Kapitel IV:
Die angeblichen Ausrottungseinrichtungen in Treblinka:
Eine historische und technische Analyse
1. Planung und Errichtung der östlichen "Vernichtungslager"
Die von der offiziellen Geschichtsschreibung rekonstruierte Planung und Errichtung der sogenannten "Vernichtungslager" Treblinka, Sobibór und Bełżec wirft zahlreiche schwerwiegende Probleme auf, die bis heute ungelö
st geblieben sind. Das Hauptproblem besteht im Fehlen einer rationalen Planung sowie in der architektonisch und technisch unglaublich primitiven Struktur dieser Lager, die in schroffstem Gegensatz zu derjenigen anderer steht, insbesondere des sogenannten "Vernichtungslagers" Auschwitz. Raul Hilberg gehört zu den ganz wenigen Vertretern der orthodoxen Geschichtsschreibung, die das Problem angeschnitten und zu lösen versucht haben. Er führt hierzu aus:[272]»Warum drei Lager und nichts eines? Warum wurden sie nacheinander gebaut, erst Belzec, dann Sobibor und schließlich Treblinka? Warum anfänglich in jedem Lager nur drei Gaskammern, wenn sie dann nicht ausreichten? Man könnte zu der Antwort neigen, daß die Planer das ganze Ausmaß ihrer Aufgabe nicht kannten, daß sie sich zum Ziel vortasteten, ohne es im Blick zu haben. Das ist nicht ganz unvorstellbar, aber es ist gewiß nicht die ganze Erklärung und vielleicht nicht einmal die wichtigste. Es handelte sich, kurz gesagt, um ein schweres administratives Problem.
Das Dritte Reich hatte speziell für eine "Endlösung der Judenfrage" weder eine zentrale Behörde noch einen eigenen Haushaltstitel. Der Bau von Lagern, die Anstellung von Wachpersonal und die Bewerkstelligung von Transporten mußten allesamt auf eine komplizierte Art und Weise finanziert werden. Auschwitz II und Lublin zum Beispiel wurden anfänglich als Kriegsgefangenenlager der SS bezeichnet, und zwar nicht nur zur Tarnung, sondern auch aus Haushaltsgründen. Belzec, Sobibor und Treblinka andererseits waren schlicht und einfach Tötungslager. So konnten sie aber unter keinem Haushaltstitel geführt werden, und es spricht viel dafür, daß die Mittel für ihren Bau und Betrieb fragmentarisch und minimal waren. Das ist wahrscheinlich der Grund, warum sie nicht vollentwickelt als ein Gebäudekomplex in den Himmel wuchsen. Sie mußten wohl nacheinander und Schritt für Schritt gebaut werden, um finanziell unauffällig zu bleiben.«
Diese Thesen, aufgestellt von einem Gelehrten, der sein Opus Magnum[273] großenteils der Auseinandersetzung mit der bürokratisch-administrativen Struktur des Dritten Reiches gewidmet hat, sind schlicht und einfach unsinnig.
Niemand, der die komplexe Struktur und Funktionsweise der nationalsozialistischen wirtschaftlich-administrativen Ämter kennt,[274] kann ernstlich glauben, im Generalgouvernement hätten Lager irgendwelcher Art entstehen und sich entwickeln können, ohne daß eine präzise Planung und ein spezifisches Budget vorgelegen hätten.
Was die Bauwirtschaft anbelangt, so war der Generalgouverneur dem Reichsminister Speer als dem Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft unterstellt, und zwar über dessen lokalen Stellvertreter, den SS-Wirtschafter beim Höheren SS- und Polizeiführer im Generalgouvernement, dem seinerseits der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirtschaft im Generalgouvernement unterstand.[275]
Die jedem Höheren SS- und Polizeiführer (HSSPF)[276] beigeordneten SS-Wirtschafter waren »für alle Wirtschafts-Verwaltungsangelegenheiten der SS-Dienststellen und SS-Einheiten im Bereich ihres jeweiligen HSSPF« zuständig, und zwar spezifisch »für Haushalt, Kassen- und Rechnungswesen, Rechtsangelegenheiten [wie Mietverträge, Versicherungsangelegenheiten u. dgl.], Vorprüfung, Verpflegungswirtschaft, Kraftfahrwesen, Rohstoffwirtschaft, Bauwesen, wirtschaftliche Unternehmungen und Konzentrationslager«.[277]
In der Praxis vertrat der SS-Wirtschafter gleichzeitig den Reichsminister Speer sowie das SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt (WVHA). Gemäß der Struktur dieses Amtes war auch das Arbeitsgebiet des SS-Wirtschafters in fünf Gruppen unterteilt, von denen Gruppe C - Bauwesen die Verantwortung für Bauten trug.
Dem Höheren SS- und Polizeiführer im Generalgouvernement unterstanden schließlich vier SS- und Polizeiführer, einer für jeden Distrikt: Warschau (Arpad Wigand), Lublin (Odilo Globocnik), Radom (Carl-Albrecht Oberg) sowie Lemberg (Fritz Katzmann).
Im November 1941 umfaßte das Amt II »Bauten« des Hauptamts Haushalt und Bauten (HHB) sieben Bauinspektionen der Waffen-SS und Polizei bei den Höheren SS- und Polizeiführern. Die Jurisdiktion über das Generalgouvernement, auf dessen Territorium sich die Lager Bełżec, Sobibór und Treblinka befanden, übte die Bauinspektion der Waffen-SS und Polizei Reich Generalgouvernement aus, die in fünf Zentralbauleitungen mit neun Bauleitungen zerfiel. Die Bauinspektion hatte ihren Sitz in Krakau, während sich die Zentralbauleitungen in Krakau, Warschau, Lublin, Dębica und Lemberg befanden (letzteres gehörte administrativ zum Generalgouvernement[278]). Die Zentralbauleitung der Waffen-SS und Polizei Warschau unterstand somit sowohl der Bauinspektion der Waffen-SS und Polizei Reich Generalgouvernement als auch dem SS-Wirtschafter beim Höheren SS- und Polizeiführer im Generalgouvernement.
Sämtliche im Jahre 1942 im Generalgouvernement durchgeführten Bauarbeiten folgte der normalen bürokratischen Praxis, die wie folgt aussah: Von der Amtsgruppe C »Bauwesen« des SS-WVHA gelangten die Anweisungen in Übereinstimmung mit den Direktiven des Reichsministers Speer über den SS-Wirtschafter zu den Zentralbauleitungen und Bauleitungen, denen die materielle Durchführung der Arbeiten oblag.
Was Treblinka betrifft, so wird diese Praxis vom einzigen bekannten Dokument über die Errichtung dieses Lagers voll und ganz bestätigt. Es handelt sich um eine Arbeitsbescheinigung vom 1. Juni 1942, zu welcher der polnische Richter Z. Łukaszkiewicz folgendes mitteilt:[279]
»Der Zeuge Lucjan Puchała, Eisenbahntechniker, hat ein sehr interessantes Dokument vorgelegt: Eine Arbeitseinsatzbescheinigung von der Zentralbauleitung der Waffen-SS und Polizei, am 1. Juni 1942 ausgestellt. Seinen Aussagen nach hat man ihm an diesem Tage die Bauarbeiten für ein Nebengleis, das vom Eisenbahnzweig zum Lager führen sollte, übertragen. Diese Bescheinigung ist bis zum 15. Juni 1942[280] gültig, und an diesem Tage wurden die Arbeiten lt. Angabe des Zeugen beendet.«
Später hat Łukaszkiewicz das betreffende Dokument vollständig transkribiert. Sein Text lautet wie folgt:[281]
»Zentralbauleitung der Waffen-SS und Polizei Warschau.
Warschau, den 1.6. 1942, Koszykowa 8, Postfach 214.
Fernspr. 9-21-83.
Bescheinigung Nr. 684.
Der Pole Lucjan Puchała, geb. am..., ist als Techniker bei der hiesigen Dienststelle Koszykowa beschäftigt
. Es wird gebeten, denselben ungehindert passieren zu lassen und ihn nicht zu anderen Arbeiten heranzuziehen. Diese Bescheinigung verliert am 15.6. 1942 ihre Gültigkeit und kann nur von der hiesigen Dienststelle verlängert werden. Der Ausweis ist am Verfalltage unaufgefordert zurückzuziehen.Leiter der Zentralbauleitung Warschau.
(Unterschrift unleserlich) SS-Scharführer.«
Dieses Dokument belegt, daß die Zentralbauleitung der Waffen-SS und Polizei Warschau für den Bau des Lagers Treblinka zuständig war und dieser somit gängiger Praxis folgte. Laut Y. Arad hatten zwei deutsche Firmen Verträge zur Errichtung des Lagers: Schönbronn in Leipzig sowie Schmidt-Münstermann.[282] Diese Firmen - neben denen zweifellos noch andere am Bau beteiligt waren - haben ihre Aufträge genau wie Lucjan Puchała von der Zentralbauleitung der Waffen-SS und Polizei Warschau erhalten. Somit fungierte diese als Auftraggeberin, und es galten auch für Treblinka sämtliche Normen, die beim Verkehr zwischen der Zentralbauleitung und den in deren Auftrag tätigen zivilen Firmen Gültigkeit hatten, einschließlich des finanziellen Aspekts. Letzteren regelte sicherlich die Kasse der Bauinspektion der Waffen-SS und Polizei Reich Generalgouvernement, denn für Auschwitz war die Kasse der Bauinspektion der Waffen-SS und Polizei Reich-"Ost" zuständig.[283] Dies bedeutet, daß für Treblinka (und dementsprechend logischerweise auch für Bełżec und Sobibór) ein spezifischer Haushaltstitel existiert haben muß und daß das Lager auf der Grundlage eines genauen Plans entstand.
Dies gilt auch für Treblinka I. Verwaltungstechnisch und politisch unterstand das Arbeitslager Treblinka dem SS- und Polizeiführer im Distrikt Warschau, Arpad Wiegand. Dieser hatte nämlich den Auftrag zum Bau dieses Lagers erhalten. Dies geht aus drei Dokumenten über die Lieferung verschiedener Materialien - Röhren, Nägel etc. - für das Lager Treblinka (I) hervor.
Beim ersten dieser drei Dokumente handelt es sich um einen Brief des beim Amt des SS- und Polizeiführers im Distrikt Warschau angestellten SS-Unterscharführers Dr. Irmfried Eberl vom 19. Juni 1942. Das Schreiben ist an den Kommissar für den jüdischen Wohnbezirk gerichtet und beginnt mit dem Satz:[284]
»Für das Lager Treblinka werden noch benötigt [...].«
Das zweite Dokument ist ein Brief, dessen Datum unleserlich ist, doch wohl ebenfalls in den Juni 1942 fällt. Er wurde von Heinz Auerswald, Kommissar für den jüdischen Wohnbezirk im Amt des Gouverneurs des Distrikts Warschau, »an den Obmann des Judenrates Warschau« gerichtet und beginnt wie folgt:[285]
»Für die Einrichtung des Lagers Treblinka werden folgende Gegenstände benötigt [...].«
Im dritten dieser Dokumente, einem vom 26. Juni 1942 stammenden Brief Dr. Eberls an den Kommissar für den jüdischen Wohnbezirk Auerswald zum Thema »Arbeitslager Treblinka« heißt es eingangs:[286]
»Für den Ausbau des Arbeitslagers Treblinka werden noch folgende Gegenstände dringend benötigt [...].«
Das »Arbeitslager Treblinka« wurde durch Erlaß des Gouverneurs des Distrikts Warschau vom 15. November 1941 gegründet. Der Befehl zum Bau des Lagers, in dem auch dessen Zweck angegeben wird, wurde am 16. Dezember 1941 im Amtsblatt für den Distrikt Warschau Generalgouvernement Nr. 11-12 auf S. 116 publiziert.[287]
Die Förderung von Kies aus der Grube bei Treblinka I wurde vom »SS-Sonderkommando Treblinka« geleitet,[288] was laut Łukaszkiewicz die offizielle Bezeichnung des angeblichen "Todeslagers" (also Treblinka II) war.[289] Dies wird dadurch bestätigt, daß die Förderung von Kies an Ort und Stelle von einer entsprechenden Firma betrieben wurde, nämlich dem Deutschen Herd- und Steinwerk GmbH Kieswerk Treblinka.[290]
Somit besaß das »Sonderkommando Treblinka« sehr wohl institutionellen Charakter und war folglich Bestandteil der Verwaltungsstruktur des Generalgouvernements. Politisch unterstand es dem SS- und Polizeiführer im Distrikt Warschau und dem Höheren SS- und Polizeiführer im Generalgouvernement (Friedrich Wilhelm Krüger), administrativ der Zentralbauleitung der Waffen-SS und Polizei Warschau sowie dem SS-Wirtschafter.
Kurzum: Die Behauptung, wonach die Lager Treblinka, Bełżec und Sobibór ohne jeglichen Haushaltstitel errichtet worden sein sollen, ist historisch falsch und für jeden mit den bürokratischen Gepflogenheiten des Dritten Reichs Vertrauten schlechthin ab
surd.Wie erklärt sich nun der ausgesprochen primitive Charakter dieser Lager? In Wirklichkeit ist dies eine falsche Fragestellung, denn die Primitivität der drei Lager geht nicht aus irgendwelchen Dokumenten, sondern lediglich aus Zeugenaussagen hervor. Welcher Wert diesen beizumessen ist, haben wir in den vorhergehenden Kapiteln drastisch gesehen. Somit ist der primitive Charakter der Lager keine objektiv nachgewiesene Tatsache, sondern bloß eine subjektive Rekonstruktion. Im Gegenteil: Da die Lager entsprechend den üblichen, für die anderen Lager gültigen wirtschaftlich-administrativen Gepflogenheiten aufgebaut worden sind, konnten sie gar nicht dermaßen primitiv sein, und man kommt zwangsläufig zum Schluß, daß die auf Zeugenaussagen beruhende subjektive Rekonstruktion nicht die Wirklichkeit widerspiegeln kann.
Bei dieser irrealen Rekonstruktion springt ganz besonders der unsäglich primitive Charakter der entscheidend wichtigen Gebäude ins Auge, um deren willen die Lager doch angeblich errichtet worden sein sollen: Der Tötungs- und Leichenverbrennungsanlagen nämlich. Beginnen wir bei den Tötungseinrichtungen, wobei wir uns strikt auf Treblinka beschränken.
2. Die angeblichen Tötungseinrichtungen in Treblinka
Im folgenden verzichten wir auf jede Erörterung der von vielen Zeugen zum besten gegebenen technischen Phantasien wie der Dampf- und der Luftabsaugkammern. Wir beschränken uns auf jene Ausrottungstechniken, die laut der heute gültigen offiziellen Geschichtsschreibung in Treblinka angewendet worden sein sollen. Als Ausgangspunkt wählen wir hierbei die im Beschreibung im am 3. September 1965 gefällten Urteil des Schwurgerichts Düsseldorf[291] gegen Kurt Franz:[292]
»Den Mittelpunkt des Totenlagers bildeten die Gaskammer, in denen die Juden durch Auspuffgase eines Dieselmotors getötet wurden. Zu Beginn der Massentötungen gab es nur das sogenannte "alte Gashaus". Das aus Ziegelsteinen auf einem Betonfundament errichtete massive Gebäude enthielt 3 Gaskammern, die etwa 4 × 4 m groß und ca. 2,6 m hoch waren, sowie einen Maschinenraum für den Dieselmotor und die Lichtanlage des Lagers. Sämtliche Räume lagen an einem dem Steingebäude vorgebauten Holzkorridor, zu dem man über mehrere Treppenstufen gelangte. Von diesem Korridor aus führten etwa 1,80 m hohe und ca. 90 cm breite Türen in die Gaskammern, die nach Art von Luftschutztüren so gearbeitet waren, daß sie die Kammern nahezu luftdicht abschlossen. Ihnen gegenüber befanden sich in jeder Gaskammer an der Außenwand aus dicken Holzbohlen gefertigte Klapptüren. Diese waren etwa 2,50 m breit und etwa 1,80 m hoch und konnten nach Art der modernen Garagentüren bei der Öffnung hochgeklappt werden. Sie mündeten auf eine das ganze Gebäude umziehende, etwa 0,70 m über dem Erdboden gelegene breite Betonrampe. Der Boden der Gaskammern war gekachelt und war zur Rampe hin abgeschrägt. Auch die Wände waren zumindest bis zu einer gewissen Höhe ebenfalls gekachelt. An der Decken der einzelnen Kammern befanden sich einige Rohrleitungen und Brauseköpfe. Dadurch sollten die Gaskammern den Eindruck von Duschräumen hervorrufen. Tatsächlich dienten die Rohrleitungen aber zum Einführen der von dem Dieselmotor im Maschinenraum erzeigten Abgase. Eine besondere Beleuchtungsanlage gab es in den Kammern nicht.
Schon bald nach der Betriebsaufnahme stellte sich heraus, daß die Kapazität des alten Gashauses nicht ausreichte, um die täglich anfallenden Judentransporte reibungslos zu liquidieren. Man begann daher Ende August/Anfang September 1942 mit dem Bau eines neuen großen Gashauses, das mehr und größere Gaskammern enthielt und nach etwa einmonatiger Bauzeit in Betrieb genommen werden konnte.
Auch dieses Gebäude, das zwischen der Einmündung des Schlauchs und dem alten Gashaus errichtet wurde, war aus Ziegelsteinen auf einem Betonfundament massiv gebaut. Fünf breite, an den Seiten mit Blumenschalen dekorierte Steinstufen führten zum Eingang an der Stirnseite des Gebäudes und mündeten in einen breiten Korridor, an dessen beiden Seiten die neuen Gaskammern lagen. Ihre genauen Maße lassen sich nicht feststellen, da weder der Angeklagte L. noch seine Mitangeklagten und auch nicht die jüdischen Zeugen hierzu präzise Angaben machen können. Alle sind sich lediglich darin einig, daß die neuen Gaskammern ein etwa doppelt so großes Fassungsvermögen hatten wie die Kammern des alten Gebäudes. Wahrscheinlich waren die neuen Gaskammern also etwa 8 m lang, 4 m breit und 2 m hoch.[...]
Der Vernichtungsvorgang selbst dauerte etwa 30 bis 40 Minuten. [...]
Ein angenommenes Fassungsvermögen von etwa 200 bis 350 Menschen je Gaskammern im alten Haus und etwa 400 bis 700 Menschen je Gaskammer im neuen Haus dürfte nach allem am wahrscheinlichsten sein.«
Diese Schilderung entspricht weitgehend der von Łukaszkiewicz anhand der Zeugenaussa
gen von Wiernik, Reichmann, Czechowicz und Finkelstein abgegebenen:[293]»Beide Gebäude waren nach dem Korridorsystem erbaut, dabei war der Eingang zu den Kammern im 1. Gebäude von beiden Seiten des Korridores, während im kleinen Gebäude der Zutritt zu den Kammern nur vor einer Seite war. Der Eingang war relativ klein und mit genau zupassenden Türen verschlossen. An der Außenwand der Kammer befand sich eine große Klappe, die nach oben zu öffnen war, und die zur Beseitigung von Leichen diente. Die Kammern waren gekachelt, der Boden war nach außen abschüssig, was die Entfernung von Leichen erleichert hat. In der Decke befanden sich Öffnungen der Auspuffrohre von Motoren, die in Nebengebäuden standen. Diese Öffnungen dienten zur Zufuhr des Auspuffgases, durch welches die Opfer erstickten. Zeuge Wiernik, der während seines ganzen Lageraufenthaltes als Zimmermannmeister beschäftigt war und eine relative Freiheitsbewegung hatte, gibt folgende Ausmaße der Kammer: Im kleinen Gebäude 5 × 5 m, im großen 7 × 7 m..«
Die von der offiziellen Geschichtsschreibung gemachten Angaben fußen in Wirklichkeit fast ganz auf der Zeugenaussage Jankiel Wierniks, der, wie wir im zweiten Kapitel dargelegt haben, seinerseits auf die Schilderung der Dampfkammern im Bericht vom 15. November 1942 zurückgegriffen hat.
Doch auch hinsichtlich der Struktur, ja selbst der Anzahl der angeblichen Gaskammern der zweiten Anlage bestehen - ebenfalls auf Zeugenaussagen beruhende - Varianten, die in der offiziellen Geschichtsschreibung mit keinem Sterbenswörtchen erwähnt werden.
In Kapitel III haben wir die Zeugenaussage des Abe Kon zitiert, laut dem die zweite Tötungsanlage 12 Gaskammern enthielt. Auf dieser Aussage beruhte der sowjetische Bericht über Treblinka vom 24. August 1944, in dem entsprechend von 12 Gaskammern die Rede ist.[294] Wie bereits gesehen, spricht die heutige offizielle Version von 10 Kammern. Die Zeugen Willi Metz und Otto Horn, die im "Lager II" gearbeitet hatten, erklärten, die Anlage habe 6 Gaskammern gehabt.[295] Jankiel Wiernik schrieb, bei seiner Ankunft in Treblinka habe es drei Gaskammern gegeben, und weitere zwei seien während seines Lageraufenthalts noch vor der Errichtung der zweiten Ausrottungsanlage dazugekommen,[296] so daß es insgesamt 15 und nicht 13 Gaskammern gegeben hätte.
Laut den von W. Grossmann zitierten Zeugen maßen die Gaskammern in eben jener Anlage 7 m × 8 m,[297] gemäß den von Łukaszkiewicz befragten 7 m × 7 m,[298] nach dem Zeugen Abe Kon 6 m × 6 m[299] und laut der heute gültigen Versi
on 8 m × 4 m. Die Maximalkapazität dieser Kammern schwankt zwischen 600 (Abe Kon) und 1000 bis 1200 (Jankiel Wiernik).[300] Schließlich behauptet Elias Rosenberg, die zweite Tötungsanlage sei nicht zwischen August und Oktober 1942, sondern im März 1943 errichtet worden.[301]Auch über die Lage der Guckfensterchen in den Gaskammern sind sich die Zeugen nicht einig. Im Bericht der Frontinformation TASS vom 11. September 1944 heißt es:[302]
»Nach zehn Minuten starben die im "Bad" befindlichen Personen unter grauenhaften Qualen. Dies registrierte der "Bademeister" durch ein Glasfensterchen in der Tür.«
Hingegen wird im polnisch-sowjetischen Protokoll vom 15. September 1944 behauptet:[303]
»Auf dem Dach dieses - hermetisch abschließbaren - Gebäudes gab es ein kleines Fenster, durch welches man den Todeskampf der Sterbenden beobachten konnte.«
Auch laut E. Rosenberg befand sich dieses Fensterchen auf dem Dach der Gaskammern.[304]
Zur gleichen Zeit zeichnete der Militäruntersuchungsrichter der Militärstaatsanwaltschaft der 65. Sowjetischen Armee, der Oberleutnant der Justiz Jurowski, Pläne der ersten sowie der zweiten angeblichen Tötungsanlage von Treblinka. Der erste trägt die Bezeichnung »Plan des Gebäudes Nr. 1 des Lagers Treblinka 2, in dem die Tötung von Menschen jüdischer Nationalität erfolgte«.[305] Die Zeichnung ist mit Nummern von eins bis sieben versehen, ferner mit den kyrillischen Buchstaben "а", "б", "в".
Der Bildlegende zufolge weisen die Ziffern und Buchstaben auf folgende Einrichtungen hin:
|
1: |
Anbau |
|
2: |
Raum, in dem sich der Motor befand |
|
3, 4, 5: |
Kammern |
|
6: |
Aufenthaltsraum der Angestellten |
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7: |
Rampe |
|
a: |
Leitröhre vom Motor |
|
б: |
Fenster (= Öffnung), durch das man Gas auf das Dach abführte. |
|
в: |
Tür |
Außerdem steht auf der Zeichnung noch eine Anmerkung ohne Zahl oder Buchstaben: »Gasleitung in die Kammern«.
Im Raum 2 ist ein kleiner Traktor gezeichnet. Im Raum 3 sind auch die Maße eingetragen - m 4 × 5 - welche auch für Raum 1 und 2 gelten. Der Anbau (пристроика=pristroika) dьrfte wohl ein Korridor sein, den man durch zwei Stufen (links auf der Zeichnung) betreten kann; auch zur Rampe fьhrt der Weg von beiden Seiten durch zwei Gitter. Die "Fenster" an der Decke messen laut dem Plan ca. 0,5 m × 0,5 m und sind mit Gittern versehen.
Die zweite Zeichnung trägt die Bezeichnung »Plan des Gebäudes Nr. 2 des Lagers Treblinka 2, in dem die Tötung von Menschen jüdischer Nationalität erfolgte«.[306]
Die Bildlegende liefert folgende Erklärungen:
|
1-10: |
Kammern |
|
11: |
Korridor |
|
12: |
Ort, wo der Motor installiert war |
|
a: |
Einleitung des Gases |
|
б: |
Entfernung des Gases aus der Kammer |
|
в: |
Tür |
Auch in dieser Zeichung erscheint eine Anmerkung ohne Ziffer und Buchstabe: »Rohr, das vom Motor zu den Kammern führte«. Im Raum 12 ist hier ebenfalls ein kleiner Traktor gezeichnet.
Diese beiden Zeichnungen zeigen zweifelsohne zwei Anlagen mit Gaskammern, die durch Motorabgase gespeist werden (oder genauer gesagt, durch die Abgase eines Traktors). Doch hat keiner der von Richter Jurowski befragten Zeugen eine solche Tötungsversion erwähnt. Wie wir in Kapitel II dargelegt haben, sprachen sie wohl von einem Motor, doch dieser diente lediglich zum Betrieb der Pumpe, mit welcher man die Luft aus der Kammern absaugte, und nicht zum Füllen der Kammern mit Abgasen, und diese Version wurde offiziell im sowjetischen Bericht über Treblinka vom 24. August 1944 sowie im polnisch-sowjetischen Protokoll vom 15. September 1944 angeführt. Welches war also die Quelle des Richters Jurowski?
Die Antwort ist einfach: Jankiel Wierniks Ausführungen vom Mai 1944. Die sowjetischen Untersuchungsrichter waren nämlich in Besitz einer Kopie dieses Texts, der im sowjetischen Bericht vom 24. August 1944 ausdrücklich erwähnt wird. Wie erinnerlich hatte Wiernik ganz einfach die Dampfkammern des Berichts vom 15. November 1942 in Motorabgaskammern verwandelt und sogar die jenem Bericht beigefügte Lagerskizze kopiert. Auf diesem Plan[307] sind auch die beiden angeblichen Tötungsanlagen eingezeichnet, die erste mit drei und die zweite mit zehn Kammern, deren Struktur praktisch identisch mit jener der beiden Zeichnungen Richter Jurowskis ist. Doch weil Wiernik vergessen hatte, den zehn Gaskammern seiner zweiten Zeichnung einen elften Raum beizugesellen, in dem der Motor installiert war, sah sich Richter Jurowski gezwungen, den Traktor (Motor) am Ende des Korridors einzuzeichnen, zwischen den Kammern 5 und 10. Er hat Wierniks Zeichnungen gewissenhaft übernommen, jedoch versucht, ein Mindestmaß an Ordnung in sie zu bringen, und dabei innerhalb der Installationen Vorrichtungen eingezeichnet, die Wiernik nicht erwähnt hatte. Da der sowjetische Richter bedeutend mehr von Technik verstand als jener tumbe Tropf von einem Zeugen, hat er die Zeichnung auch um ein Element bereichert, das für eine hypothetische Massentötung mit Motorabgasen unabdingbar gewesen wäre, dessen Notwendigkeit Wiernik jedoch gar nicht bewußt war: Die Öffnungen zum Abführen des Gases, d.h. der Luft-Abgasmischung. Auf diesen wichtigen Punkt kommen wir im Absatz 8 noch zu sprechen.
Aus all dem geht klar hervor, daß Richter Jurowski technisch zu beschlagen war, um den von den Zeugen erzählten Unfug zu schlucken, doch als sowjetischer Militärrichter akzeptierte er die Geschichte von der Massenvernichtung in Motorabgaskammern und verlieh ihr mit seinen Zeichnungen einen gewissen Grad an Plausibilität.[308]
3. Dieselmotor oder Benzinmotor?
In seiner vorzüglichen Studie The Diesel Gas Chambers: Ideal for Torture - Absurd for Murder[95] hat Friedrich P. Berg die heutige Version der Massenmorde in den angeblichen östlichen Vernichtungslagern - Vergasungen mit Dieselmotorabgasen - vom technischen Standpunkt aus untersucht. Er hebt insbesondere hervor, daß nach den Gesetzen der Toxikologie eine Person, die einer Konzentration von 0,4% Kohlenmonoxid (CO) (d.h. 4000 Teile CO pro einer Million Teile Luft) ausgesetzt ist, in weniger als einer Stunde stirbt. Da die Zeit, innerhalb welcher der Tod eintritt, in direktem Verhältnis zum Prozentsatz an CO steht, braucht es entsprechend eine doppelt so hohe Konzentration, also 0,8%, um den Tod innerhalb weniger als einer halben Stunde hervorzurufen. Von den beiden in den vierziger Jahren existierenden Haupttypen des Dieselmotors berücksichtigt Berg denjenigen, dessen Abgase einen größeren Prozentsatz an CO enthalten, nämlich den Motor mit ungeteilter Brennkammer. Im Leerlauf produziert dieser ungefähr 0.03% CO, mit Volllast hingegen 0,4%. Berg meint dazu:[309]
»Anders gesagt, wir haben hier einen Diesel, der allem Anschein nach dazu benutzt werden konnte, innerhalb einer halben Stunde einen Massenmord zu begehen.«
Doch kann ein Dieselmotor nicht andauernd mit Volllast laufen, denn aufgrund der Anhäufung von Feststoffen in den Zylindern ginge er bald kaputt. Andererseits operiert ein Diesel normalerweise mit großem Luftüberschuß. Im Leerlauf, bei einem Luft-Brennstoffverhältnis von 100:1, stößt der Motor 18% Sauerstoff aus, was nur unwesentlich weniger als der Sauerstoffgehalt der atmosphärischen Luft (21%) ist und zum Überleben ausreicht. Bei einer Menschenvergasung müßte man deshalb den Sauerstoffgehalt der Luft so vermindern, daß die Opfer an Sauerstoffmangel ersticken, d.h. auf ungefähr 9%. Dies wird erreicht, indem man ein Luft-Brennstoffverhältnis von 25:1 herstellt, was bei ca. 3/4 des Volllaufs erreicht wird.
Laut den Zeugen wurde bei den angeblichen Gaskammern von Bełżec, Sobibór und Treblinka der Dieselmotor eines russischen Panzers verwendet. Der stärkste sowjetische Panzermotor befand sich im Typ T34
: Ein V12-Zylinder-Diesel mit ungetrennter Brennkammer, einer Höchstleistung von 550 PS, einem Zylinderhubraum von 38.860 cm3 = 38,86 Litern und maximal 1.900 Umdrehungen pro Minute.Wenn die zweite Vergasungsinstallation von Treblinka insgesamt 640 m3 maß und 3200 Menschen aufnehmen konnte, so kommt Berg bei seinen Berechnungen zum Schluß, daß das in ihr enthaltene effektive Luftvolumen ca. 400 m3 betrug, wenn man ein Volumen von 75 Liter pro Person ansetzt.
Rundet man die maximale Drehzahl pro Minute auf 2.000 auf, da ein Viertakt-Motor nur jede zweite Umdrehung seinen Kolbeninhalt entleert, stießen sie in einer Minute (1.000×38,86=) 38.860 Liter oder 38,86 m3 Abgase aus. Damit hätte der Motor den ganzen Luftgehalt der Gaskammern in (400÷38,86=) etwas über 10 Minuten ausgetauscht. Die Gaskammern mußten Öffnungen zum Abführen der Luft-Gas-Mischung aufweisen, sonst wären sie unter dem übermächtigen Druck eingestürzt. Berg geht davon aus, daß es unter diesen Umständen 20 Minuten braucht, bis in den Gaskammern derselbe Prozentsatz an CO erreicht ist wie in den Abgasen selbst, d.h. realistischerweise 0,22%/Volumen bei Vollast und einem Luft/Treibstoffverhältnis von 20:1.
Wie Berg hervorhebt, geschah bei Experimenten mit Meerschweinchen folgendes:[310]
»Bei einer realen CO-Konzentration von 0,22%/Vol., die bereits zu Beginn erreicht war und die angesichts des verminderten Sauerstoffgehalts einer effektiven CO-Konzentration von rund 0,77% entsprach, dauerte es mehr als drei Stunden, bis alle Versuchstiere tot waren. Die Annahme ist deshalb berechtigt, daß bei einem ähnlichen Vergasungsversuch mit Menschen und nur allmählich steigender CO-Konzentration die meisten in den hypothetischen Gaskammern Eingeschlossenen nach einer oder gar zwei Stunden immer noch am Leben wären. Dieses Resultat war ein Fiasko.«
Hätten die SS-Männer Massenvergasungen mit Motorabgasen durchführen wollen, argumentiert Berg, so hätten sie sicherlich zu einem Benzinmotor gegriffen, dessen Abgase normalerweise 7%/vol. Kohlenmonoxid und 1%/vol. Sauerstoff enthalten. Bei entsprechender Einstellung des Vergasers kann der Kohlenmonoxidgehalt auf bis zu 12% gesteigert werden. Er folgert:[311]
»Allein schon aus diesem Gründen ist die Dieselabgasgeschichte unglaubhaft.«
Werfen wir als nächstes die Frage auf, ob die Deutschen im Jahre 1941 darüber Bescheid wußten, daß bei einer Massentötung von Menschen in Gaskammern ein Benzinmotor weitaus effzienter gewesen wäre als ein Dieselmotor. Die Antwort lautet ganz eindeutig ja. Wir führen ein einziges Beispiel an.
1930 taten sich das Reichsgesundheitsamt Berlin und die I.G. Farbenindustrie-Aktiengesellschaft zusammen, um eine Reihe toxikologischer und hygienischer Versuche zu den Verbrennungsprodukten der Motore durchzuführen. An dem Forschungsprojekt nahmen seitens des Reichsgesundheitsamtes Prof. Dr. med. E. Keeser, Dr. phil. V. Froboese und Dr. phil. R. Turnau teil, als Vertreter der I.G.-Farbenindustrie AG Oppau und Ludwigshafen Prof. Dr. med. E. Gross, Dr. phil. E. Kuss, Dr. phil. G. Ritter und Prof. Dr. Ing. W. Wilke. Das Ergebnis der Studie wurde unter dem Titel Toxikologie und Hygiene des Kraftfahrwesens veröffentlicht.[312]
Die Experimente wurden ausschließlich mit Benzinmotoren durchgeführt, weil deren Abgase als weitaus schädlicher als jene der Dieselmotore betrachtet wurden. Die Wissenschaftler nahmen zunächst Vorversuche mit drei verschiedenen Motorentypen vor: Hanomag 2/10 PS, Adler 6/25 PS und Benz 10/30 PS. Die mittlere Zusammensetzung der Abgase sah wie folgt aus:[313]
|
Bedingungen |
Motor |
Kohlen- |
Kohlen- |
Sauer- |
Wasser- |
Methan |
|
Leerlauf |
Hanomag |
7,7 |
5,2 |
1,6 |
- |
- |
|
Adler |
8,5 |
8,5 |
1,1 |
3,7 |
1,0 |
|
|
Benz |
9,2 |
6,3 |
1,0 |
3,4 |
0,1 |
|
|
Vollast |
Hanomag |
13,2 |
0,2 |
1,4 |
- |
- |
|
Adler |
13,3 |
0,2 |
2,3 |
0,1 |
0,1 |
|
|
Benz |
13,5 |
1,7 |
1,1 |
0,5 |
0,1 |
Bei den anschließenden Experimenten wählten die Forscher den Adler-Motor. Bezüglich der Arbeitsbedingungen dieses Motors vermerkten sie:[314]
»In der Luftzuführungsleitung des Vergasers war eine besondere Drosselvorrichtung angebracht, welche den von der Maschine angesaugten Frischluftstrom in einigen Grenzen zu verändern gestattete. Durch Verringern der Luftzufuhr konnte ein Ansteigen des Gehaltes an unverbrannten Stoffen und damit des CO-Gehaltes im Abgas erreicht werden, während umgekehrt eine Verstärkung der Luftzufuhr ein Sinken des CO-Gehaltes zur Folge hatte.«
Nach einer Analyse von sechs verschiedenen Benzinarten führten die Wissenschaftler zwölf Hauptexperimente durch. Hinsichtlich des CO-Ausstoßes waren die höchsten Werte beim Leerlauf zu verzeichnen:[315]
|
Gasanalysen Verschiedener Untersuchungsreihen[316] |
|||||
|
CO2 % |
O2 % |
CO % |
H2 % |
CH4 % |
N2 % |
|
8,20 |
1,12 |
9,08 |
4,70 |
0,60 |
76,28 |
|
8,20 |
2,07 |
8,30 |
5,37 |
0,23 |
75,63 |
|
9,10 |
0,73 |
8,55 |
2,61 |
2,10 |
76,98 |
|
9,10 |
0,89 |
7,64 |
3,32 |
0,53 |
78,15 |
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8,90 |
1,35 |
8,06 |
3,99 |
0,17 |
77,54 |
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8,90 |
1,24 |
8,10 |
4,33 |
0,22 |
77,16 |
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7,50 |
1,35 |
10,01 |
4,42 |
1,36 |
75,36 |
|
7,50 |
1,99 |
8,08 |
4,48 |
0,18 |
77,40 |
|
8,80 |
1,05 |
8,00 |
3,85 |
0,82 |
77,49 |
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8,80 |
1,03 |
8,17 |
3,64 |
0,28 |
77,78 |
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9,90 |
2,70 |
7,40 |
2,50 |
0,26 |
77,30 |
|
9,90 |
3,47 |
7,95 |
2,14 |
0,11 |
76,27 |
Die bei der Durchführung der Experimente angewendete Technik war für jene Zeit sehr fortgeschritten.[317] Die Forscher nahmen daraufhin toxikologischen Untersuchungen vor, wobei sie anspruchsvolle Miniaturgaskammern bauten. Sie führten insbesondere Vorversuche durch, zu denen sie folgendes ausführten:[318]
»Die Versuche zeigen, daß bei einer 0,3%-igen CO-Konzentration weder Meerschweinchen noch weiße Mäuse während einer Versuchsdauer von zwei Stunden stärkere Vergiftungssymptome zeigten, daß jedoch jede Steigerung des CO-Gehaltes über 0,3% zu Krampfanfällen, Ataxie oder Narkose führte und bereits aus diesen Symptomen der Anstieg der CO-Konzentration in der Luft festgestellt werden konnte.«
Die eigentlichen Experimente wurden mit fünf Benzinarten durchgeführt und dauerten jeweils 120 Minuten. Als Versuchstiere dienten weiße Mäuse und Meeerschweinchen. Die Forscher führten hierzu aus:
»Nachdem die ersten Analysedaten der Orsat-Abgasanalysen[319] erhalten worden waren, wurde die Luftzufuhr des Vergasers soweit gedrosselt, bis der CO-Gehalt der Abgase auf 6,7% anstieg.«
Somit begannen die Experimente mit einem Abgas-Luft-Gemisch mit einem CO-Gehalt von 0,3%. Bei dem 120 Minuten dauernden Versuch trat bei den Meerschweinchen Ataxie und Narkose ein, nicht jedoch der Tod.[320]
Diese von uns sehr summarisch zusammengefaßte Studie weist eine Bibliographie von sage und schreibe 240 Fachtexten auf.[321] Die Schlußfolgerung fällt nunmehr leicht: Die Geschichte von den Dieselmotorabgaskammern ist nicht nur unglaubwürdig, sondern grenzt ans Absurde: Wer sie ernstlich verteidigt, gleicht jemandem, der behaupten wollte, die Reichsregierung habe während des Zweiten Weltkriegs, obwohl sie über ein breitgefächertes Arsenal der modernsten Waffen jener Zeit verfügte, lieber mit den Waffen des Ersten Weltkriegs gekämpft!
Dieser Vergleich hinkt durchaus nicht, denn laut offizieller Geschichtsschreibung war die Planung und Errichtung der angeblichen Vernichtungslager in Ostpolen eine Staatssache, ja sogar eine geheime Reichssache, und die Ausrottung der Juden in eben diesen Lagern soll eines der Hauptziele der Regierung des Dritten Reichs gewesen sein.
4. Der "Kampf" zwischen den Motorabgasen und dem Zyanwasserstoffgas
Unter den vielen Absurditäten des sogenannten "Gerstein-Berichts" betrifft eine - sehr wichtige - seine angebliche Mission, die Y. Arad wie folgt zusammenfaßt:[322]
»Das Vergasungssystem, das Wirth in den Todeslagern der Operation Reinhard entwickelt und eingeführt hatte, erwies sich als lediglich teilweise erfolgreich. Die häufigen Motorpannen führten zu Störungen und Verzögerungen beim ganzen Vernichtungsprozeß. Globocnik war sich dieser Mängel bewußt und beschloß in Zusammenarbeit mit den höheren SS-Chargen, die Möglichkeiten zur Einführung eines alternativen Vergasungssystems zu prüfen. Die vorherrschende Meinung unter den mit der Judenausrottung beauftragten höheren SS-Chargen war, daß Zyklon B für diese Aufgabe geeigneter sei.
Obersturmführer Kurt Gerstein, Chef-Desinfektionsoffizier in der Abteilung Hygiene der Waffen-SS,[323] sowie SS-Obersturmbannführer Wilhelm Pfannenstiel, Professor und Direktor des Hygienischen Instituts an der Universität Marburg/Lahn, der auch Hygieneberater der Waffen-SS gewesen war, wurden Mitte August 1942 nach Lublin geschickt.[324] Gersteins Hauptaufgabe bestand darin, die Möglichkeit zur Einführung des Gases Zyklon B[325] in die Gaskammern zu prüfen. Zyklon B war bereits in Auschwitz anstelle der Motoren, welche in den Todeslagern der Operation Reinhard immer noch das Monoxidgas lieferten, mit Erfolg verwendet worden.«
Anschließend legt Arad dar, Gerstein habe »einen schriftlichen Report über seine Mission verfaßt, als er bei Kriegsende, von April bis Juli 1945, in einem amerikanischen[326] Militärgefängnis eingekerkert war«,[327] zitiert einen Auszug aus diesem "Bericht" und schließt:[328]
»Gersteins Mission löste keinerlei Veränderungen im Vergasungssystem der Todeslager der Aktion Reinhard aus. Weiterhin diente nach der von Wirth eingeführten Methode durch Lastwagen- oder Panzermotoren erzeugtes Kohlenmonoxid die in diesen Lagern angewendete Tötungsmethode. Die Tatsache, daß Gerstein in Belzec Zeuge wurde, wie der das Gas erzeugende Dieselmotor zusammenbrach und die Menschen fast drei Stunden in der Gaskammer eingeschlossen blieben, ehe der Motor wieder lief, hatte keinerlei Änderungen der Prozedur zur Folge. Wirth weigerte sich, das von ihm entwickelte Vergasungssystem aufzugeben. Sein Berufsstolz erlaubte es ihm nicht, zuzugeben, daß sich die Verwendung von Zyklon B zur Massentötung, die von Rudolf Höß entwickelt worden war, besser bewährte als Kohlenmonoxid. Er überredete Gerstein dazu, Berlin keinen anderen Gaskammertyp für Belzec, Sobibor und Treblinka vorzuschlagen. Gerstein führte mit dem aus Kolin mitgebrachten Zyklon B[329] nicht einmal irgendwelche Tötungsexperimente durch. Das Gas wurde unter dem Vorwand vergraben, es sei während der Fahrt verdorben.«
5. Die "Mission" Kurt Gersteins
Diese von Arad erzählte Geschichte ist ganz und gar abwegig. Fassen wir zunächst die Mission Gersteins so zusammen, wie er sie selbst geschildert hat:
Am 10. März 1942 trat Gerstein der SS bei[330] und wurde dem SS-Führerhauptamt, Amtsgruppe D, Sanitätswesen der Waffen-SS, Abteilung Hygiene zugewiesen.[331] Dank seiner Erfolge auf dem Feld der Hygiene wurde er schon bald zum Leutnant und dann zum Oberleutnant befördert,[332]- zwei Grade, die es in der Waffen-SS nicht gab.[333] Im Januar[334] oder Februar[335] 1942 wurde er zum Chef des technischen Desinfektionsdienstes der Waffen-SS ernannt. In dieser Eigenschaft erhielt Gerstein am 8. Juni 1942 Besuch vom SS-Sturmbannführer Günther vom Referat IV b 4 des SS-Reichssicherheitshauptamtes (RSHA),[336] der ihm den Auftrag anvertraute, in allergeheimster Mission des Reichs 100 kg,[337] nein, 260 kg[338] einer Substanz zu besorgen, bei der es sich gleichzeitig um Blausäure (acide prussique),[339] HCN, und Zyankali (cyanure de potassium),[340] KCN, handelte, und diese mit einem Auto,[341] nein, einem Lastwagen (camion)[342] an einen Ort zu bringen, den nur der Fahrer kannte.
Günthers Auftrag bot Gerstein die Gelegenheit, die angeblichen östlichen Vernichtungslager zu besichtigen. Doch laut dem Dokument Tötungsanstalten in Polen[343] war Gerstein keineswegs ahnungslos vom RSHA für seine supergeheime Mission ausgewählt worden, sondern hatte selbst die Initiative ergriffen: Indem er sich SS-Offizieren in Polen andiente, gewann er ihr Vertrauen, und es glückte ihm, die Erlaubnis zum Besuch der "Tötungsanstalten" zu erlangen.[344]
Am 8. Juni erhält Gerstein also von Günther mündlich einen Auftrag, der 48 Stunden später, am 10. Juni, schriftlich bestätigt wird.[345] Neun Wochen später brechen Gerstein und der Fahrer nach Kolin bei Prag auf, um die giftige Substanz zu laden. Gerstein nimmt dabei »mehr zufällig«[346] Prof. Pfannenstiel mit, einen SS-Sturmbannführer,[347] nein, Obersturmbannführer,[348] was heißt, daß Pfannenstiel nichts mit Gersteins Mission zu tun hatte.
Nun komplizieren sich die Dinge. Gerstein muß in Kolin 100 bzw. 260 kg Blausäure/Zyankali abholen,[349] nein, abliefern.[350] Der Ort, wo die Abholung bzw. Ablieferung erfolgt, ist Gerstein vorgeschrieben,[351] nein, von ihm selbst gewählt worden;[352] die Menge des Giftstoffs wird Gerstein vom RSHA vorgegeben,[352] nein, von ihm selbst bestimmt.[353]
Hier lohnt sich der Hinweis darauf, daß die Arbeitsmethoden des RSHA bezüglich der Judenvernichtung gelinde ausgedrückt bizarr waren: Günther vertraute Gerstein den Auftrag an, »sofort« die giftige Substanz »für einen äußerst geheimen Reichsauftrag«[354] zu besorgen, doch Gerstein ließ sich ungemein viel Zeit und bequemte sich erst mehr als zwei Monate später zur Abreise, ohne daß irgendein RSHA-Beamter dagegen etwas einzuwenden gehabt hätte. Doch nicht genug damit: Seltsamerweise hatte das RSHA das Geheimnis einem einfachen Autochauffeur enthüllt, ferner einem Außenstehenden (Pfannenstiel), nicht jedoch dem direkt Betroffenen selbst, nämlich Gerstein!
Gersteins Mission verfolgte das Ziel, die Funktionsweise der Gaskammern von Dieselabgasen auf Blausäure umzustellen,[355] doch in schroffem Widerspruch dazu erklärte Gerstein:[356]
»Ich verstand meine Mission. [...] Man verlangte von mir, ein rascheres und wirksameres Tötungsmittel als diese Ausrottung primitiver Art zu entdecken. Ich schlug den Einsatz giftigerer Gase vor, insbesondere derer, welche die Blausäure abgeben.«
Demnach mußte er jenes Tötungsmittel entdecken, das ihm zuvor vom RSHA angegeben worden war, und schlug genau jene Substanz vor, die das RSHA schon selbst ausgesucht hatte!
In Kolin holte Gerstein kein Zyklon B ab - das dort regelmäßig produziert wurde -, sondern flüssige Blausäure in 45 Flaschen, »nach Vorweisung eines Bestellscheins des RSHA«,[357] in anderen Worten, auf Befehl des RSHA, was recht eigenartig anmutet, denn flüssige Blausäure war aufgrund ihrer Gefährlichkeit in Deutschland seit Einführung des "Bottich-Verfahrens" sowie des Zyklon B nicht mehr zur Entwesung verwendet worden.[358]
Weswegen befahl das RSHA Gerstein, eine dermaßen riesige Menge Blausäure mitzunehmen? Hält man sich vor Augen, daß - nach Angaben des Münchner Schwurgerichts bei einem Prozeß im Jahre 1965 - die sechs angeblichen Gaskammern von Bełżec ein effektives Volumen von 145 m3 aufgewiesen haben sollen, wenn man die von den ca. 1500 Opfern eingenommene Fläche abzieht,[359] so wären 500 g Blausäure ausreichend gewesen, um in jeder Gaskammer eine theoretisch um das Zehnfache über der unmittelbar tödlichen liegende Konzentration zu erreichen. Die 100 kg Blausäure, die Gerstein mitgenommen haben will, hätten unter diesem Umständen ausgereicht, um bei 200 Vergasungsvorgängen 300.000 Menschen umzubringen! Diese Menge war eindeutig zu groß für ein paar simple Experimente. Für diese hätte ein rundes Dutzend Zyklon-B-Büchsen ausgereicht, und diese hätte Gerstein, wenn er schon nach Lublin mußte, leicht im Lager Majdanek abholen können, dem die Firma Tesch und Stabenow gerade zwei Wochen zuvor, am 30. Juli 1942, 360 Zyklon-B-Büchsen à 1,5 kg, also insgesamt 540 kg Blausäure, geliefert hatte.[360]
In Lublin wurde Gerstein von SS-Brigadeführer Odilo Globocnik empfangen, der ihm die Existenz der Vernichtungslager Bełżec, Sobibór und Treblinka enthüllte:[361]
»Diese geheime Reichssache ist z.Zt. eine der geheimsten, man kann sagen, die geheimste überhaupt, die es gibt.«
Darauf setzte ihm Globocnik auseinander, worin seine Hauptmission bestand:[362]
»Ihre andere - noch weit wichtigere - Aufgabe ist die Umstellung unserer Gaskammern, die jetzt mit Dieselauspuffen arbeiten, auf eine bessere und schnellere Sache. Ich denke da vor allem an Blausäure.«
Gerstein begab sich also mit seiner todbringenden Fracht nach Bełżec, führte jedoch seine Mission nicht aus und kehrte dann seelenruhig nach Berlin zurück, ohne dort irgend jemandem über seinen Auftrag, bei dem e
s sich um ein Staatsgeheimnis handelte, einen Bericht erstattet haben zu müssen. Diese Geschichte kam auch dem französischen Untersuchungsrichter Mattei, der Gerstein am 19. Juli 1945 verhörte, nicht geheuer vor:[363]»Frage: "Wem haben Sie Rechenschaft über die Ausführung Ihres Auftrags abgelegt?".
Antwort: "Nach meiner Rückkehr nach Berlin von einer Reise, die ca. zwei Wochen gedauert hatte, habe ich niemandem Rechenschaft über die Ausführung meines Auftrags abgelegt. Niemand hat mich etwas gefragt".«
Die ungereimte Antwort Gersteins befriedigte Mattei nicht, und dieser bohrte weiter:[364]
»Sie haben also nach Ihrem eigenen Geständnis zufolge in Berlin eine wichtige Mission in Ihrer Eigenschaft als Techniker erhalten, eine Mission, die so wichtig war, daß Sie sie als Staatsgeheimnis ausführen mußten, haben drei Lager besucht, sind von einem General zur Audienz empfangen worden, der angesichts des Ziels Ihrer Mission es für notwendig hielt, Ihnen die Aussprüche der beiden großen Naziführer[365] mitzuteilen. Wie können Sie uns da beharrlich einreden wollen, daß Sie:
1) Das Ziel Ihrer Mission gar nicht erfüllt haben;
2) Niemandem Rechenschaft abgelegt haben;
3) Niemand Ihnen noch irgendwelche diesbezüglichen Fragen gestellt hat?.«
Gerstein antwortete:
»Hauptmann Wirth hatte bei Himmler eine solche persönliche Stellung, daß er mir sagen konnte, ich möge mich nicht mehr um diese Sache kümmern, und darum habe ich ihm gehorcht.«
Diese defensive Strategie wurde jedoch von Gerstein selbst demoliert, indem er aussagte:[366]
»Wirth bat mich, in Berlin keinerlei Änderung der bisher üblichen Gaskammern und Tötungsmethoden vorzuschlagen, da sich ja alles bestens bewährt und eingespielt habe. Ich bin merkwürdigerweise in Berlin nie nach derartigem gefragt worden.«
Somit hatte Christian Wirth doch keinen so großen Einfluß bei Himmler! Dies wird zudem durch die Tatsache "erhärtet", daß Wirth angeblich Angst vor Gerstein hatte:[367]
»Der Hauptmann Wirth trifft ein. Man sieht, er hat Angst, weil ich das Desaster sehe.«
Gersteins Erzählung fußt auf drei Prämissen:
Gerstein erhielt vom RSHA den Auftrag, die Funktionsweise der Gaskammern umzumodeln. Der Befehl mußte also von Himmler erteilt worden sein. Himmler hatte dies getan, weil das damals verwendete System - Dieselmotorabgase - unbefriedigend war. Globocnik war voll damit einverstanden, und nur er hätte Himmler über die Ineffizienz dieser Ausrottungsmethode informieren können.
Laut Michael Tregenza befahl Globocnik die Umstrukturierung Treblinkas nach einer am 19. August 1942 durchgeführten Inspektion und vertraute diese Aufgabe Christian Wirth als »Inspekteur der SS-Sonderkommandos "Aktion Reinhard"« an.[368]
Somit kehren wir zur Ausgangsfrage zurück:
Warum hätte man zur Durchführung eines Plans, bei dem es sich um eine geheime Reichssache handelte, auf Regierungsebene eine dermaßen ineffiziente Mordtechnik wählen sollen?
Gerstein gehörte dem SS-Führungshauptamt, Amtsgruppe D, Sanitätswesen der Waffen-SS, Abteilung Hygiene an: Warum wandte sich das RSHA an dieses Amt, um das damals verwendete Tötungssystem zu ändern, erkundigte sich jedoch nicht nach einem wirksameren? Wenn der Einsatz von Motorabgasen geplant war, wieso gelangte das RSHA dann nicht an das Reichsgesundheitsamt Berlin und an das Forschungslaboratorium der I.G. Farbenindustrie, die, wie wir vorher gesehen haben, über reichhaltige Erfahrung auf diesem Feld verfügten?
Wenn das RSHA beschlossen hatte, in den Gaskammern Blausäure einzusetzen, warum beauftragte es Gerstein dann, flüssige Blausäure statt Zyklon B abzuholen?
Und wenn sich schließlich die Dieselabgaskammern als dermaßen ineffizient erwiesen, wieso wurde ihre Funktionsweise nicht geändert?
Obgleich sich das angeblich in Bełżec
benutzte Tötungssystem also als ineffizient erwiesen und das RSHA, also Himmler, schon Anfang Juni seine Abänderung beschlossen haben soll, soll in Treblinka Ende August/Anfang September mit dem Bau der zweiten Vergasungsanlage begonnen worden sein, die nach genau demselben ineffizienten Diesel-Prinzip funktionierte! Und wer außer Himmler konnte den Befehl zur Errichtung der zweiten Anlage schon erteilt haben?Somit ist der "Gerstein-Bericht", den Y. Arad als »eines der ersten und wichtigsten Dokumente zur Aktion Reinhard«(!)[369] bezeichnet, nicht nur bar jeglicher Beweiskraft, sondern erhellt ganz im Gegenteil die der ganzen Geschichte von den "östlichen Vernichtungslagern" innewohnende Absurdität.
6. Russische Motoren oder deutsche Motoren?
Doch nicht genug der Widersinnigkeiten: Wie kann man allen Ernstes glauben, bei der Durchführung eines so wichtigen Regierungsprogramms wie einer "geheimen Reichssache" seien alte, russische Dieselmotoren eingesetzt worden?[370] Wo gedachte sich die SS die Ersatzteile für die Behebung der unvermeidlichen Schäden zu besorgen?
Doch gibt es noch ein wesentlicheres Problem. In Kapitel II haben wir vom Stromaggregat von Treblinka gesprochen, das aus einem Motor und einem von diesem angetriebenen Stromgenerator bestand. Wir haben ferner gesehen, wie laut dem Zeugen Wiernik die angeblichen Gaskammern mit den Abgasen dieses Motors betrieben wurden.
Ungeachtet der Unsinnigkeit einer Massentötung durch Dieselabgase ist dies insofern plausibel, als, so Friedrich Berg[371]
»der einzige realistische Weg, irgendeinen Motor stark zu belasten, darin besteht, den Motor mit irgendeiner Art von Bremsdynamometer oder einer anderen Belastungsvorrichtung zu verbinden, etwa einem Generator mit Strombelastung.«
Dem Zeugen Wiernik zufolge wurde in Treblinka bei den Vergasungen eben der Motor des Stromaggregats benutzt. Dieser Motor war somit doppelt wichtig, erstens, weil er das Kohlenmonoxid für die Vergasungen produzieren mußte, und zweitens, weil er die für die normalen Bedürfnisse des Lagers unabdingbare Elektro-Energie erzeugte. Zur Erfüllung der zweiten Funktion mußte der Motor 24 Stunden täglich in Betrieb sein. Wie kann man da auf den Gedanken verfallen, das RSHA und das SS-WVHA hätten sich zur Erfüllung dieser Doppelfunktion mit einem alten russischen Motor begnügen können? Die ganze Geschichte mutet um so närrischer an, als das Notstromaggregat des Lagers Auschwitz seit November 1940 mit einem offensichtlich neuen deutschen Dieselmotor ausgerüstet war. Im Auftrag der örtlichen SS-Neubauleitung erstellte die Firma Georg Grabarz einen detaillierten Kostenvoranschlag, von der wir die erste Seite ablichten.[372] Die Kosten für den Motor betrugen 28.140 RM, jene für den Generator 24.464 RM und die Gesamtkosten, einschließlich Zubehör und Transportkosten, 56.218 RM.[373]
7. Gaskammern oder Erstickungskammern?
Laut dem bereits zitierten Urteil des Schwurgerichts Düsseldorf vom 3. September 1965 maßen die Gaskammern der ersten Tötungsanlage jeweils 4 m × 4 m × 2,60 m, also 16 m2 und 41,6 m3, und konnten je 200 bis 350 Menschen fassen. Jene der zweiten Tötungsanlage waren 8 m × 4 m × 2 m, also 32 m2 und 64 m3 groß und konnten jeweils 400 bis 700 Personen aufnehmen.[374]
Die Zeit, während der ein Aufenthalt in gasdichten (also weder mit einer Ventilation noch mit einem Luftumtauschsystem versehenen) Luftschutzräumen ohne Gefahr für Gesundheit und Leben möglich ist, kann anhand folgender Formel berechnet werden:
t = v/(20n) (10-0,4) = 0,48 (v/n).
Dabei steht t für die im Schutzraum verbrachte Zeit, v für das Volumen des Raums in Kubikmetern, n für die Zahl der Rauminsassen. Die Zahl 20 bezeichnet die von einer Person innerhalb einer Stunde ausgeatmete Zahl von Litern Kohlendioxid, und 0,4 bezieht sich auf die pro Kubikmeter Luft vorhandenen Liter Kohlendioxid. Schließlich steht 10 für die höchstmögliche zulässige Konzentration von Kohlendioxid (l/m3) im Schutzraum.
Durch Beachtung dieser Formel läßt sich vermeiden, daß die Insassen des Schutzraums ersticken. Bekanntlich atmet ein Erwachsener normalerweise 4% Kohlendioxid (CO2) aus. Dieses Gas ist zwar nicht giftig, führt aber oberhalb einer gewissen Konzentration zum Tod durch Ersticken. Ein stehender Erwachsener atmet im Schnitt 8 Liter Luft pro Minute ein und verbrennt dabei 0,360 Liter Sauerstoff; in langsamem Gang steigt sein Sauerstoffverbrauch jedoch auf 0,65 l pro Minute, und die im gleichen Zeitraum eingeatmete Luft wächst auf 14 l an. Da beim Atmen auf 5 Teile Sauerstoff vier Teile Kohlendioxid produziert werden, erzeugt der Mensch im ersten Fall
(0,36×4/5=) 0,288 Liter Kohlendioxid pro Minute
und im zweiten Fall
(0,65×4/5=) 0,520 Liter Kohlendioxid pro Minute.[375]
Zu den Auswirkungen des Kohlendioxids auf den Menschen im Verhältnis zu seiner Konzentration schreiben zwei Spezialisten, Flury und Zernik:[376]
»Von 8-10% entspr. 144-180 mg/l an tritt schnell Bewußtlosigkeit ein, und der Tod erfolgt durch Atemstillstand unter Cyanose. Krämpfe sind unbedeutend oder fehlen ganz. Das Herz schlägt nach Stillstand der Atmung noch fort. 20% bzw. etwa 360 mg/l führen binnen weniger Sekunden zu vollkommener Lähmung der lebenswichtigen Zentren.«
Somit führt eine Kohlendioxidkonzentration von 10% in wenigen Minuten zum Tode, zumal zugleich der Sauerstoffgehalt auf 8,5% gesunken ist (21%-(10%×5÷4)). In welcher Zeit wäre in den angeblichen Gaskammern von Treblinka eine solche Konzentration eingetreten?
Da es unter den angeblichen Opfern auch Kinder gab - etwa ein Drittel der Gesamtzahl[377] -, und da der Atemrhythmus hypothetischer Opfer durch Aufregung, Angst und Schrecken natürlich beschleunigt würde, gehen wir bei unserer Berechnung von einem durchschnittlichen Kohlendioxidvolumen von 0,300 Liter pro Person und Minute[378] oder 18 Liter pro Person und Stunde aus, wobei wir das durchschnittliche Gewicht eines jeden Opfers mit 55 kg ansetzen.[379]
Vergasungsanlage 1:
Die Anzahl der Opfer pro Gaskammer belief sich auf 200 bis 350, im Durchschnitt also auf 275. Das von den Körpern der Opfer eingenommene Volumen betrug ((275×550)÷1000=) 15,1 m3; somit sind (41,6-15,1=) 26,5 m3 Luft verfügbar. In einer Minute produzieren die Opfer (275×0,3=) ca. 82,5 Liter oder 0,0825 m3 Kohlendioxid.
Die tödliche Konzentration liegt bei 10% Kohlendioxid, was (26,5× 0,1=) 2,65 m3 oder 2.650 Litern entspricht. Sie kommt somit in (2.650÷82,5=) ca. 32 Minuten zustande.
Vergasungsanlage 2:
Die Anzahl der Opfer pro Gaskammer beträt 400 bis 700, im Schnitt also 550. Das von den Körpern der Opfer eingenommene Volumen ist (550×550÷1000=) 30,2 m3; somit ist ein Volumen von (64-30,2=) ca. 34 m3 verfügbar. In einer Minute produzieren die Opfer (550× 0,3=) ca. 165 Liter oder 0,165 m3 Kohlendioxid. Die tödliche Konzentration von 10% Kohlendioxid, nämlich (34×0,1=) 3,4 m3 oder 3400 Liter, wird demnach in (3.400÷165=) ca. 21 Minuten erreicht.
Schlußfolgerung:
Die Opfer sollen den Zeugen nach ungefähr 30 bis 40 Minuten am Gas gestorben sein, doch wäre der Tod durch Ersticken bereits nach rund 20 bis 30 Minuten eingetreten. Wozu war also der Bau von Dieselabgaskammern gut?
Doch nicht genug der Umgereimtheiten. Rachel Auerbach schreibt:[380]
»Wir hatten lange geglaubt, der Todeskampf in den Gaskammern, in denen die meisten unserer Verwandten und Freunde erstickt wurden, habe nur 20 bis 25 Minuten gedauert, oder höchstens eine halbe Stunde. Wir haben nun durch Jankiel Wierniks Bericht erfahren, daß die Todesqual in den neuen, größeren Gaskammern (in Treblinka) länger dauerte als in den alten. In der Tat zog er sich oft über eine ganze Stunde dahin, denn der russische Panzermotor, der die Abgase in die Kammern leitete, stieß nicht genug Gas aus, um den größeren Raum und die breiteren Röhren zu füllen. Die Menge war nicht genügend groß und wirksam.«
Dies erhellt einen groben Planungsfehler, der von der SS begangen worden wäre, träfen diese Behauptungen zu. Die zweite Vergasungsanlage wies angeblich 10 Gaskammern mit einer Gesamtfläche von 640 m3 auf, während die erste lediglich drei Gaskammern mit einer Gesamtfläche von 124,8 m3 besaß. Somit war das Volumen der zweiten rund fünfmal größer als dasjenige der ersten. Um die Opfer in derselben Zeit zu töten wie in der ersten Anlage, hätte die SS folglich in der zweiten fünf Motoren statt eines einzigen installieren müssen.
In seinem 1944 publizierten Bericht hatte Wiernik lediglich geschrieben:[381]
»Der Motor in den neuen Kammern war schadhaft, und die bedauernswerten Opfer mußten stundenlang leiden, ehe sie starben. Der Satan selbst hätte keine teuflischere Folter aushecken können.«
Ganz offensichtlich war Wierniks Behauptung reine Greuelpropaganda: Er wollte die Vorstellung erwecken, der Tod in der neuen Anlage sei noch grausiger gewesen als in der alten, weil die SS einen schadhaften Motor gebrauchte (oder womöglich gar absichtlich beschädigt hatte!) und die Opfer deswegen eine Marter erdulden mußten, wie sie der Leibhaftige höchstpersönlich nicht diabolischer hätte ausdenken können!
Wenn, wie Wiernik andererseits behauptet, in Treblinka täglich 10.000 bis 12.000 Menschen vergast wurden,[382] ja manchmal gar 20.000,[383] so läßt sich dies gewiß nicht mit der vom gleichen Zeugen geschilderten Ineffizienz der Gaskammern vereinbaren.
Wer kann ernstlich glauben, das RSHA habe nach seinem Beschluß, das Tötungssystem der ersten Vergasungsanlage von Treblinka zu ändern, weil es sich (ebenso wie das von Bełżec und Sobibór) als zu ineffizient erwiesen hatte, eine neue Anlage errichten lassen, die nach demselben System funktionierte, aber noch ineffizienter war? Wie stets in solchen Fällen liegt die Dummheit nicht bei der SS, sondern bei den Augenzeugen.
8. Das Problem des Luftdrucks in den Gaskammern
Gemäß offizieller Geschichtsschreibung besassen die Gaskammern von Treblinka keine Öffnung zum Abführen des Gases. Wie wir in Abschnitt 2 gesehen haben, hatte der sowjetische Untersuchungsrichter Jurowski auf seinen beiden Zeichnungen der Gaskammern von Treblinka eine Gasabflußöffnung in der Decke jeder Kammer eingetragen. 1947 gab Elias Rosenberg zu Protokoll:[384]
»An der Decke war ein kleines Fenster angebracht, luftdicht verschlossen, das man nicht öffnen konnte und durch das der Mann blicken konnte, der die Gaszufuhr regelte.«
Dieses Fensterchen hatte also nichts mit einem Gasabfuhrsystem zu tun. Doch wäre eine solche, genauer eine Öffnung zur Abführung des Luft-Abgas-Gemisches eine der unabdingbaren Voraussetzungen für eine Massentötung mittels der Abgase eines starken Motors gewesen. Dipl.-Ing. Arnulf Neumaier hebt hervor, daß Dieselmotoren ihre Verbrennungsgase mit einem Druck von 0,5 Atmosphären (was 500 g/cm2 entspricht) abgeben, und erläutert:[385]
»[...] das bedeutet, daß auf einen Quadratmeter Oberfläche eine Kraft entsprechend dem Gewicht von 5 Tonnen von innen nach außen wirkt.«
Ein solcher Druck hätte in der ersten Anlage eine Kraft entsprechend dem Gewicht von 80 Tonnen auf die Decke jeder Kammer, von 52 Tonnen auf jede der Wände, von 8,1 Tonnen auf die Eingangstür und von 22,5 Tonnen auf die zum Entfernen der Leichen dienende Tür ausgeübt. Hätte das Mauerwerk diesem gewaltigen Druck widerstanden, so hätte der Motor bei Annäherung an das Gleichgewicht zwischen dem Druck im Inneren der Gaskammern und dem Druck der Motorabgase ausgesetzt.
Wann wäre dieses Gleichgewicht erreicht worden? Gemäß der für Gase charakteristischen Gleichung erhöht sich das Volumen eines Gases mit jedem Grad Temperaturanstieg um 1/273; wird es auf 273 Grad erhitzt, so weist es ein doppelt so großes Volumen auf wie bei Null Grad. Hält man das Volumen konstant, vermehrt sich der Druck des Gases bei jedem Grad Temperaturzunahme um 1/273. Aus diesem Gesetz folgt, daß mit der Verdoppelung des Gasvolumens in einem hermetisch abgeschlossenen Behälter oder Raum auch sein Druck auf das Doppelte anwächst.
Ein Dieselmotor wirkt wie ein Kompressor. Unter Zugrundelegung der vorher genannten Daten stößt ein Motor von 38.860 Kubikzentimetern (38,86 Litern) bei 2000 Drehungen pro Minute 38, 86 m3 Gas pro Minute bei einem Ausgangsdruck von 0,5 Atmosphären aus.
Das effektive Luftvolumen betrug (26,5×3=) 79,5 m3 in der ersten sowie (34×10=) 340 m3 in der zweiten Anlage. Unter diesen Umständen wäre ein Druck von 0,5 Atmosphären erreicht worden, wenn man in die Räumlichkeiten ein Abgasvolumen geblasen hätte, das der Hälfte ihres effektiven Volumens entsprach, also (79,5÷2=) 39,75 m3 Gas in der ersten sowie (340÷2=) 170 m3 Gas in der zweiten Anlage. Dies hätte in der ersten Anlage (38,25÷38,86=) weniger als eine Minute, in der zweiten aber (170÷38,86=) wenig mehr als vier Minuten gedauert.
Falls die angeblichen Gaskammern tatsächlich hermetisch abschlossen, wäre der Vergasungsvorgang unter den von den Zeugen geschilderten Umständen also in der ersten Anlage nach kaum einer, in der zweiten nach etwas über vier Minuten durch Aussetzen des Motors zum Stillstand gekommen, falls die Mauern des Gebäudes nicht schon vorher eingestürzt wären. Wahrscheinlich aber hätten einfach die Türen dem Druck nicht standgehalten und wären aus den Angeln gedrückt worden.
9. Die Leichenverbrennung: Die Massengräber
a. Anzahl und Größe der Gräber
Der offiziellen Geschichtsschreibung nach wurden von den 870.000 Treblinka-Opfern rund 860.000 vor ihrer Verbrennung vergraben.[386]
Anhand seiner Untersuchungen der Massengräber von Hamburg (anglo-amerikanisches Terrorbombardement vom Juli 1943), Katyn (sowjetischer Massenmord an polnischen Offizieren 1940) sowie Bergen-Belsen (Massensterben durch Typhus im Frühjahr 1945) kam John Ball zum Schluß, man könne von maximal sechs Leichen pro Kubikmeter Volumen ausgehen.[387] Diese Zahl scheint recht hoch, wenn man sich vor Augen hält, daß die Sowjets in Treblinka I, dem Arbeitslager, in einem Grab von effektiv 75 m3 Volumen 105 Leichen - also 1,4 pro Kubikmeter vorgefunden haben, und daß der medizinische Sachverständige Piotrowski bei seiner ersten Berechnung des Inhalts der Massengräber eine Zahl von sechs Leichen pro 2 Kubikmetern ansetzte.[388] Um aber dem hypothetischen Vorhandensein von einem Drittel Kindern unter den Opfern Rechnung zu tragen, setzen wir eine Dichte von maximal 8 Leichnamen pro Kubikmeter an.
Wie viele Gräber gab es, und wie groß waren sie? Das Düsseldorfer Schwurgericht räumte beim Prozeß von 1964-1965 ein, nichts Genaues dazu in Erfahrung gebracht zu haben. Im Urteil hieß es:[389]
»Die in der Hauptverhandlung ermittelten Angaben über Anzahl und Größe der Leichengruben sind ebenfalls untereinander sehr unterschiedlich. Von der Ausdehnung der Gruben kann man sich jedoch eine Vorstellung machen, wenn man hört, daß nach den Angaben des Angeklagten S. zumindest eine der Gruben nicht weniger als etwa 80.000 Leichen enthalten hat.«
Doch laut dem Zeugen E. Rosenberg, der als einziger genaue Angaben macht, maßen die Massengräber 120 m × 15 m × 6 m,[390] was, wenn man eine Sandschicht von 0,5 m Dichte ansetzt, ein effektives Volumen von (120×15×5,5=) 9.900 m3 ergibt. Jedes Grab konnte demnach (9.900×8=) 79.200 Leichen enthalten, was fast genau mit der obigen Bemerkung des Düsseldorfer Gerichts übereinstimmt.
Dementsprechend mußte es, wenn in Treblinka wirklich 860.000 Leichen vor ihrer Verbrennung vergraben wurden, (860.000÷ 79.200=) 11 Gräber dieser Größe gegeben haben, deren Gesamtfläche (120×15×11=) 19.800 m2 betrug.
Laut dem beim Düsseldorfer Prozeß von 1964-1965 vorgelegten Plan von Treblinka befanden sich die Massengräber durchwegs innerhalb des "Lagers II", wo es außerdem folgende Einrichtungen gab: Die alte Vergasungseinrichtung, die neue Vergasungseinrichtung, die zwei Verbrennungsroste sowie die Unterkunftsbaracke des jüdischen Sonderkommandos. Doch wie in Kapitel II dargelegt, besaß das ganze Lager II eine Fläche, die weitaus geringer war als die theoretische Fläche der Gräber, nämlich 14.500 m2.
Das "Lager II" wies die Form eines unregelmäßigen Vierecks auf; seine Seiten maßen 188, 110, 174 und 52 m. Es konnte theoretisch also lediglich drei Gräber der oben angegebenen Größe aufnehmen. Aufgrund des Vorhandenseins der fünf erwähnten Einrichtungen, von denen drei (die beiden Verbrennungsroste und die neue Vergasungsinstallation) angeblich auf der Achse Ost-West nebeneinander lagen, konnte "Lager II" jedoch mit knapper Not ein einziges solches Massengrab für 79.200 Leichen beinhalten. Wo wurden dann die übrigen 780.800 Leichen vergraben?
Auf dem erwähnten Plan sind im "Lager II" lediglich fünf Massengräber eingezeichnet, was die Dinge aber weiter kompliziert, denn jedes Grab hätte dann eine weitaus größere Fläche als die zuvor angegebene aufweisen müssen.
Beim Ausheben einer Grube oder eines Grabes fällt ein Aushub ab, der normalerweise ein um 10 bis 25% größeres Volumen aufweist.[391] Aus jedem der elf Massengräber von Treblinka wären (120×15×6=) 10.88 Kubikmeter Erde ausgehoben worden, insgesamt also (10.800×11=) 118.800 Kubikmeter. Setzen wir das Minimum von zusätzlichen 10% für den Aushub an, so hätte dieser ein Volumen von (118.800+(118.880×0,1)=) ca. 130.700 Kubikmeter eingenommen. Zur Veranschaulichung sei angeführt, daß diese enorme Erdmenge die gesamte Fläche des Lagers Treblinka mit einer fast einen Meter hohen Schicht hätte bedecken können! Wurde diese Masse in Form eines 6 m hohen Haufens mit um ca. 30 Grad geneigten Seiten und einer Breite von 10 m angeordnet, so hätte seine Länge mehr als vier Kilometer betragen! Errichtete man neben jedem Grab einen solchen Erdhaufen, so war dieser 360 m lang und nahm eine Fläche von 3.600 m2 ein! In letzterem Fall wären die 11 Haufen zusammen 3.960 m lang gewesen und hätten eine Fläche von 39.600 m2 bedeckt!
d. Ein Vergleich mit den Massengräbern von Treblinka I
Wie in Kapitel III dargelegt, fanden die Sowjets im Jahre 1944 in der Zone von Treblinka I drei Massengräber vor und die Polen 1946 weitere 41. Letztere besaßen eine Gesamtfläche von 1.607 m2. Im Inneren des Lagers wurde kein einziges Massengrab entdeckt, obschon dieses eine größere Fläche aufwies als Treblinka II: Ca. 18 Hektar.[392] Die Gräber befanden sich im Wald von Maliszewa, rund 500 m vom Lager entfernt. Dem lagen greifbare hygienisch-sanitäre Erwägungen zugrunde.
Die durch die Zersetzung der Leichen hervorgerufene Verunreinigung des Wassers, der Luft und des Bodens war damals schon seit langem eine wissenschaftlich erhärtete Tatsache. Im 19. Jahrhundert durchgeführte Studien hatten ergeben, daß das Grundwasser in der Nähe von Friedhöfen oft verseucht war, und zwar so stark, daß das Wasser in den Brunnen faulig, trübe und mit organischen Substanzen durchsetzt war. 1878 entdeckte F. Selmi, Professor für pharmazeutisch-toxikologische Chemie an der Universität Bologna, daß durch Leichenfäule außer Ammoniak, Schwefelsäure, Kohlensäure sowie gasförmigen Kohlenwasserstoffen auch ein giftiges Alkaloid entsteht, das er "Ptomain" nannte. Ungefähr zur selben Zeit wiesen andere Wissenschaftler nach, daß Leichen noch eine weitere flüchtige Giftsubstanz entwickeln, "Sepsin". Außerdem war schon lange experimentell bewiesen wurden, daß viele krankheitserregende Mikroorganismen - darunter Fleckfiebererreger - in der Erde sehr widerstandsfähig gegen atmosphärische Auswirkungen sind.[393] In Treblinka stellte Fleckfieber laut S. Rajzman »die Hauptplage« dar.[394]
Die Wasserversorgung des Lagers wurde durch Brunnen gesichert. Auf dem von Moszek Laks und Maniek Płatkiewicz gezeichneten Plan von Treblinka[395] sind vier Brunnen zu erkennen, einer für die deutschen Wachmannschaften, einer für die ukrainischen Wachmannschaften, einer für die jüdischen Häftlinge sowie ein vierter, der sich sicherlich im "Lager II" befand. Es kann also keinem Zweifel unterliegen, daß die Hunderttausende von angeblich im "Lager II" begrabenen Leichen das Grundwasser, aus dem die Brunnen gespeist wurden, vollkommen vergiftet hätten. Doch geht kein einziger Zeuge auf dieses schwerwiegende Problem ein.
Laut der offiziellen Geschichtsversion wird die Existenz riesenhafter Massengräber durch das Vorhandensein dreier Bagger im Lager erhärtet, die zunächst zum Ausheben der Gräber und später zum Ausgraben der Leichen verwendet worden sein sollen. Zur Stützung dieser Behauptung werden oft zwei Fotos publiziert, die einen - angeblich in Treblinka II befindlichen - Bagger erkennen lassen. Eine dieser Fotos findet sich beispielsweise bei Y. Arad mit der Bildunterschrift:[396]
»Bagger, in Treblinka zum Entfernen der zu verbrennenden Leichen verwendet, und SS-Mann, der den Bagger bediente«.
Die andere, bekanntere Fotografie erschien u.a. bei Gitta Sereny mit der Bildunterschrift:[397]
»Der Kran, der dazu diente, die Leichen aus den Gräben auf die "Roste" zu befördern.«
sowie später im Buch Schöne Zeiten mit der Bildunterschrift:[398]
»Leichenbagger in Treblinka«
R. Czarkowski hat dieselbe Aufnahme mit dem Kommentar »Bagger zum Ausheben der Gräber für die Opfer« publiziert.[399] Aus - freilich niemals veröffentlichten - deutschen Dokumenten soll ferner hervorgehen, daß am 29. Juni 1943 ein Bagger aus Treblinka an die Firma Adam Lamczak in Berlin geschickt wurde; weitere zwei Bagger wurden angeblich im November 1943 nach Lublin oder Poniatowa oder Trawniki speditiert (genaues Datum und genauer Bestimmungsort werden nicht genannt).[400] Offenbar ist niemand auf den Gedanken verfallen, daß diese Bagger in Wirklichkeit in Treblinka I stationiert gewesen sein könnten, wo sie zur Förderung von Kies in der dortigen Grube Verwendung fanden. Einziger "Beweis" für das Vorhandensein dieser Maschinen in Treblinka II sind denn auch zwei von S. Willenberg in den achtziger Jahren hergestellte Zeichnungen, auf denen man einen Teil des Lagers mit einem Bagger im Hintergrund sieht![401]
10. Die Vorgeschichte der Leichenverbrennung
Y. Arad schildert die Vorgeschichte der Leichenverbrennung in Treblinka wie folgt:[402]
»Bei Himmlers Besuch im Lager Ende Februar/Anfang März 1943 war er überrascht, daß in Treblinka die Leichen von über 700.000 dort getöteten Juden noch nicht verbrannt worden waren. Daß die Einäscherung unmittelbar nach seinem Besuch begann, legt den Schluß nahe, daß Himmler, der sehr erpicht auf die Tilgung der Spuren der von Nazideutschland begangenen Verbrechen war, die Verbrennung der dortigen Leichen persönlich angeordnet hat. Zu diesem Zweck wurde eine Verbrennungsstätte in der Ausrottungszone des Lagers eingerichtet.«
Hier wiederholt Arad einfach, was Z. Łukaszkiewicz im Jahre 1945 geschrieben hatte:[403]
»Im Februar oder März 1943 besuchte Himmler das Lager (Zeugen: Poswolski, Stanisław Kon, Wiernik, Kudlik, Reisszman [sic]. Seit dieser Visite wurden die Leichen massenhaft verbrannt.«
Diese Behauptung ist sowohl vom Standpunkt der Zeugenaussagen als auch historisch unhaltbar. Rajzman hatte nämlich bei seiner ersten Befragung am 26. September 1944 ausgesagt:[404]
»In den ersten Monaten - wie man mir erzählte - wurden die Leichen begraben und mit einer Erdschicht bedeckt, wobei die Zahnärzte die goldenen Zähne herausrissen, sobald die Leichen aus den Kammern herausgeschleppt wurden.
Bei meinem Eintreffen im Lager wurden die Leichen in primitiven Öfen verbrannt, Tag und Nacht loderten die Scheiterhaufen. Rauchschwaden überzogen dermaßen den Himmel über dem Lager, daß wir in eine ständige Finsterniszone hineingerieten.«
Rajzman kam am 27. September 1942 nach Treblinka, was heißt, daß die Verbrennung der Leichen bereits im September jenes Jahres begonnen haben muß und nicht erst im März 1943.
Andererseits entbehrt die Geschichte vom Himmler-Besuch in Treblinka jedwelcher historischen Grundlage und wird nicht einmal durch einen vagen dokumentarischen Hinweis gestützt. Sie ist eine simple Erfindung der Zeugen, um ihre Erzählungen über riesenhafte Verbrennungen in Treblinka glaubwürdig erscheinen zu lassen, die ihrerseits ihrer Schilderung einer gigantischen Massenausrottung im Lager Glaubhaftigkeit verleihen sollten. Doch historisch gesehen ist dies alles ausgemachter Unfug.
Laut der offiziellen Geschichtsschreibung soll Himmler zu einem Zeitpunkt, wo Auschwitz, das größte der deutschen "Vernichtungslager", seine mörderische Tätigkeit begann, den Bau der Krematorien zur Leichenverbrennung noch nicht gefaßt haben: Die Opfer der sogenannten "Bunker" von Birkenau sollen einfach in Massengräbern beigesetzt worden sein, die man im "Birkenwald" ausgehoben habe. Himmler soll die Verbrennung der Leichen in Auschwitz nach seinem dortigen zweiten Besuch am 17. und 18. Juli 1942 angeordnet haben.[405] Infolge dieses Himmler-Befehls soll die Einäscherung der Leichen unter freiem Himmel am 21. September 1942 begonnen haben.[406]
Doch schon im Monat vor seinem Besuch in Auschwitz soll Himmler durch den Chef der Gestapo, Heinrich Müller, dem SS-Standartenführer Paul Blobel befohlen haben, alle Spuren der Massengräber zu tilgen:[407]
»Im Juni 1942 erhielt SS-Standartenführer Blobel von SS-Gruppenführer Müller, dem Leiter der Gestapo, die Aufgabe, sämtliche Spuren der Massenexekutionen durch die Egs [Einsatzgruppen] im Osten zu beseitigen. Dieser Auftrag war "Geheime Reichssache", und Blobel wurde angewiesen, keinerlei schriftliche Korrespondenz darüber zu führen. Die Operation lief unter dem Decknamen "Sonderaktion 1005".«[408]
Unter diesen Umständen begreift man nicht, wieso in Auschwitz die Leichen bis zum 20. September 1942 begraben wurden; man begreift auch nicht, warum dies in Treblinka noch bis zum März 1943 geschehen sein soll; noch weniger aber begreift man, warum die Verbrennung in Sobibór im Sommer 1942,[409] in Bełżec Mitte Dezember 1942[410] und in Treblinka im März 1943 begonnen haben soll.
Oder besser gesagt, man begreift es nur allzu gut: Die Zeugen der verschiedenen Lager hatten es nicht geschafft, sich auf ein übereinstimmendes Anfangsdatum der Leichenverbrennung zu einigen!
Z. Łukaszkiewicz schreibt:[411]
»In Treblinka gab es keine Krematorien in Form von Öfen, nur primitive Einrichtungen in Form von Rosten.«
Wäre Treblinka wirklich ein "reines Vernichtungslager" gewesen, so wäre es reinster Aberwitz gewesen, kein Krematorium zu errichten. Alle wichtigen Konzentrationslager - Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Groß-Rosen, Niederhagen, Ravensbrück - waren mit festen oder mobilen Krematoriumsöfen ausgestattet. Lublin/Majdanek und Auschwitz-Birkenau, die angeblich zugleich als Konzentrations- und Vernichtungslager dienten, besaßen mehrere Krematorien: Ersteres Lager hatte deren zwei mit zusammen sieben Muffeln,[412] letzteres deren fünf mit insgesamt 52 Muffeln, wenn auch nicht alle zur gleichen Zeit.[413] Warum soll Himmler für ein reines Vernichtungslager nicht einmal den Bau eines einzigen Ofens vorgesehen haben?
Die Sache mutet um so verrückter an, als Himmler selbst durch das Hauptamt Haushalt und Bauten am 4. Dezember 1941 bei der Firma J.A. Topf und Söhne in Erfurt »4 Stück Doppel-Topf-4-Muffeleinäscherungsöfen« für das unter Militärverwaltung befindliche weißrussische Mogilew bestellt hatte,[414] wo das Kriegsgefangenen-Durchgangslager 185 lag, das vom Major Wittmer befehligt wurde.[415] Doch wurde am 30. Dezember 1941 lediglich ein halber Ofen (vier Muffeln) nach Mogilew spediert; zwei weitere wurden dann in den Krematorien IV und V von Birkenau installiert, und die letzten anderthalb (12 Muffeln) blieben provisorisch im Lager der Firma Topf zu Himmlers Verfügung.[416] Am 16. August 1943 stellte der SS-Wirtschafter beim Höheren SS- und Polizeiführer im Generalgouvernement allen Zentralbauleitungen des Generalgouvernements sowie der Bauleitung von Radom ein Rundschreiben zu, in dem darüber informiert wurde, daß das Amt CIII des SS-WVHA über »1 1/2 Einäscherungsöfen = 12 Muffeln« verfüge und darum bat, bis zum 1. September Mitteilung zu erstatten, wenn die angeschriebenen Instanzen diesen benötigten.[417] Wir kennen lediglich die Antwort des Bauleiters von Trawniki, einem Nebenlager von Majdanek, welcher schrieb:[418]
»Ein Krematorium ist im hiesigen Lager nicht vorhanden. Dieser Zustand wurde bereits öfters beanstandet. Die Errichtung eines Krematoriums wäre jedoch dringend erforderlich.«
Da Unklarheiten bei der Zahlung der betreffenden Rechnungen der Firma Topf aufgetreten waren, meldete sich auch der SS-Wirtschafter Gruppe C/Bauwesen beim Höheren SS- und Polizeiführer Rußland-Mitte zu Wort, da die Bestellung der »4 Topf-Großraumeinäscherungsöfen« für die Bauinspektion Rußland-Mitte bestimmt war.[419]
Diese Angelegenheit ist sehr bezeichnend. Sie läßt vor allem erkennen, daß Himmler schon im Dezember 1941 die Einrichtung von Krematoriumsöfen in einem Lager angeordnet hatte, welches sich in den besetzten Gebieten unter Militärverwaltung befand. Zweitens zeigt sie, daß die obersten SS-Instanzen des Generalgouvernements und der militärisch verwalteten sowjetischen Gebiete sich um die Einrichtung von Krematoriumsöfen kümmerten. Drittens belegt sie, daß das SS-Arbeitslager Trawniki, in dem nie mehr als 10.000 Häftlinge interniert waren, mehrmals um den Bau eines Krematoriums ersucht hatte, doch weder in Treblinka noch in Bełżec noch in Sobibór, wo ein solches um das Vielfache notwendiger gewesen wäre, wurde je ein solches Gesuch gestellt. Viertens hatte nicht einmal der SS-Wirtschafter beim Höheren SS- und Polizeiführer im Generalgouvernement je Verbrennungsöfen für die drei letztgenannten Lager bestellt, denn sonst hätte er jedenfalls sofort die 12 Muffeln bekommen, die im Lager der Firma Topf ihres Abnehmers harrten.
Fassen wir zusammen: Bereits im Dezember 1941 stellte sich das Problem der Leicheneinäscherung in den Konzentrations- und Kriegsgefangenenlagern. Man baute Krematorien in Mogilew, in Majdanek und allen größeren Konzentrationslagern, nicht jedoch in den drei reinen Vernichtungslagern!
Für die vier Krematorien von Birkenau gab die SS die Summe von 1.400.000 RM aus,[420] doch für Krematorien in den angeblich ausschließlich der Judenausrottung dienenden Lagern opferte die SS nicht eine müde Mark, obgleich diese Judenausrottung doch eines der Hauptziele, wenn nicht gar das Hauptziel, der NS-Politik gewesen sein soll!
Kann man einen solchen Schwachsinn denn allen Ernstes glauben?
a. Die Komplexität des Problems
Die Sache mit den fehlenden Krematorien ist um so grotesker, als das Problem der Leichenverbrennung enorm schwerwiegend gewesen wäre, entspräche die offizielle Treblinka-Version den Tatsachen. Die jüdische US-Historikerin Konnilyn G. Feig bemerkt dazu folgendes:[421]
»Die unglaubliche Komplexität des Massengrabproblems bereitete den Deutschen Kopfzerbrechen, und zwar zu Recht. In der Erde von Treblinka lagen 700.000 Leichen - ein Volumen von 69.000 Kubikmetern mit einem Gewicht von 35.000 Tonnen, demjenigen eines mittelgroßen Schlachtschiffs. Selbst wenn man täglich 1000 Leichname einäschern konnte, würden 700 Tage verstreichen, ehe Himmlers Befehl ausgeführt war.
Franz und Lalka [Spitzname eines SS-Offiziers] erwogen viele Lösungsmöglichkeiten. Sie gossen eimerweise Benzin auf die Leichen in einer der Gruben, was zwar mächtige Flammen erzeugte, die Leichname aber nur leicht versengte. Sie schafften hundert Leichen in breite Gruben von geringer Tiefe und schütteten wiederum Benzin darauf. Das Feuer vermochte es wiederum nicht, die Leichen zu verbrennen. Sie experimentierten mit verschiedenen Größen von Scheiterhaufen und verschiedenen Benzinmengen, doch ohne Erfolg. Am Ende der ersten Versuchsperiode kamen sie zum Schluß, es werde 140 Jahre dauern, um Himmlers Anweisung zu erfüllen.
Als nächstes Experiment türmten sie riesenhafte Scheiterhaufen auf, auf die abwechselnd Leichen und Holz geschichtet wurden, und tränkten das Ganze mit Benzin. Das Feuer zerstörte die Leichen, doch konnte der Test nicht wiederholt werden, denn es herrschte Krieg, und es gab nicht genug Benzin und Baumstämme zum Verbrennen von 700.000 Leichen.«
Ehe wir weiterfahren, müssen wir Korrekturen an den hier genannten Ziffern anbringen. Wenn 700.000 Leichen 35.000 Tonnen wogen, betrug das Durchschnittsgewicht einer Leiche 50 kg, und sie nimmt ein Volumen von ca. 0.05 m3 ein; somit betrug das Gesamtvolumen 35.000 m3 und nicht 69.000
Wir gehen bei unseren Berechnungen von der von Y. Arad und der Enzyklopädie des Holocaust genannten Zahl von 870.000 Leichen aus und setzen das Durchschnittsgewicht mit 45 kg an, da es sich um ausgegrabene und bereits weitgehend ausgetrocknete Leichen gehandelt hätte. Somit belief sich das Gesamtgewicht der Leichen auf 39.150.000 kg und das von ihnen eingenommene Volumen auf 39.150 m3.
Die Feig fährt fort:[422]
»Schließlich sahen sich die Planer genötigt, einen Experten, Herbert Floss, herbeizuziehen. [...] Floss ließ die Gefangenen vier Zementsäulen von 76 cm Höhe errichten, die ein Rechteck von 19 m Länge und 1 m Breite bildeten. Auf dieses legten sie Eisenbahnschienen, und darauf schichteten sie mehrere hundert Leichname auf. Die Häftlinge nannten die beiden gewaltigen eisernen Scheiterhaufen "Roste". Ein Zeuge vertrat die Ansicht, die primitiven Roste hätten 2.600 Leichen fassen können.«
Um die Effizienz der Roste zu steigern, führte Floss darauf eine wichtige Neuerung ein. Dank seinen Experimenten hatte er nämlich, wie der von der Feig als Quelle zitierte Jean-François Steiner mitteilt, herausgefunden, daß
»alte Leichen besser brannten als neue, dicke besser als magere, Frauen besser als Mäner und Kinder zwar schlechter als Frauen, aber besser als Männer.«
Somit war »die ideale Leiche offensichtlich die alte Leiche einer dicken Frau«, und Floss ließ die Leichen nach diesen Kriterien einteilen.[422]
Die Feig entblödet sich also nicht, die hirnrissige Behauptung etlicher Zeugen zu wiederholen, daß Frauenleichen von selbst brannten und als Brennstoff für die Einäscherung der übrigen Leichen dienten.[423] Kaum minder krauser Unfug ist es, daß die Leichen alter Menschen besser brennen als diejenigen junger Menschen. In Wirklichkeit verhält es sich genau umgekehrt: In den Körpern altersschwacher Menschen sind die brennbaren Stoffe - Fette und Proteine - durch den Alterungsprozeß teils bereits aufgebraucht.
Doch sind dies im Grunde Nebenfragen. Das Hauptproblem liegt in der Primitivität der Verbrennungstechnik. Kann jemand, der seine fünf Sinne beieinander hat, denn tatsächlich annehmen, der Kommandant von Treblinka habe ungeachtet der von der SS in Auschwitz bei der Kremierung gesammelten Erfahrungen bei der Ausführung eines von Himmler persönlich erteilten Befehls hausbackene Experimente angestellt, als sei die Verbrennung von 870.000 Leichen ein lokales, mit handwerklichen Mitteln zu lösendes Problem?
Nicht weniger abstrus ist die Vorstellung, Himmler, dem die besten deutschen Ingenieure und Techniker auf dem Gebiet der Kremierung zu Diensten standen - jene der Firmen J.A. Topf & Söhne (Erfurt), Hans Kori (Berlin) sowie Didier Werke (Berlin), die Krematoriumsöfen an alle deutschen Konzentrationslager geliefert hatten -, habe einen Niemand namens Herbert Floss nach Treblinka geschickt!
b. Zahl und Struktur der Verbrennungsanlagen
Die in Treblinka angewendete Verbrennungstechnik wurde im Urteil des Düsseldorfer Schwurgerichts beim Prozeß von 1964-1965 wie folgt geschildert:[424]
»Nachdem man zu diesem Zwecke die verschiedensten Verbrennungsversuche angestellt hatte, wurde schließlich eine große Verbrennungsanlage errichtet. Sie bestand aus etwa 70 cm hohen Betonsockeln, auf denen in geringen Abständen 5 bis 6 Eisenbahnschienen von etwa 25 bis 30 m Länge lagen. Unter den Schienen brannte das Feuer, während die Leichen der in den Gaskammern getöteten Juden in einer Anzahl von 2000 bis 3000 auf den Rost gepackt und dann verbrannt wurden. Als man sah, daß sich dieses System bewährte, wurden auch die in den vorhergehenden Monaten in die Leichengruben gebrachten Leichname mit Hilfe großer Greifbagger wieder herausgeholt und dann ebenfalls in der geschilderten Weise verbrannt.«
Laut dem Plan Jankiel Wierniks aus dem Jahre 1945 sowie dem bei diesem Prozeß in Düsseldorf vorgelegten[425] sind in der Tat zwei solche Verbrennungsanlagen errichtet worden. Die Leichenverbrennung soll sich im Zeitraum zwischen April und Ende Juli 1943 abgespielt haben,[426] so daß fast alle 860.000 Leichen innerhalb von 122 Tagen eingeäschert worden sein sollen, d.h. 7000 pro Tag auf zwei Rosten oder 3500 täglich pro Rost.
Wie groß war ein solcher? In der von A. Donat publizierten Version von Wierniks Schrift One year in Treblinka liest man dazu:[427]
»So ließ er[428] das Inferno beginnen: Er setzte einen Bagger in Betrieb, der 3000 Leichen aufs Mal ausgraben konnte. Ein aus Eisenbahnschienen hergestellter Feuerrost wurde auf eine 100 bis 150 m lange Betonunterlage gestellt. Die Arbeiter schichteten die Leichen auf den Rost und zündeten sie an.«
Die hier genannten Daten sind freilich die Frucht einer späteren Einschiebung, denn in der 1944 erstellten amerikanischen Übersetzung von Wierniks Schrift heißt es einfach:[429]
»So ließ er das Inferno beginnen: Er setzte eine Maschine zum Ausgraben der Leichen in Betrieb, die in einem Arbeitsgang viele Leichen ausgraben konnte. Ein aus Eisenbahnschienen hergestellter Feuerrost wurde auf einer Zementunterlage aufgebaut, und die Arbeiter mußten die Leichen auf den Rost schichten und anzünden.«
Berücksichtigt man die Tatsache, daß 3.000 Leichen ein Volumen von ca. (3.000×0,045=) 135 m3 aufweisen, so kann die Behauptung, wonach der Greifer des Baggers 3000 Leichen auf einmal packen konnte, nur Heiterkeit hervorrufen. Die Länge des Rostes (100 bis 150 m) steht im Widerspruch zu den Prozeßakten. Nach Arad war der Rost 30 m breit,[430] doch auch dies widerspricht dem Urteil des Schwurgerichts Düsseldorf, laut dem der Rost aus »5 bis 6 Eisenbahnschienen von etwa 25 bis 30 m Länge« bestand. Da auf den beiden Rosten ausgemergelte Leichen verbrannt wurden, die leicht zerfielen, mußte der Abstand zwischen zwei Schienen gering sein und durfte höchstens 50 bis 60 cm betragen, so daß man eine Breite des Rosts von etwa drei Metern ansetzen kann. Die von der Feig genannte Breite - ein Meter - ist offenkundig unmöglich.
Somit können die beiden Roste nicht größer gewesen sein als je 30× 3×0,76 m. Wie bereits ausgeführt mußte jeder Rost 122 Tage lang jeden einzelnen Tag 3500 Leichen verbrennen. Untersuchen wir nun, welche Konsequenzen sich daraus ergeben.
c. Die Anordnung der Leichen auf den Verbrennungsrosten
Die Oberfläche eines Rostes beträgt 90 m2. In Anbetracht seiner Struktur können die Leichen nur quer darauf gelegt werden; es ist also anzunehmen, daß man pro Meter Rostlänge - was 3 Quadratmetern entspricht - vier Leichen plazieren kann, je zwei rechts und links der Mittelachse. Wir nehmen aber für jede Leiche eine durchschnittliche theoretische Fläche von der Größe eines Rechtecks von 1,75 m×0,50 m an, das auch den erforderlichen Zwischenraum für den Durchzug der Verbrennungsprodukte umfaßt. Auf dem gesamten Rost hatte dann eine Schicht von (4×30=) 120 Leichen Platz. Wenn wir pro Leichenschicht von einer Höhe von 30 cm ausgehen, legte man 3500 Leichen zugleich auf den Rost, so ergaben diese (3.500÷ 120=) 29 Leichenschichten mit einer Gesamthöhe von (29×0,3=) 8,7 m!
Laut dem Zeugen Henryk Reichmann wurden 5 bis 6 Roste errichtet, von denen jeder 2500 Leichen zugleich aufnehmen konnte.[431] Der Zeuge Szyja Warszawski präzisierte, daß jeder Rost 10 m × 4 m maß.[432] Es folgt daraus, daß man auf jedem Rost eine Schicht von 46 Leichen unterbringen konnte und 2500 Leichen sage und schreibe 54 Schichten oder einen Leichenhügel von 16 m Höhe ergaben!
Selbst wenn der SS das Kunststück gelungen wäre, 29 oder gar 54 Leichenschichten auf dem Rost aufzutürmen, hätten sich die Eisenbahnschienen unter der Last sowie unter der Einwirkung der Hitze verbogen, und der Leichenberg wäre bald eingestürzt.
Der unter dem Rost verfügbare Raum betrug (0,76 m×90 m2=) 68,4 m3. Das Gewicht eines Kubikmeters normalen, gestapelten Brennholzes liegt zwischen 340 und 450 kg. Gehen wir hier vom Höchstwert aus; dann kann man in den 68,4 m3 (68,4×450=) 30.780 kg Holz unterbringen. Arnulf Neumaier beruft sich auf einen am 27. November 1986 in der Shenectady Gazette, New Delhi, erschienenen Artikel, laut dem in Indien für die tägliche Verbrennung von 21.000 Leichen 6.433 Tonnen Holz benötigt werden, was einem Holzbedarf von 306 kg pro Leichnam entspricht.[433] Der Verfasser dieses Kapitels (Carlo Mattogno) hat Verbrennungsversuche mit Tierfleisch durchgeführt, welche folgende Ergebnisse erbrachten:
Anhand dieser Daten kann man berechnen, daß die Verbrennung einer Leiche von 45 kg Gewicht rund 160 kg Stapelholz erfordert. Um 3.500 Leichen einzuäschern, sind folglich (3.500×160=) 560.000 kg Holz vonnöten, doch hatten unter dem Rost lediglich 30.780 kg Platz, also siebzehnmal weniger als erforderlich. Damit wären auf eine Leiche nicht mehr als (30.780÷3.500=) 8,8 kg kg Holz entfallen, eine lächerlich unzureichende Menge.
Nehmen wir einmal an, es sei auf irgendeine Art gelungen, ständig neues Holz unter den Rost zu packen. In welchem Zeitraum wären die 560.000 kg Holz verbrannt?
In Feuerungen mit festem Rost und natürlicher Lüftung können 150 bis 190 kg gelagertes, gehacktes Holz pro Quadratmeter Rost und Stunde verbrannt werden.[434] Dies gilt jedoch nur für einen wirklichen Verbrennungsapparat, mit Brennraum, Rost, regulierbarer Brennluftzufuhr und Kamin. Bei einem Scheiterhaufen im Freien sinken diese Werte merklich. Setzen wir also den bei unserem Experiment erhaltenen Wert von 80 kg pro Quadratmeter an.
Dies bedeutet, daß unter dem Leichenhaufen in einer Stunde (90× 80=) 7200 kg Holz verbrannt werden konnten. Um die für die Leicheneinäscherung erforderlichen 560.000 kg Holz zu verbrennen, braucht es (560.000÷7.200=) ca. 78 Stunden, also mehr als drei Tage. Fügt man die zur Abkühlung des Scheiterhaufens nötige Zeit hinzu, kann alle fünf Tage eine Verbrennung erfolgen. Deshalb erfordern die 122 Verbrennungen von je 7000 Leichnamen, welche die Voraussetzung für die Beseitigung von 860.000 Leichen auf zwei Rosten bilden, eine Zeit von (122×5=) 610 Tagen.
Die hier berechnete Verbrennungszeit des Holzes entspricht (78÷ 29=) ca. 2,5 Stunden pro Leichenschicht. Bei einem Scheiterhaufen mit 29 Leichenschichen ist diese Zeit aber unzureichend, wie ein Vergleich mit dem Krematoriumsofen des Typs Gorini zeigt: Bei diesem Ofen aus dem 19. Jahrhundert lag der Leichnam auf einem Rost, unter dem ein Holzfeuer von 100 bis 150 kg Holz brannte. Eine Kremierung dauerte bei diesem Ofentyp anderthalb bis zwei Stunden.[435]
Beim zuvor beschriebenen Scheiterhaufen greifen die Flammen und die Verbrennungsprodukte nur die auf dem Rost liegende Leichenschicht direkt an und wirken auf jede darüberliegende Schicht mit allmählich Richtung Null schrumpfender Intensität ein, so daß eine Verbrennungszeit von 2,5 Stunden pro Schicht ganz und gar realitätsfern ist.
Hätte also in Treblinka die Verbrennung von 860.000 Leichen anfang April 1943 eingesetzt, so wäre sie unter den günstigsten Umständen im Dezember 1945 abgeschlossen gewesen, und die Sowjets sowie der Herr Richter Łukaszkiewicz hätten dem Schauspiel persönlich beiwohnen können!
Die zur Einäscherung aller Leichen nötige Holzmenge beläuft sich, wenn wir den bei unseren Experimenten ermittelten Wert von 160 Holz kg pro 45 kg organische Substanz ansetzen, auf (870.000× 160=) 139.200.000 kg oder 139.200 Tonnen. Die dabei entstehende Verbrennungsasche wiegt (139.200×0,08=) ca. 11.100 Tonnen und nimmt ein Volumen von (11.100÷0,34=) ca. 32.600 m3 ein.
Die bei der Kremierung einer Leiche anfallende Asche wiegt etwa 5% des Körpergewichts und besitzt ein spezifisches Gewicht von ca. 0,5.[436] Somit ergibt sich bei 870.000 Leichen von durchschnittlich 45 kg Gewicht eine Masse von ((870.000×45×0,05)÷1000=) ca. 1.950 Tonnen Asche, die ein Volumen von (1.950÷0,5=) 3.900 m3 einnehmen. Das Gesamtgewicht der Holzasche und der Leichenverbrennungsasche beträgt daher (11.100+1.950=) ca. 13.000 Tonnen, die ein Volumen von (32.600+3.900=) 36.500 m3 einnehmen. Wohin hat man diese gewaltige Aschenmenge gebracht?
Y. Arad schreibt:[437]
»Schließlich beschloß man, die Asche sowie die Knochenreste in die Gruben zu schütten, welche zuvor die Leichen enthalten hatten, und mit einer dicken Schicht Sand und Schmutz zu bedecken. Die Asche wurde in mehreren Schichten in die Gruben geschüttet, zwischen denen Sandschichten zu liegen kamen. Die obersten zwei Meter der Grube wurden mit Erde angefüllt.«
Wie in Abschnitt 9 ausgeführt, nahm der Aushub der Gruben 130.700 m3 ein. Wären die Gruben wirklich mit Asche angefüllt worden - insgesamt (130.700 m3+36.500 m3=) 167.200 m3, - so blieben immer noch (167.200 - 118.800=) ca. 48.400 m3 Erd-Asche-Gemisch übrig, die sich nicht in Rauch aufgelöst haben können: Wohin hat man diese Masse gebracht? Die Behauptung der polnisch-sowjetischen Kommission vom September 1944, wonach die einzige Verbindungsstraße zwischen Treblinka I und Treblinka II »mit Schlacke und Asche in Höhe von 7 bis 10 cm übersät« gewesen sei, ergäbe ein maximales Volumen von (3000 m×4 m×0,1 m=)[438] 1.200 m3. Doch Łukaszkiewicz machte keine diesbezüglichen Angaben, und ohnehin wäre es seitens der SS-Männer von Treblinka ein eher dümmlicher Versuch zur "Tilgung" der Spuren gewesen. Schließlich widerspricht diese Behauptung auch den Zeugenaussagen, gemäß welchen die Asche allesamt in die Massengräber geschüttet wurde. So schrieb beispielsweise Y. Wiernik:[439]
»Es war unsere Arbeit, die leeren Gräber mit der Asche der verbrannten Opfer zu füllen, mit Erde gemischt, um alle Spuren zu verwischen.«
Woher besorgte sich die Leitung des Lagers Treblinka die 139.200 Tonnen Holz, die zur Einäscherung der Leichen notwendig waren?
Laut den Zeugen fällte man zur Holzversorgung Bäume in den nahen Wäldern. Diese Arbeit wurde von einem »Holzfällerkommando« verrichtet.[440] Doch bezüglich der Einzelheiten sind die Zeugenberichte höchst vage, was man gut begreifen kann. Während eines Zeitraums von 122 Tagen hätte dieses Kommando mit Äxten und Beilen (139.200÷122=) 1.140 Tonnen Holz hacken, zersägen und ins Lager schleppen müssen! Dies heißt, daß es tagtäglich wenigstens 760 Bäume fällen, entasten, zersägen und auf 76 Lastwagen mit je 15 Tonnen Fracht transportieren mußte. Dies ist ganz entschieden zu viel, insbesondere wenn man bedenkt, daß dieses Holzfällerkommando nach R. Glazar lediglich aus 25 Mann bestanden haben soll.[441]
Die Umgebung Treblinkas ist heute von Tannen bewachsen. Ein 50 Jahre alter Tannenwald ergibt 496 Tonnen Holz pro Hektar;[442] einfachheitshalber runden wir diese Zahl auf 500 Tonnen auf. Um 139.200 Tonnen Holz zu erhalten, hätten die SS-Leute also (139.200÷500=) 278,4 Hektar Wald abholzen müssen, was 2,7 Quadratkilometern entspricht! Doch eine dermaßen große entwaldete Zone wäre der polnischen Bevölkerung der Gegend natürlich nicht unbemerkt geblieben, und diese wurde von Richter Łukaszkiewicz bei seinen Untersuchungen befragt. Andererseits lassen die Luftaufnahmen von Mai und November 1944 einen dichten Wald von ungefähr 100 Hektar an der nördlichen sowie der östlichen Seite des Lagers erkennen, von dem sich wenigstens ein Hektar auf dem Lagergelände selbst befindet.[443] Der Wald erstreckt sich über die Straße Wólka Okrąglik-Treblinka hinaus und säumt diese auf einer Strecke von über 2 Kilometern.
Der 1945 von Jankiel Wiernik gezeichnete Plan von Treblinka zeigt im nordöstlichen Sektor eine große Waldeszone unweit der beiden Roste im Sektor Südost. Woher kamen also die 139.200 Tonnen Holz, zu deren Gewinnung es ca. 92.800 Bäume brauchte?
g. Das Fehlen von dokumentarischen Belegen für die Verbrennungen
Dermaßen riesenhafte Scheiterhaufen wären, hätten sie tatsächlich existiert, in der Umgebung Treblinkas selbstverständlich sofort aufgefallen. Zeuge Kazimierz Skarzyński erklärte hierzu:[444]
»Auf den Schienen stapelte man die Leichen auf und verbrannte sie. Der Schein des Feuers war auf 15 km Entfernung zu sehen. Tagsüber verbreitete sich ein schwarzer Rauch. Der Brandgeruch war bei starkem Wind noch 30 km vom Lager entfernt zu vernehmen.«
Wie in der Einleitung dargelegt, war das Lager Treblinka von einer ganzen Anzahl Dörfern und Weilern umgeben. In einem Umkreis von 10 km befanden sich die Ortschaften Wólka Ogrąlik, Poniatowo, Grady, Treblinka, Małkinia, Zawisty Dzikie, Rostki Wlk., Rytele, Świeckie, Olechny, Wszołki, Jakubiki, Tosie, Kosów Lacki, Dębe, Żochy, Rostki, Maliszewa, Guty, Bojewo, Brzózka, Kołodziaż, Orzełek, Złotki, Prostyń, Kiełczew.
Aus jedem einzelnen dieser Dörfer und Weiler hätte man 122 Tage lang den Schein der Flammen von Treblinka sehen müssen - wie kommt es da, daß in keinem der Berichte der polnischen Widerstandsbewegung davon die Rede ist?
Und wieso entdeckten die sowjetischen Aufklärungsflugzeuge keine Spur dieser gigantischen Verbrennungsaktion? Jankiel Wiernik liefert dazu folgende Erklärung:[445]
»Immer, wenn ein Flugzeug am Himmel erschien, wurde die Arbeit unterbrochen, und die Leichen wurden zum Schutz vor Lufterkennung mit Laub bedeckt.«
Dies ist natürlich haarsträubender Unsinn, denn erstens hätten die Flugzeuge den Rauch der Roste zum Zeitpunkt, wo sie im Lager sichtbar wurden, schon längst bemerkt, und zweitens hätte das Bedecken der Roste mit Laub wegen der dadurch bewirkten starken Rauchentwicklung die beste Methode gewesen, um sie noch sichtbarer zu machen!
13. Die Zeugenaussagen über die Verbrennung
Daß eine solche Massenverbrennung von vielen hunderttausend Leichnamen kein reales Ereignis war, geht schließlich aus den schreienden Widersprüchen zwischen den verschiedenen Augenzeugenberichten hervor.
Wie bereits erwähnt, gab es laut der Treblinka-Version, auf die man sich letztendlich geeinigt hat, angeblich zwei Verbrennungsroste von 30 m × 3 m Größe, die sich auf dem Lagergelände befanden und jeweils bis zu 3.500 Leichen einäschern konnten. Doch bei der anfänglichen Version plazierten die Zeugen die Roste in den Gräben. Laut Szyja Warszawski war die von ihm fälschlicherweise »Ofen« genannte Verbrennungsanlage[446]
»[...] eine Grube von 25 m Länge, 20 m Breite sowie 5-6 m Tiefe, mit einem Gitter aus Schienen auf dem Grubengrund, das ein Zugloch darstellte.«
Abe Kon gab zu Protokoll:[447]
»Man verbrannte [die Leichen] in einem speziell angefertigen Ofen, der bis zu 6.000 Leichen fassen konte. Der Ofen wurde mit Leichnamen gefüllt. Diese wurden mit Benzin und Erdöl übergossen und verbrannt. Die Verbrennung dauerte bis zu einer Stunde.«
Neben Abe Kon selbst einigten sich auch die Zeugen Hejnoch Brenner und Samuel Rajzman auf folgende Version:[448]
»Der Ofen - das war ein großer, mit einem Bagger ausgehobener Graben von 250-300 m Länge, 20-25 m Breite und 5-6 m Tiefe. Auf dem Grund des Grabens wurden drei Reihen von jeweils anderthalb Meter hohen Eisenbetonpfählen eingerammt. Die Pfähle wurden durch Querbalken miteinander verbunden. Auf diese Querbalken legte man im Abstand von 5 bis 7 cm Schienen. Das war ein gigantischer Ofenrost. An die Ränder des Grabens wurde eine Schmalspurbahn herangeführt.«
Diese Variante wurde auch von Wassili Grossmann übernommen, der Treblinka im September 1944 seine Aufwartung machte und mit den bereits von den Sowjets befragten Zeugen sprechen konnte.[449] Doch hätte ein dermaßen gewaltiger Rost auf dem Gelände des "Lagers II", dessen Seitenlänge lediglich 188 betrug, nicht einmal Platz gehabt.
Im folgenden migrierten die Roste in den polnischen Untersuchungsprotokollen auf wundersame Weise aus den Gruben an die Erdoberfläche, und auch ihre Ausmaße schrumpften empfindlich.
Nach dem Zeugen Henryk Reichmann wurden 5 bis 6 Roste errichtet, von denen jeder 2.500 Leichen aufs Mal fassen konnte.[450] Zeuge Szyja Warszawski hielt fest, daß jeder Rost 10 m × 4 m maß.[451] Wir haben bereits unterstrichen, daß unter diesen Umständen auf einem Rost 46 Leichenschichten hätten aufgetürmt werden müssen; bei 2500 Leichen wären gar 54 Schichten oder ein 16 m hoher Leichenberg vonnöten gewesen!
Jankiel Wiernik schreibt, ein Rost - der sich vermutlich auf dem Lagergelände befand - habe gleichzeitig 3000 Leichen verbrennen können.[452] Die Gesamtkapazität aller Roste belief sich ihm zufolge auf 10.000 bis 12.000 Leichname.[453] Dies widerspricht freilich dem vom selben Zeugen gezeichneten Lagerplan, auf dem lediglich zwei Roste zu sehen sind.[454] Ende Juli 1943 sollen, immer nach Wiernik, 75% der Leichen aus den Massengräbern eingeäschert worden sein, womit noch 25% übrigblieben. Wiernik schämt sich nicht zu behaupten:[455]
»Innerhalb weniger Tage waren die restlichen 25% der Gräber geleert und die Leichen verbrannt.«
Angesichts der Tatsache, daß am 2. August, dem Datum der Revolte, die Verbrennung bereits abgeschlossen gewesen sein soll, heißt dies, daß ein Viertel der Leichen innert maximal zehn Tagen verbrannt worden sein muß. Wiernik schweigt sich über die genaue Opferzahl des Lagers aus, spricht aber von »Millionen Menschen«,[456] was einem Minimum von zwei Millionen entspricht; in dem von ihm dreist plagiierten Bericht vom 15. November 1942 war denn auch von zwei Millionen die Rede gewesen, die allein bis zum damaligen Zeitpunkt in Treblinka ausgerottet worden seien. Seinen Behauptungen zufolge waren also in nicht mehr als zehn Tagen 500.000 Leichen - ein Viertel dieser zwei Millionen - in Asche verwandelt worden, obgleich die Roste seinen eigenen Angaben nach höchstens 12.000 Leichen pro Tag oder 120.000 in zehn Tagen bewältigen konnten!
Die von diesem Zeugen aufgetischten Idiotien gehen wirklich auf keine Kuhhaut. Wiernik ist allem Anschein nach auch der Urheber der - später von seinen Kumpanen aufgegriffenen - Geschichte von den von selbst brennenden Leichen:[457]
»Es stellte sich heraus, daß Frauen leichter brannten als Männer. Dementsprechend wurden Frauenleichen zum Entzünden der Feuer verwendet.«
Es sei nochmals daran erinnert, daß die ganze heute gültige Treblinka-Version von eben diesem Jankiel Wiernik in die Welt gesetzt worden ist!
14. Die Anzahl der tagtäglich Vergasten
Welch unglaublichen Mangel an kritischem Urteilsvermögen die offizielle Geschichtsschreibung bezüglich der enormen technischen Probleme an den Tag legt, die eine Ausrottung der behaupteten Zahl von Juden in Treblinka mit sich gebracht hätte, haben wir in Kapitel III dargelegt. In dieser Hinsicht streifen die Behauptungen der Zeugen die Grenzen des schieren Wahnsinns. Abe Kon beispielsweise verstieg sich zu folgender Aussage:[458]
»Auf diese Weise vernichtete man jeden Tag 15.000 bis 18.000 Personen. So ging es zwei Monate lang.«
Stanisław Kon stieß ins gle
iche Horn:[459]»Innerhalb von 13 Monaten tötete man dort täglich 15.000 bis 18.000 Menschen.«
Bei seiner Befragung vom 26. September 1944 sagte Samuel Rajzman aus:[460]
»Täglich trafen im Lager 3-4 Transporte mit je 60 Waggons ein. Es waren natürlich Tage, an welchen 1-2 Züge eintrafen, jedoch war das eine Ausnahme, aber keine Regel. In jedem Transport trafen sechs- bis siebentausend Menschen ein.«
Dies entspricht bis zu 24.000, ja 28.000 Menschen täglich! 1946 nannte Rajzman in derselben Größenordnung liegende Zahlen:[461]
»Täglich gab es ca. 20.000 Leichen. [...] Es gab Tage, an denen bis zu 25.000 Personen umgebracht wurden.«
Ein weiterer Zeuge, Stanisław Borowy, gab zu Protokoll, tagtäglich seien in Treblinka 12.000 bis 18.000 Deportierte in Züg
en à 60 Waggons mit jeweils 150 bis 200 Insassen eingetroffen.[462]Jankiel Wiernik schrieb:[463]
»Zwischen zehn- und zwölftausend Menschen wurden täglich vergast. [...] Es gab Tage, an denen 20.000 Menschen vergast wurden.«
Unglaublicherweise wurden diese Verrücktheiten vom Gericht eines westeuropäischen Staates für bare Münze genommen! Ein Manfred Blank hielt im Urteil des Schwurgerichts Düsseldorf 8 I Ks 2/64, S. 88, fest:[464]
»In Treblinka trafen mehrfach bis zu 5 Transporte mit durchschnittlich je 6.000 Menschen an einem Tag ein.«
Demnach gelangten täglich bis zu 30.000 Menschen nach Treblinka!
Gemäß den von Y. Arad erstellten Transportlisten wurden vom 22. Juli bis zum 30. September 1942, also innerhalb eines Zeitraums von 70 Tagen, rund 500.000 Juden nach Treblinka deportiert und dort ermordet, obgleich damals lediglich die erste der beiden Vergasungsanlagen bestanden haben soll. Dies entspricht einer Zahl von mehr als 7.100 Vergasten pro Tag! Da laut dem Urteil beim eben erwähnten Düsseldorfer Prozeß jede der drei Gaskammern maximal 350 Personen fassen konnte und sich die Gesamtkapazität der Kammern somit auf 1.050 Personen belief, hätte das nicht weniger als sieben Vergasungsaktionen pro Tag und Kammer bedeutet, von denen jede weniger als dreieinhalb Stunden in Anspruch genommen hätte. Dabei waren die Kammern laut den Zeugen niemals 24 Stunden täglich in Betrieb, nicht einmal, wenn pro Tag 20.000 Opfer anfielen! In A. Donats Sammelband heißt es:[465]
»An solchen Tagen waren die Gaskammern bis ein Uhr morgens in Betrieb und produzierten innerhalb 24 Stunden mehr als 20.000 Leichen.«
Die vom Düsseldorfer Schwurgericht angesetzte Zahl von bei einem Durchgang Vergasten (21 bis 22 Menschen pro Quadratmeter) ist natürlich ganz unrealistisch und wurde nur darum genannt, weil sonst die von den Zeugen genannten astronomischen Vergastenzahlen niemals erreicht worden wären. Selbst die Sowjets, anerkannte Meister im Übertreiben, gingen im Fall Majdanek bei ihrer Berechnung der Kapazität der als Gaskammern bezeichneten Räume in jenem Lager von einer Belegdichte von lediglich 6 Personen pro Quadratmeter aus.[466] Auch wenn man die theoretisch vielleicht mögliche Höchstdichte von 10 Menschen pro Quadratmetern ansetzt, hätten die drei "Gaskammern" der ersten Anlage maximal je 480 Personen pro Durchgang fassen können, so daß zur Tötung von mehr als 7.100 Menschen 15 Durchgänge erforderlich gewesen wären. Unter diesen Umständen hätte eine Vergasungsoperation einschließlich der ganzen Begleitmaßnahmen wie Füllen und Leeren der Kammern in etwas über anderthalb Stunden abgeschlossen sein müssen, und dies Tag für Tag, ununterbrochen 70 Tage lang!
Dergleichen müßte eigentlich mit schallendem Hohngelächter quittiert werden, doch sind Gerald Reitlinger und Jean-Claude Pressac die einzigen Vertreter der offiziellen Geschichtsschreibung, die das notwendige Minimum an Mut aufgebracht haben, um diese Beleidigung des gesunden Menschenverstandes zurückzuweisen!
15. Der Besitz der Deportierten als materieller Beweis für ihre Ausrottung
J. Gumkowski und A. Rutkowski haben zwei Dokumente veröffentlicht, welche angeblich materielle Beweise für die behauptete Massenvernichtung in Treblinka darstellen sollen. Es handelt sich um einen Wehrmachtfrachtbrief mit dem Datum »Treblinka, den 13. September 1942«, der sich auf die Entsendung von 50 Waggons mit »Bekleidungsstücken der Waffen-SS« nach Lublin bezieht, sowie auf einen Wehrmacht-Frachtbrief mit dem Datum »Treblinka, den 10. September 1943«, der auf die Entsendung eines Waggons mit 5200 kg Schuhen nach Lublin Bezug nimmt.[467] Aus den Dokumenten selbst geht allerdings nicht hervor, daß es sich bei diesem Material tatsächlich um Eigentum deportierter Juden handelt. Dies ist insbesondere bezüglich der »Bekleidungsstücke der Waffen-SS« unwahrscheinlich, da die Waffen-SS keine Beziehung zum Lager Treblinka hatte und zudem auch nicht ersichtlich ist, welche Verwendung die Waffen-SS für eine zivile Altkleidersammlung gehabt hätte. Vielleicht handelt es sich bei den erwähnten Bekleidungsstücken auch schlicht um Waffen-SS-Uniformen, die auf dem Rückweg von der Ostfront in Treblinka zwecks Reinigung/Entlausung/Aussortierung umgeladen wurde.
Samuel Rajzman liefert sehr genaue Angaben über die Menge der von den Deutschen in andere Lager überstellten jüdischen Besitztümer. Er schreibt hierzu:[468]
»Einer unserer Organisatoren war der Aufseher der Abteilung, in welcher 12-15 Mann mit dem Sortieren von Geld- und Wertsachen, mit der Feststellung der Werte der Wertgegenstände und ihrer Verpackung beschäftigt waren. Dabei mußte er den Deutschen täglich einen Tagesbericht erstatten. Die wöchentlichen Abrechnungen teilte er uns mit. Annähernd einmal wöchentlich verglichen wir die Eintragungen eines jeden Arbeiters. Vom 1.10. 1942 - 2.8. 1943 wurden nach Deutschland befördert:
25 Eisenbahnwaggons mit Frauenhaaren
248 Waggons verschiedene Kleider
100 Waggons Schuhe
22 Waggons neues Textilmaterial
46 Waggons Apotheker- und Chemische Präparate
4 Waggons chirurgische und ärztliche Instrumente
260 Waggons Decken, Kissen, Teppiche und Plaids
400 Waggons mit verschiedenen Gegenständen (Brillen, goldene Füllfederhalter, Füllfederhalter, Kämme, Geschirr, Etuis, Regenschirme u.s.w.).«
In einer »Aufteilung über die von den Lagern Lublin und Auschwitz auf Anordnung des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes abgelieferten Mengen an Textil-Altmaterial«, die als Beilage einem Brief des SS-Obergruppenführers Oswald Pohl vom 6. Februar 1943 hinzugefügt war, ist von 825 Waggons die Rede, die u.a. folgendes enthielten:[469]
|
»Lumpen |
400 Waggons |
2.700.000 kg |
|
Bettfedern |
130 Waggons |
270.000 kg |
|
Frauenhaare |
1 Waggon |
3.000 kg |
|
Altmaterial |
5 Waggons |
19.000 kg.« |
Y. Arad kommentiert dieses Dokument wie folgt:[470]
»Dieser Bericht bezieht sich auf die Textilien, die im Lauf des Jahres 1942 überstellt wurden. In jenem Jahr wurden die meisten Juden in die Lager der Operation Reinhard und nicht nach Auschwitz geschickt; deshalb bildeten diese Lager die Hauptquelle der in Pohls Bericht erwähnten Textilien.«
Um seine Leser noch mehr zu überzeugen, publiziert Arad eine Fotografie, welche einen riesigen Schuhhaufen zeigt und mit der lügenhaften Unterschrift »Ein Haufen von Schuhen und Stiefeln in Belzec« versehen ist. In Wirklichkeit zeigt die Aufnahme eine Baracke des Effektenlagers in Birkenau![471]
Rechnen wir rasch nach:
Georges Wellers bemerkt zu dem oben erwähnten Dokument:[472]
»Anfang Februar 1943 wurde aus dem Lager Belzec ein Waggon mit Spinnereiwaren an das Wirtschaftsministerium des Reichs geschickt (doc. Nr. 1257 und U.S.S.R. 511). Allein das Gewicht der Frauenhaare entspricht dem Haar von 200.000 Frauen.«
Hinsichtlich der Herkunft des Waggons macht Wellers also dieselben lügenhaften Angaben wie später Arad. - Wäre seine Behauptung richtig, so wöge das Haar einer Frau 15 Gramm. Die von Rajzman erwähnten fünfundzwanzig Waggons entsprächen dann dem Haar von (25×3.000/0,015=) fünf Millionen Frauen! - Die Annahme Wellers ist jedoch irrig, weil in den Konzentrationslagern den männlichen und weiblichen Häftlinge die Haare immer wieder neu geschnitten wurden. Beispielsweise sah sich Anton Kaindl, Kommandant des KL Sachsenhausen, am 11. Oktober 1944 genötigt, das ganze Lager und insbesondere den Krankenbau zur Ordnung zu rufen, weil
»der Haarschnitt im Lager und damit auch seitens des Krankenbaus nicht vorschriftsmäßig durchgeführt worden ist.«
»Unter Androhung schwerster Bestrafung« ordnete er deshalb an:
»Reichsdeutsche, Flamen, Holländer, Norweger scheiden das Haar auf 2 cm.
Alle übrigen Nationen-Angehörigen schneiden das Haar kurz.«
Kaindl beklagte namentlich »daß ein großer Teil des Krankenbaupersonals glaubt, die Anordnungen des Lagers nicht durchzuführen zu brauchen« und erinnerte daran, daß »diese kriegswirtschaftlich wichtige Lagerbestimmung ohne eine einzige Ausnahme« zu erzwingen sei. Wie groß die Menge an abfallendem Haar war, geht aus der letzten Sendung hervor, die 5,5 Zentner wog.[473]
Die 3.000 kg Haare, die im erwähnten Waggon transportiert wurden, waren also die Ernte einer Reihe von Haarschnitten der Häftlinge von Auschwitz und Lublin im Jahre 1942.
Der Wehrmacht-Frachtbrief vom 10. September 1943 spricht von der Entsendung eines Waggons mit 5.200 kg Schuhen unbekannten Ursprungs nach Lublin. Wievielen Paaren entsprach diese Menge? Wenn man für jedes Paar ein Durchschnittsgewicht von 260 Gramm ansetzt, ergeben 5.200 kg 20.000 Paar Schuhe. Hätte man allen (angeblich) nach Treblinka deportierten Juden die Schuhe abgenommen, so hätten die 870.000 Paar Schuhe ein Gewicht von (870.000× 0,260=) 226.200 kg aufgewiesen, und es wären (226.200÷5.200=) 43,5 Waggons zu ihrem Transport vonnöten gewesen!
Es ist bekannt, daß die Sowjets im Lager Lublin/Majdanek ca. 800.000 Paar Schuhe vorgefunden haben. Der polnische Historiker Czesław Rajca, ein Mitarbeiter des Majdanek-Museums, schreibt hierzu:[474]
»Man nahm an, daß dies [die Menge an Schuhen] von im Lager umgebrachten Häftlingen stammte. Aus später ans Licht gekommenen Dokumenten wissen wir, daß es in Majdanek ein Depot gab, in das Schuhe aus anderen Lagern geschickt wurden.«
Was die 50 Waggons mit »Bekleidungsstücken der Waffen-SS« betrifft, die im mit »Treblinka, den 13. September 1942« datierten Wehrmachtfrachtbrief erwähnt werden, so enthielt jeder von ihnen 6.750 kg Bekleidungstücke, wenn die in 400 Waggons enthaltenen Bekleidungstücke wie oben zitiert 2.700.000 kg wogen. Hätte jeder der (angeblich) 870.000 nach Treblinka deportierten Juden 10 kg Kleidungsstücke getragen oder (nebst Reservekleidung, Kissen und Decken) mit sich geführt, und wären diese Kleiderberge nach der Ermordung der Opfer eingesammelt worden, so hätten sich 8.700.000 kg ergeben, zu deren Abtransport fast 1.300 Waggons erforderlich gewesen wären!
Im Vergleich mit diesen gewaltigen Mengen muten der Waggon mit Schuhen unbekannten Ursprungs sowie die 50 Waggons mit Waffen-SS-Kleidern, die dokumentarisch nachweisbar sind, fast lächerlich an. Sie liefern nicht den mindesten Beweis für eine Massenvernichtung in Treblinka.
In Lublin gab es übrigens noch weitere Einrichtungen zur Aufnahme und Wiederverwertung von Textilien. Die wichtigste davon waren die »Pelz- und Bekleidungswerkstätten Lublin«, die Material aus verschiedenen Lagern aufnahmen.
Wenn die oben angeführten Dokumente tatsächlich von beschlagnahmtem jüdischen Eigentum berichten, so bewiesen sie höchstens, daß die SS im Rahmen der Aktion Reinhardt in Treblinka einen kleinen Teil der jüdischen Besitztümer beschlagnahmte, entweder aus Willkür oder weil das erlaubte Höchstgewicht überschritten worden war. Außerdem gibt es keinen Beweis dafür, daß nicht zumindest ein Teil dieses Materials aus Treblinka I und nicht aus Treblinka II stammte.
Die von S. Rajzman erstellte Liste schließlich läßt sich nicht dokumentarisch belegen und ist die Frucht reiner Phantasie.
Fußnoten
| [272] | Raul Hilberg, »Die Aktion Reinhard«, in: Eberhard Jäckel, Jürgen Rohwer (Hg.), Der Mord an den Juden im Zweiten Weltkrieg, Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1985, S. 129f. |
| [273] | R. Hilberg, Die Vernichtung der europäischen Juden, aaO. (Anm. 17) Hilberg handelt den Kern der "Holocaust"-Thematik, den Vernichtungsprozeß in den Todeslagern, auf ganzen 19 der 1300 Seiten seines dreibändigen Werkes ab! Vgl. dazu Jürgen Graf, Riese auf tönernen Füßen, Castle Hill Publishers, Hastings 1999. |
| [274] | Vgl. dazu Carlo Mattogno, La "Zentralbauleitung der Waffen-SS und Polizei Auschwitz", Edizioni di Ar, Padua 1998. |
| [275] | WAPL, 268, S. 81f. |
| [276] | Die HSSPF waren jene von Ostland, Rußland-Mitte, Rußland-Süd, Nord sowie Serbien. |
| [277] | Hans Buchheim, »Die SS - das Herrschaftsinstrument«, in: ders., Martin Broszat, Hans-Adolf Jacobsen, Helmut Krausnick, Anatomie des SS-Staates, DTV, München 1982, Band 1, S. 139. |
| [278] | WAPL, 3, S. 12, 24. |
| [279] | URSS-344. GARF, 7445-2-126, S. 320 (S. 3 des Berichts). |
| [280] | Im Text steht irrtümlich »1945«. |
| [281] | Z. Łukaszkiewicz, Obóz straceń w Treblince, aaO. (Anm. 37), S. 51. |
| [282] | Y. Arad, aaO. (Anm. 71), S. 37; Arad gibt für seine Angaben keine Quellen an. |
| [283] | Siehe hierzu Carlo Mattogno, aaO. (Anm. 274), S. 43-45. |
| [284] | Dokument abgelichtet bei Stanisław Wojtczak, aaO. (Anm. 60), S. 167. |
| [285] | Ebenda, S. 168. |
| [286] | Dokument abgelichtet in Faschismus - Getto - Massenmord. Dokumentation über Ausrottung und Widerstand der Juden in Polen während des zweiten Weltkrieges, Röderberg Verlag, Frankfurt/Main 1960, S. 304. |
| [287] | Dokument abgelichtet bei S. Wojtczak, aaO. (Anm. 60), S. 155f. |
| [288] | Siehe Dokument 16 im Anhang. |
| [289] | URSS-344. GARF, 7445-2-126, S. 319 a (S. 2 des Berichts). |
| [290] | Siehe Dokument 17 im Anhang. |
| [291] | Siehe dazu Kapitel V. |
| [292] | A. Rückerl, NS-Vernichtunglager..., aaO. (Anm. 61), S. 203f., 224, 226. |
| [293] | URSS-344. GARF, 7445-2-126, S. 321 (S. 5 des Berichts). |
| [294] | Siehe Kapitel III, Absatz 1. |
| [295] | Michael Tregenza, »Christian Wirth: Inspekteur der SS-Sonderkommandos "Aktion Reinhard"«, in: Zeszyty Majdanka (Hefte von Majdanek), Band XV, 1993, S. 11. |
| [296] | Siehe Kapitel II, Absatz 5. |
| [297] | V. Grossman, Treblinski Ad, aaO. (Anm. 22), S. 186; ders., Die Hölle von Treblinka, aaO. (Anm. 149), S. 47f. |
| [298] | URSS-344. GARF, 7445-2-126, S. 321 (S. 5 des Berichts). |
| [299] | Siehe Kapitel II, 1. |
| [300] | J. Wiernik, A year in Treblinka, aaO. (Anm. 162), S. 18. |
| [301] | E. Rosenberg, aaO. (Anm. 184), S. 139 (S. 7 des Berichts). |
| [302] | GARF, 7021-115-8, S. 218. |
| [303] | GARF, 7021-115-11, S. 44. |
| [304] | Siehe unten, Abschnitt 8. |
| [305] | Siehe Dokument 18 im Anhang. |
| [306] | Siehe Dokument 19 im Anhang. |
| [307] | Siehe Dokument 4 im Anhang. |
| [308] | Zu jenem Zeitpunkt sprach man ganz allgemein von einem "Motor"; die Version vom Dieselmotor hatte sich noch nicht durchgesetzt. |
| [309] | Friedrich P. Berg, aaO. (Anm. 95), S. 446. |
| [310] | Ebenda, S. 455. |
| [311] | Ebenda, S. 456. |
| [312] | Toxikologie und Hygiene des Kraftfahrwesens, Verlag von Julius Springer, Berlin 1930. |
| [313] | Ebenda, S. 4. |
| [314] | Ebenda, S. 5. |
| [315] | Ebenda, Tafel I, S. 26. |
| [316] | Tabelle in leicht vereinfachter Darstellung. |
| [317] | Siehe Dokument 20 im Anhang. |
| [318] | Toxikologie und Hygiene des Kraftfahrwesens, aaO. (Anm. 312), S. 45. |
| [319] | Orsat = Aparat zur Analyse von Verbrennungsabgasen. |
| [320] | Ebenda, S. 46-48. |
| [321] | Ebenda, S. 96-103. |
| [322] | Y. Arad, aaO. (Anm. 71), S. 102. |
| [323] | Laut Gerstein: SS-Führungshauptamt, Amtsgruppe D, Sanitätswesen der Waffen SS, Abteilung Hygiene. PS-2170, S. 2. |
| [324] | In Wirklichkeit hatte Pfannenstiel nichts mit Gersteins Mission zu tun und begleitete ihn »mehr zufällig« (siehe folgenden Abschnitt). |
| [325] | Zyklon B war kein Gas, sondern auf eine poröse Trägersubstanz adsorbierter flüssiger Zyanwasserstoff. Der hier von Arad begangene grobe Irrtum taucht in der offiziellen Geschichtsschreibung nicht selten auf. |
| [326] | In Wirklichkeit handelte es sich um ein französisches Militärgefängnis, jenes von Cherche-Midi: Dokument T-1306, Bericht des Gefängnisarztes Dr. Trouillet vom 25.7.1945. |
| [327] | Arad, aaO. (Anm. 71), S. 102. |
| [328] | Ebenda, S. 104. |
| [329] | Gerstein hatte seinen eigenen Ausführungen zufolge kein Zyklon-B, sondern flüssige Blausäure mitgenommen. Siehe folgenden Abschnitt. |
| [330] | T-1310. |
| [331] | PS-2170, S. 2. |
| [332] | T-1310, S. 5. |
| [333] | PS-2164, Dienstrangabzeichen der Schutzstaffeln, IMG, Band XXIX, S. 276f. (Tabelle ohne Seitennumerierung). Die Grade Leutnant und Oberleutnant existierten nur in der Wehrmacht. |
| [334] | PS-1553, S. 4; T-1310, S. 5. |
| [335] | PS-2170, S. 2. |
| [336] | Günther war Eichmanns Stellvertreter. |
| [337] | T-1310, S. 5; PS-1553, S. 5. |
| [338] | PS-2170; Georges Wellers, »Encore sur le Témoignage Gerstein«, in: Le Monde Juif, Januar bis März 1980, Nr. 97, S. 28. |
| [339] | T-1310, S. 5; PS-1553, S. 5; PS-2170, S. 2. |
| [340] | G. Wellers, aaO. (Anm. 338), S. 28; T-1313-b, S. 2. |
| [341] | T-1310, S. 5. |
| [342] | PS-1553, S. 5. |
| [343] | Anonymes Manuskript in niederländischer Sprache, auf den 25. März 1943 datiert. Es handelt sich sehr wahrscheinlich um die Übersetzung eines von Gerstein stammenden Textes. |
| [344] | Tötungsanstalten in Polen, ohne Seitenangaben publiziert von L. De Jong, Een sterfgeval te Auswitz, Amsterdam 1967, S. 1 des Berichts. |
| [345] | G. Wellers, aaO. (Anm. 338), S. 29. |
| [346] | T-1310. |
| [347] | PS-1553, S. 6. |
| [348] | PS-1553, S. 7. |
| [349] | PS-1553, S. 5; PS-2170, S. 2; T-1310, S. 6. |
| [350] | T-1313-b, S. 2. |
| [351] | G. Wellers, aaO. (Anm. 338), S. 28. |
| [352] | Ebenda, S. 29. |
| [353] | Ebenda, S. 30. |
| [354] | T-1310, S. 5. |
| [355] | T-1310, S. 9. |
| [356] | G. Kelber, »Un bourreau des camps nazis avoue: "J'ai exterminé jusqu'à 11.000 personnes par jour"«, in: France Soir, 4. Juli 1945, S. 1f. |
| [357] | G. Wellers, aaO. (Anm. 338), S. 29. |
| [358] | O. Lenz, L. Gassner, Schädlingsbekämpfung mit hochgiftigen Stoffen, Heft 1: »Blausäure«. Verlagsbuchhandlung von Richard Schoetz, Berlin 1934, S. 8-10. Flüssige Blausäure durfte lediglich im gefrorenen Zustand, nachts und mit einem Spezialfahrzeug transportiert werden: Schwurgericht in Frankfurt am Main, Sitzung vom 28. März 1949, in: C.F. Rüter, Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen, 1945-1966, Amsterdam, 1968-1981, Band XIII, S. 137. |
| [359] | Die Zahl von 1500 bei einer Vergasung in den "Gaskammern" Zusammengepferchten wird in den Urteilsgründen beim Prozeß gegen Josef Oberhauser (Januar 1965) genannt. A. Rückerl, NS-Vernichtungslager..., aaO. (Anm. 61), S. 133. |
| [360] | J. Graf, C. Mattogno, aaO. (Anm. 267), S. 205. |
| [361] | PS-2170, S. 3. |
| [362] | T-1310, S. 9. |
| [363] | G. Wellers, aaO. (Anm. 338), S. 29. |
| [364] | Ebenda, S. 32. |
| [365] | Hitler und Himmler, die laut Gerstein am 16. August die östlichen "Vernichtungslager" besucht haben sollen, was aber historisch falsch ist. |
| [366] | PS-2170, S. 7. |
| [367] | PS-1553, S. 6. Bei dem "Desaster" handelte es sich um die Dieselmotorpanne bei der angeblichen Menschenvergasung, der Gerstein beigewohnt haben will. |
| [368] | M. Tregenza, aaO. (Anm. 295), S. 9f. |
| [369] | Arad, aaO. (Anm. 71), S. 102. |
| [370] | R. Auerbach erwähnt für Treblinka einen »russischen Panzermotor« (aaO. (Anm. 28), S. 49). Y. Wiernik spricht von einem »verschrotteten sowjetischen Panzer« (Y. Wiernik, A year in Treblinka, aaO. (Anm. 162), S. 14). Laut Gerstein wurden in Bełżec die Abgase »von einem alten russischen Dieselmotor« benutzt (PS-2170, S. 3). |
| [371] | F.P. Berg, aaO. (Anm. 95), S. 449. |
| [372] | Siehe Dokument 21 im Anhang. |
| [373] | Ca. €420.000 nach heutigem Wert. |
| [374] | Dies entspricht bis zu 22 Personen pro Quadratmeter - eine absolute Unmöglichkeit! |
| [375] | F. Flury und F. Zernik, Schädliche Gase, Dämpfe, Nebel, Rauch- und Staubarten, Verlag von Julius Springer, Berlin 1931, S. 26f., 29. |
| [376] | Ebenda, S. 219. |
| [377] | Laut dem Statistiker Jakob Leszczyński machten im Jahre 1931 in Polen die Kinder bis 14 Jahre 29,6% der Bevölkerung aus. L. Poliakov, J. Wulf, Das Dritte Reich und die Juden. Dokumente und Aufsätze, Arani Verlag, Berlin-Grunewald 1955, S. 231. |
| [378] | Dieser Wert basiert auf dem Schnitt der oben angeführten Werte zum Atemrhythmus: (0,288+0,520)÷2 = ca. 0,400 Liter pro Minute für einen Erwachsenen und (0,4+0,4+0,2)÷3 = ca. 0,300 Liter pro Minute für jede Person (unter Annahme eines Kinderanteils von einem Drittel.) |
| [379] | Wir nehmen ein Gewicht von 70 kg für Erwachsene und von 25 kg für Kinder an, wobei letztere dreimal weniger zahlreich waren. |
| [380] | A. Donat, aaO. (Anm. 4), S. 49. |
| [381] | J. Wiernik, A Year in Treblinka, aaO. (Anm. 162), S. 20. |
| [382] | Ebenda, S. 16. |
| [383] | Ebenda, S. 21. |
| [384] | E. Rosenberg, aaO. (Anm. 184), S. 136 (S. 4 des Berichts). |
| [385] | A. Neumaier, aaO. (Anm. 103), S. 360. |
| [386] | Laut Arad, aaO. (Anm. 71), S. 396, wurden im August 1943 7.600 Menschen vergast und ohne zwischenzeitliches Begraben direkt verbrannt. |
| [387] | John Ball, »Luftbild-Beweise«, aaO. (Anm. 98), S. 236. |
| [388] | Siehe Kapitel III. In den beiden anderen Massengräbern war die Anzahl der Leichname pro Kubikmeter noch niedriger. |
| [389] | A. Rückerl, NS-Vernichtunglager..., aaO. (Anm. 61), S. 204f. |
| [390] | E. Rosenberg, aaO. (Anm. 184), S. 137 (S. 5 des Berichts). |
| [391] | G. Colombo, Manuale dell'ingegnere civile e industriale, Enrico Hoepli Editore, Mailand 1926, S. 237. |
| [392] | S. Wojtczak, aaO. (Anm. 60), S. 120. |
| [393] | Luigi Maccone, Storia documentata della cremazione presso i popoli antichi ed i moderni con particolare riferimento all' igiene, Istituto Italiano d'Arti Grafiche, Bologna 1932, dritter Teil, Kap. II, »Infezioni e cimiteri«, S. 148-157; M. Pauly, Die Feuerbestattung, Leipzig 1904, S. 21-25. |
| [394] | URSS-337. GARF, 7445-2-12, S. 239. |
| [395] | Siehe Dokument 14 im Anhang. |
| [396] | Y. Arad, aaO. (Anm. 71), S. 95. |
| [397] | G. Sereny, Into that Darkness, Mc Graw-Hill, New York 1974, Foto auf unnumerierter Seite. |
| [398] | Ernst Klee, Willi Dreßen, Volker Rieß, Schöne Zeiten. Der Judenmord aus der Sicht der Täter und Gaffer, Fischer Verlag, Frankfurt a.M. 1988, S. 222. |
| [399] | R. Czarkowski, aaO. (Anm. 75), Foto auf unnumerierter Seite. |
| [400] | S. Wojtczak, aaO. (Anm. 60), S. 149f. |
| [401] | S. Willenberg, aaO. (Anm. 82), Zeichnungen auf unnumerierten Seiten. |
| [402] | Y. Arad, aaO. (Anm. 71), S. 173f. |
| [403] | URSS-344. GARF, 7445-2-126, S. 320a (S. 4 des Berichts). |
| [404] | URSS-337. GARF, 7445-2-126, S. 242. |
| [405] | Franciszek Piper, »Gas Chambers and Crematoria«, in: Yisrael Gutman, Michael Berenbaum (Hg.), Anatomy of the Auschwitz Death Camp, Indiana University Press, Bloomington and Indianapolis 1994, S. 163. |
| [406] | D. Czech, Kalendarium der Ereignisse im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau 1939-1945, Rowohlt Verlag, Reinbek 1989, S. 305. |
| [407] | E. Kogon, u.a. (Hg.), aaO. (Anm. 65), S. 187. |
| [408] | Auf diese Behauptung kehren wir in Kapitel 7 zurück. |
| [409] | Y. Arad, aaO. (Anm. 71), S. 171. |
| [410] | Ebenda, S. 172. |
| [411] | URSS-344. GARF, 7445-2-126, S. 321 (S. 5 des Berichts). |
| [412] | Siehe J. Graf, C. Mattogno, aaO. (Anm. 267), Kapitel V. |
| [413] | Siehe C. Mattogno, F. Deana, »Die Krematoriumsöfen von Auschwitz-Birkenau«, in: E. Gauss (Hg.), aaO. (Anm. 80), S. 281-320. |
| [414] | Brief des Hauptamts Haushalt und Bauten an die Firma Topf vom 4. Dezember 1941, RGVA, 502-1-328, S. 347f. |
| [415] | Christian Gerlach, Kalkulierte Morde, Hamburger Edition, Hamburg 1999, S. 510. |
| [416] | Brief der Firma Topf an die Zentralbauleitung von Auschwitz, RGVA, 502-1-327, S. 43-45. |
| [417] | WAPL, Zentralbauleitung, 268, S. 132. |
| [418] | WAPL, Zentralbauleitung, 268, S. 147. |
| [419] | Brief des SS-Wirtschafters vom 2. Juni 1943 an die Bauinspektion der Waffen-SS und Polizei Reich-Ost, RGVA, 502-1-314, S. 36-36a. |
| [420] | Zusammenstellung des Bauvorhabens Kriegsgefangenenlager Auschwitz vom 28. Oktober 1942, VHA, Fond OT 31 (2) 8; heutiger Wert (2002) etwa €10,5 Mio. |
| [421] | Konnilyn G. Feig, Hitler's Death Camps. The sanity of madness, Holmes & Meier Publiishers, New York-London 1981, S. 306f. |
| [422] | Ebenda, S. 307. |
| [423] | Siehe dazu A. Neumaier, aaO. (Anm. 103), S. 366f. |
| [424] | A. Rückerl, NS-Vernichtungslager..., aaO. (Anm. 61), S. 205. |
| [425] | Siehe Dokumente 5 und 12 im Anhang. |
| [426] | Y. Arad, aaO. (Anm. 71), S. 177. Laut Arad wurden im August 1943 in Treblinka 7600 Menschen vergast und verbrannt. |
| [427] | A. Donat, aaO. (Anm. 4), S. 170f. |
| [428] | Ein namentlich nicht genannter Oberscharführer, bei dem es sich wohl um die Phantomgestalt des Herbert Floss gehandelt haben dürfte. |
| [429] | J. Wiernik, A year in Treblinka, aaO. (Anm. 162), S. 29. |
| [430] | Y. Arad, aaO. (Anm. 71), S. 174. |
| [431] | Aussage vom 9. Oktober 1945, in: Z. Łukaszkiewicz, Obóz straceń w Treblince, aaO. (Anm. 37), S. 31f. |
| [432] | Ebenda, S. 32. |
| [433] | Arnulf Neumaier, aaO. (Anm. 103), S. 369. |
| [434] | Enciclopedia Curcio di Scienza e Tecnica, Curcio Editore, Rom 1973, Band 5, S. 1916. |
| [435] | G. Pini, La crémation en Italie et à l'étranger de 1774 à nos jours, Ulrico Hoepli, Mailand 1885, S. 151. Beim Brunetti-Apparat, bei dem die Leiche auf einer eiserne Platte über einem Holzfeuer lag, dauerte der Kremierungsprozeß gar sechs Stunden; ebenda, S. 132 |
| [436] | Enciclopedia Italiana, Rom 1949, Stichwort »Cremazione«, Band XI, S. 5. Siehe auch W. Huber, Die Feuerbestattung - ein Postulat kultureller Entwicklung, und das St. Galler Krematorium, Selbstverlag des Verfassers, St. Gallen 1903, S. 17. |
| [437] | Y. Arad, aaO. (Anm. 71), S. 176. |
| [438] | Länge der Straße: 3.000 m. Breite der Straße: 4 m. Höhe der Schicht: 0,10 m. |
| [439] | J. Wiernik, A year in Treblinka, aaO. (Anm. 162), S. 38. |
| [440] | A. Donat, aaO. (Anm. 4), S. 97. |
| [441] | R. Glazar, aaO. (Anm. 83), S. 59, 108, 116, 126ff., 134ff. |
| [442] | G. Colombo, Manuale dell'ingegniere civile e industriale, aaO. (Anm. ), S. 161. |
| [443] | U. Walendy, »Der Fall Treblinka«, aaO. (Anm. 101), S. 33. |
| [444] | GARF, 7021-115-11, S. 16. |
| [445] | J. Wiernik, A year in Treblinka, aaO. (Anm. 162), S. 28. |
| [446] | GARF, 7021-115-11, S. 16. |
| [447] | Erklärung vom August 1944. GARF, 7021-115-9, S. 33. |
| [448] | Bericht vom 24. August 1944. GARF, 7021-115-9, S. 109. |
| [449] | W. Grossmann, Treblinski Ad, aaO. (Anm. 22), S. 191. Ebenso die deutsche Version Die Hölle von Treblinka, aaO. (Anm. 149), S. 33. |
| [450] | Erklärung vom Dezember 1945, in: Z. Łukaszkiewicz, Obóz straceń w Treblince, aaO. (Anm. 37), S. 31f. |
| [451] | Erklärung vom 9. Oktober 1945, in Z. Łukaszkiewicz, Obóz straceń w Treblince, aaO. (Anm. 37), S. 32. |
| [452] | J. Wiernik, A year in Treblinka, aaO. (Anm. 162), S. 29. |
| [453] | Ebenda, S. 30. |
| [454] | Siehe Kapitel III. |
| [455] | J. Wiernik, A year in Treblinka, aaO. (Anm. 162), S. 38. |
| [456] | Ebenda, S. 43. |
| [457] | Ebenda, S. 28. |
| [458] | GARF, 7021-115-11, S. 33. |
| [459] | GARF, 7021-115-11, S. 35. |
| [460] | GARF, 7445-2-126, S. 240. |
| [461] | Wydawnictwo Centralnej Żydowskiej Komisji Historycznej (Hg.), Dokumenty i Materiały, aaO. (Anm. 39), S. 183, 186. |
| [462] | Aussage vom 21. November 1945, in: Z. Łukaszkiewicz, Obóz straceń w Treblince, aaO. (Anm. 37), S. 50. |
| [463] | J. Wiernik, A year in Treblinka, aaO. (Anm. 162), S. 16 und 21. |
| [464] | A. Rückerl, NS-Prozesse, aaO. (Anm. 247), S. 38. |
| [465] | A. Donat, aaO. (Anm. 4), S. 52. |
| [466] | J. Graf, C. Mattogno, aaO. (Anm. 267), S. 126. |
| [467] | J. Gumkowski, A. Rutkowski, Treblinka, aaO. (Anm. 77), Photokopien von Dokumenten auf unnumerierten Seiten. |
| [468] | URSS-337. GARF, 7445-2-126, S. 243f. |
| [469] | NO-1257. |
| [470] | Y. Arad, aaO. (Anm. 71), S. 160. |
| [471] | KL Auschwitz. Fotografie dokumentalne, Krajowa Agencja Wydawnicza, Warschau 1980, S. 267. |
| [472] | G. Wellers, La Solution Finale et la Mythomanie Néo-Nazie, hgg. von Beate und Serge Klarsfeld, Paris 1979, S. 35. |
| [473] | GARF, 7021-104-8, S. 1. |
| [474] | C. Rajca, Problem liczby ofiar w obozie na Majdanku, Tom XIV, Zeszyty Majdanka, Lublin 1992, S. 127. |