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Teil 1 I Teil 2 I Teil 3 I

Landgericht Stuttgart

Das Urteil gegen Germar Rudolf (2)

4 Js 34417/93 (...) wegen Volksverhetzung u. a. (...)

13.) Verbindungen zum Remer Kreis

a) Allgemeines zum Remer-Kreis

Der ehemalige Generalmajor der Wehrmacht Otto Ernst Remer ist Aushängeschild einer Gruppe von Personen mit besonders radikaler und aggressiver "revisionistischer" Einstellung. Die Mitglieder dieser Gruppe sind nationalsozialistisch und insbesondere extrem antisemitisch eingestellt. Sie gaben Anfang der neunziger Jahre zahlreiche Pamphlete und Hetzschriften heraus, in denen vor allem immer wieder behauptet wurde, die Juden hätten den Holocaust erfunden, um das Deutsche Volk zu erpressen. Einer der führenden Personen dieses Kreises ist der Zeuge Ph., mit dem der Angeklagte ab Mitte 1991 in engstem Kontakt stand. Ph., der selbst nach außen kaum in Erscheinung tritt, ist eine der wenigen Personen, denen gegenüber der Angeklagte seine wahre Gesinnung offen zum Ausdruck brachte.

Die wichtigsten Agitationsinstrumente des Remer-Kreises waren anfänglich die J. G. Burg-Gesellschaft und der Verlag "Remer-Heipke".

Die J. G. Burg-Gesellschaft, als deren Vorsitzender Remer auftrat, berief sich auf einen jüdischen Publizisten dieses Namens zum Beweis dafür, daß auch Menschen jüdischer Abstammung Zweifel an den nationalsozialistischen Massenverbrechen hätten. In ihrem Namen wurden Flugblätter herausgegeben und Veranstaltungen abgehalten. Als "Organ der J.G. Burg-Gesellschaft" kam Mitte 1991 die Remer-Depesche heraus, die bis Anfang 1994 bis zu 7 Mal pro Jahr im Zeitungsformat erschien. Die Remer-Depesche, die in hohen Auflagen verteilt wurde, appellierte in äußerst polemischer Weise an rassistische, nationalistische, ausländerfeindliche und antisemitische Vorurteile.

Der Verlag Remer-Heipke wurde von der Ehefrau des Zeugen Remer, der Zeugin Anneliese Remer, vom Wohnsitz der Eheleute in Bad Kissingen aus betrieben. Dort erschienen vor allem die Bücher des Zeugen Remer. Daneben wurden auch "revisionistische" Werke anderer Verlage, darunter die Bücher Jürgen Grafs und das Buch des Angeklagten "Vorlesungen über Zeitgeschichte" vertrieben.

Ab Frühjahr 1993 verlegte die Gruppe um Remer ihre Aktivitäten weitgehend nach England, von wo sie vorallem unter dem Namen "Cromwell Press" arbeitete. Die bei Cromwell Press erschienenen Schriften, darunter die sog. autorisierte Fassung des "Gutachtens", konnten beim Verlag Remer-Heipke bestellt werden.

Die Gruppe um Remer hatte an unbekanntem Ort Zugang zu Druckmöglichkeiten und war daher in der Lage, Druckwerke in hoher Auflage herzustellen. Ihre Druckerzeugnisse weisen zahlreiche übereinstimmende Gestaltungsmerkmale auf (dazu S. 75 und 195 ) (1)

b) Verhältnis des Angeklagten zu Remer und Ph.

Soweit ersichtlich hatte der Angeklagte zum Zeugen Remer nur wenig persönlichen Kontakt. Er lernte ihn spätestens im Februar 1991 kennen, als er ihn anläßlich eines Seminars sudetendeutscher Jungakademiker in Bad Kissingen in dessen Haus besuchte. Der weitere Kontakt wurde im wesentlichen durch den Zeugen Ph. vermittelt, dessen Beziehung zum Angeklagten spätestens im Mai 1991 begann. Binnen kürzester Zeit entstand zwischen Ph. und dem Angeklagten eine geradezu symbiotische Beziehung, wobei dem Angeklagten die antisemitische und aggressive Ausrichtung der Aktivitäten Ph.s und seiner Umgebung von Anfang an klar war.

Im einzelnen entwickelte sich die Beziehung wie folgt:

Der erste nachgewiesene Kontakt zwischen beiden war ein Brief Ph.s an den Angeklagten vom 8.5.1991, mit dem er eine Anzeige der J.G. Burg Gesellschaft zum Holocaust im "Münchener Anzeiger" vom 30.4.1991 sowie ein Interview mit Achmed Rahmi in dem Münchner Anzeigenblatt "trabant anzeiger" übersandte. Diese Veröffentlichungen wurden im Remer-Kreis als Durchbruch gefeiert; weil es zum ersten Mal seit 1945 gelungen sei, eine umfangreichere "revisionistische" Darstellung des Themas "Gaskammern" in der "normalen Presse" unterzubringen.

Da in den Unterlagen, die Ph. dem Angeklagten übersandt hatte, davon die Rede war, daß deutsche Chemiker Dissertationen über die "Blausäure-Problematik" schrieben, stellte der Angeklagte, der vermutete, daß er damit gemeint sei, mit Schreiben an Remer vom 13.5.1991 klar, daß er über dieses Thema zwar recherchiere, aber nicht promoviere. Er bat aber um eventuelle Adressen von Chemikern, die über dieses Thema promovieren.

Am 16.5.1991 wandte sich Ph., der in der Zwischenzeit die Ausarbeitung des Angeklagten über die Langzeitstabilität von Cyanidverbindungen erhalten hatte, erneut an den Angeklagten. Der Brief beginnt mit dem Satz: "Herzlichen Dank für Ihre großartige Arbeit bezüglich preußisch Blau". Im Hinblick auf den Artikel im "Münchener Anzeiger" vom 30.4.1991, den er nochmals übersandte, bemerkte Ph.: "Galinski im Schockzustand". Außerdem teilte Ph. in seinem Schreiben mit, daß die "nächste Aktion im Anrollen" sei. Am Schluß brachte er zum Ausdruck, daß er den Angeklagten gerne treffen würde.

Mit Schreiben vom 20.5.1991 bedankte sich der Angeklagte für die zugesandten Materialien und signalisierte ebenfalls Interesse an einem persönlichen Kennenlernen. Am Schluß wünschte er Ph. "viel Erfolg bei allen Aktionen."

Zur persönlichen Begegnung zwischen dem Angeklagten und Ph. kam es spätestens am 29.6.1991 aus Anlaß einer Veranstaltung der J.G. Burg Gesellschaft im Großraum Nürnberg. Anknüpfend an den "Erfolg" der o.g. Anzeigen fand hier eine "geschlossene revisionistische Veranstaltung" mit dem Ziel statt, über die weitere Vorgehensweise zu beraten. Das Einladungsschreiben warb mit der Überschrift: "Prof. R. Faurisson und Rechtsanwalt Dr. Schaller kommen". Neben diesen beiden sollten der bekannte Rechtsextremist Meinolf Schönborn und der Zeuge Ph. Referate halten, letzterer zum Thema "Durchbruch in München/ Lageanalyse". Für Remer war das Grußwort vorbehalten. Die unmittelbare Folge der Münchener Veröffentlichungen und dieser Tagung war die Herausgabe der "Remer-Depesche", die ab Juli 1991 erschien.

Am 8.7.1991 fragte der Angeklagte bei der J.G. Burg Gesellschaft an, welche chemischen Institute und Fakultäten sich auf die Anzeige im "Münchener Anzeiger" vom 30.4.1991 gemeldet und Belege angefordert hätten. Er bat um Unterstützung bei der Suche nach Kollegen, die an den "chemischen Belangen des Themas" interessiert seien. Nachdem diese Anfrage bis zum 21.7.1991 noch nicht beantwortet war, bat der Angeklagte den Zeugen Ph. mit Schreiben von diesem Tag, die Anfrage zu beantworten.

Inzwischen hatten der Angeklagte und Ph. ihre gemeinsamen Interessen festgestellt und beschlossen, hinsichtlich des "Gutachtens" eng zusammenzuarbeiten. Mitte August 1991 fuhren beide mit dem PKW des Zeugen Ph. nach Auschwitz, um dort Analyseproben zu erheben. Hierbei fertigte Ph. die Photos, die später im "Gutachten" abgebildet werden sollten.

Auf dem Rückweg von Auschwitz machten beide bei Remer in Bad Kissingen Station. Am 23.8.1991 brachten sie die Analyseproben persönlich zur Auswertung ins Institut Fresenius, eine renomierte chemische Firma in Taunusstein bei Frankfurt, die über die Hintergründe des Auftrages nicht informiert wurde. Beide nahmen auch persönlich an der Auswertung der Proben teil.

In der Folge beriet Ph. den Angeklagten in allen Fragen der Formulierung und Veröffentlichung des "Gutachtens". Er war aktiv an den Manipulationen im Zusammenhang mit der Remeraktion und der Cromwell Fassung des "Gutachtens" beteiligt. Unter anderem fungierte er unter dem Namen "Rüdiger Kammerer" als Herausgeber und "Inhaber" des Copyrights der Cromwell Fassung sowie der Werbebroschüre "Wissenschaftlicher Erdrutsch durch das Rudolf-Gutachten", ein Name, der bereits ab Februar 1992 als Herausgebername für die geplante Buchversion des "Gutachtens" vorgesehen war. Ph. war beteiligt an der Besprechung über die Veröffentlichung des "Gutachtens", die Ende August 1992 beim Zeugen D. stattfanden. Er sorgte für die publizistische Ausschlachtung des "Gutachtens" in rechtsradikalen Pamphleten, darunter der "Remer-Depesche". Auch sonst arbeitete er mit dem Angeklagten aufs engste zusammen. So nahm er, wiewohl am Buch "Grundlagen zur Zeitgeschichte" nicht unmittelbar beteiligt, am Treffen der Mitarbeiter an diesem Buch am 3. und 4.4.1993 in Ottobrunn teil. Des weiteren verwahrte er für den Angeklagten Sicherungskopien von Disketten mit den Schriften des Angeklagten und beteiligte sich an Manipulationen zur Verschleierung der Tatsache, daß der Angeklagte fest in das rechtsextremistische Milieu eingebunden war.

Der Angeklagte wiederum war auch an den Aktivitäten des Remer-Kreises beteiligt. So beantwortete er am 13.12.1991 einen Brief des Zeugen Bartling, den dieser am 27.11.1991 an den Nordwind Verlag in Kollund/Dänemark, eine Deckadresse des Remer-Kreises, geschrieben hatte. Der Brief, in dem Bartling unter anderem Interesse am Leuchter-Report bekundet hatte, wurde einerseits unter dem Namen A. K. auf einem Briefkopf der J.G. Burg Gesellschaft beantwortet. Andererseits bat Ph. den Angeklagten unter Übersendung von Kopien des B.und des K.-Briefes, die "chemische Seite" des Briefes zu beantworten. Mit seiner Antwort übersandte der Angeklagte daraufhin seine damalige Fassung des "Gutachtens" und bot weiteren Informationsaustausch an.

In den Unterlagen des Angeklagten befand sich ein weiterer mit A. K. gezeichneter Brief der J.G. Burg Gesellschaft. Dieser war die Antwort auf einen Brief eines Dr. Ekkehard Z. vom 8.12.1991 an den "Münchner Anzeiger", wo die J.G. Burg Gesellschaft am 3.12.1991 eine weitere "revisionistische" Anzeige untergebracht hatte. Z. wollte wissen, ob der "Münchner Anzeiger" wegen dieser Anzeige Ärger bekommen habe. Die Anzeige, von der beim Angeklagten ein Exemplar gefunden wurde, bringt die rechtsextremen Ansichten des Remer-Kreise in aggressiver Weise zum Ausdruck. Unter anderem wird unter Berufung auf das "Gutachten" des Angeklagten, das als "deutsches Fachgutachten 1991 unter Beteiligung des renommierten Institutes Fresenius" bezeichnet wird, auch der Holocaust bezweifelt. Unterzeichnet ist die Anzeige von 522 Personen, darunter den Zeugen R. und D. sowie Ahmed Rahmi und Klaus Christian M. (vgl. S. 100 und 203) (2). Auf den Brief Z.s übersandte die J.G. Burg Gesellschaft in Kurzform "einige Gutachten wider die behaupteten Gaskammern in Auschwitz". Erledigungsvermerke auf dem Brief zeigen, daß Ph. an der Bearbeitung des Vorganges beteiligt war.

Vor allem wirkte der Angeklagte unter Pseudonym oder durch Zurverfügungstellen von Daten an den radikalen publizistischen Aktivitäten des Remer-Kreises mit.

E) Der Angeklagte und die publizistischen Aktivitäten des Remer-Kreises

Nach den Veröffentlichungen in den Münchner Anzeigeblättern im Frühjahr 1991 konzentrierte sich der Remer-Kreis neben Anzeigen und Flugblättern vorallem auf die Remer-Depesche. Ab Oktober 1992 wurde auch eine Reihe von Broschüren herausgegeben, an deren Erstellung der Angeklagte weitgehend beteiligt war.

1.) Die Zeit lügt!

Die erste sichergestellte Broschüre erschien im Oktober 1992 im Verlag Remer-Heipke unter dem Titel "Die Zeit lügt!". Sie ist als Antwort auf zwei kritische Artikel zum "Leuchter-Report" aufgemacht, die im September 1992 in der Wochenzeitschrift "Die Zeit" erschienen. Die Broschüre folgt damit einer allgemeinen Strategie insbesondere des Remer-Kreises, wonach man Publizität dadurch zu erlangen versucht, daß man sich an bekannte Personen und seriöse Institutionen hängt, die auf "revisionistische" Aktivitäten reagierten (Kletteneffekt) Dem entsprechend wurde auf der Frontseite der Broschüre sehr auffällig das Emblem der "Zeit" angebracht.

Als Herausgeber der Schrift, die intern als "Sonderdruck der Remer-Depesche" bezeichnet wurde, wird der Zeuge Remer benannt. Die Autoren sind mit den Pseudonymen H.K. Westphal, Dipl. Ingenieur, Dr. W. Kretschmer, Jurist, Dr. Ch. Konrad, Historiker und Dr. Dr. Rainer Scholz, Chemiker und Pharmakologe angegeben.

Inhaltlich folgt die Broschüre weitgehend den Argumentationsschemata, die sich auch in anderen Schriften des Remer-Kreises finden. Insbesondere ist darin eine Tabelle mit unterschiedlichen Angaben diverser Autoren und Institutionen über die Zahl der Opfer im Vernichtungslager Auschwitz abgedruckt, die in der Argumentation des Remer-Kreises eine zentrale Rolle spielt. Sie findet sich mit gewissen Variationen in Flugblättern, in der Remer-Depesche von November und Dezember 1992 und im Nachwort der Remer-Fassung des "Gutachtens". In ähnlicher Diktion und graphischer Aufmachung ist sie auch im Buch "Vorlesungen über Zeitgeschichte" des Angeklagten enthalten. Außerdem enthält die Broschüre Bilder von Gedenksteinen in Auschwitz mit dem Papst, die sich vorallem auf Flugblättern des Remer-Kreises finden. Die Broschüre ist teilweise durch antijüdische Polemik gekennzeichnet. So heißt es unter einem Bild des UN-Sicherheitsrates, er sei ein Instrument jüdischer Organisationen und Israels; jüdische Organisationen hätten die Welt mit der Gaskammerlüge gegen Deutschland in den Krieg gehetzt.

An der Erstellung der 32-seitigen Broschüre war der Angeklagte wesentlich beteiligt. Die letzten 10 Seiten entsprechen wörtlich dem Schlußkapitel der veröffentlichten Versionen des "Gutachtens". Außerdem enthält sie eine Grafik und zwei Tabellen, die der Angeklagte erstellte. Die Namen Dr. W. Kretschmer und Dr. Ch. Konrad benutzte der Angeklagte auch als Pseudonyme für andere Schriften (vgl. S. 164 u. 185).

2.) Wissenschaftlicher Erdrutsch durch das Rudolf Gutachten

Zusammen mit der Cromwell-Fassung des "Gutachtens" und in gleicher Aufmachung erschien bei Cromwell Press im Juli 1993 eine Broschüre mit dem Titel "Wissenschaftlicher Erdrutsch durch das Rudolf Gutachten". Als Herausgeber sind wie bei der CromwellFassung des "Gutachtens" "Rüdiger Kammerer und Armin Solms" genannt. Die Broschüre, die der Angeklagte im Zusammenwirken mit dem Zeugen Ph. gestaltete, versuchte Zweifel am Holocaust im Ganzen zu wecken. Über das "Gutachten" hinaus beschäftigte sie sich mit Fragen, die erst später im Buch "Grundlagen zur Zeitgeschichte" thematisiert wurden, so mit dem Konzentrationslager Treblinka und den Erschießungen von Babi Jar.

Von der Broschüre wurden beim Angeklagten verschiedene Druckfahnen von Vorfassungen sowie auf seinem Computer die vollständige Textdatei für eine mit August 1993 datierte zweite Auflage gefunden. Letztere ist eine Kopie einer Winword-Datei, welche mit einem für den Zeugen Ph. Iizenzierten Programm geschrieben wurde.

Der Strategie des Kletteneffektes folgend heißt es auf der Innenseite des Umschlages in Bezug auf das "Gutachten": "Weder die Max-Planck-Gesellschaft noch die gesamte Professorenschaft für Anorganische Chemie konnten fachliche Fehler entdecken !" Auf der Rückseite wird aus einem Gespräch des Angeklagten mit dem Geschäftsführer des Max-Planck-Institutes in Stuttgart vom 3.5.1993 und aus einer Erklärung des Kollegiums des gleichen Institutes vom 7.6.1993 zitiert.

Des weiteren wurde für die Broschüre ein Werbeflugblatt gefertigt mit der Balkenüberschrift: "Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften E.V. Pressereferat". Darin wird zunächst aus der Presseerklärung der Max-Planck-Gesellschaft vom 25.5.1993 zitiert. Desweiteren heißt es: "Das Rudolf-Gutachten wurde fachlich nicht beanstandet. Weder von der Max-Planck-Gesellschaft (wie der Auszug aus o.g. Presseerklärung zeigt, noch von der gesamten deutschen Professorenschaft (306) für anorganische Chemie. Das Faktum, daß die angeblichen Gaskammern von Auschwitz nicht wie bezeugt mit Zyklon B in Berührung kamen, ist damit naturwissenschaftlich gesichert.... Das deutsche Volk soll gemäß israelischen Vorstellungen weiterhin wehrlos und zahlungsbereit gehalten werden. Deshalb lügen die fremdkontrollierten Medien und Kritiker für Judenführer Bubis weiter." Es folgt ein Bestellformular, welches im wesentlichen identisch mit einem Bestellformular für die gleiche Broschüre in der Remer-Depesche von Juli 1993 ist (S. 70).

Eine Druckfahne für das Flugblatt wurde beim Angeklagten gefunden.

Zur Werbung für die Broschüre wurde auch das Flugblatt "An die Schlaumeier der reiferen Jugend" verfaßt (vgl. S. 85).

Im Literaturverzeichnis der Broschüre werden die Schriften "Die Zeit lügt!", "Vorlesungen über Zeitgeschichte" und "Der Holocaust-Schwindel" von J. Graf als Werke, die einen "einführenden Überblick auf dem neuesten Stand bieten" genannt. Auch im Text wird Werbung für "Vorlesungen über Zeitgeschichte" gemacht, so mit dem Satz: "Wer's nicht glaubt, der schlage nach bei E. Gauss, Vorlesungen über Zeitgeschichte, dort ist alles minutiös belegt".

3.) Das Remer-Interview mit Alshaab

Im Sommer 1993 erschien in einem angeblichen "Dyr Yassin Publishing House" ohne Angabe eines Erscheinungsortes die Broschüre "Das Remer-Interview mit Alshaab". Laut Impressum erfolgte die Verteilung über Cromwell Press. Die Broschüre enthält ein angebliches Interview Achmed Rahmis für die arabische Zeitung "Alshaab" mit Remer, das sich insbesondere mit der (angeblichen) Rolle des Judentums in der Welt und dem arabisch-israelischen Verhältnis befaßt. Der Text ist extrem antisemitisch. Unter anderem heißt es darin über die Juden: "Mit den von ihnen propagierten Geschichtsfälschungen knechten die Juden-Organisationen die Seelen der Nichtjuden". Außerdem werden angebliche jüdische Weltverschwörungstheorien ausgebreitet.

Auf der Innenseite des hinteren Umschlagblattes befindet sich unter der Überschrift: "Das Gutachten, daß die Welt verändern wird" eine Halbseite Werbung für "Das Rudolf-Gutachten" (Bestellung zum Preis von 35 DM, bei Bestellungen von außerhalb Deutschlands für 46 DM bei Cromwell Press). Darin heißt es, der "ehemalige Wissenschaftler des Maxplanck-Institutes Stuttgart, Diplomchemiker Germar Rudolf", weise "in einer unwiderlegbaren und akribischen Forschungsarbeit" nach, daß die "behaupteten 'Menschentötungsgaskammern' niemals mit Zyklon B in Berührung gekommen" seien. Außerdem heißt es, der Strategie des Kletteneffektes folgend, das "Gutachten" sei "von der Max-Planck-Gesellschaft, dem Wissenschaftsinstitut Nummer eins in der Welt, geprüft" worden, wobei keine fachlichen Fehler entdeckt worden seien. Die Max-Planck-Gesellschaft habe zu dem Gutachten in einer Presseerklärung Stellung genommen, worin sie die Resultate des Gutachtens wiederholt habe. Weiter heißt es: "Das deutsche Volk soll mit der Gaskammer-Lüge erpreßt und weiterhin gefügig gehalten werden."

Der Angeklagte war im Besitz einer Druckfahne der Broschüre.

4.) Auch Holocaust Lügen haben kurze Beine

Des weiteren erschien bei Cromwell Press im Januar 1994 unter dem Pseudonym Manfred Köhler die Broschüre "Auch Holocaust Lügen haben kurze Beine". Sie setzt sich mit dem Buch "Streitpunkte" des bekannten Historikers Prof. Nolte auseinander, worin die Thesen des radikalen "Revisionismus" abgelehnt werden. Die Broschüre, die mit dem Namen Prof. Noltes, der auf der Frontseite groß abgebildet ist, Werbewirkung für "revisionistisches" Gedankengut erzeugen will, wurde vom Angeklagten zumindest mitverfaßt. Von ihm und von zahlreichen anderen "führenden Revisionisten", darunter Zündel, Leuchter, Irving, Herrmann, Graf und Faurisson, sind darin Porträtfotos abgebildet. Der Angeklagte stand mit Prof. Nolte seit Anfang 1992 in engem brieflichen Kontakt und versuchte ihn vergeblich von seinen Thesen zu überzeugen. Das Pseudonym Manfred Köhler wurde von ihm auch für andere Schriften benutzt.

5.) Der Fall Rudolf

Schließlich erschien bei Cromwell Press im Jahre 1994 die Broschüre "Der Fall Rudolf'. Sie befaßt sich mit dem "Gutachten" auf dem Hintergrund des Ermittlungsverfahren gegen den Angeklagten in der Form eines Interviews mit einer nicht existenten Person namens "Wilhelm Schlesiger". Die Broschüre, die der Angeklagte selbst verfaßte, diente vorallem der Irreführung von Öffentlichkeit und Ermittlungsbehörden über die Einstellungen und Absichten des Angeklagten. Seiner Strategie entsprechend stellt sich der Angeklagte darin als interessierter "Normalbürger" mit gemäßigten politischen Ambitionen dar. Unter anderm heißt es dort:

"Schlesiger: Sehr geehrter Herr Rudolf, in der letzten Zeit wurde einiges über Sie als dem Auschwitz-Gutachter geschrieben und berichtet. Man hat Ihnen alle möglichen Extremismusvorwürfe gemacht und Sie als Chefideologen der politischen Rechten verdächtigt. Nie jedoch hat man irgendwelche Belege für diese Verdächtigungen vorgebracht. Mich interessiert nun nach allem was berichtet wurde, was Sie für ein Mensch sind. Was hat Sie in Ihrer Jugend, die Sie mit 29 Jahren ja gerade erst hinter sich gebracht haben, am meisten geprägt?

Rudolf: Am meisten wird mich sicherlich mein liberal-konservatives katholisches Elternhaus geprägt haben mit den darin übermittelten Glaubens- und Moralvorstellungen. Ich habe in meiner Jugendzeit und auch während meines Chemiestudiums immer die Nähe zur katholischen Kirche gesucht, sei es in der katholischen Jugendarbeit oder in einer katholischen Studentenverbindung, der übrigens auch Kardinal Joseph Höffner angehörte.

Schlesiger: Haben Sie sich in dieser Zeit politisch engagiert?

Rudolf: Freilich, und zwar im Sinne einer christlichen Politik. Dies hat sich aber kaum in parteipolitischem Engagement gezeigt. So war ich nur kurze Zeit in der Jungen Union, und meine Sympathie für eine bundesweite CSU ging auch zu Ende, nachdem ich festgestellt hatte, daß die CDU niemals eine bundesweite Partei neben sich dulden würde....

Schlesiger: Wo sehen Sie sich heute politisch?

Rudolf: Im Niemandsland. Ich versuche heute eine wissenschaftliche Frage rein sachlich zu bearbeiten und jede Politik herauszuhalten. Allerdings versucht alle Welt, diese Frage mit allen Mitteln zu politisieren, was nicht nur meiner Arbeit und mir selbst schadet, sondern mit Gewißheit auch denen, die damit politisieren. Außerdem bin ich durch meine Forschungen zu der Erkenntnis gelangt, daß es nichts Schädlicheres auf der Welt gibt als geheiligte Dogmen und Ideologien, die man auch gegen die Realitäten und auf Kosten dieser Welt durchzusetzen versucht oder auf gut Deutsch: Mich ekelt das schmutzige Geschäft der Politik an. (...)

Schlesiger: Welches Verhältnis haben Sie zu Juden?

Rudolf: Ich muß Ihnen gestehen, daß ich keinen einzigen kenne. Daher habe ich eigentlich gar kein Verhältnis zu ihnen. Aber selbst wenn ich einen kennen würde, hätte ich wohl eher ein Verhältnis zu einem spezifischen Menschen. Den kann man aber nie als repräsentativen Vertreter eines Juden hinstellen. Ich finde daher die Frage ein bißchen unpassend. Genauso könnten Sie mich fragen: Welches Verhältnis haben Sie zu Moslems? Das sieht bei mir ähnlich aus, nämlich gar keines. Das wäre wohl die richtige Antwort.

Schlesiger: Aber Sie machen sich doch sicher ein Bild von den Juden.

Rudolf: Das ist in erster Linie geprägt durch das Bild, das man im Religionsunterricht zu Schulzeiten vermittelt bekam, also vom alttestamentarischen Charakter. Das Bild vom modernen Judentum richtet sich vor allem nach dem jeweiligen Medienbild Israels und ist natürlich auch abhängig von den Einmischungen des Zentralrats der Juden in die bundesdeutsche Politik. Mehr Platz hat dieses Thema eigentlich nicht in meiner geistigen Auseinandersetzung mit meiner Umwelt."

6.) Deutschland Report

Ab August 1993 erschien im Verlag Cromwell Press in gleichem Format und in ähnlicher Gestaltung wie die Remer-Depesche die Monats-Zeitschrift "Deutschland Report", die in ihrer aggressiven und insbesondere antisemitischen Polemik noch über die Remer-Depesche hinausging.

Der Angeklagte hatte engen Kontakt zu den Herausgebern des Blattes und war zumindest an der Vorbereitung der neuen Zeitschrift beteiligt. So war er im Besitz der mit Juli 1993 datierten Leseprobe für die erste Ausgabe des Blattes und fühlte sich befugt, seine Meinung zu grundlegenden Gestaltungsfragen zu äußern. Die Leseprobe wurde von der damaligen Lebensgefährtin und jetzigen Frau des Angeklagten, Andrea Scheerer, die für den Angeklagten häufiger Korrekturarbeiten erledigte, auf Fehler durchgesehen. Unter anderem merkte sie im Hinblick auf die Ähnlichkeit des Namens "Scherer", der für den Chefredakteur vorgesehen war, mit ihrem eigenen Namen an: "PS. Kannst Du den Namen vom Chefredakteur noch ändern?". Der Angeklagte selbst vermerkte neben den Worten "Wolfgang Scherer, Chefredakteur" am Ende eines Artikel, der die neue Zeitschrift vorstellt: "Kannst Du den noch ändern?"

Weitere Bemerkungen des Angeklagten finden sich auf der Leseprobe nicht. Von ihm unbeanstandet blieb, daß bereits die Leseprobe einen polemischen Bezug zum "Gutachten" herstellte. In dem genannten Vorstellungsartikel heißt es, der "Deutschland Report" erscheine im Ausland, weil es in Deutschland wegen der "jüdisch-neobolschewistisch" dominierten Medien nicht möglich sei, die Wahrheit zu sagen. Zum "Beweis" wird darauf verwiesen, daß das "von der gesamten Fachprofessorenschaft und von der Max-Planck-Gesellschaft fachlich unbeanstandete Rudolf-Gutachten, das unumstößlich nachweist, daß die bezeugten 'Gaskammem' von Auschwitz niemals mit Zyklon B in Berührung gekommen sind", von allen Medien unterdrückt werde.

Unbeanstandet blieb auch, daß von zehn angekündigten Themen für die erste Ausgabe drei antitürkisch und 6 antijüdisch waren (u.a.: "Werden uns die Türken ebenso abschlachten wie die Armenier?" und "Vemichtet die Treuhand unser Volksvermögen, um das jüdisch amerikanische Bankensystem zu retten?").

Angesichts derunsäglichen Polemik des "Deutschland Reports" befürchtete der Angeklagte schließlich, daß das Bild, welches er von seinen publizistischen Intentionen zu verbreiten versuchte, durch die Tatsache gefährdet sein könnte, daß "Gutachten" und "Deutschland Report" im gleichen Verlag erschienen. Im September 1993 versuchte er daher gemeinsam mit dem Zeugen Ph. den Eindruck zu erwecken, als sei er mit dem Stil des Deutschlandreportes und der Tatsache, daß dieser zusammen mit dem "Gutachten" in einem Verlag erscheine, nicht einverstanden. Zu diesem Zweck verfaßten er und Ph. am 27.9.1993 zum Schein folgenden, mit 10.9.1993 datierten Brief an Rüdiger Kammerer in London c/o Cromwell Press: "Sehr geehrter Herr Kammerer, gestern wurde mir von einem Bekannten ein Exemplar des Deutschlandreport in Kopie zugesandt. Ich entnehme dieser Flugschrift, daß diese im gleichen Verlag erscheint, den Sie ausgewählt haben, um darin mein Gutachten zu veröffentlichen. Bei unserer Abmachung, während der ich Ihnen das Copyright zur Veröffentlichung meines Gutachtens übertrug, haben wir explizit festgelegt, daß das Gutachten in einem Rahmen veröffentlicht wird, das seinem rein wissenschaftlichen Charakter entspricht und seinem Ruf nicht schadet.

Ich muß nun feststellen, daß allein schon die Wahl des Verlages, in dem auch obiger Deutschlandreport erscheint, das Gutachten in ein schlechtes Licht rückt. Ich möchte Sie daher auffordern, dafür Sorge zu tragen, daß das Gutachten in Zukunft entweder in einem Verlag erscheint, der nicht ebenfalls derartige Publikationen verlegt wie obig erwähnten Deutschland Report, oder aber dafür Sorge zu tragen, daß Publikationen wie der Deutschland Report nicht mehr bei Cromwell Press erscheinen.

Da es auch in Ihrem Interesse sein dürfte, daß das Gutachten in einem absolut seriösen Rahmen erscheint, darf ich hoffen, daß Sie umgehend die erforderlichen Schritte zur Behebung dieses Mißstandes einleiten. Anderenfalls sehe ich unsere oben erwähnte Vereinbarung als gegenstandslos an."

Der Brief wurde auf dem Computer mit dem Programm Winword geschrieben, welches für den Zeugen Ph. Iizenziert war. Im Computer des Angeklagten fand sich eine Kopie dieser Datei, in der als Datum der ersten Erstellung "27.9.1993" festgehalten ist.

Das Datum 27.9.1993 trägt auch ein angebliches Antwortschreiben von Rüdiger Kammerer an den Angeklagten, das am 30.9.1993 in London abgesandt wurde und bei einer Durchsuchung der Räumlichkeiten des Angeklagten am 18.8.1994 gefunden wurde. Das Schreiben lautet:

"Sehr geehrter Herr Rudolf,

es gibt leider keine große Auswahl von Verlagen, die bereit sind, Ihr Gutachten "über die Bildung und Nachweisbarkeit von Cyanidverbindungen in den 'Gaskammern' von Auschwitz" zu verlegen.

Cromwell Press gehört zu den avantgardistischen Verlagen, die nicht nur Tabu-Themen anfassen, sondern sich darauf spezialisieren. Wenn dort auch der Deutschland Report erscheint, so liegt das außerhalb meiner Einflußnahme.

Sie haben ja selbst erleben müssen, daß es in Deutschland keinen Verlag gab, der Ihr Gutachten publizierte. Wenn heute Publikationen erscheinen, die dem Establishment unangenehm sind, dann brandmarkt man diese Druckwerke mit den Prädikaten "unseriös, rechtsextrem, faschistisch" usw. Dagegen kann sich niemand wehren. So ist das mit dem Deutschland Report und so ist das auch mit Ihrem Gutachten. Erinnern Sie sich nur an die Ausfalle im Wiesbadener Kurier gegenüber Ihrer Arbeit.

Wichtig ist, daß Ihr Werk unter die Leute kommt. Wenn Cromwell Press nur Bücher über Hühnerzucht herausgeben würde, dann wäre Ihr Gutachten nicht weniger Gegenstand von Verrissen. Das ist mit der Wahrheit immer so, wenn sie den Mächtigen nicht paßt".

7.) Remer Depesche

a) Ausschlachtung der publizistischen Aktivitäten des Angeklagten

Während in den Schriften des Remer-Kreises das "Gutachten" bis Frühjahr 1993 als "Deutsches Fachgutachten" ohne Nennung des Namens des Angeklagten erschien, beschäftigte sich danach insbesondere die RemerDepesche ausführlich mit dem Angeklagten und seinen Schriften.

aa) Ein erster ganzseitiger Bericht über das "Gutachten" findet sich zusammen mit der im Remer-Kreis kursierenden "Totenzahlentabelle" (vgl. S .111,181) auf der ersten Seite der Ausgabe vom Dezember 1992 (Nr.7). Darin ist auch ein Bild abgebildet, das den Angeklagten von hinten zeigt. Es handelt sich um eines der Bilder des Zeugen Ph. vom gemeinsamen Besuch in Auschwitz, das sich auch im "Gutachten" befindet.

bb) In der Ausgabe Januar 1993 (Nr. l ) wird das "Gutachten" in einer ansonsten extrem antijüdischen Ausgabe im Rahmen von Pressestimmen erwähnt.

cc) In der Ausgabe März 1993 (Nr. 2) wird für die Broschüre "Die Zeit lügt!" geworben. In der "Annonce" heißt es, die Schrift sei gegen deutsch-feindliche jüdische Organisationen gerichtet, die Geschichtsklittermotoren betrieben. Dagegen sollten "wissenschaftliche Fakten wie Splitterbomben in der von den Siegern errichteten Sandburg Auschwitz" wirken. Auch diese Ausgabe ist extrem antijüdisch.

dd) Die Ausgabe von Mai 1993 ist fast ganz dem "Gutachten" gewidmet. Auf Seite 1 wird über Remers angebliche "Notwehraktion" berichtet. Auf Seite 4 befindet sich eine Annonce für "Das Rudolf-Gutachten", in der behauptet wird, ein englisches Wissenschaftskollegium habe das "Gutachten" nachvollzogen und nachgedruckt. Es könne bei Remer zum Preis von 35 DM (bzw. 46 DM bei Bestellung aus dem Ausland,) bestellt werden. Die Ausführung erfolge von England aus.

Erstmals wird in dieser Ausgabe der Name des Angeklagten im Zusammenhang mit dem "Gutachten" genannt. Auf Seite 2 befindet sich auch ein Foto des Angeklagten, das dem "Gutachten" entnommen ist. Entsprechend der Strategie, bekannte Namen mit dem "Gutachten" in Verbindung zu bringen, wird mehrfach das Institut Fresenius als Garant für die Richtigkeit des "Gutachtens" erwähnt und von dessen Firmengebäude auf der Frontseite ein Foto abgebildet. Außerdem wird betont, die deutschen Professoren für anorganische Chemie hätten gegen das "Gutachten" keine Einwände erhoben.

Der Strategie des Kletteneffektes entsprechend wird ausführlich die einzige Reaktion der "Normal-Presse" auf die Remeraktion abgehandelt. Es handelt sich um einen Artikel des "Wiesbadener Kuriers" vom 8.5.1993, in dem insbesondere der Mißbrauch des Namens des Institutes Fresenius offengelegt wird. Die in diesem Zusammenhang angefallenen drei Briefe zwischen Remer und Fresenius werden ganz oder auszugsweise veröffentlicht. Das gleiche gilt für den Schriftverkehr zwischen der Firma Hoechst AG, Remer und dem Zeugen N., der im Zusammenhang mit der Zusendung des "Gutachtens" im Rahmen der Remeraktion angefallen war.

Der Angeklagte war von diesem Schriftverkehr informiert und versuchte ihn für propagandistische Zwecke zu nutzen. Von den abgedruckten sechs Briefen wurden beim ihm vier gefunden. Es handelte sich zum einen um ein Original Fax (Faxvermerk: 10.5.1993, 19:50) mit einem Brief Remers an Fresenius von diesem Tage. Der Angeklagte legte dieses Fax in seinen Unterlagen, die nach Korrespondenzpartnern geordnet sind, bei den Remer-Briefen ab. Zum anderen handelte es sich um einen Brief der Firma Hoechst AG vom 22.4.1993 an Remer, mit dem sich diese gegen die Übersendung des "Gutachtens" verwahrte; des weiteren um einen Brief des Zeugen N. vom 5.5.1993 an die Firma Hoechst AG, der auf letzteren Bezug nimmt und "auflklärende Worte" verlangt; schließlich um das Antwortschreiben der Firma Hoechst AG an N. vom 14.5.1993, mit dem sich die Firma auch gegenüber diesem gegen die aufgedrängte Korrespondenz wehrte.

Der Angeklagte selbst schrieb daraufhin am 19.5.1993 einen Brief an die Firma Hoechst AG, in der Hoffnung, eine weitere Reaktion provozieren zu können, die publizistisch hätte ausgeschlachtet werden können, was ihm jedoch nicht gelang. In der gleichen Absicht schrieb er am 10.5.1993 einen Brief an den "Wiesbadener Kurier", in dem er - vergeblich - eine "Gegendarstellung" verlangte.

ee) Die Juli-Ausgabe (Nr.4) erwähnt das "Gutachten" auf den Seiten 1, 3 und 4. Die Seite 4 ist überwiegend der Werbung für Schriften des Angeklagten gewidmet. Besprochen werden das "Gutachten", das Buch "Vorlesungen über Zeitgeschichte" und die Broschüren "Der wissenschaftliche Erdrutsch durch das Rudolf-Gutachten" sowie "Die Zeit lügt!"; außerdem die beiden Bücher von Jürgen Graf. Des weiteren sind Formulare abgedruckt, mit denen diese Werke im Verlag Remer/Heipke bestellt werden können. Auf der gleichen Seite befindet sich ein Zitat aus der Zeitung "Le Monde", das mit "Die Argumente der Lügner" überschrieben und mit "Wir erzwingen die Debatte" untertitelt ist.

Das Bestellformular für die Broschüre "Der wissenschaftliche Erdrutsch durch das Rudolf-Gutachten" ist inhaltlich und gestalterisch praktisch identisch mit dem Bestellformular für diese Broschüre, welches sich auf einem Werbeflugblatt von Cromwell Press von Juli 1993 befindet. Bis auf kleine Änderungen besteht vollständige Übereinstimmung in Wortlaut, Interpunktion und graphischer Aufteilung. Die Schriftanordnung und die Rabatttabelle für Massenbestellungen sind identisch. Der Unterschied besteht nur darin, daß die Bestelladresse in einem Fall der Verlag Remer-Heipke und im anderen Cromwell Press ist. Das Werbeblatt wurde beim Angeklagten gefunden.

Von der Ausgabe Juli 1993 wurden beim Angeklagten 35 Exemplare gefunden.

ff) Die Ausgabe August 1993 (Nr.5) enthält unter dem Titel "Ex-Generalbundesanwalt Alexander von Stahl: Ich bin dafür nicht zuständig" ein angebliches Interview mit von Stahl, in dem ein privater Brief von Stahls an den Angeklagten vom 13.2.1992 abgedruckt ist. Der Angeklagte hatte von Stahl am 29.1.1992 in seiner Eigenschaft als Mitglied des Cartell-Verbandes, eines Zusammenschlusses katholischer Studentenverbindungen, dem beide angehörten, angeschrieben und um ein persönliches Gespräch unter "Cartellbrüdern" über die "revisionistischen" Thesen zu Auschwitz sowie um die Vermittlung von Kontakten zu "hohen Kreisen" gebeten. In seinem kurzen Brief lehnte von Stahl eine Unterstützung des Angeklagten mit der Begründung ab, er sei dienstlich mit dieser Problematik nicht befaßt und habe im übrigen auch keinen Zweifel am Genozid der Verantwortlichen des Dritten Reiches an den jüdischen Mitbürgern. Die Veröffentlichung dieses mehr als ein Jahr alten privaten und im Grunde aus "revisionistischer" Sicht uninteressanten Briefes in der Remer-Depesche diente nur dazu, durch die Nennung eines bekannten Namens, der dazu wegen seiner Ablösung vom Amt des Generalbundesanwaltes im Juli 1993 gerade die Schlagzeilen beherrschte, Aufmerksamkeit zu erlangen.

gg) Die Ausgabe Oktober 1993 (Nr.6) erwähnt das "Gutachten" auf den Seiten I und 4. Außerdem werden das "Gutachten" und das Buch "Vorlesungen über Zeitgeschichte" auf Seite 4 noch zwei Mal gemeinsam erwähnt, einmal in einem mit "Tuisco, Stammvater der Germanen" überschriebenen Artikel (dazu S. 75, 193), in dem behauptet wird, daß die Medien die Diskussion um Auschwitz trotz Kenntnis der beiden Werke unterdrückten (dazu S.73); zum anderem in einem unsignierten Artikel über Prof. Noltes Buch "Streitpunkte", in dem bemängelt wird, daß Prof. Nolte zwar das "Rudolf-Gutachten", nicht aber andere "revisionistische" Schriften, darunter das Buch "Vorlesungen über Zeitgeschichte" zitiert habe.

hh) Die Ausgabe November 1993 (Nr.7) befaßt sich auf der ersten Seite ausschließlich mit dem "Gutachten" und dem inzwischen bekannt gewordenen Strafverfahren gegen den Angeklagten. Von diesem ist auf der ersten Seite das Portraitbild abgebildet, welches sich auch in der Broschüre "Auch Holocaust-Lügen haben kurze Beine" befindet.

b) Beteiligung des Angeklagten an Artikeln der RemerDepesche

aa) Der Angeklagte ist zumindest an einem Teil der Artikel beteiligt, die in der Remer-Depesche unter dem Namen "Tuisco - Stammvater der Germanen" erschienen. Das Pseudonym ist abgeleitet vom Namen der Studentenverbindung "Tuisconia" in Bonn, deren Mitglied der Angeklagte war.

Im August 1993 heißt es in einem solchen Artikel, die "Holocaust Gläubigen," würden die "Auschwitzlüge" mit "rattenhafter Wut" verteidigen. Die Formulierung "rattenhafte Wut" erscheint im gleichen Kontext im Entwurf des Angeklagten für einen Artikel für die Zeitung Alshaab, der im gleichen Zeitraum entstand (S. 80).

In der Ausgabe Oktober 1993 heißt es im "Tuisco"Artikel, ein Bekannter des Verfassers habe in Frankfurt als Taxifahrer eine Unterhaltung zwischen den Journalisten Joachim Fest und Georg Reißmüller von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung über das "Rudolf-Gutachten" mitgehört. Über den Inhalt dieses Gespräches berichtete der Angeklagte dem Zeugen Dr. Bartling in einem Brief vom 25.9.1993 mit ähnlichen Worten, wie sie im "Tuisco"-Artikel Verwendung finden. Ebenso wird dieses Gespräch auch im Entwurf des Artikels für die NPD-Zeitschrift "Deutsche Stimme" erwähnt (vgl. S. 164).

bb) Für den "Leitartikel" der Ausgabe Oktober 1993, der sich mit dem angeblichen Alshaab Interview Remers befaßt, stellte der Angeklagte zumindest Daten zur Verfügung. Der Artikel weist zahlreiche Gemeinsamkeiten mit dem Entwurf des Angeklagten für den Alshaab-Artikel (S. 79) auf. So wird in beiden Artikeln ein Zitat von Prof. Wolffsohn aus der Frankfurter Allgemeinen vom 15.4.1993 angeführt, in dem vom Judentum als "Ersatzreligion" die Rede ist. Am Schluß heißt es in der RemerDepesche: "Die zweite europäische Kolonialexpedition in Palästina wird wie der erste Versuch zur Zeit der Kreuzritter zusammenbrechen". Im Alshaab-Entwurf heißt es: "Es zerbricht der nach den mittelalterlichen Kreuzzügen zweite Versuch Europas, in Palästina auf Dauer eine europäische Enklave gegen den Willen der Araber zu errichten."

c) Sonstige Hinweise auf Verbindungen zwischen dem Angeklagten und der Remer-Depesche

Auf Seite 2 der Ausgabe Oktober 1993 (Nr.6) befindet sich das Gedächtnisprotokoll eines Interviews mit dem Leiter des Internationalen Suchdienstes des Internationalen Roten Kreuzes in Arolsen, Dr. Biedermann, über die Totenbücher von Auschwitz. Als Namen der Interviewpartner werden in der Remer-Depesche Stephan Heinze und Werner Schumacher angegeben. Beim Angeklagten wurde eine Kopie der Originalfassung des Interviews gefunden. Daraus ist ersichtlich, daß das Interview tatsächlich von dem "Revisionisten" Kempkens, mit dem der Angeklagte in Kontakt stand, und Ph. geführt wurde; außerdem ist hierin vermerkt, daß Ph. bei dem Interview in Arolsen unter dem Namen Denzel auftrat.

Im anschließenden Kommentar zu diesem Interview ist eine vom Angeklagten erstellte Tabelle abgebildet, die das Alter der registrierten Toten des Konzentrationslagers Auschwitz enthalten soll. Die Tabelle erscheint erstmals in einem Brief des Angeklagten an den Zeugen Bartling vom 19.8.1992. Darüber hinaus ist sie in der Broschüre "Die Zeit lügt!" sowie in dem Buch "Vorlesungen über Zeitgeschichte" abgebildet.

8.) Gemeinsamkeiten der Schriften des Remer-Kreises

Die genannten Schriften des Remer-Kreises weisen folgende Gemeinsamkeiten auf:

Die Broschüre "Die Zeit lügt!", die im Verlag RemerHeipke erschienen ist, und die vier Cromwell Broschüren haben ein einheitliches Format. Sie sind sämtlich auf Hochglanzpapier gedruckt und haben eine gleichartige Bindung. Vergleichbares Format und Papier haben auch die Remer- und die Cromwell- Fassung des "Gutachtens". Beide sind auch nach dem gleichen Verfahren gebunden.

Als verantwortlich für Satz und Druck wird für "Die Zeit lügt!" eine Firma "Euro-Publications" in Barcelona, für alle Cromwell-Schriften (Broschüren, "Gutachten" und Deutschland Report) sowie ab Herbst 1992 für die Remer-Depesche und die Remer-Flugblätter eine Firma "Euro Prints" in Barcelona angegeben.

Die Remer-Depesche erschien ab März 1993 im Verlag Media-Concept in 20 Madeira Place, Brighton. Die gleiche Adresse wird in der Broschüre "Der Fall Rudolf" für den Verlag Cromwell Press angegeben.

Cromwell Press als Verlag und Euro-Prints als Drukker sah der Angeklagte noch Mitte des Jahres 1994 für das geplante Anti-Pressac Buch (vgl. S. 187) vor

F) Sonstige Hinweise auf rechtsextremistische und antisemitische Einstellung des Angeklagten

In seiner Korrespondenz hielt der Angeklagte in aller Regel die taktische Attitüde des nur an der Sache interessierten Wissenschaftlers ohne politische Ambitionen durch. Seine wahren Ansichten indessen werden in den folgenden Dokumenten deutlich:

a) Die Einstellung des Angeklagten zu jüdischen Mitbürgern offenbart sich in seinem Schreiben an den Zeugen Ph. vom 1.3.1993. Darin heißt es:

"Lieber Karl,

ich danke Dir herzlich für den Newsweek-Artikel. Amerika ist in dieser Hinsicht eben doch das Land der Freiheit. Wir dagegen sind nach dem Yorschlag unseres Präsidenten Weizensack, den Schwerstverbrecher I. Bubis (Frankfurter Baubestechungsskandal, Schleichwerbungsaffäre des BR, Schwarzhandel, wahrscheinlich heute sogar noch Drogenhandel) zum Bundespräsidenten zu wählen, vollends im Tollhaus gelandet. Für mich heißt dieser Staat seit dem 28.2.1993, dem Tag, da ich die Nachricht von Weizensacks glorreicher Idee erhielt, nunmehr die JRD Judenrepublik Deutschland ..."

b) Wenig verblümt über Juden und Auschwitz äußerte sich der Angeklagte auch gegenüber Rechtsanwalt Dr. Herzogenrath-Amelung. Dieser hatte ihm im Oktober 1992 einen Artikel des Rechtsprofessors und Publizisten G. Werle zum Thema "Der Holocaust als Gegenstand der bundesdeutschen Strafjustiz" übersandt, der in der Zeitschrift "Neue Juristische Wochenschrift" erschienen war. Der Angeklagte, der den Artikel bereits vom Zeugen Ph. erhalten hatte, antwortete darauf mit einem stark emotional gefarbten Schreiben vom 31.10.1992 an Rechtsanwalt Dr. Herzogenrath-Amelung. Über den Frankfurter Auschwitz Prozeß von 1963 heißt es darin, die Staatsanwaltschaft habe "gerade im Frankfurter Prozeß durchweg aus jüdischen Bluthunden" bestanden. Außerdem ist von einer "seit Jahrzehnten von einer milliardengewichtigen und schier unendlich mächtigen Lobby aufgebauten Holocaust-Story" die Rede. In Hinblick darauf könne es sein, daß die damaligen Angeklagten und Verteidiger lieber eine falsche Verurteilung mit niedriger Strafe akzeptiert hätten, als den Holocaust im Kern zu bestreiten. Am Ende schreibt der Angeklagte: "Nun weiß ich nicht, was Sie mit diesem Artikel bezwecken wollten: Wenn Sie meinen, daß dieser Herr gewichtige Argumente gegen meine Überzeugungen hat, so kann ich nur konstatieren: Dieser Mann ist von der Seuche der Holocaust-Hysterie dermaßen intensiv verfallen, daß ich für ihn kaum Rettung sehe".

c) Völlig unbedeckt hielt sich der Angeklagte in dem Entwurf eines Artikels, den er für Achmed Rahmi schrieb. Zu dem Text, der sich im Computer des Angeklagten fand und der wegen der Beschlagnahme des Computers nicht veröffentlicht wurde, kam es auf Anregung von Rahmi. Dieser traf den Angeklagten im Sommer 1993 zufällig in den Wohnräumen des Zeugen Ph. in Frankfurt und bat ihn, für ihn den Entwurf eines Artikels über das "Gutachten" zu schreiben. Der Artikel sollte im Namen Rahmis in der Zeitung "Alshaab" erscheinen. Rahmi notierte hierfür auf einem DIN A 4 Blatt in französischer Sprache eine Reihe Stichworte für Gedanken, die in dem Artikel berücksichtigt werden sollten. Dazu gehörten der wesentliche Inhalt für die politischen Schlußfolgerungen, die aus dem "Gutachten" nach seiner Meinung zu ziehen sind. Diese Stichworte formulierte der Angeklagte unter der Überschrift "Politische Folgen" wie folgt aus:

"Der jüdische Geschichtsprofessor M. Wolffsohn schrieb am 15.4.1993 in der angesehensten deutschen Tageszeitung, der Frankfurter Allgemeinen: '... Diese Dejudaisierung des Judentums durch ... die religiöse Entleerung bewirkte, daß die jüdische Geschichte, ... und nicht mehr die Religion jüdische Identität stiftet. Die Juden benötigen deshalb den Holocaust als allgemeines und, daraus abgeleitet, Deutschland als besonderes Symbol der Sinnstiftung.'

Wenn sich der Holocaust als einzigartiges Lügengespinnst erweist, so zerbricht die einzige Säule, auf der das internationale Judentum seine Daseinsberechtigung aufbaut. Es zerbricht das Götzenbild einer Ersatzreligion. Es zerbricht die Möglichkeit, von Deutschland wegen seiner angeblich ewigen Schuld Milliarden zu erpressen. Es zerbricht die Möglichkeit, Amerika auf ewig zu verpflichten, durch unendliche Hilfegeschenke die Juden vor einem neuen Holocaust zu retten. Es zerbricht in der Welt jede Sympathie für die größten Lügner und Betrüger der Menschheitsgeschichte. Es zerbricht der nach den mittelalterlichen Kreuzzügen zweite Versuch Europas, in Palästina auf Dauer eine europäische Enklave gegen den Willen der Araber zu errichten.

Es naht schließlich unweigerlich die Zukunft eines geeinten, selbstbestimmten Arabiens ohne jüdische, amerikanische oder europäische Besatzungs- und Kolonialmächte.

Das erklärt, warum die Juden und jüdisch dominierten Medien und Politiker überall in der Welt mit rattenhafter Wut die Lüge verteidigen und die Wahrheitsverkünder mit allen Mitteln verfolgen."

d) Des weiteren fand sich im Computer des Angeklagten die Datei für ein anonymes Flugblatt, in dem sich der Angeklagte unter der Überschrift "Der doppelte Boden" in äußerst zynischer Weise über Zeugenaussagen in NSProzessen lustig macht. Die Datei entstand im Herbst 1992 und hat folgenden Inhalt:

(ANLAGE I) "DER DOPPELTE BODEN"

[Auf die Wiedergabe der inkriminierten Dokumente wird an dieser Stelle -- um nicht Vorwände für eine erneute Beschlagnahme zu liefern -- verzichtet; eine Stellungnahme bezüglich des wissenschaftl. oder ästhet. Wertes seitens der Schriftltg. ist damit nicht verbunden.]

f) Der Angeklagte benannte das Laufwerk "C" seines Computers, auf dem er bis September 1993 seine gesamten Schriften verfaßte, bezeichnenderweise mit dem Namen "Adolf".

 

ANMERKUNGEN

(1) die Seitenangaben beziehen sich auf die Originalveröffentlichung.

(2) ebenda

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Aus: Sleipnir, 2, 5, Sept.-Okt. 1996, S. 30-38.



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