Die Erstausgabe des Rudolf Gutachtens auf vho.org/D/rga1
Vgl. auch die revidierte Fassung dieses Abschnittes, Stand Frühjahr 1999


3.4.2.4. Lüftungsgeschwindigkeit der 'Gaskammern'
Ein Gedankenexperiment mag einen etwas komplizierten mathematischen Zusammenhang erläutern: Vor einem Kandidaten steht ein Eimer mit 100 blauen Kugeln. Bei jedem Hineingreifen legt er nun eine rote Kugel hinein, mischt kurz den Inhalt und holt blind eine beliebige Kugel heraus und läßt sie draußen. Wie oft muß er hineingreifen, bis nur noch 10 blaue Kugeln im Eimer sind? Eine kleine Hilfe: Vorausgesetzt, er hat schon die Hälfte aller blauen durch rote Kugeln ersetzt. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, daß er beim blinden Herausholen eine rote statt eine blaue Kugel herausnimmt, also 'umsonst' gehandelt hat?
In der Mathematik nennt man die dem Problem entsprechende Gleichung eine lineare, homogene Differentialgleichung.
Generell gilt für die ideale Konzentrationsänderung eines Stoffes i mit der Zeit, dci / dt, bei Luftaustausch unter Voraussetzung der idealen Mischung der frisch zugesetzten Gase (frei von i) mit den Altgasen folgende Zeitabhängigkeit:

dci / dt = -a · ci(t)                            (6)

d.h., daß die Änderung der Konzentration des Stoffes i der zur betrachteten Zeit t vorhandenen Konzentration ci(t) proportional ist.
Die Umformung dieser Differentialgleichung ergibt:

ò (1/ci(t)) dci = ò -a · dt                  (7)

Nach Integration über dc bzw. dt erhält man:

ln(ci(t)) = a' - a · t                        (8)

bzw.

ci(t) = a"· e-at.                              (9)

Für t = 0 wird e-at = 1 und damit

a" = ci(t = 0) = co                            (10)

mit co als Anfangskonzentration (beim Einschalten der Lüftung). Daraus folgt:

ci(t) = co· e-at.                                (11)

Aus Gleichung (6) ergibt sich für die anfängliche Konzentrationsänderung dci(t=0)/dt:

dci(t=0) / dt = -a · c0                                                (12)

Für die Konstante a ergibt sich somit:

-a = dci(t=0) / (dt · c0)                        (13)

Bei genügend geringem Austauschvolumen dv pro Zeitintervall dt kann man für die anfängliche Konzentrationsänderung das Verhältnis von Gesamtvolumen V zu Austauschvolumen dv setzen (beim infinitesimalen Übergang (dt ® 0) ist dies mathematisch korrekt).
Zum Beispiel ist bei 1/1000 Luftvolumenaustausch pro Zeiteinheit also die Konzentrationsänderung ebenfalls 1/1000 pro Zeiteinheit.
Damit wird (13) zu

-a = dv / (dt · dV)                          (14)

Nach der Zeit t = V·dt / dv ist das komplette Volumen gerade einmal ausgetauscht. Damit ist a der Kehrwert der Luftaustauschzeit:

a = 1/Luftaustauschzeit.

Für die Konzentration nach einmaligem Luftaustausch gilt:

ci(t) = co· e-1 =  = 0,37 · co .            (15)

Für die 1/x-Wertzeiten (Zeit, nach der der Wert auf 1/x abgesunken ist) gilt entsprechend:

t1/x = ln(1/x) / -a.                            (16)

Beispiel: Muß die Konzentration auf 1 % des Startwertes abgesenkt werden (2 g pro m3, 0,17 Vol.%, auf 20 mg Blausäure pro m3, 0,0017 Vol.%), also auf 1/100 des Startwertes, so entspricht dies:

t1/100 = ln(1/100) / -a = 4,6 × Luftaustauschzeit. (17)

Für die Halbwertzeit gilt:

t½ = 0,693 / a. (18)

Die halbe Konzentration ist also nach etwa 2/3 Luftaustauschvorgängen erreicht.

Andere Lüftungsszenarien:

  1. Austausch nur von Altgas (lineare, laminare Strömung durch den ganzen Raumquerschnitt): Luftaustauschzeit ungefähr gleich Entlüftungszeit. Technisch in den untersuchten Anlagen absolut nicht gegeben.
  2. Austausch überwiegend von Neugas (Auslaß nahe Einlaß), Altgasbereiche z.T. nicht erfaßt: Lüftungszeit ein Vielfaches der oben beschriebenen. Dies wäre in unserem Fall mit Sicherheit für den Gaszwischenraum der Leichen gegeben, da hier eine Vermischung der Gase kaum stattfindet. Zusätzlich ergibt sich durch die ungünstig nahe Anordnung der Lufteinlässe zu den Luftauslässen ein teilweiser Austausch von Neugas (Luftkurzschluß). Dadurch erhöht sich die Lüftungszeit um den Faktor 2 bis 4 oder mehr.

Zusätzlich dazu ergäbe sich das Problem, daß die noch einige Stunden aus dem Trägerstoff ausgasende Blausäure ständig für Nachschub sorgt, so daß eine Lüftung ohnehin erst zwei Stunden nach Einwurf des Präparates hätte erfolgreich sein können. Aber auch danach würde ständig von den Wänden und von den Leichen absorbierte Blausäure verdampfen. Die Lüftung hätte also auch während des Leichenabtransportes ständig mit voller Leistung laufen müssen. Da für die 'Gaskammer' (Leichenhalle) des Krematoriums I keine technischen Angaben über die Lüftungsanlage vorliegen, kann darüber keine Aussage gemacht werden. Wie in Abschnitt 1.2. gezeigt, muß davon ausgegangen werden, daß diese Leichenhalle keine durch das Dach gehende Lüftungsanlage besaß. Sie konnte also nicht der ihr zugeschriebenen Funktion dienen.

Tabelle 9: Blausäure-Konzentrationsabnahme bei idealem und realem (behindertem) Luftaustausch

Anzahl der
Luftaustausch-
vorgänge




Zeit

Blausäurerestbestand


ideal

real
(Faktor 4)

1

15 min

36,8%

77,9%

2

30 min

13,5%

60,7%

3

45 min

5,0%

47,2%

4

1 Std

1,8%

36,8%

5

1 Std 15 min

0,7%

28,7%

7

1 Std 45 min

0,1%

17,4%

10

2 Std 30 min

0,0%

8,2%

15

3 Std 45 min

0,0%

2,4%

20

5 Std

0,0%

0,7%

Unter den Gegebenheiten der im Abschnitt 1.3.1. (S. 20) vorgestellten Anlagen zur Entlüftung der Leichenkeller I ('Gaskammer') der Krematorien II und III soll ein einmaliger Luftwechsel etwa 15 min. gedauert haben (siehe auch 3.4.1., S. 61, und [39,209]). Bei Orientierung an den Zeugenaussagen kann eine Konzentration von 2 g Blausäure pro m3 angenommen werden (0,17 Vol.%, theoretische Endkonzentration 10 g Blausäure pro m3, 0,83 Vol.%, der Rest absorbiert). Im Idealfall (kein Präparat vorhanden) ist dann eine Belüftungszeit von mindestens einer Stunde, bei Beachtung des nichtidealen Luftaustausches zwischen den Leichen von wenigstens 2 Stunden zu veranschlagen. Der Tabelle 9 kann man ein Rechenexempel entnehmen. Danach wäre erst nach 4 bis 5 Stunden ein sicheres Betreten der Kammern möglich. Voraussetzung dafür ist, daß man das Präparat herausnehmen konnte, was aber nicht gegeben war. Ohne diese Vorrichtung müßte zuerst das ganze Präparat annähernd vollständig ausgegast sein, bevor eine Lüftung erfolgreich sein und die Kammer betreten werden konnte. Bei den bezeugten Anwendungen großer Zyklon B-Überschüsse bedeutet dies, daß sich der Lüftungsvorgang nochmals um einige Stunden verlängert hätte.
Die als 'Gaskammern' bezeichneten Räume der Krematorien IV und V hatten wie die Bauernhäuser I und II keine Entlüftungsanlage und nur geringe Lüftungsmöglichkeiten über wenige Türen. Da es keine Möglichkeit zur Entfernung der zwischen und unter den Leichen verborgenen Zyklon B-Körner, die noch Stunden nachgegast hätten, gegeben haben soll, muß mit einer Lüftungszeit bis zu einem Tag, bei Windstille und Kälte bis zu mehreren Tagen gerechnet werden, entsprechend den in der Literatur, den Richtlinien und den Produktinformationen der Hersteller angegebenen Werten für Raumbegasungen[2,140,152,153,156,158,162,164,165,173-176].
Tätigkeiten in den anderen Räumen des Gebäudes (Arztzimmer, Einäscherung) wären unter diesen Bedingungen nicht mehr möglich gewesen.


Anmerkung

  1. J.-C. Pressac, aaO., S. 16.

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