4.3.3.1. Proben 1-4: Krematorium II, Leichenkeller I
Zur Entnahme der Proben 1 bis 3 siehe Abbildung 7
(S. 21) Allgemein muß mit einer Höchstkonzentration an Cyaniden an der Oberfläche des Materials gerechnet werden. Um diese zu ermitteln, enthält Probe 1 vor allem Betonnasen der Deckenunterseite (Grate, entstanden durch die Bretterverschalung), also die exponiertesten Stellen des Betons, sowie Material von der obersten, 1 bis 2 mm dicken Betonschicht einschließlich eines Stückes bis etwa 3 mm Tiefe.
Probe 2 enthält Beton bis in eine Tiefe von 5 mm, entnommen an der Stelle, an der bei Probe 1 das bis 3 mm Tiefe hineinreichende Stück anfiel.
Die Trennung zwischen Material der obersten Schicht (Probe 1) und tieferer Schicht (Probe 2) gelang aufgrund des widerborstig harten Betons nicht vollständig.
Probe 3 ist Wandverputz bis zu der ersten Ziegelsteinreihe.
Probe 4 stammt vom Verputz des Betonträgers des Schornsteintraktes (Müllverbrennung) von Krematorium II. Sie ist nur interessant als Blindprobe neben den anderen.
Die Ergebnisse liegen in der gleichen Größenordnung wie die positiven Befunde Leuchters aus anderen angeblichen 'Gaskammern', obwohl er in der 'Gaskammer' (Leichenkeller I) des Krematoriums II nicht fündig wurde. Der Unterschied zwischen Probe 1 und 2 kann darauf hindeuten, daß tatsächlich ein Tiefenprofil im Beton herrscht. In Tabelle
16 sind Kontrollanalysen aufgelistet. Die oben mit 6,7 mg pro kg leicht positive Probe hat nun Werte unterhalb der Nachweisgrenze (0,5 mg pro kg). Damit bestätigt sich die im Abschnitt 4.2. getroffene Feststellung, daß Werte nahe der Nachweisgrenze nicht reproduzierbar sind.
4.3.3.2. Proben 5 - 8 und 23, 24: Häftlingsbaracken
Die Proben 5 und 8 stammen von einem großen Verputz- bzw. Mörtelklotz von einigen Zentimetern Dicke aus dem Großraum der jeweiligen Baracke (siehe Tabelle
15, S. 84). Ein Tiefenprofil ist nicht erfaßt worden, die Werte müssen somit als Mittelwerte angesehen werden. Die Proben 6 und 7 wurden aus dem Sonderraum im Westen der Baracke entnommen. Die Proben 23 und 24 stammen von der Außenmauer des Großraumes einer dritten Baracke.
Tabelle 16: Analysenergebnisse Institut Fresenius und Institut für Umweltanalytik Stuttgart (IUS) |
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In beiden Fällen erfolgte der Cyanidnachweis nach DIN 38 405/D13. Angaben in mg CN- pro kg. |
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Probe |
Entnahmestelle |
Fresenius |
IUS |
3 |
Leichenkeller I ('Gaskammer'), Krematorium II, Wandverputz 0-1,5 cm |
6,7 |
< NG |
8 |
1b Baracke 13, Trennmauer Koje, 3-5 cm |
2,7 |
< NG |
11 |
B1a, Bauwerk 5a, Innenseite Außenmauer (West), 1-10 mm |
2640,0 |
1430* |
25 |
unbehandelter Ziegelstein |
9,6 |
9,6 |
26 |
3 weitere Proben des begasten Ziegelsteins |
- |
<NG* |
* Diese Proben wurden nach DIN 35 405/D14 untersucht. Hier wird im Gegensatz zu D13 kein Cadmiumsalz zugesetzt. Über die Auswirkungen auf die Ergebnisse ist nichts bekannt. Nachweisgrenze (NG) jeweils 0,5 mg pro kg. |