Die Erstausgabe des Rudolf Gutachtens auf vho.org/D/rga1
Vgl. auch die revidierte Fassung dieses Abschnittes, Stand Frühjahr 1999
4.3. Bewertung der
Analysenergebnisse
4.3.1. F.A. Leuchter/Alpha Analytic Laboratories
Abbildung 23: Grundriß des Leichenkellers I ('Gaskammer') des Krematoriums II in Birkenau mit Probenentnahmestellen von F.A. Leuchter, nach [2] (Zum Vergrößern anklicken): Proben 1,2,3,5 von Mauerwerk;Probe 4 von Decke;Probe 6 von Säule;Probe 7 von Geröll am Boden. |
Alle positiven Befunde Leuchters aus den angeblichen 'Menschengaskammern' liegen in der
Nähe der Nachweisgrenze (1 mg pro kg), mit recht hohen statistischen Schwankungen ist zu
rechnen. Die Kontrollprobe Nr. 32 stammt aus dem Entlausungstrakt von Bauwerk 5a
(Entlausungskammer 1). Die Grundmauern des Krematoriums IV und V sollen aus dem Bauschutt
anderer Gebäude rekonstruiert worden sein[8,65]. Somit sind die Analysen der von diesen Mauern stammenden
Proben aufgrund ihrer trotzdem stellenweise positiven Befunde interessant.
Etnweder stammen die dort auffindbaren Cyanide von begasten Gebäuden, oder dies
ist ein Hinweis auf das uniquitäre Vorkommen geringer Cyanidspuren.
(Ubiquitäre (lat.: überall) Spuren sind solche, die man überall in der natur
in statistischer Verteilung finden kann.)
Daß die Analysenwerte der Proben aus witterungsgeschützten Bereichen ebenso niedrig bzw.
nicht nachweisbar gering sind wie die Ergebnisse aus den gänzlich der Witterung
ausgesetzten Anlagen, läßt Leuchter zu dem Schluß kommen, daß die Umwelteinflüsse den
Cyanidgehalt der exponierten Gebäude nicht wesentlich haben verringern können[218], was in Übereinstimmung mit den Befunden im Abschnitt
2. ist. Laut Leuchter können die geringen Cyanidspuren vom einmaligen Begasen der
Leichenkeller zur Schädlingsbekämpfung herrühren, da solche Raumentlausungen damals in
vielen Lagergebäuden durchgeführt worden sind. Auffallend ist der positive Befund (1,3
mg pro kg) der Probe 28, die Leuchter aus der Trennwand des ehemaligen Waschraumes zum
Sezierraum des Krematoriums I entnahm, eine Wand, die nie Teil der angeblichen 'Gaskammer'
war und außerdem beim Umbau zum Luftschutzbunker wahrscheinlich neu errichtet wurde.
Dieser Befund in ähnlicher Höhe wie in den restlichen Proben ist somit der
Beweis dafür, daß die Cyanidwerte der gesamten proben nicht auf einer
Verwendung des Gebäudes als 'Gaskammer' beruhen, sondern daß sie entweder von
Raumbegasungen zur Schädlingsbekämpfung herrühren oder in diesen Mengen
ubiquitär vorhanden sind.
Tabelle 13: Cyanidkonzentrationen im
Mauerwerk von 'Gaskammern'/ Entlausungskammern
Nach F.A. Leuchter/Alpha Analytic Laboratories, Ashland, Massachusetts, USA |
||
Proben- |
Entnahmeort |
CN- |
1-7 |
Krematorium II, Leichenkeller I |
0,0 |
8 |
Krematorium III, Leichenkeller I |
1,9 |
9 |
Krematorium III, Leichenkeller I |
6,7 |
10,11 |
Krematorium III, Leichenkeller I |
0,0 |
12 |
Türdichtung |
0,0 |
13,14 |
Krematorium IV |
0,0 |
15 |
Krematorium IV |
2,3 |
16 |
Krematorium IV |
1,4 |
17-19 |
Krematorium IV |
0,0 |
20 |
Krematorium IV |
1,4 |
21 |
Krematorium V |
4,4 |
22 |
Krematorium V |
1,7 |
23,24 |
Krematorium V |
0,0 |
25 |
Krematorium I, Leichenhalle |
3,8 |
26 |
Krematorium I, Leichenhalle |
1,3 |
27 |
Krematorium I, Leichenhalle |
1,4 |
28 |
Krematorium I, Waschraum |
1,3 |
29 |
Krematorium I, Leichenhalle |
7,9 |
30 |
Krematorium I, Leichenhalle |
1,1 |
31 |
Krematorium I, Leichenhalle |
0,0 |
32 |
Entlausungskammer 1 |
1050,0 |
Die Leichenhalle des Krematoriums I und der Leichenkeller I des Krematoriums II sollen 'Gaskammern' gewesen sein. |
Der hohe Cyanidgehalt der von Leuchter in der Entlausungsanlage
genommenen Kontrollprobe ist nach Bailer entweder auf ein Artefakt, einen Fehler bei der
Probenentnahme oder einen Analysenfehler zurückzuführen. Unter Artefakt versteht er,
daß die Wände des Entlausungstraktes früher mit blauer Farbe, eben dem
Eisenblaupigment, angestrichen waren. Bailer vertritt weiter die Auffassung, daß sich in
Mauermaterialien wegen des alkalischen Milieus kein Eisenblau bilden könne. Zudem würde
der hohe Cyanidgehalt von 1050 mg pro kg bedeuten, daß die Mauer zu 0,1 % aus dem Pigment
bestünde, was unmöglich stimmen könne[6].
Wie im Abschnitt 2. (ab S. 37) gezeigt wurde, ist das Milieu nur in
nicht carbonatisiertem Mauerwerk alkalisch. Es wurde zudem festgestellt, daß alkalisches
Medium die Anreicherung von Cyanid und bestimmte weitere Reaktionsschritte zur
Eisenblaubildung sogar unterstützt. Geht man im Grenzfall von einer gänzlichen Umsetzung
des im Mauerwerk enthaltenen Eisens zum Pigment aus (1 bis 2% Eisengehalt), so ist der von
Leuchter gefundene Wert sogar eher niedrig. Ob die Wände der Entlausungstrakte blau
angestrichen waren, d.h., ob ein hoher Cyanidgehalt nur an der oberflächlich
angestrichenen Wand zu finden ist, wird im Abschnitt 4.3.3.3.
(S. 87) geklärt werden.
Pressac[3,28] ist der Meinung, daß diese geringen Cyanidspuren im Mauerwerk der letzte Beweis für die Existenz der 'Gaskammern' sind, da sie trotz der seiner Meinung nach kurzen Einwirkzeit und geringen Reaktivität der Blausäure an kühlem Mauerwerk und trotz der Korrosion und Erosion bis heute noch nachweisbar sind. Außerdem vertritt er die Auffassung, daß für die Bildung des Pigments warme Wände förderlich seien[5,76]. Wie unrealistisch diese Meinung ist, haben wir in den vorherigen Abschnitten gesehen: Erstens ist das entstehende Pigment beständig (Abschnitt 2.4., S. 45), zweitens haben kühle, feuchte Wandmaterialien eine höhere Reaktivität zur Pigmentbildung (Abschnitt 2.3., S. 45), drittens beweist Leuchters Probe 28, daß die Cyanidspuren nicht von Menschenvergasungen herrühren.
Anmerkung
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