VI. Die Bemühungen Deutschlands um allgemeine Abrüstung
Das Deutsche Reich war 1926 Mitglied des Völkerbundes geworden, hatte aber noch nicht die vorbehaltlose Gleichberechtigung zugestanden bekommen. Das drückte sich am deutlichsten in den Abrüstungskonferenzen aus, die in Genf stattfanden. Die deutsche Delegation wies immer wieder darauf hin, daß sich die Staaten dazu verpflichtet hätten, nach der vollständigen Abrüstung Deutschlands ihrerseits die Zusagen über die Rüstungsminderungen zu erfüllen. Dies sei nicht der Fall gewesen. Dadurch verweigerte man dem Deutschen Reich sein natürliches ... Recht auf gleiche Sicherheit. ... Deshalb vollzog Hitler 1933 den Auszug aus dem Völkerbund ... Erschwert wurde die Weigerung der Staaten, sich auf eine Abrüstung zu einigen, durch die Haltung Polens und durch die russische Rüstung. Polen hatte mehrmals versucht, Frankreich zu einem Präventivkrieg gegen Deutschland zu überreden (!) Hitler hatte in Genf wiederholt vorgeschlagen, alle Armeen in Europa auf 200.000 Mann zu begrenzen! Danach schlug Hitler ein 300.000 Mann-Heer vor. Auch dies wurde zurückgewiesen. So kam es, daß Deutschland nachrüsten mußte. (16. März 1935: "Gesetz für den Aufbau der Wehrmacht".) Schon am 18. Juni 1935 schloß England – den Völkerbund mißachtend – ein Flottenabkommen mit Deutschland.
Am 30. Januar 1937 legte Hitler einen Rechenschaftsbericht vor. Hitler erklärte die Unterschrift der deutschen Regierung von 1919 unter dem Vertrag von Versailles als gelöscht, insbesondere unter dem Artikel 231, der Deutschland die ausschließliche Schuld am 1. Weltkrieg aufgebürdet hatte. (vgl. Diwald, H. "Deutschland einig Vaterland", Berlin 1994, S. 16 ff)
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