Die Erstausgabe des Rudolf Gutachtens auf vho.org/D/rga1
Vgl. auch die revidierte Fassung dieses Abschnittes, Stand Frühjahr 1999
1. Konstruktionsweise der Begasungsanlagen
1.1. Bedeutung des Lagers Auschwitz
Landkarte der Umgebung von Auschwitz aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges. Die Grenzen des Werksgeländes der IG Farbenwerke wurden nachträglich eingetragen und zeigen das Fabrikgelände nur annähernd. Das Gelände des KGL Birkenau entspricht dem Planungszustand für 1945, der de facto nie erreicht wurde. (Zum Vergrößern anklicken) |
Lageplan des Kriegsgefangenenlagers Auschwitz I/ Stammlager, nach Informationsbroschüre des Staatlichen Museums Auschwitz 1991.
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Block 1 - 28: Wohnblocks |
Lageplan des Kriegsgefangenenlagers Auschwitz II/Birkenau, rund 2 km nordwestlich des Stammlagers, Bauzustand Ende 1944. Die ausgefüllten Gebäude existieren noch heute, teilweise allerdings nur als Ruinen bzw. Fundamente (Krema II-V), der Rest wurde von polnischen Zivilisten nach Kriegsende als Baumaterial abgerissen. Nach Informationsbroschüre des Staatlichen Museums Auschwitz 1991.
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BI-III: Bauabschnitt I - III |
Unter den nach 1988
veröffentlichten Arbeiten bieten, in weitgehender Übereinstimmung mit dem Frankfurter
Urteil, das Werk des Apothekers J.-C. Pressac die Möglichkeit, sich über die
technischen Rahmenbedingungen der angeblichen Vorgänge in Auschwitz zu informieren[11]. (Herr Auerbach vom Institut für Zeitgeschichte nennt den Apotheker
J.-C. Pressac einen »wirklichen Fachmann für die Vergasungsvorgänge«, im Gegensatz zu
seinem Urteil über den amerikanischen Fachmann für Hinrichtungstechniken und
Gaskammerbau, F. Leuchter[4].) Auf dieses heute als
das
Standardwerke über die Technik der 'Gaskammern' von Auschwitz bezeichneten Werke wird
daher vielfach Bezug genommen (G. Flemings Recherchen in Moskauer Archiven im Jahr 1991[12] erbrachten gegenüber dem Wissensstand Pressacs keine neuen
Erkenntisse, auch wenn in der Presse Gegenteiliges geäußert wurde[13].).
Es sei hier auch auf kritische Beiträge zu diesem Buch verwiesen[14,15].
Die Geschichte von Auschwitz liest sich u.a. nach Pressac (siehe dort) wie folgt: Die
Anlagen des Lagers Auschwitz I/ Stammlager sind ursprünglich Teile einer Kaserne der K.
u. K.-Monarchie (später Polens) gewesen, die nach dem Krieg gegen Polen in ein
Konzentrationslager umgewandelt wurden. Das Lager Auschwitz II/Birkenau wurde nach Beginn
des Rußlandfeldzuges neu erbaut, offiziell als Kriegsgefangenenlager der Waffen-SS zur
Aufnahme der russischen Kriegsgefangenen. Beide Lager gehörten zu einem komplexen System
mit über 30 Lagern, die für die bei Auschwitz in großem Ausmaß von den Deutschen neu
errichteten chemischen Werke der I.G. Farbenindustrie AG, den oberschlesischen BUNA-Werken
zur Kohleveredelung (Kohleverflüssigung und -vergasung zur Kunststoff- und
Betriebsstofferzeugung), Arbeitskräfte bereitstellen sollten (siehe Abbildung
1, S. 11). Das Lager Birkenau diente u.a. der Aufnahme der nicht zur Arbeit fähigen
Gefangenen. Die Lagerkapazität für - im Planungsendstadium - 200000 bis 300000 Insassen
war einzigartig unter den vom 3. Reich geführten Lagern. Die Aufnahme großer
Menschenmengen auf engstem Raume im hygienisch rückständigen Osten Europas brachte in
allen Lagern schwere gesundheitliche Probleme mit sich, da diese Menschen meist
verlaust waren. Läuse aber sind die Hauptüberträger des Typhus-Erregers
(Fleckfieber). Die Lager
erhielten daher alle umfangreiche Entlausungseinrichtungen, in denen die
Kleidung und die Habe der neu aufgenommenen Häftlinge zumeist mit dem damals zu diesem
Zwecke üblichen Insektizid Zyklon B (Blausäure auf Kieselgur adsorbiert) entlaust wurden. Die Häftlinge selbst wurden geschoren
und mußten sich in
Duschen gründlich säubern (siehe dazu Abschnitt 1.4.,
S. 32 und 3.3., S. 59) (Im Dritten Reich sollen Haare ab einer
bestimmten Schnittlänge einer Verwertung zugeführt worden sein, wozu sie
gegebenenfalls zuvor entlaust wurden[16]. Wenn nach dem Kriege
in Haaren Cyanide gefunden wurden, so kann dies eine Erklärung dafür sein.
Keineswegs ist dies ein Beweis für Menschenvergasungen, wie von Bailer
postuliert[6]. Selbst bei einer anstehenden
Hinrichtung wäre es einfacher und sinnreicher, den Menschen vor der Tötung die
dann noch sauberen Haare abzuschneiden.) Dennoch brachen immer wieder Typhus-Seuchen aus, denen Insassen wie Bewacher in hoher
Zahl zum Opfer fielen. Nach einer nichtrepräsentativen Stichprobe aus den offiziellen
Totenüchern von Auschwitz war auch unter den Gefangenen jüdischen Bekenntnisses
Altersschwäche eine häufige Todesursache. Weiterhin geht hervor, daß die Typhus-Seuchen
einen großen Anteil unter den Toten von Auschwitz forderten[17]. Gerade
junge und alte Menschen sollen aber nach bisheriger Auffassung sofort vergast worden sein
ohne Registrierung in den Totenbüchern.
Wegen der hohen Sterblichkeitsrate in den Lagern waren diese mit
Leicheneinäscherungs-/Kremierungsanlagen ausgestattet. In Birkenau baute man wegen einer
im Sommer 1942 verheerend wütenden Typhus-Seuche 4 Kremierungsanlagen, wovon 2 allerdings kurz nach Inbetriebnahme ausfielen und wegen der offensichtlichen
Überkapazität nicht mehr repariert wurden. Das Stammlager in Auschwitz besaß nur eine
Kremierungsanlage, die mit Inbetriebnahme der Anlagen in Birkenau stillgelegt wurde.
Die Geschichtsschreibung geht in der Regel heute davon aus, daß die großen
Kremierungsanlagen nicht nur ihrer geplanten Funktion dienten, sondern später zur
Massenvernichtung u.a. der Juden mißbraucht wurden. Danach war der auf die Gefangenen
angewendete Terminus 'arbeitsunfähig' gleichbedeutend mit lebensunwürdig. Das heißt,
die ankommenden arbeitsunfähigen Menschen seien direkt getötet worden. Dazu sollen in
einigen Räumen der jeweiligen Kremierungsanlagen nach wenigen baulichen Veränderungen
mittels des eigentlich zur Schädlingsbekämpfung vorgesehenen Zyklon B Menschen
umgebracht ('vergast') und dann teils in den Krematoriumsöfen, teils in offenen Gruben
verbrannt worden sein.
Es soll nach Zeugenaussagen damals im Stammlager Auschwitz I eine 'Gaskammer' im
Krematorium I gegeben haben, das bis heute im wesentlichen unversehrt erhalten ist; im
ungefähr 2 km entfernten Lager Birkenau oder Auschwitz II soll es danach 4 weitere
'Gaskammern' in den Krematorien II bis V, sowie zwei außerhalb des eigentlichen Lagers
gelegene, zu Vergasungszwecken umgebaute Bauernhäuser gegeben haben.
Im Lager Birkenau gab es neben 23 weiteren Gebäuden[18] in den
Bauwerken 5a und b (BW 5a/b) in den Bauabschnitten 1a/b (B1a/b) je einen Trakt, in dem ein
Raum als Blausäure-Sachentlausungskammer benutzt wurde. Im folgenden werden die einzelnen
Anlagen vorgestellt und charakterisiert. Siehe dazu die Lagepläne vom
Auschwitz-Stammlager und von Birkenau, Abbildung 1 bis 3
(S. 11 bis 13).
Anmerkungen
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