Die Erstausgabe des Rudolf Gutachtens auf vho.org/D/rga1
Vgl. auch die revidierte Fassung dieses Abschnittes, Stand Frühjahr 1999



1. Konstruktionsweise der Begasungsanlagen

1.1. Bedeutung des Lagers Auschwitz

Abbildung 1: Landkarte der Umgebung von Auschwitz aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges. Die Grenzen des Werksgeländes der IG Farbenwerke wurden nachträglich eingetragen und zeigen das Fabrikgelände nur annähernd. Das Gelände des KGL Birkenau entspricht dem Planungszustand für 1945, der de facto nie erreicht wurde.  (Zum Vergrößern anklicken)

Abbildung 2: Lageplan des Kriegsgefangenenlagers Auschwitz I/ Stammlager, nach Informationsbroschüre des Staatlichen Museums Auschwitz 1991.  (Zum Vergrößern anklicken)

Block 1 - 28: Wohnblocks
a: Kommandantenwohnhaus
b: Hauptwache
c: Lager-Kommandantur (Blockführerstube)
d: Verwaltungsgebäude
e: SS-Lazarett (SS-Revier)
f,g: Politische Abteilung l: Warenlager, Theatergebäude
h: Krematorium I mit "Gaskammer"
i: Wache beim Eingangstor zum Lager
j: Lagerküche
k: Aufnahmegebäude
m: neue Wäscherei

Abbildung 3: Lageplan des Kriegsgefangenenlagers Auschwitz II/Birkenau, rund 2 km nordwestlich des Stammlagers, Bauzustand Ende 1944. Die ausgefüllten Gebäude existieren noch heute, teilweise allerdings nur als Ruinen bzw. Fundamente (Krema II-V), der Rest wurde von polnischen Zivilisten nach Kriegsende als Baumaterial abgerissen. Nach Informationsbroschüre des Staatlichen Museums Auschwitz 1991.  (Zum Vergrößern anklicken)

BI-III: Bauabschnitt I - III
BIa/b: Frauenlager K V: Krematorium V mit "Gaskammer"
BIIa: Quarantänelager
BIIb: Familienlager
BIIc: Ungarisches Lager 
BIId: Männerlager 
BIIe: Zigeunerlager  13
BIIf: Krankenrevier für Häftlinge
S: Zentralsauna, Heißluft-/Dampfentwesung
T: Teich
1: Bauwerk 5a - Zyklon B-Sachentwesung
2: Bauwerk 5b - Zyklon B-Sachentwesung
3: Häftlingsbaracke Nr.
4: Häftlingsbaracke Nr. 20
5: Häftlingsbaracke Nr. 3
K II: Krematorium II mit "Gaskammer"
K III: Krematorium III mit "Gaskammer"
K IV: Krematorium IV mit "Gaskammer"

Unter den nach 1988 veröffentlichten Arbeiten bieten, in weitgehender Übereinstimmung mit dem Frankfurter Urteil, das Werk des Apothekers J.-C. Pressac die Möglichkeit, sich über die technischen Rahmenbedingungen der angeblichen Vorgänge in Auschwitz zu informieren[11]. (Herr Auerbach vom Institut für Zeitgeschichte nennt den Apotheker J.-C. Pressac einen »wirklichen Fachmann für die Vergasungsvorgänge«, im Gegensatz zu seinem Urteil über den amerikanischen Fachmann für Hinrichtungstechniken und Gaskammerbau, F. Leuchter[4].) Auf dieses heute als das Standardwerke über die Technik der 'Gaskammern' von Auschwitz bezeichneten Werke wird daher vielfach Bezug genommen (G. Flemings Recherchen in Moskauer Archiven im Jahr 1991[12] erbrachten gegenüber dem Wissensstand Pressacs keine neuen Erkenntisse, auch wenn in der Presse Gegenteiliges geäußert wurde[13].). Es sei hier auch auf kritische Beiträge zu diesem Buch verwiesen[14,15].
Die Geschichte von Auschwitz liest sich u.a. nach Pressac (siehe dort) wie folgt: Die Anlagen des Lagers Auschwitz I/ Stammlager sind ursprünglich Teile einer Kaserne der K. u. K.-Monarchie (später Polens) gewesen, die nach dem Krieg gegen Polen in ein Konzentrationslager umgewandelt wurden. Das Lager Auschwitz II/Birkenau wurde nach Beginn des Rußlandfeldzuges neu erbaut, offiziell als Kriegsgefangenenlager der Waffen-SS zur Aufnahme der russischen Kriegsgefangenen. Beide Lager gehörten zu einem komplexen System mit über 30 Lagern, die für die bei Auschwitz in großem Ausmaß von den Deutschen neu errichteten chemischen Werke der I.G. Farbenindustrie AG, den oberschlesischen BUNA-Werken zur Kohleveredelung (Kohleverflüssigung und -vergasung zur Kunststoff- und Betriebsstofferzeugung), Arbeitskräfte bereitstellen sollten (siehe Abbildung 1, S. 11). Das Lager Birkenau diente u.a. der Aufnahme der nicht zur Arbeit fähigen Gefangenen. Die Lagerkapazität für - im Planungsendstadium - 200000 bis 300000 Insassen war einzigartig unter den vom 3. Reich geführten Lagern. Die Aufnahme großer Menschenmengen auf engstem Raume im hygienisch rückständigen Osten Europas brachte in allen Lagern schwere gesundheitliche Probleme mit sich, da diese Menschen meist verlaust waren. Läuse aber sind die Hauptüberträger des Typhus-Erregers (Fleckfieber). Die Lager erhielten daher alle umfangreiche Entlausungseinrichtungen, in denen die Kleidung und die Habe der neu aufgenommenen Häftlinge zumeist mit dem damals zu diesem Zwecke üblichen Insektizid Zyklon B (Blausäure auf Kieselgur adsorbiert) entlaust wurden. Die Häftlinge selbst wurden geschoren und mußten sich in Duschen gründlich säubern (siehe dazu Abschnitt 1.4., S. 32 und 3.3., S. 59) (Im Dritten Reich sollen Haare ab einer bestimmten Schnittlänge einer Verwertung zugeführt worden sein, wozu sie gegebenenfalls zuvor entlaust wurden[16]. Wenn nach dem Kriege in Haaren Cyanide gefunden wurden, so kann dies eine Erklärung dafür sein. Keineswegs ist dies ein Beweis für Menschenvergasungen, wie von Bailer postuliert[6]. Selbst bei einer anstehenden Hinrichtung wäre es einfacher und sinnreicher, den Menschen vor der Tötung die dann noch sauberen Haare abzuschneiden.) Dennoch brachen immer wieder Typhus-Seuchen aus, denen Insassen wie Bewacher in hoher Zahl zum Opfer fielen. Nach einer nichtrepräsentativen Stichprobe aus den offiziellen Totenüchern von Auschwitz war auch unter den Gefangenen jüdischen Bekenntnisses Altersschwäche eine häufige Todesursache. Weiterhin geht hervor, daß die Typhus-Seuchen einen großen Anteil unter den Toten von Auschwitz forderten[17]. Gerade junge und alte Menschen sollen aber nach bisheriger Auffassung sofort vergast worden sein ohne Registrierung in den Totenbüchern. Wegen der hohen Sterblichkeitsrate in den Lagern waren diese mit Leicheneinäscherungs-/Kremierungsanlagen ausgestattet. In Birkenau baute man wegen einer im Sommer 1942 verheerend wütenden Typhus-Seuche 4 Kremierungsanlagen, wovon 2 allerdings kurz nach Inbetriebnahme ausfielen und wegen der offensichtlichen Überkapazität nicht mehr repariert wurden. Das Stammlager in Auschwitz besaß nur eine Kremierungsanlage, die mit Inbetriebnahme der Anlagen in Birkenau stillgelegt wurde.
Die Geschichtsschreibung geht in der Regel heute davon aus, daß die großen Kremierungsanlagen nicht nur ihrer geplanten Funktion dienten, sondern später zur Massenvernichtung u.a. der Juden mißbraucht wurden. Danach war der auf die Gefangenen angewendete Terminus 'arbeitsunfähig' gleichbedeutend mit lebensunwürdig. Das heißt, die ankommenden arbeitsunfähigen Menschen seien direkt getötet worden. Dazu sollen in einigen Räumen der jeweiligen Kremierungsanlagen nach wenigen baulichen Veränderungen mittels des eigentlich zur Schädlingsbekämpfung vorgesehenen Zyklon B Menschen umgebracht ('vergast') und dann teils in den Krematoriumsöfen, teils in offenen Gruben verbrannt worden sein.

Es soll nach Zeugenaussagen damals im Stammlager Auschwitz I eine 'Gaskammer' im Krematorium I gegeben haben, das bis heute im wesentlichen unversehrt erhalten ist; im ungefähr 2 km entfernten Lager Birkenau oder Auschwitz II soll es danach 4 weitere 'Gaskammern' in den Krematorien II bis V, sowie zwei außerhalb des eigentlichen Lagers gelegene, zu Vergasungszwecken umgebaute Bauernhäuser gegeben haben.
Im Lager Birkenau gab es neben 23 weiteren Gebäuden[18] in den Bauwerken 5a und b (BW 5a/b) in den Bauabschnitten 1a/b (B1a/b) je einen Trakt, in dem ein Raum als Blausäure-Sachentlausungskammer benutzt wurde. Im folgenden werden die einzelnen Anlagen vorgestellt und charakterisiert. Siehe dazu die Lagepläne vom Auschwitz-Stammlager und von Birkenau, Abbildung 1 bis 3 (S. 11 bis 13).


Anmerkungen

  1. J.-C. Pressac, Auschwitz: Technique and Operation of the Gaschambers, Beate-Klarsfeld-Foundation, New York 1989.
  2. G. Fleming, »The Auschwitz Archives in Moskow«, Jewish Quarterly, Herbst 1991, S. 9-12.
  3. J. Zwikirsch, »Die Baupläne der Gaskammern von Auschwitz entdeckt«, Berliner Morgenpost, 14.7.1992, S. 3.
  4. R. Faurisson, J. Hist. Rev., Spring 1991, 11 (1), S. 25ff.; ebenda, Summer 1991, 11 (2), S. 133ff.
  5. F. A. Leuchter, The Fourth Leuchter Report, Samisdat Publishers Ltd., Toronto 1991.
  6. Schreiben des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes, Oranienburg, vom 6.8.1942, IMT-Dokument 511-USSR, zitiert nach: Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof, Nürnberg 1949, S. 553f. Darin wird die Wiederverwertung von Häftlings-Schnitthaar ab 20 mm Schnittlänge befohlen. Da das Dokument aus stalinistischer Quelle stammt, ist Skepsis bezüglich der Echtheit angebracht.
  7. Totenbücher des Konzentrationslagers Auschwitz, Internationaler Suchdienst des Roten Kreuzes, Arolsen; statistische Auswertung von 123 Totenbucheintragungen zwischen 1.8.41 und 18.12.43; zur Verfügung gestellt von W. Kempkens mit Schreiben vom 9.8.1992.
  8. Nach J.-C. Pressac, aaO., S. 550, waren es im Lager insgesamt 25 Kammern, in denen mittels Zyklon B Sachentlausung betrieben wurde.

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