Die Erstausgabe des Rudolf Gutachtens auf vho.org/D/rga1
Vgl. auch die revidierte Fassung dieses Abschnittes, Stand Frühjahr 1999
6. Kritik der Gegengutachten
6.1. Krakauer Gutachten 194537
Das Krakauer Gutachten von
1945 ist mit Vorsicht zu genießen. Aus dem einfachen Grund: Die Gerichtsprozesse und
gerichtsmedizinischen Untersuchungen unter Stalin waren alles andere als
vertrauenswürdig. Demonstratives Beispiel hierfür ist der Fall Katyn, bei dem die
Sowjetunion ihre Massenmorde an polnischen Offizieren aus der Anfangszeit des Zweiten
Weltkrieges durch eigene, gefälschte Gutachten den Deutschen anlastete und dafür auch
Todesstrafen verhängte38.
Die Krakauer Gutachter sollen angeblich in Menschenhaaren, Haarspangen und in einer
verzinkten Metallblende des Entlüftungsschachtes einer angeblichen 'Gaskammer' von
Birkenau Cyanide festgestellt haben. Abgesehen davon, daß die Ergebnisse bezüglich der
Haare heute nicht mehr reproduzierbar sind[8], hat niemand
überprüft, um welches Material mit welcher Herkunft und Geschichte es sich tatsächlich
handelt. Unterstellt, daß die Analysenergebnisse richtig sind, ist aus chemischer Sicht
folgendes anzuführen: Ein positiver Cyanidbefund in Menschenhaaren beweist lediglich,
daß diese Haare HCN-Gas ausgesetzt waren. Sie können jedoch auch schon
abgeschnitten gewesen sein. Dafür spricht, daß in allen deutschen wie alliierten Lagern
den Häftlingen aus hygienischen Gründen die Haare geschoren wurden. Wenn diese ab einer
bestimmten Schnittlänge einer Wiederverwertung zugeführt worden sein sollen39, so mußten sie vorher (z.B. mit Zyklon B) entlaust werden. Der
angebliche positive Cyanidbefund in feuerverzinktem Blech (Entlüftungsschächte) aus den
vermeintlichen 'Gaskammern' steht der Erklärung von G. Wellers (s.u.) diametral entgegen,
daß die Opfer das Giftgas annähernd vollständig aufgenommen hätten. Wäre dies der
Fall gewesen, so kann keine Blausäure an das Metall der Entlüftungsschächte gelangt
sein. Hat die Blausäure im Metall zu nachweisbaren Cyanidverbindungen geführt, so muß
dies auch im Mauerwerk der Fall sein. Entweder hat hier G. Wellers recht oder das
Krakauer Gutachten. Aus naheliegenden Gründen aber ist dem damaligen Befund der Polen nur
dann zu trauen, wenn es heute reproduzierbar ist, was wegen der Langzeitstabilität der
Zink- und Eisencyanide immer noch möglich ist - vorausgesetzt, es läßt sich
zweifelsfrei nachweisen, woher die zu untersuchenden Metallgegenstände stammen bzw. wo
sie eingesetzt wurden, was allerdings zweifelhaft ist.
6.2. Gegengutachten J.-C. Pressac40
Die sicher lobenswerten und sehr wichtigen Arbeiten des J. Pressac, in der er die zum großen Teil von R. Faurisson entdeckten Dokumente und Pläne veröffentlichte, hat einen schwerwiegenden Nachteil: Sie ist bezüglich der naturwissenschaftlichen Fragen unfundiert. Da Pressacs erstes Buch zu früh kam, um auf den Leuchter-Report entsprechend zu reagieren, ist dies verständlich, es behebt aber nicht das Manko, daß Pressacs Werk eben keine naturwissenschaftlich-technische Erwiderung auf Leuchter ist. Darüber hinaus muß man konstatieren, daß Pressac in entscheidenden Fragen der Chemie und des Ingenieurwesens sein Unvermögen offen zur Schau stellt. Seine Aussage, daß die warmen Entlausungskammern der Bauwerke 5a und b mehr zur Bildung des Berliner Blau tendierten als die kühl-feuchten Leichenkeller/Gaskammern der Krematorien II und III, läuft den Tatsachen vollkommen zuwider: Feuchtigkeit und Kühle führen zu einer enormen Anreicherung des Cyanids in der Wand sowie zu einer beschleunigten Umsetzung zum extrem dauerhaften Farbpigment Berliner Blau, wie jeder Chemiker ohne Probleme nachprüfen kann. Man kann die inzwischen mehrfach bestätigten Cyanidbefunde Leuchters in ihrer Aussagekraft also nicht so einfach wegdiskutieren. Die Ausführungen Pressacs über die Kapazitäten der Auschwitzer Krematorien sowie über die Grubenverbrennungen schließlich zeugen von seiner technischen Inkompetenz. Da er in seinem Buch die Nachweise der Kokslieferungen lückenlos dokumentiert41 und selber den Brennstoffbedarf pro Kremierung kennt, kann man sich über seine phantastischen Einäscherungsextrapolationen nur wundern. Für Pressacs unkritische Voreingenommenheit sprechen zudem folgende Passagen aus der Zeugenaussage H. Taubers, den Pressac für einen 95%ig verläßlichen Zeugen hält, ohne darüber ein Wort der Kritik zu verlieren42:
»Während der
Verbrennung solcher [nicht ausgemergelter] Körper verwendeten wir nur zum
Anzünden der Ofenfeuerung Koks, da die fetten Körper dank der Freisetzung des
Körperfettes von selber brannten. Gelegentlich legten wir bei Koksknappheit Stroh und
Holz in die Aschenbehälter unter den Muffeln. Wenn die fetten Leichen erst zu brennen
begannen, fingen die anderen Leichen von selbst Feuer [
]
Später, als eine Verbrennung der anderen folgte, brannten die Öfen dank der durch die
verbrennenden Körper entstehenden Glut von selbst. Somit wurde die Ofenfeuerung bei der
Verbrennung fetter Leichen im allgemeinen gelöscht [
]
Ein anderes Mal warf die SS einen Gefangenen, der nicht schnell genug arbeitete, in eine
Grube nahe des Krematoriums V, die voll mit kochendem Menschenfett war. Zu dieser Zeit [Sommer
1944] wurden die Leichen im Freien in Gruben verbrannt, von denen das Fett in
getrennte, im Erdreich eingegrabene Reservoirs floß. Dieses Fett wurde über die Leichen
gegossen, um die Verbrennung zu beschleunigen [
]«
Über den Unsinn der
Verbrennungen in tiefen Gruben und des Ansammelns von Fett wurden bereits Ausführungen
gemacht. Die Aussagen Taubers über die Verbrennungsweisen sind aber ebenso grotesk: Die
Brenngase in einem Krematoriumsofen strömen vom Befeuerungsraum über die Leiche im
Brennraum, durch den Aschenraum in den Fuchs, der die Abgase aus dem Brennraum zum Kamin
führt43. Wenn man im Aschenraum ein Feuer entzündet, um
darüber befindliche Leichen zu verbrennen, kehrt man den Gasstrom um: Frischluft wird
über den Kamin angesaugt, die Abgase stauen sich im Brennraum, von wo sie sich einen Weg
nach draußen in den Ofenraum bahnen. Die von Tauber geschilderte Verbrennung vom
Aschenraum aus kann nicht funktionieren. Schließlich sind Menschen, die zu 60-70% aus
Wasser bestehen, kein Brennstoff und können daher unmöglich durch ein Strohfeuer
entzündet und von selbst am Brennen gehalten werden.
Solche Zeugenaussagen sind, um Pressacs an anderer Stelle gebrauchte Worte zu verwenden,
nichts als Lügen und reine Erfindungen44. Ein wirklich
seriöser Forscher hätte die Meinung von Fachleuten zu solchen Aussagen eingeholt, bevor
er einen Zeugen für glaubwürdig erklärt. Eine solche sachverständige Meinung ist zu
erhalten, wie der Blick in Ingenieurzeitschriften zeigt:45
»Dagegen befremdet,
daß in gewissen Verfahren über Verbrennungsanlagen Zeugen etwa abgenommen wird, daß
"meterlange Flammen aus hohen Schornsteinen schlugen", obwohl dies technisch
unmöglich ist, da aus Schornsteinen [
] im Regelfall nur warme Abgase
strömen und nicht einmal ein Widerschein zu sehen ist, da die Flammen (etwa bei
Koksfeuerung) nicht aus dem Brennraum können und der Widerschein sich im Fuchs verliert [
].
Wenn die Richter also etwas glauben sollen,[
] dann sollten sie wenigstens den
Hausrauchfangkehrer befragen, bevor sie darauf verzichten "zu zeigen, daß der Zeuge
in der Lage war zu wissen."«
Gemeint ist hier die
Tatsache, daß alle Gerichte dieser Welt bis heute darauf verzichtet haben, durch das
Einholen von technischen und naturwissenschaftlichen Gutachten zu beweisen, daß die
angeblichen Erlebnisse der Zeugen überhaupt stattgefunden haben können. Es muß also bei
jeder Zeugenaussage überprüft werden, ob der Zeuge überhaupt in der Lage war, das
Geschilderte zu erleben. Das hier vom Präsidenten der österreichischen
Bundesingenieurkammer geschilderte Detail der Geschichtsschreibung, die flammenschlagenden
Schornsteine der Krematorien in Birkenau betreffend, wurde u.a. von einem angesehenen
Geschichtsprofessor als selbst erlebt geschildert. Nach intensiver Korrespondenz gab er
inzwischen zu, daß er diese Sache noch nie überdacht habe, und daß er einsehe, daß er
dies, da offensichtlich technisch unmöglich, nicht hat erleben können, er also nicht in
der Lage gewesen sein kann, das Ausgesagte zu wissen46. Dazu
paßt auch die Aussage des »95%ig verläßlichen Zeugen« (Pressac) Henryk Tauber42, in der er erwähnt, daß die Sonderkommandos während alliierter
Luftangriffe auf Auschwitz besonders viele Leichen (bis zu acht) in die Kremierungsmuffeln
schoben, um mit großen, aus den Schornsteinen schlagenden Flammen die alliierten
Flugzeuge auf sich aufmerksam zu machen. Die Muffeltüren der Kremierungsöfen waren nur
60 cm hoch und breit. Es dürfte reichlich schwierig sein, dort acht Leichen
hineinzubekommen. Pressac kommentiert solche Zahlen entsprechend mit Worten wie: »glatte
Lüge«, »reine Erfindung«, »Übertreibung«, »pure Propaganda«, »reine Einbildung«44. Wohlgemerkt: Nur zu der leidigen Zahlenfrage, nicht aber zu den
zentralen, vollkommen unsinnigen Passagen der Aussage Taubers findet Pressac kritische
Worte!
Die von Pressac zusammengetragenen »kriminellen Spuren« sind schon im ersten Abschnitt diskutiert worden und werden teilweise bei der
Behandlung der Argumente von G. Fleming erneut behandelt.
6.3. Gegengutachten W. Wegner47
Werner Wegner ist ein pensionierte Sozialpädagoge im Alter von annähernd 90 Jahren. Man muß bestürzt sein, wie die deutsche Geschichtswissenschaft sich in einer solch wichtigen Frage der Aussagen eines technisch und naturwissenschaftlich ungebildeten Menschen bedienen kann, der zudem aufgrund seines Alters mit der Materie vollkommen überfordert ist. Das hindert die Geschichtswissenschaftler aber nicht, ihn als Minenhund gegen die Revisionisten ins Feld zu schicken. Durch alle Aussagen von ihm zieht sich der Faden technisch-naturwissenschaftlicher Inkompetenz, die stellenweise panoptikumreife Blüten treibt48. So hielt er z.B. die Betonpfeiler der Leichenkellerruinen von Krema II und III für Zyklon B-Einwurfstutzen, die in den Plänen eingezeichneten Siphons für getarnte Markierungen der Zyklon B-Einwurfstutzen. Seinen bei Jesse et al. veröffentlichten Beitrag zeichnen zwei Dinge aus: Er beschreibt die Ruinen der Anlagen in dramatischen, aber unsachlichen Worten. So zeugen verbogene Eisengeräte nicht etwa von grausigem Geschehen, sondern nur von Gewalteinwirkung gegen das Gerät. Auf dem Gebiet der Chemie, also bezüglich der Frage, ob und wenn dann was man an Spuren des Giftgases hätte finden können, kann Wegner natürlich keine Antwort geben. Er riet mir in einem Schreiben denn auch, diese Dinge unter Spezialisten zu besprechen, da er davon keine Ahnung habe. Ähnlich verhält es sich mit bautechnischen und kremierungstechnischen Fragen. Man kann W. Wegner nicht zum Vorwurf machen, daß er als Sozialpädagoge in naturwissenschaftlichen Dingen nicht das leisten kann, was Fachleute zu leisten im Stande sind. Inzwischen sieht es Herr Wegner selbst nicht mehr so gerne, daß seine Veröffentlichung eingehend zitiert wird49.
6.4. Stellungnahme Prof. Dr. G. Wellers50
Bereits in der
Stellungnahme zum Krakauer Gutachten von 1945 wurde kurz auf Wellers eingegangen. Wellers
stellt die These auf, daß bei den Vergasungen die Opfer alle Blausäure in sich aufnahmen
und somit keine Reaktion der Blausäure mit der Wand zu dauerhaften Cyanidrückständen
stattfinden konnte. Eine annähernd vollständige Aufnahme der Blausäure durch die Atmung
der Opfer setzt voraus, daß zumindest ein Teil der Opfer während der gesamten
Ausgasungsdauer vom Zyklon B-Träger (2 Stunden) am Leben blieb. Dies würde bedeuten,
daß nur sehr geringe Mengen an Blausäure verabreicht wurden, so daß gerade genug zur
Verfügung stand, um die an den Wänden stehenden Menschen mit einer kaum merklichen Dosis
zu belegen. Dies hätte bei diesen Menschen dann in erster Linie zu einem Erstickungstod
durch Sauerstoffmangel geführt51. Diese These hat den
Nachteil, daß sie den Zeugenaussagen vom schnellen Gastod52
sowie von der angeblich verwendeten Giftmenge53
entgegensteht. Um die praktisch nicht vorhandenen Cyanidkonzentrationen in den
Leichenkellern I/'Gaskammern' der Krematorien II und III in Birkenau zu erklären, ist man
aber unbedingt auf diese aussagenwidrige These angewiesen.
Im Endeffekt bedeutet sie, daß die SS sich die Zugabe des Giftes gespart hätte, da auch
ohne Gift alle Opfer in ähnlichen Zeiträumen in den vermeintlich gasdichten Räumen
erstickt wären. Bei Verzicht auf die Zyklon B-Zugabe hätten sich zudem die Bewacher der
SS nicht den Gefahren des schwer handhabbaren Giftes aussetzen müssen. Weiter hätte man
dieses teure und rare Schädlingsbekämpfungsmittel für die dringend nötigen Sach- und
Raumentwesung aufgehoben, anstatt es sinnlos als Zugabe für Erstickungskammern zu
verschwenden. Schließlich ergäbe sich bei Verwendung sehr geringer Mengen Blausäure die
paradoxe Situation, daß dadurch der Hinrichtungsprozeß gegenüber einer reinen
Erstickung durch Sauerstoffmangel künstlich verlängert würde. Tödlich wäre die Zugabe
sehr geringer Blausäuremengen nämlich nur für die Opfer, die nahe den Zyklon
B-Einwurfstellen stünden. Denn nach der These von Wellers haben diese annähernd alle
Blausäure in sich aufgenommen, so daß die Wand wie auch die Opfer an der Wand keine
tödlichen Blausäuremengen mehr erhielten. Nach dem Tod der Opfer nahe der Einwurfstellen
stünde den wenigen Überlebenden fern den Einwurfstellen somit etwas mehr Sauerstoff zur
Verfügung, als wenn alle Opfer einen ausschließlichen Erstickungstod erleiden würden.
Schließlich muß man sich wundern, wie flexibel man in der Argumentation je nach Sachlage
sein kann. Wurde bisher darauf verwiesen, daß die Existenz von Cyanidverbindungen in den
durch Eisenblau verfärbten Mauern eines Raumes im ehemaligen Konzentrationslager Majdanek
der Beweis für Menschenvergasungen sei54, so soll dieser
fehlende Beweis in Auschwitz nunmehr kein Hinweis dafür sein, daß es dort keine
Menschengaskammern gab. Folgt man der neueren Logik von Wellers, so können die
Cyanidrückstände in Majdanek nicht von Menschenvergasungen, sondern nur von Entlausungen
herrühren, womit die Vergasungsberichte über Majdanek zweifelhaft werden.
Die neuartige, bisherigen Positionen widersprechende These von G. Wellers entpuppt sich
also bei näherer Betrachtung als willkürliche und realitätsferne Hilfskonstruktion.
Auch bei G. Wellers erstaunt schließlich, daß wiederum ein Nichtfachmann auf den
Leuchter-Report reagiert, als ob es in der Welt keine Ingenieure und Chemiker gäbe.
6.5. Stellungnahme Dr. J. Bailer51
Trotz seiner Promotion in Chemie gelangt Bailer zu dem Schluß, daß Blausäure mit den in den Wänden befindlichen Eisenverbindungen keine merklichen Reaktionen eingehen könne. Die Analysenergebnisse Leuchters bezüglich der Entlausungskammern seien daher Artefakte (entweder Anstrichfarbe oder Fälschung). Er diskreditiert sich damit mehrfach: Erstens hat er sich nicht um die tatsächlich ablaufende Chemie anhand von Fachliteratur bemüht, was an der vollkommen fehlenden Zitierung ebendieser erkennbar ist. Daran hätte er erkennen müssen, daß seine Unterstellungen und Schlußfolgerungen vollkommen fehl gehen. Zweitens hat er es nicht für nötig befunden, vor Ort in Auschwitz die Fakten zu erkunden, anhand derer er die Falschheit seiner Aussage bemerkt hätte.
Die schon im Abschnitt 4.3.2. angeführten Fragwürdigkeiten dieses Gutachtens
seien hier zusammengefaßt. Das Prof. Dr. Jan Sehn Institut für Gerichtsgutachten,
Abteilung für Gerichtstoxikologie, erstellte im Auftrag des Auschwitz-Museums 1990 ein
Gutachten, in dem, wie bei Leuchter, in Mauerproben aus den angeblichen 'Gaskammern' nach
Cyanidrückständen gesucht wurde. In diesem Gutachten herrscht ein vollkommenes
Einheiten-Chaos, so daß eine vernünftige Auswertung unmöglich ist. So gibt dieses
Gutachten die gefundenen Cyanidkonzentrationen in µg (KCN) pro 100g an, eine unübliche
Einheit. Beim Vergleich der Krakauer Analysenwerte mit denen von Leuchter und anderen
inzwischen angefertigten Gutachten, die durchweg nach international genormten Verfahren
ihre Analysen durchführten, erkennt man sofort, daß die Meßergebnisse Krakaus unhaltbar
sind. Deren Ergebnisse liegen unterhalb der Nachweisgrenze der amerikanischen und
deutschen Norm (1 bis 0,5 mg Cyanid pro kg Material), sogar solche Proben, die durch
ihren blauen Schimmer deutlich im Bereich von einigen tausend mg pro kg Cyanid zu erwarten
gewesen wären. Hier ist zum einen ein Größenordnungsfehler, zum anderen aber
auch ein meßmethodischer Fehler zu finden, da die von den Polen
angewendete Methode (Diffusionskammer) für die Cyanidspurenanalyse ungeeignet
ist.
Trotz der Tatsache, daß die Mauern der angeblichen 'Gaskammer' des Stammlagers
(Leichenhalle) vollständig nicht und die der 'Gaskammer' (Leichenkeller I) des
Krematoriums II teilweise nicht der Witterung ausgesetzt waren, erklärt das Krakauer
Institut die negativen Analysenergebnisse aus den vermeintlichen 'Gaskammern' wie folgt:
»Cyanwasserstoff ist
eine schwache Säure, was zur Folge hat, daß sich ihre Salze in Gegenwart von stärkeren
Säuren leicht zersetzen. Eine solche stärkere Säure ist sogar Kohlensäure, die durch
Reaktion von Kohlendioxid und Wasser entsteht. Stärkere Säuren wie z.B. die
Schwefelsäure zersetzen Cyanide leichter. Dauerhafter sind komplexe Verbindungen von
Cyanid-Ionen mit Schwermetallen. Das schon erwähnte "Preußisch-Blau" zählt zu
solchen Verbindungen, aber auch dies zerfällt langsam in saurem Medium.
Daher war es kaum zu erwarten, daß sich nach 45-jährigem Zeitraum derivate Verbindungen
von Cyaniden in Baumaterialien (Putz, Ziegel), die den Umwelteinflüssen (Niederschläge,
saure Oxide, besonders Stickstoffmonoxid) ausgesetzt sind, erhalten würden.«
Wie der chemischen Fachliteratur entnehmbar, sind diese Aussagen besonders bezüglich der vermeintlichen Säureempfindlichkeit des Berliner-Blau-Pigmentes unhaltbar, da es sich gerade durch besondere Säurestabilität ausweist56. Ein in der Nähe von London durchgeführter Langzeittest hat darüber hinaus die enorme Stabilität des Pigments bewiesen57. Hätte das Institut seine Vergleichsproben von den nahe den mutmaßlichen 'Menschengaskammern' gelegenen Entlausungsgebäuden Bauwerk 5a und b genommen, so hätte das Bemerken der bis heute (!) äußerlich blauen Wände dieser Gebäude kaum zu diesem Fehlurteil geführt. In einem späterern Schreiben bestätigt das Institut, daß es weder ein angemessenes Nachweisverfahren angewendet hat, noch daß es genügend Sachverstand bezüglich der hier ablaufenden Chemie hat58:
»IV. Mit der von uns
angewandten Methode waren wir nicht imstande alle Zyanidverbindungen zu bestimmen. Z.B.
von Berliner-Blau kann nur ein Teil von Zyanidionen abgespalten werden. Wir mußten uns
dabei mit IR-Spektroskopie bedienen aber nur für qualitative Ergebnisse [
]
VIII. Das Wasser aktiviert viele chemische Prozesse. Die Kammern waren ganz gewiß nass.
Was für einen Einfluß das auf die Bindung von HCN durch Zement (Wandputz) ausübt - ist
uns unbekannt [
]
IX. Die blauen Flecken auf den äußeren Wänden des Bauwerkes 5a in Birkenau sind nicht
leicht zu erklären. Vor allem müssen wir prüfen, ob es wirklich Berliner-Blau ist [
]«
Das
Sachverständigengutachten des Geisteswissenschaftlers Prof. Jagschitz, vorgelegt im
Frühjahr 1992 vor einem Wiener Gericht, wurde streng nach dem unwissenschaftlichen Motto
'Non audiatur et altera pars' (Man möge keine anderen Argumente anhören) angefertigt.
Herr Jagschitz weigerte sich standhaft, mit technischen und naturwissenschaftlichen
Experten zusammenzuarbeiten, und spielte sich somit als Experte für die im Raume
stehenden technischen und naturwissenschaftlichen Probleme auf60.
Weiterhin legte er dem Gericht nur einen mündlichen Bericht über seine Arbeit vor, was
für 3 Jahre Arbeit ein trauriges Ergebnis darstellt.
Prof. Jagschitz räumt der revisionistischen und der etablierten Forschung ähnliche
Qualitäten ein. Er stützt sich vor allem auf Zeugenaussagen, wobei er die
quellenkritischen Probleme zwar eingesteht, aber gleichzeitig für nicht relevant
erklärt. Indem er die Zeugenaussage von Dr. Fischer zitiert, bestätigt er, daß die
Zeugen von sehr kurzen Tötungszeiten (hier 2 Minuten) berichten, also vom Einsatz sehr
großer Blausäuremengen. Damit straft er die Thesen vom Einsatz geringster Giftmengen von
Wellers, Bailer, Wegner u.a. Lügen. Naturwissenschaftliche Gutachten hält er für
völlig unnötig, da die Beweislage durch die Zeugen und durch die weltweite Anerkennung
dieser Zeugnisse ausschlaggebend sei.
Daneben stützt sich Jagschitz auf ähnliche Argumente wie Pressac, so z.B. auf die These,
daß die Errichtung großer Kremierungsanlagen Beweis für die Massenvernichtung sei.
Prof. Jagschitz kann sich nach eigener Aussage bezüglich der Kremierungskapazität in
Birkenau nur auf ein Dokument stützen, auf das sich auch J.-C. Pressac und W. Wegner
berufen. Dieses angeblich im Juni 1943 erstellte Dokument unbekannter Herkunft stellt eine
Kapazitätsberechnung für alle 5 Krematorien an, obwohl zur angeblichen Erstellungszeit
dieses Dokumentes das Krematorium I bereits ausrangiert wurde, das Krematorium II wegen
einer Reparatur stillgelegt war, das Krematorium IV schon defekt und aufgegeben war und
das Krematorium V wegen Materialprobleme nur zeitweise einsatzfähig war (es fiel kurze
Zeit später komplett aus).61 Zudem enthält das Dokument
viele Fehlberechnungen und technische Unsinnigkeiten, so daß man zumindest an der
Kompetenz des Erstellers dieses Dokumentes zweifeln muß62.
Über die Diskrepanz zwischen der von Kremierungsfachleuten angegebenen Maximalkapazität
der Birkenauer Krematorien (einige hundert täglich) und der u.a. von Prof. Jagschitz
aufgrund dieses Dokumentes untergeschobenen Kapazität (viele tausend täglich)
äußert sich Jagschitz so:
»Ich sehe zum Beispiel keine Möglichkeit zu begreifen, wenn in einem, meiner Meinung nach eindeutigen Dokument von ca. 4.700 etlichen Kremierungen [täglich] durch die vier großen Krematorien berichtet wird, [ ], daß dann irgendein Krematoriumsfachmann aus der USA herkommt und sagt, es können nur Hundert gewesen sein, das ist für mich wirklich zu hoch, ich begreife das nicht,[ ]«
Bei solch
offensichtlicher Inkompetenz besitzt Prof. Jagschitz die Dreistigkeit, das Einholen
technischer und naturwissenschaftlicher Gutachten für unnötig zu halten.
Weiterhin interpretiert Prof. Jagschitz ein Dokument, in dem der Lagerkommandant von
Auschwitz, R. Höß, in einem Schreiben an alle Stellen des Lagers aufgrund eines Unfalls
zu besonderer Vorsicht bei Barackenentlausungen mahnt63, als
Beweis für Menschenvergasungen! Pressac stellt in seinem Buch unmißverständlich klar,
daß dieses Dokument nicht von Menschenvergasungen, sondern von Barackenentwesungen
handelt, wie seinem Inhalt auch leicht zu entnehmen ist.
In einigen Dingen überrascht Prof. Jagschitz: Er hält die autobiographischen
Bleistift-Niederschriften von R. Höß für zweifelhaft, da die Handschrift deutlich
erkennbar nicht die von R. Höß aus den frühen vierziger Jahren ist. Zu der Gesamtzahl
der in Auschwitz Getöteten läßt er ebenso Sensationelles verlautbaren: Er setzt für
die untere Grenze der in Auschwitz Getöteten einige Hunderttausend an.
Der Deutsch-Dozent G.
Fleming sagt aus, daß er in den Archiven Moskaus in 8 bis 9 Tagen genügend Material
analysiert habe, um in der Lage zu sein, Pressacs Indizien zu vervollkommnen. Dazu habe
Fleming pro Tag angeblich 800-900 Papiere geprüft oder 80-90 Papiere stündlich. Bei
einem 10 Stunden Netto-Arbeitstag, was mit Ruhe- und Essenspausen ca. 12-14 Stunden Arbeit
pro Tag bedeutet hätte. Er hat also pro Papier ca. 40-45 Sekunden Zeit zur Prüfung
gehabt. Wenn diese Papiere im Schnitt 2 Seiten haben, sind dies 20-22,5 Sekunden pro
Seite. Ein wahrhaftes Genie! Gesichtet haben mag er die Dokumente. Auf Echtheit,
Authentizität, Relevanz etc. kann er sie aber unmöglich geprüft haben.
Nach G. Fleming gilt die als geheim eingestufte Dringlichkeitsanweisung zur Errichtung von
Krematorien im Lager Auschwitz-Birkenau als Beweis für die Massenvernichtung. Die
Errichtung der Krematorien nach dem Auftreten der viele tausend Opfer fordernden
Typhus-Seuchen (vor allem im Sommer '42) war im Winter '42/'43 in der Tat dringlich, da
die im Sommer mangels Kremierungskapazität in Massengräbern vergrabenen (und eben nicht
verbrannten!) Typhus-Leichen bei Tauwetter im Frühjahr das Grundwasser von Birkenau
verseucht hätten. Selbstverständlich spricht man im Krieg nur ungern über Seuchen im
eigenen Machtbereich. Logischerweise wurden derartige Anweisungen mit einer entsprechenden
Geheimhaltungsstufe versehen.
Als weiteres gewichtiges Argument für die Vernichtungsthese führt Fleming ein Dokument
an, das die öffentliche Verwendung von Bauplänen der Anlagen in Birkenau verbietet.
Pressac zitiert Zeugen, aus deren Aussagen klar hervorgeht, daß Baupläne und -fotos des
Lagers Birkenau inklusive der Krematorien in den öffentlich zugänglichen Gebäuden der
Bauleitung der Waffen-SS ausgehängt waren und eingesehen werden konnten65.
Daß es Befehle gegeben hat, die dieses unterbinden sollten, kann man sich sehr gut
vorstellen. Alles andere würde eher verwundern, schließlich war das Lager kein
Erholungsheim. Als Arbeitslager mit kriegswichtiger Produktion konnte die deutsche
Heeresleitung unmöglich an einer Verbreitung der inneren Details interessiert sein.
Als weiteres Indiz zur Stützung seiner These verweist Fleming auf die Tatsache, daß beim
Baufortgang der Krematorien II und III in Birkenau die Zugänge zu den Kellerräumen
verlegt wurden. Diese neuen Zugänge seien im Gegensatz zu den alten Zugängen nicht mit
Leichenrutschen versehen gewesen. Fleming schließt sich Pressacs Meinung an, daß dies
ein Indiz der Massenvernichtung sei, da Leichen keine Treppen hinabgehen könnten. Es sei
damit bewiesen, daß die Menschen, die in dem Krematorium verbrannt wurden, noch lebten,
als sie dieses betraten.
Das Problem der Verlegung des Zugangs zum Keller der Krematorien II & III ist
ausführlich im Abschnitt 1.3. behandelt worden und soll hier
kurz rekapituliert werden. Da der Plan für diese Krematorien ursprünglich für den
Neubau eines Krematoriums im Stammlager in 3 km Entfernung bestimmt war, mußten mit der
Planumstellung bei Verlegung nach Birkenau Veränderungen durchgeführt werden. Dies
betrifft zum einen die wasserdichte Isolation der Keller wegen des hohen
Grundwasserstandes, zum anderen die Verlegung des Kellerzuganges, da die Zufahrtsstraße
in Birkenau an der anderen Gebäudeseite lag als am ursprünglichen Planungsort im
Stammlager. Seltsamerweise hat man mit letzteren Planungsänderungen erst begonnen, als
man den alten, an falscher Stelle befindlichen Zugang schon errichtet hat, eine Art
Schildbürgerplanung. Den alten Zugang hat man in der Folge still gelegt. Die Planungen
für die neuen Zugänge wie auch der Baufortgang an den Krematorien III bis V erfolgten im
Gegensatz zum Baufortgang am Krematorium II nach Stalingrad. Ab dieser Zeit herrschte
überall Materialmangel. Gerade dieser Mangel war schließlich die Ursache für den
Ausfall der Krematorien IV und V unmittelbar nach Betriebsbeginn. Unter anderem wurde der
neue Abgang in den Leichenkeller II mit seinen ca. 10 Stufen ohne Leichenrutsche gebaut.
Da man aber Leichen auf einer Bahre durchaus 10 Stufen hinabtragen kann, dürfte dies der
Verwendung der Räume als Leichenkeller keinen Abbruch getan haben. Schließlich muß man
auch unter Verwendung einer Leichenrutsche Hand anlegen: von der Sterbestätte der Leichen
zum Transportmittel, von diesem zur Rutsche, von dieser zur Aufbewahrungsstelle, von dort
zum Aufzug, von dort zum Ofen bzw. auf die Einschubvorrichtung. Unzweifelhaft bleibt
schließlich, daß die vielen Seuchentoten des Lagers Birkenau genau über diesen Zugang
in die Leichenkeller gebracht wurden, ohne daß sie diesen Weg zu Fuß zurücklegen
mußten. Es muß schon erstaunen, daß J.-C. Pressac, G. Fleming und andere hierin ein
kriminelles Indiz zu erkennen glauben.
Zuletzt führt Fleming Dokumente an, die im Zusammenhang mit der Beschaffung von Zyklon B
für das Lager Auschwitz von Materialien zur »Judenumsiedlung« sprechen. Dies sei nach
Fleming einer jener Tarnbegriffe, hinter denen sich der Massenmord verberge. Wenn die
Juden aber tatsächlich umgesiedelt werden sollten bzw. worden sind, dann sind sie durch
die Arbeits- und Durchgangslager geschleust worden, wo sie bei Aufnahme wegen der
Seuchengefahr die Wasch-, Entlausungs- und Desinfektionsmaßnahmen über sich ergehen
lassen mußten. Insofern waren Anlagen und Mittel für diese Behandlung nötig zur
Durchführung der Judenumsiedlung, wenn man das Massensterben unter den Juden wie unter
ihren Bewachern bzw. allen zukünftigen Kontaktpersonen im Umsiedlungsgebiet vermeiden
wollte. Zyklon B aber war im Zweiten Weltkrieg das Schädlingsvernichtungsmittel
schlechthin! Mit ihm wurden überall in Europa Entlausungsaktionen durchgeführt, denn die
Laus war besonders im Hinblick auf die Typhus-Seuche (Fleckfieber) der
Krankheitsüberträger Nr. 1. Wie sehr diese Laus gefürchtet wurde, beweist der Spruch in
einem der Kleider- und Sachentlausungsgebäude in Birkenau: »Eine
Laus, Dein Tod«. Das angebliche Indiz Flemings bekommt also nur dann Gewicht, wenn
man die Aussage des Dokuments inhaltswidrig deutet, dem Dokument also eine Aussage
unterschiebt, die es nicht macht.
G. Fleming hat aus seinen Archiv-Studien in Moskau nichts nennenswert Neues ans Tageslicht
gebracht. Seine angeblichen Indizien erweisen sich wie die von Pressac bei näherer
Betrachtung als Wunschkonstruktionen ohne realen Hintergrund.
Der Leuchter-Report ist
nicht die allumfassende naturwissenschaftliche Erkenntnis. Er ist auch nicht fehlerfrei.
Er wird aber durch dieses Gutachten und durch zwei Luftbildauswertungs-Gutachten66 in seinen Schlußfolgerungen bestätigt. Alle drei Gutachten
stellen übereinstimmend fest: Die angeblichen Einrichtungen zur Massenvernichtung in
Auschwitz und Birkenau waren für die bezeugte Verwendung ungeeignet.
Was bisher an Gegengutachten und Stellungnahmen erstaunlicherweise zumeist von
Nichtfachleuten erschienen ist, ist in erster Linie beschämend. Die Tatsache, daß ein
ohne Zweifel kompetenter Fachmann, der zum Komplex Stellung bezog, ohne sachliche
Diskussion und wider das Menschenrecht auf Forschungs-, Wissenschafts- und
Meinungsfreiheit sofort und zu Unrecht von seinem Amt 'befreit' und gerichtlich verfolgt
wurde, (Präsident der österreichischen Bundesingenieurkammer Lüftl67),
während ein anderer, der in Übereinstimmung mit den gleichen Rechten offensichtlich genehmen
Unsinn verzapft, zu Recht unbescholten bleibt (Bailer), erklärt aber manches.
Anmerkungen
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