Die revidierte Internetausgabe der Erstauflage des Rudolf Gutachtens auf vho.org/D/rga/index.html (Stand Frühjahr 1999)
Siehe auch die zweite Auflage des Rudolf Gutachtens
1.3.1. Die Krematorien II und
III, Teil 2
Laut Pressac stimmt zudem die
Lage der heute auffindbaren Löcher in den Dächern der Leichenkeller I ('Gaskammern')
beider Krematorien nicht mit der Lage auf den Luftaufnahmen überein, was er durch
Verwerfungen des Daches nach der Sprengung der Gebäude im Winter 1945 durch die SS
erklärt[70]. Da mit Sicherheit feststeht, daß die Objekte auf den
Luftaufnahmen keine Einfüllöcher sind, kann die unterschiedliche Lage nicht weiter
überraschen. Die langjährige, falsche Interpretation der Flecken auf den Luftaufnahmen
hat dazu geführt, daß man ohne plausible Erklärung für den Leichenkeller I
('Gaskammer') des Krematoriums II eine lineare Anordnung, für den des Krematoriums III
aber eine alternierende, versetzte Anordnung der Einwurfsäulen annahm, wie sie auf den
Aufnahmen erscheinen. Die versetzte Anordnung der Säulen im Falle des Krematoriums III
stünde zu dem sonst vorgebrachten Argument im Widerspruch, daß die Säulen zur Tarnung
in Reih und Glied mit den Betonstützpfeilern standen, damit die eintretenden Opfer nicht
argwöhnisch wurden. Tatsächlich aber hätte man die Einwurflöcher gar nicht in Reih und
Glied mit den tragenden Säulen durchbrechen können, da man dabei den in Abbildung 7 sichtbaren Stahlbetonlängsträger hätte
zerstören müssen. Eine zu den tragenden Säulen versetzte Anordnung der Löcher wäre
also unumgänglich gewesen. Damit ist auch für die Schatten auf dem Dach des
Leichenkellers I ('Gaskammer') von Krematorium II bewiesen, daß es sich nicht um
Einfüllstutzen handeln kann.
Nachdem die Gebäude - von wem auch immer - zerstört wurden, trifft man neuerdings auf
die Auffassung, daß es sich bei den übriggebliebenen Ruinen um Attrappen handele und die
ursprünglichen Anlagen spurlos verschwunden seien. Dies würde bedeuten, daß die Polen
nach dem Krieg die Krematorien für viele Millionen Zloty originalgetreu wiedererrichtet
hätten, um sie anschließend zu sprengen, eine groteske Vorstellung. So wurde der Autor
am 6.12.1991 und 5.5.1992 als Sachverständiger von einem Gericht abgelehnt, weil seine
Untersuchungen zu den 'Gaskammern' vollkommen irrelevant seien, da es sich bekanntermaßen
in Auschwitz nur um Attrappen handele, die echten 'Gaskammern' aber spurlos verschwunden
seien[71]. Siehe dazu auch das Schreiben des halboffiziellen Instituts
für Zeitgeschichte, in dem mit Bezug auf Aussagen des Staatlichen Museums Auschwitz die
Rekonstruktion der Anlagen im Krematorium I dargestellt und der Zustand der originalen
Ruinen der Krematorien in Birkenau kurz erwähnt wird[72].
Die Decken der Leichenkeller I ('Gaskammer') beider Krematorien sind heute zerbrochen und
eingestürzt, die Decke des Leichenkellers I ('Gaskammer') des Krematoriums II jedoch ist
noch einigermaßen zusammenhängend erhalten. Die von Süden gesehen vorletzte der 7
Säulen des Leichenkellers I ('Gaskammer') des Krematoriums II trägt noch ein
Deckenstück. Man kann dort durch ein Deckenloch (angeblich für die Zyklon
B-Einwurfsäule, Abbildung 22) in das Innere des Kellers hinabsteigen
(Abbildung 12 und 20), in dem selbst
im Hochsommer bei längerer Trockenheit am Boden das Grundwasser steht. Große Teile des
dort zugänglichen Mauerwerks und der Betondecke sind im ursprünglichen Zustand,
geschützt vor Wind und Wetter. Es sind weder Erosions- noch Korrosionserscheinungen
sichtbar. Pressac zeigt in seinem Buch Abbildungen der Lüftungsrohrdurchführungen durch
die Decke des Leichenkellers II von Krematorium II sowie durch die Betondecken des
Ofenraumes von Krematorium III[73].
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| Abbildung 13: Sauber gearbeitetes Lüftungsloch in der Decke des Ofenraumes zum Obergeschoß, Krematorium III. Man beachte die durch die Sprengung entstandene Zerstörung. |
Abbildung 13
zeigt eine der fünf Ofenraumöffnungen. Im Gegensatz zu diesen sauber gearbeiteten Löchern handelt es sich bei den zwei einzigen im Dach des Leichenkellers I ('Gaskammer') von Krema II auffindbaren angeblichen Zyklon B-Einwurflöchern eindeutig um nachträglich durch die Stahlbetondecke gemeißelte Öffnungen, ersichtlich aus Abbildungen 21 und 22 . Auch Pressac gesteht ein, daß dies die einzigen heute sichtbaren Löcher sind[70]. Er zeigt allerdings in seinem reich bebilderten Buch keine deutliche Abbildung der zwei auffindbaren Löcher.![]() |
| Abbildung 14: Aufnahme des Krematoriums II von Birkenau vom Februar 1943 [71]. |
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| Abbildung 15: Ausschnittsvergrößerung von Abbildung 14. Man beachte die drei auf dem Dach des Leichenkellers 1 befindlichen Objekte. |
Damit erscheinen auch die angeblichen Stutzen auf dem bei Pressac [64] und Czech [75] abgebildeten Foto von
Anfang Februar 1943 in einem anderen Licht, vgl. Abbildungen 14,
wobei der entscheidene Ausschnitt in Abbildung 15 vergrößert ist.
Pressac geht davon aus, daß es sich die drei auf dem Dach des Leichenkeller 1
befindlichen Gegenstände um drei Einwurfstutzen handelt [64].
Man müßte dann davon ausgehen, daß die Objekten gleichmäßig groß und ebenfalls
einigermaßen gleichmäßig auf dem Dach verteilt sind. In Abbildung 16
habe ich die Umrisse des Kellers verdeutlicht, seine Breite angegeben sowie die ungefähre
Breite der drei Objekte ermittelt. Trotz der mäßigen Auflösung des Bildes läßt sich
schließen, daß diese Objekte unterschiedlich breit sind und nicht etwa gleichmäßig auf
dem Dach verteilt sind, sondern vielmehr eng beieinander stehen. Es erscheint auch
sonderbar, daß der Schatten des ersten Objektes von links gesehen verglichen mit denen
der anderen zwei Objekte merkwürdig kontrastarm hell ist. Abbildung 17
ist eine Schemazeichnung von Abbildung 14 [76], und
Abbildung 18 zeigt von oben die perspektivischen Fluchtlinien, auf
denen sich diese Gegenstände befinden [77].
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| Abbildung 16: Die Breite der drei Objekte auf Abbildung 14 zeigt starke Variation zwischen 55 und 80 cm Breite. Außerdem fällt auf, daß der Schatten des von links gesehen ersten Objektes wesentlich schwächer ist als der der übrigen. |
Aus der Tatsache allein, daß es heute an diesen Stellen keine Öffnungen im Dach
dieses Leichenkellers gibt, läßt sich mit Sicherheit ausschließen, daß es sich hierbei
um Einwurfstutzen handelt. Nebenbei sei erwähnt, daß diese Objekte auf anderen Bildern
des Leichenkellers nicht zu sehen sind, vgl. Abbildung 19 vom
20.1.1943[78] sowie ein weiteres von Pressac wiedergegebens Bild aus dem
Sommer 1943[79]. Man wird für die Reflexe auf dem Bild vom Februar 1943
also eine andere Erklärung finden müssen, etwa daß dort irgendwelche Gegenstände
gelagert wurden, oder unwahrscheinlicher - und horribile dictu - daß das Bild manipuliert
wurde.
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| Abbildung 17: Schemazeichnung der Gebäudeumrisse aus Abbildung 14 [76]. | Abbildung 18: Schemazeichnung einer Draufsicht auf den Leichenkeller 1 des Krema II. Längs gestrichelt der Beton-Längsträger mit den 7 Stützpfeilern. Quer eingezeichnet: Fluchtlinien, auf denen sich die drei Objekte auf dem Dach befinden müssen [77]. Offenbar waren sie nicht gleichmäßig über das Dach verteilt. Grau eingezeichnet: ungefähre Lage der zwei einzigen, tatsächlichen existierenden Löcher in der Decke |
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| Abbildung 19: Abbildung von Krema II vom 20.1.1943 aus ähnlicher Perspektive wie Abbildung 14, allerdings hier offensichtlich ohne Stutzen. [78] |
Ein Ende 1992 angefertigtes Gutachten eines professionellen Luftbildauswerters in Kanda
hat inzwischen nachgewiesen, daß die Luftaufnahmen gefälscht wurden, als sie in den
Händen der CIA waren[80].
Eine nachträglich unter Verletzung des Betons und der Bewehrungseisenstruktur
durchgebrochene Öffnung im Dach eines der betrachteten Leichenkeller I ('Gaskammer')
hätte bei der Sprengung derselben unweigerlich dazu geführt, daß die dabei entstehenden
Brüche und Risse der Decke bevorzugt durch diese Löcher verlaufen. Die Erklärung dafür
liegt darin, daß die Sprengung eine außergewöhnliche Gewalteinwirkung ist und die
Rißbildung dann bevorzugt von Schwachstellen ausgeht, denn die Spannungsspitzen erreichen
im Bereich einspringender Ecken sehr große Werte (Kerbwirkung). Besonders solche Löcher,
die durch ihren nachträglichen Einbau die Struktur des Betons schon verletzt haben,
stellen daher nicht nur Sollbruchstellen, sondern sogar Mußreißstellen dar. Zur
Verdeutlichung sei auf die Abbildung 13 verwiesen. Obwohl der
Explosionsdruck im ebenerdigen Ofenraum nach allen Seiten ausweichen konnte und die Decke
zum Dachgeschoß einigermaßen intakt blieb, wurden drei der fünf sauber in die
Betondecke eingegossenen und armierten Ofenraumlüftungslöcher völlig zerstört. Bei
zwei weiteren Löchern entstanden an den Ecken deutlich sichtbare Risse, sichtbar auf den
bei Pressac abgebildeten Fotos[73].
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| Abbildung 20: Innenaufnahme aus der Ruine des Leichenkellers I ('Gaskammer') vom Krematorium II. Entnahmestelle der Proben 1 und 2. |
In den Leichenkellern der Krematorien II und III konnte der Explosionsdruck nur nach
oben ausweichen, wodurch deren Decken viel stärker zerstört wurden als die Decke des
Ofenraumes. Die angeblichen Zyklon B-Einwurflöcher im Dach des Leichenkellers I
('Gaskammer') von Krematorium II zeichnen sich aber durch ihre relative Unversehrtheit
aus, sämtliche Risse und Sprünge der Decke liegen um diese herum, siehe besonders Abbildung 21. In Abbildung 11 ist die
Lage zweier als angebliche Zyklon B-Einwurflöcher identifizierter Öffnungen im Dach des
Leichenkellers I ('Gaskammer') von Krematorium II (siehe Abbildung 21
und 22) eingezeichnet, einschließlich der auf Luftaufnahmen
sichtbaren 'Schatten'. Man erkennt vor Ort die willkürliche Anordnung der Öffnungen an
Stellen, an denen die Decke des Leichenkellers unverletzt ist! Das linke Loch in Abbildung 11 (Foto des Loches in Abbildung
21) weicht von den Flecken auf den Luftaufnahmen um mindestens 3 Meter ab. Dieser
Unterschied läßt sich nicht durch Pressacs These von der Verwerfung der Decke durch die
Sprengung erklären.
In der in Abbildung 21 gezeigten Öffnung wurden die
Bewehrungseisen nur einmal durchtrennt und umgebogen. Sie besitzen heute noch die volle
Länge. Man könnte sie wieder umbiegen und mit den ebenfalls sichtbaren Stummeln, links
im Bild (mit Schnee bedeckt), zusammenschweißen. Dieses Loch kann also niemals als
Einwurfluke gedient haben, es wurde nie vollendet. Auch am Rand des Loches in Abbildung 22 stehen noch Reste der Bewehrungseisen. In derart roh
durchgebrochene, unverputzte Löcher, aus denen die Bewehrungseisen nicht entfernt worden
sind, hätten niemals irgendwelche Gaseinführungsapparaturen stabil eingebaut, geschweige
denn nach außen abgedichtet werden können. Damit wäre die gesamte Umgebung inklusive
der vermeintlichen Täter durch massiv austretendes Giftgas gefährdet worden. Die
vermeintlichen Opfer hätten außerdem nur mit Gewalt daran gehindert werden können,
durch diese Löchern zu entkommen oder sogar das Giftgaspräparat hinauszuwerfen, da diese
Löcher nicht verschließbar waren. Schließlich müßten in diese Löcher eingebaute
Einwurfstutzen, ähnlich den Kaminen der Häftlingsbaracken, auf den hochauflösenden
Luftaufnahmen an richtiger Stelle (!) sichtbar sein, was sie aber nicht sind.
Abschließend kann mit Sicherheit gesagt werden, daß die angeblichen Einwurflöcher erst
nach der Sprengung der Gebäude, also nach dem Rückzug der Deutschen, hergestellt wurden.
(Zur Zeit wird für angestrebte Konservierungsarbeiten an den Gebäuden des
Konzentrationslagers Auschwitz Geld gesammelt[81]. Sollten diese
Arbeiten tatsächlich durchgeführt werden, so würde dies einer Beweismittelvernichtung
gleichkommen, bevor jemals umfangreiche internationale forensische Untersuchungen vor Ort
stattgefunden hätten.)
Zusammenfassend lassen sich bezüglich der Einwurfstutzen die Argumente wie folgt auflisten:
These |
Tatsache |
Aussage Kula: Rohre mit rund 7 cm Kantenlänge. |
Die Durchbrüche sind mit 50 bis 60 cm viel zu groß. |
These Pressac: 70 cm Kantenlänge. |
Dafür sind die Durchbrüche zu klein. |
Sichtbar auf den Luftaufnahmen von Krematorium II und III. |
Die angeblichen Schatten auf den Leichenkellern I (Gaskammer) der Krematorien II und III weisen relativ zum jeweiligen Sonnenstand in eine falsche, von der Aufnahmezeit unabhängige, immer gleiche Richtung. Sie müßten zudem von Stutzen geworfen werden, die drei Meter und mehr über das Dach hinausragten, was eine Bedienung unmöglich gemacht hätte. Die Flecken können auch deshalb keine großen Erhöhungen sein, da ihnen unter dem Stereoskop die räumliche Tiefe mangelt. Die Flächen der Flecken von 2 bis 3 m² sind für die fraglichen Öffnungen zu groß. Im Fall des Krematoriums II würde die Lage der Stutzen auf der Linie der Stützpfeiler das Durchtrennen des Betonlängsträgers erfordert haben, technisch unmöglich. Die Lage der tatsächlich vorfindbaren Löcher stimmt somit nicht mit der Lage der Flecken überein. Gemäß der infrage kommenden Lochgröße müßten tatsächlich eingebaute Stutzen einschließlich ihrer Schatten auf den Luftaufnahmen zu sehen sein, sie sind es aber nicht. |
Bei eingeplanten Einwurflöchern sind sauber gegossene und armierte Löcher zu erwarten. |
Die identifizierbaren Löcher in der Decke des Leichenkellers I (Gaskammer) des Krematoriums II zeigen deutlich die Spuren von Meißeln, die Betonstruktur wurde nachträglich zerstört. Es sind zudem statt der bezeugten vier nur zwei Löcher vorhanden. |
Bei nachträglichen Durchbrüchen 1943 müßten die Eisenbewehrungen entfernt und die Verletzungen des Betons verputzt worden sein. |
In allen Fällen ragen die Bewehrungseisen noch in die Löcher hinein, in einem Fall wurden diese nur einmal durchtrennt und umgebogen. Die Kanten der Löcher wurden nicht verputzt, die Teerisolation liegt offen zutage. |
Die Ecken von Löchern in Betondecken sind Sollbruchstellen bei Sprengungen. Risse und Brüche müßten durch diese laufen, besonders bei Kellerdecken mit nachträglich gefertigten Betondurchbrüchen. |
Die zwei identifizierbaren Löcher in der Decke des Leichenkellers I (Gaskammer) von Krematorium II liegen in Bereichen der Decke, die als ganze Stücke erhalten sind. Durch die Löcher laufen keine Risse oder Brüche. Auch an den besonders verletzlichen Lochecken ist keinerlei Rißbildung zu erkennen. |
Anmerkungen
J.-C. Pressac, Auschwitz: Technique... aaO. (Anm. 28),
S. 354.
Amtsgericht München, Az 451 Cs 112 Js 3326/90 und Az 432 Cs 113 Js 3619/90.
H. Auerbach, Institut für Zeitgeschichte, München, Schreiben vom 20.3.1992.
J.-C. Pressac, Auschwitz: Technique... aaO. (Anm. 28),
S. 365f.
Ebenda, S. 338f.
D. Czech, Kalendarium der Ereignisse im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau
1939 - 1945, Rowohlt, Reinbek 1989, S. 454.
Entnommen aus Jean-Marie Boisdefeu, La controvers sur L'extermination des Juifs
par les Allemands, Band 1, Vrij Historisch Onderzoek, Berchem 1994, S. 167.
Ebenda, S. 168
Aus D. Czech, aaO. (Anm. 75), S. 398, und J.-C. Pressac, Auschwitz:
Technique... aaO. (Anm. 28), S. 335.
J.-C. Pressac, Auschwitz: Technique... aaO. (Anm. 28),
S. 341. Pressac behauptet dort zwar, daß dort Zyklon B-Einwurföffnungen seien,
tatsäclich aber ist dort nichts zu sehen.
J.C. Ball, Air Photo Evidence, Auschwitz,
Treblinka, Majdanek, Sobibor, Bergen Belsen, Belzec, Babi Yar, Katyn Forest, Ball
Resource Service Ltd., Delta, B.C., Canada 1992. Auf den angeblichen Originalfotos sind
die Flecken auf den Leichenkellern I beider Krematorien (II + III) eindeutig als
Fälschungen zu entlarfen, da die darin eingezeichneten 'Schatten' der sich davon
abhebenden 'Stutzen' in eine völlig falsche Richtung laufen, sowohl bezüglich des
Sonnenstandes als auch jeweils zueinander; pers. Mitteilung J.C. Ball. Vgl. J.C. Ball, »Luftbild-Beweise« in: Ernst Gauss
(Hg.), Grundlagen zur
Zeitgeschichte, Grabert, Tübingen 1994; engl.: »Foundations of Contemporary History«,
im Druck.
»Neue Inschrift im KZ Auschwitz, 60 Millionen für die Erhaltung«, Allgemeine
Jüdische Wochenzeitung, 11.6.1992, S. 1.
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