Gutachter- und Urteilsschelte
Anmerkungen zu Prof. van Pelts Gerichtsgutachten und Justice Grays Urteilsbegründung
Von Dipl.-Chem. Germar Rudolf
Die nachfolgenden Ausführungen wurden in Form eines Gutachtens verfaßt, da der Autor damit rechnete, von Herrn Irving als Gutachter geladen zu werden.[1] Herr Irving verzichtete jedoch auf diesen Zeugen. Dieser generelle Fehler, auf revisionistische Experten zu verzichten, mag sich für Herrn Irving nachteilhaft ausgewirkt haben. Richter Gray schreibt darüber in seinem Urteil:
»Der Grund, warum Irving anfangs die Existenz der Gaskammern in Auschwitz leugnete, war, wie zuvor gezeigt, das Leuchter Gutachten. [...] Im Lichte von van Pelts Beweisen und nach Irvings Antworten während des Kreuzverhörs gehe ich davon aus, daß ein objektiver Historiker das Leuchter Gutachten nicht als ausreichenden Grund angesehen hätte, die konvergierenden Beweise abzulehnen oder auch nur anzuzweifeln, auf die sich die Verteidigung bezüglich Menschenvergasungen in Auschwitz beruft. Ich habe dabei die Tatsache nicht übersehen, daß Irving anführt, daß Leuchters Befund bestätigt wurde, insbesondere durch das Rudolf Gutachten. Aber dieses Gutachten wurde während des Verfahrens nicht als Beweis vorgelegt, so daß es mir unmöglich war, seinen Beweiswert zu ermitteln.«[2]
Der Inhalt von Rudolfs Gutachten wurde hier zum Teil recht massiv gekürzt, um Wiederholungen von bereits in VffG publizierten, ähnlichen Ausführungen zu vermeiden.[3] Andererseits wurde es um zahlreiche Anmerkungen zur Urteilsbegründung von Justice Gray ergänzt. Diese finden sich in einem Berichte, den Germar Rudolf auf Anfrage Irvings für dessen Berufung angefertigt hat. [4] Das Dokument in englischer Sprache ist in voller Länge im Internet abrufbar.
I. Kritik der Behauptungen von Robert Jan van Pelt
A. Persönlicher Hintergrund
Ich heiße Germar Rudolf.[5] Ich habe zwischen 1983 und 1993 an den Universitäten Bonn und Stuttgart Chemie studiert. 1989 erhielt ich mein Diplom in Chemie von der Universität Bonn. Zwischen 1990 und 1993 genoß ich ein Stipendium des Max-Planck-Instituts für Festkörperforschung in Stuttgart zur Anfertigung einer Doktorarbeit auf dem Gebiet der Festkörperchemie/Kristallographie.
Seit 1990 führte ich in meiner Freizeit Untersuchungen zur Überprüfung des sogenannten Leuchter Reports[6] durch, was später zur Anfertigung eines Gutachtens[7] über chemische und technische Details der sogenannten "Gaskammern" von Auschwitz führte.[8] Die Verbreitung einer Fassung dieses Gutachtens führte in Deutschland zu einem Strafverfahren gegen mich wegen »Aufstachelung zum Haß« und »Volksverhetzung«. Ich wurde letztlich zu 14 Monaten Haft verurteilt aufgrund von Kommentaren, die meinem Gutachten ohne meine Wissen hinzugefügt worden waren.[9] In den USA und in Großbritannien würde eine derartiger Fall niemals vor einem Strafgericht behandelt werden, da es in diesen Länder tatsächlich Redefreiheit gibt.
Anschließend weigerte sich die Universität Stuttgart, einen Termin für meine Doktorprüfung anzusetzen, wobei sie sich auf den Artikel 4 des deutschen Gesetzes zur Führung akademischer Grade berief, das 1939 von Adolf Hitler eingeführt wurde und das die Entziehung oder Vorenthaltung akademischer Grade in solchen Fällen erlaubt, in denen es dem Kandidaten an akademischer Würde mangelt. Nach Auffassung der Universität Stuttgart verletzt meine Verurteilung wegen eines schweren Verbrechens meine akademische Würde derart massiv, daß sie für sich das Recht in Anspruch nahm, mir den Doktortitel vorzuenthalten.
Seit 1991 war ich mit der Veröffentlichung zweier Sammelbände befaßt, die die etablierte Version des sogenannten "Holocaust" kritisch untersuchen und die in den Jahren 1994 und 1995 von mir als Herausgeber veröffentlicht wurden.[10] Auch diese beiden Werke führten zu strafrechtlichen Verfolgungen und in einem Fall[11] zu einem Gerichtsverfahren in Deutschland. Obwohl zwei renommierte deutsche Historiker während dieses Verfahrens ausführten, daß das "angeklagte" Buch wissenschaftlichen Ansprüchen genüge und deshalb durch Recht auf freie Rede und auf Wissenschaftsfreiheit geschützt sein müßte,[12] beschloß das Amtsgericht Tübingen, daß alle in Reichweite der Behörden liegenden Exemplare des Buches verbrannt und der Verleger, der Herausgeber, einige der beteiligten Autoren, viele Buchhändler, die das Buch verkauft hatten, sowie Kunden, die mehr als ein Exemplar des Buches gekauft hatten, mit mehr oder weniger schweren Geldbußen oder Gefängnisstrafen belegt werden sollen.[13]
Als Folge dieses unterdrückerischen deutschen Rechtssystems wurden meine Mietverträge in den Jahren 1993 bis 1996 zweimal gekündigt, und ich verlor meine Anstellungen, entweder weil auf meine Arbeitgeber Druck ausgeübt wurde, oder weil ich außer Landes fliehen mußte, um eine langjährige Gefängnisstrafe zu vermeiden. Als Konsequenz dessen blieb mir keine Wahl, als die kritische Revision der Zeitgeschichtsschreibung zu meinem Beruf zu machen, da die deutschen Behörden mir meine Karriere als normaler akademischer Chemiker zerstört haben. Seit 1996 verlege ich eine vierteljährlich erscheinende deutschsprachige Zeitschrift, die sich hauptsächlich auf solche Themen konzentriert, die in den großen Medien unterdrückt werden, seien diese nun populär oder wissenschaftlich.[14] Der "Holocaust Revisionismus" ist davon der wichtigste Teil, zumal es kein Thema gibt, bei dem die juristische und soziale Verfolgung schärfer ist, und da ich fest daran glaube, daß genau dort die Stimme erhoben werden muß, wo die herrschenden Mächte jede kritische Stimme unterdrücken wollen.
Ich denke, daß mich meine Ausbildung in Festkörperchemie, kombiniert mit meiner nunmehr zehnjährigen Forschung und ausführlichen Diskussion über die chemischen Fragen des "Leuchter Reports", zu einem der weltweit besten Experten auf diesem Gebiet gemacht haben. Im Gegensatz dazu kann ich nicht erkennen, welche Qualifikationen Prof. Robert Jan van Pelt hat, die ihn zu einem Fachmann bezüglich irgendeiner der von Leuchter aufgeworfenen Fragen machen, insbesondere wenn es um die Chemie geht.
B. Das Leuchter-Gutachten
Das Leuchter-Gutachten ist nunmehr 11 Jahre alt. Es war die Arbeit eines Vorkämpfers, zumal hier die "Gaskammern" von Auschwitz, Birkenau und Majdanek zum ersten Mal ohne den Einfluß eines totalitären Regimes forensisch untersucht wurden. Dieses Gutachten wurde von seinem Autor in sehr kurzer Zeit verfaßt, während der nicht die Zeit war, all jene Informationen zu sammeln, die uns heute zur Verfügung stehen. Es ist daher verständlich, daß dieses Gutachten Mängel hat, die ich aber hier nicht weiter behandeln werde.
C. Das Pelt Gutachten
Obwohl ich weitaus mehr zu van Pelts Gutachten sagen könnte, beschränke ich mich hier im wesentlichen auf sein Kapitel IX, wo er detailliert auf Leuchter Bezug nimmt, zumal ich der Überzeugung bin, daß es andere Fachleute gibt, die weitaus kompetenter sind, die nichtchemischen Behauptungen van Pelts zu kritisieren, insbesondere bezüglich seines Kapitels VI. über Dokumente.
1. VORGESEHENE FUNKTION DER RÄUME
Bei der Behandlung der Krematorien IV und V führt van Pelt aus [S. 289]:[15]
Irving-Prozeß Wer wäre gern ein Millionär? Einem Bericht der Londoner Zeitung The Guardian entnehmen wir die Beträge, die die jeweiligen Experten der Verteidigung für ihre Dienste erhielten, was es ihnen sicherlich einfach machte, neutral zu bleiben. Beginnen wir mit Christopher Browning, der einzige wirkliche "Experte" unter ihnen: er erhielt £27.632 (DM 90.000) von Professor Lipstadt und Penguin Books Ltd (bzw. von deren Unterstützern im Hintergrund). Sein Honorar wird allerdings vom Führer dieser Gruppe in den Schatten gestellt: Professor Richard Evans erhielt £70.181 (DM 215.000)! Nun, dann kommen wir zu Dr. Peter Longerich. Er strich £76.195 ein (DM 230.000). Berufsdenunziator Professor Hajo Funke, "Experte" für Rechtsextremismus von der Berliner FU, glänzte durch sein an Subjektivität kaum zu überbietendes Gutachten und kassierte £92.558 (DM 285.000). Und dann ist da noch der "Professor für Architektur" Robert Jan van Pelt, der für seine Pseudoexpertise £109.244 (DM 335.000) absahnte - mit dem kleinen Schönheitsfehler, daß er lediglich Kulturhistoriker ist, als Architekt nie promovierte und sich gesetzlich nicht als Architekt bezeichnen darf. Weiß jemand, was der Sachverständige Diplom-Chemiker Germar Rudolf für seine Expertise bei den sieben Prozessen erhielt, bei denen er im Jahr 1992 als Experte auftrat? Genau: DM 0,00. Außer Spesen nur Ungemach gewesen. |
»Zunächst einmal ist von diesen Gebäuden annähernd nichts übrig geblieben, mit Ausnahme der Betonfundamente und einigen niedrigen Grundmauern, die nach dem Kriege errichtet wurden, und nichts auf den Bauplänen dieser Gebäude weist darauf hin, daß die Gaskammern als Leichenhallen dienten. Es ist daher unklar, aufgrund welcher Beweise er [Leuchter] in der Lage war, seine Behauptung bezüglich der Krematorien 4 und 5 zu untermauern.«
Diese Ausführungen belegen die Voreingenommenheit van Pelts: Er hat recht, daß nichts auf den Bauplänen auf die vorgesehene Funktion der Räume hinweist, die er als »Leichenhallen« bezeichnet, aber es weist eben genauso wenig daraufhin, daß es sich bei diesen Räumen um "Gaskammern" gehandelt hat! Tatsächlich können wir den Bauplänen Indizien entnehmen, die Rückschlüsse auf die ursprünglich vorgesehene Funktion dieser Räume zulassen. Jene Stellen, an denen die Lampen einzusetzen waren, sind mit »ex.gesch.« bezeichnet, eine Abkürzung für »explosionsgeschützt«.[16] Dies belegt, daß die planenden Architekten damit rechneten, daß diese Räume mit explosiven Gasen wie Blausäure (HCN, »Zyklon B«) in Konzentrationen gefüllt werden würden, die nahe der Explosionsgrenze lagen.[17] Wenn Prof. van Pelt recht hätte, daß bei Massenvergasungen von Menschen mit Zyklon B keine Sicherheitsvorkehrungen zum Schutze vor Explosionen notwendig sind [S. 289f., 332, 340], dann weisen diese Vorrichtungen in den besagten Räumen daraufhin, daß diese Räume als Entlausungsräume vorgesehen waren, und eben nicht als "Menschengaskammern", wie er behauptet. Wenn es aber andererseits bei massenhaften Menschenvergasungen ein Explosionsrisiko gab, so weist der Mangel solcher Vorrichtungen in den Kellerräumen der Krematorien II und III in Birkenau, die van Pelt als "Gaskammern" bezeichnet, daraufhin, daß diese Räume nicht für eine solche Benutzung vorgesehen waren (in den Bauplänen steht »Leichenkeller«!). Van Pelt steht mit seiner Argumentationsweise in jedem Fall im Gegensatz zu den Fakten.
Tatsächlich gibt es ja noch mehr Dokumente, die auf das Vorhandensein oder doch die Planung und den Bau mindestens einer Gaskammer in den Krematorien IV und V hinweisen, so z.B. einen Bericht über Einsetzen von Fenstern in der »Gaskammer« und der Fertigstellung des Bodens in der »Gaskammer«. Was van Pelt allerdings ignoriert, ist, daß der Begriff »Gaskammer« vor und während des Krieges ausschließlich in Zusammenhang mit Entlausungsanlagen verwendet wurde. Das beste Beispiel dafür sind die Bezeichnungen der Entlausungsräume in den Hygienebauwerken BW 5a und BW5b in Birkenau. Man liest auf deren Plänen klar und deutlich »Gaskammer«. Ein anderes Beispiel ist der Titel eines der am weitesten verbreiteten Fachveröffentlichung zu diesem Thema aus dem Jahr 1940: F. Puntigam, H. Breymesser, E. Bernfus, Blausäuregaskammern zur Fleckfieberabwehr, Sonderveröffentlichung des Reichsarbeitsblattes, Berlin 1943 (Hervorhebung durch mich). Es muß daher angenommen werden, daß die Lagerleitung zumindest vorhatte, einen oder mehrere Räume in den Krematorien IV und V als Entlausungsräume zu benutzen. Alle sogenannten »kriminellen Indizien« bezüglich dieser Krematorien lösen sich damit in Luft auf.
2. DRAHTNETZEINWURFSÄULEN
Eine der größten Leidenschaften Prof. van Pelts sind ein paar pfeilerartige Drahtnetzsäulen, die angeblich den Leichenkellern 1 der Krematorium II und III hinzugefügt wurden. Er behauptet, ihr Zweck sei die Einführung von Zyklon B in die "Gaskammer" gewesen [S. 294]:
»Die Seiten dieser Säulen, die durch das Dach hindurchgingen, bestanden aus schwerem Drahtgeflecht. Innerhalb dieses Netzes befand sich ein noch feineres Geflecht und darin ein drittes, sehr feines Geflecht. In diesem letzten Geflechtkasten befand sich eine herausnehmbare Büchse, die an einem Draht herausgezogen wurde, um das [Zyklon] Granulat herauszuholen, von dem das Gas verdampft war.«
Für diese Behauptung stützt er sich vor allem auf zwei Zeugenberichte:
»Die Decke der Gaskammer wurde von Betonpfeilern getragen, die in der Mitte des Raumes der Länge nach angeordnet waren. An den Seiten dieser Säulen befanden sich vier weitere, zwei an jeder Seite. Die Seiten dieser Säulen, die durch das Dach hindurchreichten, bestanden aus schwerem Maschendraht. In diesem Netzwerk befand sich ein weiteres feineres Geflecht und darin ein drittes, sehr feines Drahtgeflecht. In diesem letzten Drahtkäfig befand sich eine herausnehmbare Büchse, um das Granulat herauszuholen, von dem das Gas verdampft war.«
Van Pelt beschreibt Tauber wie folgt [S. 112]:
»Taubers Zeugnis ist zweifellos das wichtigste Dokument über den Vernichtungsvorgang, das unmittelbar nach dem Krieg angefertigt wurde. Es wird im wesentlichen von den zeitgenössischen Aussagen Jankowskis und Dragons bestätigt sowie durch die später abgefaßten Erinnerungen Filip Müllers.«
Und in seiner Fußnote 87 fügt van Pelt hinzu [S. 138]:
»Es ist sehr unwahrscheinlich, daß Filip Müllers Erinnerungen von Taubers Aussage inspiriert oder beeinflußt wurden.«
Er liegt damit vielleicht richtig, aber hat er bemerkt, daß Müller ganze Sätze von der Aussage Miklos Nyiszlis übernommen hat?[19] Müllers Plagiat kann somit gar nichts bestätigen. Henryk Tauber ist aber dennoch ein wichtiger Zeuge, da er gute Kenntnisse über viele Details der Krematorien besitzt, die darauf hinweisen, daß er tatsächlich in diesen gearbeitet hat. Einige seiner Aussagen sind allerdings absurd und/oder unmöglich, was seinerseits darauf hinweist, daß Tauber zu Übertreibungen und Erfindungen tendierte [van Pelt S. 108]:[20]
»Während der Verbrennung solcher [nicht ausgemergelter] Körper verwendeten wir nur zum Anzünden der Ofenfeuerung Koks, da die fetten Körper dank der Freisetzung des Körperfettes von selber brannten. Gelegentlich legten wir bei Koksknappheit Stroh und Holz in die Aschenbehälter unter den Muffeln. Wenn die fetten Leichen erst zu brennen begannen, fingen die anderen Leichen von selbst Feuer. [...] Allgemein ausgedrückt verbrannten wir 4 bis 5 Leichen auf einmal in einer Muffel, aber manchmal schoben wir sogar noch mehr Leichen hinein. Es war möglich, bis zu 8 "Muselmänner" hineinzuschieben. Derart große Ladungen wurden bei Luftalarm ohne Wissen des Krematoriumsleiters beaufschlagt, um die Aufmerksamkeit der Piloten auf das große aus dem Kamin schlagende Feuer zu lenken.«
In ihrer umfangreichen thermodynamischen Studie haben Franco Deana und Carlo Mattogno nachgewiesen, daß es unmöglich ist, daß Leichen »von selber« brennen, daß man Leichen mit einem schlichten Stroh- und Holzfeuer anzünden kann, daß eine fette Leiche dünne Leichen einäschern kann. Aber abgesehen davon ist die von Tauber beschriebene Vorgehensweise absurd: Es ist unmöglich, eine Leiche mit einem Feuer im »Aschenbehälter unter den Muffeln« zu verbrennen. Diese »Aschenbehälter unter den Muffeln« fingen die Asche der verbrannten Leichen auf. Der Fluß der Ofengase war wie folgt:
Frischluft von Ofenraum ® Koksgasgenerator (Feuer) ® Muffel mit Leichnam ® Aschenbehälter ® Rekuperator ® Fuchs ® Kamin
Wenn wir voraussetzen, daß die Flußrichtung der Gase beibehalten wurde, dann könnte ein im Aschenbehälter angezündetes Feuer lediglich den Rekuperator, Fuchs und Kamin erhitzen, nicht aber über dem Aschenbehälter befindliche Leichen »anzünden«. Es wäre aber wahrscheinlicher, daß ein Feuer im Aschenbehälter die Flußrichtung der Gases umkehren würde, da heiße Gase nun einmal nach oben strömen:
Kamin ® Fuchs ® Rekuperator ® Aschenbehälter ® Muffel mit Leichnam ® Gasgenerator ® Ofenraum
Das heißt, daß die heißen Abgase in den Ofenraum geströmt wären, was wohl ein ziemliches Desaster gewesen wäre.
Und weiterhin: Selbst unter der Voraussetzung, daß man zwei oder drei Leichen gleichzeitig in eine Muffel einschieben kann (aufgrund der beschränkten Türhöhe der Öfen kann man nicht mehr als drei Leichen gleichzeitig einschieben), macht dies keinen Sinn, wie Deana und Mattogno nachgewiesen haben: Der Einäscherungsprozeß wird bei solch einer Verfahrensweise drastisch verlängert, hervorgerufen durch verschiedene thermodynamische Effekte (verringertes Oberflächen/Volumen-Verhältnis, verengter und somit beschleunigter Gasdurchfluß, was zu erhöhten Energieverlusten führt).[21] Taubers Angabe, das Sonderkommando habe acht Leichen in eine Muffel eingeschoben, ist daher eine Lüge. Deana und Mattogno haben zudem nachgewiesen, daß es unmöglich ist, Flammen aus den irgend welchen Krematoriumskaminen schlagen zu lassen, da diese Flammen etwa 30 m durch den Fuchs und den Kamin zurücklegen müßten, um ins Freie zu gelangen. Keine Flamme kann derart lang sein, ausgenommen im Fall einer Explosion, die das Krematorium aber beschädigt oder sogar zerstört hätte. Wenige Zeilen nach der obigen Passage schreibt Tauber [van Pelt S. 109]:[20]
»Sobald die Leute in der Gaskammer waren, wurde die Tür geschlossen und die Luft herausgepumpt.«
Dies ist absurd und technisch unmöglich. Tauber schreibt später [van Pelt S. 109f.]:[22]
»Ein anderes Mal warf die SS einen Gefangenen, der nicht schnell genug arbeitete, in eine Grube nahe des Krematoriums V, die voll mit kochendem Menschenfett war. Zu dieser Zeit [Sommer 1944] wurden die Leichen im Freien in Gruben verbrannt, von denen das Fett in getrennte, im Erdreich eingegrabene Reservoirs floß. Dieses Fett wurde über die Leichen gegossen, um die Verbrennung zu beschleunigen. Dieser arme Teufel wurde noch lebend aus dem Fett gezogen und dann erschossen.«
Es stimmt, daß brennendem Fleisch Fett entströmt. Aber da Fett leicht entzündlich ist, kann man es unmöglich sammeln. Zudem kocht Fett nicht, es zersetzt sich und entzündet sich ab einer bestimmten Temperatur automatisch (etwa 180° C[23]). Tauber erzählt also Greuelgeschichten, die nicht stimmen können. Tauber fährt fort [van Pelt S. 111]:[24]
»Während der Verbrennung fetter Körper wurde die Feuerung also im allgemeinen gelöscht. Wenn diese Art von Körpern in den heißen Ofen eingeschoben wurde, begann das Fett sofort in den Aschenbehälter zu fließen, wo es sich entzündete und die Verbrennung des Körpers einleitete.«
Ich zitiere diesen Unsinn hier nur, um zu zeigen, daß Tauber sehr wohl weiß, daß freies Fett, sobald es eine bestimmte Temperatur erreicht hat, Feuer fängt ... Später berichtet Tauber: [van Pelt S. 112][25]
»Man bemerkte, daß die Leichen in den Gruben besser brannten, und deshalb schloß man die Krematorien eins nach dem anderen, nachdem die Gruben in Betrieb genommen worden waren.«
Nichts könnte falscher sein. Wenn das wahr wäre, so hätte die Techniker es niemals für notwendig erachtet, Krematorien zu entwickeln. Tatsächlich sind die feuerbeständigen Schamottewände der Krematoriumsmuffeln jene Komponenten, die Energie sparen, indem sie die Hitze speichern und reflektieren. Dies ermöglicht höhere Temperaturen und beschleunigt somit den Verbrennungsprozeß. Bei einer Verbrennung unter freiem Himmel gehen ungeheurer Mengen an Energie durch Strahlung und Konvektion verloren.
Nach dieser ausgiebigen Betrachtung der Aussage von van Pelts (und Pressacs) Starzeugen, wer kann da noch ernsthaft an Taubers Vernichtungsgeschichten glauben?
»Die Zyklon-B-Kristalle wurden nämlich durch Öffnungen in der Betondecke eingeworfen, die in der Gaskammer in hohe Blechsäulen einmündeten. Diese waren in gleichmäßigen Abständen durchlöchert, und in ihrem Inneren verlief von oben nach unten eine Spirale [sic!], um für eine möglichst gleichmäßige Verteilung der gekörnten Kristalle zu sorgen.«
»Unter anderem wurden in der Schlosserei auch Duschattrappen produziert, die man dann in den Gaskammern installierte, sowie Gitterpfeiler, durch die man den Inhalt der Zyklonbüchsen in die Gaskammern einschüttete. Diese Pfeiler waren ungefähr drei Meter hoch. Ihr Durchmesser betrug vielleicht 70 cm. Ein solcher Pfeiler bestand aus drei übereinandergefügten Drahtnetzen. Das äußere Drahtnetz war aus 3 mm dickem Draht; die Eckpfeiler maßen 50 x 10 mm. Solche Eckpfeiler wies die Drahtsäule oben, unten sowie als Verbindung an den Seiten auf. Die Maschen des äußeren Drahtgeflechts besaßen einen Durchmesser von etwa 45 mm. Das zweite Drahtnetz war gleich konstruiert wie das äußere und etwa 150 mm von diesem entfernt. Der Durchmesser seiner Maschen betrug vielleicht 25 mm. An den Ecken waren diese beiden Gitter mit Eisendrähten verbunden. Der dritte Bestandteil des Pfeilers war beweglich. Es handelte sich dabei um ein leeres Geflecht aus dünnem Zinkblech von ungefähr 150 mm Durchmesser, das oben in einen Trichter mündete und unten eine quadratische Fläche aufwies.«
Ich bitte um Verzeihung: Drahtnetzsäulen in einem Raum, gefüllt mit 1.000 bis 2.000 Menschen, die in Panik geraten? Die Opfer haben, Henryk Tauber zufolge und zitiert von van Pelt selbst(!), die gesamte Ausrüstung in diesem Raum demoliert - und glauben Sie mir: wenn diese Menschen tatsächlich vergast worden wären, dann hätten sie das bestimmt getan [van Pelt, S. 106]:[28]
»Die Menschen, die gerade vergast werden sollten, und jene in der Gaskammer beschädigten die elektrischen Installationen, rissen die Kabel heraus und beschädigten die Lüftungseinrichtung.«
Was denken Sie würden die Opfer mit diesen Maschendrahtsäulen gemacht haben? Wenn es sie gab, so würde ihr äußeres Rahmenwerk aus massivem Stahl bestanden haben, aber bestimmt nicht aus einer zerbrechlichen Maschendrahtkonstruktion.
Was berichtet Kula sonst noch? Er ist einer jener Zeugen, die uns ins Detail über die angebliche erste Versuchsvergasung mehrerer hundert Gefangener im Auschwitz-Stammlager berichten. Nach Kula vergaste die SS am 15. August 1941 250 Gefangene [van Pelt, S. 112]. Carlo Mattogno hat detailliert aufgezeigt, wie widersprüchlich und völlig unzuverlässig die verschiedenen Zeugenaussagen über dieses angebliche Ereignis sind.[29] Kula zerstört seine eigene Glaubwürdigkeit letztlich selbst, indem er beschreibt, wie die Leichen der vergasten Opfer aussahen, die er bei ihrem Abtransport gesehen haben will:
»Ich sah dann, daß sie [die Leichen] grünlich waren. Die Krankenschwestern sagten mir, daß die Leichen aufgeplatzt waren, und daß die Haut sich schälte.«
Armer Michal. Opfer von Zyklon B Vergasungen sind nicht grünlich, sie sind rosa-rötlich,[30] und zudem gibt es keinen Grund, warum die Leichen hätten aufplatzen oder die Haut sich abschälen sollen.
Nun wollen wir sehen, was andere "Augenzeugen" berichten, wie die SS angeblich das Zyklon B einfüllte:
»Er hob einen kreisförmigen Deckel hoch und ließ die Kügelchen auf die Köpfe unter ihm fallen.«
Die Drahtnetzsäulen sind verschwunden!
Ich beschränke mich nachfolgend auf die Wiedergabe von Aussagen über diese "Gaseinwurfvorrichtungen", ohne die Aussagen im allgemeinen zu kritisieren. Das hat Jürgen Graf hinreichend getan.[27]
»Alles wurde hermetisch abgeschlossen, und speziell ausgebildete SS-Einheiten warfen Zyanwasserstoffbomben durch die Ventilationsöffnungen.«
Wow, das ist Action für Steven Spielberg!
»An der Decke der Gaskammer war eine quadratische Öffnung angebracht; sie war mit einem Gitter versehen und glasbedeckt. Wenn die Zeit gekommen war, öffnete ein SS-Wachmann mit Gasmaske das Guckloch und entleerte einen Zylinder mit Zyklon B, einem in Dessau hergestellten zyanidwasserstoffhaltigen Gas.«
Entweder sie wußte es sehr genau - ein derartiges Gitterwerk und einen Glasdeckel kann man nur erkennen, wenn man sehr nahe dabei steht - oder sie hat es erfunden.
»besaß nur zwei Klappen in der Decke [...]«
»Da waren drei Säulen für die Ventilatoren, durch die das Gas hineinströmte. Eine besondere Arbeitsweise mit Gummiknüppeln trieb die Leute in die Gaskammer. Wenn der Raum voll war, wurden die Kinder durch Fenster hineingeworfen.«
Abgesehen von ihrem Lüftungs-/Einwurf-Durcheinander (die Lüftung dieser Keller hatte nichts mit den hier betrachteten Säulen zu tun), hat Janda einen schweren Fehler begangen: der Raum, über den sie hier spricht, befand sich im Keller und hatte keine Fenster. Janda war zum Zeitpunkt ihrer Aussage offenbar geistig verwirrt.
»In der Mitte des Raumes befanden sich Säulen im Abstand von je 30 Metern. Sie reichten vom Boden bis zur Decke. Keine tragenden Säulen, sondern Röhren aus Eisenblech, in deren Seiten sich viele Löcher befanden.«
Da der Leichenkeller 1 (die angebliche "Gaskammer") lediglich 30 m lang war, fragt man sich, wie viele Säulen da wohl bei einem Abstand von je 30 m hinein gepaßt haben mögen...
»Die Zyklon B-Gaskristalle wurden durch Löcher in der Betondecke geworfen, die in hohlen Metallblechsäulen mündeten. Diese waren in regelmäßigen Abständen perforiert; innen verlief eine Spirale von der Decke bis zum Boden, was eine möglichst gleichmäßige Verteilung der granulierten Kristalle erlaubte.«
»Zwischen den Betonpfeilern befanden sich zwei Eisenpfeiler, 30 cm x 30 cm, mit dick geflochtenem Draht bedeckt. Diese Säulen reichten durch die Betondecke hindurch zur oben erwähnten grasbedeckten Terasse; hier endeten sie mit einer luftdichten Falltüre, durch die die SS-Männer das Zyklon-Gas einführten. Der Zweck der geflochtenen Drahtes war, jede Beeinträchtigung der Zyklon-Kristallen zu vermeiden. Diese Pfeiler wurden der Gaskammern später hinzugefügt und finden sich daher nicht auf den Plänen.«
»In der Decke [der Gaskammer] waren quadratische Öffnungen (25 mal 25 Zentimeter)«
Was teilen uns aber die etwas verläßlicheren Baupläne der Krematorien mit? Baupläne vergessen nicht, sie verzerren nicht, lügen nicht, fügen nichts hinzu oder lassen etwas aus. Dr. van Pelt, Professor für Architektur, schreibt [S. 294]:
»Diese Drahtnetzsäulen sind auf den Bauplänen nicht zu finden.«
Aber wenn sie auf den Bauplänen nicht zu finden sind, warum fügt van Pelt sie dann in eine Zeichnung ein, die angeblich - so steht es in der Bildlegende - ausschließlich(!) mit Daten aus eben jenen Bauplänen erstellt für eine seiner Veröffentlichungen wurde?[41] Nennt man so etwas nicht eine Fälschung? Und wie kommt er dazu anzunehmen, die Säulen seien [van Pelt, S. 294]
»an vier der sieben das Dach tragenden Säulen befestigt gewesen (sehr wahrscheinlich an die Säulen Nr. 1, 3, 5 und 7), [...]«
wenn er zugleich angibt, dafür keine Daten zu haben? Und wie kann ein Architekt behaupten, eine derart schwerwiegende Konstruktionsänderung des Leichenkellers, bei der vier Löcher in die Decke eingefügt wurden, die immerhin gegen die 60 cm hoch auf dem Dach liegende Erde wasserdicht gemacht werden mußten, habe keine Änderung der Baupläne erfordert? Van Pelt meint nämlich [S. 294, 112]:
»[...] und deshalb war es nicht nötig, einen neuen Satz Baupläne zu zeichnen, nachdem die Entscheidung gefallen war, sie [die Einwurfsäulen] in den Leichenkeller einzufügen.
[...] Sie wurden nachträglich in diesen Ort eingefügt, tauchen aber auf den Bauplänen nicht auf, die mit einer Ausnahme alle gezeichnet wurden, bevor die entschieden wurde, den Leichenkeller 1 als Gaskammern zu nutzen. Ihre Existenz wird aber unabhängig von einander durch die Augenzeugenaussagen über die Gaskammern, durch die Zeichnungen von David Olère (siehe unten), und durch das folgende Zeugnis von Michael Kula bestätigt, der diese Säulen hergestellt hat.«
Jede Lichtleitung, Wasserleitung, und jeder Gully war in den Bauplänen verzeichnet. Ist es da glaubhaft, daß derart massive Änderungen einfach ignoriert wurden?
Prof. van Pelt hat natürlich nicht nur keinen Beweis dafür, daß überhaupt irgend etwas »nachträglich in diesen Ort eingefügt« wurde, sondern zudem auch keinen Beweis dafür, wann - oder ob überhaupt - »entschieden wurde, den Leichenkeller 1 als Gaskammern zu nutzen«. Er erzählt uns schlicht ein Märchen. Und der Architekturhistoriker Dr. van Pelt stützt sich auf die Zeichnungen eines Künstlers, David Olère. Unglücklicherweise lügt dieser Künstler, was man seinen Zeichnungen entnehmen kann: Er zeichnet ständig Krematoriumskamine, die Rauch und Feuer spucken. Wäre van Pelt ein echter Architekt, so wüßte er sofort, daß dies eine propagandistischer ("künstlerischer") Betrug ist. Aber van Pelt bemerkt eben gar nichts...
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David Olère, angeblich das Krematorium II in Birkenau in Aktion darstellend.[42] |
Tatsächlich aber liegt van Pelt völlig falsch:
»Heute kann man die vier Löcher, die die Drahtnetzsäulen mit den Türmen auf dem Dach verbanden, in den zerstörten Überresten des Betondaches nicht mehr sehen. Heißt das aber, daß sie nie da waren? Wir wissen, daß die Vergasungsausrüstung nach der Einstellung der Vergasungen im Herbst 1994 entfernt wurde, was sowohl die Drahtnetzsäulen als auch die Türme einschließt. Übrig geblieben wären die vier Löcher im Dach. Obwohl wir in dieser Sache keine Gewißheit haben, so wäre es doch logisch gewesen, an den Stellen, wo die Löcher waren, unterhalb des Daches eine Verschalung anzubringen und etwas Beton in die Löcher zu gießen, wodurch die Decke wiederhergestellt worden wäre.«
Prof. van Pelts Behauptung, daß »Wir wissen, daß die Vergasungsausrüstung nach der Einstellung der Vergasungen im Herbst 1994 entfernt wurde«, ist völlig unfundiert. Alles, was wir wissen, ist, daß die Deutschen beim Rückzug immer alle Einrichtungen entfernten, die sie irgend entfernen konnten (wie es jede Armee macht), aber insofern wir keine Dokumente über das haben, was da angeblich installiert war, haben wir auch keine Ahnung, was die entfernte Einrichtung war. Insofern haben wir eben keine Ahnung von dem, was an »Vergasungsausrüstung« angeblich entfernt wurde, weil wir nicht wissen, ob es eine derartige Ausrüstung überhaupt gegeben hat.
Van Pelts nächste Behauptung, daß die Lagerverwaltung die Löcher in der Decke im Herbst 1944 mit Beton auffüllen ließ, um die Decke wiederherzustellen, ist ebenso ohne jeden Beweis. Aber zumindest meint Prof. van Pelt, die SS-Verwaltung habe logisch gehandelt, indem sie angeblich versucht habe, alle Spuren ihres angeblichen Verbrechens zu verwischen. Aber glaubt van Pelt wirklich, es wäre sinnvoller gewesen, die Löcher zuzubetonieren, anstatt gleich das gesamte Dach der "Gaskammer" zu entfernen, wie es mit den Dächern der Leichenkeller 2, den »Auskleidekellern« gemacht wurde? Ein am 21.12.1944 aufgenommenes alliiertes Luftfoto zeigt nämlich, daß das Dach des anderen, angeblich nicht zum Mord benutzten, Leichenkellers komplett entfernt wurde.[43] Selbstverständlich hat das ganze überhaupt keinen Sinn. Um van Pelt zu glauben, müßten wir glauben, daß die SS zur Verwirrung späterer Touristen und Holocaust-Forscher mutwillig architektonische Relikte schuf, anstatt das Dach gleich ganz zu zerstören wie im Falle des Auskleidekellers. Das erscheint aber zu absurd, um glaubhaft zu sein.
Hätte van Pelt aber auch nur rudimentäre Kenntnisse in Architektur, so wüßte er, daß es unmöglich ist, Löcher von der Größe 70 × 70 cm (das ist fast ein halber Quadratmeter!) in einem Betondach zu entfernen, ohne dabei deutlich sichtbare Spuren zu hinterlassen.
Aber zumindest stimmt Prof. van Pelt mit uns Revisionisten darin überein, daß es keine Überreste von diesen angeblichen Löchern gibt. Indem er ausführte, daß es derartige Spuren nicht gibt, hat van Pelt in der Tat nachgewiesen, daß es niemals irgendwelche Löcher in der Decke dieses Raumes gegeben hat, und folglich keine Zyklon B-Einführungsvorrichtung welcher Natur auch immer, und somit keine Einführung giftiger Substanzen auf die von den "Zeugen" beschriebene Weise. Er hat nachgewiesen, daß seine "Augenzeugen" lügen. Er hat unter Beweis gestellt, daß es für den Massenmord in Auschwitz keinen Beweis gibt. Tatsächlich hat er nachgewiesen, daß es keinen Beweis für den Holocaust gibt. »Keine Löcher, kein "Holocaust"« (Robert Faurisson). Es ist schön zu sehen, daß der große Professor für Architektur Robert Jan van Pelt im Jahre 2000 zu dem selben Ergebnis gekommen ist wie ich im Jahre 1991 (und wie in meinem Gutachten von 1993 beschrieben), als ich die Decke der angeblichen "Gaskammer" des Krematoriums II von Birkenau untersuchte. Lediglich unsere Schlußfolgerungen weichen geringfügig voneinander ab...
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Alliierte Luftaufnahme von Auschwitz-Birkenau vom 21.12.1944, vergrößerter Ausschnitt der Krematorien II und III. Deutlich sichtbar anhand der in den Keller fallenden Schatten ist die Tatsache, daß die Decken der Leichenkeller 2 beider Krematorien abgetragen wurden - nicht hingegen so im Falle der Leichenkeller 1. National Archives, RG 373 Dan D 1534, exp- 4023. |
3. FOTOS, DIE ANGEBLICH EINWURFSTUTZEN ZEIGEN
Prof. van Pelt schreibt [S. 295]:
»Diese Säulen waren an kleine Löcher angeschlossen, die das Betondach der Gaskammer durchdrangen, die in vier "Kaminen" mündeten, mangels eines besseren Wortes. Diese sind auf einem Foto von Krematorium 2 sichtbar, das von der SS während der Bauarbeiten aufgenommen wurde, und auf einem Luftfoto, das 1944 von den Amerikanern aufgenommen wurde [...]«
Ist Prof. van Pelt ein Fachmann für die Auswertung von Fotos? Wenn er das ist, dann darf ich wohl auf die Schlußfolgerungen meiner Auswertung der von van Pelt erwähnten Bilder wiedergeben, die ich seit 1991 immer wieder zum besten gegeben habe und die die von van Pelt behaupteten Beweise ins Nichts auflösen.[44] Aus unerfindlichen Gründen werden meine Argumente nun seit sieben Jahren von der Gegenseite penetrant ignoriert. Da liegt der Verdacht des bösen Willens oder der Ignoranz langsam wirklich nahe.
4. DIE VORGEHEIZTE "GASKAMMER"
Prof. van Pelt schreibt [S. 296]:
»Es gibt zudem deutsche Dokumente, die die Tatsache untermauern, daß die Gaskammer beheizt war (eine Tatsache, die, wie ich zuvor ausgeführt habe, stark darauf hinweisen, daß dieser Raum nicht mehr als Leichenkeller vorgesehen war.« [deplazierte Klammer im Original.]
Wenn Prof. van Pelt seinen Jean-Claude Pressac nur ausführlich gelesen hätte, so wüßte er, daß die zeitweilig vorgeschlagene Heizung für den Leichenkeller nie eingebaut wurde.[45] Diese Heizung wurde kurzfristig erwogen, weil die Saugzugmotoren des Krematoriums gekühlt werden mußten und man die Abluft irgendwie sinnreich zu nutzen gedachte. Da die Motoren aber kurz darauf ausfielen (sie brannten aus), bestand kein Bedarf mehr für ein solches Projekt. Der Vorgang als solcher widerlegt bereits van Pelts Unterstellung, der geplante Einbau einer Heizung habe etwas Kriminelles an sich. Es ging hier nicht primär um Heizung, sondern um Kühlung, und nur nebenbei um die Nutzung der Abwärme. Zudem: wenn Prof. van Pelt auch nur ein wenig Ahnung von der damaligen und/oder heutigen architektonischen Fachliteratur hätte, so wüßte er, daß der Einbau einer Heizung in Leichenkellern durchaus die Regel war und ist (zur Frostverhinderung im Winter).[46] Den gleichen Fehler wie van Pelt hat bereits Prof. Jagschitz im Jahr 1991 in einem Gerichtsverfahren in Wien begangen (Honsik). Er wurde dafür in der Literatur kritisiert.[47] Wie dem auch sei, die Heizung wurde eben nicht installiert, genauso wenig wie es eine Heizung je in den angeblichen Gaskammern der Krematorien I und III gab. Van Pelts Schwadronieren über diese Heizungen ist also verschwendete Zeit. Auch hier glänzt Prof. van Pelt durch das Ignorieren von Quellen, die seit vielen Jahren zugänglich sind und seine These widerlegen. Er als Niederländer kann sich schwerlich auf eine Sprachbarriere zwischen seiner Muttersprache und dem Deutschen berufen.
5. DAS LÜFTUNGSSYSTEM
Prof. van Pelt führt aus [S. 208]:
»Es ist wichtig hier anzumerken, daß nichts darauf hinweist, daß Bischoff oder Prüfer die Verwendung des kleineren Leichenkellers im neuen Krematorium für Menschentötungen anvisierten. Aber das Vorhandensein der starken Lüftungsanlage verlieh dieser Analge von Anbeginn ihrer Ersinnung an ein völkermordendes Potential, für dessen Verwirklichung nur geringe Veränderungen notwendig waren. Und tatsächlich: es war das Vorhandensein einer solchen Lüftungsanlage im Krematorium im Stammlager, das den Lagerführer Fritsch sieben Wochen zuvor dazu inspiriert hatte, die Leichenhalle des Krematoriums als Experimentalgaskammer zu benutzen.«
Prof. van Pelt gibt für seine Behauptung von einer Experimentalvergasung keine Quelle an. Wichtiger aber ist folgendes: Die tatsächliche Leistung des Lüftungssystems enthüllt, daß der Leichenkeller 1 des Krematoriums II in Birkenau, die angebliche "Gaskammer", niemals dazu vorgesehen war, als "Menschengaskammer" zu dienen:
LK 1 ("Gaskammer"): |
9,94 Luftwechsel/Std |
LK 2 (Auskleiderkeller): |
10,35 Luftwechsel/Std |
Diese Fakten sind nun in Englisch seit 1994 und in Deutsch seit Ende 1995 auf dem Tisch. Professor van Pelt freilich weiß auch davon nichts.
6. EINÄSCHERUNGSKAPAZITÄT
Ganz besonders deutlich wird seine Ignoranz, wenn es um die angeblich ach so ungeheure Einäscherungskapazität der Auschwitzer Krematorien geht. Das ist eines seiner Lieblingsthemen, dazu läßt er sich breit aus [S. 29, 40ff., 48, 51, 53f., 72, 74f., 78, 100ff., 115, 117, 121, 153, 157, 170, 173f, 202, 207-210, 226, 231, 235f., 239, 246f, 263, 299-305, 324, 344, 404]. Ich frage mich bloß: was macht einen Kulturhistoriker zu einem Fachmann in Kremierungsfragen? Und warum ignoriert er die einzige bisher zu diesem Thema angefertigte Studie?[50] Und wieso kann man seinen Ausführungen nicht auch nur eine Quelle aus der technischen Fachliteratur entnehmen? Das ist keine Wissenschaft, das ist Kaffeesatzdeuterei.
7. »VERBRENNUNG MIT GLEICHZEITIGER SONDERBEHANDLUNG«
Wie schon mehrfach zuvor, so wiederholt van Pelt auch hier seine Ausführungen über jenes Dokument vom 29. Januar 1943, das noch nicht einmal einen Vermerk »Geheim« trägt und in dem von »Verbrennung mit gleichzeitiger Sonderbehandlung« die Rede ist, und zwar bezüglich der Stromverbrauchs [p. 201ff.]. Van Pelt behauptet, er habe die Bedeutung dieses Dokuments dadurch enträtselt, indem er es in den historischen Zusammenhang gestellt habe - nein, nicht dadurch, daß er andere Dokumente zurate zog, die sich mit der Ausrüstung der Krematorien beschäftigen - sondern dadurch, indem er über die etwa zeitgleich ablaufende Deportation griechischer Juden philosophiert. Seine Schlußfolgerung: die für die »Sonderbehandlung« benötigte Elektrizität bezieht sich darauf, »das Zyklon-B aus der Gaskammern abzuziehen« (er meint wohl die Blausäure), oder mit anderen Worten für die Stromversorgung der Leichenkellerbelüftung. Pech nur, daß Prof. van Pelt es unterlassen hat, in die sich im Kontext dazu befindlichen Dokumente zu schauen, die eindeutig beweisen, daß die Lüftungssystem der Leichenkeller Ende Januar noch nicht einmal nach Auschwitz geliefert worden waren, und daß es noch viele Wochen dauerte, bis sie eingebaut waren, wie Carlo Mattogno im vorhergehenden Beitrag dieses Heftes zeigt.
D. Zyklon B und seine Auswirkungen
1. ALLGEMEINES
In van Pelts Gutachten kommt der Name Germar Rudolf nicht vor.[51] Laut seiner Aussage im Verfahren Irving ./. Lipstadt hat er von meinem Gutachten zwar etwas gehört, gesehen hat er es aber nicht.[52] Er hat sich offenbar auch nicht darum bemüht, es ausfindig zu machen.[53] Es ist seit Ende 1997 im Internet frei zugänglich, und jeder Suchmotor spuckt meinen Namen und den meines Gutachtens in den ersten paar Zeilen aus, wenn man nur wagt, diese Namen einzugeben. Wenn man die Ausführungen van Pelts über die "Chemie" von Auschwitz liest, bekommt man unweigerlich den Eindruck, als ob ich die letzten acht Jahre gegen eine Wand gesprochen hätte.
Er verbreitet nach wie vor das Märchen, Eisenblau würde durch Witterungseinflüsse zersetzt (van Pelt, S. 306), ja es könne sich unter den gegebenen Umständen überhaupt gar nicht bilden, wobei er sich, ohne mit der Wimper zu zucken, auf das betrügerische "Gutachten" der Polen Markiewicz et al. bezieht (S. 307-312), und schließlich verbreitet er erneut den Unsinn, die in den angeblichen "Gaskammern" gefundenen minimalen, nicht reproduzierbaren und auch sonstwo aufzufindenden Cyanidspuren würden deren Nutzung für Menschenvergasungen beweisen (S. 309). All dies habe ich in meinem Gutachten bereits 1993 widerlegt. Er weiß davon nichts oder will es nicht wissen. Auch hier also glänzt Prof. van Pelt auf ganzer Linie durch Ingnoranz.
2. DURCHDRINGUNG DES MAUERWERKS DURCH BLAUSÄURE
Einen neuen Kalauer hat Prof. van Pelt der uralten und sehr einseitigen Debatte allerdings hinzugefügt, den ich hier aufgreifen möchte, weil die Medien dem Thema eine hohe Aufmerksamkeit geschenkt haben und weil Richter Gray diesem Punkt in seinem Urteil nicht unerhebliches Gewicht zukommen ließ.[54] Für seinen Dokumentarfilm Mr. Death über Fredrick A. Leuchter interviewte Errol Morris auch Prof. Dr. James Roth, dem Leiter der Alpha Analytic Laboratories in Toronto. Dieses Labor hatte 1988 die von Leuchter in Auschwitz genommenen Mauerproben der angeblichen "Gaskammern" auf Rückstände des Giftgases Zyklon B untersucht (Eisencyzanide). Prof. Dr. Roth wurde anschließend im Verfahren gegen Ernst Zündel als sachverständiger Zeuge vernommen. Um nicht als Komplize der "Holocaust-Leugner" Ernst Zündel und Fred Leuchter zu erscheinen, tat Prof. Roth alles in seiner Macht stehende, um sich von den Konsequenzen der Analysen seines Hauses zu distanzieren. Van Pelt schreibt über Roths Aussage in Morris' Film [van Pelt, S. 307]:
CYANIDKONZENTRATIONEN AUSGESUCHTER PROBEN entnommen den Wänden der Entlausungskammern in Birkenau. Nach G. Rudolf/Institut Fresenius, Taunusstein, Hessen, Deutschland. Werte als mg pro kg; %Fe: Anteil des zu Eisenblau umgewandelten Eisens am Gesamteisengehalt (Rudolf Gutachten,[7] Kapitel 4. Bez. näherer Angaben über die Probeentnahmestellen vgl. dort.) |
||||||
Nr |
Gebäude |
Entnahmeort und -tiefe |
Material |
c[CN-] |
C[Fe] |
%Fe |
9 |
B1a BW 5a |
Innenseite Außenmauer (West), 120 cm von Nordmauer, 155 cm vom Boden, 0-2 mm. |
Verputz |
11000,0 |
12000 |
75 |
11 |
B1a BW 5a |
Wie 9, 1-10 mm. |
Verputz |
2640,0 |
6000 |
36 |
12 |
B1a BW 5a |
Ostmauer (innen), 170 cm von Nordmauer, 170 cm vom Boden, |
Verputz |
2900,0 |
8500 |
28 |
13 |
B1a BW 5a |
Wie 12, 2-10 mm. |
Verputz |
3000,0 |
9000 |
27 |
14 |
B1a BW 5a |
Außenseite Westmauer, 40 cm von Südseite, 160 cm vom Boden, 0-5 mm. |
Ziegel |
1035,0 |
25000 |
3,5 |
15a |
B1a BW 5a |
Außenseite Südmauer, 40 cm von Westseite, 210 cm vom Boden, 0-3 mm. |
Mörtel |
1560,0 |
10000 |
13 |
16 |
B1b BW 5b |
Außenseite Südmauer, 2 m von Eingangstür, 1 m vom Boden, 0-7 mm. |
Ziegel |
10000,0 |
47000 |
17 |
17 |
B1b BW 5b |
Innenseite Südmauer, 130 cm von Ostmauer, 130 cm vom Boden, 4-10 mm. |
Plaster |
13500,0 |
15000 |
74 |
19a |
B1b BW 5b |
Innenseite Nordmauer, 230 cm von Ostmauer, 90 cm vom Boden, 0-4 mm. |
Verputz |
1860,0 |
4300 |
35 |
19b |
B1b BW 5b |
Wie 19a, 4-8 mm. |
Verputz |
3880,0 |
9500 |
33 |
20 |
B1a BW 5a |
Innenseite Außenmauer (West), 40 cm von Südmauer 210 cm vom Boden, 0-3 mm. |
Verputz |
7850,0 |
11000 |
59 |
22 |
B1a BW 5a |
Innenseite Außenmauer (Süd), 40 cm von Westmauer 155 cm vom Boden, 3-10 mm. |
Verputz |
4530,0 |
11000 |
34 |
»Roth erklärt, daß Cyanid nur an der Oberfläche von Ziegelstein oder Verputz reagiert und nicht weiter als 10 Mikrometer, oder 0,01 mm, in das Material eindringt, was einem Zehntel der Dicke eines Haares entspricht [...]. Mit anderen Worten, wenn man die Cyanidkonzentration einer Ziegelsteinprobe bestimmen möchte, so sollte man repräsentative Proben von dessen Oberfläche nehmen, 10 Mikrometer dick, und nicht mehr.«
Diese Aussage ist so dumm, daß sich alles in mir geweigert hat, sie überhaupt aufzugreifen. Da nun aber Anfrage auf Anfrage auf mich einströmt, sehe ich mich öffentlich gezwungen, Prof. Dr. James Roth der Lüge und/oder Inkompetenz zu zeihen, und ich hoffe, daß ihm dieser Unsinn einst noch Leid tun wird. Ich begründe meine Beschuldigung wie folgt:
Als Professor für analytische Chemie muß dies Prof. Roth bekannt sein, und man kann sich nur wundern, warum er derartige ungeheuerliche Lügen verbreitet. Als Beweis für die lüge verweise ich darauf, was Prof. Roth selbst während des zweiten Zündel-Verfahrens unter Eid ausgesagt hat:[59]
»In porösen Materialien wie Ziegelstein und Mörtel kann das Eisenblau ziemlich tief eindringen, solange die Oberfläche offen bleibt, aber sobald sich das Eisenblau bildet, ist es möglich, daß dies die Poren verschließt und die Durchdringung stoppt.«
Prof. Roth mag sich gezwungen gefühlt haben, Leuchter anzugreifen, um selbst vor Angriffen durch die gleiche Lobbygruppen verschont zu bleiben, die bereits Fred Leuchters Karriere zerstört haben. Aber das ändert nichts daran, daß er entweder in Morris' Interview gelogen hat oder aber damals unter Eid falsch aussagte, also einen Meineid leistete. Das sind keine angenehmen Alternativen, nicht wahr?
3. ABSCHLIESSENDES
Bezüglich alle jener Punkte, in denen van Pelt seine himmelschreiende Inkompetenz an den Tag legt, erspare ich dem deutschen Leser jede Wiederholung des schon oft Gesagten und beschränke mich hier auf nur eine kleinen Hinweis, der sich auf die Berechnung der Blausäurekonzentration in einer hypothetischen Menschen-"Gaskammer" bezieht. Dank besserer Daten über die Eigenschaften von Zyklon B und über die Leistungsfähigkeit des Lüftungssystems sind wir nämlich nun in der Lage, grob abzuschätzen, wie sich die Blausäurekonzentration in einer hypothetischen Menschengaskammern mit der Zeit verhalten würde. Dies ist von Bedeutung für verschiedene chemische Betrachtungen (etwa hinsichtlich einer mittleren Konzentration und Expositionszeit der "Gaskammer"-Wände, was wiederum die Bildung stabiler chemischer Rückstände beeinflußt). Ich denke nicht, daß dies der Ort ist, diese Dinge auszubreiten. Wer an dem mit der Berechnung zusammenhängenden Formalkram und der Diskussion der vielen Randbedingungen Interesse hat, sollte meine diesbezügliche Webseite aufsuchen[1] oder sich bis zur Veröffentlichung der Neuauflage meines Gutachtens gedulden.
II. Kritik der »Urteilsgründe« von Richter Gray[60]
A. Einführung
Diese Kritik wurde auf Bitte David Irvings verfaßt zu dessen Verwendung bei seiner Berufung gegen das in erster Instanz ergangene Urteil. Die meisten der nachfolgenden Bemerkungen beschränken sich auf Bemerkungen von Richter Gray im Abschnitt 13 seines Urteils, zumal der Rest des Urteils überwiegend aus einer bloßen Wiederholung des während des Verfahrens Genannten besteht, das nicht unbedingt das Urteil des Richters beeinflußte.[61] Zudem habe ich mich hauptsächlich auf die vom Gutachter Prof. Robert Jan van Pelt vorgebrachten Punkte beschränkt, da ich mich a) in vielen der anderen Punkte nicht kompetent fühle, und b) weil immer dann, wenn David Irving in einem Punkte mit der Verteidigung übereinstimmte, - was in vielen Punkten, die von den Gutachtern der Verteidigung angebracht wurden, der Fall war - es wenig Sinn hat, diese Themen hier wiederum zu diskutieren, obwohl Vieles zu sagen wäre bezüglich der Dinge, bei denen sowohl David Irving als auch die Verteidigung falsch liegen. Dies muß späteren Arbeiten vorbehalten bleiben.
Zur Orientierung leite ich meine Abschnitte mit einem Zitat aus Richter Grays Ausführungen ein, einschließlich der von ihm benutzten Ansatznummern.
Ich möchte mich bei Carlo Mattogno bedanken, dessen Material mir bei der Herstellung dieser Kritik sehr hilfreich war.
B. Der Fachmann Prof. van Pelt
»13.10 [...] In mehreren Fällen wurde seine [Prof. Evans'] Kritik unterstützt von den anderen Experten der Verteidigung, van Pelt, Browning und Longerich. Ich erkenne an, daß jeder von ihnen auf seinem Gebiet hervorragend befähigt ist.«
Auch wenn Prof. van Pelt keinerlei Ausbildung in Architektur hat, so wird man ihm doch zugestehen, daß er während seiner 15-jährigen Berufserfahrung eine gewisse Erfahrung auf dem Gebiet der Interpretation von Bauplänen gesammelt hat, auch wenn ihn das bestimmt nicht zu einem hervorragenden Fachmann in Architektur gemacht haben wird. Auf keinen Fall aber kann er auf den Gebieten der Chemie und der Kremierungstechnologie ein Fachmann sein, und schon gleich gar nicht ein »hervorragender«. Es ist daher falsch, daß Richter Gray irgend welche chemischen oder technischen Äußerungen Prof. van Pelts als Expertenmeinung akzeptiert. Tatsächlich sind van Pelts Äußerungen nicht mehr wert als die irgendeines beliebigen Laien, die von jedem Gericht ignoriert werden.
C. Anachronismus
»13.36 [...] Irvings Auffassung über die Bedeutung dieser [Schlegelberger] Note scheint den Massenmord an den Juden, der bald danach stattfand, nicht in Betracht zu ziehen.«
Richter Gray - und mit ihm alle Fachmänner der Verteidigung - offenbaren hier eine gehörige Portion Ignoranz und Inkompetenz, wenn sie annehmen, die Bedeutung eines Dokuments müsse unter Einbeziehung dessen, was (angeblich) danach geschah, interpretiert werden. Es ist anachronistisch und eine fehlerhafte Methode, Geschichte rückschauend zu schreiben, insbesondere wenn das behauptete spätere Geschehen nicht dokumentarisch oder materiell belegt ist.
D. Britische Nachkriegsverfahren
»13.50 [...] Es war selbstverständlich legitim von Irving anzunehmen, daß seine [Aumeiers] Aussage das Ergebnis brutalen Drucks war, der auf ihn seitens seiner britischen Häscher ausgeübt wurde, wenn er Beweise für eine solche Annahme hätte. Aber es ist mir nicht klar geworden, auf welche Beweise Irving sich stützt.«
Obwohl uns bis heute keine direkten Beweise über eine eventuelle Folterung Aumeiers durch seine britischen Häscher vorliegen, so haben wird doch ausreichend Beweise dafür, daß die deutschen Täter regelmäßig in britischer Gefangenschaft mißhandelt wurden. Nach Aschenauer treffen die wichigsten Eigenschaften der amerikanischen Nachkriegsprozesse (Hautverbrennungen, mittels brennender Streichhölzer zerstörte Nagelbetten, herausgerissene Fingernägel, ausgeschlagene Zähne, zerbrochene Kiefer, zerquetschte Hoden, Wunden aller Art durch Prügeln mit Knüppeln, Schlagringen und Fußtritten, nacktes Einsperren in kalte, nasse und dunkle Räume oder tagelange Haft in heißen Räumen ohne Flüssigkeitszufuhr, Scheinprozesse, Scheinverurteilungen, Scheinhinrichtungen, falsche Seelsorger u.v.a.m. waren die Methoden.[62,63]) auch auf jene britischen zu, die in Werl stattfanden[64] und bei denen neben führenden Offizieren der Wehrmacht auch KZ-Angehörige der Lager Auschwitz, Bergen-Belsen und Natzweiler angeklagt wurden.[65] Ein wesentlicher Unterschied besteht allerdings darin, daß es während dieser Prozesse oder danach nicht zu Untersuchungskommissionen kam, so daß die internen Vorgänge zum Beispiel der britischen Verhörlager und -gefängnisse, allen voran Minden[66], Bad Nenndorf[67] und Hameln, zumeist unter der Oberfläche blieben. Zwei Beispielen kann man jedoch entnehmen, daß auch dort Verhörmethoden zweiten und dritten Grades die Regel waren. Der erste Fall ist die Folterung des ehemaligen Auschwitz-Kommandanten R. Höß im Gefängnis zu Minden, von der er nicht nur selber in seiner Autobiographie berichtet,[68] sondern die mittlerweile auch von einem seiner damaligen Peiniger bestätigt wurde,[69] der ganz nebenbei auch von Folterungen an H. Frank in Minden berichtet.[70] Ferner hat O. Pohl in seiner Aussage vor dem IMT über ähnliche Methoden in Bad Nenndorf berichtet, unter denen sein Affidavit zustande kam.[71] Gerade das Beispiel von Höß ist besonders wichtig, da seine Aussage als Zeugenbeweis eines Täters für den Massenmord an den Juden während des IMT vorgelegt wurde.
Es ist daher unhaltbar, Aussagen oder »Geständnisse« zu benutzen, die während eines dieser Verfahren entstanden, ohne sie kritisch zu analysieren und durch dokumentarische und materielle Beweise zu bestätigen.
E. Vergasungskeller für Entlausungen
»13.69 Wie ich schon oben in Absatz 7.11 angemerkt habe, hat Irving im Verlauf des Verfahrens seine Position verändert: er akzeptiert, daß es zumindest eine Gaskammer (oder einen "Vergasungskeller") in Auschwitz gab, auch wenn ausschließlich oder hauptsächlich zur Entlausung von Kleidung.«
Dokument 1: »2 Topf Entwesungsöfen für das Krema II im Kriegsgefangenenlager, Auschwitz.« Archiwum Panstwowego Muzeum w Oswiecimiu, BW 30/34, S. 47. Zum Vergrößern anklicken |
Dokument 2: »Betr.: Auschwitz-Krematorium [...] ausgeführte Abdichtungsarbeiten für die Entwesungsanlage«TCIDK, 502-1-316, p. 431, »Zweitschrift« in 502-1-323, p. 137. Zum Vergrößern anklicken |
»13.82 Dieses Argument hat, wie die Verteidigung ausgeführt hat, einige kuriose Aspekte. Erstens hat Irving diese These erst relativ kurzfristig im Jahr 1998 aufgegriffen (so daß sie nicht die Basis für seine Leugnung der Gaskammern in Auschwitz vor diesem Datum gewesen sein kann). Zweitens scheint Irving an einer Stelle zu akzeptieren, daß es im Leichenkeller 1 des Krematoriums II eine Gaskammer gegeben hat, auch wenn diese nur für Entlausung benutzt wurde, und nicht für Tötungen. In diesem Fall scheint es, daß Führungen oder irgend welche anderen Öffnungen notwendig gewesen wären, um das Granulat in die Kammer einzuführen, da der Keller keine Fenster und nur eine einzige gasdichte Türe hatte.«
Die hier wiedergegebenen, von Carlo Mattogno[72] im Moskauer Zentralarchiv bzw. in Auschwitzer Archiv aufgestöberten Dokumente 1 und 2 sind die Grundlage für Irvings Behauptung, im Leichenkeller 1 des Krematorium II sei zumindest zeitweise der Einbau einer Entlausungsanlage geplant gewesen. Selbst wenn der »Vergasungskeller« als Zyklon B-Entlausungskeller gedient hat, so ist Richter Grays Ansicht, »daß Führungen oder irgend welche anderen Öffnungen notwendig gewesen wären, um das Granulat in die Kammer einzuführen« falsch. Keine einzige Entlausungskammer im gesamten Dritten Reich - weder provisorisch noch permanent - hatte derartige Einführvorrichtungen. Ein Blick in den Leuchter Report hätte geklärt, was die normale Vorgehensweise bei Entlausungen ist: Ein mit Gasmaske ausgestatteter Fachmann betritt die Entlausungsräumlichkeit, öffnet die Zyklon B Dosen mit einem Spezialwerkzeug, verteilt das Zyklon B Granulat, verläßt den Raum und verschließt ihn sicher. Selbst wenn ein solcher begaster Raum Fenster oder andere Öffnungen hatte, wurden diese niemals zur Einbringung des Zyklon B benutzt, da sie zwecks sicheren Betriebes dicht versiegelt werden mußten, und das konnte man nicht mal eben schnell nach dem Auslegen des Präparates von außen bewerkstelligen. Die Äußerungen von Richter Gray offenbaren daher schlicht seine Unwissenheit hinsichtlich der Beweislage.
F. Treppen und Rutschen
»13.76 Die Natur der Umplanung von Krematorium II im Jahr 1942 scheint mir aus den in den Absätzen 7.59 bis 7.63 zusammengefaßten Gründen ein mächtiger Beweise dafür zu sein, daß der Leichenkeller dazu benutzt werden sollte, lebende Menschen zu vergasen, die zuvor noch in der Lage waren, zu Fuß die Treppen hinab zu gehen.«
»13.84 [...] Zweitens gibt es da den Beweis von van Pelt, daß das Krematorium 2 gegen Ende 1942 umgeplant wurde mit der Absicht, daß nun lebende Menschen in einen Auskleiderkeller gehen sollten, bevor sie in die Gaskammern geleitet wurden, weswegen man die zuvor genutzte Leichenrutsche abbaute, über die man bisher die Leichen in den Keller schuf.« (Analog 7.61)
Behauptung 1: In die Keller der Krematorien II und III wurden nachträglich zusätzliche Zugänge von außen via Treppen eingebaut.
Behauptung 2: Die Leichenrutsche am alten, ursprünglichen Treppenzugang wurde abgebaut.
Schlußfolgerung: Pressac, van Pelt und Richter Gray meinen, daß der Bau neuer Treppen ohne Leichenrutschen beim gleichzeitigen Abbau der Leichenrutsche im ursprünglichen Treppenzugang nur den einen Sinn haben könne: Nun sollten keine Leichen mehr in den Keller rutschen, sondern die Menschen lebend in den Keller gehen und dort getötet werden.
Faktum 1: Krematorium II war ursprünglich für das Stammlager geplant worden. Jean-Claude Pressac hat die Pläne veröffentlicht, die beweisen, warum der Eingang zum Keller der Krematorien II und III verlegt wurde. Der Plan ist überschrieben mit: »Verlegung des Kellerzuganges an die Straßenseite«.[73] Dies war aufgrund die veränderte Planung für die besonderen Bedingungen im Lager Birkenau nötig geworden: A) Die Keller wurden angehoben, damit sie nicht auf dem Grundwasser aufschwimmen, zusammen mit der auf den Kellern befindlichen Erdlage wurden diese damit unüberwindlich für Fahrzeuge und Karren. B) Der Zugang zum Krematorium erfolgte in Birkenau von der anderen Seite als im Stammlager geplant, so daß sich der ursprüngliche Kellereingang nun auf der falschen Seite befand. Ein Umweg um den gesamten Leichenkeller 2 wäre notwendig geworden, um zur Treppe zu gelangen, vgl. Grafik. Daher wurde entschieden, zwei zusätzliche Treppen als Zugänge zu den Leichenkellern zu schaffen.
Faktum 2: Die Leichenrutsche im ursprünglichen Zugang wurde gar nicht abgebaut, siehe C. Mattognos Beitrag über van Pelts Buch in diesem Heft.
Faktum 3: Während ihrer gesamten Betriebszeit wurden die Krematorien II und III zweifellos zur zeitweiligen Aufbewahrung von Leichen verwendet, die aufgrund der "natürlichen" Todesfälle anfielen (Seuchen, Erschöpfung, Alter, Exekution usw.), bevor diese dann kremiert wurden, was sich immerhin auf viele Tausend Leichen beläuft. Wenn, wie Richter Gray unterstellt, die Leichenrutsche abgebaut wurde, weil der Leichenkeller fortan nicht mehr als solcher benutzt werden sollte, sondern zur Tötung von Häftlingen, und wenn die Treppen ohne Rutschen nur von lebenden Menschen passiert werden konnten, die noch Treppen steigen konnten, dann verzeihe man mir meine Frage: Wie gelangten die Leichen der auf "natürliche" Weise Verstorbenen in die Leichenkeller oder wo auch immer sie aufbewahrt wurden)? Sind sie von selbst gelaufen? Bestimmt nicht. Sie wurden getragen, und sie wurden hier und da - nicht nur im Krematorium - sicher auch einmal ein paar Stufen hinauf oder hinab getragen. War das unmöglich? Sicher nicht. Warum also hat die SS bei den neuen Treppen keine Leichenrutschen eingebaut? Vielleicht einfach, weil die Kosten der Krematorien aufgrund der ständigen Planänderungen außer Kontrolle gerieten, und weil man die Kosten niedrig halten wollte/mußte? Wäre das nicht eine viel einfachere und logischere Erklärung?
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Schematische Lage des neuen Krematoriums wie ursprünglich für das Stammlager Auschwitz geplant. |
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Schematische Lage des Krematorium II, veränderte Planung, um es an die höhere Lage der Leichenkeller und den Zugang in Birkenau von der anderen Seite anzupassen (Krematorium III gespiegelt). |
Die sture Ignoranz von Pressac, van Pelt, und schließlich Richter Gray, mit der sie diese ollen Kamelle nun schon seit mehr als 10 Jahren immer wieder aufwärmen, ist unglaublich.
G. Sonderaktion und der Kinna Bericht
»13.76 [...] Gering in der Anzahl, wie sie auch sein mögen, so gibt es aber dennoch Dokumente, für die es schwer ist, eine unschuldige Erklärung zu finden. Ich habe hier das Protokoll eines Treffens vom 19. August 1942 im Sinn (Absatz 7.66 oben), der sich auf Badeanstalten für Sonderaktionen bezieht, und den sogenannten Kinna Bericht (Absatz 7.67 oben).«
Das Wort »Sonderaktion« hat nicht notwendigerweise eine boshafte Bedeutung. Carlo Mattogno hat auf ein solches Beispiel hingewiesen:[74] In einem Fernschreiben vom 18. Dezember 1942 beschreibt Bischoff eine »Sonderaktion der Gestapo bei sämtlichen Zivilarbeitern«, also allen, nicht nur einigen. Wenn Richter Grays Interpretation richtig wäre, daß Sonderaktion gleichbedeutend ist mit Hinrichtung, dann richtete die Gestapo damals also alle Zivilarbeiter hin. Ein unparteiischer Richter würde einem Dokument niemals eine boshafte Bedeutung zumessen, wenn er dafür keinen dokumentarischen Beweis hat, und der liegt im Falle des von Gray zitierten Dokumentes nicht vor.
Der von Richter Gray erwähnte Kinna Bericht entstammt der kommunistischen Literatur und war meines Wissens bisher offenbar völlig unbekannt. Es wurde während des Irving-Verfahrens zunächst anonym per Fax der Verteidigung von Frau Lipstadt zugespielt. Es dauerte zwei Wochen, bis die Verteidigung wußte, woher er kam, und es stellte sich heraus, daß er in einem in den 60er Jahren in Polen erschienenen offiziellen Weißbuch entstammt.[75] In dem zweiseitigen Dokument steht in Bezug auf das Lager Auschwitz u.a.:
»Beschränkte, Idioten, Krüppel und kranke Menschen müssen in kürzester Zeit durch Liquidation zur Entlastung des Lagers aus demselben entfernt werden.
Diese Maßnahme findet aber insofern eine Erschwerung, da nach Anweisung des RSHA entgegen der bei den Juden angewendeten Maßnahmen, Polen eines natürlichen Todes sterben müssen.«
Das Dokument mit dem Titel »Bericht« wurde angeblich am 16.12.1942 in Zamosc von einem SS-Untersturmführer Heinrich Kinna anläßlich des »Transports von 644 Polen nach dem Arbeitslager Auschwitz am 10.12.42« verfaßt. Kinna wurde während des Frankfurter Auschwitz-Prozesses im Jahr 1964 als Zeuge vernommen. Der Auszug diesbezügliche aus dem Frankfurter Protokoll lautet sinngemäß, daß Kinna die Echtheit des Berichtes bestätigt habe.[76] Während des Irving-Verfahrens führte Irving dazu aus:[77]
»Bedeutsam ist hier, daß dieser Zeuge zu diesem offensichtlich kriminellen Dokument nur hinsichtlich dessen Echtheit befragt und anschließend von allen Parteien entlassen wird, einschließlich dem Staatsanwalt.
MR JUSTICE GRAY: Nun, Ich sage nicht, daß sie diesbezüglich im Unrecht sind. Meine Reaktion darauf wäre, daß das schlicht das ist, was passiert, wenn ein Zeuge mit seiner Aussage fertig ist.«
Das zeigt deutlich, daß Richter Gray es nicht begriffen hat. Der Kinna Bericht zeigt, wenn er echt ist, daß Kinna ziemlich gut Bescheid gewußt haben mußte, was in Auschwitz vor sich ging, insbesondere bezüglich der »bei den Juden angewendeten Maßnahmen«, und er war darin verwickelt. Überraschenderweise jedoch befragte ihn niemand, was denn die »bei den Juden angewendeten Maßnahmen« waren und welche Rolle er darin hatte, und wurde auch nicht wegen Beihilfe angeklagt. Irving gibt einen Hinweis auf[77]
»die bemerkenswerte Tatsache, daß hier ein Mann ist, der offenbar in ein kriminelles Unternehmen verwickelt ist, der womöglich einen Deal hat aushandeln können, wenn ich es so sagen darf, daß er die Echtheit des Dokument bestätigt, wenn man dafür im Gegenzug keine Klage gegen ihn erhebt.«
Und ganz abgesehen davon: Was auch immer die »bei den Juden angewendeten Maßnahmen« waren, wieder haben wir ein Dokument, das uns völlig darüber im Dunkeln läßt, was diese Maßnahmen wirklich waren. Warum hat niemand Kinna gefragt?
H. Augenzeugen
»13.74 Irving hat zugleich wertvolle Bemerkungen über die verschiedenen Berichte gemacht, die von Überlebenden der Lager und von Angehörigen der Lagerleitungen abgegeben wurden. Einige dieser Berichte wurden als Beweise vor den Nachkriegsprozessen abgegeben. Es besteht die Möglichkeit, daß einige dieser Augenzeugen einige oder gar alle jener Erlebnisse, die sie berichten, erfanden. Irving hat die Möglichkeit der Überkreuz-Befruchtung erwähnt, womit er die Möglichkeit meint, daß Zeugen die (erfundenen) Aussagen anderer Zeugen wiederholt und sogar verinnerlicht haben können mit der Folge, daß ein ganzer Satz falscher Zeugnisse entstand. Irving wies darauf hin, daß Teile einiger Aussagen von einigen Zeugen offensichtlich falsch oder (wie einige von Oleres Zeichnungen) klar übertrieben sind. Er schlug verschiedene Motive vor, warum die Zeugen falsches Zeugnis abgelegt haben können, wie etwa Gier und Groll (im Falle der Überlebenden) und Angst und den Wunsch, sich bei ihren Häschern einzuschmeicheln (im Falle der Mitglieder der Lagerleitungen). Van Pelt akzeptierte, daß diese Möglichkeit besteht. Ich stimme dem zu.«
»13.77 Während ich anerkenne, daß die Zuverlässigkeit des Augenzeugenbeweise veränderlich ist, so fällt mir bei dieser Beweiskategorie doch die Ähnlichkeit der Berichte ins Auge und das Ausmaß, mit dem sie mit den dokumentarischen Beweisen übereinstimmen. So ist zum Beispiel die Aussage von Tauber derart klar und detailliert, daß nach meinem Urteil kein objektiver Historiker dies als Erfindung abtun würde, es sei denn, er hat dafür überzeugende Gründe. Taubers Zeugnis wird von den Aussagen anderer bestätigt, wie Jankowski und Dragon, und diese bestätigen Tauber. Ihre Beschreibungen decken sich mit Oleres Zeichnungen. Die Zeugnisse anderer Augenzeugen, wie etwa Höss und Broad, erscheinen einem leidenschaftslosen Auschwitz-Forscher meiner Ansicht nach glaubhaft. Es gibt keine Beweise, daß es zu einer Überkreuz-Befruchtung kam. Unter den Umständen ist dies auch eine unwahrscheinliche Erklärung für die breite Übereinstimmung dieser Zeugniskategorie.«
Entgegen Grays Versicherung gibt es kein einziges Dokument, daß die von Zeugen aufgestellten Behauptungen über Menschenvergasungen stützt. Die Art und Weise sowie das gesellschaftliche Umfeld, in dem diese Aussagen und Geständnisse abgegeben wurden, erinnern einen »leidenschaftslosen Auschwitz-Forscher« an die Art und Weise, wie im Mittelalter Augenzeugenaussagen und Geständnisse während der Hexenverfolgung abgegeben wurden.[78] Richter Gray mag freilich von beidem keine Ahnung haben. Zudem schient er sich nicht um die physikalischen Unmöglichkeiten dessen zu kümmern, was die Augenzeugen berichten. Sie bestätigen einander, also müssen sie recht haben.
Zu Taubers Unsinn vgl. meine Ausführungen in der Kritik an van Pelts Gutachten. Höß wurde gefoltert, und Broad schrieb sein Geständnis im Ton eines polnischen Nationalisten und mit Haß auf die SS - aber er war selbst ein deutscher SS-Mann.[79] Jeder Richter, der das Geständnis eines gefolterten Zeugen als Beweis akzeptiert, sollte in einem Rechtssaat sofort einen Beruf niederlegen müssen.
Zur »Überkreuz-Befruchtung« wiederhole ich das Gesagte, und rege den Leser zum selbständigen Denken an: Ota Krauss und Erich Schön-Kulka, Freunde des Romanschreibers Vrba, und von Wetzler, Müller und Jankoswki, allesamt Mitglieder der sogenannten Lagerpartisanen von Auschwitz, die mit dem beschäftigt waren, was sie selbst »Propaganda« nannten...[80] Der Kommunist Bruno Baum, selbst einer dieser Partisanen, prahlte nach dem Krieg:[81]
»Die ganze Propaganda, die dann im Ausland um Auschwitz einsetzte, war von uns, mit Hilfe unserer polnischen Kameraden, entfacht.«
Keine gegenseitige Beeinflussung?
I. Der Leuchter Report, Prof. van Pelt und Prof. Roth
»13.79 Der Grund, warum Irving anfangs die Existenz von Gaskammern in Auschwitz abstritt, war, wie gezeigt wurde, der Leuchter Report. Ich habe die Feststellungen Leuchters in einigen Details in den obigen Absätzen 7.82 bis 7.89 dargelegt. Ich möchte mich nicht wiederholen. Gleichfalls habe ich in den obigen Absätzen 7.104 bis 7.108 die Gründe dargelegt, warum van Pelt, für die Verteidigung sprechend, den Leuchter Report als fehlerhaft und unzuverlässig ablehnt. Diese Gründe wurden Irving im Kreuzverhör vorgelegt. Es ist eine faire Zusammenfassung zu sagen, daß er die Stichhaltigkeit der meisten Gründe anerkannt hat. Er stimmt darin überein, daß der Leuchter Report grundlegend fehlerhaft ist. Bezüglich der chemischen Analysen hat sich Irving als unfähig erwiesen, die Beweisführung von Dr Roth (zusammengefaßt in Absatz 7.106 oben) zu entkräften, daß, weil das Cyanid das Mauerwerk und den Verputz nur bis zu einer Tiefe von einem Zehntel der Dicke eines menschlichen Haares durchdringen könne, jedes vorhandene Cyanid, das in den relativ großen, von Leuchter genommenen Proben vorhanden war (die vor der Analyse pulverisiert werden mußten), dermaßen verdünnt worden wäre, daß die Werte, auf die sich Leuchter verließ, effektiv wertlos seien. Was noch bezeichnender ist, ist, daß Leuchter annahm, fälschlicherweise, wie Irving zustimmt, daß für die Tötung von Menschen eine höhere Cyanid-Konzentration benötigt wird als zur Begasung von Kleidung. Tatsächlich ist die zur Tötung von Menschen benötigte Konzentration 22 mal kleiner als jener zu Begasungszwecken.«
Prof. Dr. Roth hat vor dem erkennenden Gericht überhaupt kein Zeugnis abgelegt. Er wurde lediglich für einen Dokumentarfilm interviewt. Da Prof. van Pelt in Sachen Chemie völlig ahnungslos ist, ist er auch nicht dazu in der Lage, zu diesem Thema sachkundig auszusagen. Tatsächlich hat Herr Irving Prof. Roths Behauptung widerlegt, indem er anhand von Fotos aufzeigte, wie das Cyanid im Falle der Entlausungsgebäude in Auschwitz durch die gesamte Wand gekrochen ist, sichtbar durch die fleckige Blaufärbung der Außenwand. Für weiter Ausführungen dazu siehe meine Kritik an van Pelts Gutachten, aber alleine schon dieses offensichtliche Faktum der Durchdringung eines gesamten Mauerwerks "vernichtet" Roths Beweis. Aber ganz abgesehen davon: Jeder weiß, daß Verputz ein sehr rauhes und poröses Material ist. Wie kann ein leidenschaftsloser Richter ernsthaft annehmen, Blausäuregas könne derartiges Material nicht tiefer als ein paar Mikrometer durchdringen? Und wenn er sich schon nicht kompetent fühlt: Warum hört er dann nicht zuerst einen Fachmann an, bevor er darüber urteilt?
Obgleich es wahr ist, daß Säugetiere wesentlich sensibler gegenüber HCN sind als Insekten, so braucht man dennoch für die Tötung von Menschen in den bezeugten Räumen in der bezeugten kurzen Zeit ähnliche Giftkonzentration wie für Entlausungen. Ich habe das mehrfach nachgewiesen.[82]
J. Löcher in der Decke des Leichenkellers 1 von Krematorium 2
»13.83 [...] Die Aufgabe des Historikers ist letztlich das Abwägen der Beweise hinsichtlich fehlender Anzeichen von Löchern in der Decke des Leichenkeller gegen gegenläufige Beweise, daß da Kamine durch das Dach liefen. Meiner Ansicht nach hat van Pelt recht mit seiner Meinung, daß es nach so vielen Jahren schwierig ist festzustellen, ob es 1944 in dem Dach Löcher gegeben hat oder nicht. Es ist unklar, wieviel man von dem Dach auf dem Foto sehen kann, auf das Irving sich stützt. Das Dach befindet sich in schlechtem Zustand, so daß es schwierig ist zu sagen, ob da Löcher waren. Es besteht die Möglichkeit, daß die Löcher aufgefüllt wurden. Es gibt die Aussagen der Augenzeugen, die beobachtet oder zumindest beschrieben haben, daß das Granulat durch das Dach in den Leichenkeller geschüttet wurde. Oleres Zeichnung zeigt die Kamine deutlich, die aufwärts durch die Decke der Gaskammer gehen. Ihr Aussehen in dieser Zeichnung deckt sich mit der Beschreibung von Tauber und anderen. Fotografien aus den Jahren 1942 (oder 1943) und 1944, die schwierig zu interpretieren sind, stimmen mit dem Vorhandensein dieser hervorstehenden Kamine überein. Unter diesen Umständen gehe ich davon aus, daß ein objektiver Historiker angesichts all dieser Beweise schließen würde, daß das offensichtliche Fehlern von Hinweisen auf Löcher in der Decke des Leichenkellers von Krematorium 2 beileibe kein ausreichender Grund ist, um die kumulative Wirkung der Beweise zurückzuweisen, auf denen sich die Verteidigung beruft.«
Zur Diskussion der von der Verteidigung vorgelegten "Beweise" siehe meine Kritik an van Pelts Gutachten. Die Interpretation der vorliegenden Fotos ist tatsächlich nicht etwa »schwierig«, sondern eindeutig. Zusammen mit den widersprüchlichen Zeugenaussagen fällt damit Richter Grays »kumulative Wirkung der Beweise« in sich zusammen. Wenn sich durch exakte und umfassende archäologische Untersuchungen an dieser Decke definitiv herausfinden ließe, daß es tatsächlich keine Löcher in dieser Decke gegeben hat, so würden alle anderen Beweise als widerlegt gelten, egal wieviele Millionen Zeugen auch behaupten, es habe dort Löcher gegeben. Ich denke, daß ein solches Unternehmen angesichts des angeblich größten Verbrechens der Menschheitsgeschichte nicht zuviel verlangt ist.
K. Auskleidekeller
»13.84 [...] Drittens gibt es Beweise, daß der Lagerarzt im Januar 1943 darum bat, [im Krematorium] einen Auskleideraum vorzusehen, der nicht notwendig gewesen wäre, wäre das Krematorium für Leichen bestimmt gewesen.«
Häftlinge starben in ihren Baracken, während der Arbeit, im Lagerkrankenhaus oder wurden irgendwo hingerichtet, an Galgen gehängt oder erschossen. Wurden diese Häftlinge an Ort und Stelle, wo sie gestorben waren, ausgezogen und nackt zum Krematorium gekarrt? Bestimmt nicht. Wurden sie mit ihren Kleidern verbrannt? Bestimmt nicht. Dann wurden sie also irgendwo im Krematorium entkleidet? Ja. Hätte es daher eine unheilvolle Bedeutung, einen Raum, wo dies geschieht, als »Auskleideraum« zu bezeichnen? Ganz und gar nicht. Warum interpretiert dann Richter Gray diesen Begriff als unheilvoll?
L. Gasdichte Türen
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Tür einer Entlausungskammer in Auschwitz mit Guckloch und Metallgitter davor. |
»13.84 [...] Schließlich gibt es den Beweis des Briefes vom 31. März 1943, in dem Bischoff dringend die Lieferung einer gasdichten Tür mit extra dickem Guckloch anmahnt. Es ist schwierig einzusehen, warum eine Türe, die nur zur Begasung von Leichen oder Objekten vorgesehen ist, ein Guckloch haben muß.«
Auch wenn ein Guckloch für eine Entlausungskammern nicht unbedingt notwendig wäre, ist dennoch erwiesen, daß die in Auschwitz verwandten Entlausungskammertüren ebensolche Gucklöcher hatten, siehe das hier gezeigt Bild.[83]
M. Lutftschutzbunker
»13.86 Wenn die Änderungen an diesen Gebäuden [crematoria II and III] erfolgten, um sie zu Luftschutzbunkern auszubauen, so gibt es keinen Grund, warum dies nicht auf den Bauplänen und den damit zusammenhängenden Dokumenten erwähnt wurde. Aber nichts in diesen Dokumenten weist auf eine solche Absicht hin. Die Frage stellt sich, zu wessen Nutzen derartige Bunker gebaut worden wären. Es scheint mir unwahrscheinlich zu sein, daß die Nazis sich damit abgaben, die Häftlinge zu schützen. Auf jeden Fall wären die Bunker zu klein gewesen, mehr als eine Bruchteil der Häftlinge aufzunehmen. Für das SS-Personal aber wäre der Bunker auch ungeeignet gewesen, da die SS-Kaserne etwa 800 Meter weit entfernt war. Ich kann daher nicht akzeptieren, daß dieses Argument auch nur annähernd in der Lage ist, die Schlußfolgerungen zu ersetzen, die sich aus den konvergierenden Beweisen ergeben, auf denen sich die Verteidigung für ihre Behauptung für den Sinn dieser Umplanungen stützt.«
Ob ein Luftschutzbunker im Keller der Krematorien II und III den Häftlingen als Deckung gedient hätte, wie von mehreren Zeugen berichtet,[84] oder dem SS-Personal, ist letztlich unwichtig. Entgegen Richter Grays Ansicht wäre es sehr wohl sinnreich, auch innerhalb des Lagers einen Bunker für SS-Leute zu schaffen, da sich immer viele SS-Personal im Lager selbst aufhielt. Es gibt zudem eine Fülle von Beweisen, daß es im Lager Auschwitz-Birkenau Bunkeranlagen gerade auch für Häftlinge gab.[85]
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Splitterschutzbunker für Häftlinge |
N. Die Sterbebücher von Auschwitz
»13.88 Irving verläßt sich auf die Tatsache, daß die von den Russen freigegebenen "Sterbebücher" des Lagers [Auschwitz] die Toten von Auschwitz aufführen, aber von Vergasungen nicht die Rede ist. Die kurze Antwort auf diesen Punkt ist, daß diese Bücher, entsprechende der nicht in Frage gestellten Berichte der großen Zahl von Augenzeugen, nur den Tot derer enthalten, die formell als Häftlinge im Lager registriert worden waren. Die Juden, die bei ihre Ankunft aussortiert wurden um zu sterben, wurden direkt zu den Gaskammern geführt, ohne registriert zu werden. Man kann daher nicht erwarten, in den Sterbebüchern die Erwähnung der Todesursache dieser Juden zu finden.«
Richter Gray übersieht die Tatsache, daß in den Sterbebüchern viele sehr junge und sehr alte Menschen aufgeführt sind, die eines "natürlichen" Todes gestorben sind, was deutlich zeigt, daß sogar solche Häftlinge regelmäßig im Lager registriert wurden, im krassen Gegensatz zur Ansicht der Verteidigung, daß arbeitsunfähige Personen umgehend ermordet wurden. Erstaunlicherweise enthält die vom Internationalen Suchzentrum in Arolsen veröffentlichte wissenschaftliche Analyse dieser Sterbebücher alle möglichen Daten über jene Personen, deren Tod in den Sterbebüchern registriert wurde, mit Ausnahme ihres Alters/Geburtsdatums, dem wichtigsten aller Eigenschaften. Diese Veröffentlichung ist daher wissenschaftlich wertlos.[86]
O. Geheimhaltung
»13.89 Berichte wurden regelmäßig aus den Lagern nach Berlin gesandt. Sie wurden abgefangen und in Bletchley Park entschlüsselt. Obwohl diese Berichte häufig die Todesursache angaben, so wurden dort Vergasungen nicht erwähnt. Meinem Urteil folgend kann dem aus zwei Gründen nur geringe Bedeutung zugemessen werden: Erstens gab es eine strikte Regel der Geheimhaltung bezüglich der Vergasungen, und der zweite Grund ist, daß sich diese Berichte, wie die Sterbebücher auch, nur auf die registrierten Toten bezog.«
Richter Grays Aussage »Erstens gab es eine strikte Regel der Geheimhaltung bezüglich der Vergasungen« ist eine typische pseudowissenschaftliche Aussage. Nicht anders verhält es sich mit seinem zweiten Grund, den er ohne Beweis einfach postuliert. Dieser Logik folgend beweist das Fehlen von Beweisen das angebliche Verbrechen. Mit derartigen Beweisregeln kann man alles beweisen und nichts widerlegen. Ein Richter, der so argumentiert, hat seinen beruflichen Pflichten gegenüber jämmerlich versagt.
P. Koksverbrauch und Krematoriumskapazität
»13.76 [...] Bezüglich Müllers Brief über die Einäscherungskapazität der Öfen (siehe die Absätze 7.69 und 7.106 oben), so scheint mir, daß ein leidenschaftsloser Historiker dieses Schreiben trotz seiner ungewöhnlichen Eigenschaften nicht ohne weiteres als Fälschung bezeichnen würden, wie Irving es tat. Van Pelt glaubt, daß es echt ist.«
»13.90 Irving hat angeführt, für die Verbrennung einer Leiche seien 35 kg Koks notwendig gewesen. Er behauptet, daß die nachgewiesenermaßen nach Auschwitz gelieferte Koksmenge auch nicht annähernd ausreichte, um die Anzahl von Menschen zu töten [soll heißen: kremieren], von denen die Verteidigung sagt, sie hätten ihre Leben in den Gaskammern verloren. Aber ich akzeptiere den Beweis von van Pelt, das auf zeitgenössischen Dokumenten basiert (siehe Absatz 7.125 oben), das, wenn die Öfen kontinuierlich betrieben wurden und mehrere Leichen zugleich verbrannt wurden, so daß selbst als Brennstoff dienten, nicht mehr als 3,5 kg Koks pro Leichen notwendig waren.«
Heilige Einfalt![87]
Zur Fachkenntnis von Prof. van Pelt noch ein kleines Schmankerl. Während des Kreuzverhörs ergab sich dieser Wortwechsel:[88]
»A: [van Pelt...] In Auschwitz waren die Öfen tatsächlich - der Unterschied zwischen den Öfen ist, daß ein Element, das in normalen Öfen benutzt wird, mit einer Art Hitzeregenerator, in Auschwitz war das ersetzt durch komprimierte Luft, die in den Ofen geblasen wurde. Nun...
Q: [Irving] Wäre das der Grund für den Abfall des normalen Koksverbrauchs von 35 Kilogramm im Krematorium des Konzentrationslagers Gusen pro Leiche zu 3,5 in Auschwitz, Ihrer Meinung nach?
A: [van Pelt] Ja, und ich denke, der normale Gebrauch für Gusen stellt den normalen Verbrauch von was in Frage? [...]. Ich möchte gerade noch ein Stück zitieren, das Jean-Claude Pressac geschrieben hat und an dem ich auch gearbeitet habe.« [sinnloses Gestottere so im Original]
Diese Aussage allein enthüllt ein Unwissen van Pelts, daß es einem die Sprache verschlägt. Wie kann dieser Mann behaupten, er habe irgendein Fachwissen über Kremierungstechnologie im allgemeien und hinsichtlich Auschwitz im besonderen? Ersten wurden die Rekuperatoren in Auschwitz (die er fälschlich Regeneratoren nennt) nicht durch ein Druckluftgebläse ersetzt (die er fälschlich komprimierte Luft nennt). Diese beiden Dinge haben nichts miteinander zu tun und konnten einander nicht ersetzen. Zweitens reduziert ein Druckluftgebläse nicht den Koksverbrauch, sondern es erhöht ihn, weil durch dieses Gebläse der Luftdurchsatz des Ofens erhöht wird, wodurch die heiße Luft in der Muffel weniger Zeit hat, ihre Hitze effektiv an die Muffelwände und die Leiche abzugeben. (Allein die Kremierungszeit wird durch ein Druckluftgebläse geringfügig verkürzt.) Die Entfernung des Rekuperators hat einen ähnlichen Effekt. Der Sinn des Rekuperators ist die teilweise Rückgewinnung der im Abgas enthaltenen Hitze zur Aufheizung der in den Ofen fließenden Frischluft. Entfernt man den Rekuperator, so muß man zusätzlich Brennstoff zuführen, um die Frischluft aufzuheizen. Sich auf Jean-Claude Pressac zu verlassen, ist eine schlechte Angewohnheit von Prof. Van Pelt, da Pressac als Apotheker so viel Erfahrung in Kremierungstechnologie hat wie Prof. van Pelt oder Richter Gray: Keine!
III. An Stelle von Schlußfolgerungen
Einige Wochen, nachdem ich mein Gutachten zu van Pelts Ergüssen ins Internet gestellt hatte, wurde ich vom britischen Fernsehen (BBC), vom ZDF und von einer amerikanischen Zeitschrift (Skeptic Magazine) per Email kontaktiert. Alle wollten Sie mit mir ein Interview machen, wobei sie mir vorab einige Fragen stellten.[89] Diese Fragen ließen deutlich erkennen, daß sich der geistige Horizont dieser Journalisten nicht über den Leuchter-Report hinausbewegt hat. Insbesondere der Herr von Skeptic Magazine machte sich durch außerordentliches Unwissen unbeliebt, was kaum zu erwarten war, handelte es sich doch dabei um Prof. Michael Shermer, mit dem ich seit über einem Jahr in Kontakt stehe und dessen Diskussion mit mir gelegentlich in den Vierteljahresheften publiziert wurde (Hefte 1 & 2/99). Er kann sich also schlecht mit Unwissen herausreden. Meine abschließende Antwort an ihn möge stellvertretend für all jene hier wiederholt werden, die auch in Zukunft meinen, mir mit ihrer Ignoranz und/oder Faulheit auf die Nerven gehen zu müssen. Ich kann meine Zeit gewinnbringender anbringen, als mich auf fruchtlose Diskussionen mit geistigen Dünnbrettbohrern einzulassen:
Dieses Zeug befindet sich nun schon lange Zeit dort draußen. Sogar die Antwort auf van Pelt ist nichts weiter als eine Umstrukturierung dessen, was auf www.vho.org/D/rga ausgehängte ist, sowie von anderem Zeug, das sich seit mehr als zwei Jahren im Internet befindet. Das gleiche Material wurde 1993 und 1994 in gedruckter Form veröffentlicht, und einiges davon sogar noch früher. Ich bin nicht willens, mich endlos zu wiederholen. Sollten Sie und ihre Freunde fortfahren, die Fakten und Meinungen anderer zu ignorieren, dann beweist dies Ihre pseudowissenschaftliche Verhaltensweise. Punktum.
Germar Rudolf, 27. April 2000
Anmerkungen
[1] | Das vollständige englischsprachige Gutachten ist online erhältlich unter vho.org/GB/c/GR/RudolfOnVanPelt.html | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[2] | Judgment of Justice Gray, Queen's Bench Division, Royal Courts of Justice, Strand, London, David John Cawdell Irving ./. (1) Penguin Books Limited, (2) Deborah E. Lipstadt, Ref. 1996 I. No. 113, 11.4.2000, Abschnitt 13.79f. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[3] | Vgl. G. Rudolf, »Das Rudolf Gutachten in der Kritik«, VffG 1(2) (1997), S. 104-108); ders., »Das Rudolf Gutachten in der Kritik, Teil 2« VffG 3(1) (1999), 77-82 (online: vho.org/VffG/1997/2/RudGut2.html bzw. .../1999/1/RudDas1.html).
[4] | In englischer Sprach, vgl. vho.org/GB/c/GR/CritiqueGray.html
| [5] | Tatsächlich habe ich den Namen meiner Frau angenommen, aber um meine Familie vor den antirevisionistischen Belästigungen und Verfolgungen zu schützen, verwende ich diesen nicht in der Öffentlichkeit.
| [6] | Frederick A. Leuchter, The First Leuchter Report, Samisdat Publishers, Toronto 1988 (online: http://www.zundelsite.org/english/leuchter/report1/leuchter.toc.html)
| [7] | Rüdiger Kammerer, Armin Solms (ed.), Das Rudolf Gutachten. Gutachten über die Bildung und Nachweisbarkeit von Cyanidverbindungen in den "Gaskammern" von Auschwitz, Cromwell Press, London 1993 (online: vho.org/D/rga/rga.html).
| [8] | Aus folgenden Gründen setze ich "Gaskammern" absichtlich in Anführungszeichen: In der zeitgenössischen deutschen Fachliteratur wie auch in vielen deutschen Bauplänen wurde dieser Begriff ausschließlich zur Bezeichnung von Entlausungsanlagen verwendet, niemals hingegen im Zusammenhang mit "Menschentötungsgaskammern". Nichtsdestoweniger versteht man unter diesem Begriff, wenn er heute fällt, in der Regel "Menschentötungsgaskammern". Da es sich dabei aber um eine Verfälschung des ursprünglichen Begriffes handelt, setze ich ihn in Anführungszeichen, um ihn vom ursprünglichen Begriff zu unterscheiden, der sich auf Entlausungsgaskammern bezieht.
| [9] | Landgericht Stuttgart, Az. 17 KLs 18/94. Das Gericht nahm fälschlich an, ich hätte vor der Verbreitung dieser Fassung den Kommentaren zugestimmt. Die Kommentare sind erhältlich online unter: vho.org/D/Kardinal/RemerR.html.
| [10] | Der erste Sammelband erschien unter dem Pseudonym Ernst Gauss: Grundlagen zur Zeitgeschichte. Ein Handbuch über strittige Fragen des 20. Jahrhunderts, Grabert, Tübingen 1994. (online: codoh.com/inter/intgrundex.html); der zweite Band erschien aus juristischen Gründen formal unter dem Namen Herbert Verbeke: Auschwitz: Nackte Fakten. Eine Erwiderung an Jean-Claude Pressac, Vrij Historisch Onderzoek, Berchem 1995 (online: vho.org/D/anf/AR.html).
| [11] | Grundlagen zur Zeitgeschichte, ebenda.
| [12] | Amtsgericht Tübingen, Az. 4 Gs 173/95; Prof. Dr. Ernst Nolte (Berlin), Dr. Joachim Hoffmann (Freiburg); vgl. »Deutsches Gerichtsurteil: Wissenschaftliches Werk wird verbrannt!«, in: Herbert Verbeke (Hg.), Kardinalfragen zur Zeitgeschichte, Vrij Historisch Onderzoek, Berchem 1996 (online vho.org/D/Kardinal/VerbranntR.html; das Gutachten von Dr. Hoffmann ist komplett wiedergegeben in: VffG (3)(1997), S. 205ff. (online: codoh.com/rudolf/rudrhoff.html).
| [13] | Leider ist diese Verfahrensweise in Deutschland üblich, vgl. meine Dokumentation über Zensur in Deutschland (verfaßt unter dem Pseudonym Anton Mägerle) vho.org/censor/D.html.
| [14] | Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung, online: vho.org/VffG/index.html.
| [15] | Nachfolgend in eckigen Klammern aufgeführte Seitenzahlen beziehen sich auf das von van Pelt zu den Akten gegebene Gutachten (Verfahren Anm. 2)
| [16] | Ein architektonische Untersuchung mit weiteren Details dazu wird zur Zeit für eine Veröffentlichung in VffG vorbereitet. Sogar die in diesen Räumen eingebauten Öfen weisen in eine ähnliche Richtung: sie mußten von außen befeuert werden.
| [17] | Konzentration heißt hier die in der Luft befindliche Masse an Blausäure pro Volumen. Das macht unsere Betrachtungen unabhängig vom jeweiligen Volumen der betrachteten Räume.
| [18] | Vernehmung des Henryk Tauber vom 25.5.1945, Anlage 18, Band 11 des Höss-Verfahrens, zitiert nach J.-C. Pressac, Auschwitz: Technique and Operation of the Gaschambers, Beate Klarsfeld Foundation, New York 1989, S. 483f.
| [19] | Vgl. dazu die Analyse von Carlo Mattogno, »Auschwitz: A case of plagiarism«, The Journal of Historical Review, 10(1) (1990), S. 5 (online: ihr.org/jhr/v10/v10p--5_Mattogno.html).
| [20] | Pressac, aaO., (Anm. 18), S. 489.
| [21] | Carlo Mattogno, Franco Deana, »Die Krematoriumsöfen von Auschwitz-Birkenau«, in: Ernst Gauss (Hg.), aaO. (Anm. 10), S. 303f.
| [22] | Pressac, aaO., (Anm. 18), S. 499.
| [23] | J. H. Perry, Chemical Engineer's Handbook, Wilmington, Delaware, 1949, S. 1584, zitiert nach C. Mattogno, aaO. (Anm. 21).
| [24] | Pressac, aaO., (Anm. 18), S. 495.
| [25] | Ebenda, S. 500.
| [26] | Filip Müller, Sonderbehandlung, Steinhausen, München 1979, S. 95; nach Jürgen Graf, Auschwitz: Tätergeständnisse und Augenzeugen des Holocaust, Neue Visionen, Würenlos, 1994, S. 141 (online: vho.org/D/atuadh).
| [27] | Zeugnis Michael Kula, 11.6.1945, Anhang 16 der Kommission zur Untersuchung deutscher Kriegsverbrechen, Akten des Höss-Prozesses, Warschau, 1947. Hier zitiert nach: Jürgen Graf, aaO. (Anm. 26), S. 132. Van Pelt entnahm den Text dem Verfahren gegen Ertl und Dejaco, Landesgericht für Strafsachen, Wien, Az. 20 Vr 3806/64, Akte ON 393v (r & v). Seine Übersetzung ist jedoch fehlerhaft, da vom Polnischen ins Deutsche und dann ins Englische übersetzt. Um Rückübersetzung zu vermeiden, habe ich auf Jürgen Grafs Fassung zurückgegriffen, auch wenn diese etwas früher endet.
| [28] | Pressac, aaO., (Anm. 18), S. 483f.
| [29] | Carlo Mattogno, »The First Gassing at Auschwitz: Genesis of a Myth«, The Journal of Historical Review, 9(2) (1989), S. 193-222 (online: vho.org/GB/Journals/JHR/9/2/Mattogno193-222.html)
| [30] | Vgl. dazu die Toxikologie-Fachliteratur, z.B. W. Wirth, C. Gloxhuber, Toxikologie, Georg Thieme Verlag, Stuttgart 1985, S. 159f.; W. Forth, D. Henschler, W. Rummel, Allgemeine und spezielle Pharmakologie und Toxikologie, Wissenschaftsverlag, Mannheim 1987, S. 751f.; S. Moeschlin, Klinik und Therapie der Vergiftung, Georg Thieme Verlag, Stuttgart 1986, S. 300; H.-H. Wellhöner, Allgemeine und systematische Pharmakologie und Toxikologie, Springer Verlag, Berlin 1988, S. 445f.
| [31] | Zündel-Verfahren in Toronto 1985, Verfahrensniederschrift S.1447-1448, 1636. Das kritisierte Buch ist: R. Vrba, I Cannot Forgive, Bantam Books, Toronto 1964: vgl. Robert Faurisson, »Die Zeugen der Gaskammern von Auschwitz «, in: Ernst Gauss (Hg.), aaO. (Anm. 10), S. 104f.
| [32] | Jürgen Graf, aaO. (Anm. 26), S. 39, nach R. Vrba, I Cannot Forgive, Bantam, Toronto, 1964, S. 10 ff.
| [33] | Ebenda, S. 45, nach The Extermination Camps of Auschwitz (Oswiecim) and Birkenau in Upper Silesia, Franklin Delano Roosevelt Library, New York, Collection War Refugee Board, Box no. 6, German Extermination camps, 1. Original Reports from McClelland, 10-12-44.
| [34] | Graf, ebenda, S. 208, nach: Olga Lengyel, Five Chimneys, Chicago/New York, 1947, S. 72 ff.
| [35] | Nach: Hefte von Auschwitz, Sonderheft 1, Handschriften von Mitgliedern des Sonderkommandos, Verlag Staatliches Auschwitz-Museum, 1972, S. 42 ff.
| [36] | Document 159, »Experiences of a Fifteen-Year-Old in Birkenau«, in David A. Hackett (Hg.), The Buchenwald Report, Westview Press, San Francisco/Oxford 1995, S. 349.
| [37] | Vgl. dazu C. Mattogno, aaO., (Anm 19); Charles D. Provan fertigt zur Zeit eine Kritik an Nyiszlis Aussage an, die wir hoffen demnächst hier veröffentlichen zu können.
| [38] | Ota Kraus, Erich Schön-Kulka, Továrna na Smrt, Cin, Prag 1946, S. 121f.
| [39] | Vgl. Knud Bäcker, »Das Krematorium von Auschwitz-Birkenau in der Kriegspropaganda und in der sowjetischen Nachkriegsdarstellung«, VffG 3(1) (1999), S. 39-63, hier FN. 20, 62.
| [40] | »Engineers of Death«, The New York Times, 19.7.1993, S. E19; vgl. Der Spiegel, 40/1993, S. 162.
| [41] | R.J. van Pelt, Deborah Dwork, Auschwitz: 1270 to the Present, Yale University Press, New Haven/London 1996, S. 270. Die Zeichnerin Kate Mullin stellte diese architektonische Zeichnung des Leichenkellers 1 (Krematoriums II, Birkenau) im Auftrag von Prof. van Pelt her. Laut van Pelts Legende basiert die Zeichnung ausschließlich auf den Bauplänen des Krematoriums.
| [42] | David Olère, The Eyes of a Witness, Beate Klarsfeld Foundation, New York 1989, S. 51.
| [43] | Dino A. Brugioni, Robert G. Poirier, The Holocaust Revisited: A Retrospektive Analysis of the Auschwitz-Birkenau Extermination Complex, CIA, Washington 1979, S. 15. Dank gebührt Fritz P. Berg für dieses Argument.
| [44] | Vgl. die Ausführungen in meinem Gutachten (Anm. 1), in den beiden erwähnten Beiträgen in VffG (Anm. 3), sowie im Originalgutachten, Anm. 7.
| [45] | J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 18), S. 221, 223.
| [46] | Vgl. E. Neufert, Bauentwurfslehre, Ullstein Fachverlag, Frankfurt 1962, S. 423f. Dieses Werk war schon in den 40er Jahren Standardliteratur für Architekten!
| [47] | Vgl. W. Rademacher, »Der Fall Lüftl«, in E. Gauss (Hg.), aaO. (Anm. 10), S. 49f. (online: www.vho.org/GB/Books/dth/fndluftl.html.); ich habe ähnliche Ausführungen bereits in meinem Gutachten (Anm. 7) und in meinem Buch Vorlesungen über Zeitgeschichte (Grabert, Tübingen 1993, Kapitel 2.7. ) gemacht (online: vho.org/D/vuez/v2.html#v2_7).
| [48] | Vgl. W. Heepke, Die Leichenverbrennungs-Anstalten (die Krematorien), Verlag von Carl Marhold, Halle a.S. 1905, S. 104; bez. der tatsächlichen Leistung der Anlagen in Auschwitz vgl. Archiv des Auschwitz Museum, D-Z/Bau, nr. inw. 1967, S. 246 - 247; entnommen C. Mattognos Erkenntnisse in »Auschwitz: Das Ende einer Legende«, in: H. Verbeke (Hg.), Auschwitz: Nackte Fakten, VHO, Berchem 1995 , S. 136-139 (online: vho.org/D/anf/MattognoR.html): englisch: Auschwitz: The End of a Legend, Granata, Palos Verdes 1994.
| [49] | P. Puntigam, H. Breymesser, E. Bernfus, Blausäurekammern zur Fleckfieberabwehr, Sonderveröffentlichung des Reichsarbeitsblattes, Berlin 1943, S. 50. Die hier und in der vorhergehenden Anmerkung zitierten Dokumente sind abgebildet in: C. Mattogno, ebenda.
| [50] | Siehe Manfred Gerner, »"Schlüsseldokument" ist Fälschung«, VffG 2(4) (1998), S. 166-174 (online: vho.org/VffG/1998/3/Gerner3.html); siehe auch den Beitrag von Carlo Mattogno in diesem Heft.
| [51] | Er taucht nur an zwei Stellen auf, wo van Pelt Schriftstücke von Irving zitiert, The Pelt Report, S. 414, 419.
| [52] | Protokoll des Verfahrens aaO. (Anm. 15), 25.1.2000, S. 18, Verteidiger Rampton: »Professor van Pelt has not read the Rudolf report«.", S. 23, Prof. van Pelt: »I am vaguely familiar with it. I have not read it in its entirety«, wobei er sich auf die 16-seitige englische Kurzfassung meines Gutachtens bezieht, die absolut nicht ausreicht, um eine Vorstellung von der 120-seitigen Vollversion zu bekommen: Rüdiger Kammerer, Armin Solms (Hg.), A Scientific Sensation: The Rudolf Report. A Discussion of the Rudolf Report on the Formation and Demonstrability of Cyanide Compounds in the Gas Chambers at Auschwitz, with additional research findings on the Holocaust, Cromwell Press, London 1994.
| [53] | Die Bestelladdresse für die Vollversion ist in der Zusammenfassung (ebenda) angegeben, aber van Pelt hatte offenbar keinen Bedarf gespürt, sich die Vollversion zu beschaffen.
| [54] | Urteil (Anm. 2), Abschnitt 13.79, siehe den Wortlaut im Abschnitt zwei dieses Beitrages.
| [55] | Vgl. W. Baker, A.L. Mossman, Matheson Gas Data Book, Matheson Gas Products, East Rutherford 1971, S. 301; vgl. die physikalischen Eigenschaften von HCN in meinem Gutachten (Anm. 7), Kapitel 2.5. (online: vho.org/D/rga/hcn.html#eigen).
| [56] | Siehe dazu die Diffusionsexperimente mit Zyklon B durchgeführt von L. Schwarz, W. Deckert, Z. Hygiene und Infektionskrankheiten, 107 (1927), S. 798-813; ebenda, 109 (1929), S. 201-212.
| [57] | Siehe dazu die Analyse zur Porosität in meinem Gutachten (Anm. 7), Kapitel 2.5. (online: vho.org/D/rga/zement.html).
| [58] | Vgl. die Abbildungen in meinem Gutachten (Anm. 7), Kapitel 4.3.3.3., (online: vho.org/D/rga/prob9_22.html) und im Buch Jürgen Graf, Carlo Mattogno, Konzentrationslager Stutthof, Castle Hill Publishers, Hastings 1999, Abbildung 1,4f., 14f., 17 im Abbildungsteil (online: vho.org/D/Stutthof/Dokumente.html).
| [59] | Barbara Kulaszka, Did Six Million Really Die?, Samisdat, Toronto 1992, S. 363 (im Protokoll 33-9291).
| [60] | Urteil vom 11. April 2000, High Court of Justice, Az. 1996 -I- 1113, Queen's Bench Division, David John Cawdell Irving ./. Penguin Books Limited & Deborah E. Lipstadt.
| [61] | In der etwas umfangreicheren englischen Originalfassung dieser Kritik habe ich auch Passagen aus dem Kapitel 7 des Urteils zitiert und kritisiert, in dem Richter Gray die Argumente der Parteien darlegt.
| [62] | Vgl. neben McCarthy, Congressional Record-Senate No. 134, 26. Juli 1949, S. 10397ff., abgedruckt in R. Tiemann, Der Malmedy-Prozeß, Munin, Osnabrück 1990, S. 269ff., auch R. Aschenauer, Macht gegen Recht, Arbeitsgemeinschaft für Recht und Wirtschaft, München 1952, S. 13ff.; die Ausführungen der amerikanischen Autorin, F. Utley, The High Cost of Vengeance, Regnery, Chicago 1949, bes. S. 216ff.; F. Oscar, Über Galgen wächst kein Gras, Erasmus-Verlag, Braunschweig 1950, S. 38ff.
| [63] | J. Halow, The Journal of Historical Review (JHR) 9(4) (1989) S. 453-483; ders., Siegerjustiz in Dachau, Druffel, Leoni 1994; vgl. exemplarisch den Fall I. Koch in: A.L. Smith, Die »Hexe von Buchenwald«, Böhlau, Köln 1983; zum Malmedy-Fall vgl. auch R. Merriam, JHR 2(2) (1981) S. 165-176.
| [64] | R. Aschenauer, aaO. (Anm. 62), S. 72ff.
| [65] | A. Rückerl, NS-Verbrechen vor Gericht, C. F. Müller, Heidelberg 1984, S. 98; bez. einer umfassenden Darstellung des britischen Prozesses gegen die Lieferanten von Zyklon B an das Lager Auschwitz vgl. W.B. Lindsey, JHR 4(3) (1983), S. 261-303.
| [66] | Nach R. Faurisson, Annales d'Histoire Révisionniste 1 (1987) S. 149, war Minden/Weser das Hauptvernehmungszentrum der britischen Militärpolizei.
| [67] | R. Aschenauer, aaO. (Anm. 62), S. 72, schreibt vom berüchtigten Sonderlager Bad Nenndorf, in dem es in den Vorverfahren zu schweren Mißhandlungen kam.
| [68] | R. Höß in: M. Broszat (Hg.), Kommandant in Auschwitz, dtv, Stuttgart 91983, S. 149f.; vgl. R. Faurisson, aaO. (Anm. 66), S. 137-152; engl.: JHR 7(4) (1986) S. 389-403; dt.: DGG 35(1) (1987) S. 12-17; vgl. ders., NV 33 (1994) S. 111-117.
| [69] | R. Butler, Legions of Death, Arrows Books Ltd., London 1986, S. 236f.
| [70] | Ebenda, S. 238f.
| [71] | O. Pohl, Letzte Aufzeichnungen, in: U. Walendy, HT Nr. 47, Verlag für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung, Vlotho 1991, S. 35ff.; M. Lautern, Das letzte Wort über Nürnberg, Dürer, Buenos Aires 1950, S. 43ff.; D. Irving, Der Nürnberger Prozeß, Heyne, München 21979, S. 80f.; Pohl hat sich selber als juristisch unschuldig bezeichnet, da er keine Greuel veranlaßt noch geduldet habe: ders. Credo. Mein Weg zu Gott, A. Girnth, Landshut 1950, S. 43; vgl. einen Bericht von A. Moorehead über die unfeinen Verhörmethoden der Briten in Bergen-Belsen in der britischen Monatszeitschrift The European, März 1945; zitiert nach F.J. Scheidl, Geschichte der Verfemung Deutschlands, Selbstverlag, Wien 1968, Band 3, S. 83ff.; vgl. Alan Mooreheads Essay »Belsen«, in Cyril Connolly (Hg.), The Golden Horizon, Weidenfeld & Nicolson, London 1953, S. 105f.
| [72] | C. Mattogno, »Morgue Cellars of Birkenau: Gas Shelters or Disinfesting Chambers?«, www.vho.org/GB/c/CM/leichen.html. Der Beitrag wird in den nächsten VffG erscheinen.
| [73] | J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 18), S. 183f., 302f.; bez. der ursprünglichen Pläne von Walter Dejaco siehe J.-C. Pressac, Les crématoires d'Auschwitz. La machinerie du meurtre de masse, CNSR, Paris 1995, Dokument 9.
| [74] | Carlo Mattogno, »John C. Zimmerman and "Body Disposal at Auschwitz": Preliminary Observations«, online: www.vho.org/GB/c/CM/jcz.html; ähnlich bedeutsam: ders., »"Sonderbehandlung" and Crematory II: The Typhus Epidemic of January 1943«, online: www.vho.org/GB/c/CM/sonder.html.
| [75] | Verfahren Irving ./. Lipstadt, 18. Tag, 10.2.2000, S. 8. Mehr Information gibt das Protokoll nicht her. Wir werden uns also gedulden müssen.
| [76] | Ebenda, S. 11.
| [77] | Ebenda, S. 12.
| [78] | Vgl. Manfred Köhler, »Der Wert von Aussagen und Geständnissen zum Holocaust«, in Ernst Gauss (Hg.), aaO. (Anm. 10), S. 61-98.
| [79] | Vgl. J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 18), S. 126ff.
| [80] | Vgl. Abschnitt I.2., Unterpunkt 11 in diesem Beitrag.
| [81] | Bruno Baum, »Wir funken aus der Hölle« in Deutsche Volkszeitung - Zentralorgan der KPD, Berlin 31.7.1945.; vgl. ders., Widerstand in Auschwitz, Kongress-Verlag, Berlin 1957; Nachlaß Langbeins im DÖW, Wien: Unveröffentlichtes Manuskript Baums »Bericht über die Tätigkeit der KP im Konzentrationslager Auschwitz« vom Juni 1945 bei Wien; entnommen dem Artikel »"Ein Kommentar ist an dieser Stelle überflüssig"«, von Knud Bäcker, VffG 2(2) (1998), S. 128, FN 26e.
| [82] | Vgl. dazu die vollständige Kritik an van Pelt unter vho.org/GB/c/GR/RudolfOnVanPelt.html
| [83] | J.-C. Pressac, aaO. (Anm. 18), p. 49
| [84] | In Miklos Nyiszlis Buch Auschwitz: A Doctor's Eyewitness Account, Arcade Publishing, New York 1993, wird auf S. 128 behauptet, daß die Gefangenen bei Luftangriffen in der Gaskammer Zuflucht suchten. Martin Gilberts Auschwitz and the Allies (Henry Holt & Co., New York 1981), S. 309, enthält die Aussage einer weiblichen Überlebenden, derzufolge sie zusammen mit vielen anderen weiblichen Ankömmlingen in einen dunklen Raum geführt worden sei, um dort während eines Luftangriffes zu bleiben. Das Interessanteste an dieser Aussage ist die Beschreibung, wie einige der Frauen während des Luftangriffs hysterisch wurden, da sie selbst glaubten, Giftgas einzuatmen. Einen weiteren Schluß, den man aus dieser Aussage ziehen kann, ist, daß die SS darum bemüht war, ihre Häftlinge vor Luftangriffen zu schützen, und daß es in Birkenau einige solcher Luftschutzräume, die normalerweise auch giftgassicher ausgerüstet waren, gegeben haben muß, was allerdings bisher völlig unbemerkt und ungewürdigt blieb (entnommen: S. Crowell, »Technik und Arbeitsweise deutscher Gasschutzbunker im Zweiten Weltkrieg«, VffG 1(4) (1997), FN 4. Ein weiterer Überlebende berichtet, daß die Häftlinge im Jahr 1944 während alliierter Luftangriffe regelmäßig in Luftschutzbunker geführt worden seien: Colin Rushton, Spectator in Hell. A British soldier's extraordinary story, Pharaoh Press, Springhill (Berkshire) 1998.
| [85] | Neben S. Crowell, ebenda, vgl. ders., »Defending Against the Allied Bombing Campaign: Air Raid Shelters and Gas Protection in Germany, 1939-1945« (online: codoh.com/incon/inconabr.html); ders., »The Gas Chamber of Sherlock Holmes: An Attempt at a Literary Analysis of the Holocaust Gassing Claim« (codoh.com/incon/inconshr123.html); ders. »New Documents on Air Raid Shelters at Auschwitz Camp«, 18.2.1998 (online: http://www.fpp.co.uk/Auschwitz/documents/LSKeller/MoscowDocs.html); ders., »Comments on Mattogno's critique of the bomb shelter thesis« (online: codoh.com/incon/inconscrmtgno.html).
| [86] | Sonderstandesamt Arolsen (Hg.), Die Sterbebücher von Auschwitz, Saur, München 1995. Im Jahr 1995 erhielt ich diese Sterbebücher-Edition von einem Freund zur Analyse ausgeliehen. Ich habe sie ihm umgehend zurückgegeben, weil ich so sehr auf diese Altersdaten erpicht war, die darin aber nicht enthalten sind. Honi soit qui mal y pense.
| [87] | Vgl. allgemein den Beitrag in Anm. 21.
| [88] | Verfahren Irving ./. Lipstadt, 9. Tag, 25.1.2000, S. 149f.
| [89] | BBC und ZDF verbreiteten letztlich erwartungsgemäß nichts Anderes als die übliche "Nazi"-Hetze über mich. An Sachfragen sind die gar nicht interessiert. | |
Quelle: Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung 4(1) (2000), S. 33-50.
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