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DIE ERFUNDENE KOLLEKTIVSCHULD


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"Selbst wenn wir denen fluchen, die uns widerrechtlich kränken und uns Böses zufügen, ist dieser Fluch, Gott behüte!, keine Vorschrift der Religion, sondern dem Tun eines Gekränkten ähnlich, der dem eigenen Sohn oder Bruder flucht; allein ferne ist es von uns, ein Volk, selbst wenn ein Teil desselben uns Böses getan hat, im ganzen zu verfluchen."

Rabbi Elieser Aschkenasi (1513-1586)

Die Anrechnung irgendwelcher Kollektivschuld - stets von Seiten des jeweiligen Siegers und nur dem Besiegten gegenüber gehandhabt - ist so alt wie die Geschichte der menschlichen Kriegführung: Seit den frühesten Zeiten des Altertums wird uns von dieser Methode der "Bestrafung" berichtet, und namentlich auch die Geschichte des jüdischen Volkes, dargestellt im Alten Testament, wimmelt nur so von Schilderungen, wie jüdische Stammesfürsten und Könige ihre besiegten Feinde mit der Kollektivschuld belasteten und deren Völker daraufhin ausrotteten; dies ereignete sich sogar mehrfach nach dem Austragen blutiger Fehden zwischen den einzelnen Stämmen des Volkes Israel, wobei der siegreiche Stamm stets im Namen seines Gottes eine tödliche Kollektivrache übte. Beispiele anzuführen erübrigt sich; jeder Kenner des Alten Testamentes weiß um sie.

Das nachchristliche Abendland verfuhr keineswegs milder oder gerechter. Auch seine Geschichte ist reich an Grausamkeiten der Siegerwillkür; man "ging aufs Ganze" und rottete das Volk des unbequemen Feindes aus.

Zu den größten Propheten unseres Volkes gehört Jeremia. Zu ihm sprach Gott, der Herr: ". . . und ich will nicht mehr zornig blicken auf euch; denn ich bin gnädig und grolle nicht ewig!" (Jer. 3, 12). Dieses Gotteswort jedoch haben unsere heutigen


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Kollektivschuld-Ideologen ganz bewußt vergessen, obgleich es für alle Zeit gültig bleibt. Sie aber hören nicht auf, Rache zu predigen und den Haß zu verewigen.

Auch den christlichen Kirchen ist der Begriff der Kollektivschuld fremd und somit anstößig; namentlich die Katholische Kirche hat sich durch den Mund des Papstes Pius XII. mehrfach klar gegen ihn ausgesprochen. Schon vor dem Kriegsende sagte er (am 2. Juni 1944 vor dem Kardinals-Kollegium): ". . ., daß heute wie in vergangenen Zeiten die Kriege schwerlich den Völkern als solchen zur Last gelegt und als Schuld angerechnet werden können." -

Vom Geiste dieser versöhnlichen Haltung, nicht nur dem Besiegten gegenüber, ist auch der Ausspruch des Rabbi Elieser Aschkenasi erfüllt, den ich diesem Abschnitt vorangestellt habe; aus ihm schimmert das Morgenrot einer neuen Zeit, das auch die alte jüdische Weisheit in sein helles Licht bettete.

Wie konnte es nun geschehen, daß seit 1945 das Trauma der Kollektivschuld über dem deutschen Volke hängt - auch heute noch, obwohl die Anklage vor dem Nürnberger Tribunal, Deutschland sei gesamtschuldig an den Taten des NS-Regimes, schon im ersten Kriegsverbrecherprozeß widerlegt und fallen gelassen wurde? Es fällt mir schwer, und es schmerzt mich, als Jude erklären zu müssen, daß an der Aufrechterhaltung der deutschen Kollektivschuldlegende viele Juden, vor allem der Weltzionismus israelischer Prägung, interessiert und damit für sie hauptverantwortlich sind.

Die Veröffentlichungen bezüglich der Kriegsverbrecherprozesse, die man fast täglich lesen kann, wirken ermüdend. Liest man sie jedoch aufmerksam, so stellt man fest, daß hier versucht wird, Unmögliches möglich zu machen. Nur die Kompetenten scheinen sich der Tatsache gar nicht bewußt zu werden, daß durch diese Prozesse und ihre Handhabung eine Kette von Präzedenzfällen geschaffen wird, die gefährlich in die Zukunft wirken können. Wenn ein Mensch sich in krasse Widersprüche verwickelt, obwohl er sich offensichtlich strenger Selbstkontrolle befleißigt, so wird ein Psychoanalytiker daraus unschwer auf im Unterbewußten Verankertes zu schließen vermögen. Mir liegt ein außerordentlich wichtiger Pressebericht vor, bei dessen ge-


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nauem Lesen sich mir die eben festgestellte Tatsame geradezu aufdrängte. Ich halte diese Veröffentlichung für so lehrreich, daß ich sie nachstehend zitiere:

"Die Strafanträge im Hamburger 'Sonderkommando-Prozeß'

Im Hamburger Prozeß um das 'Sonderkommando 1005' hat die Staatsanwaltschaft für die drei Angeklagten, den 63jährigen Max Krahner, den 76jährigen Otto Goldapp und den 57jährigen Otto Drews, dreimal lebenslänglich Zuchthaus und die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit gefordert. Für Krahner beantragte der Staatsanwalt 15 Jahre Zuchthaus, für Goldapp drei Jahre Zuchthaus zusätzlich. Nach Ansicht der Anklage sind die drei des Mordes und der Beihilfe zum Mord in mehreren hundert Fällen schuldig. Das 'Sonderkommando 1005' hat der Anklageschrift zufolge zwischen Oktober 1943 und August 1944 im Bezirk Bialystok in Weißrußland auf Befehl mehrere Massengräber geöffnet, in denen Opfer von nationalsozialistischen Mordaktionen verscharrt worden waren, und die Leichen anschließend verbrannt. Die zu den Arbeiten herangezogenen polnischen und sowjetischen Zwangsarbeiter seien dann erschossen, vergast oder mit Sprengstoff getötet worden."

(Hamburg, UPI, 19. Januar 1968)

Man beachte die von mir kursiv gebrachten Worte "auf Befehl", wegen deren Bedeutung ich das Ganze zitiert habe! Bei dem Begriff Befehl ist es doch wohl gleichgültig, ob in einem totalitären Staat oder in einer Demokratie ein Befehl erteilt wird. Der Befehl stützt sich auf die Verpflichtung des Befehlsempfängers zur Disziplin und zum Gehorsam. Das war so und wird so bleiben. Wollte man an diesem uralten Prinzip rütteln, so würde dadurch das Chaos vorbereitet. Man stelle sich vor, jeder Befehlsempfänger würde erst einmal darüber nachdenken wollen, ob es gut sei, dem erhaltenen Befehl zu gehorchen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Befehlsempfänger zu den Soldaten, zur Miliz oder zu den Bürgern in Uniform zählt. Des weiteren geht eine Befehlsverweigerung natürlich mit einem Eidbruch einher und kann an eine Verratshandlung grenzen, wenn sie nicht bereits eine solche ist!


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Denken wir an jenes Land, das bezüglich Demokratie und Freiheit in der Welt führend sein und für diese Ideale kämpfen will: Amerika. Wir wissen, daß Amerika in einen Krieg mit Vietnam verwickelt ist. Will jemand behaupten, daß US-Piloten Zivilbevölkerung, Schulen und Krankenhäuser etwa ohne Befehl bombardieren? Oder daß bei US-Angriffen mit Kampfstoff kein Befehl vorlag? Wie könnte sich da ein GI, der aus menschlichen Gründen gegen solche Kampfesweise ist, dagegen wehren? Verweigert er einen Befehl, so wird er straffällig und kommt, wenn es für ihn glimpflich abgeht, ins Militärgefängnis, falls er nicht die Desertion der Befehlsverweigerung vorzieht. Tut er dies aber, wird er selbstverständlich erst recht straffällig. Wie kann man also Befehlsempfänger für die Ausführung ihrer Befehle zur Rechenschaft ziehen und verfolgen? Der Befehlsempfänger leistete ja nur Gehorsam, weil der Befehlsgeber kraft seiner Befugnis als Vertreter der höchsten Staatsgewalt handelte, die sich mit Volk und Vaterland identifiziert. Hier kann man nicht einwenden, daß sowohl Befehlsgeher als Befehlsempfänger Nazis waren, daß das Dritte Reich einen totalitären Staat darstellte, und folglich niemand diesem Staat hätte dienen dürfen. Ich habe dagegen die USA als Beispiel herangezogen. Die Staatsform der USA ist die Demokratie; die erwähnten Befehle werden jetzt, in der Gegenwart, erteilt. Kann sich jemand vorstellen, daß ein künftiger Präsident der USA ein Gesetz schaffen wird, nach dem jene Befehlsempfänger, die in Vietnam ihre soldatische Pflicht erfüllten, verfolgt und bestraft werden? Aber solch eine utopische Situation ist in Deutschland Wirklichkeit geworden. Nicht einmal Adolf Hitler hat in der Verzweiflung der letzten Kriegstage die Deutsche Wehrmacht zu Kampfstoff greifen lassen. Doch dem Prototyp einer Demokratie, den USA, blieb es vorbehalten, einen Gaskrieg zu führen. E i n unverdächtiger Zeuge soll hier zu Wort kommen; AP, Toronto, meldet am 20. Januar 1968:

"Der frühere Chef des medizinischen Hilfsprogramms Kanadas in Südvietnam, Dr. Alje Vennema, hat nach seiner Rückkehr aus dem Fernen Osten in Toronto erklärt, die US-Streitkräfte setzten im Vietnamkrieg Kampfgas ein. Der Arzt berichtete, er habe zwanzig vom Gas geschädigte Zivilisten behandelt;


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vier davon, ein[e] Frau und drei Kinder, seien an den Wirkungen des Gases gestorben." Ich weiß nicht, was abscheulicher ist: das, was die in obigem Pressebericht genannten drei Angeklagten Krahner, Goldapp und Drews in Bialystok taten, oder das, was die GIs heute in Vietnam tun. Es ist möglich, daß auch Justitia das nicht weiß, weshalb man ihr die Augen verbunden hat. Wir aber müssen den Unterschied zwischen Gerechtigkeit und Heuchelei erkennen, und wir dürfen nicht vergessen, daß, wenn heute täglich in der Bundesrepublik Prozesse wegen angeblicher oder wirklicher Kriegsverbrechen abrollen, die nun etwa 25 Jahre zurückliegen, dies in der Hauptsache den USA zu danken ist. Wer kennt sich hier aus, wenn in einer Zeit, in der die GIs in Vietnam solch schrecklichen Befehlen gehorchen, in deren Heimat, den USA, täglich Greuelpropaganda durch alle Massenmedien gegen die alliierte Bundesrepublik Deutschland so getrieben wird, als wären es die deutschen Bürger in Uniform, die in Vietnam den Feind mit Kampfstoff attackieren, und nicht die GIs.

Bei dem Thema "Befehlsempfänger" sei eines Staates gedacht, der ebenfalls demokratisch ist, sich zur freien Welt zählt und auch darauf bedacht ist, daß - Jehova behüte! - in der Bundesrepublik die Kriegsverbrecherprozesse, geführt von Deutschen gegen Deutsche, niemals ein Ende nehmen: Israel. Wir wollen hier nur einige Ereignisse des 6. Juni 1967 beleuchten.

Man stelle sich vor, ein israelischer Flieger hätte sich geweigert,

  1. Napalmbomben auf arabische Ortschaften zu werfen oder
  2. das Augusta-Viktoria-Hospital in Altjerusalem mit Brandbomben zu belegen oder
  3. die Omar-Moschee, das Nationalheiligtum der Ismaeliten, mit Brandwaffen zu beschießen.

Für ähnliche "schöne" Handlungen, die Deutsche während des Krieges vollbracht haben, werden diese Kriegsverbrecher genannt und als solche abgeurteilt. In Israel und in Amerika ist die Ausführung obengenannter und verwandter Befehle reine Pflichterfüllung und vaterländische Tat. Auch in Israel wird ein Eschkol-Nachfolgeregime niemals die Befehlsempfänger der


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israelischen Armee nachträglich verdammen und ihren Gehorsam als Kriegsverbrechen verfolgen und bestrafen.

Man bedenke ferner, wie diese Kriegsverbrecherprozesse auf den Bürger in Uniform wirken müssen. Muß er sich nicht sagen, daß er, gleichgültig ob er unter bundesdeutschem oder unter NATO-Befehl steht, Gefahr läuft, eines Tages das Schicksal jener deutschen Befehlsempfänger aus dem zweiten Weltkrieg teilen zu müssen? Er ist sich auch darüber klar, daß diese Prozesse nur in der Bundesrepublik, und nur gegen Deutsche geführt werden. Dies ist eine zusätzliche seelische Belastung für ihn wie der Begriff deutsches Vaterland, das ja grausam gespalten ist. In Anbetracht solcher niederdrückender Voraussetzungen kann man nur wünschen, daß es unseren Bürgern in Uniform erspart bleiben möge, dereinst praktisch anwenden zu müssen, was sie während ihrer Militärdienstzeit gelernt haben; denn unter solchen Umständen können sie wohl kaum vollwertige Verteidiger ihrer Heimat werden.

Es ist anzunehmen, daß die Zuständigen bereits derartige Erwägungen angestellt, den Mut zu den Konsequenzen hingegen nicht aufgebracht haben. Andernfalls hätte man mit der Verfolgung der deutschen Kriegsverbrecher bereits Schluß machen müssen. Deshalb ist es wünschenswert, daß die Bonner Verantwortlichen im Interesse einer auf den Ernstfall ausgerichteten Ausbildung des Bürgers in Uniform und einer endlichen Befriedung des deutschen Volkes sich vom Vertreter Israels in Bonn belehren lassen - um so mehr, als sie doch philozionistisch gesinnt sind. Ben Nathan, nach den Ereignissen des Juni 1967 über Kriegsmethoden der Israeli gegen die Araber befragt, erwiderte: "Krieg im allgemeinen ist 'eine unschöne Sache'." Höchst salomonisch!

Sollten nicht die deutschen Politiker diesen Ben Nathan'schen Standpunkt, der, wie dargelegt, auch der amerikanische ist, sich zu eigen machen?

"Aus Zion kommt die Lehre." Da in Zion nun der Israelstaat existiert, verlangen die Israelogen, daß obiger Satz nicht nur für das Weltjudentum, sondern für die ganze Menschheit Gültigkeit erlangen soll. Über das, was Zion früher der Welt zu


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bieten hatte, läßt sich streiten; heute aber ist von dieser Seite Positives nicht mehr zu erwarten. Dies gilt auch für das deutsche Volk und für die Bundesrepublik. Daher wäre es wünschenswert, wenn deutsche Politiker aus dem Reichtum der eigenen Geschichte schöpfen und im Hinblick auf die Gegebenheiten der Gegenwart nach eigenen Wegen suchen würden. Sie sollten fernerhin von anderen Völkern an gedanklichem Gut nur das übernehmen, was dem deutschen Volk nützlich sein könnte.

Was beispielsweise das Kapitel Kriegsverbrecherprozesse anbetrifft, so sollte man sich von Italien belehren lassen. Dort werden Kriegsverbrechen, die in und nach dem Kriege begangen wurden, auf Grund einer Amnestie strafrechtlich nicht verfolgt. Bedenkt man noch, daß Italien bald nach Ausbruch des zweiten Weltkrieges, ohne provoziert worden zu sein, in diesen eintrat, so erscheint diese Amnestie besonders lehrreich. Von den verbündeten USA dagegen kann die Bundesrepublik keinerlei Aufmunterung zur Beendigung der Kriegsverbrecherprozesse erwarten.

Kein Geringerer als der ehemalige Vizekanzler Österreichs und einstige Führer der Sozialistischen Partei Österreichs, Pittermann, erklärte bei einer der letzten Sitzungen des Europarates in Straßburg: "Wir müssen aber schmerzlich zur Kenntnis nehmen, daß die gegenwärtige Regierung Johnson aufgehört hat, eine Schutzmacht für die Demokratie zu sein." Vornehmlich die SPD sollte diesen Satz ihres ideologischen Mitbruders beherzigen!

Zusammenfassend sei bemerkt: Es ist eine Binsenwahrheit, daß ein Staat ohne innere Befriedung nicht zu einer erfolgreichen Außenpolitik kommen kann.

Im Jahre 1970 läuft die verlängerte Verjährungsfrist für NS-Verbrechen ab. Darum verfolgen die zuständigen Stellen mit nicht überbietbarem Fleiß sämtliche Kriegsverbrechen: es sieht so aus, als wolle ein Bundesland das andere bei dieser Tätigkeit sozusagen im "Soll" übertreffen. Der Wunsch, die Zuchthäuser zu füllen, ist übermächtig, gerade, als hätten sie einen störenden Mangel an Insassen! An diesem Wettlauf mit der Zeit beteiligt sich auch Bayern, das von einer "christlichen" Partei regiert wird. In Bayern wurde schon 1959 beim Landeskriminalamt


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eine Sonderkommission gegründet, die sich mit NS-Verbrechen befaßt. Dieser Kommission wurden 22 bewährte Kriminalbeamte und 5 Angestellte zugeteilt. Sie bekommt ihre Fälle von der Staatsanwaltschaft zugewiesen; es waren seit ihrer Gründung 473. Davon hat sie 366 abgeschlossen. Von diesen Verfahren endeten 27 mit der Verurteilung zu lebenslänglichem Zuchthaus; 107 sind noch anhängig.

Dieser Kommission und den übrigen Institutionen, die sich mit derselben Materie befassen, muß man die vielgerühmte deutsche Gründlichkeit bescheinigen. Deutsche gegen Deutsche!

Ich habe das Wirken gerade der bayerischen Kommission aus folgenden Gründen hier behandelt:

Wie Gutinformierte meinen, ist Bayern das Paradies ausländischer Nachrichtendienste; auch sollen gelegentlich Machtkämpfe unter konkurrierenden Spionagegruppen stattfinden! Es soll sogar große Firmen geben, deren Hauptaufgabe darin besteht, das finanzielle Rückgrat solcher Nachrichtendienste zu bilden. Man sei seiner Sache bereits so sicher, daß man in Bayern - und nicht nur in Bayern - Ausbildungsschulen für Spione gegründet hat. Daß man in Bayern ungestraft sogar ein Attentat gegen einen Bundeskanzler organisieren kann, ist ja bekannt. Und wenn dabei ein Münchener Polizist ums Leben kam, was macht das schon aus? Und als in geringer Entfernung vom Landeskriminalamt ein Exiloffizier ins Ausland entführt wurde, konnte dies offenbar niemand verhindern. Diese wahllos herausgegriffenen Probleme und Tatsachen beleuchten grell das Betätigungsfeld, das sich Kommissionen zu ihrer Verhinderung, Bekämpfung oder Aufdeckung bietet.

Wenn Menschen in der Bundesrepublik, die "eingeladen" wurden, gegen deutsche Interessen zu handeln, dies ablehnten, so stehen sie wie Freiwild da.

All das Angeführte muß sich für den Freistaat Bayern im besonderen wie für die Bundesrepublik im allgemeinen schädlich auswirken.

Die Intensität bei der Verfolgung von NS-Verbrechen in Ehren, aber da unsere Zionisten auch auf diesem Gebiet federführend sind, besteht natürlich die Gefahr, daß der Durchschnittsbürger zu der Annahme gelangt, die für Kriegsverbrecherverfol-


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gung zuständigen Stellen seien zionhörig. Solch eine Legendenbildung verursacht Besorgnis.

Zweck derartiger Verfolgung ist doch, Verbrechen von gestern heute zu bestrafen. Leider ist man jedoch in das Gestern so versponnen, daß man das, was heute geschieht, gar nicht bemerkt. Hätte man indes wenigstens die gute Absicht, sich auch dem heutigen Geschehen zuzuwenden, so wären hierfür höchstwahrscheinlich die Menschen, die Zeit und die Mittel zuwenig. Würde man jene Intensität, die man dem Gestern widmet, auf das Heutige richten, so könnte man gewiß dem Morgen eine Wiederholung des Gestrigen ersparen. Denn es ist nicht von der Hand zu weisen, daß die ganze Übersteigerung in Sachen Kriegsverbrecherverfolgung unter Regie steht, welche die Tendenz verfolgt, von den gegenwärtigen Belangen abzulenken, um das deutsche Volk auch künftig in Unsicherheit zu halten. Allgemein bekannt ist aber, daß nur, wer eine halbwegs sichere Zukunft hat, ruhig schlafen kann.


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