Kapitel V:
Die Treblinka-Prozesse
1. Geständnisse als Grundlage der Geschichtsschreibung
Im Jahre 1979 ritt Gitta Sereny eine wütende Attacke gegen die Revisionisten, insbesondere gegen Arthur R. Butz. Sie berief sich auf ihre 1971 geführten Gespräche mit dem in einem Düsseldorfer Gefängnis inhaftierten ehemaligen Treblinka-Kommandanten Franz Stangl, der ihren Behauptungen zufolge die Massenmorde in jenem Lager eingestanden hatte, und schrieb:[475]
»Stangl ist tot. Aber wenn [...] Butz [...] tatsächlich an der Wahrheit interessiert wäre, stünden ihm Stangls Frau und viele andere zur Verfügung, um Zeugnis abzulegen.«
Butz hätte in seiner Entgegnung darauf hinweisen können, daß G. Sereny die angeblichen Aussagen Stangls in Ermangelung eines Tonbandprotokolls nicht belegen konnte, argumentierte jedoch auf ganz anderer Ebene:[476]
»Wir brauchen keine "Geständnisse", um herauszufinden, daß Dresden und Hiroshima tatsächlich bombardiert worden sind, oder daß als Vergeltung für den Mord an Heydrich in Lidice Geiseln erschossen wurden. Bei der behaupteten Judenvernichtung geht es nicht um einige einzelne Morde, sondern um Ereignisse von kontinentaler Dauer, die Millionen von Opfern gefordert haben sollen. Wie lächerlich ist doch da die Haltung der Verfechter der Legende, die letzten Endes ihre Behauptungen stets mit "Geständnissen" zu untermauern versuchen, welche in einer nun seit 35 Jahren andauernden Atmosphäre der Hysterie, der Zensur, der Einschüchterung, der Verfolgung und des glatten Rechtsbruchs abgelegt worden sind. [...] Gitta Sereny versuchte [...] die Realität der behaupteten Ungeheuerlichkeiten mit dem zu beweisen, was ihr ein seelisch gebrochener alter Mann im Gefängnis erzählt hatte! Ebenso gut könnte man behaupten, New York sei 1950 von Zigeunern niedergebrannt worden, und als Beweis die Geständnisse von Zigeunern anführen, die damals lebten. [...] Ein namhaftes Blatt hat Gitta Sereny viel Platz eingeräumt, um Argumente darzulegen, die als Beweise nie und nimmer ausreichen. Wären die europäischen Juden tatsächlich ausgerottet worden, so müßte man nicht zu dergleichen Zuflucht nehmen.«
Blendender läßt sich die Unhaltbarkeit eines Geschichtsbildes, das sich lediglich auf Tätergeständnisse und Augenzeugenberichte stützt, wohl schwerlich aufzeigen! Wir werden im folgenden darlegen, wie die bundesrepublikanische sowie die israelische Justiz das überlieferte Treblinka-Bild mittels Prozessen, bei denen Tätergeständnisse und Augenzeugenberichte die einzige Beweisgrundlage bildeten, zu festigen gesucht haben.
2. Die westdeutschen Treblinka-Prozesse
Bei einem von Oktober 1964 bis September 1965 in Düsseldorf durchgeführten Prozeß waren zehn Personen, darunter der als letzter Lagerkommandant bezeichnete Kurt Franz,[477] der Teilnahme an der behaupteten Massentötung von Juden in Treblinka angeklagt. Vier der Angeschuldigten, darunter Franz, wurden wegen gemeinschaftlichen Mordes an mindestens 300.000 Menschen sowie einer Anzahl individueller Morde zu lebenslanger Zuchthausstrafe verurteilt; ein fünfter Angeklagter erhielt dieselbe Strafe wegen gemeinschaftlichen Mordes an mindestens 100.000 Menschen; gegen fünf weitere Beschuldigte wurden wegen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord an 300.000 bzw. 100.000 Menschen Zuchthausstrafen von zwölf, sieben, sechs, vier und drei Jahren verhängt.
Bei einem weiteren Treblinka-Prozeß, der von Mai bis Dezember 1970 gleichfalls in Düsseldorf stattfand, stand nur ein Angeklagter vor Gericht, nämlich der ehemalige SS-Hauptsturmführer und zweite Treblinka-Kommandant Franz Stangl. Dieser wurde wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes an mindestens 400.000 Juden zu lebenslangem Freiheitsentzug verurteilt, starb jedoch 1971, noch ehe der Bundesgerichtshof über die von ihm eingelegte Berufung entschieden hatte.
Beim ersten dieser beiden Verfahren waren über 100, beim zweiten über 50 Zeugen im In- und Ausland vernommen worden. - Diese Prozesse, sowie jene gegen Angehörige des Lagerpersonals von Bełżec, Sobibór und Chełmno, hat Adalbert Rückerl, damaliger Leiter der Ludwigsburger Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen, in seinem 1977 herausgegebenen, bereits mehrfach erwähnten Buch NS-Vernichtungslager im Spiegel deutscher Strafprozesse dokumentiert und lange Passagen aus den Urteilen zitiert. In seiner Einleitung zu Rückerls Werk schrieb Martin Broszat, Direktor des Münchner Instituts für Zeitgeschichte:[478]
»Ohne einer historischen Untersuchung und Bewertung der Rolle der deutschen Justiz bei der Verfolgung von NS-Verbrechen vorgreifen zu wollen, kann als Bilanz, auch gerade der Tätigkeit der Zentralen Stelle [in Ludwigsburg], das eine schon heute festgehalten werden: Die Bedeutung der umfangreichen staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Ermittlungen, die in der Bundesrepublik auf diesem Gebiet seit Ende der fünfziger Jahre einsetzten, läßt sich nicht nur von ihren - oft geringfügigen - Verurteilungsquoten her bemessen. Namentlich bei den Untersuchungen und Verfahren, die sich auf die Massentötungen von Juden [...] bezogen, hatte die systematische Aufklärung der Tatkomplexe eine über die strafrechtliche Verfolgung erheblich hinausreichende allgemeine öffentliche und historische Relevanz. [...] Obgleich das Faktum der "Endlösung der Judenfrage" in fast allen Geschichts- und Schulbüchern über die NS-Zeit vermerkt ist, sind die einzelnen Modalitäten des grauenhaften Vorgangs bisher kaum systematisch dokumentiert worden. Ihre methodische Verschleierung durch die beteiligten Dienststellen des Regimes und die gründliche Spuren-Verwischung nach Abschluß der Aktionen, vor allem in den sorgsam verborgenen großen Vernichtungslagern in den besetzten polnischen Gebieten, haben eine exakte Rekonstruktion des Geschehens lange Zeit erschwert oder verhindert. Trotz ungünstiger Ausgangslage hat die jahrelange Kleinarbeit der justiziellen Ermittlung schließlich zu einer breiten Evidenz der Fakten und Zusammenhänge geführt.«
Zunächst sei hervorgehoben, daß Broszats Behauptung, die »großen Vernichtungslager in den besetzten polnischen Gebieten« seien »sorgsam verborgen« geblieben, grober Unfug ist: Auschwitz lag in einer Industriezone, wo es nur so von Zivilarbeitern wimmelte und die Häftlinge ständig in Kontakt mit solchen kamen; Majdanek grenzte unmittelbar an die Stadt Lublin an, so daß man von den Häusern am Stadtrand Einblick in das Lager gewinnen konnte; in Treblinka bebauten die Landwirte ihre Äcker bis unmittelbar an die Lagerumzäunung, und allein schon der von ehemaligen Insassen geschilderte emsige Handel zwischen den Häftlingen und der Zivilbevölkerung[479] gewährleistete einen steten Informationsfluß aus dem Lager in die Außenwelt.
Gehen wir zu der von M. Broszat hervorgehobenen »historischen Relevanz« der Prozesse über. Wenn er schreibt, die »einzelnen Modalitäten des grauenhaften Vorgangs« seien »bisher kaum systematisch dokumentiert worden«, doch habe die »jahrelange Kleinarbeit der justiziellen Ermittlung schließlich zu einer breiten Evidenz der Fakten und Zusammenhänge geführt«, so heißt dies im Klartext, daß die Geschichtsschreibung bis dahin das Geschehen in Treblinka und den anderen "reinen Vernichtungslagern" nicht erhellt, sondern diese Aufgabe der Justiz überlassen hatte.
Nun ist es durchaus nicht Sache des Richters, Geschichte zu schreiben; er hat vielmehr über die Schuld oder Unschuld eines Angeklagten zu befinden. Die Aufgabe des Richters ist somit von jener des Historikers grundverschieden.
Doch wer die "Holocaust"-Literatur studiert, erkennt schon bald, daß diese sich in entscheidendem Umfang auf Gerichtsurteile stützt: Beispielsweise zitiert R. Hilberg in dem den "Vernichtungszentren" gewidmeten Kapitel seines dreibändigen "Standardwerks" Die Vernichtung der europäischen Juden Adalbert Rückerls NS-Vernichtungslager im Spiegel deutscher Strafprozesse nicht weniger als einundvierzigmal als Quelle.[480] Unter diesen Umständen tritt der eigentliche Zweck der unzähligen in der BRD geführten Prozesse gegen "Naziverbrecher" klar zutage: Sie dienten dazu, nachträglich anhand von Augenzeugenberichten und Tätergeständnissen die gewünschten Beweise für einen millionenfachen Mord in Gaskammern herbeizuzaubern, welche die Geschichtsschreibung in Ermangelung von Dokumenten und materiellen Spuren nicht erbringen konnte und bis zum heutigen Tage nicht hat erbringen können. Auf die Ergebnisse dieser Strafverfahren konnten sich dann Hilberg und Konsorten bei ihrer Darstellung des "Holocaust" berufen.
Angesichts der hier umrissenen eminenten politischen Bedeutung der Prozesse durfte ein auf der Anklagebank sitzender ehemaliger SS-Mann, der sich eine Chance auf Freispruch oder zumindest ein mildes Urteil wahren wollte, das von der Anklage gezeichnete Bild der Konzentrationslager natürlich nicht bestreiten, sondern allenfalls seine persönliche Schuld in Abrede stellen oder, falls ihn die Zeugen allzu sehr belasteten, Befehlsnotstand geltend machen. Selbst wenn zuträfe, was Rückerl auf S. 25 schreibt, nämlich daß die Angeklagten »ihre Beteiligung an der in den genannten Lagern industriemäßig betriebenen Tötung jüdischer Männer, Frauen und Kinder ausnahmslos zugegeben« haben,[481] so ließe sich dies unschwer mit opportunistischen Motiven erklären: Wenn dies ein Beschuldigter tat, so wurde ihm dies als "verstocktes Leugnen" ausgelegt und wirkte sich strafverschärfend aus. Wer hingegen als Angeschuldigter das Spiel der Anklage mitspielte, durfte auf Milde hoffen, mochten die ihm zur Last gelegten Missetaten noch so scheußlich sein.
Ein prägnantes Beispiel hierfür liefert der von Rückerl erwähnte Fall des ehemaligen, in Bełżec stationierten SS-Haup
tscharführers Josef Oberhauser, der im Januar 1965 in einem nur vier Tage dauernden Prozeß in München zwar der Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord in 300.000 Fällen für schuldig befunden wurde, jedoch mit einem unglaublich milden Urteil von viereinhalb Jahren Zuchthaus davonkam. Oberhauser »verweigerte in der Hauptverhandlung jede Einlassung zur Sache. Er berief sich auf Befehlsnotstand«,[482] was bedeutete, daß er die Judenvernichtung in Bełżec nicht bestritt; somit konnte die BRD-Justiz wieder einmal triumphierend darauf hinweisen, daß die Schuldigen den Massenmord ja gar nicht geleugnet hätten. Da Oberhauser, wie uns Rückerl mitteilt,[483] 1960 in Untersuchungshaft genommen worden war, galt seine Strafe 1965 als verbüßt, und er dürfte gleich nach seinem Prozeß auf freien Fuß gesetzt worden sein. Hätte er "hartnäckig geleugnet", so wäre er vermutlich zu lebenslanger Haft verurteilt worden![484]Die Zeugenaussagen und Tätergeständnisse, auf die sich die BRD-Justiz bei diesen Prozessen einzig und allein stützen konnte, galten immer dann als "glaubhaft", wenn sie im Sinn der Anklage lauteten. So heißt es im Urteil des ersten Treblinka-Prozesses unter Bezugnahme auf ein Gutachten des Sachverständigen Helmut Krausnick, der die Zahl der Opfer des Lagers mit mindestens 700.000 angegeben hatte:[485]
»Das Schwurgericht hat keine Bedenken, dem wegen seiner Forschungen zur nationalsozialistischen Judenverfolgung wissenschaftlich bekannten Sachverständigen zu folgen, da sein Gutachten ausführlich, gründlich und damit überzeugend ist. Das gilt um so mehr, als mehrere Angeklagte, darunter der mit einem besonders guten Gedächtnis begabte Angeklagte S., die Zahl der Opfer mit weit über 500.000 beziffern. In welchen Größenordnungen in Treblinka gearbeitet wurde, ergibt zudem eine bezeichnende Schilderung des Angeklagten S. über die Öffnung einer Leichengrube. Wie er glaubhaft angibt, befand er sich Anfang 1943 einmal im oberen Lager, als dort gerade eine der riesigen Leichengruben geöffnet wurde, weil die Leichen nunmehr verbrannt werden sollten.[486] Bei dieser Gelegenheit, so führt S. aus, habe ihm sein Kamerad P., der stellvertretende Chef des Totenlagers, erklärt, daß diese eine Leichengrube allein etwa 80.000 Tote enthalte. Da es mehrere Leichengruben gab, und da die Vernichtungsaktion Anfang 1943 noch keineswegs beendet war, kann man in dieser Schilderung S.' nur eine Bestätigung des Gutachtens sehen, das eine Mindestzahl von 700.000 getöteten Personen annimmt.«
Was ist von einer Justiz zu halten, die sich bei einem Prozeß, wo es um mindestens 700.000 Morde ging, auf Gerüchte und Hörensagen verließ (»S. führt aus, sein Kamerad habe ihm erklärt«), anstatt eine Untersuchung des Tatorts zu beantragen und den polnischen Behörden gemeinsame Grabungen zur Ermittlung der Größe und Lage der Massengräber vorzuschlagen?
Mit welch bedenklich geringer Hirnsubstanz die Düsseldorfer Richter gesegnet waren, geht auch aus folgenden Passagen der Urteilsbegründung hervor:[292]
»Das aus Ziegelstein auf einem Betonfundament errichtete massive Gebäude enthielt 3 Gaskammern, die etwa 4 × 4 m groß und ca. 2,6 m hoch waren. [...] Schon bald nach der Betriebsaufnahme stellte sich heraus, daß die Kapazität des alten Gashauses nicht ausreichte, um die täglich anfallenden Judentransporte reibungslos zu liquidieren. Man begann daher Ende August/Anfang September 1942 mit dem Bau eines neuen großen Gashauses, das mehr und größere Gaskammern enthielt und nach etwa einmonatiger Bauzeit in Betrieb genommen werden konnte. [...] Alle sind sich [...] darin einig, daß die neuen Gaskammern ein etwa doppelt so großes Fassungsvermögen hatten wie die Kammern des alten Gashauses. Wahrscheinlich waren die neuen Gaskammern also etwa 8 m lang, 4 m breit und 2 m hoch. [S. 203f...] Wieviele Menschen jeweils durch eine Vergasungsaktion erfaßt wurden, hat sich in der Hauptverhandlung nicht mit Sicherheit feststellen lassen. [...] Ein angenommenes Fassungsvermögen von etwa 200 bis 350 Menschen je Gaskammer im alten Haus und etwa 400 bis 700 Menschen im neuen Haus dürfte nach allem am wahrscheinlichsten sein. [S. 226]«
Demnach konnten diesen famosen Juristen zufolge sowohl in den alten als auch in den neuen Gaskammern bis zu 22 Menschen auf einem Quadratmeter zusammengepfercht werden!
Zur Anzahl der deutschen und ukrainischen Wachmänner hieß es in der Urteilsbegründung:[487]
»Das Lagerpersonal in Treblinka, das für die reibungslose Durchführung der Massenvernichtung zuständig war, bestand aus etwa 35 bis 40 Deutschen, die sämtliche die feldgraue Uniform der Waffen-SS trugen und alle zumindest den Rang eines SS-Unterscharführers hatten. [...] Neben dieser Gruppe des deutschen Lagerpersonals gab es etwa 90 bis 120 ukrainische Hilfsfreiwillige, die in der Hauptsache den Wachdienst wahrzunehmen hatten, daneben aber auch in gewissem Umfang bei den Tötungsaktionen eingesetzt wurden.«
Diesen maximal 40 Deutschen und 120 Ukrainern standen nun, so das Düsseldorfer Gericht, bis zu 1000 Arbeitsjuden gegenüber:[488]
»Die Unterbringung der Arbeitsjuden, deren Zahl ständig wechselte, im Durchschnitt aber zwischen 500 und 1000 gelegen haben dürfte, war sehr primitiv. [...]«
Die bis zu 1000 Arbeitsjuden mußten nicht nur miterleben, wie die Deutschen und Ukrainer Tag für Tag Tausende ihrer Glaubensgenossen ins Gas trieben, sondern schwebten selbst permanent in Todesgefahr:[489]
»Bei der Arbeit wurden die Juden mit Beschimpfungen und Peitschenschlägen zur Eile angetrieben. [...] Aus den geringsten Anlässen, oft aber auch ohne irgendeinen Grund, wurden Arbeitsjuden in beiden Lagerteilen tagtäglich beschimpft, mißhandelt, erschlagen oder erschossen. Es genügte, daß ein Jude nach Auffassung seines Aufsehers zu langsam oder nicht genügend sorgfältig arbeitete, um halbtot gepeitscht und anschließend im Lazarett erschossen zu werden.«
Dennoch kamen die Arbeitsjuden (zumindest bis zum 2. August 1943) nie auf die Idee, sich gegen ihre ihnen zahlenmäßig vielfach unterlegenen Peiniger und Mörder zur Wehr zu setzen!
Über die beim Eintreffen der Transporte zur Täuschung der Opfer getroffenen Maßnahmen teilt die Urteilsbegründung folgendes mit:[490]
»Um bei den Angekommenen den Eindruck zu bestärken, daß es sich bei Treblinka lediglich um einen Umsteigebahnhof für den Weitertransport zur Arbeit im Osten handele, waren auf dem Bahnsteig oder in dessen unmittelbarer Nähe große Schilder in deutscher und polnischer Sprache aufgestellt, auf dem es sinngemäß hieß: "Achtung Warschauer Juden! Ihr befindet Euch hier in einem Durchgangslager, von dem aus der Weitertransport in Arbeitslager erfolgen wird. [...] Zur Körperreinigung haben sich alle Ankommenden vor dem Weitertransport zu baden."
Außerdem hielt - zumindest in der ersten Zeit der Massentötungen - oftmals ein Angehöriger des deutschen Lagerpersonals eine Ansprache an die auf dem Bahnhofsvorplatz versammelten Menschen, in der er sinngemäß das gleiche ausführte, was auf den Schildern stand.«
Genau eine Seite vor der Wiedergabe dieser Urteilspassage zitiert Rückerl den jüdischen Zeugen Str. wie folgt:[491]
»Ich erinnere mich dann an das schreckliche Durcheinander, als in Treblinka die Türen aufgerissen wurden. Von den Ukrainern und Deutschen wurde gerufen, "aussteigen, raus". Auch die Angehörigen des sogenannten Roten Jüdischen Kommandos riefen und schrien. Dann fingen auch die ankommenden Menschen an zu schreien und zu klagen. Ich erinnere mich dann noch, daß mit Peitschen auf uns eingeschlagen wurde. Dann hieß es "Männer rechts und Frauen links und ausziehen".«
Selbstverständlich wäre unter diesen Umständen unter den jeweils rund 2000 Neuankömmlingen[492] sofort eine Panik ausgebrochen, und die 35 bis 40 Deutschen sowie 90 bis 120 Ukrainer hätten nicht zu verhindern vermocht, daß sie in alle Richtungen auseinandergelaufen wären. Die angeblich von der SS getroffenen Täuschungsmaßnahmen wären da ganz vergeblich gewesen. Und warum haben die 500 bis 1000 Arbeitsjuden ihre dem Tode geweihten Glaubensbrüder nie gewarnt?
Kein aus jüdischer oder polnischer Quelle stammendes Greuelmärchen war zu albern, um von den Düsseldorfer Richtern getreulich nachgebetet zu werden:[493]
»In den ersten Wochen der Inbetriebnahme des Lagers spielte das Orchester in der Nähe des Schlauchs flotte Operettenmelodien, um die Schreie der in der Gaskammer befindlichen Opfer zu übertönen.«
Da bei jedem normalen Mordprozeß ein Gutachten über die Tatwaffe erstellt werden sowie, wenn keine Leiche vorhanden ist, Klarheit über deren Verbleib geschaffen werden muß, würde ein unbefangener Beobachter vielleicht annehmen, die BRD-Justiz habe einen Dieselmotorkonstrukteur sowie einen Kremierungsfachmann zu Rate gezogen, um in Erfahrung zu bringen, ob die von den Zeugen geschilderten Massenvergasungen und -verbrennungen technisch überhaupt machbar waren. Doch weit gefehlt - als Sachverständigen ließen die Düsseldorfer Richter einen Hunde-Psychiater antraben! Originalton Urteilsbegründung beim ersten Treblinka-Prozeß:[494]
»Entweder Ende 1942 oder Anfang 1943 wurde der Hund Barry ins Vernichtungslager Treblinka gebracht. Es handelte sich um einen kalbsgroßen, schwarz-weiß gefleckten Mischlingshund mit den überwiegenden Rassenmerkmalen eines Bernhardiners. In Treblinka schloß er sich dem Angeklagten Franz an und sah in ihm seinen Herrn.
Auf seinen Kontrollgängen durch das untere und das obere Lager pflegte Franz den Barry meistens mit sich zu haben. Je nach Lust und Laune hetzte er den Hund mit den Worten "Mensch, faß den Hund!" auf Häftlinge, die ihm irgendwie aufgefallen waren. [...] Barry biß stets wahllos auf den betreffenden Menschen ein. Da er kalbsgroß war und mit seiner Schulterhöhe - im Gegensatz zu kleineren Hunden - an das Gesäß und den Unterleib eines durchschnittlichen Menschen heranreichte, biß er häufig ins Gesäß, in den Unterleib und mehrfach auch in das Geschlechtsteil der männlichen Häftlinge, das er in manchen Fällen sogar teilweise abbiß. [...] Stand Barry bei einer Abwesenheit des Angeklagten Franz nicht unter dessen Einfluß, so war er nicht wiederzuerkennen. Man konnte ihn streicheln und sich sogar mit ihm necken, ohne daß er jemandem etwas tat. [...]
Zu der Frage, ob Barry einmal eine reißende Bestie, zum anderen jedoch auch ein gutmütiger Haus- und Spielhund gewesen ist, hat das Schwurgericht den Direktor des Max-Planck-Instituts für Verhaltensforschung in Seewiesen/Oberbayern, den international bekannten Forscher Professor Dr. L., eidlich als Sachverständigen gehört. In seinem überzeugenden Gutachten hat Professor Dr. L. unter anderem folgendes ausgeführt:
Aus den ihm vom Schwurgericht vorgelegten Fotos von Barry ersehe er, daß dieser kein reinrassiger Bernhardiner, sondern ein Mischlingshund gewesen sei, der freilich die überwiegenden Rassemerkmale eines Bernhardiners aufgewiesen habe. Mischlingshunde seien viel feinfühliger als reinrassige Tiere. Wenn sie sich einem Herrn anschlössen und eine sogenannte Hund-Herr-Bindung eingingen, würden sie förmlich erahnen, welche Absichten ihr Herr habe; denn ein Hund sei "das Spiegelbild des Unterbewußtseins seines Herrn", und das gelte in besonderem Maße für Mischlingshunde. [...] Nach diesen überzeugenden Ausführungen des Professors Dr. L. bestehe also kein logischer Widerspruch zwischen den Feststellungen, daß Barry einerseits gefährlich war, wenn er von Franz auf Juden gehetzt wurde, und daß er andererseits im Lagergelände in Abwesenheit von Franz [...] faul, gutmütig und harmlos gewesen ist.«
Adalbert Rückerl kommentiert diese Weisheiten wie folgt:[495]
»Die [...] gemachten Ausführungen vermitteln einen Eindruck davon, welche Mühe und Sorgfalt die Richter für die Aufklärung einzelner Tatvorwürfe verwendet haben.«
Gegen Dummheit kämpfen selbst Götter vergebens.
3. Der Demjanjuk-Prozeß in Jerusalem
Am 25. April 1988 wurde der John (Ivan) Demjanjuk, ein zwei Jahre zuvor von den USA an Israel ausgelieferter Ukrainer, in Jerusalem zum Tode durch den Strang verurteilt. Das aus den Richtern Dov Levin, Zvi A. Tal und Dalia Dorner bestehende Gericht hatte ihn des vielhunderttausendfachen Mordes für schuldig befundenen. Er war, so hieß es im Urteil, jener sadistische ukrainische Wachmann gewesen, den man "Ivan den Schrecklichen" genannt und der die Gaskammern von Treblinka bedient habe. Doch nicht genug damit: Laut den israelischen Richtern hatte Demjanjuk sich keineswegs damit zufrieden gegeben, die Juden zu vergasen, sondern viele seiner Opfer vorher noch auf unfaßbar bestialische Weise gemartert. In seiner Urteilsbegründung zitierte das Jerusalemer Gericht den ehemaligen Treblinka-Häftling Pinchas Epstein, der in Demjanjuk während des Prozesses seinen früheren Peiniger wiedererkannt haben wollte, folgendermaßen:[496]
»Ich sah diesen Mann von gewaltiger Gestalt, wohlgebaut, stämmig, und er bediente den Motor, er verrichtete irgendeine Arbeit und drückte auf etwas, das den Motor aktivierte. Danach warteten wir 20 Minuten oder eine halbe Stunde, und dann befahlen sie, die Türen zu öffnen; es waren sehr große Türen, und die Leichen herauszuziehen. Ivan kam aus diesem Raum und versetzte uns mörderische Hiebe mit dem Rohr. Manchmal kam er mit einem Dolch, manchmal mit einem Bajonett, und er schlug Schädel ein, schnitt Ohren ab, mißhandelte die Häftlinge, es ist absolut unglaublich, unglaublich, und er stand neben den Leichen und glotzte sie an. Ich möchte sagen, hohes Gericht, daß es entsetzlich war, die Leichen anzuschauen, als sie sie aus den Kabinen holten. Menschen mit zerschmetterten Gesichtern, Menschen mit Stichwunden, schwangere Frauen mit Stichwunden in den Bäuchen, Frauen mit Föten, die halb heraushingen, junge Mädchen mit Stichwunden, mit ausgedrückten Augen. [...] Er stand da und sah sich die Ergebnisse seiner Taten an, die erstochenen Mädchen, die ausgedrückten Augen, die abgehackten Mädchenbrüste - er stand da und genoß das Schauspiel. Er war immer nahe bei mir, ein paar Meter weg. [...] Und er folterte die Häftlinge, schnitt eine Nase ab, brachte jemandem eine Kopfwunde bei. [...] Fast eine Million menschlicher Wesen, Seelen, wurden abgeschlachtet, Kinder, Greise und kleine Kinder. [...] Weil sie Juden waren. Dieser Ivan war ein Monstrum von einem anderen Planeten.«
Die Aussagen des Zeugen Eliyahu Rosenberg, der Demjanjuk ebenfalls als den Satan von Treblinka identifiziert hatte, wurden im Jerusalemer Urteil wie folgt wiedergegeben:[497]
»Ich sah ihn insbesondere, wenn ich jeden Tag auf der Rampe arbeitete, wann immer Judentransporte zur Vernichtung eintrafen. Ich sah ihn, wenn er neben der Gaskammer stand, beim Eingang zum Korridor, mit einem Mordinstrument in seinem Besitz, etwa einem kleinen Eisenrohr und einer Peitsche. Er trug auch einen Gürtel mit seiner Pistole. Das hätte nicht so sein dürfen, alle Mordinstrumente zusammen... Ich sah auch, daß er einen Dolch hatte, ich sah ihn mit diesen Mordinstrumenten, und wie er die Opfer am Eingang zur Gaskammer schlug, peitsche, schnitt. [...] Sie wußten, wie man schlägt, schlägt. Wir waren bereits dort, an jenem Orte, und wir waren an die Schläge gewöhnt. Doch nicht an die Foltern. Allmächtiger Gott, warum die Foltern? Warum lebendes Fleisch aus Menschen schneiden? Niemand befahl ihm, dies zu tun, niemand, er tat es allein, aus eigenem Antrieb. Ich hörte nie, wie ihm ein Deutscher sagte, er solle das tun. [...]
Ich war dort auf der Rampe. Wir hatten die Leichen aus der Gaskammer entfernt. Ivan kam aus seiner Kabine, er sah, wie ich da stand, der Ort war voller Leichen, er sagte zu mir: Laß deine Hosen runter... lege dich auf sie. Ich sah diesen Zwischenfall, und in einer Sekunde begriff ich, das war's, ich war erledigt, entweder durch das Rohr in seiner Hand oder auf andere Weise. Lefler (einer der deutschen SS-Männer) stand da. Er stand da und schaute. Ich rannte zu ihm, nahm die Achtungsstellung ein und sagte zu ihm (auf Deutsch): "Ivan will, daß ich mit einer Frauenleiche Geschlechtsverkehr pflege". So ging er zu ihm und erteilte ihm einen Verweis. Ivan sagte zu mir nur (auf Russisch): "Dir besorg ich's". Er besorgte es mir denn auch, er fand Gelegenheit dazu.«
Ein weiterer Zeuge, Yehiel Reichmann, hatte laut der Jerusalemer Urteilsbegründung folgendes zu Protokoll gegeben:[498]
»Ich will erzählen, was nahe beim Brunnen mit meinem Freund Finkelstein passierte. Während ich mir zusammen mit ihm die Zähne putzte, mit Finkelstein, kam dieser Ashmadai [Teufel] Ivan mit einer Bohrmaschine, wie man sie zum Bohren von Löchern verwendet. Und er benutzte diese Bohrmaschine, um Löcher in Finkelsteins Hinterbacken zu bohren, und sagte ihm "Wenn du schreist, dann erschieß ich dich...". Er verwundete Finkelstein, dieser blutete und litt große Schmerzen, heftige Schmerzen, doch durfte er nicht schreien, denn Ivan hatte ihm gedroht: "Wenn du schreist, dann erschieß ich dich". Ivan war ein Superteufel, ein Superzerstörer aus Treblinka.«
Dieser Art waren also die Zeugenaussagen bei einem Prozeß, der von Anfang an dazu gedacht war, der Welt im allgemeinen und der israelischen Bevölkerung im besonderen das Grauen des "Holocaust" über vier Jahrzehnte nach Kriegsende wieder einmal drastisch vor Augen zu führen. Ursprünglich war geplant gewesen, das Verfahren in einem Fußballstadion (!) durchzuführen, doch da sein Schauprozeßcharakter dann allzu kraß in Erscheinung getreten wäre, kam man von dieser Idee ab und wählte als Gerichtssaal ein Kino. Unentwegt schürten die israelischen Medien die Hysterie, und die Behandlung des Prozesses war in den Schulen des Landes Pflicht. Doch kam dann alles ganz anders als geplant, und der Prozeß wurde zu einem kolossalen Fiasko für den Staat Israel und seine Justiz.
Die beiden wichtigsten Bücher über den Demjanjuk-Prozeß sind Hans Peter Rullmanns hervorragende, im Jahre 1987 verfaßte Dokumentation Der Fall Demjanjuk. Unschuldiger oder Massenmörder?[184] sowie Yoram Sheftels Defending "Ivan the Terrible". The Conspiracy to convict John Demjanjuk.[499] H.P. Rullmann, ehemaliger Jugoslawien-Korrespondent des Spiegel und Vorsitzender der Deutsch-Kroatischen Gesellschaft, beleuchtet nicht nur Vorgeschichte und bisherigen Ablauf des Demjanjuk-Prozesses (als das Buch erschien, war dieser noch im Gang), sondern geht auch auf dessen Hintergründe, insbesondere das spannungsgeladene ukrainisch-jüdische Verhältnis ein; der Verfasser äußert mehrfach Zweifel an der Richtigkeit des offiziellen Treblinka-Bildes. Hingegen akzeptiert der israelische Anwalt Y. Sheftel, Demjanjuks Verteidiger, seinem eigenen Bekenntnis nach feuriger Zionist, dieses Bild vorbehaltlos und pocht lediglich auf die persönliche Unschuld seines Mandanten, der Opfer einer Verschwörung geworden sei. Dank dem engagierten Einsatz Sheftels wurde das Todesurteil denn auch vom Appellationsgericht kassiert, und Demjanjuk konnte nach über sieben Jahren Haft in die USA zurückkehren.
Bei der folgenden Darstellung des Falls Demjanjuk stützen wir uns bis zu den Geschehnissen Anfang 1987 größtenteils auf die in jenem Jahr erschienene Dokumentation Rullmanns, für die späteren auf das Sheftel-Buch.
Der 1920 in der Ukraine geborene Ivan Demjanjuk geriet als Soldat der Roten Armee 1942 in deutsche Gefangenschaft, wurde zunächst zur Reparatur von Eisenbahnschienen eingesetzt und kam dann bis anfang 1944 ins Kriegsgefangenenlager Chelm, Ostpolen. Um dem Hunger im Lager zu entrinnen, stellte er sich den Deutschen als Hilfsfreiwilliger zur Verfügung und wurde einer ukrainischen Nationalgarde unter General Schandruk zugeteilt, die Seite an Seite mit der Wehrmacht gegen die Sowjets kämpfte. 1945 entging er dem Schicksal vieler seiner Landsleute, die von den Briten an die Bolschewisten ausgeliefert und in die Lager des Archipel Gulag verfrachtet wurden. Er lebte zunächst ein paar Jahre in Deutschland, heiratete dort eine Ukrainerin und wanderte 1952 in die USA aus, wo er sich als Automobilarbeiter eine Existenz aufbaute und 1958 die Staatsbürgerschaft erhielt.
Daß sich Demjanjuk in seinem neuen Wohnsitz bei Cleveland/Ohio in der ukrainischen Exilgemeinde betätigte, wurde ihm zum Verhängnis. Ein Michael Hanusiak, Mitarbeiter der kommunistischen Zeitung Ukrainian News, veröffentlichte laufend Artikel, in welchen die antikommunistischen und für die Unabhängigkeit ihrer Heimat eintretenden Exil-Ukrainer als "Nazikollaborateure" angeschwärzt wurden, und ortete allein in Cleveland siebzig solch trübe Gestalten. 1975 geriet Demjanjuk ins Visier der Ukrainian News. In einem sowjetischen Archiv wollte Hanusiak die Aussagen eines gewissen Daniltschenko gefunden haben, laut denen dieser im März 1943 in Sobibór einen Ivan Demjanjuk kennengelernt hatte. Dort, so Daniltschenko, habe jener Demjanjuk als Henkersknecht der Deutschen jüdische Häftlinge in die Gaskammern getrieben; im Frühling desselben Jahres sei er zusammen mit Daniltschenko selbst ins KL Flossenbürg geschickt worden, wo er abermals als Wächter eingesetzt worden sei.
Nun konnte das Kesseltreiben gegen den Automobilarbeiter beginnen. Die in Cleveland erscheinende Zeitung Plain Dealer ernannte ihn zu "Ivan dem Schrecklichen", und ab 1976 ermittelte die amerikanische Einwanderungsbehörde gegen ihn. Letztere wandte sich an den Jüdischen Weltkongreß mit der Bitte, nach ehemaligen Sobibór-Insassen zu forschen, die den Verdächtigten belasten könnten. Solche Belastungszeugen gab es freilich nicht, und der mysteriöse Daniltschenko selbst war spurlos verschwunden. Auf der Suche nach Zeugen reiste eine US-Ermittlergruppe nach Israel, wo sieben ehemalige Treblinka-Häftlinge Demjanjuk anhand eines Fotos als den bösen Ivan von Treblinka "wiedererkannten". Diese Aussagen widersprachen natürlich den Angaben Daniltschenkos, denen zufolge der Ukrainer nicht in Treblinka, sondern in Sobibór und Flossenbürg gewesen war, doch war der Stein endgültig ins Rollen geraten.
Nun veröffentlichten die von Moskau gesteuerten Ukrainian News im Faksimile ein Belastungsdokument, das freilich abermals nicht mit den Aussagen der sieben israelischen Zeugen in Übereinklang zu bringen war. Es handelte sich um einen angeblichen Dienstausweis Demjanjuks aus dem Schulungslager Trawniki, wo während des Krieges viele Ukrainer als KL-Wächter ausgebildet worden waren. Diesem Ausweis zufolge war Demjanjuk am 27. März 1943 nach Sobibór abkommandiert worden; Treblinka wurde darauf nicht erwähnt. Bei dem Dokument handelte es sich offenkundig um eine plumpe Fälschung, denn es wies weder ein Ausstellungs- noch ein Auslaufdatum auf. (Mitte 1987 wurde es vom McCrone Institute in den USA einer chemischen Analyse unterzogen, die als Bestandteil des Fotopapieres Titaniumoxid nachwies, eine erst seit Ende der sechziger Jahre in der Schwarz-Weiß-Photographie verwendete Chemikalie.[500]) Das "Originaldokument" wurde der israelischen Justiz erst Ende 1986, zehn Monate nach der Auslieferung Demjanjuks, von den Sowjets zur Verfügung gestellt.
Obgleich sich die US-Einwanderungsbehörde zum damaligen Zeitpunkt lediglich auf das Faksimile stützten konnte und der Ausweis außerdem keinen Beleg für einen Aufenthalt Demjanjuks in Treblinka erbrachte, wurde das Dokument als beweiskräftig anerkannt. Demjanjuk wurde die US-Staatsbürgerschaft entzogen, und unter gröbster Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze wurde er im Februar 1986 an Israel ausgeliefert, einen Staat, den es zum Zeitpunkt der angeblichen Massenmorde in Treblinka noch gar nicht gab. Eine maßgebliche Rolle bei diesem skandalösen Rechtsbruch hatte die unter Präsident Jimmy Carter gegründete, vom Juden Neil Sher geleitete "Nazijägerbehörde" OSI gespielt, die sich darauf spezialisiert, mittels meineidiger Zeugen und gefälschter Dokumente die Ausbürgerung und Abschiebung unschuldiger Greise deutscher und osteuropäischer Abstammung bzw. ihre Auslieferung an Verfolgerstaaten zu betreiben.[501]
Ein Jahr danach begann der Jerusalemer Prozeß, und fünf ehemalige jüdische Treblinka-Häftlinge, die den Angeklagten 1942/1943 in jenem Lager gesehen haben wollten, gaben ihre unsäglichen Schauergeschichten zum besten. Ein peinliches Detail war freilich, daß einer dieser Zeugen, Eliyahu Rosenberg, im Jahre 1947 in Wien folgendes ausgesagt hatte:[502]
»Als Tag des Aufstandes wurde der zweite August 1943 festgesetzt. [...] Um halb vier Uhr nachmittags bereitete sich alles zum Aufstand vor. [...] Da stürzte auch schon einer der Wasserträger zur Baracke und schrie: "Revolution in Berlin". Dies war das Zeichen. [...] Daraufhin stürzten einige Leute in die Baracken der ukrainischen Wache, wo unter anderem auch der Ukrainer Ivan schlief, und erschlugen die Ukrainer mit Schaufeln.«
Während des Prozesses redete sich Rosenberg dann damit heraus, daß er nur Gehörtes wiedergegeben und den Tod Ivans nicht selbst miterlebt habe.
Im April 1988 fällte das Jerusalemer Gericht das allseits erwartete Todesurteil, doch wurde dieses nie vollstreckt. Schon zum damaligen Zeitpunkt waren allzuviele peinliche Pannen eingetreten, und Verteidiger Scheftel (dem ein Krimineller Ende 1988 Säure ins Gesicht sprühte, nachdem ein zweiter Anwalt Demjanjuks, Dov Eitan, wenige Tage zuvor aus einem Hochhaus gestürzt worden war und anläßlich dieses tragischen Unfall das Zeitliche gesegnet hatte) schlachtete diese Pannen in seiner Berufung weidlich aus. Als wirklichen "Ivan der Schreckliche" ortete Scheftel schließlich einen - spurlos verschollenen - Ivan Marchenko.
Dieser Name war zunächst von einer im Weiler Treblinka lebenden ehemaligen Prostituierten genannt worden, die während des Krieges mehrere ukrainische Wachmänner aus dem gleichnamigen Lager, darunter auch besagten Ivan Marchenko, zu ihren Kunden gezählt hatte, doch fand Sheftel bald darauf in der UdSSR noch weiteres "Beweismaterial". Laut sowjetischen Gerichtsakten hatte ein 1952 wegen angeblicher Verbrechen in Treblinka zum Tode verurteilter und erschossener Ukrainer namens Nikolai Shelaiev diesen Ivan Marchenko als Bediener der Gaskammern von Treblinka bezeichnet. Shelaievs Aussage war von mehreren anderen ehemaligen Treblinka-Wachmännern bestätigt worden, und es kam auch ein Personalausweis Marchenkos aus Trawniki ans Licht.
Die israelische Justiz mußte nun zähneknirschend einräumen, daß Demjanjuk ungeachtet aller Schwüre der fünf Augenzeugen nicht "Ivan der Schreckliche" gewesen war, unternahm aber zunächst noch einen schwachen Versuch, ihn wegen Verbrechen in Sobibór und Flossenbürg anzuklagen. Doch gab es für solche Verbrechen keine Zeugen, und laut dem israelisch-amerikanischen Auslieferungsvertrag durfte Demjanjuk für allfällige Handlungen in diesen beiden Lagern gar nicht zur Rechenschaft gezogen werden, da seine Auslieferung einzig und allein wegen seiner angeblichen Untaten in Treblinka erfolgt war. So konnte er im September 1993 endlich in die USA zurückkehren. Bis heute hat dieser unschuldige Mann keinen Dollar Wiedergutmachung für das ihm angetane schandbare Unrecht erhalten. Im Gegenteil: Seine Verfolgung begann im Februar 2002 von neuem, diesmal weil er angeblich in den Lagern Sobibór, Majdanek und Flossenbürg als Wachmann gedient haben soll.[503]
Wie so viele Legenden mag auch jene von "Ivan dem Schrecklichen" einen wahren Kern enthalten haben: Vermutlich gab es in Treblinka einen brutalen, von den Häftlingen gefürchteten ukrainischen Wachmann, der Ivan hieß oder so genannt wurde. Alles andere ist reine Phantasie.
Der Demjanjuk-Prozeß, bei dem sich sämtliche fünf jüdischen "Augenzeugen" als meineidige Lügner und Schwindler entpuppten, hat der Glaubwürdigkeit solcher Zeugen einen fürchterlichen Schlag versetzt. In der Tat haben es seither keine "Gaskammerzeugen" mehr gewagt, vor Gericht aufzutreten.
Fußnoten
| [475] | »The Men who whitewash Hitler«, New Statesman, 2. November 1979. |
| [476] | Butz' Antwort an G. Sereny wurde im New Statesman nicht abgedruckt. Ihr Text befindet sich in dem von Butz 1982 an der Konferenz des Institute for Historical Review gehaltenen Referat, das in den Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung (4/1999) in deutscher Übersetzung publiziert wurde (»Geschichtlicher Hintergrund und Perspektive in der "Holocaust"-Kontroverse«, S. 391-410). Die hier angeführte Passage steht dort auf S. 395. |
| [477] | In einem am 3. Januar 1976 verfaßten Brief hat Kurt Franz, der seine Unschuld stets beteuerte, energisch bestritten, Lagerkommandant gewesen zu sein. Er schrieb: »Ich kam [...] im Dienstrang eines Oberscharführers der Waffen-SS nach Treblinka und war ausschließlich nur für Wachmannschaft und mit den Männern für die Bewachung des Lagers zuständig. Ein Oberscharführer ist ein Feldwebel und kein Offizier!« Der Brief ist in der Nr. 44 der Historischen Tatsachen (Anm. 101) auf S. 23 abgedruckt. Kurt Franz, dem die Anklage Teilnahme am Mord an 300.139 Juden vorwarf, hatte bis 1959 in Düsseldorf unter seinem eigenen Namen gelebt (A. Rückerl, NS-Vernichtungslager..., aaO. (Anm. 61), S. 44f.); offenbar hatte er also ein gutes Gewissen und war gar nicht auf den Gedanken verfallen, man könne ihm etwas vorwerfen! Erst 1993 kam er nach jahrzehntelanger Haft als schwerkranker und gebrochener Mann frei. |
| [478] | Adalbert Rückerl, NS-Vernichtungslager..., aaO. (Anm. 61), S. 7f. |
| [479] | Siehe Einleitung. |
| [480] | Siehe dazu Jürgen Graf, aaO. (Anm. 273), S. 110. |
| [481] | Kurt Franz, Hauptangeklagter beim Prozeß von 1964/1965, hat jede Schuld von sich gewiesen, so daß Rückerls Behauptung zumindest für ihn nicht gilt. |
| [482] | Adalbert Rückerl, NS-Vernichtungslager..., aaO. (Anm. 61), S. 86. |
| [483] | Ebenda, S. 45. |
| [484] | Ein anderes markantes Beispiel für die von manchen Beschuldigten bei NS-Prozessen erfolgreich angewandte Taktik, sich durch die Bestätigung des von der Anklage gezeichneten Bildes von der "Judenvernichtung" ein glimpfliches Urteil zu erkaufen, lieferte beim Frankfurter Auschwitz-Prozeß (1963-1965) der Angeklagte Robert Mulka. Ihm waren dermaßen grauenhafte Untaten zur Last gelegt worden, daß viele seine Strafe von 14 Jahren Zuchthaus als unangebracht milde rügten. Doch ganze vier Monate später wurde Mulka ohne viel Aufhebens auf freien Fuß gesetzt. (G. Reitlinger, The Final Solution. The Attempt to Exterminate the Jews of Europe, 1939-1945, 2. US-Auflage, T. Yoseloff, South Brunswick, N.J., 1968, S. 551; zitiert nach A. Butz, aaO. (Anm. 105), S. 188. |
| [485] | A. Rückerl, NS-Vernichtunglager..., aaO. (Anm. 61). S. 199; beim zweiten bundesdeutschen Treblinka-Prozeß war in einem diesmal von Wolfgang Scheffler verfaßten Gutachten »auf Grund neuer Forschungen« nun bereits von 900.000 Treblinka-Opfern die Rede. |
| [486] | In derselben Urteilsbegründung heißt es, die Leichenverbrennung habe »im Frühjahr 1943« begonnen (S. 205). |
| [487] | Ebenda, S. 206f. |
| [488] | Ebenda, S. 212. |
| [489] | Ebenda, S. 214. |
| [490] | Ebenda, S. 219. |
| [491] | Ebenda, S. 218. |
| [492] | Von den 50 bis 60 Waggons, die jeder der bei der Deportation verwendeten Güterzüge aufwies, sollen 20 aufs Mal ausgeladen worden sein, während die übrigen zunächst auf dem Bahnhof stehen blieben. (A. Rückerl, NS-Vernichtunglager..., aaO. (Anm. 61), S. 217.) In einem Waggon befanden sich im Schnitt 100 Deportierte. |
| [493] | Adalbert Rückerl, NS-Vernichtungslager..., aaO. (Anm. 61), S. 215. |
| [494] | Ebenda, S. 234ff. |
| [495] | Ebenda, S. 234. |
| [496] | Criminal Case No. 373/86, State of Israel vs. Ivan (John) Demjanjuk, Verdict, S. 180-183. Wir danken Dr. Miroslav Dragan herzlich dafür, daß er uns dieses wichtige Dokument zur Verfügung gestellt hat. |
| [497] | Ebenda, S. 184f. |
| [498] | Ebenda, S. 186. |
| [499] | Yoram Sheftel, Defending "Ivan the Terrible". The Conspiracy to convict John Demjanjuk, Regnery Publishing, Washington 1996. |
| [500] | Vgl. auch die Analyse von Dieter Lehner, Du sollst nicht falsch Zeugnis geben, Vowinckel, Berg o.J. [1988] |
| [501] | Anhand eines Fallbeispiels (der Verfolgung von Martin Bartesch) dokumentiert Andrew Allen die trüben Machenschaften des OSI in »Die US-Nazijäger vom OSI und der Holocaust-Mythos«, Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung, Nr. 4/2001, S. 428-430. |
| [502] | Diese Erklärung Rosenbergs ist bei H.P. Rullmann, aaO. (Anm. 184), auf S. 133f. vollständig abgelichtet. |
| [503] | In jenem Monat wurde Demjanuk auf Betreiben der US-Regierung erneut die amerikanische Staatbürgerschaft aberkannt; vgl. »In Kürze«, Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung, Nr. 2/2002, S. 239. |