Die Erstausgabe des Rudolf Gutachtens auf vho.org/D/rga1
Vgl. auch die revidierte Fassung dieses Abschnittes, Stand Frühjahr 1999
3.4.3. Beurteilung der
Zeugenaussagen
Die Problematik der Zyklon B-Einwurflöcher in den Dächern der Leichenkeller I
('Gaskammern') der Krematorien II und III konnte mittels Interpretation der
Luftbildaufnahmen und bautechnischer Überlegungen einer befriedigenden Antwort zugeführt
werden. Man muß demnach davon ausgehen, daß die heute sichtbaren Löcher erst nach der
Zerstörung der Gebäude im Winter 1944/45 hergestellt wurden. Damit aber konnte in diese
angeblichen 'Gaskammern' das Giftgas nicht den Zeugenaussagen entsprechend eingeführt
werden.
Geht man entgegen allen Indizien von der vorherigen Existenz und Verwendung der
Einwurflöcher aus, so muß man die Maßangaben
des Zeugen Michal Kula korrigieren, um nicht in den Widerspruch zu den heute vor Ort
sichtbaren Löchern der Dächer zu kommen. Einwurflöcher in der Größe der heutigen
Löcher wiederum müßten auf den Luftaufnahmen sichtbar sein, was nicht der Fall ist.
Unterstellt man, den Zeugenaussagen entsprechend oder gar darüber hinausgehend, die
Anwendung hoher Konzentrationen an Blausäure, um den schnellen Tötungserfolg, wiederum
den Zeugenaussagen entsprechend, zu ermöglichen, so steht dies im Widerspruch zu den
tatsächlich an das Lager gelieferten Zyklon B-Mengen, da 95 - 98 % davon zu
Entlausungszwecken verwendet worden sein sollen. Geht man von den entsprechend dem
zugestandenen Anteil an Menschenvergasungen möglichen niedrigen Mengen aus (einige
hundert Kilogramm pro Jahr), so stimmen sämtliche Zeugenaussagen bezüglich der Menge wie
der Zeitdauer des Vorganges nicht, da für die bezeugten kurzen Hinrichtungszeiten enorme
Mengen an Zyklon B nötig gewesen wären. Bei Anwendung minimaler Zyklon B-Mengen
schließlich verliert das Giftgas seinen Sinn durch den nach Stunden ohnehin eintretenden
Erstickungstod der auf engem, luftdicht abgeschlossenem Raum zusammengepferchten Opfer.
5 % der Zyklon B-Lieferungen hätten nie ausgereicht, um damit die Massentötungen in
der bezeugten schnellen Weise durchzuführen.
Die von den Zeugen beschriebene Geschwindigkeit der Exekutionen wiederum (wenige Minuten)
ist mit Zyklon B unter den gegebenen technischen Voraussetzungen vor allem in ihren
extremen Werten (»wenige Augenblicke«, »wenige Minuten«, »zwei Minuten«...) unter
keinen Umständen zu erreichen.
Das Begehen der 'Gaskammern' ohne Schutzmaßnahmen, das schwere Arbeiten in ihnen, z.T.
mit bloßem Oberkörper und bei gleichzeitigem Essen und Rauchen, bei gleichzeitiger
Bezeugung großer Einsatzmengen an Giftgas, überführt diese Zeugen der falschen Aussage.
Ebenso falsch sind die Zeitangaben zur Lüftungsdauer der Leichenkeller I ('Gaskammer')
der Krematorien II und III, da fälschlich von der Vorstellung ausgegangen wird, daß
durch einen einmaligen Luftwechsel alles Giftgas verschwunden sei. Durch die exponentielle
Verminderung der Blausäure-Restkonzentration hat man es vielmehr mit einer um den Faktor
5 im Idealfall, im Realfall aber sogar mit einer um einen Faktor größer als 20
(Zirkulationsbehinderung durch Leichen, Luftkurzschluß) längeren Lüftungszeit zu tun,
als sie von den Zeugen berichtet wird. Anders verhielte es sich, wenn Pressac die
Lüftungszeit der Zeugenaussagen durch mangelndes Verständnis in der Sache gleichgesetzt
hätte mit der Luftaustauschzeit. Dann hätte freilich die Lüftungsanlage der
Leichenkeller I ('Gaskammer') der Krematorien II und III einen kompletten Luftwechsel
innerhalb von weniger als 3 Minuten ermöglichen müssen, was für einen Leichenkeller
technisch nicht denkbar ist. Alleine das Problem der noch Stunden nachgasenden Zyklon
B-Reste, die es mindestens zwei Stunden lang nach Exekutionsbeginn unmöglich gemacht
hätten, die Kammern selbst mit Lüftung zu begehen, überführen aber auch hier
die Zeugen, falsche Aussagen getätigt zu haben.
Die Zeugenaussagen über die angeblichen Verbrennungsweisen der Leichen schließlich sind
voller blühender Phantasien: Verbrennung in tiefen Gruben, Leichenverbrennung mit
flüssigen Brennstoffen, gänzlich ohne oder mit nur lächerlich wenig Brennstoff,
Sprengungen von Leichen, Ansammeln von Leichenfett. Diese haben nichts mit der technisch
möglichen Realität zu tun und sind in weiten Bereichen durch die alliierten
Luftaufnahmen widerlegt (keine riesigen Gruben, kein Rauch, kein Feuer, keine
Brennstofflager).
Die schon nach den Worten Pressacs unlogischen und lächerlichen, vor allem für die Sonderkommandos aber lebensgefährlichen Vergasungsszenarien der 'Gaskammern' der Krematorien IV und V [59] wie entsprechend der Bauernhäuser I und II, die doch als Massenmordinstrumente geplant und gebaut worden sein müßten[62], wenn es die geplanten und zur Bauzeit im Gange befindlichen Massenvergasungen in der behaupteten Form gegeben haben soll, zwingen den naturwissenschaftlich denkenden Menschen zu der Auffassung, daß man damals unbedingt den teuersten, aufwendigsten, gefährlichsten und problematischsten Weg suchte, Menschen massenhaft umzubringen. Kohlenmonoxidreiches Prozeßgas zum Vergiften oder Stickstoff in Druckflaschen zum Ersticken hätten die nur wenige Kilometer entfernten Kohleveredelungswerke BUNA der I.G.-Farbenindustrie AG leicht und billig liefern können. Aber ausgerechnet in Auschwitz soll man das teure, rare und unhandliche Zyklon B verwendet haben, das zur Seuchenbekämpfung überall dringend benötigt wurde. In den anderen angeblichen Vernichtungslagern fernab der BUNA-Werke aber soll man Kohlenmonoxid zur Menschentötung verwendet haben, erzeugt angeblich durch Dieselmotoren erbeuteter russischer Panzer, deren Abgase jedoch lediglich nichttödliche Mengen an Kohlenmonoxid enthalten [215].
Man muß sich vergegenwärtigen, daß es in der Nähe der angeblichen 'Menschengaskammern'
in Auschwitz hervorragend funktionierende Entlausungsanlagen gab, mit Schleusen,
Heizungen, großen Ventilatoren usw., die alle früher als die angeblichen
'Menschengaskammern' erbaut worden waren. Daneben war die Technologie zur raschen Begasung
von Material zur Bauzeit der angeblichen 'Menschengaskammern' weit fortgeschritten, die
Produktion entsprechender Anlagen lief in großem Umfang (siehe Abschnitt
3.3., S. 59). Aus der täglichen Entwesungspraxis wird man zudem den Unterschied bezüglich
des Zeitaufwandes und des Materialbedarfs an Zyklon B zwischen einer Begasung mit und ohne
Kreislaufverfahren gekannt haben. Die Verwendung eines zumindest ähnlichen technischen
Standards für die vermeintlichen Menschenvergasungsanlagen müßte daher vorausgesetzt
werden, ist jedoch nachweislich nicht annähernd gegeben gewesen.
Es hätte nahe gelegen, wenn man aus propagandistischen Gründen Anlagen wie die
Sachentlausungskammern der Bauwerke 5a und 5b als Menschenvergasungsräume präsentieren
würde. Dies wurde jedoch weder versucht, noch gibt es für eine solche Verwendung der
Räumlichkeiten Zeugenaussagen. Außerdem gehen sowohl die in den Plänen eingezeichneten
Türen des Entlausungsraumes des Bauwerkes 5b als auch die heute darin befindlichen nach
innen auf, was bei Massenvergasungen das Entfernen der vor den Türen liegenden Leichen
unmöglich gemacht hätte. Diese Räume wurden also mit Sicherheit nie als
'Menschengaskammern' verwendet. Es ist jedoch möglich, daß ein Versuch der Präsentation
der Entlausungskammer im Bauwerk 5b als (gefälschte) 'Menschengaskammer' gemacht wurde.
Die dort sichtbaren Wasserleitungen hängen ohne jeden Anschluß frei im Raum, sind nur
teilweise mit Duschköpfen versehen und enden in den Ventilationsöffnungen in der
Außenmauer, sind also nach dem Ausbau der Entwesungsapparaturen (Öfen, Ventilatoren
u.a.m.), d.h. wahrscheinlich nach dem Rückzug der Deutschen, eingebaut worden (siehe Abbildung 21, S. 34). Bezeichnenderweise sind sämtliche Leitungen
und Armaturen aus dem eigentlichen Duschraum des Traktes (siehe Abbildung 18, S. 32) entfernt, nicht jedoch die im
Entlausungstrakt. Falls dies kein Fälschungsversuch ist, wäre es noch möglich, daß
dieser Trakt gegen Ende des Krieges oder nach Kriegsende, als Birkenau als Gefangenenlager
für Deutsche benutzt wurde, auf stümperhafte Weise zu einem Duschraum umgebaut werden
sollte.
Hier sei kurz auf die weit verbreitete Vorstellung eingegangen, daß das Giftgas in den
vermutlichen Menschengaskammern durch Duschköpfe einströmte, zumal es auch einige
derartige Zeugenaussagen gibt. Beim Produkt »Zyklon B« ist der Wirkstoff Blausäure auf
dem festen Trägerstoff Kieselgur adsorbiert und wird nur allmählich freigesetzt. Da es
sich hier weder um eine Flüssigkeit noch um ein unter Druck stehendes Gas handelt, hätte
die Blausäure aus diesem Produkt niemals durch enge Wasserleitungen und Duschköpfe
hindurchgeleitet werden können. Eventuelle Duschen oder Duschattrappen hätten also nur
der Täuschung der Opfer dienen können, niemals aber der Einleitung des Giftgases.
Darüber ist man sich bei allem Streit allgemein einig.
Tabelle 12: Beurteilung der Zeugenaussagen |
|
Zeugenaussage |
Beurteilung |
Tod aller Opfer nach 0 (augenblicklich) bis 15 Minuten. |
Bei der Anwendung hoher Blausäure-Konzentrationen, wie in den amerikanischen Exekutionsgaskammern, tritt der Tod in einer Zeit von 4 bis 10 Minuten oder gar später ein. Das Opfer wird dabei sofort einer hohen Überdosis Blausäure-Konzentration ausgesetzt. Technisch ist dies mit Zyklon B nicht möglich, da hier der Träger das Gas nur sehr zögernd abgibt (50 % in 30 bis 90 Minuten, je nach Temperatur). Die Verteilung des Gases im Raum bei nur wenigen Blausäure-Quellen und die Absorption des Gases an den feuchten Wänden und den quellennahen Opfern verzögern den Prozeß nochmals. Selbst bei Anwendung sehr hoher Zyklon B-Mengen (viel mehr als 10 g pro m³) ist eine Tötung aller Opfer in wenigen (<5) Minuten nicht durchzuführen. |
Anwendung sehr großer Zyklon B-Mengen (viel mehr als 10 g pro m³). |
Dies entspricht nicht den Zeugenaussagen, würde aber immer noch nicht die bezeugten Exekutionszeiten von wenigen Minuten erklären. Dann jedoch müßten große Teile der Zyklon B-Lieferungen an das Lager für diesen Zweck verbraucht worden sein, was jedoch gemäß IMT nicht der Fall war. |
Öffnen der Gaskammertüren nach Vollzug und sofortiger Beginn des Leichenabtransports ohne Gasmaske und Schutzanzug. |
Angenommen, die Opfer seien durch die hohen Giftgaskonzentrationen rasch gestorben, dann wären auch die Arbeiter der Sonderkommandos durch das Gas getötet worden. Ein Arbeiten ohne Filtermasken ist vollkommen undenkbar, bei hohen Giftgaskonzentrationen sind selbst diese sehr unsicher. Bei Konzentrationen über 0,5 Vol.% muß schweres Atemschutzgerät getragen werden, was das Leichenschleppen extrem erschwert. Bei der hier betrachteten schweißtreibenden Arbeit und hohen Blausäure-Konzentrationen auf der Haut der Opfer muß mit einer Kontamination durch die Haut gerechnet werden. Dabei reichen solche Konzentrationen aus, die die Arbeitsfähigkeit der Arbeiter zum Erliegen bringen (Schwindel, Brechreiz u.a.). Schutzbekleidung ist also erforderlich. |
Blauer Dunst über den Opfern. |
Blausäure ist eine farblose Flüssigkeit bzw. ein unsichtbares Gas. Der Name beruht auf der Reaktion von Blausäure mit Eisen zum Eisenblau-Pigment. Es kann keinen »blauen Dunst« gegeben haben. |
Bläuliche Färbung der Haut der Opfer. |
Blausäure blockiert die Sauerstoffversorgung der Zellen. Das Hämoglobin des Blutes kann den Sauerstoff nicht mehr an die Zelle abgeben. Es tritt daher eine Sauerstoffübersättigung des Blutes ein, die Haut des Opfers, besonders an den Schleimhäuten und Totenflecken, erscheint daher rötlich, nicht blau. Wären die Opfer dagegen langsam erstickt, könnte damit die Farbe erklärt werden. |
Beseitigungsversuche der Leichen durch Sprengung. |
Völlig ungeeignet. |
Verbrennen von Leichen in Kremierungsöfen ohne Brennstoff. |
Eine völlig absurde Aussage. Leichen verbrennen niemals allein durch ihren eigenen Fettgehalt. Eine Zusatzfeuerung ist immer notwendig. |
Beginn des Leichenabtransportes aus der Kammer der Krematorien II und III 20 Minuten nach Lüftungsbeginn, ohne Gasmasken. |
Die ungeheizten, mit Leichen angefüllten Leichenkeller I der Krematorien II und III wären mit der angeblich eingebauten Lüftungsanlage in 15 bis 20 Minuten nur unvollständig zu lüften gewesen. Über Stunden nachgasende Blausäure aus dem zwischen den Leichen verteilten Zyklon B, Ausgasen der auf Haut und Wänden absorbierten Blausäure und fehlender Luftaustausch zwischen den Leichen hätte zu Lüftungszeiten geführt, die mehrere Stunden betragen hätten, bevor die Keller ohne Filtermaske begehbar gewesen wären. |
Die Opfer winden sich in ihren Todeskämpfen vor Krämpfen, die Leichen liegen verkrampft und verschlungen ineinander. |
Oral eingenommenes Cyanid (Zyankali) wird im Magen-Darm-Trakt resorbiert und legt dort bei hohen Dosen die naheliegenden Muskelfunktionen zuerst lahm. Es folgen Schmerzensschreie während der Muskelerstickungskrämpfe. Durch Atmung aufgenommene, hohe Blausäurekonzentrationen legen das Bewußtsein des Opfers lahm, bevor es zu merklichen Ausfällen im Muskulaturbereich kommt. Ein lautstarker Todeskampf findet nicht statt. Dies belegen u.a. Tierversuche und praktische Erfahrungen in den amerikanischen Exekutionsgaskammern. |
Verbrennung der Leichen mit Methanol und/oder Altöl. |
Die vollständige Verbrennung von Leichen bedarf hoher Temperatur. Flüssige Brennstoffe brennen immer nur neben und auf der Leiche, so daß die Hitze nach oben verloren geht, außerdem versickern sie im Freien im Untergrund. Methanol verdunstet sehr leicht und hat eine sehr niedrige Flammtemperatur. Die Erfahrungen mit Freiluftölverbrennungen zeigen, daß damit Leichen äußerlich verkohlt, nicht aber gänzlich verbrannt werden können. |
Verbrennung der Leichen in bis zu mehreren Metern tiefen Gruben. |
Offene Leichenverbrennungen sind nur auf Scheiterhaufen durchführbar, da dort durch ausreichende Sauerstoffzufuhr von den Seiten die notwendigen Temperaturen erreicht werden. Tiefe Gruben würden in Birkenau zudem voll Grundwasser laufen und jedes Feuer löschen. |
Übergießen der Leichen mit herauslaufendem Fett. |
Dies ist eine vollkommen absurde Aussage. Wenn etwas am Fleisch brennt, dann ist es das Fett. Da die Leichen im Feuer gelegen hätten, kann sich das Fett unmöglich in irgendwelchen Rinnen außerhalb des Feuers ansammeln. |
Flammenschlagende Krematoriumskamine |
Koksfeuer sind kurzflammig. Auch verkohlte, brennende Leichen erzeugen kaum Flammen. Daß diese Flammen über einen 10 Meter langen Fuchs und 15 Meter langen Kamin nach außen dringen, ist technisch unmöglich. Selbst jeder Widerschein des Feuers verliert sich schon im Fuchs. |
Anmerkung
Zur Toxikologie von CO siehe z.B.: W. Forth, D. Henschler, W. Rummel, aaO. (Anm. 177), S. 746ff.; eine ausführliche Bearbeitung des Themas der angeblichen CO-Ermordungen in anderen Vernichtungslagern ist erschienen von F.P. Berg, »The Diesel Gas Chambers: Myth within the Myth«, J. Hist. Rev., Spring 1984, 5 (1), S. 21ff.; vgl. W. Lüftl, Deutschland in Geschichte und Gegenwart 1993, 41(1), S. 13; über die von den Sowjets seinerzeit verwendeten Panzermotoren siehe: Bundesarchiv, Militärarchiv, Freiburg, Gesch.-Z.: B 3 - 6999/Rudolf, 23.9.1992; H. Scheibert, Der russische Kampfwagen T-34 und seine Abarten, Podzun-Pallas-Verlag, Friedberg 1988; Krauss-Maffei, Geschäftsbereich Wehrtechnik, Information Nr. 29, Kraftfahrzeugtechnik des Kampfpanzers, H. Wüst, T. Icken, Sonderdruck aus Soldat und Technik 7,8,10-12/76 und 3/77. Daneben sei auf eine Studie verwiesen, in der im Detail nachgewiesen wird, daß in Treblinka niemals Massenmorde stattfanden, weder mit Dieselmotoren noch sonstwie: T. Skowron, Amicus Curiae Brief, Polish Historical Society, 91 Strawberry Hill Avenue, Suite 1038, Stamford CT 06902, Juli 1992. Ähnliche historische Probleme ergäben sich dann auch für die vergleichbar gelagerten Fälle der Lager Belzec, Sobibor und Chelmno sowie mit Einschränkungen für Majdanek.
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