4.4. "Gaskammern" im Lager Birkenau
4.4.1. Die Krematorien II und III
4.4.1.1. Die Ausgangslage
Von Größe, Ausstattung und Konstruktionsweise sind diese Krematorien durchaus mit anderen damals im Reich gebauten Anlagen sowie mit heutigen vergleichbar.[156] In diesem Zusammenhang sei auf den Prozeß gegen die Erbauer der Kremierungsanlagen im Lager Birkenau hingewiesen. Das Gericht sprach im Jahre 1972 die beiden Angeklagten, Baumeister W. Dejaco und Baumeister F. Ertl, frei, da der Verdacht auf Beihilfe zum Massenmord nicht erhärtet werden konnte.[157] Ein während dieses Verfahrens erbrachtes Gutachten über die erhalten gebliebenen Pläne und Dokumente zum Bau der Krematorien schlußfolgerte, es könne ausgeschlossen werden, daß diese Gebäude als Massenmordinstrumente hätten dienen oder dazu hätten umfunktioniert werden können.[158] In einer jüngst abgegebenen Zeugenaussage hat sich einer der Baumeister von Auschwitz, Walter Schreiber, zu der Planung dieser Krematorien wie folgt geäußert:[159]
Abbildung 26: Grundriß
Leichenkeller I (angeblich „Gaskammer“) der Krematorien II bzw. III
(spiegelbildlich) im Lager Auschwitz II/ Birkenau. (Zum Vergrößern anklicken)[161]
Abbildung 27: Querschnitt Leichenkeller 1 (angeblich
"Gaskammer") der Krematorien II bzw. III (spiegelbildlich) im Lager Auschwitz II/ Birkenau.[161] |
Frage: In welchen Bereichen waren Sie tätig?
Antwort: Ich habe als Oberingenieur die Bauarbeiten der Firma Huta inspiziert und mit der Zentralbauleitung der SS verhandelt. Ich habe auch die Abrechnungen unserer Firma geprüft.
F.: Haben Sie das Lager betreten? Wie ging das vor sich?
A.: Ja. Man konnte ungehindert über die Lagerstraßen überall hingehen und wurde nur beim Eintritt und Ausgang von der Wache kontrolliert.
F.: Haben Sie irgend etwas über Häftlingstötungen oder -mißhandlungen gesehen oder gehört?
A.: Nein. Aber auf den Lagerstraßen waren gelegentlich Häftlingskolonnen in relativ heruntergekommenen Allgemeinzustand zu sehen.
F.: Was hat die Firma Huta gebaut?
A.: Unter anderem die Krematorien II und III mit den großen Leichenkellern.
F.: Von den großen Leichenkellern wird nach der herrschenden Meinung (Offenkundigkeit!) behauptet, daß diese Gaskammern zur Massentötung gewesen sein sollen.
A.: Den uns zur Verfügung gestellten Plänen war solches nicht zu entnehmen. Die von uns verfaßten Detail- und Abrechnungspläne weisen diese Räume als gewöhnliche Kellerräume aus.
F.: Wissen Sie etwas über Einwurfluken in den Stahlbetondecken?
A.: Nein, nichts mehr aus der Erinnerung. Da aber diese Keller als Nebenzweck auch für den Luftschutz dienen sollten, wären Einwurfluken kontraproduktiv gewesen. Ich hätte gegen die Anordnung solcher gewiß Bedenken geäußert.
F.: Wieso wurden so große Keller gebaut, der Grundwasserstand in Birkenau war doch extrem hoch?
A.: Das weiß ich nicht. Ursprünglich sollten oberirdische Leichenhallen gebaut werden. Der Bau der Keller verursachte große Probleme bei der Wasserhaltung und der Abdichtung.
F.: Wäre es denkbar, daß man Sie getäuscht hat und die SS ohne Ihr Wissen doch Gaskammern durch Ihre Firma bauen ließ?
A.: Wer die Abwicklung einer Baustelle kennt, weiß, daß das unmöglich ist.
F.: Kennen Sie Gaskammern?
A.: Natürlich. Jeder im Osten kannte Desinfektionskammern. Wir haben auch Desinfektionskammern gebaut, die schauen ganz anders aus. Wir haben solche Einrichtungen gebaut und kannten ihr Aussehen auch nach den nötigen Installationen. Man mußte ja als Baufirma oft hinter der maschinellen Einrichtung nacharbeiten.
F.: Wann haben Sie erfahren, daß Ihre Firma Gaskammern zur industriellen Massentötung gebaut haben soll?
A.: Erst nach dem Kriegsende.
F.: Haben Sie sich darüber nicht sehr gewundert?
A.: Ja! Ich habe nach dem Krieg mit meinem ehemaligen Chef in Deutschland Kontakt aufgenommen und den befragt.
F.: Was konnten Sie in Erfahrung bringen?
A.: Der hat das auch erst nach dem Krieg erfahren, aber mir versichert, daß die Firma Huta die gegenständlichen Keller mit Sicherheit nicht als Gaskammern gebaut hat.
F.: Wäre ein Umbau nach dem Abzug der Firma Huta denkbar?
A.: Denkbar schon, aber ich schließe dies aus Zeitgründen eher aus. Man hätte ja wieder Firmen gebraucht, die SS konnte das auch mit Häftlingen nicht in Eigenregie machen. Aufgrund der mir erst später bekannt gewordenen technischen Erfordernisse im Detail für den Betrieb einer Gaskammer wäre ja der von uns errichtete Bau völlig verfehlt gewesen, dies in Hinblick auf die nötige maschinelle Einrichtung und einen handhabbaren Betrieb.
F.: Warum haben Sie das nicht publiziert?
A.: Nach dem Krieg hatte ich zunächst andere Sorgen. Und jetzt darf man das nicht mehr.
F.: Wurden Sie je zu diesem Thema als Zeuge vernommen?
A.: Keine alliierte, deutsche oder österreichische Stelle hat je mein Wissen über den Bau der Krematorien II und III oder meine sonstige Tätigkeit im vormaligen Generalgouvernement interessiert. Zu diesem Thema wurde ich nie vernommen, obwohl meine Dienste für die Firma Huta in Kattowitz bekannt waren. Ich habe sie in allen Lebensläufen und Bewerbungsschreiben später erwähnt. Da das Wissen über diese Fakten aber gefährlich ist, hat es mich nie gedrängt, es zu verbreiten. Aber jetzt, wo die Lügen immer dreister werden und die Zeitzeugen wie ich langsam aber sicher aussterben, hat es mich gefreut, daß endlich jemand gekommen ist, der hören will und aufzeichnet, wie es wirklich gewesen ist. Ich bin schwer herzkrank und kann jeden Augenblick sterben, jetzt ist es Zeit.
Prof. van Pelt hat zum Krematorium II folgendes ausgeführt:[160]
»Auschwitz ist wie das Heiligste vom Heiligen. Ich habe mich jahrelang vorbereitet, um dorthin zu gehen. Und es ist ein Sakrileg, wenn ein Narr [Leuchter] daherkommt, völlig unvorbereitet! Jemand, der das Heiligste vom Heiligen betritt und sich einen feuchten Kehricht darum kümmert.« [00:44:30]
»Krematorium II ist das berüchtigtste von Auschwitz. In den 210 Quadratmetern dieses Raumes haben mehr Menschen ihr Leben verloren als an irgendeiner anderen Stelle auf diesem Planeten. Fünfhunderttausend Menschen wurden umgebracht. Wenn man eine Karte des menschlichen Leides zeichnen würde, wenn man eine Geographie der Grausamkeiten schaffen würde, so wäre dies das absolute Zentrum.« [01:00:00]
»Wenn gezeigt würde, daß die Holocaust Revisionisten recht haben, dann würden wir unser Gespür für den Zweiten Weltkrieg verlieren, wir würden unser Gespür dafür verlieren, was Demokratie ist. Der Zweite Weltkrieg war ein moralischer Krieg, es war ein Krieg zwischen Gut und Böse. Und wenn wir den Kern dieses Krieges, der tatsächlich Auschwitz ist, aus diesem Bild entfernen, dann wird uns alles andere unverständlich. Dann enden wir alle im Irrenhaus.« [01:23:30]
Wir wollen uns hier nicht weiter davon irritieren lassen, daß Prof. van Pelt zum festen Glauben an den Holocaust lediglich die Alternative sieht, sich ins Irrenhaus zu begeben. Unterstrichen wird durch diese Aussage aber die Wichtigkeit des Kematoriums II (und des spiegelbildlich dazu erbauten, wenn auch angeblich nicht ganz so intensiv genutzten Krematoriums III), dem wir uns nachfolgend widmen werden.
Ein besonders abgeteilter Leichenraum mit besserer Belüftung diente damals wie auch üblicherweise heute als Aufbewahrungsort für die Opfer von möglichen Seuchen. Diese Keller werden in der Fachliteratur »Infektionsleichenkeller« genannt. Der Abbildung 26 ist der Grundriß des Leichenkellers 1 (angebliche "Gaskammer") des Krematoriums II und spiegelbildlich entsprechend des Krematoriums III zu entnehmen; Abbildung 27 zeigt den Querschnitt.[161] Wie im Querschnitt erkennbar, liegen diese Leichenkeller zum überwiegenden Teil unter der Erde. Die längliche Bauart der Keller, ihre unterirdische Lage sowie der geringe Kontakt zu den Kremierungsräumen bewirken eine gleichmäßig kühle Temperatur in diesen Räumen. Dies spricht für deren Planung als Leichenkeller, als welche sie auf den Bauplänen ausgegeben sind.
Die Planung derartig großer Keller ist auch nicht erstaunlich, wenn man bedenkt, daß in der schlimmsten Zeit der in Auschwitz wütenden Seuchen täglich mehrere hundert Leichen anfielen, die zumindest zeitweise irgendwo abgelegt werden mußten. Der zwingenden Interpretation von der nichtkriminellen Planung dieser Räume als harmlose Leichenkeller schließt sich auch Pressac an.
Den von ihm gezeigten Dokumenten ist zu entnehmen, daß diese Anlagen von einer früheren Planung für ein neues Krematorium im Stammlager aus dem Jahre 1941 abgeleitet wurden.[162] Die Zugangsstraße zu den Krematorien lag in Birkenau auf der Seite des Kamintraktes (vgl. Abbildung 29). Die ursprüngliche Planung für das Stammlager sah die Zugangsstraße jedoch auf der anderen Seite des Gebäudes vor. Außerdem erlaubte der hohe Grundwasserstand des Geländes in Birkenau nicht, die Leichenkeller ganz unter Grund zu verlegen.[163] Die Keller wurden daher angehoben, damit sie nicht auf dem Grundwasser aufschwimmen. Zusammen mit der auf den Kellern befindlichen Erdlage wurden diese damit unüberwindlich für Fahrzeuge und Karren. Man hatte sich daher den direkten Zugang von außen zu den Kellern verbaut. Aus diesem Grunde wurde eine zusätzliche Zugangstreppe zu den Büroräumen des Leichenkellers 3 sowie eine Treppe am Ende des Leichenkellers 2 eingebaut (vgl. Abbildung 29).
Infolge der dramatisch veränderten Kriegslage nach der Niederlage von Stalingrad im Winter 1942/43 wurde hier wahrscheinlich aus Kostengründen auf eine Leichenrutsche verzichtet, wie sie für die alte Treppe eingeplant war. Möglicherweise ist aus demselben Grund am später begonnenen Krematorium III an vielen Stellen gespart worden,[164] wie auch der Material- und Qualitätsmangel bei den Krematorien IV und V zu deren schnellem Ausfall geführt haben dürfte (siehe nächster Abschnitt). Der alte, für den Planungsstand des Stammlagers vorgesehene Kellerabgang war schon zuvor fertiggestellt worden, obwohl er später womöglich kaum mehr benutzt wurde, da kein direkter Zugang von der Straße dorthin möglich war. Daß diese Treppe überhaupt gebaut wurde, spricht für eine überhastete Übertragung der alten Pläne für das Stammlager auf die neue Situation in Birkenau.
Die Wände der Leichenkeller bestehen aus doppeltem Ziegelsteinmauerwerk mit einer Teerzwischenschicht zur Isolation.[164] Die Innenwände sind mit einem harten zementreichen Material verputzt, die Decke und die Stützsäulen aus Stahlbeton zeigen die Maserung der Verschalung, sind also nicht verputzt. Die Teerschicht zwischen den Ziegelmauern erscheint wegen des hohen Grundwasserstandes im Birkenauer Sumpfgebiet als Wassersperre unerläßlich. Beide Leichenkeller enthielten mehrere Gullys.
4.4.1.2. Die krankhafte Suche nach »kriminellen Indizien«
Jean-Claude Pressac war der erste Forscher, der sich durch die Dokumentenberge des Auschwitz-Museums und später auch durch die in Moskau aufbewahrten Akten der Zentralbauleitung grub. Er war zugleich auch der erste, der den nun weitläufige verwendeten Begriff »kriminelles Indiz« schuf. Aufgrund des totalen Fehlens von Dokumenten, die die Errichtung von Menschen-"Gaskammern" beweisen, griff Pressac zu einem semantischen Trick, um harmlosen Dokumenten eine kriminelle Bedeutung unterzuschieben, die angeblich ein Indiz dafür seien, daß es in den Auschwitzer Krematorien nicht mit rechten Dingen zugegangen sei. Aufgrund der fortschreitenden Forschung sind jedoch alle diese von ihm in stellenweise phantastisch anmutenden Hirnakrobatik zusammengetragenen "Indizien" in sich zusammengefallen. Nachfolgend sollen die wichtigsten von ihnen aufgeführt und kurzerhand entkräftet werden.
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Faktum 1: In die Keller der Krematorien II und III wurden nachträglich zusätzliche Zugänge von außen via Treppen eingebaut.
Falsche Zusatzbehauptung: Die Leichenrutsche am alten, ursprünglichen Treppenzugang wurde abgebaut.[165]
Falsche Schlußfolgerung: Der Bau neuer Treppen ohne Leichenrutschen beim gleichzeitigen Abbau der Leichenrutsche im ursprünglichen Treppenzugang könne nur den einen Sinn haben: Nun sollten keine Leichen mehr in den Keller rutschen, sondern die Menschen lebend in den Keller gehen und dort getötet werden.[166]
Richtige Schlußfolgerung: Die neuen Treppen wurden aufgrund der Planänderungen notwendig, siehe vorhergehender Abschnitt. Dies wird unterstützt durch die Überschrift des Planes für die neuen Treppen: »Verlegung des Kellerzuganges an die Straßenseite«.[167] Die Leichenrutsche wurde zudem gar nicht abgebaut. Tatsächlich ist sie in allen folgenden Plänen vorhanden, wie C. Mattogno gezeigt hat:[168]
»- Plan 2136 der Zentralbauleitung vom 22. Februar 1943 für Krematorium III;[169]
- Plan 2197 der Zentralbauleitung vom 18. März 1943 für Krematorium II[170]
- Plan 109/15 der Firma Huta vom 24. September 1943 für Krematorium II und III;[171]
- Plan 109/16A der Firma Huta vom 9. Oktober 1943 für Krematorium II und III.[172]
Darüber hinaus wird die Rutsche als vorhanden erwähnt in den Verordnungen 200 und 204 der Zentralbauleitung an die Häftlingsschlosserei vom 18. März 1943 bezüglich Krematorium II.[173]«
Zudem wurden die Krematorien II und III zweifellos während ihrer gesamten Betriebszeit zur zeitweiligen Aufbewahrung von Leichen verwendet, die aufgrund der "natürlichen" Todesfälle anfielen (Seuchen, Erschöpfung, Alter, Exekution usw.), bevor diese dann kremiert wurden, was sich immerhin auf viele tausend Leichen beläuft. Wenn es wahr wäre, daß Treppen ohne Rutschen nur von lebenden Menschen passiert werden konnten, die noch selbständig Treppen steigen konnten, dann verzeihe man mir meine Frage: Wie gelangten die Leichen der auf "natürliche" Weise Verstorbenen in die Leichenkeller oder wo auch immer sie aufbewahrt wurden? Sind sie von selbst gelaufen? Bestimmt nicht. Sie wurden getragen, und sie wurden hier und da - nicht nur im Krematorium - sicher auch einmal ein paar Stufen hinauf oder hinab getragen. War das unmöglich? Sicher nicht. Warum also hat die SS bei den neuen Treppen keine Leichenrutschen eingebaut? Vielleicht einfach, weil die Kosten der Krematorien aufgrund der ständigen Planänderungen außer Kontrolle gerieten, und weil man die Kosten niedrig halten wollte/mußte? Wäre das nicht eine viel einfachere und logischere Erklärung?
4.4.1.2.2. Vergasungskeller, Auskleidekeller und Duschen
Faktum 1: Es gibt Dokumente der SS-Zentralbauleitung, in denen von einem »Auskleidekeller« im Krematorium II die Rede ist.[174]
Faktum 2: Es gibt ein Dokument, in dem von einem »Vergasungskeller« im Krematorium II die Rede ist.[175]
Faktum 3: Es gibt ein Dokument, in dem für das Krematorium III »14 Brausen« aufgeführt sind.[176]
Faktum 4: An der Unterseite der Decke des Leichenkellers 1 von Krematorium II sieht man noch heute in den Beton eingelassene Holzstücke.[177]
Falsche Schlußfolgerung: Die Leichenkeller 1 der Krematorien II & III wurden als Menschen-"Gaskammern" ausgebaut, versehen mit »falschen« Duschköpfen, die an in den Beton eingelassenen Holzstücken befestigt waren, und die der Irreführung der Opfer dienen sollten; die Leichenkeller 2 haben als Auskleidekeller für die Opfer gedient.[178]
Richtige Schlußfolgerung: Es ist nicht bekannt, welcher Raum in dem oben erähnten Dokument mit dem Begriff »Vergasungskeller« gemeint wurde. Da es in den 40er Jahren noch keine Dübel gab, hatte man nur eine Möglichkeit, Installationen an nackten Betonwänden zu befestigen: Man goß konische Holzstücke mit in den Beton ein, an die man später Strom-, Wasserleitungen und andere Einrichtungen festschrauben konnte. Die Existenz derartiger Holzstücke in der Decke des Leichenkellers 1 beweist nicht, daß dort Duschköpfe befestigt waren. Wahrscheinlicher ist, daß dort Lampen und Stromleitungen befestigt waren. Es gibt zudem keinen Beweis dafür, daß die in den erwähnten Dokumenten aufgeführten »Brausen« »falsch« waren, wie Pressac behauptet.
Tatsächlich erwog die Zentralbauleitung zwischenzeitlich, die Birkenauer Krematorien zu Hygienezentren mit Entwesungsanlagen, Häftlingsduschen und Entkleidungsräumen auszubauen, ließ diese Pläne später jedoch fallen. Carlo Mattogno hat zur Stützung dieser These umfangreiche Dokumente zusammengetragen:[179]
»Zunächst findet man in einer "Aufstellung" der Fa. Topf vom 13. April 1943 bezüglich des Metallbedarfs für den Bau bestimmter Anlagen des Krematorium II in Auschwitz folgende Information:[180]
"2 Topf Entwesungsöfen für das Krema II im Kriegsgefangenenlager, Auschwitz"
Am 14. Mai sandte Bischoff schließlich an die Fa. Topf folgendes "dringende Telegramm":[181]
"Mitbringt Montag überschlägiges Projekt für Warmwasserbereitung für ca. 100 Brausen. Einbau von Heizschlangen oder Boiler in den im Bau begriffenen Müllverbrennungsofen Krem. III oder Fuchs zwecks Ausnutzung der hohen Abgangstemperaturen. Evtl. Höhermauerung des Ofens zwecks Unterbringung eines großen Reservebehälters ist möglich. Es wird gebeten, entsprechende Zeichnung Herrn Prüfer am Montag den 17.5. mitzugeben."
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Am 5. Juni 1942 sandte die Fa. Topf die Bauzeichnung D60446 an die Zentralbauleitung "den Einbau der Boiler in den Müllverbrennungs-Ofen betreffend". Dieses Projekt betraf eine für das Krematorium II vorgesehene Anlage.[182]
In einem undatierten, aber anscheinend im Juni 1943 verfaßten "Fragebogen" bezüglich der Birkenauer Krematorien beantwortete der Leiter der Zentralbauleitung, Bischoff, die Frag "Werden die Abgase verwertet?" mit: "geplant aber nicht ausgeführt", und als Antwort auf die folgende Frage: "Wenn ja zu welchem Zweck?", antwortete Bischoff: "für Badeanlagen im Krema. II und III.".[183]
Schließlich gibt es eine Rechnung der Fa. VEDAG Vereinigte Dachpappen-Fabriken Aktiengesellschaft, datiert vom 28. Juli 1943 mit dem Betreff: "Auschwitz-Krematorium" mit Bezug auf "ausgeführte Abdichtungsarbeiten für die Entwesungsanlage" (Hervorhebung hier hinzugefügt), die zwischen dem 21. Mai und 16. Juli 1943 ausgeführt wurden, vgl. Abbildung [30].[184]
Bevor irgendwelche Schlußfolgerungen daraus gezogen werden, sind einige Erläuterungen nötig. Obwohl die beiden Topf Entwesungsöfen schließlich in der später errichteten Zentralsauna eingebaut wurden, schreibt sie das oben zitiert Dokument dem Krematorium II zu. Das Vorhaben zum Einbau von 100 Duschen im Krematorium III (sowie im Krematorium II) kann sich unmöglich darauf bezogen haben, für die Mitglieder des "Sonderkommando" in den Krematorien Duschgelegenheiten zu schaffen, da der später errichtete "Brauseraum" in der Zentralsauna mit nur 50 Duschen dem ganzen Lager diente;[185] es ist daher klar, daß die im oben zitierten "Fragebogen" auftauchende "Badeanlagen im Krema II und III" für das ganze Lager vorgesehen waren, daß man also plante, aus den Krematorien II und III Hygienezentren zu machen.
Zweck solcher Zentren war es, die Häftlinge und ihre Kleidung zu säubern, d.h. von Schmutz und krankheitsübertragenden Parasiten zu befreien. Dazu gehört notwendigerweise aber auch eine Entseuchungs- bzw. Entwesungsanlage. Der Ausbau der Krematorien zu derartigen unterblieb aber wohl deshalb, weil man inzwischen mit den Bauarbeiten für die Zentralsauna begonnen hatte, die für diese Zwecke besser geeignet war. Die hier zitierten Dokumente belegen jedenfalls eine zeitweilige Absicht der Zentralbauleitung, Kremierung, Häftlingssäuberung und Kleiderentwesung im selben Gebäude durchzuführen.
Nun ist es nicht unerheblich festzustellen, daß das Vorhaben "Heißwasseranlage für Duschen" mit dem Müllverbrennungs-Ofen verbunden war und nicht etwa mit den Krematoriumsöfen, wie dies z.B. beim Fünf-Muffel-Ofens des KL Lublin der Fall war. Meiner Ansicht nach lag der Grund für diese Entscheidung darin, daß die Krematoriumsöfen keine kontinuierliche ganztägige Warmwasserversorgung gewährleisten konnten. Die Krematoriumsöfen wurden mit anderen Worten nicht dermaßen intensiv genutzt, daß sie eine effiziente Warmwasserquelle hätten darstellen können.
Daß sich die VEDAG-"Rechnung"[184] tatsächlich auf die Zentralsauna bezieht, wird durch eine VEDAG Einzelrechnung bewiesen, die das gleiche Datum und den gleichen Inhalt hat wie die oben zitierte Rechnung, sich aber ausdrücklich auf "BW 32 = Entwesungsanlage" bezieht, was die Bezeichnung für die Zentralsauna war (vgl. Abb. [31]).[186] Aber warum wurde die VEDAG-Rechnung dann mit "Auschwitz-Krematorium" übertitelt? Dieser Titel hat offenbar einen Zusammenhang zu der zuvor erwähnten Materialaufstellung von Topf vom 13. April 1943 bezüglich "2 Topf Entwesungsöfen für das Krema II", die dann allerdings in der Zentralsauna installiert wurden. Auf jeden Fall stellen diese Dokumente einen Zusammenhang her zwischen den Birkenauer Krematorium und Entwesungen und belegen zumindest einen Plan oder eine zeitweilige Absicht der Zentralbauleitung, Kremierungen und Entwesungen im selben Gebäude durchzuführen.«
Da, wie in Abschnitt 4.2. gezeigt, die Einrichtung von Hygienezentren mit Duschen, Entwesung, Aus- und Bekleiderräumen und angeschlossenen Krematorien durchaus nicht ungewöhnlich ist, erweisen sich die von Pressac und van Pelt angeführten »Indizien« als falsch interpretiert.
4.4.1.2.3. »Gasdichte Türen« für das Krematorium II
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Faktum: der Leichenkeller 1 des Krematoriums II erhielt eine gasdichte Türe mit einem Guckloch.[187]
Falsche Schlußfolgerung: Der Leichenkeller 1 des Krematoriums II wurde als Menschen-"Gaskammer" ausgebaut, versehen mit gasdichten Türen.[188]
Richtige Schlußfolgerung: Auch wenn ein Guckloch für eine Entwesungskammer nicht unbedingt notwendig wäre, ist dennoch erwiesen, daß die in Auschwitz verwandten Entwesungskammertüren ebensolche Gucklöcher hatten, siehe das hier gezeigt Bild.[189] Einem Dokument ist entnehmbar, daß für die Leichenkeller 1 ("Gaskammern") der Krematorien II und III gasdichte Türen der Maße 100 × 192 cm bestellt wurden.[190] Auf dem Übergabeplan, also dem endgültigen Plan von Krematorium II, ist die Türgröße wie auf allen vorherigen Plänen aber mit 190 × 200 cm eingezeichnet, so daß diese gasdichte Türe dort nicht hineingepaßt hätte.[191] Noch heute müßte es möglich sein, anhand der Ruinen festzustellen, ob die Tür eventuell enger gemauert wurde und ob Spuren der Türzargen vorhanden sind. Dafür sind allerdings Ausgrabungen notwendig.
Die Ingenieure Nowak und Rademacher haben nachgewiesen, daß die von Häftlingen aus Holzbrettern gefertigen "gasdichten" Türen in Auschwitz gar nicht gasdicht im technischen Sinne sein konnten: die Bretter schlossen nicht dicht ab, die Beschläge waren mit Bolzen durch das Holz hindurch befestigt, und als Dichtungen dienten Filzstreifen![192]
Bedenkt man die Tatsache, daß eine hypothetische Menschen-"Gaskammer"-Türe nach außen hin zu öffnen sein müßte - eine nach innen öffnende Türe würde durch davor liegende Leichen blockiert werden - so muß man für derartige Türen mit einer besonders stabilen Anordnung rechnen, müssen ihre Verschlüsse und Angeln doch dem Druck von einigen hundert in Panik geratenen Menschen widerstehen. Welchen Druck derartige Menschenmassen ausüben können, wird ersichtlich, wenn man sich der Bilder von in Panik geratenen Zuschauern in Fußballstadien erinnert. Trennzäune und Trennwände zwischen den einzelnen Zuschauerblöcken werden in solchen Situationen wie Grashalme von den Menschen niedergetrampelt. Eine provisorisch gasdicht gemacht einfache Holztüre jedenfalls, wie man sie in Auschwitz gefunden hat und wie sie Pressac in seinem Buch zuhauf abbildet (vgl. Abb. 33),[193] hätte derartigen Umständen nicht standgehalten.
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Tatsächlich hätte die Lagerleitung massive, technisch gasdichte Stahltüren (Luftschutztüren, Abb. 34) bestellen können, da sie ihr angeboten worden waren, jedoch hat sie das nachweislich nicht getan, so daß man davon ausgehen muß, daß sie keinen ernsthaften Bedarf dafür hatte.[192]
Der Einbau einer Türe mit Filzdichtungen ins Krematorium II mag temporär erwogen worden sein, entweder im Zusammenhang mit dem zeitweise erwogenen Ausbau zu einem Hygienekomplex, oder weil man den einzigen, massiven Stahlbetonkeller des Lagers Birkenau als Luftschutzkeller verwenden wollte, wie Oberingenieur Schreiber ausführte. Tatsächlich wurden diese Keller als Luftschutzkeller für Häftlinge verwendet, wie einige Zeugenaussagen nahelegen.[194] Dieser Erklärungsansatz würde auch noch andere, kleinere "Indizien" erklären, die hier nicht näher behandelt werden sollen. Samuel Crowell hat in mehreren Beiträgen das Ausmaß aufgezeigt, mit dem die SS in der Tat Luftschutzeinrichtungen nicht nur für sich selbst, sondern auch für die Häftlinge in den Lagern errichtete.[195]
Faktum: Alle Räume der Krematorien II und III erhielten "leistungsfähige" Lüftungsanlagen.[196]
Falsche Schlußfolgerung: Die Leichenkeller 1 der Krematorien II und III wurden als Menschen-"Gaskammern" ausgebaut, versehen mit einer Anlage zur Entfernung des Giftgases.[197]
Richtige Schlußfolgerung: Tatsächlich undenkbar wäre nur eines, nämlich daß ein großer, fensterloser Leichenkeller mit nur einer Türe, angefüllt mit unzähligen Seuchenopfern, keine Lüftungsanlage besäße. Die Leistungsfähigkeit der Lüftungen in den Krematorien beweist zudem, daß sie für ganz normale Leichenkeller konzipiert wurden.[198] Die Leistungen der Lüftungsgebläse ergeben sich aus den Rechnungen, die die Fa. Topf nach Installation der Anlagen der Zentralbauleitung schickte.[199] Danach wurden die Leichenkeller 1, also die angeblichen "Gaskammern" (dort als der »B-Raum« bezeichnet), mit je einem Frischluft- und einem Abluftgebläse von je 4 800 m3/h versehen,[200] während für den »L-Raum« (der sogenannte »Auskleideraum«) nur ein Abluftgebläse mit einer Leistung von 10 000 m3/h eingebaut wurde.[201]
Bedenkt man nun den Rauminhalt der beiden Leichenkeller (Leichenkeller 1: 504 m3; Leichenkeller 2: 900 m3), so ergeben sich für die angeblich geplanten "Gaskammern" (4 800/504 =) etwa 9,5 Luftwechsel pro Stunde und für die Entkleidungsräume (10 000/900 =) etwa 11 Luftwechsel stündlich. Meint Pressac ernsthaft, man wäre noch Ende Mai 1943, also angeblich zwei Monate nach Beginn der Massenmorde, davon ausgegangen, daß die "Gaskammern" weniger gelüftet werden müßten als die Entkleidungsräume, oder gar weniger als die Sezier-, Aufbahrungs- und Waschräume, deren Lüftungsleistungen sogar noch größer waren (etwa 131/3 Luftwechsel pro Stunde)?
Aber das ist noch nicht alles! Im klassischen Werk von W. Heepkes über die Konstruktion von Krematorien heißt es, für eine Leichenhalle benötige man minimal 5, bei intensiver Nutzung bis zu 10 Luftwechsel stündlich.[202] Somit ist klar, daß die für die Leichenkeller vorgesehenen Lüftungsanlagen größenordnungsmäßig für intensiv genutzte Leichenkeller bzw. für Infektionsleichenkeller konzipiert waren. Zum Vergleich: Für Zyklon B-Entwesungskammern mit einem Kreislaufsystem waren stündlich 72(!) Luftwechsel vorgesehen.[203] Zudem sei erwähnt, daß die 1941 einsetzende ursprüngliche Planung der Firma Topf für ein neues Krematorium im Stammlager - zu einer Zeit also, als selbst Pressac zufolge seitens der SS noch keine kriminelle Absicht bestand -, für den Sezierraum und die Leichenkeller jeweils 17 Luftwechsel pro Stunde vorgesehen waren, also noch mehr als für die angeblichen "Gaskammern" der später umgeplanten (und womöglich billiger ausgeführten) Krematorien II und III! Oder glaubt jemand ernsthaft, die SS hätte bei einer hypothetischen Umplanung der Leichenkeller zu Menschen-"Gaskammern" die Lüftungsleistung herabgesetzt, anstatt sie zu erhöhen? Damit wäre auch die an den Haaren herbeigezogene These Pressacs vom kriminellen Charakter der Lüftungsanlage in diesen Krematorien endgültig erledigt.
4.4.1.2.5. Vorgeheizter Leichenkeller
Faktum: Eine Heizung der Leichenkeller der Krematorien II und III war, obwohl angeblich zwischenzeitlich erwogen, niemals vorhanden gewesen. Zudem sind die Wasserleitung im Leichenkeller abgebaut worden.[204]
Falsche Schlußfolgerung: Leichenkeller brauchen keine Heizung. Also wurden die Krematorien II und III als Menschen-"Gaskammer" ausgebaut, versehen mit einer Heizung, damit das Giftgas schneller wirkt. Der Abbau der Wasserleitungen sei nötig geworden, da die in Panik geratenden Häftlinge sie ansonsten beschädigt hätten.[205]
Richtige Schlußfolgerung: Tatsächlich sieht die Baufachliteratur den Einbau von Heizungen in Leichenkellern vor, da die Leichen im Winter vor Frosteinwirkung geschützt werden müssen.[206] Bei einem ordnungsgemäßen Betrieb dieser Anlagen hätten die Leichenkeller also zumindest im Winter heizbar gewesen sein müssen. Diese Überlegungen sind aber ohnehin obsolet, da die Heizung nie installiert wurde! Hinsichtlich der demontierten Wasserleitung bietet sich die einfachere, "nichtkriminelle" Erklärung an, daß die mangels Heizung im Winter frostgefährdete Leitung stillgelegt werden mußte, um keinen Wasserrohrbruch zu riskieren.
4.4.1.2.6. »Verbrennung bei gleichzeitiger Sonderbehandlung«
Faktum: Bezüglich der »Stromversorgung und Installation des KL und KGL« liest man im Aktenvermerk der Auschwitzer Zentralbauleitung vom 29. Januar 1943:[207]
»Diese Inbetriebsetzung [des Krematorium II] kann sich jedoch nur auf beschränkten Gebrauch der vorhandenen Maschinen erstrecken (wobei eine Verbrennung mit gleichzeitiger Sonderbehandlung möglich gemacht wird), da die zum Krematorium führende [Elektrizitäts-]Zuleitung für dessen Leistungsverbrauch zu schwach ist.«
Falsche Schlußfolgerung: Da für die erwähnte Sonderbehandlung anscheinend Strom benötigt wird, und die angebliche Menschen-"Gaskammer" ein elektrische Lüftung besitzt, schlußfolgert R.J. van Pelt, daß mit »Sonderbehandlung« Menschenvergasungen gemeint seien, die durch den Einsatz der Lüftung trotz reduzierter Stromversorgung möglich seien.[208]
Richtige Schlußfolgerung: Zunächst geht aus dem Dokument nicht hervor, ob für die »Sonderbehandlung« Elektrizität benötigt wird. Zudem waren am 29.1.1943 die Lüftungsanlagen für die Leichenkeller der Krematorien noch nicht einmal angeliefert, geschweige denn eingebaut und in Betrieb genommen worden. Mit dem Beginn des Einbaus wurde damals nicht vor dem 10. Februar gerechnet.[209] Der Einbau wurde tatsächlich mit Datum vom 22.2.43 in Rechnung gestellt.[210] Die am 29.1.1943 »vorhandenen Maschinen« umfaßten also auf keinen Fall die Lüftungsanlagen der Leichenkeller. Tatsächlich hat der Begriff »Sonderbehandlung« in diesem Zusammenhang keinerlei "kriminelle" Bedeutung, wie W. Stromberger[85] und jüngst C. Mattogno erläutert haben:[211]
»Wenn wir den historischen Zusammenhang betrachten - ein Anwachsen der Typhus-Epidemie 1942, die so gefährlich war, daß sie den Chef der Amtsgruppe D des SS-WVHA, SS-Brigadeführer und Generalmajor der Waffen-SS Glücks dazu brachte, am 8. Februar 1943 die "vollständige Lagersperre" anzuordnen,[212] - dann konnte die Bedeutung des Begriffs "Sonderbehandlung" im Aktenvermerk vom 29. Januar 1943 nur eine Ausweitung seiner hygienisch-sanitären Bedeutung sein, die sich aus anderen Dokumenten ergibt.[213] Aus seuchenhygienischer Sicht hätten die vorhandenen Maschinen bei beschränktem Gebrauch eine einwandfreie Einäscherung garantiert.
Das wird durch ein Dokument bestätigt, das ein paar Wochen zurückliegt. Am 13. Januar 1943 schrieb Bischoff einen Brief an die Deutschen Ausrüstungswerke in Auschwitz mit dem Thema "Ausführung von Schreinereiarbeiten für den Bauvorhaben-Raum." In diesem Dokument beklagt sich Bischoff über die Verzögerung beim Erhalt von Türen "für Krematorium I im KGL" und erklärt in Einzelheiten:[214]
"So sind vor allem die mit Auftragsschreiben vom 26.10.42 Bftgb. Nr. 17010/42Ky/Pa bestellten Türen für das Krematorium I im KGL,[215] welches zur Durchführung der Sondermaßnahmen dringend benötigt wird."
Der Ausdruck "Durchführung der Sondermaßnahmen" hatte keinerlei verbrecherische Bedeutung. Im Gegenteil, er bezeichnete den Bau seuchenhygienischer Einrichtungen, einschließlich des Häftlingslazaretts, die für den BIII-Sektor von Birkenau geplant waren. Wenn das Krematorium für die "Durchführung der Sondermaßnahmen" errichtet war, bedeutet das also, daß es ein Teil dieser Einrichtungen war, und seine seuchenhygienische Funktion war ausschließlich die Einäscherung von Leichen verstorbener Lager-Häftlinge.«
4.4.1.2.7. »Gasprüfer« und »Anzeigegeräte für Blausäure-Reste«
Faktum 1: Es gibt ein Telegramm vom 26.2.43, mit dem der Heizungsfachmann Jährling von der Ofenbaufirma Topf & Söhne »10 Gasprüfer« für das Krematorium II bestellt.[216]
Faktum 2: Es gibt ein Schreiben der Fa. Topf vom 2.3.43, in dem unter Bezug auf obiges Telegram von »Anzeigegeräte für Blausäure-Reste« die Rede ist.[217]
Falsche Schlußfolgerung: Die SS bestellte diese Anzeigegeräte, um nach vollbrachtem Massenmord mit Blausäure im Krematorium II zu prüfen, ob die Lüftung der "Gaskammer" erfolgreich war.[218]
Richtige Schlußfolgerung: Laut Fachliteratur sind »Gasprüfer« Rauchgasanalysatoren zur Bestimmung der Abgaszusammensetzung von Ofengasen.[219] Derartige Geräte waren Standardausrüstung in Krematorien. Daß derartige Geräte mit besagter Bestellung gemeint waren, ergibt sich auch daraus, daß sie von einem Heizungtechniker bei einer Ofenbaufirma bestellt wurden. Das Antwortschreiben der Fa. Topf vom 2.3.43, das angibt, man müsse erst herausfinden, wer denn diese Geräte vertreibt, ist mehrfach als Absurdum bloßgestellt worden:[220]
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Es ist daher die Überzeugung von W. Rademacher, C. Mattogno und mir, daß dieses Antwortschreiben der Fa. Topf verfälscht wurde, etwa indem das Wort »Anzeigegeräte für Rachgasanalyse« durch »Anzeigegeräte für Blausäure-Reste« ersetzt wurde.
4.4.1.2.8. Einwurf-Luken für Zyklon B
Faktum 1: Es gibt Zeugenaussagen, die davon berichten, es habe in den Decken der Leichenkeller 1 von Krematorium II und III jeweils 3 oder 4 quadratische Löcher von 70 cm Kantenlänge gegeben. In diese sei eine aus Maschendraht bestehende Apparatur eingebaut worden, die von der Decke bis zum Boden verlief und in die angeblich Zyklon B zur Tötung von Menschen eingeworfen worden sein soll.[223]
Faktum 2: Es gibt zwei Fotos, auf denen Objekte auf dem Dach zu sehen sind (vgl. unten).
Faktum 3: Es gibt ein Dokument, in dem von »Drahtnetzeinschubvorrichtungen« die Rede ist.
Falsche Schlußfolgerung: Die Zeugen haben recht.
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Richtige Schlußfolgerung: Pressac zeigt ein Foto des Krematoriums II, auf dem man drei quaderförmige Objekte sieht, die sich auf dem Dach des Leichenkellers 1 befinden (das vierte Objekt liegt offenbar hinter dem Keller).[224] Das gleiche Bild befindet sich auch in Danuta Czechs Buch.[225] Es stammt von Anfang Februar 1943, vgl. Abbildungen 36, wobei der entscheidende Ausschnitt in Abbildung 37 vergrößert ist. Falls es sich bei diesen Objekten tatsächlich um Einwurfschächte für Zyklon B handelt, wie Pressac meint, dann müßte man davon ausgehen, daß die Objekte:
In Abbildung 37 habe ich die Umrisse des Kellers verdeutlicht, seine Breite angegeben sowie die ungefähre Breite der drei Objekte ermittelt. Trotz der mäßigen Auflösung des Bildes läßt sich schließen, daß diese Objekte unterschiedlich breit sind und nicht etwa gleichmäßig auf dem Dach verteilt sind, sondern vielmehr eng beieinander stehen. Es erscheint auch sonderbar, daß der Schatten des ersten Objektes von links gesehen verglichen mit denen der anderen zwei Objekte merkwürdig kontrastarm hell ist. Abbildung 38 zeigt von oben die perspektivischen Fluchtlinien, auf denen sich diese Gegenstände befinden.[226] Keine der oben geforderten Punkte wird also auch nur annähernd erfüllt, so daß man die These ablehnen muß, es handle sich bei diesen Objekten um Einwurfschächte.
Nebenbei sei erwähnt, daß diese Objekte auf anderen Bildern des Leichenkellers nicht zu sehen sind, vgl. Abbildung 39 vom 20.1.1943[227] sowie ein weiteres von Pressac wiedergegebenes Bild aus dem Sommer 1943.[228] Man wird für die Objekte auf dem Bild vom Februar 1943 also eine andere Erklärung finden müssen, wie z.B. daß dort irgendwelche Gegenstände gelagert wurden - etwa im Zuge der offensichtlich noch im Gange befindlichen Baumaßnahmen -, oder unwahrscheinlicher - und horribile dictu, aber weniger wahrscheinlich -, daß das Bild manipuliert wurde.
Abbildung 40 zeigt eine Ausschnittsvergrößerung einer alliierten Luftaufnahme vom Lager Birkenau vom 25.8.44.[229] Auf dem Quertrakt, dem Dach des Leichenkellers 1 ("Gaskammer') von Krematorium II, erkennt man deutlich Verdunklungen (Pfeile). Eine stereroskopische Auswertung dieser Luftaufnahmen ergab, daß diese dunklen Flecken auf Abbildung 40 keine Erhöhungen sein können.[230] Hatten die Zyklon B-Einwurfsäulen tatsächlich die vom Zeugen beschriebene Kantenlänge von 70 cm, so ist dies nicht mit den etwa 2 bis 3 m2 großen Flecken der Luftaufnahmen in Übereinstimmung zu bringen.
Es sei darauf hingewiesen, daß die Kamine der Häftlingsbaracken wie die großen Krematoriumskamine kontrastreiche, symmetrische, geradlinige Schatten werfen. Die Flecken auf den Leichenkellern 1 der beiden Krematorien hingegen bilden einen Winkel von etwa 75-80° (Krema III) bzw. 80-90° (Krema II, unregelmäßig) zu der Ausrichtung des Haupttraktes von Krematorium II (siehe dazu Schemazeichnung, Abbildung 41). Wären diese Flecken Schatten irgendwelcher Objekte, so müßten sie die gleiche Ausrichtung haben, wie die Schatten des Krematoriumskamins von Krematorium II, eines Kamins einer Häftlingsbaracke sowie anderer scharf hervorstechender Teile auf dem Bild. Die wirklichen Schatten bilden im Gegensatz zu den obigen Flecken einen 45°-Winkel zur Hauptrichtung der Krematorien II und III (siehe Abbildung 41).
Man weiß, daß der Krematoriumskamin von Krematorium II 15 m hoch war.[161] Er wirft auf dem Bild einen Schatten, der fünfmal so lang ist wie die Flecken auf dem Dach des Leichenkellers 1 ("Gaskammer') von Krematorium III (Schattenlänge Kamin 20 m, d.h. Sonnenstand etwa 37°, Fleckenlänge Leichenkeller 1 ("Gaskammer') Krematorium III: rund 4 m). Das heißt nichts anderes, als daß die hypothetisch dazu gehörigen Einfüllschächte 3 m über das Dach des Leichenkellers 1 ("Gaskammer") von Krematorium III hätten hinausragen müssen, was ausgeschlossen werden kann.
Die fehlende räumliche Erhöhung, die falsche Richtung sowie die falsche Größe der Flecken beweisen also definitiv, daß es sich bei den Flecken nicht um die Schatten irgendwelcher Objekte und auch nicht um die legendären Einwurfschächte handeln kann. Die unregelmäßige, verschwommene Natur dieser Flecken sowie die Tatsache, daß sie auf mindestens einer Luftbildaufnahmen nicht vorhanden sind,[232] legt zudem nahe, daß es sich um nachträglich durchgeführte Retuschen eines Fälschers handelt. Ein Ende 1992 angefertigtes Gutachten eines professionellen Luftbildauswerters in Kanada hat inzwischen nachgewiesen, daß die Luftaufnahmen gefälscht wurden, als sie in den Händen der CIA waren - wen wundert's...[233]
Die langjährige, falsche Interpretation der Flecken auf den Luftaufnahmen hat dazu geführt, daß man ohne plausible Erklärung für den Leichenkeller 1 ("Gaskammer") des Krematoriums II eine lineare Anordnung, für den des Krematoriums III aber eine alternierende, versetzte Anordnung der Einwurfschächte annahm, entsprechend der Lage der Flecken auf dem Luftbild. Die versetzte Anordnung der Säulen im Falle des Krematoriums III stünde zu dem sonst vorgebrachten Argument im Widerspruch, daß die Säulen zur Tarnung in Reih und Glied mit den Betonstützpfeilern standen, damit die eintretenden Opfer nicht argwöhnisch wurden. Tatsächlich aber hätte man die Einwurflöcher gar nicht in Reih und Glied mit den tragenden Säulen durchbrechen können, da man dabei den in Abbildung 26 sichtbaren Stahlbetonlängsträger hätte zerstören müssen. Eine zu den tragenden Säulen versetzte Anordnung der Löcher wäre also unumgänglich gewesen.
Nachdem die Gebäude - von wem auch immer - gegen Kriegsende zerstört wurden, trifft man neuerdings auf die Auffassung, daß es sich bei den übriggebliebenen Ruinen um Attrappen handele und die ursprünglichen Anlagen spurlos verschwunden seien. Dies würde bedeuten, daß die Polen nach dem Krieg die Krematorien für viele Millionen Zloty originalgetreu wiedererrichtet
hätten, um sie anschließend zu sprengen, eine groteske Vorstellung. So wurde der Autor am 6.12.1991 und 5.5.1992 als Sachverständiger von einem Gericht abgelehnt, weil seine Untersuchungen zu den "Gaskammern" vollkommen irrelevant seien, da es sich bekanntermaßen in Auschwitz nur um Attrappen handele, die echten "Gaskammern" aber spurlos verschwunden seien.[234] Derartige Aussagen sind natürlich absurd und zeugen nur von der fachlichen Inkompetenz der mit der Materie betrauten Richter. Schade nur, daß solchen Menschen die Macht gegeben wird, in diesen Streitfragen über das Schicksal anderer Menschen zu entscheiden.[235]
Die Decken der Leichenkeller 1 ("Gaskammer") beider Krematorien sind heute zerbrochen und eingestürzt, die Decke des Leichenkellers 1 ("Gaskammer") des Krematoriums II jedoch ist noch einigermaßen zusammenhängend erhalten. Die von Süden gesehen vorletzte der 7 Säulen des Leichenkellers 1 ("Gaskammer") des Krematoriums II trägt noch ein Deckenstück. Man kann dort durch ein Deckenloch (Abbildung 43, S. 84) in das Innere des Kellers hinabsteigen (Abbildung 44 und 45), in dem selbst im Hochsommer bei längerer Trockenheit am Boden das Grundwasser steht. Große Teile des dort zugänglichen Mauerwerks und der Betondecke sind im ursprünglichen Zustand, geschützt vor Wind und Wetter. Es sind weder Erosions- noch Korrosionserscheinungen sichtbar. Pressac zeigt in seinem Buch Abbildungen der kreisrunden, intakten Lüftungsrohrdurchführungen durch die Decke des Leichenkellers 2 von Krematorium II sowie durch die Betondecken des Ofenraumes von Krematorium III.[236]
Die Abbildung 46-51 (S. 86) zeigen die fünf Öfnungen in der Decke des Ofenraumes von Kremtoriums III im Zustand von Dezember 1991. Sie dienten zum Abzug des heißen Abwärme der Krematoriumsöfen. Bei der Zerstörung des Ofenraumes bei Kriegsende kollabierte die Decke, und die meisten der fünf Löcher wurden dabei teilweise zerstört.
Was nun müßten wir erwarten, wenn es die bezeugten Einwurflöcher mit den darin installierten Drahtnetzsäulen tatsächlich gegeben hätte?
Nichts dergleichen kann allerdings auf der im wesentlichen erhalten gebliebenen Decke des Leichenkellers 1 von Krematorium II gefunden werden. Die zwei einzigen heute auffindbaren Löcher von wenigstens annähernd der gesuchten Größe wurden eindeutig nachträglich gewaltsam durch die Decke gebrochen, ersichtlich aus Abbildungen 52 und 43 (S. 84). Auch Pressac gesteht ein, daß dies die einzigen heute sichtbaren Löcher sind.[239] Er zeigt allerdings in seinem reich bebilderten Buch keine deutliche Abbildung der zwei auffindbaren Löcher.
Auch alle anderen heute sichtbaren kleineren Brüche und aufgrund der Zerstörung entstandenen Öffnungen in den Decken der Leichenkeller 1 ("Gaskammern") der Krematorien II und III sind nachträglich entstandene Verletzungen des Stahlbetons mit herausragenden Bewehrungseisen. Nirgendwo findet man sauber gegossene Betonkanten, die Überreste hochgezogener Betonschächte oder Bewehrungseisen, die anders verlaufen als man es für eine schlichte, ebene Decke ohne Löcher erwarten würde.
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Sollten irgendwelche dieser Löcher als Zyklon B-Einwurflöcher gedient haben, so müssen diese nach Fertigstellung der Dächer nachträglich durchgebrochen worden sein, also kurz bevor der Massenmord angeblich begonnen haben soll.[240] Dies wäre wahrlich eine unvorstellbar stümperhafte Schildbürgerplanung gewesen.
Doch damit nicht genug: In der in Abbildung 52 gezeigten Öffnung wurden die Bewehrungseisen nur einmal durchtrennt und umgebogen. Sie besitzen heute noch die volle Länge. Man könnte sie wieder umbiegen und mit den ebenfalls sichtbaren Stummeln, links im Bild (mit Schnee bedeckt), zusammenschweißen.[241] Keine Spur zudem von kranzförmig um das Loch herumlaufenden Bewehrungseisen. Dieses Loch kann also niemals als Einwurfschacht gedient haben, es wurde nie vollendet.
In derart roh durchgebrochene, unverputzte Löcher, aus denen die Bewehrungseisen nicht entfernt worden sind und in denen mit der damals zur Verfügung stehenden Technik keine Apparatur verankert werden konnte, hätten somit niemals irgendwelche Gaseinführungsapparaturen stabil eingebaut, geschweige denn nach außen abgedichtet werden können. Damit wäre die gesamte Umgebung inklusive der vermeintlichen Täter durch massiv austretendes Giftgas gefährdet worden. Die vermeintlichen Opfer hätten außerdem nur mit Gewalt daran gehindert werden können, durch diese Löchern zu entkommen oder sogar das Giftgaspräparat hinauszuwerfen, da diese Löcher nicht verschließbar waren.
Wir können aber noch weiter gehen, denn der Beton spricht zu uns und kann uns zumindest sagen, wann eines der beiden großen Löcher hergestellt wurde. Eine nachträglich unter Verletzung des Betons und der Bewehrungseisenstruktur durchgebrochene Öffnung im Dach eines der betrachteten Leichenkeller 1 ("Gaskammer") hätte bei der Sprengung derselben unweigerlich dazu geführt, daß die dabei entstehenden Brüche und Risse der Decke bevorzugt durch diese Löcher verlaufen. Die Erklärung dafür liegt darin, daß die Sprengung eine außergewöhnliche Gewalteinwirkung ist und die Rißbildung dann bevorzugt von Schwachstellen ausgeht, denn die Spannungsspitzen erreichen im Bereich einspringender Ecken sehr große Werte (Kerbwirkung, vgl. Abbildung 53, S. 89). Besonders solche Löcher, die durch ihren nachträglichen Einbau die Struktur des Betons schon verletzt haben, stellen daher nicht nur Sollbruchstellen, sondern sogar Mußbruchstellen dar. Zur Verdeutlichung sei auf die Abbildung 64-51 (S. 86) verwiesen. Obwohl der Explosionsdruck im ebenerdigen Ofenraum nach allen Seiten ausweichen konnte und die Decke zum Dachgeschoß einigermaßen intakt blieb, wurden drei der fünf sauber in die Betondecke eingegossenen und armierten Ofenraumlüftungslöcher völlig zerstört. Bei zwei weiteren Löchern entstanden an den Ecken deutlich sichtbare Risse, sichtbar auch auf den bei Pressac abgebildeten Fotos.[236]
In den Leichenkellern der Krematorien II und III konnte der Explosionsdruck nur nach oben ausweichen, wodurch deren Decken viel stärker zerstört wurden als die Decke des Ofenraumes. Die angeblichen Zyklon B-Einwurflöcher im Dach des Leichenkellers 1 ("Gaskammer") von Krematorium II zeichnen sich aber durch ihre relative Unversehrtheit aus, im Fall des Loches in Abbildung 52 liegen sogar sämtliche Risse und Sprünge der Decke um dieses Loch herum! Man erkennt vor Ort zudem die willkürliche Anordnung dieses Loches an einer Stelle, an der die Decke des Leichenkellers unverletzt ist. Das alleine beweist mit bautechnischer Sicherheit, daß dieses Loch nach der Zerstörung der Decke durchgebrochen wurde!
Die Meißelspuren an den Kanten des Loches in Abbildung 43 ähneln dem von Abbildung 52 so sehr, daß angenommen werden muß, daß beide Löcher die gleiche Geschichte haben.
Es gab also in diesen Räumen keine Löcher in den Decken, durch die das Giftgaspräparat den Zeugenaussagen entsprechend in »Drahtnetzsäulen« oder anders hätte eingefüllt werden können.
Prof. van Pelt führte hierzu treffend aus:[243]
»Heute kann man die vier Löcher, die die Drahtnetzsäulen mit den Türmen [auf dem Dach von Leichenkeller 1, Krematorium II] verbanden, in den zerstörten Überresten des Betondaches nicht mehr sehen. Heißt das aber, daß sie nie da waren?«
Eine interessante Frage, die der Herr Professor für Architekturgeschichte wie folgt beantwortet:
»Obwohl wir in dieser Sache keine Gewißheit haben, so wäre es doch logisch gewesen, an den Stellen, wo die Löcher waren, unterhalb des Daches eine Verschalung anzubringen und etwas Beton in die Löcher zu gießen, wodurch die Decke wiederhergestellt worden wäre.«
Van Pelts Behauptung, daß die Lagerverwaltung die Löcher in der Decke im Herbst 1944 mit Beton auffüllen ließ, um die Decke wiederherzustellen, ist ohne jeden Beweis. Aber zumindest meint Prof. van Pelt, die SS-Verwaltung habe logisch gehandelt, indem sie angeblich versucht habe, alle Spuren ihres angeblichen Verbrechens zu verwischen. Aber glaubt van Pelt wirklich, es wäre sinnvoller gewesen, die Löcher zuzubetonieren, anstatt gleich das gesamte Dach der "Gaskammer" zu entfernen, wie es mit den Dächern der Leichenkeller 2, den »Auskleidekellern« gemacht wurde? Ein am 21.12.1944 aufgenommenes alliiertes Luftfoto zeigt nämlich, daß das Dach des anderen, angeblich nicht zum Mord benutzten, Leichenkellers komplett entfernt wurde.[244]
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Hätte van Pelt auch nur rudimentäre Kenntnisse in Architektur, so wüßte er, daß es unmöglich ist, Löcher von der Größe 70 × 70 cm (das ist fast ein halber Quadratmeter!) in einem Betondach zu entfernen, ohne dabei deutlich sichtbare Spuren zu hinterlassen. Tatsächlich aber findet man in der Decke keinerlei Spuren von mit Beton nachträglich verschlossenen Öffnungen.
Zudem wären nachträglich eingegossene Beton-Pfropfen bei der Sprengung der Keller aus den Löchern herausgeflogen wie Korken aus einer geschüttelten Sektflasche, wodurch die Löcher heute genauso sichtbar wären wie zuvor. Bei näherer Betrachtung erweist sich Prof. van Pelts Behauptung also schlicht als nachweislich falsch und geradezu absurd.
Aber zumindest stimmt Prof. van Pelt mit uns Revisionisten darin überein, daß es keine Überreste von diesen angeblichen Löchern gibt. Indem er ausführte, daß es derartige Spuren nicht gibt, hat van Pelt in der Tat nachgewiesen, daß es niemals irgendwelche Löcher in der Decke dieses Raumes gegeben hat, und folglich keine Zyklon B-Einführungsvorrichtung welcher Natur auch immer, und somit keine Einführung giftiger Substanzen auf die von den "Zeugen" beschriebene Weise. Er hat nachgewiesen, daß seine "Augenzeugen" lügen. Er hat unter Beweis gestellt, daß es für den Massenmord in Auschwitz keinen Beweis gibt. Tatsächlich hat er nachgewiesen, daß es keinen Beweis für den Holocaust gibt. »Keine Löcher, kein "Holocaust"« (Robert Faurisson). Es ist schön zu sehen, daß der große Professor für Architektur Robert Jan van Pelt im Jahre 2000 zu dem selben Ergebnis gekommen ist wie ich im Jahre 1991 (und wie in meinem Gutachten von 1993 beschrieben), als ich die Decke der angeblichen "Gaskammer" des Krematoriums II von Birkenau untersuchte. Lediglich unsere Schlußfolgerungen weichen geringfügig voneinander ab...
Noch einen Zeugen darf ich hier anführen, der sich nach Abschluß des Gerichtsverfahrens von David Irving gegen Deborah Lipstadt im Mai 2000 per Email an Herrn Irving wandte. Es handelt sich dabei um einen Ingenieur namens Barford, dessen Kollegen der Museumsverwaltung in Auschwitz bei der Konservierung und Restaurierung des Lagers helfen. Er ließ David Irving wissen, daß man während seines Verfahrens in Auschwitz in aller Stille Untersuchungen zur Frage der Löcher durchgeführt habe, und führt dann aus:
»Was ist mit deren [des Auschwitz Museums] Untersuchungen des Daches vom Krema II geschehen. Haben sie die Löcher gefunden oder nicht? Haben sie ihr Ergebnis Lipstadts Anwälten mitgeteilt, und wenn, dann wann! [...]
Wie sie vermuten können, trotz meiner Ansicht, daß Sie und die Revisionisten unrecht haben, und trotz einer halben Stunde, die ich damit verbrachte, das zusammengebrochene Dach der Keller-Gaskammern des Krematorium II aus verschiedenen Richtungen zu untersuchen, habe ich keinen Hinweis für die vier Löcher gefunden, von denen die Augenzeugen sagen, sie seien da gewesen [...]."
Zweitens sind einige Bereiche des Daches von Geröll bedeckt, entstanden durch das Zerbrechen der obere Betonschicht infolge der Sprengung. Nun, ich würde erwartet haben, daß dieses Geröll durch die Löcher nach unten gefallen wäre, wenn sie da wären. [...]
Ich bin immer noch irritiert vom Fehlen jedes materiellen Beweises dieser Löcher.«
Damit sind nicht nur Pressacs »kriminelle Indizien« widerlegt worden, sondern zudem auch die "Augenzeugen", die damit durch die Bank weg diskreditiert sind. Schon jetzt sind also die angeblichen Menschen-"Gaskammern" mittels bautechnischer Überlegungen widerlegt. Oder, um es mit Robert Faurisson zu sagen:
»Keine Löcher, kein "Holocaust"«
Zusammenfassend lassen sich bezüglich der Einwurfschächte die Argumente wie folgt auflisten:
Tabelle 1: Argumentation Zyklon B-Einwurfluken |
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These |
Tatsache |
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Sichtbar auf den Luftaufnahmen von Krematorium II und III. |
Die angeblichen Schatten auf den Leichenkellern 1 ("Gaskammern") der Krematorien II und III weisen - relativ zum jeweiligen Sonnenstand - in eine falsche, von der Aufnahmezeit unabhängige, immer gleiche Richtung. Sie müßten zudem von Gegenständen geworfen werden, die drei Meter und mehr über das Dach hinausragten, was eine Bedienung unmöglich gemacht hätte. Die Flecken können auch deshalb keine großen Erhöhungen sein, da ihnen unter dem Stereoskop die räumliche Tiefe mangelt. Die Flächen der Flecken von 2 bis 3 m2 sind für die fraglichen Öffnungen zu groß. Im Fall des Krematoriums II würde die Lage derartiger Schächte auf der Linie der Stützpfeiler das Durchtrennen des Betonlängsträgers erfordert haben, technisch unmöglich. Die Lage der tatsächlich auffindbaren Löcher stimmt nicht mit der Lage der Flecken überein. Gemäß der in Frage kommenden Lochgröße müßten tatsächlich eingebaute Schächte einschließlich ihrer Schatten auf den Luftaufnahmen zu sehen sein, sie sind es aber nicht. |
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Auf einer Bodenaufnahme des Krematorium II sieht man die Einfüllschächte |
Die erwähnten drei Objekte sind nur auf einem Bild erkennbar, auf anderen fehlen sie. Die Objekte stehen eng beieinander, haben eine unterschiedliche Größe und Ausrichtung. Einwurfschächte müßten aber alle gleich groß, gleich ausgerichtet und gleichmäßig über das Dach verteilt sein. Die Objekte stimmen mit den tatsächlich auffindbaren Löchern weder in Lage noch Zahl überein. |
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Bei eingeplanten Einwurflöchern sind sauber gegossene und armierte Löcher zu erwarten. |
Die identifizierbaren Löcher in der Decke des Leichenkellers 1 ("Gaskammer") des Krematoriums II zeigen deutlich die Spuren von Meißeln, die Betonstruktur wurde nachträglich zerstört, es gibt keine glatten, gegossenen Betonkanten und -flächen, keine Armierung um die Löcher herum, keine schachtartige Erhöhung, um das Eindringen von Regenwasser in die Löcher zu verhindern. |
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Bei nachträglichen Durchbrüchen 1943 müßten die Eisenbewehrungen entfernt und die Verletzungen des Betons verputzt worden sein. |
In allen Fällen ragen die Bewehrungseisen noch in die Löcher hinein, in einem Fall wurden diese nur einmal durchtrennt und umgebogen. Die Kanten der Löcher wurden nicht verputzt, die Teerisolation liegt offen zutage. |
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Die Ecken von Löchern in Betondecken sind Sollbruchstellen bei Sprengungen. Risse und Brüche müßten durch diese laufen, besonders bei Kellerdecken mit nachträglich gefertigten Betondurchbrüchen. |
Zumindest eines der beiden identifizierbaren Löcher in der Decke des Leichenkellers 1 ("Gaskammer") von Krematorium II liegt in einem Bereich der Decke, die als ganzes Stück erhalten ist. Durch das Loch laufen keine Risse oder Brüche. Auch an den besonders verletzlichen Lochecken ist keinerlei Rißbildung zu erkennen. Das beweist, daß sie nach Kriegsende erstellt wurden. Beide Löcher weisen die selben Meißelspuren auf, haben also wahrscheinlich die gleiche Geschichte. |
4.4.2. Die Krematorien IV und V
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»Es gab Pläne für eine mechanische Lüftung des Zyklon B, aber die wurden nicht verwirklicht. Die Lüftung des Gases wurde statt dessen durch Konvenktion erreicht, also durch einfaches Öffnen der Türen.«
In seinem neuen Buch läßt er diese Argumente weiterhin gelten.[253] Da zur Planungszeit der Krematorien IV und V die Massenvernichtung der Juden besonders in den Bauernhäusern I und II schon voll im Gange gewesen sein soll, ist es freilich absurd zu glauben, diese Anlagen hätte falsch konzipiert bzw. gebaut worden sein können. Pressac geht daher heute von einer »kriminellen Planung« der Krematorien aus.[254] Ein Beleg dafür seien verschiedene Dokumente, in denen von »gassdichten [sic] Fenster versetzen«, »Fußboden betonieren im Gasskammer [sic]« und wiederholt in verschiedenen Zusammenhängen von gasdichten Türen die Rede ist.[255]
Wie im Abschnitt über die Sachentwesungsanlagen bereits gezeigt wurde, war »Gaskammer« die damals übliche Bezeichnung für Sachentwesungsräume. Die Zusammenlegung von Krematorien und Entwesungsanlagen in ein Gebäude wiederum war damals durchaus üblich.[256] Inzwischen wurden Indizien gefunden, die darauf hindeuten, daß anfangs tatsächlich geplant war, die in einigen Dokumenten als »Gaskammern« bezeichneten Räume für Entwesungszwecke zu nutzen. Dafür spricht zum Beispiel, daß die Öfen zur Beheizung dieser Räume vom Vorraum aus befeuert werden mußten, und daß die darin eingeplanten Lampen explosionsgeschützt in Kavernischen angebracht waren.[257]
Im Falle der Krematorien IV und V kann man daher davon ausgehen, daß die hier behandelten Räume für Entwesungszwecke vorgesehen waren, aber niemals in diesem Sinne vollendet, geschweige denn benutzt wurden. Jedenfalls gibt es kein Indiz dafür, daß dort jemals die für Blausäureanwendungen absolut unabdingbar Lüftungsanlagen eingebaut wurden.[258] Der Grund dafür mag darin liegen, daß man ab Frühjahr 1943 in unmittelbarer Nähe zu diesen Krematorien an der Fertigstellung eines großen Hygienekomplexes mit einer großen Heißluftentwesungsanlage arbeitete (der sogenannten »Zentralsauna«) sowie auf den von Berlin versprochenen raschen Einsatz modernster Mikrowellenentwesungsanlagen hoffte (vgl. Kapitel 4.2.3.6.).
W. Rademacher hat darauf hingewiesen, daß Pressac selbst ein Dokument zitiert, mit dem in Auschwitz »210 Gastürenverankerungen« bestellt wurden. Dieses Dokument weist darauf hin, daß mit dem Terminus »gasdicht« durchaus nicht unbedingt ein Bezug zu Exekutions- oder Entwesungsgaskammern besteht, denn noch nie wurde behauptet, in Auschwitz hätte es einen Bedarf für viele zig Menschen-"Gaskammer"-Türen gegeben.[259] Womöglich wurden alle jene Türen und Fenster damals als gasdicht bezeichnet, die eine Filzdichtung besaßen und somit gegen Zugluft abgedichtet waren, eine damals für die Fenster der Häftlingsbaracken eines Konzentrationslagers durchaus nicht selbstverständliche Eigenschaft.[260]
Pressac selbst hat schließlich einen weiteren Beweis dafür geliefert, daß der Begriff »Gaskammer« in Auschwitz-Dokumenten durchaus keine kriminelle Bedeutung hat: In einem Dokument liest man: »1 Schlüssel für Gaskammer«. Da jedoch alle jemals aufgefundenen "gasdichten" Türen in Auschwitz sowie die davon erhaltenen Bilder eindeutig beweisen, daß diese kein Schloß besaßen, muß es sich hierbei um den Schlüssel für eine Tür eines anderen Raumes handeln, etwa ein Raum zur Aufbewahrung von Zyklon B, der wahrlich abschließbar sein sollte.[261]
Die Wände der gänzlich oberirdisch gebauten Krematorien IV und V waren nur aus einfachem Ziegelmauerwerk erbaut. Nach ihrer Sprengung sind beide Krematorien heute bis auf die Grundmauern und die Betonfundamente abgetragen. Die ungefähr 1 m hohe Grundmauer von Krematorium V soll wiedererrichtet worden sein.[262] Das rund 50 cm hohe Grundmauerwerk vom Krematorium IV soll ebenfalls aus anderem Trümmermaterial nachträglich wiedererbaut worden sein.[55]
Auch diese Ruinen können noch zu uns sprechen, wenn auch in diesem Fall ausschließlich die Betonfundamente, da alles andere wahrscheinlich nicht authentisch ist. Eine weitere technische Voraussetzung für die Verwendung der als Menschen-"Gaskammer" bezeichneten Räume wäre nämlich, daß es den Opfern im Innern unmöglich gemacht worden wäre, in die Nähe der Luken zu kommen. Sie hätten nämlich versucht, den SS-Mann, der das Zyklon B einwarf, von der Leiter zu stoßen und durch die Luke zu fliehen. Eine U-förmige, massive Gitterkonstruktion, die im Boden und im Mauerwerk mit aufgespreizten Bandeisenankern ("Schwalbenschwänzen") verankert war, hätte die Opfer im Innern also um Armeslänge von den Luken fernhalten müssen. Der bis heute erhalten gebliebene Betonboden dieser Räume läßt aber erkennen, daß derartiges nie im Boden befestigt worden war.
4.4.3. Die Bauernhäuser I und II
Augenzeugenberichten zufolge soll es westlich bis nordwestlich des Lagers Birkenau zwei Bauernhäuser gegeben haben, die zu Menschen-"Gaskammern" umgebauten worden sein sollen (manchmal auch als Bunker 1 und 2 bezeichnet). Sie sind allerdings der Lage und Konstruktion nach nicht genau bestimmt. Pressac spricht hier von widersprüchlichen Zeugenaussagen.[263] Über die Aussage von P. Broad schreibt er z.B.: »[...] not exploitable [...], since it has been rewritten by and for the Poles [...]« (nicht verwertbar, da es von den Polen und für die Polen umgeschrieben wurde), und: »It is impossible to make a synthesis of all these accounts« (Es ist unmöglich, aus all diesen Erzählungen ein sinnvolles Ganzes zu machen). Der Bericht von Höss ist bezüglich Eigenschaften und Lage dieser Gebäude nur oberflächlich.[264] Laut Ausführungen des Frankfurter Auschwitz-Urteils[265] sollen die Massenvergasungen in diesen Bauernhäuser auf ähnliche Weise erfolgt sein wie in den zuvor beschriebenen Kammern der Krematorien IV und V. Verdeutlicht wird das Verfahren insbesondere durch die Aussage des Richard Böck,[266] in gewissem Umfang auch durch die von Milton Buki[267], Rudolf Höss, Szlama Dragon, Maurice Benroubi, Moshe Maurice Garbarz, Johann Paul Kremer (beim Auschwitz-Prozess), André Lettich und Richard Böck.[268]
Vom Bauernhaus II veröffentlicht Pressac ein Foto der angeblichen Grundmauerreste.[269] Den Analysen alliierter Luftaufnahmen zufolge ist in der Nähe des für das Bauernhaus II bezeugten Ortes nur zeitweise ein Gebäude vorhanden gewesen, vom Bauernhaus I fehlt jede Spur.[233][270] Zur Entstehungszeit der Luftbilder soll die Vernichtung der ungarischen Juden auf Hochtouren gelaufen sein, mit vielen tausend Opfern täglich und stark rauchenden Verbrennungen in großen offenen Gruben genau im analysierten Bereich.[271] Von großen Verbrennungsgruben, großen Brennstofflagern und stark rauchenden Feuern ist auf den Aufnahmen keine Spur zu finden. Erst nach der Befreiung durch die Sowjets entstanden westlich des Krematoriums III Gräber, wahrscheinlich für die Opfer der chaotischen Zustände im Lager zur Zeit des Rückzuges der deutschen Armee.
Neuerdings gefundene Unterlagen weisen darauf hin, daß es tatsächlich eines dieser Bauernhäuser gegeben hat, und zwar zum Zwecke der Entwesung. Der SS war nämlich zeitweise verboten worden, im Lager mit Zyklon B Sachentwesungen durchzuführen, solange ein Sicherheitsrisiko bestand. Aus dieser Zwangslage konnte der Ausbau der »Bauernhäuser« 1 und 2 erfolgt sein, die außerhalb des Lagers lagen und deren Nutzung als provisorische Blausäureentwesungsanlagen kein Sicherheitsrisiko darstellte. Uns liegen inzwischen einige Dokumente vor, die im Bereich des Abschnittes B III auf ein »bestehendes Gebäude« hinweisen, in das eine Entseuchungsanlage, eine Badanlage und eine Sauna eingebaut worden waren.[272]
Selbst die primitivsten provisorischen Entwesungseinrichtungen - ob in der Anfangszeit des Lagers Auschwitz oder anderswo - waren immer mit einem Lüftungsventilator und einer Heizung ausgestattet, wobei letzteres zwar förderlich, aber nicht unbedingt erforderlich ist. Jeder Raum jedoch, der keine Entlüftungsanlage besaß, braucht auch nicht ernsthaft als Raum zur Begasung mit Giftgasen - sei es zum Töten von Läusen oder von Menschen - in Betracht gezogen zu werden. Ferner muß es bei Menschen-"Gaskammern" abgesehen von der bzw. den Eingangstüren eine Möglichkeit geben, das Giftgaspräparat von außen zuzuführen, was bei Sachentwesungsanlagen nicht unbedingt erforderlich, jedoch auch nützlich ist. Festzuhalten ist also, daß eine Anlage, die entweder keine Giftgaszuführung von außen oder aber keine Möglichkeit zur Lüftung besaß, nicht ernsthaft als Menschen-"Gaskammer" in Betracht gezogen werden kann. Betrachtet man die hier behandelten Räume summarisch, so ergibt sich das in Tabelle 2 aufgeführte Bild:
Tabelle 2: Ausrüstung und Eignung tatsächlicher bzw. angeblicher Gaskammern |
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Ausrüstung/ Gebäude |
Giftgas- |
Heizung |
Lüftung |
Eignung als Entwesungs-kammer |
Eignung als Exekutions-kammer |
Entwesungskammern |
¡ |
l |
l |
ja |
wenn mit |
Krematorium I |
× |
× |
× / ¡ |
kaum/vielleicht |
nein |
Krematorium II und III |
× |
× |
l |
vielleicht |
nein |
Krematorium IV und V |
l |
l |
× |
kaum |
kaum |
Bauernhaus I und II |
¡ |
× / ¡ |
× / ¡ |
kaum/vielleicht |
nein |
l = vorhanden bzw. möglich; ¡ = möglicherweise vorhanden; × = nicht vorhanden |
Nicht berücksichtigt wurde hier unter anderem, daß hypothetische Menschen-"Gaskammern" ausbruchsicher sein müßten und daß ihre Lüftung genügend leistungsfähig sein müßte, was nach allem, was wir bisher darüber wissen, nicht gegeben war.
Obwohl man sich über die Ausrüstung der Räume der Krematorien IV und V sowie der Bauernhäuser in der Literatur weitgehend einig ist, sind sie doch aufgrund mangelnder Dokumente und Sachbeweise in gewissem Umfang spekulativ. Das gleiche gilt entsprechend für die Angaben zu den Bauernhäuser, zu denen uns praktisch keine Dokumente vorliegen.
Glücklicherweise ist gerade jene vermeintliche "Gaskammer" annähernd unversehrt erhalten, in der während des Dritten Reiches angeblich die meisten Menschen durch Giftgas getötet wurden: Leichenkeller 1 des Krematoriums II. Dieser Keller besaß zur Betriebszeit entgegen allen Zeugenaussagen mit bautechnischer Sicherheit keine Zyklon B-Einwurföffnungen in seiner Decke. Es ist nur logisch und konsequent, diese Schlußfolgerungen auf das baugleiche Krematorium III zu übertragen, auch wenn wir dafür aufgrund der weitgehenden Zerstörung der Decke heute keine materielle Beweis mehr haben. Wenn dem so ist, können diese Räume nicht wie bezeugt als Ort des Massenmordes mit Giftgas benutzt worden sein.
Sieht man die bautechnischen Umstände, die in und um "Auschwitz" herrschten, in größerem Zusammenhang, so wird einem die Absurdität der ganzen Menschenvergasungsbehauptungen erst voll bewußt: Die Lagerverwaltung hatte volle Kenntnis von den Methoden und technischen Voraussetzungen für Zyklon B-Entwesungen und wurde sogar über den neuesten technischen Stand informiert.[123] Aber anstatt zumindest diese Methoden anzuwenden, soll sie dem heute herrschenden Dogma zufolge für die Menschenvergasungen angeblich auf Holzhammermethoden zurückgegriffen haben, insbesondere was die Bunker I und II sowie später auch die Krematorien IV und V anbelangt:
Da wurden angeblich Hunderte und Tausende von Menschen mit hochgiftigem Gas in Räumen ermordet,
Zeitgleich dazu wurden überall im deutsch besetzten Europa die modernsten Entwesungsanlagen eingerichtet,
Nie hat es bei der Liefer dieser Anlagen irgendwelche Probleme gegeben. Im Stammlager Auschwitz wurde diese neueste Technik für Blausäureentwesungen sogar eingebaut (vgl. Abschnit 4.2.3.5.), und die Zentralsauna in Birkenau selbst erhielt die modernste Heißluftentwesungstechnik! Und um dem i das Tüpfelchen aufzusetzen: Die Deutschen entwickelten sogar die heutzutage wohlbekannte Mikrowellentechnologie - um damit Läuse zu töten! Sie errichteten diese damals noch sehr teuren Anlagen ausschließlich im Lager Auschwitz, um das Leben der Häftling zu retten! Und uns will man glauben machen, die Deutschen wären nicht in der Lage gewesen, in ihren Menschen-"Gaskammern" zumindest eine der Zeit angemessene Zyklon B-Entwesungstechnik einzubauen? Kann man die Intelligenz eines Menschen mehr beleidigen?
Damit ist das Thema Menschen-"Gaskammern" in Auschwitz eigentlich jetzt schon erledigt, zumal wir bewiesen haben, daß der größte und Zeugenaussagen zufolge angeblich am häufigsten als Menschen-"Gaskammer" benutzte Raum offensichtlich nicht als solcher hat benutzt werden können. Zusammen mit den bereits der Unwahrheit überführten Zeugen zur Gaskammer im Stammlager (vgl. Abschnitt 4.3.) und angesichts der Tatsache, daß wir ansonsten keinerlei dokumentarische Hinweise auf eine kriminelle Verwendung dieser Räume finden können, müssen wir feststellen, daß es keine glaubhaften Beweise und Indizien gibt, die die These von der Existenz der Menschen-"Gaskammern" in Auschwitz stützen.
Wer nun also keine Lust hat, chemische Fragen der angeblichen "Gaskammern" in Auschwitz behandelt zu sehen, der mag die folgenden Abschnitte übergehen. Denn bevor die Frage nicht gelöst ist, wie das Giftgaspräparat in diese vermeintliche "Gaskammer" gelangte, sind alle weiteren Spekulationen über die Art und Weise des Mordes und seine möglichen chemischen Spuren akademische Fingerübungen ohne realen Hintergrund. Daher könnte die Untersuchung über Auschwitz hier enden. Es werden jedoch nachfolgend auch zu den von Faurisson und Leuchter aufgeworfenen chemischen Fragen der durch das Giftgas Blausäure verursachten Rückstandsbildung (Eisenblau) einige Ausführungen gemacht.
Anmerkungen
[156] | Dem Autor liegt eine Grundriß-Skizze des 1939 erbauten Krematoriums des Konzentrationslagers Sachsenhausen vor, das in Anlage und Dimension durchaus Ähnlichkeiten mit den Krematorien II und III aufweist, ohne daß es dort Massenmorde gegeben hätte. Ebenso sei zum Vergleich auf die Konstruktionsweise moderner Krematorien hingewiesen: H.-K. Boehlke, Friedhofsbauten, Callwey Verlag, München 1974, besonders der Krematoriumsplan S. 117, einschließlich Amtsarztzimmer; vgl. auch E. Neufert, Bauentwurfslehre, Ullstein Fachverlag, Frankfurt 1962, S. 423f. |
[157] | Verfahren gegen die Baumeister W. Dejaco und F. Ertl, Aktenzeichen 20 Vr 6575/72, Hv 56/72, Wien, 18.1.-10.3.1972. |
[158] | Vgl. die Darstellung in VffG 1(1) (1997), S. 24f. (online: vho.org/VffG/1997/1/Gaertner1.html) |
[159] | Schreiber war Oberingenieur der Zweigniederlassung Kattowitz der Firma Huta, die die Krematorien in Birkenau errichtete. Vgl. VffG 4(1) (2000), S. 104 (online: vho.org/VffG/2000/1/Rademacher104f.html). Er starb im Jahr 1999. |
[160] | Aussagen van Pelts in Errol Morris' Dokumentarfilm Mr Death, aaO. (Anm. 9), Zeitangabe in [min:sec:frame]. |
[161] | J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 67), S. 319-329. Pläne zu den Krematorien II und III. |
[162] | Ebenda, S. 183, über die nichtkriminelle Planung der Krematorien II und III siehe besonders S. 264. |
[163] | Vgl. Michael Gärtner und Werner Rademacher, »Grundwasser im Gelände des KGL Birkenau (Auschwitz)«, VffG 2(1) (1998), S. 2-12 (online: vho.org/VffG/1998/1/GaeRad1.html) |
[164] | J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 67), S. 187, Kosten und Übersicht über die Bauweise der Krematorien II und III. |
[165] | Urteil Gray, Verfahren Anm. 65, §7.61, 13.76, 13.84. |
[166] | Zu Gray siehe vorhergehende Fußnote; J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 67), S. 213, 218. |
[167] | J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 67), S. 183f., 302f.; bez. der ursprünglichen Pläne von Walter Dejaco siehe J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 72), Dokument 9. |
[168] | Diese Liste wurde folgendem Beitrag entnommen: Carlo Mattogno, aaO. (Anm. 74), S. 29. |
[169] | J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 67), S. 305. |
[170] | Ebenda, S. 307. |
[171] | Ebenda, S. 327. |
[172] | Ebenda, S. 328. |
[173] | The Trial of Höss, volume 11a, S. 88. |
[174] | J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 67), S. 433ff. |
[175] | Ebenda, S. 432. |
[176] | Ebenda, S. 430. |
[177] | Ebenda, S. 488. |
[178] | Vgl. vorhergehende vier Fußnoten Pressacs; vgl. Urteil Gray, aaO. (Verfahren Anm. 65), §13.69, 13.82. |
[179] | C. Mattogno, »Leichenkeller von Birkenau: Luftschutzräume oder Entwesungskammern?« VffG 4(2) (2000), S. 152-158 (online: vho.org/VffG/2000/2/Mattogno152-158.html). |
[180] | Archiwum Panstwowego Muzeum w Oswiecimiu (nachfolgend APMO), BW 30/34, S. 47; die Fa. Topf stellte Heißluftentwesungöfen her. |
[181] | APMO, BW 30/34, S. 40. |
[182] | TCIDK, 502-1-336 (Seitenzahl unlesbar). |
[183] | TCIDK, 502-1-312, S. 8. |
[184] | TCIDK, 502-1-316, S. 431, »Zweitschrift« in 502-1-323, S. 137. |
[185] | Inventar der Übergabeverhandlung der »Desinfektions- und Entwesungsanlage« (Zentralsauna) vom 22. Januar 1944. TCIDK, 532-1-335, S. 3. |
[186] | TCIDK, 502-1-316, S. 430. |
[187] | J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 67), 436ff. |
[188] | Vgl. vorhergehende Fußnote Pressacs; vgl. Urteil Gray, aaO. (Verfahren Anm. 65), §13.84. |
[189] | J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 67), S. 49. |
[190] | Ebenda, S. 436. Im Inventarverzeichnis auf S. 430 erscheint nur im Krematorium II eine handschriftlich eingetragene gasdichte Tür. |
[191] | Ebenda, S. 227, 311, 312. |
[192] | H.J. Nowak, W. Rademacher, »"Gasdichte" Türen in Auschwitz«, VffG 2(4) (1998), S. 248-261 (online: vho.org/VffG/1998/4/NowRad4.html). |
[193] | J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 67), S. 46-49, 425-428, 486, 500. |
[194] | In Miklos Nyiszlis Buch Auschwitz: A Doctor's Eyewitness Account, Arcade Publishing, New York 1993, wird auf S. 128 behauptet, daß die Gefangenen bei Luftangriffen in der Gaskammer Zuflucht suchten. Martin Gilberts Auschwitz and the Allies (Henry Holt & Co., New York 1981), S. 309, enthält die Aussage einer weiblichen Überlebenden, derzufolge sie zusammen mit vielen anderen weiblichen Ankömmlingen in einen dunklen Raum geführt worden sei, um dort während eines Luftangriffes zu bleiben. Das Interessanteste an dieser Aussage ist die Beschreibung, wie einige der Frauen während des Luftangriffs hysterisch wurden, da sie selbst glaubten, Giftgas einzuatmen. Einen weiteren Schluß, den man aus dieser Aussage ziehen kann, ist, daß die SS darum bemüht war, ihre Häftlinge vor Luftangriffen zu schützen, und daß es in Birkenau einige solcher Luftschutzräume, die normalerweise auch giftgassicher ausgerüstet waren, gegeben haben muß, was allerdings bisher völlig unbemerkt und ungewürdigt blieb (entnommen: S. Crowell, »Technik und Arbeitsweise deutscher Gasschutzbunker im Zweiten Weltkrieg«, VffG 1(4) (1997), FN 4 online: vho.org/VffG/1997/4/Crowell4.html). Ein weiterer Überlebender berichtet, daß die Häftlinge im Jahr 1944 während alliierter Luftangriffe regelmäßig in Luftschutzbunker geführt worden seien: Colin Rushton, Spectator in Hell. A British soldier's extraordinary story, Pharaoh Press, Springhill (Berkshire) 1998. |
[195] | Samuel Crowell, ebenda; vgl. auch neuere, umfassendere Beiträge über Luftschutzmaßnahmen in VffG 4(3+4) (2000), im Druck (online englisch: Codoh.com/incon/inconbsinbirk.html). |
[196] | Die Lüftungskanäle des Leichenkellers 1 sind erkennbar in Plänen bei J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 67), S. 224, 289; Kapitel über die Lüftungsanlage der Krematorien II und III: ebenda, S. 355ff.; Motorenstärke der Lüftungen für alle Räume der Krematorien II und III: ebenda, S. 374 und 377; Dimension der Lüftungsausgänge: ebenda, S. 234; Abbildung einer Lochblende der Lüftungsausgänge. |
[197] | Vgl. vorhergehende Fußnote Pressacs; eine ähnliche Meinung vertreten van Pelt, Pelt Report, aaO. (Anm. 65), S. 208, sowie Urteil Gray, aaO. (Verfahren Anm. 65), §7.62. |
[198] | Vgl. dazu Carlo Mattogno, »Auschwitz: Das Ende einer Legende«, in: Herbert Verbeke (Hg.), aaO. (Anm. 42), S. 134f. (online: vho.org/D/anf/Mattogno.html). Die nachfolgenden Ausführungen richten sich streng nach Mattogno; detaillierter siehe dort. |
[199] | Rechnung Nr. 729 vom 27.5.1943. APMO, D-Z/Bau, nr. inw. 1967, S. 246f.; ebenda, 231f.: Rechnung Nr. 171 vom 22. Februar 1943 für das Krematorium II. |
[200] | Die Motoren hatten eine Nennleistung von 2 PS (etwa 1,5 KW). Die Leistungsangaben beziehen sich auf einen Gegendruck von 40 mm Wassersäule. Inkrementberechnungen zur Abschätzung der Lüftungsschachtwiderstände in den Kremas II & III nach Ingenieurshandbüchern haben gezeigt, daß der zu erwartende Gegendruck wahrscheinlich höher gewesen wäre (im Bereich von 50-60 mm WS), was vor allem an den primitiven Lochblenden mit vielen kleiner Löchern liegt, mit denen man die Lüftungsschlitze abdeckte. Wahrscheinlich wurden deshalb zwei Gebläse verwendet. Persönliche Mitteilung von Dipl.-Ing. Hans Lamker. |
[201] | J.-C. Pressac gibt die Leistung dieser Gebläse mit 8 000 m³/h an, ohne dies aber zu belegen (zusammen mit Robert van Pelt in: Yisrael Gutman, Michael Berenbaum (Hg.), Anatomy of the Auschwitz Death Camp, Indiana Universty Press, Bloomington 1994, S. 210, 232). Womöglich hat er die Leistungen der beiden Gebläse einfach nur grob addiert, was aber unzulässig ist, denn die Gebläse arbeiteten ja nicht parallel, sondern hintereinander. |
[202] | W. Heepke, Die Leichenverbrennungs-Anstalten, C. Marhold, Halle 1905, S. 104. |
[203] | Gerhard Peters, Emil Wüstiger »Sach-Entlausung in Blausäure-Kammern«, Zeitschrift für hygienische Zoologie und Schädlingsbekämpfung, 10/11 (1940), S. 191-196, hier S. 195. |
[204] | Vorheizung: J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 67), S. 221, 223. Abbau der Wasserleitungen: ebenda, S. 286; für weitere Details in dieser Diskussion, die ebenso fruchtlos ist, da sie auf weiteren von Pressac herbeiphantasierten »kriminellen Spuren« basiert, vgl. generell H. Verbeke, aaO. (Anm. 42). |
[205] | Vgl. vorhergehende Fußnote Pressacs, insb. bez. der Wasserleitungen; eine ähnliche Meinung vertreten van Pelt, Pelt Report, aaO. (Anm. 65), S. 296, sowie Urteil Gray, aaO. (Verfahren Anm. 65), §7.68. |
[206] | E. Neufert, aaO. (Anm. 156). |
[207] | TCIDK 502-1-26-21, 29.1.43. |
[208] | Robert van Pelt, Deborah Dwork, aaO. (Anm. 74), S. 330. |
[209] | Aktenvermerk von Kirschnek vom 29 Januar 1943. APMO, BW 30/34, S. 105. |
[210] | Topf, Rechnung Nr. 171 vom 22. Februar 1943 bezüglich der Installation für die Ventilation des Krematorium II. TCIDK, 502-1-327, S. 25-25a. Vgl. C. Mattogno, aaO. (Anm. 198), S. 136-139. |
[211] | Vgl. ders., aaO. (Anm. 74), S. 31. |
[212] | APMO, Standort-Befehl, D-AuI-1, S. 46. |
[213] | Carlo Mattogno hat angekündigt, diese Dokumente in seiner in Vorbereitung befindlichen Studie, »Sonderbehandlung ad Auschwitz. Genesi e significato« zu veröffentlichen. |
[214] | APMO, BW 30/34, S. 78. |
[215] | Die Lagerleitung numerierte die Krematorien im Lager Bikenau (Kriegsgefangenenlager, KGL), von I bis IV durch, überging also das alte, im Sommer 1943 stillgelegte Krematorium im Stammlager. Demnach ist das hier erwähnte »Krematorium I « nach unserer Zählung das Krematorium II in Birkenau. |
[216] | APMO, BW 30/40, S. 48. |
[217] | J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 72), Abbildungsseite 28. |
[218] | Siehe die obigen zwei Anmerkungen bei Pressac; van Pelt, Pelt Report, aaO. (Anm. 65), S. 200, 254. |
[219] | Akademischer Verein Hütte (Hg.), Hütte, Ernst und Sohn, Berlin 271942, S. 1087 |
[220] | Werner Rademacher, »Der Fall Lüftl«, in Ernst Gauss (Hg.), aaO. (Anm. 22), S. 55ff. (online: vho.org/D/gzz/3.html); C. Mattogno, »Die »Gasprüfer« von Auschwitz «, VffG 2(1) (1998), S. 13-22 (online: vho.org/VffG/1998/1/Mattogno1.html). |
[221] | Alberto Cantagalli, Nozioni teorico-pratiche per i conduttori di caldaie e generatori di vapore, G. Lavagnolo Editore, Turin 1940, S. 308; entnommen C. Mattogno, aaO. (Anm. 220), S. 19. |
[222] | Blausäure würde giftige Rückstände bilden. Es wurden die Gase Areginal und Cartox verwendet, vgl. G. Kunike, Das ABC der Vorrats- und Hausschädlinge und ihre Bekämpfung, Theodor Weicher, Berlin 1941, S. 53f. |
[223] | Für eine Zusammenfassung dieser Augenzeugenberichte siehe, G. Rudolf, »Gutachter und Urteilsschelte«, aaO. (Anm. 66), S. 34-37. |
[224] | AaO. (Anm. 67), Krematorium II, S. 340, ungefähr vom 9.-11.2.1943. |
[225] | D. Czech, aaO. (Anm. 71), S. 454. |
[226] | Entnommen aus Jean-Marie Boisdefeu, La controvers sur l'extermination des Juifs par les Allemands, Band 1, Vrij Historisch Onderzoek, Berchem 1994, S. 168. |
[227] | Aus D. Czech, aaO. (Anm. 71), S. 398, und J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 67), S. 335. |
[228] | J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 67), S. 341. Pressac behauptet dort zwar, daß dort Zyklon B-Einwurföffnungen seien, tatsächlich aber ist dort nichts zu sehen. |
[229] | Alliierte Luftaufnahme, National Archives Air Photo Library, Washington, D.C., RG 373 Can F 5367, exp. 3185, veröffentlicht von den CIA-Angestellten D.A. Brugioni und R.G. Poirier, Le Monde Juif, No. 97, Januar-März 1980, S. 2, angeblich in privater Verantwortung. |
[230] | R. Lenski, aaO. (Anm. 25), S. 356 ff., Aussage des Luftbildauswerters Kenneth R. Wilson, Seiten 8927-8941e des Prozeßprotokolls, vgl. B. Kulaszka (Hg.), aaO. (Anm. 25), S. 353f. Nach Wilson sind die Flecken auf den Aufnahmen vom 13.9.1944 nicht zu sehen. |
[231] | Die Abbildungen 42 wurde der Website Air Photo Evidence (air-photo.com/altered/altered.html) mit freundlicher Genehmigung von John C. Ball entnommen. |
[232] | J. Ball, aaO. (Anm. 42), S. 48, Leichenkeller 1 des Krematorium II, Aufnahme vom 13. September 1944, RG 373 Can B 8413, exp. 6V2. |
[233] | Die Manipulationen an diesem Bild reichen noch darüber hinaus, wie etwa eine eingezeichnete Häftlingsgruppe, die fälschlicherweise über das Dach einer Baracke marschiert! Vgl. J.C. Ball, ebenda, S. 42; ders., »Luftbild-Beweise« in: Ernst Gauss (Hg.), aaO. (Anm. 22), S. 235-248 (online: vho.org/D/gzz/11.html). Auf den angeblichen Originalfotos ist ferner zu erkennen, daß die Flecken auf den Leichenkellern 1 beider Krematorien (II + III) auch untereinander verschiedene Ausrichtungen besitzen; pers. Mitteilung J.C. Ball; vgl. dazu auch die neueste Veröffentlichung von Dino Brugnioni, Photo Fakery: The History and Techniques of Photographic Deception and Manipulation, Brassey's, Dulles (Virginia), 1999; vgl. die Rezension von Richard Widmann, »Foto-Fälschung entlarvt!«, VffG 4(2) (2000), S. 212f. (online: vho.org/VffG/2000/2/Widmann212-213.html). |
[234] | Amtsgericht München, Az 451 Cs 112 Js 3326/90 und Az 432 Cs 113 Js 3619/90. |
[235] | Siehe dazu auch das Schreiben des halboffiziellen Instituts für Zeitgeschichte, in dem mit Bezug auf Aussagen des Staatlichen Museums Auschwitz die Rekonstruktion der Anlagen im Krematorium I dargestellt und der Zustand der originalen Ruinen der Krematorien in Birkenau kurz erwähnt wird: H. Auerbach, Institut für Zeitgeschichte, München, Schreiben vom 20.3.1992. |
[236] | J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 67), S. 365f. |
[237] | Ebenda, S. 483f.; Pelt Report, aaO. (Anm. 65), S. 106. |
[238] | Ich danke Herrn Dipl.-Bauingenieur Carl Hermann Christmann für diese Informationen. |
[239] | J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 67), S. 354. |
[240] | Die Decke wurde gegen Winter 1942/43 fertiggestellt, die Massenvernichtung begann angeblich im März 1943; vgl. J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 67), S. 338f. |
[241] | Bitte nicht ausprobieren, sie zurückzubiegen! Neuere Bilder zeigen, daß irgendwelche Rowdies offenbar zwei der drei Bewehrungsstangen bei einem ebensolchen Versuch abgebrochen haben. Einer davon war Fredrick Töben im Frühjahr 1996, wie er mir selbst mitteilte. |
[242] | Kurier, 30.8.1992, S. 20: »Wenn Felsen fallen«. |
[243] | Pelt Report, aaO. (Anm. 65), S. 295. |
[244] | Dino A. Brugioni, Robert G. Poirier, aaO. (Anm. 229), S. 15; vgl. G. Rudolf, »Gutachter und Urteilsschelte«, aaO. (Anm. 66), S. 39. Dank gebührt Fritz P. Berg für dieses Argument. |
[245] | Plan erhalten von R. Faurisson. Der gleiche Plan befindet sich bei J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 67), S. 401, allerdings in sehr schlechter Qualität. |
[246] | J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 67), S. 379ff, Abschnitt über die Krematorien IV und V. |
[247] | Ebenda, S. 384. Zur Abbildung der gasdichten Türen und Luken siehe S. 46-49, 425-428, 486, 500. |
[248] | Ebenda, S. 386. |
[249] | Pressac deutet ein Foto von Krematorium IV, ebenda, S. 417, als Beleg für seine These. Da es sich allerdings um eine Südseitenaufnahme handelt, der Korridor aber im Norden des Gebäudes liegt, handelt es sich bei der gezeigten Tür um den im Plan eingezeichneten Zugang zu einem der unbezeichneten Räume. Wenn er auf das im Hintergrund im Wald versteckte Krematorium V verweisen will, so kann man von diesem nicht ernsthaft etwas erkennen. |
[250] | Ein Arztraum in Krematorien ist übrigens auch heute noch üblich, vgl. Anm. 156 |
[251] | J.-C. Pressac, Le Monde Juif, Nr. 107, Juli-September 1982, S. 91-131. |
[252] | So auch Pressac in seinem neuen Buch, aaO. (Anm. 72), S. 67, 89. |
[253] | J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 67), Ebenda, S. 386. |
[254] | Ebenda, S. 447. |
[255] | Ebenda, S. 406, 442-455. |
[256] | Man betrachte als prominentes Beispiel nur das KL Dachau, in dessen Krematoriumsgebäude sich auch eine Reihe Degesch-Kreislaufentlausungskammern befinden. |
[257] | Ein Punkt übrigens, der nahelegt, daß bei Blausäurebegasungen grundsätzlich mit einer gewissen Explosionsgefahr gerechnet wurde, vgl. Abschnitt 5.3. |
[258] | J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 72), S. 89f., berichtet darüber, daß eine Entlüftungsanlage im Krematorium IV erst Ende Mai 1944 eingebaut worden sein sollte, sein Darstellungen dazu sind aber nicht haltbar, vgl. Germar Rudolf »Die "Gaskammern" von Auschwitz und Majdanek«, in: Ernst Gauss (Hg.), aaO. (Anm. 22), S. 258 (online: vho.org/D/gzz/12.html). |
[259] | W. Rademacher, aaO. (Anm. 220), S. 57; J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 67), S. 451. |
[260] | Jedenfalls sind die Fenster derjenigen Häftlingsbaracken, die man heute in Auschwitz-Birkenau besichtigen kann, sehr schlampig in die Wandöffnung eingesetzt, so daß jede Menge Zugluft durch große Rotze hineindringt. Es ist allerdings fraglich, ob die Baracken authentisch sind. |
[261] | J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 67), S. 456. |
[262] | Ebenda, S. 390. |
[263] | Ebenda, S. 161 ff. |
[264] | R. Höss, in: M. Broszat (Hg.), Kommandant in Auschwitz, Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1958. |
[265] | Urteil des sog. Frankfurter Auschwitz-Prozesses, Aktenzeichen 50/4 Ks 2/63, S. 99. |
[266] | Vernehmung des Zeugen R. Böck im sog. Frankfurter Auschwitz-Prozeß, Az 4 Js 444/59, Blätter 6878 ff. Zitiert: Blatt 6881 f. |
[267] | J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 67), S. 163. |
[268] | Vgl. J. Graf, Auschwitz. Tätergeständnisse und Augenzeugen, aaO. (Anm. 42). |
[269] | J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 67), S. 176. |
[270] | Pfeiffer, Hansa Luftbild GmbH, Luftbildanalyse der alliierten Aufnahme vom 25.8.44 (Anm. 229), Schreiben vom 17.7.91.; J. Konieczny, The Soviets, but not the Western Allies, should have bombed the Auschwitz camp, Polish Historical Society, im Druck. |
[271] | J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 67), S. 253. |
[272] | TCIDK 520-1-24-77, 30.11.42; 520-1-24-33, 3.12.42; 520-1-332-46a, 9.1.43; 520-1-26-66, 9.4.43; 502-1-238-10, 30.9.43, |
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