7. Bewertung chemischer Analysen

7.1. Probenentnahme und -beschreibung

Von drei Personen bzw. -gruppen wurden - soweit bekannt wurde[419] - bisher Proben zur Analyse von Anlagen in Auschwitz genommen:

  1. Fred A. Leuchter, Consulting Engineers, Boston, MA, im Auftrag der Verteidigung von E. Zündel, Toronto.

  2. Prof. Dr. Jan Markiewicz, Jan-Sehn-Institut für Gerichtsgutachten, Abteilung für Gerichtstoxikologie, Krakau, im Auftrag des Staatlichen Museums Auschwitz.

  3. Dipl.-Chem. Germar Rudolf, Stuttgart, im Auftrag der Verteidigung u.a. von Generalmajor a.D. O. E. Remer.

Zu 1.: F.A. Leuchter hat die Entnahmestellen seiner Proben in seinem Bericht in die wiedergegebenen Grundrißskizzen eingezeichnet. Weiter unten werden nur die Probenentnahmen Leuchters aus dem Leichenkeller 1 ("Gaskammer") des Krematoriums II in einer Grundrißzeichnung angeführt (Abbildung 63). Es existiert außerdem ein Videofilm, der die Probenentnahmen Leuchters festhielt.[420] J.-C. Pressac hat die Probenentnahme einer Kritik unterzogen.[44] Eine genauere Spezifikation des Probenmaterials unterbleibt bei Leuchter, die Bezeichnung lautet immer »Brick«. Die Probenentnahme verlief ohne Rücksicht auf die Entnahmetiefe. Nach den Spuren, die Leuchter an den entsprechenden Gemäuerstellen hinterließ, kann man mit Entnahmetiefen bis zu 3 cm und mehr rechnen.

Zu 2. J. Markiewicz gibt in einem Entnahmeprotokoll genauere Angaben über den Entnahmeort, die Materialart und Entnahmetiefe an. Die Kontrollproben wurden einer Entwesungskammer im Stammlager Auschwitz entnommen, deren Innenwände dem Bericht zufolge während des Krieges gestrichen worden waren, so daß nur stellenweise ein fahler Blauton zu erkennen ist. Es handelt sich also nicht um unverändertes Mauermaterial, vielmehr ist durch das Überstreichen je nach Probenentnahmetiefe im Vergleich zur unbehandelten Wand mit zu niedrigen Cyanidwerten zu rechnen.[55][56]

Zu 3.: Die Proben wurden unter Zeugen mit Hammer und Meißel genommen und sofort in einem Plastikbeutel verschlossen. Die dann erfolgende Numerierung des Beutels wurde handschriftlich protokolliert inklusive der vermessenen Entnahmestelle und der Probenart. In Tabelle 11 sind Gebäude, Entnahmeort und -tiefe angegeben sowie eine kurze Beschreibung des Mauermaterials. In den Grundrißzeichnungen der entsprechenden Gebäude im Abschnitt 4. dieses Buches sind die genauen Probenentnahmeorte eingezeichnet.

7.2. Analysenmethoden

Die Analysen wurden jeweils durchgeführt von:

Bei 1.: Prof. Dr. J. Roth, Alpha Analytic Laboratories, Ashland, Massachusetts

Bei 2.: Jan-Sehn-Institut für Gerichtsgutachten, Abteilung für Gerichtstoxikologie, Krakau, Polen

Bei 3.: Institut Fresenius, Taunusstein, Hessen, ohne Wissen um die Herkunft der Proben.

Zu 1.: Die Amerikaner verwendeten für die Cyanidanalysen ein Verfahren analog dem der deutschen Normung (siehe zu 3.).[421] Für einige Proben nahe der Nachweisgrenze von 1 mg Cyanid pro kg Probenmaterial wurden Kontrollanalysen angefertigt. Die Ergebnisse schwankten um bis zu 40%.

Zu 2.: Die Polen verwendeten das Mikrodiffusionskammer-Verfahren, mit dem sich Eisenblau nicht nachweisen läßt.[422] Die Nachweisgrenze für andere Cyanide liegt bei 10 µg pro kg Probenmaterial.

Zu 3.: Der Cyanidnachweis erfolgte nach DIN 38 405, Teil D 13. Die Nachweisgrenze liegt nominell im Bereich 0,5 bis 0,1 mg pro kg.[423] Alle Werte unterhalb 0,5 mg pro kg sind unsicher, sie werden allgemein als »nicht nachgewiesen« vermerkt. Kontrollanalysen wurden beim Institut für Umweltanalytik Stuttgart (IUS) durchgeführt (Tabelle 12).

7.3. Bewertung der Analysenergebnisse

Abbildung 63: Grundriß des Leichenkellers 1 ("Gaskammer") des Krematoriums II in Birkenau mit Probenentnahmestellen von F.A. Leuchter:[26]

  • Proben 1,2,3,5 von Mauerwerk;
  • Probe 4 von Decke;
  • Probe 6 von Säule;
  • Probe 7 von Geröll am Boden.
  • 7.3.1. F.A. Leuchter/Alpha Analytic Laboratories

    Alle positiven Befunde Leuchters aus den angeblichen Menschen-"Gaskammern" liegen in der Nähe der Nachweisgrenze (1 mg pro kg), mit recht hohen statistischen Schwankungen ist zu rechnen. Die Kontrollprobe Nr. 32 stammt aus dem Entwesungstrakt von Bauwerk 5a (Entwesungskammer 1). Die Grundmauern des Krematoriums IV und V sollen aus dem Bauschutt anderer Gebäude rekonstruiert worden sein (vgl. Abschnitt 4.4.2.). Somit sind die Analysen der von diesen Mauern stammenden Proben aufgrund ihrer trotzdem stellenweise positiven Befunde interessant.

    Daß die Analysenwerte der Proben aus witterungsgeschützten Bereichen ebenso niedrig bzw. nicht nachweisbar gering sind wie die Ergebnisse aus den gänzlich der Witterung ausgesetzten Anlagen, läßt Leuchter zu dem Schluß kommen, daß die Umwelteinflüsse den Cyanidgehalt der exponierten Gebäude nicht wesentlich haben verringern können,[424] was mit den Befunden im Abschnitt 5.6. übereinstimmen würde. Laut Leuchter können die geringen Cyanidspuren vom einmaligen Begasen der Leichenkeller zur Schädlingsbekämpfung herrühren, da solche Raumentwesungen damals in vielen Lagergebäuden durchgeführt worden sind. Auffallend ist der positive Befund (1,3 mg pro kg) der Probe 28, die Leuchter aus der Trennwand des ehemaligen Waschraumes zum Sezierraum des Krematoriums I entnahm, eine Wand, die nie Teil der angeblichen "Gaskammer" war und außerdem beim Umbau zum Luftschutzbunker wahrscheinlich neu errichtet wurde. Dieser Befund in ähnlicher Höhe wie in den restlichen Proben (inklusive der aus den aus unbekanntem Material errichteten Grundmauern der Krematorien IV und V) kann im wesentlichen drei Gründen haben:

    Tabelle 9: Cyanidkonzentrationen im Mauerwerk von "Gaskammern"/ Entwesungskammern

    Nach F.A. Leuchter/Alpha Analytic Laboratories, Ashland, Massachusetts, USA

    ProbennummerEntnahmeortCN-[mg pro kg]
    1-7Krematorium II, Leichenkeller 10,0
    8Krematorium III, Leichenkeller 11,9
    9Krematorium III, Leichenkeller 16,7
    10,11Krematorium III, Leichenkeller 10,0
    12Türdichtung0,0
    13,14Krematorium IV0,0
    15Krematorium IV2,3
    16Krematorium IV1,4
    17-19Krematorium IV0,0
    20Krematorium IV1,4
    21Krematorium V4,4
    22Krematorium V1,7
    23,24Krematorium V0,0
    25Krematorium I, Leichenhalle3,8
    26Krematorium I, Leichenhalle1,3
    27Krematorium I, Leichenhalle1,4
    28Krematorium I, Waschraum1,3
    29Krematorium I, Leichenhalle7,9
    30Krematorium I, Leichenhalle1,1
    31Krematorium I, Leichenhalle0,0
    32Entwesungskammer 11050,0

    Die Leichenhalle des Krematoriums I und der Leichenkeller 1 des Krematoriums II sollen "Gaskammern" gewesen sein.

    1. Cyanidspuren in dieser minimalen Größenordnung können überall vorhanden sein, was aber nicht wahrscheinlich ist.
    2. Dieser Luftschutzraum wurde wie fast alle Räume in Auschwitz und Birkenau gelegentlich zur Entwesung mit Zyklon B begast.
    3. Analysenwert in dieser Größenordnung (nahe der Nachweisgrenze) sind aufgrund der begrenzten Leistungsfähigkeit der Methode nicht reproduzierbar und somit nicht interpretierbar. Sie gelten als Nullwerte. Angesichts der später auszuführenden Ergebnise erscheint dieser Grund am wahrscheinlichsten.

    Der hohe Cyanidgehalt der von Leuchter in der Entwesungsanlage genommenen Kontrollprobe ist nach Bailer entweder auf ein Artefakt, einen Fehler bei der Probenentnahme oder einen Analysenfehler zurückzuführen. Unter Artefakt versteht er, daß die Wände des Entwesungstraktes früher mit blauer Farbe, eben dem Eisenblaupigment, angestrichen waren. Bailer vertritt weiter die Auffassung, daß sich in Mauermaterialien wegen des alkalischen Milieus kein Eisenblau bilden könne. Zudem würde der hohe Cyanidgehalt von 1050 mg pro kg bedeuten, daß die Mauer zu 0,1 % aus dem Pigment bestünde, was unmöglich stimmen könne.[425]

    Wie im Abschnitt 5.5. gezeigt wurde, ist das Milieu nur in nicht carbonatisiertem Mauerwerk alkalisch. Es wurde zudem festgestellt, daß alkalisches Medium die Anreicherung von Cyanid und bestimmte weitere Reaktionsschritte zur Eisenblaubildung sogar unterstützt. Geht man im Grenzfall von einer gänzlichen Umsetzung des im Mauerwerk enthaltenen Eisens zum Pigment aus (1 bis 2% Eisengehalt), so ist der von Leuchter gefundene Wert sogar eher niedrig. Ob die Wände der Entwesungstrakte blau angestrichen waren, d.h., ob ein hoher Cyanidgehalt nur an der oberflächlich angestrichenen Wand zu finden ist, wird später geklärt werden.

    Pressac ist der Meinung, daß diese geringen Cyanidspuren im Mauerwerk der letzte Beweis für die Existenz der "Gaskammern" sind, da sie trotz der seiner Meinung nach kurzen Einwirkzeit und geringen Reaktivität der Blausäure an kühlem Mauerwerk und trotz der Korrosion und Erosion bis heute noch nachweisbar sind.[426] Außerdem vertritt er die Auffassung, daß für die Bildung des Pigments warme Wände förderlich seien.[427] Wie unrealistisch diese Meinung ist, wurde bereits gezeigt: Erstens ist das entstehende Pigment beständig (Abschnitt 5.6.), zweitens haben kühle, feuchte Wandmaterialien eine höhere Reaktivität zur Pigmentbildung (Abschnitt 5.5.), drittens beweist Leuchters Probe 28, daß geringe Cyanidspuren nahe der Nachweisgrenze nicht von Menschenvergasungen herrühren müssen.

    7.3.2. Institut für Gerichtsgutachten, Krakau

    Tabelle 10: Cyanidkonzentrationen im Mauerwerk von 'Gaskammern'/ Entlausungskammern
    Nach Institut für Gerichtsgutachten, Abteilung für Gerichtstoxikologie, Krakau, Polen; Angaben in mg pro kg

    Nr

    Gebäude

    Entnahmeort und -tiefe

    Material

    CN-

    1

    Entlausung Block 3

    Raum 4, um Ventilatoröffnung, 2 mm

    Verputz

    0,068

    2

    Entlausung Block 3

    Raum 4, neben Türe zu Raum 3, 2 mm

    Verputz

    0,036

    7

    Entlausung Block 3

    Raum 3, unter Fenster, gegenüber Eingangstür, 2 mm

    Verputz

    0,076

    8

    Entlausung Block 3

    Türöffnung zwischen Raum 2 und 1, 2 mm rechts oben

    Verputz

    0,140

    9

    Entlausung Block 3

    wie Nr. 8, links unten

    Verputz

    0,404

    10

    Entlausung Block 3

    Raum 1, Ventilatoröffnung, 2 mm

    Verputz

    0,528

    11

    Entlausung Block 3

    wie 10, schwach blau

    Verputz

    0,588

    15

    Krematorium II, Leichenkeller I

    Beton-Stützsäule

    Verputz (?)

    0,024

    4 weitere Proben aus Krematorium II, 1 aus Krematorium I, 1 aus Krematorium V, jeweils aus angeblicher 'Gaskammer', und 2 Kontrollproben enthielten keine nachweisbaren CN--Spuren.

    Die in Tabelle 10 aufgeführten Analysenwerte hat das Jan-Sehn-Institut nie veröffentlicht. Sie gelangten durch eine Indiskretion im Institut an die Öffentlichkeit. Diese Ergebnisse scheinen nahezulegen, in den angeblichen "Gaskammern" gebe es deutlich niedrigere Cyanidrückstände als in den Entwesungskammern oder sogar gar keine. Bereits in seinem ersten Bericht hat der verantwortliche Wissenschaftler Prof. Markiewicz offen seine totale chemische Inkompetenz zur Schau gestellt:[55]

    »Cyanwasserstoff ist eine schwache Säure, was zur Folge hat, daß sich ihre Salze in Gegenwart von stärkeren Säuren leicht zersetzen. Eine solche stärkere Säure ist sogar Kohlensäure, die durch Reaktion von Kohlendioxid und Wasser entsteht. Stärkere Säuren wie z.B. die Schwefelsäure zersetzen Cyanide leichter. Dauerhafter sind komplexe Verbindungen von Cyanid-Ionen mit Schwermetallen. Das schon erwähnte "Preußisch-Blau" zählt zu solchen Verbindungen, aber auch dies zerfällt langsam in saurem Medium.

    Daher war es kaum zu erwarten, daß sich nach 45-jährigem Zeitraum derivate Verbindungen von Cyaniden in Baumaterialien (Putz, Ziegel), die den Umwelteinflüssen (Niederschläge, saure Oxide, besonders Stickstoffmonoxid) ausgesetzt sind, erhalten würden.«

    Dies widerspricht den zuvor festgestellten Fakten:

    1. Kohlendioxid ist in Wasser schwer löslich und wandelt sich in Wasser so gut wie nicht in Kohlensäure um, weshalb sie die Salze der Blausäure so nicht »zersetzen« kann (vgl. Abschnitt 5.5.3.; für die "Zersetzung" ist tatsächlich das Wasser verantwortlich);

    2. Eisenblau (Preußisch-Blau) ist außerordentlich säurestabil und wird auch über Jahrzehnte nicht durch Witterungseinflüsse zerstört (Abschnitt 5.6.).

    In einer privaten Korespondenz mit Werner Wegner offenbarte Prof. Markiewicz noch mehr Ignoranz:[428]

    »VIII. Das Wasser aktiviert viele chemische Prozesse. Die Kammern waren ganz gewiß nass. Was für einen Einfluß das auf die Bindung von HCN durch Zement (Wandputz) ausübt - ist uns unbekannt. [...]

    IX. Die blauen Flecken auf den äußeren Wänden des Bauwerkes 5a in Birkenau sind nicht leicht zu erklären. Vor allem müssen wir prüfen, ob es wirklich Berliner-Blau ist. [...]«

    In einer späteren Arbeit haben diese Autoren weitere, nach demselben Verfahren erzielte Ergebnisse einer späteren Probenentnahme veröffentlicht, denen zufolge der Gehalt an Cyaniden sowohl in der untersuchten Entwesungskammer als auch in den angeblichen Menschen-"Gaskammern" im Bereich zwischen 0,0 und 0,8 bzw. 0,6 mg/kg liegt. In dieser Arbeit wurde auch die Wahl der Analysenmethode erläutert.[56] Diese sei gewählt worden, weil sich die Autoren nicht hätten vorstellen können, wie sich im Mauerwerk blaue Eisencyanidverbindungen bilden könnten:

    "Es ist schwierig, sich die chemischen Reaktionen und physiko-chemischen Vorgänge vorzustellen, die an diesem Ort zur der [sic] Bildung von Eisenblau hätten führen können."

    Weiterhin gingen sie mit J. Bailer[425] davon aus, daß die blaue Färbung der Entwesungskammerwände von einem Farbenanstrich herrühren könne. Um diese Farbe vom Nachweis auszuschließen, entschlossen sie sich, eine Methode anzuwenden, die gegen Eisencyanide unempfindlich ist.

    Eine mit mir geführte Korrespondenz im Jahr 1995 hat erneut bloßgelegt, mit welcher allgemeinen Inkompetenz die polnischen Forscher an diese Problematik herangegangen sind.[57][58]

    Eine genauere Betrachtung der polnischen Ergebnisse erfolgt im Abschnitt 7.4.2.

    7.3.3. G. Rudolf/Institut Fresenius

    Aus den angeblichen Menschen-"Gaskammern" wurden nur wenige Proben genommen, und zwar solche, deren Material offensichtlich nicht der Witterung ausgesetzt war. Dafür eignen sich in Birkenau nur einige Stellen des Leichenkellers 1 ("Gaskammer") im Krematorium II, wo ein Pfeiler die Decke noch heute trägt und damit sowohl die Deckenunterseite als auch Teile der Wand bis heute erkennbar vor allen Witterungseinflüssen geschützt hat, verdeutlicht durch Ablagerungen von Spinnweben vieler Jahre und dem Fehlen jeder Spur von Kalkabscheidungen am Beton oder Mörtel, d.h. von daran niederfließendem Wasser.

    Von den angeblichen "Gaskammern" sind von Krakau und von Leuchter schon viele Proben genommen worden, alle mit zumindest annähernd negativem Ergebnis. Da es vor allem darum ging aufzuklären, welche Bedingungen die Pigmententstehung fördern und nach den bisher erfolgten Analysen in den angeblichen Menschen-"Gaskammern" nicht mit deutlich positiven Ergebnissen zu rechnen war, erfolgte die Probenentnahme hauptsächlich in den Entwesungsanlagen der Gebäude Bauwerk 5a und b im Lagerteil Bauabschnitt Ia bzw Ib. Von ihnen ist bekannt, daß ihre Wände nicht nur große Mengen des Pigments enthalten, sondern daß deren Alter auch ungefähr dem der Krematorien vor Ort entspricht, was von den Gebäuden im Stammlager nicht behauptet werden kann. Das Alter kann, muß aber keinen Einfluß auf die Chemie des Wandmaterials haben. Außerdem stehen diese Gebäude nicht so im Rampenlicht der Museumstätigkeit wie im Stammlager und lassen daher eher Freiheit von nachträglich vorgenommenen Veränderungen erhoffen.

    Schließlich wurden von einigen Häftlingsbaracken Proben entnommen, um die These Leuchters zu überprüfen, daß geringe Cyanidspuren auch durch sehr wenige Begasungen zur Schädlingsbekämpfung entstehen können. Die Numerierung der Baracken entspricht der heute an den Baracken befindlichen.[429] Siehe dazu auch Abbildung 12.

    Tabelle 11: Cyanidkonzentrationen im Mauerwerk von 'Gaskammern'/ Entlausungskammern
    Nach G. Rudolf/Institut Fresenius, Taunusstein, Hessen, Deutschland
    Konzentrationsangaben in mg pro kg; %Fe: Maximaler Anteil des zu Eisenblau umgesetzten Eisens am Gesamteisengehalt.

    Nr.

    Gebäude

    Entnahmeort und -tiefe

    Material

    c[CN-]

    c[Fe]

    %Fe

    1

    Krema II

    Leichenkeller I, Decke, zwischen 2. und 3. Stützsäule von Süden aus gesehen, großflächige Entnahme, Betonnasen inkl. eines kleinen Stückes tieferen Materials, 0-3mm.

    Beton

    7,2

    13000

    -

    2

    Krema II

    wie 1, 1-5 mm.

    Beton

    0,6

    20000

    -

    3

    Krema II

    Innenseite Westmauer Leichenkeller I, 0-1,5 cm, siehe Abbildung 44 (Seite 84).

    Verputz

    6,7

    10000

    -

    4

    Krema II

    Innenseite Nordmauer Kamintrakt, Müllverbrennung, 0-1 cm.

    Verputz

    0,1

    11000

    -

    5

    B1b Baracke 20

    Trennmauer Koje, unterhalb des Querbalkens einer Liege im Großraum, vom Eingang 2. Kojenreihe, rechts 1. Koje (Trennmauer), ca. 5 · 5 · 5 cm3 groß.

    Verputz

    0,6

    9400

    -

    6

    B1b Baracke 20

    abgetrennter Raum im Westen, Innenmauer, Mörtel zwischen Ziegelsteinen,

    0-1 cm.

    Mörtel

    <0,1

    4400

    -

    7

    B1b Baracke 20

    wie 6, direkt rechts neben Eingang, 0-1 cm.

    Verputz

    0,3

    19000

    -

    8

    B1b Baracke 13

    wie 5, hintere Balkenauflage.

    Verputz

    2,7

    11000

    -

    9

    B1a BW 5a

    Innenseite Außenmauer (West), 120 cm von Nordmauer, 155 cm vom Boden, 0-2 mm.

    Verputz

    11000,0

    12000

    75

    10

    B1a BW 5a

    Innenmauer (Süden), 240 cm von Westmauer, 170 cm vom Boden, 0-2 mm.

    Verputz

    3,6

    10000

    -

    11

    B1a BW 5a

    wie 9, 1-10 mm.

    Verputz

    2640,0

    6000

    36

    12

    B1a BW 5a

    Ostmauer (innen), 170 cm von Nordmauer, 170 cm vom Boden, (östl. Heißluftkammer), 0-2 mm.

    Verputz

    2900,0

    8500

    28

    13

    B1a BW 5a

    wie 12, 2-10 mm.

    Verputz

    3000,0

    9000

    27

    14

    B1a BW 5a

    Außenseite Westmauer, 40 cm von Südseite, 160 cm vom Boden, 0-5 mm.

    Ziegel

    1035,0

    25000

    3,5

    15a

    B1a BW 5a

    Außenseite Südmauer, 40 cm von Westseite, 210 cm vom Boden, 0-3 mm.

    Mörtel

    1560,0

    10000

    13

    15b

    B1a BW 5a

    wie a, > 0-5 mm, von Pigmentschicht befreit.

    Ziegel

    56,0

    n.b.

    -

    15c

    B1a BW 5a

    wie b, abgetragene Pigmentschicht, < 1 mm.

    Ziegel

    2400,0

    n.b.

    -

    16

    B1b BW 5b

    Außenseite Südmauer, 2 m von Eingangstür, 1 m vom Boden, 0-7 mm.

    Ziegel

    10000,0

    47000

    17

    17

    B1b BW 5b

    Innenseite Südmauer, 130 cm von Ostmauer, 130 cm vom Boden, 4-10 mm .

    Verputz

    13500,0

    15000

    74

    18

    B1a BW 5a

    Bodenbereich Türpfosten Heißluftentlausung, östl. Kammer, zum Trakt hin weisend, 0-5 mm.

    Holz

    7150,0

    n.b.

    -

    19a

    B1b BW 5b

    Innenseite Nordmauer, 230 cm von Ostmauer, 90 cm vom Boden, 0-4 mm.

    Verputz

    1860,0

    4300

    35

    19b

    B1b BW 5b

    wie 19a, 4-8 mm.

    Verputz

    3880,0

    9500

    33

    20

    B1a BW 5a

    Innenseite Außenmauer (West), 40 cm von Südmauer 210 cm vom Boden,

    0-3 mm.

    Verputz

    7850,0

    11000

    59

    21

    B1a BW 5a

    Innenmauer (Ost) aus westlichem Raum, 30 cm von Tür, 190 cm vom Boden, 10-50 mm.

    Mörtel

    0,3

    18000

    -

    22

    B1a BW 5a

    Innenseite Außenmauer (Süd), 40 cm von Westmauer 155 cm vom Boden, 3-10 mm.

    Verputz

    4530,0

    11000

    34

    23

    B1a Baracke 3

    Sonderraum Nordwest, Innenseite Außenmauer (Nord), 0-5 mm.

    Verputz

    0,3

    8100

    -

    24

    B1a Baracke 3

    Hauptraum Innenseite Außenmauer, (Nord), 0-5 mm.

    Mörtel

    0,1

    13000

    -

    25

    Versuch

    unbehandelter Stein, 0-5 mm.

    Ziegel

    9,6

    35000*

    -

    26

    Versuch

    16 h in 0,3 Vol.% HCN, 0-5 mm, siehe Text.

    Ziegel

    0,1

    35000*

    -

    27

    Versuch

    24 ¾ h in 2 Vol.% HCN, +1 g H2O, 20 mm, 100 g.

    Zementmörtel

    109**

    8800*

    1,0

    28

    Versuch

    wie 27, ohne H2O-Zusatz,108 g.

    Zementmörtel

    94**

    8800*

    0,9

    29

    Versuch

    wie 28, 94 g.

    Kalkmörtel

    53**

    4500*

    1,0

    30

    Versuch

    wie 28, + 2g H2O, 96 g.

    Kalkmörtel

    58**

    4500*

    1,1

    Werte für Cyanide zwischen 0,1 und 0,5 mg pro kg unsicher (NN); n.b.=nicht bestimmt; *=eigene Analysen; **= Institut für Umweltanalytik Stuttgart (IUS).

    Die Original-Testergebnisse des Institut Fresenius. Zum Vergrößern anklicken.

    7.3.3.1. Proben 1-4: Krematorium II, Leichenkeller 1

    Zur Entnahme der Proben 1 bis 3 siehe Abbildung 26 (S. 63). Allgemein muß mit einer Höchstkonzentration an Cyaniden an der Oberfläche des Materials gerechnet werden. Um diese zu ermitteln, enthält Probe 1 vor allem Betonnasen der Deckenunterseite (Grate, entstanden durch die Bretterverschalung), also die exponiertesten Stellen des Betons, sowie Material von der obersten, 1 bis 2 mm dicken Betonschicht einschließlich eines Stückes bis etwa 3 mm Tiefe.

    Probe 2 enthält Beton bis in eine Tiefe von 5 mm, entnommen an der Stelle, an der bei Probe 1 das bis 3 mm Tiefe hineinreichende Stück anfiel. Die Trennung zwischen Material der obersten Schicht (Probe 1) und tieferer Schicht (Probe 2) gelang aufgrund des widerborstig harten Betons nicht vollständig.

    Probe 3 ist ein harter, offenbar zementreichen Wandverputz bis zu der ersten Ziegelsteinreihe.

    Tabelle 12: Analysenergebnisse Institut Fresenius und Institut für Umweltanalytik Stuttgart (IUS)

    In beiden Fällen erfolgte der Cyanidnachweis nach
    DIN 38405/D13. Angaben in mg CN
    - pro kg.

    Probe

    Entnahmestelle

    Fresenius

    IUS

    3

    Leichenkeller 1 ("Gaskammer"), Krematorium II, Wandverputz 0-1,5 cm

    6,7

    < NG

    8

    1b Baracke 13, Trennmauer Koje, 3-5 cm

    2,7

    < NG

    11

    B1a, Bauwerk 5a, Innenseite Außenmauer (West), 1-10 mm

    2640,0

    1430*

    25

    unbehandelter Ziegelstein

    9,6

    9,6

    26

    3 weitere Proben des begasten Ziegelsteins

    -

    <NG*

    * Diese Proben wurden nach DIN 35 405/D14 untersucht. Hier wird im Gegensatz zu D13 kein Cadmiumsalz zugesetzt. Über die Auswirkungen auf die Ergebnisse ist nichts bekannt. Nachweisgrenze (NG) jeweils 0,5 mg pro kg.

    Probe 4 stammt vom Verputz des Betonträgers des Schornsteintraktes (Müllverbrennung) von Krematorium II. Sie ist nur interessant als Blindprobe neben den anderen.

    Die Ergebnisse liegen in der gleichen Größenordnung wie die positiven Befunde Leuchters aus anderen angeblichen "Gaskammern", obwohl er in der "Gaskammer" (Leichenkeller 1) des Krematoriums II nicht fündig wurde. Der Unterschied zwischen Probe 1 und 2 kann darauf hindeuten, daß tatsächlich ein Tiefenprofil im Beton herrscht. In Tabelle 12 sind Kontrollanalysen aufgelistet. Die oben mit 6,7 mg pro kg leicht positive Probe hat nun Werte unterhalb der Nachweisgrenze (0,5 mg pro kg). Damit bestätigt sich die im Abschnitt 7.2. getroffene Feststellung, daß Werte nahe der Nachweisgrenze nicht reproduzierbar sind.

    7.3.3.2. Proben 5 - 8 und 23, 24: Häftlingsbaracken

    Die Proben 5 und 8 stammen von einem großen Verputz- bzw. Mörtelklotz von einigen Zentimetern Dicke aus dem Großraum der jeweiligen Baracke (siehe Tabelle 11, S. 156). Ein Tiefenprofil ist nicht erfaßt worden, die Werte müssen somit als Mittelwerte angesehen werden. Die Proben 6 und 7 wurden aus dem Sonderraum im Westen der Baracke entnommen. Die Proben 23 und 24 stammen von der Außenmauer des Großraumes einer dritten Baracke.

    Abbildung 64: Die Außenwand des Blausäure-Entwesungstraktes des Bauwerkes BW 5a im Hochsommer 1991. Geringe Mengen an Cyanid, die durch die Mauer diffundierten, färben die Wand bis heute stellenweise blau. 50 Jahre widrigste Witterungsverhältnisse taten dem keinen Abbruch.

    Abbildung 65: Aufnahme des nordwestlich gelegenen Innenraumes des Entwesungstraktes des Bauwerkes BW 5a (siehe Abbildung 18). Im Hintergrund und rechts im Bild die Außenmauer mit der intensiven Blaufärbung durch das Eisenblau. Die Probenentnahmestellen der Proben 9 und 11 sind zu erkennen. Links im Bild die Innenmauer, die mit dem Umbau zur Heißluftentwesungskammer eingezogen wurde. Von ihr wurde die Probe Nr. 10 genommen, mit leicht positivem Cyanid-Befund.

    Abbildung 66: Aufnahme des Türpfostens aus dem Entwesungstrakt des Bauwerkes BW 5a, dessen unteres, rostiges Scharnier mit Blausäure Eisenblau gebildet hat. Entnahmestelle der Probe Nr. 18.

    Abbildung 67: Im Gegensatz zum Bauwerk BW 5a (siehe Abbildung 64) wurde der Entwesungstrakt des Bauwerkes BW 5b länger als Blausäure-Entwesungskammer benutzt. Dementsprechend ist dessen Außenmauer über große Flächen blau gefärbt, auch hier unbeeindruckt von 50 Jahren Witterungseinflüssen.

    Offensichtlich kann man im Mauermaterial der Baracken auch Cyanidmengen finden, die in der Größenordnung derer liegen, die Leuchter in den angeblichen "Gaskammern" gefunden hat. Darauf weist das Ergebnis der Probe 8 hin. Alle anderen sind zwar auch positiv, jedoch merklich niedriger. Die Kontrollanalyse (Tabelle 12, S. 158) ergab auch hier nicht reproduzierbare Werte.

    7.3.3.3. Proben 9 - 22: Sachentwesungsanlagen

    Zur Entnahmestelle der einzelnen Proben siehe Abbildung 17f. Der Konsistenz nach zu urteilen handelt es sich bei dem in den Entwesungsanlagen verwandten Material um sandreichen, äußerst zementarmen Mörtel (extrem bröselig) mit einem Kalkmörtelverputz.

    Bauwerk 5a: Auffallend an den Außenmauern des Entwesungstrakts von BW 5a ist, daß sie stellenweise blaue Ziegel und blaue Mörtelfugen aufweisen (siehe Abbildung 64, oben). Probe 14 ist ein loses Ziegelbruchstück, das an allen nach außen weisenden und damit der Witterung ausgesetzten Stellen deutlich dunkelblau ist. Probe 15a ist Mörtel von der Südmauer, an dem nur die oberste Schicht von etwa 1 mm blau war. Dort muß der Cyanidwert noch über dem bestimmten Mittelwert der ersten ca. 3 mm gelegen haben. Probe 15b ist ein Ziegelsteinbruchstück, dessen blaue Schicht mit einem Spatel abgetrennt wurde (Probe 15c). Die Masse des verbliebenen Restes betrug rund das zwanzigfache der abgekratzten Schicht, hier sind nur noch geringe Cyanidkonzentrationen nachweisbar. Die mittlere Konzentration wird hier also bei 120 mg pro kg gelegen haben. Auch am Ziegelstein hat sich also nur an der äußersten, der Bewitterung zugewandten Seite das Pigment in merklichen Mengen gebildet (vgl. dazu die Außenmauer der Entwesungskammer im KL Stutthof, Abbildung 62).

    Wichtig ist die Bestätigung der Erkenntnis, daß das Pigment tatsächlich eine enorme Umweltresistenz hat, da es bei den Proben 14 bis 15c intensivem Sonnenschein, Wind, Regen usw. über 40 Jahren ausgesetzt war. Schwieriger ist die Frage, wie gerade hier das Pigment in so hoher Konzentration entstehen konnte, obwohl die Außenseiten der Mauern keiner direkten Begasung ausgesetzt waren. Offensichtlich reichen die geringen Cyanidmengen, die durch das Mauerwerk hindurchdiffundieren, aus, um an der besonders bei Regenwetter feuchten Außenseite der Mauer, deren Eisenverbindungen möglicherweise durch die Umwelteinflüsse aktiviert sind, die Pigmentbildung zu ermöglichen.

    Die Innenseiten der Außenmauern des Entwesungstraktes von BW 5a sind fast vollkommen blau, ja dunkelblau (siehe Abbildung 65, unten). Interessant ist die Abbildung der unter dem Putz befindlichen Ziegelsteinstruktur durch die unterschiedliche Intensität der Eisenblaubildung. Bekannt ist dieses Phänomen von der Kondensation überhöhter Luftfeuchtigkeit an kühlen Mauern (z.B. bei großen, stark schwitzenden Menschenversammlungen, wie bei Rockkonzerten, in Diskotheken, oder allgemein in schlecht gelüfteten Räumen) oder beim Auftreten von Feuchtigkeitsflecken in mangelhaft geheizten Räumen. Unterschiedlich gebrannte Ziegel neigen durch ihre verschiedene Wärmeleitfähigkeit mehr oder weniger zur Anreicherung von Kondensat. Die unterschiedliche Reaktivität zur Bindung des Cyanids aufgrund verschiedener Feuchtigkeitsgehalte und Temperaturen kann somit Ursache dieses Effektes sein, aber auch die unterschiedlichen Feuchtigkeitsanteile und damit Transportkapazitäten für wandernde Cyanidsalze können verantwortlich sein.

    Unter der ersten, nur ca. 1 mm dicken Schicht des Verputzes dieser Wand erscheint das Material eher bläßlich blau, ähnlich wie die Ostmauer des Traktes auch oberflächlich, die eine Innenmauer der ursprünglichen Entwesungskammer darstellt (Proben 12 und 13).

    Die nachträglich eingebauten Innenwände derselben Räume, also die zu den Heißluftentwesungskammern gehörenden (siehe Abbildung 18), weisen erwartungsgemäß keinen Blauschimmer auf.

    Die Ergebnisse der Analysen 9 und 11 bzw. 20 und 22 bestätigen den ersten Eindruck: Die oberste Putzschicht der Außenwände hat einen sehr hohen Cyanidgehalt, darunter fällt der Gehalt ab. Der hohe Cyanidwert der Probe 11 konnte allerdings nicht exakt reproduziert werden. Das Ergebnis der Kontrollanalyse liegt nur bei 54 % des ersten Wertes. Verantwortlich dafür kann das leicht unterschiedliche Analysenverfahren sein (siehe Fußnote Tabelle 12).

    Im reinen Eisenblau kommt auf 1 g Cyanid ungefähr 0,82 g Eisen. Aus der Eisenanalyse ergibt sich unter der Annahme, daß das Cyanid komplett als Eisenblau vorliegt, daß in der Probe 9 rund 3/4 allen Eisens zum Pigment umgesetzt wurde. Bedenkt man, daß nicht alles Eisen von der Blausäure auch erreicht werden kann, so kann man von einer annähernden Sättigung der oberen Materialschicht mit dem Pigment sprechen. Der Konzentrationsabfall von der obersten Schicht in tiefere Schichten erklärt sich zum einen durch einen stärker absorbierend wirkenden, etwas kühl-feuchten Verputz, dessen oberste Schicht zuerst gesättigt wird und ein tieferes Eindiffundieren der Blausäure in das Mauerwerk behindert. Zum anderen muß auch hier, wie bei der blauen Färbung der Außenseiten der Mauern, der Effekt der Anreicherung von Cyaniden an der Oberfläche durch Wasserverdunstung bedacht werden. Dieser Effekt kann allerdings nach der Stillegung der Gebäude mangels Luftaustausch und Sonnenaktivität im Rauminneren, also annähernder Luftfeuchtigkeitssättigung, nur wenig stattgefunden haben. Dies gilt besonders für den nur nach Norden mit Fenstern versehenen Raum in Abbildung 65.

    Die Proben 12 und 13 entsprechen den Proben 9 und 11, wurden hier aber der Innenmauer entnommen, also der Ostmauer einer der Heißluftkammern. Die Oberflächenkonzentration ist wesentlich niedriger als an den Außenmauern, ein Konzentrationsprofil ist hier nicht zu erkennen. Dies kann daran liegen, daß die trockene Wand die Blausäure leichter in das Mauerwerk eindiffundieren läßt, während die Blausäure an den feuchten Außenwänden bevorzugt oberflächlich reagiert. Wahrscheinlich ist aber, daß in der Innenwand wegen Trockenheit keine Migration löslicher Cyanidsalze zur Oberfläche stattfindet. Diese Proben sind auch insofern interessant, als sie belegen, daß sich auch an warmen und trockenen Innenwänden hohe Mengen an langzeitstabilen Cyanidverbindungen bilden können. Aufgrund des hohen Grundwasserstandes in Birkenau wie auch wegen der nur mangelhaften Islolation der Wände ist nämlich insbesondere in den kühlen Jahreszeiten damit zu rechnen, daß die Außenmauern selbst bei geheiztem Innenraum recht kühl und feucht waren.

    Die Proben aus den Wänden, die mit dem Umbau zur Heißluftdesinfektion eingebaut wurden, sollten keine Cyanidrückstände aufweisen. Probe 10 aus der nachträglich eingebauten Innenmauer weist demgemäß auch nur einen sehr geringen Cyanidgehalt nahe der Nachweisgrenze auf. Probe 21 entstammt dem Mörtel zwischen dem Ziegelsteinen der nachträglich eingezogenen Mauer, 1 cm bis 5 cm ins Mauerwerk hinein. Dort hat das Mauerwerk der Innenmauer einen Riß. Auch in dieser Innenmauer zeigt die Analyse minimale, allerdings kaum mehr interpretierbare Cyanidspuren unterhalb der Nachweisgrenze. Dieser Befund kann auf eine Entwesung dieser Räume nach der Umrüstung zur Heißluftdesinfektion hinweisen, falls nicht die geringen Mengen ohnehin jeden Aussagewert verloren haben, wie die Kontrollanalysen anderer Proben ergaben.

    Probe 18 schließlich entstammt dem Türrahmen, der erst nach der Umrüstung auf Heißluftdesinfektion eingebaut wurde. Unterhalb des unteren Scharniers ist das Holz deutlich blau gefärbt (siehe Abbildung 66, S. 162). Durch die Bodenfeuchtigkeit im Zusammenhang mit rostendem Eisen konnte sich hier das Pigment bilden, vorausgesetzt, die Räume wurden entweder nach dem Umbau der Anlage mit Blausäure beschickt oder der Boden der Anlage gab noch über längere Zeiträume Cyanide ab. Im ersteren Fall wären die Cyanidspuren in den nachträglich eingezogenen Wänden (Proben 10 und 21) tatsächlich durch Raumbegasungen erklärbar. Schließlich kann diese gasdichte Tür auch beim Umbau zur Heißluftdesinfektion aus dem Zugang zum Blausäure-Sachentwesungstrakt ausgebaut und hier wiederverwendet worden sein, so daß die Cyanide von den früheren Begasungen stammen. Das Analysenergebnis sollte nur bedingt quantitativ betrachtet werden, da organisches Material Störungen verursachen kann. Bestätigt wird auf jeden Fall die hohe Reaktivität feuchter Eisenoxidmischungen (Rost).

    Bauwerk 5b: Die Außenmauern des Entwesungstraktes BW 5b sind nicht nur stellenweise blau, wie im Fall BW 5a, sondern fast vollkommen, bis hinein in das Erdreich (siehe Abbildung 67, unten). Eine Ausnahme bildet hier die Ostmauer, die kaum blaue Färbung aufweist (siehe Abbildung 20, S. 50). Die Analyse eines Ziegelbruchstücks der Südseite (Probe 16) ergibt somit auch einen äußerst großen Wert. Hier reicht das Pigment tiefer in das Gestein hinein. Auch hier hatte die Witterung keinen sichtbar oder meßbar verringernden Einfluß auf die Pigmentkonzentration. Ungefähr 17 % des Eisens im Ziegelbruchstück sind zum Pigment umgesetzt, trotz der auch hier nur geringen Konzentration an Cyaniden, die die Außenseite des Mauerwerks erreichen konnte. Erklärbar ist der augenfällige Unterschied zum äußerlich nur stellenweise blauen BW 5a mit der längeren Verwendungszeit dieses Traktes als Zyklon B-Entwesungskammer. Der Grund für die merklich geringfügigere Blaufärbung der Ostseite der Außenmauer dieses Traktes ist unklar, kann jedoch auf den geringen Witterungseinfluß auf diese Seite erklärt werden (östliche Winde sind meist gekoppelt mit trockenem Wetter).

    Betrachtet man sich den Innenraum dieses Traktes, so ist man überrascht ob der zumeist weißen Wände. Nur an wenigen Stellen erkennt man fahl-grüne Flecken. Die Analyse des grünfarbenen Putzes unter der oberen Putzschicht, Probe 17, ergibt aber den höchsten überhaupt gefundenen Wert, trotz einer darüber befindlichen, 3 bis 4 mm dicken Putzschicht aus einem kompakten, sehr harten Material. Bezüglich der Umsetzung des Eisens gilt hier das, was in BW 5a nur für die oberste Putzschicht gilt: annähernde Sättigung. Die Farbe des Materials, hier nur grünlich, hat offensichtlich nicht unbedingt direkte Aussagekraft bezüglich des Cyanidgehaltes. Weil selbst bei Maximalwerten der Pigmentanteil am Putz nur etwa 1,5 % beträgt, ist die stellenweise intensive Blaufärbung der Oberfläche der Innenseite der Außenwänd von BW 5a ohnehin so nicht zu erklären. Vielmehr rühren die dunkelblauen Farbtöne von einer noch höheren Pigmentkonzentration in den obersten Schichten im Mikrometerbereich her, bedingt durch oben beschriebene Anreicherungsprozesse.

    Daß es an der Oberfläche der Innenseite der Wände von Bauwerk 5b nicht zu diesen Anreicherungsprozessen kam, mag an der andersartigen Materialart und Verarbeitung liegen. Der dort aufgebrachte harte, eisenarme Innenputz aus Kalkmörtel haftet nur sehr schwach an der Wand und fällt an einigen Stellen bereits ab. Der Kontakt zwischen dem Putz und der Wand ist stellenweise so schwach, daß man beim Abklopfen des Putzes hört, daß sich dahinter ein Hohlraum befindet. Ein derartig schwacher Kontakt zwischen Wand und Putz aber verhindert, daß Feuchtigkeit aus der Wand an die Putzoberfläche diffundieren und lösliche Cyanidverbindungen (z.B. Eisen(II)-Cyanid) mit sich schleppen kann.

    Probe 19 wurde zweigeteilt, da die oberste Putzschicht dieses Raumes sich sichtbar von der darunterliegenden unterscheidet: Die ersten 4 mm des Putzes bestehen aus einem weißen, spröden, harten Material (sandarmer Kalkputz), die unteren Schichten aus ockerfarbenem, sandreichem Kalkputz. Die Trennung gelang nicht vollständig, Teile des sandreichen Mörtels blieben bei Probe 19a. Die Analyse auf Eisen, die bei vollkommener Trennung möglicherweise noch niedriger ausgefallen wäre, bestätigte die Annahme, daß die obere Schicht ein eisenarmer Kalkputz ist. Damit wird die mangelnde Bildung blauer Farbflecken an der Putzoberfläche in diesem Raum erklärbar, da zur Pigmentbildung zu wenig Eisen zur Verfügung steht. Dennoch zeigt auch die obere Putzschicht recht hohe Cyanidwerte. Damit kann ausgeschlossen werden, daß diese Putzschicht nach Beendigung der Entwesungsaktionen aufgebracht wurde.

    Abbildung 68: Konstruktionszeichnung der Versuchsanordnung zur Blausäure-Begasung von Materialproben.

    1. Glaszylinder
    2. O-Dichtungsring

    3. PVC-Deckel- und Bodenplatte

    4. Gasauslaß Druckmessung

    5. Gasauslaß Entlüftung

    6. Magnet-Rührmotor

    7. Porzellan-Schale mit 16 Vol.% H2SO4 und Magnetrührer

    8. Löffel mit KCN auf Achse befestigt, über Magnet von außen kippbar

    9. Probengut (hier Ziegelstein)

    10. Spannschrauben

    7.3.3.4. Proben 25 - 30: Versuche

    Zur Abschätzung der Reaktivität von Blausäure mit Baumaterialien wurde eine Versuchsreihe gestartet, während der vorerst nur Ziegelsteine mit Blausäure, entstanden aus einer definierten Menge KCN + H2SO4, in einem gasdichten Behälter begast wurden. Im Laufe der Versuche stellte sich mittels empfindlicher Druckdifferenzmessungen heraus, daß sich nur ein Teil der durch die 16%ige Schwefelsäure freigesetzten Blausäure auch verflüchtigte, da Blausäure selbst in dieser so gut löslich ist, daß nur ein Teil davon tatsächlich an den Gasraum abgegeben wird. Die tatsächliche Gasmenge im Reaktionsgefäß lag also weit unter den rechnerisch ermittelten 3,7 Vol.%, den Druckmessungen zur Folge bei ungefähr 2 Vol.%.

    Zur Konstruktion des Reaktionsgefäßes aus einem Glaszylinder, unten und oben durch PVC-Platten mit Gasausführungen und O-Ringen abgedichtet, siehe Abbildung 68. 16%ige H2SO4 wurde in einem Tiegel vorgelegt, KCN bei geschlossenem Gefäß per Magnethebelmechanismus hinzugegeben. Danach erfolgte Vermischung per Magnetrührer.

    Analysiert wurden die in Tabelle 13 aufgeführten Proben. Als gleichbleibende Parameter wurden beibehalten:

    Ausnahmen von diesen Bedingungen sind in der rechten Spalte von Tabelle 13 (S. 167) angeführt. Nach der Begasung wurde von den Proben 27 bis 30 die oberste Materialschicht der versiegelten Flächen und damit das Paraffin entfernt. Die zusätzlich befeuchteten Proben 27 und 30 machten sich im Gegensatz zu den nur naturfeuchten Proben 28 und 29 während der Lagerung bei Zimmertemperatur durch einen intensiven Blausäure-Geruch bemerkbar. Bei einer zwischenzeitlich erfolgten Befeuchtung hörte der Blausäure-Geruch schlagartig auf. Bei der Zementmörtelprobe war der Geruch nach einer Woche, bei der Kalkmörtelprobe nach 2 Wochen nicht mehr bemerkbar. Die Lagerung der Proben über mehr als 2 Monate bei Zimmertemperatur hat somit den Blausäuregehalt merklich herabgesetzt sowie durch die Austrocknung der Proben zudem die Möglichkeit der Umsetzung zu Eisencyaniden stark behindert.

    Tabelle 13: Probenvorbereitung und -begasung

    Nr.

    Material

    Randbedingungen

    25/26

    Ziegelstein von abgerissenem Gebäude aus Bayern, nur Probe 26 begast!

    16 h Begasung bei 0,3 Vol.%, Lagerung nach Begasung 120 Tage bei Zimmertemperatur

    27

    Zementmörtel: 1 Teil Sand, 1 Teil Portland-Zement, 1/2 Teil Kalk. Probenmaße: 55×60×20 mm, 100 g (ca. 1,5 g/cm3)

    Versiegelung der Seiten sowie einer Stirnfläche mit Paraffin 52/54 (somit Begasung nur von einer Seite); Zugabe von 1 g Wasser

    28

    Zementmörtel: 1 Teil Sand, 1 Teil Portland-Zement, 1/2 Teil Kalk. Probenmaße: 55×60×20 mm, 108 g (ca. 1,6 g/cm3)

    wie 27, ohne Wasser

    29

    Kalkmörtel: 2 1/2 Teile Sand, 1 Teil Kalk. Probenmaße: 55×60×20 mm, 94 g (ca. 1,4 g/cm3)

    wie 28

    30

    Kalkmörtel: 2 1/2 Teile Sand, 1 Teil Kalk. Probenmaße: 52×58×20 mm, 96 g (ca. 1,6 g/cm3)

    wie 28, Zugabe von 2 g Wasser

    Die Analysenergebnisse bezüglich der Ziegelsteinproben (Tabelle 11, S. 156, Probennr. 25 und 26) überraschen ob ihrer paradox erscheinenden Werte: Die begaste Probe weist im Gegensatz zur unbegasten Probe keine Cyanidspuren auf. Hier konnte der Wert der nicht begasten Probe exakt reproduziert werden (Tabelle). Weitere Analysen des begasten Ziegelsteins ergaben ebenfalls keine nachweisbaren Cyanidwerte. Dieses Ergebnis belegt, daß Cyanidwerte bis 10 mg pro kg tatsächlich nur sehr beschränkten Aussagewert haben, da diese auf ubiquitäre Spuren zurückführbar sein können.[430]

    Die Interpretation der Analysenergebnisse der Proben 27 bis 30 ergibt folgende Aussagen:

    7.4. Diskussion der Analysenergebnisse

    7.4.1. Blaue Wandfarbe?

    Die Hypothese von J. Bailer,[425] daß blaue Anstrichfarbe für die hohen Cyanidwerte der Proben aus den Entwesungskammern verantwortlich sei, entspricht nicht den Tatsachen:

    1. Eisenblau wird überhaupt nicht als Wandfarbe angeboten, da es keine genügend hohe Kalkechtheit besitzt (vgl. Abschnitt 5.6.1).
    2. Würde diese These stimmen, so wäre auffallend, daß die SS als einzige Räume in ihren KZs im Dritten Reich nur und ausschließlich die Blausäure-Entwesungskammern farbig anstrich, wo es zudem niemand bewundern konnte, und zwar seltsamerweise immer mit dem gleichen Blau: Auschwitz, Birkenau, Majdanek, Stutthof.... Alle anderen Räume wurden höchstens weiß gekalkt. Offenbar folgte die SS hier einer blauen Magie?
    3. Die Entwesungskammern selbst besitzen bereits einen Kalkanstrich. Wozu hätte man diesen noch mit einer blauen Farbe abdecken sollen, die zudem nicht kalkecht ist? Man hätte also warten müssen, bis Kalkfarbe und Putz oberflächlich abgebunden waren, bevor man die Wand hätte streichen können. Und selbst dann wäre keineswegs sicher gewesen, ob die Farbe sich nicht aufgrund chemischer Reaktionen fleckig verändert hätte.
    4. Ein Anstrich des Innenraumes würde weder das fleckige Auftreten der Blaufärbung an den Innenseiten der Außenmauern des Entwesungstrakts von BW 5a erklären,
    5. noch das Fehlen jeder Blaufärbung an dessen nachträglich eingebauten Innenwänden. Oder sollte die SS nur bstimmte Wände blau angemalt haben, und zwar nicht gleichmäßig mit Quast und Pinsel, sondern etwa durch Pinsel- und Farbbeutelwerfen?
    6. Bailers These wird durch die Tatsache widerlegt, daß keine der verfärbten Wände das Muster eines Pinsels oder Quasts aufweist und ebenso keine identifizierbare blaue Farbschicht, denn eine Wandfarbe besteht nicht nur aus dem Farbstoff, sondern auch noch aus einem nicht unerheblichen Anteil Bindemittel und anderer Chemikalien. Die blaue Farbe ist aber schlicht ein Bestandteil des Kalkanstriches und Verputzes.
    7. These erklärt zudem nicht, wie es den Anstreichern gelungen sein könnte, bei ihrer Malkunst die hinter dem Putz liegende Ziegelsteinstruktur nachzubilden. Oder waren diese Leute nicht nur Anhänger der blauen Magie, sondern auch noch mit Röntgenaugen ausgerüstet?
    8. Bailers These erklärt weder den lediglich fahlblaue Ton der inneren Südmauer des ursprünglichen Entwesungstraktes von Bauwerk 5a,
    9. noch den hohen Cyanidgehalt in dem oberflächlich weißen, weil eisenarmen Material der Entwesungstraktmauern des Bauwerkes 5b. Oder wurden diese Räume seiner Meinung nach etwa mit einem erst noch zu erfindenden Eisenweiß oder Eisenfahlblau gestrichen?
    10. Bailers These erklärt weiterhin nicht den noch weit höhere Cyanidgehalt tieferer, grünlich-bläulicher Materialschichten der Mauern des Entwesungstraktes des Bauwerkes 5b. Oder will er etwa behaupten, die SS habe sogar den Wandputz und Mauermörtel mit Eisenblaufarbe versetzt, wo es wirklich niemand bewundern könnte? Da wäre er zudem wegen des alkalischen pH-Wertes frischen Mörtels garantiert in seine Bestandteile zerlegt worden und hätte zumindest zeitweise seine Farbe verloren.
    11. Schließlich kann Bailers These auch nicht erklären, warum sogar die der Witterung ausgesetzten Außenmauern der Entwesungsräume deutlich cyanidhaltig und blaufleckig verfärbt sind. Oder hat sich auch hier die SS im Farbbeutelwerfen unter besonderer Berücksichtigung der Ziegelsteinstruktur und ohne Hinterlassung von für Farbanstriche typische Farbschichten hinreißen lassen, weil blau gekleckste Ziegel ja so erotisch sind? Oder wurden gar die Ziegel gleich bei ihrer Herstellung mit Eisenblau versetzt, das auf SS-magische Weise anschließend den Brennprozeß der Ziegel überstand?

    Die polnischen Wissenschaftler haben sich, wie bereits ausgeführt, Bailers These angeschlossen und es deshalb vorgezogen, Eisenblau überhaupt nicht erst nachzuweisen. Honni soit qui mal y pense...[431]

    7.4.2. Pseudowissenschaftlicher Humbug

    Viele Holocaust-Anhänger verlassen sich gutmütig auf die Ergebnisse des Krakauer Jan-Sehn-Instituts für Gerichtsgutachten, also auf die 1994 veröffentlichte Arbeit von Prof. Markiewicz und Kollegen. Diese Polen haben ihre Proben allerdings mit eine Analysenmethode untersucht, die nicht in der Lage ist, stabile Eisencyanidverbindungen nachzuweisen. Sie taten dies, weil sie sich nicht vorstellen konnten, wie sich derartige stabile Eisenverbindungen bilden können. Es ist gewiß keine Schande, etwas anfangs nicht zu verstehen. Wer jedoch für sich den Anspruch auf Wissenschaftlichkeit erhebt, der muß, bevor er in dieser Sache Aussagen treffen will, zumindest versuchen zu ergründen und zu verstehen. Nicht so die Polen. Die schieben ihr Unverständnis sogar noch als Rechtfertigung für ihr Nichthandeln vor. Hat man jemals davon gehört, daß das Nichtverstehen eines Phänomens für Wissenschaftler ein Grund ist, eben dieses Pänomen nicht zu untersuchen? Für die Polen war dies offenbar der Fall. Das Eisenblau aus der Analyse auszuschließen wäre aber nur dann zulässig, wenn man mit praktischer Gewißheit ausschließen kann, daß die Einwirkung von Blausäure auf Mauerwerk zur Eisencyanidbildung, also letztlich zum Eisenblau führen kann, und wenn es zumindest Hinweise gibt, daß diese Räume mit Eisenblau angestrichen wurden. Dies zu klären, haben die polnischen Autoren aber völlig unterlassen. Und schlimmer noch: Sie versuchten noch nicht einmal, meine These zur Bildung stabiler Eisencyanidverbindung zu widerlegen, die ich im Frühjahr 1993 publizierte.[432] Sie kannten diese Veröffentlichung, da sie sie zitierten, aber nicht etwa, um meine Thesen zu diskutieren, sondern nur pauschal als ein Beispiel für die angeblich teuflischen Taten der Leugner und "Weißwäscher" Hitlers, die die Polen zu widerlegen trachten, so deren Ausführungen. Das sollte ausreichen, um zu zeigen, daß die Handlungen der Polen im höchsten Maße ideologisch motiviert sind. Wären sie neutrale Wissenschaftler, dann wäre ihnen die Schmutzigkeit von Hitlers Wäsche gleichgültig.

    Weiterhin versuchten die Polen noch nicht einmal, für den hohen Eisencyanidgehalt der Wände der Entwesungskammern und ihre fleckig-blaue Oberfläche irgendeine Erklärung zu finden.

    Obwohl sie sich eine Analysenmethode ausgesucht hatte, die die von ihnen gewünschten Ergebnisse zu produzieren in der Lage war, waren die Ergebnisse der ersten Testserie offenbar so beunruhigend, daß man sich entschloß, diese zu unterdrücken und nie zu veröffentlichen. Nur durch eine Indiskretion gelangten diese Daten 1991 an die Öffentlichkeit (vgl. Kapitel 7.3.2.).[433]

    Die Polen verwarfen also die unerwünschte erste Testreihe und nahmen noch einmal Proben, bis sie schließlich die Ergebnisse produziert hatten, die ihnen ins Konzept paßten: Dieses Mal zeigten sowohl die Proben aus den Entwesungskammern als auch aus den angeblichen Menschen-"Gaskammern" Cyanidrückstände in gleicher Größenordnung.[56]

    Zumindest aber haben auch die Polen bei den von ihnen durchgeführten Probebegasungen festgestellt, daß feuchter Zementmörtel (aus den Leichenkellern) mehr als zehnmal mehr Blausäure aufnimmt als trockener Kalkmörtel (aus den Entwesungskammern), wie ich es für meine hiesigen Berechnungen angenommen hatte. In der folgenden Tabelle stelle ich die Analysenergebnisse der Polen den meinigen und denen von Fred Leuchter gegenüber:

    Tabelle 14: Größenordnungen von Analysenergebnissen

    Autor:

    Markiewicz u.a.

    Leuchter

    Rudolf

    Nachweis von:

    Cyanid ohne Eisencyanide

    Gesamtcyanid

    Gesamtcyanid

    Entwesungskammer:

    0 - 0,8 mg/kg

    1 025 mg/kg

    1 000 - 13 000 mg/kg

    "Gaskammer":

    0 - 0,6 mg/kg

    0 - 8 mg/kg

    0 - 7 mg/kg

    Eine weitere Analyse dieser Ergebnisse erspare ich mir, da man methodisch falsch erworbene Analysenergebnisse auch durch korrekte Interpretationen nicht korrigieren kann. Jeder Interpretationsversuch ist daher verschwendete Zeit.[434]

    Sogar eine direkte Konfrontation mit meinen Argumenten und dem vorgebrachten Verdacht der Unredlichkeit konnte die Polen nicht dazu bewegen, ihre unwissenschaftliche Verhaltensweise zu rechtfertigen oder zu korrigieren.[57][58] Der Leiter dieser "wissenschaftlichen" Gruppe, Dr. Jan Markiewicz, kein Chemiker, sondern ein "Spezialist für technische Prüfungen", starb im Jahre 1997. Die beiden anderen Autoren schweigen sich aus wie Diebe in der Nacht.

    Man kann ja verstehen, daß polnische Autoren, die ihre Karriere im kommunistischen Polen gemacht haben, als polnische Patrioten keinesfalls zulassen können, daß "Auschwitz" als moralische Legitimation für den polnischen Völkermord an den Ostpreußen, Hinterpommern und Schlesien sowie für den größten Landraub der Neuzeit untergraben wird. Mit Auschwitz, so fürchten viele Polen untergründig, steht und fällt quasi der polnische Nachkriegsstaat. Das mag die Kapriolen der Polen erklären, zu entschuldigen vermag es sie nicht. Auch der mögliche Umstand, daß die mit dem Thema befaßten Wissenschaftler keine Chemiker sind/waren und die Ausrüstung ihrer Labors nicht dem westlichen Standard entspricht, kann dies nicht erklären, denn eine Analyse des Gesamtcyanidgehalts ist apparativ nicht aufwendig und die hier behandelte Chemie alles andere als kompliziert.

    Die Art und Weise jedenfalls, mit der die Polen das Problem angingen, legt den schweren Verdacht nahe, daß es sich hierbei um den Versuch eines wissenschaftlichen Betruges handelt, was auch dadurch gestützt wird, daß sie sich nicht in der Lage sahen, die Wahl ihrer falschen Meßmethode zu rechtfertigen außer mit ihrer Inkomptenz und Ignoranz.

    Die daraus zu ziehende Schlußfolgerung ist klar: der einzige angeblich "wissenschaftliche" Versuch, Fredrick A. Leuchters sensationelle These zu widerlegen, stellt sich bei näherer Betrachtung als einer der größten wissenschaftlichen Fälschungsversuche des 20. Jahrhunderts heraus.

    Wie verzweifelt müssen diejenigen sein, die die etablierte Version des Holocaust verteidigen zu müssen glauben, also die These von der angeblich systematischen Vernichtung der Juden in Menschen-"Gaskammern", wenn sie sich gezwungen sehen, zu derartigen Methoden zugreifen?

    7.4.3. Dreiste Lügen

    Auf die dreisten Lügen des Albert Meinecke von der Deutschen Presse-Agentur habe ich bereits am Ende des Abschnitts 5.6.4. hingewiesen. Einen neuen Kalauer hat Prof. James Roth von den Alpha Analytic Laboratories, Ashland, Massachusetts, der Debatte hinzugefügt, den ich hier aufgreifen möchte, weil die internationalen Medien den Behauptungen Prof. Roths im Zusammenhang mit der Verleumdungsklage des britischen Historikers David Irving gegen Deborah E. Lipstadt eine hohe Aufmerksamkeit geschenkt haben.[435]

    Für seinen Dokumentarfilm Mr. Death über Fredrick A. Leuchter interviewte Errol Morris auch Prof. Dr. James Roth. Sein Labor hatte 1988 die von Leuchter in Auschwitz genommenen Mauerproben der angeblichen "Gaskammern" auf Rückstände des Giftgases Zyklon B untersucht (Eisencyzanide). Prof. Dr. Roth wurde anschließend im Verfahren gegen Ernst Zündel als sachverständiger Zeuge vernommen. Von Errol Morris etwa 10 Jahre später befragt, tat Prof. Roth alles in seiner Macht stehende, um sich von den Konsequenzen der Analysen seines Hauses zu distanzieren. "Gewicht" erhielt diese Aussage erst, indem sie vom niederländischen Architekturhistoriker Prof. Robert van Pelt in seinem Gutachten zitiert wurde. Van Pelt schreibt über Roths Aussage in Morris' Film:[436]

    »Roth erklärt, daß Cyanid nur an der Oberfläche von Ziegelstein oder Verputz reagiert und nicht weiter als 10 Mikrometer, oder 0,01 mm, in das Material eindringt, was einem Zehntel der Dicke eines Haares entspricht [...]. Mit anderen Worten, wenn man die Cyanidkonzentration einer Ziegelsteinprobe bestimmen möchte, so sollte man repräsentative Proben von dessen Oberfläche nehmen, 10 Mikrometer dick, und nicht mehr.«

    Prof. Dr. James Roth sagt wissentlich die Unwahrheit, ist also ein Lügener, was sich wie folgt belegen läßt:

    1. Tatsache ist, daß die Wände der Entlausungskammern in Auschwitz, Birkenau, Stutthof und Majdanek mit Cyanidverbindungen gesättigt sind, und zwar nicht nur oberflächlich, sondern in jeder Tiefe, wie ich mittels meiner Probeentnahmen aus verschiedenen Gemäuertiefen bewiesen habe, vgl. insbesondere meine Proben Nr. 11, 13, 17, 19b und 23 in Tabelle 11. Sie beweisen, daß Cyanid recht einfach tiefe Schichten von Verputz und Mörtel erreichen kann. Sogar die anderen Proben zeigen, daß Prof. Roths Behauptung falsch ist. Es ist logisch unmöglich, daß die oberen 10 Mikrometer der Proben (0,010 mm) alles gemessene Eisenblau enthalten, da dies bedeuten würde, daß zwischen 10 und 75% des gesamten Eisengehaltes der Proben (Spalte ganz rechts) in einer Schicht konzentriert ist, die weniger als 1% des Probenmaterials ausmacht.
    2. Zudem legt die Fachliteratur sehr ausführlich dar, daß
      1. Blausäure (HCN) eine äußerst mobile chemische Verbindung ist, die bezüglich ihrer physikalischen Eigenschaften dem Wasser gleicht,[278]
      2. die zudem recht einfach durch dicke, poröse Schichten wie Mauern hindurchdiffundieren kann.[336]
    3. Außerdem ist allgemein bekannt, daß Zement- und Kalkmörtel hochporöse Materialien sind, vergleichbar etwa einem Schwamm.[437] In derartigen Materialien gibt es daher gar nicht so etwas wie eine definierte Schicht von 0,01 mm, jenseits der HCN nicht gelangen könnte, so wie es keinen Grund gibt, warum Wasser einen Schwamm nicht weiter als einen Millimeter durchdringen könnte. Wasserdampf beispielsweise, der sich physikalisch ähnlich verhält wie Blausäure, kann eine Wand sehr leicht durchdringen.
    4. Letztlich sind die massiven Verfärbungen der im vorliegenden Gutachten gezeigten Außenwände der Entlausungsanlagen von Birkenau und Stutthof ein offensichtlicher und schlagender Beweis dafür, wie einfach die Blausäure und ihre Verbindungen derartige Wände durchdringen können.

    Als Professor für analytische Chemie muß dies Prof. Roth bekannt sein, und man kann sich nur wundern, warum er derartige ungeheuerliche Lügen verbreitet. Als Beweis für die Lüge verweise ich darauf, was Prof. Roth selbst während des zweiten Zündel-Verfahrens unter Eid ausgesagt hat:[438]

    »In porösen Materialien wie Ziegelstein und Mörtel kann das Eisenblau [recte: die Blausäure] ziemlich tief eindringen, solange die Oberfläche offen bleibt, aber mit der Bildung von Eisenblau ist es möglich, daß dies die Poren verschließt und die Durchdringung stoppt.«

    Prof. Roth mag sich gezwungen gefühlt haben, Leuchter anzugreifen, um selbst vor Angriffen durch die gleiche Lobbygruppen verschont zu bleiben, die bereits Fred Leuchters Karriere zerstört haben. Aber das ändert nichts daran, daß er entweder in Morris' Interview gelogen hat oder aber damals unter Eid falsch aussagte, also einen Meineid leistete. Dazu paßt, daß Prof. Roth im Interview mit Errol Morris sinngemäß ausführte, wenn er gewußt hätte, wo Leuchters Proben herstammten, dann hätten seine Analysenergebnisse ganz anders ausgesehen. Dies beweist Prof. Roths politische Korruption.

    7.4.4. Erwartungswerte

    Der einzige bisher einigermaßen dokumentierte Fall der Bildung von Eisenblau durch eine Blausäurebegasung ist der bereits zitierte Bauschadensfall in einer niederbayerischen Kirche.[22] Immer wieder werden auch heute noch Gebäude mit Blausäure begast, es kommt jedoch offenbar selten zur Bildung von Eisenblau. Der Grund dafür ist aber auch recht einleuchtend. Begasungen mit Blausäure dienen offenbar der Tötung von Schädlingen, wie etwa Holzwürmern, Mehlmotten, Kornkäfern oder Läusen. Ein massiver Schädlingsbefall, der die Anwendung von Blausäure notwendig macht, kommt aber praktisch nur in Gebäuden vor, die schon seit längerer Zeit im Betrieb sind. Es ist daher damit zu rechnen, daß der Innenputz derartiger Gebäude längst durchcarbonatisiert ist. Außerdem werden zu begasende Räume in der Regel geheizt, um die Wirkung der Blausäure zu verbessern (schnellere Verdampfung, geringer Absorptionsverluste, angeregter Kreislauf der Schädlinge). Da den vorangegangenen Feststellungen zufolge aber nicht damit zu rechnen ist, daß es nach nur einer einzigen Begasung in trockenen, warmen und abgebundenen Mauermaterialien zur merklicher Anhäufung von Cyaniden - geschweige denn zur Bildung von Eisenblau - kommt, kann es nicht verwundern, daß derartige Bauschäden die Ausnahme sind und nicht die Regel.

    Der zitierte bayerische Bauschadensfall ist hier eine typische Ausnahme, denn diese wegen ihrer feuchten Mauern berüchtigte, nicht geheizte Kirche war nur wenige Wochen zuvor mit einem Zementmörtel verputzt worden, der bekanntlich über viele Monate hinweg alkalisch bleibt. Das sind aber genau die Voraussetzungen, die in unseren Betrachtungen als günstig für die Bildung von Eisenblau herausgearbeitet wurden. Mit zunehmender Abbindung des Zementverputzes im Laufe der Monate sank schließlich der pH-Wert im Mauerwerk der Kirche, womit die abschließende Reaktion zum langzeitstabilen Eisenblau einsetzte. Diese Abreaktion des absorbierten Cyanids zum Eisenblau war erst nach etwa zwei Jahren vollständig abgelaufen. Die Vorstufe dieser Reaktion, die Bildung wesentlich farbschwächerer Eisencyanide, könnte demnach tatsächlich schon einige Zeit früher abgeschlossen oder doch weit fortgschritten gewesen sein.[439]

    Ein Vergleich mit den wahrscheinlichen Bedingungen der Entwesungskammern und vermeintlichen Menschen-"Gaskammern" zur Zeit des Dritten Reiches ist nun recht aufschlußreich (vgl. nachstehende Tabelle). Man wird davon ausgehen können, daß beide Einrichtungen (die Existenz der Menschen-"Gaskammern" stillschweigend vorausgesetzt) mehr oder weniger unmittelbar nach ihrer Errichtung in Betrieb gingen, also zu einem Zeitpunkt, als Beton, Mörtel und Verputze noch nicht gänzlich abgebunden waren. Zudem standen sie dann für ein bis zwei Jahre quasi im Dauereinsatz.

    Daß in dem oben zitierten Bauschadensfall in einer Kirche schon nach nur einer Begasung der ganze Wandputz blau anlief, lag an den besonders (un)günstigen Umständen. Frappierende Ähnlichkeit zu diesem Fall haben die angeblichen "Gaskammern" der Krematorien II und III in Birkenau. Diese feucht-kühlen Kellerräume wurden erst kurz vor ihrer Indienststellung fertiggestellt und sollen dann im Dauerbetrieb mit Blausäure beaufschlagt worden sein - im Gegensatz zu obiger Kirche, die nur einmal begast wurde, vgl. die Gegenüberstellung in Tabelle 15.

    Abschließend soll nun die interessante Frage noch etwas näher betrachtet werden, welche Analysenwerte denn nun eigentlich zu erwarten wären, wenn es in den "Gaskammern" in Auschwitz tatsächlich zu den behaupteten Massenvergasungen mit Zyklon B gekommen ist.

    Tabelle 15: Vergleich von Bauschadensfall, Leichenkeller und Entweseungskammer

    Eigenschaft

    Sanierungsfall Kirche

    Krematorium II/III
    Leichenkeller 1

    Entwesung
    BW 5a/b

    Eisengehalt

    > 1 Gew.-%

    1-2 Gew.-%

    0,5-5 Gew.-%

    Putzart

    Kalk + Zement

    Zement (+Kalk?)

    Kalk

    Basizität

    mittelfristig hoch

    mittel- bis langfristig hoch

    kurzfristig hoch

    Feuchtigkeit

    mäßig hoch (hydrophober Putz, kühle, feuchte Kirche)

    hoch (ungeheizter Keller unter Grundwasserspiegel, Schweißkondensat*)

    mäßig (Außenmauer) bis niedrig (Innenmauer) (geheizter Raum)

    Zeitraum
    zwischen
    Verputzung und Begasung

    einige Wochen

    Zwischen einige
    Wochen und drei Monaten*

    (einige Wochen ?)

    Anzahl der
    Begasungen

    1

    angeblich > 400*, jeweils mindestens eine Stunde

    Wahrscheinlich
    > 400, jeweils viele Stunden

    Cyanidnachweis

    Deutlich

    Negativ

    deutlich (0,1-1 Gew.-%)

    * = unter Annahme, daß die bezeugten Massenvergasungsszenarien stimmen

    Zunächst wird die Betrachtung auf die Leichenkeller 1 der Krematorien II und III beschränkt, da alleine für diese Gebäude hinreichende Daten zur Verfügung stehen, und weil man nur hier sinnvolle Proben entnehmen kann, da sicher ist, daß das Material im ursprünglichen Zustand ist.

    Als Vergleichswert nehmen wir zwei von mir genommene Proben, die einer Innenwand des Bauwerkes 5a entnommen wurde: Proben Nr. 12 und 13, mit einem Gesamtcyanidgehalt von 2 900 bzw 3 000 mg pro kg Probenmaterial.

    Nachfolgend werden einzelne Eigenschaften aufgezählt, die auf die Eisenblaubildung Einfluß nehmen:

    1. Eigenschaften, die in beiden Anlagen etwa gleich waren:
    2. Eigenschaften, die zur Bildung von Eisenblau in der Entwesungskammer vorteilhaft waren:
    3. Eigenschaften, die zur Bildung von Eisenblau in der Menschen-"Gaskammern" vorteilhaft waren:

    Nach dieser Erwägung überwiegen offensichtlich die Faktoren, die dafür sprechen, daß sich in den Menschen-"Gaskammern" tendenziell eher mehr Eisencyanide gebildet haben müßten als an den Innenwänden der betrachteten Entwesungskammer ( (8×2)/(1,5 bis 10) » 1,5-10). Tatsächlich aber findet man dort derartig niedrige Cyanidwerte, daß diese einer angemessen Interpretation gar nicht zugänglich sind.

    7.4.5. Grenzen der chemischen Methode

    Die neueste Entwicklung der offiziellen Lehrmeinung geht dahin, die Randbedingungen für die Menschenvergasungen zu verändern, auch wenn dies im eklatanten Widerspruch zu den Zeugenaussagen oder den technischen Gegebenheiten steht.

    Waren bis vor wenigen Jahren die Aussagen noch die Regel, die von täglichen, ja ununterbrochen Vergasungen sprachen,[447] so geht man heute durch die drastische Opferzahlenreduktion auf maximal 630 000[448] bzw. sogar nur noch 470 000 bis 550 000 Gaskammeropfer[449] stellenweise von wesentlich weniger Menschenvergasungen pro "Gaskammer" aus.

    Weiterhin gibt es die Tendenz, die angeblich angewendete Blausäuremenge entgegen den Zeugenaussagen stark zu reduzieren.[397]

    Schließlich gibt es allerlei völlig unfundierte Phantastereiein über irgendwelche ominösen Zyklon B-Einlaßvorrichtungen, die es erlaubt hätten, das Giftgas durch - leider nich vorhandene - Deckenlöcher in die Kammer hinabzulassen und nach Abschluß wieder zu entnehmen.[450]

    Ferner wird stellenweise geäußert, man habe nach jeder "Vergasung" die Gaskammer mit einem Wasserschlauch abgespritzt. Dabei wird jedoch übersehen, daß es viele Stunden gedauert hätte, bis die "Gaskammern" von den Leichen geräumt worden wäre (sie mußten ja zeitaufwendig verbrannt werden), daß die Blausäure nicht primär auf der Wandoberfläche sitzt, sondern innerhalb einiger Stunden dank ihres extrem hohen Diffusionsvermögens tief ins Mauerwerk eindringt, und dagegen hilft kein Wasserschlauch - ganz abgesehen davon, daß man mit derartigen Aktionen bewirkt hätte, daß die dann sehr nassen Wände anschließend umso mehr Blausäure aufgenommen hätten. Zudem weisen die Proben, die von der Decke genommen wurden, gleichfalls keine reproduzierbaren Cyanidwerte auf.

    Doch es gibt auch physikalisch-chemische Randbedingungen, die die Interpretation der Analysenergebnisse beeinflussen können. So ist es zum Beispiel nicht undenkbar, daß aus irgendwelchen bisher unbekannten Gründen das Mauerwerk der angeblichen "Gaskammern" nicht oder geringfügiger als angenommen zur Bildung von Eisenblau neigte oder daß eventuelle Rückstände aus unbekannten Gründen zerstört wurden.

    Die Annahmen über die Randbedingungen bei den hypothetischen Menschenvergasungen unterliegen naturgemäß ganz besonderen Vorbehalten, da diesbezüglich keinerlei empirische Daten vorliegen. So ist die Frage, wie schnell sich die Blausäure des Zyklon B in hypothetischen "Gaskammern" ausbreiten konnte und wie schnell es zum Tod aller Opfer geführt hätte, letztlich nicht zu beantworten. Die hier gemachten Annahmen sind zwar allesamt begründet, jedoch nicht unfehlbar.

    Dies alles macht uns eine sichere Voraussage dessen, was wir an Cyaniden in den Mauerwerken der angeblichen "Gaskammern" zu erwarten hätten, unmöglich. Die zuvor angegebenen Cyanid-Erwartungswerte und die sich daraus ergebenden, nachfolgend zusammengefaßten Schlußfolgerungen sind daher nur die wohlfundierte Meinung eines Fachmanns, keinesfalls aber dogmatische Wahrheit. Zur besseren Voraussage von Erwartungswerten wären umfangreiche Testserien unter unterschiedlichsten Bedingungen nötig, wofür mir allerdings sowohl Zeit, Ausrüstung als auch das Geld fehlen. Angesichts der Wichtigkeit des Themas wäre es vielleicht angebracht, daß nach über 55 Jahren irgendein renommiertes Institut mit derartigen Untersuchungen endlich einmal anfängt.

    Etwas anders sieht es mit den bautechnischen Schlußfolgerungen aus, da wir hier dank der zum Teil original erhaltenen Bausubstanz und des umfangreichen Dokumentenmaterials zu sehr konkreten Aussagen kommen können, insbesondere was das Fehlen der bezeugten Zyklon B-Einwurflöcher in den Krematorien I, II und III anbelangt.


    Anmerkungen

    [419]C. Mattogno (Rom) hat ebenfalls aus einigen Anlagen in Birkenau ("Gaskammern" und Entlausungskammern) Proben entnommen und analysieren lassen, wobei die Ergebnisse mit denen von F.A. Leuchter und G. Rudolf übereinstimmen. C. Mattogno, Schreiben an den Autor, Rom 26.5.1992.
    [420]Bei folgender Adresse kann man das Videodokument der Untersuchungen Leuchters in Auschwitz beziehen: Samisdat Publishers Ltd., 206 Carlton Street, Toronto Canada, M5A 2L1 (E-mail: [email protected]).
    [421]In drei Proben wurde auch der Eisengehalt mittels ICP-Spektrometer bestimmt. Die Werte lagen zwischen 6 und 7,5 g pro kg.
    [422]Bei diesem Verfahren wird die Probe 24 Stunden halbkonzentrierter Schwefelsäure ausgesetzt. Die entweichenden Gase werden lediglich durch Diffusion in einer KOH-Vorlage aufgefangen.
    [423]Austreiben der Blausäure durch einstündiges Kochen der Probe in wässriger HCl in leicht reduktivem Medium (SnCl2), Austreibung im kontinuierlichen Luftstrom, Auffangen in wässriger KOH-Vorlage. Nachweis schließlich je nach Konzentration photo- oder titrimetrisch. Der Eisennachweis erfolgte auch hier mit dem ICP-Spektrometer.
    [424]F.A. Leuchter, Presseerklärung, Boston, 13. Februar 1990.
    [425]J. Bailer, aaO. (Anm. 51); ähnlich ders., in B. Bailer-Galanda, et al. (Hg.), aaO. (Anm. 53), S. 112-118
    [426]AaO. (Anm. 44); J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 67), S. 133.
    [427]J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 67), S. 53.
    [428]Schreiben des Prof. Dr. Jan Sehn Instituts für Gerichtsgutachten, Abteilung für Gerichtstoxikologie, Krakau, an W. Wegner, o.D. (Winter 91/92), o.A. (unleserliche Unterschrift) unveröffentlicht.
    [429]J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 67), S. 514, Plan des Lagers Birkenau mit Barackennumerierung.
    [430]Denkbar ist hier auch eine Verunreinigung der unbegasten Probe während der Vorbereitung zur Analyse, etwa durch eine nicht ganz gesäuberte Kugelmühle, in der zuvor eine stark cyanidhaltige Probe gemahlen worden war. Die gute Reproduzierbarkeit kann daran liegen, daß im Ziegelstein kaum Carbonat enthalten ist, das als Störion gilt.
    [431]Ein Schelm, wer Schlechtes dabei denkt!
    [432]E. Gauss, Vorlesungen..., aaO. (Anm. 42), S. 163-170; 290-294.
    [433]Die ersten Untersuchungsreihe von J. Markiewicz, W. Gubala, J. Labedz, B. Trzcinska, wurde von diesen selbst nie publiziert. Nur die Revisionisten haben sie veröffentlicht, nachdem dieser Artikel im Jahr 1991 von Unbekannten aus dem Jan Sehn Institute herausgeschmuggelt worden war, vgl. Anm. 55 ; bez. weiterer Ausführungen zu dieser "polnischen Wissenschaft" siehe G. Rudolf, aaO. (Anm. 57).
    [434]Ein Wort nur zu den von den Polen für ihre Begasungsversuche verwendeten HCN-CO2-Gemische: Nach ihrer Ansicht beeinflußt CO2 die Aufnahme von HCN im Mauerwerk negativ. Ihre eigenen Versuchsergebnisse sind aber widersprüchlich, und zudem liegen sie eben falsch, daß CO2 die HCN-Aufnahme wesentlich beeinflussen könnte, vgl. Anm. 296, S. 231.
    [435]Diese Behauptungen spielten für den Ausgang des Verfahrens eine nicht zu unterschätzende Rolle, vgl. Urteil Gray, Verfahren Anm. 65, §13.79; vgl. Anm. 66.
    [436]Pelt Report, aaO. (Anm. 65), S. 307.
    [437] DIN 4108, Teil 3 bis 5, behandelt die Wasserdampfdiffusion in Baustoffen. Die wichtigste Kennziffer für Baustoffe ist der so genannte Diffusionswiderstandskoeffizient, eine dimensionslose Zahl, die angibt, um wieviel langsamer die Diffusion durch einen bestimmten Baustoff vor sich geht als durch eine ruhende Luftschicht gleicher Dicke. Diese Zahl gilt für den Dampf der Blausäure ebenso wie für Wasserdampf oder irgendein anderes Gas. Unter den etwa 100 Baustoffen, die in DIN 4108 Teil 4 aufgelistet sind, findet man für Kalk- und Zementputz einen Diffusionswiderstand von 15 bis 35, wobei der Widerstand mit dem Zementgehalt steigt, für Gipsputz von 10, für Ziegelmauerwerk von 5 bis 10, für Glaswollmatten von 1. Das heißt also, wenn ein Gas sich in ruhender Luft mit einer Geschwindigkeit von 1 cm pro Sekunde ausbreitet, dann braucht es 15 bis 25 Sekunden, um l cm tief in einen Kalk- oder Zementputz einzudringen, und 5 bis 10 Sekunden, um ebenso tief in Ziegelmauerwerk einzudringen (Dank an Herrn C.H.E. für diesen Hinweis). Siehe dazu auch die Analyse zur Porosität in der Erstausgabe meines Gutachtens, aaO. (Anm. 42), Kapitel 2.5. (online: vho.org/D/rga/zement.html).
    [438]Barbara Kulaszka, aaO. (Anm. 25), S. 363 (im Protokoll 33-9291).
    [439]Man mußte übrigens den gesamten Putz in der Kirche wieder abschlagen und erneuern, da es keine andere Möglichkeit gab, das Eisenblau loszuwerden. Pers. Mitteilung von Konrad Fischer, dem leitenden Architekten bei der damaligen Renovierung der Kirche.
    [440]Für die Gaskammern ist die Zeit zwischen März 1943 und Herbst 1944 "verbürgt". Das Bauwerk 5a wurde im Herbst 1942 fertiggestellt (TCIDK, Dok. Nr. 502-1-214) aber bereits im Sommer 1943 in eine Heißluftentwesungsanlage umgebaut (J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 67), S. 55-58).
    [441]Bei den "Gaskammern" ergibt sich dies aus den behaupteten Opferzahlen von einigen Hunderttausend pro Kammer, bei den Entlausungsanlagen aus der maximal zur Verfügung stehenden Zahl von Tagen in einem 3/4 Jahr (etwa 270 Tage).
    [442]Vgl. Abschnitte 6.1. und 6.3.1.3.
    [443]Das Krematorium II wurde im Februar/März fertiggestellt, wonach ab Mitte/Ende März mit den Vergasungen begonnen worden sein soll. Bezüglich der Entlausungsanlagen haben wir hier keine Daten, aber man wird davon ausgehen können, daß man das Gebäude nutzte, sobald es fertig war, wenngleich damit zu rechnen ist, daß die Entlausungskammern einige Zeit lang nicht genutzt werden konnten, denn zum Entlausen war es notwendig gewesen, nach dem Errichten des Bauwerkes zuerst die gesamte Ausrüstung einzubauen: Duschen, Umkleideräume, Sauna, Heizung etc. Ähnliches gilt freilich auch für die Krematorien/Leichenkeller.
    [444]Vgl. Abschnitte 6.3.2.2.f.
    [445]Vgl. Abschnitte 5.5.1., 5.5.3., 5.7.2.f.
    [446]Vgl. Abschnitte 5.5.2., 5.7.2.f.
    [447]So z.B. die Aussage von M. Buki im Frankfurter Auschwitz-Prozeß, H. Langbein, Der Auschwitz-Prozeß, aaO. (Anm. 393), S. 96.
    [448]J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 72), S. 148.
    [449]J.-C. Pressac, aaO., (Anm. 72), dt. Ausgabe S. 202.
    [450]Pressac ist im Schreiben derartiger Romane ein wahrer Meister. Die Hofhistoriker wollen entweder nicht merken oder sie ignoriert vorsätzlich, daß diese Märchen jeder dokumentarischen und materiellen Realität entbehren.

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