IV. BILD-"DOKUMENTE"

Zahlreiche Werke über die antijüdischen Maßnahmen im Dritten Reich enthalten Fotografien zu diesem Thema. Allerdings sind Bilder von Auschwitz verhältnismäßig selten und überdies ohne die geringste Aussagekraft, soweit es darum geht, die "Vernichtungsfunktion" dieses KL zu beweisen. Am häufigsten werden das Eingangstor zum sog. Stammlager mit der den eigentlichen Zweck des Lagers andeutenden Inschrift "Arbeit macht frei" sowie Teile der Lagerumzäunung und Barackenbauten gezeigt, also Bilder, die in nichts auf ein "Vernichtungslager" hindeuten. Vergeblich hält man Ausschau nach Fotodokumenten, welche die widersprüchlichen Angaben über die "Gaskammern" und Krematorien aufklären bzw. deren einstige Existenz überhaupt belegen könnten.

Etwaige Fotografierverbote könnten diesen Mangel an Bilddokumenten kaum erklären. Denn erfahrungsgemäß reizen solche Verbote erst recht zum Fotografieren. Auch liegen Berichte darüber vor, daß Angehörige der angeblich vorzüglich organisierten Widerstandsbewegung in Auschwitz heimlich fotografierten und solche Aufnahmen auch aus dem Lager schmuggelten. Es wird sogar berichtet, daß die Zentralbauleitung der SS selbst nach Fertigstellung der "Vernichtungsanlagen" Fotografien derselben im Vorraum eines Krematoriums ausgestellt habe, weil sie ungeheuer stolz auf diese ihre Leistung gewesen sei [193]. Auch diese Bilder sind verschwunden -- wenn es sie überhaupt jemals gab. Das vollständige Fehlen von Bildbeweisen für die "Vernichtungsanlagen" läßt sicherlich die Vermutung nicht abwegig erscheinen, daß es seinerzeit in Auschwitz außer einem oder mehreren Krematorien, wie sie auch in jeder Großstadt zur Einäscherung von Leichen benutzt werden, nichts zu fotografieren gab, was die Greuelgeschichten über Auschwitz erhärten könnte. Andernfalls hätte eine illegale Häftlingsorganisation doch wohl alles darangesetzt, entsprechende Bildbeweise zu schaffen und sicherzustellen.

Daß letzteres nicht nur eine haltlose Spekulation ist, beweist uns einer, der es wissen muß: der Direktor des polnischen Auschwitz-Museums Kasimierz Smolen. Aus seiner Broschüre "Auschwitz 1940-1945" erfahren wir nämlich gewissermaßen offiziell, daß Häftlinge in der Lage waren, in Auschwitz "illegal" zu fotografieren. Smolen berichtet (aaO. Seiten 24ff.), da_ die "Widerstandsbewegung" im Jahre 1944 Bilder mit "Szenen vom Ablauf einer Vergasung" aus dem Lager geschickt habe, begleitet von einem "Zettel" mit folgender Mitteilung:

"Dringend. Schickt schnellstens 2 Metall-Filmrollen für Fotoapparat 6 x 9. Es besteht eine Möglichkeit zu photographieren. Wir schicken Euch Aufnahmen aus Birkenau -- von der Vergasungsaktion. Eine Aufnahme stellt einen der Scheiterhaufen unter freiem Himmel dar, auf dem Leichen verbrannt werden, da die Krematorien nicht imstande sind, mit dem Verbrennen nachzukommen. Vor dem Scheiterhaufen liegen Leichen, die später auf diesen geworfen werden sollen. Die andere Aufnahme zeigt einen der Plätze im Wald, wo sich die Leute ausziehen, um angeblich ins Bad zu gehen. Statt dessen gehen sie zur Vergasung. Die Rollen schickt schnellstens! Die beigefügten Aufnahmen schickt sofort an Tell. -- Wir sind der Meinung, daß man die vergrößerten Fotos weitersenden soll."

Die beschriebenen Fotos sind höchstwahrscheinlich mit den beiden im Buch von Adler/Langbein/Lingens-Reiner "Auschwitz -- Zeugnisse und Berichte" gezeigten Abbildungen identisch (aaO. Seiten 341-342). Sie tragen dort folgende Unterschriften:

"Kommen die Öfen der Krematorien nicht nach, dann müssen die Häftlinge des Sonderkommandos die Leichen auf Scheiterhaufen verbrennen" (Seite 342 aaO.).
"Ist die Gaskammer noch nicht entlüftet, dann warten die nächsten Opfer in einem kleinen Wäldchen." (Seite 341 aaO.)

Besonders das Bild mit dem brennenden Scheiterhaufen und den Leichen im Vordergrund findet man häufiger in der einschlägigen Literatur. Walendy bezeichnet es als eine Fälschung [194]. Es liefert aber ohnehin allenfalls den Beweis dafür, daß irgendwo Leichen im Freien verbrannt wurden, wobei der Ort des Geschehens ungewiß bleibt, weil das Bild insoweit keinen Anhaltspunkt bietet. Vielfach mußten auch in unseren zerbombten Städten die Bombenopfer auf diese Weise beseitigt werden [195]. Das zweite Bild (Wartende Gaskammeropfer) läßt überhaupt keine Beziehung zu dem behaupteten Vorgang erkennen. Die Behauptung auf dem Begleitzettel der "Widerstandsbewegung", die Opfer hätten sich "im Wald" ausgezogen, steht übrigens im Widerspruch zu der sonst üblichen Behauptung, es habe neben den "Gaskammern" ebenso große "Auskleideräume" gegeben.

Außer diesen beiden Bildern werden auch sonst noch in der KL-Literatur Abbildungen als illegale Häftlingsfotos ausgegeben, womit man sich gleichzeitig der Mühe enthebt, genauere Auskunft über die Quelle des jeweiligen Bildes und den Fotografen geben zu müssen. Im übrigen sind sie durchweg ebenso wenig geeignet, den einwandfreien Beweis für das angebliche "Vernichtungsprogramm" zu liefern. Wenn Häftlinge der "Widerstandsorganisation" wirklich die Möglichkeit hatten, zu fotografieren, so ist es völlig unverständlich, daß nicht einmal eine Außenaufnahme aller vier Krematorien von Birkenau existiert, die ja verhältnismäßig dicht beisammen gelegen haben sollen und mit ihren massiven hohen Kaminen weithin sichtbar gewesen sein müßten. Und wenn schon einzusehen wäre, daß illegal jedenfalls keine Innenaufnahme der sagenhaften "Gaskammern" gemacht werden konnte, so bleibt doch unbegreiflich, weshalb von den Häftlingen nicht wenigstens eines jener Krematorien fotografiert wurde, die eine "Gaskammer" als oberirdischen Anbau gehabt haben sollen [196].

Im Auschwitz-Museum soll es Fotos von zwei verschiedenen Krematoriumstypen geben, das eine davon mit einem Kamin, das andere mit zwei Kaminen. In der einschlägigen Literatur habe ich diese Bilder nicht entdecken können. Warum hält man sie zurück? In einzelnen Büchern ist lediglich ein "Krematorium im Bau" abgebildet, angeblich auch ein illegales Häftlingsfoto [197]. Es zeigt ein teilweise fertiggestelltes Steingebäude mit einem kaminartigen Schornstein von nicht eben besonders großen Ausmaßen. Abgesehen davon, daß dieses Bauwerk schon rein größenmäßig nicht den allgemein über die Krematorien von Birkenau erweckten Vorstellungen entspricht (feststellbar anhand der mit abgebildeten Personen), könnte es auch an jedem beliebigen anderen Ort aufgenommen worden sein. Es gibt nichts an diesem Bild, was Beziehungen zu Birkenau oder einem anderen KL erkennen ließe. Auch der Zeitpunkt der Aufnahme sowie alle sonstigen für die Beurteilung wichtigen Umstände werden -- wie üblich bei dieser Art von Bildern -- nicht mitgeteilt Doch -- wie immer wieder betont werden muß -- ließe sich auch mit einem authentischen Krematoriumsfoto nicht der Beweis führen, daß in diesem Gebäude Menschen vor ihrer Einäscherung durch Gas getötet wurden.

Letzteres gilt selbstverständlich erst recht für die etwas zahlreicheren Abbildungen von Krematoriumsöfen. Selbst hierbei aber wird gemogelt. So wird beispielsweise ein und dasselbe Bild eines Krematoriumsofens nach den Bildunterschriften einmal dem KL Dachau und einmal dem KL Birkenau zugeordnet [198]. Ein anderes Bild, das eine Reihe von etwa 5 nebeneinanderliegenden Einäscherungsöfen zeigt, soll den Bildunterschriften der verschiedenen "Dokumentarwerke" zufolge einmal die "Verbrennungsöfen" von Birkenau und einmal diejenigen von Majdanek darstellen [199]. Vergleiche dieser Art ließen sich noch fortsetzen, doch lohnt es sich kaum. Denn diese und andere Fälschungsversuche mit Hilfe scheinbarer oder echter Fotos sind nichts Neues in der Greuelpropaganda [200].

Ein besonderes Kapitel sind die Fotografien des alten Krematoriums im Stammlager Auschwitz und seiner "Gaskammer". Denn dieses Gebäude mit seiner Inneneinrichtung wurde erst nach dem Kriege von den Polen in seinen jetzigen Zustand versetzt. Hiervon war bereits die Rede (vgl. oben Seite 77). Es wurde nach seiner Außerdienststellung im Juli 1943 in einen Luftschutzbunker mit Operationsraum für das daneben gelegene SS-Krankenrevier umgebaut, wobei der Krematoriumskamin abgerissen wurde. In meinem Besitz befindet sich ein nicht veröffentlichtes Foto, das das Gebäude von hinten zeigt. Darauf ist klar erkennbar, daß der neu errichtete Kamin mit dem Gebäude überhaupt nicht in Verbindung steht, also eine reine Attrappe ist! Daß es sich mit der "Gaskammer" nicht anders verhält, wurde bereits erwähnt.

Verschiedentlich sind in der Literatur auch Fotos der angeblichen Fundamentreste und anderer Trümmer von Krematorium II oder III abgebildet~ die heute den Besuchern von Auschwitz als solche vorgeführt werden. Mit den Bildunterschriften wird dem Betrachter suggeriert, was er sich darunter vorzustellen hat, so z.B. "Birkenau, Ruine der Gaskammern und des Krematoriums II" [201]. Die abgebildeten Fundamentreste können jedoch schon größenmäßig nicht die Reste einer oder gar mehrerer Gaskammern sein, deren jede ja ein Fassungsvermögen von 2000 bis 3000 Menschen gehabt haben soll [202]. Es ist nicht einmal mehr erkennbar, ob es sich dabei um die Reste eines Krematoriums handelt.

Wenn es in Birkenau einst wirklich vier Krematorien von den behaupteten riesigen Ausmaßen gegeben hätte, dann müßten hiervon auch entsprechend große Trümmerfelder übrig geblieben sein. Man sollte dann auch erwarten, daß die Sowjets nach der Besetzung des Lagers so viele Aufnahmen wie nur möglich von diesen steinernen Zeugen eines Vernichtungsprogramms machten, dem 12.000 bis 20.000 Menschen täglich (!) zum Opfer gefallen sein sollen. Doch Fotografien von solchen ausgedehnten Trümmerfeldern gibt es nicht.

Allerdings sprach im Frankfurter Auschwitz-Prozeß (1963- 1965) der russische Zeuge Professor Alexejew davon, daß sich noch Fotodokumente über Auschwitz in sowjetischen Archiven befinden sollen [203]. Hierbei handelt es sich aber vermutlich nur um die Fotografien, die die sowjetische Anklagebehörde seinerzeit in den Nürnberger IMT-Prozeß einführte und die dem Beweisdokument 2430-PS als Anlagen beigefügt waren [204]. Es ist jedenfalls nicht wahrscheinlich, daß die Sowjets damals oder später der Weltöffentlichkeit wichtige Fotodokumente über das angeblich größte "Vernichtungslager" vorenthalten haben könnten. Alle damals von den Sowjets vorgelegten Fotografien haben jedoch nicht den geringsten Beweiswert, wobei ich davon ausgehe, daß sie in den Protokollbänden des IMT vollständig wiedergegeben sind. Es befindet sich unter ihnen insbesondere kein einziges Bild von den in Birkenau vorgefundenen riesigen Trümmerfeldern -- wenn es sie gab. Es handelt sich im wesentlichen um Fotos der Baracken, der Lagerumzäunung, von Häftlingen [205], angeblichen Leichenhaufen, Kleiderbündeln und anderen als Beweis für die angeblichen Massenvergasungen untauglichen Gegenständen. Dem Nürnberger Dokument 2430-PS ist zwar auch ein Foto von Krematoriumsöfen beigegeben, das aber nicht von der sowjetischen, sondern von der französischen Anklagebehörde zum Prozeß beigesteuert wurde [206]. Es trägt lediglich die Unterschrift "Fours crematoires". Um Auschwitzer Krematoriumsöfen handelt es sich dabei mit Sicherheit nicht, weil die Aufnahme sonst von den Sowjets vorgelegt worden wäre. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß damals die Sowjets bekanntlich die einzige Siegermacht waren, die überhaupt beweiserhebliches Material über Auschwitz vorlegen konnte, da weder westliche Untersuchungskommissionen noch Journalisten seinerzeit im Lagergebiet von Auschwitz Nachforschungen anstellen oder Untersuchungen durchführen durften. Die sowjetische Besatzungsmacht ließ das- wie bereits früher erwähnt wurde -- nicht zu (vgl. oben Seite 6).

In diesem Zusammenhang erscheint es angebracht, darauf hinzuweisen, wie die deutsche Reichsregierung nach Entdeckung der Massengräber polnischer Offiziere bei Katyn verfuhr. Sie ermöglichte es damals anders als die Sowjets nach der Besetzung von Auschwitz -- Journalisten und Wissenschaftlern aus aller Welt, die Stätte dieses sowjetischen Verbrechens genau in Augenschein zu nehmen und Fotoaufnahmen davon zu machen. Warum verfuhren die Sowjets im Falle Auschwitz nicht ähnlich?

So ist es also um die Bildbeweise für die "Todesfabriken von Birkenau" schlecht bestellt. Dafür versucht man allerdings in allen einschlägigen Werken den "Beweis" für die Massenvergasungen indirekt dadurch zu führen, daß Fotografien von Schuhbergen, Menschenhaar in Tonnen und Ballen sowie großen Anhäufungen von Rasierpinseln, Ringen, Brillen und Zahnersatz vorgewiesen werden, die angeblich von den jüdischen Gastoten stammen sollen [207]. Walendy bezeichnet alle diese größtenteils erst lange nach Kriegsende veröffentlichten Abbildungen als fotografierte Zeichnungen, also als Fälschungen [208]. Doch sollen diese Gegenstände noch heute auf dem Gelände des früheren KL Auschwitz als Horrorsammlungen den Besuchern gezeigt werden. Der "Zahn der Zeit" macht ihnen offenbar nichts aus. Oder werden sie bei Bedarf jeweils erneuert? Wie immer es auch sein mag: mit solchen Bildern oder Schaustellungen läßt sich ebenso viel oder wenig beweisen, wie mit den ebenfalls oft gezeigten Bildern von Leichenbergen. Solange nämlich eine Beziehung der vorgezeigten Bilder oder Gegenstände zu den behaupteten Massenvergasungen nicht nachgewiesen werden kann, sind sie ohne jede Beweiskraft. Dieser Nachweis wurde aber bisher in keinem Fall geführt und kann jetzt -- mehr als 30 Jahre nach den angeblichen Ereignissen -- wohl kaum noch erbracht werden. Die Frage liegt nahe, weshalb die Sowjets nicht unmittelbar nach der Besetzung des Gebiets von Auschwitz für eine einwandfreie Sicherung von Beweisen für das behauptete Geschehen an Ort und Stelle unter Einschaltung unabhängiger Wissenschaftler und Journalisten Sorge trugen, sondern statt dessen das ehemalige KL-Gelände mehr als 10 Jahre hindurch hermetisch abriegelten. Sie werden gewußt haben, warum!--

Wir stehen damit am Ende dieses Kapitels. Die Betrachtung aller wesentlichen in der KL-Literatur angeführten zeitnahen Dokumente hat ergeben) daß keines von ihnen allein oder in Verbindung mit anderen Dokumenten auch nur Anhaltspunkte dafür enthält, daß in Auschwitz-Birkenau -- wie ständig behauptet wird -- eine planmä_ig betriebene Ausrottung der Juden durch Gas erfolgte. Es ist daher auch kein Wunder, daß man sich hierfür zusätzlich auf Zeugenberichte beruft, die bezeichnenderweise fast ausschließlich erst nach dem Zusammenbruch des Reiches auftauchten. Mit ihnen wollen wir uns in den folgenden beiden Kapiteln beschäftigen.


Anmerkungen

  1. Broad-Bericht, Seite 67. Broad behauptete dies auch in seiner eidesstattlichen Erklärung vom 20. Oktober 1947 (Nürnberger Dokument NI-11984), veröffentlicht von Schoenberner in "Wir haben es gesehen", Seiten 277-278.
  2. "Bild-›Dokumente‹ für die Geschichtsschreibung?", Seiten 38-39. Siehe auch Walendy, "Europa in Flammen", Band II, Seiten 40-41 (Bildanhang).
  3. Vgl. hierüber z.B. Irving, "Der Untergang Dresdens", Seite 255.
  4. Daß es auch solche "Gaskammern" gab, wird jedenfalls behauptet: vgl. z.B. Reitlinger, "Die Endlösung", Seite 167, und die angeblich wichtigste Quelle, die dem ehemaligen Auschwitz-Kommandanten Rudolf Höß zugeschriebene Autobiographie "Kommandant in Auschwitz", Seite 160.
  5. Vgl. z. B. Adler/Langbein/Lingens-Reiner, "Auschwitz - Zeugnisse und Berichte", Seite 335.
  6. Walendy, "Bild-›Dokumente‹ für die Geschichtsschreibung?", Seite 66, und "Europa in Flammen", Band II, Seite 52 des Bildanhangs.
  7. Vgl. einerseits "Faschismus-Ghetto-Massenmord", S.364, und Schoenberner, "Der gelbe Stern", Seite 152, andererseits. "Der Spiegel", Nr. 18 vom 25. April 1977 (Seite 55) betitelt das Bild als "Krematorien von Majdanek", wohl im Hinblick auf den in Düsseldorf gerade laufenden Majdanek-Prozeß.
  8. Vgl. hierzu Walendy, "Bild-›Dokumente‹ für die Geschichtsschreibung" und "Europa in Flammen", Bildanhang.
    Bereits während des 1. Weltkrieges gab es bei den Alliierten ganze Behörden, die nichts anderes fabrizierten als Greuelbilder, Leichenbilder und durch Fotomontage zusammengestellte Leichenhaufen. Durch frei erfundene Unterschriften ließ sich damit jede angebliche Greueltat "beweisen". Vgl. hierzu Ponsonby, "Absichtliche Lügen in Kriegszeiten", Seite 173, und Grimm, "Mit offenem Visier", Seiten 248-249.
  9. So Smolen in "Auschwitz 1940-1945", Seiten 96, 104.
  10. Smolen spricht in seiner Schrift bezeichnenderweise nur noch von 2000 Menschen, die angeblich in einen Raum von 210 m2 hineingepfercht wurden, um sodann "vergast" zu werden (aaO. Seite 24). Demnach wären je 10 Menschen auf einen Quadratmeter gekommen. Kommentar überflüssig!
  11. Vgl. "Mensch und Maß", Folge 9/1971, Seiten 407-408; dort wird Bezug genommen auf einen Prozeßbericht von Bernd Naumann in der "Frankfurter Allgemeine Zeitung", Nr. 259 vom 6. November 1964.
  12. IMT XXX, 359ff.
  13. Bemerkenswert sind die abgebildeten "Kinderhäftlinge" (aaO. Seite 367), die recht gut genährt aussehen. Vgl. auch die einer sowjetischen Quelle entnommene Abbildung von "Kinderhäftlingen" in dem Mitteilungsblatt "Denk mit!", Folge 3/1975, Seiten 56-57. Damit dürften sich die Schauermärchen über den schrecklichen Hunger, den die Häftlinge in Auschwitz angeblich leiden mußten, von selbst erledigen. Denn wenn man schon Kinder, die nicht arbeiteten, zumindest ausreichend ernährte, ließ man die Arbeitshäftlinge wohl kaum hungern. Ich selbst kann bezeugen, daß ich bei verschiedenen unvorbereiteten Besuchen des Lagers Auschwitz im Jahre 1944 keinem unterernährten Häftling begegnet bin. Gleiches berichtet Thies Christophersen in seinem Bericht "Die Auschwitz-Lüge", dessen Lektüre Zweiflern dringend zu empfehlen ist. Fotos von unterernährten Häftlingen gibt es aus Lagern im Altreich; sie erklären sich daraus, daß in den letzten Kriegsmonaten wegen der pausenlosen Terrorangriffe der alliierten Luftwaffe auf das Reichsgebiet auch die Versorgung der KL mit Lebensmitteln nicht mehr in ausreichendem Maße sichergestellt werden konnte. Dieses Schicksal teilte mehr oder weniger die gesamte deutsche Zivilbevölkerung .
    Übrigens sind die bei der Übernahme von Auschwitz durch die Sowjetarmee allem Anschein nach lebend angetroffenen "Kinderhäftlinge" ein gewichtiger Gegenbeweis zu der immer wieder -- so auch im Auschwitz-Prozeß -- aufgestellten Behauptung, Kinder seien mit ihren Müttern nach der Ankunft in Birkenau regelmäßig sofort "vergast" worden.
  14. IMT XXX,425. Die Nürnberger Fotodokumente sind zum Teil -- so auch dieses -- in Aroneanu, "Konzentrationslager" (Nürnberger Dokument F-321) enthalten. Die abgebildeten Krematoriumsöfen könnten auch in jedem beliebigen Friedhofskrematorium aufgenommen worden sein.
  15. Vgl. Schnabel, "Macht ohne Moral", Seiten 244,245,247,259,260; Mazur, "wir haben es nicht vergessen", Seiten 100-101. Auffällig ist, daß fast alle diese Fotos im IMT-Prozeß offenbar noch nicht vorgelegt werden konnten. Daraus mag jeder für sich seine Schlüsse ziehen.
  16. "Bild-›Dokumente‹ für die Geschichtsschreibung?", Seiten 57-64, und "Europa in Flammen", Band II, Bildanhang Seiten 42-50.

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