Die Erstausgabe des Rudolf Gutachtens auf vho.org/D/rga1
Vgl. auch die revidierte Fassung dieses Abschnittes, Stand Frühjahr 1999
1.3. 'Gaskammern' im Lager
Birkenau
1.3.1. Die Krematorien II und III
Von Größe, Ausstattung und
Konstruktionsweise sind diese Krematorien durchaus mit anderen damals im Reich gebauten
Anlagen sowie mit heutigen vergleichbar[29]. In diesem Zusammenhang sei
auf den Prozeß gegen die Erbauer der Kremierungsanlagen im Lager Birkenau hingewiesen.
Das Gericht sprach im Jahre 1972 die beiden Angeklagten, Baumeister W. Dejaco und
Baumeister F. Ertl, frei, da der Verdacht auf Beihilfe zum Massenmord nicht erhärtet
werden konnte[30].
Ein besonders abgeteilter Leichenraum mit besserer Belüftung diente damals wie heute
anderenorts als Aufbewahrungsort für die Opfer von Seuchen (Infektionsleichenkeller). Der
Abbildung 7 (S. 21) ist der Grundriß des Leichenkellers I ('Gaskammer') des
Krematoriums II und spiegelbildlich entsprechend des Krematoriums III zu entnehmen; Abbildung 8 (S. 21) zeigt den Querschnitt [31]. Wie im
Querschnitt erkennbar, liegen diese Leichenkeller zum überwiegenden Teil unter der Erde.
Die längliche Bauart der Keller, ihre unterirdische Lage sowie der geringe Kontakt zu den
Kremierungsräumen bewirken eine gleichmäßig kühle Temperatur in diesen Räumen. Dies
spricht für deren Planung als Leichenkeller, als welche sie auf den Bauplänen ausgegeben
sind. Dieser Interpretation schließt sich Pressac an. Ihm zufolge sind die Anlagen
abgeleitet von einer früheren Planung für ein neues Krematorium im Stammlager aus dem
Jahre 1941[32]. Die Zugangsstraße zu den Krematorien lag in Birkenau
auf der Seite des Kamintraktes, in Abbildung 7 (S. 21) ganz oben. Dies
machte die Verlegung des Zugangs zu den Leichenkellern von der ursprünglich für das
Stammlager geplanten Stelle im Winkel beider Leichenkeller notwendig. Man schuf daher eine
Zugangstreppe zu den Büroräumen des Leichenkellers III sowie eine Treppe am Ende des
Leichenkellers II (in Abbildung 7 nicht eingezeichnet). Infolge der dramatisch
veränderten Kriegslage nach der Niederlage von Stalingrad im Winter 1942/43 wurde hier
wahrscheinlich aus Kostengründen auf eine Leichenrutsche verzichtet, wie sie für die
alte Treppe eingeplant war. Möglicherweise ist aus demselben Grund am später begonnenen
Krematorium III an vielen Stellen gespart worden[33], wie auch der
Material- und Qualitätsmangel bei den Krematorien IV und V zu deren schnellem Ausfall
geführt haben dürfte (siehe nächster Abschnitt). Der alte, für den Planungsstand des
Stammlagers vorgesehene Kellerabgang war schon zuvor fertiggestellt worden, obwohl er
später nicht mehr benutzt wurde, da kein direkter Zugang von der Straße dorthin möglich
war. Daß diese Treppe überhaupt gebaut wurde, spricht für eine überhastete
Übertragung der alten Pläne für das Stammlager auf die neue Situation in Birkenau. Die
später eingebaute Zugangstreppe am Ende der Leichenkeller II der Krematorien II und III
wird heute in dem Sinne interpretiert, daß dies der Opfereingang gewesen sei, zumal die
Leichenkeller II als Auskleidekeller für die Opfer gedient haben sollen. Die Bezeichnung
von Räumlichkeiten eines Krematoriums als Auskleidekeller muß zudem kein kriminelles
Indiz sein, da alle Leichen zur Obduktion entkleidet werden müssen. Das Fehlen einer
Leichenrutsche an dem später zugefügten Niedergang sei nach Pressac zusätzlicher Beweis
für den Umbau der Krematorien in Menschenvernichtungsgebäude, da Leichen keine Treppen
steigen könnten[34]. Eine Antwort auf die Frage, wie denn Leichen von
ihrer Sterbestätte, z.B. im Krankenlager, zu den Krematoriumsrutschen gelangten und vom
Rutschenende zu ihren Aufbewahrungsorten bzw. zu den Öfen, bleibt Pressac schuldig.
Offensichtlich aber kann man Leichen auf einer Bahre tragen, auch eine Treppe von wenigen
Stufen hinab.
![]() |
Abbildung 7, rechts: Grundriß
Leichenkeller I (angeblich 'Gaskammer') der Krematorien II bzw. III (spiegelbildlich) im Lager Auschwitz II/ Birkenau [31]. a: Leichenkeller I/'Gaskammer', 30×7×2,41 m b: Leichenkeller II/'Auskleidekeller', 49,5×7,9×2,3 m c: Räume des später unterteilten Leichenkellers III d: Leichenaufzug zum Ofenraum im Erdgeschoß e: Entlüftungskanal f: Betonstützsäulen g: Betonträger h: Nachträglich erstellter Kellereingang 1-3: Entnahmestellen Probe 1-3 Abbildung 8, links unten: Querschnitt Leichenkeller I (angeblich 'Gaskammer') der Krematorien II bzw. III (spiegelbildlich) im Lager Auschwitz II/ Birkenau [31]. 1: Entlüftungskanal 2: Belüftungskanal 3: Erdreich |
Boden und Decke des Leichenkellers I ('Gaskammer') sind aus Stahlbeton. Da die
Dübeltechnik damals noch sehr unausgereift war, goß man an der Betonunterseite konisch
geformte Holzstücke mit ein, die später zum Festschrauben von z.B. Leitungen und Lampen
dienten. Pressac interpretiert diese Holzstücke als Schraubstellen für falsche
Duschköpfe, die im Leichenkeller I angebracht gewesen sein sollen, um den Opfern einen
Duschraum vorzutäuschen[35].
Die Wände bestehen aus doppeltem Ziegelsteinmauerwerk mit einer Teerzwischenschicht zur
Isolation[33]. Die Innenwände sind mit einem harten zementreichen
Material verputzt, die Stahlbetondecke und die Stützsäulen zeigen die Maserung der
Verschalung, sind also nicht verputzt. Die Teerschicht zwischen den Ziegelmauern erscheint
wegen des hohen Grundwasserstandes im Birkenauer Sumpfgebiet als Wassersperre
unerläßlich. Beide Leichenkeller enthielten mehrere Gullys. Einem Dokument ist
entnehmbar, daß für die Leichenkeller I ('Gaskammer') der Krematorien II und III
gasdichte Türen der Maße 100 × 192 cm bestellt wurden[36]. Auf dem
Übergabeplan, also dem endgültigen Plan von Krematorium II ist die Türgröße wie auf
allen vorherigen Plänen aber mit 190 × 200 cm eingezeichnet[37]. Noch
heute müßte es möglich sein, anhand der Ruinen festzustellen, ob die Tür eventuell
enger gemauert wurde und ob Spuren der Türzargen vorhanden sind. Dafür sind allerdings
Ausgrabungen notwendig.
In der Querschnittszeichnung des Leichenkellers I sind jeweils oben und unten an den
Wänden Belüftungskanäle sichtbar, die nach Pressac als Lüftungskanäle für
Leichenkeller angelegt waren[38]. Im Grundriß kann man links und rechts
den Verlauf der Kanäle vom bzw. zum Haupttrakt erkennen. Demnach wurde der untere Kanal
zur Entlüftung benutzt. Dies soll auch für die angeblichen späteren Vergasungen so
beibehalten worden sein. Alle Kellerräume der Krematorien II und III sollen nach Pressac
eine ähnlich leistungsfähige Entlüftung gehabt haben, ebenso der Ofenraum[39],
jedoch nur der Leichenkeller I ('Gaskammer') besaß eine Luftzufuhr. Pressac gibt für
alle Räume die Leistung der Absaugmotoren an, die er angeblich der Korrespondenz der
Bauleitung des Lagers entnommen hat. Für Leichenkeller I ('Gaskammer') soll ein
3,5-PS-Elektromotor (2,5 kW) gedient haben. Mit der Motorenstärke ist freilich erst wenig
über die Leistungsfähigkeit der Lüftung ausgesagt[40]. Die
Austrittsöffnungen des Belüftungsschachtes von Leichenkeller I ('Gaskammer') mit der
Dimension 5×10 cm (50 Stück im Krematorium II, 95 in Krematorium III) waren mit
Lochblenden abgedeckt, mit jeweils rund 110 Löchern zu ca. 3,5 mm Durchmesser[41].
Eine Heizung war, obwohl angeblich zwischenzeitlich erwogen, niemals vorhanden gewesen.
Pressac interpretiert diesen zwischenzeitlich erwogenen Einbau einer Heizung als Beweis
für die Existenz der 'Gaskammern', da man Leichenkeller nicht vorheizen müsse. Er
ignoriert den Umstand, daß in jedem Krematorium die Leichen vor Frosteinwirkung
geschützt werden. Bei einem ordnungsgemäßen Betrieb dieser Anlagen hätten die
Leichenkeller also zumindest im Winter heizbar gewesen sein müssen. Zugleich
interpretiert er die Entfernung der offen verlegten Wasserleitung im Leichenkeller I
('Gaskammer') als Hinweis auf die 'Gaskammer', da die Opfer die bloß liegende Leitung
hätten abreißen können. Es bietet sich auch die einfachere, 'nichtkriminelle'
Erklärung an, daß die mangels Heizung im Winter frostgefährdete Leitung stillgelegt
werden mußte, um keinen Wasserrohrbruch zu riskieren[42].
Zum Einbringen des Zyklon B sollen auch hier Luken in der Decke vorhanden gewesen sein.
Pressac zeigt dazu einige Außenaufnahmen der Krematorien aus damaliger Zeit, auf denen
die Einfüllstutzen erkennbar sein sollen[43]. Auf dem Foto des
Krematoriums II sind allerdings nur 3 schemenhafte Refelxe erkennbar. Danach
sind die senkrecht in einer Reihe stehenden Stutzen etwa 50 cm hoch und nicht
breiter als 30 cm. Auf dem Foto
des Krematoriums III ist nichts erkennbar, obwohl die Qualität des Bildes recht gut ist.
(Es sei darauf hingewiesen, daß es mit althergebrachten Retuschiertechniken sehr leicht
möglich ist, jedes beliebige Foto zu verändern. Fotos besitzen daher kaum Beweiskraft.)
Nach der Aussage des ehemaligen Häftlings M. Kula soll es sich bei den Einfüllstutzen um
von der Zentralwerkstatt angefertigte Hohlsäulen mit quadratischer Grundfläche,
Kantenlänge 70 mm, gehandelt haben, die das Zyklon B-Präparat mittels unbekanntem
Mechanismus gleichmäßig zwischen den eng stehenden Menschen am Boden des Kellers
verteilten[44]. Dokumentarischen Beleg für diese Säulen gibt es nicht.
Nach der Interpretation Pressacs dienten vier nicht weiter definierte 'Drahtnetzeinschubvorrichtungen' als herausnehmbare Drahteinsätze in den von Kula
beschriebenen Hohlsäulen des Leichenkellers I ('Gaskammer'). Diese 'Drahtnetzeinschubvorrichtungen' sind allerdings nur im Inventarverzeichnis des
Leichenkellers II von Krematorium II, also dem 'falschen' Keller, nachträglich
handschriftlich eingetragen. Von wem und wann ist allerdings unklar. Mittels dieser Netze
soll das Zyklon B in die Kammer hinabgelassen und nach Vollzug wieder herausgehoben worden
sein[45]. Pressac zeigt eine Zeichnung der Einwurfsäule, wobei er ohne
Erklärung die Kantenlänge mit 70 cm statt 70 mm, also 10 mal größer als Kula, angibt[41]. Diese
Drahtnetzeinschubvorrichtungen können aber auch schlicht zum Einschub der Leichen in die Kremierungsöfen gedient haben. Im Falle der Verwendung als
Zyklon B-Netze wären diese wohl eher Einlaßdrahtnetze genannt worden.
Abbildung 9: Ausschnittsvergrößerung der alliierten Luftaufnahme Nr. 3185 des Lagers Birkenau vom 25.8.44. Maßstab des Originals: 1:10.000. Interessant sind die dunklen Flecken auf den Leichenkellern I ('Gaskammern') beider Krematorien (Pfeile), von denen man heute weiß, daß es keine Einwurfstutzen für Zyklon B sind. |
Abbildung 10: Auswertung der obigen Luftaufnahme, Abbildung 9. Man erkennt leicht, daß die Flecken auf den Leichenkellern I keine Stutzen sein können: zu große, unregelmäßige Flecken mit für Schatten falscher Ausrichtung. [Modifizierte Fassung gegenüber den Abbildungen 10 & 11 in der gedruckten Auflage des Gutachtens] |
|
Abbildung 11: Schemazeichnung der
Lage und Größe der Flecken (Luftaufnahme Abb. 9) auf der Decke des
Leichenkellers I ('Gaskammer') von Krematorium II und der Lage der zwei
einzig auffindbaren Löcher (eingekreist)
Rechts: Abb. 16, links: Abb. 15 [Revidiert gegenüber der gedruckten Fassung. Diese Abbildung wurden der Website Air Photo Evidence mit freundlicher Genehmigung von John C. Ball entnommen.] |
![]() |
Abbildung 12: Innenaufnahme aus der Ruine des Leichenkellers I ('Gaskammer') vom Krematorium II. Der Pfeil weist auf die Entnahmestelle der Probe 3 hin (siehe Abschnitt 4., S. 79) |
Abbildung 9 (S. 22) zeigt eine Ausschnittsvergrößerung einer alliierten Luftaufnahme vom
Lager Birkenau vom 25.8.44 [46]. Auf dem Quertrakt, dem Dach des
Leichenkellers I ('Gaskammer') von Krematorium II, erkennt man deutlich
Schatten (Pfeile). Eine stereroskopische Auswertung dieser Luftaufnahmen
ergab, daß die dunklen Flecken auf Abbildung 9 keine Erhöhungen sein
können[47]. Hatten die Zyklon B-Einwurfsäulen tatsächlich die vom
Zeugen beschriebene Kantenlänge von 70 mm, so ist dies weder mit den etwa 2 bis 3 m² in
der Fläche großen Flecken der Luftaufnahmen noch mit der Größe der rund 60 bis 80 cm
großen Durchbrüche vor Ort in Übereinstimmung zu bringen. Außerdem wären sie wegen
der mangelnden Auflösung auf diesen Luftaufnahmen kaum sichtbar. Es sei darauf
hingewiesen, daß die Kamine der Häftlingsbaracken wie die großen Krematoriumskamine
kontrastreiche, symmetrische, geradlinige Schatten werfen. Die angeblichen Einfüllstutzen
des Leichenkellers I ('Gaskammer') des Krematoriums II dagenen bilden alle in
unterschiedliche Richtungen weisende, unregelmäßige Flecken. Daraus kann man
schließen, daß es sich nicht um regelmäßige gleichartige, geometrische
Erhebungen über das flache Dach handeln kann. Anders sieht es bei den funklen
Flecken des Krematoriums III aus. Diese bilden einen regelmäßigen,
leicht meßbaren Winkel von etwa 75° zu der Ausrichtung des Haupttraktes von
Krematorium II (siehe dazu die Schemazeichnung, Abbildung 10,
S. 23).
Tatsächlich aber müßten diese Schatten die gleiche Ausrichtung haben, wie die Schatten
des Krematoriumskamins von Krematorium II, eines Kamins einer Häftlingsbaracke sowie
anderer scharf hervorstechender Teile auf dem Bild. Diese bilden im Gegensatz zu den
obigen Flecken einen 45°-Winkel zur Hauptrichtung der Krematorien II und III (siehe Abbildung 10).
Man weiß, daß der Krematoriumskamin von Krematorium II 15 m hoch war[31].
Er wirft auf dem Bild einen Schatten, der fünfmal so lang ist wie die Flecken auf dem
Dach des Leichenkellers I ('Gaskammer') von Krematorium III (Schattenlänge Kamin 20 m,
d.h. Sonnenstand etwa 37°, Fleckenlänge Leichenkeller I ('Gaskammer') Krematorium III:
rund 4 m). Das heißt nichts anderes, als daß die dazu gehörigen Einfüllstutzen 3 m
über das Dach des Leichenkellers I ('Gaskammer') von Krematorium III hätten hinausragen
müssen, was ausgeschlossen werden kann.
Der falsche Schattenwurf kann nicht durch überlange Stutzen oder 4 m lange Schlitze erklärt werden, ebenso paßt die Größe der Stutzen nicht zur Größe der auf dem Bild bei Pressac angeblich abgebildeten Stutzen[43]. Bezüglich der auf dem Dach von Krematorium III befindlichen Objekte geht man heute von nur wenigen Dezimeter hohen und breiten, 3 bis 4 m langen Objekten aus. Auf einer Aufnahme vom 13.9.44, also drei Wochen später, sind diese Flecken ebenfalls zu erkennen, wenn auch wegen Rauchbildung durch die Bombardierung wesentlich schwächer. Die Flecken auf dem Dach des Leichenkellers I von Krematorium III weisen in die gleiche Richtung wie die der Aufnahme vom 25.8.1944, trotz eines anderen Sonnenstandes[47]. Interessant ist eine undatiert vorliegende Aufnahme aus dem Winter 1944/45, aufgenommen während des Abbaus der Krematorien II und III, deren Haupttraktdächer schon abgedeckt sind, aber noch vor der Sprengung des Krematoriums V (angeblich Januar 1945)[48]. Auf dieser Aufnahme sind die freiliegenden Ofenraumlöcher der Krematorien II und III nicht zu erkennen. Daher dürften Löcher in den Dächern der Leichenkeller beider Anlagen in gleicher Größenordnung ebenfalls nicht sichtbar sein. Im Falle einer schattenwerfenden Erhebung durch etwa 50 cm bis 1 m hohen Stutzen jedoch müßte bei den Luftaufnahmen mit hoher Auflösung (25.8.1944, 13.9.1944) etwas zu sehen sein, da die auf den Aufnahmen erkennbaren Schornsteine der Häftlingsbaracken ähnlich dimensioniert sind wie die heute auffindbaren Löcher in der Decke des Leichenkellers I von Krematorium II. Danach müßten die durch diese Stutzen entstehenden Flecken eine vergleichbare Größe besitzen. Die tatsächlich sichtbaren, viel zu großen Flecken müssen wohl der allgemein felckigen, eventuell bewachsenen Erdbedeckung der Leichenkeller zugeschrieben werden.
Anmerkungen
Zweiter Teil dieses Kapitels
Dem Autor liegt eine Grundriß-Skizze des 1939 erbauten Krematoriums des
Konzentrationslagers Sachsenhausen vor, das in Anlage und Dimension durchaus
Ähnlichkeiten mit den Krematorien II und III aufweist, ohne daß es dort Massenmorde
gegeben hätte. Ebenso sei zum Vergleich auf die Konstruktionsweise moderner Krematorien
hingewiesen: H.-K. Boehlke, Friedhofsbauten, Callwey Verlag, München 1974,
besonders der Krematoriumsplan S. 117, einschließlich Amtsarztzimmer; E. Neufert, Bauentwurfslehre,
Ullstein Fachverlag, Frankfurt 1962, S. 423f.
Verfahren gegen die Baumeister W. Dejaco und F. Ertl, Aktenzeichen 20 Vr 6575/72, Hv
56/72, Wien, 18.1.-10.3.1972.
J.-C. Pressac, aaO.,
S. 319-329. Pläne zu den Krematorien II und III.
J.-C. Pressac, aaO., S. 183, über die nichtkriminelle Planung der Krematorien II und III siehe
besonders S. 264.
J.-C. Pressac, aaO., S. 187, Kosten und Übersicht über die Bauweise der Krematorien II und III.
J.-C. Pressac, aaO., S. 213 und 218.
J.-C. Pressac, aaO., S. 488, Abbildung von in der Betondecke des Leichenkellers I von Kremarorium
II noch heute sichtbaren Holzstücken.
J.-C. Pressac, aaO., S. 436. Im Inventarverzeichnis auf S. 430 erscheint nur im Krematorium II
eine handschriftlich eingetragene gasdichte Tür. Zur Abbildung der gasdichten Türen und
Luken siehe S. 46-49, 425-428, 486, 500.
J.-C. Pressac, aaO., S. 227, 311, 312.
J.-C. Pressac, aaO.,
S. 224, 289.
J.-C. Pressac, aaO., S. 355ff., Kapitel über die Lüftungsanlage der Krematorien II und III.
J.-C. Pressac, aaO., S. 374 und 377. Motorenstärke der Lüftungen für alle Räume der
Krematorien II und III.
J.-C. Pressac, aaO., S. 234: Dimension der Lüftungsausgänge; S. 487: Abbildung Lochblende der
Lüftungsausgänge sowie eine Zeichnung von Pressac von den angeblichen Zyklon
B-Einwurfsäulen.
J.-C. Pressac, aaO., S. 221, 223. Abbau der Wasserleitungen: S. 286.
J.-C. Pressac, aaO., Krematorium II, S. 340, ungefähr vom 9.-11.2.1943. Krematorium III, S. 342,
vom 25.6.1943.
E. Kogon, H. Langbein, A. Rückerl et al. (Hg.), Nationalsozialistische
Massentötungen durch Giftgas, S. Fischer Verlag, Frankfurt 1983, S. 231. Da es sich
in diesem Buch um einen Druckfehler handeln kann, sollte man allein die Originaldokumente
zur Aussage von M. Kula verwerten.
J.-C. Pressac, aaO.,
S. 231, 430, 438.
Alliierte Luftaufnahme Nr. 3185, veröffentlicht von den CIA-Angestellten D.A.
Brugioni und R.G. Poirier, Le Monde Juif, No. 97, Januar-März 1980, S. 2,
angeblich in privater Verantwortung. Originale im US National Archive.
R. Lenski, aaO. (Anm. 24), S. 356 ff., Aussage des
Luftbildauswerters Kenneth R. Wilson, Seiten 8927-8941e des Prozeßprotokolls. Nach Wilson
sind die Flecken auf den Aufnahmen vom 13.9.1944 nicht zu sehen.
Bundesarchiv, Koblenz.
Vorheriges Kapitel
Zurück zum Inhaltsverzeichnis