Das Rudolf Gutachten auf http://www.vho.org/D/rga/rga.html
3.4. Menschenvergasungen
3.4.1. Zeugenaussagen
Zur Feststellung der chemisch-physikalischen
und technischen Rahmenbedingungen der angeblichen Menschenvergasungen werden in diesem
Kapitel einige diesbezügliche Zeugenaussagen untersucht. Eine vollständige und
detaillierte Analyse der vielfältigen Zeugenaussagen in den einzelnen Gerichtsprozessen
und in der Literatur wäre zu umfangreich und soll späteren Arbeiten vorbehalten bleiben.
Der folgende Überblick kann daher nicht dem Anspruch auf Vollständigkeit gerecht werden.
Zur Verdeutlichung der Problematik sei ein Auszug aus dem Urteil des Frankfurter
Auschwitz-Prozesses zitiert[225]:
»Denn dem Gericht
fehlten fast alle in einem normalen Mordprozeß zur Verfügung stehenden
Erkenntnismöglichkeiten, um sich ein getreues Bild des tatsächlichen Geschehens im
Zeitpunkt des Mordes zu verschaffen. Es fehlten die Leichen der Opfer,
Obduktionsprotokolle, Gutachten von Sachverständigen über die Ursache des Todes und die
Todesstunde, es fehlten Spuren der Täter, Mordwaffen usw. Eine Überprüfung der
Zeugenaussagen war nur in seltenen Fällen möglich. Wo geringste Zweifel bestanden oder
die Möglichkeit einer Verwechselung nicht mit Sicherheit auszuschließen war, hat das
Gericht Aussagen von Zeugen nicht verwertet [
]
Die allgemeinen Feststellungen [
] beruhen auf [
] den glaubhaften
Aussagen der Zeugen [
] Böck, ferner auf den handschriftlichen Aufzeichnungen
des ersten Lagerkommandanten Höss.«
Sehr viele der
Zeugenaussagen besaßen also nach Meinung des Gerichts eine unzureichende Glaubhaftigkeit.
Aber immerhin gelang es, von einigen 'glaubwürdigen' Zeugen glaubhaft erscheinende
Aussagen zu bekommen. Von diesen seien hier beispielhaft zwei herausgenommen: Rudolf
Höß, ehemaliger Lagerkommandant in Auschwitz, und Richard Böck, niedriger SS-Rang im
Lager. Werfen wir einen Blick auf diese beiden Zeugen, um zwei Hauptprobleme der Aussagen
der Belastungszeugen zu erkennen.
Gemäß den Berichten von Bernard Clarke, der seinerzeit Höß festnahm, wurde Höß nach
seiner Gefangennahme gefoltert[226]. Auch in seiner Autobiographie
berichtet Höß diese sowie ähnliche Vorgänge in polnischer Haft[94]. Nach einem damals erstellten Bericht eines US-Senators
sollen Mißhandlungen von Häftlingen häufiger vorgekommen sein[227].
Seinerzeit rührten sich in den Medien der USA einige Stimmen, die klar aussprachen, daß
es sich bei dem Nürnberger Tribunal um Rachejustiz, nicht aber um Gerechtigkeit handelte[228]. Darin ist die Rede von:
- erzwungenen Zeugenaussagen unter Strafandrohung;
- Ablieferungszwang aller Dokumente an die Anklage;
- Dokumenten- und Akteneinsichtsverweigerung für die Verteidigung;
- Reise- und Devisenverbot für Verteidiger.
Ein Blick in das Londoner Statut, das den rechtlichen Rahmen für die Nürnberger
Prozesse setzte, zeigt zwei auffallende Artikel, die unvereinbar mit rechtsstaatlichen
Praktiken sind. In Artikel 19 heißt es:
»Der Gerichtshof ist an Beweisregeln nicht gebunden«
und in Artikel 21:
»Der Gerichtshof soll nicht Beweis für allgemein bekannte Tatsachen fordern, sondern
soll sie von Amts wegen zur Kenntnis nehmen
[
]«[229]
Doch wie steht es um
die inhaltliche Glaubhaftigkeit der Aussagen? Auf einige ausführliche Werke zu dieser
Problematik sei hier verwiesen[230]. Nachfolgend seien die am
häufigsten zititerten Zeugen näher betrachtet. In der Aussage von Höß können wir in
Broszats Ausgabe folgendes lesen[94]:
»Das Unterhalten des Feuers bei den Gruben, das Übergießen des angesammelten Fettes,
[
]
Beim Leichenschleppen aßen sie und rauchten [
]« S. 126
»Die Leichen wurden zuerst mit Ölrückständen, später mit Methanol übergossen [
]
Er versuchte auch durch Sprengung die Leichen zu vernichten,[
]« S. 157ff.
»Eine halbe Stunde nach dem Einwurf des Gases wurde die Tür geöffnet und die
Entlüftungsanlage eingeschaltet. Es wurde sofort mit dem Herausziehen der Leichen
begonnen [
]« S. 166.
und woanders:
»
[
]
Q Aber war es für die Insassen nicht äußerst gefährlich, in diese Kammern zu gehen und
zwischen all den Leichen und den Gasschwaden zu arbeiten?
A Nein
Q Trugen sie Gasmasken?
A Sie hatten welche, aber sie brauchten sie nicht, da nie etwas passierte.
[
]«[231]
Zur Problematik des
Leichenverbrennens in Gruben ist im Abschnitt 1.6. schon
einiges ausgeführt worden.
Das Begehen der 'Gaskammer' ohne Schutzfilter, das Essen und Rauchen in ihr sowie das
unmittelbare Beginnen des Leichenschleppens nach Türöffnung ist nur denkbar, wenn keine
gefährlichen Mengen an Giftgas mehr im Raume sind. Die Frage, ob dies möglich war, wird
Thema der nächsten Kapitel sein.
Wenn Leichen, die zu über 60% aus Wasser bestehen, verbrannt werden, muß dies mit recht
großem Brennstoffaufwand und großer Hitze geschehen. Daß sich bei diesem Prozeß leicht
brennendes Fett ansammelt, ist unmöglich. Schließlich werden die Leichen verbrannt und
nicht gebraten. Die Darstellung des von selbst brennenden Menschen, wie sie in Hoffmanns
Struwwelpeter im Märchen vom brennenden Paulinchen gemacht wird, entspricht nicht im
entferntesten der Wahrheit.[232]
Es sei hier kurz auf die Zeugenaussage von H. Tauber eingegangen. H. Tauber war nach
eigenen Angaben während der Kriegszeit Mitglied des Häftlings-Sonderkommandos des
Krematoriums II. J.-C. Pressac schreibt, daß diese Zeugenaussage die beste bezüglich der
Krematorien und zu 95% historisch verläßlich sei. Man liest dort folgendes[233]:
»Während der Verbrennung solcher
[nicht ausgemergelter] Körper verwendeten
wir nur zum Anzünden der Ofenfeuerung Koks, da die fetten Körper dank der Freisetzung
des Körperfettes von selber brannten. Gelegentlich legten wir bei Koksknappheit Stroh und
Holz in die Aschenbehälter unter den Muffeln. Wenn die fetten Leichen erst zu brennen
begannen, fingen die anderen Leichen von selbst Feuer [
]
Später, als eine Verbrennung der anderen folgte, brannten die Öfen dank der durch die
verbrennenden Körper entstehenden Glut von selbst. Somit wurde die Ofenfeuerung bei der
Verbrennung fetter Leichen im allgemeinen gelöscht [
]
Ein anderes Mal warf die SS einen Gefangenen, der nicht schnell genug arbeitete, in eine
Grube nahe des Krematoriums V, die voll mit kochendem Menschenfett war. Zu dieser Zeit [Sommer
1944] wurden die Leichen im Freien in Gruben verbrannt, von denen das Fett in
getrennte, im Erdreich eingegrabene Reservoirs floß. Dieses Fett wurde über die Leichen
gegossen, um die Verbrennung zu beschleunigen [
]«
Die Brenngase in einem
Krematoriumsofen strömen vom Befeuerungsraum über den Brennraum mit der Leiche durch den
Aschenraum in den Fuchs, der die Abgase aus dem Brennraum zum Kamin führt[234].
Wenn man im Aschenraum ein Feuer entzündet, um darüber befindliche Leichen zu
verbrennen, kehrt man den Gasstrom um: Frischluft wird über den Kamin angesaugt, die
Abgase stauen sich im Brennraum, von wo sie sich einen Weg nach draußen in den Ofenraum
bahnen. Die von Tauber geschilderte Verbrennung vom Aschenraum aus kann nicht
funktionieren. Solche Aussagen sind, um Pressacs Worte zu verwenden, nichts als glatte
Lügen und reine Erfindungen[235].
Doch zurück zur Aussage von R. Höß. Neben Holz soll als Brennstoff bei den
Freiluftverbrennungen Öl und vollkommen untaugliches, weil leicht verdampfendes Methanol
gedient haben. Flüssige Brennstoffe brennen immer nur neben und auf der Leiche, so daß
die Hitze nach oben verloren geht. Außerdem versickern solche Brennstoffe im Freien in
der Erde. Methanol verdunstet sehr leicht und hat eine sehr niedrige Flammtemperatur. Bei
genügendem Vorrat an Methanol brennt der Dampf oberhalb des begossenen Festkörpers. Die
Flammen erreichen den Festkörper erst, wenn das Methanol zur Neige geht, das Dampfpolster
abnimmt und die langsam erlöschende Flamme sich auf den Körper setzt. Der Autor hat
einen Selbstversuch mit Methanolverbrennung am linken Arm ohne größere Blessuren
überstanden. Das gleiche beobachtet man bei Papier und Stoff: leichte Verkohlung nur
dort, wo das Methanol zur Neige geht. Methanol-Luft-Gemische sind zudem explosiv. Dies
macht Verbrennungsversuche mit Methanol praktisch unmöglich. Die Erfahrungen mit
Freiluftölverbrennungen zeigen, daß damit Leichen äußerlich verkohlt (dehydratisiert),
nicht aber gänzlich verbrannt werden können[236,237].
Zeugenaussagen über Versuche, Leichen durch Sprengung spurlos zu beseitigen, brauchen
hier nicht kommentiert zu werden, da solch ein Verfahren offensichtlich untauglich ist.
Interessant erscheint, daß Broszat in seiner Edition der Aussagen von Rudolf Höß die
letzten Seiten wegläßt, da sie »völlig abwegige Angaben über die zahlenmäßige
Stärke dieser Juden« enthalten. Höß berichtet darin von 3 Mio. Juden in Ungarn, 4 Mio.
in Rumänien, 2 ½ Mio. in Bulgarien. Die tatsächlichen Zahlen lagen ungefähr um den
Faktor 10 darunter[238]. Daneben liest man dort aber auch folgendes
Unglaubhafte[239]:
»Obwohl gut verpflegt und mit Zulagen reichlich versehen, sah man sie
[die
Juden-Sonderkommandos] oft mit der einen Hand Leichen schleppen, in der anderen Hand
etwas Eßbares haltend und kauend.
Selbst bei der schauerlichen Arbeit des Ausgrabens und Verbrennens der Massengräber
ließen sie sich nicht stören beim Essen. Selbst das Verbrennen nächster Angehöriger
konnte sie nicht erschüttern [
]«
Doch nun zu der
Aussage des Zeugen R. Böck[96]:
»Eines Tages, es war im Winter 1942/43, fragte mich H., ob ich Lust hätte, einmal zu
einer Vergasungsaktion mitzufahren
[
]
Der angekommene Transportzug stand auf der freien Strecke[
]
Sie wurden alle aufgeladen und zu einem ehemaligen Bauernhaus gefahren[
]
Nachdem der gesamte Transport - es dürfte sich um ca. 1000 Menschen gehandelt haben - in
dem Gebäude war, wurde das Tor geschlossen. Anschließend kam ein SS-Mann, ich glaube es
war ein Rottenführer, zu unserer Sanka und holte eine Gasbüchse heraus. Mit dieser
Gasbüchse ging er zu einer Leiter [
] Dabei bemerkte ich, daß er beim
Besteigen der Leiter eine Gasmaske auf hatte [
] er schüttete [
] den
Inhalt der Büchse in die Öffnung [
] Als der das Türchen wieder geschlossen
hatte, setzte ein unbeschreibliches Schreien in dem Raum ein [
] Das dauerte
etwa 8-10 Minuten, und dann war alles still. Kurze Zeit später wurde das Tor von
Häftlingen geöffnet und man konnte noch einen bläulichen Nebel über einem riesigen
Knäuel Leichen schweben sehen [
] Allerdings habe ich mich gewundert, daß
das Häftlingskommando, das zum Wegschaffen der Leichen bestimmt war, den Raum ohne
Gasmasken betrat, obwohl dieser blaue Dunst über den Leichen schwebte, von dem ich
annahm, daß es sich um Gas handelte [
]«
Nach dem bisherigen
Studium der Materie können wir festhalten:
- Nach professionellen Luftbildanalysen gab es zum Zeitpunkt der Aufnahme an den
maßgeblichen Stellen keine großen Verbrennungsgruben, Brennstofflager, Rauchentwicklung
oder Flammen[80,99]. Demnach
sind die diesbezüglichen Vernichtungsszenarien wahrscheinlich falsch.
- 1000 Menschen haben einen Platzbedarf von mindestens 200 m2. Nach
Zeugenaussagen hatten die Bauernhäuser eine höchstens halb so große Fläche[93].
- Abschnitt 2.1.: Blausäure ist ein farbloses, unsichtbares Gas.
Somit konnte man keinen »blauen Dunst über den Leichen schweben« sehen. Diese Passage
ist ein Zeichen lebhafter Phantasie, offensichtlich hervorgerufen durch den Namen
'Blausäure', der doch nur auf die Bildung des Pigments Eisenblau hinweist.
- Abschnitt 3.2.: Da das Geschilderte im Winter stattgefunden
haben soll, ist die Geschwindigkeit des Vorganges unglaubhaft, da bei Frosttemperaturen
das Zyklon B die Blausäure nur zögernd abgibt.
- Die geschilderte Begehung von Räumen mit hoher Giftgaskonzentration ohne Schutzfilter
ist nicht möglich, da eine solche Vorgehensweise offensichtlich über kurz oder lang
tödlich wäre.
Zu der Aussage Böcks meint der Staatsanwalt Dreßen[240]:
»Sehr geehrter Herr xy,
die anliegenden Kopien von Zeugenaussagen ehemaliger SS-Angehöriger über
Häftlingsvergasungen in Auschwitz
[
] übersende ich Ihnen zu Ihrer
Information. Sie sind nur eine Auswahl - es gibt zahlreiche weitere derartige Aussagen. Im
Gegensatz zu Ihnen bin ich der Meinung, daß diese Augenzeugenberichte, was die Tatsache
der Vornahme der Vergasungen von Menschen angeht, durchaus geeignet sind, das Leugnen
dieses Faktums zu entlarven.
Mit freundlichen Grüßen (Dreßen) Staatsanwalt«
Und noch einmal:
»Sehr geehrter Herr xy,
[
]Übrigens ist die Aussage von B ö c k nur eine unter zahlreichen
gleichartigen Bekundungen [
]
Mit freundlichen Grüßen (Dreßen) Staatsanwalt«
Die Aussage Böcks
gehört zu den wenigen, die vom Frankfurter Gericht nach sorgfältiger Prüfung für
glaubhaft befunden wurden, bei denen also im Gegensatz zu vielen anderen Aussagen die
Unstimmigkeiten für den Laien so leicht nicht zu erkennen waren.
Pressac selbst urteilt in seinem Buch an etlichen Stellen sehr kritisch, was die
Zuverlässigkeit und Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen anbelangt[241],
auf denen immerhin alle Darstellungen der Gaskammertötungen beruhen. Er zählt die
Unwahrheiten, Unmöglichkeiten und Übertreibungen der Zeugen auf und erklärt deren
vermeintliches Zustandekommen. Pressac ist zudem gezwungen, die Angaben der Zeugen in
vielen Fällen zu korrigieren, um Fehler und seiner Meinung nach technisch Unmögliches zu
beseitigen. So liegen die von Pressac geschätzten Opferzahlen pro Vergasungsvorgang z.B.
wesentlich unter denen der Zeugenaussagen, die für die Krematorien II und III häufig von
mehreren tausend Opfern pro Vorgang berichten. Schon eintausend Menschen dürften nur bei
Wahrung äußerster Disziplin und Kooperationsbereitschaft der Opfer in einem Keller mit
210 m2 Grundfläche unterzubringen sein. Die stellenweise von Zeugen
bekundeten Menschenzahlen dagegen (2000 und mehr[242]) sind in den
Leichenkellern I nicht unterzubringen. Um auf die bis vor kurzem bei 4 Mio. angesetzte
Opferzahl für Auschwitz und Birkenau zu kommen, ist man in der Tat gezwungen, zu
technisch unmöglichen Zahlen zu greifen, wie es die Zeugen taten. Im Frühjahr 1990, nach
der Erstellung des Krakauer Gutachtens[15], wurden in
Auschwitz die Gedenktafeln entfernt, auf denen von 4 Mio. Opfern die Rede war. Momentan
geht man offiziell von ca. 1 bis 1½ Mio Opfern aus[243]. Auf diese
Zahl hin hat Pressac die Angaben der Zeugen korrigiert, gestützt vor allem auf ein Werk
von D. Czech[75]. Im folgenden sind für die einzelnen
Anlagen die Verfahren der Menschenvergasungen beschrieben, wie sie Pressac nach Korrektur
der Zeugenaussagen meint rekonstruieren zu können:
Krematorium I:
Sperren der näheren Krematoriumsumgebung für Dritte; zumeist Auskleiden der jeweils
500 bis 700 Opfer im Freien; Begehen der 'Gaskammer' (Leichenhalle) durch den Ofenraum;
nach Schließen der Türe Einfüllen von Zyklon B durch Stutzen mit Gasmaskenschutz; nach
dem Tode der Opfer (rund 5 min) Einschalten der Ventilatoren; nach 15 bis 20 min. Lüften
Öffnen der Tür zum Ofenraum, Räumen der Kammer ohne Atemfilter, Kremierung der Opfer[244]. Gemäß Pressac nur wenige Vergasungen, insgesamt weniger als 10000
Opfer[42].
Krematorien II/III:
Eingang für die 800 bis 1200 Opfer über die westliche Abgangstreppe in den
Leichenkeller II; dort Auskleiden; Gang durch das Treppenhaus in den Leichenkeller I
('Gaskammer'); nach Türschluß Einfüllen von Zyklon B durch Stutzen mit Gasmaskenschutz;
nach dem Tode der Opfer (5 min) Einschalten der Lüftung; nach ungefähr 20 min. Öffnen
der Türen; Abspritzen der mit Blut, Auswurf, Kot verschmutzten Leichen; Abtransport der
Leichen ohne Atemschutz; noch im Keller Haarschnitt und Goldzahnzug; Transport mit dem
Aufzug (1,5 t Nutzlast) ins Erdgeschoß; dort Transport durch wassergefüllte Rinne zu den
Öfen; Kremierung[100]. Rund 400000 Opfer für Krematorium
II, 350000 für Krematorium III nach Pressac[52], nach
älteren Angaben das dreifache (bei Gesamtopferzahl 4 Mio.).
Krematorium IV/V:
Auskleiden von einigen hundert Opfern bei gutem Wetter im Freien, sonst in der
Leichenhalle, z.T. neben dort von der letzten Vergasung gelagerten Leichen, die auf ihre
Einäscherung warteten; Gang in die 'Gaskammer' an Kohlenraum und Arztzimmer vorbei; nach
Türschluß Einwurf von Zyklon B durch Luken von der Leiter aus; nach 15 bis 20 min.
Öffnen der Türen; Leichenabtransport in die Leichenhalle bzw. nach draußen zu den
Verbrennungsgräben hinter Krematorium V durch das Sonderkommando teils mit, teils ohne
Gasmasken. Nach Pressac nur schwer kalkulierbare Opferzahl, wahrscheinlich je ungefähr
100000 bzw. nach älteren Darstellungen das Dreifache davon[245].
Ähnliches gilt für die Bauernhäuser I und II (siehe Abschnitt
1.3.3.).
Bezüglich der bei den Exekutionen angewendeten Gaskonzentration geht Pressac davon
aus, daß 95 bis 98% sämtlicher Zyklon B-Lieferungen an das Lager für den
ursprünglichen Zweck, die Kleidungs- und Raumentlausung, verwendet wurden[246],
wobei er sich auf die Feststellungen des Nürnberger Tribunals berufen kann[247].
Begründet wird dies von Pressac damit, daß das Lager Auschwitz relativ zu den dortigen
Menschenmengen und den dort zweifellos betriebenen Sachentlausungsanlagen gegenüber
anderen Konzentrationslagern, in denen nachweislich keine Vernichtung stattfand, keine
merklich höheren Zyklon B-Mengen geliefert bekam. Den Protokollen des Internationalen
Militärtribunals kann man die Lieferungen an das Lager Auschwitz entnehmen. Sie betrugen
für die Jahre 1942 und '43 in Summe etwa 19000 kg[222]. Die
Gesamtlieferung für die Zeit des Bestehens des Lagers von 1940 bis 1945 wird kaum über
40 Tonnen gelegen haben. Nach Pressac entfielen davon 800 bis 2000 kg auf die
Menschenvernichtungen. Insgesamt sollen in Birkenau im Zeitraum von Sommer 1942 bis Herbst
1944 ungefähr 1 Mio. Menschen vergast worden sein, nach älteren Angaben (ab hier in
Klammern) um 4 Millionen. Somit stand für eine Menge von 1000 Menschen rund 0,8 bis 2 kg
(0,2 bis 0,5 kg) Blausäure bereit. Die 'Gaskammern' (Leichenkeller I) der Krematorien II
und III konnten nur wenig mehr als 1000 Menschen pro Exekution aufnehmen. Mit ihrem
Volumen von ungefähr 430 m3 (500 m3 minus 1000 Menschen á 70
Liter) ergäbe sich bei 1000 (250) g Blausäure eine theoretische Endkonzentration nach
vollständiger Abdampfung der Blausäure vom Träger (nach mehr als einer halben Stunden)
von 2,3 g pro m3 (0,19 Vol.%, bei 4 Mio. 0,05 Vol.%). (1 Vol.% sind 10000 ppm
(ungefähr 12 g/m3).)
J. Bailer[11], W. Wegner [248] und G.
Wellers[14] gehen daher heute von einer
Anwendungskonzentration von 1 g pro m3 (0,083 Vol.%) oder weniger aus. Pressac
spricht in seinem Buch des öfteren von 12 g pro m3 oder 1 Vol.%, was
mindestens zur fünffachen Menge dessen führt, was er als Mengenanteil für die
vermeintlichen Tötungen von den Gesamtlieferungen an das Lager zugesteht[249].
Er beruft sich dabei auf viele Zeugenaussagen, denen zufolge vier bis sechs 1 kg-Dosen
Zyklon B in die 'Gaskammern' (Leichenkeller) der Krematorien II und III gegeben worden
sein sollen, was in der Tat einer Konzentration von 1 Vol.% entspricht [100]. Damit hätte der Verbrauch für die angeblichen
Menschenvergasungen aber bei 5000 kg gelegen oder mindestens 1/8
(12,5%) der Gesamtlieferungen. Hier besteht ein offensichtlicher Widerspruch in Pressacs
Ausführungen.
Als weitere indirekte und sicherste Quelle zur Feststellung der angewendeten
Blausäuremengen sind die bezeugten, angeblichen Exekutionszeiten heranzuziehen. Diese
liegen durchweg im Bereich weniger Minuten[250]. Auch Prof. G.
Jagschitz zitiert in seinem 1992 erstellten Gutachten einen seiner Meinung nach
kompetenten Zeugen[251]. Der von ihm angeführte Arzt des Lagers
Auschwitz Dr. Fischer, der selber regelmäßig die Aufsicht bei 'Gaskammerexekutionen'
gehabt haben will, berichtet in Übereinstimmung mit der überwiegenden Mehrzahl aller
anderen Zeugen von Tötungszeiten von 2 bis 3 Minuten. Auch der ehemalige Lagerkommandant
R. Höß spricht von 3 bis in Ausnahmen 15 Minuten [252]. An anderer
Stelle berichtet er, daß nach einer halben Stunde die Kammertüren zur Leichenentfernung
geöffnet wurden. Die Lüftungsanlage hatte nach dieser Ausage das Giftgas also schon nach
15 bis 20 min. abgesaugt[94].
Geht man von einer Exekutionszeit aus, die ungefähr der in amerikanischen Gaskammern
entspricht (etwa 10 min. bei 3200 ppm HCN, vgl. Abschnitt 3.1.), so
muß zumindest am Ende der Hinrichtung, also nach 10 min., im hintersten Winkel der Kammer
eine Konzentration von mindestens 3000 ppm (3,6g/m3) geherrscht haben. Dies
entspricht bei 430 m3 in den Leichenkellern I der Krematorien II und III einer
Blausäuremenge von etwa 1,5 kg. Da das Trägermaterial nach 5 Minuten erst etwa 10% der
Blausäure abgegeben hat (siehe Abschnitt 3.2.), mußte für
eine Tötung, die in wenigen Minuten erfolgt, die zehnfache Menge, also mindestens 15 kg
Zyklon B eingesetzt werden. Dies gilt freilich nur unter der Voraussetzung, daß die
freigesetzte Blausäure die Opfer sofort erreicht, was in überfüllten, großen Kellern
nicht erwartet werden kann. Somit ist festzuhalten, daß für die bezeugten
Vergasungsvorgänge Zyklon B-Mengen von wahrscheinlich mindestens 20 kg pro Vergasung
eingesetzt hätten werden müssen. Das entspräche bei 1000 Vergasungen einem Anteil von
50% an den Gesamtlieferungen von Zyklon B an das Lager.
Anmerkungen
Urteil des Frankfurter Auschwitz-Prozesses, Aktenzeichen 50/4 Ks 2/63, S. 108ff.
R. Butler, Legions of Death, Arrows Books Ltd., London 1986, S. 236f.; vgl.:
R. Faurisson, Annales d'Histoire Révisionniste 1 (1987) S. 137-152; D. Irving, Nuremberg.
The Last Battle, Focal Point, London 1996, S. 241-246.
F. Oscar, Über Galgen wächst kein Gras, Erasmus-Verlag, Braunschweig 1950,
S. 38 ff. Originalquelle der Rede: Congressional Record-Senate No. 134, 26. VII. 1949, S.
10397 ff. Siehe daneben auch: F. Utley, The High Cost of Vengeance, Chicago 1949,
S. 185-200; deutsch: Kostspielige Rache, H.H. Nölke-Verlag, Hamburg, 7. Auflage
1952.
Siehe dazu besonders die Artikel in: New York Times, 23., 25., 29.2., 6.3.,
30.7., 7.10.1948, 7.1., 2., 5.3., 5.5.1949; Chicago Daily Tribune, 23.-26., 28.,
29.2.1948, 12.3., 13.9.1949; Our Sunday Visitor, USA, 14.6.1959, 15; Daily News,
Washington, 9.1.1949; Sunday Pictorial, Großbritannien, 23.1.1949.
W. Maser, Das Exempel, Blaue Aktuelle Reihe Band 9, Mut-Verlag, Asendorf
1986, besonders S. 35, 37 und 54; ders., Nürnberg - Tribunal der Sieger,
Econ-Verlag, Düsseldorf 1977. Über weitere Details zu diesem Prozeß vgl. den Überblick
von M. Köhler, »Der Wert von
Aussagen und Geständnissen zum Holocaust«, in: E. Gauss (Hg.), aaO. (Anm. 80), S. 65-75; und: D. Irving, aaO. (Anm 226).
E. Kern, Meineid gegen Deutschland, Schütz, Pr. Oldendorf, 2. Auflage 1971;
E. Gauss, Vorlesungen über Zeitgeschichte, aaO. (Anm. 12);
J. Graf, Auschwitz. Tätergeständnisse und Augenzeugen des Holocaust, Neue
Visionen Schweiz, Postfach, 8116 Würenlos 1994; auch: M. Köhler, aaO. (Anm. 229).
J. Mendelsohn, The Holocaust, Vol. 12, Garland, New York 1982, S. 113,
Vernehmung von R. Höß, 2.4.1946.
Eine eingehendere Untersuchung dazu erschien von Arnuf Neumaier, »Der Treblinka-Holocaust«, in E.
Gauss (Hg.), aaO. (Anm. 80), S. 347-374.
Vernehmung des Henryk Tauber vom 25.5.1945, Anlage 18, Band 11 des Höß-Verfahrens,
zitiert nach J.-C. Pressac, Auschwitz: Technique
aaO. (Anm. 28), S. 489f.
J.-C. Pressac, Auschwitz: Technique
aaO. (Anm. 28),
S. 93ff., Kapitel über Bau- und Funktionsweise der in den damaligen deutschen
Konzentrationslagern errichteten Kremierungsöfen.
Ebenda, S. 469ff., über einige Aussagen der Zeugen C.S. Bendel, M. Nyiszli und H.
Tauber; vgl. auch C. Mattogno und F. Deana, »Die Krematoriumsöfen von Auschwitz«,
in: E. Gauss (Hg.), aaO. (Anm. 80), S. 281-320.
J. Loscher, H. Schumann (Hg.), Militärhygiene und Feldepidemologie,
Militärverlag der DDR, Berlin 1987, S. 283.
F.G. Krotov, Opyt Sovetskoj mediciny w Weli koj Otetschestwennoj Wojne 1941-1945,
Uborka polej crasgenij (Die Erfahrungen der sowjetischen Medizin im Großen
Vaterländischen Krieg 1941-1945, Band 33: Säuberung des Gefechtsfeldes), Moskau
1955, S. 236-242.
Intensive statistische Untersuchungen dazu wurden unternommen von: W.N. Sanning, The
Dissolution of the eastern european Jewry, Institute for Historical Review, Torrance,
Kalifornien 1983; deutsch: Die Auflösung des osteuropäischen Judentums, Grabert,
Tübingen 1983; ; vgl. ders. in: Deutschland in
Geschichte und Gegenwart, 1980, 28(1-4); W. Benz, Dimension des Völkermords,
Oldenbourg, München 1991; vgl. G. Rudolf, »Statistisches über die Holocaust-Opfer.
W. Benz und W.N. Sanning im Vergleich«, in: E. Gauss (Hg.), aaO. (Anm. 80), S. 141-168.
J. Bezwinska, KL Auschwitz in den Augen der SS, Verlag des Staatlichen
Auschwitz-Museums, Auschwitz 1973, S. 135 f.
Brief des Staatsanwalt Dreßen, Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltung
Baden-Württemberg, Ludwigsburg, Aktenzeichen 110 AR 916/89, 26.7.89 bzw. 11.10.89.
J.-C. Pressac, Auschwitz: Technique
aaO. (Anm. 28),
S. 124f., 162, 174, 177, 181, 229, 239, 379f., 459-502. Siehe auch Anm. 39, 83 und 93.
Für weitere Zeugenaussagen siehe auch Anm. 239 und E. Kogon, H.
Langbein, A. Rückerl et al., aaO. (Anm. 65), S. 194-239; ;
vgl. Anm. 230.
2000 nach C.S. Bendel, 3000 nach M. Niyszli, siehe Anm. 235.
Siehe dazu u.a.: Jüdische Allgemeine Wochenzeitung, 26.7.1990; Hamburger
Abendblatt, 25.7.1990; Hannoversche Allgemeine Zeitung, 18.7.1990; Der
Spiegel, 30/91, S. 111; Süddeutsche Zeitung, 21.9.1990; Die Tageszeitung,
18. und 19.7.1990; Vorarlberger Nachrichten, 22. und 29.8.1990.
J.-C. Pressac, Auschwitz: Technique
aaO. (Anm. 28),
S. 125.
Ebenda, S. 384-390.
Ebenda, S. 15 und 188.
Office of Chief of Counsel for War Crimes, Britisches Militärgericht, Verfahren
gegen B. Tesch et al., Hamburg 1.-8.3.1946, Document No. NI-12 207, zitiert nach: U.
Walendy, aaO. (Anm. 222), S. 83. Übrigens ist kein
Angehöriger der damaligen Zyklon B-Produzenten verurteilt worden, da eine Straftat nicht
nachgewiesen werden konnte: Degussa AG (Hg.), Im Zeichen von Sonne und Mond,
Degussa AG, Frankfurt/Main 1993, S. 148f.
W. Wegner, Vortrag zum Seminar über die Revisionismus-Debatte,
Thomas-Dehler-Stiftung, 20.-22.9.91, Nürnberg-Fischbach. Neuerlich ist allgemein die
Tendenz zu beobachten, die angeblich angewendete Blausäure-Konzentration entgegen den
Zeugenaussagen herabzusetzen.
J.-C. Pressac, Auschwitz: Technique
aaO. (Anm. 28),
S. 18.
Bezüglich der Tötungszeiten siehe neben den Aussagen von R. Höß und R. Böck
z.B.: Schwurgericht Hagen, Urteil vom 24.7.1970, Az. 11 Ks 1/70, S. 97 (5 Minuten); Final
Trial Brief of the Prosecution, nach U. Walendy, Auschwitz im IG-Farben-Prozeß,
aaO. (Anm. 222), S. 47-50 (3 bis im Extremen 15 min); E.
Kogon, H. Langbein, A. Rückerl et al., aaO. (Anm. 65),
ubiquitär (sofort bis 10 min., seltener bis 20 min.); J. Buszko (Hg.), Auschwitz, Nazi
Extermination Camp, Interpress Publishers, Warschau, 2. Auflage 1985, in
Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Museum Auschwitz, S. 114 + 118 (wenige Minuten); H.G.
Adler, H. Langbein, E. Lingens-Reiner (Hg.), Auschwitz, Europäische
Verlagsanstalt, Köln, 3. Auflage 1984, S. 66, 80 + 200 (wenige bis 10 Minuten);
Hamburger Institut für Sozialforschung (Hg.), Die Auschwitz-Hefte, Band 1,
Beltz Verlag, Weinheim 1987, S. 261ff. +294 (augenblicklich bis 10 min.); C.
Vaillant-Couturier, Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen
Miltärgerichtshof Nürnberg (IMT), Band VI, S. 242 (5 bis 7 Minuten); M. Nyiszli in:
G. Schoenberner (Hg.), Wir haben es gesehen, Fourier, Wiesbaden 1981, S. 250 (5
min.); C.S. Bendel in: H. Langbein, Menschen in Auschwitz, Europaverlag, Wien 1987,
S. 221 (Ende der Opferschreie nach 2 min.); P. Broad in: B. Naumann, Auschwitz,
Athenäum, Frankfurt/Main 1968, S. 217 (4 min.), nach 10-15 min Türöffnung: A. Rückerl,
NS-Verbrechen vor Gericht, C.F. Müller, Heidelberg, 2. Auflage 1984, S. 58f.; K.
Hölbinger in: H. Langbein, Der Auschwitz-Prozeß, Europäische Verlagsanstalt,
Frankfurt/Main 1965, S. 73 (1 min.): R. Böck, ebenda, S. 74 (Nach Türschluß 10 min
schreiende Opfer, anschließend Türöffnung); H. Stark, ebenda, S. 439 (10-15 min.
schreiende Opfer); F. Müller, ebenda, S. 463 (8-10 min.); E. Py, ebenda, S. 748
(nach einige Minuten Anschalten des Ventilators); K. Lill, ebenda, S. 750 (ein paar
Sekunden nach Zyklon B-Einwurf ein Schrei, ein paar Minuten danach quoll Qualm aus dem
Schornstein).
Protokoll des Gutachtens von Prof. Dr. G. Jagschitz, 3.-5. Verhandlungstag der
Strafsache Honsik, 29.4., 30.4., 4.5.1992, Az. 20e Vr 14184 und Hv 5720/90, Landgericht
Wien.
Dokument 3868-PS, IMT-Band 33, S. 275ff., zitiert nach L. Rosenthal, »Endlösung
der Judenfrage«, Massenmord oder »Gaskammerlüge«?, Verlag Darmstädter Blätter,
Darmstadt 1979.
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