifel ermögliche. Drittens stellt sich die Frage, wie dieser Professor für Antisemitismusforschung in den technischen Sachverstand eines Apothekers so hohes Vertrauen setzen kann, obwohl Benz weiß, daß auch sein hochgeschätzter Apotheker keinerlei technische Ausbildung noch Erfahrung besitzt.

Was Prof. Benz über die Arbeit Pressacs aussagt, ist zudem grob falsch: Pressac kommt nicht nur nicht »unter Verzicht auf Erlebnisberichte« zu einem angeblichen Beweis der Menschenvergasungen in Auschwitz; vielmehr sind die einzigen Beweise, die er für tatsächliche oder angebliche Menschenvergasungen anzuführen in der Lage ist, allein Zeugenaussagen.[13] Weiterhin geht Pressac auf keiner der von Revisionisten vorgebrachten Kritiken und Argumente ein, so daß nicht ersichtlich ist, wie seine Arbeit »zur Widerlegung der "revisionistischen" Konstrukte dienlich« sein könnte. Entscheidend aber ist, daß Pressac in seinem Buch nicht eine einzige Quelle der Fachliteratur über die Technologie der Krematorien zitiert. Er führt keine einzige technische Betrachtung der tatsächlichen oder angeblichen Todesmaschinerie von Auschwitz durch, macht keine einzige Berechnung zu deren technischer Leistungsfähigkeit und Kapazität. Die chronologische Auflistung und zum Teil inhaltswidrige Interpretation von Dokumenten zur baulichen Entstehungsgeschichte von Auschwitz sowie die Ausfüllung dieses Gerippes durch die Phantasien Pressacs oder derjenigen angeblicher Augenzeugen ist nicht gerade das, was man ein technisch-wissenschaftliches Werk zur Widerlegung revisionistischer Argumente nennt.[14] Daß Prof. Benz nicht willens oder in der Lage ist, diesen Umstand zu erkennen, spricht Bände über seine wissenschaftlichen Qualitäten.

Brigitte Bailer-Galanda: Beruf Desinformation

Daß Pressac den Exterminationisten als Universalgenie zum Beweis ihre Thesen dient, beweist neben Prof. Benz auch das Zitierverhalten von Frau Bailer-Galanda, die in ihrem Beitrag "Die Verbrechen von Auschwitz" (S. 68-76) Pressacs Buch als Hauptstütze ihrer Argumentation verwendet.[15]

Auch Brigitte Bailer-Galanda benutzt das Mittel der Falschinformationen zur Irreführung der Leser. So werden z.B. in ihrem Beitrag "'Revisionismus' - pseudowissenschaftliche Propaganda des Rechtsextremismus" gegen die Ausführungen des professionellen Luftbildauswerters John Clive Ball über die Fälschungen von Luftaufnahmen der US-Amerikaner vom KZ Auschwitz nicht etwa Gegenargumente vorgebracht, sondern es wird lediglich versucht, seine Angaben unglaubwürdig zu machen. Hierzu verwendet man einen Trick: Man unterstellt Ball Dinge, die er nie ausgeführt hat (S. 25):

»Er [Ball] umgibt diese Behauptung [der Fälschung] mit einer anschaulichen Geschichte über seine Recherchen in den National Archives, Washington, wo diese Fotos seiner Angabe nach nun für alle Zeiten gesperrt seien, da er die Fälschung nachgewiesen habe. Er verschweigt, daß dieselben Fotos im Staatlichen Museum Auschwitz eingesehen werden können und daß eine Fülle weiterer Fotos die Vorgänge in Auschwitz-Birkenau in vieler Hinsicht belegt.36«

In Fußnote 36 nimmt die Autorin Brigitte Bailer-Galanda dann bezug auf den Beitrag Balls im Sammelwerk von Gauss. Dort lesen wir allerdings folgendes:[16]

»Nach Feststellung dieser Tatbestände [der Fälschungen] wurde ich im National Archive vorstellig und bat, daß man mir doch bitte die Originale aushändigen möge, da die mir als angebliche Originale ausgehändigten Bilder offensichtlich manipuliert seien. Tatsächlich erhielt ich daraufhin Luftbilder, von denen man mir versprach, dies seien die Originale. Und in der Tat hatten diese eine bessere Qualität als die zuerst ausgehändigten Negative: Die Hand der Fälscher war an den gleichen Stellen durch die größere Schärfe wesentlich besser zu erkennen. Als ich dies den Archiv-Mitarbeitern mitteilte, erklärte man mir, daß dies die Negative seien, die die National Archives 1979 vom CIA erhalten haben, und man habe immer geglaubt, diese seien in dem Zustand, wie man sie 1944 aus den Flugzeugen geholt habe. Nun würden diese Negative wieder für immer im Archiv verschwinden und nur auf Anfrage von Regierungsstellen wie des CIA herausgegeben werden.«

Tatsache ist, daß die Originale der Luftbildaufnahmen der US-Aufklärer von Auschwitz, von denen Ball hier spricht, nur einmal existieren können, und zwar als Negative im National Archive. Alles andere sind Kopien, selbst jene, die der Besucher im National Archive für gewöhnlich bekommt. Daß darüber hinaus in aller Welt mittlerweile Hunderte von Kopien dieser Originale existieren, hat niemand bestritten, zumal die Revisionisten derer selbst viele besitzen. Unter Fotos allerdings, von denen Frau Bailer-Galanda spricht, versteht man gewöhnlich Positivabzüge der Negative. Diese weisen derart große Qualitätsverluste auf, daß sie ohnehin kaum jemanden interessieren. Von solchen hat Ball in diesem Zusammenhang also gar nicht gesprochen, sondern ausdrücklich von Negativen. Für eine exakte Auswertung gerade bezüglich eventueller Manipulationen eignen sich aber eben nur die originalen Negative. Ob die Auskunft, die John Ball seinerzeit erhielt, richtig ist, ob also die Originale vom National Archive noch an Privatpersonen ausgegeben werden, kann dahingestellt bleiben. Tatsache ist, daß diese Auskunft des National Archive Personals Bände spricht. Bände spricht gleichfalls die Inkompetenz von Frau Bailer-Galanda in diesen Dingen. Oder ist es Böswilligkeit?

Auch Bailer-Galandas Behauptung, »eine Fülle weiterer Fotos« würde »die Vorgänge in Auschwitz-Birkenau in vieler Hinsicht« belegen, stimmt in keiner Weise, denn es gibt nicht ein Bild einer funktionstüchtigen oder in Funktion befindlichen Gaskammer oder einer ablaufenden Vergasung oder ähnliches.

Weitere Falschinformationen verbreitet Frau Bailer-Galanda in ihrem Beitrag "Leuchter und seine Epigonen" auf Seite 92, wo sie schreibt:

»Im Juni 1993 wurde Rudolf vom Max-Planck-Institut für Festkörperforschung in Stuttgart gekündigt, auch den anschließenden von ihm angestrengten arbeitsgerichtlichen Prozeß verlor er.«

In der Fußnote zitiert sie das Wissenschaftsmagazin Nature, 368/1994. Dort lesen wir auf Seite 484 allerdings:

»Die Max-Planck-Gesellschaft kam zu einer außergerichtlichen Einigung mit ihrem ehemaligen Doktoranden, der im vergangenen Sommer wegen der Erstellung von Untersuchungsergebnissen (Gutachten), die "beweisen", daß die Vergasung von Auschwitz-Häftlingen niemals stattgefunden hat, entlassen wurde.«

Eine außergerichtliche Einigung ist nicht gerade das, was man als einen verlorenen Prozeß bezeichnet, Frau Bailer-Galanda!

Anschließend widmet sich Bailer-Galanda dem Rudolf Gutachten. Sie meint, die dort zitierten Passagen in Pressacs Buch stünden partiell auf anderen Seiten. Da sie hierzu keine Beispiele angibt, wollen wir uns damit nicht weiter aufhalten. Wie oben bei Prof. Wolfgang Benz gesehen, kann dies der besten Hausfrau passieren, so daß dies zwar ein menschlicher Mangel, aber sicher kein Vergehen an wissenschaftlichen Prinzipien ist. Sodann unterstellt Bailer-Galanda Rudolf, er würde Pressac einen anderen Sinn unterschieben. Sie zitiert hierzu eine Passage des Rudolf Gutachtens, in der Pressac mit den sinngemäßen Worten zitiert wird, Höß sei in Auschwitz gewesen, ohne die Menschenvergasungen selbst gesehen zu haben ("He was present without seeing"). Pressac führt dies als Begründung dafür an, daß Höß in seinen Nachkriegsaufzeichnungen so viele unfreiwillige Fehler gemacht hat (was sind dagegen eigentlich freiwillige Fehler? Doch wohl Lügen, oder?). Rudolf führt dies entsprechend aus, nennt die Fehler von Höß aber »grobe Fehler und sachliche Unmöglichkeiten«.[17] Allein in der Bewertung der Fehler liegt zwischen beiden ein Unterschied, was Frau Bailer-Galanda echauffiert, da Rudolf damit angeblich versuche, Pressac für seine nach Bailer-Galandas Worten 'hanebüchenen' Thesen zu instrumentalisieren. Wer Rudolfs Gutachten kennt, der weiß, daß Rudolf immer wieder herausstellt, daß er eben gerade nicht der Meinung Pressacs ist. Er greift Pressac wiederholt hart, aber sachlich an, erweckt also mitnichten den Eindruck, Pressac vertrete Thesen ähnlich den seinen.[18] Was das ganze Brimborium von Frau Bailer-Galanda soll, wird also ihr Geheimnis bleiben.

Im Anschluß daran, auf den Seiten 92f., unterstellt Frau Bailer-Galanda allerdings, Rudolf würde alle jene von Pressac gefundenen kriminellen Indizien verschweigen, die seinen Thesen zuwiderlaufen würden,

»wie beispielsweise Bestellung und Einbau gasdichter Türen und geeigneter Ventilationen oder aber unzweifelhafte Schreibfehler von Zivilarbeitern, die auf Arbeiten in der "Gaskammer" Bezug nehmen.«

Hierzu lassen wir einfach die Fakten des Rudolf Gutachtens sprechen.

Bezüglich gasdichter Türen und Fenster lesen wir dort:

»Wenn in damaligen Dokumenten die Charakterisierung 'gasdicht' für Luken oder Türen auftauchte, so waren damit in der Regel Holzbrettertüren und -luken gemeint, die z.T. rundum mit einer Filzdichtung abschlossen. Keineswegs darf man sich darunter hermetisch abschließende, schwere Stahltüren und -luken vorstellen.« (S. 9)

»Einem Dokument ist entnehmbar, daß für die Leichenkeller I ('Gaskammer') der Krematorien II und III gasdichte Türen der Maße 100×192 cm bestellt wurden[36]. Auf dem Übergabeplan, also dem endgültigen Plan von Krematorium II ist die Türgröße wie auf allen vorherigen Plänen aber mit 190×200 cm eingezeichnet[37]. Noch heute müßte es möglich sein, anhand der Ruinen festzustellen, ob die Tür eventuell enger gemauert wurde und ob Spuren der Türzargen vorhanden sind. Dafür sind allerdings Ausgrabungen notwendig.« (S. 21)

»Alle diese [tatsächlich oder nur angeblich zur Vergasung verwendeten] Räume [der Krematorien IV und V] sollen in ihren Außenwänden in etwa 2 m Höhe 30×40 cm große, angeblich gasdichte Luken zum Einwurf des Zyklon B besessen haben[58].« (S. 30)[19]

Zum Problem der Lüftungsvorrichtungen schrieb Rudolf:

»Von Größe, Ausstattung und Konstruktionsweise sind diese Krematorien [II und III] durchaus mit anderen damals im Reich gebauten Anlagen sowie heutigen vergleichbar [29].« (S. 20)

»Ein besonders abgeteilter Leichenraum mit besserer Belüftung diente damals wie heute anderenorts als Aufbewahrungsort für die Opfer von Seuchen (Infektionsleichenkeller).« (S. 20)

»In der Querschnittszeichnung des Leichenkellers I sind jeweils oben und unten an den Wänden Belüftungskanäle sichtbar, die nach Pressac als Lüftungskanäle für Leichenkeller angelegt waren[38]. Im Grundriß kann man links und rechts den Verlauf der Kanäle von bzw. zum Haupttrakt erkennen. Demnach wurde der untere Kanal zur Entlüftung benutzt. Dies soll auch für die angeblichen späteren Vergasungen so beibehalten worden sein. Alle Kellerräume der Krematorien II und III sollen nach Pressac eine ähnlich leistungsfähige Entlüftung gehabt haben, ebenso der Ofenraum[39], jedoch nur der Leichenkeller I ('Gaskammer') besaß eine Luftzufuhr. Pressac gibt für alle Räume die Leistung der Absaugmotoren an, die er angeblich der Korrespondenz der Bauleitung des Lagers entnommen hat. Für Leichenkeller I ('Gaskammer') soll ein 3,5-PS-Elektromotor (2,5 kW) gedient haben. Mit der Motorenstärke ist freilich erst wenig über die Leistungsfähigkeit der Lüftung ausgesagt[40]. Die Austrittsöffnungen des Belüftungsschachtes von Leichenkeller 1 ('Gaskammer') mit der Dimension 5×10 cm (50 Stück im Krematorium II, 95 im Krematorium III) waren mit Lochblenden abgedeckt, mit jeweils rund 110 Löchern zu ca. 3,5 mm Durchmesser[41].« (S. 21)

Im Kapitel 3.4.2.4: »Lüftungsgeschwindigkeit der 'Gaskammern'« auf den Seiten 70 bis 74 widmet Rudolf sich ausführlich der Leistungsfähigkeit der Lüftungsanlagen in den Krematorien II und III. Wegen des Umfanges können die Ausführungen hier nicht zitiert werden.

Zu den »unzweifelhafte[n] Schreibfehler[n] von Zivilarbeitern, die auf Arbeiten in der "Gaskammer" Bezug nehmen« führt Rudolf aus:

»Pressac geht daher heute von einer 'kriminellen Planung' der Krematorien [IV und V] aus[62]. Ein Beleg dafür seien neben den gasdichten Luken Dokumente einer zivilen Baufirma, in denen die Rede von Arbeiten in einer 'Gaskammer' ist[63]. Wie im Kapitel über die Sachentlausungsanlagen noch gezeigt wird, war 'Gaskammer' die damals übliche Bezeichnung für Sachentlausungsräume. Auf auffällige Unregelmäßigkeiten und Ungewöhnlichkeiten in diesen Dokumenten ist in einem Gutachten aufmerksam gemacht worden, das die Echtheit in Frage stellt. Neben vielen ungewöhnlichen Rechtschreibfehlern und sachlich falschen Formblattausfüllungen enthalten die Dokumente einen beschnittenen Firmenstempel. Als siebter und letzter Punkt ist hier und bei zwei weiteren, ähnlichen Tagesberichten die Tätigkeit 'Ordnungsdienst Unterkunft' angeführt, ein angeblich nur in militärischen und paramilitärischen Verbänden üblicher Dienst[64].« (S. 31)

Wenn Bailer-Galanda anschließend schreibt, Rudolf würde durch dieses von ihr fälschlich unterstellte Ausblenden gegenläufiger Argumente, Publikationen und Dokumente für sich selbst den Nachweis unwissenschaftlichen Arbeitens erbringen, wie er es in einem Leserbrief in der Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 26.8.1994 Pressac vorwarf, so fällt der Vorwurf der Unwissenschaftlichkeit auf Frau Bailer-Galanda zurück. Sie hat hier entweder das Rudolf Gutachten nicht gelesen, äußert sich also über Dinge, von denen sie keine Ahnung hat,[20] oder aber sie schreibt - was eigentlich schwer zu glauben ist - wider besseres Wissen.

Ein Zeugnis ihrer mangelhaften Kritikfähigkeit stellt sich Bailer-Galanda auf Seite 93 aus, wenn sie als Widerlegung der Behauptung Rudolfs, die tatsächlichen oder angeblichen Gaskammern von Auschwitz-Birkenau würden keine blaue Wandverfärbung aufweisen, auf eine extrem blaustichige Wiedergabe eines Bildes der tatsächlichen oder nur vermeintlichen Gaskammer des Krematoriums II in Birkenau verweist.[21] Dies dient ihr dazu, Rudolfs Behauptungen als »Absurdität« hinzustellen. Frau Bailer-Galanda scheint selbst noch nie vor Ort gewesen zu sein, so daß sie die tatsächlich "blaufreien" Gegebenheiten vor Ort nicht kennt. Sie weiß wohl zudem nicht, daß es immer ein großes Problem ist, Farbbilder im Vierfarbbuchdruck genau so wiederzugeben, wie sie im Original sind, vor allem, wenn der Druck zur Illustration der restlichen drei auf der gleichen Seite wiedergegebenen Farbbilder, die blaufleckige Wände zeigen, den Drucker dazu verleiten, die blaue Farbkanone voll aufzudrehen, so daß man hier statt an Sabotage an folgendes Sprichwort denken sollte: Gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut.

Jedenfalls spricht diese Panne im Buch von Gauss nicht für die Absurdität revisionistischer Behauptungen, sondern für die Flüchtigkeit der Argumentationsmuster der Exterminationisten.

Wenn sich Frau Bailer-Galanda dann herabläßt, über die Art der blauen Flecken an den Auschwitzer Entlausungskammern zu philosophieren, zieht der Kenner der Materie verwundert die Brauen hoch:

»Die Absurdität dieser Behauptung [von der Herkunft der blauen Flecken durch Zyklon B-Sachentlausung] wird deutlich, wenn man die dort befindlichen Flecken näher betrachtet. Sie befinden sich auf der Außenseite des Gebäudes nur an der Oberfläche der Ziegel; dort wo Ziegelsplitter weggebrochen sind, zeigen die Ziegel die übliche rote Färbung. Die Farbe überzieht gleichförmig verschiedenste Materialien: Ziegel, Mörtel, sogar vergipste Stellen und Teile eines Holztürstockes sind mit blauer, manchmal pinselstrichartig strukturierter Farbe überzogen. Rudolf gerät in Argumentationsschwierigkeiten, wenn er zu erklären versucht, wieso auch nachträglich eingebaute Innenwände eine Blaufärbung aufweisen.227«

Bailer-Galandas Behauptung, die blaue Farbe würde »gleichförmig [über] verschiedenste Materialien« überziehen, ist falsch und irreführend. Die Farbe tritt völlig unregelmäßig, fleckenartig und in ganz unterschiedlichen Tönungen zutage: von einem nur blassen grünbläulichen Schimmer über helles, mittleres und dunkles Blau bis hin zu Flecken, die tief dunkelblau, ja fast schwarz erscheinen. Schließlich ist gerade der Umstand, daß diese unregelmäßige Verfärbung auch an einigen, unregelmäßig auftretenden Stellen der Außenmauern auftritt, ein klarer Gegenbeweis gegen die These, die Flecken rührten von Wandfarbe her. Wer würde eine unverputzte Ziegelstein-Außenmauer fleckig blau anmalen? Dieser fleckige Befund spricht hingegen deutlich dafür, daß lösliche Cyanidverbindungen langsam aus dem Mauerwerk nach außen gewandert sind und sich dort aufgrund der Witterungsbedingungen in den Farbstoff Berlinerblau umsetzten.[22] Rudolf liefert eine Menge an Erklärungen, warum die Entlausungskammern in Auschwitz an welcher Stelle welche Färbung und welchen Cyanidgehalt aufweisen, so daß wir hier auf eine Wiedergabe dessen verzichten wollen.[23]

Die Unterstellung von Frau Bailer-Galanda, die blaue Verfärbung würde stellenweise pinselstrichartig auftreten, ist ebenso falsch. Tatsächlich sind die Kammerwände damals weiß gekalkt worden, und es ist genau diese Kalkschicht, die durch den damals wahrscheinlich verwendeten Quast pinselstrichartige Strukturen aufweist, niemals aber die blaue Verfärbung. Zudem weisen die Außenwände keinerlei Spuren irgendeines Farbauftrages auf, und dennoch finden sich blaufleckige Stellen.

Der anschließende Satz von der angeblichen Argumentationsnot Rudolfs angesichts ebenfalls blauer, nachträglich eingebauter Wände, ist eine Umkehrung von Rudolfs tatsächlichen Aussagen. Auf den Seiten 88ff. des Rudolf Gutachtens, die Bailer-Galanda in ihrer Fußnote 227 als Beleg für ihre Unterstellung zitiert, lesen wir:

»Die nachträglich eingebauten Innenwände derselben Räume, also die zu den Heißluftkammern gehörenden (siehe Abbildung 19, S. 33), weisen erwartungsgemäß keinen Blauschimmer auf.« (S. 88)

Frau Bailer-Galanda hat also Rudolfs Befund, daß nämlich die nachträglich eingebauten Wände keine Blaufärbungen aufweisen, genau ins Gegenteil verkehrt, um ihre These von der Absurdität der Rudolfschen These zu stützen. Es kann jedoch auch sein, daß sie die folgenden Passagen Rudolfs gemeint hat:

»Die Proben aus den Wänden, die mit dem Umbau zur Heißluftdesinfektion eingebaut wurden, sollten keine Cyanidrückstände aufweisen. Probe 10 aus der nachträglich eingebauten Innenmauer weist aber bezeichnenderweise auch einen merklichen Cyanidgehalt auf [3,6 mg/kg], obwohl diese Wand erst mit der Umrüstung zur Heißluftdesinfektion eingezogen wurde. Probe 21 entstammt dem Mörtel zwischen den Ziegelsteinen der nachträglich eingezogenen Mauer, 1 cm bis 5 cm ins Mauerwerk hinein. Dort hat das Mauerwerk der Innenmauer einen Riß. Auch in dieser Innenmauer zeigt die Analyse minimale Cyanidspuren [0,3 mg/kg]. Dieser Befund kann auf eine Entlausung dieser Räume nach der Umrüstung zur Heißluftdesinfektion hinweisen, falls nicht die geringen Mengen ohnehin jeden Aussagewert verloren haben, wie die Kontrollanalysen anderer Proben ergaben.« (S. 89f.)

Wir haben hier die Analysenwerte der Proben aus den nachträglich eingezogenen Wänden in Klammern hinzugefügt. Vielleicht interpretierte Bailer-Galanda den Befund geringfügiger Cyanidrückstände in den nachträglich eingebauten Innenwänden irrtümlich als Blaufärbung, obwohl Rudolf genau dies ja klargestellt hat. Rudolf hat in der obigen Textpassage keine Gegenüberstellung der Werte aus seiner Tabelle 15 (S. 84f.) mehr gemacht, die die quantitative Unvergleichbarkeit der Analysenergebnisse zwischen den ursprünglich vorhandenen, mit Zyklon B begasten und den erst später eingebauten Wänden deutlich macht. Diese Unterschiede zeigen deutlich, daß Frau Bailer-Galandas Aussage von der angeblichen Rudolfschen Argumentationsnot absurd ist:

Analysenergebnisse der ursprünglichen Wände:

1035,0

bis

13500,0 mg/kg

Analysenergebnisse der nachträglichen Wände:

0,3

bis

3,6 mg/kg

Rudolf hat anhand von Kontrollanalysen nachgewiesen, daß die Analysenergebnisse im Bereich weniger mg Cyanid pro kg Material, die übrigens auch in anderen, völlig unverdächtigen Gebäuden auffindbar sind, zudem so unsicher sind, daß solche Ergebnis als unsignifikant zu bezeichnen seien.[24] Daraus ergibt sich, daß nicht nur die Analysenergebnisse der nachträglich eingebauten Wände in nichts mit denen der ursprünglich vorhandenen Wände vergleichbar sind, sondern daß zudem die extrem niedrigen Analysenergebnisse der nachträglich eingebauten Wände als Nullergebnisse betrachtet werden können. Nun dürfte sich Frau Bailer-Galanda in arger Argumentationsnot befinden.

Auch zu Walter Lüftl, dem ehemaligen Präsidenten der Bundesingenieurkammer Österreichs, scheint Bailer-Galanda vor allem Falsches einzufallen. Lüftl hatte im Frühjahr 1992 seine Zweifel an der technischen Durchführbarkeit des bezeugten Massenmordverfahrens von Auschwitz bekundet. Nachdem diese Zweifel an die Öffentlichkeit getragen wurden, mußte Lüftl auf Druck bestimmter Kreise seinen Hut nehmen.[25] Auf Seite 97 deklariert sie Lüftls Kritik am Jagschitz-Gutachten[26] als unfundiert. Sie führt aus:

»So behauptet Lüftl laut Rademacher beispielsweise, Jagschitz habe den SS-Arzt Dr. Horst Fischer ungerechtfertigterweise als Arzt bezeichnet, in einer Dienstaltersliste der Waffen-SS scheine Fischer ohne Doktorat auf. Hier hat Lüftl wohl falsch nachgesehen. Sowohl in einer SS-Liste als auch im Frankfurter Auschwitz-Prozeß scheint Fischer als SS-Arzt mit Doktorat auf.«

In der anschließenden Fußnote 241 werden die Personalien Fischers wiedergegeben, wie sie auch in der von Rademacher zitierten Dienstaltersliste der Waffen-SS vom 1.7.1944 aufgeführt sind, allerdings ohne Quellenangabe und mit einem Unterschied: Ist Fischer in der Dienstaltersliste ohne Doktortitel geführt, fügt ihn Bailer-Galanda an. Sie will den Doktortitel in einer anderen Liste gefunden haben, verschweigt uns aber, welche das ist. Daß Fischer nach dem Krieg einen Doktortitel gehabt haben soll, wie sich aus Langbeins Dokumentation des Frankfurter Auschwitz-Prozesses ergibt,[27] mag zwar sein, ändert aber nichts an der Tatsache, daß hier Bailer-Galanda unvollständige oder falsche Angaben macht und nicht Herr Lüftl.

Weiterhin behauptet Frau Bailer-Galanda auf Seite 98, Lüftl hätte die »Echtheit der Bestellung von "10 Gasprüfern" bei der Firma Topf & Söhne« bezweifelt, »weil er meint, daß diese Firma nur Krematoriumsöfen und sonst nichts verkauft habe.« Tatsächlich hat Lüftl genau dies nicht getan. Die Bestellung von Gasprüfern hält er durchaus für echt und bezüglich des Adressaten auch für vernünftig. Er zieht lediglich die Interpretation des Begriffes "Gasprüfer" als Nachweisgerät für Blausäurereste, also als Indiz für Massenmorde mit Blausäure in den Auschwitzer Krematorien, in Zweifel, da der Begriff "Gasprüfer" laut damaliger Fachliteratur für Rauchgaskontrollgeräte an Koksöfen stand. Solche Geräte wären von der Firma Topf & Söhne zu erhalten gewesen, nicht hingegen Blausäurerestnachweisgeräte. Was Lüftl für gefälscht hält, ist ein Bestätigungsschreiben der Firma Topf & Söhne auf die telegrafische Bestellung der Zentralbauleitung von Auschwitz, da erstens damals auf telegraphische Bestellungen von drei Zeilen Länge kein Bestätigungsschreiben von 20 Zeilen Länge erfolgt seien und da zweitens in diesem Bestätigungsschreiben aus "Gasprüfern" der Bestellung plötzlich und völlig widersinnig "Nachweisgeräte für Blausäure-Reste" werden.[28]

Bailer-Galanda zitiert zu ihrer Unterstützung Jean-Claude Pressacs neues Buch, das zu der Streitfrage über die Echtheit dieses "Dokumentes" deshalb nichts beitragen kann, weil die Zweifel an der Echtheit überhaupt erst nach der ersten Veröffentlichung dieses Dokumentes in Pressacs neuem Buch[29] aufkamen. Bailer-Galanda unterstellt Lüftl also Behauptungen, die er nicht macht, um diese Falschbehauptung dann angeblich durch das Universalgenie Pressac zu widerlegen, der dazu gar nichts vorträgt. Mit Wissenschaft hat solch ein Vorgehen nichts zu tun.

Auch in einem anderen Kapitel zeigt sich diese Tendenz von Frau Bailer-Galanda, in ihrer Beweisführung zur Unechtheit des sogenannten Lachout-Dokuments (S. 137-146). Dies beginnt mit der Behauptung Bailer-Galandas, die Einlassung Lachouts sei falsch, die Einstellung des Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen Dokumentenfälschung beweise die Echtheit des Dokumentes:

»Staat dessen schaltete Lachout in der amtlichen "Wiener Zeitung" eine bezahlte Anzeige, in der er behauptete, das Gericht habe "die Echtheit dieser Urkunden bestätigt", da das Verfahren wegen Urkundenfälschung aus verfahrenstechnischen Gründen eingestellt worden war. Das Bundesinnenministerium für Justiz stellte daraufhin klar, daß selbstverständlich keine "Echtheitsbestätigung" für die Lachoutschen "Dokumente" seitens der Justiz gegeben worden sei.«

Lachout schrieb in oben erwähnter Anzeige:

»Seit 1987 werden in verschiedenen Büchern und Zeitschriften LACHOUT-Dokumente (Rundschreiben des Militärpolizeilichen Dienstes Nr. 31/48 vom 1. Oktober 1948, Amtsbestätigung des BKA vom 18. Oktober 1955, Zl. 508.191-I/Pers/55 usw.) als Fälschungen bezeichnet. Die gerichtliche Überprüfung hat die Echtheit dieser Urkunden bestätigt (Amtszeugnis vom 24. Mai 1994, LGStr. Wien 26 e Vr 7477/90 vorher 26 b Vr 13108/87 usw.). Der Fälschungsvorwurf ist als Verleumdung strafbar. Ing. Emil Lachout, Wien«

Lachout hat also nicht geschrieben, das Verfahren gegen ihn wegen Urkundenfälschung sei aus verfahrenstechnischen Gründen eingestellt worden. Tatsächlich wurde das Verfahren nach § 109(1) StPO eingestellt, der da lautet:

»Die Voruntersuchung ist durch Verfügung des Untersuchungsrichters einzustellen, sobald der Ankläger das Begehren nach strafrechtlicher Verfolgung zurückzieht oder erklärt, daß er keinen Grund zur weiteren gerichtlichen Verfolgung finde (§112).«

Angesichts der martialischen Verfolgungswut, die auch österreichische Staatsanwälte gegenüber Revisionisten vorantreibt, kann der Grund für eine Einstellung des Verfahrens nur darin zu suchen sein, daß es keine Beweise für eine Dokumentenfälschung gibt. Da man niemals beweisen kann, daß ein Dokument echt ist, sondern immer nur den Beweis führen kann, ob bzw. daß es gefälscht ist, ist diese Einstellung der ausreichende Beweis für die Tatsache, daß bis zum Beweis des Gegenteils das Lachout-Dokument als echt anzusehen ist.

Davon scheint übrigens auch das Oberlandesgericht Wien auszugehen, da es in seiner Urteilsbegründung zum Freispruch von Frau Bailer-Galanda vom Vorwurf der Verleumdung ausführte:

»[...] daß dieses Dokument dazu verwendet wurde, die nationalsozialistischen Verbrechen generell zu bestreiten, was als tatbildliches Verhalten nach dem § 3 lit. g Verbotsgesetz zu werten ist. Derartigen neonazistischen Aktivitäten entgegenzutreten ist aber nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht einer Beamtin, zu deren Aufgaben es gehört, das Wiederaufleben nazistischen Gedankenguts aufzuzeigen.«

Das Gericht spricht also nicht von einem "angeblichen 'Dokument'" oder einer Fälschung, sondern geht von der Echtheit des Dokuments aus. Zudem wurde Bailer-Galanda nicht freigesprochen, weil ihre Fälschungsbehauptungen richtig seien, sondern weil ihre Vorgehensweise geeignet sei, neonazistische Tendenzen zu bekämpfen. Offenbar ist die Justiz der Meinung, auch unbeweisbare, möglicherweise verleumdende Behauptungen seien erlaubt, wenn sie nur die richtige Sache bekämpften. Eine Rechtsprechung, wie sie auch in Deutschland üblich ist.

Die Gewissenhaftigkeit, mit der Frau Bailer-Galanda sich in ihrem Beitrag der Dokumentenkritik widmet, würde man sich von seiten der etablierten Historiker auch einmal bei "belastenden" Dokumenten wünschen, etwa dem Wannsee-Protokoll. Allerdings haben ihre Argumente einen Nachteil: Sie sind nicht haltbar. E. Lachout hat mit einer Fülle von Argumenten, Dokumenten und Literaturstellen belegt, daß er sehr wohl zum Kriegsende einen Offiziersrang hatte, daß es sowohl einen Militärpolizeilichen Dienst, Alliierte Untersuchungskommissionen als auch ein Wachbatallion Wien gab. Zudem hat er im Prozeß gegen Ernst Zündel dem kanadischen Gericht ein Original des hier diskutierten Dokumentes vorgelegt.[30]

Mit entscheidend aber ist, daß der Inhalt des vom 1.10.1948 stammenden Lachout-Dokumentes mit den seinerzeitigen historischen Vorgängen übereinstimmt, heißt es doch darin:

»1. Die Alliierten Untersuchungskommissionen haben bisher festgestellt, dass in folgenden Konzentrationslagern keine Menschen mit Giftgas getötet wurden: Bergen-Belsen, Buchenwald, Dachau, Flossenbürg, Gross-Rosen, Mauthausen und Nebenlager, Natzweiler, Neuengamme, Niederhagen (Wewelsburg), Ravensbrück, Sachsenhausen, Stutthof, Theresienstadt.

In diesen Fällen konnte nachgewiesen werden, dass Geständnisse durch Folterungen erpresst wurden und Zeugenaussagen falsch waren.

Dies ist bei den KV-Erhebungen und Einvernahmen zu berücksichtigen.

Ehemalige KZ-Häftlinge, welche bei Einvernahme Angaben über die Ermordung von Menschen, insbesondere von Juden, mit Giftgas in diesen KZ machen, ist dieses Untersuchungsergebnis zur Kenntnis zu bringen. Sollten sie weiter auf ihrer Aussage bestehen, ist die Anzeige wegen falscher Zeugenaussage zu erstatten.«

Tatsächlich ist heute unter allen Historikern unstrittig, daß es in den Lagern Bergen-Belsen, Buchenwald, Dachau, Flossenbürg, Gross-Rosen, Neuengamme, Niederhagen (Wewelsburg), Ravensbrück, Sachsenhausen, Stutthof und Theresienstadt niemals Vergasungen gegeben hat und daß anderslautende Aussagen aus den verschiedensten Gründen falsch sind. Allein für die Fälle Mauthausen und Natzweiler (sowie eingeschränkt für Dachau) streitet man sich noch darüber, ob es dort Vergasungen gab oder nicht, obwohl auch diesbezüglich das Faktum von vielen falschen und durch Folterungen erpreßten Aussagen unstrittig ist. Wie Manfred Köhler in seiner Zusammenstellung der Prozeßbedingungen der alliierten Nachkriegstribunale aufgezeigt hat, ist es damals tatsächlich vielfach zu Folterungen an Angeklagten und zur systematischen Beschaffung von Falschaussagen gekommen, was zu entsprechenden alliierten Untersuchungskommissionen geführt und vor allem in den US-Medien für erheblichen Wirbel gesorgt hat.[31] Insofern paßt der Inhalt des Lachout-Dokument genau in den historischen Kontext, so daß nicht erkennbar ist, warum man sich auf Seiten der Exterminationisten überhaupt über die Existenz dieses Dokumentes aufregt.[32]

Dr. Bailers chemischer Unverstand

Nicht weniger unkorrekt verhält sich auch der Gatte von Frau Bailer-Galanda, Dr. Josef Bailer, in seinem Beitrag "Die 'Revisionisten' und die Chemie". Bei seinen Ausführungen über die Fähigkeit von Dieselmotoren zur Tötung von Menschen mittels ihrer Abgase führt er auf Seite 100 über die Frage aus, ob man den Motor eines Diesel-PKW in einer verschlossenen Garage eine halbe Stunde laufen lassen könne, ohne sich dabei zu gefährden:

»Der gesunde Menschenverstand sagt nein. Das Schild an der Garagentür sagt nein. Der Automechaniker sagt nein. Dipl.-Ing. Walter Lüftl sagt ja.«

Der Leser wird beeindruckt sein vom wissenschaftlichen Tiefgang dieser Art von Argumentation, stellt doch weder der gesunde Menschenverstand noch des Schild an der Tür, die beide auf die ohne Zweifel giftigen Abgase von Benzinmotoren ausgerichtet sind, eine beweiskräftige Antwort auf die gestellt Frage dar. Welcher Automechaniker Herrn Dr. Bailer die Auskunft gab, würde uns zudem interessieren, er verschweigt es uns aber. Sollte er uns den Namen dennoch nennen können, so wäre interessant zu erfahren, welche Untersuchungen der Mechaniker zu Rate zog, um diesen Schluß ziehen zu können. Diejenigen, die Friedrich Paul Berg für seine Untersuchungen verwandte, können es jedenfalls nicht sein, denn die geben Lüftl recht.[33] Andere sind uns bisher nicht präsentiert worden.

Daß die Frage der schnellen und sicheren Tötungserfolges mit Dieselmotor-Abgasen für die Holocaust-Geschichtsschreibung äußerst wichtig ist, ergibt sich aus der Tatsache, daß die Zeugenberichte bezüglich der tatsächlichen oder angeblichen Vernichtungslager Treblinka, Belzec und Sobibor von einem oder mehreren Dieselmotoren als Mordwaffe berichten. Vor allem der Techniker Fritz Berg hat mehrfach belegt, daß der Dieselmotor als Massenmordwaffe ungeeignet ist, was Herrn Dr. Bailer natürlich nicht in den Kram paßt.

Dr. Bailer schreibt weiter auf den Seiten 100f.:

»Lüftl nimmt einen für die Praxis vernünftigen Mittelwert von 0,1% [Kohlenmonoxid, CO] an. Diese Menge ist innerhalb einer halben Stunde nicht tödlich, zumindest nicht in jedem Fall, aber auch nicht harmlos. Mit 30% Hb-CO[34] im Blut ist eine mittelschwere Vergiftung erreicht,249 die mit Bewußtseinsstörungen und der Gefahr von Dauerschäden und Spätfolgen einhergeht und nicht bloß zu leichtem Kopfschmerz und Schwindel führt, wie Lüftl einigermaßen verharmlosend schreibt.«

In der Fußnote 249 lesen wir:

»Siehe z.B.: Dietrich Henschler, Wichtige Gifte und Vergiftungen, in: Wolfgang Forth, Dietrich Henschler, Walter Rummel (Hrsg.), Allgemeine und spezielle Pharmakologie, Mannheim-Wien-Zürich 1977, S. 579 f. Die Angabe "30 % Hb-CO" stammt von Lüftl, sie kann als grober Richtwert gelten.«

In dem von Dr. Bailer angegebenen Buch lesen wir:[35]

»Auch die relativ hohe Konzentration von 0,1 Vol.-% CO erzeugt in 1h erst ca. 30% Hb·CO, in 5h ist dann die tödliche Grenze erreicht.«

Lüftl schrieb in seinem Artikel:[36]

»Abgase von Dieselmotoren des genannten Pkw-Typs haben bei 2000 U/min einen Gehalt von etwa 16% O2, 3,5% CO2, 0,1% NOx, 77% N2, 3,5% H2O und 0,1 CO. Bei einem Hubraum von 3000 cm³ und 2000 U/min ist in 30 Minuten einmal das gesamte Volumen der Garage an Luft durch den Motor getreten. Damit ist die Zusammensetzung der Luft, die vorher etwa 21% O2 und rund 79% N2 enthielt, annähernd wie oben dargestellt. [...]

- Der Sauerstoffgehalt ist mit 16% größer als der von ausgeatmeter Luft, der nur bei 15% liegt. Da man Bewußtlose, ohne sie zu gefährden, mit Atemluft beatmen kann, resultiert aus dem verringerten Sauerstoffgehalt keine Gefahr.

- Der CO Gehalt ist 0,1%. Dieser Gehalt würde erst nach 5-6 Stunden Einwirkung zum Tode führen. Eine halbstündige Einwirkung führt theoretisch zu Kopfweh und Schwindel (Bildung von ca. 30% Hb·CO), in praxi aber durch die von 0 ansteigende Einwirkung aber bloß zu leichtem Kopfweh.«

Offensichtlich hat sich Lüftl bei der Erstellung seines Artikels auf die oben auszugsweise zitierte Literaturstelle bezogen, jedoch fälschlich den Wert von 30% Hb·CO nach einer Stunde für seine halbe Stunde angesetzt, bei der Ermittlung der Wirkung dieser halbstündigen Einwirkung von 0,1% CO in der entsprechenden Tabelle der obigen Fachliteraturstelle aber richtig "Kopfschmerzen und Schwindel" festgestellt. Korrekt hätte Lüftl einen Wert von 15-20 % Hb·CO in Klammern angeben müssen. Aus der daneben befindlichen Abbildung der Toxikologen geht hervor, daß eine Konzentration von 0,1 Vol.-% CO in einer halben(!) Stunde in der Tat zu nicht mehr führt als zu "Kopfschmerzen und Schwindel", da der Hb·CO-Gehalt noch gut unter 30% liegt. Außerdem hat Lüftl korrekterweise angegeben, daß die Annahme, ein Dieselmotor würde im Leerlauf 0,1% CO produzieren, auf der absolut sicheren Seite liege, da ein Dieselmotor im Leerlauf in der Regel tatsächlich weit weniger CO abgebe.

Dr. Bailer fälscht hier an zwei Stellen. Erstens hat Lüftl nicht von einem »vernünftigen Mittelwert« von 0,1% gesprochen, sondern von einem Extremwert am Ende der Begasung unter ungünstigsten Bedingungen. Der Mittelwert bei einem CO-Gehalt im Abgas von 0,1% würde tatsächlich bei 0,05% CO liegen, bei realistischen 0,05 bis 0,08% CO im Leerlaufabgas sogar noch darunter.[37] Zweitens ist nach Angabe der oben zitierten Toxikologen nach einer halben Stunde Exposition an 0,1% CO eben kein Wert von 30% Hb·CO erreicht, wie Dr. Bailer in Fußnote 249 durch den Bezug auf die Toxikologie-Fachbuch suggeriert, sondern lediglich etwa 15%.[38] Da hilft es auch nicht, daß sich Dr. Bailer auf den irrtümlich von Lüftl in Klammern gesetzten Wert als Referenz bezieht, der kein »grober Richtwert« ist, sondern ein grober Fehler. Wenn Dr. Bailer sich schon rühmt, den seiner Auffassung nach fehlerhaften Ausführungen von Lüftl die Experten der Toxikologie entgegenzustellen, so darf er bei dem einzigen Fehler, den Lüftl tatsächlich gemacht hat, nämlich einen viel zu hohen Hb·CO-Wert in Klammern anzugeben, sich nicht plötzlich zur Stützung seiner eigenen gegenläufigen These auf diese fehlerhafte Zahl stützen. Die einzige notwendige Korrektur an Lüftls Ausführungen bestätigt gerade dessen These. Hier betrügt Dr. Bailer den Leser sehenden Auges.

Auch den Beitrag von Friedrich Paul Berg versucht Dr. Bailer durch falsche Angaben in ein schlechtes Licht zu rücken. Er schreibt auf Seite 105:

»So stellt etwa eine Abhandlung von Friedrich P. Berg zum Massenmord mit Motorabgasen - ebenfalls in der oben angeführten Publikation enthalten - in völliger Verkennung der Wirkungsweise von Kohlenmonoxid die Toxikologie gewaltsam auf den Kopf.259«

In Fußnote 259 heißt es dann weiter:

»Friedrich Paul Berg, Die Diesel-Gaskammern: Mythos im Mythos, in: Gauss (Hrsg.), S. 325ff. Obwohl Berg an anderer Stelle moderne Handbücher der Toxikologie zitiert, bezieht er sich zur Abschätzung der Giftigkeit von Kohlenmonoxid auf Giftlisten aus den zwanziger und vierziger Jahren, die zur Vermeidung von Gefahren durch Motorabgase in Straßentunnels und Bergwerken erstellt wurden. Er extrapoliert die dort angegebenen niedrigen Werte in toxikologisch relevante Bereiche und erhält damit eine entsprechend unsichere Datenbasis, die zudem Angaben in modernen toxikologischen Werken widersprechen.«

Welchen Angaben in welchen toxikologischen Werken Bergs Extrapolationen widersprechen sollen, verrät uns Dr. Bailer nicht. Wir wollen uns daher Bergs Beitrag etwas näher anschauen und mit toxikologischen Büchern vergleichen. F.P. Berg hat in seinem Beitrag verschiedene Quellen für die Auswirkungen verschiedener CO-Konzentrationen auf die Gesundheit des Menschen angeführt. In seiner Tabelle 2, die auf eine Quelle des Jahres 1943 zurückgreift, gibt er an:[39]

0,15 - 0,20 Vol.-% CO

Gefährliche Konzentration nach einer Stunde Exposition

0,4 und mehr

Tödlich in weniger als einer Stunde«

Um in weniger als einer halben Stunde zu töten bzw. eine gefährliche CO-Konzentration zu erreichen, ist demnach jeweils eine doppelt so hohe Konzentration erforderlich. Anschließend bildet er in seiner Grafik 1 ein komplexes Diagramm ab mit den jeweiligen Wirkungen verschiedener CO-Konzentrationen auf den Menschen nach bestimmter Zeit, basierend auf einer Publikation von 1970. Werte im toxikologisch relevanten Bereich (>0,06%) hat er dabei extrapoliert. Danach ergeben sich für 30 bzw. 60 Minuten Exposition die in Tabelle 1 wiedergegebenen Effekte.

Tabelle 1: Gesundheitsauswirkung bei

Vol.-% CO

30 min. Expositionszeit

60 min. Expositionszeit

0,03

keine

keine bis leichte Kopfschmerzen

0,06

leichte Kopfschmerzen

leichte bis starke Kopfschmerzen

0,1

leichte bis starke Kopfschmerzen

zwischen starken Kopfschmerzen, Erbrechen und Kollaps

0,2

zwischen starken Kopfschmerzen, Erbrechen und Kollaps

schweres Koma

0,3

Kreislaufkollaps, Bewußtlosigkeit

Tod

0,4

schweres Koma bis Tod

Tod

0,6

Tod

Tod

Berg geht anschließend von einer mindestens erforderlichen Konzentration von 0,4% aus, um in einer halben Stunde zu töten. Wie bereits zitiert, hat nach dem von Dr. Bailer zitierten toxikologischen Werk von Wolfgang Forth eine einstündige Exposition an 0,1% CO etwa 30% Hb·CO im Blut zur Folge. Die Wirkung von 30% Hb·CO wird in der ebenfalls in diesem Werk zu findenden Tabelle 7[40] wie folgt beschrieben:

»20 - 30%

Schwindel, Bewußtseinseinschränkung, Gliederschlaffheit und -lähmung

30 - 40%

Haut rosafarben, Bewußtseinsschwund, Atmung verflacht, Kreislaufkollaps«

Für den zwischen beiden Eintragungen liegenden Wert von 30% Hb·CO würde man also mit den schweren Folgen der ersten und den schwächeren der zweiten rechnen müssen, also mit Bewußtseinseinschränkungen, ja Bewußtseinsschwund. Dies entspricht genau dem, was Friedrich Paul Berg in seiner Grafik 1 angegeben hat, bei dem der Wert auch zwischen zwei Geltungsbereichen liegt (starke Kopfschmerzen und Erbrechen/Kollaps).

Wenn Wolfgang Forth et al. angeben, daß nach fünf Stunden Einwirkung von 0,1% CO mit dem Tod zu rechnen ist, dann bedeutet dies, daß zur Beschleunigung des Todeseintritts auf ein Fünftel dieser Zeit, also innerhalb einer Stunde, die fünffache CO-Konzentration notwendig ist, also 0,5%. Die von Friedrich Paul Berg angegebene kritische Grenze von >0,4% CO für Expositionen von unter einer Stunde ist also in voller Übereinstimmung mit den heutigen toxikologischen Erkenntnissen.

Fazit all dessen ist, daß Dr. Bailer Fritz Berg auf ganzer Linie falsche Dinge unterstellt: Fritz Berg benutzt für seine Extrapolationen neben alten auch aktuelle Literaturstellen, die zudem in Übereinstimmung mit den toxikologischen Fachbüchern unserer Zeit sind. Der einzige, der die Toxikologie des Kohlenmonoxids also auf den Kopf stellt, ist Dr. Bailer selbst. Noch deutlicher tritt diese Tatsache in anderen Passagen hervor, wenn Dr. Bailer bezüglich der Auswirkungen verschiedener CO-Konzentrationen ausführt:

»Die Werte gelten aber nur für gesunde, gut ernährte Menschen in Ruhe. Schon leichte Arbeit würde die Überlebenschancen halbieren, schwere Arbeit mindestens vierteln.« (S. 101)

Anschließend an obige Passage läßt Dr. Bailer Hinweise folgen, daß Panik ähnlich wirke wie schwere Arbeit und daß auch Erschöpfung, Grippe oder Eisenmangel die Überlebenschancen erniedrigen.

Zunächst einmal hätte ein Blick in die bei Forth et al. wiedergegebene Abbildung 9 ergeben, daß mittelschwere Arbeit den Hb·CO-Gehalt im Blut bei 0,1% innerhalb einer halben Stunde statt auf etwa 17% bei einem in Ruhe befindlichen Menschen auf etwa 27% ansteigen ließe und schwere Arbeit auf etwa 36%.37 Daß bedeutet, daß selbst unter schwerer Arbeit eine ernste Lebensgefahr erst nach etwa 4 Stunden bestanden hätte, bzw. daß sich bei einem gesundheitlich angeschlagenen Menschen die Überlebenschancen halbiert und nicht etwa geviertelt hätten, wie Dr. Bailer behauptet.

Ferner meint er, daß »ein russischer Weltkriegspanzer, eventuell noch mit polnischem Vorkriegsdiesel im Tank« »dann nicht 0,1% Kohlenmonoxid, sondern ein Vielfaches davon« produzieren würde (S. 101), so daß die Morde in den Gaskammern der Nationalsozialisten an »hungrig[en], erschöpft[en] und in Panik« befindlichen Menschen tatsächlich funktioniert hätten (S. 107). Er spekuliert fein, belegt diese Dinge aber nicht: Hatten die russischen Dieselmotoren schlechtere Abgascharakteristiken als jene, die Walter Lüftl oder F.P. Berg zugrunde legten?[41] Führte polnisches Dieselöl zu schlechteren Abgaswerten bezüglich CO?[42] Sterben erschöpfte Menschen tatsächlich schneller?[43]

Interessant ist in dem Zusammenhang, daß Dr. Bailer behauptet, die Menschen hätten nach einem Bericht von Kurt Gerstein »fast drei Stunden in Panik in den Gaskammern [des KZ Belzec] gewartet« (S. 106). Von Panik jedoch berichtet Gerstein nirgends, vielmehr davon, daß die Menschen schlicht gewartet hätten. Sie haben sogar offensichtlich so viel Ruhe besessen, daß sich Familien in den Kammern zusammenfanden und bis in den Tod händehaltende Gruppen bildeten.[44] Bailer phantasiert also, um seinen unfundierten Spekulationen wenigsten einen Hauch von Realismus unterzuschieben.

Die Toxikologen nennen das Problem, daß die Nationalsozialisten mit ihren Kohlenmonoxid-Gaskammern tatsächlich oder nur angeblich bewältigen wollten, die Erreichung der LD100, der letalen Dosis zur Tötung von 100% der Opfer. Was dies konkret bedeutet, kann man an statistischen Auswertungen einer Erhebung von 100 Sterbefällen durch Kohlenmonoxidvergiftungen ablesen. In Tabelle 2 auf der nächsten Seite sind die Hb·CO-Werte von Kohlenmonoxid-Opfern aus den fünfziger Jahren dargestellt.

Tabelle 2: Hämoglobin-Kohlenmonoxidgehalt von CO-Opfern[45]

Alter der Opfer [Jahre]

Hb·CO [%]

18-30

30-40

40-50

50-60

60-70

70-80

80-90

Summe

40-50

-

-

-

-

-

7

4

11

50-60

2

-

1

3

1

5

5

17

60-70

7

2

6

12

10

8

-

45

70-80

5

2

5

7

8

-

-

27

Gesamt:

14

4

12

22

19

20

9

100

In der toxikologischen Literatur wird allgemein ein Wert von 60% Hb·CO als die Schwelle zum Tod angegeben. Bei diesem Wert wären nach obiger Tabelle gut 1/4 aller Menschen tot. Weitere knapp 50% sterben bis zu einem Gehalt von 70% Hb·CO und das letzte Viertel erst, wenn es einen Wert von bis zu 80% Hb·CO erreicht hat. Wollte man also eine effektive CO-Exekutionsgaskammer bauen, die den Aussagen konform innerhalb einer halben Stunde alle, also auch die jungen, gesunden, nervenstarken Menschen tötet, so müßte diese innerhalb einer halben Stunde zuverlässig einen Hb·CO-Wert von 80% liefern. Dafür wäre ein mittlerer CO-Gehalt in der Kammerluft von 0,4 Vol.-% CO das Mindeste, was zu fordern wäre.

Da bei einer Vergasung der CO-Gehalt erst langsam mit der Füllung des Raumes mit den Auspuffgasen ansteigen würde,[47] müßte also das Abgas mindestens 0,8 Vol.-% CO enthalten. Ob dieser Wert von einem Dieselmotor geliefert werden kann, wollen wir uns nachfolgend ansehen. Tabelle 3 gibt für verschiedene Lastbereiche die CO-Werte des Dieselmotors mit den höchsten CO-Werten an, die jemals bekannt wurden. Da der Sauerstoffgehalt im Abgas mit zunehmender Last sinkt, muß er ebenfalls berücksichtigt werden, und zwar dergestalt, daß ein halbierter Sauerstoffgehalt bei konstantem CO-Wert die gleiche physiologische Wirkung hat wie der doppelte CO-Wert bei normalem Sauerstoffgehalt. Aus der Relation zwischen dem O2-Anteil im Abgas und dem normalen Sauerstoffgehalt der Luft (21%) ergibt sich also der Faktor FO2, mit dem der CO-Gehalt multipliziert werden muß, um den CO-Gehalt zu ermitteln, der bei 21% O2-Gehalt den gleichen Effekt haben würde (COeff).

Tabelle 3: Effektiver CO-Gehalt von Dieselmotor-Abgasen[46]

Lastbereich

Luft-/Kraftstoff-Verhältnis

O2-Gehalt [%]

COmax-Gehalt [%]

FO2

COeff [%] bei 21% O2

Vollast

18

4

0,4

5,25

2,1

20

6

0,22

3,5

0,77

schwere Last

25

8,8

0,09

2,4

0,22

30

10,8

0,08

1,94

0,16

Teillast

35

12

0,075

1,75

0,13

40

13,5

0,07

1,55

0,11

leichte Last

60

16

0,05

1,31

0,066

Leerlauf

100

18

0,06

1,17

0,07

Man erkennt also, daß der erwünschte hohe effektive CO-Anteil zur sicheren Tötung aller Opfer erst im Vollastbereich zu erreichen ist.[48] Einen ausgebauten 550-PS-Panzerdieselmotor jedoch, der nach Zeugenaussagen für die Exekutionen verwendet worden sein soll, kann man nicht ohne aufwendiges und teures Zusatzgerät unter Vollast laufen lassen. Auch die Drosselung der Luftzufuhr zur künstlichen Absenkung des Luft-/Kraftstoffverhältnisses findet seine Grenzen dort, wo der Motor durch die mangelhafte Sauerstoffversorgung nur noch unzuverlässig zündet. Und selbst in diesem extremen Bereich gelang es bei Tierexperimenten mit 40 Mäusen, 4 Kaninchen und 10 Meerschweinchen erst, diese in 3 Stunden und 20 Minuten zu töten, wobei von Anfang des Experiments an der CO-Gehalt in der Kammer 0,22% betrug und nicht überschritten werden konnte.[49]

Dr. Bailer macht bei seinen Betrachtungen genau das Gegenteil, was zur Auffindung des LD100-Wertes notwendig ist: Er stellt die Wirkung einer Dieselvergasung auf das schwächste denkbare Opfer dar, also zum Beispiel auf eines, das bereits bei 30% Hb·CO stirbt, was z.B. einer LD1 entspräche, also der letalen Dosis für 1% der Delinquenten, und projiziert dies auf die Gesamtheit aller möglichen Opfer. Der Toxikologe rümpft verwundert die Nase.

Daß ein Dieselmotor prinzipiell in der Lage ist, Menschen zu töten, hat z.B. Friedrich Paul Berg nie bestritten. Es ist aber eben eine sehr unsichere und technisch wie zeitlich gesehen extrem aufwendige Methode, weshalb jeder Vernunftbegabte zu anderen Mitteln gegriffen hätte. Zum Beispiel standen die Erfahrungen der Euthanasie zur Verfügung, bei der zwischen 1939 und 1941 mit CO aus Druckflaschen getötet wurde. Auch hätte es nahegelegen, das damals noch in großen Mengen produzierte Stadtgas zu verwenden. Auf jeden Fall aber hätte man zumindest auf Benzinmotoren zurückgegriffen, wenn man schon unbedingt Motoren zur Tötung hätte verwenden wollen. Dies alles ganz abgesehen von der Tatsache, daß den Nationalsozialisten damals mit den Holzgasgeneratoren eine extrem billige, einfache, wartungsfreie, weitverbreitete, allgemein, das heißt auch Hitler und der Führungspitze von SS und Wehrmacht bekannte und effektive Giftgasquelle allzeit und überall zur Verfügung gestanden hätte, auch für den Mord, wenn sie nur gewollt hätten. Aber die Gesamtbetrachtung des Problems "Vergasungen mit Kohlenmonoxid", wie sie von Friedrich Paul Berg32 vorgelegt wurde, umgeht Dr. Bailer natürlich, denn sonst sähe es mit seiner Argumentation kohlrabenschwarz aus.

Nicht weniger ignorant und selbstherrlich geht Dr. Bailer zu Werke, wenn er sich den chemischen Argumenten des Rudolf Gutachtens zuwendet. Auffallend daran ist zunächst, daß Dr. Bailer in seiner Kritik an Rudolf ohne jede Fachliteratur auskommt. Oder mit anderen Worten: Er fundiert keine seiner Behauptungen und Kritiken. Dennoch wollen wir Dr. Bailer die Ehre zuteil werden lassen, uns mit ihm zu beschäftigen.

Auf Seite 112 behauptet Dr. Bailer, an den Wänden der Entlausungskammern von Birkenau gebe es neben blauen Flecken auch gelbe und rote. Das ist neu. Wo diese sein sollen, sagt er nicht. Vielleicht ist er in der Lage, uns davon Farbbilder zur Verfügung zu stellen.

Auf den Seiten 113f. wird Dr. Bailer dann konfus:

»Er [Rudolf] bemerkt aber nicht, daß er in weiterer Folge nicht den Nachweis eines Einsatzes von Blausäure führt, sondern den Nachweis, daß eine triefnasse Mauer begast wurde. Denn, wie immer das Hexacyanoferrat weiter reagieren mag, bestimmend ist der Wassergehalt der Mauer, nicht die Menge Blausäure«

Rudolf hat in seinem Gutachten anhand von Fachliteratur nachgewiesen, daß die Blausäure-Aufnahmefähigkeit einer Wand bei konstantem Blausäuregehalt der Luft proportional zum Feuchtigkeitsgehalt der Wand ist. Daß allein triefnasse Wände Blausäure aufnehmen und in stabile Verbindungen umwandeln, wie Bailer selbstherrlich behauptet, steht nirgendwo. Was Dr. Bailer hier allerdings verschweigt, ist die Tatsache, daß gerade die tatsächlichen oder angeblichen Menschengaskammern der Krematorien II und III im Gegensatz zu den Entlausungskammern triefnaß waren und somit zur Bildung des Berlinerblau geradezu prädestiniert waren, so daß seine Einlassungen die Vermutung aufkommen lassen, Dr. Bailer vertrete die These, in den Menschengaskammern hätte sich Berlinerblau bilden müssen. Da dem nicht so sein wird, beweist dies wiederum, daß Dr. Bailer entweder keinen Überblick über die Materie hat oder aber den Leser bewußt irreführen will.

Neben der Tatsache, daß die Umsetzung der in der Wand adsorbierten Blausäure zu stabilen Verbindungen (Hexacyanoferrate) durch einen hohen Wassergehalt gefördert wird, belegt Rudolf durch verschiedene Fachliteraturstellen, daß ein Überschuß an Blausäure im Mauerwerk die Umsetzung der Hexacyanoferrate in das extrem stabile Berlinerblau fördert.[50] Wie Dr. Bailer bei diesen Feststellung zu den Aussagen kommt, bestimmend für die wie auch immer erfolgende Weiterreaktion des Hexacyanoferrats sei allein der Wassergehalt der Mauer, wird sein Geheimnis bleiben. Er versucht es auch gar nicht zu lüften, gibt uns nämlich für seine Behauptungen keinen Beleg an, bietet sie uns also quasi als Axiome an.

Daß es mit Dr. Bailers chemischen Verständnis nicht weit her ist, zeigen die nächsten Passagen auf S. 114:

»Normaler chemischer Hausverstand würde dem Hexacyanoferrat (III) in der Mauer ein wenig spektakuläres Ende vorhersagen. So, wie die Verbindung aus dem Hydroxid durch schrittweisen Ersatz der OH--Gruppen entstanden ist, werden die CN--Gruppen Stück für Stück gegen andere Gruppen, die die Mauer zu bieten hat, ersetzt, bis zuletzt wieder Fe(OH)3 und, wenn die Mauer trocknet, Fe2O3 zustande kommt.291

Rudolf dagegen meint, das Eisen (III) würde in Gegenwart von Cyanid ohne weiteres Zutun zu Eisen (II) reduziert werden und damit den Weg zur Bildung von Berlinerblau frei machen. Dabei hat so mancher Chemiestudent Eisen (III) mit Cyanid im Reagenzglas geschüttelt, dabei vielleicht allerhand Prussiate [Salze des Hexacyanoeisensäure] erhalten, auf die Bildung von Berlinerblau aber vergeblich gewartet.«

Zunächst einmal sind die Vorstellungen Dr. Bailers über die chemischen Vorgänge in Baustoffen nicht korrekt. Im Mauerwerk vorhandenes Fe(OH)3 läßt sich nämlich nicht so mir nichts dir nichts durch einfaches Lufttrocknen der Mauer in Fe2O3 überführen, wie Dr. Bailers angibt. Vielmehr liegt das Eisen(III) in dem selbst bei lufttrockenem Zustand immer noch sehr wasserhaltigen Mauerwerk in Form verschiedenster Mischoxide vor, die man grob mit folgender Formel charakterisiert: FeIII2O3-x(OH)2x · yH2O. Das ist nicht nebensächlich, denn in dieser Form ist das Eisen(III) wesentlich reaktiver, als wenn es als Fe2O3 (etwa Hämatit) gebunden wäre. Um die Eisenoxid-Hydroxid-Hydrate in Baustoffen in Fe2O3 zu überführen, bedarf es mehr als nur einer trockenen Raumtemperatur, z.B. eines Brennprozesses wie dem bei der Herstellung von Ziegelsteinen.

Bei der sich anschließenden Passage von Dr. Bailers Darstellung wird der Leser erneut ungemein beeindruckt sein von seiner tiefgehend fundierten wissenschaftlichen Argumentationsweise. Als Beweis für seine Behauptung der Falschheit von Rudolfs These, aus Hexacyanoferrat(III) würde sich in Gegenwart von überschüssigem Cyanid Berlinerblau bilden können, führt er seine nicht belegten, reagenzglasschüttelnden Studenten an. Er verschweigt, daß Rudolf für seine These auf mannigfache Fachliteratur verweisen kann, die genau diesen Prozeß belegen. Dieser Vorgang spielt sich aber eben nicht innerhalb einiger Minuten ab, während denen die wenig beweiskräftigen Chemiestudenten die Lust am Schütteln von Reagenzgläsern längst verloren haben dürften, sondern in Zeiträumen mehrerer Stunden bis einiger Tage.49 Peinlich wird es, wenn Dr. Bailer in seiner Fußnote 291 anführt:

»Berlinerblau kann sich allenfalls an Stellen bilden, die feucht sind und Eisen (II) enthalten. Das kann z.B. in der unmittelbaren Umgebung von rostigen Wasserrohren der Fall sein. Ernst Gauss erwähnt als Beispiel für die Bildung blauer Flecken als Folge einer Begasung mit Zyklon einen Bauschaden an einer Kirche: Ernst Gauss, Holzschutz durch Blausäure-Begasung, in: Gauss (Hg.), S. 401ff.«

Gerade in dem von Walter Lüftl ausfindig gemachten Bauschadensfall wird ja unwiderlegbar bewiesen, daß die Bildung blaufleckiger Wände schon durch die einmalige Begasung von Mauern möglich ist, und zwar ohne das Vorhandensein von Eisen(II) und im Verlauf einiger Monate.[51] Oder will Dr. Bailer etwa die These aufstellen, in den Wänden der mittelalterlichen Kirche hätten überall eiserne Wasserrohre gelegen? Der »chemische Hausverstand«, mit dem Dr. Bailer Rudolfs Gutachten zu widerlegen trachtet, reicht eben nicht aus, um eine komplexe Materie zu erfassen.

Anschließend führt Bailer in der Fußnote an, daß auch Gauss offensichtlich der Auffassung sei, die Bildung blauer Flecken bei Begasungen sei eher die Ausnahme als die Regel. Wäre dem nicht so, so gäbe es den geführten Streit nicht, denn dann wäre die Beweislage aufgrund fehlender blauer Flecken in den tatsächlichen oder nur vermeintlichen Menschengaskammern klar. Bailers Schlußfolgerung, daß die Abwesenheit blauer Flecken mithin nicht beweise, daß ein Raum nicht begast wurde, kann richtig sein. Aber wir sind nicht in der Lage, das unterstellte Verbrechen widerlegen zu müssen. In Beweisnot sind Herr Dr. Bailer und seine Genossen, die das unterstellte Verbrechen beweisen müssen, wenn man es als geschehen akzeptieren soll. Und eine Wand ohne merkliche Cyanidrückstände gibt eben keinen Beweis für eine Blausäure-Begasung her!

Was man sich vergegenwärtigen muß, ist der Umstand, daß es bisher einzig in der Zeit des Zweiten Weltkrieges überhaupt massenhafte Anwendungen von Zyklon B in ein und derselben Örtlichkeit gegeben hat. Vor wie nach dem Krieg gab es zwar allerorten Entlausungen, jedoch wurden hier einzelne Örtlichkeiten sporadisch, d.h. vielleicht im Abstand von einigen Jahren begast. Hier Berlinerblau finden zu können, bedarf schon besonderer Umstände, wie sie in dem von Gauss und Rudolf zitierten Bauschadensfall gegeben waren. Nur im Zweiten Weltkrieg kam es in den Kriegsgefangenen- und Konzentrationslagern zu jahrelangen, kontinuierlichen Anwendungen von Zyklon B in denselben Entlausungsräumen. Von diesen Räumlichkeiten jedoch stehen uns heute nur noch sehr wenige zur Untersuchung zur Verfügung. Die deutschen Kriegsgefangenenlager gibt es überhaupt nicht mehr, und auch die deutschen KZs wurden zum großen Teil dem Erdboden gleichgemacht oder doch größtenteils geschliffen. Somit hat die Feststellung von Dr. Bailer, daß heutige zivile Zyklon B-Begasungen kaum je Spuren hinterlassen, keinerlei Aussagekraft für die Massenanwendung der damaligen Zeit, seien es nun die unbestrittenen Sachentlausungen oder die unterstellten Menschenvergasungen.

Was im Falle der tatsächlichen oder angeblichen Gaskammern von Auschwitz, die weder blaufleckig sind, noch merkliche Cyanidrückstände aufweisen, letztlich wahr ist, ist also nicht einfach festzustellen. Gerade hier zu einer tragbaren Schlußfolgerung zu kommen, war ja das Anliegen Rudolfs. Den Fehler, von der Abwesenheit blauer Flecken bzw. vom Fehlen merklicher Cyanidrückstände sofort auf die Nichtverwendung der entsprechenden Räumlichkeiten zur Menschenvergasung zu schließen, hat Leuchter begangen. Diesen Fehler zu beheben, ist gerade das Anliegen Rudolfs, so daß Dr. Bailers Einlassungen hier sein Ziel verfehlen.

Daß Dr. Bailers Anliegen tatsächlich die Irreführung des Lesers ist, beweist die nächst Passage auf Seite 114:

»Rudolf selbst hat einen Mauerziegel 16 Stunden gewaltigen Mengen Blausäuregas ausgesetzt und - Zitat: "Die Analysenergebnisse überraschen ob ihrer paradox erscheinenden Werte" - weder Blaufärbung erhalten noch Berlinerblau gefunden.«

Anschließend wirft Dr. Bailer vor, daß sich Rudolf selbst durch Analysenergebnisse nicht von seinen vorgefaßten Meinungen abbringen lassen würde, daß sich bei Begasungen Berlinerblau bilden müsse. Von der Bildung einer Blaufärbung oder von Berlinerblau ist in den entsprechenden Passagen Rudolfs aber überhaupt nicht die Rede. Das obige Zitat Dr. Bailers ist ein Paradebeispiel dafür, wie man tatsächlich getätigte Aussagen durch das Herausreißen von Satzfetzen entstellen kann. Rudolf schrieb tatsächlich:

»Die Analysenergebnisse bezüglich der Ziegelsteinproben (Tabelle 15, S. 84, Probennr. 25 und 26) überraschen ob ihrer paradox erscheinenden Werte: Die begaste Probe weist im Gegensatz zur unbegasten Probe keine Cyanidspuren auf.« (S. 92)

Was war vorgefallen? Rudolf hatte von einem Ziegelstein eines verfallenen bayerischen Bauernhauses vor dessen Begasung eine Probe entnommen und nach der Begasung. Während im Ziegelbruchstück, das vor der Begasung entnommen wurde, reproduzierbar ein Cyanidgehalt von knapp 10 mg/kg gefunden wurde, wies die begaste Probe keinerlei Cyanidwerte auf. Rudolfs Bemerkung bezüglich der Paradoxie der Ergebnisse bezog sich also nicht darauf, daß er keine Cyanide gefunden hatte, wie es Dr. Bailer suggeriert, sondern darauf, daß sie offenbar durch die Begasung verschwunden waren, was schwierig zu erklären ist. Eine Erklärung dafür hat Rudolf an einer anderen Stelle angeboten, und zwar im Buch Vorlesungen über Zeitgeschichte.[52] Dort spekuliert er darüber, daß das Analyseninstitut möglicherweise vor dem Homogenisieren der Proben in der Kugelmühle diese nicht genügend gereinigt habe, wodurch Cyanidreste von vorherigen Mahlvorgängen eingeschleppt worden sein können. Da diese durchaus plausible Erklärung letztlich nicht beweisbar ist, hat Rudolf sie nicht in sein Gutachten aufgenommen, sondern sie in einem Buch niedergelegt, um rechtlichen Ärger mit dem Analyseninstitut zu vermeiden. Wenn Dr. Bailer sich in seiner Fußnote 294 auf den Seiten 114f. darüber mokiert, Rudolf habe diese Passage in seinem Beitrag zu den Grundlagen zur Zeitgeschichte gestrichen, so liegt dies einfach daran, daß dieser Beitrag inhaltlich auf etwa 1/4 des Originalgutachtens gekürzt wurde.

Was Dr. Bailer zudem unterschlägt, ist die ebenfalls plausible Erklärung Rudolfs, warum intakte Ziegelsteine zur Bildung stabiler Cyanidverbindungen ungeeignet seien und daher Analysenergebnisse mit extrem niedrigen Cyanidwerten durchaus nicht überraschen könnten: Der Sinterungsprozeß beim Brennen der Ziegel überführe die Eisenoxide in chemisch wie physikalisch quasi inerte Modifikationen.[53] Lediglich eine Aktivierung des Eisens durch aggressive Umwelteinflüsse an der Oberfläche des Ziegels könne das Eisen reaktivieren.[54]

Weiterhin verschweigt Dr. Bailer, daß die einmalige Begasung von Putz- und Mörtelproben durch Rudolf sehr wohl zu merklichen Cyanid-Rückständen geführt hat,[55] denn in diesen Materialien liegt das Eisen in chemisch und physikalisch reaktiver Form vor.[56] Daß die merklichen darin gefundenen Cyanid-Spuren bei den Probebegasungen zu keiner Blaufärbung führten, kann nur einen Laien überraschen, denn die geringen Cyanidmengen (0,01% und weniger von der Gesamtgesteinsmasse) würden selbst dann, wenn sie komplett in Form von Berlinerblau vorlägen, bei gleichmäßiger Verteilung im Mörtel die graue Farbe nicht überdecken können.[57]

Anschließend an diese mit falschen Unterstellungen gestützten Vorwürfe gegen Rudolf wärmt Dr. Bailer seine althergebrachte These neu auf, daß die blauen Flecken in den Auschwitzer Entlausungskammern von einer Wandfarbe herrührten (S. 115).[58] Diese Farbe sei später durch weiße Farbe überdeckt worden und trete heute nach und nach wieder durch diese hindurch. Obwohl Rudolf diese These mehrfach widerlegt hat,[59] reagiert Dr. Bailer auf dessen Argumente mit keiner Silbe, spielt vielmehr die berühmten drei Affen. Da man auch genauso effektiv gegen Wände sprechen könnte, werden hier die Argumente Rudolfs nicht wiederholt. Der interessierte Leser mag sie in den entsprechenden Publikationen selbst nachlesen. Statt dessen wollen wir einige neue Gedanken zu Dr. Bailers These hinzufügen.

Dr. Bailer schreibt auf S. 112:

»Ein Raum, der für die regelmäßige Anwendung von Zyklon vorgesehen war, eine Entlausungskammer, wird dagegen zumindest einen einigermaßen gasdichten Anstrich erhalten haben, sodaß das Giftgas gar nicht in tiefere Mauerschichten eindringen konnte. Eine gasdichte und abwaschbare Ausgestaltung der Wände einer Entlausungskammer macht die Arbeit darin wesentlich sauberer, sicherer und wirtschaftlicher. Es wäre äußerst unprofessionell, auf solche Vorkehrungen in einem Begasungsraum zu verzichten. [....[60]]

Für die Anwesenheit von Rückständen muß auch die schlechte Ausstattung der Räume verantwortlich gemacht werden. Die SS in Auschwitz war offensichtlich ignorant genug, selbst die Sachentlausungsanlagen entgegen den damals anerkannten Prinzipien unsicher, unsauber und unwirtschaftlich zu betreiben«

Hier hat Dr. Bailer ganz recht: Die SS hat in Birkenau im Eiltempo unüberlegt möglichst billige Bauten hingestellt, um in diesen einige Räume zu Entlausungszwecken zu benützen. Im Gegensatz dazu stehen zum Beispiel die Entlausungskammern im KZ Dachau, die alle einen soliden abdichtenden Schutzanstrich aufweisen.

Nach Dr. Bailers These sollen nun gerade die Wände jener Entlausungsräume einen farbigen (sprich: berlinerblauen), porösen Anstrich erhalten haben statt des sonst üblichen abdichtenden Überzuges. Warum sollte die auf Eile und Niedrigstkosten bedachte SS das wohl tun? Alle Wände in den gemauerten Gebäuden des Lagers sind lediglich weiß gekalkt. Und lediglich für die Entlausungsräume in den Hygienebauten 5a und 5b, wo die Farbe niemand bewundern konnte und sie absolut keinen Sinn hat, soll die SS Berlinerblau gekauft haben?

Ähnlich sieht es übrigens im KZ Majdanek aus, daß Dr. Bailer geflissentlich umgeht. Dort befinden sich Bauten im originalen Zustand, in denen einige Räume als Menschengaskammern gedient haben sollen. In einigen davon soll mit Zyklon B getötet worden sein. In den Originalplänen sind diese Räume als Entlausungsräume angegeben. Auch diese Räume sind lediglich mit simplem Kalkverputz hergestellt, so daß sie also »unsicher, unsauber und unwirtschaftlich zu betreiben waren.« Auch hier findet man an den Wänden und an der Decke jene blauen Flecken, die wir von den Entlausungskammern in Auschwitz kennen.[61] Diese blauen Flecken rühren im übrigen wie in den Entlausungskammern von Auschwitz von Entlausungen her und nicht von Menschenvergasungen, die es in Majdanek nie gegeben hat. Allein schon die Tatsache, daß die im Originalzustand befindlichen Türen dieser tatsächlichen oder angeblichen Menschengaskammern alle nach innen aufgehen, macht die Räume nämlich für Exekutionszwecke unbrauchbar, zumal man die darin hypothetisch Getöteten nicht hätte bergen können, denn Erstickende haben die Eigenschaft, zur Türe zu drängen und diese damit nach ihrem Tod zu blockieren. Somit gibt es neben Auschwitz und dem weiter oben beschriebenen Bauschadensfall einen dritten Fall von fleckig blauen Wänden nach Zyklon B-Anwendungen. Die Ausnahme wird scheint's langsam zur Regel. Und nicht genug damit, sind Berichte über blau angelaufene Wände nach Blausäurebegasungen zur Schädlingsbekämpfung in Räumen mit feuchten, eisenhaltigen Verputzen alles andere als unbekannt, wie ein jüngster Literaturüberblick gezeigt hat.[62]

Wie erklärt sich Dr. Bailer diese Flecken in Majdanek? Stammen sie auch von einem blauen Farbanstrich, der später durch weiße Farbe überdeckt wurde und nun langsam durch diese durchdringt? Wurde hier also eine seiner Auffassung nach zur Menschentötung verwendete Gaskammer blau angepinselt, während alle anderen Räumlichkeiten im KZ Majdanek weiß blieben? Gehörte das abwechselnde blaue Anmalen von Entlausungs- bzw. Menschengaskammern zur schwarzen (oder besser blauen) Magie der Nationalsozialisten, oder fällt Dr. Bailer ein besseres Motiv ein, gerade diese Räume blau anzumalen?

Und wie erklärt sich Dr. Bailer, daß die Cyanidrückstände in den Entlausungskammern in Auschwitz-Birkenau auch in tiefen Mauerschichten vorhanden sind? Wurde damals beim Bau der Gebäude der ganze Mörtel mit Cyanidverbindungen versetzt? Oder will uns Dr. Bailer sagen, diese Verbindungen seien nachträglich in tiefe Mörtelschichten eingewandert, obwohl die Grundwasserfeuchtigkeit in den Mauer hochsteigt und die löslichen Salze lediglich zu den äußeren Wandschichten zu transportieren in der Lage ist, niemals aber ins Wandinnere? Oder, einfacher ausgedrückt: Fließt bei Dr. Bailer das Wasser den Berg hinauf?

Wie wäre es, wenn Dr. Bailer seine These wenigstens zu beweisen versuchte, indem er jene von ihm postulierte blaue Farbschicht unter der neueren weißen Deckschicht freilegt? Es sei ihm vorausgesagt, daß dies das Aus seiner These wäre, denn dort gibt es keine ältere, überdeckte Farbschicht.

Ein Opfer seiner Zwangsvorstellungen von der blauen Wandfarbe wird Dr. Bailer einige Seiten später (S. 117). Dort bildet er den Mittelwert der von Rudolf in den Entlausungskammern gefundenen Cyanidwerte (5.090 mg/kg). Freilich würde ein solches Vorgehen sinnreich sein, wenn die Wände der Entlausungskammern tatsächlich mit einer einigermaßen gleichmäßigen Farbschicht bedeckt worden wären und man somit mit einigermaßen gleichmäßigen Werten würde rechnen müssen. Da Rudolf Werte gefunden hat, die um eine Zehnerpotenz auseinander liegen (zwischen etwa 1.000 und 13.000 mg/kg), kommt Dr. Bailer zu folgenden Schlußfolgerungen:

»Die Standardabweichung beträgt 4.100 mg/kg, d.h., Rudolf müßte den Berlinerblaugehalt der Mauern mit 5.100 ± 4.100 mg/kg angeben - einigermaßen blamabel, wenn die Analysenschwankungen unerklärlicherweise fast so groß ist wie der Meßwert. Für Gerichtsgutachten wird meist eine statistische Sicherheit von mindestens der dreifachen Standardabweichung gefordert. Das heißt, ein Berlinerblaugehalt innerhalb der Spannweite von 0.0 bis 17.400 mg/kg ist mit der für ein Gerichtsgutachten erforderlichen Sicherheit von den Werten, die Rudolf in den Sachentlausungskammern gemessen hat, nicht unterscheidbar. Damit bricht das gesamte Gutachten zusammen, denn kein einziger Meßwert liegt außerhalb dieser Spannweite. Die Statistik ist keine spitzfindige Zahlenspielerei, sondern der Beweis, daß die Proben nicht einheitlich sind. Daraus folgt, entweder gibt es andere Ursachen für das Vorkommen des Berlinerblaus, die erst einmal zu ergründen wären, oder die Proben sind schlecht genommen. In jedem Fall ist die Aussagekraft der Analysen gleich Null. Das Ergebnis war zu erwarten, denn das Berlinerblau kommt nicht vom Giftgas.«

Daß die Proben Rudolfs einheitlich seien, hat dieser nirgends behauptet. Im Gegenteil gibt er sogar an, daß er deshalb an ganz unterschiedlichen Stellen mit erwartungsgemäß unterschiedlicher Tendenz zur Bildung von Berlinerblau Proben genommen hat, um die Abhängigkeit der Bildung von Berlinerblau von den jeweiligen Bedingungen zu erforschen, um also zu verstehen, welche Bedingungen zu welchem Ergebnis führen.[63] Dr. Bailers Bildung von Mittelwerten und Standardabweichungen haben tatsächlich nur dort Sinn, wo gleichartige Proben genommen und analysiert wurden, wie etwa verschiedene Abwasserproben aus einem Fluß am gleichen Ort und zur gleichen Zeit, oder, um bei unserem Thema zu bleiben, die Entnahme einer Mauerprobe und deren Teilung in verschiedene Teilproben zur separaten Analyse. Auch Dr. Bailers These von der blauen Wandfarbe würde zu einem ungefähr einheitlichen Cyanidwert führen können, vorausgesetzt, daß gleichmäßig viel Farbe aufgetragen wurde und diese gleichmäßig die Zeit bis heute überstand. Im Falle einer Begasung jedoch gibt es so viele unterschiedliche Faktoren, die den Cyanidgehalt einer Mauer beeinflussen können,[64] daß es einfach keinen Sinn hat, zwei an völlig unterschiedlichen Stellen oder sogar in unterschiedlichen Gebäuden entnommene Proben miteinander in einen statistischen Topf zu werfen. Die für Dr. Bailer als 'unerklärlich' bezeichneten Schwankungen der Analysenergebnisse sind also alles andere als unerklärlich, wenn man die Ursache für die Bildung der Rückstände in Zyklon B-Begasungen sucht. Sie wären freilich unerklärlich, wenn man die These aufstellte, die Cyanide rührten von einer gleichmäßig aufgetragenen Wandfarbe her. Insofern widerlegen gerade die starken Schwankungen der Meßwerte Dr. Bailers These von der Wandfarb-Herkunft der Cyanidrückstände.

Mit seinem statistischen Imponiergehabe betreibt Dr. Bailer also nichts anderes als Schindluder. Der in statistischen Fragen unerfahrene Laie mag sich durch diesen Taschenspielertrick beirren lassen. Dem Wissenschaftler jedoch kräuseln sich die Haare angesichts der unverschämten Absichten, die er hinter Dr. Bailers durchsichtigem Manöver vermuten muß.

Besonders peinlich wird es noch auf der gleichen Seite, wenn Dr. Bailer ausführt:

»Ein Wert von etwa 5 g/kg in einer Mauer ist für den Rückstand eines Schädlingsbekämpfungsmittels unglaubwürdig hoch. Die Wände, der Fußboden und die von Rudolf vermuteten Zwischendecken müßten demnach insgesamt etwa 1,5 Tonnen Berlinerblau bergen. Zur Bildung von 1,5 Tonnen Berlinerblau nach dem von Rudolf vorgeschlagenen Reaktionsweg wären sebst[65] bei einer für solche Reaktionen sehr hohen Ausbeute von 10% der Theorie etwa 10 Tonnen reine Blausäure erforderlich gewesen, das entspricht 30 bis 40 Tonnen Zyklon. 40 Tonnen hätten allein in diesen Entlausungsanlagen nutzlos in die Wände gehen müssen, um Berlinerblau in der Menge, wie es Germar Rudolf und Fred Leuchter gefunden haben, zu bilden. Das ist absurd. 40 Tonnen ist die Größenordnung der Menge, die das Lager zeit seines Bestehens verbraucht hat, und dort gab es noch mehr Entlausungsanlagen. Das Ergebnis allein der Kontrollproben beweist, daß die Analysen völlig wertlos sind und daß das Berlinerblau nicht vom Zyklon herkommen kann.«

Da die Bildung eines Mittelwertes aus Rudolfs Analysenergebnissen ziemlich sinnlos ist, wie oben gezeigt - hierzu müßte man wohl einige hundert Proben aus allen Tiefen des gesamten Mauerwerks analysieren - ist schon der angesetzte Wert von 5 g/kg sehr gewagt. Aber wir wollen diesen Wert einmal als Richtschnur nehmen. Dr. Bailer spricht hier von den Entlausungsräumen der Gebäude 5a und 5b in Birkenau mit Mauern von 11 m Länge, 13 m Breite, 3 m Höhe und 15 cm Dicke. Eine Zwischendecke, wie Rudolf in seiner ersten Gutachtenversion spekulierte, hat es in den Räumen nicht gegeben. Zusammen mit einem Boden analoger Dicke erhält man insgesamt gut 43 m³ Gemäuer, das bei einer Dichte von etwa 1,6 g/cm³ knapp 69 Tonnen auf die Waage bringt. 5‰ davon für den Cyanidgehalt sind 690 kg, was etwa 1,25 Tonnen Berlinerblau entspräche, also dank der fehlenden Decke etwas weniger als die von Dr. Bailer angegebene Menge, die in der Mauer nach Rudolfs These zu erwarten sei. Was Dr. Bailer aber unterschlägt, ist die von Rudolf festgestellte Tatsache, daß Ziegelsteine keine Blausäure aufnehmen und auch heute nur an den äußeren, der Witterung ausgesetzten Schichten Cyanide aufweisen.[66] Der Rest der ganzen Ziegelsteine im dortigen Mauerwerk ist also quasi cyanidfrei. Da Rudolf deswegen kaum Ziegelproben nahm, spiegelt der von Dr. Bailer angegebene Mittelwert den des Mörtels und Verputzes wieder, der höchstens 20% der gesamten Mauermasse ausmacht. Damit blieben von den obigen 690 kg Cyanid lediglich maximal 140 kg übrig, die nach Rudolf in den dortigen Mauern anzutreffen wären.

Auch die von Dr. Bailer für sehr hoch gehaltene Ausbeute von 10% der Blausäure, die im Mauerwerk zu stabilen Verbindungen umgesetzt werden, ist durchaus nicht unrealistisch. Rudolf fand nämlich bei seinen Probebegasungen ziemlich genau 10% der von ihm eingesetzten Blausäure in seinen Proben wieder - nach mehreren Monaten trockener und warmer Lagerung![67]

Dann macht Dr. Bailer einen entscheidenden Fehler. Die von ihm bei 10%iger Ausbeute für notwendig erachteten 10 Tonnen reine Blausäure, die in der Entlausungskammer zu Anwendung gekommen sein müssen (und sich nach unseren Rechnungen bereits auf 1,4 Tonnen reduziert haben), setzt er mit 30 bis 40 Tonnen Zyklon B gleich, jener Menge, die an das Lager Auschwitz insgesamt geliefert wurde. Anscheinend weiß er nicht, daß die Massenangaben bei Zyklon B-Lieferungen sich immer auf den reinen Blausäuregehalt bezogen und beziehen.[68] Wenn das Lager Auschwitz also 40 Tonnen Zyklon B bekam, so heißt dies, daß es 40 Tonnen reine Blausäure erhielt. Die in den zwei Entlausungsgebäuden nach Rudolfs These heute auffindbaren Cyanidmengen von 2 × 140 kg entsprechen also gerade einmal etwas mehr als einem halben Prozent der gesamten Liefermenge an das Lager. Da diese beiden Gebäude im Gegensatz zu den vielen anderen im Lager befindlichen kleineren Anlagen die Hauptorte der Zyklon B-Anwendung waren, ergibt sich daraus, daß die These Rudolfs alles andere als abwegig ist.

Das einzige, was durch Bailers Thesen bewiesen ist, ist, daß auch promovierte Chemiker zu Milchmädchenrechnungen in der Lage sind.

Polemik pur: Wolfgang Neugebauer

Einer ganz besonders unwissenschaftlichen Art der Behandlung gegenläufiger Argumente bedient sich Wolfgang Neugebauer in seinem Beitrag "'Revisionistische' Manipulationen der Zahl der Holocaust-Opfer". Auf den Seiten 149f. greift er Rudolfs im Band Grundlagen zur Zeitgeschichte[69] publizierten Vergleich zweier bevölkerungsstatistischer Bücher über die Opferzahlen der Juden unter dem Nationalsozialismus zwar an, erwähnt aber weder, wo sich Rudolfs Ausführungen befinden, noch welcher Art diese sind. Neugebauer schreibt:

»Zuletzt hat Germar Rudolf, ein Diplomchemiker, der in der "revisionistischen" Szene offenbar vom Fachmann für technische Fragen zum Historiker und Statistiker des Holocaust avanciert ist, die 300.000-Opfer-Zahl als neueste Version "revisionistischer" Zahlenspielereien zum besten gegeben.«

Zunächst einmal hat Germar Rudolf in seinem Beitrag zwei bevölkerungsstatistische Werke einander gegenübergestellt und keine eigenen statistischen Untersuchungen angestellt, so daß die Unterstellung, er habe sich über Dinge geäußert, für die er nicht kompetent ist, das Ziel verfehlt. Zudem wäre zu fragen, mit welchem Recht sich eigentlich der Antisemitismusforscher Wolfgang Benz, dessen Buch Rudolf kritisiert,[70] und mit ihm so mancher Koautor anmaßen, über bevölkerungsstatistische Fragen ein Sammelwerk zu publizieren, obwohl sie hierfür ebenfalls keine Fachkenntnisse besitzen. Zudem ist die Unterstellung, Rudolf habe die "300.000-Opfer-Zahl" zum besten gegeben, schlicht und einfach falsch, denn Rudolf legt sich auf gar keine konkrete Zahl fest. Bei ihm lesen wir:[71]

»Sanning macht wie Benz den Fehler, die statistischen Zahlen auf die Goldwaage zu legen. Aufgrund ihrer tatsächlichen Schwankungen ist eine gesicherte Aussage über die Frage, wie viele hunderttausend Juden ihr Leben im deutschen Einflußbereich verloren, nicht möglich. Diese Werte gehen in den Schwankungen des statistischen Materials unter.«

Sannings Argumente[72] werden von Neugebauer erneut wie schon bei Benz[73] als »Spekulationen und Manipulationen« hingestellt, ohne daß er diese Behauptungen trotz der Aufforderung Rudolfs[74] belegt. Ferner unterstellt Neugebauer Rudolf, er habe aus den von Benz festgestellten 2,89 Mio. jüdischen Opfern auf dem Territorium der UdSSR 15.000 Vermißte gemacht, was auch nicht stimmt, denn Rudolf zitiert in einer Tabelle zwar jene Zahl aus Sannings Buch,[75] jedoch kommt Rudolf bezüglich jüdischer Verluste auf dem Territorium der früheren UdSSR zu keinen eigenen Zahlen, da nach seiner Auffassung das aus der UdSSR bzw. aus Rußland stammende statistische Material völlig unzureichend sei. Bezüglich der Anzahl der Juden, die auf dem Gebiet der UdSSR den Zweiten Weltkrieg überlebten, schwankten die Zahlen um mehrere Millionen(!). Auf jeden Fall aber liege der realistische Wert deutlich über dem von Benz angegebenen Wert,[76] so daß Rudolf die Opferzahlen von Benz meint um mindestens 1,5 Mio. reduzieren zu können.[77] Es würden also aus 2,89 Mio. Opfern 1,39 Mio. Opfer werden, und nicht 15.000 Vermißte, wie Neugebauer angibt.

Auch die Unterstellung Neugebauers, in einem Abschnitt Rudolfs über den Exodus der Juden aus Europa werde »schließlich suggeriert, daß die "Vermißten" nach 1945 in Palästina/Israel und anderen Ländern wieder aufgetaucht wären«, ist nichts als Nebelwerferei, denn Rudolf vermerkt schlicht, daß gegen die von Sanning vorgebrachten Argumente bezüglich der weltweiten jüdischen Bevölkerungsverschiebung anscheinend keine Gegenargumente möglich sind, zumal der aus unerfindlichen Gründen zum Statistikfachmann avancierte Anti-Antisemit Wolfgang Benz trotz achtjährigen Grübelns darauf offenkundig keine Erwiderung weiß.[78] Die Worthülse Neugebauers, Rudolf würde etwas suggerieren, was er tatsächlich als unwiderlegte und mit seriösen Quellen fundierte Argumente Sannings präsentiert, lenkt nur von Neugebauers eigener Argumentationslosigkeit ab. So glänzen die ganzen 3 (drei!) Textseiten seines Beitrages durch jede Menge Polemik, keinen einzigen Quellenverweis und nicht ein einziges Sachargument. Neugebauer macht sich also noch nicht einmal die Mühe, irgend etwas zur Sache beizutragen.

Fazit

Germar Rudolf hat sich in seinem Gutachten ausführlich mit der Tatsache beschäftigt, daß es in der Decke der tatsächlichen oder angeblichen Gaskammer des Krematoriums II in Birkenau keine Einwurflöcher für Zyklon B gibt, so daß es in diesen Räumen gar keine Vergasungen mit Zyklon B auf die bezeugte Weise gegeben haben kann.[79] Dieses Argument ist neben seinen chemischen Untersuchungen die Hauptstütze, auf die er seine Schlußfolgerungen aufbaut.80[80] Offensichtlich fällt den Koautoren des hier kritisierten Buches zu diesem Komplex kein Gegenargument ein, so daß sie sich genötigt sehen, den Komplex einfach totzuschweigen.

Zu den Hunderten von Argumenten gegen die Thesen der Exterminationisten in dem Werk Grundlagen zur Zeitgeschichte13 scheint den Koautoren von Wahrheit und Auschwitzlüge ebenfalls nichts einzufallen:

Das Buch Wahrheit und Auschwitzlüge ist ein großartiger Beweis dafür, daß den Gegnern der Auschwitz-Wahrheit statt schweigendem Übergehen ganzer Themenbereiche, leierhafter Wiederholung längst widerlegter Falschbehauptungen sowie statt leerer Worte, billiger Polemik, ungerechtfertigter Unterstellungen und falscher Angaben nichts mehr einfällt, um ihre falschen Thesen zu verteidigen.


[1]Unveröffentlichter Beitrag.
[2]Brigitte Bailer-Galanda, Wolfgang Benz und Wolfgang Neugebauer (Hg.), Wahrheit und Auschwitzlüge, Deuticke, Wien 1995.
[3]Wie etwa: "Gab es einen schriftlichen Hitlerbefehl zur Judenvernichtung?", "Die sogenannte 'Wiedergutmachung'", "Die Österreichische Rechtslage", "Endlich geregelt? Zur Ahndung der Holocaust-Leugnung".
[4]Dies trifft auf folgende Kapitel zu:
  • "Tötung durch Giftgas in Mauthausen und Gusen"; vgl. hierzu unsere Ausführungen zum Lachout-Dokument in diesem Beitrag;
  • "Das Tagebuch der Anne Frank "; vgl. hierzu die Ausführungen von Ditlieb Felderer, Anne Franks's Diary - A Hoax, Institute for Historical Review, Torrance 1979; Robert Faurisson in: Serge Thion, Vérité historique ou vérité politique?, La Vielle Taupe, Paris 1980, S. 213-298; R. Faurisson, Is the Diary of Anne Frank genuine?, Institute for Historical Review, Costa Mesa, California 1983; ders. und Siegfried Verbeke, Het "Dagboek" van Anne Frank: een kritische benadering, Vrij Historisch Onderzoek, Antwerpen 1991; vgl. auch Gerd Knabe, Die Wahrheit über Das Tagebuch der Anne Frank, Winkelberg-Verlag, Knüllwald 1994. Daß diese zentralen revisionistischen Arbeiten in Wahrheit und Auschwitzlüge totgeschwiegen werden, ist bezeichnend genug.
  • "Das 'Unternehmen Barbarossa' [...]".In diesem Beitrag wird auf die revisionistischen Argumente nicht eingegangen, sondern lediglich polemisiert. Neuere Buchpublikationen angesehener Historiker widerlegen im übrigen seine falschen Darlegungen: Werner Maser, Der Wortbruch, Olzog, München 1994; Joachim Hoffmann, Stalins Vernichtungskrieg, Verlag für Wehrwissenschaften, München 1995; Walter Post, Unternehmen Barbarossa, Mittler, Hamburg 1995; Viktor Suworow, Der Tag M, Klett Cotta, Stuttgart 1995.
  • [5]Dies trifft zu auf die Kapitel: "'Revisionismus' - pseudowissenschaftliche Propaganda", "'Revisionismus' in Deutschland", "Methoden rechtsextremer Tendenzgeschichtsschreibung und Propaganda", "'Revisionistische' Propaganda in Österreich", "Das 'Thule-Netzwerk'".
    [6]Betrifft: Leugnen des Holocaust, Rio-Verlag, Zürich 1994.
    [7]Im Original:»Under Evidence Code Section 452(h), this court does take judicial notice of the fact that Jews were gassed to death at the Auschwitz Concentration Camp in Poland during the summer of 1944 [...] It is not reasonable subject to dispute, and it is capable of immediate and accurate determination by resort to sources of reasonably indisputable accuracy. It is simply a fact.«, nach: IHR Newsletter, No. 82, October 1991, sowie M. Weber, The Journal of Historical Review 3(1) (1982), S. 31-51.
    [8]Bradley Smith, IHR Newsletter, September 1985; vgl. IHR Special Background Report, September 1991.
    [9]Mark I. Pinsky, "Doubters of Holocaust Win a Round in Court", Los Angeles Times, (Orange County Edition), 25.9.1991, S. B9; vgl. auch IHR Newsletter, No. 82, October 1991.
    [10]Theodore J. O'Keefe, "'Best Witness': Mel Mermelstein, Auschwitz and the IHR", in: The Journal of Historical Review, 14(1)(1994), S. 25-32.
    [11]AaO. (Anm. 5), S. 174 bzw. Fußnote 14, S. 300. Dort erwähnt sie ein Berufungsgesuch Mermelsteins vom 4.5.1992, obwohl dessen Berufung bereits am 28.10.1991 vom Californischen Appelationsgericht abgelehnt worden war. Von weiteren rechtlichen Schritten seitens Mermelstein nach 1991 ist dem IHR allerdings nichts bekannt; persönliche Mitteilung Mark Weber, Institute for Historical Review, 25.7.1995.
    [12]Les Crématoires d'Auschwitz. La maschinerie du meurtre de masse, Éditions CNRS, Paris 1993; dt.: Die Krematorien von Auschwitz. Die Technik des Massenmordes, Piper, München 1994.
    [13]So zitiert Pressac, ebenda, beispielsweise die Aussage von Perry S. Broad (S. 22), Rudolf Höß (S. 51, 61, 73, 74, 98, 103), Henryk Tauber (S. 85, 93) und greift immer wieder auf Zeugenaussagen im Kalendarium der Ereignisse von Auschwitz-Birkenau 1939-1945 von Danuta Czech (Rowohlt, Reinbek 1989) zurück (S. 41f., 49, 54, 95, 98, 121, 192-202) sowie auf das mit Aussagen gespickte Buch von Hermann Langbein, Der Auschwitz-Prozeß, Europa Verlag, Wien 1965 (S. 117).
    [14]Zum wissenschaftlichen Wert dieses Buches vergleiche man auch: Carlo Mattogno, Franco Deana, "Die Krematorien von Auschwitz-Birkenau", in: Ernst Gauss (Hg.), Grundlagen zur Zeitgeschichte, Grabert, Tübingen 1994, S. 281-320; Herbert Verbeke (Hg.), Auschwitz: Nackte Fakten. Eine Erwiderung an Jean-Claude Pressac, Vrij Historisch Onderzoek, Postbus 46, B-2600 Berchem 1995; Pierre Guillaume, De la misère intellectuelle en milieu universitaire, B.P. 9805, 75224 Paris cedex 05, 1995.
    [15]Genauso übrigens das amerikanische Pendant zu Frau Bailer-Galanda, Frau Prof. Deborah E. Lipstadt, aaO. (Anm. 5), Fußnoten S. 305, 311.
    [16]John Clive Ball, "Luftbildbeweise", in: Ernst Gauss (Hg.), aaO. (Anm. 13), S. 245.
    [17]Rüdiger Kammerer, Armin Solms (Hg.), Das Rudolf Gutachten, Cromwell Press, London 1993 (jetzt: P.O. Box 62, Uckfield/East-Sussex TN22 1ZY (Großbritannien); DM 35,- Vorkasse), S. 16, Bezug nehmend auf Jean-Claude Pressac, Auschwitz: Technique and Operation of the Gaschambers, Beate Klarsfeld Foundation, New York 1989, S. 129. Man sollte sich im übrigen auf diese Fassung des Rudolf Gutachtens bei dessen Diskussion beschränken, das als einziges mit Rudolfs Autorisierung publiziert wurde.
    [18]Ebenda, S. 20, 31, 82, 101-103.
    [19]Der Quellennachweis [58] verweist auf die Angaben in Pressacs Buch, Auschwitz: Technique and Operation of the Gaschambers, aaO. (Anm. 16), S. 46-49, 384, 425-428, 486, 500.
    [20]Ihre künstliche Aufregung über die Interpretationen der Aussagen von Rudolf Höß legen vielleicht nahe, daß sie das Gutachten nach der Lektüre der ersten 16 Seiten beiseite legte.
    [21]Bezug nehmend auf Germar Rudolf, Ernst Gauss, "Die 'Gaskammern' von Auschwitz und Majdanek", in: Ernst Gauss (Hg.), aaO. (Anm. 13), S. 257.
    [22]Rüdiger Kammerer, Armin Solms (Hg.), aaO. (Anm. 16), S. 87f.
    [23]Ebenda, S. 87-91.
    [24]Ebenda, S. 80, 86, 94.
    [25]Vgl. Süddeutsche Zeitung , 14. März 1992.
    [26]Wiedergegeben von Werner Rademacher, "Der Fall Lüftl oder: Die Justiz zur Zeitgeschichte", in: Ernst Gauss (Hg.), aaO. (Anm. 13), S. 41-60, hier S. 49.
    [27]Frau Bailer-Galanda zitiert hierzu Hermann Langbein, aaO. (Anm. 12).
    [28]Werner Rademacher, aaO. (Anm. 25), S. 55ff.
    [29]AaO. (Anm. 11), Dokument 28.
    [30]E. Lachout, 1.- 5. Stellungnahmen zur Ausführung des Wahrheitsbeweises des Dokumentationsarchivs des Österreichischen Widerstandes über die Kriegsdienstzeit..., 16.-30.1.1990; mit diversen Anlagen erhältlich bei Ing. E. Lachout, Max-Mauermann-Gasse 25/1, A-1100 Wien. Zur wissenschaftlichen Aufarbeitung des umfangreichen Materials zu diesem Thema, das größtenteils noch in Archiven schlummert, wird noch eine kompetente Person gesucht, die etwas Zeit investieren kann.
    [31]M. Köhler, "Der Wert von Aussagen und Geständnissen zum Holocaust", in: E. Gauss (Hg.), aaO. (Anm. 13), S. 65-75.
    [32]Ähnlich, wie kaum zu verstehen ist, warum sich die Revisionisten darüber aufregen, daß das Tagebuch der Anne Frank eventuell ge- oder verfälscht wurde, beschreibt es doch nur einen ohnehin unstrittigen historischen Vorgang.
    [33]"Die Diesel-Gaskammern: Mythos im Mythos", in: Ernst Gauss (Hg.), aaO. (Anm. 13), S. 325-345.
    [34]Hb·CO = Hämoglobin-Kohlenmonoxid-Komplex, die Verbindung, die das CO mit dem Hämoglobin des Blutes eingeht und damit den Sauerstoff (Hb·O2 = Oxi-Hämoglobin) verdrängt.
    [35]Wir beziehen uns hier auf die 3. bez. 4. Auflage 1980/1983, S. 581/643f. von Wolfgang Forth, Dietrich Henschler, Walter Rummel (Hg.), Allgemeine und spezielle Pharmakologie und Toxikologie, Wissenschaftsverlag, Mannheim.
    [36]Walter Lüftl, "Sollen Lügen künftig Pflicht sein?", in: Deutschland in Geschichte und Gegenwart 41(1)(1995), S. 13f.
    [37]Vgl. hierzu Friedrich Paul Berg, aaO. (Anm. 32), Grafik 3, S. 330.
    [38]Wolfgang Forth et al., aaO. (Anm. 34), 4. Auflage, S. 643.
    [39]Friedrich Paul Berg, aaO. (Anm. 32), S. 326.
    [40]Wolfgang Forth et al., aaO. (Anm. 34), 4. Auflage, S. 643.
    [41]Als Lizenzbauten amerikanischer Motoren wird dem nicht so sein, da F.P. Berg die schlechtesten Kennlinien amerikanischer Dieselmotoren überhaupt zugrunde legte, die er finden konnte.
    [42]Im Jahr 1942 und danach, als die Vergasungen angeblich liefen, wird es in Polen garantiert keinen Vorkriegsdiesel mehr gegeben haben. Dr. Bailers "Treibstoff zweifelhafter Provenienz" (S. 107) ist daher rein spekulativ. Ganz abgesehen davon zeichnen sich qualitativ schlechtere Dieselsorten wohl in erster Linie durch einen höheren Schwefelgehalt aus, bestimmt jedoch nicht durch eine höhere Tendenz zur Bildung von CO.
    [43]Wolfgang Forth et al., aaO. (Anm. 34), 4. Auflage, S. 644, führen aus, daß spezielle Krankheiten (wie Anämie) und Infektionen generell die Anfälligkeit für CO-Vergiftungen erhöhen. Was ist daraus zu schließen? Angeblich sollen die polnischen Juden aus ihren Wohnorten über recht kurze Transportwege unmittelbar in die Gaskammern geschickt worden sein, so daß lange Hungerszeiten nicht auftreten konnten, genauso wie Krankheiten etwa durch einen langen Aufenthalt im Lager sich nicht ausbreiten konnten. Man mußte also damit rechnen, einen guten Teil gesunder und fitter Menschen umzubringen.
    [44]Vgl. hierzu. André Chelain, Faut il fussiller Henri Roques?, Ogmios Diffusion, Paris 1986; dt. (gekürzt): Henri Roques, Die Geständnisse des Kurt Gerstein, Druffel, Berg am Starnberger See, 1986; vgl. auch F.P. Berg, aaO. (Anm. 32), S. 323f.
    [45]Keith Simpson (Hg.), Taylor's Principles and Practice of Medical Jurisprudence, J. & A. Chruchill, London 121965, S. 366f.
    [46]Basierend auf den Daten der Grafiken 3 und 4 von F.P. Berg, ebenda, S. 330 bzw. 334.
    [47]Vgl. hierzu die Berechnungen von Friedrich Paul Berg bezüglich der bezeugten Gaskammern von Treblinka, aaO. (Anm. 32), S. 336f.
    [48]So auch F.P. Berg, ebenda, S. 335, 337.
    [49]Ebenda, S. 333. Welchen korrespondierenden Sauerstoffgehalt die Abgase bei Luftdrosselung hatten, war in der entsprechenden Literaturstelle nicht angegeben. Läge er genauso hoch wie im Lastfall (6%), so entsprächen die 0,22% CO einem effektiven CO-Gehalt COeff von 0,77%, was offensichtlich bei weitem nicht ausreichte, um die Tiere in einer halben Stunde zu töten. Allerdings muß man hier den Vorbehalt geltend machen, daß Tierexperimente, obwohl mit ähnlich empfindlichen Spezies durchgeführt, nie voll auf Menschen übertragbar sind.
    [50]Rüdiger Kammerer, Armin Solms (Hg.), aaO. (Anm. 16), S. 39f.
    [51]Die Gattin von Dr. Bailer schreibt bezeichnenderweise auf S. 93: »Kernpunkt von Rudolfs "Gutachten" ist die (unbeweisbare) Annahme, daß die Anwendung von Zyklon B eine Blaufärbung des Mauerwerks nach sich ziehe.226« In Fußnote 226 verweist sie dann auf den Beitrag ihres Mannes. Dümmer geht's nimmer.
    [52]Ernst Gauss, Vorlesungen über Zeitgeschichte, Grabert, Tübingen 1993, S. 196.
    [53]Rüdiger Kammerer, Armin Solms (Hg.), aaO. (Anm. 16), S. 50, 52.
    [54]Ebenda, S. 50, 93.
    [55]Ebenda, S. 92f.
    [56]Ebenda, S. 50-52.
    [57]Ebenda, S. 91.
    [58]Zuerst aufgestellt in: Josef Bailer, "Der Leuchter-Bericht aus der Sicht eines Chemikers", in: Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes, Bundesministerium für Unterricht und Kultur (Hg.), Amoklauf gegen die Wirklichkeit, Wien 1991, S. 47-52.
    [59]Rüdiger Kammerer, Armin Solms (Hg.), aaO. (Anm. 16), S. 91; Ernst Gauss, aaO. (Anm. 51), S. 292f.; Germar Rudolf, Ernst Gauss, aaO. (Anm. 20), S. 272.
    [60]Hier kommt Dr. Bailer auf jüngst publizierte polnische Untersuchungen zurück, die anderswo kritisiert wurden, vgl.: Germar Rudolf, "Leuchter-Gegengutachten: Ein wissenschaftlicher Betrug?", in: Deutschland in Geschichte und Gegenwart 43(1)(1995), S. 22-26; ders. und J. Markiewicz, W. Gubala, J. Labedz, "Briefwechsel mit dem Jan-Sehn-Institut Krakau" in: Sleipnir, Verlag der Freunde, Postfach 35 02 64, 10211 Berlin, Heft 3, 1995, S. 29-33.
    [61]Germar Rudolf, Ernst Gauss, aaO. (Anm. 20), S. 257, 277ff.
    [62]E. Emmerling, in: M. Petzet (Hg.), Holzschädlingsbekämpfung durch Begasung, Arbeitshefte des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Bd. 75, Lipp-Verlag, München 1995, S. 43-56.
    [63]Rüdiger Kammerer, Armin Solms (Hg.), aaO. (Anm. 16), S. 83; Ernst Gauss, aaO. (Anm. 51), S. 189.
    [64]Es seien hier aufgezählt: Entnahmeort (außen, innen, an der Oberfläche, im Mauerinneren), die Feuchtigkeit der Mauer damals (der Grundwasserstand des Gebäudes, die Bewitterung (Windrichtung, Regennässe) die Wasserleitfähigkeit der Mauer insgesamt wie der speziellen Entnahmestelle, ebenso die Wärmeleitfähigkeit), die Feuchtigkeit und Bewitterung in den Jahren bis heute, die Konsistenz der Probe damals (Eisengehalt, Alkalizität, Feuchtigkeit, physikalische Beschaffenheit, evtl. Sinterungszustand bei Ziegeln) usw. usf.
    [65]Fehler im Original.
    [66]Siehe neben Anm. 52 auch Rüdiger Kammerer, Armin Solms (Hg.), aaO. (Anm. 16), S. 87.
    [67]Ebenda, S. 92.
    [68]Ebenda, S. 60, Fußnote 31.
    [69]Germar Rudolf, "Statistisches über die Holocaust-Opfer. W. Benz und W.N. Sanning im Vergleich", in: Ernst Gauss (Hg.), aaO. (Anm. 13), S. 141-168.
    [70]Wolfgang Benz (Hg.), Dimension des Völkermords, Oldenbourg, München 1991.
    [71]Ebenda, S. 167f.
    [72]Die Auflösung des osteuropäischen Judentums, Grabert, Tübingen 1983.
    [73]AaO. (Anm. 69), S. 558, Fußnote 396.
    [74]Ernst Gauss, aaO. (Anm. 51), S. 154; Germar Rudolf, aaO. (Anm. 68), S. 156, 167.
    [75]Germar Rudolf, aaO. (Anm. 68), S. 158.
    [76]Ebenda, S. 156f.
    [77]Ebenda, S. 162.
    [78]Ebenda, S. 161f.
    [79]Rüdiger Kammerer, Armin Solms (Hg.), aaO. (Anm. 16), S. 22-29.
    [80]Ebenda, S. 98.

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