5. Schlußfeststellungen
Aus chemisch-physikalischen Gründen können die bezeugten Massenvergasungen mit Blausäure in den angeblichen 'Gaskammern' in Auschwitz nicht stattgefunden haben.
Schlußfolgerung zu B:
ERKLÄRUNG: |
Der Autor dieses Gutachtens kann sich nur auf die bestehenden Zeugenaussagen und Dokumente beziehen, die allein Grundlage für die bisherige geschichtliche Betrachtungsweise in den hier behandelten Fragen sind. |