8. Schlußfeststellungen
q | Auch nach Aussagen des zum Holocaust-Experten hochstilisierten Apothekers J.-C. Pressac sind die Zeugenaussagen bezüglich der Bauweise der Anlagen wie deren Leistungsfähigkeit fast ausnahmslos unhaltbar. Aber auch die von ihm für nötig befundenen Korrekturen an den Aussagen gehen noch nicht weit genug, um sie glaubhaft zu machen. Besonders die Aussagen bezüglich der Dauer von Hinrichtungen in den "Gaskammern" (Leichenkeller 1) der Krematorien II und III sowie der Lüftungszeiten nach der Exekution laufen vollkommen fehl aufgrund der überschätzten Verdunstungsgeschwindigkeit der Blausäure vom Träger des Zyklon B sowie der falschen Vorstellung über die Wirkung von Luftwechselvorgängen in Räumen. Wenn die Aussagen der Zeugen bezüglich der angewendeten Zyklon B-Mengen und wenigstens annähernd bezüglich der Geschwindigkeit des Exekutionsvorganges stimmen sollen, so sind sie unvereinbar mit Aussagen, z.T. von den gleichen Zeugen, daß die Leichen auch in den Anlagen ohne Entlüftungsanlage (die Krematorien IV und V und die Bauernhäuser I und II) sofort nach der Exekution und ohne Schutzmasken und Schutzkleidung herausgeholt worden sein sollen, denn das Arbeiten in schlecht zu lüftenden "Gaskammern" mit hohen Giftgaskonzentrationen ist ohne Schutzmasken unmöglich. Die Lebensgefährlichkeit stark Blausäure-kontaminierter Leichen für die schweißnassen Arbeiter des Sonderkommandos, die ohne Schutzanzüge gearbeitet haben sollen, macht die Zeugen zusätzlich unglaubwürdig. Die Zeugenaussagen sind also in sich völlig widersprüchlich, unlogisch, den Naturgesetzen zuwiderlaufend und damit unglaubhaft. Besondere Kapriolen weisen die Aussagen bezüglich der Leichenverbrennungen auf, die zudem nicht mit der Analyse von Luftbildaufnahmen übereinstimmen. |
q | Die vermeintlichen Anlagen zur Menschentötung sind auch nach dem Urteil Pressacs nicht zweckentsprechend, sondern teilweise unsinnig konstruiert, so daß sie als Instrumente der Massenvernichtung nicht verwendbar gewesen wären. Zieht man die tatsächlichen technischen Voraussetzungen in Betracht, so bleibt der Eindruck der vollkommenen technischen Unzulänglichkeit bis zur Unbrauchbarkeit der beurteilten Anlagen, im schroffen Gegensatz zu den technisch fortschrittlichen Entwesungsanlagen in unmittelbarer Nachbarschaft. Die hier erarbeiteten Fakten bezüglich der Zyklon B-Einfüllstutzen der Dächer der "Gaskammern" (Leichenhalle bzw. Leichenkeller 1) von Krematorium I bis III erhärten den Verdacht einer nachträglichen Manipulation bis zur Gewißheit. Somit sind diese Anlagen zur Massentötung noch weniger geeignet gewesen als die der Krematorien IV und V: Man konnte kein Giftgas einführen. |
q | Die stellenweise nachweisbaren, aber nicht reproduzierbaren geringen Cyanidspuren in den Menschen-"Gaskammern" sind aufgrund der erwiesenen enormen Umweltresistenz des Eisenblau-Pigments nicht durch verbliebene Reste eines Auflösungsprozesses erklärbar, denn auch an den bewitterten Außenseiten der Entwesungstrakte finden sich noch heute große Cyanidmengen. Gegen Ende der Betriebszeit der Anlagen wird daher der Cyanidanteil in gleicher Größenordnung gelegen haben, in der er noch heute liegt, so auch an den Orten, die nie Witterungseinflüssen ausgesetzt waren. An diesen geschützten Stellen jedoch liegen die Cyanidwerte der Menschen-"Gaskammern" genauso niedrig wie an den der Witterung ausgesetzten Stellen. Die Witterung hat also tatsächlich diese geringen Cyanidspuren nicht vermindert. Die niedrigen Cyanidwerte lassen sich nicht durch die von Leuchter postulierte Raumbegasungen zur Ungezieferbekämpfung erklären, da diese in den feuchten Kellern von Krematorium II und III wahrscheinlich größere Cyanidmengen hinterlassen hätten. Die Cyanidwerte der angeblichen Menschen-"Gaskammern" liegen in gleicher Größenordnung wie die Ergebnisse u.a. von mir genommener Proben aus anderen Gebäudeteilen (Heißluftdesinfektion BW 5a, Häftlingsbaracken, Waschraum Krema I). Diese Werte liegen allerdings so nahe der Nachweisgrenze, daß ihnen eine deutliche Signifikanz nicht zugesprochen werden kann. Dies liegt zum einen an der mangelnden Reproduzierbarkeit der Ergebnisse, hervorgerufen durch die Unzuverlässigkeit jeder Nachweismethode nahe ihrer Nachweisgrenze. Es kann andererseits auch nicht ausgeschlossen werden, daß geringe Nachweisergebnisse auf natürliche Vorkommen zurückgehen oder durch Luftverschmutzung hervorgerufen werden (Koks-/Kohleindustrie in Oberschlesien). Den einzigen Schluß, den man daher aus den Anaysenergebnissen jener Proben ziehen kann, die aus den angeblichen
"Gaskammern" genommen wurden, ist daher, daß man in diesen Wänden eben keine interpretationsfähigen Cyanidrückstände finden kann.
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Zusammenfassung
Schlußfolgerung zu A:
Aus chemisch-physikalischen Gründen können die bezeugten Massenvergasungen mit Blausäure in den angeblichen "Gaskammern" in Auschwitz nicht stattgefunden haben.
Die Untersuchung der praktisch-technischen Vorgänge bei den bezeugten Massenvergasungen in den bezeichneten Räumen und deren chemisch-physikalische Analyse ergab:
Schlußfolgerung zu B:
Die von den gerichtlich vernommenen Zeugen bekundeten, im zitierten Urteil festgestellten und in wissenschaftlichen und literarischen Veröffentlichungen beschriebenen Vorgänge der Massenvergasungen, in welchen Gebäuden in Auschwitz auch immer, sind mit der Dokumentenlage, den technischen Sachzwängen und naturwissenschaftlichen Gesetzen unvereinbar.
Dipl.-Chem. Germar Rudolf, im Exil, den 5.10.2000.
Erklärung: Der Autor dieses Gutachtens kann sich nur auf die bestehenden Zeugenaussagen und Dokumente beziehen, die allein Grundlage für die bisherige geschichtliche Betrachtungsweise in den hier behandelten Fragen sind.
Sollte sich daraufhin die Überzeugung durchsetzen, daß sich die Zeugen in ihren entsprechenden Aussagen geirrt haben, so bleibt dem Gutachter nur zu konstatieren, daß es dann keine Grundlage mehr gibt, auf der sich ein Gutachten erstellen ließe und, so die Meinung des Verfassers, auch keine Grundlage mehr, auf der Gerichtsurteile, eine strafrechtlich fixierte Geschichtsschreibung und eine Strafverfolgung gewisser Äußerungen basieren können.
Das Erfinden neuer Massenmordszenarien und -techniken, die den Zeugenaussagen widersprechen, hat etwas mit Hollywoods Gruselfabrik zu tun, aber nicht mit Geschichtsschreibung.
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