SOLL DER HASS VEREWIGT WERDEN?
"Wer also Sühne für Schuld verlangt durch gerechte Bestrafung der Verbrechen nach dem Maß ihrer Schuld, muß peinlich darauf achten, daß er nicht das gleiche tue, was er dem anderen als Schuld oder Verbrechen vorhält."(Pius XII. in seiner Weihnachtsansprache 1945 an das Kardinalskollegium)
Die Festlegung der Verjährung von Vergehen und Verbrechen zählt zu den strafrechtlichen Befugnissen jedes souveränen Staates. Im deutschen Sprachgebiet - vor allem in Deutschland, Österreich und der Schweiz - ist diese Befugnis seit mindestens vierhundert Jahren gesetzlich verankert, wobei juristisch umstritten geblieben ist, ob das schwerste aller Verbrechen, der Mord, überhaupt unter die Verjährung fallen könne; doch diese Streitfrage ist in der doktrinären Luft der Theorien hängen geblieben. Der Verfolgungsmöglichkeit sind bestimmte Fristen gesetzt, die sich aus der Tatsache ergeben, daß dem Gedächtnis von Anwälten, Richtern und Zeugen zeitliche Grenzen der Zuverlässigkeit gesetzt sind, die eine Verlängerung ad infinitum sinnlos machen; also werden Vergehen zumeist nach Ablauf von fünf Jahren nicht weiter verfolgt. Für die Strafverfolgung von Verbrechen liegen die Verjährungsfristen zwischen zehn und zwanzig Jahren: Nach Ablauf von zwanzig Jahren - gerechnet vom Tage seiner Begehung - ist somit jedes Verbrechen verjährt, auch der Mord. Da nicht nur im übrigen Europa, sondern auch im überseeischen Staatenbereich der weißen Rasse die Verjährung und ihre Befristungen ähnlich gehandhabt werden wie im deutschen Sprachbereich, so ist es auf diesem Gebiet bisher niemals zu zwischenvölkischen Streitigkeiten gekommen; mir wenigstens ist kein Fall bekannt, daß ein Staat die Verjährungsfristen eines anderen Staates angefochten hätte.
Es bleibt dem Zionismus des Staates Israel vorbehalten, in
diese jahrhundertealte Rechtsstruktur einzugreifen und für sich Sonderrechte zu fordern, die einer fremden Souveränität - in unserem Falle der bundesdeutschen - frech ins Gesicht schlugen und weiterhin schlagen. Woher nimmt sich der Staat Israel solche "Rechte" ? Seit Jerusalems Zerstörung durch Titus hatte es kein jüdisches Recht und keine verbindliche jüdische Rechtsprechung mehr gegeben; denn überall in der Welt standen die Juden unter dem Fremdenrecht ihrer Gastländer, und bestenfalls über ihre eigenen Glaubensgenossen war ihnen zuweilen eine interne Jurisdiktion zugebilligt worden. Das änderte sich auch grundsätzlich im 19. Jahrhundert noch nicht, und erst als der junge Staat Israel im Jahr 1948 sein eigenes souveränes Recht zu setzen vermochte, konnte ein Teil der Judenheit, wenn auch nur ein kleiner, vor der Welt wieder als Rechtsprecher auftreten, wobei sich sein - wie wir sehen, stark umstrittenes und vielfach angefochtenes - Rechtsgebaren vor allem gegen Bundesdeutschland richtete - mit dem nicht einmal moralisch, bestimmt aber nicht juristisch begründeten Vorwurf, die BRD sei als Rechtsnachfolgerin des Dritten Reiches verantwortlich für die Judenermordungen des Hitler-Regimes, wenn nicht gar mitschuldig an ihnen.
Zur Erhärtung dieses dubiosen Vorwurfs wurde nicht nur der Eichmann-Prozeß als Weltspektakulum aufgezogen, sondern gleichzeitig auch der Sturmangriff auf das deutsche Strafrecht eingeleitet zu dem Zweck, die Auschwitz-Prozesse (ich wähle der Kürze halber diesen Sammelbegriff) bis in alle Ewigkeit zu verlängern, damit den Kollektivschuldvorwurf bis ins Unabsehbare lebendig zu erhalten, vornehmlich aber den Geldzufluß aus der Reparationsquelle am Versickern zu hindern und ergiebig murmelnd weiter nach Israel strömen zu lassen. Zwar würden durch diese Geld- (und Waffen-!) Lieferungen die getöteten Juden nicht wieder zum Leben erweckt; auch würden deren Hinterbliebene dadurch um die ihnen zustehenden Entschädigungen geprellt; allein die israelische Staatskasse werde - so sagen sich die "Kronjuristen" in Jerusalem und Tel Aviv wie in Bonn - dank dieser Zuflüsse auf lange Zeit saniert, und für ebensolange Zeit bleibe Bundesdeutschland der weltöffentlichen Mißachtung ausgeliefert, das deutsche Volk jedoch in seinem Inneren
moralisch und in seiner Selbstachtung zerrissen - einfach dadurch, daß man von außen her deutsche "Hiwi", Schnüffelnasen und Denunzianten, dazu deutsche Staatsanwälte und Richter stets von neuem beschäftige und damit gegen die gesunde deutsche Volksmeinung ausspiele, die endlich einmal den längst fällig gewordenen Schlußstrich gezogen zu sehen verlangt!
Die Herren der "Allgemeinen Unabhängigen Jüdischen Wochenzeitung", die in Düsseldorf erscheint, haben wie alle jene, die zu diesem Kreise gehören, schlaflose Nächte wegen der Unverjährbarkeit der deutschen Kriegsverbrechen. Diese Angelegenheit ist seit eh und je eine Herzensangelegenheit der genannten Wochenzeitung. "Zufällig" befragte ein Vertreter dieses Blattes in Bonn kompetente Persönlichkeiten in der Angelegenheit Verjährung. Dies geschah im Januar 1968. Und ebenso "zufällig" sprach ein Vertreter der USA B'nai Brith beim Bundeskanzler in der nämlichen Sache vor. In Anbetracht der Wichtigkeit dieses Interviews sei es nachstehend wiedergegeben.
"'Wie sieht es mit der Verjährungsfrage aus?' wollte ich von informierter Seite wissen: 'Im Justizministerium (von dem seit Minister Heinemann die wesentliche Initiative in der Frage ausging) hat sich nichts Neues getan. In der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen ist die Meinung laut geworden, daß etwas geschehen müsse, um den Ablauf der Verjährung zu verhindern. Vielleicht kommt von dort ein neuer Auftrieb für dieses Problem. In der SPD-Fraktion hat sich Martin Hirsch energisch eingesetzt in der Sache. In der Strafrechtskommission sind die Beratungen, ob die Verjährung verschwinden soll, ins Stocken geraten, weil der Vorsitzende Max Güde (Generalbundesanwalt a. D., CDU-MdB) wochenlang krank war.'
'Das Kabinett hat im September einen Beschluß über den Gesetzentwurf zur Aufhebung der Verjährungsfrist bei Mord und Völkermord von der mehrheitlichen Zustimmung oder Ablehnung in den Fraktionen abhängig gemacht. Im November sah es nicht so aus, als ob der Gesetzentwurf und die Diskussion darüber bei den Abgeordneten auf Gegenliebe gestoßen sei.'
'Die Abgeordneten in allen Fraktionen hatten keine große Neigung, jetzt schon an das Problem heranzugehen.'
'Nur zeitlich oder grundsätzlich?'
'Ich hatte den Eindruck, daß es nicht nur zeitlich war. Aber es wurde zeitlich motiviert. Man sagte, andere Dinge seien eiliger. Ich glaube aber, daß es sich um eine grundsätzliche Abneigung handelt; ich täusche mich da bestimmt nicht. Es sieht jetzt aber so aus, als ob das Problem von dieser Seite, von den SPD-Juristen her, wieder aufgegriffen wird.'
'Minister Heinemann meinte Anfang November, wir würden besser dastehen, wenn bei uns die Verjährung bereits aufgehoben wäre, bevor die im UNO-Sonderausschuß beratene Konvention über die Unverjährbarkeit von Mord und Völkermord erfolgt sei. Wie steht es dort um die Beratungen; ist die Konvention in den Maschen hängengeblieben?'
'Aus dem Osten kamen vor kurzem Nachrichten, die Konvention stehe bevor; als wir uns danach erkundigten, hörten wir jedoch, daß im Gegenteil die Sache zurückgestellt worden ist für einige Monate.'
'Aus welchen Gründen?'
'Einen Grund an sich könnte ich schwer nennen. Es ist momentan so, daß keine echte Mehrheitsbildung zustande kommt. Das liegt vor allem an Meinungsverschiedenheiten zwischen Rußland und Amerika. Man kann darüber einig werden, ob die Konvention grundsätzlich für Mord und Völkermord oder nur für NS-Verbrechen gelten soll. Dazu hat nun auch die dritte Welt eine ganz differente Stellung eingenommen. Allgemein sind die Fronten längst nicht mehr so klar wie früher. Das hat nicht nur zu der Zurückstellung geführt, sondern auch dazu, daß sich der Druck von dort gegen uns gelockert hat. Im September haben wir den von dort auf uns ausgeübten Druck noch sehr stark als Argument mitbenutzen können für die Aufhebung der Verjährung.'"
Die von mir in Kursiv gebrachte Stelle wird beweisen, daß man auch in Bonn zu begreifen beginnt, daß die Verjährungsfrist nur für NS-Verbrechen aufgehoben werden soll. Daß deutsche Politiker klar zu sehen anfangen, ist zu begrüßen und läßt hoffen, daß diese sich von den Interessen der deutschen Sache und nicht von fremden Interessen leiten lassen werden.
Im März-April 1966 wurde in der Menschenrechtskommission der UNO, auf Initiative Israels und Polens, vorgeschlagen, die
Verjährung für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufzuheben. Für den eingebrachten Vorschlag stimmten Vertreter von 19 Staaten, darunter Israel und die USA. Die einzige Gegenstimme kam aus dem Irak, aus jenem Land also, das vom Vorwurf, Kriegsverbrechen begangen zu haben, nicht betroffen wird. Dieser Vorgang stellt die Richtigkeit des kursiv zitierten Satzes unter Beweis: daß die Aufhebung der Verjährungsfrist nur die Bundesrepublik treffen soll. Womit erwiesen sein dürfte, daß in der Menschenrechtskommission der UNO, was die Angelegenheit Aufhebung der Verjährungsfrist betrifft, geheuchelt und Demagogie getrieben wird. Man wird sich auch über eine allgemeingültige Definition der Begriffe Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht einigen können. Wie bereits erwähnt, stimmten auch die USA für die Aufhebung der Verjährungsfrist. Damit war selbstverständlich nur an die Aufhebung dieser Frist für deutsche Kriegsverbrechen gedacht, die vor etwa einem Vierteljahrhundert begangen worden waren. Verfolgung der eigenen, in Vietnam begangenen Kriegsverbrechen steht natürlich nicht zur Debatte.
Da nun klar geworden ist, daß lediglich deutsche Kriegsverbrechen niemals verjähren sollen, dürfte der Punkt Beendigung der Kriegsverbrecherprozesse von der Bonner Tagesordnung bis zu seiner Verwirklichung nicht mehr verschwinden. Möge die Große Koalition die auf sie auch hinsichtlich dieses Belanges gesetzten Hoffnungen nicht zuschanden werden lassen!
Insbesondere müßte sich die Führung der SPD daran erinnern, wie Polen seinerzeit die Auslieferung des markanten SPD-Führers Hinrich Kopp als eines Kriegsverbrechers verlangte, woraus ersichtlich wird, wie man mit dem Begriff Kriegsverbrechen jonglieren kann.
Man dient Recht und Gerechtigkeit nicht, wenn man in Bonn immer nur Leute empfängt und anhört, die das Problem in einseitigdeutschfeindlicher Weise angehen, wie den Vertreter der "Allgemeinen Unabhängigen Jüdischen Wochenzeitung" und der B'nai Brith. So brachte UPI am 18. Januar 1968 folgende Veröffentlichung:
"Ihre Besorgnis über 'gewisse antidemokratische Kräfte' in der
Bundesrepublik äußerte eine Delegation der internationalen jüdischen Organisation B'nai Brith in einem Gespräch mit Bundeskanzler Kiesinger. Die Vertreter der Organisation betonten, es sei notwendig, schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit von der Verjährung auszuschließen."
*
Bevor ich auf die Intervention des B'nai Brith eingehe, sei erklärt, was diese Organisation voreinst wollte, und was sie heute will. Die Schreibweise für den deutschen Distrikt war Bne Briss, Söhne des Bundes (1. Moses 17, 2).
B'nai Brith wurde am 13. Dezember 1843 in New York gegründet. Nach den Statuten dieser Logen sollte es deren Aufgabe sein, Witwen, Waisen, Kranken und in Not geratenen jüdischen Volksangehörigen zu helfen; vor 1933 gab es auf der ganzen Welt etwa 600 solcher Logen. Aus den Satzungen des B'nai Brith geht klar hervor, daß diese Gemeinschaft nur philant[h]ropischen und humanen Zwecken dienen soll; von politischer Betätigung steht in den Statuten nichts. An diese Vorschriften hielten sich bis vor kurzem die Maßgebenden dieser Logen. Seit es den Zionisten, ihrer Gepflogenheit und ihrem Streben getreu, geglückt ist, auch hier die Führung an sich zu reißen, hat sich dies leider geändert.
Denn als der hochverehrte, zionfreundliche Herr Dr. Wechsler als Repräsentant des B'nai Brith bei Bundeskanzler Kiesfinger vorsprach - siehe obiges Zitat -, war ja wohl der Beweis für die Richtigkeit dieser Behauptung erbracht. Er ließ sich als verlängerter Arm der zionistischen Führung benützen. Denn man mag die UPI-Pressemeldung vom 18. Januar 1968 lesen und durchkämmen wie man will, man wird beim besten Willen von menschenfreundlichem Hilfsstreben nichts entdecken können. Denn wenn Dr. Wechsler sich korrekt an seine Satzungen gehalten hätte, dann hätte sein Vorbringen bei Kanzler Kiesinger folgendermaßen aussehen müssen: Jene überreiche, bedingungslose Unterstützung, die dem Staat Israel fortgesetzt zuteil wird, geht zum größten Teil auf Kosten unzähliger Juden, die wirklich wiedergutmachungsberechtigt und bedürftig sind (auch sol-
che, die in Israel in Not leben). Der Intervenient hat in Bonn bewiesen, daß er zu dem neuen "Bund" gehört, den die Zionistische Weltorganisation mit dem Staat Israel geschlossen hat, worüber schon berichtet wurde. Herr Dr. Wechsler scheint zu glauben, daß man mittels einer Weiterverfolgung wirklicher und angeblicher deutscher Kriegsverbrechen für Witwen und Waisen Hilfe schaffen kann. Ich meine allerdings, daß, wenn der New Yorker B'nai-Brith-Vertreter in Bonn die zitierte Besorgnis äußert, unsererseits Besorgnis am Platze ist. Das Verlangen nach solch unjuristischen Auswüchsen der Kriegsverbrecherverfolgung könnte jene provozieren, die mit Recht gegen solche Auswüchse sind. Und wenn man diesen Faden weiterspinnt, so ist die Gefahr eines hiermit heraufbeschworenen neuen Antisemitismus nicht von der Hand zu weisen. Wenn Herr Dr. Wechsler um jeden Preis Besorgnisse hegen will, wenn er sich ferner unbedingt politisch betätigen möchte, dann findet er im Weltjudentum und in seinem Land Amerika wahrhaftig ein reiches Betätigungsfeld. Er hätte sich somit die weite Reise nach Bonn ersparen können. Seine ideologischen Freunde beobachten einen in der Welt im Wachsen begriffenen Antisemitismus. Nur tun sie nichts dagegen, ja, ihre Handlungen erscheinen manchmal so, als seien sie darauf abgezielt, den Antisemitismus zu schüren.
Die in der erwähnten UPI-Meldung zitierten Vertreter von B'nai Brith haben wohl gar nicht bedacht, daß sie, wenn sie einerseits das Gespenst "gewisser antidemokratischer Kräfte" zu erblicken glauben, andererseits fordern, schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit von der Verjährung auszuschließen - womit sie natürlich allein deutsche Kriegsverbrechen meinen -, Gefahr laufen, daß dieses Gespenst Fleisch und Blut annimmt.
Dem Antisemitismus können jedoch die genannten Vertreter am wirksamsten dadurch zu Leibe rücken, daß sie zuerst einmal vor der eigenen Tür kehren und damit verdienten Repräsentanten des Judentums und deren Tradition folgen. Ich denke zum Beispiel an die Repräsentanten des argentinischen Judentums, die in den zwanziger und zu Beginn der dreißiger Jahre alle jene Juden aus den Gemeinden und sämtlichen jüdischen Organisationen ausschlossen und boykottierten, die irgendwie
mit der Liebesindustrie zu tun hatten, Und wenn heute wieder in manchen westlichen Staaten Juden sich mit solch anrüchigen Geschäften befassen, so schädigen sie dadurch nicht nur das Gastland in moralisch-ethischer Hinsicht, sondern auch die Judenheit. In Israel würde man ja auch nicht dulden, daß ein Nichtisraeli - falls überhaupt nötig - ein als Bar getarntes Freudenhaus führen würde. Wie kommen also Juden in anderen Ländern dazu, derartiges zu tun? Oder mußte es unbedingt ein Jude sein, der die "Oben-ohne-Mode" durchsetzen wollte? Ist das nicht eine Methode, die westliche Jugend ganz einfach zu prostituieren? Dient nicht die Beatle-Mode - auch von einem Juden aufgebracht - dazu, die westliche Jugend zu idiotisieren? Solche und ähnliche Dinge scheinen den Herren der USA-B'nai-Brith keine Sorge zu bereiten. Sie beklagen sich in Bonn über "gewisse antidemokratische Kräfte"; sie wollen die Kriegsverbrecherprozesse ad infinitum weitergeführt wissen und bemerken darüber offenbar gar nicht, daß in den USA der Antisemitismus bereits wie Unkraut wuchert. Dort existieren allein 90 antisemitische Zeitungen und Zeitschriften, 12 antijüdische Vereinigungen; des weiteren gibt es Bars, Restaurants und andere öffentliche Räumlichkeiten, welche die Aufschrift tragen: "Für Hunde, Juden und Neger ist der Eintritt verboten." In jener Stadt, die mehr jüdische Einwohner zählt als der ganze Zionstaat - New York -, kommen immer wieder judenfeindliche Anschläge, Beschädigungen jüdischer Geschäfte, Synagogenbrände, Schändungen jüdischer Friedhöfe, Morde an Juden vor. In dieser "Juden"-Weltstadt dürfen Gruppen in braunen Uniformen und mit Hakenkreuzbinden frei demonstrieren. Weder die Vertreter des B'nai Brith, noch jene zionfreundlichen Juden, die sogar höchste Staatsämter bekleiden, haben bisher ihrem Präsidenten gegenüber Besorgnis über diese katastrophalen Mißstände geäußert oder ein Einschreiten verlangt. Im eigenen Hause haben sie offenbar wenig Mut oder sind der Meinung, dies alles gehöre zur demokratischen Freiheit. Aber der Bundesrepublik wollen sie nicht einmal den winzigsten, lächerlichsten Bruchteil dieser Freiheit zugestehen. Ist das Arroganz oder Dummheit? Chutzpe ist es indessen auf jeden Fall, wenn ein noch so geringfügiges Vorkommnis in der Bundesrepublik,
das auf Antisemitismus zu deuten scheint, in den USA bis zum Mond hinauf aufgebauscht wird. So brachte die New York Times am 28. Februar 1966 einen längeren Bericht ihres Vertreters in Deutschland über eine unbedeutende Schändung des alten, aufgelassenen jüdischen Friedhofs in München. Ihr Bonner Korrespondent, Herr Philipp Schabekoff, hielt es für wichtig, sich von Bonn nach München zu bemühen. Er unterhielt sich mit Vertretern der Israelitischen Kultusgemeinde und mit solchen Personen, die Scheuklappen tragen. Diese ignorierten die diesbezüglichen öffentlichen Verlautbarungen und übertrieben das Vorkommnis propagandistisch und maßlos. Der Korrespondent berichtete entsprechend an seine Zeitung, die prompt mit einer eingefärbten Meldung reagierte. Diese und ähnliche Verzerrungen seitens der zionistischen und der USA-Presse sorgen dafür, daß die gelenkte Deutschendiffamierung in den USA, wie erwähnt, nicht von der Tagesordnung verschwindet.
Nebenbei sei angeführt, daß Herr Dr. van Dam, Hetman des "Zentralrates der Juden in Deutschland" von eigenen Gnaden, sich am 18. Februar 1966 mit einem Vertreter des britischen B'nai Brith über jüdische Angelegenheiten in der Bundesrepublik unterhielt. Dr. van Dam meinte: "Wir können mit Sicherheit sagen, daß in den letzten Jahren in Westdeutschland der Antisemitismus eine Neigung zum Steigen zeigt."
Dr. van Dam, der Generalsekretär des Judenrates und Mitherausgeber des "Jüdischen Pressedienstes", gehört zu jenen, die dahin wirken, daß die Kriegsverbrecherprozesse in Deutschland kein Ende nehmen, die jede zionistisch-israelische Forderung unterstützen, die an die Bundesrepublik herangetragen wird, und sich mit Israel solidarisch fühlen (van Dam hat aber das Bundesverdienstkreuz akzeptiert). Würden Herr van Dam und jene, die Zionismus im Superlativ praktizieren, als bundesdeutsche Bürger lieber die Tradition jener Juden pflegen, die Deutsche mosaischen Glaubens waren und deutsche Politik machten, so würden sie damit einem Wiederheraufkommen des Antisemitismus einen Riegel vorschieben.
Hinzu kommt: es wäre erfreulich, wenn auch die Bonner Politiker mithelfen würden, ein Wiedererwachen des Antisemitismus zu verhindern. Einer der Wege hierzu ist, Repräsentanten
à la Dr. Wechsler "zeitmangelshalber" nicht zu empfangen. Soviel ich weiß, war es in der Geschichte der Bundesrepublik bisher nur ein einziger Politiker, der den Mut aufbrachte, für sogenannte Repräsentanten des Judentums keine Zeit zu haben, nämlich der ehemalige Bundesaußenminister Dr. Gerhard Schröder. Als der heutige Bundesverteidigungsminister Ende November 1964 sich in Washington befand, meldeten sich bei ihm verschiedene zionistische Vertreter von Ein- oder Zwei-Mann-Parteien an, um ihm "Ratschläge" für die Bundesrepublik zu erteilen. Und siehe da: Der Bundesaußenminister bedauerte, er habe keine Zeit. Trotzdem setzte auf Dr. Schröders Absage hin keine Verfolgung gegen ihn ein; man überging den Vorfall mit Schweigen. Diese sogenannten Vertreter der Judenheit hatten begriffen, daß sie von Dr. Schröder durchschaut worden waren, und ließen ihn fürderhin in Ruhe.
Es wäre segensreich für die Bundesrepublik sowohl als auch für die deutsch-jüdische Frage, wenn maßgebende Politiker sich an Dr. Gerhard Schröder ein Beispiel nehmen würden.
Herr van Dam nimmt auch als Delegierter zionistischer Organisationen der Bundesrepublik an internationalen zionistischen Kongressen teil, die im Ausland stattfinden. So war er auch dabei, als der 26. Zionistische Weltkongreß in Israel abgehalten wurde. Zu jener Zeit lief in aller Welt unter zionistisch-israelischer Regie eine Kampagne gegen die Bundesrepublik wegen der deutschen Raketenspezialisten, die in Ägypten tätig waren. Man verlangte nicht mehr und nicht weniger, als daß die demokratische Bundesrepublik unverzüglich diktatorische Gesetze erlassen solle, auf Grund deren diese deutschen Wissenschaftler aus Ägypten hätten nach Deutschland zurückbeordert werden können, was jedoch eindeutig gegen die deutsche Verfassung verstoßen hätte. Dieser antibundesdeutschen Kampagne schloß sich auch der bundesdeutsche zionistische Delegierte, Herr van Dam, bundesdeutscher Bürger und - wie schon erwähnt - Träger höchster bundesdeutscher Auszeichnungen, an. Er richtete, gemeinsam mit anderen bundesdeutschen Delegierten, aus Israel ein Telegramm an Bundeskanzler Ludwig Erhard des Inhalts, daß diese Wissenschaftler zurückzurufen seien,. Er tat es, obwohl Israel damals keine diplomatischen Beziehungen mit
Bonn unterhielt. (Genauso benahm sich, wie in einem anderen Kapitel behandelt, der DGB-Vorsitzende Rosenberg.) Durch diese Handlung solidarisierte er sich mit der allgemeinen zionistischen antideutschen Haltung; darüber hinaus erhoffte er für sich und seine bundesdeutschen Mitdelegierten Sympathien seitens der Israelogen. Denn man darf nicht vergessen, daß Juden, die nicht nach Israel ziehen wollen, erst recht aber Exilzionisten, in Israel als Juden zweiter Klasse gelten und als solche behandelt werden. Man nützt sie zwar als Handlanger für israelische Interessen nach Kräften aus, setzt sie ansonsten aber bei jeder passenden Gelegenheit zurück. Wie an anderer Stelle dargelegt, wurden die Juden in der Bundesrepublik, namentlich die sogenannten Zionisten, die nicht nach Israel wollen, als Schwarzhändler apostrophiert und später mit der wenig schmückenden Bezeichnung "Abfall, Müllkiste des Weltjudentums" belegt, die bundesdeutschen Herren Zionistendelegierten natürlich eingeschlossen.
Der Generalsekretär des "Zentralrates der Juden in Deutschland", van Dam, wurde, ehe er Israel verließ, von einem Vertreter des größten Boulevardblattes interviewt: es wurden ihm allzupersönliche, unangenehme Fragen vorgelegt. Die Zeitung brachte zwar van Dams Erklärungen; zum Schluß jedoch stellte der Interviewer ironische Überlegungen an, weshalb eigentlich van Dam in der Bundesrepublik verbliebe, statt ins Land der Väter auszuwandern!?
Wenn man das Aushängeschild "Zentralrat der Juden in Deutschland" liest, wird man unsanft an die schreckliche Zeit erinnert, in der es in den KZs und Lagern Judenräte gab. Die verheerende, traurige Rolle, die sie spielten, kann nicht oft genug angeprangert werden! Und mit der von den Zionisten selbst gewählten Bezeichnung "Juden in Deutschland" machen sie sich die Nürnberger Ausdrucksweise von 1936 zu eigen, allerdings mit dem kleinen Unterschied, daß die Ideologen der Nürnberger Gesetze als Verbrecher gegen die Menschlichkeit gehenkt wurden. Indessen verlangen jene, die sich mit Vorliebe "Juden in Deutschland" nennen, eine ewige Verfolgung jener Deutschen, die sich gegen die Menschlichkeit vergangen hatten. Um die Pflege des Nürnberger Erbes vollkommen zu machen, fehlte
nur noch, daß der Zentralrat seinen Betreuten raten würde, dem bereits vorhandenen männlichen Vornamen den Namen Israel, dem bereits vorhandenen weiblichen den Namen Sara voranzustellen. Er würde damit zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen; denn dadurch käme er dem israelischen Begehren entgegen, nach dem jedem in Israel Einwandernden nahegelegt wird, Vor- und Zunamen zu hebräisieren. (Als Ben Gurion noch Führer der sogenannten Sozialistischen Partei und Ministerpräsident war, setzte er durch, daß einer, der sich weigert, seinen Namen zu hebräisieren, kein Amt in dieser Mapai und keinen Ministerposten bekleiden darf.)
Herr van Dam gehört ja zu den Zionisten des Düsseldorfer Kreises, die sich mit Israel solidarisch erklären, während die Münchener Zionisten sich mit Israel identifizieren, wie anderwärts eingehend behandelt. Es erhebt sich nur die Frage, was man unter dieser Solidaritätserklärung zu verstehen hat? Wären die Düsseldorfer Zionisten einverstanden mit einer allfälligen rechtsradikalen Regierung in Israel und deren Handlungsweise oder mit einer Militärdiktatur? Mit einer Volksfrontregierung unter kommunistischer Führung? Bejahen diese Düsseldorfer Zionisten Attentate, die in der Bundesrepublik verübt wurden, namentlich jenes Attentat auf Dr. Adenauer, dem immerhin ein Münchener Polizist zum Opfer fiel? Erklären sie sich auch dann noch solidarisch, wenn gewisse Leute in der Bundesrepublik schalten und walten, wie sie wollen? Wobei ich an den Münchener Fall Gestapo-Müller denke. Haben wir es bei dieser Solidaritätserklärung mit Prinzipienlosigkeit, mit politischem Analphabetentum oder mit Heuchelei zu tun?
Mögen die bundesdeutschen Zionisten sich solidarisieren oder identifizieren, sie werden von den Israelogen niemals als vollwertige Juden betrachtet werden. Aus mehreren Beweisen greife ich folgenden makabren Fall heraus:
Im April 1965 verstarb in München der reiche Kaufmann Sp. Seinem Wunsche gemäß wurde die Leiche nach Israel überführt. In Israel wurden Stimmen laut gegen den toten Exilzionisten: es wurde dem Toten das Recht auf eine traditionsgemäße Beerdigung abgesprochen, es sei denn, seine Witwe wäre bereit, eine angemessene größere Geldsumme für Israel zu spenden.
(Vor der Gründung des Staates Israel war es bei strenggläubigen Juden, die vermögend waren, vielfach üblich, wenn sie glaubten, dem Tode nahe zu sein, nach Palästina zu ziehen oder eine letztwillige Verfügung zu treffen, nach ihrem Tode ins Land der Väter überführt zu werden, um in heiliger Erde bestattet zu sein. Dies im Glauben, daß der Messias eines Tages kommen und die Toten auferwecken würde, und sie würden dann unter den ersten sein.) Der Staat Israel legt mit Recht Wert auf lebende Einwanderer, nicht aber auf tote. Auch der hier angeführte Fall sollte wohl ein Exempel statuieren. Er sollte außerdem die "solidarischen" und die "identischen" Zionisten nachdenklich stimmen.
Jedenfalls steht fest, daß die Zionisten in der Bundesrepublik sich in eine wenig beneidenswerte Lage gebracht haben; denn sie passen so richtig weder in die Bundesrepublik, noch nach Israel, und ihre Nachkommen, die ja nach pseudozionistischen Grundsätze erzogen werden, können seelisch und geistig in einen Konflikt geraten.
Das Wichtigste sei abschließend hier unterstrichen: Diese zionistische Tätigkeit in der Bundesrepublik kann sich für die gesamte Judenheit nur schädlich auswirken. Das fortgesetzte Wirken gegen bundesdeutsche Interessen, der unaufhörliche Ruf nach Weiterführung der Kriegsverbrecherprozesse kann ein Wiederaufleben des Antisemitismus zur Folge haben, weil ja der Mann aus dem Volk den Unterschied zwischen "Jude schlechthin" und "Zionist" gar nicht kennt. Die theatralisch aufgezogene "Woche der Brüderlichkeit" verspricht in Anbetracht der oben angeführten Hindernisse kaum Erfolg; denn wer soll den Juden denn Brüder sein, wenn nicht das ganze bundesdeutsche Volk? Die zionistische Tätigkeit in der Bundesrepublik steht einer ehrlichen, bedingungslosen jüdisch-deutschen Versöhnung im Wege.
Es sei hier an die erwähnte Unterredung van Dams mit einem Vertreter des britischen B'nai Brith erinnert. Van Dams besorgter Feststellung, der Antisemitismus zeige eine Neigung zum Steigen, würde sofort das Fundament entzogen, wollte der Zentralrat der Juden in Deutschland bloß darangehen, seine Praktiken zu überprüfen und sein Verhalten ein wenig den bun-
desdeutschen Interessen anzupassen: dies wäre für andere zionistische Richtungen in der Bundesrepublik gewiß wegweisend. Möchten die Angesprochenen bald Einkehr halten!
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